59791 Aufgebot.
Fräulein Hedwig Braunsdorf in Prettin hat heantrag den verschollenen Postassistenten a. D. Karl Robert Pankrath, geboren am 27. No⸗ vember 1862 in Lichtenburg, zuletzt wohnhaft in Lichtenburg, für tot zu erkltren. Der bezeichnete Verschollene wird aufgefordert, sich spätestens in dem auf den 15. Mai 1928, mittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Ge⸗ richt, Zimmer 1, anberaumten Auf⸗ ebotstermin zu melden, widrigenfalls
ie Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen ver⸗ mögen, ergeht die Aufforderung, späte⸗ stens im Aufgeborstermin dem Gericht Anzeige zu machen.
Prettin, den 1. Oktober 1927.
Das Amtsgericht. 59780 Aufgebot.
Scheuring, Dionys, geboren am 9. Oktober 1846 in Rottershausen, Sohn der in Rottershausen verstorbenen Bauerseheleute Georg und Anna Maria Scheuring, geb. Möltner, zuletzt Bahn⸗ arbeiter in Rottershausen, beim Bahn⸗ bau der Linie Schweinfurt=— Meiningen, ist durch Ausschlußurteil des Amts⸗ gerichts Münnerstadt vom 4 Januar 1927 für tot erklärt. Es ergeht an alle Personen, welche an dessen Nachlaß An— sprüche irgendwelcher Art, insbesondere Erbrechte, zu haben glauben, die Aufforde⸗ rung, diese Ansprüche innerhalb einer Frist von zwei Monaten bei dem Amtsgericht Münnerstadt anzumelden, widrigenfalls sie bei der Erben⸗ feststellung und Teilung des Nachlasses nicht berücksichtigt werden würden. Der Anmeldung sind die urkundlichen Aus⸗ weise über das in Anspruch genommene Recht beizulegen.
Münnerstadt, den 7. Oktober 1927. Amtsgericht Münnerstadt — Nachlaß⸗ gericht. de l' Espine.
597931
Durch Ausschlußurteil vom 1. Septem⸗ ber 1927 sind die 31 25 Schuldverschrei⸗ bungen der Stadt Bonn 9. Ausgabe von 1901, Lit. B Nr. 1204 2000 M, Lit. C Nr. 1964 1000 M, für kraftlos erklärt worden
Bonn, den 1. September 1927.
Amtsgericht. Abt. 19. 59806)
In der Aufgebotssache der Firma Schatz C Sondermann in München⸗-Gladhach Hindenburastraße 259, hat das Amts— gericht in Dortmund durch Ausschlußurteil vom 8. Juli 19277 sür Recht erkannt: Die 409 Schuldverschreihung der Stadt Dortmand vom Jahre 1907 Bachstabe B Nr. 697 über 3000 M wird für kraftlos erklärt. Die Kosten werden der Antrag— stellerin auferlegt.
Dortmund, den 30 September 1927.
Das Amtsgericht. 59794 Au sschlußurteil.
J. Für kraftlos werden erklärt: 1. TVa H 281126. Die 4 0,½ Inhaber⸗ schuldverschreibung der Stadt München von 1910 Buchst. C Nr 5335 zu 10606 auf Antrag von Ludwig Reich in Nürn— berg. Rothenburger Str. 9, 2. Va E300 / 26. Der 40½ Inhaberpfandhrief der Süddent⸗ schen Bodencreditbank in München Serie 70 Lit H Nr. 402306 zu 1000 tn auf An— trag von Heinrich Friedrich Bankbeamter in Lauf bei Nürnberg, Markivlatz 17. 3. Va k 30lI 26. Die Inhaberpfandbriefe der Bayerischen Hypotheken- und Wechsel bank in München 4 0υ Serie 10 Lit. J] Nr. 83273 zu 1000 A und 34 0,½ Serienl Lit. BB Nr. 16650 zu 2000 1M auf Antrag pon Maria Beer, Haupilehrerin in Altdorf bei Landshut. 4. X Va Egg / 26. Die 4 oo Inhaberpfandbriese der Sürdeutschen Rmodencreditbank in München Serie 53 Lit. G Nr. 2693 zu 2000 A und Serie 64 Lit. H Nr 2839565 zu 1000 M auf An— trag von Landwirt Sebastian Sponraft in Engelsdorf, vertreten durch R.⸗A. Hart⸗ mair in Moosburg. 5. XR Va E 248/26. Die 3 oo Inhaberpfandbriese der Baye— rischen Hypotheken, und Wechselbank in München Serie 40 Lit. L Nr. 326292 zu 1000 n und Serie 36 Lit. M Nr. 1020939 zu 500 „ auf Antrag des Landwirts Thomas Ederer in Dautersz. dorf. Post Thanstein. 6. RVa E 286 / 26. Die Inhaberpfandbriese: a) der Baye—⸗ rischen Hypotheken- und Wechselbank in München 4 0½ Serie 47 Lit. E Nr. 178294 zu 2000 M und 34 0½ Serie 32 Lit. L Nr. 221378 zu 10900 S, b) der Baye— rischen Landwirtschastsbank E. G. m. b. H. in München 40 Serie 13 Lit B Nr. 44964 zu 1000 4 auf Antrag von Joses Oswald, Austrägler in Eschbaum, Post Reisbach. XVa E 29062 Der 39 90̃½ Inhaberpfandbrief der Bayerischen Hypotheken- und Wechselbank in München Lit. M Serie 39 Nr. 122639 zu 500 4A auf Antrag von Franz Gnadler, Land— wirt in Amplötz, Post Forstinning. 8. Va E 7127. Der 3 0½ Inhaber⸗ pfandbrief der Süddeutschen Bodencredit— bank in München Serie 35 Lit. H Nr. 48282 zu 1000 4A auf Antrag von Michael Bartl, Landwirt in Parten— kirchen Badgasse 20. II. Die Antrag steller haben die Kosten des Verfahrens zu tragen und zwar soweit ausscheidbar, nach Maßgabe ihrer Beteiligung, im übrigen nach Kopfteilen.
Amtegericht München. Streitgericht. unglinger, Amtsrichter.
(59 go Das Amtsgericht Kaiserslautern 3 unterm 1. Oktober 1927 folgendes usschlußurteil erlassen: 1 Der Wechsel an eigene Order über 7000 RM, aus—
Andreas
gestellt am 27. September 1926 zu
Kaiserslautern von August Schroer, ge⸗ zogen auf das Guß und Armaturwerk Kaiserslautern, AG. in Kaiserslautern, fällig am 29. Dezember 1926, zahlbar bei der Süddeutschen Discontogesellschaft, Filiale Kaiserslautern zu Kaiserslautern, akzeptiert vom Guß⸗ und Armaturwerk Kaiserslautern AG., wird auf Antrag der Reichsbankstelle Kaiserslautern für kraftlos erklärt. 11. Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Amtsgerichtsschreiberei.
Beschluß.
Der verehelichten Helene Brackhaus, geb. Beisner, ist von dem unterzeich⸗ neten Nachlaßgericht am 22. Juli 1927 ein Erbschein erteilt worden, worin folgendes bescheinigt ist: Vorerbin der am 16. März 1926 zu Berlin, Dunker⸗ straße 84, gestorbenen, zuletzt in Sonnen— burg, N. M., wohnhaft gewesenen Eigen⸗ tümerwitwe Emma Beisner, geb. Geschke, ist ihre Tochter, die verehelichte Helene Brackhaus, geb. Beisner, in Berlin. Nacherben sind die Abkömmlinge der Vorerbin. Dieser Erbschein ist unrichtig und wird daher für kraftlos erklärt.
Sonnenburg, N. M., 7. Okt. 1927.
Das Amtsgericht
. 59779
59798
Durch Ausschlußurteil vom 28. Sep— tember 1927 ist der Hypothekenbrief vom 16. September 1920 über die im Grund⸗ buch von Braunschweig Band 786 Blatt 386, jetzt Band 576 Blatt 33 in Abteilung III unter Nr. 8 für die Volksbank Lutter a. Bbg., früher ein⸗ getragene Genossenschaft mit unbe— schränkter Haftpflicht, jetzt eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haft— pflicht, in Lutter a. Bbg. eingetragene Hypothek zu 80 000 M — achtgigtausend Mark — nebst Zinsen für kraftlos er⸗ klärt worden.
Braunschweig, den 29. September 1927. Das Amtsgericht. 23. 59799
Durch Ausschlußurteil Amts⸗ gerichts in Emmerich vom Septem⸗ ber 1927 ist der über die im Grund⸗ buch von Emmerich Band 19 Artikel 42 Abt. III Nr. 16 für die Witwe Friedrich Swertz in Emmerich eingetragene Dar⸗ lehnshypothek von 20 0050 M gebildete Hypothekenbrief für kraftlos erklärt worden.
Emmerich, den 28. September 1927.
Das Amtsgericht.
des 24
2.
59800 Das unterzeichnete Gericht hat am 28. September 1927 den Hypothekenbrief
über die im Grundbuch von Bulmke Band 3 Blatt 17 in Abteilung III Nr. 4 unter dem 20. März 1922 für die Witwe Bergmann Wilhelm Saborowfki, Charlotte geborene Kubinski in Gelsen⸗ kirchen eingetragenen 69 500 Papier- mark Restkaufgeldforderung für kraftlos erklärt
Gelsenkirchen, den 4. Oktober 1927.
Das Amtsgericht.
59801
Das unterzeichnete Gericht hat am 28. September 1927 den Hypothekenbrief über die im Grundbuch von Wanne Band 10 Artikel 31 in Abteilung III Nr. 10 unter dem 6. Juni 1908 für die Witwe Wilhelm Nehring, Emma geb. Vaßmann, in Wanne-Eickel, Hindenburg⸗ straße 164, eingetragenen 386 300 Papier mark für kraftlos erklärt.
Gelsenkirchen, den 4. Oktober 1927.
Das Amtsgericht.
59802 Das unterzeichnete Gericht hat am 28. 9. 1927 den Hypothekenbrief über die im Grundbuch von Gelsenkirchen Band 9 Blatt 393 in Abteilung III Nr. 3 unter dem 16. Mai 1922 für die Preußische Hypotheken-Aktien-Bank in Berlin ein⸗ getragenen 38 000 Papiermark Darlehn für kraftlos erklärt. Gelsenkirchen, den 4. Oktober 1927. Das Amtsgericht. 59803 Das unterzeichnete Gericht hat am 28. September 1927 den Hypothekenbrie über die im Grundbuch von Ückendor Band 4 Blatt 232 in Abteilung III Nr. 4 unter dem 25. Januar 1915 für die Geschwister Maric und Luise Neu⸗ haus zu Caternberg eingetragenen 9000 Papiermark Darlehn für kraftlos erklärt. Gelsenkirchen, den 4. Oktober 1927. Das Amtsgericht. 59804 Das unterzeichnete Gericht hat am 28. September 1927 die Hypotheken⸗ briefe über die im Grundbuch von Wanne Band 15 Blatt 689 in Ab⸗ teilung III Nr. 2 unter dem 14 März 1923 für die Eheleute Landwirt Anton Hoppe und Marta, geborene Thöne, in Wanne ⸗Eickel, Karlstr. 19 eingetragenen 9112,06 Papiermark Restkaufgeld und über die im Grundbuch von Wanne Band 15 Blatt 690 in Abteilung III Nr. 2 unter dem 14. März 1923 für sie eingetragenen 11 840 Papiermark Rest⸗ kaufgeld für kraftlos erklärt. Gelsenkirchen, den 4. Oktober 1927. Das Amtsgericht.
59796
Durch AusschlußurteiOl von heute wurde der über die im Grundbuch von Köln Band 362 Blatt 14472 in Abt. 1II Nr. 12 eingetragene Hypothek von 10900 AM gebildete Hypothekenbrief für kraftlos erklärt.
Köln, den 5. Oktober 1927.
Amtsgericht. Abteilung 71.
659797
Durch Ausschlußurteil von heute wurde der über die im Grundbuch von Köln Band 386, Blatt 15 408 in Abt. III Nr. 5 eingetragene Hypothek von 9000 AM gebildete Hypothekenbrief für erklärt.
Köln, den 5. Oktober 1927.
Amtsgericht. Abteilung 71. 57857] Verschollen erklärung.
Durch Beschluß der 11. Kammer des Obergerichts des Kantons Zürich vom 2. September 1927 wurde der vermißte Gustav Stierlin von St. Gallen, geb. 24. Juni 1838, Kaufmann geschieden von Ida geb. Zürcher nach ersolglosem Aufruf als seit 31. Mai 1890 verschollen erklärt.
Zürich, den 29. September 1927.
Im Namen des Bezirksgerichts, 5. Abteilung. Der Gerichtsschreiber: K. Huber.
59806
Durch Ausschlußurteil vom 5. Oktober 1927 ist der Maler Wilhelm Knaps, geb. 9. Mai 1893, aus Lyck, für tot erklärt. Als Zeitpunkt des Todes ist der 10. Januar 19209 festgestellt.
Amtsgericht Lyck. (595809) Oeffentliche Zustellung.
Es klagen 1. Frau Frieda Bagge, geb. Würsel, in Spremberg, Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Kahle in Cott— bus, gegen den Kauemann Richard Bagge, früher in Spremberg (2 R. 212. 27); 2 der Heizer Richard Beitsch in Kling— mühl, Prozeßbevollmächtigter: Rechts—⸗ anwalt Dr. Cbristiani in Cottbus, gegen seine Ehefrau Ella Beitsch, geb. Nix. früher in Nehesdorf (2 R. 181. 27); 3. die Weberin Elly Kummerow, geb. Krüger, in Gottbus, Projeßbevollmäch« tigter: Rechteanwalt Dedolph in Cott⸗ hus, gegen den Maler Willy (Wilhelm) Kummerom, früher in Cottbus (2 R. I7l. 27); 4. Frau Martha Ruben geb. Stiller, in Sauo, Prozeßbevollmäch⸗ tigter: Rechtsanwalt Justizrat Schulz in Cottbus, gegen den Schlosser Max Ruben, früher in Welzow (2 R 220. 27); h. Frau Erna Schnitzer, geb. Schuldt, in Hoyerswerda, Prozeßbevollmächtigte: Rechtsanwälte Hammerschmidt in GCott⸗ bus, gegen den Maurer Robert Schnitzer, früher in Lautawerk (2 R. 189. 27); 6. Frau Hilda Marie Zeuschner, geb. Albrecht, in Wehrsdorf, Prozeßbevoll— mächtigte: Rechtsanwälte Justizrat Carstens und Dr. Otto Carstens in Cott— bus, gegen den Maschinensührer Paul Hermann Zeuschner, früher in Hörlitz (2 R. I657. 27). Die Beklagten sind jetzt sämtlich unbekannten Aufenthalts. Die Kläger beantragen unter Schuldig— erklärung der Beklagten, gemäß § 1574 Absl. 1 B. G. B., die Ehescheidung H . 1567, zu 2 aus §S§ 1565, 1568, 1567, zu 4 aus 8 16568 B. G⸗B. Die Kläger laden die Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die 2 Zivil⸗ kammer des Landgerichts in Cottbus zu 1 bis 3 auf den 2. Januar 1928, 190 Uhr, zu 4 bis 6 auf den 23. De⸗ zember 1927, 10 Uhr, mit der Auf— forderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.
Cottbus, den 7. Oftober 1927.
Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.
59812] Oeffentliche Zustellung.
Die Frau Bertha Nowack, geb. Mau, in Hamburg 39, Sengerstraße 465 11, Pro⸗ zeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Bucki in Güstrow, klagt gegen den Seemann Wilhelm Nowack, jetzt unbekannten Auf enthalts, früher in Teterow. Börning— straße 16, auf Grund der S§ 1667 Ziffer 2. 1568 B. G.⸗B., mit dem Antrage auf Ehescheidung und Alleinschuldigerklärung des Beklagten. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die JI. Zivilkammer des Mecklb.⸗Schwerinschen Landgerichts in Güstrow auf den G. Dezember 1927, vormittags 95 Uhr, mit der Aufforde—⸗ rung sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevoll⸗ mächtigten vertreten zu lassen.
Güstrow, den 5. Oftober 1927.
Ter Gerichtsschreiber des Mecklb.⸗Schwerinschen Landgerichts.
59814) Oeffentliche Zustellung.
Die Ehefrau Martha Weirich, geb. Pottfamp, in Hannover, Spittastraße 18 Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Recken in Hannover, klagt gegen ihren Ebemann, den Schlachter Wilhelm Weirich, früher in Hannover, auf Grund § 1568 B G.⸗B auf Ehescheidung. Die Klägerin ladet den Beklaglen zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die III. Zivilkammer des Landgerichts in Han nover auf den 28. November 1927, vormittags 10 Uhr, mit der Auf— forderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen
Hannover, den 5. Oktober 1927.
Der Gerichtsschreiber des Landgerichts
59513) Oeffentliche Zustellung.
Der Arbeiter Wilhelm Max Schuster Hamburg, Valentinskamp 87 / 8, vertieten durch Rechtsanwälte Dies. R. Dehn⸗ Labowsky Petersen, Stumme, klagt gegen seine Ehefrau Pauline Schuster gesch. Holla, geb. Bleich, unbekannten Ausent— halts, aus 5 1265 B. G.⸗B., mit dem Antrage auf Ehescheidung. Der Kläger ladet die Beklagte zur mündlichen Ver— handlung des Rechtsstreits vor das Land— gericht in Oamburg, Zivilkammer 11 (Zivil-
justizgebäude, Sievekingplatz, auf den
kraftlos
21. Dezember 1927, vormittags S9; Uhr, mit der Auforderung, einen bei dem genannten Gerichte zugelassenen An— walt zu bestellen. Zum Zwecke der öffent⸗ lichen Zustellung wund dieser Auszug aus der Klage bekanntgemacht.
Hamburg, den 8. Oktober 1927.
Der Gerichtsschreiber des Landgerichts. 55815] Oeffentliche Zustellung.
J. Frau Martha Fabian, geb. Grand, aus Schuditten Krets Fijchhausen. Pro- zeßbevollmächtigter Rechtéanwalt Dr. Tichakert in Lock, klagt gegen ihren Ehe— mann Schneider Friedrich Fabian aus Lötzen jetzt unbekannten Aujenthalts. Sie behauptet Beklagter habe sich des Ehe— hruchs schuldig gemacht und sie mit emer Geschlechtskranfheit angesteckt. 2. Frau Amanda Jatubzik, geb. Salloch, aus Czybrken., Post Rosinsko, Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Justizrat Walchhoeffer in Lyck, klagt gegen ihren Ehemann. Arbeuner Wilhelm Jakubzik aus Hinter Pogobien, Kreis Johannisburg, jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß Beklagter wegen Urkundensäschung straf— rechtlich verfolgt werde, daß er im Sep⸗ tember 1920 nach Polen ausgewandert sei und sich seit dieser Zeit um seine Familie nicht gekümmert und zu ihrem Unterhalt nichts beigetragen habe. Die Klägerinnen zu 1 und 2 haben den Antrag auf Scheidung der Ehe gestellt. Sie laden die Betlagten zur mündlichen Verhand— lung des Rechtsstteits vor die 2. Zivil— kammer des Landgerichts Lyck auf den 22. November 1927, vorm. 9 Uhr, Zimmer 204, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zuge— lassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevoll⸗ mächtigten vertreten zu lassen.
Lyck, den 5. Oktober 1927.
Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.
59516] Oeffentliche Zustellung.
Die Maria Krauthäuser geb. Müller, in Sponsheim, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Weber in Bingen, klagt gegen ihren Ehemann, den Schlosser Werner DVeinrich Krauthäuser, unbekannten Auf⸗ enthalts, früher in Sponsheim auf Grund des § 1968 B. G.⸗-B., mit dem Antrage, die am 9. Ayril 19265 vor dem Standes beamten in Sponheim geschlossene Ehe der Parteien auf Kosten des Beklagten zu scheiden und diesen für den alleinschuldigen Teil zu erklären Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 3. Zwilkammer des Hessischen Landgerichts in Mainz auf den 30. November 1927, vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen An— walt zu bestellen. Zum Zwecke der öffent⸗ lichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekanntgemacht.
Mainz, den 7. Oktober 1927.
Der Gerichtsschreiber des Hess. Landgerichts. 59817] Oeffentliche Zustellung.
Die Frau Minna Dammler, geb. Zabel, in Perleberg, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Stade in Neuruppin, klagt gegen den Schlosser Heinrich Dammler, früher in Perleberg, jetzt unbetannten Aufenthalts, mit dem Antrag auf Scheidung der Ehe. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Ver— handlung des Rechtsstreits vor die dritte Zivilkammer des Landgerichts in Neu— ruppin auf den 16. Dezember 1927, vormittags 9 Uhr, mit der Auf— forderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen. 3 R 1, ..
Neuruppin, den JT. Oktober 1927.
Der Gerichtsschreiber des Landgerichts. 59818) Oeffentliche Zustellung.
Die Schlosserfrau Anna Bott, geb. Schneider, in Ratibor, Prozeßbevollmäch— tigter: Rechtsanwalt Dr. Schmidt, klagt gegen ihren Ehemann, den Schlosser Adalbert Bott, früher in Ratibor, jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Be— hauptung, daß der Beklagte sie böswillig verlassen habe, weder für ihren noch der Kinder Unterhalt sorge und sein Auf— enthalt unbekannt sei, mit dem Antrage auf Scheidung der Ehe der Parteien und Erklärung des Beklagten für den allein schuldigen Teil, diesem auch die Kosten des Rechtestreits aufzuerlegen. Die Klägerin ladet den Betlagten zur münd⸗— lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor den Einzelrichter der 2. Zivilkammer des Landgerichts in Ratibor auf den 18. No⸗ vember 1927, vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechts⸗ anwalt als Prozeßbepollmächtigten der⸗ treten zu lassen.
Ratibor, den 6. Oktober 1927.
Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.
59820) Oeffentliche Zustellung.
Die Schweizerfrau Else Haas, geb. Hagen, Rostock, Wollenweberstr. 14, Pro⸗ zeßbevollmächtigter. Rechtsanwalt Dr. Fischer, Rostock, klagt gegen ihren Ehe⸗ mann, den Schweizer (Arbeiter) Andreas Haas, früher in Rostock jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Grund des § 1567 B. G.“ B., mit dem Antrage auf Ehe⸗ scheidung Die Klägerin ladet den Be— klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechisstreits vor den Einzelrichter der l. Ziviltammer des Meckl-Schwerinschen Landgerichts in Rostock auf den 12. De⸗ zember 1927, vormittags 11 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt ö Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.
Rostock, den 7 Oktober 1927.
Der Gerichteschreiber
des Meckl. ⸗Schwerinschen Landgerichts.
59521] Oeffentliche Zustellung.
Die Ehenau Minna Siebert, geb. Rempert, in Alt Schlawe, Prozeßbevoll— mächtigter: Rechtsanwalt Justizrat Runde in Stolp klagt gegen ihren Ehemann, den Seefahrer Johann Friedrich Siebert, früher in Schlawe, jetzt unbekannten Ausenthalts, unter der Behauptung, daß ihr Ehemann sie im Oktober 1925 bös— willig verlassen habe, mit dem Annag auf Scheidung der Ehe. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtestreits vor die zweite Zivilkammer des Landgerichts in Stoly auf den 2. Dezember 1927, vwor⸗ mittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zu⸗ gelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevoll⸗ mächtigten vertreten zu lassen.
Stolp, den J. Oktober 1927.
Der Gerichtsschreiber des Landgerichts. [59822] Oeffentliche Zustellung.
Die Köchin Helene Ghrig geb. Wade— witz in Berlin N., Swinemünder Straße 70, Prozeßbevoll mächtigte: Rechts⸗ anwälte Fitzau und Dr. Ulrich in Torgau, klagt gegen ihren Ehemann, den Gärtner Otto Ehrig, zuletzt wohnhaft in Mühl— berg a. d. Elbe jetzt unbekannten Auf— enthalts, auf Ehescheidung aus §§ 1967 Ziff. 2 und 1568 X. G.⸗B und Schuldig⸗ erklärung des Beklagten. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Ver— handlung des Rechtsstreits vor die erste Zivilkammer des Landgerichts in Torgau auf den 16. Dezember 1927, vor⸗ mittags 9 Uhr, mit der Auiforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zuge— lassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevoll⸗ mächtigten vertreten zu lassen.
Torgau, den 6. Oktober 1927.
Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.
59823] Oeffentliche Zustellung.
l. Die Eherrau Jacob Schmitt, Bertha geb. Schmidt, in Bottrop, Prozeßbevoll⸗ mächtigte; Rechte anwälte Geh. J- Rat Schönbrod und JR Maver in Trier, 2. die Ehesrau Jakob Kurz, Susanna geb. Scholz in Trier, Prozeßbevoll mächtigter: Rechtsanwalt Frieß in Trier, klagen gegen ihre Ehemänner, zu 1 Arbeiter Jatob Schmitt. früher in Trier, zu ? Arberler Jatob Kurz, früher in Noviant, jetzt beide ohne bekannten Wohn- und Auf⸗ enthaltsort, auf Ehescheidung. Die Kläge⸗ rinnen laden die Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 3. Zivilkammer des Landgerichts in Trier auf den 6. Dezember 1927, vorm. 115 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zu— gelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevoll⸗ mächtigten vertreten zu lassen.
Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.
(59824) Oeffentliche Zustellung.
Der minderjährige Karl Heinz Gatze⸗ meyer, geb. 19. April 1927 in Oldenburg, vertieten durch das Jugendamt Bremen, Bahnhofstr. 12, Merkurhof, tlagt gegen den Dienstknecht Eduard Weide, geb. II. Mai 1902, früher in Stühren b Land⸗ wirt Johann Meyer, jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß der Beklagte Erzeuger des genannten Gatzemeyer sei und er daher zum Unter— halt gem. S 1708 B. G.⸗B. veipflichtet sei, mit dem Antrage auf Zahlung einer jährlichen Unterhaltsrente von 420 MRM jür die Zeit vom 19. April 1927 bis zum 18 April 1943. Zur mündlichen Ver⸗ bandlung des Rechtsstreits wird der Be⸗ klagte vor das Amtsgericht in Bassum auf den 18. Januar 1928, 9 uhr, geladen.
Bassum, den 6 Oktober 1927.
Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts. 59826) Oeffentliche Zustellung.
Die mindeijährige Helene Wilde in Bergen, Säuglingsheim, vertreten durch das Kreisjugendamt des Kreises Rügen in Bergen, klagt gegen den Friseur Einst Schmidt, früher in Berlin, Pankstr. 76, unter der Behauptung, daß der Beklagte der Mutter der Klägerin, Elisabeth Wilde, innerhalb der gesetzlichem Em⸗ pfängniszeit vom 18. Juni 1926 bis 17. Oktober 1926 beigewohnt habe, mit dem Antrage, den Beklagten Schmidt kostenpflichtig und vorläufig vollstreckbar zu verurteilen, der Klägerin vom Tage der Geburt, dem 16. April 1927, bis zur Vollendung des sechzehnten Lebensjahres als Unterhalt eine im voraus zu ent— richtende Geldrente von vierteljährlich 75 RM zu zahlen, und zwar die rück ständigen Beträge sofort und die künftig sällig werdenden am Ersten eines jeden Kalendervierteljahres Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Betlagte vor das Amtsgericht Berlin⸗ Wedding in Berlin N. 20, Brunnen platz, auf den 16. Dezember 1927, vormittags 9 Uhr, Zimmer 50, geladen. Aktenzeichen: 3 C. 892. 27.
Berlin, den 6. Oktober 1927.
Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts Berlin-Wedding.
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Inhalt des amtlichen Teiles: Deutsches Reich.
Bekanntmachung über den Londoner Goldpreis.
Bekanntmachung über den Vertrieb amtlicher Veröffentlichungen durch das Gesetzsammlungsamt.
Neunte Verordnung des Senats Hamburg zur Durchführung des Gesetzes über die Ablösung öffentlicher Anleihen.
Zweite Ziehung der Auslosungsrechte der Anleiheablösungs— schuld des Deutschen Reichs.
Preußen. Ernennungen und sonstige Personalveränderungen.
Amtliches. Deutsches Reich.
Betanntm ach ung über den Londoner Goldpreis gemäß § 2 der Ver— ordnung zur Durchführung des Gesetzes über wert— beständige Hypotheken vom 29. Juni 1923.
(RGBl. 1 S. 482.)
Der Londoner Goldpreis beträgt
sör eine Unze Feingold ; S4 sh 114 d, für ein Gramm Feingold demnach .. 32,7777 pencs.
Vorstebender Preis gilt für den Tag, an dem diese Bekannt- machung im Reichsanzeiger in Berlin etscheint, bis einschließlich des Tages, der einer im Reichsanzeiger erfolgten Neuveröffentlichung
vorausgeht. Berlin, den 11. Oktober 1927. Devisenbeschaffungsstelle, Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Liquidation. Seckel. Gleimius.
ö
Bekanntmachung.
Von den Bundes⸗ und Reichsgesetzen unterhält das Gesetzsammlungsamt seit 1867 ein ständiges Lager.
Soweit vorrätig, werden auch Einzelnummern vom Amtsz⸗ blatt der Reichsfinanzverwaltung, von dem Reichszollblatte, dem Reichssteuerblatt und dessen Anhang abgegeben.
Einbanddecken auf Wunsch für sämtliche Jahrgänge
des Reichsgesetzblatts, Teile 1 und Il,
des Amtsblatts der Reichsfinanzverwaltung, des Reichszollblatts und
des Reichssteuerblatts.
Gebundene Jahrgänge ebenfalls auf Wunsch von allen Vertriebsgegenständen.
Barverkauf: 8 bis 3 Uhr.
Schriftliche Bestellungen werden schnellstens erledigt.
Verkaufspreise für den Sseitigen Druckbogen im Einzelbezuge durch den Verlag ausschließlich der Postversendungsgebühren:
a) für das Reichsgesetzblatt (Teil Lund II) und die Preußische Gesetzsammlung aus früheren Jahren 10 Rpf.,, aus dem laufenden Jahre 19 Rypl.,
b) für das Amteblatt der Reichsfinanzverwaltung, Ausgabe A, Reichszollblatt, Ausgabe A, Reichssteuerblatt und den Anhang zum Reichssieuerblatt 20 Ryf,
o) für das Amtsblatt der Reichefinanzveiwaltung, Ausgabe B, und Reichszollblatt, Ausgabe B, 15 Rpf.,
d) für Teilabzüge des Reichszollblatts (einseitig bedruckt) je nach
Preisnachlässe. a) 10, 20, 30 vom Hundert beim Bezuge:
1. von mehr als 106, 20 und 60 Bogen der Reichsgesetze, des Amtsblatts der Reichsfinanzverwaltung, des Reichézoll.« blatts, des Reichssteuerblatts und dessen Anhanges,
2. von mehr als 5, 10 und 20 Bogen der Preußischen Gesletze
b) 40 vom Hundert beim Bezuge der Hauptiachverzeichnisse der Preußischen Gesetzlammlung (ausgenommen das Hauptsach—⸗ verzeichnis 1914— 1920) und vollständiger Jahrgänge des
Reichegesetzblatts Teil 1 und 11, der Preußischen Gesetzsamm⸗
lung, des Amisblatts der Reichsfinanzverwaltung, des Reichs—
zollblatts und des Reichssteuerblatts, c) 50 vo m Hundert auf Sammelbestellungen der Dozenten für ihre Hörer bei einem Einzelbezuge von mindestens 10 Stück.
Den fortlaufenden Bezug vermitteln die Postanstalten. Die vierteljährlichen Bezugspreise sind in der Zeitungspreis⸗ liste veröffentlicht und gelten immer nur für die laufende Bezugszeit. . Unsere Prospekte stehen postfrei zur Verfügung. Berlin NW. 40, Scharnhorststraße 4, den 7. Oktober 1927. Gesetzsammlungsamt. J. V.: Alleckna.
Berod rb i u ng
zur ö des Gesetzes über die Ablösung e Anleihen.
(Hamburgisches Gesetz⸗ und Verordnungsblatt Nr. 89, aus⸗ gegeben am 2. September 1927, Seite 409.)
Auf Grund der Zeiten Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Ablösung öffentlicher Anleihen vom 2. Juli 1926 (RGBl. 1 Seite 343) wird in Ausführung
3 ö 5 der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Ablösung öffentlicher Anleihen vom 7. Juli 1926 (Hamburgisches Gesetz⸗ und Verordnungsblatt Seite 445) verordnet: .
I. Die Barablösung von Markanleihen des
hamburgischen Staates.
Neunte
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Im Inland wohnende deutsche Reichsangehörige, die Alt⸗ besitzer bis zum 1. Januar 1919 begebener hamburgischer Mark⸗ anleihen im Gesamtnennbetrage von weniger als 1000 M sind, erhalten auf Antrag eine Barablösung, af, sie bedürftig oder minderbemittelt sind. Soweit Anleihen auf eine frühere Landes⸗ währung lauten, gilt als Nennbetrag der Betrag, der ihrem Vennwert nach 5 15 des Münzgesetzes vom 1. Juni 1909 (RGBl. Seite 50?!) entspricht. Anleiheablösungsschuld und ö rechte über je 12,50 RM, die ein Anleihegläubiger als Altbesitzer bis zum 1. Januar 1919 begebener hamburgischer Markanleihen bereits erlangt hat, stehen derartigen hamburgischen Altbesitz⸗ anleihen im Nennbetrage von 500 „ gleich.
Die Ablösungssumme beträgt 15 RM. für je 199 „ Nenn⸗ betrag, wenn der Anleihegläubiger bedürftig ist. Als bedürftig gelten gemäß § 19 des Gesetzes über die Ablösung öffentlicher Anleihen vom 16. Juli 1935 (RGBl. 1 Seite 137) in der Fassung des Gesetzes über die Verzinsung aufgewerteter Hypotheken und ihre Umwandlung in . sowie über Vorzugsrenten vom 9. Juli 1927 (RGBl. J Seite 171) Personen, deren Ein⸗ kommen im Kalenderjahr 1926 nicht mehr als 1000 RM e be⸗ tragen hat.
Die Ablösungssumme beträgt 8 RM für je 109 M Nenn⸗ betrag, wenn der Anleihegläubiger minderbemittelt ist. Als minderbemittelt gelten die nicht bedürftigen Personen, deren Einkommen im Kalenderjahr 1926 nicht mehr als 1500 RM betragen hat.
Durch 100 nicht teilbare hältnis abgelöst.
Nennbeträge werden nach Ver⸗ 8 . .
Inhaber von Stücken der 4126 igen hamburgischezz . Staats⸗ anleihe von 1919 und Inhaber von Stücken oder Zwischen⸗ scheinen der 4M YVigen hamburgischen Stäaatsanleihe von 1919, Serie B, soweit solche auf Grund § 11 des Gesetzes über die Ablösung öffentlicher Anleihen vom 16. Juli 1925 (RGBl. 1 Seite 1357) als Altbesitz gelten, erhalten auf Antrag eine Bar⸗— ablösung für diese Markanleihen.
Die Ablösungssumme beträgt 312,90 RM für je 10 000 M. Nennbetrag der M Yhigen ö Staatsanleihe von 1919 und 1,25 RM für je 500 M Nennbetrag der 455 Aigen hamburgischen Staatsanleihe von 1919, Serie B.
Anleiheablösungsschuld und Auslosungsrechte über je 62,50 RM, die ein Anleihegläubiger als Altbesitzer von Stücken der 46 vPigen hamburgischen Staatsanleihe von 1919 bereits erlangt hat, stehen 10 000 M Nennbetrag dieser Anleihe e . Anleiheablösungsschuld und k über je 1250 RM, die ein Anleihegläubiger als Altbesitzer von Stücken oder Zwischenscheinen der , igen hamburgischen Staatsanleihe von 1919, Serie B, bereits erlangt hat, stehen 25 000 „ Nennbetrag dieser Anleihe gleich.
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§8 3. Ansprüche auf Barablösung können nur in dem Verfahren
§ 4. Der Antrag auf Barablösung ist in der Zeit vom 15. September bis zum 15. Dezember 19277 auf amtlichem Vor⸗ druck bei der Finanzdeputation Staatsschuldenverwaltung) in Hamburg einzureichen. Antragsberechtigt ist der Gläubiger der Markanleihen. Die Finanzdeputation wird ermächtigt, in besonderen Fällen aus Gründen der Billigkeit Anträge auf Barablöfung auch nach Ablauf der in Absatz 1 bezeichneten Frist zuzulassen. § 5.
Der Anleihegläubiger hat in dem Antrag den Nennbetrag und die Bezeichnung 4 Markanleihen, deren Barablösung beantragt wird, anzugeben.
Wird eine Barablösun . §z 1 beantragt, hat der Anleihe⸗ gläubiger in dem Antrag . eine Staatsangehörigkeit, seinen Wohnort sowie die Höhe und die Quellen seines Einkommens im Kalenderjahr 1926 anzugeben. Soweit die Einkünfte den Betrag von 1000 RM übersteigen und eine Barablösung von 15 RM für je 190 Nennbetrag der Markanleihen beantragt wird, ist zu begründen, weshalb einzelne Teile des Einkommens außer Ansatz. zu bleiben haben (6 19 Absatz 2 des Gesetzes über die Ablösung öffentlicher Anleihen vom 16 Juli 1925, RGBl. 1 Seite 137). Der Antragsieller hat ferner zu erklären, ob er für hamburgische Mark⸗ anleihen Rechte als Altbesitzer geltend gemacht hat und ob ihm Schuldbuchforderungen von hamburgischen Markanleihen oder im Staatsschuldbuch eingetragene Auslosungsrechte zustehen.
Dem Antrage sind die Schuldurkunde, für die eine ablösung beantragt wird, nebst Zins- und Erneuerungsscheinen sowie die Nachweise über den Altbesitz und, falls eine Barablösung gemäß § 1 beantragt wird, eine Bescheinigung über die Höhe des Einkommens im Kalenderjahr 1926 beizufügen. Bei Arbeitnehmern genügt eine Bescheinigung des Arbeitgebers. .
Sind dem Antragsteller für seine Markanleihen bereits Aus— losungsrechte gewährt, so tritt an die Stelle der Schuldurkunden die Bescheinigung des Staatskommissars für, die Ablösung der hamburgischen Markanleihen oder die Entscheidung der Entschei⸗ dungsstelle für die Ablösung der hamburgischen Markanleihen über die Gewährung der Auslosungsrechte.
866. .
Ueber den Antrag auf Barablösung entscheidet der Staats⸗ kommissar für die Ablösung der hamburgischen Maxkanleihen.
Die Vorschriften der s§ 17, 18, 24, 25 und 26. Abs. 1 Satz 2 bis 5 der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Ablösung öffentlicher Anleihen vom J. Juli 1926 (Hõamburgisches Gesetz ünd Verordnungsblatt Seite 446) gelten entsprechend.
Gegen die ablehnende Entscheidung des Staatskommissars für die Ablösung der hamburgischen Markanleihen kann der Antrag⸗ . innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach der Zu⸗
bar abzulösenden
Bar⸗
tellung die Beschwerde bei dem Staatskommissar einlegen. Ucher ie Beschwerde entscheidet die Entscheidungsstelle für die Ab⸗ lösung der hamburgischen Markanleihen. Die Entscheidung der Entscheidungsstelle ist endgültig. Sie ist dem Antragsteller mit— zuteilen. Eine ablehnende Entscheidung ist zu begründen.
1.
Die Finanzdeputation wird ermächtigt, in besonderen Fällen aus Gründen der Billigkeit eine Barablösung auch dann zu ge⸗ währen, wenn einzelne Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 nicht gegeben sind.
88. . Die Finanzdeputation zahlt die Ablösungssummen gebühren— frei durch die Post aus. . Ist eine Schuldbuchforderung abzulösen, so darf die Aus⸗ zahlung erst erfolgen, nachdem die Schuldbuchforderung gelöscht ist. Hat ein Anleihegläubiger auf Grund eines bar abzulösenden Auslosungsrechtes (5 1 Abs. 1 Satz 3, 5 2 Abs. 3) bereits eine Vorzugsrente erhalten, so sind die gezahlten Rentenbeträge auf die Ablösungssumme anzurechnen.
§ 9.
Wer zur Begründung eines Antrages auf Gewährung einer Barablösung leichtfertig oder wider besseres Wissen unrichtige Angaben macht, wird gemäß § 18 der Zweiten Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Ablösung öffentlicher Anleihen vom 3. Juli 1926 (RGBl. 1 Seite 343) mit Geldstrafe bestraft.
5 10.
Gebühren und Auslagen werden in dem durch diese Ver—
ordnung geregelten Verfahren nicht in Ansatz gebracht.
Ill. Die Barablösung von Markanleihen der hamburgischen Gemeinden, Gemeindeverbände und anderer öffentlich⸗rechtlicher Körper⸗ schaften. § 11.
Auf die Bargblösung der Markanleihen der hamburgischen Gemeinden und Gemeindeverbände .. solcher öffentlich⸗recht⸗ licher Körperschaften, für deren Markanleihen die Vorschriften des Gesetzes über die Ablösung öffentlicher Anleihen gelten, finden die Vorschriften der s§ 1 und 3 bis 10 mit der Maßgabe entsprechende Anwendung, daß an die Stelle der ,, und des Staatskommissars für die Ablösung der hamburgischen Mark⸗ anleihen das Verwaltungsorgan des Anleiheschuldners (in den Städten Bergedorf, Cuxhaven und Geesthacht der Rat, in den Landgemeinden der Gemeindevorstand) tritt. z
Gegeben in der Versammlung des Senats. Hamburg, den 31. August 1927.
Druckumsang, e) für Einbanddecken 2,0 RM das Stück.
geltenid gemacht werden, das durch diese Verordnung geregelt ist. Der ordentliche Rechtsweg ist ausgeschlossen.