42187.
Bilanz per 31. Dezember 1926.
Aktiva . A . Aktie neinzahlungskonto 225 000 — Kassenbestand ..... h 409 85 Warenbestand .... 7 840 94 Wechselbestand ... 292604 k J 1400 — c 4189353 ö 8 414 63 Transitorisches Konto.. 66
Verlustvortrag 61 022,78 Verlust 192. 1013,79 62 036 57 318 277356
Passiva.
Aktienkapitalkonto .... 300 000 — K 18 277 56 318 277 56
Gewinn⸗ und Verlustrechnung.
Soll. M. Handlungsunkostenkonto ..
26 393 64
26 393 64
J
zaben. Gewinn auf Warenkonto .. 265 148 79 Gewinn auf Zinsenkonto .. 231 06
101379
Berlin, den 9. April 1927.
zeug⸗ u. Maschinenfabriken Aktiengesellschaft.
26 393 64
Exportgemeinschaft deutscher Werk⸗
Der Vorstand. Julius Stolle.
42498].
Aktiengesellischaft, Idar. Bilanz auf den 6
Dberstein⸗Idarer Elektrizitäts⸗ 1. Dezember 1926.
Attiva. RM 9 ö, Hebung kommenden Sondersteuern 3 die Gesellschaft. . Betriebsanlagen. .... 5 021 671358 S. Zur Zahlung eines weiteren Gewinnanteiles an die Stammaktionäre, Grundstiucke und Gebäude 48 200 — soweit die Hauptversammlung nichts anderes beschließt.
Fahrzeuge, Mobilien und Die Dividenden der Siemens C Halske Aktiengesellschaft betrugen e,, ,. ö a ö seit Einführung der Goldmarkrechnung:
J * 23/2 JJ i; 0 Außenstände und An⸗ . Reingewinn von RM 2649 349,73 2 auf ein Stammaktienkapital e n w * e. 9 0 auf neue Rechnung vorgetragen. . n mg r
ß * . * . 9 * J 22 1 16 1 9 ö WJ / 2 1606 Passiva. K Bilanz der Siemens K FValske A. G. zum 80. September 1928. Aktienkapital! .... . 3 300 000 — ̃ , mn, Be sitzteile. RM 8 RM 8 . ö e. . 569 Vorzugsaktien befreundeter Gesellschaften. .... b hoo 900 - 1 18. 4 Rückstellungen für Betriebs⸗ 1 anlagen ö 1175 000 — Bestände an Wertpapieren) ö 14717 37140 Schulden und Anzahlungen 643 149 665 , , J ö. . ö Nicht erhobene Dividende ö 24233 u Schuld verschreibungs⸗ Wechselbestände — 2 2 785 281 45 zin en 13 785 40 1 mn 2 . ö. 2 ö. ) K 3 Grundstücke ..... 2 9 6 09 ; Reingewinn... 149 143 03 Gebäube . 5 460 769167 Bestand 2 6 0 9 0 8 9 28 14 083 343 39 Gewinn⸗ und Verlu tre nung Abschreibung 2 2 2 2 9 0 II 9g150l 13 311 42888 auf 31. Dezember 1926. Geiäte und Werlzenge—. 1 — 7 ,, 14 Aünusgaben. RM K Betriebsmaschinen, Heizungs⸗ und Beleuchtungtzanlagen 1 — Vetriebiaungaßen 647 011 g Rohmnateriahli . - 7247 166 47 inen 26 848 43 Angefangene und fertige Fabrikate, Anlagen im Bau 29 712 46725 bschreibungen ..... 184 089 13 Unternehmungen bzw. Beteiligungen an . . 704 3095631 Meingemmn 149 143 93 Schuldner , 63 185 49934 1207091 62 302 223 13298 Einnahmen. Schuldteile. Gewinnvortrag... 1 ann nen gl 000 000 — Betriebseinnahmen usw. . 1199 321 99 Vorzugsaktien... . 6 500 000 - 1207 091662 Rücklage 2 2 2 2 * 30 000 000 - In der heutigen Generalversammlung . het d Obligati st h 245 340 66 ; a . im un ufwertungsbetrag un gationensteuer . edge . Geschäfts⸗ 7 o ige preijährige Bollaranleihe von iöab ij... 21 geg go — . e deni, aus be Aufsichts⸗ J ,, rat scheidenden Mitglieder, die Herren ö ; . Direktor Dr. Bühring und Direktor Nied, abrüglich Anteil SSM G. m. b. S.. 821 360 s oll obo -= Mannheim, wurden wiedergewählt. Joo ige zehnjährige Dollaranleihe von 1825... . 21 G06 Q — Idar, den 1. August 1927. abzüglich Tilzung .... 663 200 — Der Vorstand. O. Trippensee. 19 3356 800 — abzüglich Anteil SSW G. m. b. H..... 9668 400 — 9 668 400 — 428091. . 6 o/ oige fünfundzwanziglährige Dollaranleihe vonld26 iGo bo] -= Vuchdruckerei I. ⸗G. Passavia abzüglich noch nicht eingezahlter Betrags... 50400000 — j bo400000 — in Passau. abi ũali , = züglich Anteil SSW G. m. b. O59... 25200000 26 200 000 - w 167 065 z Attiva 3 Spareinlagen auf Spar⸗ und Depositenkonto und bei gmmobilien ö Ih oo / g der Sparbank Siemenestadt G. m. b. FS 5. 14792 025 59 Verlag k 36 006 é Pensions⸗, Witwen ⸗ und Waisenkasse für Beamte 893 337 25 Rassa ö 16 52474 Pensions., Witwen, und Waisenkaffe für Arbeiter. 2 540 277 25 JJ, J ʒoͤb do] Debitoren... 23 51931 Gläubiger kN J ö h6 310 066 84 1 26 865 * Anzahlungen der Kundschaft,. k 20 183 583 12 Bahnbau Jungfernheide —Siemensstadt ...... 2 0090 000 - 4a sn nn nterimelnnnee 9 10 18271 Passiva. Reingewinn 1926126 . 12 730 125 54 Attienlapltal I. . . ... z00 00σ«-. zuzüglich Vortrag a. 1924ß25 ...... . 2618 3388 15 15 348 51369 , , n ö ) 150 ; 302 223 13298 reditoren... .. . 7 640 30 i : , , J ö 1. Für Wahn drr 4 ö . n 1009000 — sieren, n, K 36 343 . 2. Für die Sonderrücklage. ...... 2500 9090, — e, mn ,,,, 3. Für den uffichterat.. . . 2*2*53 olg — ewinn⸗ und Verlustkonto LC 60914 4. 100,9 Dividende für die Stammaktionäre, 9 100 000 — 426 537 89 h. Vortrag auf neue Rechnung... 2 450 003,69 Gewinn⸗ und Verlustkonto RM 15 348 513,69 ⸗ ver 0. April 1927. n, y . e 7 Jö elne rig; . im 6 ö Attlen und uchmerkposten für Genußscheine usw, letztere im Betrage von —. umverteibbar? f sosten. .. C6 n . k 6 . — * e, de. 55 Uufwertungshwvpotheten mit Jmngfätzen bis zu 8 o; demnächst seitens der V G Schuldnerin kündbar mit Fristen bis zu 6 Monaten, mit Ausnahme von RM 12000 80 81745 44 00, welche die Schuldnerin erst zum 30 6. 1930 kündigen kann. Haben. Gewinn ⸗ und Verlustrechnung Saldovortrag aus dem Vor⸗ , ee n 6 en, jahre.. r 2298 26 RM J J Bruttoerträgnisse. .... . 18 610 19 Abschreibungen auf Gebäude Ni glb So sis Reingewinn... . . . 16 348 513 1 den 1. August 1927. er Auf ee, . 23 Maier. 16 120 428 16120 428 70 er Vorstand. ) nach Absetzung von RM 3 692 597,46 für St h H. au el. Il. Grimps. , a, .
Siemens Halske und Siemens-⸗-Schuckertwerke. (Fortsetzung.)
der Deutschen Bank, Berlin; Friedrich Carl Siemens, Ingenieur, Berlin⸗ Dahlem; Werner F. von Siemens, Ingenieur, Berlin⸗Lankwitz; Dr⸗Ing. e. h., Dr. rer. pol. h. e. Enn Georg von Stauß, Direktor der Deutschen Bank, Berlin; Dr.⸗Ing. e. h., Dr. rer. mont. h. c. Albert Vögler, Dortmund, Vorsitzender des Vorstands der Vereinigte Stahlwerke A.⸗G. Zwei Drittel der Mitglieder des Aufsichtsrats müssen die deutsche Reichsangehsrigkeit besitzen. Eine Wahl in den Aufsichtsrat ist ungültig, wenn der Eintritt des Gewählten diesen Grundsatz verletzen würde. Der Verlust der deutschen Reichsangehörigkeit hat die Beendi⸗ gung der Amtsdauer zur Folge, wenn das Verbleiben des bis dahin Reichs⸗ angehörigen im Aufsichtsrat dem obigen Grundsatz zuwiderliefe.
Der Aufsichtsrat erhält eine zu Lasten des Handlungsunkostenkontos zu verbuchende, feste jährliche Vergütung von RM 50 C000, deren Verteilung unter die einzelnen Mitglieder seiner r hie fasssmng vorbehalten bleibt, sowie den später genannten Anteil am Reingewinn, auf den die feste angerechnet wird.
Das 7 der Siemens X Halske Aktiengesellschaft läuft vom 1. Oktober bis 30. September des nächsten Jahres.
Der sich r , ergebende und verfügbare jährliche Reingewinn der de, . Halske tiengesellschaft ist in nachstehender Reihenfolge zu verwenden:
1. Zur Abführung von mindestens des 29. Teiles an die gesetzliche Rücklage, solange diese den 10. Teil des Grundkapitals nicht überschreitet.
2. Zur nh eines für die Vorzugsaktionäre , . Betrages von 6 25 der au ie Aktien eingezahlten Beträge. Reicht der Gewinn in einem Jahre zur Zahlung der Vorzugsdividende nicht aus, so ist der Fehlbetrag ohne Fin en aus dem Reingewinn der folgenden Jahre vor Verteilung einer Dividende auf die Stammaktien nachzuzahlen. Die Zahlung erfolgt auf den laufenden Dividendenschein des Jahres, in dem die Nachzahlung bewirkt wird. Reicht der ur Verfügung stehende Betrag zur Zahlung der Rückstände und einer 6 Rigen
orzugsdividende nicht aus, so gelangen zunächst die Rückstände, und 96 zuerst die ältesten, zur Auszahlung, während der Rest als Vorzugsdividende für das zuletzt abgelaufene Geschäftsjahr ausgeschüttet wird.
3. Zur Zahlung eines für die Stammaktionäre bestimmten Betrages von 4 X des eingezahlten Grundkapitals.
4. Zu etwaigen besonderen Rücklagen in den Grenzen der Anträge des Aufsichtsrats und zur Verwendung zugunsten der Beamten und Arbeiter der Gesellschaft sowie der K für dieselben.
5. Zur Zahlung von 62. des nach Abzug der unter 1 bis 4 erfolgten Verwendungen verbleibenden Reingewinnes an die Gesamtheit der durch die Generglversammlung gewählten Mitglieder des Aufsichtsrats als Vergütung für ihre Mühewaltung, wobei der als feste Vergütung a ee te Betrag von RM 50 000 in Anrechnung gelangt, bei a ne, Uebernahme der für die
ergütung
Berlin, Berlin⸗Siemensstadt, Charlottenburg. Berlin⸗Lichtenberg, Berkin⸗ Mariendorf, Spandau, Meitingen i. Bayern, oß been mn, mit einem Flächen⸗ inhalt von 1 012 500 dm, von denen 201 600 qm mit Gebäuden bebaut sind. Die Werkstätten sind mit Arbeits- und Kraftmaschinen sowie Transportanlagen in neuzeitlicher Weise ausgestattet, teilweise mit eigener Krafterzeugung versehen, teilweise beziehen sie 1 Strom aus öffentlichen Kraftwerken. Die Siemens & Halske Aktiengesellschaft beschaͤftigte im Monat Mai 1927 in der Verwaltung, den Verkaufsstellen und den 146 Werkstätten einschließ⸗ lich der Siemens⸗Bauunion ca. 16 200 Angestellte und N 700 Arbeiter.
Die ausländischen Fabriken sind hierbei nicht mitgerechnet.
Unter den dauernden Beteiligungen sind folgende Beteiligungen von besonderer Bedeutung enthalten:
we mat Bete ligung Siemens ⸗Schuckertwerke G. m. b. 5 .... 90 0606600 über 9 zuzũglich 30 000 000 50 , , 2 er Gesellschafter Siemeng⸗Bauunion G. m. b. H.. . 105 000 331 s⸗ Siemens⸗Bauunion G. m. b. H. Kommandit. 116‚ę' 1000000 50 s Komm. Kap. Telephonapparatfabrik E. Zwietusch & Co. G. m. b. H. 2 000 696 100 Telephonapparatfabrik C. Zwietusch Co. G. m. b H. Kommanditgesellschaft ...... . 2 700 000 77,7 . Komm. ⸗Kap. Osram G. m. b. H. Kommanditgesellschaft .. . I8 000 46 Komm. Kap. Telefunken Gesellschaft für drahtlose Telegraphie . 2 000 000 50
Keine der Beteiligungen ist über Pari bewertet.
Außerdem ist die Siemens & Halske Aktiengesellschaft beteiligt an zahl- reichen kleineren Hilfsgesellschaften, deren Anteile zum Teil ausschließlich in ihrem Besitz sind, und an im Ausland befindlichen selbständigen Verkaufs⸗ fee fen die fie gemeinsam mit der Siemens⸗Schuckertwerke Gesellschaft mit eschränkter Haftung besitzt.
Die Siemens X Halske Aktiengefellschaft gehört kurzfristigen Verkaufsvereinigungen für Leitungsmaterial, Isolierrohr, Stark⸗ und 8 wach⸗ stromkabel und der Preisstelle des Zentralverbandes der deutschen elektro—⸗ 1e l in, Industrie an, die eine einheitliche Preispolitik innerhalb der Elektro⸗ technik bezweckt. Der Austritt aus der Preisstelle kann jederzeit erfolgen.
Die Siemens X Halske Aktiengesellschaft ist berechtigt, bis zur Höhe des eingezahlten Aktienkapitals verbindliche Wr ohen reibungen mit oder ohne hypothekarische Sicherheit auszugeben. Der Aufsichtsrat bestimmt dia Summe der auszugebenden . die Bedingung der Begebung, Verzinsung, Tilgung und Kündigung sowie die sonstigen Einzelheiten.
Die Siemen s⸗Schuckertwerke Gesellschaft mit beschränkter Haftung
ist im Jahre 1903 als eine zeitlich nicht begrenzte Gesellschaft mit beschränkter
aftung mit dem Sitz in Berlin errichtet worden.
= andelsgerichtlich eingetragene Niederlassungen bestehen in: Essen, Köln, Königsberg i. Pr. und Nürnberg; handelsgerichtlich nicht eingetragene Bür befinben sich an S5 Plätzen innerhalb Deutschlands; ferner bestehen Zweignieder⸗ lassungen in allen wichtigen Staaten der Erde, zum Teil in Form selbständiger rl when und vielfach unter Beteiligung der Siemens & Halske Aktien gesellschaft.
Ii Gegenstand des Unternehmens ist satzungsgemäß bestimmt: dis Fe tellung aller in das Gebiet der Elektrotechnik einschlagenden Apparate,
aschinen und Gegenstände und die Errichtung und der Betrieb damit in Verbindung stehender Unternehmungen.
Die Fabrikationsgebiete der Siemens⸗Schuckertwerke Gesellschaft mit beschränkter Haftung umfassen unter anderem die n . aller Arten Dynamomaschinen, elektrischer Motoren, Transformatoren, elektrisch betriebener Arbeitsmaschinen und Pumpen, Zähler, Koch⸗, Heiz⸗ und k Installationsmaterialien, e,, Schaltanlagen und Schalt⸗ ,, Kabel und Leitungen für Stark— Sch wãchstrom nebst Garnitur⸗ eilen dazu usw.
Gründer der Gesellschaft waren die Siemens K Halske Aktiengesellschaft . Berlin und die Elektrizitäts⸗Aktiengesells t vorm. Schuckert & Co. in
ürnberg, die auch heute 6 die alleinigen ellschafter sind.
Das Stammkapital der Siemens⸗Schuckertwerke Gesellschaft mit beschränkter Haftung wurde auf A 90 000 000 felge bet und in zwei Teile zerlegt, deren einen im Betrag von M 45 050 000 die Siemens K Halske Aktien- geen hej und deren anderen in Höhe von Æ 44950 0090 die Elektrizitäts- lÜktiengesellschaft vorm. Schuckert C Co. übernahm. Die Geschäftsanteile, von denen je 4 50 900 eine Stimme gewähren, , nur mit Zustimmung den beiden , k ganz oder teilweise veräußert werden. Dia Siemens⸗Schuckertwerke Gesellschaft mit beschränkter dastung Berlin, hat von der Siemens K Halske Aktiengesellschaft, Berlin, und der lertrizitats⸗ Aktien gesellschaft vorm. Schuckert & Co., Nürnberg, beiderseits unkündbare Darlehen, und zwar gemäß Vertrag vom 18. Juli 1911 Æ 80 000000, gen aß Verträgen vom 27. Auguft 1917 und 31. Juli 1918 je M 20 000 90090 ünd gemäß Vertrag vom 23. Juli 1920 MÆ 40 099 000, insgesamt also ÆA 110 000 909 mit der ö abe
enommen, daß allen . Gläubigern der Siemens⸗Schuckertwerke Gesell⸗ 6. mit beschränkter . also u den Gläubigern aus den gegenwärtigen Schuldverschreibungen, zu sel ftãn igem Recht ein Vorrang vor den genannten Darlehnsgebern . t, und zwar sowohl in. der Zinszahlung als auch hinsichtlich der . e. Die Darlehen wurden nach dem Gesellschafts⸗ vertrage im abgelaufenen Geschäftsjahr mit 77 235 p. a. verzinst. Im Jahre 1924 wurde das Gesellschaftskapital von 4 90 090 000 auf RM 960 99g oo umigestellt, nachdem das unkündbare Darlehen von 110 000 900 auf RM 30 000 im Wege der Vereinbarung mit den Darlehensgebern festgesetzt worden war. Die Siemens ⸗Schuckertwerke Gesellschaft mit beschränkter Haftung beabsichtigt, ihr Unternehmen mit einigen ihrer Tochtergesellschaften, die ihr ganz gehören, in einer neu ju gründenden gemeinschaftlichen Gesellschaft, die die Form einer ö erhalten wir in ern ch r en Dabei wird d
und
unkündbare Darlehen der bisherigen Gesell chafter in Aktienkapital umgewandelt werden. Die Verhandlungen zur Gründung der neuen A1Altiengesellschaft sind im wesentlichen , doch besteht die Aktiengesellschaft noch nicht als juristische Person, da bie erforderlichen Eintragungen im 6 no nicht erfolgen konnten. Das Aktienkapital der neuen . soll au RM 120 000 000 bemessen werden. Die neue , wird die Schuld verbindlichkeiten aus der den Gegenstand dieses Prospekts bildenden Anleihe als Selbstschuldnerin übernehmen. Die Leitung der Siemen s⸗Schuckertwerke n, , mit be⸗ schränkter Hastung erfolgt dur , . und stell vertretende Geschäftg⸗ ührer. Zurzeit sind Geschäftsführer der 6 iet die Herren; Dr.-Ing. e. arl Kötigen, Vorsitzender; Max Berthold, eimer Kommerzienrat, General- direktor der Elektrizitäts⸗Aktienge ö vorm. Schuckert C Co., Nürnberg; Dr. phil., Dre Ing. e. h. ft beling; dri . Dr.⸗Ing. e. h. Emmerich rischmuth; Max Haller; Prof. Dre Ing. u -Ing. e. h. Walter Rei eheimer Regierungsrat; , Reyß; Dr. jur. Oskar Sempell, Direktor der Vereinigte Stahlwerke A.⸗G. ; 3. . . Werner; Geheimer Baurat Dr.⸗Ing. e. Berthold Winter⸗Günther, Nürnberg: Dr. phil. Ludwig von Winterfeld; stellvertretende Geschäftsführer die Herren: Rudolf Binge . Laufer, Hermann Tonnemacher, sänttlich in Berlin wohnhaft, sowe n ein anderer Wohnort a, ist. . Der Aufsichtsrat der Siemens⸗Schuckertwerke Gesellschaft mit beschränkter Haftung besteht aus einer ungeraden Zahl von Personen, deren Fest 8am dem Beschluß der g n e feff unterliegt, und wird alljährlich von den Gefellschaftern in der die Bilanz , . ersammlung bestellt. Den Vorsitzenden des Aufsichtsrats hat stets die Siemens K Halske , u ernennen. Die Beisitzer werden zur Hälfte von der Siemens & Halske hett ier f haft ernannt, zur anderen Hälfte von der Elektrizitäts⸗Aktien⸗ g lellsteg t vorm. Schuckert C Co. Den stellvertretenden k ernennt ie ,, vorm. Schuckert & Co. Ein Wechsel in den ersonen der . des Aufsichtsrats bedarf weder der i, an das ericht noch der Bekanntmachung. Zurzeit besteht der von den . chaftern gewählte Aufsichtsrat aus folgenden Herren: Dr.⸗Ing. e. . Carl Friedri von Siemens, Ingenieur, Berlin, Vorsitzender; nn ** mann, Geheimer ofrat, Direktor der Bayerischen Bereinbbank, München, stellvertrefender Vor⸗ itzender; Ferdinand Lincke, Direktor der Commerz⸗ und Privat⸗Bank Altien⸗ , n, Hamburg; r. e. h, Dr. phil. h. c. Oskar Ritter von Petri, eheimer Kommerzienrat, Nürnberg; Dr. phil. h. e. Oskar Schlitter, Direktor der Deutschen Bank, Berlin. Das Geschäfsjahr der Siemens⸗Schuckertwerke Gesellschaft mit beschränkter Haftung läuft vom 1. Oktober bis 80. September des darauf⸗
Die Siemens z Halske Aktiengesellschaft 14. t für ihre Verwaltung
und für Werkstätten und Betriebsanlagen in Deutschland Grundstücke in
olgenden Jahres. 5 (Fortsetzung auf der folgenden Seite.]
r r ne , , m
Erste Zentral⸗Handelsregister⸗Beilage
zum Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger Nr. 182. Verlin, Sonnabend, den 6. August 1927
Der Inhalt dieser Beilage, in welcher die Bekanntmachungen aus 1. dem Handeis,, 2. dem Güterrechts“, 3. dem Vereins⸗, 4. dem Genossenschafts⸗, 5. dem Musterregister, 6. der Urheberrechtseintragsrolle sowie 7. über stonkurse und Geschäftsaufsicht und 8. die Tarif⸗ und Fahrplanbekanntmachungen der Eisenbahnen enthalten sind, ericheint in einem besonderen Blatt unter dem Titel
Sentral⸗Handelsregister für das Deutsche Reich.
Das Zentral⸗Handelsregister für das Deutsche Reich erscheint in der Regel täglich — Der Bezug g= preis beträgt , . 4,50 Reichsmark. Einzelne Nummern kosten E I15 Reichsmark. Anzeigenyvreis für den Raum einer 5. gespaltenen Einheitszeile (Petit) 105 Reichsmark.
Das Zentral⸗Handelsregister für das Deutsche Reich kann durch alle Postanstalten, in Berlin ür Selbstabholer auch durch die Geschäftsstelle des Reichs⸗ und Staatsanzeigers 8sWw. 43. Wilhelm⸗ traße 32, bezogen werden.
*. 63
Vom „Zentral⸗Handelsregifter für das Deutsche Reich“ werden heute die Nrn. 182A und 1826 ausgegeben.
e, Befriftete Anzeigen müssen drei Tage vor dem Sinrückungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen sein. Nl
Entscheidungen des Neichsfinanzhofs.
74. Berücksichtigung erhöhter Werbungskosten gemäß 6 sie wegen ihrer Höhe die Leistungsfähigkeit ,. hafte shr ein Gewinn 25 4 ö. e n ne,,
n⸗ inträchti . : tigten. Da der Vorder⸗ as letzte ein solcher von J ; . , , , .
tommensteuergesetzes. Der Beschwerdeführer beantragte im xichter, von einer anderen Auffassung ausgehend, den Antrag des : ja ö ; x ? . April 1926 . eines Teiles der von ihm im Wege des Beschwerdeführers le ,, hat, ist ö . aufzuheben. k . . a,, 2 . ⸗ 1957 ; chafts jahr, i i ee. Steuerabzugs für das Jahr 1926 erhobenen Lohnsteuer, weil er (Urteil vom 19. Januar VI A 327.) . 'rz it nr rbese e n' bea ee, hben falls vertürgi=
infolge des Umstands, daß seine Arbeitsstätte von seinem Wohn⸗ ort entfernt liege, 4 ere Aufwendungen in Höhe von 1418 RM zu machen gehabt habe und durch diese außergewöhn⸗ lich hohe Belastung in seiner Leistungsfähigkeit wesentlich beein⸗ iträchtigt sei. Er stützte den Antrag k. §z 56 des Einkommen⸗ . Durch den vorläufigen Bescheid des Vorsitzenden des Finanzgerichts wurde der Antrag in Uebereinstimmung mit dem Bescheid und Einspruchsbescheid des Finanzamts abgelehnt. Der Bescheid sei erst nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Verein⸗ fachung der Lohnsteuer vom 26. Februar 1926 (RGGBl. 1 S. 107, d. i. 83. März 1926, erlassen worden. Durch dieses Gesetz sei der 8 935 Abs. 1 Nr. 8 des Einkommensteuergesetzes vom 10. August 1925 aufgehoben worden. Es könne der Mehraufwand infolge der Entfernung der Arbeitsstätte vom . des Be⸗ schwerdeführers, der als Werbungskosten . en sei, auch
75. Die Zollpflicht gründet sich nicht auf den Betried eines Unternehmens im Sinne des § 96 der. Abgaben⸗ ordnung. Die Beschwerdeführerin, die als persönlich haftende Gesellschafterin in das Großhandelsunternehmen ihres Ehemanns — das dadurch zu einer offenen Handelsgesellschaft wurde — eingetreten ist, ist für Zollschulden des Unternehmens, die vor ihrem Eintritt entstanden waren, auf Grund des 9 56 der Reichs⸗ abgabenordnung in Anspruch genommen worden. Die Be⸗ schwerdeführerin bestreitet die Berechtigung dieser Heranziehung nach mehreren Richtungen. Im Ergebnis war ihrer Rechts- beschwerde stattzugeben. 5 96 der Reichsabgabenordnung läßt den Erwerber eines Unternehmens für eine Steuerpflicht des Veräußerers nur dann haften, wenn sich die Steuerpflicht auf den Betrieb eines Unternehmens gründet. Dieser Voraussetzung ist
z ö . ; ͤ än, g; nicht schon dann genügt, wenn der steuerpflichtige Vorgang an k . , ., den . des Unternehmens anknüpft oder in innerer Be—⸗ Abs. I' Nr. 7 iir Verbindung mit 3 58 des Ginkommenstẽuer— ziehung zum Unternehmen steht oder der Verwirklichung des
e i i chtiat ö ö ; Zwecks des Unternehmens dient, sondern nur dann, wenn die , w 1 Steuerpflicht durch bestimmte, in den einzelnen Steuergesetzen
ͤ ⸗ j f cnrenst selbst bezeichnete Tatbestände an den Betrieb eines Unternehmens
K. ö ö. ö k geknüpft ist, so z. B. wenn die Steuerpflicht nach dem für sie rechts nicht mehr ober nicht mehr in der bisherigen Höhe besteht. . ge. d . * . . . . 2 1 dem? Wohnort Fesetzlich gaforderlen Tatbestand nur bei dem Inhaber des Unter ⸗ Da ' es 16 im vorliegenden Falle um einen vor Inkrafttreten des
re nh, ile ft ö. ö ö. 3 . * J. ug ehmens durch bestimmte BVetriebshandlungen entstehen kaun, geltenden? Einkommensteuergesetzes abgeschtossenen Pachthertrag J,, fee ö. j . 35 4 . w. ; un 38 n oder mit anderen Worten, wenn zur Ferwirklichung des Tat. e n. so kommt es darauf an, ob und in welcher Höhe das j . ö . ö hre unden gigi bestands, an den das Geseßz di; Steuer knüpft (8 Si der Reichs.! Pachtrecht zu Beginn des ersten Steuerahschnitts bewertet war . , . 3 ig K ö ö. r gs. ! — abgabenordnung), ein im Gesetz selbst bezeichnetes Unternehmen und ' bewertet werden durfte. Um diefen Vetrag würde sich der e e 3 ö f . ö. 3 ann ee, ,. w . ö 2. betrieben wird und in diesem Betriebe bestimmte Handlungen steuerpflichtige Gewinn minpern. Da es sich aber um eine . gering e . ö mange . ö , . . ; 3. ne den vorgenommen werden, die im Steuergesetz bezeichnet sind und die 3 48 ver 8. Steuernotverorbnung zulässige Entscheidung na . 95 * . , , . . nrg 33 d ö Fi 26. . n ft uer⸗ Steuerschuld entstehen . Nur bei einem derartigen Tat freiem Ermessen handelt, so kann nicht beanstandet werden, daß z 9. . . * ö 166 ug 93 ip 1 kö 1 bestand läßt sich sagen, daß die Steuerpflicht sich auf den VBetrigb!] bie BVorinstanz in dieser Veziehung weitere Ermittlungen unter— ö . ö vont 15. August 19235 hatte des e ,. —ᷣ . e, ng eren , * lassen hat. (ürteil von 86. Mal 527 VI A So.)
ĩ i ö i . 56 bor bei der Tabaksteuer, bei der zuer, be . ö
e ,, sen. ö, , 3. . lteltteuet be, bel lünisah terer. Sie Liegen ier micht woe. 8 77. en . 1 , , 8 daß die Werbungskosten im Vier . . ; etre 9 . wenn das Gesetz die Entstehung der Steuerschuld lediglich an die , gehört 3 85 3h , , . . 1. . schon . . t. er . . 9 Verwirklichung eines Tatbestands knüpft, der unabhängig ist von . , ,, ift 0 i nn sud'n as Wachthecht als sind. . mi ; 366 3 39 . — dem Bestehen eines Unternehmens. as ist der Fall bei den en. igen *. in, ö Warlngefrpitèls' weint Ge , 1 . 169. z 3 . h . n en kes Ge Zöllen; denn die Zollschuld entsteht lediglich durch die Ueber . . 1 ven ah , rns vie Henfahr
, , . k . ret dees, führung der Waren in J Verkehr des Zollinlandes, und 6 ,, . , zfähigen . noch nicht ensschieden ist, beseitigt worden, Dem Geseh zwar bei dem Inhaber der Waren, und es ist hierbei völlig gleich⸗ 16. en Neuabschluß des Pa ae, , . 9 iegt der nur die Anträge umfassende mündliche Bericht des Die Vorinstanz hat die Annahme von 6. Ausschusses (Drucksache Nr. 1944) zugrunde, auf den das Gesetz in der Reichstagssitzung vom 20. Februar 1926 (Stenographischer Bericht S. 5747) ohne Debatte beschlossen wurde. Solange 8 98 Abs. 1 Nr. 8 in der Fassung vom 10. August 1925 in Geltung war, war dem Arbeitnehmer die Möglichkeit gegeben, einen Er⸗ ö wegen ungenügender Berücksichtigung der im Jahre 1925 erwachsenen Werbungskosten auf diese Bestimmung zu stützen, und es bestand kein Anlaß, den 8 98 Abs. 1 Nr. 2 heranzuziehen. Da S 938 Abs. 1 Nr. 2 durch das Gesetz vom 26. Februar 1926 keine Aenderung erfahren hat, könnte vielleicht
bom 1. Juli bis 81. März laufende Wirtschaftsjahr unverhältnis- mäßig hohe Einnahmen ohne entsprechende Ausgaben gewähren muß. Da die Bestellung des Grund und Bodens zu einem beim Bestandsvergleich zu berücksichtigenden Gegenstand des beweg⸗ lichen Anlagekapitals nicht führt, so läßt sich der infolge des pro⸗ gressiven Steuersatzes und der Unzulãässigkeit des Abzugs von Verlusten eines Wirtschaftsjahrs bei einem später eintretenden Nachteil für den Steuerpflichtigen nur dadurch vermeiden, daß er am Ende des ersten Wirtschaftsjahrs den voraussichtlichen Mehrwert seiner Rechte gegenüber den Verpflichtungen aus dem Pachtvertrag als Teil seines beweglichen Anlagekapitals berück⸗ sichtigt. Gegen die Zul fe einer solchen Berücksichtigung be⸗ stehen keine Bedenken, und es ist auch nichts dagegen einzuwenden, wenn als Mehrwert die genannten Ausgaben angenommen werden. Falls dieser Mehrwert bis zum Beginn des letzten Wirtschaftsjahrs unverändert beim Bestandsvergleich einge setzt wird, ist die Folge, daß das Einkommen des ersten wie des letzten Relags. der Pachtzeit dem der anderen Wirtschaftsjahre angeglichen wird. Der Steuerpflichtige kann jedoch am Ende jedes Wirtschaftsjahrs nachweisen, daß der Mehrwert des Pacht⸗
Ausgaben zu rechnen ist. n Werbungskosten mit der Begründung abgelehnt, daß es sich be— grifflich bei Werbungskosten um Ausgaben handeln müsse, dle mit einer gewissen Regelmäßigkeit perlodisch wiede rkehrten. Die Rechtsbeschwerde ist begründet. Der Reichsfinanzhof hat bereits in einer früheren Entscheidung ausgeführt, daß zu den e,, kosten auch einmalige Ausgaben zu rechnen wären. Frag ich kann lediglich sein, ob der Steuerpflichtige nicht in dem Pacht⸗ vertrag einen Gegenwert erlangt hat, der zum beweglichen An⸗— lagekapital zu 2 und bei dem nach 5 128 Abs. 1 des Ein schaftliche Einnahme einkummensteuerpflichtig. Der kommensteuergesetzes zu machenden Bestanbsvergleiche zu berück⸗ angenommen werden, daß auch nach Inkrafttreten des letzteren Beschwerdeführer war u. a. Pächter eines Vorwerks, das zum sichtigen war. Der Begriff des ,,, im Gesetzes Erstattung der Lohnsteuer wegen höherer Werbungs⸗“ 1. März 1925 verkauft wurde. Dabei erhielt er eine Entschädi⸗ fi Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes ist auf körperliche Gegen⸗ kosten nicht auf Grund des § 93 Abs. 1 Nr. 2 in Verbindung ung von 85s 9000 RM, die zum Teil eine Vergütung für GEinsaat, tände nicht zu beschränken, sondern umfaßt alle Gegenstände, die mit § 56 verlangt werden könne. Dann wäre für die Arbeit- in . und Bestellung (Feldtaxe) darstellte. Streitig ist, ob nicht zur Veräußerung bestimmt, sondern dauernd dem Betrieb nehmer, über deren Erstattungsanträge vor dem 3. März 1926 sie insoweit als steuerpflichlige Einnahme anzusehen ist. Die gewidmet sind. Dasselbe gilt von dem Begriff Betriebsinventar nicht entschieden war, überhaupt die Möglichkeit benommen, die Vorinstanz hat die Frage bejaht. Sie hat am Schlusse aus- im § 18 Abs. 8 des Einkommensteuergesetzes. Auch das auf nicht nach 5 75 Nr. 2 berücksichtigten und . Betrag von 50 RM . daß die Entscheidüng nach freiem Ermessen gemäß Grund eines Pachtvertcags erlangte Recht des Bächters kann,
gültig, ob dieser Inhaber ein Unternehmen betreibt oder nicht. Der Umstand, daß der Zollpflichtige ein Unternehmen betreibt und in diesem Betriebe Waren, für die eine Zollpflicht entstanden ist, eingeführt hat, kann eine Haftung aus 8 96 der Reichs⸗ abgabenordnung nicht begründen. Die . Entscheidung war daher unter Freistelkung der Beschwerdeführerin aufzuheben. (Urteil vom 15. Juni 1927 IV A 19227.)
76. Entschädigung des Pächters für seine Bestellungs⸗ arbeiten bei Endigung des Pachtverhältnisses als landwirt⸗
im Vierteljahr oder den Pauschsatz von § 70 Abs. 1 Buchstabe b a8 der 3. Sleuernotverordnung erfolge. Der Streitgegenstand insoweit es durch einmalige Ausgaben erlangt oder in feinem übersteigenden Werbungskosten als Grund für eine Erstattung eträgt, da der Steuerpflichtige in einem anderen Betrieb einen Werte , , ist, 23. B. wenn der Pachtzins für mehrere Jahre eltend zu machen, sofern nicht die Voraussetzung des 8 935 Abs. I Verlust hatte, nur 4446 RM. In der Rechtsbeschwerde wird aus- vorausbezahtt ist oder der Pächter erhebliche Indestierungen ge 2 1 des Gesetzes in der Fassung vom 26. Februar 1926 vorliegt. eführt, die Vergütung für Feldtaxe stelle eine Rückvergütung macht hat, zum Anlagekapital zu rechnen sein, während es, so⸗ Wenn nun auch durch das Gesetz vom 26. Februar 1926 eine . den Kaufpreis dar, den er bei Fechten rt im Mai 1999 für weit ihm die Verpflichtung zur Zahlung der Pachtzinsen gegen⸗ gewisse Einschränkung der Erstattungsanträge zur Entlastung der Sinsaat, Bestellung und Stallmist gezahlt habe. Er habe die , , . bezweckt wurde, ist doch nicht anzunehmen, daß Feldtaxe nicht inventarisiert, weil er dazu nicht verpflichtet ge⸗ der Gesetzgeber eine Berücksichtigung hoher Werbungskosten bei wesen sei. Die Rechtsbeschwerde ist nicht begründet. Nach § 591 Erstattungsanträgen schlechthin . wollte. Bei den zur
Veranlagung kommenden Steuerpflichtigen können in der Regel wohl Werbungskosten nicht einen Grund zu einer Ermäßigung der Steuer nach 56 abgeben, weil sie schon bei Feststellung des steuerbaren Einkommens an den Ginkünften zum Abzug gelangen, also die , Steuer mindern. Anders liegen
übersteht, als einen beim Bestandsvergleich zu berücksichtigen den Wert darstellend nicht angesehen werden kann. Vei dem danach anzunehmenden Wert des Pachtrechts wären Absetzungen gemäß 816 3, § 19 Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes entsprechend der Dauer des Pachtvertrags zulässig, auch könnte er nach ordnungsmäßiger Bewirtschaftung ergibt. Endet also die . § 19 3 1, 5 20 des ,,,, herabgesetzt zu einer Zeit, in der schon erhebliche Bestellungsarbeiten für dle werden, foweil ein Mehrwert des Rechts auf die Nutzung des nächste Ernte gemacht werden mußten, so hat er die Bestellungs⸗ Grundstücks gegenüber den zukünftigen Pachtzinsen nicht mehr arbeiten zu machen, ohne daß er 96 verlangen kann. Es anzuerkennen ist. Eine derartige e,, ,, , Aus⸗ aber die Verhältnisse bei den Arbeitnehmern, bei denen die Ver⸗ steh den Parteien natürlich frei, abweichende Bestimmungen zu gaben, die man wie bei den kaufmännischen Bi ͤ anlagung nach 5 89 des Einkommensteuergesetzes unterbleibt. ern, also insbesondere zu vereinbaren, daß der Pächter bei vierung bezeichnen kann, läuft im wesentlichen auf eine Ver— Sie konnten zwar nach Artikel 18 19 der 2. Steuernotberordnung Uebernahme der Pacht die ihm zugute kommenden Bestellungs⸗ teilung der Ausgaben auf die Dauer der Pachtzeit hinaus. Eine und § I5 des Einkommensteuergesetzes eine Erhöhung des steuer⸗ arbeiten zu ersetzen hat und bei Erledigung der Pacht die ihm derartige Aktivierung und Verteilung ist als zulässig zu erachten, freien Lohnbetrags wegen hoher Werbungskosten erwirken, konnten nicht zugute kommenden ersetzt erhält. Es ist auch möglich, daß e. es sich um eine im Verhältnis zum Pachtzins erhebliche aber auch im Hinblick auf den 5 96 des Gesetzes vom 10. August nur das eine oder das andere vereinbart wird. In derartigen usgabe — 6 Geboten ist ste aber nur, wenn nach der An⸗ 1925 von einem Erhöhungsankrag absehen in der Erwartung, Fällen ist der vom Pächter zu leistende Ersatz eine abzugsfähige schauung der beteiligten Kreise in dem Pachtrecht ein Mehrwert daß ihnen dadurch kein Nachtell erwachse, da die höheren ÜUusgabe, die dem Pächter zu leistende eine nach 5 12 Abf. 1 des egenüber der Verpflichtung zu den laufenden Pachtzinsen er⸗ Werbungskosten bei einem Grstattungsantrag Berücksiichtigung Einkommensteuergefetzes zu berücksichtigende Einnahme aus dem ö ist, dessen 1 ordnungsmäßiger Buchführung
des Bürgerlichen Gesetzbuchs hat der Pächter das gepachtete Grundstück in dem Zustand zurückzugewähren, der sich bei
finden würden. Wurde nun auch § 958 Abf. 1 Nr. 3 in der landwirtschaftlichen Betrieb. Es leuchtet ein, daß infolgedessen entspricht. Hierbei spielt eine erhebliche Rolle, ob der Mehrwert Fassung vom 10. August 1965 aufgehoben, so wurde damit die die Ausgaben des ersten und die Einnahmen des letzten Wirt- auch im Falle eines Todes des Besitzers gus nutzbar wäre. Sofern Möglichkeit nicht abgeschnitten, die Werbungskosten unter Um⸗ schaftsjahrs unverhältnismäßig hoch sind. Läuft z. B. das Pacht⸗ der Steuerpflichtige danach die Wahl hatte, ob er die Gebühr stän en doch als eine die Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers jahr vom 1. Juli bis 30. Juni und unterstellt man, daß als Ersatz aktivieren und danach verteilen wollte oder nicht, wäre es an⸗ wesentlich mindernde Belastung des sein steuerbares Einkommen für Bestellung bei Beginn der Pachtung bom Pächter und am ebracht gewesen, ihn hierüber aufzuklären. Die angefochtene bildenden Arbeitslohns aufzufassen. Dem Grundgedanken des Gnde der Pachtung an den Pächter 20 600 RM zu zahlen sind 9. cheidung war danach . und die nicht spruchreife §z 88 Abs. 1 Nr. 2 und § 565 des Einkommensteuergesetzes ent. und daß der Gewinn eines jeden Jahres im übrigen auf etwa Sache an die Vorinstanz zurü (Urteil vom 18. Mai 30 000 RM zu berechnen wäre, so ergäbe sich für das erste Wirt⸗1 1927 VI A 189/27.)
zuberweisen.
spricht es mehr, wenn in diesem Sinne auch Werbungskosten,
lanzen als Akti⸗