1927 / 255 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 31 Oct 1927 18:00:01 GMT) scan diff

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deren Erledigung. In den letzten acht Jahren sei 51 Personen eine Entschädigung wegen Justizirrtums gewährt, darunter sei nur in vier Fällen auf Zuchthaus erkannt gewesen. Abg Dr. Bart h (D. Nat.) erklärte, der Abg Rosenfeld habe keinen objek tiven Bericht erstattet, sondern eine Parteirede gehalten. Auf die Frage der Massenmörder eingehend, fragte der Roner: Was will der Abg. Rosenfeld mit solchen Schädlingen des Staates tun, wenn er als Sühne nicht gelten lassen will, den Verbrecher vom Schauplatz der Menschheit abtreten zu lassen? Es fehlt die Ant wort, was mit solchen lebensunwerten Elementen zu geschehen habe. Der Redner ging dann näher auf die Verhältnisse in Ruß⸗ land ein und betonte, daß Sowjet⸗Rußland nicht nur die Todes⸗ strafe habe, sondern noch die qualifizierte Todesstrafe. Zum Schluß erklärte Dr. Bacth, seine Freunde nallten Oesterreich nicht annektieren, sie wollten aber dazu helfen, daß ein künftiges Groß deutschland, ein gutes, volkstümliches, einheitliches Recht besitze. In diesem Bestreben trete aber die Sozialdemokratie als Störexin auf. Abg. Saenger (Soz) bemerkte, die Statistik beweise immerhin, daß die Abschaffung der Todesstrafe die Ver⸗ brechen nicht vermehrt habe, und führte dafür Beweise an. Ent⸗ scheidend sei sür ihn die Frage: Wie verhalten sich die Schichten, aus denen die Mörder stammen, zu der Androhung der Todes⸗ strafe? Im Augenblick der Tat dächten seiner Meinung nach die Mörder an die Strafe überhaupt nicht. Die Todesstrafe sei nach dem Entwurf ein unwahrscheinliches Mittel des Strafvollzugs, weil jeder Mörder begnadigt werden könne. 20 bis 30 Jahre Zuchthaus, die ihm drohten, seien ein mindestens ebenso großes Abschreckungsmittel. Die Religion stehe ihm so hoch, daß er eine Heranziehung religiöser Gründe immer als unbehaglich empfinde. Hier handele es sich um Fragen der Gerechtigkeit, und die ließen sich auch ohne Religion lösen. Gerade bei den schwersten Ver⸗ brechern sei Besserung möglich. Woher nehmen wir das Recht, zu behaupten, daß die Vernichtung eines Menschen durch einen Mörder das schwerste Verbrechen sei, das nur die Todesstrafe sühnen könne? Schaffe nicht in vielen Fällen der Sittlichkeits⸗ verbrecher viel größeres Unheil? Gäbe es nicht auch sonst noch unheilvollere Verbrechen? Am häufigsten vorbestraft seien nicht Mörder, sondern Räuber. Abg. Dr. Hanemann (D. Nat.) wandte sich dagegen, daß die Verhängung der Todesstrafe an das 22. Jahr geknüpft werde angesichts des Falles, daß kürzlich zwei Achtzehn- und Neunzehnjährige eine Familie kaltblütig und mit Vorsatz ermordeten. Die Darlegungen des Abg Höllein könne man kaum ernst nehmen, denn es gäbe kein Strafgesetz in der Welt, das so auf die Klassenjustiz abgestellt sei wie das russische, das einige zwanzig Gründe für die Todesstrafe aufgestellt habe. Man lege auf den Bessexungszweck bei Erwachsenen einen über⸗ triebenen Wert, der der Praxis gegenüber nicht standhalte. Die Sicherung gegen asoziale, ethisch minderwertige Elemente dürfe nicht geschwächt werden. Eine große Reihe von Staaten hätte mehr Delikte, auf die sie die Todesstrafe setzten, ganz abgesehen don Hoch⸗ und Landesverrvat, Brandstiftung und Ueber⸗ schwemmung. Diese Verbrechen sind vielleicht schwerer als die Vernichtung eines einzelnen Lebens. Zum Schluß betonte der Redner nochmals, daß die Todesstrafe in Deutschland nicht zu entbehren sei. Die weitere Aussprache wurde auf den 28. d. M. vertagt.

Der Reichstagsausschuß für Beratung des Reichsstrafgesetzbuches setzte am 28. Oktober unter dem Vorsitz des Abgeordneten D. Dr. Kahl die allgemeine Aus⸗ sprache über die Todesstrafe fort. Abg. Landsberg (Soz.) erklärte dem Nachrichtenbüro des Vereins deutscher Zeitungsverleger zufolge: Der Abgeordnete Höllein hat gestern in Wirklichkeit für die Todesstrafe gesprochen. Denn er hat als Gründe für die Notwendigkeit der Todesstrafe in Sowjetrußland angeführt: 1, die Sicherung des Staates und 2. die Notwendigkeit einer Verfügung über Vergeltungsmittel. Er nimmt für Sowjetrußland das Monopol der Hinrichtungen in Anspruch, ohne die Gegenseitigkeit zu gewähren. Die Sowjetregierung hat in Rußland nicht nur zwei Menschen, wie Amerika Sacco und Vanzetti, längere Zeit in Haft gehalten mit der Androhung der Todesstrafe, sondern seit fünf Jahren eine große Anzahl von Sozialrevolutionären mit der Androhung, wenn sozial⸗ revolutionäre Verbrechen begangen würden die sie doch als Hefangene nicht verhindern können —, sie hinzurichten. In der deutschen Revolution ist kein Schafott errichtet, keinem Mitgliede des Königtums ein Haar gekrümmt worden. Wenn auf Friedrich Adler exemplifiziert worden ist, so wird übersehen, daß das Kapitel „politischer Mord“ von dem der „Todesstrafe“ durchaus verschieden ist. Ich habe schon als Schüler Wilhelm Tell nicht die Notwehr zubilligen können, sondern ihn Mörder genannt. Ich lehne den politischen Mord ab. In Berlin ist bei einem mehrfach Vorbestraften eine goldene Uhr gefunden worden; er erklärte, sie von einem Manne , dem Tempelhofer Felde dafür erhalten zu haben, daß er ihn totschlage! Er sei aber, ohne es zu tun, fortgelaufen. Der Eigentümer der Uhr ist festgestellt worden und hat zur großen Ueberraschung aller den Vorgang bestätigt. Wenn nun dieser Mann den Mut zum Selbstmord aufgebracht hätte, würde der Dieb sicherlich zum Tode verurteilt worden sein. Redner führte mehrere ähnliche Fälle an. Haarmann und andere Lustmörder . zweifellos geisteskrank gewesen. Wenn ein sorgfältig erzogener Mensch zum Mörder würde, . er eigentlich weniger leicht begnadigt werden als ein Ungebildeter. Unter dem letzten Kaiser sei aber die Begnadigungspraxis umgekehrt gewesen. Zur Sicherung der Gesellschaft bedürfe es der Todesstrafe nicht. Ihm liege sie genau so am Herzen wie sedem anderen. Dem Vorsitzenden möchte er entgegenhalten, daß ür die Abschaffung der lebenslänglichen Zuchthausstrafe sich keine Mehrheit im Reichstag finden werde; daß infolgedessen die Ver⸗ wahrung der Mörder gegeben sei, daß also sein Argument für die Aufrechterhaltung der Todesstrafe nicht zutrefse, wonach im Strafgesetzbuch . weitere Sicherungsmaßnahmen vom Kahinett vorgeschlagen werden müßten. Abschreckend wirke die Todesstrafe nicht. Die Hinrichtungen seien nicht mehr öffentlich. Die Milderungen, die Gnadenakte schwächten die abschreckende Wirkung weiter ab. Bei Versagen mildernder Umstände sei aber das Todesurteil so gut wie sicher, d. h. nach Ermessen eines Richters, der schließlich auch fehlen könne. Gegen Jugendliche dürfe der Tod nicht vollstreckt werden. Er sei nach der Ermordung Rathenaus zum Reichspräsidenten Ebert gegangen, ihn zu ersuchen, unter keinen Umständen für den jugendlichen Techow, der damals noch als Mittäter in Betracht kam, nicht bloß als Gehilfe, das Todesurteil zu bestätigen. Abg. Paulg Muceller⸗ Otfried (D. Nat) legte dar, daß anscheinend die Aussprache mehr ein Bekenntnis der einzelnen Redner darstelle, als daß sie den Widersacher überzeuge. Sie, als Frau, bekenne sich zurzeit noch für Aufrechterhaltung der Todesstrafe; kin nn trete sie für jegliche Fürsorge ein, alles Leben zu pflegen. Die Strafen müßten nach der Tat abgestuft werden, und auch deshalb sei zurzeit das höchste Strafmittel für a ef Missetaten nicht zu entbehren. Vermißt habe sie gänzlich die Berücksichtigung der Gefühle der Ermordeten in ihren letzten Stunden, die Empfindungen der Angehörigen der Opfer. Man spreche vom Volksempfinden. Volt seien wir alle, und doch seien wir ver⸗ schiedener Meinung. Bei primitiven Menschen gehe das Empfinden angesichts solcher Kapitalverbrechen stets auf Vergeltung und Silhne. Wenn gefragt würde, ob sie für Todesstrafe auch bei Frauen sei, so bejahe sie diese Frage angesichts einer Frau, die mehrere ihrer Männer aus reiner Gewinnsucht vergiftet habe. Ueber dem Wohl des einzelnen Individuums müsse das Wohl der Allgemeinheit stehen, und sie müsse genie dem eußlichsten Verbrechen auch das schärfstz Mittel haben, einen Rückfall zu ver⸗ hindern. Die Zuchthäuser böten diese völlige Sicherung der Ge⸗ . nicht. Abg. Hampe (Wirtschaftl. Vereinig) forderte das Notwehrrecht des Staates . solche Schädiger der Volks⸗ En ein schch Einem , er wig Haarmann, der seine

pfer in scheußlichster Weise langsam zu Tode marterte, gegenüber

von Humanität zu s 6 sei inhumaner, als die Menschheit

arg i nn dieses Scheusals vor neuen ähnlichen Angriffen zi bewahren. Keine Zuchthausmauer sel stark genug, uͤm ein

Ausbrechen eines Sternickels zu weiteren Mordtaten zu verhindern, ganz abgesehen von der Gefährdung des Wärterpersonals. Im Magdeburger Falle sei er zu der entgegengesetzten Ueberzeugung wie der Abgeordnete Rosenfeld gekommen, nämlich, daß der in dem Magdeburger Blatte als zynisch geschilderte Verbrecher nicht besserungsfähig sei, und man durch die Vollstreckung der Strafe die Gesellschaft vor ihm am besten habe schützen können. Die Henkers⸗ mahlzeit sollte als Ueberbleibsel aus dem Mittelalter verschwinden. Seine Fraktionskollegen seien mit ihm für Aufrechterhaltung der Todesstrafe zurzeit. Abg. Weg mann (Sentr)) erklärte, er sei nicht berechtigt, namens des Zentrums zu sprechen, hoffe aber auf Zustimmung seiner Freunde im Ausschuß. Auch die höchste Instanz

der katholischen Kirche habe in dieser Beziehung keinen Glaubens⸗

satz aufgestellt. Peter Reichensperger habe ausgesprochen, es handele sich bei der Todesstrafe nicht darum, ein Menschenleben zu vernichten, sondern darum, ob es nötig sei, das Leben eines Verbrechers zu opfern, um das Leben des einzelnen und der Ge sellschaft zu schützen. Er führte weiter das Recht des Staates an, zu seiner Verteidigung das Leben seiner Bürger einzusetzen. Hieraus ergebe sich die sittliche Berechtigung der Todesstrafe gegen Kapitalverbrecher. Der Redner bestritt an Hand der Geschichte, daß die Wiedereinführung der Todesstrafe mit reaktionären Strömungen verbunden sei. Ihre Abschaffung führe die von der Mordtat Betroffenen unter Umständen zur Selbsthilfe, wenn der Staat versage. Der Abschreckungszweck sei nicht einfach abzu—⸗ weisen. Wenn die Mörder sich auch durch die Androhung der Todesstrafe nicht abschrecken ließen, so habe die Gesellschaft eben kein anderes Mittel, sich ihrer zu erwehren. Er erinnere an die Gefährdung des Gefängnispersonals durch die vielen Ausbrüche. Wenn die Anhänger der Sozialdemokratie gegen die Todesstrafe einträten, so liege das an der vieljährigen Werbearbeit und der anerkennenswerten Disziplin dieser Partei. Oldenburg habe die Todesstrafe schon einmal abgeschafft gehabt. Ein Lustmörder in Schlesien, der wegen guter Führung wieder freigelassen wurde, habe im ersten Jahre nach seiner Freilassung acht Lustmorde verübt. Könne man es wirklich verantworten, solche Veranlagten auf die Menschheit wieder loszulassen? Die Sozialdemokratie habe 1922 den Kreis der der Todesstrafe unterliegenden Delikte im Republikschutzgesetz durchaus erweitert auch auf Vergehen, wo kein politischer Mord geschehen sei. Man könne also nicht sagen, daß die Sozialdemokratie sie im Republikschutz nur beibehalten habe, weil sie sonst nicht abgeschafft sei. Die Sozialdemokratie sollte mit dem Zentrum zusammen gegen die Sensationsfilme und die Sensationsartikel in der Presse auftreten, durch die die Jugend aufgereizt werde. Er habe nicht die Ueberzeugung, daß jetzt schon die Todesstrafe zu entbehren sei. Abg. Marie Lüders (Dem.) erklärte, zwei Drittel ihrer Fraktion seien für, ein Drittel gegen die Abschaffung der Todesstrafe. Die demokratische Fraktion werde also hier ihr Votum gegen die Todesstrafe abgeben. Die Rednerin persönlich vertritt den Standpunkt: Die Rache ist mein, ich will vergelten, spricht der Herr! Die Produktion der Schundfilme habe stark abgenommen. In dem Hinweis auf kommende Sicher⸗ eitsmaßnahmen zur Abstufung der höchsten Strafen liege eine Inkonsequenz. Hier müsse es entweder oder heißen. (Lebhafter Widerspruch.“ Die Möglichkeit, e,, habe doch jeder Ver⸗ brecher. Es mache den Eindruck, als wolle der Gesetzgeber durch die bedingte Einführung der Sicherheitsmaßnahmen die Verant— wortung auf den Richter abschieben. Es sei bezeichnend, daß vom Begnadigungsrecht so starker Gebrauch gemacht werde. Wenn 5 m mn , vorkommen, könne bei Aufrechterhaltung der Todesstrafe ein solcher Irrtum sich zum wirklichen Justizmord steigern. Eine Neuheitspsychose sei in der Bewegung gegen die Todesstrafe nicht zu erblicken, denn sie sei schon recht alt. Die Rednerin vermißte konkrete Gründe für die Beibehaltung der Todesstrafe. Abg. Dr. Bell (Zentr.) bekannte, er sei nach dieser Aussprache nicht in der Lage, von der Erklärung seiner Partei bei der ersten Lesung im Plenum etwas zurückzunehmen. Rücksichten auf die Straße oder Gefühle der Rache leiteten seine Freunde nicht. Sittengesetze und Strafgesetze stimmten nicht überein. Entscheidend sei für seine Freunde der Gesichtspunkt der gerechten Sühne, die sich verbinde mit dem Grundgedanken der Sicherung der Staats— bürger und der Sicherung der Staatserhaltung, die eine andere Zühne nicht zuließen. Gerade in dem Umstand, daß das jetzige Gesetz bei Mord keine mildernden Umstände zuließe, läge ein Mangel, dem wir jetzt abhelfen wollten. Gewiß lege man damit in die Hand des Strafrichters eine schwere Entscheidung, aber der Gesetz⸗ geber behalte die Verantwortung. Auf das Mittel der Androhung der Todesstrafe könne man jetzt noch nicht verzichten. Uebertriebene Humanität gegen die Mörder führe zur Inhumanität gegen den friedlichen Bürger. Androhung der Todesstrafe sei nicht identisch mit ihrer Vollstreckung. Das Zentrum hoffe, daß einst der Tag kommen werde, wo man sie ganz entbehren könne. Abg. Antonie Pfülf (Soz.) forderte Bekämpfung der Verbrechen durch möglichst gute Vorbildung und Berufsausbildung der Jugend Und durch hygienische Prophylazis. In einer von ihr in Hannover gegen die, Todesstrafe abgehaltenen Versammlung habe sich nicht eine Stimme für die Beibehaltung der Todesstrafe erhoben, und nicht einer habe ihr „Haarmann“ zugerufen. So sei es auch ander⸗ wärts mit der Volksstimmung. Württemberg habe 1849 bis 1853 die Todesstrafe abgeschafft gehabt; eingeführt sei sie wieder, nach⸗ dem zwei ö vorgekommen wären. Durch die Todesstrase werde den Opfern des Mörders und ihren Angehörigen auch nicht geholfen. Wie der Krieg, so ,. auch die Todes⸗ strafe das Gefühl für den Wert des Menschenlebens ab. Abg. Dittmann (Soz) wies auf die Erschießung der Matrosen 19f7 hin, an denen Justizmorde verübt worden seien. Auch der Chef der Hochseestreitkräfte habe ebenso wie namhafte Juristen die Ent— scheidung als Fehlurteil angesehen. Hier habe sich deutlich ezeigt, daß die Todesstrafe nicht abschreckend wirkte, sondern die Erbitterung bei den Matrosen noch steigerte. Der Nebner besprach noch einige andere Fälle, in denen näch seiner Meinung Justiz⸗ irrtümer vorgekommen seien. Ministerialdirektor Bum cke ver— teidigte die Richter gegen den Vorwurf, als ob sie etwa aus Rache Entschädigung für unschuldig erlittene Strafen abgelehnt hätten. Abg. BVrodauf (Dem) vertrat den Standpunkt der Minderheit seiner Fraktion, die für die Beibehaltung der Todesstrafe eintrete. Die demokratische Staatsauffassung brauche nicht zur Abschaffung der Todesstrafe führen. Diese Strafe bestehe ja noch in den west⸗ lichen Demokratien und in den Vereinigten Staaten. Die Strafe müsse im Verhältnis zur Tat stehen. Darum sei die Todesstrafe ür das Verbrechen des Mordes auch keine barbarische Strafe. luf sehr viele Menschen wirke die Todesstrafe abschreckend. Auch die Minderheit der demokratischen Fraktion begrüße die Milderungs— vorschriften, aber als äußerstes Mittel müsse die Todesstrafe bleiben. 3 Beibehaltung werde sicherlich nanchem das Leben retten, das sonst durch Mord bedroht sei. Er könne das Recht des Mörders auf sein eigenes Leben nicht anerkennen. —er Ausschuß vertagt dann seine Beratungen auf nächsten Mittwoch nachmittag. Der Unterausschuß des Siedlungs⸗ ausschusses des Reichstags erörterte gestern eingehend den Vertrag, der ,, der Reichsregierung und der Nentenbank⸗Kreditanstalt 3 werden soll. Dieser Vertrag wird die Grundlage bilden für die vom Reichstag beschlossene Sanierungsaktion für die Flüchtlings⸗ siedler. Die Aussprache ergab abschließend im wesentlichen Ueber⸗ einstimmung. Im Anschluß daran wurden die Richtlinien zur Durchführung der Sanierungsaktion besprochen. Abg. Rönne⸗ burg drückte den Wunsch aus, auch den Siedlern ausreichende Gelegenheit zur Darlegung ihrer Verhälmisse zu geben.

Der Städtebauausschuß des Preußischen Landtags beendigte gestern die Beratungen über die Flucht⸗ lin ienfestsetz ung. Hinsichtlich des kommunalen Bauverbots Verbot des Bauens an unfertigen Straßen durch die Ge⸗ meinden strich der Ausschuß, laut Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger, die sämtlichen Be⸗ stimmungen, die eine Aufhebung des Verbots durch die Polizei⸗ behörde ermöglichen. In der zweiten Lesung soll dieser Beschluß noch einmal überprüft werden. Nachdem auch die Bestimmungen über die vorläufige Errichtung baulicher Anlagen zu vorüber⸗

gehenden Zwecken und die Ausnahmestellung der Kleingarten—⸗ flächen gestrichen waren auch hier wird noch einmal eine Nach— prüfung erfolgen —, beantragten die Kommunisten das allge⸗ meine Erfordernis baupolizeilicher Genehmigung fallen zu lassen. Antrag wurde jedoch abgelehnt. Aufrechterhalten wurden

zorschriften über die Möglichteit der Errichtung von Lauben

Gartenhäuschen in Vorgärten. Eine grundsätzliche Aus⸗ inandersetzung löste die Frage der Bausperre aus. Hier sieht der Entwurf vor, daß der Gemeindevorstand im Einvernehmen mit der Baupoligeibehörde für ein Jahr und mit Genehmigung des Regierungspräsidenten für zwei weitere Jahre jedes Bauen derbieten kann, wenn er die Aufstellung eines Bebauungsplans beschlossen hat. Die Deutschnationalen beantragten die Be⸗ seitigung der Bausperre. Abg. von Eynern (D. Vp.) wies darauf hin, daß mit Rücksicht auf das nach den angenommenen Anträgen vorgesehene beschleunigte Verfahren der Offenlegung don Fluchtlinienplänen allerdings eine derartig ausgedehnte Bau— sperre nicht mehr erforderlich sei. Er beantragte, eine Bausperre von lediglich zwei Monaten festzulegen, bis zu welchem Zeitpunkt die Offenlegung erfolgen müsse. Von sozialdemokratischer Seite wurde eine sechsmonatige Sperre gefordert. Unter Ablehnung aller weiteren Anträge wurde eine Sperrfrist von vier Monaten heschlossen. Die Vorschrift, die Parzellierung von Grundstücen sperren zu können, wurde gegen Deutschnationale und Deutsche Volkspartei angenommen.

Handel und Gewerbe. Berlin, den 29. Oktober 1927. Telegraphische Aus zahlung.

29. Oktober 28. Oktober Geld Brief Geld Brief Buenos. Aires. 1 Pap. Pel. l I84 1,788 L784 1, 788 Canada IL kanad. d 4,187 4,195 4,188 4,194 Japan ..... 1 Jen l, 948 1,952 1,952 Kairo U ägypt. Pfd. 20,893 20,933 20, 8535 20, 925 Konstantinopel J 2,225 2.229 d , 20,37 20, 4 20,353 20,403 New Jork... 4,1805 4,190 4, 189 Rio de Janeiro 1 Milreis O. bh00 O bh02 0, 02 Uruguay .. Goldpese 42565 4264 ; 4.264

Amsterdam⸗ Rotterdam . 100 Gulden 168,53 168,87 z 168,72 Athen 100 Drachm. 5.544 5.56 5.44 5 556 Brüssel u. Ant⸗ werpen ... 100 Belga 8,27 58,39 ; 58, 34 Budapest 100 Pengö 73,13 73, 27 3 73.27 Danzig. . . . . 100 Gulden 81,47 81,63 81,56 Delsingfors 100 finnl. Æ 10,538 10,558 33 10,553 Italien 106 Lire 22535 228575, 255 22.59 Jugoslawien. . 100 Dinar 7,370 7,384 7, 334 100 Kr. 112.10 112.32 . 112,26

Kopenhagen .. Lissabon und 100 Escudo 20,58 20,62 20,62 100 Kr. 110,14 110,36 110, 36 100 Fres. 16,415 16,455 ) 16,455 ö 100 Kr. 12,395 12,415 392 12,412 Schwei... ih Free. S6õ. 64. 36 80 51. 85677 Sofia 100 Leva 3, 022 3,028 3,022 3,028 Spanien .... 100 Peseten 71.53 71,67 ö 71,61 Stockholm und Gothenburg. 100 Kr. 112,57 112,79 112,58 112,80 Wien 100 Schilling 59.04 59,16 59, 08 59,15

Ausländische Geldsorten und Banknoten.

29. Oktober 28. Oktober Geld Brief Geld Brief Sovpereigns .. 20, 49 20 57 20,49 20,57 0 Freg. Stücke Gold⸗Dollars . 4,23 4 25 4, 25

Amerikanische:

1000 —5 Doll. 4, 168 4,188 4, 187

2 und 1 Doll. 4, 156 4176 4,175 Argentinische ap. ⸗Pes. 1,6781 Brasilianische 1 Milreis O0 488 0 508 Canadische .. 1 kanad. Englische: große ; 20, 345 20, 425 20, 20, 405 K u. darunter ; 20 335 20,415 20, 40 türk. Pfd. ;

Türkische . . . . Belgische 100 Belga 58,32 Bulgarische . . 100 Leva . ö. Dänische .... 100 Kr. 11,90 112,22 Danziger . . . . 100 Gulden 81,29 81,51 Finnische . . . . 100 finnl. Æ 10,49 ? 10,53 Französische .. 100 Fres. 1642 5,4 1648 Dollandische . 100 Gulden 168.29 168. 85 Italienische: gr. 100 Lire 22 80 2.8: 22,92 100 Lire u. dar. 100 Lire 22, 87 . 22.96 Jugoslawische 100 Dinar 752 ; 7133 Norwegische .. 100 Kr. 109,93 h 110,34 Desterreich.: gr. 100 Schilling 58, 98 38. 59,07 1008ch. u. dar. 100 Schilling 58, 83 ; 59. 07 Ruminische: 1000 Lei und . neue 500 Lei 100 Lei 5k 2,555 unter 500 Lei 100 Lei Schwedische 100 Kr. 112,7 112,73 ! 112,78 Schweizer: große 100 Fres. S0. 44 80.76 80 85 100Fres. u. dar. 100 Fres. 80,49 80, 81 80,79 Spanische .. 100 Peseten 78 [ 6 71,54 Tschecho⸗ slow. h009 Kr. . .. 100 Kr. 12,36 12,42 12, 424 1000 Kr. u. dar. 100 Kr. 12, 364 12, 424 ; 12,424 Ungarische . . . 1090 Peng 7 0 F n 73, 20

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Bern, 21. Oktober. (W. T. B. Wochenausweis der Schweizeri⸗ schen Nationalbank vom 22. Oktober (in Klammern Zu. und Ab⸗ nahme im Vergleich zum Stande am 19 Oktober) in Franken; Metall⸗ bestand 514718 454 (Abn. 1365 953), Wechselbestand 297912116 (3un. 345 918), Sichtguthaben im Ausland 42741 000 (Zun. 721 100), Lombardyorschüsse 49 214 499 (3un. 297538) Wertschristen 6 171 225 (Zun. 114 HIb), Korrespondenten 14 936 471 (Abn. 13 703 099), Sonstige Aktiva Hl hb C24 (Abn. D6 703) Eigene Gelder 32 949 858 (unverändert) Notenumlauf 7537 528 490 Abn. 14 428 489) Giro; depot 126 195 523 (Zun. 1 808 182), Sonstige Passiva 20 023 933 (Zun. 203 613).

(Weitere Nachrichten über „Handel u. Gewerbe“ s. i. d. Ersten Beilage.)

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Inhalt des amtlichen Teiles:

Deutsches Reich.

Exequaturerteilung.

Verordnung über die Verarbeitung von Rohstoffen in land⸗ wirtschaftlichen Brennereien im Betriebsjahre 1927/28.

Bekanntmachung über das Oberschiedsamt für Knappschafts—⸗ ärzte.

Betanntgabe der 26. Oktober 1927.

Betanntmachung, betreffend die Ungültigkeitserklärung eines Sprengstofferlaubnisscheins.

Anzeige, betrefsend die Ausgabe der Nummer 41 des Reichs— gesetzblatts Teil II.

amtlichen Großhandelsindexziffer vom

Preußen.

Ernennungen und sonstige Personalveränderungen. , . über die Verleihung der Rettungsmedaille am Bande.

Amtliches. Deut sches Reich.

Dem Konsul der Vereinigten Staaten von Amerika in Leipzig, Frederik van den Arend ist namens des Reichs das Exequatur erteilt worden.

Ver ov rdnung

über die Verarbeitung von Rohstoffen in landwirt— schaftlichen Brennereien im Betriebsjahre 1927 / 28.

Vom 29. Oktober 1927.

Auf Grund des § 25 Abs. 3 letzter Satz des Gesetzes über das Branntweinmonopol vom 8. April 1922 bestimme ich mit Zustimmung des Reichsrats, was folgt: .

Nach dem 1. September 1902 betriebsfähig hergerichtet landwirtschaftliche Brennereien dürfen im Betriebsjahre 1927 / 28 ohne Verlust der Eigenschaft ihrer Brennereiklasse Rohstoffe verarbeiten, die die Eigentümer oder Besitzer der Brennereien nicht selbst gewonnen haben.

Berlin, den 29. Oktober 1927.

Der Reichsminister der Finanzen. J M: Grn st.

Bekanntmachung über das Oberschiedsamt für Knappschaftsärzte. Vom 28. Oktober 1927.

Auf Grund des S 207 Abs. 2 des Reichsknappschaftsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. Juli 1926 ist bei dem Reichsversicherungs mt ein Oberschiedsamt für Knapp schaftsärzte gebildet worden. Es setzt sich folgendermaßen zu—⸗ sammen:

J. Vom Präsidenten des Reichsversicherungsamts ist ernannt worden zum un parteiischen Mitglied und zugleich zum Vorxsitzen en, soweit der Präsident des Reichsversicherungsamts in einzelnen Sachen nicht selbst den Vorsitz ut,

der Senatepräsident i. R. Dr. Spiegelthal in Berlin⸗-Char⸗ lottenburg;

zu des sen Stellvertreter in der Leitung der

Sitzungen: der Senatspräsident im Reicheversicherungsamt Thielmann in Berlin.

II. Ueber die beiden unparteiischen Beisitzer und ihre Stellver⸗ treter haben sich der Reichsverband der Knappschaftsärztevereine und die Reicheknappschast dahin geeinigt:

a) unparteiische Beisitzer: 6 Oberregierungsrat im Reichsversicherungsamt Bruno Kühne in Berlin⸗Halensee, 2. der Oberregierungsrat im Reichsarbeitsministerium Sauerborn in Berlin Zehlendorf;

b) stellvert retende unparteiische Beisitzer:

) th der Senatspräsident im Reichsversicherungs amt Dr. Traenckner in Berlin-Steglitz, 2. der Staatsminister a. D. Jäntsch in Dessau.

III. Von dem Reichsverband der Knappschaftsärztevereine sind gewählt worden:

a) als Mitglieder im Ehrenamt:

1. der Sanitätsrat Dr. Kraus in Herne, 2. der Dr. med. Wegener in Bernburg, 3. der Dr. med. Wagner in Waldenburg;

einschließlich des Portos abgegeben.

b) als erste stellvertretende Mitglieder im Ehrenamt: 1Lä der Dr. med. Fabrieius in Mörs (Niederrhein), 2. der Dr. med. Linse in Rodenberg a. Deister, 3. der Dr. med. Borgstede in Borsigwerk. O. S.; c) als zweite stellvertretende Mitglieder im Ehrenamt: 1. der Dr. med. Uh lenbru ck in Oberhausen, 2. der Dr. med. Rensch in Eisleben, 3. der Dr. med. Da vin in Klettwitz. IV. Von der Reiche knappschaft sind gewählt worden: a) als Mitglieder im Ehrenamt: 1. der Bergwerksdirektor Dach in Bochum, 2. der Generaldirektor Dr. Meynen in Bochum, 3. der Gewerkschaftssekrets⸗ Borgschulze in Bochum, 4. der Vermessungesteiger Alexander Linscheidt in Marten bei Dortmund b) als stell vertretende Mitglieder im Ehren—⸗ amt: 1L. der Bergwerksdirektor Römer in Waldenburg, 2. der Bergassessor Hölling in Berlin, 3. der Knappschastedirektor Herzer in Cottbus, 4. der Knappschaftsälteste Jof. Rülwand in Kohlscheid bei Aachen, 5. der Gewerkschaftssekretär A.- Wegener in Essen, Ruhr.

Berlin, den 28. Oktober 1927.

Der Präsident des Reichsversicherungsamts. Schäffer.

Die amtliche Großhandels indexziffer vom 26. Oktober 1927.

Die auf den Stichtag des 26. Oktober berechnete Großhandelsinderziffer des Statistischen Reichsamts beträgt:

1913 100 Ver⸗ Indexrxgruppen 1927 änderung 19. Oktbr. 26. Oktbr. in vo

J. Agrarstoffe. Pflanzliche Nahrungsmittel .. 143,9 142,2 H 113,5 11054 gn 166, h 153,7 ö 141,8 142,9

Agrarstoffe zusammen ... 13756 II. Kolonialwaren ö 1589 III. Industrielle Rohstoffe .und Halbwaren. Kohle J KJ ö , .

D D de = do

w 1611 O —— R

. 1305 - 1345 . w

Textilien... Häute und Leder. ten, 123,7 Künstliche Düngemittel. 82,8 Technische Oele und Fette 121, Kautschu k. J 42,1 Papierstoffe und Papier ... 150,7 Baustoffe ö 162.3 Industrielle Rohstoffe und Halbwaren zusammen .. 134,1

IV. Industrielle Fertigwaren. I7. Produktionsmittel ; 131,0 18. Konsumgüter . 170,0 Industrielle Fertigwaren zu⸗ sammen 153,2

V. Gesamtindeer... 139, 9

Monatsdurchschnitt September.

Die Gesamtindexziffer ist demnach gegenüber der Vorwoche hauptsächlich infolge saisonmäßig bedingter Preisrückgänge landwirischaftlicher Erzeugnisse um (O. 4 15 gesunken. Von den Hauptgruppen weist die Ide fer fir grarstoffe einen Rück— gang um 1A vßh auf. Die Indexziffer für Kolonialwaren hat um 9,4 vH angezogen. Während die Indexziffer für industrielle Rohstoffe und Halbwaren um 9, 1 vH zurückgegangen ist, hat sich diejenige für industrielle Fertigwaren gegenüber der Vor⸗ woche um O,.5 vH weiter erhöht.

Unter den Einzelgruppen der Agrarstoffe ist der Rückgang der Indexziffer für . Nahrungsmittel auf niedrigere Preise für Weizen, Weizenmehl, Kartoffeln und Zucker zurück—= zuführen. Die ieh erch haben auf fast allen Märkten, ins⸗ besondere für Schweine ihren Rückgang fortgesetzt. Unter den Vieherzeugnissen haben die Hein für Butter und Schmalz . während die Preise für Eier teilweise angezogen

aben. Die Steigerung der W ft für Kolonialwaren ist in der Hauptsache auf höhere Preise für Kaffee zurückzuführen.

Unter den Einzelgruppen der industriellen Rohstoffe und Celhnerg; ist die Indexziffer für Metalle bei niedrigeren

reisen für Blei, Zint und einige Halbfabrikate gesunken. Der

.

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Rückgang der i fr if, für Textilien wurde durch niedrigere Preise f. Rohseide, Flachs und Rohjute verursacht. Unter den künstlichen Düngemitteln ist der 36 für Thomasmehl herabgesetzt worden. Dagegen hat sich die Indexziffer der Gruppe Häute und Leder bei gestiegenen Preisen für Rinds⸗ häute und Kalbfelle weiter erhöht.

Unter den industriellen Fertigwaren hat sich die Aufwärts⸗ bewegung der Inderziffer für Konsumgüter fortgesetzt.

Berlin, den 29. Oktober 1927.

Statistisches Reichsamt. J. V.: Dr. Platzer.

Sprengstofferlaubnisschein.

Die dem Maurer Ernst Horn in Gräfenhain bei Ohrdruf ausgestellte beglaubigte Abschrift des am 16. Mai 1937 er—⸗ teilten Sprengstofferlaubnisscheins Nr. 142, Muster A, ist ver⸗ lorengegangen und wird hiermit als ungültig erklärt.

Weimar, den 29. Oktober 1927.

Thür. Ministerium für Inneres und Wirtschaft, Abt. Inneres. J. A.: Dr. Schu lze.

Betanntmachung.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 41 des Neichsgesetzbhlatts Teil Ilenthält:

das Gesetz über die Internationalen Uebereinkommen, betreffend die Krankenversicherung der Arbeitnehmer in Gewerbe und Handel und der Hausgehilsen sowie die Krankenversicherung der Arbeitnehmer in der Landwirtschaft, vom 28. Oktober 1927

das Gesetz über den denssch⸗franzofsschen Rechtsverkehr, vom 28. Oktober 1927,

die Verordnung über die Abrede zwischen der Deutschen Regierung und der Regierungskommission des Saargebiets über Angelegenheiten der Sozialversicherung des Saargebiets, vom 27. Oftober 1927,

die Zehnte Verordnung zur Durchführung des Industriebelastungs⸗ gesetzes, vom 15. Oktober 1927,

die Bekanntmachung über das Inkrafttreten der Vereinbarung vom 26. Februar 1927 über die Verlängerung der Geltungsdauer des Meistbegünstigungsvertrags zwischen Deutschland und Paraguay vom 21. Jult 1857, vom 13. Oktober 1927,

die Bekanntmachung über die Geltung der Uebereinkunst von Montevideo, betreffend den Schutz von Werken der Literatur und Kunst, zwischen Deutschland und Bolivien, vom 13. Oktober 1927.

Umfang 21 Bogen. Verkausspreis 0,45 RM. Berlin, den 10. Oktober 1927. Gesetzsammlungsam .. Dr. Kaisenberg.

Preußen. Ministerium des Innern.

Das Preußische Staatsministerium hat mittels Erlasses vom 5. Oktober 19277 dem Bankangestellten Hans Thelow in Lübben die Rettungsmedaille am Bande verliehen.

Ju st izministerium.

Der Erste Staatsanwalt Dr. Haedenkamp in Essen ist zum Oberstaatsanwalt in Hanau ernannt worden.

Ministerium für Landwirtschaft, Do mänen und Forsten.

Die Hberförsterstelle Kirchen im Regierungsbezirk Koblenz ist zum 1. Februar 1928 zu besetzen. Bewerbungen müssen bis zum 20. November 19 eingehen.

Nichtamtliches.

Barlamentarische Nachrichten.

Im Haushalkrsausschuß des Rei stags wurde am 28. d. M. die Aussprache über die 6 86 und Finanzlage fern ger Abg. Dr. Qua atz (D. t.) bemerkte laut Dercht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher n , n die Betrachtungen des Reparationsagenten khih ten sich zu Kritiken zu, daher . es richtig und notwendig, zu eginn der Winterarbeit und gelegentlich des Besoldungsgesetzes erneut einen Ueberblick über unsere finanzielle Lage zu gewinnen. Man könne dabei offen vorgehen, da wir ein gutes Gewissen hätten. Die Besoldungsordnun sei nichts anderes als eine Folge⸗ wirkung der Lohn⸗ und J Man könne die Steige

rung der Löhne seit Dezember 1924 auf 25 bis 30 vh k Preissteigerung werde nicht viel geringer sein. Bel der Betrach« tung der Deckungs frage dürfe man aber nicht allein die Besol⸗