1927 / 248 p. 11 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 22 Oct 1927 18:00:01 GMT) scan diff

3. BVerkqufe, Vervachtungen. Verdingungen 1c.

63302

: Domänenverpachtung. . Die Domäne Schäferhof bei Nienburg a. Weser soll am Dienstag, den

29. November 1927, vormittags 11 Uhr, im Yiegierungégebäude zu Hannoven, Archipstr. 2. Zimmer 124 für die Zeit vom 1. Juli 1928 bis 30. Juni 1946 meist⸗

bietend verpachtet werden (Größe: 456 ha. Grundsteuerreinertrag: Erforderliches Vermögen—:

l5 150 RM. 250 000 RM.

Nähere Ausfunst auch über die Voraussetzungen der Zulassung zum Mitbieten,

eilt die unterzeichnete Regierung Hannover, den 17

Oktober 1927.

Regierung. Abt. für dirette Stenern, Domänen und Forsten.

63303

Betkannimachung.

Die erste und zweite Auslosung der vom Deutschen Sparkassen- und Giro— verband mit seiner Bankanstalt, der Deutschen Girozentrale Deutschen Kommunal⸗

Berlin, herausgegebenen Anslosnngescheine Nr. 1 10900 lösungsanleihe findet am 31. Oktober 1927 statt. Berlin, den 20. Oktober 1927. Deutscher Spartassen⸗ und Giroverband.

bank —, . Serie

zur Deutschen

1—, 00900 und Serie 4 Kommunal-⸗Sammel⸗Ab⸗

1 Nr.

Deutsche Girozentrale Deuische Kommunalbank —.

63354 Pester Uugarische Commereial-Bank, Buvapest. Die regelmäßige Verlosung der 40, und 450½ zum Nennwerte rück— zahlbaren und 409 und 4406S mit H oso bzw. 1000 Prämie rück, ahlbaren Kommunal— obligationen hat ordnungsgemäß siattgefunden. Die Ziehungéresullate wurden im Budapester Amtsblatt am 2. Oktober d. I veröffent⸗ licht. Ziehungslisten sind beim Emissionä⸗ institut kostenfret erhältlich und können bei der unterzeichneten Zahlstelle ein— gesehen werden. Die Coupons und ver⸗ lossen Stücke werden nach Fälligkeit zum Vistakurs Auszahlung Budapest bei allen giößeren Banken und Bankgeschästen eingelöst. Berlin, den 21. Oktober 1927. Darmstädter und Nationalbank Kommanditgesellschaft auf Aktien.

(67717 Mecklenburgischer ritterschaftlicher Kreditverein. Kündigung.

Auf Grund des § Z der Zweiten Be⸗— kanntmachung vom 3. Januar 1927 über die Aufwertung der Ansprüche aus Pfand briesen des Mecklenburgischen ritterschaft⸗ lichen Kreditvereins jn Rostock‘ (Regie⸗ 1ungeblatt für Mecklb. Schwerin Nr. ] S I, Mecklb.Strelitzer Amtl. Anzeiger Nr. 4 S. 17 tündigen wir unter Zu— stimmung der Revisionstommitte und der Aufsichtsbehörde die in dem Antonitermin (Januar) 1918 und den Johannisterminen (Juli) 1919 und 1920 ausgegebenen 34⸗ und 4 W igen Papiermgrkpfandbriese zur Einlösung bitz zum 1. Februar 1928.

Die Inhaber dieser Pfandbriefe werden aufgelsordert, die Pfandbriefe in umlauf⸗ sähigem Zustande bis zum 1. Februar 1928 bei unserer Hauptkasse einzureichen.

Die Einlösung erfolgt durch Barzahlung von 25 0½ν des Goldmarkbetrags der Pfand— briefe. Für die Berechnung des Gold⸗ markbetrags gilt als Ausgabetag im Sinne des 52 Abl. 2 des Auswertungsgesetzes der von der Hauptdirektion bei Ausstellung des Pfandbrief auf diesem veimerkte Termin. Eine Goldmak ist gleich einer Reichsmark.

Ersolgt die Einlieferung der gekündigten Piandbriese nicht innerhalb eines Monats nach dem 1. Februar 1948, so kann die unterzeichnete Hauptdireftion den auf die nicht eingeieichten Pfandbriefe entfallenden Anteil in Reichsmark hinterlegen, sofern nicht innerhalb der Frist der Antrag auf Einleitung eines Aufgebotsverfahrens oder auf Zahlungesperre nachgewiesen ist.

Ein Anmpruch der Inhaber der ge— kündigten Pfandbriefe gegen die Teilungs—« masse besteht nicht mehr.

Rostock, den 18. Oktober 1927.

Sauptdiret ion des Mecklenburgischen ritterschaft⸗ lichen Kreditvereins.

5. Kommanditgesell⸗ schaften auf Aktien, Aktien ˖ gesellschaften und Deutsche

Kolonialgesellschaften.

Die Bekanntmachungen über den

Verlust von Wertpapieren hbefin⸗

den sich ausschtießlich in Unter⸗ abteilung 2.

(61941 Deutsche Versicherungs⸗Vermittlungs⸗ Afttien⸗Gesellschaft, Düsseldorf.

Die Generalversammlung vom 4. Ok— tober 1927 hat die Liquidation beschlossen. Wir fordern die Gläubiger auf, ihre Ansprüche anzumelden

Der Liquidator: Otto Leidmann.

61696 Ausgeschieden aus unserem Aufsichts⸗ rat sind: l. Heir Dr. Jos. Eichinger, Schwandorf, 2. Herr J. A. Röck. Zwiesel, 3. Herr Thecdor Kispert, Hof. Dachziegelwerke Schwandorf Akttiengesellschaft, Schwandorf.

63122

Mittelfräntische Ziegelei A. ⸗G. ,

Altenberg (Nbg.⸗Fürth).

Hinweisend e. unsere Bekanntmachung vom 20. Sept. fordern wir unsere Aktionäre nochmals auf, ihie P- Aßttien unserer Gesellschast zwecks Umstempelung bis längstens 24. Dezember 1927 bei uns ein zureichen; sonst Kraftloserklärung.

Altenberg Nbg.⸗Fürth), den 20. Ok⸗ tober 1927.

Der Vorstand.

63158 Akttiengesellschaft für Kranken und Invalidenpflege zu Aachen.

Die Aktionäre laden wir ein zur Ge— neralversammlung auf Dienstag, den 15. November 1927, nachmittags 4 Uhr, Aachen Pontstraße 41149.

Tagesordnung:

Genehmigung der Bilanz für 1926/27. Entlastung des Vorstands und des Aussichtsrats.

Aachen, den 20 Ottober 1927.

Der Vorstand. Maria Klomberg. 53 73 Golo Schuhfabrik A.⸗G., Frankfurt a. M.

Die Aftionäre werden gebeten ihre um⸗ gestempelten Aktien unserer Gesellschaft zum Zwecke des Umtausches gegen neue Stücke in gleichem Betrage bis spätestens zum 15. November 1927 an unsere Kasse einzureichen.

Frankfurt a. M., den 18. Oktober 1927.

Golo Schuhfabrik A.⸗G. Der Vorstand. 63132

Die Karpathia⸗Marmor⸗ Werke, 2. G., Crimmiischau i. Sa, hat in ihler außerordentlichen General- versammlung vom 27. 8. 1927 an Stelle ihres bieher provisorischen Aufsichtsrats solgende Herren zum Aussichtsrat mit Mirkung vom 1. 10. 1927 gewählt: Rechtéanwalt Dr. jur. Heinrich Herschel. Dresden, Kaufmann Willi Aurig, Erim— mitschau. Sa. und Kaufmann Paul Spitz⸗ barth, Plauen t. V. Der neue Aussichts⸗ rat hat die Wahl angenommen und sein Amt am 1. 10. 1927 angetreten.

63121

Dagro A.⸗G. für Stadt⸗ und Straszen⸗

hygiene, Berlin⸗Hoheuschönhausen, Goeckestraße 37 / 9.

Hieidurch laden wir unsere Attionäre zu der am 11. November 1927, 11ñ Uhr vormittags, in den Geschästs⸗ iäumen der Verliner Müllabfuhr A.-G., Berlin O2, Burgstraße l, stattfindenden ordentlichen Generalversammlung ein. Tagesordnung:

1. Vorlage der Bilanz, der Gewinn⸗ und Verlustrechnung für das Ge⸗ schäftsjahr 1926.27 und des Berichts des Vorstands und des Aussichtsrats hierzu.

Beschlußfassung über die Genehmi⸗ gung der Bilanz, der Gewinn und Verlustrechnung und der Verwendung des Reingewinns.

3. Beschlußfassung ber Entlastung des Vorstands und Aufsichtsrats.

4. Aufsichtsratswahlen.

Der Vorsitzende des Aufsichtsrais: F. Wege.

63 Ih?

Hiermit laden wir zur ordentlichen Generalversammlung für Donners tag, den 19. November 1927, vor⸗ mittags 11 Uhr, nach den Räumen der Steinhandels A.-G. Stehag', Leipzig. Petersstraße 33, ein.

Tagesordnung:

1. Geschästebericht über das Geschäfts. jahr 1926. Vorlegung der Bilanz nebst Gewinn- und Verlustrechnung. Beschiußsassung über die Bilanz so— wie Gewinn⸗ und Verlustrechnung und über die Verwendung des Ge— winns.

2. Neuwahlen des Aufsichtsrats.

3. Verschiedenes.

Aktien sowie Hinterlegungsscheine über die erfolgten Hinterlegungen bei einem deutschen Notar oder einer Reichsbank— nebenstelle sind spätestens am dritten Tage vor der Generalversammlung bei der Sternhan dels A.⸗G. „Stehag“, Leipzig, Petersstraße 33, zu hinterlegen. Sternhandels A.-G. „Stehag“ .

Der Vorstand. (Unterschrift;)

63148 Bekanntmachung.

In den Aufsichtsrat unserer Gesell— schaft sind neu eingetreten die Herren Direttor Albert Lampe, Berlin-Steglitz, Breite Straße 1, Bergwerksdirektor Dr. Walter Müller, Grube Ilse N. L.

Berlin, den 20 Oftober 1927.

Priebuser Braun kohlenwerke

Aftiengesellschaft. Der Vorstand.

63755]

Gemäß § 10 unserer Statuten und unter Berufung auf § 253 Absatz 2 H.⸗G⸗B herufen wir hiermit auf Mon⸗ tag, den 14. November 1927, vor⸗ mittags 11 Uhr, in das Geschäftslokalo

an der Firma Nicolai C Di. Stern, Treu⸗

4. Verlosung 1c. von Wermaxieren.

hand. und Revisionsgesellschaft, Mainz Schie ßgartenstraße 12 1, eine außer⸗ ordentliche Generaiversammlung mit nachstehender Tagesordnung ein:

1. Bericht von Vorstand und Aussichts⸗ rat über die bisherige Entwicklung der Gesellschaft.

„Wahl von Aussichtsratsmitgliedern und event. Entlastung zurücktretender Aussichtsratsmitglieder.

Neuwahl des Vorstands wegen an— gekündigter Amtsniederlegung des jetzigen Vorstands

4. Entlastung der bisherigen Vorstands⸗ mitglieder.

5. Werschiedenes.

Mainz, den 20. Oktober 1927.

Papier · Großhandels Aten Gesellschaft, Mainz.

Der Vorstand. Karl Nicolai. 3 hr

Die Aktionäe der Almag Akt.⸗Ges. . Elberfeld, werden hierdurch zu der am 14. November 1927, nachm. 6 Uhr, im Rathaus zu Elberfeld, Zimmer 42, stattfindenden a. 0. Generalversamm⸗ lung eingeladen.

Tagesordnung:

1. Satzungs änderungen, dahingehend, daß das Unternehmen auf gemeinnütziger Grundlage betrieben demzufolge die Dividende der Aktionäre auf Ho/so be⸗ schränkt und bei Auflösung der Ge⸗ sellschaft, das das eingezahlte Aktien- kapital übersteigende Gesellschaftever⸗ mögen zu gemeinnützigen Zwecken verwandt wird.

2. Verschiedenes.

Stimmberechtigt sind diejenigen Aktio— näre, die ihre Aktien bis zum dritten Werktage, abends 6 Uhr, vor der General⸗ versammlung bei der Gesellschamt oder bei der Barmer Privatbank Schlechtriem CE Co., Barmen, oder bei den Hinter legungsssellen der Städte Barmen und Elberseld oder bei einem deutschen Notar hinterlegt haben.

Der Vorstand. Alte köster. 631201

J. C. Degner C6 Söhne Aktiengesellschast.

Aufruf von Papiermarkaktien und Reichsmarkanteilscheinen.

Unter Bezugnahme auf unsere Bekannt- machung vom 10. März 1925 fordern wir hierdurch die Aktionäre unserer Ge⸗ sellschaft, soweit sie ihre Attien noch nicht eingereicht haben, auf. ihre Stammaktien mit Div.⸗Sch. für 1924 u. ff. zum Um⸗ tausch in neue Stammaktien bis zum zl. Januar 1928

in Alienburg: bet der Allgemeinen

Deutschen Credit⸗Anstalt Lingke C Co., in Leipzig: bei der Allgemeinen Deut- schen Credit ⸗Anstalt während der üblichen Geschäftsstunden einzureichen.

Es werden ausgehändigt gegen alte Stammaktien im Nennwert von

4K 10000 nom. RM 160 neue Stamm⸗

aktien 4 Divi⸗Sch. 1924 u. ff.,

4K 2000 nom RM 20 neue Stamm⸗

aktien 4 Div.⸗Sch. 1924 u. ff.

Soweit Einzelaktien eingereicht werden oder Spitzen entstehen, wird auf Antrag gegen je M 1000 alte Stammaktien ein Anteilschein über nom. RM 10 gewährt. Zur Bermeidung der Ausgabe von Anteil— scheinen erklären sich die Umtauschstellen bereit, den An⸗ und Verkauf von Spitzen beträgen nach Möglichkeit zu vermüteln.

Papiermartstammaktien, die bis zum 31. Januar 1928 zum Umtausch in neue Reichsmarkstammaktien nicht eingereicht werden, oder die, die zum Ersatz durch neue Reichs markltammaktien erforderliche Zahl nicht erreichen und der Gesellschaft nicht zur Verwertung für Rechnung der Be— teiligten zur Verfügung gestellt sind, werden gemäß § 290 des H.-G. B. für kraftlos ertlärt.

Gleichzeitig fordern wir die Besitzer unseier Anteilscheine auf, diese zum Um⸗ tausch in Reichsmarkaftien unserer Gesell⸗ schaftt bis zum 31. Januar 1928 einzu⸗ reichen. Gegen eingereichte zwei Anteil scheine wird eine Reichsmarkstammaktie über RM 20 zurückgegeben. Bis zum 31. Januar 1928 nicht eingereichte Anteil⸗ scheine werden gemäß §z 2890 H.-⸗G⸗B. für friaftlos erklärt. Daß gleiche gilt hinsichtlich solcher eingereichter Anteil. scheine, welche die zum Ersatz durch Aktien erforderliche Zahl nicht erreichen und nicht der Gesellschaft zur Veiwertung für Rechnung der Beteiligten zur Verfügung gestellt sind.

Der Umtausch der Papiermarkstamm— aktien in Reichsmarkstammaktien nach dem Umstellunge verhältnis 100: 1 und der aus der Umstellung relultierenden Anteilscheine in Reichsmarkstammaktien an den Schal⸗ tern der Einreichungsstellen ist provisione⸗ frei im Wege der Korreipondenz wird die übliche Gebühr herechnet.

Altenburg, Thür., den 18. Oktober 1927. J. C. Degner A Söhne

Attiengesellschaft.

63125) Bekanntmachung.

Durch Beschluß der Zulassungsstelle für Wertpapiere an der Börse zu Berlin vom 14. September 1927 sind

GM 5Ho00000 7 , Goldhypotheken—

pfandbriese R. 4,

GM 50O00000 7900 Goldhypotheken⸗

pfandbriefe R. 5 und

GM 5C00009 6 0e Goldhypotheken—

pfandbriese R. 6 der Hessischen Landesbank in Darmstadt zum Handel an der Börse zu Berlin auf Grund eines Prospektes gleichen Inhalts zugelassen worden, wie er bereits anläßlich der Zulassung dieser Pfandbriefe an der Börse zu Frantfurt a2 M. in Nr. 185 des Deutschen Reichsanzeigers vom 10. August 1927 veröffentlicht worden ist.

Der für die Landesbank durch den Finanzminister bestellte Treuhänder hat die Hypothekenpiandbriefe vor der Aus—⸗— gabe mit einer Bescheinigung über das Vorhandensein der vorschrifte mäßigen Deckung und über deren Eintragung in das Hyvothekenregister zu versehen. Die Be— cheinigung kann im Wege der Vewiel—⸗ fältigung hergestellt werden; ihre Gültig— keit ist abhängig von dem handschriftlichen Volllug des Ausfertigungevermerks auf den Pfandbriefen durch den damit beauf— tragsen Beamten.

Berlin, im Oktober 1927.

Deutsche Landesbankenzentrale

Attiengesellschaft.

G33 a7 Würitembergische Porzellan

Manu factur Attien⸗Gesellschaft.

Die Aktionäre unserer Gesellschalt werden hierdurch zu der am 10. November 1927, nachmittags 5 Uhr, im Sitz ungẽ⸗ saale der Chr. Pseiffer A.-G., Stuttgart, Schulstraße 17, stattfindenden ordent⸗ lichen Generalversammlung einge⸗ laden. Tagesordnung:

l. Vorlegung des Geschäftsberichts für

1926 / 1927.

2. Genehmigung der Bilanz und der Gewinn! und Verlustrechnung, Be— schlußfassung über die Verwendung des Reingewinns.

3. Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats

4. Wahl zum Aussichtsrat.

Zur Teilnahme an der Generalversamm⸗ lung sind diejenigen Aftionäre berechtigt, welche ihre Aktien spätestens am dritten Werktage vor der Vensammlung bei der Gesellschaftskasse in Schorndort, bei dem Bankhaus Chr. Pfeiffer A.-G., Stutt— gart, oder bei einem deutschen Notar unter Angabe der Nummern hinterlegen.

Bei Beginn der Generalversammlung ist die Bescheinigung über die erfolgte Hinterlegung zwecks Nachweises der Be— techtigung zur Teilnahme vorzulegen.

Schorndorf, den 19 Oktober 1927. Württ. Porzellan⸗Manufactur

Aktiengesellschaft. Dr. h. 0. R. Pfeiffer.

(631591 Gaalbau⸗ Aktien · Gesellschaft, Frankfurt 4. M.

Die Aktionäre unserer Gesellichaft werden zu der am Donnerstag, den 17. No— vember 1927, nachmittags 66 Uhr, in den roten Zimmern des Saalhaues, Frankturt a. M, Junghofstraße 20, statt⸗ findenden ordentlichen Generalver⸗ sammlung eingeladen.

Tagesordnung: 1Vorlegung des Geschäftéberichts, der Bilanz und Gewinn, und Verlust⸗ rechnung per 30. Juni 1927. Beschlußfassung über die Genehmigung der Bilanz und über die Gewinn— verteilung.

3. Beschlußfassung über die Entlastung

des Vorstands und des Aufsichtsrats.

4. Wahlen zum Aussichtsrat.

5. Wahlen zum Vorstand.

Zur Teilnahme an der Generalver— sammlung sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, welche spätestens am dritten Werktage vor der Generalversammlung duich Hinterlegung nach den geletzlichen Bestimm ungen den Besitz von Aktien mit Nummernverzeichnis bei dem Bankhaus J. Ph. Keßler, Frankfurt 9 M., Qpein⸗ platz 2a, bet der Gesellschaftskasse, Frank. furt a. M., Junghofstraße 20 oder bei inem deutschen Notar nachgewiesen haben.

Frankfurt a. M., den 22. Oktober 1927.

Der Vorstand.

loöelgo Gebrüder Kaiser Aktiengesellschast, Leipzig.

Durch Beschluß der ordentlichen Ge⸗ neralversammlung vom 36. Juni 1926 ist das Grundkapital der Gesellichast im Ver⸗ hältnis von 10: 1 herabgesetzt und auf RM 60099 unter Ausschluß des gesetz ˖ lichen Bezugsrechts der Aktionäre wieder erhöht worden.

Nachdem die Duichsührung obigen Be— schlusses in das Handelsregisser eingetragen ist, ergeht die Aufforderung an die Herren Aktionäre, die Aktien nebst Gewinnanteil⸗ und Eineuerungsicheinen zum Zweck der Zusammenlegung bis wätestens 4 Wochen nach dieser Bekanntmachung an das

Bankhaus B. Breslauer, Leipzig,

Katharinenstr. 23, einzureichen.

Aktien, die bis zum Ablauf der fest— gesetzten Frist nicht eingereicht werden, sowie eingereichte Aktien, welche die zum Ersatz duich neue Attien erforderliche Zahl von 10 nicht erreichen und der Gesellschast nicht zur Verwertung für Rechnung der Be— ieiligten zur Verfügung gestellt sind, werden gemäß 5 290 H.⸗G.« B. für kraftlos erklärt.

Bei Einsendung durch die Post werden die üblichen Gebühren verrechnet,

Leipzig, den 10. Dezember 1926. Gebrüder Kaiser Aktiengesellschaft.

Der Vorstand. Paul Katser.

63147

Virunit Knopf⸗Verwertungs Akftien⸗ gejellschaft in Ligui., Berlin. Generalversammlang vom 3. Oftober 1927.

Aus dem Aufsichtsrat unserer Gesell⸗ schast sind am 1. d. M. aucgeschieden die Derren: Kaufmann David Preuß, Berlin, Knesebeckstr. 43 44 Kaufmann Arnold Warschauer, Berlin, Neue Ansbacher Straße 14.

Neugewählt wurden die Herren: Rechts—⸗ anwalt Di. Kurt Meyer Charlottenburg, Wielandstr. 19, Bücherrevisor Leo Preuß, Berlin, Rosenheimer Str. 13.

Die Liquidatoren.

(tz 138 Schürzenfabriken Aktien Gesellschaft, Berlin.

Durch Beschluß der außerordentlichen Generalversammlung wurden zu weiteren Aussichte ratmitgliedern gewählt: Herr Kauf⸗ mann Hermann Ploschitzki, Berlin⸗Grune⸗ wald, Herr Fabrikbesitzer Edmund Pick,

Prag.

Der Vorstand.

Felix Henichel. Fritz Meyer. Ernst Wartenberg. Georg Wartenderg.

Der Aufsichtsrat. Max Böhm , Vorsitzender.

63500

Coblenzer Hof Aktiengesellschaft,

Koblenz.

Die Aktionäre der Coblenzer Hof Aftien⸗ geselllchast laden wir zur ordentlichen Generalversammlung aul Montag, den 14. November 1927. 13 uhr, im Sitzungszimmer unseies Hotels Coblenzer Hof zu Koblenz hiermit ein.

Tagesordnung: / 1. Vorlage der Bilanz, der Gewinn⸗ und Verlustrechnung sowie des Ge⸗ . für das Geschäftsjahr 2. Genehmigung der Bilanz nebst Ge⸗ winn⸗ und Verlustrechnung für das Geschäste jahr 1925. J 3. Erteilung der Entlastung an Vorstand und Aussichtsrat für das Geschäfts—⸗ jahr 1926. 4. Wahlen zum Aussichtsrat.

Zur Teilnahme an der Generalversamm⸗ lung sind nur diejenigen Aktionäre be⸗ rechtigt, die bis zum dritten Werktage, 18 Uhr, vor der anberaumten General⸗ versammlung ihre Aktien entweder bei der Gelellschaft hinterlegt haben oder deren geschehene Hinterlegung bei einem deutschen Notar oder bei dem Bankhaus Deichmann C Co., Köln, durch Bescheinigung nach⸗ weisen.

Koblenz, den 20. Oktober 1927.

Coblenzer Hof A.⸗G.

Der Vorstand. Kauffmann.

63124 Kraftloserklärung.

Auf Grund der Beschlüsse der außer ordentlichen Generalverlamntung. der Hallesche Pfänneischaft Aktiengesellichaft in Halle (Saale) vom 10. Juni 1926 und unter Bezugnahme auf die im Deutschen Reichsan zeiger und Preußischen Staats—⸗ anzeiger Nr. 162 vom I5. Juli 1926, Nr. 274 vom 24. November 1926 und Nr. 277 vom 27. November 1926 durch uns erfolgten Bekanntmachungen erklären wir hiermit in Gemäßheit von § 290 in Verbindung mit § 219 H.-G.“ B nach⸗ stehende Aktien der Hallesche Pfänner— schast Aktiengelellschaft über je nom. RM l60 für kraftlos: ;

Nr. 2732 4422 159851 30036 30079 und 30906.

Die an Stelle der für kraftlos erklärten Aktien der Hallesche Pfsännerschaft Akftien⸗ gelellschalt von uns zu gewähienden Stammaktien unserer Gesellschaft werden für Rechnung der Beteiligten zum Börsen« preise verkauft. Soweit sich die Be⸗ teiligten nicht melden und legitimieren, wird der Erlös unter Verzicht auf Rück⸗ nahme beim zuständigen Amtsgericht in Gemäßheit der 352 folg. B. G.⸗-B. hinterlegt

Eisleben, den 13. Oktober 1927.

Mansfeld Attiengesellschaft für

Bergbau und Hüttenbetrieb. Heinhold. Mentzel.

(63162 Wir laden hiermit die Herren Altionäre unserer Gesellschast zur Abhaltung der ordentlichen Generalversammlung für Montag, den 14. November 1927, mittags 12 Uhr, nach dem Sitzungesaal der Herren Notare Dr. Filcher, Koch und Friedländer, Berlin NW. 40, Herwarthstr. 4, 1 Treppe, ein. Tagesordnung 1. Vorlage des Geschäftsberichts, der Bilanz und Gewinn⸗ und Verlust— rechnung für das Geschäftsiahr 1926. 2. Beschlußfassung über die Vorlage zu Punkt JI. 3. Entlastung von Vorstand und Auf⸗ sichtsrat 4. Aufsichtsratswahl, b. Beschlußfassung über die Umstellung der ietzigen 40-A⸗Aktien gemäß der 7. Verordnung zur Durchsührung der Verordnung über Goldmarkbilanzen vom 7. Juli 1927. Zur Teilnahme an der Generalver— sammlung sind diejenigen Aktionäre be⸗ rechtigt, welche ihre Aktien oder die Hinter⸗ legungescheine der Reichsbank oder eines Notars spätestens am 10. November 1927 bet der Kasse der Gesellschaft zwischen 9 und 6 Uhr hinterlegt haben. Die von der Hinterlegungestelle ausgesertigte Er— klärung berechligt zur Stimmführung in der Generalversammlung. Berlin N. 24, Friedrichstr. 133 a, den 21. Oliober 1927. S. Windler Aktiengesellschaft. Der Vorstand. Georg Windler. Max Windler.

stellung unserer alten Soldaten der Altpensionäre und der Kriegs⸗ beschädigten eintreten. Eine Ungerechtigkeit ist ferner die fünf Jahre lange Diätarzeit. Wir behalten uns Abänderungsanträge vor.

Präsident Löbe bittet, das Signal für den Ablauf der Rede⸗ zeit (kleine rote Glühlampe auf der Rednertribüne) zu beachten und nicht länger zu sprechen. Wenn das Signal nech en sei, könne er es nicht mehr abstellen. (Heiterkeit.) .

Abg. Henning (Völk) bemängelt die Erhöhung der Mi⸗ nistergehälter und teilt mit, daß die Abgeordneten keine Vorschüsse auf die . bekommen hätten; sie sollten erst etwas erhalten, wenn sie die Vorlage bewilligt hätten. Die Postbeamten der Länderposten seien beim Uebergang auf das Reich ungerecht be⸗ handelt worden. 2 man allgemeine Erhöhungen beschließe, sollte man erst die alten Ungerechtigkeiten, deren es noch mehrere gäbe, beseitigen. Die ganze Vorlage müsse zunächst auf solche Ungerech⸗ tigkeiten 6 nachgeprüft werden. Aus diesen Gründen müßten auch die Bezüge der Zollbeamten besonders nachgeprüft werden. Die Länder könnten ohne Steuererhöhungen gar nicht daran denken, ihren Beamten mehr zu geben. Die jetzige Steigerung der Lebensmittelpreise, noch ehe die Vorlage angenommen sei, sei ein unerhörter Wucher. Das sei eine ganz planmäßige Verteuerungs⸗ aktion, gegen die die Regierung einschreiten müßte. Gegenüber dieser Verteuerung durch den jüdischen Zwischenhandel nütze auch die Lohnbewegung nichts. (Zwischenrufe links. Die Getreide⸗ börse sei nicht in Händen der Bäcker, sondern der Juden. Wir erlebten wieder die Zustände wie vor der Inflation, wo die jüdischen Zeitungen genau dieselben Artikel schrieben wie jetzt. Die Erhöhung der . werde wieder . gemacht. Das Reich müsse jährlich Milliarden an das Ausland abgeben und müsse so zusammenbrechen.

Die Vorlage wird an den Haushaltsausschuß überwiesen mit den dazu gestellten Anträgen. .

Es folgt die erste Beratung der Novelle zum Reichs⸗ ver sorgungsgesetzs.

Reichsarbeitsminister Dr. Brauns nimmt sogleich das Wort. Seine Rede wird nach Eingang des Stenogramms veröffentlicht werden.

Abg. Thel (D. Vp.) gibt folgende Erklärung ab: Die Fraktion der Deutschnationalen Volkspartei, des Zentrums, der Deutschen Volkspartei, dec Bayerischen Volkspartei und der Wirt⸗ schaftlichen Vereinigung haben mich beauftragt, in ihrem Namen die folgende Erklärung abzugeben: Wir begrüßen den Entwurf eines 5. Gesetzes zur Aenderung des Reichsversorgungsgesetzes als einen bedeutsamen Fortschritt in der Versorgung der Kriegs⸗ beschädigten und Kriegshinterbliebenen Insbesondere begrüßen wir es, daß durch die Novelle die Renten derjenigen Kriegs⸗ beschädigten erhöht werden, die bisher zugunsten der Schwer— kriegsbeschädigten und der Hinterbliebenen zurücktreten mußten. Wir begrüßen es ferner, daß der Rahmen für die Versorgung der Kriegseltern erweitert und Mittel bereitgestellt werden für die Berufsausbildung der Kriegerwaisen. Das , dieser Verbesserungen wird am deutlichsten ersichtlich aus der Tatsache, daß rund 260 Millionen Reichsmark jährlicher Mehrkosten durch die Auswirkungen dieses Gesetzes entstehen werden. Diese starke he el Mehrbelastung des Reiches kann von den Parteien, die ich für die Aufrechterhaltung der Währung und die Abwendun unerträglicher, wirtschaftszerstörender Steuern verantwortlich fühlen, nicht leichten Herzens hingenommen werden. Wenn sie trotzdem entschlossen . für diesen Betrag Deckung zu sichern, so deshalb, weil sie die Schaffung einer unter Berücksichtigung der Lebensnöte unseres Volkes als gut zu bezeichnenden Ver⸗ sorgung der Kriegsbeschädigten und Kriegshinterbliebenen als hohe Pflicht des deutschen Volkes betrachten. Das Hie das wir in der Versorgung K, konnte nicht auf einmal erreicht werden. Auch die heutige Vorlage wird dieses Ziel noch nicht erreichen, obwohl wir hoffen, im Ausschuß noch in einer ganzen Reihe von Fragen Verbesserungen der Vorlage durchsetzen zu können. Wir glauben aber doch int Gegensatz zu den in der Agitation unter den Kriegsheschädigten vielfach auftauchenden falschen Dar— stellungen feststellen zu dürfen, daß wir seit der Stabilisierung der Währung mit jeder Novelle unserem Ziele nähergekommen sind. Auch dieser Gesetzentwurf, wenn seine Auswirkungen sich im Lande bemerkbar machen, wird die Einsichtigen unter den Kriegsopfern davon überzeugen, . es uns mit unserem Willen alle berechtigten Wünsche zu erfüllen, bitter ernst ist. r . werden nicht alle eine solche Einsicht bekunden. So zum Beispie spricht eine vollkommene Verständnislosigkeit aus einer Eingabe des Reichsverbandes der Kriegsbeschädigten, der immer nur da⸗ nach strebt, durch überspitze Forderungen alle anderen Verbände zu übertrumpfen. Die von diesem Verbande dem Reichstag jetzt wieder zugegangene Eingabe stellt Forderungen auf, deren Ver⸗ wirklichung unseren Etat mit jährlichen Ausgaben in Höhe von 2M Milliarden Reichsmark belasten würde, obwohl er auch die gemeinsame Eingabe der anderen Verbände mit unterschrieben hat. Wen könnte es da noch überraschen, wenn festgestellt wird, ö dieser Verband die Mitglieder des 17. Ausschusses schriftlich ersucht hat, den vorliegenden Gesetzentwurf der Regierung ganz einfach als unzulänglich zurückzuweisen! Wir bedauern es außer⸗ ordentlich, daß ieh eine immerhin große Anzahl von Kriegs⸗ opfern einer solchen in nn. anvertraute, die mit diesem sonderbaren ö elbstverständlich von niemandem ernst genommen und daher den et gn gen der Kriegsopfer mehr aden als nützen wird. Erfreuliche rweise . aber dieser, mehr aus Agitation als auf praktische Exfolge aufgestellten Organisation andere Verbände der Kriegsbeschädigken und Kriegs⸗ hinterbliebenen gegenüber, die sich den Blick für das realpolitisch Mögliche erhalten haben. Es ist ganz natürlich, daß auch diese Forderungen der Verbände, die sie uns jetzt unterbreitet haben, über das hinausgehen, was schließlich jetzt vom Reichstag wird e g o werden können. Sie sind uns aber wertvoll als Unter⸗ lagen für unsere Arbeit. Namens der vorhin genannten Par⸗ teien beantrage ich die Ueberweisung der Vorlage an den 17. Ausschuß für Kriegsbeschädigtenfragen. Dort werden wir in eine sorgfältige Prüfung der einzelnen Vorschläge der Regierung und der Wünsche der Organisationen eintretein. Wir behalten uns ausdrücklich vor, dort nach sorgfältiger Prüfung der Aus⸗ wirkungen Abänderungen und Ergänzungen, auch im Sinne der Anregungen der berufenen Vertretungen der Kriegsbeschädigten und Kriegshinterbliebenen, zu beantragen und ki beschließen.

Abg. oßmann⸗Wuͤrttemberg (Soz.) bedauert die Kompliziertheit der Versorgungsgesetzgebung. Die Zusatzrente müsse in die Grundrente eingebaut werden. Das allgemeine theoretische Ziel der Forderungen der Sozialdemokratie sei, die Grundrente zu verstärken und das Zulagensystem soweit wie möglich abzubauen. Die vorliegende Novelle versuche, durch die . Bemessung der Erhöhungen die einzelnen Ver—⸗ sorgungskategorien gegeneinander i , . vor allem die Witwen und Eltern kämen bei der Erhöhung zu schlecht weg. Diese Schmälerung widerspreche dem Reichsversorgungsgesetz. Durch die jetzige Vorlage würden Hunderttausende von Kriegs⸗ beschädigten in die Garantien dieses Gesetzes gebracht. Der Redner beklagt besonders die Schmälerung der Bezüge der Witwen, die noch Kinder 9 ernähren haben. Es bestehe eine moraglische Verpflichtung, den Kriegsopfern eine ausreichende Entschädigung zu gewähren.

Abg. Ziegler (Dem.) bliebenen⸗Entschädigungsfrage rteikampf zu entheben. Eine Reihe von berechtigten Wünschen sei im Entwurf nicht berücksichtigt worden, und viele Fragen der Entschädigung müßten noch im Ausschuß eingehend besprochen werden, vor allem die Frage der Anpassung der Steigerung der Renten an die Beamtengehaltserhöhungen. In der Regelung der Pflegezulage sei etwas sehr stark bürokratisch vorgegangen worden. Der Ent⸗ wurf regele auch nicht die Frage der Heilbehandlung. Man sollte endlich einmal an die Lösung dieses Problems herangehen. Die vorliegende Novelle rufe auch den Widerspruch der Kranken⸗ versicherungsträger hervor. In vielen Fällen sei den Kranken⸗ kassen für die von ihnen geleisteten Hilfen an Beschädigte nicht genügender Ersatz geleistet worden.

e n die Lösung der Hinter— em Pa

j Die Beratungen werden abgebrochen. Das Haus ver⸗ tagt sich auf Sonnabend 12 Uhr: Weiterberatung, sozialdemo⸗ tratische und Zentrums-Interpellationen über den mittel⸗ deutschen Bergarbeiterstreik, kommunistischer Mißtrauens⸗ antrag gegen den Reichsarbeitsminister.

Reichsarbeitsminister Dr. Brauns: Meine Damen und Herren! Als ich am Dienstag bat, von einer sofortigen Debatte über den Bergarbeiterstreik abzusehen, geschah das mit Rück⸗ sicht auf die bevorstehenden Einigungs⸗ und Schiedsverhand⸗ lungen. Ich fügte damals hinzu, daß eventuell am Samstag über den Gegenstand verhandelt werden könnte. So kam er auf die vorgeschlagene Tagesordnung für morgen. Ich wies am Dienstag auf die Möglichkeit der Verhandlung am Samstag hin, um dem Verdacht vorzubeugen, als wolle ich die Besprechung, auch wenn sie erforderlich wäre, durch Hinausschiebung der Ver⸗ handlungen verhindern, während es mir lediglich darum zu tun war, die Einigungsverhandlungen und ihren günstigen Fortgang durch Besprechungen im Reichstag nicht zu gefährden. Dieses Einigungs⸗ und Schiedsverfahren ist nun, wie Sie wissen, seit Donnerstagmorgen im Gange. Wenn es, wie ich annehme, noch in diesen Abendstunden zum Abschluß und zu einem Schieds⸗ spruch kommt, werden morgen die streitenden Parteien im Streikrevier zu diesem Schiedsspruch sich zu äußern haben. Dann werde ich eventuell vor die Frage der Verbindlichkeitserklärung gestellt sein. Wir befinden uns also mitten in einem schwebenden Verfahren. (Lachen bei den Kommunisten) In dieser Lage kann ich mir von einer Verhandlung des Reichstags über den Gegenstand nichts Gutes versprechen. (Sehr richtig! bei den Deutschnationalen Etwas anderes wäre es, wenn heute abend kein Schiedsspruch zustande käme und wenn die Verhandlungen wieder ergebnislos verliefen, etwa wie am vorigen Freitag. Dann würde ich selbstverständlich morgen dem Reichstag zu einer Verhandlung über den fraglichen Gegenstand zur Verfügung stehen. Das Ergebnis meiner Ausführungen, wenn ich das sagen darf, wäre also das, daß die Tagesordnung, wie sie der Herr Präsident vorgeschlagen hat, bestehen bleiben kann, daß es aber nur dann Zweck hat, morgen in die Verhandlung einzutreten, wenn kein Schiedsspruch erfolgt und die Verhandlungen ergebnis⸗ los verlaufen.

Abg. Erkelenz (Dem.) beantragt, die demokratische Inter⸗ . über das Liquidationsschädengesetz auf die morgige

agesordnung fi setzen.

Abg. Müller⸗-Franken (Soz.) fordert, auf die morgige Tagesordnung die Interpellation seiner Partei zu setzen, die Maßnahmen gegen die Teuerung verlangt.

An der Abstimmung auf Erweiterung der Tagesordnung beteiligen sich die Regierungsparteien nicht. Es werden daher bei der Auszählung nur 150 Stimmen dafür und 8 dagegen gezählt. Das Haus ist also beschlußunfähig.

Schluß 191 Uhr.

BVarlamentarische Nachrichten.

Im Auswärtigen Ausschuß des Reichstags standen gestern die Genfer Verhandlungen sowie ein Gesetzentwurf, der das Uebereinkommen und Statut über die internationale Rechtsordnung der Seehäfen betrifft, zur Diskussion. Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte der Vorsitzende Abg. Wallraf (D. Nat.), laut Bericht des Nach⸗ richtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger, fest, daß die jetzige Sitzung bereits vor Beginn der diesmaligen Plenar⸗ verhandlungen von ihm anberaumt worden sei und daß die Mit⸗ teilung eines Berliner Blattes, der zufolge es erst des Anstoßes von anderer Seite zur Einberufung der Sitzung bedurft hätte, jeder tatsächlichen Grundlage entbehre. Der Ausschuß trat dann unächst in die e ,,. der Genfer Verhandlungen ein, die

eichsminister des Auswärtigen Dr. St resem ann durch einen eingehenden Bericht eröffnete. Nach längerer Beratung mußte der Ausschuß wegen der vorgerückten Zeit die Erörterung unter⸗ brechen und wird heute zur Fortsetzung der Debatte wieder zu— sammentreten.

Der Reichstagsausschuß für Strafrechts⸗ reform 3 seine Beratungen über das Allgemeine Deutsche Strafgesetzbuch in seiner gestrigen Sitzung beim vierten Abschnitt fort, der die Teilnahme am Delikt be— handelt. . Abg. Brodauf (Dem.) legte, dem Nach⸗ vichtenbüro des Vereins deutscher Zeitungsverleger zufolge, dar, was in diesem . gegenüber dem bisherigen Recht geändert worden ist, wie sich die früheren Entwürfe dazu gestellt hatten und erläuterte die Begriffe „Mittäterschaft“, „Anstiftung“, „Bei⸗ hilfe“, „mittelbare und unmittelbare Täterschaft“ vom Standpunkt der subjektiven und objektiven Rechtstheorie aus. Er verwies auf seine Anträge, 6 von Mittäterschaft nur von Täterschaft zu reden und den diesbezüglichen 8 28 im übrigen zu 2 „Als

Täter wird bestraft, wer eine strafbare Handlung selbst begeht oder sich zu ihrer Begehung einer Person bedient, die durch ihre Mitwirkung nicht selbst strafbar wird. Wenn mehrere eine straf— bare Handlung gemeinschaftlich ausführen, wird jeder von ihnen als Täter bestraft.“ Entsprechend sollen in den 85 29 und 36 die Folgerungen aus dieser Fassungsänderung gezogen werden, zum Beispiel das Wort „Tat“ jedesmal durch die Worte „strafbare Handlung“ ersetzt werden usw. Zur Erläute⸗ rung der nicht strafbaren Mitwirkung bezog sich Redner auf den Fall, wo durch falsch gegebene Lichtsignale ein Steuermann veranlaßt wird, ein Schiff auf ein Riff zu steuern. Der Antrag seines Fraktionsfreundes, des Abg. Haas (Dem.), unterscheide sich von a g Antrage namentlich in der Beurteilung der Mittäterschaft, der Erleichterung der Ausführung der Tat. Auch die übrigen vorliegenden . wichen nur in Neben⸗ sächlichkeiten voneinander ab. itberichterstatter Abg. Dr. Schaeffer⸗Breslau (D. Nat.) erklärte, daß die Vorschriften des geltenden Rechtes über die Teilnahme zu Zweifeln und Streit⸗ fragen Veranlassung gegeben haben. Sie wiesen Lücken auf, die durch die V und Wissens 3. nicht ausgefüllt würden. Die bisher entstandenen Entwürfe haben verschiedene Lösungen versucht. Das geltende Recht unterscheide drei Arten der Teil⸗ nahme, nämlich, die Mittäterschaft, die Anstiftung und die Bei⸗ hilfe. In Ergänzung haben e, und Wissenschaft den Begriff der mittelbaren Täterschaft ausgebildet. Wenn man zwischen Täkerschaft (einschließlich Mittäterschaft und mittelbare Täterschaft) einerseits, Anstiftung und ö anderseits unterscheiden will, P könne man dies unter verschiedenen Gesichtspunkten tun. Bei Unterscheidung zwischen mittelbarer a el, und An⸗

kinn sei zu beachten: Hat der Ausführende vorsätzlich ge⸗ andelk, oder welche Vorstellung hat der Veranlassende von der

Schuld des Ausführenden gehabt? Beim Unterschied zwischen

Mittäterschaft und . . sich die Frage: Ist das äußere

Verhalten oder ist der Wille der beteiligten Täter maßgebend?

An sich könnte der Gesetzgeber im besonderen Teil bei jedem

Verbrechens⸗ oder Vergehenstatbestande eine Bestimmung hinzu⸗

fügen, wie, wenn mehrere Personen daran beteiligt seien, jeder einzelne hinsichtlich seiner Tätigkeit zu bewerten ist. In diesem

Falle würde der allgemeine Teil einen Abschnitt über „Teil⸗

nahme“ nicht zu enthalten brauchen. Als Beispiel führte Redner

an: A. stiftet B., C., D. an, einzubrechen und zu .

B. und C. brechen ein, D. steht Schmiere. Dann müßte in dem

Sammlung von Material zur Verbi

Paragraphen über Einbruchsdiebstahl genau gesagt sein, wie der zum Einbruch 3 A., wie die beiden Mittater B. und C., wie der Gehilfe D. zu behandeln seien. Falls auch das nicht geschieht, wären alle vier gleichmäßig als Täter zu bewerten, oder aber einige Teilnehmer wären straffrei. Der Gesetzgeber kann aber auch im besonderen Teil nur den als Täter bezeichnen, der ein bestimmtes Verhalten entwickelt, z. B. tötet, stiehlt usw. Das n, Recht stellt abgesehen von besonders gerechtfertigten

usnahmen, wie Bande, Komplott, Begünstigung, Hehlerei! mit Recht im besonderen Teile nur die eigentlichen Täterdelikte fest und verweist auf die Bestimmungen, wie weitere Teilnehmer an dem Delikte zu behandeln sind, in den allgemeinen Teil Alle Entwürje, 6 der von 1927, behalten mit Recht diesen Stand⸗ punkt bei. ie schon das Wort „Teilnahme“ beweist, sei die Voraussetzung für ihr Vorliegen das Vorhandensein einer tat— bestandsmäßigen Handlung, einer Haupttat, zu der sie in irgend— welcher . ne,, stehen, von der sie abhängig sein muß. Im weiteren Verlauf seiner Ausführungen verwies Redner darauf, daß der vorliegende Entwurf eine Definition des Täters nicht bringe. Lediglich werde unter der Abschnittsüberschrift „Teil⸗ nahme“ im 8 28 sofort mit dem Begriff der Mittäterschaft be⸗ onnen. Das sei ein Mangel, eine Sprach⸗ und Stilwidrigkeit, ie dem Entwurf anhafte. Werde der Täterbegriff im Gesetz nicht aufgenommen, so verwischten sich die Grenzen zwischen Täterschaft und Anstiftung. Außerdem ergebe sich die Notwendigkeit der Aufnahme des Täterbegriffs daraus, daß der Begriff des mittel⸗ baren Täters in das Gesetz aufgenommen werden müsse. Nehme man den Begriff des mittelbaren Täters in das Gesetz, . bedürfe es keines weiteren Nachweises, daß der Begriff des Täters unum⸗ gänglich notwendig im Gesetze vorangestellt werden müsse. Redner beantragte daher die Aufnahme folgender Bestimmung: „Täter ist, wer die Tat selbst begeht. Daß in Konsequenz dessen oder als Voraussetzung hierfür die Ueberschrifi des vierten Abschnitts des Gesetzes lauten müsse: „Täterschaft und Teilnahme“ und die Ueberschrift des 5 28 „Täterschaft“, verstehe lich von . Pedner äußerte sich dann noch in ausführlicher Weise über die Begriffe der Anstiftung und der Beihilfe. Be— züglich der Beihilfe billigte er die Fassung im Gesetzentwurf. Vorsitzender Abg. D. Dr. Kahl (D. Vp.) bat die kommenden Redner und Antragsteller, sich möglichst zu bemühen, eine gemein⸗ same Grundlage zu gewinnen, insbesondere für die schärfere Ab⸗ grenzung i den Begriffen der mittelbaren Täterschaft und der Anstiftung und Beihilfe. Abg Dr. Haas (Dem.) sflichtete dem Vorsitzenden bei und bemerkte, 3. man nach seiner Meinung den 3 der intellektuellen Urheberschaft nicht entbehren könne. Deshalb halte er die Aufnahme des Begriffs in das Gesetz für not⸗ wendig. Den Begriff der Beihilfe müsse man, wenn man ihn definieren wolle, anders definieren wie 5 380 des Entwurfs. „Gehilfe ist, wer Hilfe leistet“, das sei keine Definition. Er habe versucht, 8 30 durch eine wirkliche Definition zu ersetzen. An dem Gedanken der selbständigen Strafbarkeit des Teilnehmers halte Redner fest. Abg. Landsberg (Soz,) schloß sich dem Wunsche an, den der Vorsitzende geäußert hat. Es sollten die Begriffe der mittelbaren Täterschaft im Gesetz definiert werden, und es sollten „Anstiftung und Beihilfe“ ihres akzessorischen Charakters entkleidet werden. Bedenklich scheine allerdings der deutschnationale Vor⸗ schlag, der Anstiftung und mittelbare Täterschaft davon abhängig mache, ob sich der Sachverhalt von vornherein übersehen lasse oder nachher erst sich herausstelle. Redner bezog sich zur Begründung auf Fälle, die Dr. Radbruch seinerzeit zur Unterscheidung J hatte. Er bat, den Antrag auf Streichung des § 31 anzunehmen und den „Begriff“ mittelbare Täterschaft in das Gesetz auf⸗ zunehmen. Ministerialdirektor Bu mke Reichsjustizministerium) rechtfertigte den Standpunkt der Vorlage. Die angeführten Bei⸗ spiele ließen sich sämtlich zwanglos entweder unter den Begriff der Täterschaft oder unter den Begriff der Anstiftung einordnen. Im übrigen handle es sich bei den meisten Anträgen nicht sowohl um sachliche Abweichungen von der Vorlage, sondern um, die Frage, ob es notwendig sei, den Begriff des mittelbaren Täters, der nach der Vorlage, wie auch in der Begründung ausgeführt sei, eine gewisse Bedeutung behalte, im Gesetz abzugrenzen. Wenn sich der Ausschuß hierfür entscheide, so müsse die Fassung so gewählt werden, daß die Grenzlinie gegenüber der Anstiftung klar hervor⸗ gehe. Abg. Schulte⸗Breslau (Sentr.) bat dringend, nur absolut notwendige Aenderungen von der Vorlage vorzunehmen, sonst aber sich zu beschränken. Nächste Sitzung Dienstag.

Der Bildungsausschuß des Reichstags be— faßte sich in seiner gestrigen Sitzung mit der geschäftlichen Be⸗ handlung des Reichsschulgesetzentwurfs. Auf Vor⸗ schlag des Vorsitzenden, Abg. Dr. Mumm (D. Nat.), wurde zum Berichterstatter Abg. Dr. Rheinländer (Zentr.) gewählt. Sozialdemokraten und Kommunisten enthielten sich dabei der Stimme, nachdem ein sozialdemokratischer Antrag, den Abg.

Dietrich⸗Thüringen (Soz. zum Bexichterstatter zu wählen, ab-

gelehnt, worden war. Der Ausschuß hat weiter beschlossen, am Dienstag vormittag seine Arbeiten aufzunehmen. Ab⸗ gesehen von ganz kurzen Pausen will der Ausschüß bis zum Wiederzusammentritt des Reichstagsplenums täglich Sitzungen abhalten, um die Beratung der Vorlage so weit zu fördern, da die zweite Beratung im Plenum des Reichstags möglichst . vor . erfolgen kann.

4 er des Reichstags be⸗ schäftigte sich gestern unter dem Vorsitz des Abg. Barischat Dem.) mit einer Eingabe der Architektenverbände und einer Reihe von Einzelpersonen, die sich gegen die Reichsforschungs— gesellschaft für Wirtschaftlichkeit im Bau⸗ und ö richtet. In der Eingabe wird besonders Kritik an der Zusaämmen— setzung der Reichsforschungsgesellschaft geübt. Ministerialdirektor Dr. Wölz vom Reichsarbeitsministerium teilte über die augen⸗ blickliche Gin nnn des Verwaltungsrats mit, daß dleser aus 18 Personen bestehe, jedoch auf 24 Personen erweitert werden solle. In diesem Verwaltungsrat seien Vertreter der Reichstags= fraktionen, der Länder, des Deutschen Städtetages, zwei Archi— tekten, zwei Vertreter der Bauindusterie und Vertreter der Ge⸗ werkschaften. Daneben bestehe ein Sachverständigenbeirat, der i aus dem Normen⸗ und Typengusschuß zusammensetze und . Sachverständige der Wissenschaft und Wirtschaft ergänzt werde. Die K der Universitäten zur Mitarbeit sei gleichfalls geplant. Eine Bevorzugung einzelner Bauweisen solle nicht er folgen. Zweck und Aufgabe der Forschungsgesellschaft sei die : igung des Bauwesens. Der Regierungsvertreter sagte zu, dem Ausschuß in allerkürzester Zeit Material über die Zusammensetzung der Forschungsgesellschaft und ihre bisherige Tätigkeit zugehen zu lassen. Bis 6. wurde vom Ausschuß die Weiterberatung der Eingabe ausgesetzt.

Der Hauptausschuß des . Land⸗ tages schloß gern die Erörterung über die Unwetter⸗ . in reußen ab. Zugrunde lag ein Antrag des

erichterstatters Abg. Dr. Wie mer (D. Vp), in dem die ver⸗ ö Wünsche und Forderungen der einzelnen Parteien zu⸗ ammengefaßt werden. ach längerer Aus sprache wurde dieser Antrag laut Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher ,,,, in etwas abgeänderter Form angenommen. anach wird das Staatsministerium ersucht, zur 6 der Unwetter⸗ Hochwasser⸗ und Ernteschäden und zur Linderung der Not der davon Betroffenen dafür Sorge zu tragen, daß aus⸗ reichend Mittel zu Notstandsunterstützungen bexeitgestellt und schleunigst angemessene Beihilfen gewährt werden, wobei die mittleren und kleineren Besitzer in erster Linie zu berücksichtigen sind; in allen Fällen, in denen bisher Landwirte be⸗ gründeterweise mit Staatssteuern im Rückstand geblieben sind, diese ö en werden; auf Antrag den geschädigten Land⸗ wirten die staatliche Grundvermögenssteuer gestundet und in Fällen dringender Not ganz oder wenigstens teilweise nieder⸗ geschlagen wird; auf die Reichsregierung dahin einzuwirken, daß ie , und. Stundungen von . im ö Maße erfolgen; die von, der Preußenkasse, und der dentenbank zurückgeforderten Kredite, sowohl die rückständigen