Autogaragen und Reparaturwerk—⸗ stätten Attiengesellschaft, Hamburg. 39357 Berichtigung.
In der in Nr. 163, 2. Beilage d. Bl., vom 15. 7. 27 werden die Gläubiger gem. §5 289 Absatz 2 H.-G⸗B. aufgefordert und nicht, wie gedruckt, 8 298 639194 Deutiche Schiff- und Maschinenban
Aktiengesellschaft. Bremen.
In der Generalversammlung vom 24. Mai 1927 wurde Herr Otto Bock, Hamburg, neu in den Aussichtsrat gewählt.
Bremen, den 20. Juli 1927.
Der Vorstand. 39148 Nene Friedrichstraße 38— 40 Grund stücksverwertungs⸗ A ktiengeselljchaft.
Veränderung im Aussichtsrat: Ausge⸗ schieden Kaufmann Otto Karpowitz, Berlin⸗ Charlottenburg.
59 too)
Luftverkehr Württemberg A.⸗G. .
Stuttgart. In 28. 6. 1927
der Gen.⸗Vers. v. sind aus dem A.⸗R. ausgeschieden: Ob. Bgrmeister Dr. Lautenschlager, Vizepräs. Dr. Elfas, Komm. ⸗Rat A. Schwarz. Neu⸗ gewählt wurden: Bürgermeister Dr. Sigloch, Rechtsrat Dr. Waldmüller, Dir. K. Schippert, sämtlich in Stuttgart 139141
In der Generalversammlung vom 15. Juni 1927 ist neu in den Aufsichts⸗ rat gewählt: Herr Dr. Alfred Rosenberg, Berlin. Elektrodraht & Isolierstoff Aktien⸗
gesellschaft Berlin⸗Alt Glienicke. fd 7
Die Chemische Fabrik Riba A. ⸗G. , Nordenham, ist durch Beschluß der Ge⸗ neralversammlung vom 28. April 1927 auf⸗ gelöst worden. Die Gläubiger der Gesell⸗ schaft werden hiermit aufgefordert, etwaige Ansprüche bei ihr umgehend anzumelden.
Der Liquidator der Chemischen Fabrik Riba A.-G.:
Sch q ck
138197]
Die Herren Josef Ferber zu Köln⸗ Lindenthal und Direktor Hans Basten zu Köln sind durch Niederlegung ihrer Aemter aus dem Aufsichtsrat der Gesellschaft ausgeschieden.
Köln, den 16. Juli 1927.
Vulean Fenerung Aktiengesellschaft, Köln. Lutsch.
393661
Die Aktionäre der Chemnitzer Land⸗ bank A. G., Glösa, werden hierdurch zu der Sonnabend, den 13. August 1927, 16 Uhr 30 Minuten, im Gasthaus , Schweizerhof“, Chemnitz⸗Furth, stattfindenden 36. ordentlichen Gene⸗ ralversammlung ergebenst eingeladen.
Tagesordnung:
1. Vortrag des Geschäftsberichts und der Jahresrechnung.
Nichtigsprechung der Jahresrechnung sowie Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats.
3. Wahl zur Ergänzung des Aufsichtsrats.
Beschlußfassung über rechtzeitig ein—⸗ gegangene Anträge.
Glösa, den 21. Juli 1927.
Der Vorstand.
1 P. Brückner. Fischer.
50 Iss) Gesellschaft Urania.
Zu der am 8. August 1927 um 4 Uhr nachm. in der Urania, Tauben⸗ straße 4849, stattfindenden ordentlichen Generalversammlung werden die Herren Aktionäre gemäß 8 22 des Statuts hiermit eingeladen.
. Tagesordnung:
Genehmigung zur Uebertragung von Aktien.
„Zuwahlen zum Aussichtsrat.
Genehmigung der Bilanz mit Ge— winn⸗ und Verlustrechnung.
Genehmigung der Maßnahmen des Aufsichtsrats über einstweilige Ein—= stellung des Betriebes.
Beschluß über kurzfristige Verpachtung des Grundstücks.
6. Aenderung des § 12 der Satzung.
Berlin, den 23. Juli 1927.
Gesellschaft Urania.
Der Aufsichts rat.
Dr. Hi ekm ann, stellvertr. Vorsitzender.
Der Geschäftsbericht und die Bilanz
liegen von heute ab in den Diensträumen der Gesellschast Urania, Taubenstr. 48/49, zur Einsicht aus.
39178 . Waldorf⸗Astoria Zigarettenfabrik A.⸗G., Stuttgart.
Nachtrag der Tagesordnung zu
der am Donnerstag, den 11. August 1927, vormittags 11 Uhr, stattfindenden 9. or⸗ dentlichen Generalversammlung im Sitzungssaal des Berwaltungsgebäudes der Gesellschaft in Stuttgart, Hackstraße 9 bis 13 (s. Reichsanzeiger Nr. 166 vom 159. Juli igz 7).
6. a) Ermächtigung des Vorstands zur Kündigung der Vorzugsaktien der Serie A mit 6 monatiger Kündigungs frist nach Maßgabe des Absatzes 7 des 53 der Statuten.
b) Beschlußfassung der General⸗ versammlung über die Einziehung dieser Vorzugsaktien ans dem zur Verfügung stehenden Reingewinn des Jahres 1926.
e) Ermächtigung des Aufsichtsrats, nach Einziehung der Vorzugsaktien der Serie A die entsprechenden formellen Statutenänderungen vorzu⸗ nehmen.
Stuttgart, den 22. Juli 1927.
Der Aufsichtsrat. Weil.
Gemeinnützige Crefelder Siedlungs⸗ Aktiengesellschaft Krefeld Linn. Unsere Aftionäre werden hiermit zu
der am 9 August 1927, nachmittags
5 Uhr, in Krefeld, Ostwall 130 (bei
Herrin Notar Alberts) stattfindenden or⸗
dentlichen Hauptversammlung ein⸗
geladen. Tagesordnung:
1. Vorlage der Geschäftsberichte des Vorstands und des Aufsichtsrats, der Bilanzen und der Gewinn- und Ver⸗ lustrechnungen für die Geschäftsjahre 19251265 und 1976/27.
2. Beschlußfassung über die Genehmi⸗ gung der Bilanzen und der Gewinn⸗ und Verlustrechnungen.
Beschlußfafsung über die Entlastung des Vorstands und des Aussichtsrats.
Aufsichtsratswahlen.
„Neufassung des Gesellschaftsvertrags,
insbesondere auch Abänderung a) des § 28, h) des 5 29, c) des § 30.
„Ermächtigung des Aufsichtsrats zur Durchführung der gefaßten Beschlüsse und zur Herausgabe des Gesellschafts—⸗ vertrages in neuer Fassung.
Zur Teilnahme an der Generalver⸗ sammlung sind die in unserem Aktienbuche verzeichneten Aktionäre berechtigt.
Gemeinnützige Crefelder Sie dlungs⸗Aktiengeselllschaft. Der Vorstand. 39184 Steinhaus. Dr. Esser.
39134 Gebr. Meyer, Chem. techn. Zabrik
I.G., Hannover⸗Ricklingen.
Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hierdurch zu den am 89. August 1927 in Hannover, Theaterstraße 8 II, stattfindenden Genueralversammlungen unserer Gesellschaft auf mittags 12 Uhr bezüglich des Geschäftsjahres 1924, auf 124 Uhr bezüglich des Geschäftssahres 1925 und auf 123 Uhr bezüglich des Geschäftsjahres 1926 eingeladen.
Tagesordnung:
1. Vorlage der Bilanz und der Gewinn⸗ und Verlustrechnung für das jeweilige Geschãäftsjahr.
2. Beschlußfassung über die Genehmi⸗ gung der Bilanz nebst Gewinn⸗ und Verlustrechnung.
3. Beschlußfafsung über die Entlastung des Vorstands und des Aussichtsrats.
Diese Tagesordnung gilt für die Ge⸗ schäftsjahre 1924 / 25, für das Geschäftsjahr 19265 gilt dieselbe Tagesordnung. Hinzu kommen folgende Punkte:
1. Wahlen zum Aufsichtsrat.
2. Aenderung des § 17 der Satzungen,
betr. Entschädigung des Aufsichtsrats.
3. Verschiedenes.
Als stimmberechtigt zugelassen zur Ge⸗ neralpversammlung werden diejenigen Aktio⸗ näre, welche spätestens am 5. August 1927
a) bei der Kasse der Gesellschaft ihre Aktien hinterlegt, —
b) ein Nummernverzeichnis der zur Teil⸗ nahme bestimmten Aktien eingereicht haben.
Dem Erfordernis zu a kann auch durch Hinterlegung der Aftien bei einem deutschen Notar genügt werden. Gegen Hinterlegung der Aktien bezw. Einreichung des Hinter⸗ legungsscheins gibt die Kasse der Gesell⸗ schaft eine Bescheinigung aus, welche zur Teilnahme an den Generalverfammlungen berechtigt.
Haunover⸗Ricklingen, den 21. Juli 1927. Der Vorstand.
Georg Meyer. Edmund Meyer.
38859 Bilanz am 31. Dezember 1926.
Attiva. Grundstückskonto Gebäudekonton. Maschinenkonto Werkzeugkonto Modellkonto Inventarkonto. .. Fuhrwerkskonto Elektrische Anlagekonto.. Fabrikationskonto .. Kassakonto men,, Kontokorrentkonto. ... Gewinn⸗ und Verlustkonto:
Verlust
540 500 lol 120 14525 10890 4590 340 7605 467 262 1675 810
95 711
52595 1547 62438
K
Passiva. Aktienkapitalkonto: Stammaktien. Vorzugsaktien. Refervefondskonto Dividendenkonto . Kontokorrentkonto: Kreditoren
1200000 5000
65 000 329
277295 4
1547 624 86 Gewinn⸗ und Verlustkonto.
RM
106 916 93 404 49768 165739 45 914
312742
Debet. Salärkonto Handlungsunkostenkonto .. Betriehsunkostenkonto Zinsenkonto Abschreibungen
2 w
Kredit. Vortrag aus 195... Fabrikationskonto: Bruttogewinn K Gewinn⸗ und Verlustkonto: Verlust
16456 243 690
52 5957
312742
An Stelle des durch Tod ausgeschiedenen Herrn Dr. h. c. Friedrich Brandes wurde Herr Generaldirektor Ernft Jäger, Berlin, in den Aufsichtsrat gewählt.
Berlin Reinickendorf⸗Ost, 19. Juli 1927.
Reiß Martin Aktiengesellschajt.
den
39171] Metallwarenfabrik A.⸗G.
vorm. Cd. Lachmann.
Zu der am 15. Aungust d. J, nach⸗ mittags 4 Uhr, in unseren Geschäfts—⸗ räumen stattfindenden ordentlichen Ge⸗ neralversammlung werden die Herren Aktionäre hiermit eingeladen.
Tagesordnung:
1. Vorlage und Genehmigung der Bilanz für 1926.
2. Erteilung der Entlastung von Auf⸗ sichtsrat und Vorstand.
3. Beschlußfassung über Herabsetzung des Stammfapitals um 180 000 4.
4. Wahl zum Aussichtsrat.
Die Aktien sind spätestens bis zum 13. August, mittags 12 Uhr, bei unserer Geselljchaftskasse zu hinterlegen.
Berlin, den 20. Juli 1927.
Der Vorsitzende des Anfsichtsrats: Leo Lachmann, Justizrat. Jridss
Einladung zu der am Mittwoch, den 19. August vorm. 10 Uhr, im Kon⸗ ferenzzimmer des Hotels Union in München Barerstraße, stattffindenden HX. orv. Generalversammlung unserer Aktionäre.
Tagesordnung:
1. Vorlage und Genehmigung des Ge⸗ schäftsberichts sowie der Bilanz und Gewinn⸗ und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 1926/27.
2. Entlastung des Aufsichtsrats und Vorstands.
Mitteilung gemäß § 240 H.⸗G.⸗B.
Beschlußfassung über Beseitigung der
Unterbilanz, u. zw. Einziehung der RM ho00 mehrstimmigen Vorzugs⸗ aktien, Zusammenlegung der Stamm⸗ aktien im Verhältnis 19:1.
Wiedererhöhung des Aktienkapitals
auf bis zu RM 70 000 Stammaktien.
„Zuwahl zum Aufsichtsrat.
Genehmigung des erfolgten Verkaufs
der Filiale Kevelaer.
Verlegung des Geschäftsjahres auf
das Kalenderjahr.
Satzungsänderungen: Abänderung der
Firmenbezeichnung, Streichung der Filiale Kevelaer, andere Fassung des Gegenstandes des Unternehmens, Aenderung des Abschnitts über das Geschäftssahr.
Anmerkung: Ueber 58 4 und 5 ge⸗ trennte Abstimmung der Vorzugs⸗ und Stammaktien.
Aktionäre, die an der Generalversamm⸗ lung teilnehmen wollen, haben ihre Aktien bezw. Depotscheine spätestens bis zum 7. August bei der Geschäftsstelle, Forsten⸗ rieder Straße 11111, zu hinterlegen und Eintrittskarten in Empfang zu nehmen.
München, den 12. Juli 1927.
Kath. Volkskunst⸗Anstalten Al.⸗G. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats: Justizrat Dr. Karl Panzer.
37861 Schluszbilanz des Jahres 1926 der Aktiengesellschaft für Grundstücks⸗ handel zu Berlin 31. Dezember 1926.
Aktiva. J. Kassenbestand .. I. Grund stückhc⸗— III. Unterbilanz...
44 0962
Passiva. I. Aktienkapital ... II. Diverse Darlehen
20 000 24 096 21 44 096 An Stelle des verstorbenen Dr. Franck wurde der Dipl.Ing. Werner Buschbeck zu Grunewald in den Aufsichtsrat gewählt. . den 1. Januar Aitiiengesellfchaft für Grundstücks⸗ handel zu Berlin. Der Vorstand. R. Mort. 373909 . Bilanz ver 31. Dezember 1926.
RM 4 305 040 — 111893 9 69463 152 463 36
46831692
Werk. Kasse un k Effekten und Außenstände
240 000 — 228 31692 468 316 92 Gewinn⸗ und Verlustrechnung 1926.
Verlustvortrag aus 1925. 72 750 435 Hypothekenaus wertung 6 000 — Gesamtunkosten u. Abschr. 123269
10710603
Aktienkapital ... Kreditoren
Haben. Hen tn n, Reserveausbuchung (Verl.) Verlust 1925 u. 1926 ..
18 114556 13211 162 46336
17071003
Vorsteh. Abschluß wurde in der Ge⸗ neralversammlung v. 15. 7. 1927 ge⸗ nehmigt u. der Verl. auf neue Rechnung vorgetragen.
Aufsichtsratsveränderung. Austritt: Herr Rechts anm. Dr. W. Fraenkel. Berlin, Herr Dr. H. Dietrich, Berlin. Neu hinzugewählt: Herr G. Barnewitz, HVohenlychen, Herr Rechtsanwalt Dr. Schnitzer, Berlin, letzterer wurde zum Vorsitzenden ernannt.
Himmelpfort, den 15. Juli 1927. Himmelpforter Mühlenwerke Aktienges.
Der Vorstand. Michaelis.
38187 A. G. Binger Nebenbahnen. Einladung zur 22. ordentl. Haupt⸗ versammlung am Mittwoch, den 24. August 1927, nachm. 4 Uhr, in Bingen, Burg Klopp. Tagesordnung: J. Genehmigung des Geschäftsberichts so⸗ wie der Bilanz nebst Gewinn- und Ver⸗— lustrechnung für 1926/27. 2. Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat. 3. Auf⸗— sichtsratswahl. 4. Satzungsänderungen, betr. Vergütung an die Aufsichtsratsmit⸗ glieder. Die Hinterlegung der Aktien hat bis 22. 8., abends s Ühr, bei der Gesell⸗ schaft in Büdes heim oder bei einem Notar, bei der G. m. b. H. Hecker C Co., Wies⸗ baden, oder bei dem Kreisamt Bingen, bei den Bürgermeistereien Bingen, Büdesheim oder Dietersheim zu erfolgen. Büdesheim, den 18. 7. 1927. Der Vorstand.
eff
Einladung zu einer außerordent⸗ lichen Generalnersammlung auf Dienstag, den 15. August 1927, vormittags 11 Uhr, in den Geschäfts⸗ räumen der Allgemeinen Deutschen Credit⸗ Anstalt in Leipzig, Richard⸗Wagner⸗Str. JI.
Tagesordnung: Aufsichtsratswahlen.
Die Hinterlegung der Aktien hat späte⸗ stens bis einschließlich 12. August d. J. zu erfolgen
a) bei unseren Kassen in Gautzsch und Leipzig, Reichsstraße,
b) bei der Allgemeinen Deutschen Credit⸗ Anstalt in Leipzig und deren Filialen in Breslau und Dresden,
e) bei der Direction der Disconto⸗Ge⸗ sellschaft in Berlin,
ch bei einer Giroeffektenbank (nur für Mitglieder des Giroeffektenverbandes).
,, bei Leipzig, den 22. Juli
Niquet & Go. Aktiengesellschaft. Der Vorstand. Kroher. Peitzsch. 39139
Auf Grund des in der Nummer 143 vom 22. Juni 1927 dritte Beilage des Deutschen Reichsanzeigers und Preußischen Staatsanzeigers veröffentlichten Prospektes über RM 13500090 neuen Stamm⸗ aktien, St. 13500 über je RM 1000 Nr. III 201 —- 124 700, der Schultheiß ⸗ Patzenhofer Brauerei Aktiengesell⸗ schaft in Berlin sind vorbezeichnete Aktien zum Handel und zur Notiz an der Münchener Börse zugelassen worden.
Die Gesellschaft hat sich verpflichtet. alle die Aktien betreffenden Bekannt⸗ machungen künftig auch in den Münchener Neuesten Nachrichten“ zu veröffentlichen.
Bei den unterzeichneten Banken können kostenlos fällige Dividenden und neue Dividendenscheinbogen erhoben, Bezugs— rechte ausgeübt, Aktien zwecks Teilnahme an den Generalberfammlungen hinterlegt sowie alle fonstigen, die Aktienurkunden betreffenden, von der Generalversammlung beschlossenen Maßnahmen bewirkt werden.
München, im Juli 1927.
Dentsche Bank Filiale München. Commerz⸗ und Privat⸗Bank A.⸗G., Filiale München.
Darm städter und Nationalbank Kommanditgesellschaft auf Aktien, Filiale München. Dresdner Bank Filiale München. Mitteldeutsche Creditbank Filiale München.
39135 Elektrizitätswerke der Argen, Aktiengesellschaft, Wangen im Allgäu.
Am Mittwoch, den 24. August, nachm. Z Uhr, findet die ordentliche Generalversammlung in Leutkirch (Rat⸗ haus) statt.
Tagesordnung:
1. Vorlage des Rechen schastsberichts über das verflossene Geschäftsjahr.
2. Vorlage der Gewinn⸗ und Verlust⸗ rechnung und Bilanz. Beschluß⸗ fassung über die Genehmigung der⸗ selben und über die Verwendung des Reingewinns. .
3. Entlastung des Vorstands und des Außfsichtsrats.
4. Neuwahl des Aufsichtsrats.
Zur Teilnahme an der Generalver⸗ sammlung sind diejenigen Aktionäre be⸗ rechtigt, welche spätestens drei Werk⸗ tage vor dem Generalversammlungstage ihre Aktien bei der Gesellschaft, bei einem öffentlichen deutschen Notar oder bei nachstehenden Banken hinterlegt haben:
Gewerbebank Ulm, G. m. b. H. in Ulm und deren Filiale in Ravensburg,
Baverische Vereinsbank in Lindau i. B.,
Spar⸗ G Vorschußbank, e. G. m. b. H. in Wangen i. A.,
Allgäuer Volksbank e. G. m. b. H. in Leut kirch,
Gewerbe⸗ u. Landwirtschaftsbank e. G. m. b. H. in Isny.
Der Teilnehmer an der Generalver⸗ sammlung hat eine Bescheinigung von der Hinterlegungsstelle über die deponierten Aktien mit einem vollständigen arithmetisch geordneten Nummernverzeichnis vorzulegen, welche als Legitimation bei der General⸗ versammlung ju dienen hat. Die Hinter⸗ legungsbescheinigung ist mit einem Ver⸗ merk zu versehen, daß die Attien bis nach der Generalversammlung gespertt sind. Die Anmeldestellen haben spätestens einen Tag vor der Generalver⸗ sammmlung die Gesellschaft über die Hinterlegung der Aktien unter Angabe des Namens des Aktionärs und Einreichung eines Nummernverzeichnisses der hinter⸗ legten Aktien zu benachrichtigen.
Wangen i. A., den 20. Juli 1927. Etektrizitätswerke der Argen A.⸗G.
.
Der Vorstand. Wilh. Sohler.
Paul Funke Aktiengesellschaft für Apparatebau.
Wir laden unsere Aktionäre zur or. dentlichen Generalversammlung am Dienstag, den 16. August 1927, 17 Uhr, nach den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Berlin N. 4 Chaussee⸗ straße 8, ein
Tagesordnung:
1. Vorlegung des Geschäftsberichts, der Bilanz und der Gewinn⸗ und Verlust—⸗ rechnung für das Geschäfstsjahr 1226.
„Beschlußsassung üßer die Genehmi—⸗ gung der Jahresbilanz und der Ge— winn⸗ and Verlustrechnung.
3. Beschlußsaffung über die Entlastung des Vorstands und Aufsichtsrats.
4. Neuwahl zum Aufsichtsrat.
Der Vorstand.
33 5
Wir laden hiermit die Herren Aktionäre zu der am Montag, den 15. August d. J., 12 Uhr mittags, in Berlin, Wein⸗ haus Rheingold, Eingang Potsdamer Str., stattfindenden ordentlichen Generalver⸗ sammlung ein.
Die Herren Aktionäre, welche an der Generalversammlung teilnehmen wollen, haben ihre Aktien oder den darüber aus⸗ gestellten Depotschein der Reichsbank mit doppeltem Nummernverzeichnis bis spä—⸗ testens am 3. Tage vor dem Versamm⸗ lungstage bei dem Vorstand oder bei dem Bankhaus Delbrück Schickler & Co., Berlin W. 66, Mauerstraße 61 — 65, zu hinterlegen. Die Hinterlegung kann auch bei einem deutschen Notar erfolgen.
Tagesordnung:
1. Bericht des Vorstands und des Auf⸗ sichtsrats über den Vermögensstand und die Vermögensberhältnisse der Gesellschaft fowie Vorlage der Bilanz nebst Gewinn⸗ und Verlust⸗ rechnung für das Geschäftsiahr 1926/26.
2. Genehmigung der Jahresbilanz.
3. Bericht der Revisionsfommission.
4. Entlastung des Vorstands und des Aufsichts rats.
6. 3 von Mitgliedern des Aufsichts⸗ rats.
6. Wahl von Revisoren.
ß bei Muskau O.⸗L., den 19. Juli
Eisenhüttenwerk Keula
bei Muskau Actiengesellschast. Der Au fsichtsrat. M. Rathke, Vorsitzender.
i Frankfurter Handelsbank Aktien⸗ Gesellschaft vormals Frankfurter Viehmarktsbank, Frankfurt a. M. Aktienbezugsangebot.
Die ordentliche Generalversammlung unserer Gesellschaft vom 17. Mai 1927 hat beschlossen, das Grundkapital. um Jo? 500 Reichsmark auf 12500 Reichs mark zu erhöhen durch Ausgabe von 3000 auf den Inhaber lautenden Stammaktien zu ie 160 Reichsmark und 75 auf den Inhaber lautenden Vorzugsaktien zu je Io0 Reichsmark. Das gesetzliche Bezugs⸗ recht der Aktionäre ist ausgeschlossen. Von dieser Erhöhung wurden 200 000 Reichsmark Stammaktien von einem Kon⸗ sortium mit der Veipflichtung. über⸗ nommen, die Aktien den alten Attionären in der Weise anzubieten, daß auf je 100 Reichsmark alte Aktien 160 Reichs⸗ mark neue Aktien zum Preise von 1200 des Nennbetrags zuzüglich Börsenumsatz= steuer entfallen. Die neuen Aktien sind ab 1. Juli 1927 dividendeberechtigt.
Nachdem die erfolgte Erhöhung des Grundkapitals in das Handelsregister ein— getragen worden ist, bieten wir hiermit im Namen des Konsortiums unseren alten Aktionären die Aktien an, indem wir die Aktionäre auffordern, das Bezugsrecht unter folgenden Bedingungen auszuüben:
Das Bezugsrecht ist bei Vermeidung des Ausschlusses in der Zeit vom 1. August bis 15. September 1927 einschlie szlich
in Frankfurt am Main bei der Kasse
unserer Bank, . bei der Deutschen Girozentrale — Deutschen Kommunalbank — Zweiganstalt Frankfurt a. M. Gärtnerweg 56, . während der üblichen Geschäftsstunden auszuüben; dabei sind die Mäntel der alten Aktien mit einem Verzeichnis in geordneter Nummernfolge vorzulegen⸗ Gleichzeitig ist der Bezugspreis von 120 * des Rennbetrags der Aktien zuzüglich Börsenumsatzsteuer bar einzubezahlen. Gegen die Zahlung wird von den Bezugs—⸗ stellen Kassenquittung erteilt.
Der Bezug ist provisionsfrei, sofern er am Schalter der Bezugsstellen erfolgt. Falls er im Wege des Brieswechsels statt⸗ findet, wird die übliche Provision in An—⸗ rechnung gebracht. Die Aktien, für welche das Bezugsrecht geltend gemacht ist, werden mit einem die Ausübung des Bezags kennzeichnenden Stempelaufdruck sosort zurückgegeben. .
Die Aushändigung der zugeteilten Aktien nebst Gewinnankeilscheine für 1927 u. ff. erfolgt vom 1. Oktober 1927 ab durch diejenige Bezugsstelle die die Kassen⸗ quittung ausgestellt bat, gegen Rückgabe der Kaffenquittung und Vollzug der vor— bereiteten Bescheinigung. Die Vollzuge⸗ stellen sind berechtigt, aber nicht ver— pflichtet, die Legitimation des Einreichers der Kassenquittung zu prüfen.
Die Bezugsstellen sind bereit, den An—⸗ und Verkauf von Bezugsrechten oder Be⸗ zugsrechtsspitzen zu vermitteln, insbesondere für diejenigen Aktionäre, deren Aktien oder Anteilschein zusammen nicht den Nennwert von RM 100 erreichen.
Frankfurt am Main, im Juli 1927. Frankfurter Handelsbank Att.⸗Ges. vorm. Frankfurter Viehmarktsbank.
Er ste Zent ral⸗Handelsregifter⸗Beitage zum Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger
Mr. 170.
Der Inhalt dieser Beilage, in welcher die Bekanntmachungen aus 1. dem Handels-, 2. dem Güterrechts“, 3. dem Vereins-, 4. dem Genossenschafts⸗· sowie 7. über Konkurse und Geschäftsaufsicht und 8. die Tarif und Fahrplanbekanntmachungen der Eisenbahnen enthalten sind, ericheint in einem
6. der Urheberrechtseintragsrolle besonderen Blatt unter dem Titel
Berlin, Sonnabend, den 23. Juli
1927
5. dem Musterregister,
Zentral⸗Handelsregister für das Deutsche Reich.
. Das Zentral- Handels register für das Deutsche Reich kann durch alle Postanstalten, in Berlin 2 Selbstabholer auch durch die Geschäftsstelle des Reichs und Staatsanzeigers 8w 48. Wilhelm
traße 32, bezogen werden
Das Zentral⸗Handelsregister für das Deutsche Reich erscheint in der Regel täglich. — Der Be zu g 58⸗ preis beträgt vierteljährlich 4,50 Reichsmark. Anzeigenpreis für den Raum einer ö gespaltenen Einheitszeile (Petit) 1,05 Reichsmark.
Einzelne Nummern kosten O, 15 Reichsmark.
Vom „Sentral⸗Handelsregister für das Deutsche Reich“ werden heute die Nrn. 170 A und 1706 ausgegeben.
He, Befristete Anzeigen müssen drei Tage vor dem Einrückungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen sein. TJ
Entscheidungen des Reichsfinanzhofs.
65. Schätzung der Betriebsausgaben bei Unterlassung des Nachweises ihrer Höhe bei der Einkommensteuer. Streitig ist, ob ein bestimmter Betrag, den eine Firma in ihrem Geschäftsbetrieb ausgegeben haben will, als den Geschäftsgewinn mindernde Betriebsausgabe anzuerkennen ist. Die Vorinstanz hat den Abzug des Betrags nicht zugelassen. Die Rechtsbeschwerde ist begründet. Der streitige Betrag setzt sich nach Angabe der Be⸗ schwerdeführerin aus Vergütungen zusammen, die sie an Angestellte von Firmen, mit denen sie in Geschäftsverbindung stand, um die Geschäftsabwicklung zu erleichtern, gezahlt hat. Die Vorinstanz bezeichnet die Vergütungen als „Schmiergelder“. Es kann keinem Zweifel unterliegen und offenbar geht auch die Vorinstanz davon aus, daß diese Gelder, wenn sie tatsächlich gezahlt worden sind, abzugsfähige Betriebsunkosten darstellen. Die Vorinstanz hat den Abzug . nicht zugelassen, weil die Beschwerdeführerin den Einblick in das Geheimbuch, in dem die Empfänger der Ver⸗ gütungen verzeichnet waren, nicht gestattet und demnächst das Buch dernichtet habe, trotzdem sie verpflichtet gewesen sei, das Buch vor— ulegen. Die Vorinstanz übersieht, daß es sich im gegenwärtigen Verfahren nicht um die Entscheidung der Frage handelt, ob die Beschwerdeführerin verpflichtet war, das Geheimbuch vorzulegen, . um die Feststellung des tatsächlichen Gewinns der be⸗ chwerdeführenden Firma. Gleichgültig, ob jene Verpflichtung bestand oder nicht, die Tatsache allein, daß die Beschwerde—⸗ führerin es abgelehnt hat, die von ihr behaupteten Ausgaben zu belegen, berechtigte die Steuerbehörde noch nicht, die Ausgaben unberücksichtigt zu lassen. Wenn ein Steuerpflichtiger keine Unter— lagen für die Berechnung seines Einkommens beibringen kann oder will, so folgt daraus 6 nur das Recht der Steuer⸗ behörde, gemäß § 210 der Reichsabgabenordnung zur Schätzung zu schreiten. Sind bestimmte Ausgabeposten nicht belegt, so kann die Schätzung allerdings zu dem Ergebnis führen, daß die Steuer⸗ behörde die Behauptung eines Steuerpflichtigen, er habe diese Ausgaben geleistet, für unglaubwürdig hält und aus diesem Grunde ihren Abzug nicht zuläßt. Aus der Vorentscheidung geht aber nicht hervor, daß die Vorinstanz überhaupt Erwägungen darüber angestellt hätte, ob und in welchem Umfang die Be⸗ schwerdeführerin tatsächlich Ausgaben für die Zwecke, für die sie den Betrag ausgegeben haben will, aufgewendet haben dürfte. Das hätte sie aber tun müssen, bevor sie zu dem Ergebnis kommen konnte, daß der Ausgabeposten zu streichen war. Die Vorinstanz hat daher ihrer Pflicht, den Sachverhalt von Amts wegen zu er⸗ forschen, nicht genügt, und ihre Entscheidung war aufzuheben. Bei freier Beurteilung war die Sache spruchreif. Der Senat trug keine Bedenken, anzunehmen, daß die Ausgabe für die von der Beschwerdeführerin behaupteten Zwecke tatsaͤchlich geleistet worden ist, zumal da auch der Buchprüfer die Verwendung nicht be⸗ zweifelt. Unter diesen Umständen mußte der Geschäftsgewinn um den Betrag der Ausgabe gekürzt werden. (Urteil vom 3. Mai 1927 VI A 14827.)
566. Berechunng der Einkommenstener nach einem Teile des Verbrauchs ist unzulässig. Die Vorinstanz hat es für gerechtfertigt gehalten, den Steuerpflichtigen, der ein Reinein⸗ kommen nicht erzielt hat, nach seinem Verbrauche zu veranlagen. Sie hat es aber für unbillig gehalten, den ganzen Verbrauch der Steuer zu unterwerfen, und hat die Steuer daher nur von einem Betrage von 14000 Mark berechnet. Das , . hält eine Besteuerung nach einem Teile des Verbrauchs nicht für zulässig und hat deshalb Rechtsbeschwerde eingelegt. Der Reichsminifter der Finanzen hat sich auf Ersuchen des Reichsfinanzhofs gemäß § 266 Nr. 2 der Reichsabgabenordnung an dem Verfahren be— teiligt. Er hält den Standpunkt des Finanzamts für zutreffend. Er führt insbesondere aus: „Wollte man die Kannvorfchrift des 849 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes dahin auslegen, daß das Finanzamt auch berechtigt ist, den Verbrauch nicht in voller Höhe, sondern nur zu einem Teile zu besteuern, so würden die Vor⸗ schriften 5 49 Abs. 3—5 überflüssig sein; es würde insbesondere keinen Sinn haben, im Abs. 4 erschöpfend die Ausgaben auf— zuzählen, die auf Antrag des Steuerpflichtigen bei der Besteuerung nach dem Verbrauch unberücksichtigt bleiben können.“ Diesen Aus—= führungen ist beizutreten. Zwar könnte man sagen, Abs. 4 des 5 49 wäre auch bei Zulassung einer teilweisen Besteuerung des Verbrauchs nicht bedeutungslos da er immerhin noch für die Fragen, ob der Verbrauch um mindestens die Hälfte höher ist als
das Einkommen und ob er mindestens 15 000 RM jährlich beträgt, anwendbar sein könnte. Es wäre jedoch befremdend, wenn dem Finanzamt eine Nichtberücksichtigung gewisser Ausgaben nach Er⸗ . zugelassen wäre, nicht mit dem Erfolge, daß diese Ausgaben nicht zu versteuern sind, sondern mit dem, daß durch Bewilligung der Nichtberücksichtigung die ganze Verbrauchsbesteuerung unzulässig würde. Danach muß allerdings angenommen werden, daß bei Ein⸗ fügung des Abs. 4 in 549 davon ausgegangen ist, daß grundsätzlich stets nur der ganze Verbrauch der Steuer unterworfen werden könnte. Die angefochtene Entscheidung war daher aufzuheben. Bei treier Beurteilung gelangt der Senat jedoch im Endergebnis zur Zurückweisung der Rechtsbeschwerde. Wenn nach 5 49 des Ein⸗ ommensteuergesetzes der Verbrauch besteuert wird, so finden die Tarifvorschriften der 88 52 und 54 ff. Anwendung. Demgemäß kann auch eine Ermäßigung der nach dem Verbrauche zu berech⸗ nenden Einkommensteuer in Frage kommen. Sie ist zulässig, sofern das Einkommen nicht der Verbrauch) 30 000 RM nicht über⸗ steigt. Der Senat ist der Ansicht, daß zu den nach § 56 zu berück⸗ sichtigenden besonderen wirtschaftlichen Verhältnissen auch Verluste gehören, die bei Berechnung der tarifmäßigen Steuer nicht in Frage kommen. Dies gilt für solche Verluste, die nach dem Gesetze das Einkommen nicht mindern. Es muß aber auch für solche Ver⸗ luste gelten, die bei Berechnung des Einkommens abzugsfähig sind, aber infolge der Besteuerung nach dem Verbrauch eine Aenderung der tarifmäßigen Steuer nicht herbeiführen. Im vorliegenden Falle erschien eine Anwendung des 56 mit Rücksicht auf den beträcht⸗ lichen durch die Buchprüfung in Höhe von über 76 000 RM fest⸗ gestellten Geschäftsverlust des Steuerpflichtigen geboten, und es er⸗ schien angemessen, die Steuer bis auf den von der Vorinstanz fest⸗ gesetzten Betrag zu ermäßigen. (Urteil vom 3. Mai 1927 VI A S527.)
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67. Besteuerung nach dem Verbrauch bei geringer Ueberschreitung der Mindestgrenze von 15 00900 Mark im Sinne des 8 49 des Einkommenstenergesetzes. Aus⸗ stattungen, die nicht zum Verbrauche gehören (8 49 Abs. 3 a des Einkommensteuergesetzes). Der Beschwerdeführer hat im Wirtschaftsjahr 192425 aus der Bewirtschaftung seines Ritter⸗ gutes einen buchmäßigen Verlust von 43 0090 RM erlitten. Trotzdem wurde er gemäß § 49 des Einkommensteuergesetzes unter Zugrunde⸗ legung des Verbrauchs zur Einkommensteuer herangezogen, wobei in der Einspruchs⸗ und Berufungsentscheidung nach einem fest— gestellten Verbrauche von 16983 RM eine Einkommensteuer von 1936 RM festgesetzt wurde. In dem Verbrauche von 16983 RM ist ein Betrag von 4000 RM enthalten, den der Beschwerdeführer einer verheirateten Tochter als jährlichen Zuschuß gewährt hat. Das Finanzgericht hat ausgeführt, bei dieser Zulage handle es sich offenbar um eine freiwillige Zuwendung im Sinne des § 40 Nr. 3 Satz? des Einkommensteuergesetzes, die der Empfänger nicht zu versteuern habe, wenn der Geber unbeschränkt steuerpflichtig sei; da hiernach die Zulage weder bei der Tochter des Beschwerde⸗ führers noch bei dem Ehegatten zur Einkommensteuer herangezogen werde, fehle auch die ee e Handhabe, sie aus dem steuerpflich⸗ tigen Verbrauch auszuscheiden. Die Rechtsbeschwerde muß zu einer Aufhebung der Vorentscheidung führen. Nach 8s 49 Abf. 3a des Einkommensteuergesetzes gehören Ausstattungen, soweit sie das den Verhältnissen des Steuerpflichtigen entsprechende Maß nicht über⸗ steigen, regelmäßig nicht zum Verbrauche. Der Reichsfinanzhof nimmt aber in Uebereinstimmung mit dem Reichsminister der Finanzen, der dem Verfahren beigetreten ist, an, daß unter Aus⸗ stattungen im Sinne des 5 49 Abs. 3a nur einmalige Aus⸗ stattungen gemeint sind. Im vorliegenden Falle handelt es sich aber um wiederkehrende Bezüge aus einer Ausstattungs rente, die nach 49 Abs. 1, Abs. 3b des Einkommensteuergesetzes entsprechend der in den 88 15 Abs. 1 Nr. 3, 40 Nr. 3 des Einkommensteuer⸗ gesetzes für die Einkommensteuer getroffenen Regelung, die eine doppelte Heranziehung beim Geber und Empfänger vermeiden will, aus dem Verbrauche nur ausgeschieden werden dürfen, wenn sie der Empfänger gemäß § 40 Nr. z zu verstenern hat. Es kommt daher für die Frage, ob die 4000 RM als Verbrauch im Sinne des 8 49 des ,,,, . zu gelten haben, darauf an, ob die Zuwendung fæeiwillig, d. h. nicht auf Grund einer ber⸗ traglichen Verpflichtung, erfolgt ist. Der Beschwerdeführer hat gegen⸗ über der entsprechenden Feststellung der Vorbehörden den Einwand erhoben, die Zulage sei bei der Hochzeit zugesichert und damit als
Gegenstand der Ausstattung zu einem rechtswerbindlichen Akte ge⸗ worden, die Annahme der Vorentscheidung, es handle sich offen⸗ bar um eine freiwillige Zuwendung, beruhe auf einer Verfahrens⸗ verletzung, da die Fragepflicht seitens des Finanzgerichts nicht in dem gebotenen Maße ausgeübt worden sei. Diese Rüge ist berechtigt, die Vorentscheidung muß wegen ungenügender Sachaufklärung auf⸗ gehoben werden; bei freier Würdigung ist die Sache spruchreif. Der von den Vorbehörden einschließlich der Zulage festgestellte Verbrauch geht nicht erheblich über die für die Zulässigkeit der Verbrauchsbestenerung aufgestellte Mindestgrenze von 15 5600 RM hinaus. In einem solchen Falle gewinnt der Umstand, daß 5 49 eine Kannvorschrift darstellt und daher die Frage, ob eine Be⸗ steuerung nach dem Verbrauche beim Vorliegen sämtlicher im § 49 des Einkommensteuergesetzes aufgestellten Voraussetzungen im Einzelfalle vorgenommen werden soll, dem pflichtmäßigen Ermessen der Veranlagungsbehörden anheimgestellt ist, erhöhte Bedeutung. Im vorliegenden Falle wird nun die Grenze — wenn man zu⸗ ungunsten des Beschwerdeführers unterstellt, die Zulage sei nicht auf Grund eines rechtsverbindlichen oder von den Beteiligten als rechtsverbindlich angesehenen Rentenvertrags gewährt worden — lediglich infolge von Aufwendungen überschritten, die zwar an und für sich zum Verbrauche im Sinne des § 49 gehören, deren Zu⸗ gehörigkeit zum Verbrauch aber mehr oder weniger auf einem für den Beschwerdeführer im Hinblick auf die Bestimmungen des § 49 des Einkommensteuergesetzes ungünstigen Zufall beruht; denn je nach der ursprünglich vorgenommenen Gestaltung der Rechtslage durch den Beschwerdeführer, der damals an die möglichen Folgen für die Verbrauchsbesteuerung noch nicht denken konnte, wird die Grenze für die Zulässigkeit der Verbrauchsbestenerung erreicht oder nicht. Unter diesen Umständen hält der Reichsfinanzhof, der bei der gemäß § 25 Abs. 3 der Reichsabgabenordnung von ihm selbst zu treffenden Entscheidung auch über Ermessensfragen zu befinden hat, die Heranziehung des Beschwerdeführers zur Verbrauchs- besteuerung jedenfalls nicht für recht und billig im Sinne des §56 der Reichsabgabenordnung. Der Beschwerdeführer war daher von der Einkommensteuer 1924 25 freizustellen, ohne daß es einer Ent⸗ scheidung darüber bedarf, ob der Zuschuß von 4000 RM zum Ver⸗ brauch im Sinne des § 49 gehört oder nicht. (Urteil vom 3. Mai 1927 VI A 44626.)
68. Anbringung der Tabakstenerzeichen für Pfeifen⸗ tabak an der ordentlichen Oeffnungsstelle der Packung. Der Beschwerdeführer hat Packungen mit Pfeifentabak zu je 250 Gramm in den freien Verkehr gebracht, bei denen die Umschließung aus blauem Papier besteht, das an den beiden Stirnseiten verklebt ist. Die Packungen haben Beutelform und sind mit einem Aufdruck versehen. Die Kopfseite weist einen leichten Lackverschluß auf und ist im übrigen durch das Steuerzeichen verschlossen, während die am Boden verklebten Packungsenden von dem Steuerzeichen nicht verschlossen sind. Die Vorinstanzen haben die Steuerzeichen nach § 11 Abs. 3 des Tabaksteuergesetzes als nicht verwendet angesehen und für 20 Packungen die Steuer auf 3 RM festgesetzt. Die Rechts⸗ beschwerde ist begründet. Nach 5 23 Abs. 2 Satz 3 der Tabaksteuer⸗ ausführungsbestimmungen müssen die Steuerzeichen für Pfeifen⸗ tabak mit einem ihrer drei Mittelfelder über die ordentliche Oeff⸗ nungsstelle der Packung gelegt werden; sind mehrere Oeffnungs⸗ stellen vorhanden, so muß das Steuerzeichen so angebracht werden, daß es alle Oeffnungsstellen verschließt und eine der Oeffnungs⸗ stellen mit einem der drei Mittel felder bedeckt. Der Reichsminister der Finanzen vertritt in dem Erlasse vom 24. Mai 1927 U b 2239 die Auffassung, daß unter den mehreren Oeffnungsstellen im Sinne dieser Vorschrift nur ordentliche Seffnungsstellen zu verstehen seien, die erkennbar dieser Zwecke dienen sollen oder mindestens dienen können. Der Reichsfinanzhof tritt dieser Auffassung bei. Der erste Halbsatz des Satzes 3 des 5 23 Abs. 2 Satz 3 spricht von der ordentlichen Oeffnungsstelle, und wenn dann der zweite Halbsatz von den „mehreren“ Oeffnungsstellen spricht, so kann wegen des Zusammenhangs mit dem ersten Halbsatz unter den mehreren Oeff⸗ nungsstellen nur die ordentliche Oeffnungsstelle verstanden werden. Diese Vorschriften können auch im Hinblick auf 8 35 Abs. 1 Satz 2 und 3 der Tabaksteuerausführungsbestimmungen keine andere Aus⸗ legung erfahren. Im vorliegenden Falle kann als ordentliche Oeff⸗ nungsstelle nur die Oeffnung an der Kopfseite angesehen werden. An dieser war das Steuerzeichen vorschriftsmäßig angebracht. Der Beschwerdeführer war daher von der Tabaffteuer freizustellen. (Urteil vom 15. Juni 19277 IVA 19327.)
1. Handelsregister. Aachen. 38515 H-R. B 748. In das Handelsregister wurde eingetragen am 18. Juli 1977: Bei der „von Asten C Co. Aktien⸗ , nm d in Aachen: Nach dem eschlusse der Generalversammlung vom
stande ausgeschieden.
als Vorsi
1927 ist das Statut, betreffend die
Amtsdauer der Mitglieder des Gruben⸗ vorstandes abgeändert. Geheimer Berg⸗ rat Dr. Viktor Weidtman und Bankier Richard Edel sind aus dem Grubenvor⸗ ĩ Generaldirektor Landgerichtsrat außer Diensten Pro⸗ fessor Dr. Hugo Cadenbach in Aachen ist nder des Grubenvorstandes
Bei der Firma „Reis . Co., Ge⸗ sellschaft mit beschrünkter Haftung“ in Aachen: Durch , . luß vom 15. Juli 1927 ist die Gesellschaft aufgelöst. Der bisherige Geschäfts⸗ führer Josef Reis ist Liquidator. Frau Hella Reis ist durch Tod als Geschäfts—⸗ führer ausgeschieden.
Amtsgericht, Abt. 5, Aachen.
Amberg.
Leonhard Müller, Sitz Rötz. Inh.: Leonhard Müller, Kaufmann in Rutz. Großhandlung mit Lebens⸗, Dünger⸗ und Futtermitteln.
Amberg, den 15. Juli 192.
Amtsgericht — Registergericht.
Augustusburg, Erzgeb. B3S5l9] * Blatt 383 des hiesigen Handels⸗⸗
38518] oder sonst erworbener Bergwerkserzeng- nisse und Nebenprodukte. Grund⸗ oder Stammkapital: 109 Kuxe. Gruben⸗ vorstandsmitglieder sind: 1. Dr. h. c. Paul Silverberg zu Köln, 2. General⸗ direktor Landgerichtsrat a. D. Prof. Dr. jur. Hugo Cadenhach zu Aachen, 3. Bergassessor Otto Kalthoff zu Aachen. Prokura: Die Prokuren des kref senz Dr. jur. Cadenbach zu Aachen und des
11. April 1927 soll das Grundkapital der Gesellschaft um 100 009 Reichsmark durch Ausgahe von 100 auf den Namen lautenden Aktien im Nennbetrage von je 1900 Reichsmark erhöht werden. Die Erhöhung ist durchgeführt. Das Grund⸗ kapital beträgt jetzt 150 000 Reichsmark. Durch denselben Generalversammlungs⸗ beschluß ist der Gesellschaftsvertrag, be⸗ treffend die Höhe und Einteilung des Grundkapitals, geändert. Als nicht ein⸗ getragen wird veröffentlicht: Die neuen Aktien sind zum Kurse von 106 95 aus⸗ gegeben und vom 1. Jannar 1928 ab dividendenberechtigt.
Bei der „Gewerkschaft Bliesen⸗ bach“ in Aachen: Durch Beschluß der Gewerkenversammlung vom 27. Juni
e
und i g er e, Bergassessor außer Dienst Otto 53 in Aachen ist als stellvertretender Vorsitzender des Gruben⸗ vorstandes gewählt. Markscheider Richard Heisig in Aachen ist als Grubenvor⸗ standsmitglied wiedergewählt.
Bei der Firma „Wilhelm Ge⸗ duldig“ in Angchen:; Der Luise Mühl⸗ hoff in Aachen ist Einzelprokura erteilt.
Bei der Kommanditgesellschaft „Casp. Giani“ in Aachen: Dem Walter Gigni zu Aachen ist Einzesprokurg erteilt.
Bei der Firma „Deutscher Benzol⸗ Vertrieb des Eschweiler Berg⸗ werks⸗Vereins Gesellschaft mit be⸗ schränkter Haftung“ in Aachen: Dem Walter Giani zu Aachen ist Einzel⸗ prokura erteilt.
Altenburg, Thür. 38516 In das Handelsregister Abt. A Nr. 29 ist heute bei der Firma Moritz Jacob in Altenburg als Inhaberin Marie verw. Jacob, geb. Hempel, in Altenburg und weiter eingetragen worden, daß dem Kaufmann Alfred Hempel in Taucha Prokura erteilt ist. Altenburg, den 15. Juli 1927. Thüringisches Amtsgericht.
38517
Amber. ! Schwarzhofen:
Josef Richter, Sitz
Die Firma ist erloschen. Amberg, den 15. Juli 1927.
Amtsgericht — Registergericht.
registers, betr. die Firma Kreditanstalt für den Bezirk der Amtshauptmann⸗ schaft Flöha, Aktiengesellschaft in Flöha, ist heute das Erlöschen der Firma ein⸗ getragen worden. Amtsgericht Augustusburg, am 14. Juli 1927.
Had Ems. 38520
Zu der in das Handelsregister Abtei⸗ lung B unter Nr. 13 eingetragenen „Gewerkschaft Merkur Bad Ems“ wurde folgendes eingetragen: Zweck der Gesell—⸗ schaft ist der Betrieb der Grube Merkur im Amtsgerichtsbezirk Ems, ferner der Erwerb und Betrieb anderer Bergwerke sowie die Verwertung selbstgewonnener
Dr.⸗Ing. Savelsberg, daselbst, sind er⸗ loschen. Die Vertretungsbefugnis des bisherigen Repräsentanten der Gewerk⸗ schaft Merkur, Geheimen Bergrats Dr.
iktor Weidtmann zu Aachen, ist infolge Ablebens erloschen. Am 16. Februar 1927 hat die Gewerkschaft ein neues Statut errichtet, inhaltsdessen sie durch einen Repräsentanten oder durch einen Grubenvorstand vertreten wird. Letzterer besteht aus 3 bis 5 Personen. Zurzeit erfolgt die Vertretung durch einen aus drei Personen bestehenden Gruben⸗ vorstand, von denen jede berechtigt ist, die Gewerkschaft nach außen zu verkreten.
Bad Ems, den 2. Juli 1927.
Das Amtsgericht.