berechtigten, hat der freie, ungebundene Wille des Volkes zu J licher Betrachtung des Entwurfs gerade auf diesem Gebiet leicht
der Fassung des ersten und zweiten Kompromisses sowie ins⸗ ; t . Mißdeutungen entstehen können, liegt auf der Hand.
besondere das Wörtchen „indes“ hierfür beweiskräftig sei. Auch geben. die Tatsache, daß das Reichsgericht verschiedentlich von der aus⸗ Hört, hort! bei den Deutschnationalen.) Ich darf mich jetzt vielleicht mit ein paar kurzen Worten den nahmsweise erfolgenden Emrichtung von Volksschulen als Be⸗ Er führte am 31. Juli noch aus: Beratungen im Reichsrat zuwenden. Eingangs darf ich be⸗ kenntnisschulen oder als bekenntnisfreien Schulen spricht, kann Der Herr Abgeordnete ist auch im Irrtum, wenn er meint, die merken, daß verschiedentlich der Wunsch der Länder zum Ausdruck bei der rechtlichen Beurteilung der Frage zunächst ausscheiden, Staatsschule sei in die Brüche gegangen, indem ein neuer gebracht wurde, durch die Reichsgesetzgebung endlich von der da es sich dabe' um heiläufige Bemerkungen in der Begründung Faktor, der Erziehungsberechtigte, eingeführt werde. Ich Sperrvorschrift des Artikels 174 befreit zu werden. Hauptgegen⸗ von Entscheidungen handelt, welche ganz andere Fragen be⸗ glaube, der Erziehungsberechtigte ist früher zu kurz gekommen, stand der Erörterungen in den Reichsratsausschüssen waren die treffen. Mit Rücksicht auf diese Zweifel juristischer Auslegung und es ist eine Notwendigkeit, daß in einer staatlichen Organi- Stellung der Gemeinschaftsschule, die Frage des geordneten Schul⸗ sieht der Entwurf von 1927 davon ab, in der Frage der Stellung sation, die sich auf der Demokratie aufbaut, auch der Erziehungs⸗ betriebs, kurz, diejenigen Probleme, welche ich hier eben gestreift der Gemeinschaftsschule eine Entscheidung zu treffen. Der Ent⸗ berechtigte einen maßgebenden Einfluß auf die Gestaltung des habe. . ; . wurf kann also hinsichtlich der Frage der Stellung der Gemein⸗ Schulwesens erhält. In der Kostenf rage steht die Reichsregierung zurzeit auf dem schaftsschule nicht als verfassungsändernd angesehen werden (sehr Lebhafte Rufe rechts: Hört, hörth Standpunkt, daß eine Erklärung erst dann möglich ein wird, richtig! bei den Deutschnationalen), was bekanntlich auch von der Dadurch wird nicht, wie der Herr Abgeordnete befürchtet, an wenn die Gestaltung des Entwurfs und damit auch die vermut⸗ preußischen Regierung anerkannt ist, da er dieses Problem offen Stelle der Staatsschule eine Parteischule errichtet werden. liche Höhe der entstehenden Kosten etwas genauer zu übersehen ist. läßt und es der etwaigen Initiative der Länder überläßt. Jede In Beziehung zu der Berücksichtigung der Eltern steht der Einen besonderen Raum nahm bei den Beratungen im Reichs⸗ Benachteiligung der Gemeinschaftsschule wird aber peinlich ver⸗ Begriff des geordneten Schulbetriebs, zu dem ich auch noch kurz rat die Frage der besonderen Berücksichtigung im Sinne des mieden, indem ihr ungestenen ehen ihr im Landre ene, nm. Ausführungen machen darf. Er taucht in einem übrigens damals s Artikels 174 derjenigen Länder ein, in denen seüt längerer Zeit geräumten besonderen Stellung unter dem Gesichtspunkt völlig * elehnten Antrag des Abgeordneten pon Delbrück auf, ohne gesetzliche, nach Bekenntnissen nicht getrennte Volksschulen be⸗ freier, den anderen Schulen gleichartiger Entwicklungsmöglich⸗ d 9 . näher k wurde. (Unruhe und Rufe links: . stehen. Die Reichsregierung war nicht in der Lage, die Liste der keit das Antragsrecht gegeben wird, was in der Reichsverfassung . e, , * Glocke) ö. auf Wunsch des Reichsrats aufzuzählenden Länder in dem gefor— nicht vorgesehen, aber auch keineswegs untersagt ist. . ; ö derten Umfang zu erweitern. Gewiß steht der Reichsregierung Meine Damen und Herren! Gestatten Sie mir zu dieser Wenn Sie gestatten, fahre ich in nein Darlegungen . nicht die Befugnis zu, von sich aus zu entscheiden, welche landes⸗ Frage noch einige allgemeine Bemerkungen darüber, welche den Begriff des geordneten Schulwesens fort. Dieser Begriff rechtlichen Vorschriften bei Erlaß der Verfassung bestanden haben. Tendenzen bezüglich der praktischen Durchführungsmöglichteit der wird in das erste Schulkompromiß aufgenommen und bleibt in Auf der anderen Seite würde die Aufzählung eines Landes bei vorliegende Entwurf zur Wahrung und Herbeiführung eines wirk⸗ dem zweiten n , , , vermehrt um den Zusatz 4 nicht allseitig völlig geklärter Rechtslage und daher unvermeid⸗ . ö lichen Schulfriedens im Auge hat. Enispricht es wirklich der freie im Sinne des Absatz 1, stehen. (Hört, hört! bei den Deutsch⸗ licher Inanspruchnahme des Staatsgerichtshofs bzw. des be— Die den Attien in der zweiten Spalte beigefügten äch. uw dr rn 1620 (. Ausg), ger
Börsen⸗Beilage zun Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger Mr. 246.
Berliner Börse vom 19. kiober
1927 Heutiger Voriger Kurs
Auslãndische Stadtanleihen.
Bromberg 9s, get. Bukar. 85 kv. in K do. 986 m. T. in 4 do. 98 m. T. in M Budapest 14 m. T. do. 1914 abgest. do. 96i. C. gk. 1.3. 25 Christiania 1908 Tolmar(Elsapᷣ o7 4, 9 Danzig Mg. 19 A, G, DN, ausgest. bis 24.8. 17 Gneseno l. 07 m. T 1. 8. 33 Schles. landsch. A. 0. D do. 1901 m. Tal. 4. 53 8 Schleswig⸗Holstein, Gothenb. vo S. A Id. Kreditv. M. ausg. b. 81.12.17 do. 1906 4 39. 85. Schlesw. ⸗Hlst. ld. Kredi Graudenz 1900 * 4, 3, 8 3 Westfäl. bis 3. Folge. elsingfors 1900 auögestellt bis 81. 12. 17... o. 4. 88 8 3 Westfälische b. 38. Folge *4, se, 8 Westyr. Ritterschaftl. Ser. I- II m. Deckungsbesch. bis 81. 12. 17 ; sFopenhag. 92 in. 4. 3, 83 Westpr. Ritters. zaftl. do. 1910 11 in A Ser. I-II do. 18686 in 4 4, 389, 33 Westpr. Neuland do. 1898 in A schaftl. mit Deckungsbesch. bis Krotosch. 1900 S. 1 81. 12. 17 Zissab. S6 S. 1, 2** do. 400 Æ Moszk. abg. S. 28. 27, 28, s500 Rbl. do. 1009-109 , Mosk. abg. S. 30 bis s3, 5500 Rbl. Mosk. 1000 100R. do. S. 84, 85. 8686, 39, soo Rbl. do. 1009 100
Heutiger Voriger Heutiger Voriger Heutiger Voriger Kurz Kurz Kurz
4, 89, 83 Pomm. Neul fü Kleingrundbesitz, ausgeste bis 31. 12. 17 17.5 6
4. 38, 85 Pomm. RNeul. fün Kleingrundbesi
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do. 1900. gek. 1. 8. 24 Elbing os. O9, gk. 1.2.24 do. 1918, gek. 1. J. 24 do. 1908, gel. 1. 2. 24 Emden ot gkl. 5.24 Erfurt 1893, 01 M, os, 1910, 14, gek. 1. 10.23 do. 1898. 01M, gł. 23
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Das hinter einem Wertpapter befindliche geichen g Dresdner Grund;
bedentet, daß eine amtliche Preis eststellunz gegen- enten - Anst. Psdbr; ri a. M. 35 wärtig nicht fiattnndet ; z . )
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Deutsche Pfandbrief⸗ do. 4, 93. get. 24 Anst. Posen Ser. 1 Sofa Stadt... bis s unk. 360-344 1.1.7 an, ö .
Westf. Pfandbriefamt 8 4. f Sanggrundstücke. M 1.1.7 do. 1835 in 4
do. go. 1887 Straßb. i. E. 1909
Deutsche (u. Ausg. 1911)
Augsburg. J Guld.⸗L. ö do. 1913 1 Braunschw. 20 Tlr.⸗L. Thorn 1900, 06,09 4 Hamburg. 50 Tlr.⸗L. do. 18985 9 Sachs.⸗Mein. 1GlId.⸗L. Zurich Stadtso id] 8 1. C. 1. 19. 20, ** S. 1 i. K. 1. 1. 17, S. 8 4. R. 1. 7. Mn
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Ausländische Staatsanleihen.
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Seit 1. . 19. 1. 6. 30. * 1. 8 1. 1. . 12. — ö. . . 1. 10. 19. 1 6 1. 12. 18. zt. H. 11. . 83 L. IL. Eo. 1M . Z. 29. u 4. 8. 29. a L. 68. 23. Chil. Sp. G. 12 23 sw, peng u 1. 5. 28. u 1. 165. 25. E 1. 11. 23. 1 16. 1. 28. Dan mb. S. S*
Für sämtliche zum Handel und zur amtlichen Börsen⸗ he, . * notiz zugelassenen Russtschen Staatsanleihen yo Inselst 3 gar. findet gegenwärtig eine amtliche Preisfestsetzung „o do Er- Ver S g
nicht statt. inniänd. Syp V. , . Fütländ. Bdk. gar. 37h do. Kr. V. S. 5 i & *. do. do. S. o in K 5 1.4. ; do. do. S. 5 in ö 396 Kopenh. K
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Pfandbriefe und Schuldverschreißb. deutscher Hypothekenbanken. Au swertungsberechtigte Pfandbriefe u. Schuldverschs. deutsch. Hypoth.⸗Bt. sind gem. Bekanntm. 3. 26.8. 28 ohn Hinsscheinbogen u. ohne Erneuerunggschein lieferbar. ie durch getenn zeichneten fan etese u. Schuld. verschreibungen sind nach den von den Gesellschafte gemachten Mitteilungen als vor dem 1. Januar 191 ausgegeben anzusehen.) Bayerische Hyp. u. Wechselban verlosb. u. unverlosb. M (8g PM) — Berl. Hyp.⸗Bk. .
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beansprucht und in den meisten Ländern auch gehabt als auf evangelischer Seite. Auf evangelischer Seite ist die Sachlage auf Grund des historisch Gewordenen und auf Grund des in diesem Punkte voneinander abweichenden Volksempfindens in den einzelnen deutschen Ländern sehr verschieden. Während in Süd⸗ deutschland die Kirchen von jeher weitgehenden Einfluß auf den Inhalt und die Methode des Religionsunterrichts, zum Teil die gesamte Leitung und Ueberwachung dieses Unterrichts in beiden Konfessionen gehabt haben, gibt es in Mittel- und Norddeutsch⸗ land Länder, in denen, insbesondere seit der Revolution, die Kirchen keinerlei Mitwirkung bei der Gestaltung und Einrichtung
Erneuerung ist aber nicht möglich, wenn der Mensch sie nur zu entwickeln fucht aus seinem Innern heraus, nur durch die eigene ihm innewohnende Kraft. Sie ist nur möglich, wenn sie gespeist wird aus der Quelle des Ewigen. Zu dieser Grundauffassung hat sich die Reichsregierung seinerzeit bekannt, indem sie durch den Mund des Reichskanzlers am 3. Februar erklärte: Wir sehen, daß unsere ganze heute bestehende Kultur auf christ⸗ licher Grundlage erwachsen ist. Aus diesem Mutterboden heraus muß sich der Geist des deutschen Volkstums immer wieder er⸗ neuern. Solche Gedankengänge werden ihre Auswirkung finden bei dem von der Reichsregierung in Aussicht genommenen
do. ot, og. 11, gk. 31. 12.28 do. 87-99, 05. gk 31. 12.23 do. 96. 02, get. 81. 12. 23 fe, e,, , . o. amort. St. -A. 19 A do. do. 1919 6 kleine do. do. 10 000 bis 100 000 4
do. do. 600 000 46 do. do. St.⸗Anl. 1900 bo. O7, os, O9 Ser. 1,2, 11, 18 rz. S3, 14 r3. 65 do. i668]. 51,98, 99, 1904 do. 1686, 9, 1902 Lübeck 1923, unk. 28
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Spandau O9 M. 1. 10.23 Stendal ol, gek. 1.1.24 do. 1908, gek. 1. 4. 24 do. 19603, gek. 1. 4. 24 Stettin V Binsf. 8 - 18 Stolp i. Pom.... Stuttgart 19, os, Ag. 19 Trier 14,1. u. 2. I. ut. 25 do. 1919, unk. 80 Viersen 1904, gk. 2. 1.24 Weimar 1688, gk. 1. 1. 24 Wies bad. 1905 1.Auz⸗ gabe, rückz. 1987 do. 1920 1. Ausg., 21 2. Ag., gek. 1. 10. 34 do. 18 Ag. 19 I. u. II. ek. 1. ⁊1. 24
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do. 1891 in 6610 do. 1894 in 16 do. do. m. Talon do. 1896 in 1 do. do. m. Talon f. do. 1898 in 4K 1 do. do. m. Talon f. do. konv. in K 1* do. 1908 in do. 1908 in 1 do. 1910 in u Schwed. St.⸗A. 89 do. 1886 in do. 18680 in S do. St.⸗R. 04 i. 4 do. do. 1906 1. 4A do. do. 1888 Schweiz. Eidg. 12 do. do.
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9 Wilmersd. (Bln.) 1913 J . do. Eisenb.⸗R. v0
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9 durch“ gekennzeichneten Pfandbriefe sind nach do. do. Ser. 2 en von den Landschaften gemachten Mitteilungen do. kons. A. 1890 als vor dem 1. Januar 1918 ausgegeben anzusehen.) do. unf. 08, os Gekündigte und ungeklindigte Stücke, Türken Anl. ob. verloste und unverloste Stücke. do. 1908 in 4
a Calenberg. Kred. Ser. ,,. Sri E (get. 1. 16. 28, J. 4. 1 —— o. 40 Fr⸗Losf
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Ser. 8ot -- 830 (89 do. do. Ser. 661-78 . do. do. do. Ser. 181 — 2430 0.58 6 ann. Bodkr.⸗Bk. Pfd. Ser. 1-16 d. da. Komm. ⸗Obl. Ser. 1 Mectlba. or u. Wechs. Ban omm.⸗Obl. Ser. I — — Mectl Str. vp. G. . Ser MM I6 0 Meininger dp. Van Em. 1 -17* 121b 6 do. do. im. ⸗Pfd or. 12550 6
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heitlichen Entwi ter Tage deick i nationalen) Der Abgeordnete von Delbrück hatte erläuternd be⸗ treffenden Senats des Reichsgerichts dazu führen können, daß issern bezeichnen den voͤrlckten, ie in ders brtten 26. . do. 1s, zei ä enge, n eienr der arise ieee nge, wertts es seue ichs öncer alen Unftaunen veiengt nr den be hach den Eäterutnis ze itte zie Auhsähtents dez betta J , d eee. . de ern, ohne daß dies die Reichsverfassung verlangt? Ein solches un⸗ für ne Minderheit . 16 oder 20 Kindern in einem kleinen Landes zu Unrecht erfolgt wãre. Ein solcher Fall würde aber , so ist es dasjenige des vorletzten ö , * ;,, g. demokratisches Verfahren würde Unruhe und Kampf bis in die Ort eine besondere Kon fessionsschule eingerichtet wird, sondern Rückwirkungen narf nne , Art nach sich ziehen, welche e Die Kutierungen für Tetegraphische amas. rennen Gm es ⸗ . vr. 1d entlegensten Teile unseres Vaterlandes tragen. (Sehr richtig! nur, wo die Verhãltnisse es gestatten. Es ist vielleicht nützlich, die Reichsregierung im Interesse . i , m n,. . Ge⸗ 6 n. für d, , de , . . P. 3 1920 ukv. . rechts) Ich bin voll davon durchdrungen, daß große Probleme bei der Interpretarmon dieses Begriffs die K setzes unbedingt vermeiden muß. (Sehr richtig! bei den Deutsch—⸗ k K 1 Fulda. 0 . nicht ohne Kampf gelöst oder auch nur gefördert werden können. Deftnitz on gahsicht 36 , , . . . nationalen) . . laufe Kursangaben werden am nächften Por fen . harnmnor. er n on . . Soll das aber bie primäre Grundlage für die Reichsgrundsatz= licher Autorität wie Delbrück nicht ganz aus den Augen zu ö über den Umfang der besonderen k. k e e . . 3. gesetzgebung sein Wird nicht auf lange Sicht hinaus die Ge— verlieren. (Sehr richtig! bei den Deutschnationalen.) . . Ansichten erheblich auseinander. So weit ö 2 ö ö . 4 meinschaftsschule besser fahren und sich ruhiger entwickeln können, Wesentlich weitere Auslegungen, aber auch nur in all— mel e g ulgeien e ,, . . ge . en,, . . GJ Jo . . wenn sie in friedlichem Wettbewerb neben der Betenntnisschule gemeinen Redewendungen, gab in Weimar Herr Staatssetretär ö über . 5 . . . ö mr, n, — * . zur Durchführung gelangt, als wenn sie zur Regelschule bestimmt! Schulz. Um die genaue Bedeutung des Begriffs ist ein heftiger Landesgesetzgebung dauernd überlassen 2 . 6 ö Bankdiskont. Deutsche Provinzialanleihen. eidelbg. oJ. Ala. 1. und damit ständig zum Gegenstand der Bekämpfung durch die Streit entbrannt. Auf der einen Seite wird ein geordneter schiedene Gebiete den Reichs dauernd vers hiedenes Recht schaffen 3 ,,,. . , . 6 Hins berechnung. n, , . anderen Richtungen gemacht wird? Die Ueberleitungs. Schulbetrieb nur dann anerkannt, wenn in der Gemeinde die 1 hielt . 1 nicht für ö . i n g ,, i. . , . bestimmungen des Entwurfs, die, wie ich einschalten darf, übrigens nach der Gesamtzahl ihrer Schulkinder größtmögliche döhen⸗ und Ich darf vielleicht bei dieser Gelegenheit. auf 39. Frage des . . , ö . bemerkenswerterweise in den Grundgedanken dieselben sind wie Breitengliederung des Volksschulwesens erreicht ist. Dies läuft Herrn Abgeordneten Dr. Haas (Baden) e, e. und ganz Deutsche Staatsanleihen 8 3. . 4. . u. . in dem Entwurf vom Jahre 1921, knüpfen daher überall an den letzten Endes darauf hinaus, Antragsschulen (Artikel 146 Absatz 2) kurz als selbstverftãndlich feststellen, daß der ., . mit ginsberechnung. i h ö. ö 7 ö bestehenden Zustand an und suchen Unruhe und Erregung zu nur zuzulassen, wenn damit die gleichen Schulsysteme wie das . die Presse bekanntgegeben wurde, . . , fuer, ore , , , e , , vermeiden. Vergleicht man damit die preußischen Anträge, welche höchstgegliederte entstehen. fabinett ö i , . 5 ö. . Frage . IG. 17. . e , ite. in jeder Gemeinde die Bevölkerung zum Abstimmungsverfahren Damit gerät man in Widerspruch zu Absatz 2 des Artikels 146. nahme der Herren volksparteili ö ini ö ö ö ö. 35 gr r en nnr . ei, n n e ö ei ö., über die Art der Schule aufbieten wollen, so kann man das nur Auf der anderen Seite wird das Gewicht im wesentlichen auf J 4 ö. -. ,, . hin 5. 63 do. 16 id. 1 — ,,,, Ich en ern Win zn als Bewirkung des Schulkampfs in jedem kleinsten Ort bezeichnen. die innere Leistungsfähigkeit der Schule gelegt und demgemäß glaube, daß 66. den 64. h. J ; . ö 1 . . (Sehr richtig! bei den Deutschnationalen.) Ich möchte in diesem die einklassige Schule in allen Verhältnissen als geordneter Schul⸗ n , ,, oled nnn . Entwurf im Reichsrat in , e , . d 6 ian 4 2 nage , ner, 31 Zusammenhang auf die Kostenfrage nicht besonders eingehen. Aber betrieb im Sinne des Artikels 146 Absatz 1 anerkannt. Ich darf k 491 be e, . k hen n, gan det welche 13 ö. . de. Ag. 18. 1 ss obi. st k einerlei, ob Reich oder Länder in erster Linie die Kosten zu vielleicht auch noch auf die Begründung des Grundschulgesetzes den Schutz des Artttels 174 für sich beanspruchen , ,. 36 n e e , 2 1 * , * übernehmen haben: die Kosten trägt die deutsche Wirtschaft. (Sehr hinweisen, wonach die einklassige Schule auch als dem Artikel 146 ö ke, Jänner fel bin,, Ausschußberatung [n. J,, Ohne gina berechnung. e 366i rn g. richtig! rechts und in der Mitte.) Und daß eine solche Auf⸗ Absatz 1 entsprechender Schulbetrieb ausdrücklich anerkannt wird. . preußzishen Anträge zur Sicherung der Gemein— ( I er er dia. i 1 ar en, i sh. JI Der vorliegende Entwurf geht im wesentlichen davon aus, schaftsschule als Regelschule als mit der Verfassung nicht verein- E, ,, . . . ländern Preußen und Bayern weit erheblichere Kosten verursachen daß eine Schulorganisation, die nach den bisher geltenden Landes⸗ bar ablehnten. Nach der Ablehnung des Entwurfs im Reichsrat . Il eln e, ni. grandenb . Prov. os 11 do. . i626 niuß als die Regelung des Entwurf, bedarf keiner weiteren Er- gesetzen zulässig war und demnach als geordnet galt, auch tünstig standen der Reichsregierung zwei. Möglichteiten offen: entweder n aun i hac st ö . . , n ,. örterung. (Sehr wahr! rechts. — Lachen links) Im übrigen einen geordneten Schulbetrieb darzustellen vermag. Ich muß den Entwurf zurückzuziehen oder die ursprüngliche Vorlage — und — nei . . e , e m, ,. würde ein derartiges Verfahren im Widerspruch stehen zur wahren hinzufügen, daß die Reichsregierung es allerdings als eine un-! zwar ohne Aenderungen — dem Reichstage zur Beschlußfassung Cassel. Bdatr. S. a2 x6 . Gesinnungsfreiheit, welche nach dem Willen der Reichsverfassung erläßliche Voraussetzung des Reichsschulgesetzes ansieht, daß gewisse vorzulegen. Die Reichsregierung hat selbstverständlich den letzteren k e. . k durch mäglichste Berüchsichtigung des Elternwillens bei der welt. Grundsätze über diese schwierige Frage in dem Reichsgesez ent. Weg eingeschlagen. Ich darf vielleicht noch nachträglich ku der he ln i r e ser e, m un nenn r r g; anschaulichen Gliederung der Volksschule zum Ausdruck kommen halten find und diese Materie nicht einfach der Landesgesetzgebung Geschäftsordnungsdebatte bemerken, daß eine einheitliche Stellung- kö Cannabersche Ero. m rr , , . soll. Wenn entsprechend diesem Elternwillen durch den Entwurf überlassen wird. (Sehr gut! bei den Deutschnationalen.) nahme des Reichsrats bei der Ablehnung dieses Gesetzes sich nicht . e n , m, 2 . nh; auch die bekenntnisfreie Schule legalisiert werden soll, so entspricht Besondere Aufmerksamkeit hat die Frage der Regelung des ergeben hat. Die Reichsregierung wäre also auch nicht in der n, mn 1. 16. 4. ,, in hen 1e, dies nur dem demokratischen Prinzip unserer Zeit und dem Text KReligionsunterrichts erregt, bei der ich vielleicht auch noch einen Lage gewesen, eine solche mitzuteilen; denn es ist nicht üblich, — ger ren n m n, Ge dba e der Reichsverfassung. (Sehr richtig! rechts und im Zentrum) Augenblich verweilen darf. Es ist selbstverständlich, dah das etwa die Stellungnahme der einzelnen Reichsratsmitglieder diesem — ; , , Es ist im übrigen ein Gebot der Toleranz, ein Gebot der alleinige Aufsichtsrecht des Staates auch in dem Entwurf erwähnt hohen Hause hier zu unterbreiten, wenn es der Reichsrat nicht , . kö Gichbescheidung staatlicher Gesetzgebung gegenüber geistigen wird. Eine Aufsicht der Kirchen kommt daneben nicht in Frage. ausdrücklich wünscht. (Sehr richtig! bei den Deutschnationalen git B tig 12. 1. a IL. Len! er. , Hä ini, Strömungen, wenn auch dieser Schulart Freiheit der Entwicklungs⸗ Daran hält auch der Entwurf fest. Da aber nach Artikel 149 Den Erfordernissen der Fehlen, ist durch 3 Form der . / zz . üusg. 14. Ghenbech 2. . 6 möglichkeit gegeben wird. der Reichsverfassung der Religionsunterricht in den Bekenntnis⸗ mittlung der Vorlage an den . m nach Ansicht der Reichs= KJ n,, de , , Meine Damen und Herren, ich darf bei dem Kapitel Berück⸗ und Gemeinschaftsschulen ordentliches Lehrfach ist und in Ueber⸗ . . . . * darf vielleicht zum Schluß Dt. . . ö J Caen le ge ln, do. gs, os. t. ne sichtigung des Elternwillens wohl einen Augenblick verweilen. einstimmung mit den Grundsätzen der betreffenden Religions ine 97 ö tuchen A gführun . einschi. i hf . ö 1 , ; Firmasens ad. 39. Dieses Recht der Erziehungsberechtigten, Einfluß auf die welt- gesellschaften unbeschadet des Aufsichtsrechts des Staates erteilt nach diesen . und Eee, rech . ö u Jö. . ↄhs anderer f B mn iin. Cie g fahrn K anschauliche Gestaltung der Schule zu gewinnen, ist keine Er⸗ werden soll, und da der Staat selbst sozusagen bekenntnislos ist noch ein ö. hg, , . , 9 636 . 1 6j 14 6h . , . findung der Neuzeit. Ich darf erinnern an die Bestrebungen (Artikel 187 Absatz 1 R. V.), so muß den Religionsgesellschafen grunde des Interesses ö. weite 3 ö. ie n . ö . e ere nm , . zoo S a 2. 9 eg — dees e h rn 1do0s, og dieser Art aus dem 17. oder 18. Jahrhundert, an den Süvernschen bei der Gestaltung des Religionsunterrichts eine gewisse Mit- . des lter nw ilte nz und die ö ö Er ö 9 ⸗ ö k be gi d. or = ü Entwurf eines preußischen Volksschulgesetzes, an die Erörterungen wirkung ermöglicht werden. (Zuruf von den Kommunisten: Also des Religionsunterrichts in k , . einschl i, Aßlösgssch! do. * * , k des Frankfurter Parlaments. Seit der Revolution sind diese doch Aufsichth — Ich habe mir erlaubt, zu sagen: eine gewisse r. der Religionsgesellschaften, das heißt 64 . ö . . . ( vi r nnn rien 0 gane nr. 6 n r. doᷣ 1953 M Bestrebungen stark hervorgetreten. Ich darf daran erinnern, daß Mitwirkung, Herr Kollege! — Es muß ihnen gestattet werden, Wir sprechen und schreiben , ö 6 . ö . K ; k die Reichsverfassung an drei Stellen die Rechte von Erziehungs— sich zu überzeugen, ob die von ihnen allein aufzustellenden Grund⸗ e . . ,. n. . ö. 3. a . . vader rn r. ginzs. 8-20 3. * E. . ge ii. r. berechtigten festgelegt hat, in den Artikeln 120, 146 Absatz 2 und sätze auch beachtet werden. Auf katholischer Seite hat die Kirche bei dieser Ge egenheit a, w, hier 96 e , Gn geemen isi int an Kreis eu. ö ö 8. 2g. 149 Absatz 2. Aus letzterem ist das Gesetz über die religiöse von jeher einen größeren Einfluß auf den Religionsunterricht zu denken, dabei in hervorragender eise mitzuwirken. 3 . ö,, 6 3s. Kindererziehung hervorgegangen. Das Recht der Erziehungsberechtigten, auf die Wahl der Schulform einen gewissen Einfluß auszuüben, ist durch die Ver⸗ fossung festgelegt. Es entspricht demnach der Verfassung, wenn dies Recht auch im Reichsschulgesetz des näheren geregelt wird, und der Vorwurf, das Reichsschulgesetz liefere die Schule den Eltern aus, sollte sich an eine andere Adresse richten. Er ist im übrigen nicht neu, da er auch bereits dem Enwurf von 1921 gemacht wurde. (Hört, hört! im Zentrum und bei den Deutsch— nationalen.) So wenig ich die Beratungen durch irgendwelche Zitate auf— . . ; halten darf, 6 ich mich ,. , . einige . aus des Religionsunterrichts haben und in denen eine derartige Mit⸗ Reichs schulgesetz. J J 9 . , e,, der Rede des Herrn Staatssekretärs Schulz vom 18. Juli 1919 wirkung namentlich in Lehrerkreisen als unerträglich empfunden Bei der nicht sehr tief in die Materie K tt , . n , ,, über das Elternrecht wiederzugeben. Er sagte: wird. Es wäre widerspruchsvoll, wenn der Staat den dogmatischen handlung des Entwurfs in weiten ö der effent ich . J,, Das einzige Prinzip, das die Frage löst vom Standpunkt der und kultischen Inhalt des bekenntnismäßigen Religionsunterrichts Widerspruch und Zuruf links) dürfte es immerhin gut sein, . k Freiheit und Gerechtigkeit nach allen Seiten, besteht darin, daß von sich aus bestimmen wollte. Es entspricht vielmehr der Logit diesen Grundgedanken der Reichsregierung wieder in . 6. n a. — man die Entscheidung den Schulgemeinden, den Erziehungs« der Reichsverfassung und auch der Gerechtigkeit, wenn man dies innerung zurückzurufen. Mit besonderem Ernst. . ‚. . . 8 , n. r. e e. n. berechtigten, den Eltern überläßt. den Religionsgesellschaften überläßt. Daraus ergibt sich zwang⸗ fühl gesteigerter Verantwortung gehen wir an die Ein osung . 1 Jö , . e ür en g ,. (Lebhafte Rufe bei den Deutschnationalen: Hört hörth läufig, daß den Religionsgesellschaften in irgendeiner Form Ge⸗ Versprechens der Reichsregierung heran, da 26 ö . . ö 1 ,, 2. * . 9 . . 11 Damit kommt jede Auffassung zu ihrem Recht. legenheit gegeben werden muß, Einsicht in den Religionsunter⸗ unseres Volles handelt, deren 3 6. ere 5 nch eeststeht 5 e een. . . 6 . M ö un . do. Goldr. in ff. t 2 bn aomY * dbb Und er fuhr dann fort: richt zu nehmen, ohne daß ihnen Aussichtsbefugnisse, die sie selbst wollen ein Geschlecht heranbilden, welche uners [ terli fe t , . * . *. 9 , . . ö e een e * ( . Es freut mich, wenn auf diese Weise die Eltern, die Erziehungs- nicht wünschen, zuerteilt werden. Ich bitte im übrigen um auch in den Kämpfen einer sturmbewegten Zeit. Wir aber wissen ö ir. 3. . 106 n,. 9 1 k 969 ö e 6. 56 Mitteldtsch. k aeg berechtigten immer wieder in bestimmten Zwischenräumen ge⸗ Verständnis für die Absicht des Entwurfs, verschiedene Formu⸗ um diese Kämpfe, wenn wir lie auch . eigenen Leib ö. 9. nie a ger , n le. 9 do. 1002, get. 2. 1. 24 9 . ꝛ ö ee, ,,. do. do. Grund rent S. 2 M. . l nötigt werden, sich zur Schulpolitik zu äußern und Stellung lierungen für die beiden großen Konfessionen zu vermeiden. Es eigenen Empfinden nicht so früh zu spüren bekommen haben wie ö 6 ( 8 . . zu diesem Problem zu nehmen. wird ein gerechter Ausgleich versucht, nämlich: in den Ländern, unsere Kinder. ; ,,,, 39 ,, 5 be chen T. ; R * (Hört, hört! bei den Deutschnationalen.) in denen die Kirchen einen weitergehenden Einfluß haben, es bei Die Jugend lernt die Not, den Kampf des Lebens früher . e, ir , ws ; — n 3. — = n n r rr, n, err e mr as, . do. ( j ĩ i i ür di ü nnen, als es in glücklicheren, ruhig dahinfließenden Zeiten der Schl Holst. agst. bi 12 11a, i a . z 9 2.1 sa s=—=2m u. 2 tt L. 8. Rr. 3e r u. do, gomm. ·Obl. G6 Und dann sollen die Eltern entscheiden, ob sie für diese oder diesem Zustand zu belassen und für die anderem Länder nur das kenr n., als e glücklichere: i : 3 TVefsau bos gl.. j. zd *I milich nin neuen wren Ker Fatsft. Cem mm! J, jene Schulform sind. Die Entscheidung haben die Erziehungs« ! unbedingt Notwendige vorzuschreiben. Daß bei nur oberfläch⸗ J Fall ist. Ich spreche hierbei nicht nur von der äußeren, materiellen (