50032] Herr Geheimer Bergrat Dr. Victor Weidtman ist durch Tod aus dem Aus⸗ sichtsrat unserer Gesellschaft ausgeschieden.
M. Gladbach, den 31. August 1927. Rheinisch⸗Westfälische Rückversiche⸗
rungs Aktien ⸗Gesellschaft. 2 Der Vorstand. bool]
In Ergänzung der Bekanntmachung unseres Aufsichtsrats vom 12. 8. 1927 (Nr. 190 d. D. R.⸗A.) geben wir noch bekannt, daß u. a. als Hinterlegungsstelle für unsere Aktien für die Deutsche Bank die Niederlassungen Aue und Chemnitz in Frage kommen.
Aue i. Sa., den 31. August 1927. Maschinenfabrik Hiltmann & Lorenz 2. A ttiengesellschast.
500763 . Mercator⸗Oloff Bremer Kolonial⸗ und Handels-⸗Aktiengesellschaft.
Einladung zur sechzehnten ordent⸗ lichen Generalversammlung auf Montag, den 26. September 1927, mittags 12 Uhr, im Sitzungssagle der Darmstädter und Nationalbank K. «a. A., Bremen, Unser Liebfrauenkirchhof 4/7, 1.
Tagesordnung:
1. Vorlegung des Geschäftsberichts
des Vorstands und des Aussichts⸗
rats, der Bilanz und der Gewinn⸗
und Verlustrechnung für das Ge⸗ schäftsjahr 1926/27.
2. Entlastung des Vorstands und Auf⸗
sichts rats.
3. Wahlen in den Aussichtsrat.
Stimmberechtigt sind nur diejenigen Aktionäre, welche gemäß § 26 des Ge⸗ sellschaftsvertrags ihre Aktien bis . zum 22. September einschl. interlegt haben.
Hinterlegungstellen sind:
Darmstädter und Nationalbank K. a. A., Bremen, Berlin, Hamburg und Mannheim,
J. F. Schröder Bremen, Bankverein für A. G., Bremen, Carl F. Plump & Co., Bremen. Bremen, den 20. August 1927.
Der Vorsitzende des Aufsichtsrats:
Philipp Heineken.
Rene, JU.
Nordwestdeutschland
50037 ⸗ Deutsche Werst Aktiengesellschaft.
Außerordentliche Generalversamm— lung der Aktionäre am Dienstag, den T7. September 1927, vormittags EH Uhr, im Saale 1265 der Börse zu Hamburg.
Tagesordnung:
1. Genehmigung des Verschmelzungs— vertrags, durch den das Vermögen der Reiherstieg⸗Deutsche Werft Aktiengesellschaft unter Ausschluß — gemäß § 306 H.⸗G.⸗B. — der Ligui⸗ dation des Vermögens der Reiher—
i Deutsche Werft Aktiengesell⸗
. als Ganzes übernommen wird gegen Gewährung von Aktien der übernehmenden Gesellschaft der— art, daß für RM 1500, — Aktien der Reiherstieg⸗Deutsche Werft Aktiengesellschaft RM 1000, — Aktien der Deutsche Werft Aktiengesellschaft gewährt werden. Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft von RM 8 000 000, — auf RM 10000 000, —
3. Aenderung des 5 3 der Satzung, betreffend das Grundkapital.
4. Wahlen zum Aufsichtsrat.
Aktionäre, die an der Generalver⸗ sammlung teilnehmen wollen, haben ihre Aktien oder den Hinterlegungsschein der Reichsbank, der Bank des Berliner Kassen⸗Vereins oder eines deutschen Notars spätestens am dritten Tage vor dem Tage der Generalversammlung während der Geschäftsstunden bei der Gesellschaft oder der Dresdner Bank in Hamburg zu hinterlegen.
Hamburg, den 31. August 1927.
Der Vorstand. 50012 Vereinigte Malzfabriken Goldene Aue Akt.⸗Ges., Artern, zu Artern.
Hierdurch gestatten wir uns, die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am Freitag, den 30. September 1927, vorm. 111 Uhr, im Hotel zur Krone in Artern stattfindenden ordentlichen , ergebenst einzu⸗ aden.
Tagesordnung:
1. Vorlage des Geschäftsberichts mit Bilanz und Gewinn⸗ und Verlust⸗ rechnung für das Jahr 1926/27 und Hes n gf gffan über die Genehmi⸗ gung derselben sowie über die Ver⸗ wendung des sich ergebenden Rein—
ewinns.
29. Entlastung der Mitglieder des Vor— stands und des Aussichtsrats.
3. Aufsichtsratswahlen.
Zur Teilnahme an der Generalver⸗ sammlung sind diejenigen Aktionäre be⸗ rechtigt, die ihre Aktien bzw. ö . lautende Depotscheine der Reichsban oder eines Notars gemäß 8 15 der Satzungen spätestens am dritten Tage vor dei Generalbersammlung bis 1 Üühr mittags, sofern aber dieser Tag ein Sonntag oder ein staatlich an⸗ erkannter, allgemeiner Feiertag ist, spätestens an dem diesem vorher⸗ ehenden Werktage bis zur gleichen Stunde bei der Gesellschaft in Artern, dem Bankverein Artern, Spröngerts, Büchner C Co., K. G. a. A., Artern, oder einer seiner Abteilungen oder der Dresdner Bank Filigle Halle, Saale, oder dem Halleschen Bankverein von Kulisch, Kaempf & Co., Halle, hinter⸗ legt haben.
Artern, den 1. September 192.
49753)
Einladung zur ordentlichen General—⸗
versammlung auf Dienstag, den 20. September 1927, vorm. 11 Uhr, in den Räumen des Aussichtsratsvorsitzenden, Derin Dr. Hanns Heiman, Berlin⸗ Charlottenburg, Hardenbergstraße 24. Tagesordnung:
l. Vorlegung des Geschäftsberichts des Vor⸗ stands für das Geschäftsjahr 1926/27 mit den Bemerkungen des Aufsichts—⸗ rats. 2. Festlegung und Genehmigung der Bilanz und der Gewinn- und Ver⸗ lustrechnung für das Geschäftsjahr 1926/27. 3. Entlastung des Vor⸗ stands und Aufsichtsrats.
Sch. Fasbender Att. ⸗Ges. Der Vorstand. Bacher.
50041 Schlesienwerke für Holzverwertung Aktiengesellschaft, Breslau. Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der am 24. September 1927, nachm. 3 Uhr, in Berlin, Hotel Excelsior, stattfindenden ordentlichen Gene ralversammlung für das Jahr 1926 ein Tagesordnung:
1. Wahlen zum Aufsichtsrat.
2. Vorlegung der Bilanz, der Gewinn⸗ und Verlüstrechnung sowie des Be⸗ richts des Vorstands und Aufsichts— rats für das Geschäftsjahr 1926.
3. Beschlußfassung über Genehmigung der Bilanz sowie der Gewinn- und Vexlustrechnung.
4. Beschlußfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrals.
5. Beschlußfassung änderungen:
a) §S 4 Abs. 1, betr. Herabsetzung des Grundkapitals durch Zu⸗ sammenlegung von Aktien und gleichzeitige Beschlußfassung über Kapitalserhöhung;
b) § 18 Abs. 3, betr. Stimmrecht.
Diejenigen Aktionäre, welche an der
Generalversammlung teilnehmen wollen, haben gemäß § 18 der Satzung ihre Aktien ohne Couponbogen oder die darüber ausgestellten Hinterlegungs⸗ scheine einer der nachbenannten Stellen:
a) eines deutschen Notars,
b) der Reichsbank,
c) der Deutschen Bank, Berlin,
d) der Direction der , . schaft, Berlin, oder einer der Nieder⸗ lassungen dieser Banken,
e) des Bankhauses S. Bleichröder,
Berlin ̃ Aufhäuser,
über Satzungs⸗
f) des Bankhauses H. München,
g) des Bankhauses GE. Breslau,
spätestens am dritten Tage vor der
Generalversammlung bei der Gesell⸗
schaftskasse oder bei einer der nach⸗
benannten Banken:
1. Schlesischer Bankverein, Filiale der Deutschen Bank, in Breslau
2. Bankhaus E. Heimann in Breslau,
3. Deutsche Bank, Zweigstelle Glatz in Glatz,
gegen Ausstellung einer Stimmkarte zu
hinterlegen.
Breslau, den 1. September 1927. Der Vorstand. Fröhlich.
ö Neiherstieg⸗Deutsche Werst Aktiengesellschaft.
Austerordentliche Generalver⸗ sammlung der Aktionäre am Diens⸗ tag, den 27. September 1927, vor⸗ mittags 10 Uhr, im Saale 126 der Börse zu Hamburg. Tagesordnung: . des Verschmelzungs⸗ vertrages, durch den das Vermögen der Gesellschaft unter Ausschluß der Liquidation gemäß 8§ 306 D als Ganzes auf die Deutsche Werft Alien echt übertragen wird gegen Gewährung von Aktien der übernehmenden Gesellschaft derart, daß für RM 1500, — Aktien der Reiherstieg⸗Deutsche Werft Aktien⸗ e r RM 1000, — Aktien der Deutsche Werft Aktiengesellschaft ewährt werden. Auflösung der Besellschaft. Aktionäre, die an der Generalver⸗ ammlung teilnehmen wollen, haben ihre Aktien nebst einem doppelten arith⸗ nietisch geordneten Nummernverzeichnis spätestens 5 Tage vor der General⸗ versammlung — also bis zum 22. Sep⸗ tember 1927 — bei der Gesellschaft oder der Norddeutschen Bank in Hamburg, Hamburg, Adolphsbrücke 10, oder bei einem deutschen Notar gegen Be⸗ scheinigung bis zur Beendigung der Generalversammlung zu hinterlegen. Die Hinterlegung ist auch dann ord⸗ nungsgemäß erfolgt, wenn die Aktien mit Zustimmung einer Hinterlegungs⸗ stelle für sie bei einer Bankfirma bis ö. Beendigung der Generalversamm⸗— ung im Sperrdepot gehalten werden. Statt der Aktien können auch von der Reichsbank oder der Bank des Berliner Kassen⸗Vereins oder Liquidations-Casse in Hamburg, Aktiengesellschaft zu Ham⸗ burg, oder einer sonstigen Effektengiro⸗ kasse ausgestellte Hinterlegungsbescheini⸗ gungen hinterlegt werden Erfolgt die Hinterlegung bei einem Notar, so muß die notaxielle Hinterlegungsbescheini⸗ gung spätestens am Tage vor der Generalversammlung bei der , n, vorgelegt werden. Die Hinterlegungs⸗ 6 n müssen die Erklärung enthalten, aß die Herausgabe der Aktien nur gegen die Rückgabe des Scheines er⸗ folgen darf. Hamburg, den 31. August 1927.
Heimann,
Der Vorsitzende des Aufsichtsrats: Büchner. -
50026] Bekanntmachung. Das von der Betriebsvertretung in den Aufssichtsrat delegierte Mitglied Serr August Schäfer ist aus dem Aussichtsrat aus⸗ geschieden; an seine Stelle ist Herr Ludwig Luibl getreten. München, den 31. August 1927. Isaria⸗Zählerwerke Aftiengesellschaft. Geyer.
49182 Durch den Beschluß der Gesellschafts—⸗ versammlung vom 29. April d. J. ist die Liquidation der Gesellschaft beschlossen worden. Wir fordern hiermit die Gläu— biger der Gesellschast auf, ihre Anspiüche bei der Gesellschast anzumelden. Dr. Ing. Subkis Co. Akt.⸗Ges. für drahtlose Telegraphie. Liguidator: Dr. Subtis.
50069
Bayerisches Portlandzementwerk
Kiefersfelden Aktiengesellschaft, Kiefersfelden.
Die außerordentliche Generalver⸗ sammlung vom 28. Juni 1927 hat be⸗ schlossen, das Grundkapital der Ge⸗ sellschaft von RM S800 000, — auf RM 400000, — in der Weise herab⸗ zusetzen, daß die RM Ss00 000, — Stammaktien im Verhältnis von 2:1 auf RM A400 000, — zusammengelegt werden.
Diese Generalversammlung hat ferner beschlossen, das zusammengelegte Kapital von RM 400 000, — um 400 000, — auf RM S800 000, — durch Ausgabe von 400 Stück neuen Inhaberstammaktien à RM 1000, — mit Dividende für das Geschäftsjahr 1927 wieder zu erhöhen. Das gesetzliche Bezugsrecht der Aktio⸗ näre ist ausgeschlossen. Die neuen Aktien sind von einem unter Führung des Bankhauses Baß & Herz in Frankfurt a. Main stehenden Konsortium mit der Verpflichtung übernommen worden, sie den bisherigen Aktionären zum Bezuge im Verhältnis von 1:1 anzubieten. Die vorstehenden Beschlüsse der Generalver⸗ sammlung sind in das Handelsregister eingetragen worden.
JI. Bezugsangebot.
Wir fordern hiermit unsere Aktio⸗ näre auf, ihr Bezugsrecht bei Ver⸗— meidung des Ausschlusses bis zum 22. September R927
e inschließ lich bei den folgenden Stellen: a) Bankhaus Baß & Herz, Frank⸗
furt a. M.,
b) Bayerische Vereinsbank, München, c) Bankhaus Alfred Lerchenthal,
München, auszuüben. Die Ausübung des Bezugs⸗ rechts erfolgt durch Einreichung des Dividendenscheins Nr. 4 der nicht zu⸗ sammengelegten Aktien. Auf Reichsmark 2000, — nicht zusammengelegte Aktien (— RM 1000, — zusammengelegte Stücke) entfallen RM 1000, — neue Stammaktien zum Preise von 105 9. zuzüglich Börsenumsatzsteuer. Die be⸗ ziehenden Aktionäre erhalten über den eingezahlten Betrag Kassenquittung, gegen deren Rückgabe die Aushändigung der neuen Stücke nach Fertigstellung erfolgen wird. Für diejenigen Aktionäre, die weniger als RM 1000, — neue Aktien beziehen, stehen Abschnitte à RM 100, — zur Verfügung.
II. Zusammenlegung.
(1. Aufforderung.) Gleichzeitig fordern wir unsere Aktio⸗ näre auf, ihre Aktien bis zum 15. De⸗ zember 1927 einschließlich bei den obengenannten Stellen während der üblichen Geschäftsstunden zum Zwecke der Zusammenlegung einzureichen. Die Zusammenlegung erfolgt in der Weise, daß gegen RM 200, — bisherige Aktien mit Dividendenschein Nr. 5 RM 100, — neue Aktien mit Dividendenschein Nr. 1 ausgehändigt werden. Solange die neuen Aktien nicht fertiggestellt sind, er⸗ halten die Einreicher Quittungen gegen deren Rückgabe die neuen Stücke er⸗ hoben werden können; nach Fertig⸗ stellung erfolgt der Umtausch Zug um Zug.
Diejenigen Aktien, die nicht bis zum 15. Dezember 1927 eingereicht sind bzw. zur Zusammenlegung in der be⸗ schlossenen Form nicht ausreichen und zur Verwertung für Rechnung der Be⸗ teiligten nicht zur Verfügung gestellt worden sind, werden gemäß 5 290 H.⸗G.⸗B. für kraftlos erklärt. An Stelle von je 10 für kraftlos er⸗ klärten Stammaktien zu je RM 20— wird eine neue Stammaktie zu Reichs⸗ mark 100, — ausgegehen. Diese neuen Aktien werden für Rechnung der Be⸗ teiligten durch die Gesellschaft zum Börsenpreis und in Ermangelung eines solchen durch öffentliche Versteigerung verkauft; der Erlös wird den Be⸗ teiligten nach Verhältnis ihres Aktien⸗ besitzes zur Verfüqung gestellt. Die Anmeldestellen sind bereit, nach Möalichkeit die Regelung von Spitzen⸗ beträgen bei der Zusammenlegung und bei der Ausübung des Bezugsrechts unter den Aktionären zu vermitteln. Bezug und Umtausch sind provisions⸗ frei, wenn sie am Schalter der ge⸗ nannten Banken erfolgen: andernfalls wird die übliche Provision in An⸗ rechnung gebracht. Die Anmeldestellen sind berechtigt, aber nicht verpflichtet die Legitimation des Vorzeigers von Kassenguittungen zu prüfen. Kiefersfelden, 1. September 1927. RBanerisches Pyortlandzementmerk Kiefersfelden AMktiengesellschaft,
Kiefersfelden.
Der Vorstand.
Der Vorstand.
lõooꝛs)
Attiengesellschaft vormals beehrt sich, ihre Mitglieder auf Diens⸗ tag. 27. September 1927, vorm. 11 Uhr, zur 5. ordentlichen General— versammlung in den Gasthof zum Bahnhof Endersbach höfl. einzuladen. Tagesordnung:
1. Beschlußtassung über Jahresabschluß, Gewinnverteilung und Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat.
2. Aufsichtsratswahl.
Stimmberechtigt ist nur, wer seine
Aktien spätestens 2 Tage vor der General— versammlung (Versammlungs⸗ und Hinter⸗ legungstag nicht mitgerechnet) in den Ge⸗ schäftsstunden bei der Gesellschast, bei einer Bank oder bei einem deutschen Votar hinterlegt und in den letzten beiden Fällen den Hinterlegungsschein innerhalb der Hinterlegungsfrist beim Vorstand einreicht.
Der Vorstand.
Erich Akermann.
50067 Vereinigte Glanzstoff⸗Fabriken, Aktiengesellschaft, Elberfeld. In der außerordentlichen General⸗
versammlung unserer Gesellschaft vom
27. August 1927 ist u. a. beschlossen
worden, das Stammaktienkapital von
nom. RM 42 000 000 auf nom. Reichs⸗ mark 60 000 9090 zu erhöhen durch Aus⸗ gabe von 60 000 Stück auf den Inhaber lautenden neuen Stammaktien über je
RM 300, — welche an der Dividende
für das Geschäftsjahr 1927 mit der
Hälfte teilnehmen und vom 1. Januar
1928 ab voll dividendenberechtigt sind.
Das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre
ist ausgeschlossen worden. Von den
neuen Stammaktien ist ein Teilbetrag von RM 84090 0090 von einem unter
Führung der Deutschen Bank stehenden
Bankenkonsortium übernommen worden
mit der Verpflichtung, sie den Aktio⸗
nären unserer Gesellschaft zum Bezuge anzubieten.
Nachdem die durchgeführte Kapital⸗ erhöhung in das Handelsregister ein⸗ getragen ist, fordern wir im Namen des Bankenkonsortiums unsere Stamm⸗ aktionäre auf, ihr Bezugsrecht unter folgenden Bedingungen auszuüben:
1. Das Bezugsrecht ist bei Vermeidung des Ausschlusses bis zum 30. Sep⸗ tember 1927 (einschliesßlich)
in Berlin:
bei der Deutschen Bank,
kö Bankhause Georg Fromberg Co., bei dem Bankhause E. K 36 er⸗
Trier C Co. Kommanditgesellschaft
auf Aktien,
in Elberfeld:
bei der Bergisch⸗Märkischen Filiale der Deutschen Bank,
in Aachen:
bei der Deutschen Bank Filiale Aachen,
in Hamburg:
bei der Deutschen Bank Filiale Ham⸗ burg,
in Frankfurt a. M.: bei der Deutschen Bank
Frankfurt, bei dem Bankhause Lazard Speyer⸗
Ellissen,
in Köln:
bei der . Bank Filiale Köln während der üblichen Geschäftsstunden auszuüben. 2. Bei der Anmeldung des Bezugs⸗ rechts sind die Mäntel der alten Aktien nach der Nummernfolge geordnet mit einem Anmeldeschein, wofür die bei den Stellen erhältlichen K 6 verwenden sind, einzureichen. Der ezug der neuen Aktien erfolgt pro⸗ visionsfrei, sofern die alten Aktien an den Schaltern der Bezugsstellen ein—⸗ gereicht werden; anderenfalls wird die übliche Bezugsprovision herechnet. 3. Auf je 5 alte Stammaktien über je nom. RM 309, — kann eine neue Stammaktie über nom. RM 3090, — zum Kurse von 120 „ bezogen werden. Von dem Bezugspreis von 120 3, sind 30 2 zuzüglich des Auf⸗ eldes von 20 7 bei Ausübung des ezugsrechts, weitere 35 3 späte⸗ stens am 15. November 1927 und die restlichen 35 2 spätestens am 15. Dezember 1927 einzuzahlen. Die zweite Einzahlung und die Rest⸗ einzahlung haben bei oer gleichen Stelle zu erfolgen, bei der die erste Einzahlung geleistet wurde Eine Zinsvergütung auf vorzeitige Vollzahlungen wird nicht gewährt. 4. Die Aktien, für die das Bezugs⸗ recht geltend gemacht worden ist, werden entsprechend abgestempelt und alsdann zurückgegeben. Die Einzahlungen werden auf dem an dem Anmeldeformular haf⸗ tenden Quittungsabschnitt bescheinigt. 5. Die Aushändigung der neuen Aktienurkunden erfolgt baldmöglichst nach Vollzahlung gegen Rückgabe der er⸗ teilten, nicht übertragbaren Quittungen bei derjenigen Stelle, welche die Quittung ausgestellt hat. Zur Prüfung der Legitimation des Vorzeigers der Quittungen sind die Stellen berechtigt, aber nicht verpflichtet. Soweit der Bezug durch Vermittlung von Banken und Bankiers erfolgt, die Mitglieder einer Effektengirobank sind, werden diesen die neuen Aktien auf Wunsch nach Vollzahlung bei der betreffenden Effektengirobank auf Effektengirokonto gutgebracht. Elberfeld, im September 1927. Vereinigte Glanzstoff⸗Fabriken, Aktiengesellschaft.
Bank
Filiale
ö 50064 Die Württembergische Ziegelwerk⸗ Carl Oettinger, Endersbach im Remstal,
Chemische Fabrik
vorm. Goldenberg Geromont & Cie., . Winkel (Rheingau).
Herr Dr. Oscar Neuberg, Wiesbaden,
ist aus dem Aufsichtsrat unserer Gesell⸗
schaft ausgeschieden. : Wiesbaden, den 29. August 1927.
Die Direktion.
ob 6062,
Laut Beschluß der Generalversammlung vom 6. Mai 1927 wurde Herr Ober⸗ bürgermeister Dr. Alfred Glücksmann in den Aussichtsrat der Gesellschaft neu hinzu⸗ gewählt.
Berlin, den 3. September 1927. Sdandels Attiengesellschaft „Atlantic“.
Sperber. Edling.
Der Aussichtsrat.
Dr. A. Südekum. Max Röver.
ooh
Allgemeine Textil⸗Manufaktur
Aktiengesellschaft, Berlin C. 2, Bischofstrasze KE 4 / 15.
1. Zusammenlegung des Aktien-
. kapitals.
Die Beschlüsse der ordentlichen Ge⸗ neralversammlung vom 9. Mai 1927 sind nunmehr in das Handelsregister eingetragen. Danach wird das fen ger kapital, das bisher RM 400 000, — be⸗ trug und aus 10090 Aktien zu je RM 200, — und 10 099 Aktien zu je RM 20, — besteht, auf RM 40 000, — herabgesetzt, und zwar in folgender Form:
a) Die auf je RM 200, — lautenden Aktien werden mit dem Aufdruck versehen:
„Der Nennbetrag dieser Aktie ist laut Generalversammlungsbeschluß vom 9. Mai 1927 auf Reichs⸗ mark 20, — herabgesetzt worden.“
. Der Vorstand.
b) Bei den auf RM 20, — lautenden Aktien wird von je 10 Aktien eine Aktie mit dem Stempel versehen:
„Diese Aktie bleibt gemäß dem Gcger elena nb dc vom 9. Mai 1927 gültig.“ Der Vorstand.
Dagegen werden die ferneren neun Aktien vernichtet. Soweit von Aktionären eingereichte Aktien die zu b notwendige Zahl nicht erreichen, der Gesellschaft aber ur Verwertung für Rechnung der
eteiligten zur Verfügung gestellt werden, werden von je 10 solcher Aktien neun vernichtet und eine durch den vorstehend erwähnten Stempelaufdruck für gültig ge⸗ blieben erklärt.
Die gültig gebliebenen Aktien werden zum Börsenpreis und in Ermangelung eines solchen durch öffentliche Versteigerung verkauft. Der Erlös wird den Beteiligten
zur Verfügung gestellt.
Wir fordern hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft auf, ihre Aktien zu vorstehendem Zweck bis zum 27. Sep⸗ tember d. J. bei der Bank für Textil⸗ industrie Aktiengesellschaft, Berlin W. 9, Voßstraße 11, einzureichen, und zwar die, Aktienmäntel nebst, den dazu⸗ gehörigen Dividendenscheinbogen mit einem nach der Nummernfolge geord⸗ neten Verzeichnis.
Für den vorstehend unter c genannten Fall ist gleichzeitig zu erklären, ob die Einreicher ihre Aktien der Gesellschaft zwecks Verwertung zur Verfügung stellen.
Aktien, die bis zum Ablauf der . gesetzten Frist nicht eingereicht werden, sowie Aktien, welche die zum Ersat durch neue Aktien erforderliche Zah nicht erreichen und der Gesellschaft nicht zur Verwertung zur Verfügung zes h werden, werden für kraftlos erklärt. An Stelle von zehn für kraftlos er⸗ klärten Aktien zu je RM 20, — oder einer für kraftlos erklärten Aktie zu RM 200, — wird je eine neue Aktie zu RM 20. — ausgegeben. Diese neuen Aktien sind für Rechnung der Be⸗ teiligten durch die Gesellschaft zum Börsenpreis und in Ermangelung eines solchen durch öffentliche Versteigerung zu verkaufen. Der Erlös ist den Be⸗ teiligten nach Verhältnis ihres Aktien⸗ besitzes zur Verfügung zu stellen.
2. Wiedererhöhung des Akftien⸗
kapitals.
In der ordentlichen Generalversamm⸗ lung vom 9g. Mai d. J. wurde ferner beschlossen, das auf RM 40 0900, — herabgesetzte Aktienkapital um Reichs⸗— mark 460 000, — auf RM 500 000, — zu erhöhen durch Ausgabe neuer auf den Inhaber lautender und seit dem 1. Ja⸗ nuar 1927 dividendenberechtigter Aktien. Das Bezugsrecht der Aktien wurde aus⸗ geschlossen. Auch dieser Beschluß ist inzwischen in das Handelsregister ein⸗ getragen. ‚
Von den vorstehend erwähnten RM 460 000, — neuen Aktien bietet die Bank für Textilindustrie Aktiengesell⸗ schaft namens eines Konsortiums nom.“ RM 360 000, — den Aktionären zum Bezug an dergestalt, daß sie berechtigt sind, auf je RM 209, — bzw. RM 20,‚— der wie oben erwähnt abgestempelten Aktien ja RM 1800, — bzw. RM 180 — neue Aktien zum Kurse von 195 75 zu⸗ züglich Schlußnotenstempel ohne Be⸗ rechnung von Stückzinsen zu beziehen.
Der Bezug hat gleichzeitig mit der vorstehenden Abstempelung bis zum 27. September d. J. bei der Bank 9. Textilindustrie Aktiengesellschaft, Berlin W. g, Voßstraße 11, zu erfolgen.
Ueber die neu herauszugebenden Aktien werden einstweilen Kassen⸗ quittungen ausgefolgt. . Berlin, den 1. September 1927
Dr. Blüthgen. Dr. Springorum.
K. R 8ieberich. A. Lude.
Der Vorstand.
Erste Zentral⸗-Handelsregister⸗Beilage
zum Deut schen Reichsanzeige
Berlin, Sonnabend, den 3. September
Mr. 206.
r und Preußischen Staatsanzeiger
662.
——
Der Inhalt dieser Beilage, c 6. der Urheberrechtseintragsrolle sowie 7. über Konkurse
besonderen Blatt unter dem Titel
Sentral⸗Handelsregister fü
Das Zentral⸗Handelsregister für das Deutsche preis beträgt vierteljährlich 4,50 Reichsmark.
Das Zentral⸗Handelsregister für das Deutsche Reich kann durch alle Postanstalten, in Berlin Anzeigenvreis für den Raum einer 5 gespaltenen
Reichs- und Staatsanzeigers 8W. 48. Wilhelm
für Selbstabholer auch durch die Geschäftsstelle des straße 32, bezogen werden.
in welcher die Bekanntm und Geschäftsaufsicht und 8. die Tarif ⸗ und Fahrplanbekann
r das Deutsche Reich.
achungen aus 1. dem Handels, 2. dem Gũte
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rrechts', 3. dem Vereins-, 4. dem Genossenschafts⸗ 5. dem Musterregister, tmachungen der Eisenbahnen enthalten sind, ericheint in einem
Reich erscheint in der Regel täglich — Der Bezugs Einzelne Nummern kosten G15 Neichsmark. Einheitszeile (Petit) 1,05 Reichsmark.
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ö Vom „Zentral⸗Handelsregifter für das Deutsche Reich“ werden heute die Nrn. 206A und 2066 ausgegeben.
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ete Anzeigen müffen drei Tage vor dem Einrũckungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen sein. MI
Entscheidungen des Meichsfinanzhofs.
Einkommenstenerfreiheit aus besonderem Anlasz Zuwendungen, die nicht zu den wiederholt ge⸗ Unterstützungen zu rechnen sind. Die Vorinstanzen steuerbaren Einkommen des Beschwerdeführers für i925 außer dem von ihm angegebenen Geschäftsgewin ne noch Zuwendungen, die der Beschwerdeführer im Jahre 1925 von seiner in Amerika wohnenden Schwester erhalten hatte, darunter einen Betrag von 1000 RM, hinzugerechnet. Der Rechts⸗ beschwerde wurde stattgegeben. Das Finanzgericht hat festgestellt daß der Beschwerdeführer von seiner Schwester gelegentlich ihrer Anwesenheit in Deutschland im Spätherbst 1925 1060 RM zum Geschäftsbetrieb erhalten habe. Es betrachtet diese Cinnghmen des Bejchwerdeführers als Zuschuß im Sinne des 5 140 Nr. 3 des Ein⸗ kommensteuergesetzes, weil bei der vom Beschwerdeführer selbst ge⸗ schilderten Sachlage angenommen werden dürfe, daß die Absicht der mit der Einkommenslage des Beschwerdeführers vertzauten Schwester dahin ging, den Beschwerdeführer bis zur. Besserung seiner Wirtschaftslage über Wasser zu halten, so daß alle Zu⸗ wendungen als wiederkehrende Bezüge gewährt worden seien. Dem Finanzgerichte kann darin nicht beigetreten werden, daß im 5 40 Nr. 3 des Einkommensteuergesetzes eine Regelmäßigkeit und Gleichmäßigkeit der Zuwendungen nicht vorausgesetzt ist, wenn auch die Zuwendungen nur als wiederkehrende Bezüge versteuert werden sollen. Wenn nun auch die Schwester des Beschwerde⸗ führers fowohl vor der Barzahlung von 1900 RM als auch später wieder vom November 1926 ab wiederholt Beträge von 10 oder 20 Dollar, die zur Bestreitung des Lebensunterhalts verwendet werden sollten, hat zukommen lassen, so fallen die übergebenen 1900 RM sowohl nach ihrer Höhe als nach der uch vom Finanz— gerichte feftgestellten Zweckbestimmung (zum Geschäftshetriebe ) aus dem Rahmen der übrigen Zuwendungen. Mögen die 1000 RM auch zum Teil unmittelbar, zum Teil mittelbar, indem aus ihnen Waren für den Geschäftsbetrieb angeschafft, aber wieder im Haushalt verwendet worden sind, zur Bestreitung des Unter⸗ halts des Beschwerdeführers und der Haushaltungskosten ver⸗ braucht worden sein, so können die 10900 RM aus den angegebenen Gründen doch nicht, ohne daß 8 40 Nr. 3 in einer nicht mehr an⸗
86. gemachter währten haben zum
Schleuderpreisen abgab,
gängigen Weise ausdehnend ausgelegt würde, wie die früheren oder späteren Leistungen der Schwester des Beschwerdeführers, zi den wiederkehrenden Bezügen gerechnet werden. Scheiden aber die 1000 RM aus der Hinzurechnung zum Einkommen 1925 aus, so bleibt kein nach 88 54, 55 des Gesetzes der Besteuerung unter⸗ liegendes Einkommen übrig. Es mußte deshalb auf Freistellung des Beschwerdeführers für 1925 erkannt werden. (Urteil vom 7. Juli 1927 VI A 335/27.)
S7. Lohnsteuerabzugépflicht des Arbeitgebers auch bei Zahlung des Arbeitskohns durch dritte Personen an die Arbeitnehmer. Der Beschwerdeführer war alleiniger Geschäfts⸗ führer eier G. m. b. H. Da sich die Gesellschaft in Zahlungs⸗ schwierigkkiten befand, hat der Beschwerdeführer von, Gesell⸗ schaftern Beträge geliehen, um den Angestellten und Arbeitern der Gesellschaft die Löhne bezahlen zu können, und er hat dazu auch die empfangenen Beträge verwendet. Die auf, die Lohnzahlungen ent⸗ fallende Lohnsteuer ist an die Finanzkasse in Höhe von 904,55 RM nicht abgeführt worden, das Finanzamt hat vom Beschwerde⸗ führer als Vertreter der Gesellschaft mit Genehmigung des Landesfinanzamts den Betrag von 904,55 RM verlangt.
Auch der Beschwerde⸗
Einspruch und Berufung wurden zurückgewiesen. Rechtsbeschwerde ist der Erfolg zu versagen. Der Beschn führer macht in erster Linie geltend, daß nicht die Gesellschaft und auch nicht der Beschwerdeführer als deren Geschäftsführer, sondern dritte Personen Lohngeber gewesen seien und daher nur, die letzteren für die Lohnfteuer haftbar sein könnten. Die dritten Personen hätten nur einen Zusammenbruch der Gesellschaft und ein Brotloswerden der Arbeiter verhindern und für sich die Löhne bezahlen wollen, ohne damit in irgendein Vertragsverhältnis zur G. m. b. H. zu treten. Möglicherweise hätten sie damit gerechnet, daß ihnen hei einem Wiederaufblühen der Gesellschaft die be⸗ zahlten Beträge zurückerstattet würden, möglicherweise hätten sie dieselben auch von vornherein als verloren angesehen. ss 84, 9e der Reichsabgabenordnung könnten nicht angewendet werden, weil die Lohnzahlungen nicht aus Mitteln der Gesellschaft erfolgt seien, vielmehr dritte Personen die Zahlungen an Stelle der G. m. b. H. geleistet haben. Das Finanzamt habe bei der Zwangsvollstreckung
gegen die G. m. b. H. nicht gemäß § 331 der Reichsabgabenordnung
indem es gepfändete Gegenstände zu ohne vorher dem Beschwerdeführer von den beabsichtigten Veräußerungen Nachricht zu geben und ihm die Beibringung von Kaufliebhabern, die angemessene Preise boten, zu ermöglichen. . ; ö J. Li Finanzgericht führte hinsichtlich der Haftung des J. schwerdeführers für die Lohnsteuer in der angefochtenen Ent⸗ scheidung aus: „Der Wille des Gesetzes geht dahin, daß . zahlung an Arbeitnehmer vorgenommen werden darf, ohne daß der Lohnsteuerbetrag seitens des Arbeitgebers einbehalten wird. Wird daher der Lohn nur in Teilbeträgen bezahlt, so ist. auch von diesen Teilbeträgen die Lohnsteuer abzuziehen, und es ist hierbei auch gleichgültig, wer die Zahlung an die Arbeitnehmer vornimmt, sei es, daß der Arbeitgeber es persönlich oder durch von ihm Beauftragte oder durch einen Darlehnsgeber unmittelbar vor⸗ nehmen säßt. In jedem Falle hat er dafür zu sorgen, daß die Lohnsteuer abgezogen und dem Reiche zugeführt wird. Die oͤffent⸗ sich⸗ rechtliche Verpflichtung des Arbeitgebers zum Abzug. und zur Abführung der Lohnsteuer kann er nicht durch einen bürgerlich⸗ rechtlich gültigen Vertrag vermeiden, wonach ein Darlehnsgeber die reinen Nektolöhne an die Arbeitnehmer unmittelbar 3u zahlen übernimmt.“ Dem Finanzgericht ist beizutreten. 3 69 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes 1925 bestimmt, daß bei Einkünften aus nicht selbständiger Arbeit Arbeitslohn) die Steuer durch Ein⸗ behaltung eines Lohnteils erhoben Steuerabzug vom Arbeits⸗ lohn) wird, und daß der Steuerabzug vom Arbeitgeber zu be⸗ wirken ist. Nach 8 78 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes. haftet der Arbeitgeber dem Reich für die ordnungsgemäße Entrichtung der Lohnsteuer neben dem Arbeitnehmer. Danach hätte die G. m. b. H als Arbeitgeberin den Steuerabzug selbst dann bewirken müffen, wenn die von der Gesellschaft geschuldeten Löhne oder Teilbeträge nicht durch die Hand des Geschäftsführers gegangen, sondern von dem Gesellschafter unmittelbar an die Arbeitnehmer ausbezahlt worden wären. Vorausgesetzt bleibt dabei. daß es sich überhaupt noch um Lohnzahlung handelt. Ist das wie. hier der Fall, so tritt Lohnsteuerpflicht ein. Dabei ist es gleich gültig, ob die Zahlung des Lohnes durch den Dritten im Verhältnis vom Dritten zum Rrbeitgeber eine Schenkung, ein Darlehen, eine Ge⸗ schäftsführung oder sonst etwas bedeutet. Das Reich hält sich in allen diesen Fällen an den Arbeitgeber, 5 69 Abs. 1 Halbsatz ? und § 78 Abs. 1 des Einkommenstenuergesetzes, und muß sich an ihn halten, wenn anders Schiebungen vorgebeugt und dadurch nicht die ordnungsgemäße Durchführung des Lohnsteuerabzugs unmöglich gemacht oder doch erschwert werden soll. Auch wenn die Beträge dem Geschäftsführer persönlich gegeben worden wären, hätte er als gesetzlicher Vertreter des Arbeit⸗ gebers den Lohnabzug vornehmen müssen. Im übrigen ist der Vorbehörde darin völlig beizustimmen, wenn sie eine Trennung der Person des Beschwerdeführers in Privatperson und Geschäfts⸗ führer der Gesellschaft für nicht angängig hielt. Wenn jemand in dienstlicher Stellung steht und Geschäfte besorgt, die in den Kreis der Dienstgeschäfte fallen, so wird er eben nicht als Privatperson, sondern in der dienstlichen Stellung tätig. Die Ausführungen des Beschwerdeführers in diesen Beziehungen sind lediglich Rede⸗ wendungen, die der Wirklichkeit gegenüber nicht standhalten. II. Nach 8 84 der Reichsabgabenordnung haben die gesetz⸗ lichen Vertreter juristischer Personen, zu d auch der Be⸗
pflichthaft gehandelt,
denen schwerdeführer als Geschäftsführer der G. m. b. H. zu rechnen ist, alle Pflichten zu erfüllen, die den von ihnen vertretenen Personen obliegen; sie haben insbesondere dafür zu sorgen, daß die Steuern aus den Mitteln, die sie verwalten, entrichtet werden. 3 90 der Reichsabgabenordnung erklärt die Vertreter neben dem Steuer⸗ pflichtigen insoweit als persönlich haftbar, als durch schuldhafte Verletzung der ihnen in den S5 84 bis 89 auferlegten Pflichten Steueransprüche verkürzt worden sind. Zur Geltendmachung dieser Ersatzansprüche bedarf es der Zustimmung des Landesfingnzamts, die nach der Feststellung des Finanzgerichts erteilt worden ist. Das Finanzgericht hat die Voraussetzungen der Inanspruchnahme des Beschwerdeführers zutreffend als gegeben erachtet. Zu den Auf⸗ gaben des Beschwerdeführers als Geschäftsführer und gesetzlicher Vertreter der G. m. b. H. gehörte es, daß er den der Gesellschaft obliegenden Steuerabzug vom Arbeitslohn bewirkte, wie er im Einkommensteuergesetze s3 69 ff. vorgeschrieben war, oder daß er, soweit die Geschäfte anderen Personen übertragen waren, den Steuerabzug überwachte. Auch wenn ihm zur Lohnzahlung von
sich nicht mit entschuldbarem Irrtum von dieser Haftung befreien, wenn er geltend ma ht, daß er sich nicht für verpflichtet oder 6. erachtete, den Lohnsteuerbetrag einzubehalten. Mit Recht hat ö. Finanzgericht es als Aufgabe des Geschäfts führers Le. ge ee. sichen Unternehmens angesehen, sich über die maßge en en ehe lichen Vorschriften zu unterrichten, und es hat auch einwan 6 ein Verschulden angenommen, wenn er etwa in ö . gesetzlichen Bestimmungen nicht befolgte. Daß der , . bei allen Lohnzahlungen vorzunehmen war, ist übrigens, nachdem der Steuerabzug schon vor einer Reihe von Jahren Eingeführt worden ist, in weitesten Kreisen. bekannt. Auch die besonderen Verhältnisse, unter denen die Mittel zur Lohnzahlung n. Ver⸗ fügung gestellt worden sind, rechtfertigen nicht, die k des Steuerabzugs als auf einem entschuldbaren Rechts irrtum beruhend und deshalb als nicht verschuldet anzusehen. Denn daß der Arbeitgeber oder sein gesetzlicher Vertreter den Steuerabzug bei der Lohnzahlung vorzunehmen hatte, gleichviel * er die Zahlung aus eigenen oder aus ihm von Dritten zur 2 rfügung gestellten Mitteln bewirkte, konnte bei einem im Geschäftsleben stehenden Geschäftsführer als bekannt unterstellt werden. Jeden. falls mußte der Beschwerde führer als pflichthafter und sorgiältiger Geschäftsmann mit der Möglichkeit des Bestehens (iner Steuer- abzugspflicht rechnen. Unterließ er, sich über die Steuerabzugs⸗ pflicht beim Finanzamt gemäß 5 79. der Reichs abgahenordnung zu unterrichten, 3 konnte e Nichterfüllung der Verpflichtung als verschuldet angesehen werden. . . . * pan ne, letzten Einwand will der. Beschwerdeführer geltend machen, daß eine Steuerverkürzung, für die er haftbar gemacht werden könnte, nicht eingetreten wäre, wenn die Maschinen und Gerätschaften der G. m. b. H. nicht verschleudert, sondern im Sinne von § 331 der Reichsabgabenordnung zweckmäßig verwertet worden wären. Nach einem früheren Urteil des Reichs finguzhofs ist die Steuewerkürzung im Sinne von 8 90 Ab. 1 der Reichs abgabenordnung schon dann eingetreten, wenn der Steuerschuldner fällig gewordene Steuerzahlungen nicht re ztzeitig leistet, vgl. dazu uch! Ball, Deutsche Steuerzeitung 1225, S. 735, der eine Ver= kürzung des Steueranspruchs erst dann annimmt, wenn seine Bei⸗ treibung durch das Reich ohne die besondere Haftung des Ver⸗ treters aussichtskos wäre. Das Urteil hält mit der Unterlassung der rechtzeitigen Zahlung den Tatbestand von 5 9b Abf. 1 der Reichsabgabenordnung für erfüllt und die Haftung des Vertreters für gegeben. Den Einwand des Beschwerdeführers, daß bei sach⸗ gemäßem Vollstreckungsberfahren die Beträge beigebracht worden wären und ein Steuerausfall gar nicht. entstanden wäre, läßt es von seinem Standpunkt aus folgerichtig erst für die Frage zu Raum kommen, ob etwa die Geltendmachung der Haftung aus §z 90 der Reichsabgabenordnung gegen Billigkeit und Recht (8 6 der Reichsabgabenordnung) verstößt. Es handelt sich bei der In⸗ anspruchnahme des Vertreters nach 8 90 der Reichsabgabenordnung letzten Endes um die Geltendmachung von Schgdenersatzansprüchen, Geht man von dieser Rechtsgrundlage der Haftung des Vertreters aus, so liegt es nahe, schon für die Frage nach dem Vorliegen der Voraussetzungen von 5 90 der Reichsabgabenordnung den Ein⸗ wand zuzulassen, daß bei pflichtgemäßer Beitreibung ein Schaden für das Reich gar nicht entstanden wäre, zur Entstehung des Schadens also ein schuldhaftes Verhalten der Steuerbehörde ursächlich mitgewirkt habe. Ob die eine oder die andere Rechts⸗ auffaffung vorzuziehen ist, braucht im vorliegenden Falle nicht weiter erörtert zu werden. Denn nach den in Uebereinstimmung mit den Akten getroffenen Feststellungen der Vorbehörde ist das Finanzamt bei der Verwertung der Maschinen und Gexätschaften ordnungsgemäß verfahren. Insbesondere greift die Rüge des Beschwerdeführers nicht durch, daß er von dem drohenden Verkauf der Waren und von der Versteigerung der Maschinen nicht ord⸗ nungsgemäß benachrichtigt worden sei. Diesen Einwand wollte er anscheinend schon im Berufungsverfahren mit der Behauptung geltend machen, daß er vom Finanzamt üher den Hergang der Verwertung der Waren in Unkenntnis gelassen sei. Das Finguz⸗ amt führt demgegenüber zutreffend aus, daß es Sache des Ve schwerdeführers gewesen wäre, bei dem Versteigerungstermine für Kaufliebhaber zu sorgen oder sonst dem Finanzamt Vorschläge wegen einer besseren Verwertung zu machen. Die Verwertung der Gegenstände ist erst längere Zeit nach der Pfändung erfolgt, so daß dem Beschwerdeführer Gelegenheit gegeben war, selbst Kauf⸗ liebhaber zu ermitteln, um eine bessere Verwertung der Gegen⸗ stände zu ermöglichen, als bei einer Zwangsversteigerung zu er⸗
dritten Perfonen Mittel zur Verfügung gestellt wurden, mußte er
dafür sorgen, daß der Steuerabzug richtig bewirkt wurde. Er kann
warten war. (Urteil vom 30. Juni 1927 VI A 258 / 27.)
Max Lohs worden.
1. Handelsregifter. ö
Ahlen, Westf. ⸗ 49470 y In ni er nn , . Abt. A ist 5. eute unter Nr. 170 folgende Firma ein— -. . . etragen worden: Keilinghaus u. Bad Vanghgim; Schmedding in Ahlen, Westf. Persönlich haftende Gesellschafter sind der Kaufmann August Schmedding und der Schlosser⸗ und Drehermeister Theo⸗ dor Keilinghaus, beide in Ahlen, Westf. Die Firma ist eine offene Handels⸗ esellschaft und hat am 29. August 1927
schaft m. b. HS. Wruwa
Zur Vertretung der Gesellschaft ist nur der Kaufmann August Schmedding er⸗ mächtigt.
Ahlen, Westf., den 29. August 1927.
Das Amtsgericht.
gart,
Liquidation.
Annaberg, Erzgell. 149471 Auf Blatt 1541 des hiesigen Handels registers ist das Erlöschen der Firma
Annaberg
Amtsgericht Annaberg, 30. August 1927.
In das Handelsregister Abt. B Nr. 14 ist heute bei der Firma Wasser⸗Reini⸗ gungs, und Wärme Ausnutzungsgesell⸗ f in Bad Naüheim eingetragen worden: Der Sitz der Ge⸗ sellschaft wird von Bad Nauheim nach Stuttgart verlegt. Der bisherige ! unbekanntem Aufenthalt abwesende Ge⸗ , schafts führer Adolf Laux
ö Wirkung abberufen. Der Kauf⸗ mann Wilhelm Gerathwohl in Stutt— Wolframstr. 50, wird zum Ge⸗ schäftsführer und Liquidgtor bestellt. Die Besellschaft wird aufgelöst und tritt in
Bad Nauheim, den 26. August 1927. Hessisches Amtsgericht.
Korytowski'.
Bad S ; ö 49475 Had Salzungem . .
In unser Handelsregister Abteilung A wurde heute eingetragen: ;
1. bei der Firma Jacob Klar in Möhra — Nr. 43 —: Jakob Klar hat das Geschäft an seine Tochter Berta Klar zu Möhra abgetreten. .
2. bei der Firma Wehner C Mäüller⸗ Salzungen — Nr. 191 —: Die Firma ist erloschen. . ;
3. bei der Firma Gebr. Eisemann in Salzungen — Nr. 112 —: Witwe Paulng Eisemann, geb. Ottensoser, zu Bad Sal⸗ zungen, als alleinige Erbin ihres am 15. September 1922 verstorbenen Ehe— mannes, Kaufmanns Julius Eisemann, daselbst, ist mit dem 1. Januar 1927 aus der offenen Handelsgesellschaft aus⸗ geschieden. Kaufmann Max Eisemann zu Bad Salzungen führt das Geschäft in unveränderter Form als Einzelkauf⸗ mann fort.
4. unter Nr. 258 die Firma „Kory — Das Haus für Alle, Inhaber Erich
eingetragen
19474
; erloschen. mit
wird mit so⸗ 26. August
Thoms in
Gutmann
Bad Salzungen, den 17. August 1927. Thüringisches Amtsgericht.
Baden-Badenm. Handelsregistereintra O.⸗-3. 665 — Firma S ( Lindenberg, Aktiengesellschaft in Baden⸗ Baden — Die Vertretungsbefugnis der Liquidatoren Dr. Wilhelm Koeppel und Dr. Karl Mottet ist beendigt, die Firma
Baden den 20. August 1927. Der Gerichtsschreiber des Bad. Amtsgerichts.
Raden-HBaden.
Handelsregistereintrag Abt. A 1927: ⸗ Bd. iI O.⸗Z. 565 — Firma Nikolaus
lassung Baden⸗Baden —, Bd. II O.⸗8 in Baden⸗Baden —,
Bd. III O.-3. 13 — Firma Trans atlantische Handelskompagnie Pfeiffer K Co. in Baden⸗Baden —:
Die Firma wird von Amts wegen gelöscht. .
Baden, den 26. August 1927.
Der Gerichtsschreiber des Bad. Amtsgerichts.
Sitz der Firma: Bad
49473 Abt. B Bd. 1 tahlwerke Rich.
Barth. ö 49476
In unser Handelsregister Abteilung ist heute unter Nr 218 die Firma Park= zotel und Pension Haus Rheinland vorm. Villa Landschloß) und als deren Inhaber der Kaufmann und Gastwirt Bskar Stender zu Prerow eingetragen worden. 3
Barth, den 26. August 1927.
Das Amtsgericht.
49472 vom
RElankenburg, Harz. 19485
In das Handelsregister ist bei der Firma Hermann ppe & Söhne in Vlan ken burg am Harz heute folgendes eingetragen:
arbrücken, Zweignieder⸗
5654 — Firma Alfons