1927 / 166 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 19 Jul 1927 18:00:01 GMT) scan diff

nicht, weil die vom Reichstag beschlossenen Bestimmungen nur eine Angleichung der Bestimmungen für Bäckereien an die Bestimmungen für sonstige gewerbliche Betriebe bezwecken.

Einer Verordnung, die das Futtermitte l⸗Geserz mit dem 1. Nobember 1927 in Kraft setzen will, stimmte der Reichsrat zu. .

Ebenso nahm er den Entwurf eines Gesetzes zur Aenderungdes Telegraphen⸗-Gesetzes an. Nach dem bisherigen Telegraphen⸗Gesetz von 1892 bzw. 19608 erstreckt sich das Hoheitsrecht des Reiches auf den telegraphischen Nach⸗ richtenverkehr und den Fernsprechverkehr. Es umfaßt auch die Funktelegraphie. Angesichts der gewaltigen Entwicklung des Funkwesens in den letzten Jahren hat sich die Frage erhoben, öb es nicht geboten sei, das gesamte Funkwesen der Hoheit des Reiches zu unterstellen.

Der Berichterstatter der Reichs ratsausschüsse wies darauf hin, daß die Zeit vielleicht nicht fern sei, in der das Funkwesen auf dem Gebiete des privaten und des öffentlichen Lebens eine ähnliche Rolle spielen werde wie heute die Presse. Das Funkwesen diene einmal der Nachrichtenübermittlung, dann aber auch der Ver⸗ breitung geistiger und überhaupt kultureller Güter. Dieser doppelte Zweck gestalte die Abgrenzung des Hoheitsrechts so überaus schwierig. Daß Funkanstalten zur Uehermittlung von Nachrichten in die Hand des Reiches gehören, darüber bestehe kein Zweifel. Dagegen, daß aber auch die Bildung und die Beein⸗ flussung der öffentlichen Meinung staatliches Monopol sein sollen, beständen mit Recht gewisse Bedenken. Die Grenzziehung zwischen Freiheit und Zwang habe man daher so suchen muͤssen, daß die staatlichen Belange auf dem Gebiete des Nachrichtenverkehrs ge⸗ währleistet und auf der anderen Seite die Entwicklung des Funk⸗ wesens zur Verbreitung kultureller Güter nicht wesentlich ge⸗ hemmt werde. Auf dem Wege des Gesetzes sei diese Grenzziehung unmöglich. Man müsse auf, der Verwaltungs raxis aufbauen, die Zeitverhältnisse und sonstige Umstände berü sichtigen. . Grundgedanke habe wohl schon der Notverordnung des Reichs⸗ . vom 3. März 1924 zugrunde gelegen, in der vor—

eschrieben sei, daß die Errichtung und der Betrieb von Funk⸗ . nur zulässig sei mit Genehmigung der Reichstelegraphen⸗ berwaltung. Die Verwaltungspraxis 4 Wege gegangen, die das Ziel verfolgten, das Funkwesen, soweit es der Verbreitung kul⸗ RMureller Güter diene, möglichst des staatlichen Einflusses zu ent⸗ kleiden. Die Konstrüktion der Funkverordnung von 1924 und die Verwaltungspraxis, die auf ihrem Boden erwachsen sei, hätten 6 im großen und ganzen bewährt, es seien deshalb keine Be⸗ enken zu erheben, wenn die Reichsregierung heute vorschlage, das gesamte Funkwesen in der ordentlichen Gesetzgebung zu ver⸗ ankern. Diefer Gedanke sei das Kernstück dieses Gesetzentwurfs, daneben enthalte er noch eine Reihe anderer Bestimmungen, die 6h nicht zuletzt auf dem Gebiete des Strafrechts als Folge avon ergeben, daß das gesamte Funkwesen in das Geltungs⸗ ebiet des Telegraphengesetzes einbezogen werden soll. Die Aus⸗ chüsse des Reichsrats haben verschiedene Aenderungen an dem Entwurf vorgenommen, seinen Grundgedanken aber einmütig ebilligt. Eine besondere Relle haben bei den Beratungen in den usschüssen zwei Punkte gespielt: die Genehmigungsfreiheit von Funkanlagen der Schutzpolizei und die Genehmigungsfreiheit der Fernmeldeanlagen von Elektrizitätsversorgungsunternehmungen. Längere Verhandlungen zwischen der Reichsregierung und den Ländern waren notwendig, um darüber eine Verständigung her⸗ beizuführen. Die Genehmigungsfreiheit für beide Fälle wurde von der Reichsregierung schließlich zugesagt, sofern Interessen der Reichspostverwaltung nicht entgegenstehen.

Angenommen wurden vom Reichsrat Vorlagen des Reichsministers der Finanzen wegen Zulassung eines ständigen Lohnveredelungsverkehrs mit ausländischen Messerklingen⸗ haltern aus Messingblech zum Versilbern, wegen Zulassung eines ständigen Eigenveredelungsverkehrs mit ausländischen, nach besonderem Patent hergestellten ie, ,. Blinklampen , ,, zum Buntfärben der Glasglocken, wegen Zu⸗ assung eines ständigen Lohnveredelungsverkehrs mit aus⸗ ländischen Metallwaren verschiedener Tarifnummern zum Ueberziehen mit . wegen Zulassung eines ständigen Eigenveredelungsverkehrs mit in einem Stück , Hut⸗ tumpen aus Papier oder Papiergeflecht zum Bleichen, Färben,

ormen usw. und wegen Zulassung ständiger Lohnveredelungs⸗ berkehre mit Hutgeflechten, Hutstumpen zum Bleichen und Färben.

Genehmigt wurde ferner die V erleihung von Mündelsicherheit für Schuld verschreibung en des Siedlungsberbandes Ruhrkohlenbezirk in Esfen, der Kom⸗ munal-Landesbank in Darnistadt, des Badischen Sparkassen⸗ und Giroverbandes in Mannheim, der Landesbank der Rhein⸗ . in Düsseldorf, der Stadtgemeinde Plauen i. V. des

rovinzialberbandes Schleswig⸗Holstein in Kiel, des Magi⸗ strats der Stadt Breslau, der Landesbank der . West⸗ alen in Münster i. W., der Landes⸗Kreditkasse Kassel und des eutschen Sparkassen⸗ und Giroverbandes in Berlin.

Angenommen wurde auch der Entwurf eines deutschen Auslieferungsgesetzes, der die Aus⸗ lieferung von Personen und Sachen und sonstige Rechtshilfe in Strafsachen regelt. Es handelt sich hier um die . reichs⸗ rechtliche Regelung dieser Materie. Der Entwurf enthält Richtlinien für internationale Abkommen und vereinfacht solche Abkommen dadurch, daß die Zustimmung des Reichstags nicht mehr nötig sein soll, wenn die Richtlinien innegehalten werden. 6 regelt der Entwurf die Voraussetzungen für Aus⸗ leferungen und das Verhalten der Behörden bei Ersuchen des Auslandes. Künftig soll eine Auslieferung nur noch dann erfolgen, wenn zuvor das . Oberlandesgericht die Auslieferung für zulässig erklärt hat. Der Entwurf hat die Ausschüsse des Reichsrats fast zwei Jahre lang beschäftigt. Der grundsãätzlichen . . ist zwar zugestimmt, der Entwurf im einzelnen aber völlig umgestaltet worden, weil inzwischen be⸗ sonders die Novelle zur Strafprozeßordnung die Haftbestim⸗ mungen abgeändert hat. Außerdem handelte es sich um die af ob für die Bewilligung und die Durchführung einer

uslieferung das Reich oder die Länder zuständig sind. Der Entwurf hielt das für Reichssache. Die Lander dagegen hielten ich kraft ihrer Polizeihoheit . zuständig. Die Ausschüsse chlagen als Kompromiß vor, diese Frage nicht endgültig ausgetragen werden soll, die Reichsregierung aber im Plenum des Reichsrats ihre Erklärung wiederholt, wonach die Aus⸗ lieferung in . Weise wie . gehandhabt werden soll, also die Länder und ihre Organe beteiligt bleiben.

Diese Erklärung gab k des Innern v. Keudell in folgender Form ab:

Dem von der Reichsregierung vorgelegten . die , . zugrunde, daß es einer Entscheidung der Frage, ob das Recht zur Bewilligung einer Auslieferung dem Reich oder den Ländern zusteht, in dem nicht bedarf. Die Reichsregierung ist hierbei von der Auffassung ausgegangen, die sich bereits aus der Reichsverfassung ergibt: Entscheidungen über ausländische K bilden einen Teil der Pflicht des Reiches, die Beziehungen zu auswärtigen Staaten aufrechtzuerhalten, die auf Grund des Art. 8 ausschließlich Sache des Reiches ist. Daraus ergibt fich nicht notwendig, daß Aus⸗ lieferungen nur durch Reichsbehörden erfolgen können. Es ist

mit der Rechtslage durchaus vereinbar, daß Reichs⸗ und Landes⸗ behörden dabei zufammenwirken. Ein solches Zusammenwirken entspricht der jahrzehntelangen, auch nach der Schaffung der Weimarer Berfassung fortgesetzten Uebung. Es ist auch praktisch nötig, da das Reich in weitem Umfasig auf die Organe der Länder angewiesen ist. Das Reich 8 nicht, eine Aende⸗ rung in der bisherigen Uebung eintreten zu lassen und die Mit⸗ wirkung der Landesregierungen auszuschalten. Die Reichs⸗ regierung geht im übrigen davon aus, daß etwaige Meinungs⸗ verschiedenhejten nach Annahme dieses Gesetzentwurfs nur noch in weit geringerem Umfange praktische Bedeutung gewinnen können als jetzt. Entschließungen über Auslieferungen werden dann überhaupt nur noch in engen Grenzen in Frage kommen können. Es scheiden nämlich alle die Fälle aus, in denen bereits das Gericht die Auslieferung verneint hat. Es bleiben nur die Fälle übrig, in denen das Gericht sie für zulässig erklärt und die Reichsregierung oder eine Landesregierung gegen die Ausliefe⸗ rung Bedenken hat. Aber auch in diesen Fällen werden sich Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Reich und den Ländern selten ergeben. Wenn sie aber hervortreten, werden sie, wie das bisher der Fall gewesen ist, durch ein Benehmen zwischen dem Reich und den Ländern ihre Erledigung finden. Die Reichs⸗ regierung ist bereit, den Bedenken der Landesregierungen Rech⸗ nuͤng zu tragen. Es ist das Recht des Reiches, mit dem Auslande Verträge abzuschließen. Die Reichsregierung ist aber gewillt, wie bisher der Tatsache Rechnung zu tragen, daß die Länder ein leb⸗ haftes ö an solchen Verträgen haben können und das Reich vielfach bei ihrer Durchführung auf die Organe der Länder an⸗ gewiesen ist. Die Reichsregierung wird daher die Landes⸗ tegierungen bei bedeutsamen Vertragsabschlüssen auf dem laufenden halten und die Länder in den zuständigen Ausschüssen des Reichsrats hören.

Bayerischer Gesandter v. Preger erklärte, die bayerische Regierung nehme von dieser Erklärung der Reichsregierung Kenntnis, jedoch unbeschadet ihres Standpunktes.

Dieser Erklärung schlossen sich die württembergische und die badische Regierung an.

Darauf wurde der Entwurf, da eine seiner Bestimmungen verfassungsändernden Charakter hat, mit qualifizierter Mehr⸗ heit angenommen.

Der Reichsrat genehmigte sodann die Ausprägung von Drei⸗Mark⸗Stücken anläßlich des 400 jäh⸗ rigen Bestehens der Un iversität Marburg am 30. Juli d. J. Das Münzbild soll auf der Schauseite das Wappen des Gründers der Universität, Philipps des Groß— mütigen, tragen. Die Ausprägung wird auf 130 000 Stück beschränkt.

Außerhalb der Tagesordnung gab darauf Reichsminister des Innern v. Keudell folgende Erklärung ab:

Der Abg. Dr. Rosenfeld hat am 8. Juli im Rechtsausschuß des Reichstags von der Reichsregierung und der preußischen Re—⸗

ierung Auskunft darüber erbeten, wie es komme, daß das Reichstagsplenum seine Entschließung zur Feiertagsfrage erst am J. Juli hätte fassen können, während es fuͤr den Rechtsausschuß des Reichstags von größter Wichtigkeit gewesen wäre, wenn der Reichsrat hn früher . gefaßt hätte, weil es dann voraussichtlich gar nicht zur Verbindung der politischen und der . Feiertagsfrage im Rechtsausschuß gekommen wäre. Der Herr preußische Vertreter, , , ee. Badt, hat daraufhin in der gleichen Sitzung Mitteilungen über die Borgänge im Reichsrat gmacht, die zu den Ausschußberatungen des Reichs⸗ rats am 30. Funi und 7. Juli und zu der Plenarberatung der Feiertagsfrage am 7. Juli geführt haben. Ex hat dahei hervor⸗ 6. daß es von preußischer Seite mehrfachen Druckes auf die Reichsregierung bedurft habe, um dem Reichsrat die von preußi⸗ scher Seite gewünschte Stellungnahme zu dieser Gesetzes vorlage zu ermöglichen. Er at e e da Preußen, um die Be⸗ ratung der Angelegenheit im Reichsrat durchzusetzen, erst habe in Aussicht stellen müssen, daß es von den Befugnissen der Geschäfts⸗ ordnung Gebrauch machen werde, um diese Beratung zu erzwingen.

Demgegenüber ist folgendes festzustellen:

1. Die Reichsregierung hätte auch ohne das Vorgehen Preußens die Reichsratsausschüsse k rechtzeitig zugezogen. daß ihre Stellungnahme noch vor Abschluß der Beratung der Feier⸗ tagsfrage im Rechtsausschuß des Reichstags herbeigeführt worden wäre.

3. Die Mitteilung, Preußen habe der Reichsregierung gegen⸗ über die Anwendung der geschäftsordnungsmäßigen Mittel zur Erzwingung der Reichsratsßeratung in Aussicht gestellt, gibt Vor— gänge wieder, die sich in einer Ausschußberatung des Reichs rats am Sonnabend, dem 25. Juni, abgespielt haben.

J. Der Herr preußische Vertreter hat bei ö. Darstellung der Vorgänge, die er dem Rechtsausschuß des Reichstags gab, die Tatsache ver schwiegen, daß die zuständigen Ausschiffe des Neichs rats bereits am 309. Juni die Angelegenheit beraten haben, also eine Woche vor dem Abschluß im 3 ;

Durch die einseitige Darstellung des preußischen Vertreters ist der Anschein erweckt worden, als ob die Reichsregierung die

erantwortung dafür trage, daß die Entschließung des Reichs rats nicht schon vor Beginn der Beratungen im Re tsausschuß des Reichstags vorlag. Namens der Reichsregierung muß entschieden Verwahrun de e en eingelegt werden, daß der preußzische Ver⸗ treter auf hie . des Abg. Dr. Rosenfeld in einer Weise Antwort gab, die das Verhalten der . in falschem Licht erscheinen lassen mußte, während es für zie Reichsregierung nach der Geschäftsordnung des Reichsrgts unmöglich war, darüber Mitteilung zu machen, daß die Berschiebung der Plenar⸗ entschließung des . vom 30. Juni auf den J. Juli völlig außerhalb der Einwirkung durch die Reichsregierung lag.

Nach dieser Darstellung des tatsächlichen Hergangs stelle ich wiederholt fest: 1. Auch 5 den sogenannten Druck der preußischen 24 hätte die 686 erung den Reichsrat rechtzeitig mit der Frage befaßt. 2. Die Mitteilung des Herrn Ministerlaldirektors Badt im y n,. des Reichstags enthält einen Bruch der Vertraulichkeit der Sitzungen der Aus⸗ wir des Reichsrats. J. Durch die Darstellung des Herrn

inisterialdirektors Badt ist die Oeffentlichkeit . worden. 1. Herr Ministerialdirektor Badt hat den nicht zuständigen Rechts⸗ ausschuß des Reichstags zum Richter zu machen versucht über den Reichsrat und dessen Ausschüsse sowie über den riftverkehr des Vorsitzenden des Reichsrats mit . Mitgliedern. Gegen ein derartlges Verfahren lege ich Verwahrung ein und gebe dem Wunsche Ausdruck, daß sich derartige Borgänge nicht wiederholen möchten. Andern alls wäre es unmöglich, die Verantwortung für eine den Geschäftsordnungen entsprechende und im Sinne der Rei re, . Zusammenarbeit von Reichsrat und Reichstag zu übernehmen.

Ministerialdirektor Dr. Ba dt; Diese Erklärung kommt der , Staatsregierung völlig überraschend. Sie ist ihr nicht, wie das in anderen Fällen 5 . vorher zugeleitet worden. Ich muß mir daher eine Gegenerklärung vorbehalten. Aber * muß 3. jetzt erklären, daß ich die Vertraulichkeit in keiner

eise gebrochen habe. Ich habe im Rechtsausschuß nichts vor⸗ ebracht, was ich nicht hätte vorbringen können, nachdem es der ö der Ausschüsse hier im Plenum vorher vor⸗ getragen hatte. Die Vertraulichkeit besteht nur, solange die Dinge nicht im Plenum zur Sprache gebracht worden sind. Ich muß also diesen Vorwurf sowohl gegen meine Person wie auch 9 mich als Vertreter der preüßischen Staatsregierung mit allem Nachdruck zurückweisen.

Reichsminister des Innern v. Keudel!: Ich stelle fest, 2 der Vertreter der preußischen Staatsregierung weder mich no die Reichsregierung in irgendeiner 3 von dem beabfichtigten Angriff in Kenntnis gesetzt hat.

:

Bayerischer Gesandter v. Preger: Die Angelegenheit ist von schwerwiegender Bedeutung, aber wir sind nicht in der Lage, heute dazu Stellung zu nehmen. Ich beantrage, entsprechend unserer bisherigen Gepflogenheit, die Angelegenheit dem Ge⸗ schäftsordnungsausschuß zu überweisen.

Ministerialdirektor Badt: Es hat sich nicht um Angriffe Preußens, sondern um die berechtigte Abwehr von Angriffen gehandelt.

Darauf wird die Angelegenheit dem Geschäftsordnungs— ausschuß überwiesen.

Der Reichs rat hält Donnerstag, den 21. Juli 1927, 5 Uhr nachmittags, im Reichstagsgebäude elne Vollsitzung ab.

Der Königlich schwedische Gesandte af Wirson hat Berlin verlassen. Während seiner Abwesenheit führt Legationsrat Freiherr Kos kull die Geschäfte der Gesandschaft.

Breußen.

Während seines Erholungsurlaubs in Bad Wildungen ist am 9g. Juni d. J. Ministerialrat Karl Sand ganz unerwartet auf einem Spaziergang an einem Herzschlag gestorben.

Karl Sand wurde am 2. Mai 1868 in Magdeburg ge⸗ boren. Er wurde 1888 als Zivilsupernumerar bei der Re⸗ gierung in Magdeburg angenommen, 1896 zum Korrespondenz⸗ sekretär bei der General⸗Lotterie⸗Direktion ernannt, 1898 zur

ushilfsweisen Beschäftigung in Das Finanzministerium

berufen und dort 1898 zum Buchhalter, 1902 zum Geheimen expedierenden Sekretär und Kalkulator und 1906 zum Rechnungsrat ernannt. In dieser Tätigkeit, die sich in der Hauptsache ö Beamtenpersonalien der Allgemeinen Verwaltung und wirtschaftliche und Haushalts⸗ angelegenheiten für die Oberpräsidien und Regierungen er⸗ strecktet, hat Sand so vorzügliches geleistet und sich so große Verdienste erworben, daß ihm unter Ernennung zum Finanzrat im Jahre 1921 diese Ärbeitsgebiete als Referat übertragen wurden. In schneller Folge wurde Sand im Jahre 19233 zum Oberfinanzrat, im Jahre 1924 zum Ministerialrat befördert.

Das Hinscheiden des Ministerialrats Sand bedeutet nicht nur für das preußische Finanzministerium, sondern auch für die preußische Allgemeine Verwaltung einen schweren Verlust. Ernste Durchdringung der gestellten Aufgaben, klares und be⸗ stimmtes Urteil, ausdauernder ir unterstützt durch lang⸗ jährige Erfahrung, waren die arakteristischen Merkmale der ausgeglichenen Persönlichkeit Sands.

Karl' Sand wird als Mensch und als Vorbild eines preußischen Beamten allen unvergessen bleiben, die mit ihm zusammen zu wirken berufen waren.

Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Ab sperrungs⸗ maßregel n.

Der Ausbruch der Maul- und Klauenseuche ist vom Schlacht- und Viehhof in München am 15. Juli und der Ausbruch und das Erlösschen. der Maul und Klauenseuche vom Schlacht⸗ und Viehhof in Plauen i. V. am 16. Juli 1937 amtlich gemeldet worden.

Sandel und Gewerbe. Berlin, den 19. Juli 1927.

Wochenüberslicht der Reichsbank vom 15. Jul 1927 lin Klammern und im Vergleich zur Vorwoche): Aktiva. RM 1. Noch nicht begebene Reichsbankanteile.. .. 177 212 000

(unverändert)

2. Goldbestand (Barrengold) sowie in⸗ und aus⸗ ländische . ö. Pfund fein zu hne KJ

1392 Reichsmark bere 1801533000

2 b9ꝰ0 000)

ö . 3

und zwar: Goldkassenbestand .. RM 1 743 657 000 Golddepot (unbelaslet) bei ausländischen Zentralnoten⸗˖

z. g an deckungẽfãhigen Dẽvlsen . 4 a) Reichs schatzwechseln .. b) sonstigen Wechseln und Schecks deutschen Scheidemünzen. .

Noten anderer Banken...

Lombardforderungen (Carunter Dar lehen auf Reichs schatzwechsel CM (4

CGselen sonfligen Aktiven

Passiva. 1. Grundkapital. .

b) noch nicht begeben....

2. Reservefonds: a) gesetzlicher Reservefonds

b) Spezialreservefonds für künftige Dividenden .

96 237 009 * 22 695 000)

(unverãndert) 2 236 597 000 Il 63e oo) 96 020 000 1 664 6606) 21 267 000 4 4429000)

16 4170 000 14 617 G65) gg ois gos

ö. zd 660

529 hg 4 Is zlib ooch

122 788 000 (unverändert)

177212 000 (unverändert)

38 510 000 (unverändert)

44 883 000 (unverãndert)

160 000 060 (unverändert

3 518 322 (600

155 A5 660)

746 412 000

ib s ha ooch)

. ,

o) sonstige Rücklagen...

3. Betrag der umlaufenden Noten.... 4. Sonstige täglich fällige Verbindlichkeiten z 360 224 000

JJ

Zu dem vorstehenden Reichs bankausweis teilt W. T. B.“ mit: Nach dem Ausweis der Reichsbank vom 165. Juli hat sich die gesamte Kapltalanlage der Bank an Wechseln und Schecks, Lombards und Effekten um 364 Mill. auf 2446, 1 Mill. RM verringert; und zwar haben im einzelnen die Bestände an Wechseln und Schecks um sl, Mill. auf 236,8 Mill. RM abgenommen, während die Lom—⸗ bardbestãnde um 14.5 Mill. auf 116353 Mill RM angewachsen sind, Die Anlage in Effekten ist mit 93,0 Mill. RM nahejn unverändert

blieben. An Reichebanknoten und Rentenbankscheinen zusammen nd 175,1 Pill. RRR in die Kassen der Bank zurückgefloffen. Der

Börsen⸗ Beilage zum Deutschen Meichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger Nr. 166. Berliner BVörse vom 18. Juli 1927

lleutiger utig 1 hann, orie

Heutiger ] Voriger . Kurs ? ne, ,,

4. 39, 8 3 Pomm. Neul, führ LTleingrundbesitz, ausgestellt ,

4, 38, 85 Pomm. Neul. für Kleingrundbesttz ...... .....

4, 35, 35 Sächsische, ausge⸗ stent bis si. 16. i7........ i

. 3, 33. Sächsisch

44 Sächs. landsch. Kreditverb.

4, 94 Schles. Altlandschaftl.

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4, 580. 3 les. landschaftl. 6 B, aus gest. bis 24. 6. 17 Gnesen oi, 07m. T

4, 34, 35 Schles. landsch. A, 9, D do. 1901 m. Tal.

4, 38, 33 Schleswig- Holstein Gothenb. 90 S. A Id. Kreditv. M, ausg. b. 81. 12.17 do. 1906

138, 35. Schlesw. m hHlst. ld Kredity —. ' Graudenz 1900.

, 39, 8 Westfäl. bis 3. Folge, Helsingfors 1900 ausgestellt bis 31. 12. 17... do. 1902

4, 31, 55 Westfälische b. 3. Folge —.

4, 38, 8 43 Westpr. Ritterschaftl. 1897 3

Sãächsische, agst. b. 81. 12. 17716, 3h 16 4h Duisburg ...... 1921 do. später ausgegeben do. 1899, 07, og Schlestsche, agst. b. 81.12.17 16,25 6 i6b6 do. 1918

Amtlich do. später ausgegeben do. 186886, 1889 e t e tellte Kur e Schl S dist. agst. . i n id 14 3h do. 1666, 92 8 do. später ausgegeben —— Düren H1Igg9, J 1901 do. & 1891 kv.

Franc, 1 tra, 1 26u. 1 Peseia So, o c. A Ssterr. Kreditanstalten öffentlicher Körperschaften. Düsselborszggos o', Gun en Gen) * 63 26. gek. 1. 5. 24 en (Go 2-00. 4. 1 Gl. österr. M. 170 4. gipp. Sandes bt. 19 do 1800, gek. 1. 6. 24 3! 1 Kr. ung. oder tschech. W. o,8s 4. J Gld. südd. W. v. Lipp. Sandes sp. u C. Elbing os, og, at. 1.2.24 12,00. 4. 1 G18. holl. W. 1710 4. 1Mark Vanco do. do. unk. es do. 1615, gel. 1. 7. 24 1, 80 166. 1 Schilling österr. W. 10 000 Kr. 1 stand. QAldenbg, staatl. Kred. do. 1908, gek. 1. 2. 243 Krene = 11s a. i iubel alter Kredit- Köl)aäs *. 36 de unt. gr ö 5 e. 0. O. 3, . = 1 alter Goldrubel 6a 6. 1 Peso (Gold) —= 400. Gachs. Altenb. Zandb. 1910, 14, gel. 1.19. 26 1 Peso (arg. Pap.) 115 4. 1 Dollar S 420 A, Do. bo. 9. n. 10. do. 98 M, 01 M, gk. 28 6' 1 Pfund Sterling 20,40 4. 1 Shanghat ⸗Tael vo. Coög. Landrbk 1 Eschwege . ...... 1911 2,59 ÆK4. 1 Dinar 8, 40 46. 1 Yen 2, 10 . do. -Gotha Landkred. ; .

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1 3loty. 1 Danziger Gulden 0. 4. . 2 Oz. 0s. os . , .

o. Mein. Sdtrb. gez. enn dnrg n gn, n

Die einem Papier beigeftigte Bezeichnung M be⸗ do. bo. fonv., 3. . Frankfurt a. M. 236 4 Ser. I= II m. Deckungs besch. fr. Inowrazlam

sagt, daß nur bestimmte Nummern oder Serien Schwarzbg.⸗ Rudosst. do. 1910 11, get. bis 31. 12. 17 goyenhag een

lieferbar sind. pdandtrę t. -.. . . . 6.1 4, ** 3 . Ritterschastl. bo. dio: ii in. . . 4 er. L

Daz hinter einem Wertpapier befindliche Zeichen? do. Sondersh. Land⸗ . , .

bedeutet, daß eine amtliche Preisfeststellung gegen⸗

1920 1. Ausg.), geb. 4, g8§y, 33 Westpr. Neuland⸗ bo. 1895 in ker e. kredit, get. 1. 4. 24137 . 1 schaftl. mit Deckungsbesch. bis ga m ne rtig nicht stattfindet. a 171. 6 stattsindet Ohne Zinsscheinbogen u. ohne Erneuerungsschein. e, m, ,,. 141.466. . . Das hinter einem Wertpapler bedeutet fllr Dresdner Grund- . ; 2 Million. renten⸗Anst. Pfdbr.

Ser. 1, 2, 5, 7 - 10 ch e mt. 27, 28, 5000 Rbl. ; 1, 2, 5, 1-19 4 versch. Die den Attien in der zweiten Spalte beigefügten 5 ;

Ausländische Stadtanleihen.

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17 56, 15d 6 8.9 4.1 8.9 41 1 O.

Bromberg 95, gek. fr. Zins Bukar. 868 kv. in 4 L.65. 12 do. 98 m. T. in bo. 98 m. T. in M Budapest 141 m. T. do. 1914 abgest. do. gi. . gli. 5. 25 Christiania 1908 Colmar (Elsaß) o Danzig 4MAg. 19

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5, 49, 4. 39453 Berliner alte, ausgestellt bis 31. 12. 1917. 5, 48, 4, 89 3 Berliner alte. . f 4, 39, 8 Neue Berliner, ausgestellt bis 31. 12. 1917. * 4M, 38, 8 S Neue Berliner.. 4 Brandenb. Stadtschafts briefe Vorkriegsstücke )

4 do. do. (Nachkriegs stücke ) * Ohne Zinsschein bogen u. ohn Deutsche Pfandbrief⸗

Anst. Posen Ser. 1 bis 6s unk. 890 34 2.

Freiburg i. Br. 1919 do. 1009-100 bo. do. S. 3, 4, 6 MJ ͤ ;

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f. Hausgrundstücke. Straßb. i. E. 1909

Deutsche Lospapiere. ö ö 7 an. = 4p. St ö . . raunschw. 20 Tlr.- . w Hamburg. 50 Tlr. 8. 8 8. n 564 re,, Sachs. Mein. 1GlId.⸗. gůrichStadtsg id ;

3 ; I. K. 1. 10. 20, * S. 1. R. 1. 1. 11, S. i. &. 1.1. 1. Ausländische Staatsanleihen. . 6

Die mit einer Notenziffer versehenen Anleihen

werden mit Zinsen gehandelt, und zwar: . . . . 1 Seit 1. 4. 19. 21. 8. 8. * 1. 6. 19. 1.7. 169. Sonstige ausländische Anleihen.

J 1 ee , , n 1. 3. 86. 6 1. 10. 28. 6 1L. 11. 25. 1 1. 1. 86. Chil. Hp. G. f. 12

Für sämtliche zum Handel und zur amtlichen Börsen⸗ Dän Lm b.-8p. S*

notiz zugelassenen Ruffischen Staatsanleihen rüctkzahlb. 10 findet gegenwärtig eine amtliche Preisfeststellung do. do.

nicht statt. do. Inselst.⸗ B. gar.

Bern. Kt. A. 87 kv. 2. W do. do Kr.⸗Ver. S. 9

Vosn. Esbß. 142 . wn, . o o.

do. Invest. 14 * do. Land. 98 in K Illtländ. Bdl. gar. do. Kr. V. S. Si. FR

do. do. 02 m. T. i. K do. do. 95 m. T. i. R do. do. S. 5 ing do. do. S. 8 in

Bulg. G. Hyp. 92 Kopenh. Sausbes.

25er Nr. 241661 Mex. Vew. Anl. 47

bis 246560 do. der Nr. 1218661 gesamtkdb aol 4464 abg.

bis 136560 . do. do. zer Nr. 51651 Nrd. Pf. Wib. S1, erg e g er er T,, 12 est. X. D. Dänische St. ⸗A. 9] Vest. U. sH. B.. S. 2, ; rr n e Hein oed. ö .. Irß. ho. P ö ö, ,, o. 2500, 500 Fr. o. 1888, 92, 95, Els.-Lothr. Rente 98, 01 m. T. Finnl. St. Eisb. do. 1895 m. T. Griech. 4 Mon. NRaub-Gr. P.⸗A.* do. S6 186164 do. Anrechtssch. e r,, e, erke ; R. o. 18 in ndb. Jia Rent in Lire do. Syp. abg. 16/ bo. amen . do. Siddt. Pf. 8e in Lire 4 do. do. 02 u. 04 Mexil. Anl. 99 5 gf. do. do. 1906 do. 53 abg. Stockh. Intgs. Pfd. do. 1904 44 in. 4 1885, 86, 87 in K. do. 1904 45 abg. do. do. 1894 in. Norw. St. 94 in E Ung. Tem. Vg. K. 8a el eg r. ö o. do. ö peng en. e Br gm ür am. Eb.⸗A. o. Spk.⸗Str. 1, . , ohne Anrechtssch. J. K. 15. 10. 16. do. do. 200, * do. angem. Stücke 1000 Guld. G.“ do. do. 200Guld G= do. Kronenr.“, do. kv. R. in &.“ do. do. in K.? do. Silb. in fl do. Papierr. in flo 41, Portug. 3. Sveß, ) Rumän. 0sm. T. * do. 18 ulv. 241 do. 89 äuß. i. 616 do. 1890 in 6 16 do. do. m. Talon f. do. 1891 in 41 . 1894 in ms do. m. Talon f. . 1896 in 41 . do. m. Talon jf. . 18958 in 41 . do. m. Talon . konv. in M* 1905 in M61 1908 in 41 1910 in 616

Fürth i. B. .... 1925 Mosßk. abg. S. 80 giffern bezeichnen den vorletzten, die in der dritten do. Grundrentenhr. * a n, bis s, e, Spalte beigefügten den letzten zur Ausschilttung ge⸗ Serie 125 14 1.410 ' Juida 1907 1 Gießen vor op, 12, in da. r ,. ö ö, so ist es dazienige des vorletzten do. do. his Si z5 83 do“ do ̃ . äfts lahrs. 22. ; 3. 1 nenn, ü s. do. do. bis S. 25 39 1.1 n , ,,, i l,! zahlung sowie für Auständische Banknoten ; 36. dos M s, gel befinden stch fortlaufend unter Handel und Gewerbe“ Vrandenb. Komm. 28 do. 1 Sosin Sindi.. do. do. 19,26, gk. 1.5. 244 versch Seidelbg o 2 , g. ; Heidelbg o gů. 1.11.2: ; urs angaben werden am uach ften Br en., TVeuth che nen died, ln e , n, 1151 do. 16568 in tage in der Spalte „Voriger Kurs“ be⸗ Haunov. K Komm. 1923 10 1.17 richtigt werden. Irrtümliche, später amt do. do. 182238 1.1.7 ö ; 1.7 3 ĩ 4.1

DR

1901 Most. 000-100. kommenen Gewinnanteil. Ist nur ein Gewinn Sächl. ldw. Pf. b. c. a6, ö 1906 3 do. 1000-1090... bo. Krebitbr. b. S. ) e * Her Die Notierungen für Telegraphische Aus hiich ö Haie.. 1900. 05, 16 . b. (Giroverb. ) gi. 1. I. 248ↄ 1.1.7 an,, Re Etwaige Druckfehler in den heutigen 3 ae e, , r,. . . do. b0. 1922, rz. 284 1.4.10 Heilbronn ... 1897 M 3 3 do. Do. 18196 ho. 1912 Abt.

lich richtiggeftellte Notierungen werden

; . mögtichst bald am Schluß des Kurszettels J als „Berichtigung“ mitgetetrtt.

Bankdiskont. Berlin s QoZnbard J. Danzig 6 (Lombard H.

0 ; 1919 unk. a9

Kur⸗ u. Neum. Schulbvl I 1.1.7 ö 1920 2

ginsf. - 183. Zinsf. s- 163. onstanz oꝛ, get. 1.8.28

i, i,. 1909 . 6 ; o. os, M7, geł. g0. 5.2 Amsterdam 85. ABrthssel 5. Helsingfors J. Itallen ; al,, der a das, gel. oo; g. . Kopenhagen . London r Maßrib v. Pio c. Mit Zinsberechnung.

Paris s. Prag 8. Schweiz r. Stockholm „. Wien . Drandenburg; rar,

do. 868, 01, os, ꝗł. 30. 6.24 k t Reichs m. 26, kdb. ab 82 Dentsche Staatsanleihen danngv, Bbror; Rr mit Zinsberechnung.

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bo. bo. R. S B. r3. 103 4. 1098.25 6 Magdeburg 19185,

do. do. e. 6 4.10 86, 76

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lleutiger Voriger Kurs

do. Stadt⸗Pfdbr. NR. 1 Mainz 192 Lit. 9

R. M. 26, rz. ab 382 4.101016 do. 1923 Lit. B Sachs. Pr. Reichs mark do. 19 Lit. U. V, uł. a9 Ausg. 18 unk. 38 . do. 20 Lit. W unk. 30 do. do. Ausg. 147 11 7868 Naunheim 1922 do. do. Ag. 15, uk. 26 S7 286 6 bo. 1916, get. 1. 1. 2

. bo. 1901, 1906, 1907 Ohne Zinsberechnung. 1908, 12, gek. 1. 1. 24

Brandenb. Prov. 3-11 do. 19 , , Reihe 13— 26, 1912 bo. 19 II. gk. 1.2.22, do. 1920, gek. 1. 11. 25

do. 1888, geb. 1. 1. 24

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6 Dt. Wertbest. Anl. as 1061000 Do,ll,f1 12.32 ö. do. 10 = 1000. f. 85

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Reihe 21 38, 1914 Neihe 39 - S2 ..... 4. bo. 1899 4. do. 1897, 96, gk. 1.1.24 Cassel. Ldskr. S. 22-25 3. de. 1904, i gos, gek. do. Ser. 26 3. Merseburg 1501 ? Mühlhausen 1. Thür.

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Mülheim (Ruhr) 1909 Em. 11, 13, uk. 81, 85 bo. 1914 do. 1919 unk. 80 Milnchen ..... 1921 do. 1919 M. ⸗Gladbach 1M, uks6 Munster os, gk. 1.10.28 do. 1897, gek. 1.10.28 Nordhausen .... 1908 Nilrnberg ...... 1914 do. 1920 unk. 80 do. 1905 Offenbach a. M. 1920 Dppeln 92 M, gk. 81. 1.24 Pforzheim 01, 07, 10, 1912, 1920 bo. 95, 0s, gek. 1.11.28 Pirmasens §9, 30.4. 24 Plauen os, gek. 80. 5. 24 do. 1903 Pots dam 19, gk. 1.7.24 Quedlinburg 1903 M Regensburg 1908, og do. 97 M, 01 - 08, 5 3

do. 1889 Remscheid oo, gk. 2. 1.23

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fällt die Berechnung der Stilckzinsen fort. ö

Dtsch Anl. Ablösgesch. j mit Auslosungasch. 6 h. . . 000 ga f. 8. in 4 296. 5b 6 286. õb 0 . 0. , doe. da, o, n, gr, J boden gli da. Bases ems, e n,, . e. ron en. e ,. Aus⸗ . . aa do. pb. 39 / 66 . 1919, 1920 4 di ben ier eff ilnl. ginsf. 8-203. * ho .

ö. 5 Doll. fäl. 2.9. 35 Sar en za ö ö Saarbrücken 14 8. Ag. Kreisanleihen. err gn ge,

Schwerin i. M. 1897, Anklam. Kreis 1901.14 1.4.10

gek. 1. 5. 24 e nnn n, Kreis ol Spandau 09 M, 1.10.29 do 0. 1919

1 ĩ 41 Stendal ol, gek. 1.1.24 Haders leb. Kr. 10 ukv M 4] do. 1906, get. 1. 4 24 Lauenbg. Kreis 1919. 4 4 4

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Ausg. 6 1907-09 do. Ausg. 5 u.]

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Pfandbriefe und Schuldverschreib. deutscher SHypothekenbanken.

Aufwertungsberechtigte Pfandbriefe u. Schuldverschr.

deutsch. Sypoth.⸗Bk. sind gem. Bekanntm. v. 26.3. 26 ohne

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(Die durch gekennzeichneten Pfandbriefe u. Schuld⸗

derschreibungen sind nach den von den Gesenschaften

gemachten Mitteilungen als vor dem 1. Januar 1918 ausgegeben anzusehen)

Bayerische Handelsbank Pfdbr. Ser. 2, 16 (89 M,. S. 6 C.)) do. Hyp. u. Wechselbl. Pfdhr. verlozb. u. unverlosb. M (89 H) Berl. Hyp.⸗Bk. Pfdbr. Ser. 144, 7, 5, 13-18. 21-22, Iv. u. nicht kv. S. 6, 5, 19, 20 u. abgestemp. do. do. do. Ser. 28, 24 do. do. Ser. 28

do. do. Ser. 26

do. TLomm. - Obl. S. 1, 2

do. do. Ser. 3

do. do. Ser. 1

do. do. Do. Ser. 8 Braunschw. Hannov. Hyp.⸗Bk. Pfbr. Ser. 2 26

do. do. Komm. ⸗Obl. v. 19234 e, 4 24* do. bo. Do. Ser. 25 do. do. Komm. ⸗Obl. S. 1-3 do. do. do. Ser. 4 do. bo. do Ser. 6 Frankf. SHyp. - Vłf. Pfdbr. Ser. 14* Franlf. Pfandbr.⸗Bank Pfdbr. Ser. 43, 44, 46 - 52 (fr. Frankf. Hyv. Kred.⸗Ver.) 16, 86b 6 Goth. Grdkr. Bi. Pfd. Abt. 2-20 lis 55b g d d. do. Abt. 211 4, 8b 4. 446 a bo. Abt. 22

do. Abt. 23

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. Komm.⸗Obl. Em 1

do. do. do. v. 1923 * Hamburger Hyp.-Bank Pfdbr. Ser. 141-690 (47, Ser. i- 190, Ser. 3801 - 880 (89 9) *

do. do. do. Ser. 5691-130 do. do. do. Ser. 131 24839 , , , , , 26 o. do. Komm. ⸗Obl. Ser. 1* Leipziger Hypoth.⸗Bank 6 Ser. J,. 8, 9, 19, 1, 16, E, E- o. o. do. Ser. 17 Necklb. Hyp. u. Wechs. - Vł. Pfdbr.

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bo. 1908, geł. 1. 4. 24 Lebus Kreis 1910... Stettin V ...... 1923 Offenbach Kreis 14919

ZJinsf. 89 184. Stolpy i. Bomm. ... Deutsche Stadtanleihen.

Aachen 22 A. 23 u. 24

Stuttgart 19,06, Ag. 19 4 do. 17, 21 Ausg. 224 1.5. 1 Vtersen 1904. gł.2. 124 39 Aschaffenburg. .. 1901 ; gabe, rückz. 19374 ) Schwed. St.⸗A. 89 Barmen o], rz. 41/40 do. 1920 1. Ausg., ! do. 1866 in 4

21 2. Ag., gel. 1. 19. 344 do. 1899 in 4

do. 16 Ag. ig L. u. II. do. St.- R. O4 1. er. 1. 7. g. do. do. 19061. 4

gek. Wilmersd. Bln) 1918 do. do. 16888 , 12

6. 6.

do. Eisenb. -R. 90 Deutsche Pfandbriefe. Tärt ln, nd Die durch‘ gekennzeichneten Pfandbriefe sind nach do. Bgd. Es Al.

den von den Landschaften gemachten Mitteilungen do. do,. Ser, z als vor dem 1. Januar 1918 , ne m da. ton. A. 1880

Gekündigte und ungekündigte Stilcke, da. un tr os os

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Trier 14, 1.u. 2. A. uf. 25 1.5. 121 do. 1919 unk. 80 Altona ...... .. 19239 1.1.7 Weimar 1888, gk. 1.1. 24139 do. 1911, 1914 . Wies bad. 1908 1.Aug⸗ 1 8 *

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do. do. St.⸗Anl. 1900 n . . do. o, og, 5 Ser. 12. Zins. S =- i8 11, 13 rz. 53, 14 rz. 66 . do. i919 unk. 30 do. 1887, 91, 93, gh, 0 do. do. 1920 unk. 81 do. 1886, 97, 1502 1922 Ausg. 1 Lübeck 1923 unk. 28 8. 1922 Ausg. 2 Nects. Staatgani. igis 4 11. 166 Sächs. Mk.⸗A. 23, uk. 26 . 1890 Württem bg. N. 6-42 . ) 1596

. - 1904, S. 1 Preußische Rentenbriefe.

. Groß Verb. 1919 Gekündigte und ungekündigte Stücke,

ö do. 1920 Türken Anl. ꝗsi. verloste und unverloste Stücke. , , n , . k , n ng 48 9H Brandenb, agst. b. 81. 12. 17

1908, 12, gek. 1. 7. 24 . 3945 Calenberg. Kred. Ser. D do. ;ollojdi 11 Sn uh do. d6ö. 1666. 136(, ,, . do. Len gr Ts 3 da die ei eden 1905, gel. 1. J. 26 kj . [ig ur i . ung. ee. 2. 466 Hannov. au gst. 6. 31.12. 1! Bonn 1516 P, 19g 4, Sz, 35 gur u. Nenmärf do. bo. 1913 *. 4, 5 do. später ausgegeben Breslau 1906 M, 1909 Ron ; 4, 8g He ss⸗Nass. agst. b. 1.2. 17 do isi

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. r mn, n n, ge e 45 do. später ausgegeben do. 1902, gel. 2. 1.24

4, 6h . landschaftl. Zentral 6. in., do.

4, y , , , Coblenz. ...... 1919 i. ,. . , , t 1,8, bo, spätet aus gegeben do. 1926 4. zz. 8] landschafii. Zentrai. do. St M. 9 ing. I e ii . e in, . , , , . L serum; Ha em studi. .. Iba a,,, e n,, n n,, , n, ,, ir. a g. , ö . nie, u e en J e l , 23 * w, autz⸗ ö . 16 i . 3 Nr. 17— 28 u. 29, alte u. Ser. 1— 6* ( . 12. 17... Nr. 15 - 21 u. 24.

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