1927 / 157 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 08 Jul 1927 18:00:01 GMT) scan diff

bar ist, wurde nicht geklärt, es soll im Geschäftsordnun sausschuß erörtert werden. Heute wurde der irn n in den Ausschüssen mit Mehrheit angenommen, abgelehnt wurde dagegen ein weiter⸗ geh nder Antrag, der Reichsrat möge erklären daß dieses Gesetz berfassungsändernd sei. Namens der Ausschüsse habe ich zu be⸗ antragen: der Reichsrat möge dieser Stellungnahme beitreten.

Vayerischer Gesändter v. Pregen; Nach seiner bisherigen Uebung hat der Reichsrat in seinem Plenum zu derartigen An⸗ trägen, die im Reichstag eingebracht wurden, erst dann Stellung

enymmen, wenn wenigstens die zuständigen Ausschüße des deichstags zu den Anträgen Stellung genommen hatten. Das ist egenwärtig nicht der Fall. Die zuständigen Ausschüsse des keichstags haben zwar elne Generaldebatte über die Initiativ⸗ anträge geführt, aber zu irgendwelchen Beschlüssen ist es 4 kommen.“‘ Bei dieser Situation würde ein dem preußischen An trage stattgebender Reichs ratsbeschluß als Kundgebung, die ledig⸗ lich aus poölitischen Gründen gemacht würde, gewertet werden, und es würde damit ein Beschluß gefaßt werden, der mit der bisherigen auf rein sachliche Arbeit gerichteten Praxis des Reichsrats im Widerspruch stehen würde. Aus diesen Gründen beantrage ich, die Angelegenheit bis auf weiteres zu vertagen, bis wir klar Ehen, wie sich der Rechtsausschuß des Reichstages zu der ganzen Frage des Verfassungstages stellen will.

Staatssekretär Dr. Weis mann; Die preußische Staats⸗ regierung kann sich der Auffassung, die foeben von dem bayerischen Gesandten dargelegt worden * nicht . Die Be⸗ ö der Verfassung, wong dem Reichsrat Initiativanträge es Reichstages zuzuweisen find, hätte ja gar keinen Zweck und würde vor allen Dingen der Bedeutung des Reichsrats nicht gerecht, wenn der Reichsrat mit feiner Stellungnahme warten müßte, bis der Reichstag gesprochen hat. (Sehr richtig) Diese Bestinimung geht ja gerade darauf hinaus, daß das Gewicht der Länder dem Reichstag eine Hilfe hei n Beschlußfassung bieten 2 Mir ist es geradezu unverständlich wie man diese Stellung es Reichsrats, die wir uns täglich mit Mühe erkämpfen, dadur

erunterdrücken will, daß man sagt: Der Reichsrat darf erst prechen, wenn der Reichstag gesprochen hat. Nein, meine Herren, eine Initiative nicht nehmen lassen! Der Initiativgesetz des Grunde bitte ich,

er Reichsrat will sich Reichsrat ist jederzeit in der Lage, zu einem Reichstags Stellung zu nehmen. Aus diesem

dem Vertagungsantrage nicht stattzugeben.

Bayerischer Gesandter v. Preger Ich habe nicht gesagt, daß der 1 nicht in der Lage wäre, Stellung zu nehmen, ich habe lediglich gesagt, daß es der bisherigen Uebung nicht ent⸗ sprechen würde, wenn das Reichsratsplenum zu Anträgen Stellung nimmt, von denen wir überhaupt nicht i , ob sie im Reichs⸗ tagsausschuß Geltung bekommen. Wohin kämen wir, wenn wir n jedem Initiativantrag des Reichstags Stellung 16 wollten.

s entspricht gerade der Würde des Reichsrats, daß er sich mit Angelegenheiten, die nicht momentan irgendwie aktuell sind, nicht besaßt ehe nicht klar ist, daß fie wir ich praktische Bedeutung bekommen.

Staatssekretär Wei smann: Ich möchte daran erinnern, daß wir uns vor nicht allzu langer Zeit bei der Reichsregierung beschwert haben, weil uns ein Inikiativantrag des Reichstags nicht rechtzeitig mitgeteilt wurde.

Oberpräsident Hörsing (Provinz Sage senz:; Im 223 u dem bayerischen Gesandten stehe ich auf dem Standpunkt, da

ie Frage sehr aktuell ist. Ich gebe unumwunden zu, daß sie auch eminent ,. Bedeutung hat. Aber ich inöchte den Reichsrat nicht hera drücken auf die Stufe, daß er lic mit wichtigen politischen Angelegenheiten nicht beschäftigen soll. Diese Frage beschäftigt. im eich die Gemüter viel mehr, Exzellenz v. Preger, als Sie glauben, und es wird nach draußen sehr gut wirken, wenn der Reichsrat . und klar die Ansicht seiner Mehrheit 4 besten gibt und dem Reichstagsausschuß ein klein wenig nachhilft. Die An elegenheit wird im Reichsta in einer Art behandelt, die nicht sehr gut ist. Deshalb ist es politisch sehr

ut, daß wir allen Elementen, die in dieser Angelegenheit tätig 3 den Rücken durch unseren Beschluß stärken.

Der Vertreter Thüringens stimmt dem Bayexischen Vextagungsantrag zu, weil seine Regierung die Zeit für die Schaffung eines Nationalfeiertages nicht für gekominen erachtet.

Die Abstimmung ist auf Antrag Bayerns namentlich. Die Vertagung wird mit 41 gegen 26 Stimmen abzgelehnt. Für die Vertagung stimmten mit dem Lande Bayern die = Provinzen Ostpreußen, Brandenburg, Pommern,

ieder le lcsien Schleswig⸗Holstein und die Länder Württem⸗ berg, Thüringen, Oldenburg, Braunschweig, Mecklenburg⸗ Strelitz und Schaumburg-Lippe. Der Vertreter Oberschlesiens blieb der Abstimmung fern.

e, . Gesandter von Preger⸗ Ich bitte namens der Bayerischen Regierung, den preußischen Antrag abzulehnen. Nach Anschauung der Bayerischen Regierung kann als National⸗ 6 nur ein Tag festgesetzt werden, auf den die überwiegende

ehrheit des Volkes sich geeinigt hat. Das ist bei den Festsetzung des 11. , als Nationalfeiertag nicht der Fall. Weite Kreise des deutschen Volkes lehnen diesen Tag als Nationalfeiertag heute noch ab. Einen Zwang auch au diese Kreise auszuüben, den 14 3 festlich 364 Schließung der Läden, erzwungene Arbeitstuhe usw. zu begehen, hält die Bayerische Regierung nicht ür richtig. Der zweite und dritte Teil des preußischen Antrags ist überholt. Eine Möglichkeit, das Gesetz noch vor dem 11. August dieses Jahres in Kraft treten zu lassen, besteht bei dem . Schluß der d,, ,. Reichstagssession nicht mehr. Die Verbindung des Antrages, etreffend den . tag, mit dem Antrage auf Re elung der Feiertage ist vom eichs⸗ tagsausschuß beschlossen. enn der preußische Antrag an⸗ n, werden ö te, so beantragt die n,. r

eschlußmätzig festzustellen, daß die Verwirklichung dieses 2 nur guf dem Wege eines , n . Gesetzes möglich ist. Die Reichsverfassung enthält keine Bestimmung, auf Grund deren das Reich zur . eines solchen Feiertages zuständi wäre. Die Regelung der Feiertage ist bis jetzt Ländersache. Wi das Reich den Verfassungstag als Feiertag erklären, 21 es damit in die Zuständigkeit der Länder ein, was nur au dem Wege einer Verfassüngsänderung möglich ist. Ein derartiges Vorgehen des Reiches würde übrigens der im ahre 1929 von der Reichs- regierung im Benehmen mit den damaligen Koalitionsparteien des e hsnags gegebenen ,. widersprechen, die dahin fin nicht über die in der Reichsverfassung gegebenen 2

eiten hinaus Materien, die in die Zuständigkeit der Länder fallen, an sich zu ziehen.

Staatssekretär Dr. We is mann; Alle Gründe, die soeben der bayerische Gesandte vorgebracht hat, ad im Ausschuß einge end er⸗ örtert worden und haben zu dem Beschluß Ellhrtn den der Bericht⸗ erstatter vorgetragen hat. Da hier in der Deffenilichkeit behauptet worden ist, daß ein großer Teil des deutschen Volkes den 11. August nicht als Feiertag wünsche, halte ich mich für berechtigt und verpflichtet zu erklären, daß , . ein ebenso großer Teil den 11. August als Feiertag wünscht. ie Reichs regierungen aller Schattierungen sind bisher mit diesem Beispiel vorangegangen und haben den 11. August feierlich hier im Reichstage 3 an der Spitze unser ho verehrter Herr . der durch 6 Degenwart bel dieser Feier dem 11. August eine besondere

verleihen wollte. Ich habe 3g. die Aufgabe, hier aus= Er ren, daß die Schaffung der Ve assung von Weimar eine

toßtat gewesen ist, muß aber darauf inweisen, daß sie den erfall Deutschlands damals verhindert und das bisherige Empor= shen und Erstarken des Deutschen Reiches ermöglicht hat.

i Vertreter der Provinz ene, n Witte⸗Wiesbaden: Wir in den westlichen Provinzen begrüßen den Antrag Preußens, endlich dem deutschen Volke seinen ationalfeiertag zu verschaffen. Gerade wir in den besetzten Gebieten haben Gelegenheit zu sehen wie andere Nationen diefen Feiertag begehen. Gerade für uns ist es immer schmerzlich gewesen, daß, 6 z. B. die Franzosen aus ihrem 14. Juli einen wahren Vo ksfeiertag gemacht haben, wir Deutsche dem bisher nichts gegenüberzustellen hatten. In der

Reichs ratsausschüsse,

Verfassung steht: Das deutsche Volk, einig in seinen Stämmen. Es würde eine nationale Tat trotz der Besatzung sein, zum Aus⸗ druck ö bringen, daß wir einig sind, ein einiges deutsches Bolt. Deshalb bitte ich Sie, für den preußischen Antrag zu stimmen und dadurch auch dem Reichstag und vor allem der Reichsregierung Gelegenheit zu geben, einmal den Wünschen der Bevölkerung im besetzten Gebiet Rechnung zu tragen. ir bestreiten ganz ent⸗ 6 daß der überwiegende Teil des deutschen Volkes nicht für en Nationalfeiertag sei, namentlich soweit die werktätige Be⸗ völkerung in Frage kommt.

Vertreter der Provinz Schleswig⸗Holstein Dr. Schifferer: Aus Gründen der inneren und äußeren Politik halte ich die innere Geschlossenheit und Einigkeit des deutschen Volkes für erforderlich. Die Erdrterung und Entscheidung darüber, ob der 11. August als irre, Feiertag gelten soll oder nicht, ist zurzeit geeignet, dieser Forderung , und die leider immer noch vorhandenen inneren Spaltungen zu vermehren und zu vertiefen. Deshalb halte ich den augenblicklichen Zeitpunkt zur Erledigung der Frage für ungeeignet, und ich hätte Jewünscht, daß wir erst in späterer, geeigneterer Zeit zu einer erneuten Stellungnahme ge⸗ kommen wären. Nachdem aber trotz der von mir hervorgehobenen Bedenken eine erneute Stellungnahme des Reichsraäts bereits heute erfolgen soll, werde ich für die Anträge des Ausschusses stimmen, und zwar deshalb, weil durch die Schaffung der Weimarer Ver⸗ fassung am 11. August 1919 Deutschland vor dem Chaos bewahrt wurde, und weil die Weimarer Verfassung das Fundament . eine gesicherte, ruhige staatspolitische Arbeit und damit für die

iederaufrichtung Deutschlands geht hat.

Thüringischer . Dr Münzel: Solange noch ein großer Teil des deutschen Volkes den 11. August als National⸗ feiertag ablehnt, und ihm nicht warme Begeisterung entgegen⸗ bringt, wie es für einen Nationalfeiertag le, wäre, en ich es für verfrüht, den 11. August zwangsweise zum sationa eie g zu erklaren. Dazu kommt die uneriwünschte wirtschaftliche Schädi⸗

ung durch den Ausfall von Arbeitskraft auf dem Gebiete von andel und Industrie, wenn dieser Tag auf einen Wochentag fällt, besonders aber in der Landwirtschaft, wo der August Ernte⸗ monat ist. Die , r,, hat sich aber ent⸗ schlossen, diesem Tage ein esonderes Gepräge dadurch zu verleihen, baß lie die Beflaggung der Dienstgebäude an eordnet hat und besonders zen! Verfassungsfeiern veranstaltet, zu denen sie den Beamten und Arbeitern des Staats und der offen lichen Be⸗ triebe Urlaub gewährt. Außerdem beabsichtigt sie, den Schul⸗ unterricht ausfallen zu lassen und für die Schüler vom fünften Schuljahre ab eine entsprechende Schulfeier stattfinden zu lassen.

. der Reichsregierung gibt Reichs innenminister von Keudell folgende Erklärung ab: Der Standpunkt der Reichsregierung ist dem Reichsrat bekannt, einmal aus den heutigen Verhandlungen im Rechtsausschuß des Reichstags und dann den beteiligten Herren des Reichsrats aus den Verhandlungen der Die Reichsregierung ist sich der Bedeutung sowohl des ganzen Komplexes von Fragen, die mit dem 11. August 1 sowie der gesamten eiertagsregelung in vollem

aße bewußt. Die gegenwärtige Reichsregierung hat hinsichtlich der Dienstregelung am 11. August weitergehende Maßnahmen er⸗ griffen, als irgendeine ihrer Vorgängerinnen. Sie hat sich andererseits dem Vorgehen des Rechtsausschusses des Reichstags angeschlossen und ist in eine Bearbeitung der r,, ein⸗ getreten auf Grund des kombinierten An krages Schulte im Rechts⸗ ausschuß des Reichstags, in welchem eine Kegelung der gesamten Feiertagsfrage angeschnitten worden ist. Die Reichsregierung ist sich aber in besonderem Maße dessen bewußt, daß eine befriedigende und würdige Lösung dieser Fragen nur gefunden werden kann, wenn eine Verfassungsfeier wicht nur von einzelnen Teilen der Bevölkerung, sondern von dem gesamten Volke getragen wird. n,, . ist die Reichsregierung natürlich bereit und verpflichtet, auf Grund der vorliegenden Initiativanträge des Reichstags in Verbindung mit den Anträgen des Rechtsausschusses des Reichs⸗ tags das Ziel einer völligen Regelung der Feiertagsfrage ihrer⸗ seits weiter zu fördern.

Die Ab st im mung ist wiederum auf Antrag Bayerns namentlich. Die Vorschläge des Ausschusses (Einführung eines Nationalfeiertages am 11. August) werden mit 42 gegen 25 Stimmen angenommen. Für den Nationalfeiertag stimmen mit der Preußischen Staatsregierung die Provinzen Stadt Berlin, Posen Westpreußen, Sachsen, Schleswig⸗Hol⸗ tein, Hannover, Westfalen, Hessen⸗Nassau, Rheinland und

ie Staaten Sachsen, aden, degen Hamburg, Mecklenburg⸗ Schwerin, Anhalt, Bremen, Lippe⸗Detmold, Lübeck und Waldeck. Der Vertreter der Provinz Oberschlesien blieb

wiederum der Abstimmung fern.

Mit derselben Mehrheit wurde in namentlicher Ab⸗ stimmung die von Bayern beantragte Erklärung des Gesetzes zum verfassungsändernden Gesetz abgelehnt.

Der Reichsrat beschäftigte sich ferner mit einer Reihe kleinerer Vorlagen. Gegen die Aenderung der Be⸗ zeichnung „Gerichtsschreiberei , in „Geschäftsstelle“, Gerichts⸗ schreiber in „Urkundsbeamter“ und Gerichtsdiener in „Ge⸗ richtswachtmeister“ erhebt der Reichsrat keinen Widerspruch.

Den Termin für die Zinszahlung der kraft Rück⸗ wirkung aufgewerteten Hypotheken hat der Reichstag vom J. Juli auf den 1. April 1926 vorgerückt. Das bedeutet eine Günstigerstellung der Gläubiger. Die Schsische Regierung hat gegen diesen Reichstagsbeschluß gesetzes technis und materiell rechtliche Bedenken, weil die Rechte der Gläubiger nicht weitgehend genug gewahrt seien. Gleichwohl erkennt sie eine Reihe von Verbesserungen in dem Gesetz an und erhebt deshalb keinen Widerspruch. Das Gesetz wird vom Reichsrat unverändert verabschiedet.

Im Gesetz zum Schutze der Jugend bei Lu stbar⸗ keiten hat der Reichstag bekanntlich eine Reihe von Aende⸗ rungen vorgenommen, gegen die der Reichsrat Einspruch er⸗ hoben hatte. Nach neuerlichen Verhandlungen mit der Reichs⸗ regierung erklärt sich der Reichsrat nunmehr bereit, seinen Einspruch vom 25. Mai ds. Is. als erledigt anzusehen, wenn die bom Reichstag beschloffene Ist⸗Vorschrift des 1Absatz 1 in eine Kann-Vorschrift verwandelt und die Bestimmung hin⸗ zugefügt wird, daß diese Kann-Vorschrift nicht angewendet werden soll auf die Verwendung Minderjähriger über acht⸗

ehn Jahre bei Schauspielen und Darbietungen, die einen . Kunstwert besitzen.

Der Ausprägung von neuen Silber⸗ münzen stimmte der Reichsrat zu. Es handelt sich um 200 Millionen Mark in Fünfmarkstücken als Ersatz ür die aus dem Verkehr gezogenen 3 Die Reichsrats⸗ ausschüsse haben eine andere Ausführung der Schauseite ge⸗ wünscht, der Reichsrat selbst hlaß sich diesem Wunsche an.

Die Verordnung über Gemeindebiersteuer, die af Grund des § 15 Absatz 6 des Finanzausgleichsgesetzes er⸗ lassen wird, ist von den Reichsratsausschüssen in einigen Punkten abgeändert worden. Nach der vom Reichsrat be⸗ . Jef ng, soll Herstellerpreis im Sinne des Finanz⸗ ausgleichsgefetzes der Preis sein, den die Brauerei am Her⸗ stellungsorte beim Absatz an Wiederverkäufer erzielt. Von auswärts eingeführtes Bier darf nur nach dem Hersteller⸗

reis des Herstellungsortes besteuert werden. Einzurechnen . die Reschsbiersteuer und die Umsatzsteuer, auch Rabatte und dergleichen dürfen nicht abgesetzt werden. Nicht einzu⸗ rechnen 6 dagegen die Gemeindebiersteuer, die Verpackung, Tranzport⸗ und Versandkosten.

Unverändert angenommen wurde der von der Reichs⸗ regierung vorgelegte Entwurf eines Strafvoll⸗ zugsgesetzes.

Der Vertreter Oldenburgs verzichtete auf Anträge nur deshalb, weil er das Gesetz nicht verzögern wollte, und 6 daß die von ihm gewünschten Aenderungen auch auf anderem Wege in das Gesetz hineinkommen werden.

Der Sächsische Gesandte Dr, Grwadn auen sprach die Ex⸗ wartung aus e die Gefängnisbeiräte auch ohne ausdrückliche Erwähnung beibehalten werden und ausgebaut werden dürfen.

Die Aenderung der Satzungen der deutschen evangelischen Gemeinde in Konstantinopel wurde genehmigt.

Ohne Einspruch zu erheben nahm der Reichsrat Kennt⸗ nis von den vom Reichstag angenommenen Gesetzentwürfen über das Vo rmundschafts abkommen und das. Nachlaßabkommen mit der Republik Oe ster⸗ reich sowie von der Verlängerung des Saar⸗ abkoömmens mit 3 ankreich. , stimmte der Reichsrat einem Ermä htigungsgesetz für die Reichsregierung zu, nach welchem innerhalb der nächsten drei Monate, falls der Reichstag nicht beisammen ist, ö andelsverträge von der Reichsregierung in Kraft gesetzt werden können, und nahm den Meist begünstigungsvertrag mit Paraguay unverändert an.

Berichtigung.

In der in Nr. 155 des „Reichs⸗ und Staats anzeigers“ veröffentlichten Vereinbarung über die Verlängerun der Vereinbarungen zwischen ,, un e,. über den Warenaustausch zwischen

eutschland und dem Saarbeckeng ebiet muß es in der ersten Zeile des einleitenden Satzes sowie in der vierten Zeile der zweiten Spalte statt 1. Juli 937 heißen: 30. Juni 1827.

Deutscher Reichstag.

336. Sitzung vom 7. Juli 1927, 14 Uhr.

(Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger.

Präsident Löbe eröffnet die Sitzung um 14 Uhr und ge⸗ denkt in chrenden Worten des Ablebens des früheren württem⸗ bergischen Staatsprãsidenten Wilhelm Blos.

Auf der Tagesordnung steht die dritte Beratung des Ge⸗ 53 über die Krbeitslofenversicherung. Dazu egen die Regierungsparteien eine Entschließung vor, die die Reichsregierung erfucht, sobald hinreichende Erfahrungen mit der AÄrbeitslosenversicherung vorliegen, zu prüfen, ob es im Interesse einzelner Gruppen (Landwirtschaft, Ange tellte) liegt und 63 2 n ür die Gesamtversicherung möglich ist, für diese Gruppen Ersatzkassen ober andere Sondereinrichtungen zu schaffen. Bei der Reichsanstalt soll davauf hingewirtt werden, daß folgende Gruppen von Arbeits suchenden bevor- zugt zur Vermitklung vorgeschlagen werden; 1. Einkommens traͤger kinderreicher 5 2. ältere Arbeiter und An⸗ gestellte, 3. , ädigte und Kriegsteilnehmer, die an der Front gestanden haben, und 4. Vertriebene aus den ab⸗ getretenen Gebieten, dem Auslande oder den deutschen Kolonien. Weiter soll für das gesamte Arbeits vecht die Frage geklärt werden, in vieweit der Gartenbau zur Landwirt chaft

oder zu den gewerblichen Betrieben zu rechnen ist.

Abg. Graßmann Soz) gibt nochmals einen Ueberblick über das Gesetz, das im e u erfreulicherweise manche Ver besserungen erfahren habe. Die orlage ist leider nicht frei ge; blieben von einer Bürokratisierung, die wir in der Sozialpolitit für überwunden 2 haben, und die wir mißbilligen müssen. Das zeigt sich darin, wie die Verwaltungs ausschüsse gebildet werden sollen; wir erheben schärfsten Einspruch gegen die Ver⸗ beanrtung. Entlassene aus der Reichswehr sind auf keinen Fall eeignet, in den Organen der Arbeitslosenversicherung mitzuwirken. ert v. Ramin hat allerdings gesagt, daß die Inhaber von Ver- sorgungsscheinen aus eschlossen sein sollten; das ist nicht richti aber Männer, wie Herr v. Ramin sind sicherlich nicht geeignet, bei der Berufsberatung, bei den Fragen der Umschulung mit- uraten. Wir sind nicht zufrieden mit der Ausnahme für die andwirtschaft und mit der Vorenthaltung der Leistungen wegen Streiks. Darüber soll der Vorstand des Arbeits amts entscheiden, und diese Entscheidung soll sogar bei Unterstützung von aus⸗ ländischen Streiks getrossen werden können. So hätte es kommen können, daß, wenn bei gleichzeitigen Streiks in den spanischen und schwedijchen Erzgruben die 5. r von Erz nach Deutschland auüsgblieb' und Hüttenbetriebe stilUl liegen müßten, den Arbeitern derselben die Unterstützung vorenthalten würde. 7 solchen Mög- lichkeiten liegt der arakter eines verkappten n wn, . Unklar sind die Bestimmungen über die Folgen von Aus= . n. Wir veyweisen immer wieder 6 daß dieses esetz keine Wohltaten erweisen, fondern Rechtsansprüche geben soll. Wir müssen darauf bestehen, daß unser Antrag angenommen wird, wonach lediglich ein Streik eine Vorenthaltung der Unter- stützung begründen kann. Wir verlangen ferner eine Abkürzung der , , von 26 Wochen auf 18 Wochen. Mit der Bildung von Lohnklassen sind wir einverstanden, es ist nicht richtig, daß die Arbeiterschaft gegen die Staffelung ist. Wir verlangen aber eine Erhöhung dez Unterstüũtzungssatzeg für die untersten Stufen. Die höchstbezahlten Quakfitätsarbeiter müssen an den Lasten teilnehmen. Die Gefahrengemeinschaft muß von allen Be- teiligten geträgen werden. Bei den von uns beantragten Beitrags⸗ quofen kann von einer Thefaurierungspolitik oder einer An⸗ sammlung von Beit ragsstock, wie Herr Moldenhauer behauptet hat, nicht gesprochen werden, denn die Ansprüche der Arbeitslosigkeit können ftoßweise große Mittel erforderlich machen. Es war eine Ruhmestat der Volkskommissare, bei der Rückkehr des Heeres aus dem Kriege sofort durch Verordnung die Arbeitslosenunterstützung einzuführen. Die alte kaiserliche Regierung wollte mit ihrer Sozialpolitik nur die Wirkung der gewerkschaftlichen ** bekämpfen, was ihr glücklicherweise nicht gelungen ist. ir be⸗ grüßen es besonders, daß es bei diesem Gesetz gelungen ist, den Üünterschied zwischen Angestellten und Arbeitern zu Überbrücken. Wir nehmen das Gesetz an, weil wir anderenfalls die Position der Arbeiter gegenüber den Arbeitgebern schwächen würden. Wir sehen in dem setz eine Etappe zu weiteren Fortschritten und eine Stärkung der Selbstverwaltung, wenn auch in eingeschränktem Maße, sowie ein hohes, sittliches d. h. Erziehungswerk. Das Gefetz bedeutet einen Aufstieg der Arbeiterschaft, jeder, der arbeits⸗ willig ist, muß vor den Folgen der Arbeitslosigkeit geschützt werden. (Beifall bei den Sozialdemokraten.)

Abg. Lambach (D. Nat); Daß die Kaiserliche Botschaft die soziale Gesetzgebung 1 hat, läßt fich nicht bestreiten. Die Sozialdemokratie hat sich damals dagegen gestellt. (3wischenruf bei den Sozialdeniokraten. Wenn Ihnen das heute peinlich ist, kann ich . nicht helfen. Ich stelle fest, daß auch der Ab⸗ geordnete Graßmann dieses Gesetz einen Fortschritt nennt, obwohl es von der neuen Regierung eingebracht ist. Prominente Ge⸗ werkschaftsführer erkennen also die Sozialpolitik der jetzigen Re⸗ gierung an. Gegenüber einer mißverständlichen Darstellung der

Mit Ausnahme der 2 Sperrdruck hervorgehobenen Reden der Herren Minister, die im ortlaute wiedergegeben sind.

zum Deutschen Nr. 157.

Börsen⸗Beilage MNeichsanzeiger und Preußzischen Staatsanzeiger

Berliner Börse vom 7. Juli

Amtlich

1èDinar 8, (0 66.

1 910ty. 1 Danziger Gulden 0.80 4.

lieferbar sind.

wärtig nicht stattfindet.

1ẽMillion.

Geschãfts jahrs

Ran, Die Notierungen für Telegraphische Uus⸗ zablung sowie für Auständische Vanknoten befinden sich fortlaufend unter Handel und Gewerbe“

Ber Etwaige Druckfehler in den heutigen Kurs angaben werden am nächsten Börsen⸗ tage in der Spalte „Voriger Kurs“ be⸗— richtigt werden. Jrrtümliche, später amt⸗ lich richtiggestellte Notierungen werden möglichst bald am Schluß des Kurszettels

als „Berichtigung“ mitgetellt.

Berlin 6 (Gombard 7) Amsterdam 39. Grüssel z. Kopenhagen . J denn Paris 5. Prag 5. Schweiz s, Stockholm 4. Wien ö.

Bankdiskont.

London 4. Ma

rid 8.

festgestellte Kurse.

Franc, 1 Stra, i Ssu, 1 Peseta O, S0 S. 1 österr. Gulden (Gold) 2.00 4. 1 GID. österr. W. 1.10. 4. 1Rr. ung. oder tschech. W. = 0. 88 Æ. 1 Gib. südd. W. 12, 00 Æ 1 G1. holl. B. 1.10 A. 1 Mart Vanco 1. S0 66. 1 Schilling österr. W. 10000 Kr. 1 stand. Krone = 1,128 4. 1 Rubel (alter Kredit⸗Rbl.) 2, 16. . 1 alter Goldrubel = 8.20 66. 1 Beso (Gold) 4.00 1Peso (arg. Pay.) 1575 . 1èBfund Sterling 20, 0 4. * 2, 8090 .

Dollar 4.20 4 1è6Shanghat ˖ Tael 1 Jen 2.10 4.

Dte einem Papter beigefügte Gezeichnung M be- sagt, daß nur bestimmte Nummern oder Serlen

Daz hinter einem Wertpapter befindliche geichen? bedeutet, daß eine amtliche Prelsfeststellung gegen-

Das hinter einem Wertyapier bedeutet 4 für

Die den Aktten in der zwetten Spalte beigefügten giffern bezeichnen den vorletzten, die in der dritten Spalte beigefügten den letzten zur Ausschtlttung ge⸗ kommenen Gewinnantell. Ist nur ein Gewinn- ergebnis angegeben so ist es daslenige des vorletzten

Danzig 6 (Lombard Y. 6 J. Italien J. Dslo 4.

Deutsche Staatsauleihen

mit ginsberechnung.

Heutiger Voriger Kurs

63 Dt. Wertbest. Anl. z 10 1000 Doll, f. 1. 12.32

75 do. Staat sch rilckz. .. 7PIBraunsch Staatssch. 74 Lippe Staatsscha rilckz. 2. 3 73 Lübect Staatsschatzʒ

73 Mecklbg. Schwer. Reichs m.⸗Anl. 1926

xz do. Staalhsch. xz x9 1.4. 73 Sachs. Staatsschatz

73 do. NR. 2, fäll. 1.7. 80 715 Thür. Staatzanl.

v. 19296 ausl. ab 1.8. 30 73 do. RM ⸗A. 27 u. Lit. B. fällig 1.1. 82 6g P Württhg. Staatz⸗

schatz Gr. 1 fäll. 1.8. 29 1.3

( h 6j

63 do. 10 1000D.. f. 89 1.9 69 Dt. Reichs⸗A. 27urz 7 83 Di. Reichssch. K* oldm.). bis 80. 11.268 1. f. 1 006M Schatz F. 1u. 2, rz. 68 . Staat sch.

7. ⁊. B S0b

7b 8

1.8 zahlb i. 12898. 059 1.109 97.7568

1.8.5 91. 7

1.12 1.2.8

1. 12 Di. Reichspost 1. 10

b. ab 1. 9. 84 1.41

1. 4. 25 zahlb. 2.1

rilckz. 1. 10. 29

1. 29

rülckz. 1. J. 25

tilgb. ab 27 6b B

N. 1, fäll. 1.7. 29 98.4 0

96.8 0 1.8.9 b 1.1.7 94. 6b 9636 6

Dtsch. Anl. ⸗Ablösgssch. mit ir n

f. 8. in ö. do. mit Aut⸗ nn,, 3

losgtsch. Nr. 8o o- zo 60h einschl 1. 9ieh do.

do.

5 Doll. fäll. 2.9. 88

Bei nachfolgenden We

apieren

fällt die Berechnung der Stitckzinsen fort.

30 2b a 1668

83⸗ ertbest. Anl.

Deutsche Schutz gebiet⸗ Anleihe Anhan. Staal 1919... Bayern Ldzk.⸗ Rent. tonv. neue Stiicke Bremen 1919 unt. 30 o. do. bo. os Ov, 11h. 81. 1.28 do. 87-99, 0s, 81.12.28 do. 96. 98. gef. 81. 12.28 amg. Staats- AMtente o. amort. St.. A. 19 A bo. do. 18919 B fleine da 10 000 big

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do. do. bo. do. St. Anl. 1900 bo. oJ, os, 9 Ser. 1.2,

11. 16 rz. 88, 14 rz. S5 * 1887, 91, 9, 9g, 0

o. Lübeck 1923 und. 28 Meckl. Staats anl. 1919 Sãch . Ml.. A. 28, ul. x6 Wülrttembg. R. 3s 42

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192990 1922, 1929

loo 990 zoo 0900 4

1686, 97. 1902

Preußische Rentenbriefe.

Gekündigte und ungekündigte Stücke, verloste und unverloste Stücke.

48 GSC Brandenb. agst. b. S1. 12. 1714, eb

do. wäter ausgegeben Dannov. ausgst. b. 1.1. 1716 285 6 do. später ausgegeben He ss.⸗Nass. agst. b. 61. 12.17 do, später ausgegeben uenburger. agst. b. 81.12.17 do. später ausgegeben Bomm. ausgest. b. 51.12. 1715, ib do. später ausgegeben Bosensche, agst. b. 31.12.17 do. sväter ausgegeben Vreußtsche Ost⸗ u. West⸗ aut gest. b. 81. 1. 171 1b 6 do. später ausgegeben , , do. später ausgegebenl

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4, 8 .. Sächstsche. agst. b. 81.12.17 15h

4. 8 do. später ausgegeben 4, 8 ; Schlestsche. agst. b. 51.12. 17 15 49 4, 8 do. später ausgegeben 4. Si Schl. Holst. agst. b. 51.12. 17 13, 5b 4.3 do später ausgegeben

1s 266 156 6 1a &

Lipp. Sandes bt. 1-914 v. Sipp. Lande sp. u. . do. do. unk. 6 Oldenbg. staatl. Kred. do do. unk 31 do. do. Sach . -Altenb. Vandb. do. do. 9. u. 10. R. do. Cobg. Landrbk. 1-1 do. - Gotha Landkred. bo. do. O2, 08. os do. Mein. Lberd. gel. do. do. konv. gel. Schwarzbg.⸗Rudolst.

Sandtredit do. bo. bo. -Sonderzh. Land⸗

kredit, gel. 1. 4. 24

1.1.7

—— ö *

Kreditanstalten öffentlicher Körperschaften.

Duisburg.. 192141] 1585 M. os 4 11.

Elbing os, ov, ꝗt. 1.3.2451 bo. 1918 gel. 1. 1. 244 1. do 1905. 4 1. 2. 24 3 1. Em denos l. J gti. 6.24] Erfurt 1893. 01 M. os. 1910. 14, gek. 1. 109.23 2 do. 98 M, 01 M, ꝗł. 28

Flensburg 12 M. gt. 2a 1 Frantfurt a. M. 26 * 1910 11. gel. 1

do.

do. 19 1920 1. Ausg.). get. 1

bo.

Ohne ginsscheinbogen u. ohne

Dresdner Grund. renten⸗Anst. Pfdbr. Ser. 1, 2, 5. —— 10

do. bo. S. 8, 4, 6 M8

do. Grundrentenbhr. Serie 1-— 8 41 Sächs. dw. Pf. b. S. 2s, 26, 27 4 versch.

do. do. bis S. 26 3ꝝ do.

bo. Kredltbr. b. S. 22,

26— 884 do.

do. do. bis S. 28189 1.1.7

versch. bo.

1.4. 10

Frantturi O. 14 uv. 284 do. 1919 1. u. 2. Ausg. * 16958 39 1.

Fürth i. B. .... 18928 10 1. bo. 1980 ulv. 19280 bo. 901

do.

Hagen 1919 M Halberstadt 1912, 19 4

Vrandend. Komm. 2

( Gtroverb. ). gk. 1.J. 248 do. do. 19, 20, gł. 1.5. 2⸗ Deutsche Kom. KRred. 204 do. do. 1922, rz. 2649 . Kom n. 192811 .

do. Do. 1919 Pomm. Komm. S. u. 21 *

7 2 282

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Halle.. do. do.

do. Heidelbg. oJ, gt. 1.11.

do. 1905, gekł. 1. 10. Heilbronn ... 1897 M Herford 1910. rilckz. 89 Köln. 1928 unt. 834 do. 1912 Abt. 5 1919 unk. 29 4

—— Q ͤ 22 * 2X 96

gur- u. Neum. Schuldyl I 1.1.7 1 SZinsf. 183. S Binsf. 5 - 183.

Deutsche Provinzialanleihen. Mit Zinsberechnung.

Brandenburg. Prov. Reichsm. 26, kb. ab 82 Hannov. Brov. RM R. 2 B. 4B u. 5 B. tg. 27 do. do. R. 8 B. r3. 108 do. do. Reihe 6 do. do. Reihe ] Ntederschles. Provinz N.⸗M. 26, rz. ab 82 Sachs. Pr. Retchs mark Ausg. 13 unk. 88 do. do. Ausg. 14 ., do. do. Ag. 16, uk. 26 1.4.1097. 75 6

Ohne ginsberechnung. Brandenb. Prov. g- 11 Reihe 18— 26, 1912 Reihe 21 68, 1914 Neihe 8 - 82

do. 189 Cassel. Ldzkr. S. 2-88 do. Ser. 26 . Ser. 27 bo. Ser. 26 do. Ser. 29 unk. 804 Hannoversche Prov.

Ser. 9, gek. 1. 6. 24839 Oberhess. Vrovaoul. as 1

14.10

1.4.1 1.4.1 1.4.1 1.4.1

1.4. 10

1.2.8

80 2

* 8 EEETT

——

do. do. 1918, 1911 Ostpreuß. Brov. Ag. 19 4 Pommern Provn. inn 4 do. Ausgabe 16... * **

Ausg. 14, Ser. 416

do. 16 8 1.

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do. Ausg. 1. Rheinprovinz 22, 2016 do. 1000000 u. Soo 6

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Sch stsche Prov. A. 8 7 do. do. Ausg. 9 *] do. do. Ausg. S 114 Schlesw.-Holst. Prov.

usg. 124 ** do. do. Ausg. 16 u. 1 f d do. Ausg. 9 16 bo. Aügg. 6 4 boa. 1907-090] bo. Ausg. 6 u. 14 bo. 98, Oz, 06. gel. 1. 16. 25 8g 1.4.1 Sandes lt. Nibr. . bo. 38H 1.4.1 )ginsf. 83— 20 .* *— 16 34. K 6 - 163.

1 ü 2

* 2 , , . 1 —— 2 2

5875

*

Kreisanleihen.

Anklam. Kreis 1901. 4 Flensburg. Kreiß ol) do. 19194 Haders leb. Kr. 10 ulvn 4 KLauenbg. Kreis 1919. * Sebus Kreis 1910... 4 1.4. Dffenbach Kreis 1919 4 1.1.

Deutsche Stadtanleihen.

Aachen 2 A. 28 u. 2416 do. 17, 21 Ausg. 294 Altona ...... .. 1928 do. 1911. 1914 Aschaffenburg. .. 1901 Barmen 0], rz. 41,40 do. 190006, gel. 1.8. a4 Berlin ..... .. 1998 * ʒFinss. - 18 3 d 1919 unk. 80 1920 unk. 31 1922 Ausg. 1 1923 Ausg. 2

kz s ra. apo g ic.

169063 bo. 1904, S. 113 do. Groß Verb. 19194 bo. do. 19204 Berl. Stadtsynode 99, 19608, 12. gek. 1. J. 244 do. da. 1899. 1904. 1908, geb. 1. 1. 24 6 Bonn 1514 A, 19194 Breslau 1906 M. 1909 4 do. 189118 e m, O6, 18 II. Abt., 1941 do. 1902, gek. 2. 1. 24 389 1.1. Coblenz. . ...... 1919 * do. 19204 Coburg ..... ... 1902 4 Cottbus 1909 Migig 4 Darmstabt. .... 1920 * do. 1913, 1919, 204 Dessau 1896, gh. 1. . 8g Deutsch⸗ Evlau . 1907 83 Dres en .. ..41805

22

do. 1922 4 Konstanz oꝛ, gel. i. 9. 28 8 Krefeld... 1801, 1909 * do. Os, 7, gel. 80. 6.24 * do. 1918, gek. 30. 5. 24 * do. sg O1. 05. E. 30.5.8487 . alza .. .. 1803 39 Lichtenberg Bln) 1918 Ludwigshafen. . 1906 * do. 18690. 94, 1900. 02 39 Magdeburg 1918. 1. 4. Abt. uv. 81 do. Stadt⸗Pfdbr. M. 1 Mainz 1923 Lit. 9 bo. 1929 Lit. B do 19 Lit. U. V, ul. 29 do. 20 vit. W unk. 80 Mannheim 1922 6 bo. 1914, get. 1. 1.24 * 1. do. 1901, 1906, 1907 1905, 12, gek. 1. 1. 241 do. 189 n, 1 do. 19 IIA. , ꝗł. 1.2.28 * do. 1920, get. 1. 11.28 1 do. 16986, gel. 1. 1. 24 a3 1. do. 18697, 98, gr. 1.1.2416 do. 1904, idos. get. 3 Mersebur 1501 4 Mühlhausen 1. Thür, 1919 VI

Mülheim (Ruhr) 1909 Em. 11. 18. ul. 81. 38 * 19144 1919 unk. 80 *

2 0 2

2 W 7 2 STT: 2

8 2 32 *

1920 unk. 80 4

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, . 5862 22 8*

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do. 1919 4 M. ⸗Gladbach! 1 M, ukss Munster oz, gt. 1.10.28 4 bo. 1891. et. 1.10. 288 Nordhausen ... 1908 45 Nürnberg ...... 19141 do 1ĩoz0 unt. 80] do. 190813 Offenbach a. M. 1920 4 Oppeln oꝛ M. gk. 81.1.2418 Pforzheim 01, O7, 10,

1912, 1920 4 do. 96, Os, get. 1.11. 23 89 1.8. Pirmasenz 5, 80. 4. 24 Plauen os. gel. 80. 6.244

do. 1903 39 Potsdam 19 M. gt. 1.7.24 Quedlinburg 19038 Regensburg 1908, O9 4 do. 9! Y. O C- o8, os 39

do. 1889 5 Remscheid oo, gr. 1.28 39 1.1. Rhevdi 13699 Ser. 4 14.19 do. 1918 Ma bo. 1891 3 RNRostoc... 1919, 1920 4 do. 68164, 08, gk. 1.7.24 8 do. 16985. gel. 1.1. 243 Saarbrücken 14 6. Ag. * Schwerin i. M. 1869.7. gel. 1. 8. 24 8 Spandau oy H. 1.10.28 Stendal oi, gel. 1. 1.241 do. 1908, gel. 1. 4 8244 1. do. 1909, gek. 1. 4. 4

Stettin V ...... ĩxxs

5Ringt 8- 16 . Stolp i. Bomm... . 1 Stuttgari 19.08. Ag. 194 Trier 14.1. u.. l. ut. 28 do 1919 unk. 804 re. , ,. 9

mar 1888, gt. . 1.2418 Wies bad. 998 1. Aus- aabe, rückz. 1937 ö. ö . 2. Ag. gel. 1.10 344

do. is Ag. 19 Lu. I. ek. 1. J. 241 Wilmersd. (Bln.) 191314

*

Deutsche Pfandbriefe. Die du

Gekündigte und ungekündigte Stücke, verloste und unverloste Stücke.

* Calenberg. Kred. Ser. D „F (gel. 1. 10. 28, 1. 4. 24 ä63tyJz Kur- u. Neumärl. n 4, 5g, 84 Kur⸗ u. Neumürk. Comm. - Obl. m. Deckung besch. bis 81. 12. 1917 8 6b 4, Sy, 8 gur-u. Neum. Kom. -Dbl,. 4, 88 8 landschaftl. gent m. Veckun gs besch. bis si. 19. 17 Nr. 1 464 680 ...... 1 4. 89, 84 landschaftl. Zentral. 4, gz, 8 g Ostpreußische M. aus⸗ gegeben bis s1. 12. 17 ..... 4, 845, 8 d Ostpreuß

ische ..... 48 . a g r nr

ä, 83. 83 Pommersche, auß geslelt bis 31. 13. i...... 17] 4. 34, 84 Pommersche ......

ggelennzeichneten Vfandbriefe stnd na den von den Landschaften gemachten inen, als vor dem 1. Januar 1918 ausgegeben anzusehen.

4a, 89, 83 Pomm. Neul. gleingrundbesttz ausgeste li bis 31. 12. 17 196 10, 1p 4. 85. 85 Pomm. Neul.

stellt bis 81. 12. 17 163 4. 38. 83 Sächsische ** Sach. 6 Rreditverb. 4, 3g g Schles. Altlandschaft!

lohne Talon) 1 17. 1 0 4. oh 33 Schles. landschaftl.

A, D, B, ausgest. biz 94. 8. 17 17h 4. 3, 33 Schles. landsch. A. G9. D —— 4, 3, 8 3 Schleswig- Holstein

id. Creditv. M ausg. b. 51.12.17 JJ5b G6 75h 4. 3. 8h Schlesw. - Hlst. Id. Kredit . 4, gz, 8 3 Westfäl. bis 8. Folge

außgestellt bis 31. 12. 17. 4, y, 85 Westfälische b. 8. Jolg a, zy, 3 Westpr. Nitterschaftl

Ser. (= HI m. Deckungs

bis 31. 12. 17

. Nitterscha

8, , 4. 33 Berliner alte, außgeste nt iz sI. 12. 1917. 5 25 23 6 8, g, 4. 5 Berliner alte..

ä, g, s J Reue Berliner, ausgeste lll bis si. 12. 1617. f i5, Ib e 15.26 a 4M. 8§, 8 B Neue Berliner, t —— —— qc; Bran denb. Stadtschafts briefe e,, 12356 6 12356 6 I do. do. Machkriensz stücke ö

Ohne Zinsscheinbogen u. ohne Erneuerungsschein.

Deutsche Pfandbrief⸗ Anst. Posen Ser. 1 biz s unk. 80 844

. Pfandbriefamt f. Saus grundstůcke. *

1.1.7

11.71

Deutsche Lospapiere.

Augsburg. 7 Guld. -L. Braunschw. 20 Tlr. 8. Hamburg. So Tlr. L. Sachs.⸗ Wein. 161Id.⸗8.

Ausländische Staatsanleihen.

Die mit einer Notenziffer versehenen Anleihen werden mit Zinsen gehandelt. und zwar:

Seit 1. 4. 198. 1. 8. 4g. * 1. 6. 19. 11189 * 1 19. 18. 4. 11. 19.

TL I. SS. MI. 2. So. 6. . 8. 39. 3 L. 6. z. 1 1 5. Z5. u L ib. 85 6 L. 11. 28. 6 1. 1. 26.

Für sämtliche zum Handel und zur amtlichen Börsen notiz zugelassenen Russischen 2 en findet gegenwärtig eine amtliche Breisfeststellung nicht statt.

1.1.7 L410 40.56 1.410 406

L410 . 8 26 6

1. J. 18. 1. 12. 19.

Bern. Kt.⸗A. 87 kv. Bon. Esb. 19* do. Invest. 14 * do. Land. 9s in do. do. 2 m. T. 1. H. do. do. 88 m. T. i. R Bulg. G. S yp. 82 28er Nr.2 41861 bis 246560 do. der Nr. 121561 bis 18685660 do. zer Nr. 615651 bis 856850, let Nr. 1-209000 dean e,, Egypti . do. priv. J. Ir. do. 28000, 128005 r do. 2609, ooo Fr. Els-⸗gothr. Rente Finn. St. Eisb. Griech. Mon. do. Sz 186184 do. Sh Pir.-Lar. 90 do. Gold⸗R. 89 Ital. Rent. in Lire do. amort. S3, 4 in Lire Mextt. Anl. 9g s 9j.

do. 5) abg. bo. 1904 4

do. 1904 * abg. Norw. St. 94a in do. 1888 in E Dest. St. Schatz 14

angem. St.

da am. Eb. -A. 7 do. Goldrente TioooGuld. Gd. do. do. 2095 * do. angem. Stiicke 1005 Guld. G. do. bo. 200 Guld G-

1.1. 18.8

1.1.7 1.1.7

L.

1.5. 1 * 1.4.10 2b 1.4. 10 2b

1.4.10 1.4. 10 versch. 1.1.7 1.8. 11 1.4.10

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77

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do. 18 utv. 291 4 do. 869 äuß. i. S 6 bo. 1690 in 461 4 do. do. m. Talon s. B. do. 1891 in ÆA1s 4 do. 1894 in ÆeY. . do. do. m. Talon f. 3 do 1896 in Æ1* 4 1.8. 1 do. do. m. Talon s. 3. iC. 11. 18 do. 1898 in 16 4 5. do. do. m. Talon s. 8 do. konv. in * do. 1908 in en do. 1908 in * do. 1019 in is Schwed. St. ⸗A. gz9 do 1666 in do 1899 in 4 bo. St.- R. 04 t. do. bo. 19061. 4 92 * . weiz. Eidg. 12 do. do.

do. Eisenb. -R. 90 m.⸗Anl.

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do. unifiz. 08, O6 Türken Anl osi⸗4 do. igos in 4 do. gollobi. 11S. 1 do. 100 Sr. Lose Ung. St.⸗R. 18 do. do. 1918 ** bo. 1914*

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do. 1914 do. Goldr. in fl. do. do. do. do. St. -R. 1910 do. Lron. Rente? do. St⸗R. 97 ingst. do. Gold- A. s. b. eiserne T.“ do. do. der u. 1er? do. Grdentl.⸗Ob.?

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Ausländische Stadtanleihen.

Bromberg 96, get. 3 BVukar. 66 kv. in 4 4 do 5 m. T. in 4 bo. 98 m. T. in C Budayest 14 m. T. do. 1914 abgest. do. 96 i. R. gli. 8. 28 Christiania 1905 Colmar( ( Elsaß̃) o7 Danzig 1 1 MAg. 19 Gnesen gi o7m. T do. 1901 m. Tal. Gothen b. 9o S. A do. 1906 Graudenz 1900“ Helsingfors 1900 do. 1902

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bo. 1888 in 4 do. 1698 in 4 Krotosch. 1900 S. 1 Sissab 6 S. 1. 2** do. 400 Most. abg. S. 28, 27. 26, 5500 Rbl. bo. 1009-109 Mok. abg. S. 80 bis 33, 5600 Rbl. Most. 1000-100R. do. S. 84, 85, 38, 39. 8000 Rbl. do. 1000-100... Millhaus. i. E. Os, 07. 18 M, 1914 Posen 00, os, 0s gk. bo. 94, 98, gel. x4 Sosta Stadt. ... Stockh. (E. s3-84) 1880 in 4 do. 1988 in S bo. 18587 Straßb. t. E. 1909 (u. Ausg. 1911) do. 1918 Thorn 1900, 96, O9 bo. 985

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nin fr. Zins. 18 bo. GürtchStadts gi; 1.5.12 Ig. 1. 10. 20, * S. 1. R. 1. 1. 17, S. 2 i. R. 1. 1. 1.

Sonstige ausländische Anlelhen.

Buday . Hõptst par aus gst. b. 31.12.96 lil. Sp. G.-Pf. 12 Dän. mb. -O. S. 4 rückzahlb. 110 do. do. do. Inselst. V. gar. bo. do. Kr.⸗Ver. S. 9 int diz . ar.

o. o.

ütländ. Bdt. gar. o. Rr. V. S. 5. * ba. do. S. S int ba. do. S. 5 in Kopenhy. Hausbes. Mex. VSew Anl. 4 gesamtkdb a0 bo. MPP abg. f Nrbh. P. Wib. S1, 2 Norweg. Hyy. 687 De st. Krd.⸗V. v. 88 e n ei wn. Pf. 8000 R. bo. 1000-100 R. Posen. Prov. m. T. do. 1888. 92, 8, 968, ol m. T. da. is95 m. T. Raab- Gr. . A.* do. Anrechtssch. Schwed Sp. 18ukv n 2 2 2 1 o. Hyp. abg. 18

do. ie f. 8ꝰ do. do. oz u. do. do. 1906 Stockh. Intgs. Pfd. 1885, 86, 6] in g. do. do. 18394 ine. Ung. Tem. ⸗Bg. ix. do. Bod. str.⸗Nf. do. do. L Kr. do. do. Reg. ⸗Pfbr. do. Spk. ⸗Ftr. 1, 31 4

yhne Anrechtssch. i. C. 18. 10. 19.

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Pfandbriefe und , , , , deutscher Sypothekenbauken.

Aufwertungsberechtigte Pfandbriefe n. Schuldverscht. deutsch. y sind gem. Betanntm. v. 6. 3. 6 ohne Binsscheinbogen u. ohne Erneuerungsschein lieferbar. Die durch getennzeichneten arenen Schulb⸗ derschreibungen sind nach den don den Gesellschaften geniachten Mitteilungen als vor dem 1. Januar 1918 ausgegeben anzusehen)

Bayerische Handelshank Pfdhr. Geh . 1666 en Gr. o. u. We ö verlozb. u. unverloßb. N s LY)

Berl. Syp.· Bl. Pfdbr. Ser. 1.

7. 8. 186-8. 21-22, w. u. nicht kv.

E. 5. 6, 19, 20 u. abgestemwy.

do. Do. do. Ser., 26, 2

do., Da. Ser.

do.

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do. . do Komm. ⸗Dbl. S. 1-8 gad do do. Ser.

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e n yp.⸗Bk. Pfdbr. Ser. 1 15. rankf. mdbr.⸗Bant Pfd (fr. Franlf. H

Ser. 18, 4. Goth. Grdtr.⸗ Bi. b * b da.

Leipziger Hypoth.-Van Ser. 7, 8, 9. 19, 11, 16. E, bo, ba ba Ser 1] Mectlb. Hyp. u. Wechs. Dl. Pfdbr.

alte u. Ser. 1 - 6* do. vo. s6tomm. Ob. Ser. ö

mtlich mit neuen Bogen der Caisse⸗ Commune.