. 2
323 .
r
865
Nummer
des deutschen Zolltarifs
Bezeichnung der Waren
Zollsatz für 1 42
RM
Nummer
des deutschen
Zolltarifs
Bezeichnung der Waren
Zollsatz für 142
RM
Nummer des deutschen
Zolltarifs
Bezeichnung der Waren
Noch:
408
409
410
411
aus 412
413
rechnen;
kommen.
gibt, zu diesem verzollt.
(Trikot und Netzwaren: ganz aus Seide: ga aus künstlicher Seide: Wirk⸗ Trikot⸗ Stoffe, Unterkleider und abgepaßt gewirkte (reguläre) Ober⸗ kleider
oder aus Wirkstoffen ge⸗ schnittene Halstücher, Kragenschoner und Mützen andere: Strümpfe und Handschuhe , teilweise aus Seide: teilweise aus künstlicher Seide ohne Beimischung von natürlicher Seide: Wirk⸗ (Trikot⸗ Stoffe, Unterkleider und abge⸗ paßt gewirkte (reguläre) Oberkleider ö abgepaßt gewirkte (regu⸗ läre) oder aus Wirk⸗ stoffen geschnittene Hals⸗ tücher Kragenschoner und Mützen ö . andere: Strümpfe und Handschuhen. andere JJ
Spitzenstoffe und Spitzen aller Art einschließlich der Einsatzspitzen, Kanten und abgepaßten Waren aus Spitzen oder Spitzenstoffen, auch ohne wellenförmig gestalteten oder ausgezackten Rand, ganz oder teilweise aus Seide:
ganz aus künstlicher Seide: 8 gewebt 1 1 1 7 * * * 2 . andere J
andere: gestickt 1 5 *. 1 1 *. * 8 2 8 ,,
Stickereien auf Grundstoffen, ganz
oder teilweise aus Seide: auf undichten Geweben der Nr. 408 MJ auf anderen Grundstoffenn. Anmerkung. Bei Verwen⸗ dung von Metallfäden and oder Lahn) zum Besticken erhöht sich der Zollsatz um 20 v́H.
3 (Besätze, Bänder, ordeln, Litzen, Schnüre und der⸗ gleichen), auch mit Unterlagen oder Einlagen von Holz, Bein, Horn, Leder, Metall oder dergleichen; ,, nach Art der sogenannten aumwollensparterie hergestellte Waren: nach Art der sogenannten Baum⸗ wollensparterie a feht Waren, ganz oder teilweise aus Seide (sogenannte Seiden⸗ pa rn nin; bandartige Erzeugnisse aus , . in der Breite von mehr als 2 mm (Nach⸗ ahmungen von sogenannter . ] kö Hutgeflechte aus sogenannter tern, aus Nach⸗ ahmungen davon, aus so⸗ genanntem künstlichen Stroh, aus sogenanntem künstlichen Roßhaar (Roßhaarnachahmung aus Kunstseidenmasse ein⸗ schließlich der mit Kunstseiden⸗
hanf⸗ und anderen groben Hanffasern) oder aus mehreren Arten der vorgenannten Stoffe, alle diese Geflechte auch ge⸗ fh mit anderen Spinn⸗ stoffen als Seide oder mit
Flechtstoffen J andere Waren:
ganz aus künstlicher Seide.
teilweise aus Seide...
Schafwolle (auch Gerberwolle); Haare des Schafkamels, des Kamels, der Hausziege, der Kämel⸗ oder An⸗ goraziege sowie aller anderen zum Jeschlechte der Ziegen gehörigen Tiere; Hasen⸗ (auch Seidenhasen⸗, Kaninchen-, Biber⸗, Affen⸗,Bisam⸗ ratten und Nutriahaare; Rind⸗ vieh⸗, Hirsch⸗, Hunde⸗, Schweine⸗ und ähnliche grobe Tierhaare; alle diese gehechelt, gebleicht, gefärbt, auch in Lockenform gelegt oder
bei zusammen abgebundene Fadenbündel aus anderen Spinnstoffen als ein Faden
b) für Gewebe in Verbindung mit Metallgespinsten, die lediglich wegen des nicht⸗ seidenen Kernes dieser Ge⸗ spinste als Gewebe teil⸗ weise aus Seide in Betracht
Gewebe der unter a und b bezeichneten Art werden als Gewebe teilweise aus Seide nach dem allgemeinen Tarif und, wenn sich bei ihrer Ver⸗ zollung nach dem für Gewebe ganz aus Seide geltenden Ver⸗ tragstarif, wobei die Fäden oder der Gespinstkern aus anderen Spinnstoffen als Seide außer Betracht zu lassen sind, ein niedrigerer Zoll er⸗
Wirk⸗ (Trikot und Netzstoffe, Wirk⸗
abgepaßt gewirkte egulqre)
kan überzogenen Manila—
gemahlen
414
Kunstwolle, ungefärbt oder gefärbt
1200
1800
20090 1800
1000
1200
1800 1500
400
130
bbo
900 800
frei frei
aus 416
aus 422
aus 423
aus 424
aus 425
426
aug 428
429
430
aus 432
Garn anderen
ware eing Näharbeit geknüpft
abgepaßt
des all
Anmer Bei der Verzo
Wolle und andere kämmt (Kammzug), mit Ausnahme der in Nr. Tarifs genannten Krollhaare (aus 4235/5) Garn aus Wolle oder
anderen Tierhaaren, auch Spinnstoffen Gespinsten, ausschließlich Baum⸗ wolle, gemischt, Nr. 417 bis 421 des allgemeinen Tarifs fallend:
Kammgarn, roh: eindrähtig zwei⸗ oder dreid
Kammgarn, druckt: eindrähtig. zwei⸗ oder dreid
Streichgarn, roh: eindrähtig zwei⸗ oder drei
Streichgarn, druckt: eindrähtig zwei⸗ oder drei
aller Art
Tierhaaren flanzlichen Spinnst
pinsten, ausschließli
. in ? inzel verkauf
Andere als die unter Nr. 42 allgemeinen Tarifs fallenden Fuß⸗ ,, im Stücke als Meter⸗
ehend oder abgepaßt (ohne
) auch bedruckt:
pflanzlichen
ewebt ; 429/30) Dich
Ausnahme
Plüsch, 6
artigen
im Gewichte von
im Gewichte von
I g bis 100
in Kette
mehr als 50 Fäden aus ein⸗ drähtigem Garn, leichseitiger Körper⸗ bindung oder in anderer Weise vierschäftig nannte Serge⸗
J u Abs. 1 u. 2. lung sogenannter Musseline, Serge. und Cheviot⸗ stoffe hleiben nicht 1 em breite Webekanten, den vorstehenden Bestimmungen nicht entsprechen,
bindiger
stof fe)
tracht.
abgepaßte Decken ganz aus Wolle, im Gewichte von 490 bis 700 g Gewebefläche, . 1,50 m breit und mindestens 2m lang, nicht mit Fransen versehen Anmerkung Decken der schriebenen Art, die mit Ein⸗ fassungen von Band, Geweben oder dergleichen aus Gespinsten aller Art oersehen sind, werden nicht nach Nr. 518 des allge⸗ meinen Tarifs, einem Zuschlag von 10 vH zu dem Vertragssatze von 220 RM für 1 dz verzollt.
anf .
allgemeinen
gebleicht, k
ö gebleicht,
drãhtig . aus Wolle
offen oder Ge⸗ Baumwolle, ufmachungen für den
te Gewebe für Möbel⸗ und Zimmerausstattung von Sammet und plüsch⸗ eweben) gefärbt, druckt oder bunt gewebt:
im Stück als Meterware eingehend: im Gewichte
200 g oder weniger auf 14m Gewebefläche n.
Vorhänge, ecken usw.), auch mit Besatz oder Fransen: im Gewichte
(als
200 g auf 1 4m Gewebefläche ; 200 g oder weniger auf 14m Gewebefläche
Gewebe, nicht unter Nr. 427 bis 431 gemeinen Tarifs fallend:
ganz aus Wolle, im Gewichte von
g auf 1 4m Ge⸗
webefläche, leinwandbindig (so⸗
genannte Musseline):
nicht mehr als 83 em breit,
und Schuß
sammen auf 1 em im
viert mit nicht mehr als
56 Fäden aus eindrähtigem
Garn, ;
nicht mehr als 79
in Kette und Schuß zu—
sammen auf 1 em i
Geviert
als 58 Fäden aus drähtigem Garn:
ö
mit drei Farben oder
weniger
mit
Farben..
Anmerkung zu Ab
der Ermittlung der Zahl der
Farben werden die durch Farb⸗
druck (auch Aetzdruck) erzeugten
, gezählt, wobei die durch
ruck erzeugte außer Betracht bleibt.
ganz aus Wolle, einfarbig, im
Gewichte von 150 bis 200 g
auf 1 9m Gewebefläche, nicht
mehr als 140 em breit,
Kette und Schuß zusammen
. em im Geviert mit nicht
Grundfarbe
und Cheviot⸗
tung
20 24
30 34
16 20
26 30
bb
609 225
405
660
495
7b0
220
260
260 285
220
220
aus 441
aus 442
aus 440
aus 441
Noch: aus 432
433
434
4535
466
aus 437
aus 440
Posamentierwaren (Besätze, Bänder, Kordeln, Litzen, Schnüre und der⸗ gleichen), auch mit Unterlagen oder Einlagen von Holz, Bein, Horn, Leder, Metall oder dergleichen ..
Anmerkungen zu Unter⸗ abschnitt Bdes fünften Abschnittes des allge⸗ meinen Tarifes.
andere Gewebe:
im Gewichte von mehr als 200 bis 300 g auf 1 4m Ge⸗ webefläche w im Gewichte von 200 g oder weniger auf 1 4m Gewebe⸗ fläche
Anmerkun 3 3 u Ab 6. 4. Zum
Vertragssatze von 285 RM für 1 da werden auch in den vor⸗ hergehenden Absätzen 1 bis 3 nicht genannte Gewebe im Ge⸗ wichte von 200 g oder weniger auf 1 am Gewebefläche verzollt, die Fäden aus Seide enthalten, wenn die Zahl dieser Fäden, sofern sie sich nur in der Kett⸗ oder nur in der Schußrichtun
befinden, nicht mehr als 12 v
der Gesamtzahl der Kett⸗ oder der Schußfäden, sofern sie sich in der Kett⸗ und der Schuß⸗ richtung befinden, in jeder Richtung nicht mehr als 6 vy der Gesamtzahl der Kett⸗ oder der Schußfäden beträgt.
Anmerkung zu Nr. 432.
Filztücher aus Wolle, endlos hergestellt (gewebt oder genäht) oder Meterware, roh, zu technischen Zwecken: von mehr als 2000 g auf 14m Gewebefläche . 6 6 als is 2000 im Gewichte] a äs än Che n bella . von 500 g oder weniger auf 1 49m Gewebe⸗ fla! .
Als Meterware eingehende Filztücher im Gewichte von 1000 g oder weniger auf 1 4m Gewebefläche dürfen zu den Vertragssätzen von 200 und 240 RM nur auf Erlaubnis⸗ chein unter Ueberwachung der erwendung abgelassen werden.
Wirk⸗Trikot⸗) und Netzstofftt... (43415) Wirk⸗ (Trikot⸗ und Netz⸗ waren:
Unterkleider:
JJ abgepaßt gearbeitet (regulär) . andere geschnittene oder abgepaßt ge⸗ arbeitete (reguläre) Wirk- und Netzwaren:
abgepaßt gewirkte (reguläre)
Trikotjacken, Westen mit Aermeln (Unterziehwe sten), Strümpfe und Socken...
w, Spitzenstoffe und Spitzen aller Art einschließlich der Einsatzspitzen, Kanten und abgepaßten Waren aus Spitzen oder Spitzenstoffen, auch ohne wellenförmig gestalteten oder ausgezackten Rand J
. * 1 . . .
1. Stickereien auf Grund⸗ stoft von Wolle oder anderen Tierhaaren wer⸗ den wie Stickereien auf baumwollenem Grund⸗ stoffe verzollt.
2. Treibriemen, gewebt oder gewirkt, aus Wolle oder anderen Tierhaaren wer⸗ den wie dergleichen Treibriemen aus Baum⸗ wolle verzollt.
Baumwollgarn, eindrähtig, roh: über Nr. 28 bis Nr. 32 englis über Nr. 32 bis Nr. 47 englis über Nr. 47 bis Nr. 63 englisch
Baumwollgarn, eindrähtig, gebleicht,
gefärbt, bedruckt: über Nr. 22 bis Nr. 47 englisch Baumwollgarn, zwei⸗ oder mehr⸗ drähtig, einmal gezwirnt: roh: über Nr. 2 bis Nr. 32 n über Nr. 32 bis Nr. 47 engli (aus 440 /?) Baumwollgarn, in einer Höchstmenge von 25 000 dz in einem Kalenderjahr aus dem fran⸗ zösischen Zollgebiet eingehend: eindrähtig, roh: iz mr n engl lh über Nr. 11 bis Nr. 17 englisch über Nr. 17 bis Nr. 22 englisch
ch
eindrähtig, gebleicht, gefärbt, bedruckt: b nr n n, über Nr. 17 bis Nr. 22 englisch Anmerkung. Baumwollgarn, eindrähtig, roh, bis Nr. 11 eng⸗ lisch, mit geringer Beimischung von gefärbter Wolle lsoge⸗ nanntes Jägergarn) wird wie rohes Baumwollgarn verzollt, sofern es den hinterlegten Mustern entspricht.
Die Befugnis zur Abfertigung
des sogenannten Jägergarns zu dem nach der vorstehenden Be⸗ stimmung dafür in Betracht kommenden Zollsatze wird auf eine Zollstelle beschränkt, die im
260
286
180
200
240
150
160 210
190 210
S00 900
360
24 30 36,50 Zoll des eindrähtigen
rohen Garneß
1080 1446 19 56
Zoll des eindrähtigen
rohen Garnes 415
416
Achte Beilage zum Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger
1927
Nr. 197.
(Fortsetzung aus der Siebenten Beilage.)
Berlin, Mittwoch, den 24. August
J
Nummer Zollsatz Nummer Zollsatz Nummer 4364 des deutschen Bezeichnung der Waren für 1 d des deutschen Bezeichnung der Waren für 1 44 des deutschen Bezeichnung der Waren ür Zolltarif RM Zolltarifs RM Zolltarif⸗ RM aus 633 mit Ueberzug: Noch: schoben find, werden nicht nach aus 721 Töõpferge schirr . . aus Gespinstwaren ganz oder teil⸗ aus 674 der Anmerkung 2 zu N. 667 nendem . , , . weise aus Seide, aus Spitzen, bis 669 des allgemeinen Tarifs oder Pressen hergestellt. glasiert: 1 Stickereien, Gespinstwaren mit für sich verzollt, sondern mit einfarbig . * * aufgenähter Arbeit; aus Leder 180 / den Büchern zollfrei zugelassen. mehrfarbig, auch e, . 2 aus Sammet oder Plüsch, sammet⸗ aus 680 Marmor, Kalkstein und Sandstein, lie gr e c erf! Henn 150 oder plüschartigen Geweben: . . an mehr als drei Seiten gesägt, an , z ; ganz oder teilweise aus Seide 180 den nicht gesägten Seiten roh oder ö aus 722 Oefen Kamine, Kochherde) und aus anderen Spinnstoffenn. 120 bloß roh behauen. kJ 0, 25 Ofenteile, unglasiert oder glasiert, aus anderen als den vorgenannten Anmerkung. Bei Steinen der glatt oder verziert, einfarbig oder Gespinstwaren oder Stoffen . 100 bezeichneten Art werden die⸗ I 2 636 Zugeschnittene Platten, Streifen und jenigen Seiten, die mit dem (bi) Waren aus Steingut, feinem Würfel mit Rinde; Rindenspunde: Trahtseil geschnitten sind, nicht neg. nen, n, Steine, Ziegel, Röhren und Röhren— h als gesägt, sondern als roh . allgemeinen Tarif anderweit nicht teile aus Korkabfällen; Korkfender handelt, foweit die Züge des ö Anmerkung. Platten aus zu⸗ Drahtseils daran erkennbar sind 7390 . 9 2 * 566 ö dor sosne Y 9 2 7 Tw or EH. . mit TLüster⸗ oder sammengefügten Korkteilchen, gder seine Anwendung von dem [31 mehrfarbig, auch mit Lüster⸗ oder hergestellt aus Korkabfällen und Einbringer nachgewiesen wird. mit Metallüberzug: = , h . ; M sa 2 0 102 iar refßße Tigfrrem und 5 liche ückständen, ohne Zusatz an— Als roh werden auch die Ziergefäße, Fignrren und ähnliche derer Stoffe außer Klebe und jenigen mit dem Sägeblatte ge⸗ Luxusgegen stündeꝛ· 35 Den. 2. 1 3 5 ö XI ⸗ 71 5 ez *r Bindemitteln, fallen anter diese schnittenen Flächen, behandelt, andere Waren: . Position die vor der Einfuhr durch zweifarbig, jedoch nicht ver—⸗ ; 37 ; 3 ö tehrere über die ganze Fläche , . 637 Zugeschnittene Platten, Streifen und 16 ,. , . ö . 3 Würfel ohne Rinde; Korkscheiben er, . 43 i,. 6 . ö. 3 ö j Ams Spitzhammer oꝛer dem Spitz 733 Porzellan und porzellangrtige Waren 65 Korkwaren mit lusnahme der meißel verunstaltet stnd. Weichporzellan lenglisches und . 6. fin , ,. 19 aus 68 (aus 68253) Platten: . Ir tten . or zellan] T nsth), glastert: n , ,. 4 16 gesägt (geschnitten) oder gespalten, Statuetten (Darstelkungen des e, nn,, men unter 1 der, ge hliffen m, Fähre, ganzen, menschl ichen und ie, . . uch poliert oder mit Schmelz über—= rischen Körpers, auch fymbolische auf Spulen en mach ir 638 zogen; j 8 , eirischlte lich e n, ; ö aus Alabaster, Marmor, Serpen⸗ der Büsten, in geringerer als 3 . tinstein w 850 natürlicher Größe), farbig, aus 640 Waren ganz oder teilweise aus Zell⸗ aus Granit, Porphyr, Syenit auch nrit Lüster⸗ oder mit horn oder ähnlichen Former⸗ oder ahnlichen harten Steinen; Metallüberzug .... 90 stoffen, int allgemeinen Tarif aus Lava, poröser oder dichter 3 andere: anderweit nicht genannt, soweit sie aus anderen Steinen (mit Aus⸗ a 20 nicht durch die Verbindung mit nahme von polierfähigem Kalk⸗ farbig, auch mit Lüster⸗ oder anderen Stoffen unter höhere Zoll— stein, Schiefer und Glimmer) ho mit Metallüberzug.. 46 sãätze fallen oder ah Nachahmungen Anmerkung. Platten aus in Verbindung mit anderen 3 belegter Waren anzusehen Marmor und Alabaster von Stoffen, soweit sie nicht da⸗ ind: mehr als 16 em Stärke sind durch unter höhere Zollsätze aus Zellhorn; . nach Nr. 680 zu verzollen. fallen ;;, 45 Zilme, lich tempfiudlich, un⸗ aus 683 geschliffen, gehobelt, poliert oder mit Unglasiertes Porzellan (Biskuit, ö ; Schmelz überzogen: Parian, Jaspis), farbig, auch mit ö ö J 500 aus Alabaster, Marmor, Serpen⸗ Lüster⸗ oder ntit Metallüberzug. 9 e me ö 20 (73719) Hohlglas, int allgemeinen zoll sitme K 300 aus Granit, Porphyr, Syenit ö. Pack g- 5 RKoartrzt⸗ ? D* Ir . 737 6 derweit nicht t: Packfilme, auch Porträt oder ähnlichen harten Steinen 15 Tarif anderweit nicht genannt: und Röntgenfilme .. 240 , , weder geschliffen, noch abgerieben, ganz oder teilweise aus Zellhorn ö (aus Gen Steinmetz arbeiten, 1 mattiert, geätzt oder geschnitten: 5 oder ähnlichen Formerstoffen: e . ungehobelt, 2. . natursarbig . 1 J 200 2. mir unlg 3 un? weiß (auch halbweiß), durchsichtig ö Kämme und Haarnadeln . 356 poliertem Holz oder Eisen, mit gefärbt oder weiß, undurchsichtig Stack⸗ a, Ausnahme der Arbeiten aus Lberfangen 3 ö k polierfähigem Kalkstein: A nm erk u ng Für gepreßtes * h. 656. ) 2 9 2 2 . 16 n 2 ẽ¶. F 2 * * * * . * 6. 1 14 3 * 2 ppitzen, Tabatpfeifen. 300 aus 686 4 . Sn nn, 23 e ,. Kelchglas wird der im all⸗ dere Waren (mit Aus—⸗ , nicht abgedreht, nicht ver⸗ ; gemernen Tarif vorgefehene nahme der belichteten kJ Zollzuschlag nicht erhoben. 3. , — aus Alabaster, Marmor, Serpen⸗ 7385 6. e. ; 3 Filme r Ar 99 366 / . geschliffen (auch poliert), abgerieben, gh j . . wee, . 2 un n K 25d 6 ) . . . aus 65h A Zigarettenpapier, unbedruckt, auch amn Gan, Hanh, Genn, oder ; k mit Metalldruck versehen oder sonst k 424 mit Kristallschliff, auch nach⸗ bedruckt oder ummiert, in Roller 4 ml en. harten Stem en; aus geahmtem: 5 e er ,,,, 5 Laba, poarüfer oder dichter. 125 vberfange 379 ö (Bobinen) oder losen Blättchen .. 25 1 ; nen,, 6h aus 65h B Pergamentpapier J 9,50 Anmerkungen. w ,, 5 Sai ge in anderer Weise geschliffen ader Packpapier, ganz oder zum größten t. Als Steinmetzarbeiten von z bete e, , e, 1 6 10 Teil aus miechanisch bereitetem schlichter, nicht profilierter . 9 1 ; ö Holzstoff (Holzmasse, Holzschlifs Arbeit im Sinne der Nr. 685 . . ; 58mm 55 r 6 ,. . ö . 2 bestehend, in der Masse gefärbt, ö sind unge schliffene, unge⸗ ; Ann er kü n g. Auf Antrag des e bannen ene, a, . hobelte, nicht abgenreht,. Zollpflichtigen ist Hohlglas, mit aus 667 Briefpapier, Briefkarten und Brief⸗ Fensterbünke, Gesim Steile und ] ö f, auch nachgeghm⸗ unischläge in Behältnissen aus andere Bau⸗ und Werksteine ö tem, niit Ausnahme des Höhl⸗ Papier, Pappe oder Holz (Papier⸗ n mit und ohne Kanten und . glafes für Beleuchtungskärper ausstattung) von anderer als der mit ebenen oder gekrümmten zu einem Zollsatz von 2 vH des im Abfatz 1 der Nr. 667 des all⸗ Vearbeitungsflächen insoweit Wertes 3 a. falls di . r, n, . ü . ̃ . ertes zu verzollen, falls die gemeinen, Taxifs bezeichneten Be⸗ zu behandeln, als die Be⸗ Ware ben der zwischen den Re⸗ ,,,, 40 arbeitung, insbesondere die⸗ serungen vereinbarten Zoll- 669 Albums: . jenige in gekrümmten Flächen, elle zur Abfertigung gestellt J mit Leder oder Gespinstwaren arsichtlich durch die technische wird. aller Art ganz oder teilweise Zweckbestin mung des Steins aus 789 vergoldet oder versilbert. 160 überzogen oder damit aus⸗ bedingt ist. . bentalt, auch durch Auftragen oder . gestattet oder in . 2. Stufen aus Granit sind auch Einbrennen vont Farben gemustert 140 mit Zellhorn (Zelluloid) oder dann nach Nr. 685 zu ver⸗ ; 3 . ähnlichen Formerstoffen. - 32 zollen, menn sie zur Ver⸗ aus 74. Spiegelglas gegossen oder geblasen; andere Nö 16 größerung der Auftritthreite spogenanntes Rohglas (ruhe. ge⸗ aus 670 und 67 Waren aus mit einem einfachen, nicht ge⸗ 34 * . 69 . . : gliederten Wulste ver sehen auch geripptz alles dieses
Papier, Pappe, Stein pappe, Holz⸗ maffe, Zellstoff, Bulkan fiber, Stein⸗ pappmasse, soweit sie nicht unter aus 686
sind. ,, . 2 le ze. h . R . 4 ĩ profiliert. ganz ader, teilmeise ab⸗ . 9 * zecht die Nr. 665 bis 669 des allgemeinen gedreht oder verziert: ; , Tarifs fallen, auch Hartpapier⸗ aus Alabaster, Marmor. Serpen⸗ weren, niöähl gefärbt micht un= waren: tin ein d — ,
; rh 12 aus Granit, Porphyr, Syenit oder
aus 670 ohne Berbindung mit anderen ; x Kw fen ode ar in ind ähnlichem harten Steinen; aus 7143 (7t3 5) Spiegel. und Tafelglas, im , 6 . Lana, poräser aden dichter 5 allgemeinen Tarif anderweit nicht
aus anderen 6 (mit . nut pol en u. i nahme von polierfähigem. Kalk⸗ geschliffen, poliert, geschnitten, ge⸗ stein und Schieferj;ĩ! 3 miustert, 2 (mit Ausnahme
Vildhauer⸗ und Bildschnitzerarbeiten des gerippten 66 CHhupht.
s8 Stein — ie zebogen (einschließlichͥ ge⸗ aus Steinen aller Art, sofern sie keen, de fen watt een, ge—
Waren aus lzmasse und Hart⸗ en, . h
irnißt; Isolation g . de
6 e n,, (Ringe, 690 röhren, Spulen, Schutzkasten
und dergleichen 80 Ku nstgegenstände sind, ein schließlich 9 9 ; , . 672 in Verbindung mit anderen als den der snrnst enten... fre , , . . ö nne
, , , ee, g. , soweit sie dich dadurch nnter . e ,, 62 ,, höhere Jollsätze fallen... 36 ohne Rücksicht auf ihre künst⸗ . . glas, n maol ch do aus 64 Bücher in allen Sprachen, gedruckt kerische und tachnische Aus- , J
oder geschrieben, auch mit beige= führung, ihre. Bestinmung und g gefeherr 38 drückten, beigehefteten oder bei⸗ Größe anzusehen. Als Statuen gese bbc rt! efarettierhc ?? 5
legten Bi ll t; Papier, werden die Darstellungen des . ; , ganzen menschlichen und tieri⸗ 749 Trockenplatten für Holo ger h
it Aus 25 * schen Körpers, auch symbolische Zwece mit einseitigem Üeberzuge . w. ö und stilisierte einschließlich der don lichtempfindlicher Ma auch nannten; Mufiknoten; alle diese Büsten betrachtet. ö. , ö egativ⸗ ih as auch gebunden J Andere natürliche Schleif- und Wetz⸗ ö 30 e . K . ; Anmerkung Schutzhüllen, steine als die unter Nr. 694 des The ö. . nn 8e zur er, Futterale und Etuis, in welche allgemeinen Tarifs fallenden, ohne 3 ung er einheit ange⸗ ö HGuͤcher eingelegt oder einge⸗ Verbindung mit anderen Stoffen 050 hin,,
gefeldert ö jedoch nicht be⸗
frei aus 695