Unterhalts, mit dem Antrag, den Be⸗ durch vorläufig vollstreckbares
klagten Urteil kostenpflichtig zu verurteilen, an
den Kläger an Stelle der durch Ver⸗ säumnisurteil des Amtsgerichts, hier, erkannten monatlich 14000
vom 12. 4. 1923, C. 59 es, Unterhaltsrente von Mark als Unterhalt vom Tage der Klagerhebung ab bis zum vollendeten 16. Lebensjahre des Kindes eine vierteljährliche Geldrente von 90 RM jeweils im voraus an den Vormund (Jugendamt Stuttgart⸗Amt in Feuer⸗ bachJ zu bezahlen. Termin zur Güte⸗ verhandlung vor dem Amtsgericht, hier, ist bestimmt auf Donnerstag, den G. Oktober 1927, vorm. 10 Uhr. Hierzu wird der Beklagte hiermit ge⸗ laden. Dem Kläger ist die öffentliche Zustellung und das Armenrecht be⸗ willigt worden. (C. 1529/27.) Den 17. August 1927. Württ. Amtsgericht Rottweil.
47007] Oeffentliche Ladung. 3. In. Sachen der minderjährigen Helga Ingrid Armgard Zielke Schojow, Klägerin, vertreten durch die Amts⸗ vormundschaft des Landkreises Stolp in Stolp i. Pomm., Prozeßbevollmäch⸗ tigter: Rechtsanwalt Dr. Dörfer in Zanow, wider den Inspektor Otto Plath, früher in Panknin, Kreis Schlawe, wohnhaft, jetzt unbekannten Aufenthalts, Beklagten, wegen Unter⸗ halts — C. 130/26 — ist Termin zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits auf den 6. Oktober 1927, vormittags 9 Uhr, vor dem Prozeß⸗ gericht Amtsgericht in Zanom — anberaumt, zu dem der Beklagte hier⸗ mit geladen wird. Es ist beantragt, den Beklagten kostenpflichtig zu ver⸗ urteilen, der Klägerin vom Tage der Geburt, nämlich dem g. Juni 1926 ab, bis zum vollendeten 16. Lebensjahre eine vierteljährliche im voraus zu ent⸗ richtende Unterhaltsrente von 60 Reichs mark zu zahlen, und zwar die rück⸗ ständigen Beträge sofort und die künftig fällig werdenden am 9g. Sep⸗ tember, 9. März und 9. Juni jeden Jahres, und das Urteil für vorläufig
vollstreckbar zu erklären. Zanow, den 26. 7. 1927. Das Amtsgericht.
in
4I0lI6] Oeffentliche Zustellung. Der Regierungsrat Dr. Erich Bandekow in,. Berlin, Urbanstr. 3, Prozeßbevoll⸗ mächtigter; Rechtsanwalt. Paul Zobel, Berlin Schöneberg, Hauptstr. 143, klagt gegen die Firma Hermann Behrendt, Inh. Heinz, Behrendt, Berlin 8. Ritter= straße 27 jetzt unbekannten Ausenthalts, daß auf Grund des Beschlusses des Amts- gerichts Berlin⸗Tempelhof vom 16. 1. 1927 die hinterlegten 350 RM nebst Zinsen an die Bandekowschen Erben aus— gezahlt werden, event. darin zu willigen, daß von der Hinterlegungssumme 55 RM nebst den Hinterlegungszinsen, davon so⸗ fort 55 Ré nebst Hinterlegungszinsen, e e n und I. 6. ausgezahlt, werden, mit dem Antrage, daß die Auszahlung der zu 6 .I. 9. 27 hinterlegten 350 RM nebst Zinsen an den Vertreter der Bandekow— schen Erben, Reg. Rat Dr. Erich Bande; kow, zu erfolgen habe. Der Kläger ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlune des Rechtsstreits vor das r Berlin⸗Tempelhof, Möckernstr. 128/139, auf den 22. September 1927, vor⸗ mittags Hes Üihr, Zimmer 187. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekanntgemacht. Berlin, den 8. August 1927. Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.
(470191 Oeffentliche Zustellung. Der Rechtsanwalt, Froidevaux in Kleve, Prozeßbevollmächtigter; Rechts⸗ anwalt Froidebaurx, Kleve, klagt, gegen den Kaufmann Karl Büniung, früher in Kleve, jetzt ohne bekannten Wohn- und Aufenthaltsort, unter der Behauptung, paß der Beklagte ihm eine Gebühren forderung von 14905 RM für die Ver— tretung in der Prozeßsache . Frau gegen ihn (2 R. 20 2) verschulde, mit dem Antrag: a) den Beklagten . ver⸗ urteilen, an den Kläger 140,05 RM nebst 8 8 Zinsen seit dem 25. 9. 1926 zu zahlen, b) das Urteil für vorläufig voll⸗ treckbar zu erklären. Der Kläger ladet zen Beklagten zur mündlichen Verhand- lung des Rechtsstreits vor die 2. Zivil: kammer des Landgerichts in Kleve auf 9. November 1927, vorm. 9146 Uhr, mit der r, ,,. sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechts- anwalt als Prozeßbevollmächtigten ver⸗ treten zu lassen. Kleve, den 15. August 1927. Gerichtsschreiber des Landgerichts.
4. Verlofung 1c. von Wertpapieren.
Die Bekanntmachungen über den Verlust von Wertpapieren befin⸗ den sich ausschließlich in Unter⸗ abteilung 2.
47030
Die am 30. September d. J. fällige Auslosung von Schuldverschreibungen über die Roggenwertanleihe der Stadt Insterburg lindet nicht statt, da die planmäßige Tilgung darch Rückkauf ge⸗ tätigt ist.
Insterburg, den 16. August 1927.
6600 6611 6619 6793 6911 6926
070 7Z101 7187 365 7401 7409 7476 7504 7513 7633 7635 7656 7916 7943 7958 8029 8039 8045 S165 8175 8198 82750 8288 8384 S579 8604 8606 8897 8907 8917 9080 9085 9104 M200 9205 9221 9410 9422 9461 676 9705 9707
142 153 155 188. 988 1937
M028)
von den Roggenpfandbriefen legende
fälligen Zinsen Pommerschen Grunde zu
16. Juni d. J. wird auf 12,50 RM festgesetzt. Stettin, den 17. August 19727.
direktion. von Eisenhart⸗Rothe.
17029
Offenbach a. M. von 1923. Der für die Verzinsung der Anleihe vom 1. Oktober 1926 bis 1. Oktober 1927 maßgebende Holzpreis ist auf 38,01 Reichsmark für den Festmeter fest— gestellt worden. Für den am 1. Ok⸗ tober 1927 fälligen fünften Zinsschein werden daher bezahlt: bei 1 Festmeter 228 RM, bei „z Festmeter 1,14 RM, bei M Festmeter 0,57 RM. Offenbach a. M., 19. August 19217. Der Oberbürgermeister.
.
Bekanntmachung. Gemäß 5§ 5 der Preußischen Ver⸗ ordnung vom 10. Dezember 1926 (Ges.-S. S. 169) wird nach dem Stande des 30. Juni 1927 bekanntgegeben: Aufwertungsbetrag der bestehenden Hypotheken GM 251623433.
Aufwertungsbetrag aus Rückwirkungs⸗ u. Vorbehaltshypotheken Goldmark 2 89 284,16.
Bestand der Teilungsmasse:
a) Effekten GM 424 000, — b bar GM 60 0, ?. Goldmarkbetrag der teilnahmeberech⸗ tigten Pfandbriefe GM 42282 238,5. Herabsetzungen vom Aufwertungs⸗
betrag auf Grund des § 8 oder des §z 15 des Aufwertungsgesetzes und son—⸗ stige Ausfälle der Teilungsmasse sind in Höhe von rund GM 87 000, — ein— getreten. Welche Ausfälle und Herab⸗ setzungen noch zu exwarten sind, läßt sich nicht angeben, da über eine größere An— zahl streitiger Aufwertungssachen noch nicht entschieden und auch das Rang— verhältnis der Aufwertungshypotheken in vielen Fällen noch nicht geklärt ist. Kiel, den 19. August 1927.
Direktion des Landschaftlichen Kreditverbandes für die Provinz Sch leswig⸗Holstein.
47159) 5 ,υί Goldmarkanleihe des Schleswig-Holsteinischen Glek⸗ trizitäts⸗Verbandes Reihe 4. Bei der am 10. August 1927 vorge— nommenen zweiten Auslosung wurden folgende Nummern zur Rückzahlung per l. November 1927 ausgelost: Lit. à St. 19 (über je GM 105) Nr. 26 54 63 83 99 115 126 140 181 ö 269g 270 287 297 314 336 hh 388 411. Lit. E St. 85 (über je GM 42) Nr. 428 439 445 525 543 555 630 631 644 716 722 736 757 794 831 882 976 985 996 1043 1050 1085 1122 1142 1150 1158 1171 1173 1206 1220 1261 1275 1304 1317 1353 1365 1403 1448 1466 1528 1546 1547 1588 1618 1632 1635 1648 1654 1707 1713 1773 1824 1827 1836 1859 1886 1906 1953 1961 1976 1990 2005 2153 2156 2164 2275 2277 2286 2304 2352 2377 2394 2406 2424 2440 2449 2459 2498 2519 2668 26567 2582 2590 2604 2610. Lit. C St, 307 (über je GM 21) Nr. 2640 2665 2671 2672 2680 2685 2686 2710 2743 2755 2779 2806 2857 2877 2882 2903 2939 2948 2956 2974 2999 3017 3069 3065 3073 3096 3119 3zlh7 3176 3251 3258 3262 3301 3318 3338 3345 3362 3397 3412 3414 3458 3473 3498 3506 3524 3545 3563 3581 3609 3611 3626 3646 3683 3699 3722 3732 3742 3760 3791 3796 3825 3857 3860 3884 3887 3919 3933 3934 39652 3960 3965 4022 4034 4064 4085 4097 4103 4121 4153 4181 4193 4200 4206 4228 4271 4289 4307 4353 4384 4389 4400 4402 4424 4432 4491 4494 4507 4528 4555 4559 4566 4592 4636 4643 4669 4676 4679 4723 4734 4752 4781 4782 4809 4834 4833 4839 4892 4904 4908 4945 4957 4984 4992 5000 5034 5076 5080 bo86 5105 5h12 5119 Hls37 5Iö3 5233 52566 5423 5428 441 5495 5524 5527 5537 5549 höbbß 5h72 5591 5668 5676 5710 5741 5764 5776 5792 5793 5801 5825 5865 5870 5893 5943 b994 5995 6002 6019 6026 6042 6043 6100 6139 6164 6162 6209 6247 6261 6281 6288 6326 6328 6339 6386 6403 6406 6454 6460 6461 6462 6479 6492 6544 6561 6592 6632 6689 6747 6749 6950 6964 6979 6995 7003 7020 7023 7027 7196 7347 7351 7361 7415 7416 7435 7452 76529 7532 7610 7632 7739 78323 7825 7860 S000 8005 8012 8026 8l08 8111 8129 8160 8218 8224 8237 8243 8450 8454 84056 8502 8607 8727 8889 8891 8958 g0lb 9g052 9078 9112 gil4 gi16 9117 9240 g274 9301 93495 9505 9625 9655 9662 9721. Restanten aus der 1. Auslosung per 1. 11. 1926. Lit. A (über je GM 195) Nr. 104
4031
6999 7000 7091
Lit. B (über je GM 42) Nr. 861
Der Magistrat.
1875 2308 2687.
Der für die Berechnung der nächst⸗ 10 9 igen 3il Durchschnittswert für märkischen Roggen in der Zeit vom bis 15. August d. J.
Pr. Pommersche Generallandschafts⸗
6 „ige Holzwertanleihe der Stadt
F§ 14 und 17 der Durchführungsverord—⸗ nung n bindung mit 5 290 H.⸗G.⸗B. für kraftlos
Lit. C (über je GM 21). Nr. 3507 3555 3557 36783 3682 3870 3936 3944 3973 3983 3990 4023 4026 4028 4096 4456 4459 4506 4524 4529 4541 4554 4257 4593 4678 5162 5179 5222 5755 6410 6902 6903 7041 7072 7073 7109 7319 7320 7327 7348 7353 7422 7540 7572 7586 7649 7842 7909 7977 8409 8437 8601 8771 9008 9012 9284 g9g295.
Die Verzinsung der ausgelosten Obli— gationen hört mit dem Tage der Fällig—⸗ keit auf.
Die Einlösung erfolgt bei den auf den Zinescheinen aufgedruckten Zahlstellen. Die Einlösungsbeträge für die Stücke aus der zweiten Ausflosung werden später bekannt— gegeben werden.
Rendsburg, im August 1927.
Schleswig⸗Holsteinischer Elektrizitäts⸗Verband. Der Verbandsvorsteher. Rogge.
2647 3904 4025 4523 466 6675 7302
ü /// /// ///
5. Kommanditgesell⸗ schaften auf Aktien, Aktien
gesellschaften und Deutsche Kolonialgesellschaften.
45872) Rheinberg & Co. Kellerei Schloß Rheinberg Akt. Ges.,
Geisenheim a. Rhein. Die Herren Aktionäre werden hierdurch zur außerordentlichen Generalver⸗ sammlung auf den 19. September 1927, vormittags 11 Uhr, in das Notariatszimmer des Rechtsanwalts und
Notars Justizrat Dr. Romeiß, Wies baden, Nikolasstr. 12, eingeladen.
Tagesordnung:
1. Zusammenlegung der Aktien.
2. Aenderung der Statuten.
3. Genehmigung der Eröffnungsbilanz. 4. Aufsichtsratswahl.
⸗ ö a. Nhein, den 19. August
1927.
Der Vorstand. Oskar Werner.
4727603] Nachtrag unserer Veröffentlichung
vom 31. März 1927.
Laut Protokoll unserer Generalver⸗ sammlung vom 15. März 1927 ist Herr W. G. Deußen, Berlin, aus dem Auf⸗ sichtsrat ausgeschteden.
Berlin, den 19. August 1927.
A. Busse C Co. Aktiengesellschaft.
Der Vorstand.
47180 ZSigarettenfabrik „Triumph“ Aktiengesellschaft, Dresden. Aus dem AÄAufsichtsrat ist ausgeschieden Herr Gustav Fuhrmann, Dresden. In den Aufsichtsrat neugewählt worden ist Herr Dr. Anton Wilhelm, Berlin⸗Pankow. Das bisherige Aufsichtsratsmitglied Herr Major a. D. C. O. Brauer ist zum Vor—⸗ sitzenden des Aufsichtsrats gewählt worden.
3233] Die Bauindustrie A.⸗G., Rastatt, ist lt. Beschluß in der a. o. G.⸗V. vom 16. Mai d. J. in Liquidation getreten. Die Gläubiger der Gesellschaft werden aufgefordert, ihre Ansprüche anzumelden. Rastatt, den 20. Mai 1927. Bauindustrie A.“ G. i. L. Die Liquidatoren: Hurrle. Lautenbacher. Bouman.
47186 Bürgerliches Brauhaus Aktien⸗Gesellschaft, Herne.
Die Firma Bürgerliches Brauhaus Aktien⸗Gesellschaft, Herne, ist erloschen. Ihr Veimögen ist als Ganzes unter Aus schluß der Liquidation auf die Schlegel Scharpenseel⸗Brauerei Aktien⸗Gesellschaft, Bochum, übergegangen. Die Gläubiger der erloschenen Firma werden aufgefordert, sich bei uns zu melden.
Bochum, den 19. August 1927. Schlegel⸗Scharpenseel⸗Brauerei Aktien⸗Gesellschaft.
Der Vorstand. Harrer. 46835 In der Generalversammlung unserer Gesellschaft vom 16. März 1927 sind folgende Herren neu in den Aufsichtsrat unserer Gesellschaft gewählt worden: Kommerzienrat Julius Gumpel, Han— nover, Konsul Kurt Gumpel, Hannover, Bankier Erich Meyer, Hannover, Bank— direktor Alwin Kues, Hannover, Bank— direktor Makowsky. Hannover, Graf Nikolaus Uexrkuell, Berlin-Zehlendorf. Berlin, den 20. August 1927. Berliner Velvetfabrik M. Mengers & Söhne Aktiengesellschaft.
Paul Mengers.
47041
J. G. Sappel A.-G., München.
3. Aufforderung zum Aktienumtausch. Unter Bezugnahme auf die 2. Auf⸗ forderung in Nr. 171 vom 25. Juli 1927 fordern wir hiermit diejenigen Aktionäre, die ihre Papiermarkaktien noch nicht in Reichsmarkaktien umgetauscht haben, auf, die Papiermarkaktien bis zum 25. Sep⸗ tember 1927 beim Bankhaus Hardy & Co., München, Brienner Straße 56, zum Um⸗ tausch einzureichen. Für nom. 40 000 Papiermark wird eine Aktie à nom. 20 RM gewährt. Sofern Aktien bis zum 25. 9. 1927 zum Umtausch nicht ein— gereicht worden sind, werden diese gemäß in Ver⸗
über Goldmarkbilanzen
erklärt.
1506 1544 1659 1663 1874
J. G. Sappel A.⸗G.
am 93 Uhr, Kockerols und Prang, Notare zu Koblenz, KaiserWilhelm-Ring 4, statt. fteigerung erfolgt nur in einem Posten und nur gegen sofortige Barzahlung. Der Erlös abzüglich der entstehenden Unkosten wird hinterlegt und steht den Berechtigten gegen Einreichung der kraftlos erklärten Aktien bogen
fügung.
468271 Mitteldeutsche HSartstein Industrie A. G. Die diessährige ordentliche General—⸗ versammlung findet den 10. September 1927, vor⸗ mittags 11 Uhr, im Geschäftshause der Gesellschaft, Frankfurt a. M., Weser⸗ straße 63, statt. Tagessrdnung: 1. Vorlage des Geschäftsberichts, der Bilanz und der Gewinn- und Ver— lustrechnung für das Jahr 1926. 2. Verteilung des Reingewinns. 3. Erteilung der Entlastung an Auf— sichtsrat und Vorstand. 4. Wahlen zum Aussichtsrat. Zur Teilnahme an der Generalversamm⸗ lung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, welche spätestens am 3. Werktag bis mittags 12 Uhr vor dem anberaumten Termin, diesen nicht eingerechnet, ihre Aktien oder Hinterlegungsscheine der Reichsbank oder eines Notars bei der Deutschen Bank Filiale Frankfurt a. M. der Dresdner Bank in Frankfurt a. M., der Gesellschaftskasse, Frankfurt a. M., Weserstraße 63, hinterlegt haben. Der Vorstand.
45874 Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am Montag, den 19. September 1927, vorm 11 Uhr, in Nürnberg, Imhoffstraße 28/11, statt⸗ findenden ordentlichen Generalver⸗ sammlung höflichst ein. Tagesordnung: 1. Vorlage und Genehmigung der Bilanz nebst Gewinn- und Verlustrechnung per 31. Dezember 1926 sowie des Berichts des Vorstands und Auf⸗— sichtsrats. „Entlastung von Vorstand und Auf⸗ sichtsrat. „Beschluß über die Liquidation der Gesellschaft und Bestellung des Liguidators gemäß § 23 der Satzung. 4. Aufsichtsratswahl. 5. Verschiedenes. Aktionäre, welche sich an der General⸗ versammlung beteiligen und dort ab— stimmen wollen, haben ihre Aktien oder einen Hinterlegungsschein über deren Hinterlegung bet einem deutschen Notar bis zum Mittwoch, den 14. September 1927, mittags 12 Uhr, bei der Gesellschaft zu hinterlegen und bis zum Schlusse der Generalversammlung dort zu belassen. Nürnberg, den 16. August 1927. Industrie⸗ und Metallbank Aktiengesellschaft. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats: (Unterschrift.)
47042 Speicherei⸗ und Speditions⸗ Aktiengesellschast.
Die neuen Gewinnanteilscheinbogen mit Erneuerungsscheinen zu den Aktien unserer Gesellschaft über je RM 120, Nr. 1 his 30600, mit Gewinnanteilscheinen Nr. 31 bis 40 werden vom 25. August
d. J. ab bei der Deutschen Bank, Berlin, und deren Niederlassungen in Dresden und Hamburg, oder
bei der Allgemeinen Deutschen Credit Anstalt Abteilung Dresden, Dresden, oder
bei der Dresdner Bank, Berlin, und deren Niederlassungen in Dresden und Hamhurg, oder
bei dem Bankhaus Gebr. Arnhold, Dresden, oder
bei dem Dresdner Kassen Verein A.⸗G., Dresden (nur für Mitglieder des Effekten ⸗Giro⸗Depots)
gegen Einreichung der alten Erneuerungs—
scheine ausgegeben.
Dresden ⸗Riesa, den 20. August 1927. Speicherei⸗ und Speditions⸗
Aktiengesellschaft. Scherbel. Liebing.
47050 Vereinigte Grauwacke⸗ und Basalt Aktien⸗Gesellschaft, Bonn.
Nachdem die Frist für den Umtausch der Aktien unserer Gesellschaft auf Grund des Zusammenlegungsbeschlusset der Ge— neralversammlung vom 24. März 1926 abgelaufen ist, werden hierdurch gemäß S I90 H.-G. B. diejenigen Aktien unserer Gesellschaft über je RM bo, welche nicht zum Umtausch eingereiht sind oder im Falle der Einreichung die zum Ersatz durch neue Aktien erforderliche Zahl nicht er⸗ reichen und der Gesellschaft nicht zur Ver- wertung für Rechnung der Beteiligten zur Verfügung gestellt sind, für kraftlos erklärt. Die nach §§ 290, 219 H.⸗G.⸗B. vor⸗ geschriebene dreimalige Aufforderung zum ÜUmtausch ist unter Androhung der Kraft— losßerklärung im Deutschen Reichs⸗ und Preußischen Staatsanzeiger unter dem 12. Februar 1927 in Nr. 36, unter dem 17. März 1927 in Nr. 64 und unter dem 13. April 1927 in Nr. 89 veröffentlicht worden.
Die an Stelle der für kraftlos erklärten Aktien bei der Gesellschaft vorhandenen neuen Aktien werden für Rechnung der Beteiligten durch öffentliche Versteigerung verkauft werden. Die Versteigerung findet 13. September 1927, vormittags im Büro der Justizräte Dr.
Die Ver⸗
einschließlich Gewinnanteilschein⸗ und Erneuerungsschein zur Ver—
Bonn, den 19. August 1927.
Der Vorstand. F. Maintzer.
am Samstag,
45847] Bekanntmachung.
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zur LIV. ordentlichen Generalversamm⸗ lung am 13. September 1927 in den Räumen der Firma Conrad Weber C Co., Nürnberg, Frauentorgraben 3/IIl, vor⸗ mittags 11 Uhr, ein.
Tagesordnung:
I. Vorlage der Bilanz für das Ge—⸗ schäftssahr 1926/ñ 27 sowie Gewinn⸗ und Verlustrechnung nebst Bericht des Vorstands und Aufsichtsrats.
Genehmigung der Bilanz nebst Ge⸗ winn⸗ und Verlustrechnung. Beschluß⸗ sassung über die Deckung des Ver⸗ lustes.
HI. Entlastung des Vorstands und Auf- sichtsrats. IV. Aufsichtsratswahl.
Nürnberg, 15. August 1927.
„Pegnitz“ Elektrieitätswerk Akt. Ges. Der Vorstand. Kalbfell.
46046 Die Gesellschaft ist laut Beschluß der ordentlichen Generalversammlung vom 7. August 1927 aufgelöst. Zum Liqui- dator ift der Direktor Richard Heinrich, Stettin, Oberwiek b, bestellt. Die Gläu— biger der Gesellschaft werden gemäß H. G -B. 5 297 aufgefordert, ihre sprüche anzumelden. Greifswald, den 18. August 1927. Gustav Bartens. Aktiengesellschaft i. iq. Der Liquidator: R. Heinrich.
. ;
Deutsche „West! Gesellschaft Attien⸗Gesellschaft, Köln.
Die Herren Aktionäre laden wir hiermit
zu der am 15. September d. J.
nachmittags 5 Uhr,; in der Amte stube
des Herrn Justizrat, Dr. Hilgers, Köln,
Mohren straße 1a, stattfindenden General⸗
versammlung ein.
Tagesordnung:
1. Vorlage des Geschästsberichts und der Bilanz nebst Gewinn- und Verlust⸗ konto per 31. 12. 1926.
2. Genehmigung der Bilanz.
3. ECntlastung des Vorstands und des Auf⸗ sichts rats. J ; Stimmberechtigt sind diejenigen Aktio⸗ näre, welche ihre Aktien spätestens 8 Tage vor der Generalbersammlung bei der Ge⸗
sellschaft hinterlegen.
Köln, den 19. August 1927.
Der Vorstand. Geub.
An⸗
15828 Zu am Donnerstag., den 15. September 1827, nachmittags 45 Uhr, im Sitzungszimmer der Schle⸗ sischen Landschaftlichen Bank zu Breslau, Zwingerstraße 22, sfattfindenden außfzer⸗ ordentlichen Generalversammlung unserer Gesellschast werden unsere Aktio⸗ näre hiermit ergebenst eingeladen. Tagesordnung: 1. Bericht des Liquidatorß. 2. Vorlegung der Liquidationseröffnungs⸗ bilanz. 3. Genehmigung derselben. 4. Verschiedenes. Zur Teilnahme an der, Generalver⸗ sammlung sind die Aktionäre berechtigt, die ihre Äktien bis spätestens den 12. Sep⸗ tember 1527 bei der Gefellschaft oder der Schlesischen Landschastlichen Bank, Breslau, oder bei einem deutschen Notar hinterlegen. Die Bescheinigung über die Hinter⸗ legung muß spätestens bis 13. September 1977 bei ber Geseilschast eingereicht sein. Die Hinterlegung hat bis Beendigung der Generalversammlung zu erfolgen. Breslau, den 19. August 1927. Speer & Schwarz Metallwarenfabrik Akt. Ges. i. ES. Der Liquidator: Edm. Hus ke.
47047 ; Deutsche Schiff⸗ und Maschinenbau⸗ anstalt Aktiengesellschaft, Bremen. — Joh. C. Tecklenborg Schiffs⸗ werft und Maschinenfabrikt, —
Wesermünde⸗G. Unter Hinweis auf die am 5. Februar, 6. Mal und 7. Mai d. J. erfolgten Ver⸗ öffentlichungen geben wir hiermit bekannt, daß nachstehende, zwecks Umtausch nicht eingereichte Papiermarkaktien der Joh. C. Tecklenborg A. G. gemäß des H. G.⸗B. für kraftlos erklärt werden: Rr. 543 719521 735 ge6 956 1429 1651 1691 1891 1904 2089 2185 2197 2209 2476 2478 2651314 2674 2784 2835 257576 2881 2967 3063 3106 i585 3222 3405 3630 3652 3852 3837 3851 35869 3883 4019 4076 4936/85 4691 4140 4223 42652 4271 4375176 1575 4433 4510 4775 4816 4825126 56079 5126 5182 5199 5238 5380 5496 5691 5745 58338 5870 5899 629091 6857 7780 8186 8191 8358/59 8393 S148 8531 3608 S966 9007 ol84 93 263 / 4 9313 / 20 1950102 10586 116938 i655 M706 1207157 13285 1343942 3762 63 13871 14273 159040144 16337 1651921 16872 16985 17624s25 — 137 PM 1000. Bremen, den 19. August 1927.
Der Vorstand.
einer
Verantwortlicher Schriftleiter Direktor Dr. Tyrol in Charlottenburg. Verantwortlich für den Anzeigenteil Rechnungsdirektor Menger in g, Berlin. Verlag der Geschäftsstelle Mengering in Berlin. Druck der Preußischen Muckerei⸗ und Verlags ⸗Aktiengesellschaft, Berlin,. Wilhelmstraße 32.
Zwei Beilagen (einschließlich Börsen⸗Beilage) und Erste und Zweite
Der Vorstand.
Zentral⸗Handelsregister⸗Beilage
Der Bezugspreis beträgt vierteljährlich 9, Neichs mark. Alle Postanstalten nehmen Bestellung an, für Berlin außer den Postanstalten und Zeitungs vertrieben für Selbstabholer auch die Wilhelmstrahe Nr. 32. Nummern hosten 0,80 Neichsmark.
Geschäftsstelle SM. 48,
Einzelne Fernsprecher: Zentrum 1573.
Anzeigenpreis für den Raum
einer 5 gespaltenen Einheitszeile (Petith 1,05 Neichsmark, einer 3 gespaltenen Einheitszeile 1,75 Neichsmark.
Anzeigen nimmt an
die Geschäftsstelle des Reichs⸗ und Staatsanzeigers Berlin Sw. 48,
Wilhelmstraße Nr. 32.
Nr.
Postscheckkonto: Berlin 41821. 1 927
Einzelnummern oder einzelne Beilagen werden nur gegen Barbez einschließzlich des Portos
abgegeben.
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ahlung oder vorherige Einsendung des Betrage
—
bee Alle zur Veröffentlichung im Reichs⸗ und Staats⸗ anzeiger bezw. im Zentral⸗Handelsregister bestimmten Druckaufträge müssen völlig d ruckreif eingereicht werden; es muß aus den Manuskripten selbst auch ersichtlich sein, welche Worte durch Sperrdruck oder Fettdruck hervorgehoben werden sollen. — Schriftleitung und Geschäftsstelle lehnen jede Verantwortung für etwaige auf Verschulden der Auftraggeber beruhende Unrichtig⸗ keiten oder Unvollständigkeiten des Manuskripts ab. MJ
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Inhalt des amtlichen Teiles:
Deutsches Reich.
Verordnung über den Uebergang von Aufgaben der Reichs⸗ arbeitsverwaltung auf das Statistische Reichsamt. Bekanntmachung über den Londoner Goldpreis.
Preußfzen. Anzeige, betreffend die Ausgabe der Nummer 31 der Preußischen Gesetzsammlung.
c 22
Amtliches.
Deutsches Reich.
Der ord nung
über den Uebergang von Aufgahen der Reichs⸗ arbeitsverwaltung auf das Statistische Reichsamt.
Vom 21. August 1927.
Die Bearbeitung der Angelegenheiten der Tarifstatistit einschließlich der . des Tarifarchivs, der Statistik der Streiks und Aussperrungen, der Statistik der Verbände von Arbeitgebern, Arbeitnehmern und Beamten, der Arbeitsge mein⸗ schaften sowie die Führung des Verbandsarchivs gehen von der Reichsarbeitsverwaltung auf das Statistische Reichsamt über.
Im Statistischen Reichsamt wird eine besondere Abteilung für Sozialstatistik eingerichtet.
Das Nähere zur Ausführung dies er Verordnung bestimmen der Reichsarbeitsminister und der Reichswirtschaftsminister gemeinschaftlich.
Dle Verordnung tritt am 25. August 1927 in Kraft.
Berlin, den 21. August 1927. Der Reichskanzler. Marx. Der Reichsarbeitsminister. Der Reichs wirtschaftsminister. J. V.: Dr. Geib. J. V.: Dr. Trendelenburg.
Bekanntmachung
über den Londoner Goldpreis gemäß 5 2 der Ver⸗
ordnung zur Durchführung des 4 über wert⸗
beständige Hypotheken vom 29. Juni 1923. (RGBl. 1 S. 482.)
Der Londoner Goldpreis beträgt sür eine Unze Feingoldl - 4 84 sh 105 4, für ein Gramm Feingold demnach .. 32, 7455 pence. Vorstehender Preis gilt für den Tag, an dem diese Bekannt⸗
machung im Reichsanzeiger in Berlin erscheint, bis einschließlich des
Tages, der einer im Reichtsanzeiger erfolgten Neuveröffentlichung
vorausgeht. Berlin, den 23. August 1927. Devisenbeschaffungsstelle, Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Liquidation.
Seckel. Gleimius.
Preußen.
Bekanntmachung.
Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 31
der Freußischen Gesetzsammlung enthält unter
Nr. 13 20 die Verordnung zur Aenderung der Preußischen Pachischutzordnung 1925, vom 18. August 1927.
Umfang 4 Bogen. Verkaufspreis 0.15 RM.
Berlin, den 23. August 1927.
Nichtamtliches. Deutsches Reich. In der Ersten bis Neunten Beilage zur heutigen Nummer des „Reichs- und Sitaattanzeigers“ ist das Han del s⸗ abkommen zwischen dem Deutschen Reich und Frank⸗ reich veröffentlicht.
Der Königlich rumänische Gesandte Nano hat Berlin verlassen. Während, seiner Abwesenheit führt Legationsrat Aure lian die Geschäfte der Gesandtschaft.
Der lettländische Gesandte Dr. Woit ist nach Berlin zurückgekehrt und hat die Leitung der Gesandtschaft wieder übernommen.
Parlamentarische Nachrichten.
Begründung
zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Aus⸗ führung der Artikel 146 Abs. 2 und 149 der
Reichsverfassung. 1. Allgemeiner Teil.
1. Im Artikel 146 Abs. 2 der Reichs verfassung ist bestimmt, innerhalb der Gemeinden auf Antrag von Erziehungs⸗ BVolksschulen ihres Bekenntnisses und ihrer Welt⸗ anschauung einzurichten sind, soweit hierdurch ein geordneter Schulbetrieb, auch im Sinne des Abs. 1 dieses Artikels, nicht beeinträchtigt wird. Der. Wille der Erziehungsberechtigten soll dabei möglichst berücksichtigt werden. Das Nähere über die Ein⸗ richtung solcher Schulen soll die Landesgesetzgebung nach den Grundsätzen eines Reichsgesetzes bestimmen. Artikel 174 Satz 1 der Reichsberfassung schreibt vor, bis zum Erlaß dieses im Artikel 146 Abs. 2 vorgesehenen Reichsgesetzes bleihe es bei der bestehenden Rechtslage. Unter der bestehenden Rechtslage ist dabei die Rechtslage in Ansehung der Verhältnisse zu verstehen, für welche in dem durch Artikel 146 Abs. 2 vorbehaltenen Neichs⸗ gesetz Grundsätze aufgestellt werden sollen. Diese Verfassungs⸗ vorschrift hindert bis zum Inkrafttreten des dorgesehenen Reichs⸗ gesetzes den Erlaß neuer landesrechtlicher Vorschriften, die eine Aenderung der bisherigen Gesetzgebung über, die bekenntnis mäßige und weltanschauliche Gestaltung des Volks schulwe senz⸗ mit sich bringen. Erst mit dem Erlaß des im. Artikel 146 Abs. 2 vor⸗ gefehenen Reichsgesetzes erhalten die Länder in dieser Hinsicht freie Hand. Daraus ergibt sich ohne weiteres die Dringlichkeit des Gesetzes, das hier im Entwurf vorgelegt wird.
2. Soweit der Entwurf sich auf die Ausführung des Ar—
daß in berechtigten
und Entwicklung dieser Schulform beeinträchtigt werden. Um eine solche Beeinträchtigung zu verhindern, muß die Gewähr ge⸗ schaffen werden, daß auch Anträge von Erziehungsberechtigten auf Einrichtung von Gemeinschaftsschulen sich durchsetzen können. Die Bestimmung, daß auch die Gemeinschaftsschule auf Antrag einzurichten ist, bedeutet keine Stellungnahme zu der viel um— strittenen Frage, inwieweit der Artikel 146 Abs. 1. bei einer Neuordnung des Volksschulwesens der Gemeinschaftsschule eine Vorzugsstellung zuweisen wollte und wie eine solche Vorzugz⸗ stellung angesichts der in den meisten Ländern bestehenden Sach⸗ lage überhaupt geschaffen werden könnte, Wie man auch die Frage der Vorzugsstellung der Gemeinschaftsschule auf Grund des Artikels 146 Abs. 1 und 2 beurteilen mag, die ihr durch die Verfassung zugewiesene Stellung wird keinesfalls, dadurch beein⸗ trächtigt, daß in dem vorliegenden Entwurf auch für sie die Mög⸗ lichkeit geschaffen wird, auf, Antrag von Erziehungsberechtigten eingerichtet zu werden. Im übrigen ist aber im 5 2 des Entwurfs noch ein ausdrücklicher Hinweis auf Artikel 145 Abs. 1 auf⸗ genommen, durch den klargestellt werden soll, daß der Entwurf mit seinen Bestimmungen. über die Gemeinschaftsschule, deren Rechtsstellung nicht erschöpfend regeln will, sondern für sie nur insoweit Bestimmungen trifft, als dies bei Erlaß des im Artikel 146 Abs. 2 geforderten Grundfatzgefetzes sich als notwendig erweist. Den Ländern bleibt es hiernach unbenommen, auf Grund des Artikels 146 Abs. 1 weitere Bestimmungen über die Gemein⸗ schaftsschule zu treffen, beispielsweise allgemein oder im Einzel⸗ falle, selbstverständlich unbeschadet des ÄAntragrechts der Ergie⸗ hungsberechtigten, anzuordnen, daß Schulen, die wegen der Zu⸗ nahme der Schülerzahl in einer Gemeinde neu zu errichten sind, als Hhemenschaftsschulen eingerichtet werden.
5. Von den beiden im Artikel 146 Abs. 2 der Reichs verfassung vorgesehenen Schulformen, die dort Als „Volksschulen ihres Be⸗ kenntniffes“ und „Volksschulen ihrer Weltanschauung bezeichnet sind, bedarf die letztere noch einer besonderen Erläuterung; Der Ent⸗ wurf stellt sich auf den Standpunkt, daß nach den Verhandlungen der Narionalbersammlung durch Artikel 146 neben der Gemeinschafts⸗ schule nur die Bekenntnisschule einerseits und die weltliche Schule Im Sinne des Schulideals gewisser Kreise andererseits zugelassen werden sollte, daß also unter der „Volksschule ihrer Weltanschauung des Artikels 145 Abs. 2 die im Artikel 149 Abs. 1 genannte be⸗ kenntnisfreie (weltliche) Schule zu verstehen ist. Da jedoch im Artikel 146 Abs. 2 das Wort „Weltanschauung“ gebrgucht ist, und Fa im Artikel 137 Abf. 7 der Reichsverfassung den Vereinigungen, die sich die Pflege einer Weltanschauung zur Aufgabe machen, gewiste Rechte eingeräumt sind, die den Rechten der Religionsgesellschaften entsprechen, war es in Entwicklung des Grundgedankens des Arkkels 137 der Reichsverfassung geboten, den Angehörigen don Weltanschauungsbereinigungen unter hestimmten Voraussetzungen das Recht zuzuerkennen, an der bekenntnisfreien Schule eine besondere Berücksichtigung dieser Weltanschauung zu beantragen (gl. hierzu
auch die Cinzelbegründung zu sS§ 2 und 5.
53. Der Entwurf behandelt, wie schon die lleberschyift sagt, auch das mit den Fragen des Artikels 14 Abs. 2 im engen , stehende Gebiet des Artikels 149 der Reichsberfassung. Na
tikels 146 der Reichsverfassung bezieht, beschränkt er sich grund⸗ sätzlich auf den Inhalt des Abs. 2 die ses Artikels. Wenn aber das Gesetz eine Regelung für die im Artikel 146 Abs. 2 erwähnten Schulformen trifft, so ergeben sich hierbei. notwendig Rück⸗ wirkungen auch für die nach Bekenntnissen nicht getrennte (mit Religionsunterricht versehene) Schule Insoweit mußten dem⸗ nach in den Entwurf auch Bestimmungen für diese Schule auf⸗ genommen werden. Sie wird im Entwurf als Gemeinschafts⸗ schule bezeichnet.
3. Der Entwurf ist von der Absicht geleitet, das bestehende Volksschulwesen der Länder möglichst vor Erschütterungen und tiefgreifenden Umgestaltungen zu bewahren und die ent tehenden Kosten auf ein möglichst geringes Maß zu beschränken. Er mu te deshalb an den in den einzelnen Ländern und Gebieten des Reichs bestehenden Zustand anknüpfen und den Versuch machen, hierauf aufbauend eine stetige Entwicklung des Volksschulwesens in der durch die Vorschriften der Reichsberfassung gegebenen Richtung anzubahnen. Dieser Absicht dient zunächst die Bestimmung im l3 Aëcs. 4 des Entwurfs, wonach die bestehenden Schulen als im ntrag zustande gekommen gelten, wenn nicht vorschriftsmäßige Anträge ail andere Schulformen gestellt werden. Durch diese Bestimmung soll vermieden werden daß alsbald nach dem Inkrafttreten des Gesetzes die . berechtigten Anträge im Sinne des Artikels 145 Abs. 2 der Reichs⸗ verfassung und der S5 7 ff. des Entwurfs zu stellen haben, ohne Rücksicht darauf, ob die in ihren Wünschen entsprechende Schul⸗ jorm in der Gemeinde bereits vorhanden ist oder nicht. Jede andere Uebergangsbestimmung würde überall, also auch in den Gemeinden, in denen es voraussichtlich bei den bestehenden Schul⸗ formen sein Bewenden haben wird, Schulkämpfe entfachen sowie unnötige und kostspielige Verwaltungsarbeit verursachen. Eine solche aus Gründen der praktischen Notwendigkeit für die Ueber⸗ gangszeit vorgesehene . von Anträgen zugunsten der je⸗ weils bestehenden Schulformen ist rechtlich unbedenklich, da hier⸗ durch in keiner Weise dem Rechte der i ,. tigten vor⸗ gegriffen wird, ihren Willen durch Stellung entspre zender An⸗ träge zum Ausdruck zu bringen, und da sie auch im übrigen die . Weiterentwicklung des Schulwesens im Sinne der Reichsberfassung nicht hindert.
4. Als Folge dieses Aufbaus
Sinne der e r e n , auf
des Entwurfs ergab sich die Not⸗
Gesetzsammlungsamt. Dr. Kaisenberg.
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wendigkeit, auch Anträge auf Einrichtung von Gemeinschafts⸗
Artikel 149 Abs. 1 ist der Religionsunterricht ordentliches Lehrfach Fer Schulen mit Ausnahrie der bekenntnisfreien (weltlichen) Schulen. Der Religionsunterricht als ordentliches Lehrfach ist infolgedessen ein wesentliches Merkmal der Gemeinschaftsschule und der Bekenninis⸗ schule, durch das diese sich von der bekenntnisfreien Schule grund⸗ ählich unterscheiden. Da nun der Religionsunterricht. in Ueberein⸗ ö mit den Grundsätzen der Religionsgesellschaft, unbeschadet des Aufsichtsrechts des Stgates, zu erteilen ist, und da gerade diese Bestimmung wiederholt. Anlaß zu Meinungsverschiedenheiten über das Zusammenwirken zwischen Staat und Religiensgesellschaft gegeben hat, fo war es notwendig, hierüber einige allgemeine Grundsätze aufzustellen. Das Recht der Reichsgesetzgebung hierzu ergibt sich daraus, daß nach Artikel 149 Abf. J Satz 2 der Reichsverfassung die Erteilung des Religionsunterrichts im Rähmen der Schulgesetzgebung
u regeln ist und daß nach Artikel 10 der Reichs verfassung das heiß im e der Gesetzgebung Grundsätze für das Schulwesen aufstellen kann. J. Der Entwurf sucht in Anknüpfung ar d wesen und unter Einbeziehung der durch die Reichsverfassung neu geschaffenen bekenntnisfreien (weltlichen) Schule dem Zusammenprall der unüberbrückbaren weltanschaulichen Gegensätze, die im deutschen Volke vorhanden sind, dadurch seine Schroffheit zu nehmen, daß er den verschiedenen Weltanschauungen in der Volksschule ihr Sonder⸗ recht gewährt. Dies geschieht in Ausführung des Sinnes und des Wortlauts der . dadurch, daß er unbeschaden der staat⸗ sichen Schulhoheit, die n tel schafft, den Willen der Erziehungs— berechtigten bei der Erhaltun und Einrichtung bon Gemeinschafts⸗ schulen, Bekenntnisschulen und bekenntnisfreien Schulen weitgehend u berücksichtigen, daß er der Schulgesetzgebung der Länder zur Berück⸗ kehr nrg ihrer mannigfachen besonderen Verhältnisse noch aus⸗ reichenden Spielraum läßt, und daß er unter entschiedener Betonung der staatlichen Schulaufsicht dasjenige Zusammenwirken zwischen Staat und Religionsgesellschaft . das notwendig ist, weng. der Religionsunkerricht nach den Grundfätzen der Religionsgesellschaft erteilt werden soll. 8. Der Entwurf besteht aus sechs Abschnitten. Der exrste Abschnitt handelt ven den Aufgaben, Formen und Kennzeichen der dentschen Volksschule. Er setzt Aufgaben und Ziele der Volks⸗ chule in großen Zügen fest, zählt ihre verschiedenen Formen auf, kennzeichnet sie nach ihren gemeinsanen Merkmalen und nach ihrer . Eigenart und grenzt sie egeneinander ab. Der zweite Abschnitt handelt von der Einrichtung und Umwandlung der
an das bestehende Schul
schulen vorzufehen, obwohl im Artikel 446 der Reichsverfassung davon nicht die Rede ist; denn andernfalls könnte die Einrichtung
Schul formelk. Er bestimmt, wer berechtigt ist, Anträge auf Ein⸗