1927 / 243 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 17 Oct 1927 18:00:01 GMT) scan diff

einen Durchschnitt zu errechnen, so kommt man auf etwa 16 bis 1725. Natürlich ist das bei den einzelnen Gruppen ganz ver⸗ schieden; einzelne Gruppen liegen unter diesem Durchschnitt, andere darüber.

Die Erhöhung ist, wie gesagt, in den einzelnen Gruppen ver⸗ schieden. Aber im großen und ganzen zeigt die vorgeschlagene Er⸗ höhung die Tendenz, bei den unteren Gruppen größer zu werden. Ich darf auch hier ein paar Zahlen angeben. Gegenüber dem bisherigen Besitzstand beträgt die Erhöhung bei den Ministerial⸗ räten, auf ˖ Grundgehalt und Frauenzulage bezogen, 17,7 , bei den Regierungsräten 18,7 25, bei den Obersekretären 21,8 „5, bei

den Sekretären 20,6 25, bei den Ministerialamtsgehilfen 25,4 *, bei den Amtsgehilfen 29,6 25 und in der untersten Gruppe 33,B1 75. Ich glaube, daß sich aus diesen Zahlen die Tendenz der Besoldungserhöhung, bei den unteren Gruppen eine prozentual höhere Steigerung vorzunehmen, klar und deutlich ergibt. Im einzelnen finden sich natürlich auch hier Abweichungen von der Tendenz mit Rücksicht darauf, daß vielleicht das Friedensgehalt verhältnismäßig hoch oder niedrig war oder daß ein Beamter bei der bisherigen Besoldungsordnung schlecht oder gut weggekommen war. Aber die Grundtendenz ist, glaube ich, festzustellen.

Meine Damen und Herren, die jetzige Besoldungsordnung stammt aus dem Jahre 1920. Die Mängel der jetzigen Be⸗ soldungsordnung sind, glaube ich, nicht zu verkennen. Das ur— sprüngliche System dieser Besoldungsordnung vom Jahre 1920 sah 13 klar voneinander geschiedene Gruppen vor. Dieses System besteht in Wahrheit heute nicht mehr. (Sehr richtig) Die Auf— rückungsstellen, die Schlüsselungsgrundsätze, die sogenannte Ver— zahnung, die Sonderbestimmungen für Beamte, die am 31. März 1920 im Dienst waren, haben die Grundgedanken der Besoldungsordnung vom Jahre 1920 über den Haufen geworfen. Im Laufe der Zeit ist etwas vollständig Neues erstanden. Niemand wird, glaube ich, sagen können, daß dieses Neue über— sichtlich und in allen Punkten gerecht sei. Daraus ergibt sich eben die Notwendigkeit, auch an dem System der bisherigen Be⸗ soldungsordnung in entscheidenden Punkten zu ändern.

Wir haben es auch erlebt, daß im Laufe der Jahre die Zahl der Klagen, Eingaben, Resolutionen des Landtags und der Be⸗ schlüsse, die beim Etat gefaßt wurden, immer größer und größer wurde, daß dadurch nun nicht etwa die Beunruhigung bei den Be—⸗ amten geringer, sondern im Gegenteil mit den Klagen, Eingaben, Entschließungen, Beschlüssen und Aenderungen der Besoldungs⸗ ordnung die Beunruhigung in der Beamtenschaft immer größer und größer wurde.

Die Hauptmerkmale der neuen Besoldungsordnung oder ich will lieber sagen die Unterscheidungen zwischen der neuen und der alten Besoldungsordnung liegen vor allem in folgenden Punkten: einmal darin, daß das bisherige Aufrücken durch mehrere Gruppen grundsätzlich beseitigt wird. Das bisherige System führte zu den größten Härten und Ungerechtigkeiten. Das Auf⸗ rücken in die höhere Gruppe war davon abhängig, daß Auf⸗ rückungsstellen durch den Wegfall der Vordermänner frei wurden. So konnte es, um einige Beispiele anzuführen, kommen, daß ein Oberförster viele Jahre später in die Gruppe 11 hineinkam als der ihm gleichgestellte Studienrat oder Amtsgerichtsrat, oder daß der Volksschullehrer die Gruppe 8 viel eher erreichte als der Ober sekretär. Dadurch, daß nunmehr die Aufrückungsstellen zu einer neuen Gruppe vereinigt werden, deren Endgehalt eben über dem bisherigen Gehalt der oberen Aufrückungsstelle liegt, wird erreicht, daß jeder Beamte in den gleichen Fristen bis zum Endgehalt der neuen Gruppe aufsteigt, ganz ohne Rücksicht auf den Wegfall der Vordermänner. Natürlich wird durch diese Aenderung des Systems die sogenannte Verzahnung berührt. Verzahnung bedeutet, daß Beamte der mittleren und unteren Laufbahn mit ihrem Endgehalt das Anfangsgehalt der höheren und mittleren Beamten erreichen. Solange die Beamten mehrere Gruppen durchlaufen, führt die Verzahnung dazu, daß die Endgruppe der mittleren und unteren Beamten gleich der Anfangsgruppe der höheren und mittleren Beamten ist. Wenn wir nun den Durchgang durch mehrere Gruppen beseitigen und das ist aus den eben angegebenen Gründen notwendig —, so kann die Verzahnung in vielen Fällen nur noch in der Ueberschneidung der Bezüge zum Ausdruck kommen und nicht mehr darin, daß sich End- und Anfangsgruppen mit— einander decken. Die Zahl der Gruppen ist gegenüber der bis⸗ herigen Ordnung vergrößert worden. Wir haben 12 Gruppen, und diese Gruppen wieder in Untergruppen geteilt. Die Zahl der Gruppen ist also nicht unerheblich höher als die bisherige Zahl von 13. Aber, meine Damen und Herren, es wäre ein Frrtum, anzunehmen, daß die bisherige Zahl von 13 Gruppen nun etwa auch nur entfernt die verschiedenen Möglichkeiten der Besoldung dargestellt hätte, denn diese 13 Gruppen wurden in der ver⸗— schiedensten Weise miteinander variiert und kombiniert, und wenn man all diese Variationen und Kombinationen einmal zusammen⸗ stellen würde, so würde die Zahl der Gruppen weit über 5o liegen. Insofern wird man nicht sagen können, daß unsere Besoldungs⸗ ordnung, selbst wenn man unsere Gruppen noch variiert mit den Zulagen, die es bei einzelnen Gruppen gibt, die verschiedenen Möglichkeiten über die bisher vorhandene Zahl erhöht.

Auch darin liegt eine Aenderung der Besoldungsordnung, daß die Beförderungsstellen in Zukunft im allgemeinen nicht mehr durch eine besondere Gruppe herausgehoben werden sollen, sondern durch Zulagen. Wir haben uns auch hierin der Vorlage der Reichsregierung angeschlossen, weil wir bisher durch das sogenannte Schlüsselungssystem außerordentlich eingeengt wurden, und weil dieses Schlüsselungssystem dazu führte, daß Beförderungsstellen nach dem Grundsatz der Sechstelung geschaffen wurden, ohne daß immer ein sachliches Bedürfnis dafür bestand. Meine Damen und Herren, wir werden also diese Zulagen in Zukunft nur da gewähren, wo für eine Zulage die sachlichen Voraussetzungen in der Bedeutung der Stelle und in der Bedeutung der Funktion der Beamten auch wirklich gegeben sind.

Die Frauenzulage ist in das Gehalt grundsätzlich eingebaut.

Die Kinderzulage soll wie bisher gewährt werden, nur daß in allen drei Stufen der gleiche Kinderzuschlag von 20 Mark gezahlt wird, eine Maßnahme, die von geringer praktischer Be— deutung ist, aber für die Berechnung eine außerordentliche Er— leichterung bringt.

Das Wohnungsgeld soll bestehen bleiben. Eine Besonderheit tritt hier insofern ein, als das Wohnungsgeld für die ledigen

Beamten gekürzt wird. Die Frage, ob man den ledigen Beamten ein geringeres Gehalt gewähren soll, ist eine viel umstrittene Frage. Ich glaube, es läßt sich nicht bestreiten, daß es nicht ungerechtfertigt sein würde, wenn man einem ledigen Beamten mäßigere Bezüge geben würde als einem verheirateten Beamten, der für Frau und Kinder zu sorgen hat. (Sehr richtig! rechts.) Die Be soldungsordnung sucht diesem Gedanken dadurch Rechnung zu tragen, daß sie dem ledigen Beamten ein geringeres Wohnungsgeld gibt.

Wir haben uns dann auch bemüht, nach Möglichkeit einheit⸗ lich mit dem Reich vorzugehen und die Besoldungsordnung so aufzubauen, wie sie auch das Reich aufgebaut hat. Das Zu⸗ sammenarbeiten mit dem Reich ist außerordentlich erfreulich gewesen. Es ist auch gelungen, in den vergleichbaren Gruppen überall die Gleichstellung herbeizuführen. Daß die preußische Besoldungsordnung natürlich in einigen Punkten von der Reichs⸗ besoldungsordnung abweichen muß, liegt auf der Hand. Aber ich glaube, alle Abweichungen, die Sie in der Vorlage werden feststellen können, sind auf Besonderheiten der preußischen Ver⸗ waltung zurückzuführen und dadurch gerechtfertigt.

Meine Damen und Herren, ich wende mich nunmehr der sehr ernsten Frage zu, wie die Mehrausgaben gedeckt werden können. Ich erwähnte schon, daß diese Mehrausgaben in Preußen rund 193 Millionen betragen werden. Wir müssen unterscheiden zwischen der Deckung in der zweiten Hälfte des Jahres 1927 und der Deckung im Jahre 1928. Wir können damit rechnen, daß wir im Jahre 1927 Mehreinnahmen bei den Steuern im Betrage von 40 Millionen haben werden, bei den Betriebs⸗ verwaltungen Mehreinnahmen im Betrage von 10 Millionen, und daß auch nicht unerhebliche Ersparnisse bei einzelnen Ver⸗ waltungen gemacht werden können. Insbesondere zeigt sich, daß die Besoldungsausgaben bei der Schupo mit zu hohen Durch⸗ schnittssätzen berechnet sind, und daß hier Ersparnisse möglich sind. (Hört, hört! bei den Kommunisten.) Allerdings steht diesem Mehr an Einnahmen und Minderausgaben auch ein Mehr von Ausgaben gegenüber insofern, als nicht unerhebliche außerplan⸗ mäßige Ausgaben in diesem Jahre geleistet werden müssen. Ich erinnere nur an die außerplanmäßigen Ausgaben, die uns durch die Hochwasserschäden und Unwetterschäden aufgezwungen werden. Immerhin wird der größere Teil der Mehrausgaben für 1927 aus den vorhandenen Mitteln gedeckt werden können. Wir glauben aber, auf die Hilfe des Reichs nicht ganz verzichten zu können, und haben daher an das Reich die Forderung gestellt, das Reich solle zum mindesten für 1927 die 65 Millionen den Ländern zur Verfügung stellen, die für die effektive Garanrte zurückgestellt sind und die vom Reich in diesem Jahre nicht gebraucht werden, weil die Garantie nicht effektiv werden wird. Im Jahre 1928 wird die Deckung schwieriger werden, weil im Jahre 1928 die Mehrausgabe für die Besoldung auch mit anderen Mehrausgaben zusammentreffen wird. Ich erwähne von diesen anderen Mehrausgaben nur einige Hauptposten. Die Erhöhung der Ortszuschläge wird eine Mehrausgabe von 9 Millionen erfordern, die Verzinsung der Staatsschuld eine solche von 10,)] Millionen, für Geschäftsbedürfnisse wird eine Mehrausgabe von 14 Millionen infolge der Erhöhung der Mieten und Post⸗ tarife erforderlich sein, die Zuschüsse an die Kommunalverbände zu den Kosten der gesetzlichen Fürsorgeerziehung werden um 10 Millionen steigen. Die Kosten für Werven und Verbringen des Holzes werden um 8 Millionen steigen. Dazu kommen einige kleinere Mehrausgaben. Insbesondere werden wir für Volksschulausgaben einen höheren Betrag einstellen müssen, da die im nächsten Jahr zu erwartende Erhöhung der Kinderzahl die Zahl der staatsbeitragpflichtigen Lehrstellen vermehrt, also eine Verschiebung der Belastung zugunsten der Gemeinden und zuungunsten des Staates herbeiführen wird, deren Auswirkung für den Staatshaushalt wir auf 20 Millionen veranschlagen müssen. Zu diesen Mehrausgaben tritt die außerordentliche Mehrausgabe der Besoldungserhöhung hinzu, so daß die Her— stellung des Gleichgewichts im nächsten Jahre nicht leicht sein wird.

Wir rechnen aber auch auf nicht unerhebliche Mehreinnahmen im nächsten Jahre. Wir rechnen damit, daß die Mehreinnahmen bei den Betriebsverwaltungen 23 Millionen betragen werden, bei den Hoheitsverwaltungen 16 Millionen, daß wir bei den Landes— steuern 40 Millionen mehr einnehmen werden und daß die Stenerüberweisungen des Reiches um 868 Millionen steigen werden alles ohne Erhöhung der Steuersätze. Die Erhöhung der Ueberweisungssteuern beruht auf sorgfältiger Schätzung im Reichsfinanzministerium. Das Reichsfinanzministerium rechnet damit, daß die Einkommen- und Körperschaftssteuer, die in diesem Jahr auf 3020 Millionen geschätzt ist, im nächsten Jahr 3450 Millionen bringen wird. Man glaubt, daß im Reich die Erträgnisse der Lohnsummensteuer von 1200 auf 1300 Millionen steigen werden, die Erträge der Kapitalertragsteuer von 129 auf 150 Millionen und die Erträge der veranlagten Einkommen steuer von 1300 auf 1460 Millionen, und daß die Erträge der Körperschaftssteuer von 400 auf 5650 Millionen wachsen werden. Diese Erhöhung der Einkommen- und Körperschaftssteuer führt zu einer Erhöhung der Ueberweisungen, die für Preußen 85 Millionen ausmachen dürfte also eine nicht unerhebliche Er⸗ höhung der Ginnahmen, die es uns möglich macht, einen Teil des gesamten Mehrbedarfs zu decken.

Dazu kommen gewisse Ersparnisse, die insbesondere bei den Besoldungsausgaben der Schutzpolizei sich machen lassen, weil die Besoldungsansätze bei der Schutzpolizei offenbar bisher zu hoch gegriffen waren. Rechnet man das alles zusammen, so glaube ich, daß es auch 1928 gelingen wird, den größeren Teil der Mehr— ausgaben aus den laufenden Einnahmen zu decken. Immerhin werden wir für 1928 auf die Hilfe des Reichs nicht verzichten können und haben daher im Reichsrat den bayerischen Antrag, den Anteil der Länder und Gemeinden an den Ueberweisungen aus Einkommen- und Körperschaftssteuern von 75 auf 80 35 zu erhöhen, unterstützt. Ob sich das Reich diesem Beschluß des Reichsrats fügen wird, ist eine offene Frage. Die Hoffnung, daß es sich fügen wird, ist zurzeit nicht groß. Denn der Reichsfinanz⸗ minister hat uns immer wieder erklärt, nicht nur im eigenen Namen, sondern im Namen des Reichskabinetts, daß eine Aende⸗ rung des Finanzausgleichs zurzeit, auch im nächsten Jahre, eine politische Unmöglichkeit sein würde.

Der Landtag wird sich aber nicht nur die Frage vorlegen müssen, wie dieser Aufwand vom Lande gedeckt werden kann,

sondern er wird sich auch mit der Frage beschäftigen müssen, wie dieser Aufwand von den Gemeinden gedeckt werden kann. (Sehr richtig) Meine Damen und Herren, das Mehr der Ueber⸗ weisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände wird sich um 87 Millionen Mark erhöhen. Das Mehr bei der Hauszinssteuer wird bei den Gemeinden nach dem bisherigen Ergebnis, auf das Jahr gerechnet, um 20 Millionen Mark ausmachen, und auch bei der Gewerbesteuer wird bei gleichbleibenden Steuern mit einem Mehrbetrag von 50 Millionen zu rechnen sein (Zuruf: Und wenn eine Krise eintritt?, wenn die Wirtschaft so bleibt. Immerhin muß sich das, was sich bei der Einkommensteuer und der Körperschaftssteuer auswirkt, die günstige Konjunktur, und in erhöhten Ueberweisungen zum Ausdruck kommt, auch bei der Gewerbesteuer auswirken, da ja die Gewerbesteuern, insbesondere die Gewerbeertragsteuern nach ähnlichen Grundsätzen aufgebaut sind wie Einkommensteuern und Körperschaftssteuern. Ich glaube also, daß die Gemeinden in der Lage sein werden, den weitaus größten Teil des Mehraufwands aus vermehrten Einnahmen ohne Erhöhung der Steuersätze zu decken, zumal auch nach meinem Dafürhalten der Besoldungsmehraufwand der Gemeinden nicht so groß zu sein braucht wie der des Staates (sehr richtig!), weil ja doch in vielen Gemeinden die Eingruppierung der Beamten sagen wir etwas weitherziger erfolgt ist als im Staate und daher die Notwendigkeit der Besoldungserhöhung nicht in dem Maße dringend ist wie beim Staat (Sehr richtig!)

Danach werden also die Besoldungserhöhungen sowohl im Reiche wie in den Ländern ohne Steuererhöhungen durchgeführt werden können. Wenn das aber der Fall ist, dann besteht nach meinem Dafürhalten auch nicht der geringste wirtschaftliche Grund für Preissteigerungen, wie wir sie leider in der letzten Zeit mehrfach beobachtet haben. (Sehr richtig) Wenn die kommende Besoldungserhöhung zum Vorwand solcher Preis⸗ steigerungen genommen wird, so ist das ein Gebaren, das gar nicht scharf genug verurteilt werden kann. (Erneute Zustimmung.) Aber ich möchte doch hier auch an die Beamten und Beamten organisationen die Bitte richten, sich in ihren Käufen etwas ein⸗ zuschränken (Lachen bei den Kommunisten und Zurufe: Wovon sollen sie denn einkaufen?! lassen Sie mich doch ausreden! und nicht aus einer gewissen Angstysychose, weil man meint, die Preise könnten sich steigern, nun allzu schnell zu kaufen. Durch solche Angstkäufe würde die Preissteigerung nur noch gefördert werden. Die Beamtenorganisationen werden sich nach meinem Dafürhalten auch die Frage vorlegen müssen, ob sie nicht den Kauf in solchen Geschäften vermeiden wollen, die jetzt ohne wirt⸗— schaftliche Gründe mit Rücksicht auf die Beamtenbesoldungs⸗— erhöhung eine ungerechtfertigte Erhöhung der Preise vornehmen.

Ich glaube, daß hier durch die Selbsttätigkeit der Beamten mehr erreicht werden kann als durch Maßnahmen, wie sie früher versucht worden sind und meist nur zu einem ziemlich dürftigen Ergebnis geführt haben.

Meine Damen und Herren, wenn ich mich zusammenfasse, so kann ich sagen: Die Erhöhung der Besoldung ist nach allem eine staatspolitische Notwendigkeit. Aber der Landtag wird auf der anderen Seite nicht außer acht lassen dürfen, daß das Staats⸗ ministerium in Anerkennung dieser Notwendigkeit mit seiner Vorlage bis an die Grenze des Möglichen gegangen ist. Wir wissen, daß der Landtag zu dieser Besoldungsordnung nicht in allem Ja und Amen sagen wird, und daß wir in gemein⸗ samer Arbeit mit den erfahrenen Vertretern des Landtags an dieser Besoldungsordnung noch arbeiten und feilen müssen. Aber ich lege dabei auch besonderes Gewicht auf die Mitarbeit der⸗ jenigen, die bisher mit der Staatsregierung zusammen für das Gleichgewicht im Staatshaushalt gesorgt haben. Eine Erhöhung der Mehrausgaben über die 193 Millionen hinaus ist für das Staatsministerium eine Unmöglichkeit. Soll also eine Um— gestaltung der Besoldungsordnung im einzelnen vorgenommen werden und ich zweifle nicht daran, daß noch manches ver⸗ bessert und gefeilt werden wird dann wird man dabei immer nicht vergessen dürfen, daß der Gesamtaufwand nicht erhöht werden darf, weil sonst eine Möglichkeit der Deckung nicht mehr vor⸗— handen sein würde. Wenn ich einmal von den unendlich vielen Klagen absehe, die ich jetzt von den Organisationen darüber be⸗— komme, daß gerade diese Gruppe nicht gerecht eingestuft und jene Gruppe nicht genug berücksichtigt worden sei, sondern wenn ich die Dinge in ihrer Gesamtheit betrachte, so wird im ganzen ge— nommen niemand leugnen können, daß ein Aufwand von 193 Millionen für Besoldungserhöhungen etwas Gewaltiges ist, und daß das Staatsministerium und der Landtag damit eine große und schwere Aufgabe auf sich nehmen.

Ich würde meine Ausführungen hier am liebsten abbrechen und das Weitere den Beratungen im Ausschuß überlassen. Aber ich bin durch die Ausführungen des Herrn bayerischen Finanz- ministers, die er jüngst im bayerischen Landtag gemacht hat, ge— zwungen, noch einige und zwar nicht sehr kurze Aus— führungen zu machen. Der Herr bayerische Finanzminister hat in der Sitzung des bayerischen Landtags eine ausführliche Rede über den Etat und die Besoldungsvorlage gehalten und in dieser Rede an verschiedenen Stellen auf die preußischen Verhältnisse Bezug genommen. Er klagte einmal darüber, daß das Ein—⸗ vernehmen zwischen der Reichsregierung und der Preußischen Staatsregierung in den Fragen der Besoldungsordnung ein aus— gezeichnetes gewesen sei, so ausgezeichnet, daß auch die anderen Länder den Wunsch haben müßten, an allen den Verhandlungen ebenso beteiligt zu sein. Demgegenüber möchte ich feststellen, daß nach meiner Kenntnis der Dinge die Referenten des Reichsfinanz— ministeriums schon vor langen Wochen mit den süddeutschen

(Fortsetzung in der Ersten Beilage.)

Verantwortlicher Schriftleiter: Direktor Dt Tyrol. Charlottenburg. Verantwortlich für den Anzeigenteil: Rechnungsdirekltor Mengering in Berlin.

Verlag der Geschäftsstelle (Mengering) in Berlin. Druck der Preußischen Druckerei und Verlags⸗AUktiengesellschaft. Berlin Wilhelmstt. 32.

Drei Beilagen seinschließlich Börsen⸗ Beilage) und Erste und Zweite Zentral⸗Handelsregister⸗Beilage.

Deutscher Reich

Preußischer

Der Bezugspreis beträgt vierteljährlich 9, Neichsmarh. Alle Postanstalten nehmen Bestellung an, für Berlin außer den Postanstalten und Zeitungsvertrieben für Selbstabholer auch die

Geschäftsstelle SW. 48, Wilhel mstraße Nr. 382. Ginzelne Nummern kosten 6,39 Neichsmark.

Fernsprechert Zentrum 1573.

Sanzeiger

tsanzeiger.

Anzeigenpreis für den Raum

einer 8 gespaltenen Einheitszeile (Petit 1,05 Neichsmark,

einer 3 gespaltenen Emheitszeile 1B 75 Neichsmark.

Anzeigen nimmt an

die Geschäftsstelle des Reichs und Staatsanzetgers Berlin Sñw. 438, Wilhelmstraße Nr. 32.

Nr. 243. Neichsbantgirotonto. Berlin, Montag, den 11. kiober, abends. Poftichecrtonto: Berlin ai621. 1927

Ginzelnummern oder einzelne Beilagen werden nur gegen Barbezahlung oder vorherige Einsendung des Betrages einschließlich des Portos abgegeben.

ͤ

*

Inhalt des amtlichen Teiles: Deutsches Reich.

Exequaturerteilung. Bekanntgabe der 12. Oktober 1927

amtlichen

Großhandelsindexziffer vom

Nachweisung über Branntweinerzeugung und Branntweinabsatz

im Monat September 1927. Filmverbot.

Preußen. Ernennungen und sonstige Personalveränderungen. Mitteihungen über die Verleihung der Rettungsmedaille bezw. der Erinnerungsmedaille für Rettung aus Gefahr.

Amtliches. Deutsches Reich.

Dem zum peruanischen Konsul in Chemnitz ernannten Herrn Kurt Plaschke ist namens des Reichs das Exequatur

erteilt worden.

Die amtliche Großhandelsindexziffer vom 12. Oktober 1927.

Die auf den Stichtag

des Großhandelsindexziffer des Statistischen Reichsamts beträgt:

12. Oktober berechnete

1813 600 Ver⸗ Indexgruppen 927 änderung 5. Oktbr. 12. Oktbr. in vo 1. Agrarstoffe / 1. Pflanzliche Rahrungsmittel . 144,5 143,5 97 2. Vieh w 18,4 1 ,,, 156 164, 8 41H30 4. Futtermittel . 141,0 141, 4 0, Agrarstoffe zusammen 138,5 138,5 40,0 d 130.4 131, 9095 III. Industrielle Rohstoffe und Halbwaren. . 6. Kohle J , h 0, R 1243 1244 61 k 103,4 103,6 40,2 d 164,8 163,8 0.5 10. Häute und Leder . 142,3 143,5 09 1 123,7 123,7 12. Künstliche Düngemittel ... 82,8 82,8 4 00 13. Technische Oele und Fette. 120,7 120,5 0,2 14 Kautschuk . 40,7 41, 41, 15. Papierstofse und Papier 150,7 1507 16. Baustoffe k 162, 3 1623 400 Industrielle Rohstoffe und Dalbwaren zusammen , 40,0 IV. Industrielle Fertigwaren. 17. Produktionsmittel . 130, 8 130, 4 0, 18. Kon sumgüter w 167,6 168,7 40,7 Industrielle Fertigwaren zu⸗ sammen ö 151,8 152,4 0,4 V. Gesamtinde⸗ ö 139, 8 139,9 4 0,

Monatsdurchschnitt September.

1) Berichtigt infolge nachträglich eingegangener Preisangaben Die Gesamtinderziffer war demnach gegenüber der Vor—

woche nahezu unverändert.

Von den Hauptgruppen weisen die

Indexziffern für Agrarstoffe und für industrielle Rohstoffe und

Halbwaren keine Veränderung

auf.

Die Indexziffer für

Kolonialwaren hat um O5 vH angezogen; diejenige der Gruppe industrielle Fertigwaren hat sich gegenüber der Vorwoche um

O,4 vH erhöht.

Innerhalb der Gruppe Agrarstoffe wurde der Rückgang der Inderziffern für pflanzliche Nahrungsmittel (bei niedrigeren Preisen für Weizen, Roggenmehl und Zucker) und für Vieh

durch eine Steigerung

der Indexziffer

für Vieherzeugnisse

(hauptsächlich infolge höherer Eierpreise) etwa ausgeglichen In der Gruppe industrielle Rohstoffe und Halbwaren haben sich die Indexziffern für Eisen (bei gestiegenen Preisen für Naschinengußbruch), für Metalle (Blei und Zink), für Häute und Leder (RNindshäute und Unterleder) und Rautschuk erhöht. Dagegen ist die Inderziffer für Textilien, unter denen die Preise für Baumwolle und Baumwollgarn nachgegeben und diejenigen für Rohseide und Hanfgarn angezogen haben, im

ganzen zurückgegangen. Die Aufwärtsbewegung X J . 3 Fertigwaren hat sich fortgesetzt. Berlin, den 15. Oktober 1927.

der Inderziffer für industrielle

Statistisches Neichsamt.

J. V.: Dr. Platzer.

Nachweisung über Branntweinerzeugung und Branntweinabsatz im Monat September 1927.

s f 2. 4 5 J J 10 JJ Von der in Spalte Von dem ablieserungsvflichtigen 82 Im Monat angegebenen Menge Branntwein (Spalte 4 * 5 * ? 3u gang 36. September 1927 entfallen auf sind hergestellt in 3 ö 5 S en sonstigen sind hergestellt ablieserungs · Gn. 85383 3 3 Branntwein *g* freien Brennereien . SI S331 * k S* Branntwein c) b) 85 2 533 * 353 32 35 35 383 9 w) 5 45151513333 3 8 8, J samt⸗ * 85 zu⸗ ** 5 davon 5 38 3 22 451535 9 3 * 5 63 5 535 23833 5 5 85 g 8 3836831 8 3 3535 Sp zugang S 8 sammen S nch im ehen s ** 11 8 k . 3 zin don 3, . * ö. R c 33 3 8 22 * ö anen e ,, . J Hektoliter Weingeist 43 897 21 371 65 263 31 637 12260 288 450 472 24 963 5 Io 5b 596 31 637 21 371 70 53 078 . ö ö 181 19 20 21 h Abgang K s 53 Abgesetzt gegen Entrichtung 3282 83 des allge⸗ ; 8353 5 8 28 283 davon für: meinen er⸗ des , . 38353 ö. 5 Ds der ; mäßigten Ver⸗ Essig. Verkauspieiscs für: des Gesamt⸗ * K 22 Preis im kauspreises brannt⸗ 3 . Aus b 888813. e, ,. ganzen 3. 1 q o) a) ; ) 9 fuhr, 1bgang 3 3 7* spitze Trink⸗ Riech u. son⸗ davon wein Heil. Rtech u. G . 8 3 36 S5 3 * 83 Heil ⸗· iin! Essen˖· im Vase ee, ,, Heil Gn“ Essen⸗ preises 2833 3 2* brannt· mittel n zen stige brannt. vreises mittel en en 3 5335 3* ö. wein mittel Zwecke ganzen wein mitte 58 5 Hektoliter Wein geist 51 082 5173 56 . 53 ö. 2211 19 343 130 138 883 20 . 17166 710 3 491 297 24 996 241 798 367 876 21036

gehören nach Spalte 7.

Berlin, den 14. Oktober 1927.

1) Weitere 1315 hl W. sind im Laufe des Betriebsjahres von den Zollstellen versehentlich in Spalte 9

nachgewiesen worden, sie

Reichsmonopolamt. Nebelung.

Die öffentliche

Film verbot.

Vorführung des Bildstreifens Todesflieger von San Francisco“, 6 Atte, 1614 m, Antragsteller: Nord⸗Film G. m. b. H. Ursprungsfirma: F. B. O., New York, ist am 11. Oktober 1927 unter Prüfnummer 16888 verboten worden. Berlin, den 14. Oklober 1927. Der Leiter der Filmprüfstelle.

Mildner.

Hamburg, Kalkhof 2.

„Die

aus

97

in Celle ist gestorben.

bezir? Erfurt it zum 1.

Breußen.

Ministerium des Innern.

Das Preußische Staatsministerium hat mittels Erlasses vom 12. bezw. 19. September 19 verliehen:

Die Rettungsmedaille am Bande an: Norbert Scharte, Gymnasiast, Ohlau. Die Erinnerungsmedaille für Rettung

Gefahr an:

Dezember

Ju stizministerium. Der Senatspräsident Quirll bei dem Oberlandesgericht

Ignatz Rogge, Rektoratschüler, Borken i. Westf., Franz Görsch, Schwerktriegsbeschädigter, Frankfurt a. M, Johann Nakonz, Bauer, Tzschelln, Kreis Rothenburg, O. L.

Ministerium für Landwirtschaft, Do mänen und Forsten.

Die Oberförsterstelle Königsthal im Regierungs⸗ 1927 und die

försterstelle Liebenwalde im Regierungsbezirk Potsdam zum 1. April 1928 zu besetzen. Bewerbungen müssen bis zum 4. November 1927 eingehen.

Oher⸗

Nichtamtliches.

Denutsches Reich.

Der in Nr. 242 des „Reichs⸗ und Staatsanzeigers“ ver⸗ öffentlichte Bericht des „Nachrichienbüros des Vereins deu scher Zeitungsverleger“ über die Vollsitzung des Reichsrats am 14. d. M. enthält die Angabe, daß der hessische Gejandte Freiherr von Biegeleben einen Antrag zum Entwurf des Reichsschulgesetzes gestellt habe. Diese Angabe ist dahin richtig⸗ zustellen, daß Freiherr von Biegeleben in den Ruhestand ge— ireten ist, und daß Hessen sowohl in den Ausschußberatungen über das Reichsschulgesetz als auch in der Vollversammlung am 14. d. M. durch den Ministerialdirektor Urstadt ver⸗ treten wurde.

Parlamentarische Nachrichten.

In der am 14. d. M. abgehaltenen Sitzung des Reichs⸗ tagsausschusses für Strafrechtsreform schloß sich an die in der letzten Sitzung erfolgte Vernehmung von drei Sach⸗ verständigen eine lebhafte Aussprache. Diese Gad er stinẽ en hatten sich über die ihnen vom Ausschuß vorgelegten zwei Fragen geäußert, ob es sich empfiehlt, die Altersgrenze der Strafmündig⸗ keit vom 14. auf das 16. Lebensjahr zu erhöhen, und ob es weiter⸗ hin notwendig oder gerechtfertigt ist, für die Strafverantwortlich⸗ keit noch eine besondere Altersstufe zwischen 13 und 20 Jahren zu bilden. Die letzte Frage war überelnstimmend, die erste nur von einem k bejaht worden. In der Aussprache schil⸗ derte die Abg. Pfüllf (Soz. auf Grund ihrer sozialen Tätigkeit, die sie seit 20 Jahren mit der Jugend in engste Berührung bringe, die seelische Eigenart der jungen Menschen, die eben aus der Schule entlassen seien. Deren Willensenergie sei noch nicht so ge⸗ estigt, daß sie bei zunehmendem Anspruch an die menschlichen Bedürfnisse oft 4 eigenes Verschulden mit dem k in Konflikt kämen. Auch bei den Jugendlichen aus sozigl höheren Schichten, deren normales Wunschleben befriedigt sei, kämen Dieb⸗ stähle in der Schule erschreckend oft vor. Rednerin sprach sich nach längeren Ausführungen dafür aus, die Jugendlichen, deren Wohl identisch sei mit dem Woh der Gesellschaft, dann, wenn sie gefehlt hätten, durch zweckmäßige Erziehungsmittel zu bessern, aber nicht durch langjährige Freiheitsstrafen in ihrer Besserung zu hindern. Abg. Stöcker GFlomm. verlangte die Hinaufsetzung des straffreien Alters auf 15 Jahre und wies zur Begründung u. 4. darauf hin, daß sich schon im Jahre 1891 eine Kommission der Internationalen Kriminalistischen Vereinigunng in diesem Sinne ausgesprochen habe. Darüber hinaus sei von dieser sogar