1927 / 197 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 24 Aug 1927 18:00:01 GMT) scan diff

richtung der genannten Schulformen oder auf Umwandlung einer Zu 8 4 S t 1 Schulformen oder auf Umwandlung 81 Schule verwendet werden dürfen. Selbstverständlich müssen ebenf Schulform in eine andere zu stellen, gibt die Vöraussetzungen au, a) Im Gegensatz zur Gemeinschaftsschule dient die Bekenntnis ö ,,,, 2 lülen, gibt die Vorausser gen 41 A. gensatz z zemerirnschafts chule dient die B tnis⸗ wie 1 5 e des 8 2 5 hei übergel . e,. * 5 ö h t ftssch t die Bekenntnis vie im Falle des 5 4 Abs. 5 bei vorübergehender Verwendung Br Cen EI age

nnter denen einem vorschriftsmäßig gestellten Antrag stattgegeben schule dsätzlich zur Aufnahme solch findern, die Aus ss j e schriftsmäßig gestellten Antrag stattgegebe schule grundsätzlich nur zur Aufnahme von solchen Kindern, die Ausnahnien zugelassen werden (vgl. Abs. e der Begründung zu 84)

werden muß, stellt Grundsatze darüber auf, wie die Entscheidung einer esti Be is ĩ z d ; rundsätze darüber auf, wi sch ig einem bestimmten Bekenntnis angehören Unter den Bekennt⸗ c) Wie i ĩ Teil N * . *. ? J ö n. . 8 . J 2 Wi 1 gemelne k Nr. 5 S8ae r ö De ikte der Behörden über einen solchen Antrag angefochten werden kann nissen haben das evangelische, das röm isch katholische das die Re hirn fn snen . a. ö , , ö n 2 2 2 2 ö 5os 5 5 s ö z s e * 222 2 1 . se 2. 2 1 6 9 werde 2 2 9 5 * 2 Mo 2 setzt fest wann, Anträg; gestellt und wiederholt werden können. israelitische eine anerkannte Stelle; daneben gibt es aber noch eine , 3 , , . Der dritte Abschnitt enthält einige allgemeine Grundsätze über große 3 eslaißsen Betenntniff . nschauungz vereinigung (im Sinne des Artitels 157 Abf. 7 der w , , m 2 . 34 26 , groß zahl von religiösen Bekenntnissen die in Deutschland im Reich sverfassi Rahme . *I z . Schalaufsicht und die Schulverwaltung, Der vierte Abschnitt Vergleich zu den genannten wenige e mer s gn ig eb nr w J . jandell vom Religionsunterricht in den Vollsschulen Er tellt Anhänger haben. Um zu vermeid baß allzu viele verschieden J 8 , ö K* ; . ö K i, ö Anhan ; . ermeiden, daß allzu viele verschiedene wird Sache der Länder sein, die nähere Ges . j . allgemeine Normen für die Einrichtung dieses Unterrichts auf Schularte . we, ,. rd Sache der Länder sein, die nähere Gestaltung solcher Welt= 6 rn ; ; I ĩ le g? 71* 111 Schularten und leistungsunfäh ge Zwergschulen entstehen, war es anschauungssch len“ z 83 s 5 ; de, . ,, = * und grenzt die dabei notwendige Mitwirkung der Religionsgesell⸗ unerläßlich, die Einri . , , ilchauungsschulen, zu regenn, wenn sich ein Bedürfnis hierfür 3 83 25 J , n ; zlich, die Einrichtung von Schulen, die sich auf ein Bekennt⸗ zeigt. Der Entwurf beschränkt sich darauf, festzuset , . = . —— m . schaften ab. Der fünfte Abschnitt handelt von den Rechtsmitteln nis grüänden, i , . , . ö ; f beschränkt sich darauf, festzusetzen, daß an einer 66 33 3 ; 8 ; *. ) 1 1 3 el 8 18 n, 1 ignete Weise zu zesch For S8 no ö ö he 8 ö. . ö * ö m 9 - . ö . ö . die ergriffen werden können, wenn Rechte der Er niehungsberechtigten die Wr n en ff 1 s9f e nig en m, . , ,,. tönnen nur solchen Schule Unterricht 1 der betreffenden Weltanschauung er⸗ - Heutiger] Voriger Heutiger] Voriger feutiger Voriger nan, Voriger r : gs ; ie Beke sse solcher Religionsgesellschaften in Betracht kommen, teilt und auch im übrigen Unterricht sowie bei der Austellung der Kurs Kurs . Kurs Kurs * * 11 1061 . . r 1. s, 8 I Bomm. Neul. Mär Ausländische Stadtanleihen. Kleingrundbesitz, ausgestellt Ssländische S ö ,,,, 18356 6 Bromberg 96, gel 389 ] fr. Zins. 4, 84, 83 Pomm. Neul. für Bular. S5 kv. in 4 4 1.6.12 8.5

Kleingrundbeßtz.. .... ö do. 96 m. T. in. 49 4, 89, 33 Sächstsche, ausge⸗ do. 98 m. T. in M 4

r, 42. ö ß . . je Ge⸗ Lehrkräfte . f * Rücksi n ; . n . ind hlaßbestin 19e zabesondere 1 vj Sonderbestim⸗ 26. 3 ; ; ; D le Se Lehr te au sie Rücksicht genommen werde muß. Voraus— ö . n, . 9 , , . gen n m. 2 ö Dauer bieten. Deshalb wird in Anknüpfung an setzung für die Einrichtung einer solchen 5 sfutzaß * 6. eg Sa chsilche agst b. 331 n i eb 6 16 4h e rn z ,,, 28 für diejenigen Gebiete des Reichs, die nach Artitel geg rtikel 137 der Reichsverfaffung als Vorausfetzung für die Ein— re, . w, , Schule it, daß. ; 43 Fo. später außgegeben 3 155. Si, 03 Satz? der Reichsverfassung bei dem Erlaß des Gesetzes besonders richtung einer Bete z ü an . . , . . 1g für die Ein⸗ ge me inschaftlich Pflege der betreffenden Weltanschauung eine Ver⸗ „3 Schlesische, agst. J. 51. 12. 171630 B sis. 3b 6 . 1918 zu den ücksichtigen find. Ber Entwurf könnte und durfle nur schaftliche Pflege , . verlangt, daß für, die gemein nigung besteht, der die Rechte einer Körperschaft des öffentlichen 288 t, s do. später au zgegeben == . 10, i ; k r, ,, , . schaftliche Pflege des betreffenden Bekenntnisses eine Religions⸗ Rechtes gewährt sind (vgl. auch Abs— , . ł * 1 * 4, 3g Schl. Holst. agst. b. 51. 12.17 13. 3h ö do. 1896, 92 Msi Grundsätze aufstellen, die fast überall der weiteren Au führung gesellschaft besteht, welche die Rechte einer Körpersch ft des err, m U , , , ,. . . ch Abs. A der Begründung zu 5 4). * ö , durch die udesgesetzgebung bedürfen; dies ergibt sich nicht n , , 19. . 3 ö rperschaft des ossent⸗ Ueberdies ist Rese bejondere Unterrichtsgestaltung an der b asu, 1 Pes 6, u öst 9. G 1881 kv. 3 stellt bis s1. 12. i.. ...... 16, 9b 6 Bu dapest 14 m. T. ,, . . icht ichen . as Recht, die Einrichtung einer öffentlichen kenntnisfreien Schule nur zu genehmigen, we ö d Franc, 1 Ltra, Asu, 1 Peseta o so 66. bsierr. . . ö . n, Geli n be, fe,. allgemen 13 tikel 11n sytikf Al ; 33h68 M ; hi Ein chtung e bffentlicher enn ni freien Schule nur zu genehmig i, wen die Erziehun 15Frane 1 P ? dreditan talten z ttlich zry . Tu sselbors ooo, Os, . . 36 3. . , . . Volksschule eine estimmten Bekenntnisses zu beanspruchen, kommt berechtigten von mindestens zwei D itein . . ö. ö. , Gulden Gold S 2,00. Æ. 1 61d. hsterr. W. —= 170 K. s anf . fe tlicher Körperschafte gel. i. S. 44 1.5. r nch ian dich. Grediierz. do. 96t. . gt1.3. 25 , te, nn, deen m d ö , . 1 ald enng' ber fiche. C. = o, 9s 6. J Gib. fuöb. B. Kihzi , K do. 1800. zel. 1. 8. 2 3 1. In gg . Gchlef. Alilandschaftl. Christian ia 15553 2 . J ande Jie betreffende igione J haf als Ri ver chat des öffe Die . ,,, ; 12,00 4. 161d. holl. W. = 10 4. 1Mark Banco ,, Elbing os, 9. gt. 1.2. . lohnte Talon ..... 1 korn ar ei igs s, l etreffende El i18gesel a ' 10 ĩ = Vi 3 z . g ö i. J . D. unk. 264 1.1.7 do. 1513 gei 1. 7. 24 4 34 33 Schlef la ndschaftl Dan ig; M Ilg. 15 n . : 16 s ane . , t ö 6 . eit. die 1,50 b. 1 Schilling . , niente; staatl. red. soerich. bo 1963. get. 1.2. 2 3 32 2 6B. B aug ge. pie 2]. 3. 1j Ga eser vr on mi. 1 ul ; es ; yr Mü; R ö . . Art 37 der Krone —= 1,125 4. 1Rubel (alter Kredit⸗Rbl.) 2,16 „*. do. o. unk. 314 do. midenos 24 14. J Schles Jan J, gol m. Ta g W ein Mit Rücksicht darat d , x ; ö ; . . ; Emdenos H, J, gkl. 5. 24 4. 4, 89, 8 5 Schles. landsch. A, O, D . do. 1901 m. Tal. , m gesellschaften 6 6 J ,,, . ,,, , , , e, e. ungen nnr er Gosbrubel = z. 20 6. 1 Peso (Gold) = 400.Æ. do. ghd. & do. ; men , S nr r. , e , . bt zunächst die allgemeine Unte rricht ind e n . eren rund che 2 enen de in inten K ) wisser rechtlicher V Re . 1èPeso (arg. Pap) 178 4. Dollar 420 4, Gach e alltenb Lanze. 39 ; 19160, 14, get. 1. 19.25 rsch. id Kred tv. Y. ug. b. 31.1227 8h ho. ᷓföoß herbo die alle deutschen Volksschul ö t nur wenig abwerchen im ] inblick auf ih Verfassung und die und daß für die a 1Pfund Sterling 20,0 4. 1 Shanghai Tael 9. . , do. 99 M, 01 M, gk. 28 39 1.4. 1,34, 85 SchlesweHlst, Id. Kredit! ö Graudenz 1906. ern,, ne nt Deutschen Voltsschulen Ung!l . 6 ali sd 8 ö ö ö 5 . . r 0v* 9 ö 22 2 ö Cobg. Landrbk. 1 44 Eschwege 1911 3, 7 Westfäl. bis 3 Folge Helsingsora 1560 besonderen Form, die sie nach d Verfassung n, , , . eren Grunde ie Rechte einer unterricht gemäß Artikel ö ö. 2.50 4. 1 Dinar 8,40 6. 1 Jen 2310 . Gotha Landkreb. * versch Essen ; i , . . dug ze te st . zi 1e e, iz 6 fis, ih 6 . de D 1 61 ( „biI* —1* 910) Deu Oele Un 1n . 8 955m 9 5 J. * ö . , . 8 * 9 61 ; . 2 9 d ). Lan z . 8. k ö. ni,. 1 ; 3 (/ rsassung an 1 der ntlichen Rechtes nicht erreichen können, muß die entsprechende Vorschr ĩ 1 310ty, 1 Danziger Gulden 0, 8 . do. O2, es, ob sg 1.4.10 do. 16. Ag. 19 a9. 20) ; - s ; ö . V Ldkrd. gel. ; , , 63 S West 1 5 397 gt, daß bestimmte Nummern oder Seren 8 ,,, Frantfurt a. M. 25 Ser. L- II m. Deckungsbbesch. fr. Inowrazlan sag . nur bestimmte zummern oder en Schwarzbg.⸗ Rudolst. do. 1910, 11, geb. n,, 4a ; gopenhag. z inch lieferbar sind . ; . s . ö 19151 15.6. 12 86 . Nitterschaftl. J,, Das hinter einem Wertpapier befindliche gelchen? ö . 88 1.1. ö . o. 19 (1.- 8. Ausg.) ö,, g. 13866 in p59 9 benen, daß eine ,, . ö. . ö 1920 1. Ausg.), gel. 4 versch. 4, 3z, 8 . Westpr. Neuland; do. 1898 in in i . 99 n errichte werde wartig nicht stattffnder feed ge, ,, ee wer h. de. is. en ichs sil. mri Vectungẽ besch bit grztos 1306 & müßten, so würde . e Vorschrift in finanzieller, ärtig nicht stattfindet. Ohne Zinsscheinbogen u. ohne Erneuern Do. w 65 zi, iz. 11.336, einn, ' e an Ss e , waltungs: und, schultechnischer Hinsicht in vielen Fällen zu un— . hinter einem Wertpapier bedeutet 4K für d , . ö un ö bee, , , . . gemeine Aufge . Zuständen führen. Sehr viele politische Gemeinden 1 Million. ö ö an g Fraustadt ...... 1666 6 e , , , derne ate **, 3. 5550 Fibl. : hti s s . ; 8 jaben vegen er ringen 8 3 R . 3 * Di S 1 8, 8, 19 4. . . 233 42, 4. 54 ö 0-100 ren Grsullu! . nicht beeinträchtigen. De Abl. 3 stellt st. Denn sonst könnten beis , 9 a , , egen ihre ĩ— geringen Einwohner⸗ und Schulkinderzahl Die den Aktien in der zweiten Spalte beigefügten do. do. S. 8, 4, 6 M 3 do. ; , , Br. . auh zeste ni Hi e neee. 2286 e i . 8 usdrücklich fest, daß die Bestimmung des ? tikels 8 Abs. 2 der w n . 64 ö ele we Gemeinden, die e überhaupt keine Schulen. Es ist unmöglich, für jede Gemeinde giffern bezeichnen den vorletzten, die in der dritten do. Grundrentenbr. is. Iod 5, M, , sg 3 Berliner niere. . 565 ö 6 l t f Ich ö ö ntnnges haben, andere. 6 berhaupt nicht in? jeden 6 50 25d ., ,, 36 ö. 2 . J 3 S . ? * 10 . . ĩ * , . rliner, is 38, d 90d din 241 n, , , mn, bon ,,. uhnd jeden den Genieinden gleichstehendeit Guts hezirt eins eien . , ,, J. 66 . ge ach ,, ö do. 1861 nr . , , , Moꝛr ioo 165031. in denen Lehrer und Schüler alle fich zu derselben Religions⸗ Kindern in die J solchen Schule einzurichten, denn dadurch, würden zahlreiche bestehende , ,,, i ow. . ag, z a versch Julda. . 1067 6 uren g gene Herüner,. do. Ss. S8 . gesellschaft bekennen oder sonst in weltanschauliche Sinsich ., Kindern . Be atnisschulen ihrer leits Bestimmungen zl treffen Schulen in ihrem Bestande gefährdet und es würde eine Menge ,, angegeben so ist es das senige des vorletzten ö his 8 36 3) . ; Bießen r., 12, is 4 ö i öh giti. , , . ö zt der⸗ haben. Daß durch die Aufnahme solcher Kinder die Schule ihren von Zwergschulen entstehen. Deshalb sind in e ,, Geschãfts ars do. Kreditbr. b. S. 29, u. 1 Vorttienkstilcke 13.5 6 is, ob 6 le, ,, scht i . J Goiha 162d . !. Nülhaus. J. E. s, Heer Die Notierungen für Tele graph ische Au s⸗ . ; k 1d do. do. (Nachtriegsstcke l! , , e, Ohne Zinsscheinbogen u. ohne Erneuerungsschein. Posen bo os. s gl. Deutsche Pfandbrief⸗ . Anst. Posen Ser. 1 Sofia . bis s unk. 39 34 Stockh. (E. 83-84 Westf. Pfandbriefamt 1660 in ö. Sausgrundstücke. M 1.1.7 =. 1835 3. 1. . Straßb. k Deutsche Lospapiere. K Augsburg. 7 Guld.- L. p. do. 1913 Braunschw. 20 Tlr.⸗S. Ap. St ö Thorn 1900, 066,09 Hamburg Tlr. : 8. 3. 3 do 1595 Sachs.⸗Mein. 1G1d.⸗8. 8

verletzt werden, und der letzte Abfchnitt enthält die Uebergangs- die durch ihre Verfassung und die Zahl ihrer Mitglieder

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4, 89, 35 Westfälische b. 3. Folge —— do. .....

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111 v5 nllor s 6 14 845 J 3. u erfüllen haben. Er stellt die Schule in den 923 . * 2

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Versassung für alle Volksschulen gilt, das l ißt auch für solche, erden. Die der werd

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selben Richtung angehören. . J 5 ; 2 . J jtung ange gu 8 2 Charakter so lange nicht verliert, als sie nicht in eine Schule einer des Reichs die Bewohner mehrerer politischer Gemeinden (Guts⸗ do. do. bis S.? ö . 3 4 . i,, . . . 5 ; . ö ; ö k . 8 Dl S ö. f 3 h S. 25 4 9 1

a) Im 8 2 werden die nach der Verfassung möglichen Formen ,, umgewandelt wird, ist zur Vermeidung von Zweifeln bezirke) vielfach einer gemeinschaftlichen Volksschule zugewiesen zahlung sowie für Atustäundische antnoten rn nbend. omm. In 1 Ha berstadt 1912, 1p der deulschen Volksschule aufgezählt. Für die nach Beten tnissen . 6 ue re f ern ö . Diese Volksschule ist die Gemeindeschule für alle Bewohner dieses zeffnden sich fortlaufend unter. Handel und Gewerbe · Vlg ee eb , i. ö 6 r n, ge, 9 . ach Beten sse J Das wesentliche Merkmal der Bekenntnisschule bestand ö ö. ‚. , , n * nicht getrennte Volksschule mit Religionsunterricht ist der Name der Sch ö. . , ,, etenntz issc ule bestand, nach Schulbezirks. Solche Schulgemeinden stellen lebendige Einheiten He, Etwaige Dructfehler in den heutigen do. do; 16 6, ta , h do. 1892 3 e , n , . , ,,. 9 ( er Schu gesetzgebung der Länder schon bisher darin, daß die Kinder dar, die nicht plötzlich d allgemei ö 66 1. fh Kursangaben werd ãch st ü eutsche Koni Kred. 10 1 1. do. 1900 37 Gemeinschaftsschule gewählt worden; damit soll das Fremdwort sse(beflchend bond Lehrern Fres Bekennensses unterrichtet werd . cht plötzlich und allgemein durch die politischen ö erden am nächsten Pörsen-⸗ bo. dö, zöss, rz. ze r n. Ceidelbg. on gt. 1. 11.25 1. s ie s von Lehrern hres Bekenntnisses unterrichtet werden. Gemeinden ersetzt werden können. tage in der Spalte „Voriger Kurs“ ve. Lannbi. Kömin, igen ia. 64 . ahn a. s; l richtigt werden. Irrtümtiche, später amt! do do. 192295 1.1. Ceilbron im. . I3g7 47

*

„Simultanschule“ wiedergegeben werden Zwar versteht man in Deshalb besti Abs. 5. d f ze 6 f 2 ö. 195 ; 1 Deshalb bestimmt Abs. 5, daß an einer Bekenntnisschule n Ilche ö ; ; 2 9 . einigen Gegende Deutsch ds Y Gemeinschaftss K , . . Velenn 1isschule nur solche b) Unter Gemeinde im Sinne des Artikels z der Reichs— ö h . em ö K Hzemein schafts schulen. sosche Lehrkräfte hauptamtlich angestellt werden dürsen, die dem Bekenntnis verfassung und im Sinne diẽses Gesches . . 9 tich richttggestedtte Notierungen verden do. do. 109194 1.1. = Herford 1916, rückz. g] , ,, , ; Knaben und Mädchen zusammen unterrichtet der Kinder, für welche die Schule bestimmt ist, oder einem vre⸗ liche Bezirk ; . , l nur d möglichst bald am Sehluß des Kurszettels Nom m. Komm. SIuel. 1419 - Köln. . 1923 unt. 33.4 8 werden; auch gewisse neuzeitliche Versuchsschulen, in denen der wandten Bekenntnis angehören. Die ,,,, Abf 6 . = e fr if. 3 . der nach Landesrecht als ; als „Berichtigung“ mitgeteilt. gur u. Neum. Schuldys fl 1912 Abt. 3 Gemeinschaftsgedanke besonders gepfle ird, werden gelegentli s angehören. Die, Ausnahmen, die Abf. 6 und.! osen icher Verband zur Erxichtung un terhaltu er Volks⸗ k , gings. 7 = 15 ginsf. 8 8 6. hi8 un. 26 . . K . ö. ergeben sich aus den praktischen Bedürfnissen der Schule. schule besteht Schul berband h gr nn en r ider ö. Bankdiskont , id n, . ö! J 3 82 3 Ka 9 2 8 V ? 0 . * —=— 6 * ö 6 is 9 de F ed d 2rrel ry 9 4 2 ke * 335 1 sᷣ ) 32 9 ö ö 8 s. 8 5 . ö, ?? ö z 73 1922 kurzen Ausdruck für die Schule zu gebrauchen, in der grund⸗ . ö ö n 9 . ö. erreichbar. Mäh ten gemeinde üswe). Es bleibt der Landesgesetzgebung überlassen, Berlin 6 Combard . „Danzig 8 (domard T. Deutsche Probinzialanleihen. . , sätzlich alle volksschulpflichtigen Kinder genieinsam unterrichtet Reli 1 ,, * ö. . kun Erteilung. des durch, Ausführungsbestimmungen je nach den besonderen Ver— Amsterdam 24. Vrissel s. Helsingfor Cz. Ibelin. Mit Hinsberechnung. Kreselb. . ibn, 55s * werden. Hierfür erschien der gewählte Ausdruck geeignet; er Religionsunterricht; für die Auge hörigen des Minderheitsbekennt⸗ hältnissen das Nähere über diese Begriffsbestimmung festzusetzen Roben hehe k., Lane n Madrid 5. Oslo 48. Brandenburg, Prev. do. Hs, o7, get. 30. 6.244 sich übt . . 1 . . 9 . 5 usdruc geeignet; E hat nisses erfüllt, und bei Abs. 7 hat der Entwurf den Unterricht im ö. ö ö ö ung zusetzen. Paris 5. Prag 5. Schweiz Fi,. Stockholm 4. Wien ?. Reichs m. 6 dd. ab ga ice sb 9 bo. 1913, gek. 30. 65. 2 4 ich übrigens in den letzten Jahren gerade in diesem Sinne schon Turnen, Schreiben, Zeichnen, in Werkarbeit weiblicher Handarbeit ö ; . . 8 ; Hannov. Pron. RM do gz. M M3, gl. 80.5. 24 8 9ss I . a ,. a) Bei der Feststellung, welche Erziehungsberechtigten das Dentsche Staatsanleihen di. a6. 1 u. ß. ige 3 IL 66 Langensalza. :. 1803 3 . 4 do. do. R. 3 B, rz. 103 1.1036. 5b ] Lichtenberg (Gin) 1913 *

einigermaßen eingebürgert. Hauswüirtschaft im Auge. Ändere Abwei J z . b) An Stelle des Ausdrucks „Volksschule eines Bekennt⸗ er 63. ö J Recht haben sollen, Anträge auf Einrichtung von Schulen zu mit Zinsberechnung. h Re 96 955 Lubwigs hafen .. 19606 5 nisses“, den die Verfassung enthält, ist der kürzere Ausdruck können sind (nach näherer Bestimmung der Länder) 6 ö stellen, lehnt sich der Entwurf einerseits an das geltende bürger⸗ ] w Reutiger Voriger do. do , e! ö 106 . 93 3 do. 835 ge, 1350 9235 h k , ssn e und znr , Velenntnlsschult⸗ gewählt werben ber fstan der siltheren De. es ch . k 3 . 3 s . liche Recht, andererseits an die Bestimmungen des Reichsgesetzes eu kae Hariger Reede che. Robin ig be rg is 3. ar s; e n ne . zeichnung „Konfessionsschule“ in einen großen Teile Deutsch. 4) Die BVestimnrung des rf gn nl b . g wer. über die zeligiöle Kindererziehung vom 15. Juli 1921 an. Nach . w . ,, n, 2 aner nd genlbartig eine amtliche Preisfestttell ung lands schon Fuß. gefaßt hat. Dabei ist entsprechend Artikel 1Iß fassung, wonach die Zulassung zu offentlichel J dem 68, sind erziehungsberechtigt eheliche Eltern, uneheliche o Di dert best nn 39) . br,. Rd 2 n; icht statt Abs. 2 der Reichsberfassung unter Bekenntnis lediglich das hängig von dem religiöfsen Vekenntnls ist,“ steht diesen Vor— Mütter, Adoptiveltern, Vormünder (außer bei unehelicher , ., ö. ; . religiöse Bekenntnis verstanden. schriften über die Lehrer an der . . ? ö. , unter mfr en auch; Pfleger. Ca Geschãftsun fähige e ri, d *

6 ) gegen. oder nur beschränkt Geschäftsfähige keine Anträge stellen können, . 832 . J

= 2 2 8 6 23 8 ——

ö . 36. ; x Ausländische Staatsanleihen. Die mit einer Notenziffer versehenen Anl werden mit Zinsen gehandelt, und zwar

282 222

3 2323

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c) Die dritte Schulform die bekenn nisfreie Schule steht mit De ie Verf Sinri X issch l nis h Denn da die Verfe die Einricht Beke isschule spri j die, J in da die Verfassung die Einrichtung von ekenntnisschulen entspricht den Vorschriften des bürgerlichen Rechts. Bei Personen, gausk. Mf 1 4 6 . MS f. 1 Wi . 6h (

keinem religiösen Bekenntnis in irgendeiner inneren oder äußeren zuläßt, erke sie zugleie ß diese Schule s wesentliche ; ; 2 zan Beziehung. Der Entwurf läßt, wie im allgemeinen Teil * 5 . . ,, Besitz der bürgerlichen Ehrenrechte sind, folgt es n i eb ausgeführt ist, diese Schule nicht nur als weltliche Schule zu. auch in zutunf! haben sollen. Demnach hide ht dn nl J daß es sich, bei der Antragstellung unn Ausübung eines . ac ig s, r . sashe ö. ermöglicht auch, daß aum ihr eine bestimmte dogmatische der Reichsverfassung im Blick auf das Lehramt an der eite chulẽ ,, gewährleisteten staatsbürgerlichen Rechtes e n, ,, nn, . ö. Weltanschauung unter— gewissen Voraussetzungen besonders berück.́ eine Sonderbestimmung ein, die der allgemeinen Vorschrift des handelt; Geschäftsunsähig oder in der Geschäftsfähigkeit beschränkt . sz do. i 1. 1. ' is ß. 6 sichtigt wird Weltanuschauungsschule). Er faßt also die weltliche Artikels 136 Abs. 2 vorgeht. ; ; 55 an. Minderjährige, die, im § 104 Nr. 2 BGB. bezeichneten 5 6K Baden Staat Ram. Schule und diese „Weltanschauungsschule“ in dem gemeinsamen e) Schon bisher ergab es sich von selbst und erschien als Gern. ö J a . . b ,, ßrabb, ins ß, an gbatr. ar r lte, dagege y Personen, die nach 5 1910 BGB. unter Ain ll zn spbiabi . 3.9 87.5 3766 ho! K .

Oberbegriff „bekenntnisfreie Schule“ zus e Der Ausdr chaus ürlie ß d ö schi ; 8 , 8 . zusammen. Der Ausdruck durchaus natürlich, daß der Unterricht in Schulen verschiedener FF mr fe fc ! ; , , . ö Gebrechlichkeitspflegschaft stehen. Da bei e iesen Pers ö do. S 21

e chkeits n, ei allen diesen Personen . do. Staatsschatz 1.4 Ser. 27 4

1

3 20

8, do. 1897, 96, gk. 1.1.24 5 do. 1964, i os, gek. sn versch. . Merseburg 1801 4 1.4.10 wer tren, mn Mühlhausen 1. Thlr. Dänische St. A. 07 1919 VI 14 ( Egyptischegar i do. priv. i. Irs. 3

.

22

Poln. Pf. 3000 R.

do. 1000-100 R Posen. Prov. m. T

do. 1888, 92, 985,

8, 01 m. T

do. 1895 m. T. Raab⸗ Gr. P. A. 2 do. Anrechtssch. fr Schwed. Hp. 18ukv do. I in 4K fündb.

2— *

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8 *

„weltlich“ weist auf die Tatsache hin, daf diese Schule im Unter Bekenntnisse bei aller Einheitlichkeit hinsichtlich des meine , ;

richt kein Bekenntnis und keine , dogmatische Welt⸗ Ziels ,. JJ die Möglichkeit. besteht, daß der Grund für die Verhinderung ö. 6 1. 4.25 zahlb. 2.1 97,36 9], ab do. . nialhe im ruh ich 1

anschauung pflegt. Das Wort „Weltanschauung“ ist hier in dem abgesehen vom Religionsunterricht, der Art des Vekenntnisses wegfällt, so soll für sie das Antragsrecht nur ruhen. ö , , . . 16 3 er, ie ra, n ,. Sinne gebraucht, in dem es im Artikel 13 der Herfassung, vor- don her!'unh enen is bg wogr. Der Enmurf Ügt mm ochhter den Eltern im Sinne des Abs. 2 sind auch die l 6 Lippe Staats chat .. Ser. , Nel. 1. 8, 3 s 1. de, ois uni. zo Eil oigt dene

lommt. das heißt, es bedeutet irgendeine von positiver Religion dies im Abs. 53 auf Grund der vielfach schon bisher bestehenden Adoptiveltern im Sinne des § 1757 Abs. 2B. G6. B. einbegriffen . g uber eich e 1.1 i000 100 0 . ,,, . München ...... i921 4h . * a

freie oder auch irreligiöse Lehre, die das Weltganze zu begreifen Sachlage näher fest unter Hervorhebung der an sich selbstverständ⸗ da sie die elterliche Gewalt. in gleichen Umfang haben . 6 1 . 2 ö . ,, . ; ,, ( . J f leiblichen Eltern. Es erschien nicht zweckmäßig, einen Antrag - 7. n edlbg. S Schwer. Pommern Proval. 1 1 1.1. Yunster os, gi. 1. i0. 5 do. Sz Pir. Var. 90 1,690 ö ;

beider Eltern zu fordern; der von einem Elternteil gestellte ( Reichsm. Anl. 1926 bo. Ausgabe 18... ** 1.4. Lern ee , g, d ef , m. 1 ien 33. ö Antrag soll jedoch unwirksam sein, wenn der andere Glier tell n. ,, . ie us. 11, Ser. 4 18 1. Nordhausen .... 1808 45 Jial Rent in Cire 8 1. ü do. Era di. Ii. 8 sdrücklick ĩ icht. Wer . andere Elternteil gh do. Staatz ich. xz 29 1.4, zb. 2. P6es 6 6628 6 do. 15. ..... .. 85 1.3. Nürnberg ...... 1914 do amort. S3. * do. do. G2 u. 4 Sine Tnuwendet 9 66 . 23 : . . un n sd rückl ich widerspricht. Diese von § 1634 B. G. -B. abweichende . I, ,,,. do. - 14... 4 ver rn ders, unt. zo . rr 2 . . . n, , und, die auf ein religiöses Bekenntnis gegründete gelischen, katholischen und jüdischen Volksschulen infolge der Regelung stimmt, mit 8 2 Abs. 2 des Gesetzes über die religiöß ͤ , e irh, 1.4.10 6 Sh ro B , do. labs . . i dig g . Borstellung von öeltfanzen mit einschließt. . gemeinsamen religiösen Einstellung von Lehrern und Schülern Kindererziehung überein; sie erscheint angemessen, da die Antrag e ire nnr, r prns 8 prnsb bo. . tugg. 10. 3 ö . da. is a in. . bo. . L- ͤ do do 1834 in; JJ verfassungsmäßig eigen lümlich ist. Die Lehr- und Lernbücher, die sich in der, Hand stellung unter Umständen die AÄAbsicht bekundet, das in Fr g . I do. Ma. l. 413 i is or Rheinprovinz . a3 5 dire l hin do. isga 4 abg. do ig 12280 Unz. Tem. V d. sind, von Reich, Ländern und Gemeinden im Rahmen den Ve der Schüler befinden (. B. Lesehücher, Katechismen, Tisder« kommende Kind in einem anderen Bekenntniz als bisher zu er . 7 Thür, Stagtsan,, do. iv bob0o u. voodoo ie, iꝛ k 3 ; Led .

stimmungen des. Entwurfs gefördert werden (Artikel 143 bs ] bücher), werden wie bisher, so auch in Zukunft, bei aller Be ziehen oder es vom Religionsunterricht abzumelden Den Vor—⸗ . e ger g' r , ,, do. od oe, et ia n ,. Ga eb es i. . ; ö * der Reichsverfassung) und demgemäß freie Entwicklungsmöglichkeit) tönung des gemeinsamen Kernes im einzelnen der Eigenart des schriften des Gesetzes über die religiöse Kindererziehung ist auch . Lit. B, fällig 1.1.33 11. 82,sb . . Ausg. en er sci. Gi, . . ,

J ausdrücklich Nornien für die Vekenntnisses anzupassen sein. Auch bei den Lehrplänen wird die das Verfahren nachgebildet, in welchem der Kiderssßruch des 9. 6E Wilrttbg. Staat. do. do. Ausgs⸗— o. zds do. ain. En. .] ̃ ohne Anrechtẽsch. L. K. 15. 10. 10

drei Schulformen aufstellt (Bestimmung ihres Wesens, Möglichkeit Anpassung geboten sein, soweit in einzelnen Fächern wertähschaus anderen Elternteils beseitigt, werden kann. i n nn, ne Gab Gr 1. in. 32 Ges n. st Schles w. Hwolst, Bro. Voisdam 10 M. gl.. ,

. 8 , Bet nachfolgenden Wertpapieren d 1 lusg. 13. 8. Quedlinburg 1903 M , d..

3e rc rig,, ö. ,,, do: ange. Sli te

vad n . * Pfandbriefe und Schuld verschreib.

6 2 9 deutscher Hypothekenbanken.

3

8

—— * 2 2

222728 * 22

und die Stellung des Menschen auf philosophischer Grundlage zu lichen Forderung, daß auch die Bekenntnisschule in erster Linie

t . sucht. Der Sprachgebrauch der Verfassung unterscheidet die allgemeinen Aufgaben der deutschen Volksschule zu erfüllen . R der Ver zend des Wortes We n s 53 . ( Dur S s 13 s oy 6 . ; ich bei der Verwendung des Wortes „Weltanschauung“ von dem hat. Durch Satz 2 soll das besondere Gepräge gekennzeichnet

XL

sonst übliche Syrachoebrauche * jeses Wort . erder icht d Erzi it o nst üblichen Sprach gebrauche, der dieses Wort im weitesten werden, das der Unterrichts- und Erziehungsarbeit in den evan⸗

* S d = 2 ,

6 3

* 2 2 2 2

——

. 1

= 5 d

. r' . r 33

fie zu beantragen usw.), bleibt es der Landesgesetzgebung üher—⸗ liche Gesichtspunkte sich gelte che Abs. 3 entsyricht der Billigkei rn denn , . . 7 * X Sgesetze ber⸗ che G spuntte h geltend machen. Abs. 3 entspricht der B lligkeit und den Grundgedanken des ö . ; . sie 36 auszugestalten, insbesondere duch für, die Ein⸗ öh. Da die Schule eine Lehensgemeinschaft sein soll und da Gesetzes über die religiöse Kindererziehung. . . ( ö 6 . dee n, nnn fart do. Uuzg. 4 6 11. don 7 Y, or = os, os 3x K ö. K weitergehende Bestimmungen M einer Bekenntnisschule nicht zum wenigsten c) Das Antragsrecht ist ein staatsbürgerliches Recht der . ein i, ü bels. —ᷓ . . * . ö scheld oo . 3 effen gl. Nr. 4 des . Teils). . ö das ö Bekenntnis bestimmten religiösen Erziehungsberechtigten. Es ist in dem zweiten Hauptteil der 4 , . 1 15090 f. 3. in g 5] 6 5726 6 . do. Aung in 1 ö en b e e,. , ö. Su S8 3. Haltung beruht, so ist es berechtigt, im Leben der Bekenntnis⸗ Reichsverfassung, der di ö . . . o. do. einschl.“! Ab⸗ do. 298, 0, 0s d M o. Ko. R. in R. . ber Psandbri Schuld ö d . K J . ; . 5 . ; ; ö w De 8⸗ ͤ 3 . Ueber ü Hrundrechte ; , . , ,,, o. 1915 ; ĩ Aufwertungsberechtigte Plandbriese u. Schuldverschr. a) In. diesem Paragraphen werden, die wesentlichen Merkmale schule die dem Bekenntnis eigenen religiösen Uebungen und Ge- Grundpf , . n , trägt „Grundrecht. und , , , ,. ; gel. a, ihres 34] 1. do. 1861 . . mn ghet Bl. fand wem eian ntim , 6.33 obne der Gemeinschaftsschule, festgesetzt. Sie ist die Schulform, die bräuche zu pflegen und die dem Bekenntnis eigen . ö, 3a 5 ü /) vad e mn 2 n,, . H, n, ,, . ae gr nein bznen n ene ü nn eusrn nde de mig f. ; 5 u ö , . ) . ,,, , Bekenntnis eigenen Feier- und Regel nur deutschen Staatsangehörigen gewährt erde Doe hAnl.-⸗Ablösgssch. do. 31 14. bo]! gi Ja, os, gt. 17.20 r ,, . ; Die d aetennzeichneten Pfandb Ichuld⸗ grundsätzlich allen schulpflichtigen Kindern offensteht, oh n daß Gedenktage zu hexücksichtigen Dabei ist es selbstverständlie 54 ; e, ,,, atsangehörigen gewährt, wenden. Doch ohnenlus lofgs schein 16 Seh e : . ; , ,, Portug. 58. Spe; Vie durch? geten zeichneten Psandbriehe nn ndr, ö . 357. 3 . 9 41 4 h . daß 3. 6 9 . II hiige 5 . E] t es selbstberständlich, daß sollen die Länder be ugt ein, in besor dere Fälle Ausnahme Auslosgssche z de Zins f. 38-203. w. ) do. 1695, gel. 1. 7. 24 6 , , . 3 * vderschreibungen sind nach den von den Gesellschaften der, Besuch an Voraussetzungen geknüpft wird, die mit einem durch diese Berücksichtigung die Erfüllung der allgemeinen Auf⸗ ) dieser Baß n nug . 6 def ,, 4 ö. Ausnahmen Dtsche Werthest. Un r h Saarbritcken 14 8. Ag. . ; . ,, . ten Mitteilungen als vor dem 1. Januar 1918 2 * ö ) von dieser stimmung zuzulassen; dabe erster Linie fall. 2. i 6 do. 18 uv. 23 gemach Bekenntnis zusammenhängen. Sie kann deshalb im Unterricht gaben nicht Feeinträchtigt werden darf. Bezüglich der Teilnahme solche Fe ichs ausländer , ien , fit in, ö. 3 , 2.6.38 Ioob Kreisanleihen. Schwerin ö . d sz auß M i ausgegeben anzusehen) ogesehe Religions rrich j je of . 3 einzelne e , , e,, ,, . . 184185 er gedacht, d deutschstaämmig sind und hre eutsche Schutzgebiet⸗ gek. 1. 5. 24 39 1.1. ; 6. ö . , i , Hesonderheiten 2 . Lehrers und Schülers am Religiansunterricht und Kinder „ines Vollsschule in Deutschland 1 afl k In, n,, r. ; , 1 Spandau ob R. 1.1635 . k Baverische Handelzbanl Bohn . zelner H und Weltanschauungen Rücksicht nehmen. gn, den kirchlichen Feiern, und Handlungen gelten auch für die d) Nach dem Entwurf sind zur Stellung J ö Anhalt. Stag 1818. ; ha , Elendal oꝛ, get. 1.2 11. * , Ser z ic s en, w Dagegen. wird sie ihre Unterrichts und Erziehungsarbeit auf Bekenntnisschule die Bestimmungen der Artikel 136 Abs. 4 und die Erziehungsberechtigte 160 hun 6 5 es? 3 1ur Bayern Eds. ent. Habersleb. Kr 10 utvM I 1.1. do. 1908, gek. 1. 4. 24 4. ho 139 n Kis] ] do. Hyp. u. K, religibs-sittlicher Grundlage aufzubauen und, angesichts der Tat⸗ 149 Abs. 2 der Reichsverf ie Erziehungsberechtigten volkeschulpflichtiger, die Volksschule lond; neue Etü cg 1. Jauenbg. Kreis 1319.4 1 do. 1903, gek. 1. 43 3, 1. ,,, verlosb. u. unverlosb. A G6* ge d, angesichts der Tat⸗ . Reichsverfassung. besuchender Kinder befugt. Die Reichsverfassung spricht zwar ; Bremen 1919 unk. 30 4. Lebus 9 * 1916... 4 12. z Stettin V...... 1928 4. 80. r ; Berl. Hyp. Vl. Pfdbr. Ser 134. . . 9 cht zwar im *. d hun Kre 333 . ; h Hins f 5 —= 15 B. n , , .. i3. 15. 1-23, iv. u. nicht tv, 1 do. do. m. Talon G. z. 5. 15, 20 u. abgestemp.= 15, 45 6

* 1 —— —— 2

X

sache, daß unter den rund 62 Millionen Einwohnern Deutse 3) Der Religions unterri der der Bek iss 3 . . . I Deutsch⸗ g) Der Religionsunterricht, der an der Bekenntnisschule er⸗ Artike z 2s6bs 2 ö. ,, z ö o. 1920 ; Henke K lands etiwa 602 Millionen Ghriften sind, die . Ehren tl teilt wird, ist in der Regel ll nterricht in bem e nrg. . . ö. . 2 n. Erz shungz berech gen sechtweg wahr ö. er, ie i ges k ,, do. 15068 in Æ beeinflußten Aeußerungen der deutschen Geistesgeschichte im dem die Schule benannt ist. Den gRieligionsuntlerricht der etwa . ,,, . Ein schran eng des Kresses der Erziehungz; ö z Deutsche St . 3. ' e e n, Unterricht und in der Erzieh lebendi . w eren n nem mne denn, . ht, der etwa. berechtigten, ist durch den Wortlaut der Reichsverfassung nicht do. oJ -b os, gt 1.142235 3 do. Teer ien n m , do. ion v. in i. 4 der Erziehung lebendig zu, machen haben. Daß für Minderhriten in einem anderen Bekenntnis zu geben ist oder verboten; sie ist vielmehr aus leicht verstä , nnd, bo. o. Mn. dera i313: 33 6. 1. Aachen z Arn u. n ,,,, ä e mee. an hr zum mindesten, für das Bekenntnis der Mehrheit der gegeben werden kann, behandelt 5 14 Abs. 2 und § 15 Abs. 1 erlaßlich. ö. 8 leicht verständlichen Gründen un= Hambg. Staats: Rente 3 . do. i, 21 Ausg. 22 14 15.11 Bie rsen 104. ql. .1.24 3 11. , Kinder Religionsunterricht als ordentliches Lehrfach eingerichtet des Entwurfs. . [ M ö do. zi ort Stn e, . Altona. . len weimar r n,, g, r. r bo. 195169 in 6nd werden muß. folgt aus Artikel 1149 2bs. 1 Satz 1 der, Reichsver— . J. Nach dem Wortsgut des Mhtilels biss der, Kiichs , hafen dien wt , s nn,, iwer e .. s 5. . ,, ,, ö . i , . ö S 9. er önne ie Erzie!' sberechtigte Volks so 8 . o. do. O0 his affenburg. .. 1901 6. gabe, 3. 2. 2 6 sassung. Ob ür alle Bekenntnisse, die unter den Schülern einer a) Das Hauptmerkmal dẽr bckenntnisfreien Schule ist dadurch e, , nnn, . Volle chtilen ihres ; 100 999 ö Barmen Erz, 1140 2.6 do. 1920 1. Ausg. 9 . . 2 Gemeinschaftsschule vertreten sind, Religionsunterricht als lehr⸗ gegeben daß nach Artikel 149 Abs. 1 der Reichs verfasf , n , . er Weltanschauung beantragen. Daraus . do. bo. 500 009 S u, L. i do. 1904,05, gel. 1.3. 23 34 versch. 21 2.19. gehäl.10271 1 d . bo. St. Mos i. M planmäßiges Fach auf öffentliche Kosten eingerichtet werden kann hteligionsunterricht an ihr . . 8 e et n, . ö . . Ans legung folgern daß z. Br en fd angelisther ö, . ö . ö n,, e d bei r oder muß, hängt von der Zahl der Schüler ab, die den betreffe g . ö ö 9 dentliches Lehrfach ist. Sie ha Vater keine andere Schule als eine Gemeinschaftsschule oder eine ,, inf. ; y, . ö do. do. 1686 . han ; e et enden also die allgemeinen 2 en der Volksschule , , . 33 ö . der eine 11. 13 rz. 5t 5 283 Wilmersd. (Bln) 1913 2. . ö k w . ,,. . 3 ots f gui ohne jede bekenntnis- evangelische Belenntnisschule beantragen dürfe, Es wäre aber . ̃ qhweis. x. is besuchen sollen. 5 14 Abs. 2 des Entwurfs setzt eine Mindest; ahl von) Arto . , , he Bindung Weltanschauung im Sinne innerlich unbegründet, wenn man z. B. einem evangelischen Vater do. 1665, gr. 159 3 do. z 1922 Ausg. ] ö fest, bei der dieser Unterricht eingerichtet werden muß Hir erfüllen . J sitt iche; Grundlage za der sein katholisches Kind katholisch exziehen lassen will, die Mög⸗ , J 2 . ; ; J l J Daraus ergib daß s ,, p Ea; F rf * . 2 . ckl. Staatsanl. 9 4 . diese Mindestzahl nicht erreicht, so kann für die rn gibt sich, daß sie in erster Linie für solche lichkeit verschlösse, einen entsprechenden Antrag. zu ellen, und Ging. Ter l. , fas s 414 13g6 weifung der in' der Minderheit befindlichen Kinder auf x für s ; Würitembg. R. 36-4214] versch ! = 1696 n. J ; Kinder au ndere olche, die zwar Beke 18 566 . 25 ; ; 56 ; 3 d! Weise gesorgt werden (6 18 Abs. 9 h ö . dig ie einem Bekenntnis ange hören, aber nach dem Pflegern, die unter Umständen mehrere Kinder verschiedener Be= w do. 04 Sn utge h) Die Bestimmung über die Zusammensetzun . . * er ö rziehungsberechtigten vom Religionsunterricht ab⸗ kenntnisse betreuen, zu unhaltbaren Ergebnissen führen. Deshalb Preuß ische Nentenbrie fe ö. , di , ö. ,,, ,. Virten d n et / schaft (Abs. 4) entspricht der Billigkein; sie ist an . 6. hrer⸗ geme det sind und nicht an einer Gemeinschafts⸗ oder Bekenntnis⸗ faßt der Entwurf die Worte „ihres Bekenntnisses oder ihrer Gekündigte und ungelündigte Stücke. Berl. Stadtshnode do verloste und unverloste Stücke. do. 1908 in 4A e Billie sie ist, soweit die Zugehörig⸗ schule erzogen werden sollen. Ebenso wie bei der Bekenntnisschule Weltanschauung“ in der Weife auf, daß dan it nicht be wur 1 , rä, re e mä, r. ; * er er , ,n, , ,. ͤ der- Weise auf, daß damit nicht die äußerlich ; 39 Brandenb, agst. a1. 14217s16.sb 6 sis, Sb do do. 1655. 190, e b (get. 1. i0. 28, . 14 24 8 , . s dz Kur- u. Neumärk. nzue . e .

keit zu einem Bekenntnis in Fr ( ; ö hi ; ̃ Frage kommt, in den Ländern, in muß auch hier die Aufnahme anderer inder möglich sei ; ö ö z h nah derer Kinder möglich fein, ohne nachweisbare Zugehörigkeit zu einem. Bekenntnis oder zu einer do. später ausgegeben . 19056, gel. 1. J. 24 7 1.1. = 31.12.17 186 Bonn 1914 , 1919 4, z, 3 4 Kur- u. Neumärk. * 101 19147

denen nach Bekenntnissen nicht getre f ; ie

39. 2 rennte V e ee, . ö 19 ü

Religionsunterricht . selkta len . ö. 3 , dadurch ih en Charakter als belenninis freie Schule Veltanschauung gemeint ist, sondern die innere Uebereinstimmung

vgl. 3. B. s 36 Äbs. II des Preußischen Gefetzes über pie , ,. r ö, vgl. Abf. P der Begründung zu 8 c) mit ihnen in Beziehung auf das zu erziehende Kind, die sich durch 3 Rresiau ißos IM. 130 1 d Hemm. Sb m eckungs besch do

haltung der öffentlichen Voltsschulen von EG Jun 1966 ö 3 daß ) ö Wesen der bekenntnisfreien Schule ergibt sich, die Antragstellung kundgibt. Durch die Vestin mungen von Ab. 2 g Cb lottenbur a, j z 4 e , sr fr nz do. Goldr. in fl.

der Baherischen Verordnung über die Errichtun Ver Volkeschulen 24 9m . Lehrer ohne Unterschied des Bekenntnisses oder und 3 wird Mißbräuchen nach Möglichkeit vorgebengt ö 6 6 ore, ( r 1, 6 landschaftl. gentrai do. do. do. 1

und die Bildung der Schulsprengel vom 26 Lu 1883 ) J ö . ö , ih Im Keg,lfall wird dg; Kind, die Vels chule am gewöhn⸗ 1 ö. 18 che . ae, n r , , .

3 Raben SG , i 666 ö. . 1 die Anstellung an einer Bekenntnisschule er⸗ lichen Aufe . K j . , 4, zj 9 J75 6 895 oblenz. . ...... 1919 r. 1 -= 484 536 ...... ehh n

des Vadischen echulge t zen . nis isi strtitel 4 Abt, füllen, int Rahmen der len nen gin t eflun ö 9. ,. Aufenthalt ort oder, Wohnort des, Crziehnngzbergchtig n 2 42 . 34 . a d enn g denten. eie e nr

und 3 des Hessischen Volksschulgesetzes vom 25. Oltober 1921). warten können, daß sie a, , n; 3 er⸗ besuchen. In diesem Falle üben die Antragsberechtigten ihr 1 Posen che, anst. S. ziäaz 17. Coburg .. 31802 a, h, 3] Dstpreußische M, aut s ei en, L. ' j ., daß sie an einer Gemeinschaftsschnle oder an einer Antragsrecht an eben diesem Orte aus. Um aber für die zahl⸗ 1439 . do. ö . . , , , . n, , 1I0eh 6 do. do ber u. ier! ö .

ho. do. Ser. 285, 24 —— bo. do. Ser. 285 do. do. Ser. 26 do. Komm. -Dbl. S. 1, 27 —— Ser. 3 o . ! Ser. 4 do. do. do. ,. raunschw. - Hannov. Hhp. Ul K Pfbr. Ser. ( 26 * do. do. Lom m. Ob. v. 1923 Dtsch. Hyp. Bk. Pfdbr. S1, 44 24* bo). do. do. Ser. 25 do. gomm.⸗Dbl. S. 1-8 do. . do. Ser. 4 do. do Ser. 5 Frankf. Hyv.⸗ Bk. Pfdbr. Ser. 14* Frankf. Pfandbr.⸗Bank Pfdbr. Ser. 13, 4, 46 —- 527

(fr. Frankf. Syp. Kred. Ver. I6,ah Goth. Grdtr.- Bi. Pfd. Albi. - a0. 18. 13b 6

do. D

= 3

& e e = r ü 22 * 0 = 2 8 de O D O

& 0 e.

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82

S2 83 r C C 2

*

0. ; do. Eisenb.⸗R. 90 Deutsche Pfandbriefe. Türt. len,

* do. Bgd. E.⸗A. 1 (Die durch gekennzeichneten Pfandbriefe sind nach ä , e,

den von den Landschaften gemachten Mitteilungen als vor dem 1 Januar 1918 ausgegeben anzusehen) 6 , ,

28 22* 1

—— *

2 2

2272

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2 *

——

* j Sor * j 1s4 190 3 5 * 18 * * j ö s 1 j s e Unter- Kinder bestimmt ist, die keinem Bekenntnis angehören, weiterhin außerdem würde eine solche enge Auslegung bei Vormündern und

o. Abt. 21 4,4 6 do. . Abt. 22 do. do. Abt. 23 do. do. Abt. 2384 4 do. Tomm.⸗Obl. Em 1

do. do. do. v. 1928 * damburger Hyp.⸗Vank Pfdbr. Ser. 141-690 (49, Ser. 1-190,

Ser. 301 —- 830 (68 )*

do. do. do. Ser. 691 - 180 bo. do. do. Ser. 131 24859 Hann. Bodkr.⸗Bt. Pfd. Ser. 1-16. do. do. Komm. «-Bbl. Ser. 1* Leipziger Hypoth.⸗Vank Pfdhr.

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8 8 2 8 e 0 r m . . .

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S e = = . 88

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g Preußis u. West⸗ Darmstadt. . .... 1920 4, g, 83 3 Ostpreußische ... . . reußische et nn wr! l 82 do. Grentl⸗ Db. Mecklh. Syp. u. Wech- Bl. Pfd br,

Die Berücksichtigung muß „tunlichst“ er ĩ ĩ Die . rfolgen, d. h. Abweichungen ihrem Beke is entspreche , iss , nn, h 26 384 9 zekenntnis entsprechenden Bekenntnisschule verwende eichen abweichenden Fälle Zweifel z mei sti don der BVorschrift sind nur inso weit zulässig, als es nach Lage werden so bestimmt der Entwurf aus Billi en, 3 . . k abweichenden Fälle Zweifel 3u vermeiden, ist bestimmt aus gest. b. 21.12.17 Seb 6 1, 1h do. 1918, 1919, 20 44 Bstpr. lanbschaftl. Schuldv. * d . . ir 8 Billigkeitsgründen, worden, daß der Antrag da gestellt werden muß, wo das Kind 4,0 do. später ausgegeben. =* . Dessau 1896, gk. 1.7. 28 ä, 88, 34 Vommersche, aus= 5. K. Nr. 41 -= 45 u. Si, * i. T. Rr. 18— 23 u. 26. alte u. Ser. 1— 5 so he Lehrer nicht gegen ihren Willen an einer bekenntnisfreien die Schule besucht. . l iuß, o das d 1 n WB fr, e , , 158 3 Beuisch· Eylau. . 196! ; gefellt bis 31. 1. 1 ...... . Fi. K. Nr. 16— 1 u. 2I, Fr t. R. Nr. 82 87 u. 90, do. do. Komm. ⸗-Obl. Ser. 1 . ; 3, do. pater ausgegeben! . Dresden . ...... 1908 4, 3, 33 Pommersche ...... sämtlich mit neuen Bogen der Caisse⸗LCommune. Meckl. Str. Gyp. B. Pf. Ser. 144717. 17.56 6

2

2 *