624165]. Schöttte & Schuster Attiengesellschaft, Berlin.
Besitzteile. Kassaguthaben .. Postscheckguthaben Gffetten nventar⸗. luto mmobilien
532 0900 10 400 13 500
(631491
sichterat ausgejchieden, neu hinzugetieten ist Heir Forsimeister Ernst Rockstroh.
6217.
63169
Herr Karl Roeble ist aus dem Auf⸗— sichtsrat unseren Gejellschaft aue⸗ geschieden, um in den Vorstand einzutreten. . Berlin, den 20. Oltober 927.
Hein, Lehmann K Co. Aktiengese ll⸗ schaft Eisentonstruttionen, Brücken⸗ u. Signalbau.
Der Vorstand.
Der Paul Singer ist aus dem Auf⸗
Passauerstr. 11 a. Grundstücks⸗ verwertungsgesellschaft A ⸗⸗G. Berlin.
Ernst Gell Attiengesellschaft, Köln. Bilanz per 31. Dezember 1926.
68 600 — 215 500 209 498
m
J TLinrichtung Materialien Debitoren
. , ,
Verbindlichteiten. Stammaktien Reservefonds w Kreditoren.
Wechsel Gewinn..
500 000 100 000 — 287 7362: 99 075 80 8651
10657 663 Gewinn und Berlust.
Soll. n ,,, ö. 130 906 Steuern...... . 26 678 c; 13 991 Gewinn.. 29 000, — Vortrag auf
Rechnung
80 851 8 252 428
— ——
ol 86li 686
Haben.
Vortrag 22 36 149 5!
Kassakonto .. Postscheckkont o... Deutsche Bank Reichsbank Debitoren Inventarkonto 1. 1. 28 405,
Verlustvortrag 1. 1.
Aktienkapital
Kreditorenkonto Sparkassenkonto Rückstellungskonto für Dubiose
Reingewinn...
63344 Diamant Gasglühlicht A.-G.
. zu Berlin. 1632 Die Aktionäre unserer Gesellschaft 99 werden hierdurch zur ordentlichen Ge⸗ 74 7760 neralversammlung auf Freitag, den 25. November 1927, 12 uhr mittags, im Sitzungssaale der Darm— ssädter und Nationalbant Komm.⸗Ge. a. A., Abteilung Behrenstraße hierselbst, Berlin, Behrenstraße tzé zy, emmngeladen. Tagesordnung
1. Vorlegung des Geschäfteberichts. der Bilanz und der Gewinn und Ver⸗ lustrechnung für das Geschäftejahr 192627.
2. Beschlußfassung über die Genebmigung der Bilanz und über die Gewinn⸗ verteilung.
3. Erteilung der Entlastung an Vor stand und Aussichtsrat.
4. Wahlen zum Aussichtsrat.
Zur Teilnahme an der Generalversamm⸗
lung find nach 5 19 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, welche spätestens am
Attiva. ö 4
364
Abschreibung 1999 490590
1926
ab Reservefonds. 4233
82170
. 1s Coo 43 31 18 160
3 86
81 329 840
82 170
Gewinn⸗ und Berlusttonto per 31. Dezember 1926.
216 278 91
—
252 4286
Betriebsgewinn
8
ö 1g . Vereinigte Berlagsanstalten Att. Ges., Oberhausen (Rhld.). Bilanz am 31. Dezember 1826. — —
6 918
2 841 488
24 852 736 663 18 700 102 347 11 887 — 109 606 52
1014 304
Postscheckguthaben Wertpapieren Warenvorräten Immobilien Mobilien. Maschinen . Schriften Debitoren.
9 2 16 2 2 8 . 2 , ,
Per Haben. Altienlapital .. Reservefonds .. Kreditoren... Delkredere. .. Hypotheken . Reingewinn ö
240 000 127 000 — 347 5 20 1807663 295 32311 258230 101430414 Gewinn⸗ und Berlustrechnung.
An Geschäftsunkosten . Abschreibungen .. Reingewinn
= 244 567 78 . 144 071 35 ? 2 582 30
391 221143
. .
9 Fer Gewinnvortrag aus 1925 Rohgewinne
10611 91 11532 391 221113 Oberhausen, den 16. September 1927.
Der Aufsichtsrat. H. Faßbender. Der Borstand. J. Pötz.
62463]. Rechnung sabschluß am 30. FZuni 1927.
1 1 1 8 1
Vermögenswerte. Eisenbahnanlage .. Kanal, Maschinen⸗ und Turbinenanlage Gebäude u. Werksanlagen Schotterlagerplatzanlage Hängebahnanlage ... Grundstücke Neuwerk . Mobilien und Geräte Steinbruchswerkzeuge .. Vorräte an Steinen Materialien.. Kontoreinrichtung .. Kassenbestand ... Wertpapiere...
67 250
S8 500 22 600 2 050 1700 9 320 22 450 1 885
1 864 1700 146 1è664 20 947 146 421
Kautionskonto Kontokorrentkonto Bürgschaft 5000, —
377 ,
Verbindlichteiten. Altienkapital!l .... 300 000 Gesetzliche Rücklage. 1000
ypothek ö 54
iwvidende, nicht abgehobene 63 Kontokorrentkonto 62 900 Bürgschaft 5000, — Gewinn⸗ u. Verlustrechng.:
Vortrag aus 1926/26 2768,47 20 712,27
*
23 480 387 497
Gewinn und Berlustrech nung am 306. Juni 1927.
Soll. Allgemeine Unkosten Abschreibungen «. Vortrag aus 1925/26
2768,47
20 71227
Reingewinn
—
80 677 24 600
2 1
Reingewinn in
1956/27 .. 23 480
128 1568112
Haben. Vortrag aus 1925 / 268. Bruttoũberschuß in 1926 / 27
2768 126 980 96 128 6
Neuwert b. Nübeland, Harz, den
20. September 1927. Tiabag⸗-gteinbrüöche Nenwert.
. Unkostenkonto.. Spesenkonto — Provisionskonto ... Löhne und Gehälter. Miete konto .
Abschreibung Inventar
Dienstag, den 26. November 1927 bis mittags i2 Uhr, bei der Kasse der Gelell⸗ schast hierselbst, Gubener Straße 47, oder bei der Darmstädter und Nationalhank Kommanditgesellschast a. A. hieiselbst, Behrenstraße ö / 6h . a) ein Nummernverzeichnis der zur Teil⸗ nahme bestimmten Aktien emreichen. b) ihre Aktien oder die darüber lautenden 5 306 Hinterlegungsscheine der Reichsbank 3 86 der eines deutschen Notars hinterlegen. 40 Werden Hinterlegungsscheine der Deut⸗ J To bs schen Reichsbank hinterlegt, so müssen Sahl diese mit Räcsicht auf die verängerten Hinterlegungsbedingungen dieses Institute 2416 den Vermerk tagen, daß die Attien bis nach der Generalversammlung bei der Reichsbank deponiert bleiben. Berlin, den 20. Oktober 1927. Diamant Gasglühlicht Attiengesellschaft. Der Vorstand.
Dr. Wil ly Saulmann.
Soll. 42 982 12 005 tz
20 452 1826 927
5 221
2 9 *
Zinsenkonto n. Skontokontoe.
Debitorenverluste Dubiose Außenstände n.
21 * 9 1. 9 2 2
Reingewinn...
Haben. . omm.⸗Rohgewinn
92931 11865
94116
Ernst Bell Att. ⸗Ges. Der Borstand.
Warenkto., Diskontkonto
62660 Vereinigte Königs und Laurahütte
Attiengesellschaft für Bergbau und Hüttenbetrieb.
Einladung zur 56. ordentlichen Generalversammlung auf Dienstag,
den 22. November 1927, vormittags 11 Uhr, nach Berlin, Dorotheenstr. 40. Tagesordnung.
1. Vorlegung des Geschäftsberichts und Heschlußtassung der Generalversamm⸗ jung über Genehmigung der Bilanz nebst Gewinnverteilung und Ent⸗ lastung des Aufsichtsrats und Vorstands. ö
2. Wabl von 2 Rechnungsprüfer und eines Stellvertreters für das Geschäfts⸗ jahr 1927/28 . ⸗
g. Beschlupsassung über Erhöhung des Stammkapitals um einen Svitzenbetrag von 40 RM, Ümtausch von Aktien in Ausführung der 7. Durchsüyrungs⸗ verordnung über Goldbilanzen sowie Teilung der Aktie von 1600 RM em itz Aktien 'zu 160 RM und enisprechende Aenderung der §§ 5 und 34 des GesellschastSstatuts nach Durchführung des Beschlusse3z.
4. Aenderung des 5 32 des Gesellschaftsstatutt betreffend Hinterlegung von Aktien zwecks Teilnahme an der Generalversammlun.
h. Wahl von Mitgliedern des Aussichtsrate. .
Pie Hinterlegung der AÄttien oder an deren Stelle der Devotscheing der Reicht ;
bank, der Bank des Berliner Kassen⸗Vereins oder eines Notars über Hinterlegung
solcher Attien zur Teilnahme an der General versammlung muß nach X32 der Satzungen bis pätestens 4. November 1927, nachmittags 4 Uhr, ersolgt sein. Die Hmterlegungs. scheine der Neichsbank haben nur noch die Bedeutung einfacher Vevotquittungen und sind ohne Sperrvermerk nicht mehr zur n n zwecks Ausübung des Stimm⸗ rechts in der Generalversammlung geeignet, Es ist deshalb der Nachweis zu erbringen, daß die bei der Reichs bant hinterlegten Aktien bis zur Beendigung der Generalver⸗
n n nf 1 ö 5 werden.
interlegungsstellen sind; ;
in Vernls . Büro der Gesellschaft. Dorotheenstr. 40. das Bankhaus S. Bleich⸗ 1öder die Dresdner Bank und die Darmstädter und Nationalbank. Behrenstraße;
in Breslau: das Bankhaus E. Heimann und die Dresdner Bank;
in Hamburg. die Norddeutzche Bant in Hamburg, die Herren 8. Behrens K Söhne und die Diesdner Bank; .
in Frankfurt a. M.: Die Deuthche Effekten⸗ und Wechselbank vorm. E. A. Hahn, die Dresdner Bank und die Frankfurter Bank;
in München: das Bankhaus H. Aufhäuser und die Dresdner Bank;
in Warschau: die Warschauer Diskontobank;
in Wien: Die Oesterreichische Creditanstalt für Handel und Gewerbe.
Berlin, den 18. Oktober 1927. Der TNuffichtsrat. Dr. von Schwabach. Der Vorstand. Ohly. Wandel.
Prospekt über , 1000 000, — neue Aktien, 10 000 Stück zu je RM 100, — mit den Nrn. 110 001 - 126 000, der
Natronzellftoff und Papierfabriten Attiengesellschaft in Berlin.
Die . und Papierfabriken Atuiengesellschaft besteht ll
631749
unter dieser Firma seit dem Jahre 1918. Die Gesellschaft wurde im Jahre 1965 unter der Firma emeine ? . ktiengesellschaft er uten, erhielt alsdann unter Üenderung des Gegenstandes des Unternehmens die Firma Allgemeine Ind ustrig. i ien gese nico, aus welcher schließlich im Jahre 1918 unter nochmaliger Aenderung des esellschaftszweckes die Natren n und Papierfabriken Aktiengesellschaft hervorgegangen ist. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Berlin; Zweigniederlassungen beffnden sich in Altdamm, Arnstadt, Braͤchelen, Krappitz, Oker und Priebus. Gegenstand des Unternehmens ist die Herstellun Natronzellulofe und Papier sowie die . von Rohstoffen. Die ef chaft kann zu unternehmungen selb m solchen Unternehmungen beteiligen,
und wurde nach und nach auf 180 0090 O00. - erhöh
M Lo 000 05, — nur mit 25 8 eingezahlter Attien durch Generalver
, , 29. 11. 1924 auf 0k 5 5G O00, — unigestellt.
hat die Erhöhung des Akttienka itals um
a Ausgabe von 10 000 Stü ;
mar oh,. = mit den Rrn. 110 09014 120 G00 bes lossen. Die neuen
von einem ann, unter Führung der
Kommanditgesellschaft auf Aktien, Berlin, zum b 1. 1. 1927 dividendenberechtigt und werden
RM 1000000, — verschreibungsgläubigern aus gegebenen 73 igen Anleihe von nom. RM 3 000 000, — zustehenden Options⸗
RM 1000000, — Aktien optiert
zu übernehmen.
und der Vertrieb von rzeugnissen aus solchen ( iesem Zwecke industrlelle und Handels⸗ tändig im In⸗ und Auslande ins Leben rufen oder sich an
Das Grundkapital der Gesellschaft betrug i een, * 14 a. enn,
i dentliche Generalversammlung der 6e ellschaft vom 16. Juni 1927 . M1 Mn Hat auf RM 6 500 900, —
auf den Inhaber lautenden Aktien zu je Reichs⸗ ttien sind
rinstädter und Nationalbank Kurse von 140 übernommen einem Großaktionär der
oM ob. Attien der Gesellschaft der Darinstãdter und
Aktien dienen zur ve n des den Teilschuld⸗
der im Jahre 1926 seitens der Gesellschaft aus⸗
Ablauf der Optionsfrist G1. 12. 1929) nicht sämtliche sein, hat lich die Wilhelm Hartmann & Co. die restlichen Aktien zum Optionspreis (140 35) September 1927 sind rund RM 334 000, —
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt nunmehr RM 6500 909, eingeteilt in 50 000 Aktien zu je RM 50 (Ni. 1— 40 000 und Nr. 100 001 bis 110 G00, 10 000 Aktien zu je RM 100, — (Nr. 119 0914 120 0900, 5000 Global⸗ aktien zu je RM 300, — lautend über 6 Aktien zu RM 50. — Nr. 70 001 / 10 006 bis 99 g995s1900 000 und 500 Globalaktien zu je RM god. = (lautend über 60 Aktien ju RM 50, — Nr. 40 001/10 069-69 941/70 000).
Sämtliche Aktien lauten 1 den Inhaber. Sie tragen die faksimilierten
,, des Vorstands und des Vorsitzenden des r ,. die Aktien . 601 120 0690 ind von einem Kontrollbeamten handschriftlich gegen⸗ gezeichnet. Den Vorstand der Gesellschaft bilden zurzeit die Herren: Dr. Philibert Brand, Berlin, Paul Barnickel, Altdamm, und Eugen Lendholt, Krappitz, O. S., als ordentliche Vorstandsmitglieder, Paul Trömel, Berlin, als stellvertretendes Vorstandsmitglied. Der von der Generalversammlung zu wählende Aufsichtsrat besteht aus mindestens fünf Mitgliedern, gegenwärtig aus den Herren:
Robert Friedlaender, Berlin, stellvertretender Vorsitzender, Josef Bre n veschflars hie: der Wilhelm Hartmann C Co. G. m. erlin,
b. H.,
Jakob Hö, Geschäftsinhaber der Darmftädter und Nationalbank ,,, , auf Aktien, Berlin, .
Herbert M. Gutmann, Vorstandsmitglied der Dresdner Bank, Berlin,
Fritz Hartmann, Geschäftsführer der ilhelm Hartmann & Co. G. m. b. H., Berlin,
Kommerzialrat Josef Kraus, Wien,
Karl Schmeil, Vorstandsmitglied der Dresdner Chromo⸗ und Kunst⸗ druckpapierfabrik Krause & Baumann Aktiengesellschaft, Heidenau b. Dresden.
Die Mitglieder des Aufsichtsrats e , außer des weiter unten er⸗ wähnten Anteils am Reingewinn eine jährliche feste Vergütung, die für die Mitglieder je RM 2000 — und für den Vorsttzenden RM zõo0, beträgt.
Die Generalversammlun der Gesellschaft werden in Berlin oder in einem anderen Ort innerhalb des Deutschen Reiches abgehalten.
Alle von der ,, ausgehenden Bekanntmachungen erfolgen durch den „Deutschen Reichs- und Preußischen Staatsanzeiger“ Die . aft ver⸗ pflichtet 6 jedoch, ihre Bekanntmachungen. weiterhin in einer Berliner örsen⸗ zeitung (bis auf weiteres im „Berliner Börsen⸗Courier“ oder in der „Berliner Börsen⸗Zeitung“) zu veröffentlichen, .
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
Von dem nach Vornahme sämtlicher Abschreihungen und Rücklagen ver; bleibenden Reingewinn der 3 wird mindestens der zwanzigste Teil dem Reservefonds zugeführt lo lange, als dieser den zehnten Teil des Grund⸗ kapitals nicht überschreitet. odann erhalten die Aktionäre vier vom Hundert des eingezahlten Grundkapitals. Von dem alsdann verbleibenden Betrag * der n als Vergütung für seine Mühewaltung zehn Prozent. Der Rest des Reingewinns wird als weitere Dividende an die Aktionäre verteilt, so= welt die Generalversammlung nicht auf Vorschlag des Aufsichtsrats anders be—
ließt. . verpflichtet sich, in Berlin Stellen zu unterhalten und
Die Gesellschaft J eweils , en, bei denen die Auszahlung der Gewinnanteile, die Aus⸗ — er Bezug neuer Aktien,
ändigung neuer Gewinnanteilscheinbogen, ein etwai . Hinterlegung von Aktien behufs Teilnahme an den Generalversammlungen so⸗ wie alle die Aktienurkunden 6 ,, welche durch die General⸗ versammlung beschlossen worden ind, kostenfrei bewirkt werden können.
An Dividenden sind verteilt worden:
im Jahre . 36 (der , in Höhe von RM 70 3808,98 wurde auf neue Rechnung vorgetragen), . ö im . 1925 . 9 RM 4 Ses z5o, — in Umlauf befindliche Aktien,
im Fahre 1956 16 auf RM ö 500 oOo00, — Aktien.
Die Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung per lauten wie folgt:
rechtes. Sollten bis zum G. m. b. H., Berlin, verpflichtet,
: Bis zum 24. Dptionsaktien begeben worden.
31. Dezember 1926
Bilanz per 31. Dezember 1926. m 2ᷣ—i—ů—uKůu6, ö „„, —
RM 202 700
172700
— — Aktiva. RM I
,, Wehranlage J
. ix gos Abschreibungen ..
1 19 200 . J Gebäude w .. J U66 478, 40 Ahschreibungen .. ö 21 378, 45 Maschinen * 2 9 J 1 1689 3575.33 Abschreibungen .. . 168 793,53 Maschinenlager Krappitz Utensilien und Geräten, . Abschreibungen .. 4 Pferde und Wagen ... ö Abschreibungen . ⸗ — 3 Elektr. Beleuchtung Ohligsdrisch 1 Rohmaterialien, Vorräte usw. ) . Beteiligungen?) Debitoren o) Kasse .. . JJ ersicherun gs prãmien . =. Disaglo auf Obligationganleihe 1926 Abschreibun g... Avale RM 853 123,29
1045100
1520600 2 500
2 943 608 3 934 06d 2 021 426 3 166 534 1h 548 4588
29 854
240 000
300 0090 60 000 =
D
5 500 000 6n84 330 166 586
h 4tz)9
3 00000
99 691 2529
2 281 202
615 818
Aktienkapital.
Reservesonddz⸗ Obligationsanleihe 192173 Sbligationszinsen auf Anleihe von 1921 Sbligationt anleihe 19963) Sbligationszinsen auf Anleihe von 1926 Richt eingelöste Dividende pro 19826. . Kreditoren 9...
Gewinn J Avale RM 863 123. 29
Verteilung des Reingewinns: 40/0 Dividende auf RM 3 0000 10 5,9 Vergütung an den Autsichterat. 6 o/ g Superdipidende auf RM 8h00 o0ο . Wilheĩm⸗Hartmann⸗Gedaͤchtnisstiftung . ˖ Vortrag auf neue Rechnung
09 0 0 9 0 9 9 9 0 9 9 0 0 ⸗ 9 9 9 9 O 89 9 9 9 9 e 9 9 9 2 9 9 0 9 98
220 000 Itz 666 6 330 000 25 000 — 4 151169
Sid did zh
Ti r, s Hiervon: Rohmaterialien RM 3 537 678,24, Fertigfabrikate Reichs⸗
1 mark Hh 390,19. ͤ jerunter Beteiligungen an: Oberschlesische Zell toffwerke A⸗G. in ‚— ? gol ih . in RM 275 000, —,
Berlin 3 z e 7 . . 5 n e nn m e. Verband Feutscher Druckpapierfabriken G. m. b. H. in Verl —.
3) Hierunter: ge m ge , RM 146 365,85, Guthaben bei Tochtergesell⸗ schaften RM 1 210 589,71. ;
) Von der im Jahre 1921 aufgenommenen ö gesicherten 20 C00 60 Sbligationsanleihe sind noch PM 18 722 009 in Umlauf. Aufwertungsbetrgg beläuft sich auf RM 9,.5l für je PM 1000 nom. Die ilgung erfolgt bis zum Jahre 1951. .
) Die Gesellschaft hat 1926 eine 7 X hypothekaris 8 e von RM obo, — mit 25 jähriger , F. au . ist mit einem bis zum 31. 12. 1829 auszuü enden Rm 1600, — Aktien zum Kurse von 140 85 für je nom. R verschreibungen ue en ,
Hierunter: geschãften RM 452 g66, 57, Schulden an
. ö. nom. 3000, — Teils
Tochtergesellschaften RM 661 644.99.
Der Vorstand.
ellschaft Alti Berlin für Rechnun . 863 3 zur ehe geste
*
(Gortsenung auf der folgenden Seite)
Der
gesicherte Anleihe in nommen. Die An⸗
chuld⸗
anischulden RKM 105867, Alzeptverpflichtungen aus Waren · mit dem Sitz in Aachen. Gegenstand
And. der Vertrieb von Leinen, Küleb⸗ stoffen ** nid Appen m kttesst. ins⸗
Er ste Sentral⸗Handelsregister⸗Beilage zum Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger
Nr. 248.
Berlin, Sonnabend, den 22. Oktober
1927
Der Inhalt dieser Beilage, in welcher die Bekanntmachun * ö n n ; gen aus 1. dem Handels., 2. dem Güterrechts⸗, 3. dem Vereine⸗, 4. dem Genossenschafts⸗, 5 i G. der Urheberrechtseintragsrolle sowie 7. über Konkurse und Geschäftsaufsicht und 8. die Tarif⸗ und Fahrplanbekanntmachungen der Eisenbahnen . k
besonderen Blatt unter dem Titel
Sentral⸗Handelsregister für das Deutsche Reich.
Das Zentral⸗Handelsregister für das Deutsche Reich kann durch alle Postanstalten, in Berli 2 * * ; 9 9 l für Selbstabholer auch durch die Geschäftsstelle des Reichs⸗ und Staatsanzeigers 8W. 48 Wild? in
straße 32, bezogen werden
Das Zentral⸗Handelsregister für das Deutsche Reich erscheint in der R äglich. — preis betrögi vierteljährlich 4,50 Reichsmark. 1 ,
Einzelne Nummern kosten O. 15 Reichsmark.
Anzeigenpreis für den Raum einer 5a gespaltenen Einheitszeile (Petit) 1,05 Reichsmark.
Vom „Zentral⸗Handelsregister für das Deutsche Reich“ werden heute die Nrn. 248 2 und zas ß .
—
a
Befristete Anzeigen müssen drei Tage vor dem Einrückungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen sein. MM
Entscheidungen des Meichsfinanzhofs.
99. Zur Körperschaftsteuerpflicht rechtsfähiger Stis⸗ tungen, die satzungsgemäß Beträge zu ausschlienlich gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecken verwenden. Begriff des Zweckvermögens. Die Beschwerdeführerin ist eine rechts fähige Stiftung. Ihre Tätigkeit liegt auf dem Gebiete der inneren Kolonisation. Die Vorentscheidung hat anerkannt, daß die Beschwerdeführerin nach ihrer derzeitigen Wirksamkeit dem ge⸗ meinen Besten dient Sie hat aber der Stiftung die Eigenschaft ausschließlicher Gemeinnützigkeit nicht zuerkannt, weil das Ver⸗ mögen nach Auflösung der Stiftung zufolge 5 14 der Satzungen an Verwandte des Stifters fällt. Die Satzungen entsprächen also nicht den Voraussetzungen des 5 16 Abs. 3b der Durchführungs-⸗ verordnung zum k 1925. Die Rechts⸗ beschwerde macht geltend, daß rechtsfähige Stiftungen nicht zu der Gruppe der Zweckermögen zu rechnen seien, und daß darum die Vorschrift der Durchführungsverordnung zum Körperschaftsteuer—⸗ i §z 16 Abs. 3b, die nur von Zweckbermögen spreche, auf die
eschwerdeführerin keine Anwendung fände. Ferner rügt die Nechtsbeschwerde, daß von der Vorentscheidung die Anwendbarkeit des 5 14 des Körperschaftsteuergesetzes nicht geprüft sei. Beide Einwendungen sind nicht 1 Der Begriff des Zweck⸗ vermögens ist in den Reichssteuergesetzen nicht e leg! Auch im bürgerlichen Rechte ist dies nicht . das Bürgerliche Gesetz⸗ buch verwendet die Bezeichnung überhaupt nicht. Es mag ei sein, daß im juristischen ö von Zweckvermögen vor⸗ in . dann gesprochen wird, wenn es sich um ein Gebilde ohne
echtspersönlichkeit handelt. Begrifflich wird man unter einem k eine Vereinigung von Wirtschaftsgütern zu ver⸗ fehen haben, deren Verwendung für einen bestimmten Zweck fest=
legt ist. Eine Hindeutung auf die Rechtsnatur eines solchen
ermögens wird man dem Begriffe nicht entnehmen können. Ob die Bezeichunng Zweckvermögen in einer steuerlichen Vorschrift in dem weiteren Sinne gebraucht ist, so daß rechtlich selbständige und rechtlich unselbständige Vermögensmassen darunter fielen, oder in dem engeren Sinne gemeint ist, so daß nur die unselbständigen Vermögen getroffen werden sollen, muß darum für jede Vorschrift besonders geprüfi werden. Im 5 16 Abs. 3 der Durchführungs— verordnung kann der Begriff nur in dem weiteren Sinne ge⸗ braucht sein. Die Vorschrift scheidet in den Buchstaben a und b Personenvereinigungen und Zweckvermögen und stellt für beide Gruppen besondere Voraussetzungen für die Anerkennung der aus— schließlichen Gemeinnützigkeit auf. Die Gegenüberstellung ist nach großen Gesichtspunkten erfolgt: auf der einen Seite handelt es sich üm Vereinigung von Personen, auf der anderen Seite um die Vereinigung von Wirtschaftsgütern. Eine Personenvereinigung kann ein felbständiges Rechtssußjekt darstellen oder nicht. Eine Trennung der Personenvereinigungen nach ihrer Rechtsnatur ist nicht vorgenommen. Darum läßt sich in diesem Zusammenhang auch annehmen, daß ebenfalls die Bezeichnung Zweckvermögen ohne Hinweis auf die Rechtsnatur des einzelnen Zweckvermögens aufzufassen ist. Im darauffolgenden 3 17 der Durchführungs⸗ verordnung wird in Abs. 1 unter d wieder eine Bestimmung über Zweckvermögen getroffen, hier aber unter ausdrücklicher Begren⸗ 6 auf die rechtsfähigen Zweckvermögen. Aus dieser tinimung geht also hervor, daß der Reichsminister der Finanzen einem Sprachgebrauche nicht huldigt, der mit dem Ausdruck Zweck⸗ vermögen nur ein rechtlich unselbständiges Gebilde bezeichnet. Dasselbe ergibt sich u. a. auch aus der Begründung zum Körper⸗ schafisteuergesetze 1975 S 13. Dort begründet der Reichsminister der Finanzen die neüe Bestimmung im 8 4 Abs. 3 des Körper⸗ Stiftungen und andere
schaftstenergesetzes, nach der Anstalten, Zweckvermögen unter gewissen Voraussetzungen den Erwerbs⸗ . gleichgestellt werden Der Reichsminister der finanzen faßt diese Gebilde, also auch die mit Rechtspersönlichkeit ausgestatteten Stiftungen und Anstalten, in einem der folgenden Sätze zusammen als „die bezeichnelen Zweckvermögen“. Das was die Rechtsbeschwerde für die engere Auslegung des Begriffs Zweck⸗ . im çinzelnen anführt, ist nicht stichhaltig. Sie gibt selbst zu, daß 5 4 Abs. 3 des Körperschaftsteuergesetzes Stiftungen, also auch rechtsfähige Stiftungen. „und andere Zweckvermögen“ neben⸗ einander nennt, woraus zu schließen ist, daß eben auch die rechts⸗ ähigen Stiftungen nach dem Sprachgebrauche des Körperschaft⸗ teüergesetzes zu den Zweckvermögen zählen. Der 55 des Körper⸗ chaftsteuergesetzes steht nicht, wie die Rechtsͤbeschwerde meint, im egensatze dazu. S 5 führt zunächst die juristischen Personen, so⸗ dann die nichtrechtsfähigen Personenvereinigungen, Anstalten, Stiftungen und andere Ziweckvermögen auf. Da sich das Beiwort mnichtrechtsfähige“ sowohl auf die Personenvereinigungen wie ie Anstalten, Stiftungen und Zweckvermögen bezieht (vgl. auch die i zum Gesetze S. 20), so sind eben nur die nicht⸗ rechtsfähigen Personenvereinigungen, Zweckvermögen und der⸗ a,. gemeint; die rechtlich selbständigen sind bereits mit der er n nr, juristische Personen erfaßt. Vor allem fehlt aber jeder fachliche Grund, die Bestimmung im 5§ 16 Abs. 3b in dem don der Rechtsbeschwerde behaupteten engeren Sinne auszulegen. Die Vorschrift hält eine ausschließliche Gemeinnützigkeit nur bei solchen Vermögen gewährleistet, deren Verwendung zum allge⸗ meinen Besten für die Dauer gesichert ist. Es gibt keinen ver⸗
schäftskosten lediglich zu Privatzwecken ausgegeben ist
Be⸗
meinnützigen Zwecken bei unselbständigen Zweckvermögen zwar für nötig, für rechtlich selbständige Zweckvermögen aber für n ehr zu halten. Die Stiftungen und Anstalten mit Rechtspersönlichkeit pflegen im allgemeinen reicher ausgestattet zu sein als unselb⸗ stäöndige Zweckverriögen; gerade auf die Bindung der rechtlich selbständigen Zweckvermögen müßte daher am ehesten Wert gelegt werden. Schließlich sei noch darauf hingewiesen, daß 5 14 des Körperschaftsteuergesetzes der von abzugsfähigen Sonder⸗ leistungen handelt, auf die Beschwerdeführerin und deren Auf— wendungen für ihre satzungsmäßigen Zwecke keine Anwendung finden kann Es greift vielmehr die Bestimmung im § 17 Nr. 2 des Körperschaftsteuergesetzes ein, nach der bei Ermittlung des Einkommens nicht abgezogen werden dürfen die Aufwendungen für die Erfüllung der durch die Stiftung, Satzung oder sonstige Verfassung vorgeschriebenen Zwecke der Sleuerpflichtigen. (Urteil vom 19. Juli 15271 A 21827) .
100. Behandlung von NReisespesen inhabers bei der Einkommensteuer. Der Steuerpflichtige ist buchführender Kaufmann. Er führt selbst Geschäftsreisen aus, die Ausgaben für die Reisen sind auf Reisespesenkonto gebucht. Das Finanzamt hat angenommen, daß ein Teil der Reiseausgaben nicht als Geschäftsunkosten zu behandeln sei, da der Steuerpflichtige mit den Ausgaben auch seine ene nge Bedürfnisse bestritten habe. Das Finanzgericht hat zwar festgestellt, daß der Steuer= pr tige aus den Spesen auch die Kosten für Lebensunterhalt und Anschaffungen bestritten habe, ist aber der Ansicht, daß eine Ver⸗— teilung in geschäftliche und nichtgeschaftliche Ausgaben nur vor— genommen werden könne, wenn letztere einen wesentlichen Um⸗— fang erreichten. Die Rechtsbeschwerde ist begründet. Es ist zu⸗ treffend, daß Ausgaben, deren Gegenwert in geringem Maße auch zu Privatzwecken ausgenützt wird, in voller Höhe als Geschäfts⸗ ausgaben zu behandeln sind. Des gilt aber nur insoweit, als die döhe der Ausgaben durch die Benutzung zu Privatzwecken nicht berührt wird. Die Ausgaben für ein im Betriebe benötigtes Pferd bleiben sich gleich, wenn es auch bisweilen in freien Zeiten zu Vergnügungsfahrten benutzt wird. Die Benutzung des Pferdes zu Privatzwecken verursacht hier keine Kosten, und deshalb ist es nicht gexechtfertigt wegen dieser Benutzung einen Teil der Aus⸗ gaben für das Pferd nicht zu den Unkosten des Betriebs zu rechnen. Anders liegt es dagegen wenn ein Teil angeblicher Ge⸗ In einem nicht mit zu schätzen ist.
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des Geschäfts⸗
solchen Falle kann der Umstand daß sich dieser Teil Sicherhe t feststellen läßt, nur dazu führen, daß er Es besteht auch kein Grund, von einer solchen Schätzung deshalb abzusehen, weil die Ausgaben zu Privatzwecken nur einen geringen Teil der gemeinschaftlichen Ausgaben ausmachen Es würde nun
dem Grundsatz, daß Ausgaben für den Lebensunterhalt bei Be⸗
rechnung des Einkommens nicht abzugsfähig sind, widersprechen, wenn man die Ausgaben für Essen und Trinken auf Geschäfts⸗ reisen voll zu den Reisekosten rechnen würde. Dieser Grundsatz muß vielmehr dazu führen, daß lediglich der durch die Geschäfts⸗ veisen verursachte Mehraufwand zur Befriedigung der genannten Bedürfnisse zu den Geschäftskosten zu rechnen ist. Die an⸗ gefochtene Entscheidung war deshalb aufzuheben und die nicht spruchreife Sache an das Finanzgericht zurückzuverweisen Bei der erneuten Verhandlung ist folgendes zu beachten. Der Um⸗ stand, daß die Reisekosten des Gesch inhabers mit den an⸗ gestellten Reisenden zugebilligten übereinstimmen, beweist nicht, daß erstere in voller Höhe als Geschäftskosten anzusehen sind. Zwar sind die Reisespesen eines Angestellten unter allen Umständen Ge⸗ schäft ausgaben, aber doch nur aus dem Grunde, weil auch das Gehalt des angestellten Reisenden zu den Geschäftsausgaben zu rechnen ist. Deshalb kann es sich bei den Reisespesen des An⸗ gestellten nur darum handeln, inwieweit sie Einkommen des An⸗ gestellten darstellen, während es ohne Zweifel ist, daß sie für den Geschäftsinhaber zu den Geschäftsunkosten gehören. Da es nun nicht angängig ist, einen Geschäftsinhaber als Angestellten seines eigenen Geschäfts zu behandeln, kann der Umstand, daß seine Reisespesen die eigentlichen Reiseausgaben übersteigen, nur dazu führen, den Mehrbetrag nicht zu den Geschäftsunkosten zu rechnen. Bei der Schätzung, welcher Teil des auf der Reise ausgegebenen Betrags nicht zu den Geschäftsausgaben zu rechnen it. ist folgen⸗ des zu beachten. Es ist selbstverständlich, daß die Ausgaben für Lebensunterhalt auf einer Reise höher sind als in den häus— lichen Verhältnissen. Es kann auch zugebilligt werden, daß der 36 der Geschäftsreisen höhere Aufwendungen für Lebensunter= alt verursacht, daß der Steuerpflichtige auf Geschäftsreisen keurere Wirtschaften besucht, als er auf einer Vergnügungsreise besuchen würde. Deshalb ist, soweit jemand auf einer Geschäfts⸗ reise nicht übermäßigen Aufwand getrieben hat, lediglich in An- *. zu bringen, was er in derselben Zeit zu Oause ausgegeben ätte. (Urteil vom 12. August 1927. VI A 391 27) e 161. Berüctsichtigung von Aufzeichnungen eines Steuerpflichtigen bei einer infolge nicht ordnungsmäßiger Buchführung notwendig gewordenen Schätzung des steuer⸗ pflichtigen Einkommens. Das Finanzamt hat das Einkommen des Pflichtigen aus Landwirtschaft für 1624s25. da die Wirtschafts⸗ bücher nicht als beweiskräftig angesehen wurden, auf Grund des § 210 der Reichsabgabenordnung geschätzt
Reichsabgabenordnung nicht verletzt.
Der Einspruch wurde
zurückgewiesen. Auf die Berufung hat das Finanzgericht den Be- triebsgewinn des 1 etwas niedriger als das Finanzamt nämlich auf 4820 RM. festgestellt. Gegen die Entscheidung degtẽ der Vorsteher des Finanzamts Rechtsbeschwerde ein mit der Begründung, daß z 208 Abs. 1 der Reichsabgabenordnung in Ver— bindung mit z S8 des Einkommensteuergesetzes und § 210 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 2 der Reichsabgabenordnung und § 6 der Reichs⸗ abgabenordnung verletzt seien. In der Gegenerklärung bestreitet der Vertreter des Pflichtigen die vom Finanzamtsvorsteher geltend gemachten Rechtsbeschwerdegründe und legte Anschluß— beschwerde ein, ohne die dazu vorbehaltene weitere Begründung zu geben. Der Rechtsbeschwerde und Anschlußbeschwerde muß der Erfolg versagt werden. Der Finanzamtsvorsteher sieht einen Ver—⸗ stoß gegen 5 208 der Reichsabgabenordnung darin, daß das Finanzgericht, wiewohl es die sachliche Richtigkeit der vom Pflichtigen geführten Betriebsbücher nicht bloß bezüglich der An⸗ gaben über einzelne Ernteergebnisse verneinte, sondern die Ver . ,, daß . gesamte Getreideernte und darüber hinaus die Gesamteinnghmen zu niedrig angegeben seien das Ergebnis der Buchführung ö . An 66 3. geernteten Weizen, Gerste und Roggen im Wege der Schätzung er⸗ gänzte. 3 260 der Reichsabgabenordnung und § 6 der Reichs- abgabenordnung seien verletzt, indem das Finanzgericht unter Au ßerachtlassung der Feststellungen hinsichtlich der gesamten Ge⸗ treideernte und der Gesamteinnahmen nur einen geringen Teil der Ernteerträge schätzte und die Erfahrungstatsache der Zachberständigen außer acht ließ. Dem Finanzamtsvorsteher ist darin beizutreten, daß die Ausführungen des Finanzgerichts die Auffassung aufkommen lassen können, es sei 5 208 der Reichsabgabenordnüng bezüglich eines Teiles der Eintragungen in die Wirtschaftsbücher angewe nde und nur bezüglich eines Teiles der Einkünfte geschätzt worden. Die einzelnen Ausführungen können aber nur im Zu⸗ sammenhange mit den übrigen der Entscheidung richtig ver= standen werden. Das Finanzgericht hat nach Anführung des Inhalts des 5 208 der Reichsabgabenordnung dargelegt, daß die vom Pflichtigen geführten Bücher den Vorschriften der 85 162 163 der Reichsabgabenordnung entsprechen mögen, daß aber erhebliche Bedenken gegen die sachliche Richtigkeit der Buch⸗ . bestehen. Unter diesen Umständen sei eine Schätzung der Finnahmen zweifellos berechtigt gewesen. Das Finanzgericht nimmt dann Stellung zu der weiteren Frage, ob ,,, führung beiseite geschoben werden oder nicht wenigstens zu einem Teile die Buchführung zugrunde gelegt werden sollte. Es hat das Ergebnis der Buchführung nur bezüglich der Angaben betreffs Weizen, Gerste und. Roggen verworfen und im übrigen die Buchführung berücksichtigt. In diesem Zusammenhang ist eine unrichtige Anwendung der 85 208, 210, 6 der Reichsabgaben. ordnung nicht zu erblicken. 5 208 der Reichsabgabenordnung ist überhaupt nicht in dem daß die Aufzeichnungen der Besteuerung zugrunde zu legen waren, angewendet worden. Wenn das Finanzgericht ausdrücklich feststellte, daß die eine Voraus- setzung des 5 208 der Reichsabgabenordnung nicht gegeben sei vielmehr Bedenken gegen die sachliche Richtigkeit bestehen, 6 konnten die Ausführungen nicht wohl so verstanden werden daß gleichwohl 3 208 der Reichsabgabenordnung angewendet werden sollte. 8 208 der Reichsabgabenordnung spricht nur aus, daß die den Vorschriften der 85 162, 163 forrmell enisprechenden Bücher und Aufzeichnungen, wenn ihre sachliche Richtigkeit nicht zu be⸗ anstanden ist, der Besteuerung zugrunde zu legen sind, daß also, wenn diese Voraussetzungen vorliegen, eine Verpflichtung der Veranlagungsbehörde und ein Recht des Pflichtigen besteht, daß auf, das Buchergebnis die Veranlagung gegründet werde. Es schließt aber die Vorschrift, alls die Voraussetzungen nicht vor= liegen, nicht aus, daß bei der erfolgenden Schätzung doch in weiterem oder weniger weitem Umfang auf die Aufzeichnungen als Anhaltspunkte Rücksicht genommen werde. Auch wenn das in den Wirtschaftsbüchern ausgewiesene Ergebnis der Wirtschafts= , als den tatsächlichen Verhältnissen nicht entsprechend der eranlagung nicht zugrunde zu legen ist, können doch die Ein— tragungen im einzelnen gewisse für die Schätzung bedeutsame Unistände ersehen lassen. Wenn das Finanzgericht bei der Schätzung des landwirtschaftlichen Einkommens, wozu es befugt war, einem Teil der Eintragungen Bedeutung beimißt, im übrigen noch weitere Umstände berücksichtigt und zu einem Ge— samtergebnisse gelangt, das nach seiner Ansicht der wirklichen Sachlage entspricht, so hat es auch die Vorschrift des 5 20 der b Daß das Finanzgericht das gesamte Einkommen aus dem Landwirtschaftsbetriebe schätzen wollte, ergibt 1 abgesehen davon, daß es die Schätzung für . erachtete, daraus, daß eben, wenn die a ührung als gebotene Grundlage der Veranlagung abgelehnt wurde, nur eine Schätzung übrig blieb. Wieweit den einzelnen für die Schätzungen bedeutsamen Umständen Gewicht beigelegt werden mußte, ist Sache des Ermessens des Finanzgerichts und unterliegt als. eine Tatsachenwürdigung nicht der Nachprüfung durch den Reichsfinanzhof. Daß das Finanzgericht bei seinem Ermessen die Grenzen des § 6 der Reichsab . überschritten habe . aus der Begründung der Err e ,, ö (Urteil vom 30. Funi 1957 VI A 284,27.)
3 75n Sinne
nicht zu ersehen.
ständlichen Grund, die dauernde Bindung des Vermögens zu ge
3 , . ,
besondere der „Glibber“ z befugt,
anderer
unter
ö ö ö
1. Handelsregister. ö (62514 In das Handelsregister wurde ein⸗ gekggen am 17. Oktober 1927 Die Firma „ Glioberleim-⸗Gesell⸗ .
chemisch⸗technische AMνenm. Art herzustellen
werben und zu
schaft mit beschräunkter führer: Aachen. Der
am. 23. September
Haftung“
des Unter zehmens ist die Herstell ung.
außerdem ö die Gesellschaft
schlägige Patente und Verfahren zu er⸗ verwerten. Ih 000 Reichsmark. Geschäfts⸗ Alfred Crous, Apotheker in Gẽsellschaftspertrag ist 166] festgestell t. Sind mehrere Geschäftsführer Pestellt, so erfolgt die Vertretulig durch zwei
Bezeichnung nn ern oder durch einen Ge⸗ schäftsführer mit einem Prokuristen. Ferner wird bekanntgemacht: Von den Gesellschaftern bringen ein der . Alfred Crous in Aachen Sigmm⸗ a) das eingetragene Warenzeichen „Glibber“ und das eingetragene Ge⸗ brauchsmuster „Pastentopf“, b) seine bisherigen vier Verfahren zur Her⸗ stellung von Schnellbinderkaltleim Wgrke s , ünd. B, Glihberpasta. ünd Gl lbberpftirnze nern (Kleister ,, die Ge⸗
; Aachen Erzeugnisse sowie ein⸗
aus der
dieser
sellschafter Dr med. Friedrich Irle in beeidigter Bücherrevisor Wil⸗ helm Kilb in Aachen Alex Osthoff in Aachen die von ihnen Konkursmasse „Victor, Tünschel & Co. Glibber Ge⸗ sellschaft mit beschränkter Haftung“ zu Aachen erworbenen sämtlichen Aktiva Firma Außenste nde, bhestehend samten Warenlager, den Maschinen und Gerätschaften, TLabbratoriumse * u
Büroeinrichtung. Die Sacheinlage des Apothekers Crous wird mit 5000 Reichsmark auf seine Stammeinlage angerechnet, die Sacheinlagen der drei übrigen Gesellschafter werden mit 15 060 Reichsmark bewertet, wovon sedem von ihnen 5000 Reichsmark auf die Stammeinlage angerechnet werden. Oeffentliche Bekanntmachungen der Ge— sellschast erfolgen im Deutschen Reichs⸗ anzeiger. Geschäftsräume: Südstraße Nr. 87. ;
und Apotheker
der Firma
mit Ausnahme
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