. 7
2
Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird. Elsfleth, den 28. September 1927. Amtegericht (b Sb o) Aufgebot.
Der Kaufmann Karl Magney in Iser— lohn hat dag Aufgebot des verloren gegangenen Hppothefenbriefs über die im Grundbuch von Bergneustadt Band 21 Blatt 102 Abt. III Nr. 4 für den Antragsteller eingetragene Hppothet von 7000 e beantragt. Der Inhaber der Urtunde wird aufgefordert., svätestens in dem auf den 18. Januar 1928 vormittags 9 Uhr, vor dem unter— zeichneten Gericht, Zimmer 6, anveraumten Aufgebotetermine seme echte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigensalls die Kraftloserklärung der Urkunde er⸗— folslen wird.
Gummersbach, den 29. September
192 Amtsgericht. 5d 270 Aufgebyt. Die Frau Witwe Josef Moll, geb.
Feierbach, aus Köln hat das ne des verlorengegangenen Hypotheken⸗ briefes über die für die Maria Feier— bach, Ladengehilfin zu Köln, im Grund⸗ buch von Neuwerk Ärtikel 1038 Abt III Nr. 1 eingetragene Hypothek von 3000 Mark, aufgewertet auf 750 Goldmark, beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spälestens in dem auf den 26. Jauuar 1928, vormittags Sz Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer 65, anberaumten Aufgebots⸗ termin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, midrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde er⸗ folgen wird.
M.⸗Glavbach, 23. September 1927. Amtsgericht. sbö8or 6] Aufgebot.
Der Kaufmann Janaz Meyer in Golden⸗ stedt für sich und als Generalbevollmäch⸗ tigter seiner Geschwister Johannes und Marja hat das Aufgebot des verloren egangenen Hypothefenbriefs der auf dem Frundbesitz Art. 462 Goldenstedt (Eigen- tümer: Cheleute Häusler Gerhard Nemmert und Katharina geb. Eggermaun in Ellenstedt; in Abt. III unter Nr 14 eingetragenen Hypothek von 400 M, verzinslich mit 4 , 0 vom 1. Januar 1911, eingetragen für den Kaus— mann J. A. Meyer in Goldenstedt, beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 17. April 1928, vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Aufgebotttermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, wiorigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.
Vechta, 26. September 1927.
Amtagericht.
5871] Aufgebot. Der Musiker und Packer Karl Arno Schulze, geb. am 23. 1881 in
. Hamburg -Llltona, ist verschollen. Ex ist im Jahre 19090 von Chemnitz über Bremerhaven nach Amerika aus⸗ gewandert, hat im Jahre 1906 das letzte Mal aus New Nork geschrieben, seitdem fehlt jede Nachricht von ihm. Auf Antrag seiner Schwester, der Frau Clara Elsa Schwammkrug, geb. Schulze, in Koblenz, Friedrichstraße 45 11, wird zwecks Todeserklärung das Aufgebot des Verschollenen angeordnet. Der Ver⸗ schollene wird aufgefordert, sich sofort und spätestens in dem für den 4. Mai 1928, vorm. P Uhr, vor dem Amts⸗ . Chemnitz, Zimmer 246, an⸗ beraumten Aufgebotstermine zu melden, sonst wird er für tot erklärt. Wer Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu geben vermag, wird aufgefordert, spätestens im Aufgebots⸗ termin dem Gericht Anzeige zu er⸗— statten. Amtsgericht Chemnitz, Abt. 20, den 26. September 1927. Hoffmann.
68272 Aufgebot.
Das Amtsgericht hat heute folgendes Aufgebot erlassen: Frau Marie Höben, geb. Hicken. Cuxhaven, Grodener Chaussee 9, hat beantragt, ihren ver— schollenen Bruder Peter Hinrich Wil— helm Häcken, geboren am 25. März 1873 in Sahlenburg, letzter inländischer Wohnsitz Cuxhaben, für tot zu er⸗ klären. Der Verschollene wird auf⸗ gefordert, sich spätestens in dem auf Vien sing, den 24. April 1926, D Uhr vormittags, vor dem Amts⸗ . in Cuxhaven, Deichstraße 14. Zimmer 8, anberaumten Termin zu melden; sonst wird er für tot erklärt
werden. Alle, die Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen geben können, werden aufgefordert, dieses
dem Gericht spätestens im Aufgebots⸗ termin anzuzeigen. Die a . frist beträgt 6 Monate.
Cuxhaven, 29. September 1927. Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.
58273 Aufgebot.
Das Amtsgericht hat heute folgendes Aufgebot erlassen: Frau Marie Höben, eb. Hicken, Cuxhaven, Grodener Thaussee 9, hat beantragt, ihren ver⸗ schollenen Bruder August Friedrich Ludwig Hicken, geboren am 18. August 1864 in Gudendorf, letzter inländischer Wohnsitz Cuxhaven, für tot zu erklären. Der Vorschollene wird aufgefordert, sich spätestens in dem auf Dienstag, den 24. April EDzS, D Uhr vor⸗ mittags, bor dem Amtsgericht in Cux⸗ . Deichstraße 11, . 8, an⸗ eraumten Aufgebotstermin zu melden; sonst wird er für tot erklärt werden. Alle, die Auskunft über Leben oder
Tod des Verschollenen geben fõnnen, werden aufgefordert, dieses dem Gericht spätestens im Aufgebotstermm anzu⸗ zeigen. Die Aufgebotsfrist beträgt 6 Monate.
Cuxhaven, 29. September 1927. Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts. 58268 Aufgebot.
Der , , , Fritz Hösel⸗ barth in Chemnitz, Lange Str. B 1, hat als Nachlaßverwalter des am
27. Juli 19206 in Leukersdorf ver⸗ storbenen Kohlenhändlers Bernhard Oskar Heinig — gemäß § 989 flg. 3.-P. O. — das Aufgebotsverfahren
zum Zwecke der Ausschließung von Nachlaßgläubigern beantragt, Die Nachlaßgläubiger werden daher auf⸗ gefordert, ihre Forderungen gegen den Nachlaß des Verstorbenen spätestens in dem auf den 19. November 1927, vormittags D Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gericht Zimmer 245
anberaumten Aufgebotstermine bei diesem Gericht anzumelden. Die An⸗ mesdung hat die Angabe des Gegen⸗ standes und des Grundes der Forde⸗ rung zu enthalten. Urkundliche Beweis stücke find in Urschrift oder in Abschrift beizufügen. Die Nachlaßgläubiger, welche sich nicht melden, können, un beschadet des Rechtes, vor den Ver⸗ bindlichleiten aus Pflichtteilsrechten, Vermächtnissen und Auflagen berück⸗ sichtigt zu werden, von den Erben nur , e. Befriedigung verlangen, als sich nach Befriedigung der nicht aus- geschlossenen Gläubiger noch ein Ueber⸗ schuß ergibt. Auch haftet ihnen jeder Erbe nach der Teilung des Nachlasses
nur für den seinem Erbteil, ent sprechenden Teil der Verbindlichkeit. Für die Gläubiger aus Pflichtteils⸗
rechten, Vermächtnissen und Auflagen sowie für die Gläubiger, denen die Erben unbeschränkt haften, tritt, wenn sie sich nicht melden, nur der Rechts⸗ nachteil ein, daß jeder Erbe ihnen nach der Teilung des Nachlasses nur für den seinem Erbteil entsprechenden Teil der Verhindlichkeit haftet.
Chemnitz, den 21. September 19M.
Amtsgericht. Hoffmann.
(682761
Durch Ausschlußurteil vom 15. Juni 1927 sind die Schuldverschreibungen der Stadtgemeinde Hagen i. W. vom 11. Sep- tember 1913, und zwar: 1. Nr. 1448 über 500 AM, 2. Nr 499 über 1000 s, mn 5h00 über 1000 S, für kraftlos erklärt.
vagen i. W., den 6. Jult 1927.
Das Amtsgericht.
ho2 74
Durch Ausschlußurteil vom 28. Sep⸗ tember 1927 sind die nachgenannten Wert— papiere: 1. Ph 1000 4 06ι Hannoversche Stadtanleihe Lit. G Ser. J Nr. 1277, 2 Mantelbogen des 3 o/ Psandbriefes Lit. GC der Braunschweig⸗Hannoverschen Hypotbekenbank Serie 135 Nr. Ob990, 5. PM 2509 346 0½ Hannov. Stadtanleihe Nr 1 Nr. 222 (12000), L h88 (16500) DM 300 36 , Galenberg-⸗ Göttingen Grubenhagen⸗Hildesheimsche ritterschaft⸗ liche Kreditobligationen Nr. F 97I7 (11300) für kraftlos erklärt worden,
Hannover, den 28. September 1927.
Amtsgericht. 27.
68275
Durch Ausschlußurteil des Thür. Amts⸗ gerichts Il, Gotha vom 30. 9. 1927 sind die Mäntel der 4 ,oυ Hypothekenpfand— briefe der Deutschen Grundereditbank in
Gotha Abt. XVI Ser. 13 Lit. 4 Nr. 3995 über 1000 M und Nr. 3996
über 1000 S, Abt. XVIII Ser. O5 Lit. e Nr. 0708 über 2000 M für kraftlos er⸗ klärt worden. . Gotha, den 30. September 1927. Thür. Amtsgericht. 2.
68181 Beschlus.
Der Erbschein vom 21. Nobember 1922 nach dem Porzellanhändler Hermann Friedrich Albert Bahls wird für kraftlos erklärt.
Berlin, den 1. Oktober 1927. Amtsgericht Berlin⸗Mitte. Abtellung 96.
b8482) Bekanntmachung.
Durch Ausschlußurteil des Himtsgerichti Neustadt an der Haardt vom 30. 9 27 ist der am 11. 7. 1880 zu Landau / Pfalz geb' ehemalige Assistent am Amtsgericht Neustadt an der Haardt Ludwig Philipp Sauter für tot erklärt und als Zeitpunkt des Todes der 1. Januar 1924 festgestellt worden.
Amtgericht Neustadt a. S. Haardt.
827
Durch Urteil des Amtsgerichts Magdeburg, Abt. Neustadt, ist der verschollene Postsekretär Conrad Zier, geboren am 14. Oktober 1856 in Sster⸗ wieck a. Harz, zuletzt wohnhaft in Magdeburg, Agnetenstr. 5, für tot er⸗ klärt. Als Zeitpunkt des Todes wird der 23. Dezember 1926, mittags 12 Uhr, festgestellt.
ös278] Oeffentliche Zustellun In Sachen der Frau Anna
Hänicke,
geb. Melzer, jetzt in Berlin⸗Karlshorst,
Tresckowallee S6, Klägerin und Be⸗ rufungsklägerin, vertreten durch Rechts⸗ anwalt Hans Oppermann, Berlin W. 8, Jägerstraße 19, gegen ihren Ehemann, den Werkzeugdreher Karl Friedrich Wilhelm Jänicke, zuletzt wohnhaft ge⸗ wesen in Berlin, Metzer Straße 8, jetzt unbekannten Aufenthalts, Beklagten und Berufungsbeklagten, hat die Klägerin gegen das am 18. Juli 1927 verkündete Urteil des Landgerichts 1
Berlin Berufung eingelegt mit dem
Antrag, unter Abänderung der an—⸗ gefochlenen Entscheidung die Ehe der
Parteien zu scheiden und den Beklagten
für den allein schuldigen Teil zu er⸗ klären. Auf die am 30. August 1927 bei dem Berufungsgericht eingegangene Berufungsschrift ist Termin zur mügd⸗ lichen Verhandlung über die Berufung auf den 7. Dezember 1927, vor⸗ mittags Hz Uhr, vor dem 18. Zivil⸗ senat des Kammergerichts in Berlin W. 57, Elßholzstraße 32 II. Stockwerk, Zimmer 359, bestimmt, zu welchem der Berufungsbeklagte hiermit geladen wird mit der Aufforderung, sich durch einen bei dem Berufungsgericht zu— gelassenen Rechtsanwalt vertreten zu lassen. Zum Zweck der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug aus der Berufungsschrift und der Verhand⸗ lungstermin bekanntgemacht.
Berlin, den 23. September 1927. Der Gerichtsschreiber d. Kammergerichts. 58279] Oeffentliche Zustellung.
Es klagen mit dem Antrage auf Ehe⸗
scheidung gemäß Sz 1565 1569 bzw Nichtigkeitserklärung der Ehe gemäß §S§5 15324 — 329 B. G.⸗B.: 1. Auguste
Starke in Berlin, vertreten durch die Rechtsanwältin Munk in Berlin, gegen Max Starke, 2. Elsbeth Martin in Berlin, vertreten durch Rechtsanwalt Jaffés in Berlin, gegen Hans Martin, 3. Betty Franke in Berlin⸗Neukölln, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Bromberg in Berlin, gegen Wilhelm Franke, 4. Maria Steffan in Bergen bei Bochum, vertreten durch Rechts⸗ anwalt Dr. Miethke in Berlin, gegen Michael Steffan, 5. Charlotte Telzerow in Hönow, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Blumenhein in Berlin, gegen Max Telzerow, 6. Anna Donadt in Berlin⸗ Neukölln, vertreten durch Rechtsanwalt Krüger in Berlin, gegen Rudolf Erich Donadt, 7. Rosalie Otto in Berlin, ver⸗ treten durch Rechtsanwalt Holle in Berlin⸗Friedenau. gegen Max August Willi Otto, 8. Klara Podbielski in Sam⸗ burg, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Cohn in Berlin, gegen Karl Hugo Pod⸗ bielski, 9. Karoline Berger in Ehar⸗ lottenburg, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Cohn in Berlin, gegen Fritz Berger, 10. Alice Jahnke in Berlin, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Zilesch
in Berlin, gegen Walter Jahnke, 11. Wilhelm Beckert in Berlin, ver⸗
treten durch Rechtsanwalt Dr. Münch in Berlin, gegen Luise Beckert, 12. Ernestine Eichberger in Berlin, ver⸗ treten durch Rechtsanwalt Dr. Moses in Berlin, gegen Friedrich Eichberger, 13. Franz Lücke in Berlin, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Salomon in Berlin, gegen Helene Lilcke, 14. Martha Stachowski in Berlin, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Kurt Beer in Berlin, gegen Stanislaus Stachowski, 15. Karl Hermann Reckner in Berlin, vertreten durch Rechtsanwalt Lewinski in Berlin, gegen Martha Reckner, 16. Hubert Oswald in Berlin, vertreten durch Rechtsanwalt Niekrenz in Berlin, gegen Marja Oswald, 17. Hermann 1 gner in Berlin, vertreten durch Rechtsanwalt Lublinsty in Berlin, gegen Martha Elise Frida Tilgner, 18. Felix Seefeld in Berlin, vertreten durch ech tsgãnthalt Dr. Volkmann in Berlin, gegen Helene Seefeld, 19 Frieda Pechmann in Berlin, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Frost in Berlin, gegen Friedrich Pechmann, 20. Monika Chovarnierz in Berlin, vertreten durch Rechtsanwalt Justizrat Hirschfeld in Berlin, gegen Hermann Chovarnierz, 21. Frieda Cynamon in Berlin, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Bromberg in Berlin, gegen Samuel Cynamon. Sämtliche , sind unbekannten Aufenthalts. Die Kläger laden die Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor das Landgericht 1 in Berlin, Grunerstraße, 1II. Stock, zu 1—17 und
26 auf 19 Uhr vormittags, zu 18. 21 auf 11 Uhr vormittags, zu 19
auf 18 Uhr mittags, und zwar: zu 1 auf den 22. November 1927 vor , W nach Zimmer 2 4 , zu
auf den 24. November 1927 vor Zivilkammer 20 nach Zimmer 8 — 140, zu 3 auf den 25. November 1827 vor Zivilkammer 37 nach Zimmer 19—1. zu 4 auf den 28. November 1927 vor Zivilkammer 22 nach Zimmer 2 — 4, zu 5 auf den 3. Dezember 1927 vor Zivilkammer 15 nach Zimmer 8 — 10, zu G auf den 16. Dezember 1927 vor Zivilkammer 37 nach Zimmer 18—21,
u 7 auf den 20. Dezember 1927 vor r lle , 37 nach Zimmer 19—21, zu 8 — 11 auf den 21. Ne zember 1927 vor Zivilkammer 35 nach , . 24, zu 12— 13 auf den 22. Dezember 1927 vor Zivilkammer 41 . Zim⸗ mer 25— 27, zu 14 9. den 22. De⸗ zember 1927 vor Zivilkammer XR nach Zimmer 2—4, zu 15 auf den 23. De⸗ zember 1927 vor Zivilkammer 39 nach Zimmer 11— 13, zu 16 auf den 23. Dezember 1927 vor Zivil⸗ kammer 37 nach Zimmer 19— 21, zu 17—21 auf den 285. Dezember 1927 vor Zivilkammer 15 nach Zimmer 8 bis 16, mit der Aufforderung, sich durch einen beim Prozeßgericht zugelassenen Rechtsanwalt verkreten zu lassen.
Berlin, den 1. Oktober 1927.
Der Gerichtsschreiber des Landgerichts J. 58280) Oeffentliche Zustellung.
In Sachen der . Martha Guminski, geb. Wieteck, in Breslau, Friedrich ⸗Karl⸗Straße 32, Progeß⸗ bevollmächtigter: Rechtsanwalt Justiz⸗ rat Münz 1. hier, gegen ihren Ehe⸗
Guminski, früher in Breslau, jetzt unbekannten Aufenthalts, ladet die Klägerin den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 2. Zivilkammer des Landgerichts in Breslau auf den 6. Dezember 1927, vormittags 9 Uhr, mit der Aufforde⸗ rung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeß— bevollmächtigten vertreten zu lassen. — 2. R. 289124. — Breslau, den 29. Sep⸗ tember 1927. Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.
58282 Oeffentliche Zustellung.
Die Ehefrau Emma Hunold, geb. Seidemann, in Achim b. Bremen, Obernstr. 195, Klägerin, Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Dr. Stern in Erfurt, klagt gegen ihren Ehemann, den Kupferschmiedemeister Richard Hunold, früher in Straußfurt, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Grund § 1568 unter der Behauptung, daß der Beklagte sie fortgesetzt mißhandelt habe, er Ehebruch treibe, für den Unterhalt der Familie in keiner Weise sorge und die Familie böslich verlassen habe, mit dem Antrage auf Scheidung und auf Kosten des Be⸗ klagten. Die Klägerin ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 3. Zivilkammer des Landgerichts in Erfurt auf den 23. Dezember 1927, vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zu⸗ gelassenen Rechtsanwalt als Prozeß⸗ bevollmächtigten vertreten zu lassen.
Erfurt, den 27. September 19277. Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.
Die Ehefrau geb. Kessel, in Langensalza, Lange Brüder⸗ gasse 15, Klägerin, Prozeßbevollmäch⸗ tigter: Rechtsanwalt Dr. Reißert in Erfurt, klagt gegen ihren Ehemann, den Schweizer Erich Müller, früher in Langensalza, jetzt unbekannten Aufcut— halts, au Grund §§ 1567, 1568 B. G. 8. unter der Behauptung, daß der Be⸗ klagte wegen mehrfacher Diebhstähle vor⸗ bestraft sei, sich jeglicher Unterhalts— pflicht entziehe, die Klägerin böslich verlassen habe und die Voraussetzungen für die öffentliche Zustellung 91 Jahresfrist vorlägen, mit dem Antrage auf Scheidung der Ehe aus Schuld und auf Kosten des Beklagten. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 3. Zivilkammer des Landgerichts in Erfurt auf den 23. Dezember 18927, vormittags 9 Uhr, mit der Aufsorde⸗ rung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeß⸗ bevollmächtigten vertreten zu lassen.
Erfurt, den 27. September 1927. Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.
58284 Oeffentliche Zu stellung.
Die Ehefrau Anna Schmeiß, geb. Mollenhauer, in Hamburg, Borgesch— straße 111, Prozeßbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Dr. Boie in Kiel, klagt gegen ihren Ehemann, den Heizer Paul Schmeiß, früher in Kiel, unter der Behauptung, daß der Beklagte mit der Witwe Koroline Schmidt, geb. Andre⸗ jewska, verw. Behrens, in Kiel Ehe⸗ bruch getrieben habe, mit dem Antrage, die Ehe der Parteien zu scheiden und den Beklagten für den allein schuldigen Teil zu erklären. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor die 5. Zivil. kammer des Landgerichts in Kiel auf den 309. November 1927, vor⸗ mittags 10 Uhr, mit der Aufforde— rung, einen bei dem Prozeßgerichte zu— gelassenen Anwalt zu 6 en. Kirl, den 30. September 1927. Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.
58290) Oeffentliche Zustellung.
In der Beschlußsache des Wohlfahrts⸗ amts Hagen i. W. gegen den Arbeiter Karl Tiedemann, früher in Schneide⸗ mühl, wegen Unterbringung in einer Arbeitsanstalt wird Termin zur münd⸗ lichen Verhandlung auf den 2. De⸗ zember 1927, vormittags O Uhr, in Schneidemühl, Jastrower Str. 1711, festgesetzt, zu dem Tiedemann hiermit geladen wird.
Schneidemühl, den 1. Oktober 1921. Der Bezirksausschuß zu Schneide mühl.
b. Scheller.
58257) Oeffentliche , ,
Der minderjährige Kurt Riedel zu Nietleben, Saalkreis, Dölauer Str. N, vertreten durch den Vormund Franz Wolf, Nietleben, Klägers, Prozeßbe voll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Dr. Rieden⸗ klau in Bielefeld, klagt gegen den Arbeiter Kurt Riedel, früher in Hille— gosfsen, jetzt unbefannten Aufenthalts, wegen Ünterhaltsforderung, mit dem Antrage, den Beklagten kostenpflichtig n verurteilen: a) rückständige Unter⸗= haltsgelder vom 1. Oktober 1925 bis zum 1. Juni 19266 im Betrage von 570 RM, b) monatlich im voraus die Summe von 30 RM zu zahlen und das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Bielefeld. Detmolder Straße Nr. 9. Zimmer W, auf den 12. Dezember 1927, vormittags 9 Uhr, geladen.
Bielefeld, den 26. September 19M. Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.
mann, den jetzigen Reisenden Albert 1 Tramer, geb. Thieme,
568258 ge, de. Zu stellung. Die Arbeiterin Frau Hedwig in Lengefeld,
vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. Prelle in Naumburg a. S., klagt gegen den Arbeiter Otto Kramer, früher in Lengefeld, jetzt unbekannten Auf— enthalts, unter der Behauptung, daß der Beklagte die Klägerin am 14. April 197 verlassen hat, mit dem Antrag, den Beklagten kostenpflichtig zu ver- urteilen, an die Klägerin . 18 RM Unterhaltsbeitrag seit 14. Apri 1927 zu zahlen, und das Urteil für vor⸗ läufig vollstreckbar zu erklären. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechlts⸗ streits vor das Amtsgericht zu Naumburg a. S., auf den 10. No⸗ vember 1527, vormittags 9 Uhr, Zimmer 25.
Naumburg a. S., 19. Septbr. 1927. Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.
58239) Oeffentliche Zustellung.
Der minderjährige Günther Ratzlaff in Altranft (Gut), vertreten durch das Kreisjugendamt des Kreises Ober—⸗ barnim in Bad Freienwalde, dieses vertreten durch seinen Amtsvormund Dr. Karl Hintze ebenda, klagt gegen den Arbeiter Otto Papenfuß, zurzett unbekannten Aufenthalts, früher in Dolgelin, Kr. Lebus, wohnhaft, unter der Behauptung, daß der Beklagte der Vater des Klägers sei und daß er mit seiner Mutter, der unverehelichten Ar—⸗ beiterin Ida Ratzlaff, während der ge⸗— setzlichen EGmpfängniszeit vom 2. Mai 1926 bis 31. August 1926 geschlechtlich verkehrt habe, mit dem Antrag, 1. den Beklagten kostenpflichtig zu verurteilen, dem Kläger vom Tage der Geburt, nämlich dem 28. Februar 1927, ab bis zur Vollendung des 16. Lebensjahrs eine im voraus zu entrichtende Geld- rente von 60 Reichsmark zu zahlen. 2. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbWar. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Seelow (Mark) auf den H. November E927, vormittags S Uhr, geladen.
Seelow, den 26. September 1927. Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.
ö 905] Oeffentliche Bekanntmachung. Der am 8. Juli 1925 geborene Heinz Gerhard Baselt in Dorf Juliusburg, gesetzlich vertreten durch das Kreis⸗ fugendamt (Amtsvormund) Oels in Schles., klagt auf Zahlung von Unter halt gegen den Schweizer Ewald Opitz, zuletzs in Oberseifersdorf, jetzt un— bekannten Aufenthalts, mit dem An= trag, zu erkennen: Der Beklagte wird kostenpflichtig in vorläufig vollstxeck= barer Form verurteilt, dem Kläger vom Tage der Geburt ab bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres eine im voraus zu entrichtende Geldrente von 60 RM vierteljährlich zu zahlen. Der Beklagte wird zur , Güteverhandlung auf den 10. No⸗ vember 1927, vorm. 9 Uhr, vor das Amtsgericht Zittau, Sachsen, geladen.
Zittau, den 30. September 1927. Der Gexichtsschreiber des Amtsgerichts. 57594] Oefsentliche Zustellung.
Der Makler Karl Binnemann in Elmshorn, R Rechtt⸗ anwälte Justizrat Lamp und Reimers in Elmshorn, klagt gegen den ö C. Spörer, unbekannten Aufenthalt, früher in Gernrode 9. H., Gerostraße 44, unter der Behauptung, daß der Be⸗ klagte ihm eine Forderung in Höhe von 0 FM, die die Fa. Pohl & Co. an ihn zediert hat, schulde, mit dem Antrag, den Beklaglen zu verurteilen: 1. an den lager 70 — siebzig — Reichsmark nebst 9 vom Hundert Zinsen seit dem 4. August 1927 zu zahlen, 2. die Kosten des Rechtsstreits zu krägen, 3. das Urteil für vorläufig voll—= streckbar zu erklären, 4 das Urteil öffent⸗ lich zuzustellen. Zur mündlichen Verhand- lung des Rechtsstreits wird der Bellagte vor das Amtsgerichl in Ballenstedt auf den ZH. November 1627, vormittags 10 Uhr, geladen. .
Ballenstedt, den 23. September 127.
Anhalisches Amtsgericht.
57897] Oeffentliche Zustellung.
r In E. des . Dr. Erlch Bandekow in Berlin, Urban straße 3, Klägers, Prozeßbevoll mäch= ligter: Rechtsanwalt Paul Zobel in Berlin Schöneberg, Hauptstraßze 12tz, egen die Firma Hermann Behrendt, . Heinz Behrendt in Berlin Sn, Ritterslraße 27, jetzt unbekannten Auf- enthalts, Beklagte, wegen Einwilligung ist Termin zur mündlichen , des Rechtastreits vor dem , Berlin-Tempelhof in Berlin 8SW. 11, Möckernstr. 126/130, auf den H. De⸗ zember 1927, vormitiags 19 Uhr, Zimmer 187, anberaumt, zu welchem die Beklagte hiermit geladen wird.
Berttn, den 2. September 192. Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts
Berlin-Tempelhof. Abt 6. C. 77. 2A.
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Zentral. Gandels register · Beilage
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Der Bezugspreis beträgt vierteljährlich 8, Neichsmarhk. Alle Postanstalten nehmen Bestellung an. für Berlin außer den Postanstalten und Zeitungavertrieben für Selbstabholer auch die
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— *
6. Oktober, abends. Postschecktonto: Berlin 1621. 1927
—
Inhalt des amtlichen Teiles:
Deutsches Neich.
Exequaturerteilungen.
Bekanntmachung, betreffend die Zulassung von Kreditinstituten.
Filmverbot.
Bekanntmachung über den Umtausch der in Namensschuld⸗ urkunden verbrieften Markanleihen und der Schuldschein— darlehen des Landes Mecklenburg-Schwerin neuen Besitzes in die Ablösungsanleihe des Landes Mecklenburg-Schwerin.
Preuszen.
Bekanntmachung, betreffend die Genehmigung von Satzungs— änderungen der Preußischen Pfandbriefbank in Berlin.
Amtliches.
Deutsches Reich.
Dem zum Vizekonsul der Vereinigten Staaten von Amerika in Hamburg ernannten George F. Kennan und
dem zum Vizekonsul bei dem Cubanischen Generalkonsulat in Hamburg ernannten Domingo Govantes y Aguirre ist namens des Reichs das Exequatur erteilt worden.
B elannt machung, betreffend Zulassung von Kreditinstituten.
1. Der Pachtkreditausschuß hat beschlossen, gemäß 8 17 des Gesetzes, betreffend die Ermöglichung der Kapitalkredit— beschaffung für landwirtschaftliche Pächter, vom 9. Juli 1926 (NG öl. J S. 399, 412), folgende Kreditinstitute zuzulassen:
Süddeutsche Pächterkreditbank, Stutigart, Ssipreußische Pächterkreditbank, Königsberg i. Pr. Landeskreditkasse Kassel,
Kreissparkasse Wittenberg, Wittenberg (Bez. Halle), Sparkasse des Kreises Torgau, Torgau (Elbe), Bankhaus Albert Alex. Katz, Görlitz,
Bankhaus S. Bielschowsty, Breslau.
*
2. Folgende zugelassene Kreditinstitute haben ihre Firma geändert: die Deutsche Domänenbank, Berlin in: Deutsche Pächterkreditbank (Domänenbank) e. G. m. b. H. Berlin. die Lübecker Getreidekredit A. G., Lübeck, in; Norddeutsche Getreidebank A. G. Lübeck.
Die Zulassung gemäß § 17 des Gesetzes, betreffend die Ermöglichung der Kapitalkreditbeschaffung für landwirtschaft⸗ liche Pächter, vom 9. Juli 1926, wird gemäß Beschluß des Pachtkreditausschusses von dieser Aenderung nicht berührt.
Berlin, den 21. September 1927.
Der Vorsitzende detz Pachtkreditausschusses: Graf von Baudissin.
Film verbot.
Die öffentliche Vorführung des HBildstreifens „Die Todesflieger von San Francisco“, 6 Atte 1674 m, Antragsteller: Nord⸗Film G. m. b. H., Hamburg, Ursprungsz⸗ firma: F. B. O. Pictures, Amerika, ist am 4. Oktober 1927 unter Prüfnummer 889 verboten worden.
Berlin, den 5. Oktober 1927.
Der Leiter der Filmoberprüfstelle. Dr. Seeger.
Bekanntmachung vo m 4. Oktober 1927 über den Umtausch der in Namens schul durkun den verbrieften Markanleihen und der Schuldschein⸗ darlehen des Landes Mecklenburg-Schwerin neuen Besitzes in die Ablösungsanleihe des Landes Mecklenburg-Schwerin.
A. Die in Namensschuldurkunden verbrieften Mark—
anleihen des Landes Mecklenburg-Schwerin, nämlich:
1. die sogen. Landkastenanleihe (Schuldverschreibungen der mecklenburg⸗schwerinschen Schuldentilgunge kommission, aus— gestellt auf den Namen des Gläubigers),
2. die 400 Schuldverschteibungen des Mecklenburg ⸗Schwerinschen Finanzministeriums vom 1. Oktober 18566, ausgestellt auf den Namen einzelner Kirchen und milder Stiftungen,
sowie die in den Fahren 1922 und 19233 gegen Schuld—
verschteibung oder Schuldschein bei Versicherungsanstalten,
Sparkassen und Banken aufgenommenen einzeinen Mank⸗ anleihen
werden, soweit für sie nicht die Gewährung von Auslosungs⸗
rechten beantragt ist, als Neubesitz nach Maßgabe der S5 30 ff.
des Gesetzes über die Ablssung öffentlicher Anleihen vom
16. Juli 1925 (Rg. Bl. 1 S. 137) in die Ablösungsanleihe des Landes Mecklenburg-Schwerin umgetauscht.
B. Die Frist zur Anmeldung läuft vom 1. Oktober 1927 bis zum 14. Januar 1928. Nach Ablauf dieser Ausschlußfrist werden die zum Umtausch nicht angemeldeten Markanleihen wertlos.
C. Die unter A genannten Schuldverschreibungen und Schuldscheine sind unter Bezeichnung nach Anleiheart und Nenn⸗ betrag sowie mit Berechnung des Goldwertes ohne Antrags⸗ vordruck nur bei der Hauptstaatskasse in Schwerin. Ablösungs⸗ stelle für Anleiheneubesitz, zum Umtausch anzumelden und ein⸗ zureichen.
PD. Für je 500 M Goldwert der umzutauschenden Mark— anleihen werden 12350 Reichsmark Ablösungsanleihe gewährt. Bemerkt wird, daß der Goldwert der zu A 1 genannten Schuldverschreibungen bei Ausstellung
bis einschl. Johannis 1918 für 100 4 — 190, — GM, im Antonitermin 1919 für 100 Æ — 51,30 Gt, im Johannistermin 1919 für 100 Æ — 28 50 GM., im AÄAntonitermin 1920 für 100 S„̃ — 9367 GM, im Johannistermin 1920 für 100 1 — 1110 GM, im Antonitermin 1921 für 100 4Æ4 — 6,05 GM, im Johannistermin 1921 für 100 4 — 6,34 GM, im Antonitermin 1922 für 100 4 — 252 GM, im Johannistermin 1922 für 1 000 n — 9.50 GM, im Antonitermin 1923 für 10 000 A — 494 GM,
im Johannistermin 1923 für 1060 000 4A 2,73 GM
beträ gt.
Umtauschfähig sind nur Anleiheposten, soweit ihr Gold⸗ wert durch 560 teilbar ist; durch diesen Betrag nicht teilbare sogen. Spitzenbeträge fallen beim Umtausch aus. Zur Auf⸗ füllung des Goldwerts der unter A genannten Schuldurkunden auf einen durch 500 teilbaren Goldwert können auch Inhaber⸗ schuldurkunden der 4 0½ mecklenburg⸗schwerinschen Staatsanleihe von 1919 (Goldwert 100 M — 15,37 GM) in der erforder⸗ lichen Höhe (mit Zinsscheinbogen und Erneuerungsschein) mit eingeliefert werden.
E. Im übrigen erfolgt die Anmeldung des Neubesitzes der 4 0 mecklenburg⸗schwerinschen Staatsanleihe von 1919 ausschließlich durch Vermittlung der öffentlich⸗rechtlichen Kredit⸗ anstalten, der Sparkassen und der Banken innerhalb der oben⸗ genannten Ausschlußfrist.
P. Ueber die eingelieferten Markanleihen erhält der Ein⸗ lieferer eine Empfangsbestätigung.
Schwerin, den 4. Oktober 19X. Mecklenburg⸗Schwerinsches Finanzministerium. J. A.: Schwaar.
X
Preußen. Ber ann t m a ch u n g.
Der Reichsrat hat in seiner Sitzung vom 165. September 19277 die von der ordentlichen Generalversammlung der Aktio⸗ näre der Preußischen Pfandbriefbank in Berlin am 1. März 1927 beschlossenen Aenderungen der 5§ 1, 2, 5, 19 und A der Bankfatzung genehmigt. Die Aenderungen betreffen die Fusion mit der Landwirtschaftlichen Pfandbriefbank (Roggenrentenbank), den Gegenstand des Unternehmen, das Grundkapital, den Aufsichtsratsvorsitzenden und dessen Stell⸗ vertreter und das Aktienstimmrecht.
Berlin⸗Schöneberg, den 30. September 192.
Der Polizeipräsident zu Berlin. Abteilung J. J. V.: Schwidden.
—
)*
1
Nichtamtliches.
Deutsches Reich.
Nachstehend wird der am 6. Ottober in Berlin unter⸗ zeichnete Handels- und Schiffahrtsvertrag zwischen dem Deutschen Reich und dem Königreich der Serben Kroaten und Slovenen vorläufig veröffentlicht. Der Ver⸗ trag unterliegt noch der Genehmigung der beiderseitigen gesetz⸗ gebenden Körperschaften. Im Falle der Annahme wird er, seinerzeit — falls nicht auf Grund der zu dem Vertrag ge⸗ hörenden „Erklärung“ anderes vereinhart wird — am zwanzigsten Tage nach Austausch der Ratifikationtzur kunden in Kraft treten.
Handels- und Schiffahrtsvertrag zwischen dem Dentschen Reich und dem Königreich der Serben, Kroaten und Slovenen.
einen Handels- und Schiffahrtsvertrag abzuschließen und haben zu diesem Zweck zu ihren Bevollmächtigten ernannt: der Deutsche Reichspräsident:
den Staatssekretär des Auswärtigen Amts Dr. Carl von Schubert und
den Vortragenden Legationsrat Dr. Ernst Eisenlohr; Seine Majestät der König der Serben, Kroaten und Slovenen: den außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister in Berlin Fivojin Balugdzis und den Universitätsprofessor Dr. Milan Todorovis, die nach gegenseitiger Mitteilung ihrer in guter und gehöriger Form befundenen Vollmachten die nachstehenden Artikel vereinbart haben:
im Auswärtigen Amt
Ariel
Zwischen den vertragschließenden Teilen besteht gegenseitige Freiheit des Handels 3. der Schiffahrt.
Die Angehörigen jedes der vertragschließenden Teile , soweit nicht der gegenwärtige Vertrag Ausnahmen enthält, im Gebiet des anderen Teiles in bezug auf Handel, Gewerbe und Schiffahrt dieselben Vorrechte, Befreiungen und Begünstigungen aller Art genießen, welche den Angehörigen der meistbegünstigten Nation . oder zustehen werden.
Die Angehörigen jedes der vertragschließenden Teile können in gleicher Weise wie die Angehörigen der meistbegünstigten Nation und vorausgesetzt, daß sie die Landesgesetze beobachten, das Gebiet des anderen Teiles frei betreten, 46 reisen, sich aufhalten und niederlassen sowie dieses Gebiet jederzeit frei ver⸗ lassen. Sie werden dabei keinen anderen oder lästigeren all⸗ gemeinen oder örtlichen Beschränkungen oder Auflagen irgend welcher Art unterworfen sein als denjenigen, denen die An⸗ gehörigen der meistbegünstigten Nation unterworfen sind oder unterworfen sein werden. Sie genießen ferner hinsichtlich der Ausübung von Handel, Gewerbe oder Beruf im Gebiet des anderen Teiles die gleichen Rechte wie die Angehörigen der meistbegünstigten Nation.
Die Angehörigen jedes der vertragschließenden Teile sollen im Gebiet des anderen Teiles in gleicher Weise wie die An—= gehörigen der meistbegünstigten Nation befugt sein, . oder unbewegliches Vermögen zu erwerben, zu besitzen und darüber durch Verkauf, Tausch, Schenkung, letzten Willen oder auf andere Weise zu verfügen sowie Erbschaften vermöge letzten Willens oder kraft Gesetzes zu erwerben.
Die Angehörigen eines jeden der vertragschließenden Teile genießen im Gebiet des anderen Teiles in Beziehung auf den gerichtlichen und behördlichen Schutz ihrer Person und ihrer Güter die gleiche . wie die Inländer und die Angehörigen der meistbegünstigten Nation. Sie haben auf dem Gebiet des anderen Teiles zur Verfolgung und Verteidigung ihrer Rechte freien Zutritt zu den Gerichten und anderen dem Rechtsschutz dienenden Organen und genießen in dieser Beziehung die gleichen Rechte, die den Inländern und den Angehörigen der meist⸗ begünstigten Nation zustehen. Sie sollen wie diese frei sein, ihte Anwälte und sonstigen Rechtsbeistände unter denjenigen Personen auszuwählen, die zur Ausübung dieses Berufs nach den Gesetzen des Landes zugelassen sind.
Aike n
Aktiengesellschaften und Hande sgese ll cha ften jeder Art ein⸗
chließlich der Industrie Finanz-, Versicherungs⸗, Verkehrs- und ransportgesellschaften, die im Gebiet des einen vertragschließenden Teiles ihren Sitz haben und nach seinen Gesetzen zu Recht bestehen werden auch in dem Gebiet des anderen Teiles als zu Recht bestehend anerkannt; ebenso werden sie in Ansehnng der Geschäftsfähigkeit und des Rechtes, vor Gericht aufzutreten, nach den Gesetzen ihres Heimatlandes beurteilt. Ihre ul lun zu geschäftlicher Tätigkeit auf dem Gebiet des anderen Teiles richtet sich nach den dort seweils geltenden Gesetzen und Vorschriften.
In jedem i. sollen sie sowohl hinsichtlich der Voraus- setzung ihrer Zulassung, der Ausübung ihrer . als auch in jeber anderen Beziehung . Rechte, Vorteile und Befreiungen wie gleichartige Gesellschaften der meistbegünstigten Nation genießen.
Die Stag tsangehörigen jedes vertragschließenden Teiles
enießen im Gebieh des anderen Teiles diejenigen Rechte und Vorteile, die ven Staatsangehörigen eines dritten Staats hinsicht⸗ lich der Gründung von oder der Beteiligung an Aktiengesellschaften oder sonstigen Handelsgesellschaften der im Abs. 1 dieses Artikels bezeichneten Art gewährt werden.
Artikels.
Die Staatsangehörigen des einen vertragschließenden Teiles genießen im Gebiet des anderen Teiles sowohl für ihre Person wie für ihre Güter, Rechte und Interessen in bezug auf Abgaben (Steuern und Zölle), Gebühren, sofern sie steuerähnlich sind, und andere ähnliche Lasten in jeder Beziehung die gleiche Behandlung und den gleichen Schutz bei den Finanzbehörden und Finanz ,, wie die Inländer und die Angehörigen der meist⸗ egünstigten Nation.
Artikel 4.
Der Deutsche Reichspräsident und Seine Majestät der König der Serben, Kroaten und Slovenen, in gleicher Weise von dem Wunsche geleitet, die Handelsbeziehungen zwischen den beiden Staaten weiter zu befestigen, haben beschlossen,
Die Angehörigen jedes vertragschließenden Teiles sind in dem Gebiet des anderen Teiles von jedem Militärdienst im Heer, in der Flotte und im Luftdienst sowie in der nationalen Miliz be⸗
freit. Ebenso sind sie von jedem n, , Zwangsdienst bei l Gerichts“, Verwaltungs und Gemeindebehörden, von allen