Schles. Ldsch. G.⸗Pf. do. do. Em. 1.. do. do. Em. 1.. Schlesw. Holst. Elkt. Vb. Gld. A. 6. rz. 27 do. Reichsm.⸗Anl. A. 6 Feing. r3. 29 do. do. Ag. 7. rz. 31 do. do. Ag. 4. r3. 26 Schlw. Holst. lsch. G. do. do. Ausg. 1924 do. do. Ausg. 1926 do. do. Ausg. 1927 do. do. Ausg. 1926 do. Ldsch. Kreditv. Gold⸗Pfandbr.
do. do. do. do. Prov. Rchsm.⸗ A. ann, 18 Fg., tg. 27
do. Goldel. A. 16 do. NM ⸗A. . Ai]
do. A. 21M. tg. 8s . Gld. A. 18, tg. 32 do. A. 20, tg. 82 do. tg. 1. 1. 30, Sẽtldd. Bodkr. Gold⸗ Pfdbr. R. 3, ut. b. 31 bo. do. do. R. . uk. b. 32 do. do. do. R. , uk. h. 82 do. do. do. S. 1 (Lig. Pfdbr. o. Ant. Sch. Anteilsch. z M S Lig. G Pf. d SüddVodkrdb. Thür. Ld.⸗Hyp.⸗Bl. G.⸗Ps. S. 2, fr. Bk. f. Gldkr. Weim. r3. 29 do. do. S. 1 ug, rz. 81 do. do. S. 5, uk. b. 31 do. do. S. J, uk. b.31 do. do. S. 9, ut. b. 31 do. do. S. 10, uk. b. 32 bo. do. Kom. S. 4 ulsg do. do. do. S. 5 uk. b. 32 do. do. do. S. 8, uk. b. 32 do. do. do. S1 1, uk. bg WeimarStadt Gold 19296, unk. bis 81 Westd. Godkr. G. Pf. do. Em. 6. rz. ab 32 Em. 8, rz. ab 80 . Em. 9, rz. ab 81 Em. 11 unk. 32 Em. 10 unk. 32 E. 14 uł. b. 1.7. 32 Em. 7 uk. 3 1.8.82 Em. 2, rz. ab 29 . E. 17, Mob. Pf. Gd. ⸗K. E. 4. rz 80 do. E. 5, rz. 32 do. E. 13 unk. 32 Westf. Landesbkt. Pr. Doll. Gold R. 2 M do. do. PrvFg. asutgh do. do. do. 26, ul. 31 do. do. do. 27M. 1, us do do. Lsch. Prov. do. do. do. Westfäl. Pfdbr.⸗A. ür Hausgrundst. Ild. Pfdhr. ut. 52 Württembg. Spark. Girov Rm. r3. 1.4.29 Buckerkredbt. G. 1-4, tilgbar 1. 10. 29 Bwickau Stadt RM⸗ Anl. 26, uk. b. 29
Bei nach olgenden Wer
— — *
D ee = 8d = = 0 o — 0 — — — D D 0 0 2
D — 00
—— — d —— — Q 0 2
C CCC — = 2 — — — — — — — * — * — * — * —
c = D — O —— — D R Q O OD —
D D = 2
— — — — — —
— — — — — — Q — 1 ;;... — — — — — & 2.
— — 2 * — —
r PPR C
— — — 22
— — — — — — — — — — k
— *
— — — — — S —
— 2 2
2 2 1
222 — 2
2 — — 2 D 2
tpapieren
fällt die Berechnung der Stitckzinsen fort.
Bd. Ld. Ele t. Kohle do. do
Anh. Roggw. A. - * 16 ; 15
Bk. f. Goldkr. Weim.
Hyp.⸗Pfd. Ser. 1*8 Verl. Roggenw. 23 * Brdbg. Kreis Glettr.
Werke Kohlen F. Braunschw. Hann.
Hyp. Rogg. Kom.“ 6
f f f
f.
3
f. 8 55
14.10 1.2.5 1.2.5
12859 iT dan g
10, 4h ꝗ 1294 12. 4h 1.4.10
1.1. 1.2.5
1.1 1.1.7
Breslan⸗Fürstenst. Grub. Kohlenw. Deutsche Komm. Kohle 23 Ausg. 1 t do. do. Rogg. 23 A. 1* Di. Landestultur⸗ Anl. Roggen M ö Dtsch. Wohnstätten Feingold Rethe?* Deutsche Zuckerbant Zuckerw. Anl. 6 Dres d. Rogg. A. 22 6 Elettro⸗ Zweckverb Mitteld Rohlenw Ev. Landest. Anhal Roggenw.⸗Anl. I do. do. 6 Frankf. Pfobrb. Gd Komm. Em. 125 Getreiderentenbt. Nogg. R. B. R. 1-373 do. do. Neihe 446*5 Görlitzer Steink. Großkraftw. Hann Kohlenw.⸗ Anl. 185
Lands bg a. W Rgg. Landschaftl. Centr.
Lippe. Land. ⸗Rogg. Anw., cz. 1.11.27
Mecklenb. Schwer Roggenw.-Anl. 1 u. I
3 Hyp.⸗Bt Gold⸗
Nordd. Grundkrd. Gold ⸗ Kom. Em. 125 Oldb. staatl. Krd. A Roggenw. - Anl. 3 Dstyr. Wi. Kohle ö do. do. 3 Pomm. landschaftl.
Roggen⸗Pfdbr.“ 10 f.
Preuß. Bodenkredi Gld.⸗ Kom. Em. 1 35 Preuß. Centr. Boden
Noggenpfdb. * S f
do. Rogg. Komm. * ß Preuß. Land. Pfdbr.
Anst. Feingld. N. 1 10.
do. do. Reihe 18 do. do. R. 11-14, 16385
Preuß Kaliw⸗Anl. gs bo. Roggenw. A. Prov. Säͤchs. Ldschft. Roggen⸗Pfdbr.“ Nhein.⸗Westf. Bdlr. Rogg. Komm.“ RNoggenrenten⸗Bk. erlin, R. 1 — 11, . Pr. Pfdbr.⸗Bl.“ do. do. N. 12 — 16 Sachs. Staat Rogg.“ Schlestsche Bodenkr. Gld. Kom. Em. 1 * Schles. Ld. Roggen“ o Schlesw.⸗Holstein Ldsch. Krd. Rogg.“
gwickau Ete ink as. s
Sortlaufende Motierungen.
De. Anl. Auslos. Sch. einschl. is, Ablösgssch. Nr. 1.60000 Deutsche Anl-Ablssungssch. ohne len, dr. . taatisg B ö
4 Hamb. amort.
Heutiger Nurs 51, 8 A 61, 5b 14, S i 14h
Voriger Kurs 52 A S1 ù 51, 9b
m. Em. 145 6. Neiße gohlenw.⸗A. * pngf.
—
Har mn
8
1a. Sb Gai νναᷣά',b
d o,. rip
8) Bosnische Eb. 14 8 do.
8 do. 4 do. do.
Invest. 58 Mexitan. Anleihe 1899 do. 1699 abg.
& 6p zs. s c . j6
36. 78 à ss 5 a
19064 .
do. do. 190 abg. .
4 43 Oest. ö . Anl.
44 I do. do. 15
amort. E Goldrente
45 do. 4 do.
* 415, 41
4
4 nunif. Anl. os — ß 4 Anleihe 1905 4
do deo.
do. do. m. neu. Bog. d. Caisse⸗ Commune Kronen⸗Rente. konv. do. J. J. do. konv. do. M. N. do. Silber⸗Rente.. do. Papier⸗Rente ... Tlrĩ. dn, m., 1005. 4 . Bagdad Ser. 1.. ö ̃ Herd er n,, ,
r. .
1906
.
28.25 d 26.
7 R 266
n eh VT is Is is s g R 13 irn iss
r ses à 12a.
do. Boll⸗ Obligationen 12.8 2 12,96
4 Türkische 409 Fr.⸗Lose ... * Ung. Staats rente 1918 488 do. do. 18 m. neu. Bog. d. Caisse⸗Lommune 31 do. do. 1814 4 X do. do. 14 m. neu. Bog. d. 8 , . do. Go
drente
do. do. m. neu. Sog. d.
Caisse⸗ Commune
4 do. Staatzrente 1910
4 do. Kronenrente
Lissabon Stadtsch. I. II. 4 J Mexifan. Bewäss
47 do. do. Elektrische Hochbahn
esterr. Baltimore⸗
65 0. .
Verein. Elbeschiffahrt ....
Bank Elektr. Werte
Bant fü Brauindustrie .. Bayer. Hyp. u. Wechselb. Bayer. Ver.⸗B. Münch.⸗Nb.
Deste rr. Kredit Reichs bank Wiener Bankverein
Accumulatoren⸗Fabrtk ...
Adlerwerkte
Aschaffenburger par: Masch. . 8
Augsburg⸗Nürn
Tehuantepec Nat. .... d abg.
adj.
Schantung⸗Etsenbahn .... 8 Hochbahn. ... ng. . 3 . ö. Canada⸗Pacifle Abl. ⸗-Sch. o. Div.⸗Bezugsschein ... Anatolische Eisenb. Ser. 1 do. do. Ser. 2 . Mazedonische Gold
28. 8 6 sz a 2s, 18h zm 3 g An, s6
18 b 6 8 A 10h r 18. sb
17 2123*IMISJꝗ 18, 7sb d à 19.5
Noch nicht umgest.
6s. s à 6s 165 d jös Sh 176 d 178 3h 164 zen a 2 6b 1667 à 15685 ù 1698 188
. . 5. 3 9s
185 n iS isa
— —
37 à 36.5 à 37 * 36.5 a 8y 6
Nn 16 a i655 n is pb
o s a 16h .
1 . 2
29.5
ez
5
2 8 13x d 2 R s3d
38 n 33m gx n s a
1 68 a is n iss ni iI 8 2 17. zog n s, 5h
67. 18 A 67h
— 2 No d 1639 182 179, 26h 160,5 àù 160b . 42
1760 à 168, 5b 186 152,5 à 150h 96, 5 9b 1687, as a 84, Sb 1306 6 A 126, 160
Si i886 AI9. cb dig ,, . 6
moch nicht umgest.
18 5b 6
126 8, 5 6
9286 6 106 16 6
N. 356b o 8.3 6
4h
1066 9.5 6
2.16 6
Basalt J. P. Bemberg. .. Jul. Berger Tiefb. Berl. ⸗Karlsr. Ind. Busch Wagg. V.⸗A. BVyl⸗Guldenwerke Calmon Asbest .. Chem. von deyden Comp Hispanon m de Electr. Chade) Dtsch.⸗Atl. Telegr. Deutsche Kabelwt. Deutsche Wollenw. Deutscher Eisentz. Eisenb.⸗ Vertmitt. Elet.⸗ W. Schlesien e, u. Co ldmühle Papier w. 1 Draht. . F. H. Hammersen Harb⸗Wien. Gum. artm. Sächs. M. irsch Kupfer ... ohenlohe⸗Werke umboldt Masch. Gebr. Junghans. Karlsruher Masch. Rud. Karstadt ... Gebr. Körting ... Krauß u. Co. Lok. Lahmeyer u. Co.. Lau rahütte Leopoldgrube. ... C. Lorenz Maximilians hitte Miag, Mühlenbau Motorenfbr. Deutz Nordd. Wollläm m Oesterr. Siemens⸗ Schuckertwerke. Hermann Pöge. . Polyphonwerle . dthein.⸗Westf. Eler. stoff
, u. Hint do.
gw. Beuthen
do. Portl.⸗Bem. . do. Textilwerke. ugo Schneider. subert u. Salzer Siegen⸗Sol. Gußst Stettiner Vultan.
ö
b) Ausländi Danzig Gld. 23 A. 81.4.1 Danzig. Roggrent.⸗
8 ff
Brie feS. A. A. 1.2* 63
nalen Körperschaften Mit Zins berech
Gad. Landes elettr. do. 221. Ag. A- Kanalv. Dt. Wilm. u. Telt. 22, uk. 27 Landltefvb. Sachs. Neckar Akt. Ges. 2]
b) sonstige.
Concordia Spinn. RM⸗A. 26, ut. 81 Cont. Gaoutchouc RM⸗A. 26, ut. 61 Dt. Linoleum⸗W. RM et, ut. 32 Engelh. Grauerei NRM⸗A. 6, uk. 82 Fahlberg, List u Co RM⸗A. 26, uk. tz! Hambg. Elektr. Wk. RM⸗A. 25. ut. 82 Hoesch Eis. u. Stahl NM⸗A ß, uk. 31 Isenbechu. Cie. Br. R M⸗A. 27. uk. 32 Klöckner ⸗Werke NM⸗A. 26, uk. 31 Friedr. Krupp RM⸗A. 27, uk. 82 Leipz. Riebeck Br. RM⸗A. 1926uk. 31 m. Opt.⸗Schein. do. uk. 1, o. Optsch. Leopoldgr. Reichs⸗ mark⸗A. 26. uk. 82 Min. Achenb. Stt. RM⸗A. 27, ut. tz Mitteldt. Stahlw. RM⸗A. im. Dpt.⸗ Schein 27, un. 82 Mix u. Genest RM⸗A. 26, uk. a2 Nationale Auto RMA. tz. uk. 82 Natronzellstoff RM⸗A. 26 uk. 32 m. Opt. ⸗Sch. .. do. do. 0. Opt. Sch 1926, uk. 82 Neckarw. G26, uk. 27 Siemens u. Halske u. Siem. ⸗Schuck. RM⸗Anl. 1926
1.1.7
1.1.7
1.2.5
1.2.45
1.1.7 1.1.7
1.1.7 1.4.10 1.1.7 1.1.7 1.1.
1.4. 10
1.5.11
Em schergenoss. As R. A 26, unk. . P db Ohne Zinsberechnung.
1.4. 1086,36
1.410 — — 1.4. 101128
sche. 56
J4deb 8e
. 6 J, db B
4 für 1 Tonne. 4 für 1 3tr. S 1M für 1009 KR. 4 für 180 kg. * 4A f. 1 g. ? in . * 4A f. 1 Einh. A f. 18 kg. 5 A. 1 St. zu 17,8 A. Mf. 1 St. zu 16, I8 6. K f. 1 St. zu 20.5 4.
Schuldverschreibungen industrieller Unternehmungen.
L. Deutsche. a) vom Reich, von Ländern oder kommu⸗
sichergestellte.
nung. 1462
nicht umgest. 6
Mit Zinsberechnung.
14. 1066, 5õeb e
1.4. 109125 6 1.4. 1094. 5b
6
1.4.10 MN, õb
126
6h
5. õb
59 6 deb a
56
Ver. Deutsche Text. RM⸗A. 26, ut. 81 102 Ver. J. Utrn Viag RM 26, uk. 82 100 BerStahl k M⸗Atz 26utsz m. Dpt⸗-Sch os do. RM⸗A. S. 6 26 ul 32 o. DOptschlidel 7 1.1.7 und Zusatzdiv. f. 1926ñ21.
1.4.10 1.6. 11 1.1.7
Adler Dt. Portl. zem. 04. rz. 82 Allg. Ei. -G. 99 S. 1 u. verl. Et. S. 2.5 bo. do. S5S. zu. 87 do. do. 1900 S. 47 do. do. 986-138. 5-8 F unverloste St. Augsburg ⸗Nürnb. Ma schfbr. 18. rz. 22
Heutiger Kurs 89 à 80, 25b 490 à 487 b 284 nà 288 à 296 à 2965 62. 25 d ga. sb SI àù 93 a gz, ph — à 86h 45, o5h 124, 25 à 1258
S5] à 563 à 5ßo, 5 568 3. 5b 49 47,5 A 48/75 82,5 ð S2. 5 n gagh 134,25 à 1a3, 25 — n 1486 200 à 201h 64,5 à 85, 5b 166, 15 j66. Seb 6 à 167, 8h B85, 5 a 7b X 8 2nd 108 0 19 n 19.5 A159, Sh
à B85 à oh
20 a 2b
149 1319
ooeb B à 83, ob
59h
— * 174,5 ù 15 6
I6, ob G us da 6, 5 77.5 6 à 768.769 S0 à 92,250
11 117. 5p
1870
ga js a os sd 183 5 à 1590
n 185156 a 1836 122 2s i J2i, s iss N iG s ige i iSi
*
— na 61,758
n 55. 25 n s6h 2, 2s à 12,75 15 à 1738
28. 156 1195 à 120,5 116, 25 à 165 d
,
266 S8, 5 ÿ 99 s ù 9, 56h 135,5 n 13560
Es 156 6p b
'és s, Ps 26d 8 Fs 6d
Ohne Zinsberechnung.
91a 82 91h 50d d 488b
63 6z h
gs n ts. 17 2 as
— à 104103 6 97 d 9525 5b. d ag. sh ga. Sp d gz sp ĩsõ 6 d is. sh — à 125 a 12394 zos, s d 2b js sᷣ gm n gh 166. 5h
n 88 B à ss 2s 28 n 27h
19 5 a 156
ges. ð gop
n 20 5 àù 20, 2h i184, 23 d is Sd 2 s So oz
Irres d is sh
110, 2s à 118, sh 1906
— à 126, 156 68, 5 à 7J60 B àù 68. 7h 161 à 159, 56
16 a 1895u 124 25 1236 jo s a i6s
6 à 19856 0 10d
63, 15 à 62, Sh
S5. 26d ia. s R 1130 153 N78
28, 25 6
129, 5 g19.5 21290 — R 66. 5 1s 202. s ù do B
Si, 5 à 6s, 5 ù 86 a — * 1108
348 n 343h n S2, 5 à 3b
145. 5 a 145 3 14s 8 2is n zich
mar gs 2 1am E õs à 6s ᷣp
Voriger Kurz
zoz. s d 28. 2s ð ash
128. 5 is à 12s 266 ois à sss nà sss n ss 2h
59. 5 à sseb 6 ù 60 n Iõeb 6 ù 77 A 75,15 ù 6 A 768, 8h
Bergmann iet. 19098. 11, T3. 82 Bing. Nürnberger Metall 99g. rz. 32 Brown Boveri 07 Manni. J. 5. 82 Buderus Eisen 91. 1912, rz. 1932. Constantin d. Gr. 03, 06. 14. T3. 1932 Dessauer Gas 84. rückz spät. 1942 do. 92. 98. Os, 18, rz. 82 Dt. ⸗Atlant. Tel 02. O9, 192, b,. 12, rz. 82 Deutsche Gas⸗ gesellschaft 1919 do. Kabelw. 1900, 1918, rz. 1932. do. Solva⸗W. 09 do. Telepyh. u Kabi? Eisenwerk Kraft 14 Elektr. Liefer. 1900 do. do. 08. 10. 12 do. do. 19141 Eleßt. Licht u. Kraft 1900,94, 14. r3. 82 Eletktro⸗Treuhand Neubes. ) 12. T3. 82 Zelt. uuisleaume 1906, rückz. 40 Gasanst. Betriebs⸗ ges. 1912, cz. 82 G es. f. elel Untern. 1895,00, 11, T3. 32 Ges. f. Teerve rwert do. 07, 12, T3. 32 Hdlsges. f. Grund⸗ besitz 0s. T3. 582 Henckel ⸗Beuthen 1900, rz. 82 Klöckner W. 26, r332 Samml. Abls. A. Köln. Gas u. Ellt. 1900, rz. 1932. Kontinent. Elektr. Niürnb. 98. T3. 82 Kontin. Wasserw. S. 12. 18958. 1904 Gbr. Körting 1908. 09. 14, cz. 1982 Laurahütte 1919. do. 96, 04, rz. 82 Leonhard Braunk. 1907, 12. rz. 1932 Leopoldgrube l 919 Linke Gofmann 18698, 01 cy. , T3. 82 Mannesmannröh. 99,90 06. 18. r3. 32 Massener Bergbau Buder, Ei 96 rz? Dberschl. Eisen bed. 1902. 07, r3. 82 do. do. 19, T3. b. 50 do. Eisen⸗Ind. 1895, 1916. r3. 82 PhönixBgbo7. rz
do. Braunk. . T3. 82 Rhein. Elektriz. 0h, 11. 15, 14, r3. 82 do. Elektr. Werk 1. Sraunk.⸗Rev. 20, A. Riebeck sche Montanw] 2, rztz? Rom bach. Hütten⸗ wle. (j. Concordia Bergw. 01, T3. 32 do. (Moselhüutte) 1902, rz. 82 do. (Bismarckh.) 1917. rz. 82 Sachsen Gewerksch. 1920 6. ER. Nr. 2 Sächs. Elekt. Lief. 1919, rückz. 382 Schles. El. u. Gas 1800, 92, 64 Schuckert u. Co. 98, 990106, 13. r3. 832 Siemens Glat⸗ indust. O2, rz. 8e Treuh. . Verk. n. J. 23 ul. 30iS. 1.11.27 Vulkan⸗Wkt. Sam⸗ burg o9, 12 rz. 82 Zellstoff Waldh. 10
w —— ——— 52 2
—— *
Dt. Reichs b. Vz. S. 4 (Inh. Bert. d R. B.) A.⸗G. f. Berkehrsw. Hamb.⸗Amer. Pak. Ham b. ⸗ Südam. D. Hansa, Dampfsch. Norddeutsch. Lloyd Allg. Dt. Cred.⸗A. VarmerBank⸗Ver. Berl. Hand. ⸗Ges. Comm.⸗u. Priv.⸗ Darm st. u. Nat. Bt. Deutsche Bank. .. Dis konto⸗Kom m.. Dresdner Bank.. Mitteld. Kred.⸗Bt. Schulth.⸗Patzenh. Allg. Eleltr. Ge. Vergmann Elattr. Berl. Maschinenb. Buderus Eisenwt. Charlottenb. Wass. Cont. Caoutchuc. Daimler Motoren Dessauer Gas ... ᷓ— Erdöl .. Deutsche Masch. . Dynamit A. Nobel Elettrizit.⸗ Liefer. Elektr. Licht u. Kr. Essener GSteink. . . J. G. Farbenind. Felt. u Guidedume Gelsenk. Bergwerk Ges. f. eltr. Untern. Th. Goldschraidt. Hamburger Elektr. Harpener Bergbau Hoesch Eis. u. Stahl Philtpp Holzmann Iise. Bergbau. .. Kaliw erke schersl Klöckner⸗Werke .. Köln⸗Neuess. Bgw. Ludi. Loewz. . Mannesm.⸗Rhr. Mansfelder BSergb Metb. u. Metallurg Nationale Autom. Oberschl. Eisenbb,. Oberschl. Colswte. j. Koks w. u Chem. F Drenstein u. Kopp.
Ostwerke ö Phönix Bergbau. Rhein. Sraunt. us Rhein. Elektriz. . . Rhein. Stahlwerle Riebeck Montan. Rütgerswerke.. Salzdetfurth Kali 2 Elektriz. u. 3 Lit. t6 ... Schuckert u. Co. . Siemens u. Halske Leonhard Tietz. Trans radio ..... Ver Glanzst. Elbf. Ver. Stahlwerke. Weste regeln Altali en n, Waldhof tavi Min. u. Esb.
Allianz
o. Dresdner A
do. Gladbacher Hermes Kr
66
do.
do.
seutiger Kurs
100 eb n à 10ob 153 * 154, ash 1122s n aa, Sh
zog 5 d zos & d 22 a 212, Sh zig Zs dð zæin
Jaa, s a Ja6 b
i337 d 1390,55 3 Jaoh
139 as s x 1368,23 a 236 d 25 /d
os d ss. 2s i686
2zis à 2s d 2j/ d 21
56 n Iss, 6 n 158. 5h
150 3 150 5 a 150 356
155 g 156, 5 R S858, 9s à 16686 Zgd n 2d, Sh
ar, js n d s ai, sb
164.5 a 1683 87 16 3 R 168, b
123 d 126 ù 1253 B
129, Sꝝ5n] 11235 132112
180 53183, 759
1359 * 138,5 èù 137,5 6 76 n Jsh
131, 15 134
16725 a 168
zos à 2os B à 2osb
14s, s R 145 à 146,5 8 280,5 233, 5 à 232, 5 n 282, 26b 124,18 a 12669
141,25 è 14 à 1a3b 288 a 287 6 à 291, 5 à 280, ob 118eb 6 à 1196 145 a 147, 25h
1579 a 1569, s B
175 176,5 ù 175 6 àù 18h 2306
161, 25h
1425 145, 256b 157 n 159, 7566
262, 2s à ss à 2s n 265 153 à 156,5 à 155,5 15675 a1 116,5 à is à 118, sp 1246
10s, ⁊ à os, 25 a 107, Zh rde
sa. s à agb
js d js 5h
z6s. 3 ð 35g
joa n ios js jos. 6b
6 à 234, 5 d 234h ĩ
— à 159 à 166 à 16 6s xb Bs n 8s, Sb — a 237h
161 ù 1626
185,5 à 189, 156
2755 à 275 B à 278 à 216, 25h 157 A 18880
125,28 à 126 6
117 5 d 157 Es ù ob D iIs3 ù 7a n i 3, sh 2865 2965 dæs6, 37Y A 36 à 573
Berliner Hage do. do. Berlin⸗Hambg. Land⸗ u. Wass. Berlinische Feuer (voll! ... . M d do. (2853 Einz.).
6. erg Feuer⸗BVers., Köln...
ö
e Ri
Magdeburger J o.
do. do. do.
Seit 1. 7. 16,
11. Mit Zinsberechnung.
Arbed Meisries Reuntes) 26 in
e) in Aktien konvertierbar (mil 3insberechnnng). Basalt Goldanleihe J s 1.1.7 10498 Harp. Bergb. RM⸗A 1924 unk. 80 7 Rhein. . RM⸗Anl. 19285
II. Ausländische.
os, 5 6 L117 17506
M 11.47 1 — —
1. 11. 20. * 1. 4. 31.
K
1. 7. 17.
d In bas
Ohne Zinsberechnung.
Deutsch⸗Ostafrika. . .. Kamerun Eb. Ant. L. B Neu Guinea Ostafr. Eisb.⸗G.⸗Ant. DOtavi Minen u. Eb.
1St. -= 146 Ap. Stck.
Haid. Pasch.⸗Haf oo Kullmann u. Co. M108 Naphta Prod Nob. moo ß Nu ss. Allg. Elettos t ooß do. Röhrenfabrilsiogs Rybnik Steink. 20000. Steaua⸗-Romana Moss Ung olalb. S. 1
10814
Kolonialwerte.
Noch nicht umgest. 168 6 161
Versicherungsaktien.
K p. Stück.
Geschäfts jahr: Kalenderlahr.
Allianz Lebensv.⸗Bank Assek. Union Hamburg .... NM I⸗Assekuranz. M
do.
Ilgem. Transport M
deo. do. rankfurter Allgemeine. . .. M rankona . Uu. Mitvers. 8. A o. euer⸗Versicher. M itversich. (f. 40 6 Kölnische . cherung M ckversicherung. . ..
Leipziger Feuer⸗Versicherung. do. do. Ser. B do. Ser. G Feuer ⸗Vers. . .. M agel (604 Einz.) ⸗ do. (28 3 Einz.) Magdeburger 6 . Magdeburger Rückversich. do. (Stücke 806, 800) (Stücke 100) ... Mannheimer Versicher.⸗Ges. M „National Allg. V. A G. Stettin Nordstern. Allg. Vers. (f. 40 4) Rheinisch⸗Westfälischer Aloyd M e, . . (604 Einz.)
0. Schles. Feue do
do.
Thuringia. Erfurt (voll eingez.) 3040
do.
Transzatlantische Gilter
Union, Hagel⸗Versich. Weimar Baterl. Rhenania, Elberfeld M Vittorla Allgem. Versicherung 26406 Viktoria Feuer⸗Versich. Lit. A M
1969 201 199, Seb 6 à 200, 5b
16009 a 10 15 10 100, sb 130, 3a 28, Sui 29, 5b
10s à 1os, 2s à 10s G 10s, S 08h
iss à iss 25 à is8. s à 166, s A 18)
6h
iss. 5 a 19! d z wis ind
s2s. 5 è gas 6 632 sas às3 14630
6 sd
8
gers. ' e, Fi che
Noch nicht umgest. 4h
Aachen⸗Münchener Feuer .... 321b Aachener NRückversicherung. ... 119ß Allba⸗Nordstern Lebens⸗Vers. . .
Lit. 8 M
100 K⸗Stücke (803 Einz.) (28 3 Einz.)
Lit. 9
es.
(25 3 Einz.) (Stücke 200)
(es d Einz.) 2822b 6 270 0
525 6
Bezugsrechte. Mlilheimer Bergwerk — B
Auf Zeit gehandelte Wertpapiere per Uitimo Oktober 1927.
Prämien⸗Erklärung, Festsetzung der Sigu.⸗Kurse a. letzte Notiz p. Ultimo Oktober: 27. 10. — Ein reich. d. Effekten falbos: 28. 19. — Einr. d. Differenzstontroß: 29. 109. — Zahltag: 81. 10,
Voriger Kurs
1008
156,25 155, 26h
145, S à 146,25 143, 25h 212,25 à 213 8 à 2065 6 à 20s, 26h K 223 àù 2196
148 à 148. 5 a 1450b 6 145, 250 141,5 à 140, 25b
140,5 141 139, pb 239 à 236 6 àd 23h 169 à 167, 5 68h
219 à 219, as à 216
160 à 1586
162,25 ù 1506 6
i157 à 155,Bõ à 1566
223 àù 2z0h
421 à 423 à 409 412 4o, Sh No, s à No, 75 à 165 à 166,5 207 à 20s 5 8 àù 1988, 25b
12s ù 123. 25h
101,5 160 G6 à 100, 5 98 S9, s 130 6 à 130,5 à 126, 5b 114.75 à 113, h
n, 163. 15 1654, 2s B iso a 180, 25h 139.25 1398, 5 à 137,5 G à 138, 2s 80 à J5, 2sh M35, 1356931336
71,25 à 166 0
212 a 205,5 à 20h
150 145 146,5 0
285, 15 2Bsoh
zs, 15 à 125 à 126
14d, Isa 45eb B adi G al d42a 41, 260 Z0s, 25 à 2865, 756
120 0 A118, pb
148,5 à 145, ,b
191 25 1928 à 16868 G8aisgai ss 161 â 157, Sp Iss à 186, isa, n 185 à Ns. 2sp 232, s ð 2z2sb
1685 à 163, 5h
146,5 14h
161 d 1651,75 à 157 ò 1896 272,25 ù sz d 2s6 d 2650
155, 5 3 157, 25 1862, 28 ]
118. 26 à 115,5 à 115, js 115, 5 135,5 àù 135 6
108, 5d 1o7b
ů 3,25 à 8b
S6. 2s 9́s, 5 . 9. 56h 126,5 dð 127 à 12h
386 3 383b 6. io ai osai os, 1s 1os s od, Is 235, js ð 2365, S5 ð 230, Ss ù 231 6 i183, 25 150.2569
1 162. Sai 63 sis] 189, Sa 188 88 ů 86 9a i, gel 23], 5 ù 236b
— à 163,5 à 1626
1905 191 A 186 6 à 186. 26
2823 à 282, 75 ù 27 4, 5 ù / 6d
i162 à 156, 5b
.
. . à zo 6zsn6 2s, Sh 116
175 173,75 à 174,269
302 5 à 293, Ss
36 75 g à 36, 75 à 86h
Not, ich denke vor allem auch an die innere Not. In sinn⸗ verwirrender Fülle sturmen Eindrücke widerstreitendster Art auf den jungen Menschen unserer Tage ein. Groß ist die Zahl der Führer, welche sich ihm anbieten. Und an dem Wege so manchen Führers zu falschen Zielen finden wir zerbrochene Existenzen, ent⸗ täuscht und verzweifelt über die falschen Ziele, die ihnen vor⸗ gespiegelt worden sind. Wenn Zügellosigkeit und Schamlosigkeit sich auf allen Gassen breitmachen, wenn das Gefühl für Recht und Unrecht zweifellos weithin verlorengegangen ist, so besteht für den jugendlichen Menschen die erhöhte Gefahr, den Versuchungen der Zeit zum Opfer zu fallen. Für diesen Kampf unseren Kindern das Rüstzeug mitzugeben, ist Aufgabe des Zusammenwirkens von Schule und Elternhaus. Gelegentlich auch im Widerspruch zum sogenannten Geist der Zeit zu stehen, vermag nur der innerlich freie Mensch. (Bravo! rechts) Wenn ich offen aussprechen muß, daß mich bei der Erörterung mir heiliger Dinge in diesem hohen Hause gewisse Hemmungen beschleichen, so hat doch unser Volk einen Anspruch auf ein erneutes Bekenntnis seitens der Reichs— regierung zu dem von mir vorhin erwähnten Grundgedanken der Regierungserklärung in bezug auf das Schulgesetz. Ein solches Be⸗ kenntnis kann nur individuell abgelegt werden. Ich muß daher hinzufügen, daß wahre Freiheit nur da besteht, wo der Mensch ge⸗ bunden ist an Gott. Freiheitsideale, die losgelöst sind von Gott, führen zur inneren Vereinsamung und verhindern das Entstehen einer wahren Volksgemeinschaft. Es handelt sich daher nicht um die religiöse Beeinflussung, wie das Schlagwort im landläufigen Sinne gebraucht wird, wenn in Uebereinstimmung mit dem Willen der Elternschaft die christliche Schule gesichert werden soll. Einer Zeit der Autoritätslosigkeit, die gerade darum nach Autorität ruft, kann nur geholfen werden durch Hinweis auf die letzte, höchste Autorität, und in solcher freiwilliger Gebundenheit führt ein Weg vom Menschen zum Menschen. Auf diese Weise sind wir ver⸗ pflichtet und imstande, ein Stück neuer Volksgemeinschaft wieder⸗ zufinden und neu zu bilden. So werden unter der Mitwirkung der Elternschaft Schulfragen im besten Sinne zu Volksfragen, nicht als Ausfluß sogenannter Privilegien für Verteidiger der alten Gesellschafts- und Wirtschaftsordnung, sondern in innerer Verbundenheit im Dienste der Jugend und im Geiste wahrer Toleranz und Gewissensfreiheit.
Lassen Sie uns nach einer Antwort auf diese Gewissensfrage gemeinsam ringen, nach einer Antwort, mit der wir vor der Zu⸗ kunft bestehen können. Und wenn ich hier der Hoffnung Ausdruck gebe, daß die Wünsche, welche an die Beratung dieses Reichsschul⸗ gesetzentwurfs in weiten Kreisen geknüpft werden, in Erfüllung gehen möchten, so tue ich das nicht zuletzt in der Hoffnung, daß eine Verabschiedung dieses Gesetzentwurfs empfunden werden wird als ein äußeres Zeichen friedlicher innerer Erstarkung unseres Vaterlandes. (Lebhafter Beifall und Händeklatschen rechts und im Zentrum. — Zischen links.)
—
340. Sitzung vom 19. Oktober 1927, 13 Uhr. (Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger. *) Präfident Löbe eröffnet die Sitzung um 13 Uhr.
Auf der Tagesordnung steht nur die Fortsetzung der ersten Lesung des Reichsschulgesetzes.
Abg. Dr. Runkel (D. Vp.): Ehe ich auf die materielle Grundlage des vorgelegten Gesetzentwurfes eingehe, möchte ich unter Beziehung auf die gestrige Erklärung des Herrn Reichs- innenministers auch meinerseits feststellen, daß die volkspartei⸗ lichen Minister sich bei der Behandlung des Gesetzes im Kabinett ausdrücklich bezüglich einiger Punkte ihre Stellung vorbehielten und diesen Vorbehalt mit Einverständnis der übrigen Minister in der Oeffentlichkeit bekanntgemacht haben. Darüber hinaus haben die beiden Minister die Stellung ihrer Fraktion bezüglich des ganzen Gesetzentwurfes ausdrücklich vorbehalten. Die Stellung Fer Fraktion ist somit dahin zu präzifieren: Sie erkennt den vorgelegten Gesetzentwurf als brauchbare Grundlage für Verhandlungen an, ist aber in der Stellung von Abänderungs⸗ anträgen und somit in ihrer Stellungnahme zur endgültigen Verabschiedung des Gesetzentwurfes völlig frei. Die Deutsche Volkspartei hat sich also freie Hand für die Endformulierung des Reichsschulgefetzes vorbehalten. Der Entwurf enthält eine Reihe von Bestimmungen, denen sie prinzipiell zustimmen kann enthält aber auch Beftimmungen, zu denen sie — zum Tei grundsätzlich — eine andere Stellung einnimmt als die im Entwurf festgelegte. Vier Probleme sind es, zu denen ich hier Stellung nehme. Das erste ist das Problem der Gemeinschafts⸗ schule, dann das Problem der seitherigen Simultanschulen, das Problem des geordneten Schulbetriebes und endlich das Problem der Einsichtnahme in den Religionsunterricht. Ehe ich zu den genannten Problemen übergehe, möchte ich ein Wort zu der Bekenntnisschule, der seitherigen evangelischen Schule, sagen, weil wir grundsãätzlich damit einverstanden sind, daß ihr die ver⸗ fassungsmäßige Stellung gegeben wird, weil wir sie grundsätzlich vom rein erziehlichen Standpunkt aus für eine der wertvollsten deutschen Kulturerziehungsschulen halten, und weil wir in ihr mit die Schule sehen, bei deren Erhaltung und Entwicklung eine geradlinige Kulturentwicklung ermöglicht wird. Nur soll um ihrer selbst willen ihre Stellung und Ausgestaltung nicht auf Kosten anderer, ebenso verfassungsmäßig berechtigter Schul⸗ formen geschehen. Wir wollen ihren Besitzstand nicht gefährden, wir wollen ihn nur klarstellen. Damit komme ich auf das erste Problem, auf das Problem der Gemeinschaftsschule. Sicherlich kann man dem Entwurf nicht den Vorwurf der Verfassungs⸗ widrigkeit ohne weiteres machen, wenigstens nicht nach der for— mellen Seite hin, wenn er sich auf die Regelung von Absatz 2 in Artikel 146 beschränken will, ebensowenig wie man seinerzeit der Regelung des Grundschulgesetzes nach Artikel 146, 1 den Vorwurf der Verfassungswidrigkeit machte. Allerdings haben wir auch hier eine andere Stellungnahme. Wir hatten beim Grundschulgesetz Bedenken gegen eine Teilregelung der Schul⸗ probleme gehabt, haben es in stärkerem Maße auch hier. Dies um so mehr, als der Entwurf ja auch sich nicht auf Artikel 146, 11 beschränkt, fondern Artikel 149 mitregeln will, auch über die Frage hinaus, die zu Absatz UL direkt gehört, die Beschulung der Minderheiten. Das „indes“ des Absatzes IJ zwingt direkt zur Mitregelung von Absatz 1 des Artikels 146. Dazu kommt nun noch das praktische Bedürfnis, endlich zu einem Reichsschul⸗ gesetz zu kommen. Auf alle Fälle darf in dem Entwurf die Cöfung der Probleme, die in Absatz 1 stecken, nicht unmöglich gemacht werden. Es ist das Problem der Ausgestaltung der Gemeinschaftsschulen und das Problem der Stellung der Gemein⸗ schaftsschulen innerhalb der Schultnwpen. Es dürfte kaum einem Widerspruch begegnen, daß nach Absatz 1 die „für alle gemein⸗ same Grundschule“ die Volksschule ist, daß diese Volksschule die nach der Erklärung in Weimar schon eingeführt ist und sich bewährt hat, also der alten Simultanschule gleich sein soll, und daß diese Schule eine Vorzugsstellung haben soll. Das heißt, daß
—
*) Mit Ausnahme der 9 Sperrdruck e, , . Reden der Herren Minister, die im Wortlaute wie ergegeben sind.
sie die Regelschule sein soll. Begrenzt allerdings wird diese Stellung durch Absatz IId s Artikels 146. Der Entwurf erkennt zwar mehrere Male diese Vorzugsstellung an Es ist deshalb nicht notwendig, aus den Verhandlungen in Weimar, aus der damaligen Regierungserklärung, aus den Reden der Redner in Weimar, aus den Reichsgerichtsentscheidungen nachzuweisen, daß diese Regelstellung immer wieder anerkannt wird, sondern man braucht sich nur auf den Entwurf selbst zu stützen, der diese Vorzugsstellung — theoretisch weniastens — anerkennt. Wenn nur die praktische Ausführung des Entwurfes diese theoretische Anerkennung nicht zunichte machte! F 18 macht diese Vorzugs⸗ tellung tatsächlich zunichte, denn danach bleibt die Gemeinschafts⸗ chule in den Nichtsimultanschulländern eine Schule ohne Raum. Würde aber tatsächlich in der Auswirkung eines Gesetzes die Gemeinschaftsschule unmöglich gemacht, dann erhielte der Vor⸗ wurf der Verfassungswidrigkeit doch eine nicht zu verkennende Berechtigung. Dies auch nach der klaren und folgexichtigen Begründung der preufischen Anträge. Um diesen Vorwurf abzubiegen und um den tatsächlichen Verhältnissen gerecht zu werden, fordert die Deutsche Volkspartei einmal, daß alle Schulen, die durch die Zusammensetzung ihrer Schüler bereits seit Jahren den Bekenntnischarakter verloren haben, Gemeinschaftsschulen nach § 2 sind, und daß alle neuerrichteten Schulen, wenn kein rechtsgültiges Antragsverfahren auf Einrichtung einer Bekenntnis⸗ schule vorliegt, ohne weiteres ebenfalls Gemeinschaftsschulen sind. Daß der Zeitpunkt verpaßt ist, eine deutsche nationale Einheits⸗ schule auf christlich-religiöser Grundlage zu schaffen, wie es als Schulideal vor der Verfassung vielen aus allen Parteien vor⸗ geschwebt hat, brauche ich nicht zu betonen. Das Schulkompromiß der Koalitionsparteien in Absatz II hat dies endgültig verbaut: diese Schulform bleibt eine Utopie. Wir betrachten es aber als unfere Aufgabe, der Gemeinschaftsschule den Raum zu schaffen, den sie zur freien Entwicklung nötig hat. Zu dieser freien Entwicklungsmöglichkeit gehört unserer Meinung nach auch das Antragsverfahren für die Simultanschule, das, wenn auch im Absatz nicht vorgesehen, jedoch nach Absatz I notwendig ist, um die Gemeinschaftsschulen vor einem endgültigen Leerlauf zu schützen. Das Problem der qualitativen Ausgestaltung der neuen Gemein⸗ shaftsschule sucht der Entwurf im § 3b zu lösen. Die Deutsche Volkspartei fordert den christlichen Charakter der Gemeinschafts⸗ schule, so wie er in den alten Simultanschulen festgelegt ist. Diese Forderung entspricht auch der Verfassungsabsicht. Nach der
eimarer Regierungserklärung ist die für alle gemeinsame Grund⸗ schule die Schule, „die durch Gesetz und ö eingebürgert ist“, daß heißt die alte Simultanschule. Ich stelle ausdrücklich fest, daß es die Ansicht der jetzigen Reglerungsparteien bei den Vorver⸗ handlungen gewesen ist, daß mit der Fassung in 8 3 der christliche Charakter der Gemeinschaftsschule gesichert sei. Eigenartig ist es deshalb, wenn die öffentliche Kritik diese Uebereinstimmung leugnet und bekämpft. Es ist deshalb Sache der Weiterberatung, diesen Grundcharakter der Gemeinschaftsschulen einwandfrei fest⸗ 6 So nur wird die Gemeinschaftsschule eine wertvolle
utfche Kulturschule werden, und nur so hat die Deutsche Volks⸗ partei ein Interesse an ihr. Auch zu dem Problem in Artikel 174 nimmt die Deutsche Volkspartei eine andere Stellung ein als der vorliegende Entwurf. Der Entwurf fordert eine Schonfrist von sechs Fahren, der Reichsrat von zwölf Jahren. Sie könnte allerdings auch eine solche von nnr zwei Jahren sein. Sollte dies der Sinn der Verfassung gewesen . Dann wäre Artikel 174 vollständig überflüsfig, denn diese kleine Zeitspanne wäre sicher kein Grund zu einer Verfassungsbestimmung gewesen. Für die Deutsche Volks⸗ partei bedeutet Artikel 174 keine Schonfrist, sondern eine Schutz⸗ vorschrift. In den Simultanschulländern findet sich die Reichstyp⸗ schule oder Nzo—rrdúγÖ mer. Diese sollte geschützt werden, geschützt hier vor dem Antragsverfahren der Erziehungsberechtigten, deren Wille nach Absatz II in Artikel 146 nur . zu berücksichtigen ist. Die Stellungnahme der Deutschen Volkspartei in diesem Punkt entspricht einer liberalen Tradition, an der wir uns nicht versündigen wollen und können. Wir beantragen daher die Bei⸗ behaltung des seitherigen Rechtszustandes in den Ländern, wo die christliche Simultanschule allgemein anerkannt besteht, auch in einzelnen Gebieten der Länder, in denen sie geschichtlich geworden ist und heute Bestand hat, wie in Nassau. Frankfurt und Hanau und auch in Gebieten der Ostmark. Ist dies nicht zu erreichen, dann können unseres Erachtens nur die Länder selbst darüber bestimmen, wann sie das Schulgesetz in ihren Bezirken zur Ein—⸗ führung bringen wollen. Wieweit der Simultancharakter in den Ländern, die nach dem ,,, , . Simultanschutz erhalten sollen, rechtlich besteht, muß erst festgesetzt werden. Traditions⸗ oder christlicher Charakter müssen die Beurteilungskriterien sein. — Das dritte Problem ist das Problem des „geordneten Schul- betriebes“. Hier weicht unsere Einstellung von der des Entwurfes sowohl als von der der gestrigen Redner wiederum grundsätzlich ab. Auch hier dürften wir die Verfassungsgemäßheit für uns haben. Der gestern wieder vertretene Sinn, daß jede Schulform ein eordneter Schulbetrieb sei, dürfte doch dem Gang der Verhand⸗ ungen in Weimar nicht entsprechen. Der vom Abgeordneten v. Delbrück in einem Antrag gebrauchte Begriff „geordneter Schul⸗ betrieb“ wurde nach Form und Sinn abgelehnt; der Verfassungs⸗ begriff dagegen wurde dahin charakterisiert, daß er die Ueber⸗ gangsmöglichkeiten sichere die Schulen nicht zertrümmere und Schuleinrichtungen nach Befähigung und Begabtenanlage ermög⸗ siche. Das ist bei gering gegliederten Schulen ausgeschlossen. Das sagt nichts gegen die einklassige Schule, die ich auf Grund meiner Erfahrung für eine wertvolle Erziehungsschule halte, die auch in ihrer Art durchaus ein geeigneter Schulbetrieb sein kann. Hier aber handelt es sich nicht um den absoluten Begriff „geordneter Schulbetrieb, sondern um eine relative Wertung der Schultypen. Der Begriff ist nicht landestümlich, sondern ortstümlich zu fassen. Es handelt sich hier um die Erreichung einer Leistungsfähigkeit, wie sie das wirtschaftliche Leben eines Ortes bedingt. Der geordnete Schulbetrieb bezeichnet daher das Verhältnis der Einzel⸗ schule zu dem Normaltyr eines Ortes, der wohl einer Entwicklung nach oben unterliegen kann, aber nicht nach unten. Bestimmend ist eben die Leistungsfählakeit. Sie ist abhängig von der wirtschaft⸗ lichen und kulturellen Eigenart eines Ortes Sie bestimmen den Schultyp. Die Fassung von 9 des Entwurfs bedarf daher nach unserer Meinung hier eine Abänderung. Auch praktische Erwägungen führen dazu. Alle Weltanschauungen, nicht nur die christlichen, würden dann diese Zwergschulen fordern. Die Folge wäre Zertrümmerung der Schule, Verringerung der Leistungs⸗ . und immer wiederkehrender Schulkampf. auch in den leinsten Orten. Zu diesem Schulchaos bietet die Deutsche Volks⸗ partei nicht die Hand. Hier nun auch Sicherheiten für Stetigkeit und für wirtichaftliche Höchstleistungen zu schaffen, erbitten wir die Mitwirkung aller. Zu einer Zertrümmerung der Schulen das auch von uns als berechtigt anerkannte Elternrecht zu gebrauchen, wäre für uns geradezu ein Mißbrauch dieses Rechtes. der sich praftisch im wirtschaftlichen Leben gegen sie auswirken würde. — Das letzte Problem ist das Problem der Einsichtnahme in den Religionsunterricht. Auch wir sind der Meinung, daß die Ueber⸗ einstimmung des Religionsunterrichts mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaft sichergestellt sein soll Uns scheint aber der in 8 16 vorgeschlagene Weg nicht der richtige Weg zu sein; er ist desßalb für die Deutsche Volkspartei nicht gangbar. Ihre Tradition und kulturpolitische Einstellung widersprechen einer Löfung, die wenn auch nicht beabsichtigt, in ihrer Auswirkung jedoch zur Wiederkehr der geistlichen Schulaufsicht führen könnte. Wir können keiner Art Lösung zustimmen, die in irgendeiner Form die geistliche Schulaufsicht wieder einführt Nicht als Abneigung gegen die Kirche. sondern um der Kirche willen. Auch uns ist diese eine wertvolle Miterzieherin der Jugend. Sie würde aber als solche sicher auf evangelischer Seite ausgeschaltet, wenn sie in irgendeiner Form Aufsichtsrechte ausüben wollte. Ich sehe zwei Wege um dem Artikel 149 gerecht zu werden. Entweder beschränken wir das Recht der Einsichtnahme auf die obersten Stellen oder auf eine Delegation, wobei dann andere Ein⸗ richtungen, wie sie in Thüringen und Schleswig⸗Holstein bereits
geschaffen worden sind, zwecks einheitlicher Zusammenarbeit geschafsen werden könnten. Oder aber die vom Staate Beauf⸗ tragten sind Schulaufsichtsbeamte und nur dem Staate unter- stellt. Ungeklärt ist auch die Kostenfrage. Es wäre erwünscht gewesen, wenn wir vom Herrn Innenminister Angaben über die finanzielle Auswirkung des Entwurfes erhalten hätten. Die Untosten werden nicht gering sein Ob die angegebene Ziffer von 300, ja 409 Millionen ihre Berechtigung hai, kann ich nicht nachprüfen. Sicherlich muß aber das? eichsgesetz bestimmen, wer die Kosten zu tragen hat, ob das Reich oder Länder und Gemeinden. Ob das Reich es jormell kann, ganz abgesehen von der finanziellen Leistungsfähigkeit, scheint mir y. im Hinblick auf die derzeitige internationale Lage fraglich, scheint mir prakttisch bedenklich, weil dann unter Umständen das Antragsverfahren in den Gemeinden ins Uferlose gehen könnte Ob andererseits Länder und Gemeinden die Kosten tragen können, bedarf ebenfalls einer ernsten und ein⸗ gehenden Nachprüfung. Trotz aller Bedenken halte ich doch den Entwurf für eine brauchbare Grundlage zur Weiterverhandlung. Voraussetzung für einen Erfolg ist aber Verständnis für die Sonderlage einzelner Parteien a. und drüben Alle müssen wir uns unter das große gemeinsame Ziel , Erhaltung einer kulturstarken und entwicklungsfähigen Volksschule. Das Reichs⸗ schulgesetz bedeutet einen Wendepunkt. Entweder wird es zu einem Leichenstein für die deutsche Kultur oder aber ein Motor zum An- und Auftrieb neuer deutscher Kulturentwicklung. Daß es dies werde, dem gilt unsere Mitarbeit. (Lebhafter Beifall bei der Deutschen Volkspartei.) Abg. Dr. Gertrud Bäumer (Dem.) spricht 6 Bedauern darüber aus, daß von den Regierungsparteien die Debatte über eine der entscheidendsten Fragen deutscher Geistesgeschichte und Volkskultur in einer Form geführt sei, die mit den entstehenden Problemen sich überhaupt nicht ernsthaft auseinandergesetzt habe. Während einerseits bas deutsche Volt mehr und mehr innerlich von der Bedeutung dieses Kampfes ergriffen werde, hätten die Verhandlungen des Reichstags wahrlich von dieser Bedeutung bisher keinen Eindruck geben können. Je mehr die Oeffentlichkeit sich mit dem Gesetz beschäftige, das zu Unrecht in der Diskussion den stolzen Namen „Reichsschulgesetz- führe, um so öfter erscheine die Aussprache unter dem Titel: „Die Problematik des Reichs⸗ schulgesetzes.“ Auch über das Schicksal der Vorlage im Reichsrat könne man zweckmäßig diese Ueberschrift setzen. Es zeige sich mehr und mehr, auf wie unfruchtbare Bahnen die Reichsgesetz= gebung durch die Aufgaben gelenkt worden sei, die der ö 2 bes Artikels 146 stelle. Wenn jemand, fährt Rednerin fort, die Absicht gehabt hätte, die Reichsgesetzgebung auf dem Gebiete der Schule grundsätzlich zu kompromittieren, der hätte dies r wirkfamer tun können, als von ihr zunächst dieses gesetzgeberische Sisyphuswerk zu verlangen. Der Artikel 146 hätte wahrlich einer Reichsgesetzgebung fruchtbarere Aufgaben ö, Er enthält in seinem ersten Absatz das Programm einer Schul gietg eben, die für Wiederaufbau, Zusammenfassung der Kräfte, Erneuerung des Volkslebens die Bahn geschaffen hätte. Es wäre eine große Aufgabe gewesen, die Grundlagen einer einheit- lichen deutschen Schule nach Artikel 146 zu Hafen die, organisch ausgestaltet, der Mannigfaltigkeit der Begabungen und Lebens⸗ berufe — ohne Rücksicht auf Privilegien des Standes und Be⸗ sitzes — gedient hätte. Die Bedeutung eines qualitativ höchst⸗ möglich geschulten Volkes für den deutschen Daseinskampf ist no jüngst von der großen Wirtschaftstagung in Hamburg nach drückli betont worden. An dieser Aufgabe mit allen ihren Teilaufgaben, z. B. Schaffung der Berufsschule, ist die Reichsgesetzgebung vor⸗ übergegangen und hat immer von neuem den Versuch gemacht, den zweiten Absatz des Artikels 146 allein zu regeln, Daß der uns jetzt vorliegende Entwurf verfassungswidrig ist, darüber besteht für uns gar kein Zweifel. Die Terminologie des Ab⸗ fatzes 1 von Artikel 146 mag juristisch vieldeutig sein, aber daß der Sinn des Artikels 146 der ist, die deutsche Schule aller Stufen als eine von Stand, gesellschaftlicher Lage und Religions- bekenntnis der Eltern unabhängige Einheitsschule zu charakteri- k— 5 daran kann nicht der mindeste Zweifel sein. Und das eichsgericht hat in zwei Entscheidungen ganz unzweideutig aus⸗ gesprochen, daß nach der Verfassung die Gemein chaftsschule als Fegel und die Schule des Absatzes 2 als Ausnahme zu betrachten seien. Abgeordneter Mumm hat gestern im Tone sittlicher Ent⸗ rüstung , daß die Schwierigkeiten, die der Artikel 146 heute bereite, nur dem Dazwischentreten der Demokratie beim Weimarer Kompromiß zu verdanken seien. Wir sind stolz darauf, die glatte Aufteilung der deutschen Schule in einen starren Konfessionalis- mus auf der einen Seite und einen religiösen Rationalismus auf der anderen Seite verhindert zu haben, und wenn wir schon das Eindringen dieses Aufteilungsprinzips in die Berfassung nicht verhindern konnten, doch daneben den Grundsatz der Einheit der deutschen Schule so stark betont zu haben, daß man heute schwer daran vorbei kann. Der vorliegende Entwärf schwächt mit der verfassungsmässigen Stellung der rn n n,, dieses für uns wesentliche Prinzip so stark, daß wir ihn für denkbar un⸗ geeignet halten, um von hier aus ein Gesetz zu erarbeiten, das wir als Ausführung des Artikels 146 anerkennen können. Wenn wir der Ueberweisung an den 8 zustimmen, so nur aus Rücksicht auf die Gepflogenheit des Hauses, den Wünschen großer Parteien auf Ausschußberatung zu entsprechen. Gegenüber der von den Regierungsparteien vertretenen Ansicht, daß dieses Gesetz den Schulfrieden herbeiführen könne, können wir von ihm nur die enigegengeletzte Wirkung erwarten. Durch dieses Gesetz werden weltanschauliche Gegensätze, die wir an sich nicht leugnen, gewalt sam und über das natürliche Bedürfnis und Gefühl der großen Mehrheit unseres Volkes hinaus verschärft und versteift. ER ist richtig, daß unser Bildungswesen mit einer stark ausgeprägten Mannigfaltigkeit weltanschaulicher Richtungen zu rechnen hat aber nicht nur mit den großen Konfessionen, sondern nnerhalb und außerhalb ihrer mit einer gar nicht faßboren Fülle von religiösen und weltanschaulichen Üeberzeugungen die für jeden einzelnen in gleichem Maße Gewissenssache sind wie das Dogma für die Kirchenbehörde. Es gibt sehr viele Formen des Pro⸗ testantismus, sehr andere als die vom Abgeordneten Mumm vertretenen, und die Schule hat mindestens innerhalb des Pro⸗ testantismus mit diesen zu seinen Wesen gehörenden Richtungen zu rechnen. Dazu kommt, daß die für die deutsche Bildung der Gegenwart entscheidenden geistigen Mächte des deutschen Idealis⸗ mus von Herder und Goethe bis Hegel uns allen geistige Lebens⸗ luft bedeuten. Sie aber stehen zwar auf dem Boden, aber keines⸗ wegs im Rahmen der Konfessionen. Dies ist die geistige Lage in Deutschland. Sie enthält vielfache Spannungen; sie hat Gegensätze geschaffen, die wir achten; aber sie hat auch das Korrektiv dieser Gegensätze geschaffen, nämlich zweierlei: erstens in jedem Menschen eine innere Haltung des Verstehens, eine Fähigkeit, Formen des religiösen Lebens, die nicht die eigenen sind, zu begreifen; zweitens, aus den Antithesen der Weltanschau—⸗ ungen hat sich in Kampf und Austausch auch eine Synthese her⸗ ausgearbeitet, der Erwerb eines schlechthin gemeinsamen Bil⸗ dungsgutes. das dogmatischer Betrachtung entrückt ist. Aus dieser geistigen Lage hat sich die weltanschauliche Einstellung der höheren Schule als Gemeinschaftsschule mit getrenntem Religions⸗ unterricht zwanglos ergeben. Es ist nicht einzusehen, warum das in der Volksschule grundsätzlich anders sein sollte. Es ist nie davon die Rede, daß eine höhere Schule „Bekenntnis⸗ schule“, auch nicht, daß sie weltliche Schule sein soll, weil sie weder positiv noch negativ . ist. Die höhere Schule bleibt eine Schule der Vermittlung und Zusammenführung, die Volksschule soll eine Schule der Trennung und Isolierung sein, noch dazu in einem Lebensalter, in dem lein Kind imstande ist, das 22 dieser Trennung zu verstehen. Wir lehnen diesen Riß im Aufbau und Wesen der Einheitsschule grundsätzlich ab. Wir wissen, daß dieses unser Schulideal sich auf dem Boden der Reichsverfassung, wie er nun einmal ist, nicht voll verwirklichen läßt, aber wir wollen im Sinne der Reichsverfassung einer Entwicklung die Bahn frei machen, die nach unserem Eindruck die ugtürliche ist und die allein den Schulfrieden verbürgen kann, weil sie die Kräfte erzieht, auf denen dieser Friede beruht. Darum werden wir uns auch nach- drücklich dafür einsetzen, daß in all den Ländern, in denen die