1927 / 240 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 13 Oct 1927 18:00:01 GMT) scan diff

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Deutscher Reichsanzeiger BPreußischer Staatsanzeiger.

2 , 5 Der Bezugspreis beträgt vierteljährlich , Neichsmark. Anzeigenpreis für den Raum I Alle Postanstalten nehmen Bestellung an, für Berlin außer den einer 5 gespaltenen Einheirszeile (Petit) 1,96 Neichsm ark, z Postanstalten und Zeitungsvertrieben für Selbftabholer auch die einer 3 gespaltenen Em heitszeile 1,75 Neichsmarh. . Geschäftsstelle Sw. 48, Wilhelmstraße Nr. 32. Anzeigen nimmt an z Einzelne Nummern kosten 0,35 Neichsmarh. die Geschäftsstelle des Reichs und Staatsanzeigers Berlin Sw. 48, Wilhelmstraße Nr. 32.

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Inhalt des autlichen Teiles:

Deutsches Reich. Ernennungen ze. Auszug aus der Tagesordnung für die 10. ordentliche Sitzung des Landeseisenbahnrats Breslau.

Anzeigen, betreffend die Ausgabe der Nummer 46 des Reichsgesetzblatts Teil J und der Nummer 40 Teil II. Preuszen. Bekanntmachung, betreffend die Erteilung einer Markscheider⸗ konzession. Anzeige, betreffend die Ausgabe der Nummer 36 der

Preußischen Gesetzsammlung.

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Amtliches.

Deutsches Reich.

Der Herr Reichspräsident hat an Stelle des freiwillig zurückgetretenen Geheimen Kommerzienrats Gulden in Chemnitz den Generaldirektor Richard Bausch in Dresden zum Mit— glied des Verwaltungsrats der Deutschen Reichspost ernannt.

Auszug aus der Tagesordnung für die 194 ardentl iche

Sitzung des Landeseisenbahnrats Breslau am 6. Drtgbee oer worn 11 Uhr, im großen

Sitzungssaal des Hauptbahnhofs in Breslau.

A. Geschäftliche Mitteilungen.

B. G üterverkehrsangelegenheiten (Antrag auf Neubau von 10-4 Güterwagen. Tarifierung von gußeisernen Gegengewichten nach Klasse C sftatt B, Ausdehnung des Geltungsbereichs des A.⸗-T. 140 auf 850 km, Aujnahme von Stab⸗ und Formeisen in Klasse DI Verwendung deutscher Wagen nach Stationen des Reichsbahndirektionsbezirks Oppeln, Pendelverkehr vom oberichlesischen Kohlenrevier nach Gosel Hajen, Emsührung eines Ausnahmetarifs für Papier von Hirschberg nach Dresden).

C. Herslonenverkehrsangelegenheiten.

D. Fahrplanangelegenheiten.

E Verschiedenes

Breslau, den 1. Oktober 1927. Deutsche Neichsbahn-⸗Gesellschaft. Reichsbahndirektion Breslau.

Bel annt m ach ung.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 46 des Reichsgesetzblatts Teil 1 enthält: die Siebente Betanntmachung über die Wechsel- und Scheckzinsen, vom b. Oktober 1927 Umfang K Bogen. Verkaufspreis O, 15 RM. Berlin, den 13. Oktober 1927. Gesetzsammlungsamt. J. V.: Alleckna.

Bekanntmachung.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 46 des Reichsgesetzblatts Teil Ul enthält:

die Verordnung zur Abänderung der Verordnung über die Ab— findung der Militärbeamten jowie der Zivilbeamten beim Reichs heer und bei der Reichsmarine auf Märschen, bei Uebungen usw.,, vom 1. Oktober 1927,

die Verordnung über die Abgabe einer Vermögenserklärung für die aulbringungepflichtigen werbenden Betriebe des Reichs, der Länder und Gemeinden (Gemeindeverbände). Sechste Durchsührungeverord— nung zum Aufbringungsgesetz vom 30. September 1927, und

die Bekanntmachung über Errichtung zweier Abrechnungsstellen im Scheckverkehr, vom 5. Oktober 1927.

Umfang K Bogen. Verkaufspreis 0, 15 RM. Berlin, den 13. Oktober 1927.

Gesetzsammlungsamt. J. V.: Alleckna.

Preus en.

Bekanntmachung. Dem Markscheider Wilhelm Schlott aus Kassel ist

von uns heute die Befugnis zur Verrichtung von Martscheider⸗

arbeiten für den Umfang des Preußischen Staates erteilt worden. Clausthal, den 9. Oktober 1927.

Preußisches Oberbergamt. J. V.: Scherer.

Bekanntmachung.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 36 der Preußischen Gesetzsammlung enthält unter

Nr. 13277 die Verordnung über die Uebertragung des Rechtes zum Ausbau von Teilen des Mühlenbachs an die Gemeinde Haltern, vom 17. September 1927, unter

Nr. 13 278 die Verordnung über die Festsetzung des Besoldungs⸗ dienstalters der Polizeiwachtmeister (S. B.) und der aus der Schutz⸗ polizei hervorgehenden unkündbar angestellten Polizeibeamten sowie über Gewährung einer einmaligen Dienstbelohnung, vom b. Oktober 1927 und unter

Nr. 13279 die Zweite Verordnung über die Lockerung der Wohnungs jwangswirtschaft, vom 4. Ottober 1927.

Umfang t Bogen Vertausspreis G15 RM.

Berlin, den 12. Oktober 1927. Gesetzsammlungsamt. J. V.: Alleckna.

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Nichtamtliches. Preußischer Staatsrat. Sitzung vom 12. Oktober 19277.

(Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger.)

Der Staatsrat trat heute in die Beratung des Be⸗ amtenbesoldungsgesetzes ein. Der Bericht des Hauptausschusses wurde erstattet von Dr. Kaiser⸗— Dort⸗ mund. Danach schlägt der Ausschuß dem Staatsrat das folgende Gutachten vor:

Der Staatsrat hält eine allgemeine Erhöhung der heutigen Beamtengehälter für notwendig. Die nach der Festigung unserer Währung ' festgesetzlen Gehälter sind im Vergleich zur Kaufkraft der zum Teil schon knappen Friedensgehälter unzureichend. Die Lebenshaltungskosten seit der letzten Besoldungsregelung sind nicht unerheblich gestiegen. Es muß deshalb eine Annäherung der Dienstbezüge an die Friedensrealgehälter erfolgen. Die Be⸗ soldungsvorlage wird eine ganz erhebliche Steigerung der Aus= gaben bei Reich, Ländern, Gemeinden und Gemeindeverbänden zur Folge habeii. Während die Wirtschaft seit Jahr und Tag auf eine Senkung der Steuerlast, insbesondere auf dem Gebiete der Realsteuern rechnet, wird bei Annahme der Vorlage diese Möglichkeit ausgeschaltet. Im Gegenteil wird bei den Gemeinden und Gemeindeverbänden durchweg die Deckung nur in eine weiteren Anspannung der Kommunalsteuern zu finden sein. Auch beim Staate bleibt wenigstens auf die Dauer die Frage des Ausgleichs der Mehrausgaben ohne Steuererhöhung oder weitere Steuerüberweisungen fraglich. Dieser Nachteil für die Finanz⸗ wirtschaft des Staates und der Gemeinden kann nur durch stärkere Ueberweisungen von Reichssteuern an Land und Gemeinden aus⸗ geglichen werden. Außer den von dem Finanzminister mit Recht betonten Möglichkeiten der starken Ersparnisse an den künftigen Haushaltsplänen ist die Verwaltungsreform ernstlich in Angriff zu nehmen, wobei auch an der immer dringender werdenden staatsrechtlichen Neuordnung des Verhältnisses von Reich zu Ländern nicht vorübergegangen werden kann.

Der Staatsrat verurteilt nachträglich die Preissteigerungen, welche mit Rücksicht auf die erst kommende Besoldungsreform zu beobachten sind. Ein Grund für . den Dingen voraus⸗ eilende und sachlich durchaus ungerechtfertigte Verteuerung des Lebensbedarfs ist aus der Besoldungsvorlage in keiner Weise zu entnehmen. Diese Preisentwicklung macht die , . illusorisch und wirkt volkswirtschaftlich geradezu verhängnisvoll.

Auch ohne besonderes Gesetz wird die Erhöhung der Gehälter bei Reich und Ländern zwangsläufig auf Gemeinden und Ge⸗ meindeverbände sich auswirken. Die rg hun der Lehrergehälter kann nicht nach dem bisherigen Verteilungsschlüssel den Gemeinden zur Last fallen. Diese Mehrkosten müssen zu Lasten des Staates gehen.

Der Staatsrat hält es nicht für seine Aufgabe, auf die zahl⸗— losen Eingruppierungswünsche der einzelnen Beamtengruppen einzugehen, fr sich vielmehhr auf folgende Vorschläge: Die Bestimmungen über Wartegeld, ne wet und Hinter⸗ bliebenenbezüge werden den Lebensbedürfnissen der Altpensionäre und der zwischen dem 1. April 1929 und 1. Oktober 19227 in den Ruhestand getretenen Bezugsberechtigten nicht gerecht und be⸗ dürfen unter Berücksichtigung der durch diese . der Ausgaben des Staatshaushalts gebotenen Deckungsmöglichkeiten erneuter Prüfu Tas gilt inbesondere von den Altpensionären. Es wird empfohlen, in der Besoldungsordnung die Teile B (Ge⸗ hälter für die planmäßigen Beamten des Landtags) und E (Ab—⸗ wicklungsbesoldungsordnung) in die allgemeine Ordnung (Teile A und B) einzufügen. Es erscheint zweckmäßig, die Zahl der

Besoldungsgruppen und -untergruppen durch stärkere Zusammen⸗

fassung wenig unterschiedener Gruppen ohne finanzielle Mehr⸗ belastung zu vermindern. Die in Aussicht genommene Erweite⸗ rung des Kreises von Beamten, denen Aufwandsentschädigungen gewährt werden sollen, wird nicht für erforderlich gehalten. Wenn der Abbau der örtlichen Sonderzuschläge nicht zu umgehen 7 wird ein Vorgehen 2 st kleinen Schritten empfohlen. Es

wird ferner die Wiederaufnahme der früheren Bestimmung für

erforderlich gehalten, wonach der uneheliche Vater die Kinder⸗ beihilfe auch dann erhält, wenn er „auf andere Weise nachweis⸗ lich für den vollen Unterhalt aufkommt“.

Hierauf nahm der Finanzminister Dr. Höpker⸗ Aschoff das Wort. Seine Rede wird nach Eingang des Stenogramms veröffentlicht werden.

Hieran schloß sich die allgemeine Aussprache.

Herr Koenen (Eomm-) hielt eine Besoldungsneuxegelun zwar für notwendig, die prozentuale Erhöhung, die der Entwur bringt, aber verurteilte er. Vor allem müßte für die Arbeiter ebenso wie für die Beamten eine Erhöhung ihxer Bezüge eintreten. Dabei müßten die Bedürfnisse der einzelnen Gruppen berücksichtigt werden, also zunächst diejenigen, der notleidenden Unterbeamten. Die kommunistische Fraktion lege einen eigenen Antrag vor, der diese Forderungen enthält. Die höheren Beamtengehälter sollen danach bis zur Grenze von etwa 9000 Mark jährlich abgebaut werden. Der Unterschied zwischen Ledigen und Verheirateten sowie die Bevorzugung der politischen und leitenden Beamten soll ganz verschwinden. Durch die mit Rücksicht auf die noch exst kommende Gehaltserhöhung bereits eingetretenen Preiserhöhungen, der Lebensmittel werde die ganze Arbeit wieder illusorisch. Der einzige Ausweg sei gesetzliche Einwirkung auf die Kartelle und Syndikate.

Herr Andrse (Soz.) erklärte sich mit der Vorlage im all⸗ gemeinen einverstanden. Bei den unteren Beamten wünschte er sedoch eine größere Erhöhung. Die bereits eingetretenen Preis⸗ erhöhungen seien ein Beweis für die Unhaltbarkelt der bestehenden Wirtschaftsordnung. Die Hauszinssteuer dürfe nicht zur Deckung der Gehaltserhöhungen herangezogen werden. Die Gleichstellung der Kommunalbeamten mit den Staatsbeamten sei aufrechtzu⸗ erhalten, das hätte der Hauvtausschuß in seinem Gutachten zum Ausdruck bringen müssen. Die Sozialdemokraten beantragen daher folgenden Zusatz: „Im Interesse der Einheitlichkeit der Besoldung aller Beamten und Angestellten des öffentlichen Dienstes erscheint aber eine gesetzliche Regelung der Besoldung nach Art des bisher geltenden Gesetzes erforderlich“. Die Besoldung der Landräte hält der Redner für unzulänglich geregelt.

Oberbürgermeister Dr. Jarres (A.-G.) polemisierte gegen den Finanzminister, der die alte Legende wiederholt habe, daß die Kommunalbeamten viel höher eingruppiert seien als die Staats— beamten. Das sei ein Irrtum. Die Struktur der Kommunal⸗— verwaltung sei ganz anders als die des Staates und des Reiches. Da es in der Kommunalverwaltung eine ganze Reihe von Be⸗— amten gebe, die eine weit größere Verantwornlichkeit hätten als in Reich und Staat, so sei es selbstverständlich, daß diese Beamten auch höher besoldet werden müßten. Ein zweiter Irrtum des Finanzministers sei die Behauptung, daß die Gemeinden durch die Neuordnung der Erwerbslosenfürsorge nicht schwerer belastet würden. Vor allem komme da die durchaus notwendige Erhöhung der Unterstügungssätze in Betracht. Ferner liege das Verhältnis der Verteilseng der persönlichen Volksschullasten noch erheblich un⸗ günstiger, als der Minister es geschildert habe. Durch eine Er— höhung der Lehrergehälter müsse der Staat seinen Kulturaufgaben nachkommen. Der Redner erklärte, seine Fraktion sei jedoch ine all= gemeinen mit dem Gesetzentwurf einverstanden. Ein beträchtlicher Teil seiner Freunde stimme dem sozialdemokratischen Antrag auf weitere gesetzliche Gleichstellung der Kommunalbeamten mit den Staatsbeamten zu. Mit der Erhöhung der Sätze müßten auch sämtliche Altpensionäre bedacht werden. Die Vorlage der Staats- regierung sei sicherlich von dem besten Willen beseelt, das xichtige zu treffen; das absolut richtige werde man aber nie treffen können. Eine Erhöhung der Bezüge und Aufwandsentschädigungen der Landräte erscheine berechtigt.

Stadtrat Gilsing (Zentr.) betont, in den Gemeinden sei von großen Ersparnissen überhaupt nicht zu sprechen. Die Gemeinden müßten mit erhöhten Ausgaben auf dem Unterstützungsgebiete rechnen. Der Redner wandte sich gleichfalls gegen eine Verkürzung der Mittel der für den Wohnungsbau notwendigen Hauszinssteuer. Von einer 50 Vigen Steigerung der Friedensreallöhne der Indu— striearbeiter könne man im Westen nicht sprechen.

Bei der Abstimmung wurde der kommunistische Antrag gegen die Antragsteller abgelehnt; der sozialdemokratische An⸗ trag, betreffend Aufrechterhaltung der Gleichstellung der Kom⸗ munalheamten mit den Staatsbeamten, angenommen. Dem

Gutachten des . wurde zugestimmt. Im übrigen wurden gegen den Entwurf Einwendungen nicht erhoben.

Hierauf vertagte sich der Staatsrat auf Donnerstag 111. Uhr.

Breußischer Landtag. 309. Sitzung vom 12. Oktober 1927, 12 Uhr. (Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger] Präsident Bartels teilt mit, daß der Abg. Arlt⸗-Kreuz⸗ burg (D. Vp.) sein Mandat niedergelegt habe.

Vor Eintritt in die Tagesordnung gibt dann der

Abg. Blanck (Sentr.) folgende Erklärung ab: , Zeitung „Der Montag Morgen“ vom 10. Oktober 1927 ist unter der Ueberschrift: „Abgeordnete besorgen Buchmacherposten“ ein Artikel erschienen, der in seiner Tendenz beleidigend und herab⸗ . wirkt. U a. ist., am Schluß geh, „daß zwei Abgeordnete ich selber eine Konzession zum Mißbrauch hrer parlamentarischen Stellung gegeben haben.“ Hierzu erkläre ich, daß ich die in der

. 5.