1927 / 229 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 30 Sep 1927 18:00:01 GMT) scan diff

*

. . ,

=

——

K

35

Preußen.

Das Preußische Staatsministerium hat mittels Erlasses vom 24., 26. bzw. 29. August 197 verliehen:

Die Rettungsmedaille am Bande an:

Friedrich von der Meden, Oberleutnant im 1. (Preuß.) Reiterregiment in Allenstein.

Die Erinnerungsmedaille für Rettung aus Gefahr an:

Albert Röhrich, Grenadier im 16. Infant-Regt. in Hannover, Ferdinand Wittkäm per, Kaufmann in Bünde i. Westf.

Nichtamtliches. Deutsches Reich.

Der Reichsrat hielt gestern nachmittag unter Vorsitz des Staatssekretärs Geib eine öffentliche Vollsitzung ab. In dieser wurde zum Vertreter im Parlamentarischen Beirat der Reichszentrale für Heimatdienst an Stelle des ausgeschiedenen Ministerialdirektors Sachs der Preußische Ministerialdirektor Dr. Brecht gewählt.

Der Reichsrat nahm die Gesetzentwürfe über das Luft— verkehrsabkommen mit Italien und Großbritannien an.

Diese Abkommen schließen sich inhaltlich fast wörtlich an die bereits mit Frankreich, Belgien und der Tschecho⸗Slowakei ge⸗ troffenen Abkommen an. Abgesehen von der Erleichterung für den Verkehr an sich bedeuten sie, wie der Berichterstatter der Aus⸗ schüsse hervorhob, immerhin einen Fortschritt in der Befriedung der Völker . Angenommen wurde eine Verordnung über die äußere Kennzeichnung von Lebensmitteln, die am 1. Oktober an Stelle der bisherigen Bestimmungen in Kraft treten soll.

Die Ausschüsse des Reichsrats hatten nach dem Bericht des Nachrichtenbüros deutscher Zeitungsverleger über den Verlauf der Sitzung gewünscht, daß vor Erlaß dieser Verordnung noch besonders Vertreter des Importhandels gehört worden wären, was aber bei der Kürze der Zeit nicht möglich gewesen ist. Die Reichsregierung hat sich aber bereit erklärt, eine entsprechende Erklärung abzugeben, za noch Vertreter des Importhandels gehört werden würden und in Erwägungen darüber eingetreten werde, inwieweit auf Grund der Anhörung dieser Vertreter Ver— änderungen an der Verordnung vorzunehmen seien.

Diese Erklärung wurde im Plenum wiederholt. Der Regierungsvertreter wies auch darauf hin, daß in der Verordnung für den Importhandel Uebergangsvorschriften enthalten seien, die erst am 1. April 1928 in Kraft treten ö. Infolge dieser Erklärung stimmte auch der Vertreter er Hansestädte der Verordnung zu.

Der Reichsrat erklärte sich einverstanden mit einer Ver⸗ ordnung zur Ausführung des Gesetzes über Arbeits vermittlung und Arbeitslosenver⸗ sicherung und billigte ferner die Verordnung, wonach die vor zweieinhalb Jahren erlassenen Bestimmungen über öffentliche Notstandsarbeiten noch über den 1. Oktober hinaus in Geltung bleiben sollten.

Preußen hatte im Ausschuß Bedenken dahin geäußert, daß nach der Verfassung nicht bloß die Anhörung, sondern die Zu⸗ stinimung des Reichsrats zu diesen Bestimmungen notwendig wäre. Es entspreche auch nicht den gesetzlichen Bestimmungen, daß noch der alte provisortsche Verwaltungsrat und nicht ein nach dem neuen Gesetz zu bildender Verwaltungsrat angehört worden sei, Ferner seien keine Vertreter öffentlicher Körperschaften gehört worden, deren Mitwirkung zwar nicht nötig sei bei der Ver⸗ re er n aber bei anderen Geschäften des Verwaltungsrates, zu denen nach der Ansicht Preußens die in Rede stehende Angelegen⸗ heit gehöre. Endlich richten sich die Bedenken Preußens da⸗ gegen, daß der Arbeitsminister einen Teil seiner Aufgaben auf dem Gebiete der verstärkten Fürsorge auf die von ihm beauftragte Stelle übertragen könne, worunter niemand anders zu verstehen sei als der Präsident der Reichsanstalt. Dieser stelle keine Reichs⸗ behörde dar, sondern sei die Spitze eines Selbstverwaltungs⸗ körpers. Im Ausschuß hat das erste Bedenken Preußens (nicht lediglich Anhörung des Reichsrats, sondern Zustimmung) Zu⸗ stimmung gefunden. Das zweite Bedenken, betr. den vorläufigen Verwaltungsrat, ist von Preußen selbst nicht weiter verfolgt worden. Das dritte Bedenken (Nichtbeteiligung von Vertretern der öffentlichen Körperschaften) wurde ernster genommen, aber der Ausschuß glaubte insbesondere mit Rücksicht auf eine Ent⸗ scheidung in kürzester Zeit dieses Bedenken nicht weiter verfolgen zu sollen, behielt sich aber vor, diese Frage später gründlich zu prüfen und eventuell anders zu entscheiden. Das letzte Bedenken Preußens hinsichtlich des Präsidenten der Reichsanstalt fand keine Zustimmung.

Ministerialdirektor Geib erklärte, daß die Reichs⸗ regierung es nach wie vor für zweifelhaft halte, ob eine Zu⸗ stimmung des Reichsrats unerläßlich sei.

Begründung

zu der Verordnung über die äußere Kennzeichnung von Lebens mitteln vom 29. September 1927.

Die amtliche Begründung, die die Reichsregierung der im amtlichen Teil dieser Nummer veröffentlichten Verordnung über die äußere Kennzeichnung von Lebensmitteln beigegeben hat, wird nachstehend zum Abdruck gebracht:

J. Die Bestimmungen über die äußere Kennzeichnung von Lebensmitteln, wie sie in dem III. Abschnitt der Verordnung über Handelsbeschränkungen vom 13. Juli 1923 (RGBl. 1 S. 712) und in der Verordnung über die äußere Kennzeichnung von Waren vom 13. Juli 1993 (RGBl. 1 S. 728) enthalten sind, haben sich bewährt. Sie sind auch von den Verbrauchern sowie von den be- teiligten Gewerbe⸗ und Handelskreisen als zweckmäßig anerkannt worden. Daher ist in 5 5 Nr. 3 des Gesetzes über ben Verkehr mit Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen (Lebensmittelgesetz) vom 5. Juli 1927 (RGBl. 1 S. 184) für die Reichsregierung eine Ermächtigung . worden, die es ermöglicht, diese Vor⸗ schriften aufrechtzuerhalten und nach Bedarf weiter auszugestalten (vergl. Begründung zu 5 5 Nr. 3 des Lebensmittelgesetzes, Reichs⸗ tagsdrucksache Nr. 2704 von 19266 S. 7.

Der auf Grund dieser Ermächtigung ausgearbeitete Ver⸗ ordnungsentwurf lehnt sich im allgemeinen eng an die bisherigen Bestimmungen an. Eine wesentliche Aenderung y. darin, daß nach 8 23 des Lebensmittelgesetzes an die aus dem Ausland ein⸗ geführten Lebensmittel keine geringeren Anforderungen zu stellen sind als an gleichartige inländische. Von den weiteren Aende⸗ rungen, über die das Nähere unten zu den einzelnen Paragraphen ausgeführt wird, sei hier lediglich noch die Erweiterung des Kreises der einbezogenen Lebensmittel erwähnt.

Gemäß § 6 des Lebensmittelgesetzes ist der Reichsgesundheits⸗ rat, verstärkt durch zahlreiche Sachverständige aus den Kreisen der Erzeuger, der Händler, der Verbraucher und der Fachwissenschaft, gehört worden. Dabei haben die in dem Entwurfe vorgesehenen Bestimmungen in allen wesentlichen Punkten Zustimmung gefunden.

II. Zu den einzelnen Bestimmungen des Entwurfs ist fol⸗ gendes zu bemerken:

Zu § 1.

Der Kreis der der Kennzeichnungspflicht unterliegenden Waren entspricht in der Hauptsache dem 8 1 der Verordnung über die äußere Kennzeichnung von Waren. Neu hinzugekommen sind: Dauerwaren von Krustentieren, Gewürze und ihre Ersatz⸗ mittel, Honig, Krebsextrakt und Krabbenextrakt, Marzipan und Marzipanersatz, Kaffee und Tee, Teigwaren, Biskuits und Lebkuchen.

Der Verkehr mit Dauerwaren von Krustentieren, mit Krebs⸗ extrakt und Krabbenextrakt hat in den letzten Jahren erheblich zugenommen Es ist nicht gerechtfertigt, diesen Lebensmitteln . der Kennzeichnung eine Vorzugsstellung gegenüber den Fischdauerwaren oder dem Fleischextrakt einzuräumen. Gleiches ilt von Honig, Kaffee und Tee gegenüber ihren Ersatzmitteln, i. von Teigwaren, Biskuits und Lebkuchen gegenüber Zwieback und Keks. Bei Marzipan erscheint vor allem im Hinblick auf die Zunahme der Ersatzmittel die Kennzeichnung angezeigt. Die Gewürze, die nach der Bekanntmachung vom 5. Dezember 1917 (RGBl. S. 1093) bereits früher einbezogen waren, sind, einem Bedürfnis des Verkehrs entsprechend, wieder aufgenommen worden. Die Anführung der einzelnen Arten von Obstdauer⸗ waren soll Mißverständnisse über den Kreis der in Betracht kommenden Waren ausschließen.

Die Vorschriften in Abs. 2, 3 entsprechen inhaltlich den bis⸗ herigen Bestimmungen des III. Abschnitts der Verordnung über Handelsbeschränkungen (wergl. 88 43, 45, 49 daselbst). Für die Begriffe „Packungen“ und Behaͤltniffe⸗ besondere Begriffs⸗ bestimmungen aufzustellen, erübrigt sich, da die bisherige Aus⸗ legung dieser Begriffe zu Schwierigkeiten nicht Anlaß gegeben hat. Bemerkt sei lediglich, daß gewöhnliche, nicht fest verschlossene Um⸗ hüllungen aus Papier (z. B. Papierbeutel, Tüten) oder aus Staniol, wie sie zum Auswiegen auf Vorrat oder zur Aus⸗ schmückung der Ware Verwendung finden, nach der Verkehrssitte nicht als „Packungen“ im Sinne dieser Bestimmungen anzusehen sein werden.

Zu 5§§5 2, 3.

Der § 2 Nr. 1 und Nr. 2 Satz 1 entspricht dem § 43 Nr. 1 und 2 der Verordnung über Handelsbeschränkungen. Es ist dazu folgendes zu bemerken:

In Nr. 1 ist neu die Bestimmung, daß der Ort der Herstellung anzugeben ist, wenn die gewerbliche Hauptniederlassung sich im Auslande befindet, das Lebensmittel aber im Inlande hergestellt ist. Diese Vorschrift hat sich als notwendig erwiesen, da sonst im Verkehre deutsche Erzeugnisse als ausländische . werden, wenn auf der Packung lediglich der im Auslande wohnende Her— steller angegeben wird.

Durch den Hinweis auf die Maß⸗ und Gewichtsordnung in Nr. 2 6 klargestellt werden, daß die amtlichen deutschen Maß⸗ und Gemwichtsbezeichnungen (Kubikzentimeter, Liter, Gramm, Kilo— gramm) vorgeschrieben, demnach nicht solche wie Pfund, Quart, Lot zulässig sind. Es muß ein bestimmtes Gewicht angegeben werden; annähernde Bezeichnungen wie „zirka“, „etwa“, „unge⸗ fähr“ genügen nicht.

Unter Gewicht ist das Mindestgewicht zu verstehen, und zwar mit einer Ausnahme (6 2 Nr. ih das Gewicht zur Zeit der Füllung. Bei Beurteilung von Waren, däe auch bei sachgemäßer Herstelkung und Aufbewahrung einen größeren Schwund erleiden, wird hierauf Rücksicht zu nehmen sein.

Nach 5 2 Nr. 2 Satz 1 kann wie bisher statt des Gewichts die Stückzahl angegeben werden. Dadurch können Schwierigkeiten ver⸗ mieden werden, die in der genauen Feststellung und Angabe des Gewichts bei einzelnen Waren (z. B. bei Figuren aus Schokolade) begründet sind. Einen Schutz des Verbrauchers gegen irreführende Aufmachung bietet in diesem Falle 5 4 Nr. 3 des Lebensmittel⸗ gesetzes.

Die Bestimmung in 8 2 Nr. 2a entspricht dem 8 2 Abs. 1 der Verordnung über die äußere Kennzeichnung von Waren vom 13. Juli 1923.

In 82 Nr. 2b ist die Bestimmung des 5 2 Abs. 3 der Ver⸗ ordnung vom 13. Juli 1923 fortgefallen, wonach an Stelle des Gewichks die Zahl der eingefüllten Fische angegeben werden darf. Nach den bisherigen Erfahrungen erscheint dieser Schutz der Ver⸗ braucher notwendig; die Aenderung entspricht auch den Wünschen der Hersteller. Die Angabe der Herstellungszeit war bereits bisher im §z3 Satz! der vorbezeichneten Verordnung vorgeschrieben. Ihre Bei⸗ behaltung erscheint im allgemeinen aus gesundheitlichen Gründen erforderlich; für die durch Erhitzen haltbar gemachten Fischdauer⸗ waren (z. B. Oelsardinen) Angaben über die Zeit der Herstellung zu verlangen, hat sich dagegen als unnötig erwiesen. Zur Klar⸗ tellung von Zweifeln sind die Marinaden ausdrücklich erwähnt worden. .

Bei Milch- und Sahnedauerwaren (8 2 Nr. 26) entspricht die Vorschrift über die nähere Angabe des Gebrauchswertes (des Gehaltes der Milch an Fett und fettfreier Trockensubstanz) den Wünschen der Hersteller und zugleich auch den Bedürfnissen der Verbraucher. Bie Angabe der Herstellungszeit wird nux noch bei Milchpulver verlangt; für Kondensmilch aller Art hat sie sich als überflüssig evwiesen.

Bei Gemüse⸗ und Obstdauerwaren (6 2 Nr. 24) ist zwar die bisherige Bestimmung über die Gewichtsangabe bestehen ge⸗ blieben; eine Ausnahme ist jedoch für die Fälle gemacht worden, in denen Normaldosen Verwendung finden. Die Zulassung solcher Normaldosen entspricht einem langjährigen Wunsche der Konserven⸗ industrie; sie erscheint unbedenklich, da nur solche Dosen dieser Vorschrift genügen, die nach § 3 Abs. 3 entsprechend den zu⸗ gelassenen Größen bezeichnet und vorschriftsmäßig gefüllt sind. Die Größe der Normaldosen ist in Uebereinstimmung mit den Vorschlägen der Konservenindustrie in 8 3 Abs. 1 und 2 bestimmt.

In ähnlicher Weise wie bei den Milch⸗ und Sahnedauer⸗ waren ist für kochfertige Suppen in trockener Form G 2 Nr. 2E), Backpulver (6 2 Nr. 2f) und Eipulver (6 2 Rr. 29) die Angabe eines besonderen Maßstabes für den Gebrauchswert vor⸗ eschrieben worden, um dem Verbraucher die Beurteilung des Ce en tell zu erleichtern. Für Backpulver galt eine solche Be— stimmung bereits bisher G 2 Abs. 4 der Verordnung über die äußere Kennzeichnung von Waren).

Bei Schokolade und Schokoladepulver G 2 Nr. 2h) soll in Uebereinstimmung mit den Wünschen der Hersteller der Gehalt an Kakaobestandteilen angegeben werden, wodurch ebenfalls ein bestimmter Gebrauchswert 39 Ware gewährleistet wird. Da⸗ bei ist davon ausgegangen worden, daß eine handelsübliche Schoko⸗ lade mindestens 40 Hundertteile Kakaobestandteile enthält.

Bei Kaffee⸗Ersatzmitteln (6 2 Nr. 23 ist zu berücksichtigen, daß einige von ihnen nach dem Einfüllen in die Packungen einem mit erheblicheren Gewichtsverlust verbundenen Fermentations⸗ prozeß unterliegen, ehe sie in den Verkehr gebracht werden. In⸗ folgedessen soll für diese Waren an Stelle des Gewichts zur Zeit der Füllung das Gewicht zur Zeit des Inverkehrbringens an— egeben werden. Diese Regelung entspricht auch den Wünschen 9. Hersteller.

Zu § 4.

Dieser Paragraph soll zur Vermeidung von m feln klar⸗ stellen, daß im Gegensatz zur bisherigen Regelung (vergl. oben IM) die neuen Vorschriften auch für ausländische Waren allgemein

gelten. Zu § 5.

Der § 5 enthält Uebergangsvorschriften. Die Verordnun muß am J. Oktober 1927 in Kraft treten, da nach §5 24 Abs. des Lebensmittelgesetzes die bisherigen Vorschriflen über die äußere Kennzeichnung mit diesem Tage ihre Gültigkeit verlieren. Für die Uebergangsregelung war zu unterscheiden zwischen den⸗ jenigen Waren, die bisher der Kennzeichnungspflicht noch nicht unterlagen, und denjenigen, die ihr zwar unterlagen, für die aber die . durch die vorliegende Verordnung geändert werden.

Für die erstgenannte Gruppe bestimmt § 5 Abs. 2, daß . erst vom 1. April 1928 an den Kennzeichnungsvorschriften unterliegen.

Diese 2 erscheint mit Rücksicht auf die berechtigten Bedürfnisse des Verkehrs notwendig. Die aus dem Auslande eingeführten Waren mußten hier besonders erwähnt werden, weil sie nach 46 der Verordnung über Handelsbeschränkungen den Kennzeichnungs. dn, . bisher nur unter besonderen Voraussetzungen unter⸗ agen.

Für die zweite Gruppe wird zur Erleichterung des Uebergangs in §5 5 Abs. Z bis zum 31. März 1933 nachgelassen, daß sie als aus⸗ reichend gekennzeichnet anzusehen sind, wenn sie den bisherigen Vorschriften entsprechen.

Einer besonderen Strafvorschrift für k , be⸗ darf es nicht mehr, da sie bereits im § 18 Lebensmittelgesetzes enthalten ist.

Während der weiteren Abwesenheit des Königlich groß⸗ britannischen Botschafters Sir Ronald C. Lindsay führt Botschaftsrat Addison die Geschäfte der Botschaft.

Der tschechoslowatische Gesandte Dr. Chvalkovskz ist nach Berlin zurückgekehrt und hat die Leitung der Gesandtschaft wieder übernommen.

Preußzischer Staatsrat.

Sitzung vom 29. September 1927. (Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger.)

Der Staatsrat nahm in seiner heutigen Sitzung Kenntnis von dem Erlaß des Handelsministers über die Erteilun von Zeugnissen der mittleren Reife . Fachschulen und Handelsschulen sowie von der Anordnung des e,, , die Bestimmungen enthält über Organisation und Lehrplan der höheren Landwirtschaftsschulen. Diese Anordnung hätte nach Ansicht des Ausschusses dem Staatsrat vorher vorgelegt werden müssen, da sie eine allgemeine organisatorische An⸗ ordnung darstellt.

Ohne Aussprache wurde dem Antrag von Detten (Arbeitsgemeinschaft, wonach die Reifepräfung an denhöheren Schulen bereits nach einem halben Jahre wiederholt werden darf, zugestimmt, obgleich im Ausschuß der Vertreter der Staatsregierung sich gegen den Antrag aus⸗ gesprochen hatte, da der geschlossene Lehrgang der Prima nicht unterbrochen werden dürfe.

Zugestimmt wurde auch der Novelle zur Bereit stellung von Zwischenkrediten zur Förde⸗ rung des Wohnungsbaues, die besagt, daß zur Förderung der Gewährung solcher Kredite auf erste Hypo theken und auf Hauszinssteuerhypotheken für den Wohnungs—⸗ bau Darlehen insgesamt bis zu 120 Millionen auf höchstens drei Jahre gewährt werden dürfen, nachdem der Bericht⸗ erstatter darauf hingewiesen hatte, daß der Ausschuß erheb⸗ liche Bedenken gegen die Fassung der Vorlage geäußert habe. Genaueste Angaben seien nötig gewesen, damit nötigenfalls eine Beschränkung eintreten könnte.

Gegen die vom Ständigen Ausschuß des Landtages be⸗ schlossene Notverordnung über die Aufbringung der Schulbeiträge für Berufsschulen wurden Ein⸗ wendungen nicht erhoben.

Zum Schluß wurde von der Arbeitsgemeinschaft ein Antrag vorgelegt, in die Hauszinssteuerverord⸗ nung eine Bestimmung aufzunehmen, daß eine Dauer⸗ befreiung auch eintreten soll, . der Hauseigentümer verdrängter Deutscher im Sinne des Verdraängungsschäden⸗ gesetzes ist und an seinem früheren Wohnsitz unbelasteten Hausbesitz besaß und wonach die Befreiung in diesem Fall auch Anwendung finden soll auf eigene gewerbliche Räume. Mit Rücksicht darauf, daß der Vertreter des Finanzministeriums eine Erklärung abgab, daß der Finanzminister entsprechende Anträge wohlwollend prüfen werde, wurde der Antrag zurück— gezogen.

Am Freitag nachmittag, wird der Staatsrat den Rest seiner Arbeiten erledigen. Die Verordnung über die Bildung von Studentenschaften wird erst im kommenden Tagungsabschnitt, der voraussichtlich in 14 Tagen stattfinden wird, zur Beratung kommen.

Nr. 39 des Reichsgesundheitsblatts“ vom 28. Sep⸗ tember 1927 hat folgenden Inhalt: AI. Amtlicher Teil 1. Fort⸗ laufende Meldungen üher die gemeingefährlichen Krankheiten im In- und Auslande. Zeitweilige Maßregeln gegen gemeingesährliche Krankheiten. Gesetzgebung usw. (Preußen. Beftämpfung des Kurpsfuschertums. Einfuhr von Tieren und tierischen Teilen aus Rußland. Ausführungs verordnung zum Reichsgesetz zur Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten. Vorläufige Anweisung zur Durchführung des Reichsgesetzes zur Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten. (Reg⸗Bez. Schleswig.) Bekämpfung der Maul⸗ und Klauenseuche. (Bayern.) Leichenschau und die Zeit der Beerdigung. Tier—⸗ seuchen im Teutschen Reich, 15. September. Vermischtes. Deusches Reich. Aenderung in dem Verzeichnis der zur Einfuhr zugelassenen Fleisch und Feitwaren. Schlachtvieh⸗ und Fleischbeschau im Deutschen Reich im 2. Vierteljahr 1927. B. Nichtamtlicher Teil. C. Amtlicher Leil II. Wochentabelle über Eheschließungen, Geburten und Sterbefälle in den deutschen Großstädten mit 100 000 und mehr Einwohnern. Geburts⸗ und Sterblichteitsverbältnisse in einigen größeren Städten des Auslands. Erkrankungen und Sterbefälle an übertragbaren Krankheiten in deutschen Ländern. Witterung.

Nr. 39 des Min isterial-Blatts für die Preußische innere Verwaltung“ vom 28. September 1927 hat folgenden Inhalt: Allgem. Verwalt. Zur Hindenburg⸗Spende. Kassen⸗ und Rechnungswesen. RdErl. 21. 9. 27, Dienst⸗ sendungen der Landräte. Kommunalver bände. RdErl. 18. 9. 27, Steuerverteilungen für das Rechnungsjahr 1927. Roe Erl. 19. 9. 27, Vergnügungssteuer Polizei verwaltung. RdErl. 22. 9. 27, Regelung des Droschkenwesens. RdErl. 23. 9. 27, Mit- wirkung von staatl Pol.⸗-Beamten bei der Personenstands⸗ und Be⸗ triebs aufnahme. Verdffentl. der Filmprüfsstellen. Bekämpfung von Schund und Schmutzschriften. RdErl. 19. 9 27, Vorläufige Durch sührung des Pol. Beamtenges. RdErl. 23. 9. 27, Versetzungen von Landjägereibeamten uswn. RdErl. 24. 9. 27, Unterstützungen für staatl. Angestellte usw. bei der Polizei. RdErl. 22. 9. 27, Anrechnungsbeträge sür Dienstkleidung der Landjägereibeamten. Staatsangehörigkeit usr. RdErl. 17. 9. 27, Entlassung von Minderjährigen und Ehefrauen aus dem tschechoslowakischen Staats—⸗ verbande. Verkehrswesen. RdErl. 23. 9. 27. Verkebrs⸗ zeichen Neuerscheinun gen. Zu bezieben durch alle Post⸗ anstalten oder Carl Heymanns Verlag, Berlin W. 8, Mauer— straße 44. Vierteljährlich 1,30 RM für Ausgabe A (zweiseitig be⸗ druckt) und 2.40 RM für Ausgabe B (einseitig bedruckt).

Böÿrsfen⸗Beilage zum Deut schen Meichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger Mr. 229. . Berliner Br se vom 29. September 1927

heutiger] Voriger neutiger ] Voriger Kurs Kurs

Heutiger] Voriger

lieutiger ] Voriger Lurs Kurs

8

4, 8ęy, 85 Pomm Neul. für Kleingrundbesitz, ausgestell bis 31. 12. 17

4. 885, 35 Pomm. Neul. Kleingrundbesitz. ..... ..... 4, 35, 33 Sächstsche, ausge⸗ stellt bis 81. 12. 17

4. 38. 33. Sächsische

47 Sächs. landsch. Kreditverb. a, 38 P Schles. Altlandschaftl. (ohne Talon

Ausländische Stadtanleihen.

Bromberg os get. ö Bukar 66 kv. in 4A 6.172 do g6 m. T in 4 3.5 13, 1p do. 96 m. T in . 47 1.7 12.756 Bu dapest 14 m. T. 17 60, Sob 6 do. 1914 abgest. 49 1.7 656, 750 6 do. 96 i. K. gr. 3. 25 Christiania 1908 Colmar (Elsaß) 07 *, 8h 33 Schles. landschaftl. Danzig 1 1 MA g. 19 A, D, B, aus gest. bis 24. 8. 17 Gnesen gi. o7m. T 4, 8§, 3 3 Schles. landsch A. G0, D do. 1901 m. Tal.

ö Q —— 8 2 2 2

2 *

.

S 52

*

344 4 3g Schlesische, agst. b. 81.12. 1715 5 6 z 1 1 4. 895 do. später ausgegeben ; Dresden .. ..... 19083 4, 3 GS Schl. Holst. agst. b. 31.12.17 185, 5 6 Duisburg ...... 192114 4. 8. do wäter ausgegeben 3 do. 1899, 07, ovs⸗ sestgestellte Kurse. Kreditanstalten öffentlicher Körperschaften. * e ü :

Sipp. Landesbt. 49 . Düren H igsg, J idm Gulden (Gold) = 2,00 4A. 1 Gld. österr. W. 1.70 4. 3 do. unt. as Düsseldorf 1900, 06. 11 1K. ung. oder tschech. W. = 0. ss A4. 7 Elb. sibd. B. Sidenbg, staatl, Ered, gel. i. 6. 2.

do. do. unk. 31 do. i900. get. 1. 5. 24 3 1,50 6. Schill ing österr. W. = 10 000 Kr. 1 stand. Sach . Altenb. Landb. , ,

Krone 1,125 4 1 Rubel (alter Kredit⸗Rbl.) 2,18 A do. ler 9. u. 10. R. do. 1903, gel. 1. 2. 24 *I, 36, 3 Schleswig- Hoiste im Gothen. 0 S. A 1 alter Goldrubel = 38. 20 66. 1 Peso (Gold)) 400 A. Cobg. Landrbl.14* Em dengs H., gti 5.24 id. Kredltv. M. ausg. b.. 12.17 7380 do. 1906 do. O2, Os, os * 3 ö 1 Pfund Sterling 20.40 4. 1 Shanghai - Tael . 1910, 14, gel. 1.19.23 4, 38. 83 Westfäl. bis 3. Zolge Helsingfors 1900 = , er lnar o , gen ,, . a, ,. do 6 Y. Ot M, at. as äusgestenßt bis 81. 12 17. i226 do. igoꝛ n. ,. ; der, lonv; gel- Eschwege .... . 111 1. 85. 83 Westfalische b. 6. Jolge . Die einem Papter beigefügte Bezeichnung M de⸗ n,, do. 16. Ag. 19 (a4. 20) Ser. = IH m. Deckun gs besch fr. Inowrazlaw sagt, daß nur bestimmte Nummern oder Serien . ö d Flensburg 18 M. gt. 24 4. bis 21. 12. 17 3 82d Kopenhag. gꝛ in z lleferbar sind. o. Sondersh. Land. Frankfurt a. M. 28 4 12. 4, 39, 3 Westyr. NRitterschaftl do. 1919-111n 4A Das hinter einem Wertpapter besindliche Zeichen? . Ser⸗

O insscheinbogen u. ohne Erneuerungsschein. do. 1918 6. 4, 85, 8 Z Westpr. Neuland. do. 18958 in 4 bedeutet. daß eine amtliche Kreis jestste lung gegen- , . a asc do. 18 .= 8. Ausg.) schasfll. iti Deckung besch bis Trotosch C00 & wärtig nicht stattfin det renten. Anst. Pfobr. 1920 1. Ausg) get. i, 2 Lissab. ot S. 1, 2*

Ser. 1, 2, 5. 1014 versch. * 1 Minion. do. do. S. 8. . 6. Y s do , ö cart! , . Dte den Akten in der zwetten Spalte beigefügten do. Grundrentenbi. who mr, n, un 5, , , 39 F. Berliner alte, 2 ,, außgesteni bis si. 12. 1011 22 266 o. 100M 00.

Ziffern bezeichnen den vorletzten, die in der dritten Sächs. dw. Hf. b. S 2s 4 Spalte beigefügten den letzten zur Ausschtüttung ge—= 26, 2 4 versch. Freiburg 4. Sr. 1919 8. *, r, d Neue Berlinern, bis 33, so Rob. lommenen Gewinnanteil. Ist nur ein Gewinn do. do. bis S. es ag do . i. B. y,, 1. auzgeste lll bis 81. 12. 1917. is, is 165. 10 Most. 1000-100. ö. . M. 88. 83 Neue Berliner, . do. Ss. r. .

eschäfts sahrt 26— 398 4 Fei

J nlp. oo, do. 1000-109... ne Die Rotterungen är eiegravhalche Aus. I e , v, m hire hen ix p. Ia. . mülha ni. c. Ss zahlung sowie für eiuslaändische Banknoten rg dente doe n er ra. . 1 ohne tis schein bagen a. aun or is . 1814 definden sich fortlaufend unter Handel und Gewerbe] do. do. 19, 26, 36. . 5. 244 ( 96 n , do. 9. s. get. ea Deutsche Kom. Kred. 2047 das ars ht 1912, 19 Unst. Bosen Ser Sofla Stadt. ... bis s unt. 80 844 1.1. Stockh. E. 88-64) Wests. Pfandhriefamt

do. 1915 1ꝗFrane, 1 Ltra, 1 Qsu, 1 Beseta 0, so cασ.c 6 osterr. v. Lipp. Candessp. u. C. do. G 1591 tv. 12, 00 4. 1 Gld. holl. WM. 170 4. 1 Mark Banco ho. do Elbing os. O9, gt. 1.2.24 1 Peso larg. Bap) 118 A. 1 Dollar „20 A o. - Gotha Landtred. Erfuri 16a. 6 M. os. 46 3 Schiesw. p lst. ld. Rredity Graudenz 1900. 1810tu. 1 Danziger Gulden o 80 * Schwarz bg : Nudolst. Esfen .... ...... 10922 a, z, 3 d Westyr. Sitterscha ti Sohenscĩza is; kredit gel. 1 4 241124] verich! = do. 1910 11 gei. 2 do. 1886 in 4 Das R hinter einem Wertpapier bedeutet 4 für do. 1698, get. 4, 89, 83 Westpyr. Neulan do. 400 4 Serie 1— 3 1.4.10 Franstabi s - x 166 8, . 4. Ba Verlier alte. Most abg. S 30 ergebnis angegeben, so ist es dassentge des vorletzten do. Kredttbr. 6. S. 22, . 1901 53 14. 39, soo NRbl. ; S Brandenb. Stadtschafts briefe J 1906 (Giroverb. ), gl. 1.7.24 6 Posen O0 / Os, os gk. in,, VDeutsche Pfandbries⸗ mer aige Druckfehler in den heutigen vp ho. 1923, r3. 26 6. dane ares, gt, Io do. 1 1880 in A

ner, r, werben am nächften Borsen⸗ Hannov. Komm. 192310] 1.1. 318 age in der Spalte „Voriger Kurs“ de do. vo. 192915 1.1. ö 92 3. richtigt werden. Irrtùrnllche, später amt⸗- do. do. 19194 1.1. . ö ; . Sausgrundstücke. 1M L.1. . 1888 ö lich richtiggestellte Notierungen werden 9 Heidelbg. O7, gk. 1.11.23 Deutsche Lospapiere Straßb. t. E. 1909 moöglichst bald am Schluß des Kurszettels 1 e,. , augsburg · Sultan en ; n Ausg. 1911) 4 * . 14 eilbronn ... g. X . ö , . . 1918 als „Berichtigung! mitgeteilt. ginsf. 1-153. t Hinsf. 8 153. graͤunschw. 20 Tired. 49.5 Thorn 100066 99 Hamburg. 560 Tlr.⸗L. 3 2 do. 18983 Sachs.⸗Mein. 1Gld.⸗8. - ZürichStadtso i;

Herford 1910. rilckz. 89 Bankdiskont. Deutsche Provinzialanleihen. j Berlin 6 Gombard 7. Danzig 6 Gombard Y. ö. . xt. K. 1. 109. 20, * S. 11. K. 1. L. 17, S. 2 1. &. 1. 1. 11. Ausländische Staatsanleihen. Die mit einer Notenziffer versehenen Anleihen

Mit Zinsberechnung. do. 1919 unk. 29 Amsterdam 8§. Grülssel 5. Helsingfors 6§. Italten J. Brandenburg. Prov. do. 1920 unk. 30 Kopenhagen 5. London 4 Madrid 5. Oslo 4. Reichsm. 26, ob. ab 82 1.4.10 do. 1922

werden mit Finfen gehandelt, und zwar: Sonstige ausländische Anleihen.

sSett 1. 4. 19. * 1. 8. 18. * 1. 6. 19. * 1. J. 19. Budap. Spar

, , e , .. .

Parts 5. Prag 5. Schweiz 39 Stockholm 4. Wien 66. Hannov. Prov. RM Konstanz o2, gel. 1.9. 28 . R. 2B, 4B u. 5B, tg. 27 10 6,5 9 Krefeld. .. 1901, 1909 Deutsche Staatsanleihen 1. 1. 20. 10 1. 2. 9. u 1. 8. Zo. A 1. 6. 8. Chil. Hp. G. Ff. 1 lee, ,, 8

1.4. bo. do. R. 3 B. rz 108 1.4.1096. . do. 06, 07, gek. 80. 8.24 mit gintberechnung. ö 8 Reihe 6 . do. 1918, gel. 80. 6. 2 neuniger Voriger Niederschles. Provinz Für sämtliche zum Handel und zur amtlichen Börsen⸗ rückzahlb. 10 notiz zugelassenen Russtschen Staatsanleihen do. do

Reihe 7 10 8.86 do. 88.91, 08, 3k. 80.6. 24 Langensalza .... 1908 Kurz RM.⸗M. 26, rz. ab 32 1.4. 10 TD T Oberschl. Pr. Bk. Gold x . 561 findet gegenwärtig eine amtliche Preisseststellung do. Inselst. B. gar. nicht statt. do. do. KRr.⸗Ver. S. 9

14. Ap. Sil .

d k , , , , , , , , , , , ,

S 2 8 *

KR ** do .

D = 26 4 J

. .

Zichtenberg( ln) 1913 R. 1, rz. 100, uk. 31 1.8.9

. . 1906 o. 1890. 94. 1900. 02, , ö do. Komm. Ani. 1 Magdeburg 1913, 9 oll? 2 F,. 6.16 Buchst. A. x. 100, ut 317 L410 1. 1. Abt,. uv, 8 h. ; dhe ü; 8 Fasöb e Ez, 1Seb . Ostyreußei tobi do. Stadt · Pidbr. Ai. 9 !. 6 . 2.5 6]. 6b 6]. 5h Anl. 27 A. 14, uf. 826 1.4. 10 Mainz 1927 Lit. 9 e e f n Sach]. Ki. Jieichs ma rt do. a2, (Kit, 6 . e . Ausg. 18 unk. 33 s 8 do 19 Lit. . V. ul. 29 k J, M ö 90h G O9ob bo. do. Ausg. 147 7 6 6 do. 20 Liu. W unk. 30 ö elchdpost do do Aa 15. ut 257 ILA10 Mannheim 19226 0 . ö n . 1.10 Pd. ᷣeb B Kd, 6b do. do. Autzg. 15 A. 17 1.1.7 do. 1916, get. 1. 1.2 ö. taatssch. 1.8 do. do. Ausg. 16 1. 215 ] 1.1.7 do. 1901, 1906, 190! ü ö rilckz. 1. 9. 29 zahlb 1. 1297.16 97.16 91 insb 19098, 12, gek. 1. 1. 24 o. rj. 1. 10. 30 86 6 6 55 5 a mne ginsberechnung. do. I9 . Jig. gl. i. 8.2 63 Baden Staat RM⸗ Brandenb. Prov. 0-11 do. 19 II.A. , gk. 1.2.28 Anl. 27 unk. 1.2. 82 2.5 86,5 6 36, 5b 60 Reihe 17 26, 1912 do. 1920, gel. 1. 11. 28 63 Bayern Staat RM⸗ Neihe 21 39. 1914 do. 1556. gei. i. 1. 24

n .

E n m 8

Finnländ. Hyp⸗V. Jütland Bd. gar. do. Kr. V. S. di. G * 4. do. do S. S ind 5 . bo. do. S. 5 ing 6 Kopenh. Haus bes. .. iR. 13.14 241561 gesam A101 Ji. T. 1.5. J 246560 n. do. I abg. sist1i. 11.25 do. her Nr. 121561 Nrd. Pf. Wib. S1,2 1.4.10 bis 186560 Norweg Syp. 87 3 1.11 do. 2er Nr. 61581 Dest. rh. 2. v. 56 4 p. St. bis 85650, Pest. M KB.. S. 2.3 1.245 ler Nr. 1-209000 Poln. Pf. 3009 R. 1.1.7 Dänische St.⸗⸗A. 97 bo. 1000 100 R. 4 1.17

Bern. Kt.⸗A. s7 kv. 6 Bosn. Esp. 145 35 do. Invest. 14 * 35 do. Land. 98 in 8 4 4 4

2

de eo de

2

es ce eo e, oe deo e oo e e. en .

AL 2 2224

do. do M2 m. T. i. do. do. 95 m. T. i. KR Bulg. G. Hyp. 92

m n n 3.5 86, 5b 6. 5b a *ab 84 - 62 z do. 1897, 984, gł. 1.1.24 37 o. aatsschatzʒ 1.4 0. 6 t za, idoz. gen. rice, , Halbe 2 16a, Pas ' Casel. Sbstr. a- ö enn lie eri. Kc ien . rod un , , mr. Hin. I Braunsch. Staatzsch. do. Ser. 26 Mühlhausen t. Thlr. do. priv. 1. Irs. do. 1888. 9z, aß, . ppe Staatsschatz bo. Ser. 28 . o. 2500, 00 Fr. * rückz. 2. 1. 29 1.1 1004 do. Ser. 29 unk. 80 ö 2 Els.-Lothr. Rente Raab Gr. B.- A.* 18. 4.190 I Silbect Staalsschatz Hannoversche Prov. ,,,, Finn. St. Eisb. do An rechtssch fr * n. St. rilckz. 1. 1. z5 1.17 Ser. 9, gel. 1. 6. 243 bo. 1919 unk 30 Griech, 3. Mon. Schwed. Hp. I8utv 8 Mecklbg. . Schwer. Oberhess. Krovzout a6 4 München 1921 do. S 166 1.84. do. I8 in Æ tundb. Neichs m.-Anl. 1925 do. do. 1918, 19114 bo. . do. SS ir. Lar. v0 bo. Hyp abg. 15 tilgb. ab 27 L410 8066 90. Seb 6 Ostpreuß. Prov. Ag. 1 4 M. Gladbach 1M. ul3z do. M Gold⸗R. 89 do. Städt. Pf. 8e 69h do. Staats sch. r3 29 1.4, zb. 2.1 86,16 96, 740 win,, ö Munster os gt. 1.10. 25 Ital. Ment. in Lire 8 . . do. do. 02 u. 04 6 Sachsen Staat RM⸗ do. Ausgabe 16...“ do isg7. ct. 1.10.28 do amort. S. 8, do. do. 1206 Anl. 27, uk. 1. 19. 85 1L.4.10 86.586 S886, b Ausg. 11, Ser. 418 Nordhausen 1906 in Lire 1.1.7 Stocth Intgs . K sd. 7 Sachs. Stagisschatz ; ' Nürnberg ...... 191 Mextt. Anl. g S9 5. 8.1. . 1.5. 1 18365. 36. sr in . R. 1. fäll. 1.7.25 LI B6, 98 28690 do oz unt. g80 do. 56) abg. i. X. Nri] do. do 1894 ing. 35 73 do. R. 2. fäll. 1.7. 30 1.7 97.36 97.8 6 ho 19081 do. 1904 4 in. A i. FR. 1.65. 14 ung. Tem. Vg. iG.

do. 1904 c abg. do ig 1.1228 do. vod Kr Rt.

Norw St. 94 in S 15.4. 10 ö ho. do. 1. Kr. 83

do. 1888 in S* do. do. Reg. -Pfbr. 4 Dest.St.⸗ Schatz 14 do. Spk.⸗Str. 1, 21 4 angem. St. 1 ohne Anrechtssch. J. do. am. Eb. A do. Goldrente 10006uld. Gd?“ do. do. 200, do. angem. Stücke 1000 Guld. G.“ do. do. 200 Guld G do. Kronenr.“ do. kv. R. in K. do do. in S. do. Silb. in fl* do. Papierr. in flo Portug. 8. Spez. j. Rumän. 0sm. T.?

—— 2 2 k 1111 9 . te S 2

C 8 C * 7 . .

8 8 8 880 t 1 22 W- 2

l D de

. .

2228 ö l

**

2

2

.

= 2 228 82

——

.A. is9a, 1397, 1809 Ausg. 14.

2

735 Thür. Staatsanl. v. 1925 ausl. ab 1.3.30 1.8.9 82, 5b 92, 2b 6 14 do. RM ⸗A. 27 u. Rheinprovinz 22, 23 * Lit. B. fällig 1. 1. 32 1.1.7 B91, 5b 91, 5b do. 1000000u. 500000 6g Württbg. Staatz do. fleine * sichatz Gr. 1 Fäll. 13.29 1.83 896, 25b 96. 3b 6 Sächstsche Prov. A. 8 *

z . 6 Bet nachfolgenden Wertpapteren f. . .

fällt die Berechnung der Stückzinsen fort. Schlesw. Holst. Prov. Dt. Anl.⸗Auslosgssch. Ausg. 12 * einschl. , Ablös.⸗ do. ö Schein Nr. 1 50000) 5. 3. in öbb G 56b 6 do. do. AÜusg. 9 2 . 3 ö. J Ausg. 6 ohne A us losgsschein v. 5. 6b 16, bo. 1807— 09 r 2.1.23 Dtsche Wertbest. Anl. do. Ausg. 5 u.] ? 3 6. b. 5 Doll. fäll. 2.9.35 ' 1006 do. 98, O, Os, do. 1913 M Mecklenburg⸗Schwer. get. 1. 10. 25 8ꝝ 14.10 do. 13913 Anl-Auslosungssch. Landesklt. Rtbr. 1.4.10 Rostock ... 1919, 1920 einschl.“ Ablösgssch. h 53 6 bo. do. 39 14.107 do. S1, 84, 08, gł. 1.1.24 39 1 Sen tsche Schu ßgebter⸗ Iinsf. 36 - 205. = 18 5. F 6 163. do 1598 get. 1.7. 24. do. k fh verlosb. u. unverlosßb M 3K Anleihe . 9, 1b ö ; Saarhrücten 148. Ag. 4. . do. Sg aut. . . 1. Berl. Hyp. Bl. Kom. ⸗Obl. S. 12 Anhalt Staai 19gi9.. 4.1 K Kreisanleihen. Schwerin i. . 169? . de, ,. ö. ; do. 8 2 2 ; Vayern Ldsk.⸗ Rent. get. 1. 5. 24 3g 1.1. ge, n, , , . o. o. er. sonv. neue Stiicke ,,, Spandau ob M.. ib. as 2 , n , 1. doe. de, do. Ser s Bremen 1919 unt. 30 bo. . 1919 4 Stendal ol, gel. 1.1.24 . 3 4 3 96. 1. : Braunschw. Hannov. On- Il. do. 1920 Haders leb. Sr 10 utv M] 1 do. 1908, gez. 1. 6.2 , , Bfbr Ser. W 26 14.26 0 do 192, 1923 Fan en bg nrcis 191M. do. 19s, gel. J.. 2. 61 2. h do. do. Comm. Obi v. L923. 1 14

do. o oo 11 t. . 12 25 , n , Stetiin Y...... 182ʒ da de, m Trent. 3 ꝛen . Stoly i. Pomm. .. * bo do. m. Talon 11 da do de Ser. ——

Offenbach Kreis 1419

37 h do. konv. in !* . . 14* 3. Deutsche Stadtanleihen. ö do. Ton In , err, ,, ,,. Aachen 29 A. 28 u. 2118 16.121 do. vis unt. 8h z , , Ser 6. M0, i = . do. 17, 21 Auzg. 221 15.11 Vtersen 161. al. 2. 12 de. 6 kr. Frankf. Sy. Kred. Ver. lob oo ! αν L.. Altona .. ...... i989 1.1. Weimer 166 gi. . 1.24 39 1. ö ie, ö. Hoth. G rdrr. Bi. Kid. Abt. 2 20. do. do. 500 900 A 1. ö do. 1911, 19144 versch. Wies bad. 1906 1Mut= 3 1666 . ö. do. bo. Abt. 21 bo. do. St. Anl. 1950 1. Aschaffenburg. .. 1901 , L6.12 gabe, rückz. 1937 2. 1 ie 2 do. Abt. 22 do. o, 03, 9 Ser. 12, Barmen OJ, rz. 11, 40 2. do. 1920 1. Ausg. 3 ö. n, do. Abt. es 11, 13 cz. S3, 14 rz. 5s do. 19040, 06, get. 1.3.24 21 2. Ag. gel. 1. 10.34 . 1 z 196 do. Abt. 28a do. Itztz⸗. 91, z, 95, ha sz Berlin .... ... 1928 * do. 15 Ag. 19 L. u. I. 0. do isgg do. omm - Obl. Em 1 bo. 16865, 95, 1502 zins 6 I8 ] get. 1. J. 21 . , . 12 do. do. do. v. 1928 * Lübect 1923 unk es ig lg unk. 80 Wilmertd. Gln. 1913 2.381 e 9 Hamburger Hyp.-Ban! Pfdbr. Slchs. Ml. Il. a. ul. I 1626 unk. 31 do. Etlend- . vo ger 1Ir-Sο i . Ser. I-10, Württem bg. R. az. 2 ia AÄusa. 1 Deutsche Pfandbriefe. Ser. 306 830 (3x Y) (Die durch gekennzeichneten Pfandbrtefe find nach

Offenbach a. M. 1920 4 Oppeln 02 M gk. 1.1.24 39 Pforzhetm O1, 07, 10, 1912, 1920 do. 96, 065, gek. 1.11.23 Pirmasens 99, 30. 4.24 Plauen os gel. 80.5. 24 do. 1903 Potsdam 19 , gz. 1.7.24 Quedlinburg 19083 M Regensburg 1908, 09 do. 97 M. 01. - 08, 063: do. 188918

(. J

e 2 0 2 2 Q 250

S

1. 1. J. 1. 1. 1. NK

. 15. 19. 10.

.

C 2

*

S S 5 K P 8 2 —— Q 2 —— D 2 2

w

Pfandbriefe und Schuldverschreib. deutscher Sypothekenbanken.

Aufswerturigsberechtigte Pfandbrtese u. Schuldverschr.

deutsch. S vpoth. Bl. find gem. Velanntim. v. 26. 3 26 ohne

Zinsscheinbogen u. ohne Erneuerungsschein lieferbar.

Die durch“ getennzeichneten Pfandbrtese a. Schuld-

verschreibungen sind nach den von den Gesellschaften

gemachten Mitteilungen als vor dem 1. Januar 1918 ausgegeben anzusehen)

Bayertsche Hyp. u. Wechselbank

. .

2

—— —— x = = 2 3 23258

do. d gg z. gigi. 1x3 9 ** ; ; ina .- i5 ]. bo. 1898 in Æ* Ser.

do. aß. 9. gef. 31.12. 298 Hambg. Staats-⸗Rente 3h do. amort. St.-. 19 A do. do. 1919 B kleine do do. 10000 bis

k

D

1922 Ausg. 2 do. do. do. Ser. 691 —- 730

; J z Preußische Rentenbriefe. 3 * den von den Landschaften gemachten Mitteilungen Ce dm, , , . Gekündigte und ungekündigte Stücke, 1595 3 134. als vor dem 1. Januar 1918 ausgegeben anzusehen.) do. unisiz. 08. 0s vo. do Komm. bl Ser. 1. verlofte und unverloste Stücke. ; 1903, S. 1 Getündigte und ungekündigte Stücke Türken Au! gbi⸗z Mecklbg. Hyp. u. Wechsel Bt. 483 gbß Brandenb. agst. b. 81.12.1714, 15 6 „Groß Verb 1919 J. verloste und unverloste Stücke. do. 1008 in Komm. -Obl. Ser. 1 4,385 do. pater ausgegeben ! do. 1920 4. 35 Calenberg. Kred. Ser. b 8 Meck- Str Syvp.-⸗ B Pf Ser. 144 k 17.5 6 Berl. Stadtsynode 9g, 8, F (gelt. 1. 10. 8, 1. 4. 24 0. 400 r Lose

—— x 2 O

8826 *** ö

eee 2

do. do. Präm. ⸗Pfdbr. bo. bo br. Em. 16 do. do. Em. 19 bo. do. Em. 20 do. Komm. -Obl. C4 do. do. do. G6 - 16 Mitteldtsch. Bodkrd⸗Bl. Pfdbr Ser. 1— , 6. ]7* da. do. Grundrent. S. 2 u. 8 Rorddtsch. Grundkred. - Bl. Pfdbr. = Ser. 8 - 19 do. do. Fer u. ler ! do. do. Ser. 20

Nermingerdyp. Ban Em 1-17. 4, 8 do. später ausgegeben 1908, 12, gel. 1. J. 24 88g Kur- u. Neumärl. neue n Et · N. 18. 4, 8g He si. - Nass. agst. b. 31.12. 17 bo do iggg, 1904. 4, sry, 83 Kur- u. Neumürl. [. bo. 1918 ; 4, o do. später ausgegeben 19085, gek. 1. J. 24 Tomm.-Obl. m. Deckungsbesch. . 1914 43 Lauen burger, agst. b. 31.12.17 Bonn 1914 M, 1919 5 n 1 o,, 2 8 1013] 45 do später ausgegeben —. ) Breslau 1905 M 1909 4, 38 3 SKur⸗u. Neum Kom. ⸗Obl. . 99 in fl. 4. 39h Bomm ausgest. b. 31.12. 17 do. 1691 4, zy, 33 landschaftl. Zentral 95 o. do. 1 4, 396 do,. später ausgegeben Charlottenburg ots, 12 m. Seckun gs besch. bis i. 12. 17 ö! o. St.- I. 10105 4, 3 gz Bosensche, agst. b. 31.12.17 II. Abt. 19 Nr. 1– 464 620 ...... ...... ,,, z 4, 83g do. swäter ausgegeben do 1902, gel. 2. 1. 24 *. * 3 landschaftl. Zentral. ee, 7 ing. 4. 8 d Preufstsche Ost⸗ u. West⸗ Coblenz. . ...... 1919 a, gę, 3 q Ostpreußische V aus. o Gold⸗A. f. 3 ausgest. b. 31.12. 1710.16 . 19209 ge . 3 y,. ö eiserne T. 25er 4, 3 do. später ausgegeben oburg .... .... 1902 1 4, 385, 3 tpreußische ...... i en n e,, , isse Lott bus ish j 1a ä östyr, landicha ti. Schuld. do Grtenti · db e Ser. 21 1. 34d do später ausgegeben - Darmstadt. ..... 1920 4. 38, 84 Pommersche, aus t. C. Nr. 1 48 u. 81, t. &. Nr. 18 —- 28 u. 26. do. Ser. 22 4, 8 ch Sächsische, agst. b. 81.12.17 18 66 bo. 1918, 1919, 20 gestellt bis 31. 12. 17..... z t. K. Nr. 16— 21 u. 24, 1. 8. Nr. S2 87 u. 90. gomm. Obl. 6, 8 do. später ausgegeben! —— Dessau 1896, gl. 1. J. 28 4. 383, 83 Pommersche ...... ämtlich mit neuen Bogen ber Caisse⸗Commune. do. Em. 2

8388657 2

S = 2 2 0 . 0 2.

t ·

rere,