1927 / 176 p. 10 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 30 Jul 1927 18:00:01 GMT) scan diff

m. l Mso]

In unser Handelsrenister A ist bei der unter r. 517 n enen Haudelsgesellicha to Se- n. Sangenäls, heute folgendes ein⸗ etragen worden! Die Firma ist er⸗

o l Cen, den 20. Juli 1927. Das Amtsgericht.

Leipzig. ; . MJ

In das Handelsregister ist heute ein⸗ getragen worden: .

1. auf Blatt 49865, betr. die Firma Gutbier X Co. Nachf. in Leipzig: In die Gesellschaft ist der Kaufmann Paul Knoll in Leipzig eingetreten. Fritz

Curt Vogel ist als Gesellschafter aus⸗ s

geschieden. 2. auf Blatt 7555, betr. die Firma

Leipziger Rollfuhr⸗Verein Paul Krah C Go. in Leipzig: Prokura ist an Paul Hans Liebsch in Naunhof er⸗— teilt. Er darf die Gesellschaft nur in Gemeinschaft mit einem anderen Pro⸗ kuristen vertreten.

3. auf Blatt 22 654, betr. die Firma Internationale Transporte Seb. Boser Gesellschaft mit beschränkter Haftung Filiale Leipzig in Leipzig: Die Prokuren von Friedrich Wilhelm Scheller und Georg Thurnher sind er— loschen. Die Beschränkung der Prokura des Willi Rapmund als Gesamtprokura ist weggefallen.

4. auf Blatt 23 848, betr. die Firma C. Lorenz Altiengesellschaft in Leipzig, Zweigneiderlassung: Zum stell⸗ vertretenden Mitglied des Vorstands ist der Ingenieur Ernst Sabersky in Berlin bestellt worden.

Amtsgericht Leipzig, Abt. IIB, am 25. Juli 1927.

Leipzig. 40591

In das Handelsregister ist heute ein= getragen worden:

1. auf Blatt 7873, betr. die Firma Gustarv Dunkel in Leipzig: Die Pro⸗ kura von Feliz Martin Spahn ist er⸗ loschen.

2. auf Blatt 8260, betr. die Firma Edgar Herfurth . Co. in Leipzig: In die Gesellschaft ist eingetreten Dr. jur. Dr. rer. pol. Paul⸗Heinz Herfurth in Leipzig.

3. auf Blatt 8375, betr. die Firma Peter Brünjes in Leipzig: Die Pro⸗ kura bon Wilhelm Felix Weiße ist er⸗ loschen.

4. auf Blatt 14 062, betr. die Firma Deimer ( Wetzel in Leipzig: In das Handelsgeschäft ist eingetreten der Ingenieur Alfred Jacob Wimmer in Leipzig. Die Gesellschaft ist am 25. Mai 1927 errichtet worden.

5. auf Blatt 16520, betr. die Firma Robert Breternitz Herren- Moden in Leipzig: Friedrich Wilhelm Robert Breternitz ist infolge Ablebens als Gesellschafter ausgeschieden. An e. Stelle ist Marie Bertha verw.

reternitz, geb. Heyne, in Leipzig in die Gesellschaft eingetreten.

S6. auf Vlatt 22 670, betr. die Firma Berger C. Wirth Handelsgesell⸗ schaft für den Osten, Aktiengefell⸗ schaft in Leipzig: Die Generalber⸗ sammlung vom 5. Nobember 1926 hat die Erhöhung des Grundkapitals um ei ,,. Reichsmark, zer⸗

allend in zweihundert Aktien zu je ein⸗ ausend Reichsmark, mithin auf drei— hunderttausend Reichsmark beschlossen. Die Grhöhung ist durchgeführt. Der Gesellschaftsvertrag ist durch den gleichen Beschluß im § 4 neu gefaßt worden. Die Aktien lauten auf den Inhaber und werden zum Kurse hon 100 3 ausgegeben.

J. auf Blatt 24 190, betr. die Firma Elektrolux Gesellschaft mit be⸗ , . Haftung in Leipzig: Emil

auluhn ist als Geschäftsführer aus⸗ geschieden.

8. auf Blatt 24 482, betr. die Firma Baustoffe und Indu striebedarf Paul Wie nold Geselischaft mit beschränk⸗ ter Vaftung in T bziß⸗ Die Prokura von Otto Peinert ist erloschen. Prokura ist erteilt den Kaufleuten Hermann

randschwei und Fritz Wöhlbier, beide in Jeng⸗Winzerla. Sie dürfen die Ge⸗ sellschaft nur in Gemeinschaft mitein⸗ ander bertreten. .

9. auf den Blättern S026, 80384, 195 754, 14 693 und 18468, betr. die Firmen G. Boesecke, W. C. Döhler,

iedemann Co,, Albin Ebert und Paul Beutel, sämtlich in Leipzig: Die Firma ist erloschen.

10. auf Blatt S5 162 die Firma n,, meg Verlag Johannes Fretzschmar in Leipzig (Gabelsberger⸗ traße 9). Der Kaufmann Johannes

Ernst August Kretzschmar in Leipzig ist nhaber. Angegebener Geschäftszweig:

ö. ln . chäft mit Lieferungsromanen und volksmedizinischen Werken.)

Amtsgericht Leipzig, Abt. II B,

den 25. Juli 1927.

Li beim. 4CMG093ã In unser Handelsregister Abteilung B ist heute bei dem unter Nr. 9 einge⸗ tragenen Fuhnekraftwerk G. m. b. S. Plötz b. Löbejün folgendes eingetragen

worden: Nach war,, der Liqui⸗ Löbejün, den 12. Juli 1927. Das Amtsgericht. Gel In unser Handelsregister Abt. B i ute bei d fettfabrik Plötz G. m. b. H. in Plötz b. 26861 folgendes eingetragen worden: Firma erloschen. Löbejün, den 12. Juli 1927.

Lhbejün.

. 8 e.

r e 1. 12 i erg h ent en . 6 Plöb G. m. b. H in Plöß bei

ei

tragen: Nach der Liquidatlon 'i Firma er⸗ . den 12. Juli 1977. Das Amtsgericht.

Läöbejün. 1060 In unser Handelsregister Abteilung B ist bei der unter Nr. 1 eingetragenen Zuckerfabrik Wallwitz G. m. b. H. in Wallwitz eingetragen worden: An Stelle der bisherigen Vorstandsmit⸗ glieder von Trotha und Bardenwerper ind die Gutsbesitzer Stock und Milius in den Vorstand gewählt. Löbejün, den 15. Juli 1927.

Das Amtsgericht. Mettmann. 4900) heute bei der unter Nr. 41 eingetragenen Firma Emil Pohler in Haan eingetragen worden: Die Firma ist erloschen. Mettmann, den 12. Juli 1927.

Vas Amtsgericht.

6 mn handel register Abt . n unser delsregister eilung

ist heute unter Nr. 1016 die Firma Rudolf Gaß & Co., Gesellschaft mit beschränkter Haftung zu Haan eingetragen worden. Gegenstand des Unternehmens ist der Ver⸗ trieb bon ,, und die Be⸗ teiligung an ähnlichen Unternehmungen. Das Slammkapital beträgt M0 Reichs— mark. Die Gesellschaft wird durch einen oder mehrere Ge i e vertreten. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so ist jeder derselben für j allein zur Ver⸗ tretung der Gesellschaft berechtigt. Der Her n gef zver e ist am 21. Juli 1922 festgestellt und am 11. Februar 1925 ab⸗ geändert worden. Geschäftsführer ist der ö. Eugen Suthor in Haan. Mettmann, den 13. i 197. Amtsgericht.

M ns. ee In unser Handelsregister Abt. B ist heute unter Nr. 169 die Gewerkschaft Wallram in Rheinhausen eingetragen worden. .

Gegenstand des Unternehmens ist:

. hir Ausbeutung und Verwertung der im Grundbuch von Ibstein auf den Namen der Gewerkschaft eingetragenen, durch das Oberbergamt Bonn ver⸗ liehenen Eisenerzgrube Wallram,

2. die Erzeugung und der Vertrieb bon Metallen, hergestellt nach eigenen Shstemen und Verfahren, die Fertig⸗ stellung von Werkzeugen, Form stücken und sonstigen Gegenständen hieraus und der Vertrieb derselben, die Er⸗ richtung und der Erwerb von Fabriken usw., die 6. mit der Herstellung von

etallen befassen,

3. die Beteiligung an gleichartigen oder ähnlichen Unternehmungen, der Erwerb von Bergwerkseigentum und sonstigen Grubenbetrieben sowie Täti⸗ gung sämtlicher Geschäfte, die zur Er— reichung vorstehender Zwecke dienlich ind.

ö Grubenborstand setzt sich aus folgenden Herren zusammen: 1. Kauf⸗ mann Otto Kaufels aus Essen, Ruhr, Huttropstr. Nr. 88, 2. Bergwerksdirektor Bernard Röcken aus Rheinhausen (Rheinland), 3. Kaufmann Heinrich Meutsch aus Essen⸗Bredemeh, Blumen⸗ kamp * 5, 4. Kaufmann Hermann Voigtländer aus Essen, Ruhr, Schäfer⸗ straße Nr. 41. -

Die Satzung der Gewerkschaft ist am 4. Februar 197 errichtet. Vertreten wird die Gewerkschaft durch a) zwei Grubenvorstandsmitglieder oder b) durch ein Grubenvorstandsmitglied zusammen mit einem Prokuristen oder Handlungs⸗ bevollmächtigten. ;

Der Grubenvorstand ist befugt, eines oder mehrere seiner Mitglieder zu⸗ sammen für den Abschluß einzelner be—= stimmter Rechtsgeschäfte zi mächtigen. Er kann auch einem oder mehreren Beamten der Gewerkschaft, einzeln oder zusammen, für einzelne oder alle laufenden Geschäfte Voll⸗ macht erteilen.

Mörs, den 18. Juli 1927. Preuß. Amtsgericht.

Mörs. . (40598 In unser Handelsregister Abt. B ist heute bei der unter Nr. 189 einge⸗ tragenen Firma Niederrheinische Berg= werks Aktien Gesellschaft in Neukirchen, Kreis Mörs, folgendes eingetragen worden: Durch Beschluß der Generalversamm⸗ lung vom 25. Juni 1927 ist der 5 9 Abs. 2 der Satzung (Aufsichtsrat) ge⸗

ändert. Mörs, den 21. Juli 1927. Preuß. Amtsgericht.

Müllheim, Baden. 406991 g ee fer A Bd. 1 O4 198: Die Kommanditgesellschaft Georges Hel⸗ minger und Cie., Filiale in Neuenburg, Hauptniederlassung Belfort, ist mit dem L. Januar 1987 aufgelöst worden. Die irma wird als Einzelfirma „Georg elminger, Zweigniederlassung Neuen⸗ burg, Hauptniederlassung Belfort“ von Georg Peter , Helminger in Bel⸗ fort weiter geführt. Die ge tm na des Spediteurs Richard Schultke in Neuen⸗ burg bleibt bestehen. Müllheim i. B., den 2. Juli 1927. Badisches Amtsgericht.

Neisse. . 496 *] Im Handelsregister A Nr. 549 ist bei

und Co., Vertrieb i,

andert in: „Olbrich und Dickfoß,

XVęisse.

Osnabriüchæ.

; . lsregister Abt. A ist der außerordentlichen Generalversammlung . ! vom 10. Juni 1927 ist das zusammen— gelegte Aktienkapital von 2400 009 Rehe

den In!

erteilt.

zu bevoll⸗

eingetragen worden:

r Kraftfahr⸗ und Motore, Reparaturwerk⸗ Neisse, am B. Juli 1927 ein- getragen worden: Die Firma ist 3

raft⸗ ahrzeuge, Neisse. Der echaniker⸗ 3 Richard Rieger in Neisse ist aus der Gesellscha ausgeschieden. Amtsgericht Neisse.

. Im 8 A Nr. 5I6 ist die Firma Walter Schmidt in Neisse und als deren Inhaber der Kaufmann Walter Schmidt daselbst eingetragen worden. Amtsgericht Neisse, den 22. Juli 1927.

6. ser Handelsregister ist ei ! J n unser Handelsregister ist eingetragen: Am 1. Juli 1927 unter ö B 24 ur Firma Osnabrücker Kupfer- und rahtwerk, Osnabrück: Durch Beschluß

um I 2 0M RM auf 9 600 900 RM eer⸗ höht. Die Erhöhung ist durchgeführt und ist ersol t durch Ausgabe von neuen, auf

aber lautenden Aktien, die in 57609 Stück über je 1000 RM und in 14400 Stück über je 100 RM ein⸗ geteilt sind. . Am 14 Juli 1927 die Firma Ludwig Deuer, Osnabrück. Inhaber Apotheker Ludwig Heuer, Osnabrück, Schinkel⸗Apo⸗ sheke. Der Ghefrau Nelli Heuer, geb. Berckemeyer in Osnabrück ist Prokura

Am 16. Juli 1927 zur Firmg Installa⸗ tion 1 Gefesff haft m. b. 6 in Osnabrück: An die Stelle des verstorbenen Fabrikanten Georg. Koch ist der Fabrikant Hermann agu n Osnabrück zum Geschäftsführer estellt.

Am 18. Juli 1927 zur Firma Osna⸗ brücker Gummi⸗Manufaktur Deutzmann & Mehring in Osnabrück: Dem Kaufmann ermann Becker und dem Fräulein Emmg Meyer, beide in Osnabrück wohnhaft, ist Gesamtprokura erteilt. Amtsgericht, VI, Osnabrück.

Peine. ; 40605 In das Handelsregister Abteilung B ist heute unter Nr. 54 die Firma Wolflicht⸗ Elemente und Apparate⸗ fabrik, Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Peine eingetragen worden. Der Gegenstand des Unternehmens ist die wirtschaftliche Ausbeutung der zum Patent⸗ und Musterschutz angemeldeten Galvgnischen Elemente“. Das Stamm⸗ lapital beträgt 21 000 Reichsmark. Ge⸗= sellschafter sind der Ingenieur Edmund Wolff in Peine, Ingenieur Karl. Wolff in Peine, Kaufmann Kurt Metzing in Kl. Ilsede und Geschäftsführer August Freitag in Peine. Gesellschaft mit be⸗ schränkter Haftung. Der Gesellschafts⸗ vertrag ist am 30. Oktober 1926 fest⸗ gestellt. ( .

Amtsgericht Peine, den 48. Juli 1927.

Hemi. M0696 Auf Fit 247 des Handelsregisters des Amtsgerichts Penig, betr. die Firma n. Ma hinenfahrit und Eisengießerei ktiengesellschaft in Penig, ist am 19. Juli 1927 eingetragen worden;.

Das bisherige Vorstandsmitglied Herr Direktor Gustav Unxuh. in Leipzig ist aus 3 ö der Aktiengesellschaft aus⸗ geschieden.

rr Dr.-Ing. Mgrtin Pape in Leipzig ist Mitglied des Vorstands ung berechtigt. die eselshest mit einem Mitalied des Vorstands oder mit einem Prokuristen zu vertreten.

Amtsgericht Penig, am 25. Juli 1927.

Penig. 140697 Auf Flat 358. des Handelsregisters des Amtsgerichts Penig, betr. die Firmg Bern⸗ hard midt Zweigniederlassung Amerika midt jun, Söhne Aktien⸗

haft in Ärnsdorf⸗Amerika, ist am

esell 3 Juli 1927 folgendes eingetragen worden: der 8

neralversamm⸗

un ai 1927 ist der Gesell⸗ tore ren in 8 6 Abs. 4 der Satzung abgeändert worden. ;

Amtsgericht Penig.

Potsdam. 40610

Bei der in unserem Handelsregister Abt. A unter Nr. 12535 Firma Tauscher &. Winkler ist heute . worden: .

Dig Gesellschaft ist durch Ausscheiden des Arno a r. aufgelöst. Winkler i das Geschäft unter der bisherigen Firma fort.

Potsdam, den 21. Juli 1927. Amtsgericht. Abt. 8.

Pęts dam. .

Bei der in unserem Handelsregister Ab- teilung A unter Nr. 94 verzeichneten Firma C. H. Busch zu Potsdam ist heute

Durch Beschlu vom 260.

ie Gesellschaft ist durch Tod des Kauf manns Heinrich Busch aufgelöst, Biehain ührt das Geschäft unter der bisherigen irma fort. Potsdam, den 2. Juli 1927. Amtsgericht. Abteilung 8.

Potsdam. 40609 Bei der in unserem Handelsregister Ab- teilung A unter Nr. 10986 verzeichneten irma Franz Schnackenburg & Co. zu otsdam ist heute eingetragen worden: Die nn n g get . Ausscheiden des Kommanditisten Bankier ilhelm Kann 1 aus der Gesellschaft auf⸗ elöst. Der Kaufmann Franz Schnacken urg in Potsdam führt das Geschäft unter unveränderter Firma fort, Potsdam, den 22. Juli 1927.

Preusslsch Eylau.

verzeichneten zu r ha

Uos 11 In unser Handelsregister A Nr. 6 i bei der Firma Jul. Johnen heute fol⸗ gendes eingetragen: Inhaberin ist die . Margarete Johnen, r. Eylau. Kaufmann Curt Johnen in Pr. Eylau ist Prokura erteilt. Pr. Eylau, den 15. Juli 1927 Amtsgericht

Ie hæinbach. (460612 Im. Handelsregister A Nr. 44 ist bei der Firma E. Hettner Maschinenfabrik Münstereifel, eingetragen worden: Die Firma ist in Hettner⸗Bohrmaschinen⸗ fabrik Erich Hettner geändert. Rheinbach, den 25. Juli 1927. Amtsgericht.

Riether. (406131 In unserem Handelsregister Ab⸗ teilung A ist am 10. Juni 1927 bei der unter Nr. 39 eingetragenen Firma W. Vahle, offene Handelsgesellschaft in Rietberg, solgendes eingetragen worden: Der Kaufmann Heinrich Bleckmann ist der alleinige Inhaber der Firma. Die Zweigniederlassung in Bielefeld ist in eine Hauptniederlassung umgewandelt. Alleiniger Inhaber ist der Kaufmann Wilhelm Bleckmann. Die Haftung des Wilhelm Bleckmann für die im Be⸗

der offenen Handelsgesellschaft W. Vahle Rietberg“, und der Zweignieder⸗ lassung „Bürobedarfshaus W. Vahle in Bielefeld“ begründeten Verbindlichkeiten sowie der Uebergang der im Betriebe des Geschäfts begründeten Forderungen auf Wilhelm Bleckmann ist aus⸗ geschlossen. Amtsgericht Rietberg.

HR ottenburg, Neckar. 40614 Neueintrag im Handelsregister vom 25. J. 19237 die Einzelfirmg Jakob Triem, Maschinenfabrik Grünau in Rottenburg a. N. Inhaber Jakob Triem, Fabrikant in Frankfurt a. M.

Württ. Amtsgericht Rottenburg.

Rudolstadt. ; 40615 Im hiesigen Handelsregister Ab⸗ teilung A ist heute unter Nr. 625 zur Firma Dietrich Seekamp⸗Rudolstadt eingetragen worden: Die Firma ist er⸗ loschen. Rudolstadt, den 25. Juli 1927. Thüringisches Amtsgericht.

Sorau, N. L. ; 40616] In unser Handelsregister Abteilung A ist bei der Firmg Hirsch Co. in Kunzendorf, N. L., eingetragen worden: ö Aus der Gesellschaft ist ein Lomman⸗ ditist ausgeschieden und ein Komman⸗ ditist neu eingetreten. Sorau, den 19. Juli 1927.

Das Amtsgericht.

Sprottan. 490617

Im Handelsregister A Nr. 149 ist bei der offenen Handelsgesellschaft Louis Ernst & Co. in Sprottau heute ein⸗ getragen worden: Der Kaufmann Hugo Gräbenitz in Sprottau ist aus der Gesellschaft ausgeschieden. Der Fabrik⸗ besitzer Louis Ernst in Sprottau ist von der Vertretung der Gesellschaft aus⸗ geschlossen worden, zu deren Vertretung Fabrikbesitzer Friedrich Ernst in Sprot⸗ tau nunmehr allein berechtigt ist. Amts⸗ gericht Sprottau, den 25. Juli 1927.

Stollberg, Erzgeb. 40618

Auf Blatt 699 des hiesigen Handels⸗ registers ift eingetragen worden die, irma Chamottewerk Pfaffenhain, Ge⸗ ellschaft mit beschränkter Haftung in faffenhain und nach der Abänderung des Gesellschaftsvertragsk, die Firma lautet . : Silika⸗ und Chamoßte⸗ werk Pfaf . Gesellschaft mit be⸗ schränkter Haftung. Der Gesellschafts⸗ bertrag ist am 24. März 1927 abge⸗ schlossen und am 18. Juli 1927 ab⸗ geändert worden. Gegenstand des Ünternehmens ist die Herstellung und der Vertrieb von Schamotteerzeugnissen

e, ,, Erzeugnisse. Das Stamm⸗ apital beträgt 20 000 RM. Zum Ge⸗ schäftsführer ist jetzt bestellt der Kauf⸗ mann Otto Lorenz Hennigk in Pfaffen⸗ hain. Die Gesellschaft wird, wenn nur ein Geschäftsführer bestellt ü. durch diesen, wenn mehrere Geschäftsführer bestellt sind, durch rindestens zwei Ge⸗ chäftsführer oder einen Geschäfts⸗ ührer in Gemeinschaft mit einem Pro⸗ kuristen vertreten. Die Bekannt- machungen der Gesellschaft erfolgen im Deutschen Keichsanzeiger. Amtsgericht Stollberg i. Erzgeb., am 25. Juli 1927.

Taucha, KEz. Leinzig. [40619 Auf Blatt 192 des Handelsregisters, die Firma Karl Rost in Taucha betr., ist heute eingetragen worden: Die irma ist erloschen. ; mtsgericht Taucha, den 25. Juli 1927.

Ulm, Donau. 40620

Eintragungen im Handelsregister bom 238. 7. 1927 bei den Firmen:

M. Brunn, hier: Die Firma ist er⸗ loschen. ;

Brugger u. Cie., hier: Die 65 kura des Emil Baur ist erloschen. as Geschäft mit Firma ist auf Robert Un⸗ kauf, Kaufmann in Ulm, übergegangen. Geschäftsforderungen und Verbindlich⸗ keiten des bisherigen Inhabers wurden nicht übernommen. Dem Max Erhardt, Kaufmann in Ulm, ist Prokura erteilt.

Edmund Mayer C Co.: Der Ge⸗

ausge schieden.

triebe der früheren Hauptniederlassung b

und der in dieses Gebiet einschlagenden Ka

gezeichnet

3

Gabriel Lebrecht Attiengesell chaft, hier: Oskar Lebrecht ist in⸗ olge Todes aus dem Vorstand aug⸗ geschieden. Neue Vorstandsmitglieder se mit Alleinvertretungsbefugnis: Otto recht und Alfred Lebrecht, beide 2 in Ulm. z 2 abrie . ier: Der Ge⸗ sellschafter Otto echt ist ur Tod Weitere persönli . Gefellschafter: Henriette Leb⸗ recht, geb. Gutmann, Fabrikantenwitwe, Alfred Lebrecht, Fabrikant, Otto Leb—⸗ recht, Fabrikant, sämtliche in Ulm. Die Gesellschafterin Henriette Lebrecht ist von der Vertretung der eln er ausgeschlossen. Zwei Kommanditisten sind ausgeschieden. Ergänzung zur Veröffentlichung in Nr. 157: Jetziger Geschäftszweig der Firma Albert Wolber in Um: Handelsvertretungen. Amtsgericht Ulm.

Waldenburg, Sachsen. 140621] In das Handelsregister des unter⸗ zeichneten Gerichts ist heute, auf Blatt 180 die Firma Willy 4 in Altstadt⸗Waldenburg und als deren Inhaber der . Paul Willh Weise in Leipzig eingetragen worden. Prokura ist erteilt dem Kaufmann Albin Paul Stein in Altstadt⸗Walden⸗

urg. Sächsisches Amtsgericht Waldenburg, den 24. Juli 192J7.

tende

Weimar. . 40622] In unser Abt. B Bd. 1 Nr. 9 ist heute bei der Firma Otto Hetzer Aktiengesellschaft in Weimar eingetragen worden: Die dem Hauptbuchhalter und . Walter Hoebbel in Weimar erteilte Prokura ist erloschen. eimar, den 21. Juli 1927. Thür. Amtsgericht.

Wesselburen. 1490623 In das hiesige Handelsregister B ist unter Nr. 18 heute folgendes ein⸗ getragen worden: ö J. Stöfen, Gesellschaft mit beschränk⸗ ter Haftung in Wesselburen. Gegen stand des Unternehmens ist Handel mit Getreide, Mehl, Futtermitteln, eldsämereien, künstlichem Dünger und ,, Stammkapital 10 000 RM. Gesellschafter sind: 1 Kauf⸗ mann Hermann Stöfen in Wessel⸗ buren, 2. Kaufmann Konsul Ernst Otto Bruhn in Kiel. Zu Geschäftsführern sind bestellt: 1. Kaufmann Hermann Stöfen in Wesselburen, 2. Kaufmann Felix Hensen in Kiel. Dem Hand kungsgehilfen Helmut Sefeldt, zurzeit in Kiel, demnächst in De r ist Prokura erteilt. Der Ge ellschaftswer⸗ trag ist am 1. Mai 1927 ale Die Vertretung der Gesellschaft erfolgt durch einen oder mehrere Geschäfts- 6 Sind mehrere Geschäftsführer estellt, wird die Gesellschaft durch zwei Geschäfts führer oder durch einen Ge⸗ schäftsführer und einen Prokuristen bertreten. ; . Wesselburen, den 21. Juli 1927. Das Amtsgericht. U

Wesselburen. .

In das hiesige Handelsregister A ĩ

bei der Firma Johann Nicolaus

Stöfen, Wesselburen (Nr. 18 des Re⸗

gisters, folgendes eingetragen worden: Die Firma ist erloschen. Wesselburen, den 265. Juli 1927.

Das Amtsgericht.

IlIa-Mehlis. 40626 9 unser Handelsregister B 6 bel Nr. 14 Firma Sonnenschmidt G Senkel in Zella⸗Mehlis eingetragen worden: Die Firma ist erloschen.

Zella⸗Mehlis, den 21. Juli 192.

Thüring. Amtsgericht.

Eüllichanu. 10626 In das Handelsregister A Nr. 259 g eingetragen worden: Firma Hermann Hahn jr. in Ka er: Landwirt und Kaufmann Hahn jr. in

y. üllichau, den 25. Juli 19. J Das Amtsgericht.

4. Genossenschafts⸗ register.

Barmen. Mob ol In das ,,,, . bei der unter Nr. eingetragene nossenschaft Rheinisch⸗ Westfälische Beamtenbank eingetragene Ge⸗ nossenschaft mit beschränkter Saft pflicht in Duisburg mit Zweig⸗ niederlassung in Barmen heute fol⸗ gendes eingetragen: Die Saftsumme ist auf 50 Reichsmark erhöht. Entsprechend ist das Statut durch Generalversamm lungsbeschluß vom 18. Mai 1927 voll⸗ ständig geändert ö , . nntmachungen e en unt . = ; dee ö liedern, im „Wirtschaftsberater“. ; Barmen, den 22. Juli 1927. Amtsgericht.

h. Hermann

Verantwortlicher Schriftleiter J. V: Weber in Berlin.

Verantwortlich für den Anzeigenteil J. V: Sberrentmeister Me yer Berlin.

Verlag der Geschäftsstelle I Vm: Meyer in Berlin. Druck der

dation ist die Firma erloschen. Lübejün. i der unter Nr. 11 eingetragenen Nach Beendigung der Liquidation ist die Das Amtsgericht.

der offenen Handelsgesellschaft Rieger

Amtsgericht. Abt. 8.

sellschafter Otto Maher ist durch Tod ausgeschieden.

ktiengesellschaft. Berlin,

reußischen Druckerei: und n, ilhelmstraße 32.

ob 2g]

mächtigten kaufmännischen Angestellten

vereinbart war.

Il. Von der Annahme aus⸗ geschlossene Güter.

§ 6. a) Güter, welche Nachteile für andere Güter oder sonstige Gegen⸗ stände, Tiere oder Personen befürchten lassen oder die schnellem Verderben oder , . ausgesetzt sind, 6 mangels esonderer schriftlicher ereinbarung von der Annahme ausgeschlossen.

b) Werden derartige Güter dem Spediteur dennoch übergeben, so haftet der Auftraggeber auch ohne Verschulden für jeden daraus entstehenden Schaden. Konnte ein Schaden den Umständen nach aus einer der vorbezeichneten Ge⸗ fahren entstehen, so wird vermutet, daß er aus dieser Gefahr entstanden sei.

e) Der Spediteur ist außerdem be—⸗ rechtigt, derartige Güter im Wege der Selbsthilfe verkaufen zu lassen, und war nach Wahl des Spediteurs öffent— ich oder freihändig, oder auch ohne vorherige Benachrichtigung des Auftrag⸗ gebers zur Abwendung von Gefahren zu vernichten, sofern es die Sachlage rechtfertigt.

III. Auftrag, Mitteilung, Wei⸗ sungen, Ermessen des Spediteurs.

§ J. a) Alle Aufträge und Weisungen an den Spediteur müssen schriftlich er⸗ teilt werden.

b) Für die Befolgung mündlicher und telephonischer Mitteilungen, die von keiner Seite schriftlich bestätigt sind, ebenso für die Befolgung von Mit— teilungen an Kutscher oder andere ge⸗ werbliche Angestellte übernimmt der Spediteur keine Gewähr; auch geschieht die Uebergabe von Schriftstücken irgend⸗ welcher Art an Kutscher oder andere gewerbliche Angestellte ausschließlich auf Gefahr des Auftraggebers.

§ 8. a) Der, dem Spediteur erteilte Auftrag hat Zeichen, Nummern, Anzahl, Art, Inhalt der Stücke und alle sonstigen, für die ordnungsmäßige Aus⸗ führung des Auftrages erheblichen An— gaben zu enthalten. Die etwaigen Folgen unrichtiger oder unvollständiger Angaben fallen dem Auftraggeber zur Last, auch wenn ihn kein Verschulden trifft. Der Spediteur ist nicht ver⸗ pflichtet, die Angaben nachzuprüfen oder zu ergänzen.

b) Eine vom Spediteur etwa erteilte Empfangsbescheinigung enthält im Zweifel keine Bestätigung über Art, Inhalt, Wert, Gewicht oder Verpackung.

c) Zur Verwiegung des ihm über⸗ gebenen Gutes ist. der Spediteur nur bei besonderem schriftlichen Auftrag verpflichtet.

d) Bei Gütern, deren Menge Speditionsgewerbe üblicherweise nicht nachgeprüft wird, namentlich bei Massengütern. Wagenladungen und der— gleichen, enthält die Empfangsbescheini⸗ gung im Zweifel auch keine Bestätigung der Menge.

z 9. Uebergibt ein Hersteller oder Händler bestimmter Erzeugnisse dem Spediteur eine Sendung ohne Inhalts—⸗ angabe zum Versand, so ist im Zweifel anzunehmen, daß die Sendung die Er⸗ zeugnisse des Versenders enthält. Die Bestimmungen des § 8 werden hierdurch nicht berührt.

§z 10. Der Auftraggeber hat seine Adresse und etwaige Adressenänderung dem Spediteur unverzüglich anzuzeigen, andernfalls ist die letzte dem Spediteur bekanntgegebene Adresse maßgebend.

8 11. a) Der Spediteur braucht ohne besonderen schriftlichen Auftrag Benach— richtigungen nicht eingeschrieben und Urkunden aller Art nicht versichert zu versenden.

„b) Der Spediteur ist nicht verpflichtet, die Echtheit der Unterschriften auf irgendwelchen das Gut betreffenden Mitteilungen oder sonstigen Schrift⸗ stücken oder die Befugnis der Unter⸗ zeichner zu prüfen, es sei denn, daß mit dem Austraggeber schriftlich etwas an⸗ deres vereinbart ist.

e) Der Spediteur ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, eine von ihm versandte Benachrichtigung (Avis) als hin⸗ reichenden Ausweis zu betrachten; er ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Berechtigung des Vorzeigers zu prüfen.

§ 12. a) Eine über das Gut erteilte

im

Weisung bleibt für den Spediteur bis Be

zu einem Widerruf des Auftraggebers maßgebend.

b) Ein Auftrag, das Gut zur Ver⸗ fügung eines Dritten zu halten, kann nicht mehr widerrufen werden, sobald die Verfügung des Dritten beim Spedi⸗ teur eingegangen ist.

13. Durch die Mitteilung des Auf⸗ traggebers, der Auftrag sei für Rech⸗ nung eines Dritten auszuführen, werden die Verpflichtungen des Auftraggebers gegenüber dem Spediteur nicht berührt.

§ 14. Mangels ausreichender oder ausführbarer we ung darf der Spedi⸗ teur, unter Wahrung der Interessen des Auftraggebers, stets nach seinem Er⸗ messen handeln, insbesondere Art, Weg oder Mittel der Beförderung wählen.

§ 15. a) Der Spediteur darf die Ver⸗ sendung der ihm zur Beförderung über⸗

ebenen Güter ö mit den

ütern anderer Versender in Sammel⸗ ladung (bzw. auf Sammelkonnossement) bewirken, falls ihm nicht das Gegenteil ausdrücklich schriftlich vorgeschrieben ist. Die Uebergabe eines Stückgutfracht⸗ briefes ist kein gegenteiliger Auftrag.

b) Bei Beförderung in Sammel⸗ ladungen muß dem Auftraggeber ein entsprechender Vorteil gewährt werden.

§ 16. Der Spediteur darf die Güter, die er vom Auftraggeber mit einem

sonstigen Frachtpapler übernimmt, mit einem neuen, seine Firmenbezeichnung tragenden Frachtpapier befördern unter Nennung des Namens des Auftrag⸗ gebers, falls dieser nicht etwas anderes bestimmt hat. IV. Erhaltung des Gutes. Verpackung.

§ 17. a) Ohne besondere schriftliche Vereinbarung ist der Spediteur zur Er⸗ haltung oder Besserung des Gutes oder seiner Verpackung nicht verpflichtet.

b) Eine Untersuchungs⸗ oder sonstige

flicht, die über 5 388 Absatz 1 H-⸗G.⸗

inausgeht, liegt dem Spediteur nicht ob.

e) Der Spediteur ist ermächtigt, alle auf das Fehlen oder die Mängel der Verpackung bezüglichen, von der Eisen— bahn verlangten Erklärungen abzugeben.

V. Fristen.

§ 18. Verlade⸗, Liefer⸗ oder sonstige . sowie eine bestimmte Reihen⸗ olge in der Abfertigung werden nicht gewährleistel. Die Bezeichnung als Meß⸗ oder Marktgut bedingt keine be⸗ vorzugte Abfertigung.

VI. Hindernisse.

§ 19. Von dem Spediteur nicht ver⸗ schuldete Ereignisse, die ihn an der Er⸗ füllung seiner Verpflichtungen ganz oder teilweise behindern, ferner Streiks und Aussperrungen befreien ihn für die Zeit ihrer Dauer von seinen Verpflich⸗ tungen aus den von diesen Ereignissen berührten Aufträgen. Auch ist der Spediteur in solchen Fällen, selbst wenn eine feste Uebernahme vereinbart ist, berechtigt, aber nicht verpflichtet, vom Vertrage zurückzutreten, auch wenn der Auftrag schon teilweise ausgeführt worden ist; in diesem Fall sind ihm die entstandenen Kosten zu erstatten.

§ 20. Der Spediteur ist nicht ver⸗ pflichtet, zu prüfen und den Auftrag⸗ geber darauf hinzuweisen, ob gesetzliche oder behördliche Hindernisse für die Versendung (z. B. Ein- und Ausfuhr⸗ beschränkungen) vorliegen.

VII. Leistungen, Vergütung und Auslagen des Spediteurs.

§ 21. Angebote des Spediteurs und Vereinbarungen mit ihm über Preise und Leistungen beziehen sich stets nur auf die namentlich aufgeführten eigenen Leistungen und oder Leiftungen Dritter und, wenn nichts anderes schriftlich ver⸗ einbart, nur auf Güter normalen Um— fangs, normalen Gewichts und normaler Beschaffenheit: sie setzen normale, un— veränderte Beförderungsverhälinisse, ungehinderte Verbindungswege, Mög⸗ lichkeit unmittelbarer sofortiger Weiter⸗ versendung sowie Weitergeltung der bisherigen Frachten, Valutaverhältnisse und Tarife, welche der Vereinbarung zugrunde lagen, voraus. Die üblichen Sondergebühren und Sonderauslagen gelangen außerdem zur Erhebung, vor⸗ ausgesetzt, daß der Spediteur den Auf⸗ traggeber darauf hingewiesen hat; dabei genügt ein ö Hinweis, wie etwa „zuzüglich der üblichen Nebenspesen“.

§ 22. Wird dem Spediteur ein er⸗

teilter Auftrag wieder entzogen, so steht ihm nach seiner Wahl entweder der An⸗ spruch auf die vereinbarte Vergütung, unter Anrechnung der ersparten Auf— wendungen, oder eine angemessene Pro— vision zu. § 23. Lehnt der Empfänger die An⸗ nahme einer ihm zugerollten Sendung ab, so steht dem Spediteur für die Rück⸗ beförderung Rollgeld in gleicher Höhe wie für die Hinbeförderung zu.

F 24. Die Provision wird auch dann erhoben, wenn eine Nachnahme oder ein Einziehungsouftrag nachträglich zurückgezogen wird oder nicht eingeht. 5 25. Hat der Spediteur die Be⸗ förderung von Gütern nach dem Aus⸗ lande bis ins Haus des außerdeutschen Empfängers zu einem festen Prozent⸗ satze des Fakturenwertes einschließlich des Zolles übernommen, so ist der Auf⸗ traggeber verpflichtet, den vollen Fak— turenwert, ohne Rücksicht auf einen etwa eingeräumten Kassenskonto, ein⸗ schließlich Zoll, Fracht und Verpackung anzugeben.

8 26. a) Der Auftrag zur Versendung nach einem im Auslande belegenen Be⸗ stimmungsort schließt den Auftrag zur rzollung ein, wenn ohne diese die Beförderung bis zum Bestimmungsort nicht ausführbar ist.

b) Bei Verzollung kann neben den tatscichlich auflaufenden Kosten eine be⸗ sonderg Provision erhoben werden.

e) Der Auftrag, unter ihrer hn eingehende Sendungen zuzuführen oder frei Haus zu liefern, schließt die Er— mächtigung fir den Spediteur ein, nach n, Ermessen ,. § 14) die er⸗ orderlichen Zollförmlichkeiten zu er⸗ ledigen und die zollamtlich festgesetzten Zollbeträge zu verauslagen.

d) Der Spediteur ist stets befugt, die Festsetzung des Zolles und die Ab⸗ , wozan, der Zollbehörde zu über⸗ assen.

§z 21. Der Auftrag, ankommende Güter in Empfang zu nehmen, ermäch⸗ tigt den Spediteur, verpflichtet ihn aber nicht, auf dem Gut etwa. ruhende ,. Wertnachnahmen, Zölle und pesen zu verauslagen.

§z 28. Der Spediteur ist berechtigt, von ausländischen Auftraggebern oder Empfängern nach seiner Wahl Zahlung in ihrer Landeswährung oder in Mark⸗ währung zu verlangen.

F. 29. Wird der Spediteur fremde Währung schuldig oder hat er fremde Währung verauslagt, so ist er (soweit nicht öffentlich⸗rechtliche Bestimmungen

ihm übergebenen Frachtbrief oder

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nach Fälligkeit ein, sofern er nicht nach

Wahl entweder Zahlung in der fremden oder in deutscher Währung zu ver⸗ langen. Verlangt er deutsche Währung, so erfolgt die Umrechnung zum Brief⸗ kurs der letzten vorliegenden Berliner Börsennotiz am Tage der Auftrags⸗ erteilung, es sei denn, daß er nachweis⸗ bar einen anderen Kurs gezahlt hat.

F 30. Rechnungen des Spediteurs sind sofort zu begleichen. Zahlungsverzug tritt, ohne daß es einer Mahnung oder sonstiger Voraussetzungen bedarf, spätestens nach Ablauf von 5 Tagen

dem Gesetz schon vorher eingetreten ist. Der Spediteur darf im Falle des Ver⸗ ugs die ortsüblichen Spesen und

ankzinsen nebst einem angemessenen Aufschlag berechnen; er ist berechtigt, eine Geldentwertung, die vom Rech⸗ nungstage bis zum Zahlungstage etwa eingetreten ist, ersetzt zu verlangen. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

§ 31. a) Forderungen oder Nach⸗ forderungen für Frachten, Havarie⸗ beiträge, Zölle, Steuern und sonstige Abgaben, die an den Spediteur, ins⸗ besondere als Verfügungsberechtigten oder als Beisitzer fremden Gutes, ge⸗ stellt werden, hat der Auftraggeber auf Aufforderung des Spediteurs sofort zu berichtigen, auch wenn er die Forderung für unberechtigt hält. Andernfalls ift der Spediteur berechtigt, die zu seiner Sicherung oder Befreiung ihm geeignet erscheinenden Maßnahmen zu treffen, nötigenfalls, sofern es die Sachlage rechtfertigt, auch durch Vernichtung des Gutes. Zur Nachprüfung solcher Forderungen ist der Spediteur nicht ver⸗ pflichtet.

b) Der Auftraggeber hat den Spedi⸗ teur rechtzeitig auf alle öffentlich⸗recht⸗ lichen, z. B. zollrechtlichen Verpflich⸗ tungen aufmerksam zu machen, die mit dem Besitz des Gutes verbunden sind. Für alle Folgen der Unterlassung haftet der Auftraggeber dem Spediteur. Der Einwand, der Spediteur habe die be⸗ treffenden Verpflichtungen gekannt oder kennen müssen, ist unzulässig.

§ 32. Durch eine Beschlagnahme oder andere öffentlich⸗rechtliche Akte werden die Rechte des Spediteurs gegenüber dem Auftraggeber nicht berührt; der Auftraggeber bleibt Vertragsgegner des Spediteurs und haftet, auch wenn ihn kein Verschulden trifft, dem Spediteur für alle aus solchen Ereignissen ent⸗ stehenden Folgen.

Die etwaigen Ansprüche des Spedi⸗ teurs gegenüber dem Staat oder einem sonstigen Dritten werden hierdurch nicht berührt.

§ 33. Eine Aufrechnung oder Zurück⸗ haltung gegenüber Ansprüchen des Spediteurs irgendwelcher Art ist aus— geschlossen.

VIII. Ablieferung.

S§z 34. Die Ablieferung von Rollgut darf mit befreiender Wirkung an jede zum Geschäft oder Haushalt gehörige, in den Räumen des Empfängers an⸗ wesende erwachsene Person erfolgen.

§ 35. a) Die Empfangnahme des Gutes verpflichtet den Empfänger zur sofortigen Zahlung der auf dem Gute ruhenden Kosten. Erfolgt die Zahlung nicht, so ist der Kutscher berechtigt, das Gut wieder an sich zu nehmen.

b) Unterbleibt bei der Ablieferung aus Versehen oder aus sonstigen Gründen die Bezahlung der Kosten oder einer auf dem Gut ruhenden Nach⸗ nahme, so ist der Empfänger, wenn er trotz Aufforderung den Betrag nicht hell, zur sofortigen bedingungslosen

ückgabe des Gutes an den Spediteur oder im Unvermögensfalle zum Schadensersatz an den Spediteur ber⸗ pflichtet. Die Geltendmachung eines Gegenanspruches oder eines Zurück— behaltungsrechtes ist ausgeschlossen, auch ist jede Verfügung über das Gut ver⸗— boten.

IX. Versicherung des Gutes.

8§z 36. a) Zur Versicherung des Gutes ist der Spediteur nur verpflichtet, soweit ein ausdrücklicher schriftlicher Auftrag dazu unter Angabe des Versicherungs⸗ wertes und der zu deckenden fahren vorliegt. Bei ungenauen oder unaus⸗ führbaren Versicherungsaufträgen gilt Art und Umfang der Versicherung dem Ermessen des Spediteurs anheimgestellt. Die Versicherung tritt erst in Kraft, sobald der Spediteur bei ordnungs⸗ mäßigem Geschäftsgang in der Lage ge⸗ wesen ist, die Versicherung abzuschließen. b) Der Spediteur ist nicht berechtigt, die bloße Wertangabe als Auftrag zur Versicherung anzusehen.

e) Durch Entgegennahme eines Ver⸗ sicherungsscheines (Polic) übernimmt der Spediteur nicht die Pflichten, die dem Versicherungsnehmer obliegen.

5 3I. Mangels abweichender, schrift⸗ licher Vereinbarung versichert der Spediteur nur zu den an seinem Er⸗ füllungsort üblichen Versicherungs⸗ bedingungen und nicht gegen Bruch⸗ gefahr. Bei . die über⸗ wiegend Kunst⸗ oder Liebhaberwert haben, wird nur der gänzliche Verlust des Kunstwertes bei dem einzelnen Stück versichert. Der Spediteur genügt seiner Versicherungspflicht stets durch Versicherung auf Grund einer etwaigen Generalpolice.

§ 38. a) Im Falle der Versicherung kommt dem Auftraggeber als Ersatz nur zu, was der Spediteur von dem Ver⸗ sicherer nach Maßgabe der Ver⸗ sicherungsbedingungen erhalten hat.

b) Der Spediteur genügt seinen Ver⸗ pflichtungen, indem er die Ansprüche

entgegenstehen) berechtigt, nach seiner

geber auf Wunsch abtritt; zur Ver⸗ folgung des Anspruchs ist er nur au Grund besonderer schriftlicher Ab— machung und nur für Rechnung und Gefahr des Auftraggebers verpflichtet.

e) Eine weitergehende Verpflichtung oder eine Haftung besteht für den Spediteur in keinem Falle.

§z 39. Für die Versicherungs⸗ besorgung, Einziehung der Versiche⸗ rungssummen und sonstigen Be⸗ mühungen bei Abwicklung von Ver⸗ sicherungsfällen und Havarien steht dem Spediteur eine besondere Vergütung zu.

X. Spedition s⸗Versicherung.

40. a) Der Spediteur ist, wenn er keine abweichende schriftliche Weisung erhalten hat, verpflichtet, die Schäden, die dem Auftraggeber durch den Spedi⸗ teur bei der Ausführung des Auftrages erwachsen können, auf Grund der diesen Geschäftsbedingungen beigefügten „Spe⸗ ditions⸗Versicherungs⸗⸗Bedingungen“ s. Anlage) zu versichern.

b). Nach Maßgabe dieser Speditions⸗ Versicherungs⸗Bedingungen werden auch Schäden versichert, die solchen Personen erwachsen können, in deren . oder für deren Rechnung der Auftrag⸗ geber handelt; der Spediteur übernimmt dadurch keinerlei Verbindlichkeiten gegenüber solchen Personen.

c) Es wird nachdrücklichst darauf hin⸗ w ch daß laut § 4a der Speditions⸗ ersicherungs Bedingungen alle Schä⸗ den, die durch Transport- oder Lager⸗ versicherung gedeckt sind oder hätten ge⸗ deckt werden können, von der Spedi⸗ tions⸗Versicherung ausgeschlossen sind. 541. Der Auftraggeber unterwirft sich sowie alle Personen, in deren Interesse oder für deren Rechnung er handelt, allen Bedingungen des Spedi⸗ tions ⸗⸗Versicherungsscheins. Ins⸗ besondere hat er für rechtzeitige Schadensanmeldung zu sorgen (86 10 der Bedingungen des Speditions⸗Ver⸗ sicherungsscheins).

§ 42. Hat der Spediteur infolge aus⸗ drücklichen oder vermuteten Auftrages G6 40) die Speditions⸗Versicherung ge⸗ deckt, so ist er von der Haftung für jeden wie immer gearteten, durch diese Versicherung gedeckten Schaden frei. Dies gilt insbesondere auch für den Fall, daß infolge fehlender oder un⸗ genügender Wertangabe des Auftrag⸗ gebers die Versicherungssumme hinter dem wirklichen Wert oder Schadens⸗ betrage zurückbleibt.

§ 43. §5 36a Satz 2 und 3 finden auch auf die Speditions⸗Versicherung entsprechend Anwendung.

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: J ie Lagerung erfolgt nach Wahl des Lagerhalters in dessen eigenen oder in fremden sprivaten oder öffentlichen) Lagerräumen.

b) Erfolgt die Lagerung in einem

fremden Lagerhaus, so muß der Ein⸗ lagerer auch dessen Bedingungen gegen sich gelten lassen. e) Eine Verpflichtung des Lager⸗ halters zur Sicherung oder Bewachung von Lagerräumen besteht nur insoweit, als es sich um seine eigenen Lager— räume handelt und die Sicherung oder Bewachung unter Berücksichigtung aller Umstände geboten und ortsüblich ist. Der Lagerhalter genügt seiner Be⸗ wachungspflicht, wenn er bei der An⸗ stellung oder Annahme eines Wächters die nötige Sorgfalt angewandt hat.

d) Dem Einlagerer steht frei, die Lagerräume zu besichtigen oder be⸗ sichtigen zu lassen. Einwände oder Beanstandungen gegen die Unter— bringung oder gegen die Wahl des Lagerraums muß er unverzüglich vor⸗ bringen. Macht er von dem Besichti⸗ gungsrecht kejnen Gebrauch, so begibt er sich aller Einwände gegen die Art und Weise der Unterbringung oder Sicherung des Gutes, soweit die Wahl des Lagerraums unter. Wahrung der Sorgfalt eines ordentlichen Lagerbalters erfolgt ist.

§ 45. a) Das Betreten des Lagers ist dem Einlagerer nur in Begleitung des Lagerhalters oder eines seiner dazu be⸗ auftragten Angestellten erlaubt.

b) Das Betreten darf nur in bei dem Lagerhalter eingeführten Ge⸗ schäftsstunden verlangt werden, und auch dann nur, wenn ein Arbeiten bei Tageslicht möglich ist. .

§ 46. a) Nimmt der Einlagerer irgend⸗ welche Handlungen mit dem Gut vor (z. B. auch Probeentnahme), so hat er danach dem Lagerhalter das Gut aufs neue zu übergeben und erforderlichen⸗ falls Anzahl, Gewicht und Beschaffen—⸗ heit des Gutes gemeinsam mit ihm festzustellen. Andernfalls ist jede Haf⸗ tung des Lagerhalters für später fest⸗ gestellte Schäden ausgeschlossen.

db) Der Lagerhalter behält sich das Recht vor, die Handlungen, die der Ein⸗ lagerer mit dem . vorzunehmen wünscht, durch seine Ängestellten aus—⸗ ir zu lassen.

§. 47. Der Einlagerer haftet für alle Schäden, die er, seine Angestellten oder Beauftragten beim Betretén des Lagers oder beim Betreten oder . ren des Lagergrundstückes dem Lagerhalter, an⸗ deren Einlagerern oder dem Hauswirt zufügen. Als Beauftragte des Ein⸗ lagerers gelten auch Dritte, die auf seine Veranlassung das Lager oder das Lagergrundstück aufsuchen.

§ 418. a) Das Lagergeld wird nach vollen 50 kg und nach vollen Lager— mongten nicht Kalendermonaten z. B. vom 5. 2. bis 4. 3 1 Monat) berechnet. Angefangene 50 kg und an⸗ gefangene Monate gelten als voll.

gegen den Versicherer an den Auftrag⸗

Tag der Auslieferung zählen als Lager=

f tag mit. )

e) Für die Lagergeldberechnung bei Möbeln und Umzugsgut gelten ige , üblichen Bestimmungen.

5 49. a) Der Lagerhalter darf, wenn nicht schriftlich etwas anderes verein⸗ bart ist, den Lagervertrag jederzeit mit einmonatiger Frist durch eingeschrie⸗ benen Brief an die zuletzt genannte Adresse kündigen.

b) Eine Kündigung ohne Kündi- gungsfrist (H. G. B. S 422 Abf. Y ist ins⸗= besondere zulässig, wenn das Gut andere Güter gefährdet oder wenn dem Lager- halter Zweifel entstehen, ob alle seine Ansprüche durch den Wert des Gutes sichergestellt sind.

§ 50. a) Ein etwa ausgestellter Lager⸗

schein gilt nur als Lagerempfangsschein im Sinne des 5 808 B. GB. Der Lager⸗ halter ist daher insbesondere nicht ver⸗ pflichtet, das Gut nur dem Vorzeiger des Scheins auszuhändigen. b) It ein ,,, ausgestellt, k ist der Lagerhalter berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Legitimation des Vor⸗ zeigers des , eines zu prüfen; er ist ohne weiteres berechtigt, gegen Rück⸗ gabe des Lagerscheines das Gut an den Vorzeiger des Scheines auszuliefern.

c) Eine Abtretung oder Verpfändung der Rechte des Einlagerers aus dem Lagervertrag ist gegenüber dem Lager— halter nur wirksam, wenn sie ihm schriftlich vom Einlagerer mitgeteilt worden ist. In solchem Falle ist dem Lagerhalter gegenüber nur derjenige, dem die Rechte abgetreten oder ver⸗ pfändet worden sind, zur Verfügung über das Lagergut berechtigt. .

§ 51. a) Der Lagerhalter ist berechtigt, aber nicht 6 die bloße Wert⸗ angabe als Auftrag zur Feuerversiche⸗ rung anzusehen.

b) Er ist auch ohne Auftrag und ohne Wertangabe berechtigt, aber nicht ver⸗ pflichtet, das Gut unter Schätzung des Wertes gegen Feuersgefahr zu ver⸗ sichern. Eine Verantwortung wegen unrichtiger Wertschätzung ist aus⸗ geschlossen. .

§ . 52. Die Bestimmungen dieses Ab⸗ schnittes gelten auch bei nur vorüber gehender Aufbewahrung von Gütern, z. B. zwecks Versendung.

XII. Pfandrecht.

58. a) Der Spediteur hat wegen aller fälligen und nichtfälligen An⸗— sprüche, die ihm aus laufender Rech⸗ nung oder aus sonstigen Gründen an den Auftraggeber zustehen, ein Pfand⸗ recht und ein Zurückbehaltungsrecht an den in seiner Verfügungsgewalt be⸗ findlichen Gütern oder sonstigen Werten. Bevor der Spediteur wegen der vor⸗ stehenden Ansprüche sowie wegen sonstiger etwa auf den Gütern ruhenden Forderungen nicht voll befriedigt ist, braucht er auch Teile der Güter nicht auszuliefern. Tut er dies dennoch, so kann der Auftraggeber hieraus keine Einwendungen gegen ihn herleiten, hat vielmehr persönlich für die volle Forde⸗ rung des Spediteurs aufzukommen. b Soweit das Pfand⸗ oder Zurück⸗ behaltungsrecht aus Abs. a über das gesetzliche Pfand⸗ oder Zurückbehaltungs⸗ recht hinausgehen würde, ergreift es bei Aufträgen eines Spediteurs an einen anderen Spediteur nur solche Güter und sonstige Werte, die dem auftrag⸗ gebenden Spediteur gehören oder die der beauftragte Spediteur für Eigen⸗ tum des auftraggebenden Spedöteurs hält und halten darf (. B. Möbel- wagen, Decken u. dgl.).

e) Das Zurückbehaltungsrecht hat auch gegenüber Nichtkaufleuten die Wirkungen des kaufmännischen . S8 3869 ff. 9. ⸗B.. § 3869 Abs. 3 H.-G. ⸗B. findet keine An⸗ wendung.

d) An die Stelle der im § 1234 B. G.⸗B. bestimmten Frist von einem Monat tritt in allen Fällen eine solche von einer Woche, ;

e) Für den Pfand⸗ oder Selbsthilfe⸗ verkauf kann der Spediteur in allen Fällen eine Verlkaufsprovision vom ruttoerlöös in Höhe der ortsüblichen Sätze berechnen.

XIII. Haftung des Spediteurs.

§z 54. a) Der Spediteur haftet bei allen seinen Verrichtungen (siehe 8 2a) grundsätzlich nur, soweit ihm Ver⸗ schulden nachgewiesen wird. Im übrigen ist seine Haftung nach Maßgabe der vorangegangenen und der folgenden Bestimmungen eingeschränkt bzw. auf⸗ gehoben.

b) Dem Auftraggeber steht ahb⸗ 6 von der Versicherungsmöglich⸗ eit Fiehe ss öz6 ff, ss 4 ff z. . tei, mit dem Spediteur eine über diese Be⸗ dingungen hingusgehende Haftung gegen besondere Vergütung zu verein⸗ baren. .

F 55. a) Ist ein Schaden bei einem Dritten, namentlich Frachtführer, Lager⸗ halter, Schiffer, Zwischen⸗ oder Unter⸗ spediteur, Versiche rer, bei der ö oder Gütersammelstelle, bei Banken oder sonstigen an der Ausführung des Auf⸗— trags beteiligten Unternehmern ente standen, so tritt der Spediteur seinen a, . Anspruch gegen den Dritten dem Auftraggeber auf dessen Verlangen ab, es sei denn, daß der Spediteur auf Grund besonderer Abmachungen die Verfolgung des Anspruchs für Rech⸗ nung und Gefahr des Auftraggebers übernimmt. Die vorstehend erwähnten Personen gelten nicht als Erfüllungs⸗ gehilfen des Spediteurs. .

b) Eine weitergehende Verpflichtung oder eine Haftung besteht für den

b) Der Tag der Einlagerung und der

Spediteur nur, wenn ihm eine schuld⸗