Ausfuhrabgaben beseitigt werden. Sie verpflichten sich ferner, die in ihren eigenen Ländern bestehenden Ausfuhrverbote und sonstigen ⸗beschrän kungen, Ausfuhrzölle und sonstigen Aus⸗ fuhrabgaben für Häute und Felle jeder Art aufzuheben. Die Aufhebung wird innerhalb von zwanzig Tagen erfolgen, von dem Tage an gerechnet, an dem der eine Teil dem anderen von der Absicht, seinerseits die Aufhebung vorzunehmen, Kenntnis gibt.
Diese Vereinbarung bildet einen integrierenden Bestand⸗ teil des heute abgeschlossenen Handels- und Schiffahrtsver⸗ trags und tritt gleichzeitig mit diesem in Kraft.
Berlin, am 6. Oktober 1927.
Dr. Carl von Schubert. Dr. E. Eisenlohr.
zip. Balugdzis.
Prof. Dr. M. To dorovis.
Erklärung.
Bei Abschluß des heute zustande gekommenen Handels⸗ und Schiffahrtsvertrags zwischen dem Deutschen Reich und dem Königreich der Serben, Kroaten und Slovenen besteht unter den vertragschließenden Teilen Einverständnis darüber, daß der Vertrag, ganz oder in einzelnen Teilen, schon vor der Ratifikation des Vertrags so rasch als möglich in Kraft gesetzt werden soll, insofern es nach den Verfassungs- bzw. Gesetzes⸗ bestimmungen gestattet ist. Der Tag der Inkraftsetzung wird zwischen den beiden Regierungen vereinbart werden.
Berlin, am 6. Oktober 19M. Dr. Carl von Schubert.
Dr. E. Eisenlohr. Ziv. Balugdzis. Prof. Dr. M. To doro vis.
Barlamentarische Nachrichten.
Im Reichstag wurden die Ausschußberatungen der Strafrechtsreform am 4. d. M. fortgesetzt. Zur Be⸗ handlung stand 5 20, der vorsieht, inwieweit der Rechtsirrtum die Strafbarkeit beeinflußt. Als Berichterstatter legte Abg. Dr. Loh mann (D. Nat.) dem Nachrichtenbüro des Vereins deutscher Zeitungsverleger zufolge dar, in welcher Weise diese Frage im geltenden Recht und durch die Entscheidungen des Reichsgerichts geregelt ist. Dann zeigte Redner an verschiedenen Beispielen die Notwendigkeit, die jetzi geltende Unterscheidung zwischen straf⸗— rechtlichen! und außerstrafrechtlichem Irrtum nicht mehr anzu⸗ wenden. Als Mitberichterstaͤtter belegte Abg. Saenger (Soz.) mit einigen zahlenmäßigen Angaben den Fortschritt, der in der Aufnahme der Regelung des Begriffs „Rechtsirrtum“ in dem Ent— wurf liege. Besonders hob er hervor, daß nach Inkrgfttreten der Bundesratsverordnung vom 18. Januar 1917 innerhalb der ersten acht Monate nicht weniger als 1765 Fälle wegen schuldlosen Rechtsirrtums eingestellt worden wären. Ebenso habe das Reichs⸗ gericht in 250 Entscheidungen zu der Frage des 5 59 des geltenden Strafgesetzbuches, der allein den Rechtsixrtum regelt, Stellung genommen. Hier herrsche ein äußerster Tiesstand, der selhst von einer Anzahl von Mitgliedern des Reichsgerichts anerkannt worden sei. Aber auch die Vorlage trage den Erfordernissen nicht genügend Rechnung, da die Begriffsbestimmungen so unklar seien, daß sie allgemein, auch vom gebildeten Lajen, nicht ver⸗ fanden werden fönnten. Der Vorsitzende Abg. D. Dr. Ka hl (D. Vp.) führte aus, daß im geltenden Strafgesetzbuch in 5 59 unr der Irrtum über Tatumstände enthalten sei, dagegen be⸗ stehe keine Bestimmung über den Rechtsirrtum. Daher lasse sich da Auseinandergehen und das unendliche Diskussions⸗ Rechtsprechung durchaus erklären. Die Unterscheidung in strafrechtlichen und außerstrafrechtlichen Rechtsirrtum sei rein willkürlich und oft ganz zufällig. Trotzdem Redner Bedenken gegen die Regierungsvorlage vorbrachte und frühere Entwürfe für inhaltlich besser ind volkstümlicher for⸗ muliert hielt, empfahl er doch, an der Vorlage festzukalten und vorher nur noch einzufügen: „Wer irrtümlich einen Sachverhalt annimmt, der die Tat rechtfertigen oder den Täter straffrei machen würde, kann wegen vorsätzlicher Begehung nicht und wegen fahrlässiger Begehung nur dann bestraft werden, wenn der Irrtum auf Fahrlässigkeit beruht.“ Von sozialdemokratischer, dolksparteilicher und kommunistischer Seite waren Abänderungs⸗ anträge gestellt. So verlangte Abg. Stoecker (Komm.) die nach seiner Meinung mögliche verschiedenartige Auslegung und Anwendung seitens der Strafrichter dadurch zu beseitigen, daß der Täter straffrei sein sollte, wenn er zwar vorsätzlich handelte, aber in einem Rechtsirrtum, der ihn das Gesetzwihrige seiner Tat nicht erkennen läßt. Abg. Barth (D. Nat.) betonte seine Be⸗ denken gegenüber der Fassung des 3 20 im Entwurf. Es werde darin von einem Rechtsirrtüm gesprochen, der dem Täter das Unrechtmäßige“ seiner Handlung nicht erkennen läßt. Der Ent⸗ wurf verstehe das Wort unrechtniäßig in der weitesten Bedeutung. Es soll jeden Widerspruch mit der Rechtsordnung decken, erg; gültig, ob es sich um gesetztes oder nicht gesetztes Recht und ob es sich um öffentliches Recht oder um einen anderen Rechtszweig handele. Für, die Beurteilung der Frage, ob ein unverschuldeter Rechtsirrtum vorliege, würden die allgemein herschenden ,, Anschauungen als Richtschuur in der Begründung des Gesetzes vorgeschlagen. Aber darüber, was unmoralisch sei, seien die Anschauungen viel ach schwankend und verschieden, wie die Gesetzesbegründung selbst zu⸗— gebe. Der Begriff des Rechtsirrtums sei also präziser und enger ö umgrenzen. Abg. Hampe (Wirtschaftl. Vereinig) hielt die
das weite
gebiet für Wissenschaft und
fassung, die ein Antrag des Abg. Dr. Kahl vorschlage, für eine erbesserung des Entwurfs auf shstematischem Gebiete. Sie stelle auch eine schärfere Präzisierung des Irrtumsbegriffs dar, Abg. Dr. Bell (Zentr) begrüßte ebensalls die vom Abg. Kahl vor geschlagene Aenderung. Die von dem kommunistischen und deutsch⸗— nationalen Redner übereinstimmend vorgebrachten Bedenken, der Begriff der Sittenwidrigkeit und des Unerlaubtseins sei derart schwankend, 8. sich darauf eine genügende Rechtssicherheit nicht gründen lasse, habe zu zwei ganz verschiedenen ,, ge⸗ führt. Während nämlich der kommunistische Redner den Begriff bes Rechtsicrtums aus den angeführten Gründen erweitern wollte, wuͤnschle der deutschnationale Redner aus den gleichen Gründen im Gegenteil eine starke Einschränkung des Begriffs. Vun sei natürlich zuzugeben, deß das neue Strafgesetzbuch an die Gerichte erhebliche Mehransorderungen . als es im geltenden Recht der Fall sei. Aber diese Mehranforderungen an die Entscheidungs⸗ kraft des Richters geschähen durchaus geflissentlich. Gerade im Volksstaat müsse dem Richter Gelegenheit gegeben werden, durch eine vernünftige und lebenskluge Rechtsprechung sich von dem Vorwurf der Weltfremdheit zu reinigen. . müßten Vertrauen zu unserer Justiz haben. Keinesfalls aber dürften die Schöpfer eines neuen Strafgesetzbuches von vornherein mit Mißtrauen allen Richtern entgegentreten; denn auf solche Weise werde man zu einem ersprießlichen Strasgesetzbuch überhaupt nicht kommen. Ministerialdirektor Bum ke (Reichsjustizministerum) betonte, daß das geltende Recht auf dem Gebiete der Irrtumsregelung be⸗ sonders dringend reformbedürftig sei. Es nehme keine Rücksicht darauf, ob ein Strafrechtsirrtum entschuldbar oder verzeihlich, ja sogar unvermeidlich gewesen sei, und zwinge den Richter, selbst den zu bestrafen, der glaubhaft nachweise, daß er die Strafvorschriften zu der Zeit der Tat noch gar nicht habe kennen können. Der andere roße Mangel des geltenden Rechts sei die nach der Auslegung, ie es gefunden habe, notwendige Unterscheidung zwischen Yin
*
rechtsirrtum und einem Rechtsirrtum anderer Art, die im Einzel⸗ fall zur Entscheidung führe, die als ungerecht empfunden werde. Der Redner legte sodann die Verschiedenheiten zwischen der setzigen Vorlage und dem Entwurf von 1925 in der Regelung des Irrtums dar. Er wies nach, daß die Behauptung, die jetzige Vorlage sei durchweg strenger als der Entwurf von 19425, unzu⸗ treffend ist. Der wichtige Unterschied zwischen beiden Entwürfen liege darin, daß der Schwerpunkt im Entwurf 1925 auf die Kenntnis des Unerlaubten, d. h. auch des Unsittlichen der Tat, im Entwurf 1927 dagegen auf die Entschuldbarkeit des Irrtums gelegt werde. Auf die Vorlage von 1925 zurückzugreifen, darin aber den Ausdruck „unerlaubte“ durch das Wort „unxechtmäßige“ zu ersetzen, wie es beantragt worden sei, führe praktisch zu höchst bedenklichen Folgen. Mit dem Gedanken des Vorsitzenden, die Irrtumsvorschriften in einer Vorschrift zu vereinigen, könne er sich nur einverstanden erklären. Im weiteren Verlauf der Sitzung widersprach Abg. Dr. Bell (Zentr.) der Ansicht der Kommunisten, daß durch die dem Richter gewährte Auslegungsfreiheit des „Irrtums“ der Proletarier benachteiligt, aber die besitzenden Kreise bevorzugt würden. Im Gegenteil sei es doch klar, daß jeder gerechte Richter einem gebildeten Täter gegenüber Gründe der Entschuldbarkeit weniger gelten lassen werde als einem un⸗ gebildeten Täter gegenüber. Abg. Dr. Wunder lich (D. Vp.) war der Ansicht, daß der Begriff „unerlaubt“ mit Necht aus dem Gesetzestext auszuschalten habe, da sonst das ganze Moralgesetz bei allen Gerichtsverhandlungen zur Debatte käme. Der Ausdruck „ungesetzlich“ könne anderseits das Mißverständnis hervorrufen, der Täter sei schon dann entschuldigt, wenn er irrtümlich an— nehme, es bestehe kein ausdrückliches gesetzliches Verbot, das seine Handlung untersage. Es müsse jedoch genügen, wenn der Täter imstande sei, zu erkennen, daß seine Handlung dem Sinn und Zweck der Rechtsordnung widerspreche, daß sie, mit anderen Worlen, rechtswidrig sei. Es bleibe also nur der Ausdruck: „unrechtmäßig“. Reichsjustizminister Hergt kennzeichnete die Stimmung im Ausschuß dahin, daß man wohl allgemein der Ueberzeugung sei, das geltende Strafrecht müsse auf dem Gebiete der Irrtumslehre geändert werden. Gewiß sei eine grundlegende Neuerung, wie sie nunmehr in der Vorlage vorgeschlogen sei, ernst⸗ lich zu überlegen. Man könne sich aber doch wohl auf die Er⸗— fahrungen berufen, die man mit der Rechtsirrtumsverordnung bon 1917 und der Irrtumsvorschrift der Reichsabgabenverordnung gemacht habe. Dem Richter werde zwar hier wieder eine schwierige Aufgabe zugewiesen, der deutsche Richterstand werde sich aber auch ihr gewachsen zeigen. Die Frage, ob man bei unentschuldbarem Rechtsirrtum die Strafmilderung zwingend vorschreibe oder nur als möglich zulasse, sei nach seiner Aufassung von minderer Be⸗ deutung. Vorsichtiger sei es, hier nicht gleich zu einer zwingenden Vorschrift überzugehen. — Nach einigen Schlußbemerkungen des Mitberichterstatters Saenger (Soz) und des Berichterstatters Dr. Lohmann (D. Nat. wurde die Aussprache beendet. Die Abstimmung über die den Ssrrtumsbegriff enthaltenden Para— graphen wird am Mittwoch erfolgen.
Der Neichstagsausschuß für die Strafrechts reform setzte gestern unter dem Vorsitz des Abgeodneten D Dr. Kahl (D. Vp.) seine Beratungen über das neue Strafgesetzb uch beim 5 21 fort, der die Haftung für be⸗ sondere Folgen der Tat behandelt. Die Aussprache, an der sich die Vertreter aller Parteien beteiligten, wurde dem Nachrichten⸗ büro des Vereins deutscher Zeitungsverleger zufolge eingeleitet durch ein Referat des Abg. Dr. Lohmann (D. Nat.) und ein Korreferat des Abg. Saenger (Soz.). Es kam darin zum Aus⸗ druck, daß der Entwurf mit dem bisherigen Rechtszustande breche, und den Täter nur dann für strafschärfende Folgen haften lasse, wenn er sie wenigstens sahrlässig herbeigefübrt habe. Diese Vor— aussehrbarkeit des schädlichen Erfolges stellt, wie das Wort „wenigstens“ andeutet, das Mindestmaß des für die Straf⸗ schärfung nolwendigen Berschuldens dar. Ist der Erfolg vorsätzlich herbeigeführt, so ist er selbstverständlich, soweit dadurch nicht schon der Tatbestand eines anderen schwereren Deliktes erfüllt wird, ebenso zu vertreten wie ein als möglich vorhersehbares. Der Aus⸗ schuß nahm 5 21 unverändert an. — Es folgte nun die Ab⸗ stimmung über die Paragraphen, die im Entwurf die Begriffe des Rechts- und Tatirrtums enthalten; es sind dies die 58 17 Absatz 2, 19 Absatz 2 und 20. Die 58 17 Absatz 2 und 19 Absatz ? wurden auf Antrag des Abg. D. Dr. Kahl D. Vp.) gestrichen. Auf Grund desselben Antrages, den der Aus⸗ schuß annahm, wurde alsdann der gesamte Begriff des „Irrtums über die Rechtswidrigkeit“ in einer Vorschrift im 5 20 zusammen-— gefaßt. Demzufolge lautet Absatz 1 dieses Paragraphen: „Wer irrtümlich einen Sachverhalt annimmt, der die Tat rechtfertigen oder den Täter straffrei machen würde, kann wegen vorsätzlicher Begehung nicht und wegen fahrlässiger Begehung nur dann be⸗ straft werden, wenn der Frrtum auf Fahrlässigkeit beruht.“ Der Absatz 2 des 5 29 wurde auf Antrag des Abg. Dr. Bell (Zentr.) ebenfalls geändert und folgendermaßen gefaßt: „Ist der Irrtum nicht entschuldbar, so ist der Täter strasbar, aber milder zu bestrafen.“ Nach längerer Aussprache wurde auch. 8 2, der das Nichtabwenden eines Erfolges behandelt, unverändert nach der Fassung der Regierungsvorlage angenommen. Ueber z 23, der den Ausschluß der Rechtswidrigkeit zum Inhalt hat, referierte Abg. Dr. Ha nem ann (D. Nat.). Es schloß sich daran
23 unverändert an⸗
eine ausführliche Debatte, worauf der 5 genommen wurde. Weiterberatung heute.
Der Ständige Ausschuß des Preußischen Land⸗ tags trat am 4. d. M. zur Beratung einer Not verordnung über einen erweiterten Staatsvorbehalt zur Aufsuchung und Gewinnung von Steinkohle und Erdöl zusammen. Nach der Vorlage soll nunmehr dem Staat auch in der Provinz Brandenburg und dem Stadtgebiet Berlin sowie in den noch nicht erfaßten Gebietsteilen der Provinzen Sachsen und Niederschlesien die Aufsuchung und Gewinnung von Steinkohle, Erdöl, Erdgas, Bergwachs usw. zustehen. Begründet wird die Notverordnung, die Spekulationsauswüchse verhindern soll, mit den neuesten Er⸗— gebnissen der geologischen Untersuchungen. Der Berichtersta ter Abg. Osterroth (Soz) empfahl dem Nachrichtenbüro des Vereins dentscher Zeitungsverleger zufolge die Notverordnung zur Annahme. Es sei berechtigt, daß der Staat das Ergehnis der wissenschaftlichen Arbeit seiner geologischen Landesanstalt wirt⸗ schaftlich für sich verwerte. Abg. Dr. von Gerstorff (D. Nat.) bestritt das Vorliegen der verfassungsmäßigen Voraussetzungen für den Erlaß einer Notverordnung; die Ausschaltung des Staats⸗ rates und des Landtages sei ungerechtfertigt. Für Spekulationen fehle jeder Reiz. Eingriffen in Privatrechte könne seine Fraktion nur dann zustimmen, wenn das allgemeine Staatsinteresse dies unbedingt erfordere. Der Handelsminister Dr. Schreiber trat diesen Ausführungen entgegen. Gelinge es der Spekulation, sich auch nur einiger Teile eines geschlossenen Fördergebie kes zu bemäch⸗ tigen, dann sioße die Förderung auf ungeheure Schwierigkeiten. Die Verfassung kenne nicht nur den Staatsrat, sondern auch die Ein⸗ richtung der Notstandsverordnungen, und ein Notstand liege hier vor. Abg. Dr. Pünkerneil (D. Vp.) war der Ansicht, daß man den Weg der Notverordnung nur deshalb gewählt habe, weil man wenig Hoffnung habe, im Landtag für ein Gesetz eine Mehrheit zu finden. In Wirklichkeit solle der Ständige Ausschuß lediglich die Interessen der Preußag besorgen. Die Entschädigungsfrage sei ganz ungenügend geregelt. Abg. Sobottka (Komm.) be— antragte, das Mutungsrecht der Stadt Berlin zu übertragen. Abg. Ladendorff (Wirtschaftl. Vereinig) lehnte die Vorlage als Eingriff in das Eigentumsrecht ab. Abg. Hartmann (Dem.) stimmte der Notverordnung zu, die lediglich eine Lücke ausfüllen wolle. Ebenso unterstützten die Abgg. Osterroth (Soz.) und Effert (Zentr) die Vorlage. Nach weiterer Aussprache wurde schließlich der deutschnationale Antrag, die Vorlage von der Tages⸗ ordnung abzusetzen, abgelehnt. Für den Antrag stimmten Deutsch⸗ nationale, Deutsche Volkspartei und Wirtschaftspartei. In der Einzelberatung fand ein deutschnationaler Antrag Annahme, der als bitumenhaltige Gesteine Oelschiefer und Oelsandstein festlegt. Unter Ablehnung aller übrigen Aenderungsanträge wurde die Vorlage sodann angenommen.
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74 Ust 3.
Der Städtebaugcusschuß des Preußischen Land⸗ tags beriet gestern eingehend über den 5 9 der Vorlage, der die näheren Bestimmungen über den Schutz des Baumbestandes ent— hält. Es entwickelte sich eine ausgedehnte Aussprache, wobei auch die Anregung, den 5 9 zu streichen, eingehend besprochen wurde. Nach dem Bericht des Rachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger wollten die Sozialdemokraten da. wo Flächen⸗ aufteilungspläne aufgestellt werden, die gesetzlichen Bestimmungen der Flächenauftzeilungtzpläne und des Gesetzes über die Erhaltung des Baumbestandes nebeneinander bestehen lassen. Von demo⸗ kratischer Seite wurde ausgeführt, daß ohne die Erhaltung der Bestimmungen des Entwurfes für die großen Industxiestädte kaum tragbare Schädigungen für die Gesundheitspflege und das Kultur⸗ leben eintreten würden, und daß ein starker Anreiz für ungesunde Spekulation die Folge sein würde, wenn 8 9 gestrichen würde. Deutschnationale ünd Zentrum forderten Einschränkung der Be⸗ stimmungen des Baumschutzgesetzes und verlangten insbesondere, daß die Gemeinden verpflichtet sein sollen, sofort die Baumbestände in Pacht oder Eigentum zu übernehmen, wenn sie im Rahmen des Flächenaufteilungsplanes zu Forstflächen erklärt würden. Von volksparteilicher Seite wurde dem widersprochen, weil dadurch die Lage der Eigentümer nur noch verschlechtert werden würde, da dann die Bestimmungen des Baumheftandsgesetzes schärfer als bis⸗ her zur Anwendung gebracht würden. Ein Vertreter der Regierung erklärte, daß in diesem Falle von der Regierung erwogen würde, ob sie nicht durch Erlaß die Gemeinden anregen solle, die Be⸗ stimmungen über diesen Paragraphen überhaupt nicht zur An— wendung zu bringen, weil es dann bei den weitergehenden Be⸗ stimmungen des Baumschutzgesetzes bleibe. — Da eine Verständi— gung nicht erzielt werden konnke, wurde die Beratung und Be⸗ schlußfaffung zu 5 9 auf später vertagt. Der Ausschuß heriet hierauf über den Abschnitt, der die Bestimmungen über zwischen⸗ gemeindliche Flächenaufteilungspläne enthält. 5 10, der die Vor⸗ aussetzungen festlegt für die Möglichkeit, daß der Kreis einen Flächenaufteilungsplan für den gänzen Kreis oder für Kreisteile im Wege der Kreissatzung festsetzei kann, wurde bei Stimmengleich⸗ heit abgelehnt. 5 11, der bei Flächengufteilungsplänen, die sich auf verschiedene Kreise beziehen, den Negierungspräsidenten zur Berufung eines Flächenaufteilungsausschusses ermächtigt, wurde angenommen. Ueber die Zusammensetzung dieses Ausschusses soll heute beraten werden.
Statistik und Volkswirtschaft.
Rentenbewegung im 1.
und 2. Vierteliahr 1927.1
— — — — — —=— —
ᷣ —— ——
Waisen⸗
; Gitwenn— Invaliden · Kranken⸗ Alters⸗ Witwen⸗ , kranken Stämme 3 Renten
Bestand am 1. Januar 1927. .... 1 660 662 26 440 75 320 277 619 2915 b2l 308 28 619 Im J. Viertelsahr 1927
wurden neu festgesetzt .... 62 222 — — 15 420 — 9 451 17059
lebten wieder auf. — — — — — 8130 19334
fielen weg w 38 642 588 2930 41966 98 19100 44 223
Bestand am 1. April 1927 ..... 16584 232 24 8652 72 3590 288 6073 2817 519 789 820 789 Im 2. Vierteljahr 1927
wurden neu festgesetzt? .... b3 040 — — 17 496 — 7967 14 604
lebten wieder auf ö)... — — — — — 5 451 13 590
i 31 827 491 2274 4019 b3 16392 39 306
Bestand am 1. Juli 1927. .... 17054495 24361 70 116 301 bo 2764 516 815 809 977
Y) In den Zahlen sind die von den ehemaligen Landes versicherungsanstalten Westpreußen, Posen und Elsaß⸗Lothringen und der ehe— maligen Pensionzfässe der Reichseisenbahnen übernommenen sowie die von den Ersatzversicherungsträgern festgesetzten Renten mit enthalten,
soweit sie noch liefen.
*
, Unter den neu festgesetzten Witwenrenten befinden sich 6604 Alterswitwenrenten, von denen 814 auf Grund des Art. II Abs. 4 des Einführungegesetzes zur Reicheversicherungsordnung festgesetzt worden sind. ) Die wegen Schul- oder Berustausbildung usw. wiederaufgelebten Renten für einzelne Walsen wurden durchschnittlich für 3 Monate
(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten Beilage.)
nachgewährt.
Verantwortlicher Schriftleiter: Direktor Dr. Tyrol, Charlottenburg. Verantwortlich für den Anzeigenteil: Rechnungsdirektor Mengering in Berlin.
Druck der Preußischen Druckerei und Verla
Verlag der Geschäftsstelle (Mengering) in Berlin. s⸗Aktiengesellschaft. Berlin, Wilhelmstr. 32.
Drei Beilagen
leinschließlich Börsenbeilage) und Erste und Zweite Zentral⸗Handelsregister ⸗ Beilage.
.
Srste Zentral⸗Handelsregister⸗Beilage
zum Deutfchen NReichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger
Nr. 234.
Der Inhalt dieser Beilage, in welcher die Bekanntmachun
6. ver urheberrechtseintragsrolle sowie 7. über Konkurse und Geschäftsaufficht und 8. die Tarif und Fahrplanbekanntmachungen der Eisenbahnen enthalten sind, ericheint in einem
besonderen Blatt unter dem Titel
Sentral⸗Handelsregifter für das Deutsche Reich.
Das Zentral⸗Handelsregister für das Deutsche Reich kann durch alle Postanstalten. in Berlin für Selbstabholet auch durch die Geschäftsstelle des Reichs- und Staatsanzeigers 8 483. Wilhelm⸗
straße 32, bezogen werden
Bom „JZentral⸗Handelsregister für das Deutsche Reich“ werden heute
preis beträgt vierteljährlich 4,50 Reichsmark. Anzeigenpreis für den Raum einer 5a gespaltenen Einheitszeile (Petit) 1.05 Reichsmark.
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Das Zentral⸗Handelsregister für das Deutsche Reich erscheint in der Regel täglich — Der Bezug S Einzelne Nummern kosten O, 15 Reichsmark.
e, Befristete Anzeigen müfsen drei Tage vor dem Sinrückungstermin bei der Geschãftsstelle eingegangen sein. M
1. Handelsregister.
Angermünde. 58117 Im hiesigen Handelsregister Abt. A Nr. 213 ist heute bei der offenen Han— delsgesellschaft Schneider⸗Steinfardt & Co. in Serwest eingetragen: Die Firma ist von Amts wegen gelöscht. Angermünde, 29. September 1927. Das Amtsgericht.
Annaberg, Erzgeb. 568118 Auf Blatt 1284 des hiesigen Handels⸗
registers ist das Erlöschen der Firma
C. Knapp & Co. in Annaberg einge⸗
tragen worden.
Amtsgericht Annaberg, am 1. Okt. 1927.
Alsleben, Saale. 5681191 In unser Handelsregister Abteilung A Nr. 15 ist bei der Firma Hugo Schütze, Alsleben a. S', eingetragen, daß der Ge⸗ sellschafter Hugo Schütze aus der Gesell⸗ schaft ausgeschieden ist. Alsleben a. S., den 26. Sept. 1927. Das Amtsgericht.
Aschaffenburg. 58120 „Schade &. Füllgrabe Aktiengesell⸗ schaft Zweigniederlgssung Aschaffenburg“ in Aschaffenburg: Als weiteres stellver⸗ tretendes Vorstandsmitglied ist bestellt: Ernst Weill, Kaufmann in Frankfurt a. M, mit der Maßgabe, die Firma ge⸗ meinsam mit einem anderen stellvertr. Vorstandsmitglied oder mit einem Pro⸗ kuristen zu zeichnen und zu vertreten. Aschaffenburg, den 30. Sept. 1927. Amtsgericht — Registergericht.
—— —
Balingen. 58121
Handelsregistereintrag vom 30. Sep⸗ tember 1927 in Abteilung Gesellschafts⸗ firmen bei der Firma Ammann &
Drescher, J Kommanditgesellschaft in Onstmettingen:
Die Prokura des Kaufmanns Rein⸗ hold Alber in Onstmettingen ist mit sofortiger Wirkung erloschen. Im Ver⸗ hinderungsfalle des allein vertretungs⸗ berechtigten Fabrikanten Karl Deescher, Onstmettingen, ist der weitere persönlich haftende Gesellschafter Wilhelm Drescher, Werkführer in Onstmettingen, berechtigt, die Firma allein zu vertreten und zu zeichnen. Amtsgericht Balingen. Bassum. 58122]
In das Handelsregister Abteilung A ist bei der Firma Gebr. Eitmann, Manufakturwaren, Bassum (Nr. 161 des Registers), am 28. September 1927 fol⸗ gendes eingetragen worden: Der Kauf⸗ mann Diedrich Eitmann ist aus der Ge⸗ sellschaft ausgeschieden. Amtsgericht zassum, 29. g. 1927.
KReelitz, HHanrkæ. 58123
In unser Handelsregister A ist heute bei Nr. 18, Firma Paul Ney in Beelitz, eingetragen worden: Die Firma ist er⸗ loschen. Beelitz, den 17. September 1927. Amtsgericht. .
Berlin 58344
In unser Handelsregister B ist heute eingetragen worden: ei Nr. 20 182 Maroti C Freink Gesellschaft mit beschränkter Haftung: Durch Be⸗ schluß vom 6. September 1927 ist das Geschäftsjahr geändert. — Bei Nr. 25 1590 Pharmazeutische kosmetische Fabrik Friedrichsfelde Gesellschaft mit beschränkter Haftung: Erwin Becker ist nicht mehr Geschäftsführer. Kaufmann Ferdinand Sprang, Berlin, ist zum Geschäftsführer bestellt und von den Beschränkungen des § 181 B. G⸗B. befreit. — Bei Nr. 26 009 Kefersteinsche Papierhandlung Gesellschaft mit beschränkter Haftung: Die Firma ist gelöscht.
Berlin, den 14. September 1927.
Amtsgericht Berlin⸗Mitte. Abt. 12.
Berlin. os 265] In unser Handelsregister Abteilung B ist heute eingetragen worden: Bei Nr. 28 101 Richard Lange Aktiengesell⸗ , Bruno Lindemann ist nicht mehr orstandsmitglied. — Bei Nr. 28 599 Wilms⸗Seifenfabrit Attiengesell⸗ schaft: Die Prokuren Waldemar Fich⸗ bach und Wilhelm Brandau sind erloschen. Zum Vorstandsmitgliede ist bestellt. Kauf⸗ mann Pau Harting in Berlin. Berlin, den 27. September 1927. Amtsgericht Berlin⸗Mitte. Abt. 896.
Berlin. ö8 27]
In unser Handelsregister B ist heute eingetragen worden: Nr. 40 329. Traus⸗ port⸗ & Lagerhaus Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Sitz: Berlin. Gegenstand des Unternehmens: Die Uebernahme von Transporten jeg⸗ licher Art und der Betrieb eines Lagerungs⸗ geschäftes. Stammkapital: 20 000 Reichs⸗ mark. Geschäftsführer: Kaufmann Paul Otto Julius Schumacher, Hamburg. Dem Kaufmann Paul Fox ist Prokura derart erteilt, daß er allein vertretungsberechtigt ist. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Der Gesellschaftsvertrag ist am 5. Juli 1927 abgeschlossen. Sind mehrere Geschäfts⸗ führer bestellt, so erfolgt die Vertretung durch die Geschäftsführer gemeinschaftlich. Zum Geschäftsführer ist bestellt: Kauf⸗ mann Paul Otto Julius Schumacher, Hamburg, mit der Befugnis, die Gesell— schaft allein zu vertreten. Als nicht ein⸗ getragen wird veröffentlicht: Als Einlage auf das Stammkapital werden in die Ge⸗ sellschaft eingebracht von dem Gesellschafter Julius Schumacher in Hamburg: 1—8 m Möbelwagen J. S. 115, jetzt Wert 2500 Reichsmark, 1—5 m Möbe wagen J. S. 125 2500 Reichsmark, 1 Autounter⸗ wagen Nr. 2 2000 Reichsmark, 1 Auto⸗ unterwagen Nr. 4 2000 Reichsmark, 2 alte Unterwagen 600 Reichsmark, ponstiges Material 1000 Reichsmark, Büromöbel 1400 Reichsmark, die ihm mit 12 000 RM auf die von ihm zu leistende Stammeinlage angerechnet werden. Oeffentliche Be⸗ kanntmachungen der Gesellschaft erfolgen nur durch den Deutschen Reichsanzeiger. — Nr. 40 330. Orchestra Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Sitz: Berlin. Gegenstand des Unternehmens: Der Verlag, Vertrieb und Handel mit Musikalien aller Art sowie mit Büchern, Werken und Schriftsachen, insbesondere auf dem Gebiete der Musik und Musilk⸗ literatur, außerdem die Herstellung, der Vertrieb und Handel von Musifinstru⸗ menten und Musikgegenständen unter be⸗ sonderer Pflege des Abzahlungsgeschäftes. Zur Erreichung dieses Zweckes ist die Ge⸗ sellschaft befugt, gleichartige oder ähnliche Unternehmungen zu erwerben, sich an solchen zu beteiligen oder deren Vertretung zu übernehmen. Stammkapital: 20 000 Reichsmark. Geschäftsführer: Kaufmann Kurt Lichtenstein zu Berlin. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Der Gesell⸗ schaftsvertrag ist am 7. September 1927 abgeschlossen Der Geschäftsführer Kurt Lichtenstein ist von den Beschränkungen des 5 181 BGB. befreit. Als nicht ein⸗ getragen wird veröffentlicht: Oeffentliche Bekanntmachungen der Gesellschaft er⸗ folgen nur durch den Deutschen Reichs- anzeiger. — Bei Nr. 6606 Zuckerwaren⸗ Fäͤbrit „Roland“ Gefellschaft mit bejchrůnkter Haftung: Die Finna ist gelbscht. — Bel Nr. 12 069 E. A. F. Kahlbaum, Chemische Fabrik Ge⸗ sellschaft mit beschränkter Haftung: Der Geschäftsführer Graßmann hat sein Amt niedergelegt, der Geschäftsführer Herre ist verstorben. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Liquidatoren sind die bisherigen Geschäftsführer Chemiker Dr. phil. Fritz Wilcke, Dr. Paul Neumann, Dr. Carlos Wetzell, Dr. Walter Zeiß und Dr. Julius Weltzien, sämtlich in Berlin. — Bei Nr. 15 328 , . Braunkohlen⸗ synditat Gesellschaft mit beschräuk⸗ ter Haftung: Laut Beschluß vom 21. September 1927 ist der Gesellschafts⸗ vertrag dahin abgeändert, daß in z 15 die Worte „früher als sechs Monate“ ge— strichen sind. — Bei Nr. 17763 Bietor Noos Gesellschaft mit beschräntter Haftung: Das Stammkapital ist auf 4000 Reichsmark umgestellt. Laut Be⸗ schluß vom 16. August und 3. September 1927 ist der Gesellschaftsvertrag bezgl. des Stammkapitals und der Geschäftsanteile (II) abgeändert. — Bei Nr. 18 676 Mär⸗ kische Automo bit⸗Bedarss⸗Gesell⸗ schaft mit beschräntter Haftung: Martin Rohde ist nicht mehr Geschäfts⸗ führer. Kaufmann Paul Bleckmann in Berlin⸗Mariendorf ist zum Geschäftsführer bestellt. — Bei Nr. 24 068 Müller & Sprinz Gesellschaft mit beschränk⸗ ter Haftung: Die Prokura des Di. Arnold Wolff ist erloschen. Kaufmann Oskar Sachs in Berlin ist zum weiteren Geschäftsführer bestellt. — Bei Nr. 35 383 Film⸗EBooking Offices ol Ger-
many Gesellschaft mit beschränkter Exp
Haftung: Die Firma lautet fortan: F. B. S. Pietures Gesellschaft mit beschr an tter Haftung. Die Prokura Margarete Lenkeit ist erloschen. Laut Be⸗ schluß vom 19. August 1927 bzw. 22. Sep⸗ tember 1927 ist der Gesellschaftsvertrag
bezgl. der Firma und der Vertretung ab⸗ geändert. Die Geschäftsführer Frandson und Newman sind abberufen. Zu neuen Geschäftsführern sind Kaufmann Albert Eberhard Hübsch, Lichterfelde⸗Ost, Kauf⸗ mann Karl Julius Fritzsche, Berlin, be⸗ stellt. Jeder dieser beiden Geschäftsführer hat Alleinvertretungsbefugnis. — Bei Nr. 35 562 Rotolux⸗Apparate Ge⸗ ellschaft mit beschränkter Haftung: Emil Zörner ist nicht mehr Geschäftsführer. — Bei Nr. 37 343 Palmolive Seifen⸗ Geseltischaft mit beschränkter Haf⸗ tung: Dem Arthur Burkardt in Berlin ist Einzelprokura, dem Willy Dreyfus in Berlin und dem Dr. Carl Hirschland in Berlin ist Prokura erteilt derart, daß sie berechtigt sind, die Gesellschaft gemeinsam zu vertreten. — Bei Nr. 38 200 Ver⸗ tkaufsgesellschaft mit beschränkter Haftung des Vereins dentscher Spiegel glasfabriken , . mit beschränkter Haftung, Köln: Carl Pieper ist nicht mehr Geschäftsführer. — Bei Nr. 39 348 G. Remy Martin & Co. Verkaufs verwaltung für Deutschland Gesellschaft mit be⸗ schränkter Haftung: Dr. Hermann Krebs ist nicht mehr Geschäftssührer. Ge⸗ schäftsführer Edwin Seligmann n Berlin ist zum weiteren Geschäftsführer bestellt. Die Prokura der Wally Matthes ist erloschen. Dem Jack Enns in Berlin⸗ Steglitz ist Prokura erteilt derart, daß er berechtigt ist, die Gesellschaft gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder mit einem anderen Prokuristen zu vertreten. — Bei Nr. 39 678 Severin, Zimmermann & Co. Gesellschaft mit beschränkter Haftung: Wilhelm Eitelberg ist nicht mehr Geschäftsführer. — Bei Nr. 40 044 Stu debater⸗ Automobil ⸗Gesell⸗ schaft mit beschränkter Haftung für Mitteleuropa: Dem Felix Adolphe Renfer in Hamburg ist Prokura erteilt derart, daß er berechtigt ist, die Gesellschaft gemeinsam mit einem anderen Prokuristen zu vertreten. — Bei Nr. 40 1566 Friko⸗ Automatik Maschinen⸗ und Metall⸗ warenfabrik Gesellschaft mit be⸗ schränkter Haftung: Die Firma lautet fortan: Mo nopol⸗NMöstin aschinen Ge⸗ sellschaft mit beschränkter Haftung: Laut Beschluß vom 16. August 1927 ist der Gesellschaftsvertrag bezgl. der Firma und der Vertretung abgeändert. Der Ge⸗ schäftsführer Krause ist abberufen. Zum neuen Geschäftsführer ist Kaufmann Hans Graebner, Berlin, bestellt. Berlin, den 27. September 1927. Amtsgericht Berlin⸗Mitte. Abt. 122.
Berlin. 68128
In das Handelsregister B des unter⸗ zeichneten Gerichts ist heute eingetragen worden: Nr. 46 331. Groß⸗Berliner Grundstücks⸗ und Häuser⸗Berwer⸗ tun gs⸗Gesellschaft mit beschräunkter Haftung, Berlin. Gegenstand des uͤnternehmens: die Vermittlung, der Er⸗= werb und die Verwertung von unbe⸗ bauten und bebauten Grundstücken in Groß Berlin. Stammkapital: 190 000 Reichsmark. Geschäftsführer: Kaufmann Otto Oestreicher, Berlin, Kaufmann Sieg⸗ fried Cohn, Berlin. Die Gesellschaft ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Der Gesellschaftsvertrag ist am 19. Sep⸗ tember 1927 abgeschlossen. Jeder der beiden Geschäftsführer, Otto Destreicher und Siegfried Cohn, ist zur Alleinver⸗ tretung befugt und von den Beschrän⸗ kungen des 5 181 B. G.⸗B. befreit. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Oeffentliche Bekanntmachungen der Ge⸗ sellschaft erfolgen nur durch den Deutschen Reichsanzeiger. — Bei Nr. 6564 Hansa Fabrit ph . Präparate Gesellschaft mit beschränkter Haf⸗ tung in Liquidation: Die Firma ist gelöscht. — Bei Nr. 92226 Grund stücks⸗ n , , Schonen⸗ schestraße Rr. 19 Gesellschaft mit beschräntkter Haftung: Laut Beschluß vom 10. August 1927 ist der Gesellschafts⸗ vertrag bezüglich der Vertretung abge⸗ ändert. Zum weiteren Geschäftsführer ist Kaufmann Heinz Berg, Berlin, bestellt. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so hat jeder Geschäftsführer Alleinvertre⸗ tungsbefugnis. — Bei Nr. 16 854 Ger⸗ mania Gesellschaft mit beschränkter Haftung Ernst Stoch in Liquidation: Die Firma ist gelöscht. — Bei Nr. 18 238 ort⸗Import und Commission Gesellschaft mit beschränkter Haf⸗ tung, Zweigniederlassung Berlin: Die Hesellschaft ist nichtig (585 16, 50 Gold⸗ bilanzverordnung in Verbindung mit 51 der Verordnung vom 21. Mai 1926, R.⸗G.⸗Bl. S. 248). . Bei Nr. 20 771
Bolma Heringshandels⸗Gesell⸗ schaft mit beschränkter Haftung: Der Sitz ist nach Stettin verlegt. Laut Beschluß vom 22. September 1927 ist der Geseilschaftsvertrag bezüglich des Sttzes der Gesellschaft geändert. — Bei Nr. 26 860 Grundstücksgesellschaft Ger⸗ vinusstraße 12 zu Charlottenburg
Gesellschaft mit beschränkter Haf⸗ tung: Rechtsanwalt Karl Tittel ist nicht
mehr Geschäftsführer. Kaufmann Isak Meisels in Berlin⸗Schöneberg ist zum Ge⸗ schäftsführer bestellt. — Bei Nr. 31 025 Dachfalzziegelwerkt Belten Gesell⸗ schaft mit beschränkter Haftung: Erwin von Mosch ist nicht mehr Geschäfts⸗ führer. — Bei Nr. 33 528 Paul Sgeling & Go. Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Liquidation; Die Firma ist gelöscht. — Bei Nr. 39 946 Botophon, z adio⸗Gesellschaft mit beschränkter Haftung: Die Gesellschaft ist aufgelöst. Liquidator ist der bisherige . Dr.⸗-Ing. Erich Asch in Berlin⸗Südende. Berlin, den 27. September 1927. Amtsgericht Berlin ⸗Mitte. Abt. 162.
Berlin. 58124
In unser Handelsregister Abteilung B ist heute eingetragen worden: Bei Nr. 89 C. , ,, , ,. & Co. Com⸗ manditgesellschaft guf Aktien: Die Prokura des Erich Höfig ist erloschen. — Bei Nr. 241 Schramm Lack⸗ und Farbenfabriken Aktiengesellschaft: Die Prokuren Fritz Wiesmann und Hans Mayer sind erloschen. — Bei Nr. 12 586 Angust Wolfs holz Breßzementbau⸗ Attiengesellschaft: Gemäß dem be⸗ reits durchgeführten Beschluß der General⸗ versammlung vom 17. Juni 1927 ist das Grundkapital um 100 0060 Reichsmark auf 200 000 Reichsmark erhöht; ferner die von derselben Generalversammlung be⸗ schlossene Satzungsänderung. Als nicht eingetragen wird noch veröffentlicht: Auf
die Grundkapitalserhöhung werden aus⸗
gegeben auf Kosten der Ge, ellschaft mit Gewinnberechtigung vom 1. Januar 1927 ab 100 Inhaberaktien über je 1000 Reichs⸗ mark zum Kurse von 119 vH. Das ge— samte Grundkapital zerfällt jetzt in 200 Inhaberaktien zu 1000 Reichsmark. — Bei Nr. 21 496 W. Spindler Aktien⸗ gesellschaft: Die Prokura des Adel Goetschke ist erloschen. — Vei Nr. 25 8897 Sandwirtschaftliche Pfandbrief⸗ bank (Roggenrentenbank): Durch Beschluß der Generalversammlung vom 1. März 1927 ist das gesamte Vermögen der Gefellschaft als Ganzes unter Aus⸗ schluß der Liquidation auf die Preußische Pfandbriefbank Aktiengesellschaft über⸗ gegangen. Die Firma ist daher gelöscht. — Bei Nr. 34 199 Richard Wanderer, äutzholz⸗Aktiengesellschaft: Josef Kern und Erich Wanderer sind nicht mehr Vorstandsmitglieder. Zum Vorstand ist bestellt: Kaufmann Hans Wiegert in Berlin. — Bei Nr. 467 Preußische Pfandbrief⸗Bank: Der Gegenstand des Unternehmens ist geändert durch Hin⸗ zufügung der Worte: „unter besonderer Beruͤcksichtigung der Forderung ländlicher und städtischer Siedlung“. Gemäß dem bereits durchgeführten Beschluß der Generalversammlung vom 1. März 1927 ist das Grundkapital um 14000009 Reichs⸗ mark auf 21 0600 000 Reichsmark erhöht. Ferner die von derselben Generalver⸗ sammlung beschlossene Satzungsänderung. Als nicht eingetragen wird noch veröffent⸗ licht: Auf die Grundkapitalserhöhung werden ausgegeben auf Kosten der Ge⸗ sellschaft unter Ausschluß des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre: a) mit Ge— winnberechtigung vom 1. Januar 1927 ab 6076 Inhaberaktien über je 1000 Reichs- mark und 9250 über je 100 Reichsmark zum Nennwert, welche zur Durchführung ber Fusion mit der Landwirtschaftlichen Pfandbriefbank (Roggenrentenbank) Ver⸗ wendung finden, by mit Gewinnberech⸗ tigung ab 1. Juli ig27 und zum Kurse von 135 v: 3925 Inhaberaktien zu 1000 Reichsmark und 30 Jö0 zu 100 Reichs⸗ mark mit der Verpflichtung des Ueber- nehmers, nach erfolgter Eintragung der burchgeführten Kapitalserhöhung und der ö Fusion in das Handels⸗ register sowohl den bisherigen Aktionären der Preußischen Pfandbriefbank als auch den früheren Stamm⸗ und Vorzugs⸗ aktionären der Landwirtschaftlichen Pe, briefbank (Roggenrentenbank) Aktienge⸗ sellschaft, welche ihre Aktien nach Maßgabe des Fusionsbeschlusses gegen neue Aktien der Preußischen Pfandbriefbank im gleichen Nennbetrage eingetauscht haben,
im Verhältnis 2:1 zum Kurse von 135 90
steuer innerhalb einer Ausschlußfrist von mindestens zwei Wochen zum Bezuge an⸗ zubieten. Das gesamte Grundkapital zer⸗ fällt jetzt in Inhaberaktien: 80 000 zu 50, 50 0060 zu 105 und 12 000 zu 1000 Reichs⸗ mark.
Berlin, den 28. September 1927. Amtsgericht Berlin⸗Mitte. Abt. 89 b. Berlin. öS 126] In unser Handelsregister B ist heute eingetragen worden: Bei Nr. 5987 Wertheim Grundstüdcs⸗Gesellsch aft mit beschränkter Haftung: Dem be⸗ reits eingetragenen Prokuristen Franz Hertzer ist die Befugnis erteilt gemeinsam mit einem Geschäftsführer Grundstücke zu veräußern und zu belasten. — Bei I 9351 Oscar Schulz Gesellschaft mit beschränkter Haftung: Ignatz Lands⸗ berg ist nicht mehr Geschäftsführer. Der Bankbeamte Gerhard Heilmann in Berlin ist zum Geschäftsführer bestellt. — Bei Nr. 19 465 Metall und Holzwaren⸗ Manufaectur Gesellschaft mit be⸗ schränkter Haftung: Das Stamm- kapital ist auf 30 006 Reichsmark um⸗ gestellt. Durch Beschluß vom 12. Sep⸗ tember 1927 ist der Gesellschaftsvertrag geändert bezügl. Stammkapital und Ge⸗ schäftsanteile. — Bei Nr. 22 656 Silva, r, ,,. Handels gesell⸗ schaft mit beschränkter Haftung: Die Firma ist gelöscht. — Bei Nr. 30 479 Wärmewirtschaftliche Gesellsch aft „Thermo pyl ae“ mit beschräntter Haftung: Die Firma ist gelöscht. — Bei Rr. 32 030 Tarnowski & Weißbarth Buchdruckerei Geselischaft mit be⸗ schränkter Haftung: Die Firma ist. ge⸗ löscht. — Bei Nr. 34 569 Mär kische Kartoffelhandelsgesellschaft mit beschränkter Haftung: Die Firma ist gelöscht. — Bei Nr. 34 896 Schilder⸗ Halle Gesellschaft mit beschräntter Haftung: Karl Krause ist nicht mehr Ge⸗ schäftsführer. — Bei Nr. 35 719 Das Rieine Magazin, Berlags⸗Gesell⸗ schaft mit beschräntter Haftung: Dr. Martin Benstki ist nicht mehr Geschäfts⸗ führer. — Bei Nr. 35 863 Ideal⸗äsche Gesellschaft mit beschränkter Haf⸗
tung: Die Firma ist gelöscht. Berlin, den 28. September 1927. Amisgericht Berlin⸗Mitte. Abt. 122.
Berlin. 568129
In das Handelsregister B des unter⸗ zeichneten Gerichts ist heute eingetragen oorden: Nr. 40 332. von Hentig'sche Nitter guts verwaltung Radlow Ge⸗ sellschaft mit beschräntter Haftung. Sitz: Berlin, wohin er von Radlow ver⸗ legt ist. Gegenstand des Unternehmens: die Förderung der land wirtschaftlichen Er⸗ zeugung, insbesondere die Entwickelung des Betriebes auf Rittergut Radlow. Die Gesellschaft ist befugt, gleichartige oder ähnliche Unternehmungen zu erwerben und sich an solchen Unternehmungen zu bereiligen. Stammkapital: 130 000 Reichs⸗ mark. Geschäftsführer: Kaufmann Adolf Hollmann, Pankow, Sekretärin: Maria Stäcker, Lichterfelde⸗Ost. Die Gesellschaft ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haf⸗ tung. Der Gesellschaftsvertrag ist am 1I. Oktober 1921 geschlossen und am 10. April 1922, 1. Oltober 1924, 2. März 1925, 21. September 1925 und 5. Sey⸗ tember 1927 abgeändert. Die Geschäfts⸗ führer Hollmann und Stäcker vertreten die Gesellschaft gemeinsam. Als nicht ein= getragen wird veröffentlicht: Oeffentliche Bekanntmachungen der Gesellschaft er⸗ folgen nur durch den Deutschen Reichs⸗ anzeiger. — Bei Nr. 36 933 Camium Gesellschaft mit beschränkter Has⸗ tung: Mar Groening und Dr. Karl 23 sind nicht mehr Geschäftsführer.
Professor Theobor Mann in Berlin⸗ Reinickendorf ist zum ,, be⸗ tellt. — Bei Nr. 39 517 Asal Gesell⸗ ö mit beschränkter Haftung für
etalisalz⸗Therapie nach Dr. med. Ad. . Frau EClisabeth Ziegel roth ist nicht mehr Gelchäfts führer. Kauf⸗ mann Rudolf Hobl in Berlin ist zum Ge⸗— schäfts führer bestellt.
Berlin, den 28. September 1927.
Amtsgericht Berlin-Mitte. Abt. 162.
Berlin. S830]
In das Handelsregister Abteilung A ist am 29. September 1927 eingetragen worden: Nr. 71 846. Owsei Scher Dipl. Bauingenieur, Berlin. In⸗ haber: Owsei Scher, Diplombau⸗ ingenieur, Berlin. Der Rosa Scher, geb. Berlin, und dem Ernst Litthauer, beide Berlin, ist Gesamtprokura erteilt,
franko Zinsen zuzüglich Börsenumsatz=
— Nr. 71647. „Standard Möbel“
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