1927 / 252 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 27 Oct 1927 18:00:01 GMT) scan diff

1. Untersuchungssachen.

2. Aufgebote, Verlust- u. Fundsachen, Zustellungen u. dergl.

2

Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc.

„Verlosung ꝛc. von Wertpapieren.

h. Kommanditgesellschaften auf Attien, Attiengesellschaften

und Deutsche Kolonialgesellschaften

Sffentlicher Anzeiger.

Anzeigenvreis für den Raum einer 5 gespaltenen Einheitszeile (Petit)

1,05 Reichsmark.

l l

Erwerbs und Wirtschaftsgenossenschaften. Niederlassung ꝛc. von Rechtsanwälten. Unfall. und Invaliditäts- ꝛe. Versicherung. Bankausweise.

Verschiedene Bekanntmachungen. Privatanzeigen.

1 *

Befristete Anzeigen müssen drei

Tage vor dem Einrückungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen sein. MM

2. Aufgebote, Ver⸗ lust⸗ unh Sundfachen, Zustellungen u. dergl.

64185 Zwangsversteigerung.

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am 22. Dezember 1927, vor⸗ mittags 10M Uhr, an der Gerichts— stelle, Berlin N. 20, Brunnenplatz, Zimmer Nr. 87 III, versteigert werden das im Grundbuch von Hermsdorf Band 61 Blatt Nr. 1844 (eingetragene Eigentümerin am 18. Januar 1927, dem Tage der Eintragung des Versteige⸗ rungsvermerks: Fran Berta Arndt, geb. Redel, zu Berlin⸗Friedenau, Bornstraße 30 bei Levy) eingetragene Grundstück in Berlin⸗Hermsdorf, die an der verlängerten Werderstraße Ecke Theodor⸗Körner⸗Straße 2 belegene un⸗ bebaute Holzung, Kartenblatt 1, Par⸗ zellen 24645194, 5968 / 194, 5969 194, i4 a 271 4m groß, Reinertrag 16,100 Taler, Grundsteuermutterolle Art. 1844. 6 .

Berlin N. 20, 28. September 1927. Das Amtsgericht Berlin-Wedding, Abteilung 6.

(64421

Gemäß § 367 H.⸗G.« B. wird be kannt⸗ gemacht, daß folgende Schlesische Land— schaftliche 8oö/sgige Goldpfandbriese ab— handen gekommen sind: Reihe 111 Nr. 192 über 500 GM, Reihe 11 Nr. 423 / 4 über je 100 GM.

Breslau, den 21. Oktober 1927.

Schlesische Generallandschaftsdirektion.

(6330? Betanntmachung.

Zur Ermittelung bis jetzt unbekannt— gebliebener Teilnehmer und zur Fest— stellung der Legitimation der Beteiligten wird die nachstehende, hier anhängige Auseinandersetzung öffentlich betannt— gemacht. Regierungsbezirk Merse⸗ burg, Kreis Wittenberg. Gemein heitsteilungssache von Pratau Gtl. P. Nr. 6 Aufteilung der der Hüßsnerschaft und den Kossäten in Pratau gehörigen gemeinschastlichen Grundstücke in der Gemarkung Pratau. Allen den— jenigen, die bei dieser Auseinandersetzung ein Interesse zu haben vermeinen und bis jetzt noch nicht zugezogen worden sind, wird es überlassen, sich spätestens in dem auf Donnerstag, den 29. Dezember 1927, 11 Uhr, im Büro des Kultur⸗ ante zu Torgau, Leipziger Wall 13, anberaumten Termine zu melden, widrigen⸗ falls der Ausbleibende selbst im Falle der Verletzung, die Auseinandersetzung gegen sich gelten lassen muß.

Torgau, den 19 Oktober 1927.

Kulturamt. Der Vorfleher: Gärtner, Regierungsrat. 64186

Die Ehefrau des Drehers Hermann Konrad, Lina geb. Niehaus, in Essen, Rankestraße 8, hat beantragt, ihren Ehe⸗ mann, den verschollenen Dreher Her— mann Konrad, geboren am 30. Ja— nugr 1884 zu Bielefeld, zuletzt wohnhaft in Essen, Hobeisenstraße 19, seit dem Jahre 1911 von Essen verzogen, für tot zu erklären. Der bezeichnete Ver⸗ schollene wird aufgefordert, sich späte— stens in dem auf den 21. Mai 1928, vorm. 1A lihr, vor dem unterzeich⸗ neten Gericht, Zweigertstr. 52. Zimmer Nr. 139, anberaumten Aufgebotstermin zu melden, widrigenfalls die Todes⸗ erklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebotstermin dem Gericht Anzeige zu machen.

Essen, den 19. Oktober 1927.

Amtsgericht.

64187 Aufgebot.

Die Witwe Marie Möbis, geb. Klee⸗ mann, in Neukölln, Friedelstraße 46, hat beantragt, den verschollenen Paul Emil Möbis, geb. am 27. Mal 1888 in Berlin, zuletzt wohnhaft in Neukölln, ö tot zu erklären. Der bezeichnete Ver⸗ chollene wird aufgefordert, sich spätestens in dem auf den 24. Mai 1928, vor⸗ mittags 10 Uhr, vor dem unter— zeichneten Gericht, Berliner Str. 65 / 69, Dimmer 7011, anberaumten Aufgebots— termin zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebotstermin dem Gericht Anzeige zu machen.

Neukölln, den 20. Oktober 1927.

Amtsgericht. Abt. 24. F. 58. 2.

fön 188] Im Namen des Volkes!

In der Aufgebotssache der Witwe Minna Hohmuth, geb. Klie, in Göt— tingen, Burgstr. 11, zurzeit in Witten, Breite Str. 85, hat das Amtsgericht in Göttingen durch den Amtsgerichtsrat Schlump für Recht erkannt: Das auf den Namen der Antragstellerin am

30. November 1923 ausgestellte Spar⸗ kassenbuch Nr. 9 der städtischen Spar⸗ kasse Göttingen über einen Gesamt— betrag von 400,28 RM wird für kraft⸗ los erklärt. Göttingen, den 20. Oktober 1927. Das Amtsgericht. II.

63801

Der Preußische Bezirksfürsorgeverband des Kreises Northeim in Nort eim (Hann.) hat beantragt, den landwirtschaftlichen Arbeiter Max Fischer aus Gumbinnen (Ostpr.), zurzeit unbekannten Aufenthalts in einer öffentlichen Arbeitsanstalt auf Grund des § 20 der Verordnung über die Fürsorgepflicht vom 13 Februar 1924 und des § 21 der Preußischen Ausführungs⸗ verordnung vom 17. April 1974 unter⸗ zubringen, weil Fischer der Unterhalts— pflicht gegenüber seinem unehelichen Kinde Frieda Dietrich in Northeim nicht nach— kommt. Zur mündlichen Verhandlung wird der landwirtschaftliche Arbeiter Max Fischer, geb. am 15. November 1960 in Gäamhinnen (Ostpr.), zurzeit unbekannten Aufenthalts, vor den Bezirksausschunß zu Hildesheim, Regierungsgebäude, J. Stock, Zimmer 17 Sitzungssaal —, auf Dienstag, den 13. Dezember 1927, 12 Uhr, geladen. Im Falle des Aus⸗ bleibens wird nach Lage der Akten be— schlossen werden. Vergütungen ꝛc. aus der Staatskasse können aus Anlaß der Teil— nahme am Termin nicht gezahlt werden.

Dildesheim, den 18. Oktober 1927.

Namens des Bezirksausschusses.

Der Vorsitzende. J. V. Bacmeister.

64189] Oefsentliche Zustellung.

65. R. 335/07 ½2. Die Lehrerin 1. e. R. Gertrud Ottilie Marta Paul, geb. Schadow, in Breslau, Rosenthaler Straße A3, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Walter Eylenburg in Breslau, klagt gegen den Lehrer Franz Karl Reinhold Paul, früher in Breslau, auf Grund der Behauptung, daß der Beklagte sich länger als ein Jahr gegen den Willen der Klägerin in böslicher Absicht von der häuslichen Gemeinschaft ferngehalten und seine Unterhaltspflicht verletzt habe, mit dem Antrag auf Ehe⸗ scheidung. Die Klägerin ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 5. Zivilkammer des Landgerichts in Breslau auf den 16. Januar 1928, vormittags 1090 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zu⸗ ö Rechtsanwalt als Prozeß⸗ bevollmächtigten vertreten zu lassen. Breslau, den 18. Oktober 1927. Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.

637636

Es tlagen auf Scheidung der Ehe: J. Lagergehilfe Karl Goller, Elberfeld, Brüderstraße 24, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Rottenstein, Elberfeld, gegen dessen Ehefrau,. Elisabeth geb. Zimmer, zuletzt in Elberseld, z 1568 B. G. B. 3. R. 126/27. 2. Ehefrau Robert Schuhmacher, Elisabeth geb. Mattive, Lenuep, Borner Straße 18a, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Hünerhbein Elberfeld, gegen den Althändler Robert Schuhmacher, zuletzt in Lennep, §z 1668 B. G.⸗B. 4. R. 95 / 27. 3. In⸗ valide Hugo Höhbusch in Langenberg (Rhld.), Voßnacker Str. 9, Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Israel, Elber— feld, gegen dessen Ehefrau. Auguste Wilhelmine Bertha geb. Sinnemann, zuletzt in Bad Lauterberg i. Darz, z 1568 B. G.⸗B. 5. R. 141s27. 4. Ehe⸗ frau Ewald Hosang, Antonie geb. Elling⸗ haus, Holzwickede, Hengserstraße 117, Piozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Wetzstein, Elberfeld, gegen den Kellner Ewald Hosang, zuletzt in Barmen, § 1668 B. G. B. 2 R 168/27. 5. Ehe⸗ frau Josef Pantenburg, Käthe geb. Haupt, Wermelskirchen, In den Steinen 1, Prozeß bevollmächtigter: Rechteanwalt Dr. Mor— genstern, Elberfeld, gegen den Arbeiter Josef Pantenburg, zuletzt in Wermels—⸗ kirchen, S 1968 B. G.⸗B. 4. R. 141/27. 6. Ehefrau Wilhelm Hausmann, Maria Henriette geb. Kluthen, Barmen, Karl⸗ straße 49, Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗ anwalt Dr. Behling in Elberseld gegen den Hilfsarbeiter Wilhelm Sausmann, zu⸗ letzt in Barmen, § 1568 B. G.⸗B. 2. R. 184127. 7. Chesrau Wilhelm Meyer, Anna geb. Kanthoff, Krefeld, Hubertusstr. 37 Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Hünerbein in Elberfeld, gegen den Riemen⸗ dreher Wilhelm Meyer, zuletzt in Barmen. 8 1668s B G. B. . 3. K. 190/37. Sie Kläger laden die Beklagten, deren Auf⸗ enthalt unbekannt ist. zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die Zivil⸗ kammer des Landgerichts Elberfeld mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen. Verhandlungstermin: zu 14 am 209. Dezember 1927, vormittags 9r Uhr, Saal 79, zu T und 5: am 19. Dezember 1927, vormittags 10 Uhr, Saal 92, zu 3B: am 16. De⸗ zember 1927, vormittags 95 Uhr, Saal 79, zu 4, 6 und 7: am 29 De⸗ zember 1927, vorm. ge Uhr, Saal 92.

Eiberfeld, den 20. Oktober 1927

Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.

641191] Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau Erika Loets, geb. Hart⸗ mann, in Glöglichen bei Oberglogau (Oberschlesien), Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Walbaum in Göttingen, klagt gegen ihren Ehemann, den Ingenieur Gottfried Loets, zurzeit in Brasilien unbekannten Aufenthalts, früher in Göttingen, auf Grund des „z 1568 B. G.-⸗B., mit dem Antrag, die Ehe zu scheiden und den Beklagten für den alleinschuldigen Teil zu erklären. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die 2. Zivilkammer des Land⸗ gerichts in Göttingen auf den 16. De⸗ zember 1927, vormittags mit der Aufforderung, sich dur“ einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechts⸗ anwalt als Prozeßbevollmächtigten ver— treten zu lassen.

Göttingen, den 19. Oktober 1927.

Gerichtsschreiber des Landgerichts. 64192) Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau Martha Johanna Henriette Meyer, geb. Harm, in Ham⸗ burg, vertreten durch den Rechtsanwalt Strube, klagt gegen ihren Ehemann, den Kellner Karl Arthur Meyer, un⸗ bekannten Aufenthalts, aus § 1565 B. G.⸗B. mit dem Antrage, die Ehe der Parteien zu scheiden und den Beklagten für den schuldigen Teil zu erklären. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor das Landgericht in Ham⸗ burg, Zivilkammer 8 (Zivil justiz⸗ gebäude, Sievekingplatz, auf den 209. Dezember 1927, vormittags y Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zu— gelassenen Rechtsanwalt als Prozeß⸗ er nne vertreten zu lassen.

Hamburg, den 22. Oktober 1927. Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.

64194 Oeffentliche Zustellung.

Die Frau Anna Lauter, geb. Güntherolh, in Möckerling, Prozeß⸗ bevollmächtigter. Rechtsanwalt Dr. Leichsering in Naumburg a. S, klagt gegen den Arbeiter Adolf Lauter, rüher in Neu Biendorf, auf Grund des 5 15672 B. G.⸗B. auf . Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits Landgerichts in Naumburg g. S. auf den 13. Dezember 127, vor⸗ mittags 8 Uhr, mit der Aufforde⸗ rung, sich durch einen bei diesem Ge⸗ rich! zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.

Naumburg a. S., den 21. Oktober 1927.

Der Gerxichtsschreiber des Landgerichts.

63794 Oeffentliche Zustellung.

In Sachen der Ehefrau des Heizers Heinrich Schmidt, Louise Christine ge⸗ borene Engelmann, in Barig⸗Selben⸗ hausen, Bez. Weilburg, Prozeßbevoll— mächtigte: Rechtsanwälte Dillmann und Hartenstein in Limburg a. d. Lahn, gegen den Ehemann, den Heizer Heinrich Schmidt, zurzeit unbekannten Aufenthalts, rüher in Oberhausen, Parallelstraße 95. Zur mündlichen Verhandlung des Rechts—⸗ streits wird der Antragsgegner vor das Amtsgericht, hier, Zimmer Nr. 28, auf den 7. Dezember 1927, vormittags 9 Uhr, geladen.

Oberhausen, den 17. Oktober 1927.

Thomas, GerichtSschreiber des Amtsgerichts,

64195) Oeffentliche Zustellung. Frau Pauline Ida. Gauect, geb. Heese, in Groß Kreutz (Mark), Brozeß⸗ bevollmächtigte: Rechtsanwälte J. u. t. Josephsohn und Giesen in Potsdam, klagt gegen den Arbeiter August Albert Ganert, früher in Groß Kreutz, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Ehe⸗ scheidung aus 5 1567 B. G.⸗B. und Schuldigerklärung des Beklagten gemäß § 1574 Abs. 1 B. G.⸗B. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die Zivilkammer des Landgerichts in Potsdam auf den 12. Dezember E927, vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen. Rechts⸗

anwalt als Prozeßbevollmächtigten ver⸗ l

treten zu lassen. Potsdam, den 22. Oktober 1927. Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.

64196 Oeffentliche Zustellung. Der Kreisausschußobersekretär Wil⸗ helm Pustolla in Schönlanke, Prozeß— bevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Kräuter in Schneidemühl, klagt gegen seine Ehefrau Ottilie Pustolla, ge⸗ borene Burgschat, aus Schönlanke, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Ehe⸗ scheidung aus § 1567 Abs. 1 B. G.⸗B. und Schuldigerklärung der Beklagten gemäß § 1574 Abs. 1 B. G.⸗B. Der läger ladet die Beklagte zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 2. Zivilkammer des Landgerichts

9 Uhr,

vor die II. Zivilkammer des

in Schneidemühl auf den 989. De⸗ zember 1927, vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechts⸗ anwalt als Prozeßbevollmächtigten ver⸗ treten zu lassen.

Schneidemühl, den 22. Oktober 1927. Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.

64197) Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau Bertha Schuppan, geb. Schulz, in Harburg⸗Wilhelmsburg, Wilhelmstraße 20, Klägerin, Prozeß⸗ bevollmächtigter: Rechtsanwalt Schmoldt in Stade, klagt gegen ihren Ehemann, den Bäcker Hermann Schuppan, zux⸗ zeit unbekannten Aufenthalts, früher in Harburg⸗ Wilhelmsburg, auf Ehe⸗ scheidung aus 55 1567, 1568 B. G.⸗B. und Schuldigerklärung des Beklagten gemäß § 1574 Abt. 1 B. G.⸗B. Die Klägerin ladet den Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 2. Zivilkammer des Landgerichts in Stade auf den 16. Dezember 1927, vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechts⸗ anwalt als Prozeßbevollmächtigten ver⸗ treten zu lassen.

Stade, den 22. Oktober 1927. Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.

64198) Oeffentliche Zustellung.

Frau Regina Friederika Eckl, geb. Müller, in Arzberg, vertreten durch Rechtsanwalt Mohr in Weiden, erhebt Klage zur Zivilkammer des Land⸗ gerichts Weiden i. Opf. gegen ihren Ehemann Georg Eckl, Zimmermann von Teunz, zurzeit unbekannten Auf⸗ enthalts, wegen Ehescheidung, mit dem Antrag, die Ehe der Streitsteile aus dem Verschulden des Beklagten zu scheiden ev. den Beklagten zur Wieder⸗ herstellung der ehelichen Lebensgemein⸗ schaft zu verurteilen und ihm die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen, und ladet den Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits zu dem auf Donnerstag, den 15. Dezember 1922, vormittags 9 Uhr, im Sitzungssaal des Land⸗ gerichts Weiden bestimmten Verhand⸗ lungstermin, mit der Aufforderung, einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt zu seiner Vertretung zu bestellen.

Weiden, den 24. Oktober 1927. Der Gerichtsschreiber des Landgerichts. (63785) Bekanntmachung.

Josef und Maria Theresia Bachfischer, unehelich der Gütlerstochter Franziska Bachfischer in Ransbach, haben gegen Tröger, Georg, ledig, Kraftwagenführer von Amberg, z. Zt. unbekannten Auf⸗— enthalts, wegen Vaterschaft u. a. Klage zum Amtsgericht Amberg erhoben und beantragt, Urteil zu erlassen: J. Es wird festgestellt, daß der Beklagte der Vater der am 4. August 1926 zu München ge⸗ borenen Kläger ist, II. der Beklagte ist schuldig, an die Klagepartei für die Zeit von der Geburt, d. i 4. August 1926 bis zum zurückgelegten sechzehnten Lebensjahre der Kläger eine je für drei Monate voraus⸗ zahlbare Unterhaltsrente von üührlich 480 RM zu entrichten und die Streits kosten zu tragen, III. soweit gesetzlich zulässig, vorläufig voll⸗ streckbar. Die öffentliche Zustellung der Klage an Georg Tröger ist bewilligt und Termin zur Streitverhandlung bei dem Amtsgericht Amberg, Sitzungesaal Nr 341, auf Dienstag, den 6. Dezember 1927, vorm. SJ Ühr, bestimmt. Zu diesem Termin wird Georg Tröger hiermit ge⸗ laden.

Amberg, 20. Oktober 1927.

Gerichtsschreiber des Amtsgerichts. 637871 Oeffentliche Zustellung.

In Sachen des minderjährigen Horst Schneider, vertreten durch das Bezirks⸗ jugendamt Berlin⸗Wilmersdorf, gegen den Friseur Jrsef Sallat, früher in Berlin⸗ Wilmersdorf, Wexstr. 43, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen Zahlung von Unter⸗ halts, wird der Beklagte zur Fortsetzung der mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor das Amtsgericht in Charlotten—⸗ burg, Zimmer 142, auf den 8. Dezember 1927, vormittags 11 Uhr, geladen. Aktenzeichen: 43 C. 246 / 27.

Charlottenburg, den 18. Oktober 1927. Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.

63788

Das Amtsgericht Ellingen i. Bayern hat in Sachen Börschlein, Josef, unehelich der led. Dienstmagd Anna Börschlein von Stockheim, gesetzlich vertreten durch den Vorstand des Bezirksiugendamts Schwabach als gesetzlichen Amtesbormund, Klägers, gegen Schulze, Willy, led. vollj. Schmied von Schernberg, zuletzt in Oberbreitenlohe, nun unbek. Aufenthalts, Beklagten, wegen Feststellung der Vaterschaft u. Unterhalts Termin zur mündlichen Verhandlung des Rechtéstreits bestimmt auf Dien é tag, 13. Dezember 1927, vormittags 9 Uhr. Hierzu wird hiermit der Be— klagte geladen. Es ist beantragt, zu er⸗ kennen: 1. Der Beklagte ist der Vater des von der led. Dienstmagd Anna Börsch⸗ lein in Oberbreitenlohe am 20. Juni 1926

das Urteil ist,

unehelich geborenen Kindes Josef Börsch⸗ lein. 2. Der Beklagte hat dem Kinde vom 20. Juni 1926 bis zur Vollendun des 16. Lebensjahres den Unterhalt 2 Entrichtung einer an den gesetzlichen Ver⸗ treter zu leistenden, je für diei Monate vorauszuzahlenden Geldrente von viertel sährlich 5 RM zu gewähren und die verfallenen Beträge nachzuzahlen 3. Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. 4. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, soweit die Unterhaltsbeiträge für das Kind für die Zeit nach der Er— hebung der Klage und für das der Er— hebung der Klage vorausgehende letzte Vierteljahr zu entrichten sind.

Ellingen, 21. Oktober 1927.

Gerichtsschreiberei des Amtsgerichts Ellingen i. Bayern.

64203) Oeffentliche Zustellung.

Der minderjährige Rolf Busse, ge⸗— boren am 19. Dezember 123 zu Spandau, vertreten durch das Bezirks⸗ jugendamt Berlin-Spandau, dieses ver⸗ treten durch den Stadtamtmann Dr. Pilz in Spandau, klagt gegen den Bankbeamten Helmuth Busse, früher in Spandau, Kolk 14 bei Marzahn, zee unbekannten Aufenthalts, mit dem An⸗ trage auf Unterhaltszahlung. Zur weiteren mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Spandau, Potsdamer Straße 18, Zimmer Nr. 13, 6 den S8. Dezember 1927, vormittags 104 Uhr, geladen. 3. C. 876. 27.

Spandau, den 14. Oktober 1927. Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.

63796] Oeffentliche Zustellung.

Der am 14. Juni 1927 geborene Heinz Wiegand zu Groß Bülten. Kreis Peine, vertreten durch den vom Jugendamt des Kreises Peine mit der Ausübung der vor mundschaftlichen Obliegenheiten betrauten Amtsvormund Suchomel in Peine, klagt gegen den Schneider Hermann Reusche, früher in Oelsburg, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen Unterhalts, mit dem Antrage, den Beklagten zu verurteilen, dem Kläger zu Händen des Kreisjugend⸗ amts Peine von seiner Geburt ab bis zur Vollendung des 16. Lebensjahrs eine Unterhaltsrente von vierteljährlich lob RM, und zwar die rückständigen Beträge sosort, die künftig fällig werdenden am 14. 65, Id. 9., 14. 12. und 14. 3. jeden Jahres zu zahlen und die Kosten des Rechtestreits zu tragen, das Urteil gemäß 5 706 Ziffer 6 Z.-P.⸗O. für vorläufig vollstreck⸗ bar zu erklären und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor das Amtsgericht zu Vechelde auf den 9. Dezember 1927, 10 uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt— gemacht.

Vechelde, den 17. Oktober 1927.

Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.

64202

Der Kaufmann Wilhelm Vanselow in Berlin-Tegel, Berliner Str. 88, klagt gegen den Syndikus Dr. Hans Karl Patzwald, früher in Berlin⸗Waid⸗ mannslust, Gutachstr. 4 b. Riefenstein, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen 345 RM für im August 1927 gelieferte Fahrräder, mit dem, Antrage, den. Be⸗ klagten kostenpflichtig und vorläufig vollstreckbar zu verurteilen, an den Kläger 345 RM zu zahlen. Zur münd⸗ lichen Verhandlung wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Berlin-Wedding, Brunnenplatz, auf den 19. Dezember 1927, vormittags 9 Uhr, geladen.

Berlin N. 20, Brunnenplatz, den 21. Oktober 1927. 16. C. 1797. 27. Amtsgericht Berlin-Wedding. Abt. 16.

63786] Oeffentliche Zustellung.

In der Rechtsstreitsache 1. des ÜUhr—⸗ machers Hermann Steggemann, Carnap bei Essen, 2. des Kaufmanns Karl Bartho⸗ lomäus, Oldenburg, Kläger, Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Kohistock, Berlin 8 W. 66, Kochstraße 3, gegen den Kauf— mann Beinhard Braunstein, Wien J. Goldschmiedgasse 10, zurzeit unbekannten Ausenthalts, Beklagten, ist Termin zur Verkündung des Urteils auf den 29. No⸗ vember 1927, vormittags 10 uhr, Berlin, Neue Friedrichstraße 15. J. Stock= werk, Zimmer 167/169, anberaumt, zu welchem Beklagter hiermit geladen wird.

Berlin, den 22. Oktober 1827. Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts

Berlin-Mitte, Abteilung 14.

Verantwortlicher Schriftleiter Direktor Sr. Tyrol in Charlottenburg. Verantwortlich den Anzeigenteil Rechnungsdirektor Mengering. Berlin. Verlag der Geschäftestelle Mengering) in Berlin.

Druck der Preußischen Muckerei⸗ und . ktiengesellschaft. Berlin,

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Einzelnummern oder einzelne Beilagen wer

e —— Inhalt des amtlichen Teiles:

Deutsches Reich.

Bekanntmachung, betreffend die 2. Auslosung der Mecklenburg⸗ Strelitzschen Änleiheablösungsstücke für das Jahr 19.

Preußen. Ernennungen und sonstige Personalveränderungen.

Bekanntmachung, betreffend Genehmigung einer Anleihe der

Emschergenossenschaft in Essen. aa Q Qu—ᷣiͥ—iuuᷣů, ede m, mi, meme me, meer eren er mnn,

Amtliches.

Deutsches Reich.

Bekanntmachung vom 20. Oktober 1927,

betr. die 2. Auslosung der Mecklenburg⸗Strelitzschen Anleiheablösungsstücke für das Jahr 1927.

Bei der heutigen, für das Kalenderjahr 1927 gültigen 2. Auslosung der an Stelle von Zentralsteuerkassenobligationen Altbesitzes herausgegebenen Mecklenburg⸗Strelitzschen Anleihe⸗ ablösungsstücke sind folgende Nummern gezogen worden:

Buchstabe A: 23 1 Stück zu 1250 RM,

Buchstahe B. 5a, 148, 77. 254, 363 ò Stück zu 25 RM,

Buchltabe S: Ihz, ohö, 353, 413, 418, 461, 455, S309. as!, bb, 577, 605, 613, 623, 646, 647, 55! 17 Stück zu 100 RM.

Die Auszahlung des Fünffachen dieser Beträge nebst ö erfolgt am Schlusse des Jahres 1927 durch die Haupt⸗ faatskasse (Renteih in Neustrelitz nach zuvoriger Ablieferung

ber bezüglichen Ablösungs⸗ und Auslosungsscheine an die unter⸗

zeichnete Behörde. Neustrelitz, den 20. Oktober 1927. Mecklenburg⸗Strelitzsche Staatsschatzverwaltung. J. A.: Reinke.

Preußen.

Staatsministerium. Auszug aus der Genehmigungsurtunde.

Auf Grund des 8 795 des Bürgerlichen Gesetzbuchs und des Artikels 8 der Verordnung zur Ausführung des Bürger⸗ lichen Gesetzbuchs vom 16. November 1899 Gesetz samml. S. bz) wird der Emschergenossenschaft zu Essen die Genehmi⸗ gung zu einer in Form von Schuldverschreibungen auf den Inhaber im Inlande aufzulegenden Anleihe bis zum Betrage von 10 000 5600 RM, „Zehn Millionen Reichsmark“, erteilt, wobei für jede Reichsmark der Preis von 1/90 kg Feingold zu rechnen ist. I

Der Erlös der Anleihe ist zur Beschaffung der Mittel zur Ausführung der der Emschergenossenschaft durch Gesetz zom 14. Juli 1906 (Gesetzsamml. S. 175) auferlegten Auf— gaben zu verwenden. ö

Der jährliche Zinsfuß darf 6i/a vH des Anleihekapitals nicht überschreiten. .

Die Tilgung erfolgt zum Nennwert nach festem Tilgungs⸗ plan innerhalb 25 Jahren vom Beginn des auf die Begebung ber Anleihe oder einzelner ihrer Teile folgenden Nechnungs⸗ jahres ab zuzüglich der durch fortschreitende Tilgung ersparlen Zinsen durch Ankauf oder Auslosung von Schuldverschreibungen.

Verftärkte Tilgung oder Gesamttilgung ist für, die ersten 5 Jahre ausgeschlossen, sie ist frühestens zum 1. Oktober 1932 zulässig.

Berlin, den 3. Oktober 1927.

Das Preußische Staatsministerium.

Zugleich im Namen des Finanzministers und des Ministers des Innern.

Der Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten. J B Kengen,

Finanzministerium.

Die Rentmeisterstelle bei der staatlichen Kreiskasse in Worbis, Regierungsbezirk Erfurt, ist zu besetzen.

eᷣ—ᷣ, i ᷣᷣ—Q— O O 22 6 2 2 m e, e, e g me.

einschließlich des Portos abgegeben.

den nur gegen Barbezahlung oder vorherige GEinsendung des Betrages

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Nichtamtliches.

Deutsches Reich.

Der Königlich belgische Gesandte Everts ist nach Berlin zurückgekehrt ünd hat die Leitung der Gesandtschaft wieder übernommen.

Parlamentarische Nachrichten.

Die zuständigen Ausschüsse des Reichsrats be⸗

. sich heute mit der Angelegenheit v. Keundell

adt Ueber das Ergebnis der Verhandlungen wird Still⸗ schweigen gewahrt.

Der Reichstagsausschuß für die Strafrechts⸗ reform trat gestern unter dem Vorsitz des Abg. Dr. Kahl (D. Vp.) in die Beratung des fünften Abschnitts des Straf⸗ gesetzbuches, der die „Strafen“ behandelt, ein, 8 33 Straf⸗ arten) lautet: „Die Strafarten sind Todesstrafe Freiheitsstrafen und Geldstrafen“. Berichterstatter Abg. Ro en feld (Soz.) wies, dem Nachrichtenbüro des Vereins deutscher Zeitungsverleger zufolge, darauf hin, daß der ö mit diesem Abschnitt in die Schicksalsfrage des ganzen Gesetzentwurfs eintrete. Seine Freunde würden der Aufrechterhaltung der Todesstrafe den aller⸗ y Widerstand entgegensetzen. Sie sei der Kardinalpunkt és ganzen Entwurfes. An ihm zeige sich, ob er Altes konser⸗ dieren oder ob er kühn vorwärlsschreiken werde, ob er im Mittel⸗ alter stecken bleiben oder der neuen Zeit Rechnung tragen wolle, die seit dem Lebendigverbrennen auf eine stete Milderung hin⸗ arbeitete. Schon Feuerbach habe 1894 die Einwände gegen die Abschaffung der rohen Todesstrafe Gemeinplätze genannt. Seit 1917 Liepmann diese Frage behandelt habe, sei sie wissenschaftlich nicht mehr bearbeitet worden. Der edner gab eine Uebersicht über die früheren Arten der Todesstrafe und ihre . von der Zeit Karls des Großen bis ins 19. Jahrhundert. In Deutschland wurde in der . von 1848 die Todesstrafe abgeschafft, aber diese Abschaffung nur in Anhalt, Sachsen, Bremen! und Oldenburg aufrecht erhalten. Wo die Todesstrafe wieder eingeführt wurde, geschah das nicht, weil man schlechte Erfahrungen gemacht . sondern weil der politische ö zur Reaktion geführt hatte. So war es auch in Frankreich, Eng⸗ land, Rußland usw. In Italien sei sie 30. Jahre abgeschafft gewesen; jetzt wolle sie Mussolini wieder einführen. In Oester⸗ reich sei die Todesstrafe 1787 abgeschafft, worden. Sie wurde dann wieder eingeführt, aber 1919 habe die i, National⸗ versammlung einstimmig die Todesstrafe aufgehoben. Gegen⸗ wartig hätten in Euxopa 22 Staaten die, Todesstrafe ab gg ha z 24 Staaten nicht. In drei Staaten würde sie nicht vollstreckt. In anderen Staaten sei die Abschaffung geplant. Unter den Staaten, die die Todesstrafe verwürfen, befänden sich auch gerade solche, die den unseren ähnliche Verhältnisse hätten, z. B. die Nieder⸗ lande, Norwegen, Oesterreich, Schweden und ein großer Teil der Schweiz. Die Gründe, die Bismarck im Norddeutschen Bund für die Todesstrafe angeführt habe, könne man heute schwerlich noch als ausschlaggebend betrachten. Die Todesstrafe dürfe nicht lediglich als e n tluh⸗ Frage betrachtet werden, sondern sie sei eine Kulturfrage ersten Ranges. In der Nationalversammlung in Weimar sei die Mehrheit eigentlich für die Abschaffung ge⸗ wesen, wenn sie auch nicht beschlossen worden sei. Der Redner bezeichnete die . als einen Fremdkörper in unserer Rechtsentwicklung. Im Reichsrat hätten sich Hamburg, Lübeck, Mecklenburg und Anhalt für ihre Abschaffung ausgesprochen, Preußen habe den Augenblick als nicht gün tig bezeichnet. Der Redner gab weiter eine Uebersicht üher die Beschlüsse der Ju⸗ ristentagè zu dieser Frage. Geheimrat Kahl habe selbst die Staaten . ge ref die jetzt schon so weit seien, daß sie die Todes⸗ strafe haben abschaffen könnten. (Abg. Dr. Kahl: Deren Kultur⸗ tand ein so hoher ist! Der Redner ging dann auf die Be⸗2 ö des gegenwärtigen Entwurfs über die Todesstrafe und die Möglichkeit ihrer Verhängung ein. Diese Vorschriften seien gewiß ein erich gegenüber dem bestehenden. Zu⸗ stande, sie reichten aber nicht aus um dem modernen Empfinden zu genügen. Die Grenzlinien zwischen Mord und Totschlag seien äußerst z Von dieser flüssigen Grenzlinie hänge nun die Todesstrafe ab. Dadurch werde ein Faktor der Unsi erheit. ein umstrittener Faktor in diese Entscheidung hineingetrggen. Die Bibei könne hier nicht als Rechts quelle gelten: Ihre Inssprüche würden 9. und wider die Todesstrafe verwendet. Schleiermacher sei Gegner er Todesstrafe gewesen. Auch die Philosophen seien getrennter Fichte dagegen, Kant dafür. Von unseren Goethe für die Todesstrafe gewesen, eine . am Mörder sei wecklos. Das treffe nur für Geisteskranke usso. zu. Es fehle uns fern eine genaue Statistik über die Psyche der Mörder. Der . Teil der hügerichteten Mörder sei nicht vorbestraft oder nur

Meinung ig

Klassikern sei Schiller gegen, Man dürfe auch nicht sagen,

ehr gering. Der Redner zitiert Aussprüche. von Gefängnis⸗ srektoren, Strafrechtslehrern und Gefängnisgeistlichen. Die echt⸗ mäßigkeit der Todesstrafe könne er nur anerkennen, wenn man ihm nachweise, daß ein Mörder nicht besserungsfähi sei. Auch der Grund des Schutzes der Gesellschaft treffe heute nicht mehr zu. Der Staat habe hier die en g,. selbst alle Roheiten zu ver⸗ meiden. Hoffentlich folge ber Todesstrafe bald auch der Mord in

die Vergessenheit nach, wie Schiller es einst ausgesprochen. Das Vergeltungsprinzip würde schließlich auf eine in die Rechtsform gekleidete Blutrache hinauskommen, die wir heute doch gewiß nicht mehr anerkennen könnten. Das Vergeltungsprinzip könne er daher ebensowenig gelten lassen wie die Theorie der Abschreckung. Woher stamme aber die in der Begründung behauptete Verrohung 2 Sie sei die Folge des Krieges. Er freue sich, daß gerade ein deutsch⸗ nationaler Minister durch seine Unterschrift unter diesen Entwurf anerkannt habe, daß der Krieg ein Stahlbad sei. Die Abschreckungs⸗ theorie halte er für einen wissenschaftlichen Aberglauben. Wenn die Leidenschaft einen Menschen überfalle, dann denke er nicht an die Strafen. Manche Mörder wollten gerade einen „Erlösungstod“. Da wirke zweifellos die Todesstrafé nicht abschreckend. In der ersten Regierungszeit Wilhelms J. bis zu den Attentaten) sei die Todesstrase faktisch abgeschafft gewesen. Die Morde hätten in dieser Zeit durchaus nicht zugenommen. Noch nirgends sei be⸗ obachtet worden, daß die Mörder dahin wanderten, wo die Todes= ftrafe nicht bestehe. Die Gnadenpraxis schwäche überdies die ab⸗ schreckende Wirkung ab. Bei Affekten und politischen Vergehen set an eine abschreckende Wirkung nicht zu denken. Er nenne nur das Wort „Märtyrer“. Der Redner erinnerte dabei an Levins, Bei politischen Delikten komme leicht die Auffassung von einer Klassen⸗ justiz zum Durchbruch. Oeffentlich werde kaum noch hingerichtet. Die Gesetzgebung schäme sich, die Todesstrafe öffentlich zu voll⸗ ziehen. Eine öffentliche Hinrichtung diene nur zur Belustigung, nicht zur Abschreckung. Liepmann habe festgestellt, daß in Staaten, wo die Todesstrafe abgeschafft sei, die Morde nicht zugenommen hätten, wo sie bestehe, die Morde nicht abgenommen hätten. Endlich werde angeführt, die volkstümliche Rechtsüberzeugung fordere die Todesstrafe. Das könne für jene Zeiten zugetroffen haben, wo die Schulen noch zur Schau bei Exekutionen geführt worden seien. Heute erscheine sie roh und mit den modernen Anschauungen un vereinbar. Die Mehrheit des Volkes scheine nicht für die Todes strafe zu fein. Der Redner fragte, ob es überhaupt eine allgemeine einheitsiche Kechtsüberzeugung in Deutschland gebe. Selbst Rechts⸗ lehrer sagten, daß wir heute kein einheitliches Volksempfinden hätten. Der Redner erinnerte an die Begnadigung des zum Tode verurteilten Grafen Arco und die Nichtbegnadigung des zu Zucht- haus verurteilten Lindner, ferner an den Brief der Mutter Rathenaus an die Mutter des Mörders ihres Sohnes. Die sozial demokratische Partei habe immer die Abschaffung der Todesstrafe . Auch der Internationale Sozialistenkongreß in Kopen⸗ hagen habe diefe Stellung eingenommen. Der Staat dürfe sich nicht rücken und etwa sagen, die Menschen seien noch nicht reif, und er müsse Erzieher sein. Tatsächlich müsse er voraussehen. Der aller⸗ wichtigste Gesichtspunkt gegen die Todesstrafe sei die Möglichkeit eines Justizirrtums und eines Justizmiordes, Die Zahl der Justiz—⸗ irrtümer sei durchaus nicht klein. Der Berichterstatter ging aus⸗ führlich auf den Fall des Schlächters Trautmann bei Glatz ein, der u Zuchthaus begnadigt, schließlich als unschuldig erkannt worden ki und für 12 Jahre Zuchthaus 20 000 Mark Entschädigung er⸗ halten habe. Es fehlten leider noch moralische Sternwarten, die die Beobachtungen miteinander austauschten. Der Redner bat die Reichsregierung, die Landesregierungen zu einer Statistik der Fälle unschuldig erlittener Strafen zu veranlassen. Jun politi⸗ schen Fällen sei die Todesserafe noch weniger zu rechtfertigen. In politisch bewegten Zeiten seien Irrtümer no weit leichter möglich. Es sei. dann gesagt worden, die Todes⸗ strafe sei eine Frage politischer. Zweckmäßigkeit, Das sei ein furchtbarer Gesichtspunkt und ein Fehlschluß. (Abg. Dr. Kahl: Eine kriminalpolitische Zweckmäßigkeilsfrage ist gemeinth Der Redner fragte, welche Eindrücke die Zuschauer von solchen Hinrichtungen hätten. Er erinnerte an verschiedene Dichter. So habe Goethe gesagt: „Ein Blutquell rieselt nicht allein, er lauft zum Strom und rieselt fort.“ Bei der Todesstrafe falle endli die Anerkennung der Kollektivschuld der Gesellschaft fort. So gegen Jugendliche mit 2 i, die Todesstrafe vollstreckt werden? (Abg. Dr. Kahl: Nein) Ich freue mich über das Nein, . ö der Redner fort, aber wie wollen Sie es durch- ühren ollen Sie die Todesstrafe gegen Frauen aufheben? Ich höre hier leider kein Nein. Die Abschaffung der Folier, der körperlichen Züchtigung, hat auch anfängli Gegner gefunden. So wird einft auch gegen solchen Widerspruch die Todesstrafe fallen. Ihre Aufhebung würde uns endlich zu einer Rechtseinheit mit Oesterreich führen. Dort ist eine Wiederaufnahme der Todesstrafe nicht zu erwarten. Für die Sozialdemokraten ist dieser Gesichtspunki entscheidend. Soll die Kulturgemeinschaft der deutschen Stämme an unserer Aufrechterhaltung der Todes⸗ strafe scheitern? Die 6 Millionen Oesterreicher müssen sich den 60 Millionen Reichsdeutschen fügen, wird Dr. Barth sagen. Die Deutschnationalen wollen er ih annektieren, die Sozialdemokraten wollen es aber zum freien Anschluß bewegen. In diesen oer m gms gn man keinen Zwang üben und keine Differenzen schaffen. Die schimpflichste Tatsache ist, wenn Söhne eines Volkes nicht dem gleichen Recht und Unrecht unterstehen. Dazu kommt noch die Frage der Rechtseinheit. Wir stehen einen Schritt vor der Aufhebung der Todesstrafe. Du sollst nicht töten, sagt der Denker, nicht bloß zum Mörder, auch zum denkerl Wollen wir allein als Barbareninsel übrig bleiben? Der Redner appellierte an die Persönlichkeit des Vor itzenden Dr. Kahl. Tasse er die Todesstrafe fallen, dann sei sie in Deutschland ecledigt. Jedes Jahrundert habe seine Aufgabe auf dem Gebiete der Humanität. Unser Jahrhundert müsse ste in der Abschaffung ber Todesstra wies darauf Abschaffung de ᷣ. Aehnlich äußerten sich Kohlrausch und andere. Auch die Inkernationale Kriminalistenvereinigung habe sehr weitgehende

sehen,. Mitberichterstaiter Dr. Zapf (D. Vp.) in, daß Liepmann noch viel weiter gehe und dis des Zuchthauses, der Einschließungsstrafen usto. ver⸗