1927 / 168 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 21 Jul 1927 18:00:01 GMT) scan diff

Is 132] Oeffentliche Zustellung.

Die Schleppgenossenschaft e, G. m. b. H. in Küstrin (Warthemündung), Prozeßbevollmächtigte: Rechtsanwälte Kuhn und Dr. Dreßler in Küstrin, klagt gegen den Schiffseigner Anton Lipinsti, Kahn Danzig Nr. 74, unbe⸗ kannten Aufenthalts, auf Grund eines Schleppvertrags, mit dem Antrag auf Verurteilung des Beklagten zur Zahlung von 180 RM nebst 8 » Zinsen 1 dem 15. Juni 1927. Zur münd⸗ ichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Küstrin auf den 7. Dezember 1927, vormittags 10 Uhr, geladen.

Küstrin, den 2. Juli 1927.

Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.

38133) Oeffentliche Zustellung.

Die Schleppgenossenschaft e. G. m. b. H. in Küstrin (Warthemündung), Prozeßbevollmächtigte: Rechtsanwälte Kuhn und Dr. Dreßler in Küstrin, klagt gegen den Schiffseigner Fr. Fabianski, Kahn Bromberg Nr. 960, jetzt unbekannten Aufenthalts, uuf Grund eines Schleppvertrags, mit dem Antrag auf Verurteilung des Beklagten zur Zahlung von 180 RM ein⸗ hundertachtzig Reichsmark nebst 8 95 Zinsen seit dem 15. Juni 1927. Zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits wird der Beklagte vor das Amts⸗ gericht in Küstrin auf den 28. Ok⸗ tober I 927, vormittags p Uhr, geladen.

Küstrin, den 5. Juli 1927.

Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.

2

37673) Oeffentliche Zustellung.

Der Richard Asbeck in Lennep, Kölner Straße 2, Klägers, vertreten durch Rechts⸗ anwalt Leineweber in Lennep, klagt gegen den Ernst Berghaus, z. Zt. ohne bekannten Aufenthalt, mit dem Antrage, die Löschung der im Grundbuche von Lennep, Artikel 151 zugunsten des verstorbenen Friedrich Berg— haus in Heidt b. Radevormwald einge⸗ tragenen Hypothek von 750 M zu be⸗ willigen. Termin zur mündlichen Ver— handlung des Rechtsstreits ist bestimmt

auf den 29. September 1927, vor⸗ mittags 9 Uhr, vor dem Amtsgericht Lennep, Zimmer 10 Zu diesem Termin wird der Beklagte hiermit geladen. Lennep, den 2. Juli 1927 Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts. Jacobey, Justizinspektor.

37676) Oeffentliche Zustellung.

Der Markthelfer Otto Alfred Walter Förster zu Dresden, Junghansstraße Nr 8, Prozeßbevollmächtigter: Referendar Puruckherr in Sebnitz, klagt gegen den Tischlermeister Stefan Merz, früher in Ottendorf bei Sebnitz, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen Herausgabe, von Sachen, mit dem Antrage, zu erkennen: Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger einen halbfertigen Kleiderschrank und zwei Betten herauszugeben und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte wird zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor das Amts⸗ gericht Sebnitz auf den 30. August 1927, vormittags 9 Uhr, geladen.

Sebnitz, den 11. Juli 1927.

Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.

4. Verlosung . Wertpapieren. 36931] . Wir weisen hiermit nochmals darauf hin, daß unsere Anleihe vom Jahre 1920 laut Veröffentlichung im Reichsanzeiger vom 27. Februar 1926 zum 1. Oktober 1926 zur Rückzahlung gekündigt ist. Die Ein— lösung erfolgt in Gemäßheit der seiner⸗ zeitigen Bekanntmachung von jetzt ab durch die Deutsche Bank Filiale Gotha in Gotha. Dieselbe vergütet außer dem Kapital auch 6 bis zum Ablauf der Kündigungs⸗ frist. Mühlhausen i. Th., den 14. Juli 1927. Claes & Flentje Gesellschaft m. beschr. Haftung.

38186)

Prospekt über Reichsmark 15 000 09090,

70/9 ige Goldanleihe der Stadt Frankfurt . M. vom Jahre 1926 (eine Reichsmark 1saν0 e kg Feingold). Rückzahlbar innerhalb 23 Jahren (beginnend 1927, endend 1949). Verstärkte Tilgung und Gesamtkündigung frühestens zum 1. Juli 1932 zulässig.

No Stück Ni. 1- 1925 , 1566 2 595 - 7275 3520 „7 276 -= 10 556 2650 „10 5956 - 13 195

13195 Stück Die Stadt Frankfurt a. M.

M0 zu je RM 5000, RM

1 860 000, Sh 0 G06. 3560 060, 1666 066.

b 060.

RM I5 MM σάσꝛ-

2000, 1000, 500, 100,

!

6” 1

hat auf Grund der Beschlüsse der Stadt⸗

verordnetenversammlung vom 28. September und 23. November 1926 und mit Genehmigung des Bezirksausschusses in Wiesbaden vom 29. Oktober 1926 B. A. 1209s26 die obige Anleihe aufgenommen. Die Prxeußischen Ministerien des Innern und der Finanzen haben mit Erlaß vom 19. November 1926 M. d. J. IVa Il 1284 und Fin.⸗Min. 1 ER 119270 (Deutscher Reichs⸗ anzeiger und Preußischer Staatsanzeiger vom 4. Dezember 1926) die Ausgabe der Schuldverschreibungen auf den Inhaber gemäß § 795 des Bürgerlichen Gesetz⸗ buchs genehmigt. ö .

Der Erlös der Anleihe ist für den Erwerb von Grundstücken, für Kangl⸗, Straßen- und Brückenbauten, für den Bau einer Großmarkthalle, für die Er⸗ weiterung der Hafenbetriebe und des Gaswerks sowie für Wohnungs⸗ und Siedlungsbauten bestimmt.

Die Anleihe stellt eine unmittelbare Verpflichtung der Stadt . X. M. dar, für welche die Stadt mit ihrem gesamten Vermögen und ihrer vollen Steuerkraft haftet. Soweit der Erlös der Anleihe für werbende Betriebe bestimmt ist, ist die Verzinsung und Tilgung. der Anleihe aus deren Ueber⸗ schüssen, die auch in erster Linie zur verstärkten Tilgung zu verwenden sind, sicher⸗ ustellen. n Die Stadt hat sich verpflichtet, falls sie in Zukunft während der Laufzeit der Anleihe irgendeine durch ein besonderes Pfandrecht auf irgendwelche ihrer Einnahmen oder Vermögensgegenstände gesicherte Anleihe ausgeben sollte, die vorliegende Anleihe in gleicher Weise und anteilsmäsig mit einer solchen neuen Anleihe sicherzustellen.

Die Schuldverschreibungen lauten auf den Inhaber und sind unter dem 15. Dezember 1926 ausgefertigt, mit den faksimilierten Unterschriften des Qber⸗ bürgermeisters und eines Stadtrats sowie mit der handschriftlichen Unterschrift eines städtischen Kontrollbeamten versehen; sie sind mit 20 halbjährigen, am 1. Januar und 1. Juli jeden Jahres fälligen Zinsscheinen für die Fälligleiten vom 1. Juli 1927 bis 1. Januar 1937 sowie einem Erneuerungsschein zur Erhebung der Zinsscheinreihe Nr. II ausgestattet. . .

Die Schuldverschreibungen sind seitens der Inhaber unkündbar. Die planmäßige Tilgung der Anleihe erfolgt vom Jahre 1927 ab mit jährlich 2 *. des ursprünglichen Auleihebetrags zuzüglich der durch die Tilgung ersparten Zinsen. Soweit die Tilgung nicht durch freihändigen Rückkauf bewirkt wird, erfolgt sie jeweils durch Auslosung oder Kündigung zum Nennwert im Mongt Februar zum 1. Juli des laufenden Jahres. Die erste Rate wird demgemäß am 1. Juli 1927, die letzte Rate in Höhe von RM 296 500, am 1. Juli 1945 fällig. Eine verstärkte Tilgung oder Gesamtkündigung ist vor dem 1. Juli 1932 ausgeschlossen. Zum 1. Juli 1932 und von da ab jederzeit ist die Stadt berechtigt, die noch im Umlauf befindlichen Schuld verschreibungen im ganzen oder in Teilbeträgen unter Einhaltung einer dreimonatigen Kün⸗ digungsfrist zur Rückzahlung zu K

Die Bekanntmachungen über Auslosungen erfolgen innerhalb 14 Tagen nach der Auslosung, spätestens aber 3 Monate vor dem Tage, an dem die Schuld⸗ verschreibungen außer Verzinsung treten. Wird die Tilgung durch Ankauf von ,. bewirkt, so wird dies unter Angabe des Betrags der an— gekauften Schuldverschreibungen in der gleichen , bekanntgemacht. Ebenso werden jährlich einmal bis zu . Verjährung die Nummern derjenigen Stücke, welche früher verlost oder gekündigt, aber nicht zur Einlösung vorgezeigt wurden, in der gleichen Weise veröffentlicht.

Ferner werden sämtliche ausgelosten Schuldverschreibungen in den Anleihestammbüchern der Stadt Frankfurt a. M. eingetragen, worüber die städtische Finanzverwaltung jederzeit Auskunft erteilt.

. Die Einlösung der Zinsscheine und die Rückzahlung des Kapitals erfolgen in gesetzlichen Zahlungsmitteln. Für jede , Reichsmark ist der in Reichswährung ausgedrückte und amtlich bekanntgegebene Preis von isazoo kg Feingold zu zahlen, der für den 15. Tag des der . vorher⸗ . onats gilt. Die n g , in deutsche Währung erfolgt nach dem

ittelkurs der Berliner Börse auf Gründ der amtlichen Notierung für Aus⸗

; i ĩ Ergibt ö. aus dieser Umrechnung für das

ilogramm Feingold ein Preis bon nicht mehr als RM 2809, und nicht weniger als RM 2789. so ist für jede gefchuldete Reichsmark eine Rei hsmark in gesetzlichen Zahlungsmitteln zu zahlen.

Die Einlösung der Zinsscheine sowie der ausgelosten oder gekündigten Schuld verschreibungen erfolgt kostenfrei außer bei der Stadthauptkaͤsse Frank⸗ furt a. M. in Berlin, Dresden, Düfsseldorf, Essen, Frankfurt a. M., Hamburg, Karlsruhe und Mannheim bei den nachstehend aufgeführten Banken und Bank firmen sowie deren Filialen: Preußische Staatsbank (Seehandlung), Mendelssohn E Co., Berliner Handels-Gesellschaft, Commerz⸗ und Privat-Bant Aktiengesell⸗ chaft, Reichs⸗Kredit⸗Gesellschaft All engese fh, Gebr. Arnhold, Barmer Bank—⸗

erein Hinsberg, Fischer K Comp., Kommanditgesellschaft auf Aktien, Simon . Lazard Speyer Ellissen, Jakob S. H. Stern, L. Behrens & Söhne,

M. Warburg K Eo, Straus K Eo., Süddeuͤische Disconto⸗Gesellschaft A.-G.

ing London an diesem Tage.

Bei den gleichen Stellen erfolgt auch kostenfrei die Ausgabe neuer Zins⸗ scheinbogen, die Vornahme eventueller Konvertierungen und aller sonstigen, die Schuldverschreibungen betreffenden Maßnahmen.

Alle die Schuldverschreibungen betreffenden Bekanntmachungen werden im Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger, im Anzeigenblatt der städtischen Behörden zu Frankfurt a. M. sowie in einer Berliner Börsen⸗ zeitung und je einer in Frankfurt a. M. und Hamburg erscheinenden Tages⸗ zeitung veröffentlicht.

Aufstesilung über das Vermögen und die Schulden der Stadt Frankfurt a. M. nach dem Stande vom 1. April 1926. Bewertung der wirtschaftlichen Unternehmen gemäß der Verordnung über Gold⸗ bilanzen vom 28. 12. 1923, des unbebauten ertragbringenden Grundbesitzes mit durchschnittlich 50h 65 des Vorkriegswerts, der vor dem 1. 1. 1924 errichteten Gebäude mit durchschnittlich 30 2, des Vorkriegswerts.)

I. Vermögen: RM wd 91

38 022 gho.

97 180 900,

3 346 0066. 65 181 400, 53 58 600, 38 557 300, 5 G83 200,

Werbende Anlagen 2. Vermietete Gebäude. JJ 3. Unbebaute, ertragbringende Grundstücken. , 4. Gelände, das für öffentliche Zwecke verfügbar zu halten ist 5. Anstalten zum öffentlichen Gebrauch gegen Entgelt.

. Anstalten zum öffentlichen Gebrauch ohne Entgelte.

. Kunstbesitz, Sammlungen, Mobiliar, Inventar Usw. Beteiligungen, Hypotheken und sonstiges Kapitalbermögen

(die Beteiligungen betragen 19497 109 RM)

g. Bankguthaben und Barbestand der Kassen . 15 476 300,

157 351 800,

II. Schulden: RM 28 000 000,

Aufwertungsverpflichtungen J (die Verpflichtungen aus alten Obligationsschulden betragen RM 17500 900, Obligationsschulden (4 Mill. Dollars). . 16 800 000, J 15 579 000, 4. Restkaufgelder . . 85 500 66 155 500, „Zu 11 2 wird bemerkt, daß es sich um eine 7 gige Auslandsanleihe über 4 Mill. F handelt. Sie ist eingeteilt in 20 Serien zu 200 000 5, von denen je eine in den Jahren 1926 1945 zu Pari zurückgezahlt wird. Verstärkte Tilgung von 1936 ab zu 103 , sst zuläffig! . Zu dem vorstehend aufgeführten Schuldenbestand per 1. 4 1926 tritt noch die im Mai 1926 begebene 6 „ige Anleihe über 6 Mill. GM, die mit 2 94. zuaüglich. ersparter Zinsen zu tilgen ist. Die Anleihe, die Gegenstand dieses Prospekts ist, ist im Schuldenbestand noch nicht mitaufgeführt. . Außer den unter U aufgeführten Schulden hatte die Stadt am 1. 4. 1926 Bürgschaftsverpflichtungen in Höhe von RM 1026 200,—. Die Gesamteinnahmen und ausgaben der Stadt im Rechnungsjahr 1925/26 im Betrage von 160 610 274,17 RM setzen sich wie folgt zusammen: Einnahmen Ausgaben RM RM 6 292 053,28 10959 959,63 175 279, 64 1577 51230 S 153 168, 12 11 804 347,45 60 970 751,48 9 781 62,23 3 737 009, 22 17 425 311,16 100 928,08 4222 108,96 13 012 853,46 34198 916.50 68 666 737, 84 20 631 455,84 101 492,73 160 610 274,17 160 610 274.17 Unter den Einnahmen der Finanzverwaltung befinden sich folgende Steuer— einnahmen: Einkommen- und Körperschaftssteuer (städt. Anteil). . J WMuszinssteuer (städt. Anteil für allge meine Finanzzwecke). Gewerbesteuer ; 5668 . J Grunderwerbssteuer . h wah fte ner ee . ergnügungssteuer⸗« Umsatzsfeuer (städt. Anteil) . en,, n, Verschiedene kleinere Steuern

Allgemeine Verwaltung . Polizeiverwaltung z Bauverwaltung M Betriebe und Unternehmungen. ö d

Kunst und Wissenschaft.. Woh . ö. ö J Finanzverwaltung. Ueberschuß der ö

14 587 098,14

8 g37 218,47

2 704 908,12

ö 9 838 863.25

. . 2 06858, 13

. 8 1807 466,11

; sw

2119 25555

2 275 gil, id

1967 866,97

137 809, 91

. 47 153 385,94 ü einer Ginwohnerzahl von rund 463000 Personen ergibt sich für das Nechnungsjahr, 1926/06 ein städtisches Steueraufkommen bon RM . 2 den . der Bevölkerung; hierbei . für Zwecke des Wohnungsbaues bestimmte An—= teil an der Hauszinssteuer mit RM 17,23 pro Kopf der Bevölkerung noch nicht be⸗—

. 396 Frankfurt a. M., im April 1927. Der Magistrat der Stadt Frankfurt a. M.

Auf Grund vorstehenden Prospekts sind Reichsmark 15 000 969, 7 2, Goldanleihe der Stadt Frank⸗ furt a. M. vom Jahre 1926 (eine Reichsmark 1,a o kg Fein⸗ gold), rückzahlbar innerhalb 23 Jahren (beginnend 1927, endend 19419, . und Gesamtkündigung frühestens zum 1. Juli 1933 zulässig. Nr. 4 M0 = 970 Stück zu RM 500MM, Rr. S* I= 25695 1935 Stück zu RM 2000 Nr. 2896 7275 * 4350 Stück zu

2

e 3 * 2 * 4 2 *

n e e, e, , e, m..

.

36760) Bekanntmachung.

Der Fabrikant Ernst Wester ist infolge Ablebens als Mitglied des Aufsichtsrats ausgeschieden.

Ohligs, den 12 Juli 1927.

Der Liquidator der Ohligser Ziegelei A.⸗G. in Liquidation: Volk.

38165) Bekanntmachung.

Die Herren Kommerzienrat Dr.Ing. e. h. Julius Gebauer in Berlin⸗Charlotten⸗ burg und Generaldirektor Friedrich Wöhrle in Dresden haben ihr Amt als Mitglied ie. Aufsichtsrats unserer Gesellschaft nieder⸗ gelegt.

Görlitz, den 13. Juli 1927. Waggon⸗- und Maschinenbau Aktiengesellschaft Görlitz. Tillmanns. Geerling.

JJ 75] Unter Hinweis auf die beschlossene Auf lösung unserer Gesellschaft fordern wir gemäß § 297 H.⸗G.⸗B. unsere Gläubiger auf, ihre Ansprüche anzumelden. Bantzen, den 2. Juli 1927. Kunstmühlen-Aktiengesellschaft Gustav Lehmann in Liquidation. Leopold Lehmann. Kurt Fischer.

36751

Die Kölner Dynamitfabrik ist laut Generalversammlungsbeschluß vom 23. Junt 1927 in Liguidation getreten. Zum Liquidator ist Herr Dr. jur. Rudolf Schmidt in Köln bestellt worden.

Sämtliche Gläubiger werden hiermit aufgefordert, ihre Ansprüche bei dem Li⸗ quidator Herrn Dr. jur. Rudolf Schmidt, Köln, Zeppelinstr. 1—3, anzumelden.

Köln, den 14. Juli 1927.

Der Liquidator.

37898) Bilanz per 31. Dezember 1926.

Aktiva. 6 93 Immobilien 4141218 Liquide Mittel . 159 499 54 MNaschinen u. Einrichtung 32 59941 Vorräte 156 38782

389 898

Passiva. MUrttzntghital- Verbindlichkeiten d Gewinn- u. Verlustkonto:

a) Gesetzl. Reservefonds

b) Spezialreservefonds.

c) Vortrag auf neue Mech 431

389 898 Gewinn⸗ und Verlustkonto.

Soll. Mp6 Generalunkosten und Ab⸗ . 474 747

schreibungen ,,,, 3 604 7931

Bllanz ont 486 283

1650 000 213 467 18 500

1000 6800

Haben. 1. Bruttogewinn. .... A486 283605

Emmerich a. Rh., den 30. Juni 1927. Theod. & Joh. Klassen A.-G. C. Klassen.

372421 Haueisen & Sohn A. G., Neuenbürg a. Enz. Bilanz auf 31. Dezember 1926.

Aktiva. l Fabrikanlagen und Kontor—

, 149 007 Wohngebäude... ĩ Unbebaute Grundstücke .. 1 Maschinen u. Einrichtungen 56 992 Waren und Materialien 356 000 Kasse, Wechsel, Guthaben 139390

701 392

Passiva. Kreditoren . Aktienkapital ... Delkrederekonto Steuerrücklage und Fabrik⸗

/) Reservekonten.

137 104 450 000 11 653

35 100 50 455

684314 17077

701 39218 Gewinn⸗ und Verlustrechnung. M

3 b89 288 45 110M 20

6

S oz9 oz 3435 do gz 36

606 366 35 Haueisen & Sohn A. G. A. Schmidt. Die Veröffentlichung unserer Bilanz pro 31. 12. 1925 in Nr. 158 des Reichs—⸗ anzeigers erfolgte irrtümlich u. ist wertlos.

JJ,

Allgemeine Unkosten ... Reingewinn. ...

Gewinnvortrag ; Kursgewinne ; Rohgewinn auf Warenkto.

Nr. 10 536 —=-(13 1563 2600 Stick zu Rat 105. * Berlin, Frankfurt a. M., Hamburg, im Mai 1927. Commerz⸗ und Privat⸗Bank Aktiengesellschaft. ᷣ··· e 0 . Kontor für die Textilinbustrie. gesellschaften und Deutsche Kasse und Sorten 1 versammlung der Westiger Fahrrad⸗ Beteiligungen nachm. 4 Uhr, in der Gesellschaft ab Gewinn 1926 17,06 1. Erstattung des Geschäftsberichts und Passiva. 2. Beschlußfassung über die Entlastung Gewinn. und Verlustrechnung Zur Teilnahme sind berechtigt diejenigen haus oder unserer Geschäftsstelle hinterlegt Abschreibungen. . ..... 431 ind 8 ĩ 8 = muß mindestens zwei Tage vor der General han en. gereicht sein. licher Handlungsunkosten) . 449 37014)

RM lob). —, Nr. 7276 —- 10 595 3320 Stück zu RM 500, —, gelassen worden. Berliner Handels⸗Gesellschaft. Jacob S. H. Stern. L. Behrens Söhne. M. M. Warburg Eo. j chasten auf At tien, Aktien Aktiengesellschaft, Versicherungs⸗ Aktiva. RM ä Einladung zur ordentlichen General. Inventar... Dienstag, den 390. August 1527, Vortrag aus 1925. 1 604,72 Tagesordnung: lustrechnung per 31. Dezember 1926. Gläubiger . .... 23 5766 3. Verschiedenes. deutschen Notar, einem deutschen Bank- Soll. Rm Der Nachweis über die Hinterlegung 449 oder dem Aufsichtsratevorsitzenden ein. Rohgewinn (nach Abzug sämt⸗ Der Aufsichtsrat. Der Vorstand.

37906

zum Handel und zur Notiz an der Berliner, Frankfurter und Hamburger Börse zu⸗ Preußische Staatsbank (Seehandlung). Mendelssohn Co. Neichs Kredit⸗Gesellschaft Aktiengesellschaft. Lazard Speyer⸗Ellissen. 5. Kommanditgesell⸗ Textil⸗Assekuranz⸗Nnion Bilanz vom 31. Dezember 1926. Kolonialgesellschaften. Außenstände ... . 47 teile Fabrik 2. G.,. Westig i. W., auf Gewinn, und Verluft: Ressourcen, Bielefeld. Varlage der Bilanz, Gewinn. und Ver⸗ Aktienkapital . . . . . ... des Aufsichtsrats und Vorstands. vom 31. Dezember 1926. Aktionäre, welche ihre Aktien bei einem 5 . . haben. Reingewinn J 17 versammlung bei unserer Geschäftsstelle Westig, den 15. Juli 1927. Breslau, im Mai 1927. Hans Kleifer, Vorsitzender.

Verantwortlicher Schriftleiter J. Vi Weber in Berlin.

Verantwortlich für den Anzeigenteil J. V.: Oberrentmeister Meyer Berlin.

Verlag der Geschäftsstelle (J. V.: Meyer

in Berlin.

Druck der Preußischen Muckerei; und Verlags⸗Aktiengesellschaft Berlin, ilhelmstraße 32.

Vier Beilagen (einschließlich Börsen⸗Beilage) und Erste und Zweite

Zentral⸗Handelsregister⸗Beilage

Deutscher Preußischer

Reichsanzeiger Etaatsanzeiger.

Der Bezugspreis beträgt vierteljährlich 9, Neichsmark. Alle Postanstalten nehmen Bestellung an, für Berlin außer den Postanstalten und Zeitungsvertrieben für Selbstabholer auch die

Geschäftsstelle Sw. 48, Wilhelmstraße Nr. 32.

Sinzelne Nummern kosten 6,80 Reichsmark.

Fernsprecher: Zentrum 1573.

Anzeigenpreis für den Raum

einer 5 gespaltenen Einheitszeile (Petit) 1,05 Reichsmark, einer 3 gespaltenen Einheitszeile 1,75 Neichsmark.

Anzeigen nimmt an

die Geschäftsstelle des Reichs⸗ und Staatsanzeigers

Berlin Sw. 48, Wilhelmstraße Nr. 32.

Nr. 168. JeichsbantgirokontoJ Berlin, Donnerstag, den 21. Juli, abends. Poftschecttonto: Berlin A182. 1927

Einzelnummern oder einzelne Beilagen werden nur gegen Barbezahlung oder vorherige Sinsendung des Betrages

einschließzlich des Portos abgegeben.

ö

Inhalt des amtlichen Teiles: Deutsches Reich. Ernennungen 2c.

Anzeigen, betreffend die Ausgabe der Nummer 31 des Reichsgesetzblatts Teil JI und der Nummer 33 Teil II.

Preußen. Bescheid über die Zulassung von Zündmitteln.

Amtliches.

Deutsches Reich. Der Herr Reichspräsident hat den Ministerialrat Lau zum Abteilungschef im Reichswehrministerium ernannt.

Der Kaufmann Paul Schneewind ist zum Konsul des Reichs in Padang (Sumatra) ernannt worden.

e n nt m ach ung.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 31 des Reichsgesetzblatts Teil ij enthält:

das Gesetz zur Verlängerung der Geltungsdauer des Steuer milderungsgesetzes, vom 16. Juli i927,

das Geetz, betreffend Bürgschaften des Reichs zur Förderung landwirtschaftlicher Flüchtlingssiedlung, vom 16. Juli 1927,

das Gesetz zur Abänderung der Verordnung über die AÄrbeitszeit in den Bäckereien und Konditoreien vom 23. Nobember 15918 (RGBl. S. 1329), vom 16. Juli 1927,

das Gesetz über die Beschäftigung vor und nach der Niederkunft, vom 16. Juli 1927,

das Gesetz über Aenderung des Gesetzes zur Abänderung des Gesetzes über Einstellung des Personalabbaues und Aenderung der Personalabbauperordnung, vom 16. Juli 1927 und

die Verordnung zur Ausführung des Gesetzes, betreffend Lohn statistik. vom 14. Juli 1927.

Umfang I Bogen. Verkaufspreis 0, 15 RM. Berlin, den 20. Juli 1927.

Gesetzsammlungsamt. J. V.: Böldicke.

e g nhl m ach ·ẽ n 9 Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 33 des Reichsgesetzblatts Teil U enthält:

die Bekanntmachung über das deutsch-polnksche Abkommen über Erwerbslosenfürsorge und Arbeitslosenversicherung, vom 14. Juli 1537.

Umfang J Bogen. Verkaufspreis O 15 RM. Berlin, den 20. Juli 1927.

Gesetzsammlungsamt. J. V: Böldicke.

Preußen.

Bescheid über die Zulassung von Zündmitteln.

a) Bezeichnung der Zünder: Vulkan,, Venus⸗, Sirius und Schachtzünder. b) Heistellende Firma: Fabrik elektrischer Zünder G. m. b. H.,

Berlin⸗-Zehlendorf und Köln⸗Niehl.

e) Herstellungsort: Fabriken in Köln-Niehl, Porz (Rhein), Hoch kreuz hei Köln und Troisdorf. d) Beschaffenhelit der Zündmittel:

1. Vulkanzünder: Brückenglühzünder mit geradegespanntem Glühdraht. Papphülse (gelb) von 34 mm Länge und rund 8 mm vorderem Durchmesser oder Messinghülse von 40 mm Länge und 7? mm Durchmesser. Fester Zündkopf. Eisen— oder Kupferdrähte.

Venuszünder: Brückenglühzünder in Bügelform. Papp— hülse (blau) oder Messinghülse; Länge und Durchmesser wie bei 1. Fester Zündkopf. Eisen⸗ oder Kupferdrähte.

Siriuszünder: Spaltglühzünder. Papphülfe (grün) oder Messinghülse, Länge und Durchmesser wie bei 1. Fester Zündkopf. Eisen⸗ oder Kupferdrähte.

. Schachtzünder: Brückenglühzünder. Messinghülse, Länge und Durchmesser wie bei 1. Besondere Abdichtung gegen Feuchtigkeit. Fester Zündkopf. Eisen- oder Kupferdrähte.

Sämtliche Zünder werden mit und ohne Sprengkapseln geliefert. Die Sprengkapseln stammen von der Rheinisch—

Westfälischen Sprengstoff⸗A.G. in Troisdorf. (Hugelassen

unter dem 22. April 1924 Nr. 5008 —.

é) Zugelassen für den gesamten Bergbau des Oberbergamtsbezirke.

Halle (Saale), den 19. Juli 1927.

Preußisches Oberbergamt. Schulz⸗Briesen.

Nichtamtliches.

Deutsches Reich.

Die Erklärung des Reichsministers des Innern von Keudell zur Auslieferungsfrage in der Sitzung des Reichsrats am 14. d. M., die nach dem Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger in der Nummer 166 des Reichsanzeigers veröffentlicht worden ist, wird nachstehend in berichtigter Fassung noch einmal mitgeteilt:

Dem von der Reichsregierung vorgelegten Entwurf eines Auslieferungsgesetzes liegt die Auffassung zugrunde, daß es einer Entscheidung der Frage, ob das Recht zur Bewilligung einer Aus—⸗ lieferung dem Reich oder den Ländern zusteht, in dem Ausliefe⸗ rungsgesetz nicht bedarf. Die Reichsregierung ist hierbei von der Auffassung ausgegangen, daß sich die Entscheidung dieser Frage bereits aus der Reichsverfassung ergibt. Die Entschließungen über ausländifche Rechtshilfeersuchen bilden ein Teilgebiet der Pflege der Beziehungen zu den auswärtigen Staaten, die nach Art. 78 Äbs. 1 der Reichsverfassung ausschließlich Sache des Reiches sind. i dieser Zuständigkeit des Reiches ergibt sich indessen nach Auffassung der Reichsregierung nicht notwendig, daß die der einzelnen Rechtshilfeersuchen nur durch Reichsbehörden erfolgen könnte. Es ist vielmehr mit der Rechtslage durchaus vereinbar, daß bei der Bearbeitung dieser Geschäfte Reichsbehörden und Landesbehörden zusammenwirken. Ein solches Zusammenwirken entspricht der jahrzehntelangen, auch nach dem Inkrafttreten der neuen Reichsverfassung fortgesetzten Uebung; es ist auch praktisch unentbehrlich, da das Reich bei der Erledigung ausländischer Rechtshilfeersuchen in weitem Umfange auf die Organe der Länder angewiesen ist. Die Reichsregierung beabsichtigt nicht, nach dem Inkrafttreten des Auslieferungsgesetzes eine Aenderung der bis— herigen Uebung bei der Erledigung von Rechtshilfeersuchen, ins⸗ besondere auch der Auslieferungsersuchen, anzustreben und die Mitwirkung der Landesregierungen auf diesem Gebiete auszu⸗ schalten. Die Reichsregierung geht übrigens davon aus, daß etwaige Meinungsverschiedenheiten zwifchen dem Reich und den Ländern nach dem Inkrafttreten des Auslieferungsgesetzes nur noch in weit geringerem Umfange praktische Bedeutung gewinnen können als jetzt. Entschließungen der Verwaltungsstellen über die Bewilligung von Rechtshilfe an das Ausland werden dann über— haupt nur noch in engen Grenzen in Frage kommen können. Es scheiden alle die Fälle aus, in denen das Gericht die Zulässigkeit der Rechtshilfe, insbesondere die Zulässigkeit einer Auslieferung verneint hat. Es bleiben also nur noch die Fälle übrig, in denen das Gericht eine Auslieferung für zulässig erklärt und ent⸗ weder die Reichsregierung oder die beteiligte Landesregierung gegen die Durchführung der Auslieferung Bedenken hat. In Fällen dieser Art werden sich Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Reich und den Ländern jedoch nur selten ergeben. Soweit sie hervortreten, werden sie, wie dies auch bisher in der Regel der Fall gewesen ist, durch ein Benehmen zwischen der Reichsregierung und der beteiligten Landesregierung unschwer ihre Erledigung ᷣᷣ Die Reichsregierung ist nach wie vor bereit, etwaigen Be—= denken der Landesregierungen nach Möglichkeit Rechnung zu tragen. Aus Art. 78 Abs. 1 der ichs be fen, ergibt sich auch das Recht des Reiches, über die Rechtshilfe mit dem Auslande Verträge abzuschließen. Die Reichsregierung ist indessen gewillt, wie bisher schon auch bei dem Abschluß solcher Verträge der Tat— sache Rechnung zu tragen, daß die Länder an dem Inhalt der Ver⸗ träge ein lebhaftes Interesse haben können und das Reich bei ihrer Durchführung vielfach auf die Organe der Länder ange⸗ wiesen ist. Die Reichsregierung wird daher vor dem Abschluß irgendwie bedeutsamerer Vereinbarungen die Landesregierungen auf dem laufenden halten und in Anwendung des Art. 67 der Reichsverfassung die zuständigen Ausschüsse des Reichsrats hören.

Der polnische Gesandte Olszowski hat Berlin verlassen. Während seiner Abwesenheit führt Legationsrat Morawski die Geschäfte der Gesandtschaft.

Nr. 28 des Ministerial-⸗Blatts für die Preußische innere Verwaltung“ vom 13. Juli 1927 hat folgenden Inhalt; Allgem. Ver walt. Rdérl. L 7. 27, Beschaffung elektrisch. Glühlampen. RdErl. 6. 7. 27, Sicherung von Fahr⸗ rädern gegen Diebstahl aus Dienstgebäuden. RoErl. 7. J. 27, Vorschläge zur Beförderung usw. von Beamten. Beschl. 8. 7. 27, Verfassungsseier. Kommunaler bände. RdErl. 7. 7. 27, Steuerverteilungen. RdErl. 8. 7. 27, Umsatzsteuerverteilungs⸗ schlüssel f. 1927. Polizeiverwaltung. RdErl. 2. 7. 37, Merkblatt für Brandermittelungsbeamte. RdErl. 5. 7. 27, Er⸗ mittelung von Personen, die sich der Fürsorge⸗ und Unterstützungs— Pflicht entziehen. Schund⸗ und Schmutzschriften. RdErl. 7. 27, Stärkenachweisung der Schutzpol. RdErl. 6. 7. 27, Versetz. d. Pol⸗Meister usw. RdErl. 7. 7. 27, Jahresübersicht d. Unterstütz.Kasse d. Landjägerei für 1926. RdErl. 7. 7. 27, Ver⸗ wertung v. Altsachen d. Schutzpol. Rd Erl 2. 7. 27, Lehrg. f. Pol-Hptl. u. Pol ⸗Oblts. auf der Pol.⸗Schule f. Leibesüb. Rd Erl. 7. 7. 27, Uebungsgeräte f. d. Körperschulung. RdErl. 7. L. 27, Kriminalistische Ausbildung der Landjägereibeamten. RdErl. 5. 7. 27, Unterbringung v. Tieren bei d. Pol. RdErl. 5. 7. 27, Lehrg. an d. Zuchtanst. f. Pol. Hunde. Staatsange⸗ hörigkeit us w. RoErl. B. 7. 27, Auslegung d. deutsch⸗polnt⸗ schen Abkommens. Handschriftliche Berichtigung.

RdErl. 30. 6. 27, Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen. Luftverkehrsunternehmen, Nichtamt-⸗ licher Teil. Rechtsprechung des Gerichtshofs zur Entschei⸗ dung der Kompetenzkonflikte. Neuerscheinun gen. Nr. 29 vom 20. Juli 1927 hat folgenden Inhalt: AllMlge m. Verwalt. RdErl 15. 7. 27, Einführung der Vierundzwanzig⸗ stundenzählung. RdErl. 30. 6. 27, Gebühren⸗ u. Auslagenvor⸗ schüse Polizeiverwaltung. RdErl. 29. 6. 27, Führungs⸗ zeugnisse. RdErl. 12. 7. 27, Anzeigen bei strafbaren Handlungen. RdErl. 7. 7. 27, Nachtrag zum Handbuch „Polizeirecht. RdErl. 13. 7. 27, Einberuf. v. Pol⸗Anw. auf d. Pol.⸗Schulen. RdErl. 1. 7. 27, Abänd. d. Kassenanschlags f. 1927. RdErd. 17.7. 27, Vereinfachter Nachweis der Pol. Strafen. RdErl. 7. 7. 27, Pol.Wachtm. (S. B.) mit Aussicht auf beschleunigte Beförderung zum Pol.⸗Offizier. RdErl. 9. 7. 27, Kriminalbeamtenstellen. RdErl. 8. 7. 27, Unterkunftswäsche der Polizei. RdErl. 8. 7. 27, Uniformanfertigung f. d. Schutzpol. RdErl. 11. J. 27, Durch⸗ schnittspreise f. Dienstpferde usm. in der Landjägerei. RdErl. 15. 7. 27, Leucht⸗ u. Signalmunition. RdErl. 13. 7. 27, Lehr⸗ gänge f. Krim. usw. Beamte. RdErl. 13. 7. 27, Lehrgang an dem Pol.⸗Institut. RdErl. 15. 7. 27, Gebührenordn. f. approb. Aerzte u. Zahnärzte. Verkehrswesen. RdErl. 165. 7. 27, Kunstflüge bei Luftfahrtveranstaltungen. Luftverkehrsunternehmen. Handel u. Gewerbe. RdErl. 14. 7. 27, Werbung f. Abonnentenversicherung im Wandergewerbe. Neuerscheinun gen. Zu beziehen durch alle Postanstalten oder Carl Heymanns Verlag, Berlin W. 8, Mauerstraße 44. Vierteljährlich 1,30 RM für Aus—⸗ gabe A (zweiseitig bedruckt und 2,40 RM für Ausgabe B (ein- seitig bedruckt).

Verkehrs wesen.

Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungs⸗ imasßregeln.

Der Ausbruch der Maul- und Klauen seuche st von den Schlachtviehhöfen in Zwickau und Nürnberg am 19. Juli, das Erlöschen der Maul⸗ und Klauen⸗ seuche von den Schlachtviehhösen in München am 18. Juli und in Chemnitz am 19. Juli 1927 amtlich gemeldet worden.

Nach wei sung über den Stand von Viehseuchen im Deutschen Reich am 15. Jhnli 1h77.

(Nach den Berichten der beamteten Tierärzte zusammengestellt im Reichsgesundheitsamte.)

Nachstehend sind die Namen derjenigen Kreise (Amts⸗ usw. Bezirke) verzeichnet, in denen Tollwut und Tollwutverdacht, Rotz, Maul- und Klauenseuche, Lungenseuche des Rindviehs, Pockenseuche der Schafe, Beschälseuche der Pferde, Näude der Pferde und sonstigen Ein bufer oder Schweineseuche und Schweinepest nach den Mel⸗ dungen am Berichtstage herrschten. Die Zahlen der betroffenen Ge⸗ meinden und Gehöfte umfassen alle wegen vorhandener Seuchenfälle gesperrten Gehöfte, in denen die Seuche nach den geltenden Vor— schriften noch nicht für erloschen erklärt werden konnte.

Tollwut (Rabies).

Preußen. Reg. Bez. Königsberg: Labiau 1 Gemeinde, L Gehöft (neu. Reg⸗Bez. Gumbinnen: Angerburg 1, 1, Niederung 1, 1, Stallupönen 1, 1. Reg.⸗Bez. Allenstein: Allen⸗ siein 1, 1. Lötzen 3, 4, Lyck 1, 1, Neidenburg 5, 5, Ortelsburg 9, 9 (E, 2), Osterode 2, 2, Rössel 1, 1, Sensburg 3, 3. Reg.. Bez. Frankfurt: Friedeberg 2, 2 (l, 1), Soldin 1, 1. Reg.⸗Bez. Stettin: Cammin 1, 1 (, I), Naugard 1, 1. Reg.-Bez. Schneide mühl: Netzekreis 1, 1. Reg.⸗Bez. Breslau: Glatz 2, 2. Militsch 1, 1, Münsterberg 1, 1, Strehlen 1, 1 (l, I). Reg.⸗Bez. Liegnitz: Löwenberg 1, 1, Schönau . eg. Bez. Oppeln: Kreuzburg, O. S., 1, 1, Rosenberg 1, 1, Tost⸗Gleiwitz 46, 5. Reg. Bez. Magdeburg: Osterburg 3, 4. Salzwedel 1, 1. Reg.⸗Bez. Lüneburg: Lüchow 8. 14 (1, I). Reg.-Bez. Köln: Bonn 1, 1. Bayern. Reg.⸗Bez. Niederbayern; Mallersdorf d, 4 (2, 2), Wolfstein 3, 3. Reg.⸗Bez. Schwaben: Neuburg a. d. D. 1, 3. Sachsen. K. H. Dresden: Dresden Stadt 1, 3, Pirna 5, 6. Mecklenburg- Schwerin. Wismar 4. 4 (3, 3. .

Insgesamt: 36 Kreise usw., 79 Gemeinden, 93 Gehöfte; davon neu: 12 Gem., 12 Geh.

Rotz ( Malleus). Preußen. Reg.⸗Bez. Königs berg: Fischhausen 1 Gemeinde, U Gehöft. Reg⸗Bez. Frankfurt: Züllichau⸗Schwiebus 1, 1. Reg.-Bez. Schleswig: Plön 1, 1. Reg. Bez. Düsxseldorf: Essen Stadt 1, 1. Insgesamt: 4 Kreise, 4 Gemeinden, 4 Gehöfte.

Lungenseuche des Rindviehs . bovum contagiosa). rei.

Pockenseuche der . (Variola ovium). ret.

Beschälseuche . goitale paralyticum). ret.