1927 / 258 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 03 Nov 1927 18:00:01 GMT) scan diff

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3. .

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rechlich nur noch Gemeinschaftsschulen gäbe. Da aber das Ueber⸗

angsschulgesetz erst nach dem Erlaß der Verfassung erschienen sei, werde die Frage, inwieweit der Anspruch Thüringens, den Schutz des Art. 174 zu genießen, berechtigt sei, bei der Erörterung von § 20 zu prüfen 2 s sei hier auch darauf aufmerksam zu machen, daß in Ländern, in denen die Bevölkerung über⸗ wiegend einem Bekenntnis angehöre, und zwar dem evangelischen, die Unterschiede zwischen der Gemeinschafts⸗ und der Bekenntnis⸗ a sich allmählich verwischen. Die gesetzliche Grundlage für

as Schulwesen in Lippe bilde das Volksschulgesetz vom 11. März 1914. Unter öffentlicher Volksschule werde hier still⸗ chweigend die ö die evangelischen Kinder bestimmte Schule ver⸗— tanden. Die lippische Volksschule trage einerseits gewisse kon⸗ essionell⸗protestantische Züge, andererseits zeige fie Anklänge an wi s Merkmale der Gemeinschaftsschule. In Schgumburg⸗

ippe, wo die Bevölkerung fast noch in 1 Maße als in Lippe rein evangelisch sei, trage das Volksschulgesetz vom 4. März 1875 deutlich die Kennzeichen der Gemeinschaftsschule. Sehr eigen⸗ artig lägen die 1 in den Hansestädten. In Ham⸗ burg beruhe das Volksschulwesen auf einem Gesetz von 1870, wonach der Religionsunterricht in der Regel nur nach der evangelisch-lutherischen Konfession erteilt werde. Irgendwelche Bestimmungen über die Bekenntniszugehörigkeit der Lehrer ent⸗ halte das Gesetz nicht. Es habe damals nicht die Absicht bestanden, der hamburgischen Volksschule den ausschließlichen Charakter einer Bekenntnisschule zu geben. In Bremen habe es staatliche Bekenntnisschulen nie gegeben. Im Laufe des 19. Jahrhunderts seien alle nach und nach verstaatlichten Schulen der Kirchen— gemeinden Bremens umgewandelt worden in die für alle Kinder gemeinsame Volksschule ohne konfessionelle Bindung. In Lübeck bestimme das Unterrichtsgesetz vom Oktober 1885, daß der Religionsunterricht nach dem evangelisch⸗lutherischen Bekenntnis erteilt werde. Diese Bestimmung sei auch in Lübeck lediglich die Folge der Tatsache, daß die Schüler der lübeckischen Volks—⸗ schulen von jeher mit ganz verschwindenden Ausnahmen dem evangelischen Bekenntnis angehört hätten. Im Gegensatz zu Hamburg sei die Einführung von Religionsunterricht als ordent⸗ liches Lehrfach für die Minderheit nicht vorgesehen. Beide Mecklenburg hätten ihre Schulen in der Schulstatistik als evangelische Schulen bezeichnet. In Mecklenburg⸗Schwerin gäbe es daneben noch eine katholische Schule. Es könne danach zu⸗ sammenfassend gesagt werden, daß weder der Charakter der Be⸗ kenntnisschule noch der Charakter der Gemeinschaftsschule in den einzelnen deutschen Ländern einheitlich sei. Neben der strengen . der Bekenntnisschule, wie wir sie in Württemberg, Bayern, Oldenburg und Braunschweig als Regelschule fänden, finde sich die weniger strenge Form in Preußen, wo die Bekenntnisschule ebenfalls Regelschule sei, aber der Ausdruck „evangelische“ und katholische“ Schule auf Grund des Gesetzes nicht üblich sei. Ser ü int man in denjenigen Ländern, die überwiegend evangelisch seien, Schulen, die weder als Bekenntnisschulen noch als Gemeinschaftsschulen im Sinne der heutigen Begriffs⸗ bestimmungen bezeichnet werden könnten, weil ein Bedürfnis, die Minderheit in den Gesetzen besonders zu nennen und zu berück⸗ sichtigen, wegen ihrer geringen Zahl vielfach gar nicht hervor⸗ etreten wäre. Die Zahl der Schüler in den öffentlichen Volks⸗ chulen Deutschlands sei seit dem Jahre 1991 um rund 25 * zurückgegangen. Dagegen betrage die Abnahme der Zahl der Schulen kaum 1,5 vH. Die Zahl der Schulklassen habe um an⸗ nähernd 19 vH abgenommen, die Zahl der Verminderung der Lehrkräfte betrage rund 7 v5. Die Zahl der Schüler, die entweder „sonstige Christen“ seien oder einer anderen Religions- oder Welt⸗ anschauungsgemeinschaft angehörten oder gar keiner Gemeinschaft, habe sich um rund 20 v vermehrt. Die Steigerung der Lehrer⸗ zahl betrage hier sogar nahezu 93 v5. Unter den 52 763 Schulen, die 1921 vorhanden waren, wären 42985 Bekenntnis⸗ schulen (81,4 vH) und 7s gemeinsame Schulen (18,5 v§o). Abg. Hense (D. Nat.) betonte, daß seine Parteifreunde mit Absicht Zurückhaltung in der Aussprache übten, weil ihnen an der raschen Fertigstellung des Gesetzes liege. Abg. Schulz (Soz.) erklärte, daß die Formulierung des Weimarer Kompro⸗ misses eine politische Notwendigkeit gewesen sei. Sie erfolgte unter politischem Druck zu einem politischen Zweck. An eine Vorzugsstellung der Simultanschule aus materiell-pädagogischen Gesichtspunkten habe man dabei nicht gedacht, man habe sie den Demokraten aus politischen Gründen zugestanden. Doch das spiele im jetzigen Stadium auch nicht die Hauptrolle. Wir hätten es . mit der Verfassung zu tun. Danach habe die Gemeinschafts⸗ chule ihre Vorzugsstellung. Wer sie beseitigen wolle, müsse die Verfassung ändern. Durchsetzen werde sich aber jede Schulart nach der Stärke, die sie sich im Volke, bei den Erziehungsberech⸗ tigten zu 2 wisse. Der Redner betonte, er werde getreu seiner Vergangenheit seine Kraft der weltlichen Schule, die er nach wie vor für die weitaus beste Schulart halte, zur Verfügung . Die Frage der Ueberleitung in den neuen Rechtszustand ei ebenfalls Gegenstand der Beratungen gewesen. Der Entwurf von 1921 habe alle notwendigen Bestimmungen enthalten. Auf eine nochmalige Anfrage von , , m. worin eigentlich die Vorzugsstellung der Gemeinschaftsschule hestehe, verwies der Redner mit aller Schärfe auf den Absatz 1 des Artikels 146 der Reichsverfassung. Dort werde die Gemeinschaftsschule als die allgemeine Schule des deutschen Volkes bezeichnet. Mit Nachdruck wandte sich der Redner dann noch gegen die sogenannten Welt⸗ anschauungsschulen. Die Auslegung, die man diesem Worte gebe, habe in Weimar niemand gewollt. Es dürfe deshalb die im Ent⸗ wurf vorgesehene Anwendung abgelehnt werden; sie zersplittere das deutsche Schulwesen. Nach der Verfassung gebe es nur Ge— meinschaftsschulen, Bekenntnisschulen und weltliche Schulen. Abg. Dr. Heinze (V. Vp. wandte sich gegen die Behauptung, daß für die g . e , ge bei . Verfassung der Typus die Gemeinschaftsschule gewesen sei. enn nach dem heft vom 22. Juli 1919 seien diese bekenntnisfreien Schulen erst ein= ann gewesen bis zum 1. April 1923, hätten also noch nicht bei rlaß der , e. bestanden. Jedenfalls seien die Rechts⸗ verhältnisse der 3 in Sachsen nicht zweifelsfrei und klar ewesen. Aufgabe seiner Freunde hier werde sein, volle Klarheit . zu schaffen. Abg. Dr. Löwen stein (Soz) forderte lufklärung zu der Behauptung des Reichsinnenministers, daß die Frage der Vorzugsstellung der , e, durch das Gesetz nicht berührt werde. Die gesamte Rechtslage aller Schulen werde umgeändert. Die Gemeinschaftsschule sei da, sie brauche nicht erst auf Antrag eingerichtet werden. Der Entwurf sei nicht verfassungsmäßig. Abg. Rheinländer (gentr.) wandte sich 6 den Abgeordneten Schulz. Das Zentrum wolle die Ver⸗ affung nicht aufheben, sondern ausführen. Die Vorzugsstellung der Gemeinschaftsschule beruhe darauf, daß 1iᷣ nicht um ihre Existenz zu ringen brauche. Darauf wurden die Verhandlungen auf Donnerstag vertagt.

Der Städtebau⸗Ausschuß des Preußischen Landtags begann gestern nachmittag die Beratung des Ab- ,, n. über die Bauvoxrschriften, und zwar den Teil, der ie Vorschriften für den Anbau an Straßen und die bauliche Ausnutzbarkeit von Grundstücken behandelt. Annahme fand 8 36, wonach nur solche Grundstücke bebaut werden dürfen, welche un⸗ mittelbar an einen öffentlichen Fahrweg grenzen. Auf anderen Grundstücken kann die Baupolizeibehörde die Errichtung von Ge⸗ bäuden gestatten, wenn die Grundstücke einen rechtlich dauernd gesicherten eigenen Zugang von angemessener Breite und Befesti⸗ gung von einem g hg; Fahrweg haben oder wenn für sie die Herstellung eines solchen Zuganges sichergestellt ist. Für Gebäude auf . Feldgrundstücken find weitere Ausnahmen zu⸗ gelassen. ach 8 3 ist die Errichtung von Gebäuden, abgesehen von Scheunen und Ställen für land⸗ und ,, e Be⸗ triebe, an solchen Straßen und Plätzen verboten, welche noch nicht lemäß den baupolizeilichen Vorschriften des Drtes x. den öffent⸗ ichen Verkehr und den Anbau fertiggestellt find. ie Baupolizei kann von dem Verhot nur Ausnahmen zulassen, wenn der Ge⸗ meindevorstand zustimmt. Eine Aussprache ergab

sich bei dem Absatz 3 des § 37, wonach der Gemeindevorstand die Zustimmung davon abhängig machen kann, daß der Grundstücks⸗ eigentümer das Straßenland an die Gemeinde aufläßt und ihr anteilsmäßig Ersatz für die Kosten leistet. Bon seiten der Rechten wurde dazu beantragt, nicht den Gemeindevorsteher für die Zu⸗ stimmung zuständig zu machen, sondern den Kreisausschuß, * objektiver entscheiden könnte. Heute wird die Aussprache fort⸗ gesetzt werden.

Der Femeausschuß des Preußischen Land-⸗ tags hielt gestern seine 42. Sitzung ab. Zum Falle Panier wurden Zeugen vernommen. Zunächst sollte die Frage der Ver⸗ teidigung durch die Rechtsanwälte Themal und Redkowski ge⸗ klärt werden. Das „Berliner Tageblatt“ hatte behauptet, Rechts⸗ anwalt Themal wäre durch ein unlauteres Vorgehen aus der Verteidigung des seiner Zeit zum Tode verurteilen, später zu 15 Jahren Zuchthaus begnadigten ehemaligen Feldwebels Stein herausgedrängt worden. Der Zeuge Themal erklärt, dem Nachrichtenbüro des Vereins deutscher Zeitungsverleger zufolge, es handle sich nicht um den Fall Stein, sondern um den Fall Aschenkampf. Er habe erst die Verteidigung des Aschenkampf gehabt. Er sei eines Tages von zwei Juristen gefragt worden, ob es zutreffe, daß Aschenkampf nahegelegt worden sei, er solle den Zeugen nicht zum Verteidiger nehmen, da er Jude sei, und besser ein Herr genommen würde, der in engstem Zusammen— hang zur Organisation stehe. Ob das zutrifft, weiß der Zeuge nicht. Die führende Rolle soll dabei Rechtsanwalt Dr. Sack ge⸗ spielt haben. Der Zeuge Themal macht darüber nähere Be—

kundungen. Offenbar sei Aschenkampf nicht recht im Bilde gewesen, als Rechtsanwalt Dr. Sack auf ihn ein— gewirkt habe, die Sache einem anderen Verteidiger zu

übergeben. Aschenkampf hätte ihm auch erklärt, Dr. Sack habe geäußert, die Frage des Honorars sei erledigt. Darum brauche sich Aschenkampf nicht zu kümmern. Ueber die öffentlich gegen Dr. Sack erhobenen Vorwürfe habe auch ein Verfahren bor der Anwaltskammer geschwebt. In diesem Verfahren habe der Zeuge erklärt, einen Vorwurf unkollegialen Verhaltens gegen Dr. Sack nicht erheben zu können. Dr. Sack habe eine gleiche Erklärung abgegeben. Der Zeuge Themal wird darauf entlassen. Rechts⸗ anwalt Redkowski, der Verteidiger des Feldwebels Stein, sagt aus, er sei von Dr. Sack gefragt worden, ob er die Verteidigung Steins übernehmen wolle. Er habe zugesagt und habe ein Honorar von 500 Mark von Dr. Sack angewiesen erhalten. Stein habe ihm den Auftrag der Verteidigung gegeben. In dem Schreiben Dr. Sacks habe die Bemerkung gestanden, er habe nichts weiter zu tun, als drei bis fünf Tage anwesend zu sein. Die Bemerkung habe er darauf bezogen, daß das Honorar so niedrig gewesen sei. Mit größter Entschiedenheit müsse er die Annahme zurückweisen, daß er sich irgendwie habe beeinflussen lassen; er habe die Verteidigung so geführt, wie es seine Pflicht gewesen sei. Er sei seiner Zeit in der abscheulichsten Weise von der „B. Z.“ angegriffen worden. Er habe Stein gesagt, wenn er irgendwie Bedenken habe, so wolle er einen zweiten Verteidiger, seines Er⸗ achtens Herrn Obuch, bestellen. Die Partei könne dabei keine Rolle spielen. Stein habe das abgelehnt und ihm sein vollstes Vertrauen ausgesprochen. Auch am Schluß des Plädoyers habe er Stein nahegelegt, sich, wenn er das wünsche, einen zweiten Verteidiger zu nehmen. Nach dem Urteil habe der Zeuge dann die Revision eingelegt. Dann sei der Feldzug der Presse gegen seine Person gekommen. Er habe von der „B. Z.“ sofort eine Berichtigung verlangt und in einem Brief den Sachverhalt ein⸗ gehend dargelegt. Die „Neue Berliner Zeitung“ habe dann die Meldung gebracht, Rechtsanwalt Obuch sei als Verteidiger be⸗ stellt worden. Er habe sich darauf zu Stein ins Gefängnis be— geben und Stein habe ihm gesagt, er habe keinen Auftrag an Ohuch gegeben, er denke auch nicht daran, einen anderen Ver⸗ teidiger zu nehmen. Der Zeuge verliest auch das diesbezügliche Berichtigungsschreiben an die „Neue Berliner Zeitung“. Offen⸗ bar seien die Verdächtigungen gegen ihn und den Zeugen auf Frau Stein zurückzuführen. Erst nachdem er längst die Revision eingelegt hatte, habe ihm Stein mitgeteilt, daß seine Frau den Rechtsanwalt Dr. Löwenthal mit der Verteidigung beauftragt habe und daß er damit einverstanden sei. Er habe geantwortet, daß er die Verteidigung niederlege. Der Vorsitzende leitet die Untersuchung dann auf die Frage des Ausschlusses der Oeffent⸗ lichkeit. Der Zeuge fagt aus, er habe den Ausschluß für zweck— mäßig gehalten, damit nichts über die Schwarze Reichswehr etwa an die Oeffentlichkeit komme, was dem Lande schädlich sei. Wegen Gefährdung der Staatssicherheit habe er deshalb den n,, der Oeffentlichkeit beantragt. Abg. Kuttner (Soz.) fragt, ob der Zeuge nicht gegen die Bemerkung Dr. Sacks demonstriert habe, er habe nur drei bis ün; Tage anwesend zu sein. Der Zeuge erwidert, dazu keine Veranlassung gehabt zu haben. Auf weiteres Befragen weist er es aufs ent⸗ schiedenste zurück, es sei ihm vielleicht nahegelegt worden, Offiziere zu schonen. Er wiederhole, daß er Stein wiederholt nahegelegt habe, einen zweiten Verteidiger oder einen anderen Verteidiger zu nehmen, um den Wünschen Frau Steins zu ent⸗ sprechen. Abg. Kuttner (Soz,) erklärt, daß es doch recht auffällig sei, daß der Zeuge noch kurz vor dem Urteil Stein gesagt habe, einen zweiten Verteidiger oder einen anderen Ver⸗ keidiger zu nehmen. Der Zeuge erwidert, die Frage des zweiten Verteidigers sei erst entstanden, als Herr Obuch aufgetaucht sei, nicht etwa früher. Weil er für Frau Stein und für Stein alles tun wollen, habe er Stein diese Frage vorgelegt. Hierauf egt Abg. Ob uch (Comm.) dem Zeugen eine Reihe von Fragen vor. Dieser erklärt, Dr. Sack habe von einer , . gesprochen und ihn daher gefragt, ob er die Verte igung Steins übernehmen wolle. Auf eine organisatoxische Bindung oder Beauftragung eines Dritten habe er den Auftrag nicht zurück⸗ führen können. Den Leutnant Krull, den angeblichen Ke der Rosa Luxemburg, habe er gekannt. Abg. DObuch (Komm.) sucht aus den Papieren herauszubekommen, ob er schon vor der Uebernahme der Verteidigung Steins für Personen, die Er⸗ mordungen geplant haben, tätig gewesen sei. Er zieht dazu den bekannten Fall Parvus heran. Der Zeuge erklärt, Krull sei ihm immer als komische Figur vorgekommen. Ob er Parvus habe ermorden wollen, wisse er nicht. Abg. Obuch fragt den Zeugen sodann, welchen Eindruck er von Stein gehabt habe und in welchem Sinne der Angeklagte Stein die Verteidigung geführt wissen wollte. Abg. Deerberg (D. Nat.) beanstandet die Frage als Eindringung in das Anwaltsgeheimnis des Ver⸗ teidigers. Man . die Grundsätze des Anwaltsstandes und auch die Interessen des Angeklagten schützen. Der Zeuge erklärt, alles aussagen zu können und zu wollen. Es wird aus dem Ausschuß bemerkt, daß Stein selbst die Aussageerlaubnis erteilt hat. Der Zeuge Redkowski äußert sich darauf zu der Frage. Stein habe die Beteiligung sofort zugegeben. Auf die Frage, warum er die Tat begangen hätte, 6. e er erklärt, der Mann sei ein Verräter gewesen. Gegen den Verräter, der mit französischen Unterhändlern in Verbindung stand, habe man sonst nicht borgehen können. Irgend etwas habe geschehen müssen. Die Bemerkung des Leutnants Benn: „Der Kerl muß weg!“ habe er als 6 aufgefaßt. Ein Befehl sei aber nicht erteilt worden. Der Wink, der Mann müsse verschwinden, sei für ihn maßgebend gewesen. Stein sei ein alter Soldat gewesen, der treu

dient und von anderen auch Pflichttreue gefordert habe. Auf efragen durch den Abg. Qbuch bestätigt der Zeuge, die Furcht, es könne ihm auch etwas geschehen, iwenn er die Tat nicht begehe, habe Stein auch bei seiner Tat geleitet. Dahin habe sich 3 geäußert. Auf die Des worauf Redkowfki plädiert habe, erwidert der een Auf Freisprechung. Das Protokoll ergibt, daß auf Totschlag plädiert wurde. Der Zeuge bittet wiederholt, Stein , . zu werden. Es wurde hierauf Rechts⸗ anwalt Bloch vernommen über Tendenz und Art der Ver⸗ teidigung. Er gibt die näheren Umstände an, unter denen er die Verteidigung des Leutnants von Senden und der Angeklagten Stetzelberg, Zeitler und Schirmann übernommen hat. Er gibt die Möglichkeit zu, daß Schirmann tt einmal davon gesprochen habe, daß Rechtsanwalt Dr. Rosenseld an seiner Stelle die Ver⸗

teidigung habe übernehmen sollen. Revision für Schirmann begründet und vertreten. ein Wechsel in der Verteidigung nicht eingetreten. ihn diesbezüglich sich seinerzeit

Er habe jedoch weiter die Ebenfalls sei Man sei auch ü herangetreten. ei für Oeffentlichkeit der Verhandlung Auf seinen Antrag sei Frau Stein vernommen worden. eine Frage des Abg. Kuttner (Soz.), ob an ihn irgendein An⸗ sin ell ĩ erteidigung in einem bestimmten Sinne zu führen, erklärt der Zeuge, Rechtsanwalt Bloch, mit erhobener Stimme: „Wenn das geschehen wäre, hätte ich ent⸗ weder mein Ehrenkleid als Anwalt ausgezogen oder wäre dem, der das Ansinnen gestellt hätte, mit der Fanst ins Mundgehe Der Zeuge erinnert auf eine Bemerkung des A eordneten Kuttner (Soz.), daß er sich unnötigerweise entrüstet abe, an die seinerzeit gegen ihn erhobenen Vorwürfe, die völlig er habe sich von dem alten

sinnen gestellt worden sei, die

gefahren.“ aus der Luft

freigesprochen trat eine Mittagspause ein.

In der Nachmittagssitzung des Femeausschusses wird Justizrat Hahn vernommen, der die Verteidigung Benns geführt hat. Auf eine Frage des Abgeordneten Ob uch (Komm.), wie die Infor⸗ ̃ die Angeklagten bezüglich der Art der Verteidigungsführung gegeben hätten, lehnt der Zeuge die Beantwortung unter Hinweis auf sein Berufs⸗ geheimnis als Anwalt ab. Da auf ähnliche materielle Fragen des Abgeordneten Obuch der Zeuge grundsäßlich die Aussage ablehnt, so regt Abgeordneter Obuch an, den Klienten des Zeugen zu ver⸗— anlassen, diesen von seiner Schweigepflicht zu entbinden. Justizrat Hahn bemerkt hierzu noch, daß die Tätigkeit eines politischen Ver⸗ teidigers völlig unmöglich würde, wenn der Anwalt zur Durch⸗ seiner Schweigepflicht Fragen des Abgeordneten Obuch drückt der Zeuge die einen Befehl zur Ermordung Panniers tatsächlich nicht gegeben habe. Auf weitere Fragen des Abgeordneten Obuch bezüglich einer Rücksprache des Zeugen mit dem Gerichtsvorsitzenden über eventuellen Ausschluß der Oeffent⸗ lichkeit gibt Justizrat Hahn eine solche Vorbesprechung zu. Sie sei ungewöhnlich. Dr. Sack vernommen, der im Falle Pannier den Schmidt und die sogenannte Begünstigergruppe verteidigt hat. Auf die Frage des Vorsitzenden, von wem er mit der Verteidigung Schmidts beauftragt worden sei, erwidert der Zeuge, den Namen wolle er ei ein Offizier gewesen. Außerdem habe Schmidt Die Uebernahme der Verteidigun Aschenkamps habe ein einfacher Mann aus Döberitz, ein Kamera Aschenkamps, der eines Tages zu ihm gekommen sei, veranlaßt. er Zeuge betont, daß ein privater Verkehr der Verteidigung mit und der Staatsanwaltschaft Es habe sich lediglich um Der Zeuge

Verteidigern

Ueberzeugung

durchaus nicht Hierauf wird Rechtsanwalt

nicht nennen. Es ihn auch selbst

zersonen des Gerichts verständlich nicht stattgefunden habe. Besprechungen gehandelt. dann seine ersten Besprechungen mit Stein und Aschenkamp im Untersuchungsgefängnis. Er glaubt aber, ohne Entbindung von seinem Amtsgeheimnis materielle Einzelheiten nicht bekunden zu können. Er habe von Stein nur gehört, daß er noch keine Ver⸗ teidigung habe, und daß sich niemand um ihn und um seine Frau kümmere. Stein habe einem Gefängnisinspektor in Gollnow erzählt, Dr. Sack habe ihm eine feine Säge ins Gefängnis geschmuggelt, verhelfen. Dr. Sack betont, daß daran selbstverständlich kein wahres Wort sei, wie auch ein deswegen igeleitetes Disziplinarverfahren gezeigt habe. wähne dies in voller Oeffentlichkeit, um einmal zu zeigen, mit welchen Angriffen man in solchen Sachen zu rechnen habe. Aschen⸗ kamp gegenüber sei er sehr vorsichtig gewesen, da dieser sehr sen⸗ sibel sei. Aschenkamp habe ihn gefragt, ob er Jude sei, da er als bölkisch eingestellter Mann mit einem jüdischen Anwalt nichts zu Aus diesem Grunde habe Aschenkamg mit dem Der Zeuge

geschäftsmäßige

zur Flucht zu

gegen ihn eir

tun haben wolle. Rechtsanwalt Themal nichts zu tun haben wollen. wandte sich energisch gegen die in der Oeffentlichkeit gegen ihn erichteten Angriffe Herr Kuttner sei darüber sehr im Bilde —, ie erstunken und erlogen seien. Angriffe gegen ihn gerichtet. Bei den geschäftlichen Besprechungen ist der Zeuge meist für den Ausschluß der Oeffentlichkeit ein⸗= getreten mit Rücksicht auf die damals bestehende Schwarze Reichs- wehr und auf die Wirkung auf das Ausland wie das Inland. Nerklärt, volle Klarheit könne nur geschaffen euge nicht dasselbe tue wie seinerzeit die politische Abteilung 1 A des Polizeipräsidiums, wenn er nämli seine Gewährsmänner nicht verschweige. Dr. Sack: Es ist do ein Unterschied zwischen dem Polizeipräsidium und mir, der ich das Anwaltsgeheimnis zu wahren habe. Abg. Kuttner (Soz.) Zeugen, ob ihm bekannt sei, daß jener „einfache Mann“ aus dem Barackenlager Döberitz der Organisation Consul an⸗ gehört habe: Dr. Sack verneint diese Frage. Abg. Kuttner: Ich vermute, daß es sich um einen gewissen Wuster handelt, dessen Braut, Frl. Poguntke, in Ihrem Büro als Stenotypistin angestellt war. = Zeuge Tr. Sack: Wuster ist es nicht gewesen. Frl. Poguntke mußte fich hauptsächlich mit den zahlreichen Wünschen, die der Angeklagte Sberleutnant Schulz aus seiner langen Untersuchungs⸗ haft äußerte, beschäftigen. Abg. Kutt mer; Es ist doch merk⸗ acher Mann aus dem Barackenlager 1000 Mark für die Verteidigung zur Verfügung stellen konnte. Fragen des Abgeordneten Kuttner betreffen eine etwaige Inter⸗ essenkollision für Rechtsanwalt Dr. Sack bei gleichzeitiger Ueber⸗ des als Täter bzw. als Beihelfer an⸗ der übrigen als Begünstiger anzusehenden Angeklagten. Als sich daraus längere juristische Erörterungen zu ergeben drohen, greift der Vorsitzende ein und schneidet diese Er⸗ örkerungen ab. Auf die Frage des Abg. Ob uch, wen er als Geld⸗ eber bei dem Anwaltshonorar vermute, lehnt der ean wortung unter Hinweis auf sein Anwalts Abg. Ob uch erklärt, nach seinen Informationen . angeklagte Meder das Geld gebracht, das er von Herrn von Kuhn⸗ heim⸗Dahlem erhalten habe. Zeuge Dr. Sack erklärt, diese letzte Mitteilung sei ihm sehr interessant, er könne aber nichts weiter dieser Information angeben. Fi llath (Soz.), wie der Satz in seinem Schreiben an den Rechtsanwalt Redkowski zu verstehen sei, er brauche in der Verhandlung nur drei bis fünf Tage anwesend zu sein, erklärt der Zeuge, er habe dem Rechtsanwalt Redkowski aus dem sehr umfangreichen Aktenmaterial einen sehr eingehenden Auszug zur Verfügung stellen können, so daß dieser weiter keine besondere Arbeit gehabt habe. Mit von Senden oder von Kuhnheim habe er ungen gehabt. Zeuge Stein, der zur⸗ e abbüßt, bekundet, er habe auf Anregung eines Gefängniswachtmeisters an Dr. Sack geschrieben und um seinen Besuch gebeten. Dr. Sack habe ihm dann kurz mitgeteilt, es könne Interessenkollision eintreten. anwalt Redkowski schicken. Nach seiner Verurteilung habe seine Frau ihm gesagt, sie werde einen anderen Anwalt besorgen. Daraufhin sei dann Rechtsanwalt Dr. Löwenthal

kommen, dem er die Vollmacht gegeben habe. Er ha seine Verteidigung sei nicht ausreichend gewesen. anwalt Sack sei der ihm von dem Vorgesetzten gegebene Befehl zur Beseitigung Panniers nicht genügend zur Geltung gebracht worden. Er habe an sich nicht gewünscht, daß seine Frau, die erst nach der Tat geheiratet habe und in die Umstände doch nicht so eingeweiht gewesen sei, als Zeugin verhört werden solle. Dem Zeugen wird dann vom Vorsitzenden ein Brief an den Polizeiunterbeamten⸗ verein vorgehalten, in dem Stein schrieb, durch die „gute“ Ver⸗ teidigung des Rechtsanwalts Redkowski (deutschnational“ sei er Er habe das Gefühl gehabt, daß mehr die Sache, als seine Tat verteidigt worden sei. Woher das Geld für seine Verteidigung gestammt habe, wisse er nicht. Abg. Dr. Deerberg (D. Nat. fragt den Zeugen, ob sein Verteidiger einmal einen Beweisantrag von ihm abgelehnt habe. Der Zeuge Stein erklärt, er sei damals in juristischen Sachen vollkommen dumm gewesen, er habe sich völlig auf seinen Verteidiger verlassen.

Auch Aschenkamp habe allerlei

Abg. Kuttner ES

würdig, daß ein einf

nahme der Verteidigun geschuldigten Schmidt un

euge eine

zur Stützun Auf eine Frage

des Abg. S

keine persönlichen Bezie zeit seine Zuchthausstra

Er würde ihm den Rechts⸗

u ihm ge⸗ e geglaubt, Von Rechts⸗

zum Tode verurteilt worden.

Börsen⸗Beilage zum Deutschen Neichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger Berliner Börse vom 2. November

Nr. 258.

Amtlich sestgeftellte Kurse.

1 Franc, 1 Lira, 1 LSu, 1 Peseta 0,80 wÆ, I österr. Gulden (Gold) 2,900 4. 1 Gld. österr. W. 1670. . 1 Kr. ung. oder tschech. W. 0,88 K. 7 Gld. südd. W 12,00 A. 1 GID. holl. W. 1670 4. 1 Mark Banco 150 . 1 Schilling österr. W. 19 0090 Lr. 1 stand. bel (alter Kredit⸗Rbl.) 2, 16 . 1Peso (Gold) 4.00. . Dollar 4.20 4.

18hanghai⸗Tael

19en 2, 10 4.

Krone 16128 6. 1

Lalter Goldrubel 3,20. 46 1Peso (arg. Pap.) 1,783 4. 1Bfund Sterling 20,40 ch, 2,50 4. 1 Dinar 3,40 4. 1 Zloty, 1 Danziger Gulden 0,80 .

Die einem Papier beigefügte Bezeichnung P be⸗ sagt, daß nur bestimmte Nummern oder Serien

lieferbar sind.

Das hinter einem Wertpapter befindliche Zeichen“ bedeutet, daß eine amtliche Preisfestsiellung gegen⸗ wärtig nicht stattfindet.

Das F hinter einem Wertpapier bedeutet 4K für

1 Million.

Die den Aktien in der zweiten Spalte beigefügten Ziffern bezeichnen den vorletzten, die in der driten Spalte betgefügten den letzten zur Au kommenen Gewinnanteil. Ist nur e ergebnis angegeben, so ist es dasjenige

Geschäftsjahrs.

Pere Die Notierungen für Telegraphische Aus- zahlung sowie für Ausländische Banknoten befinden sich fortlaufend unter, Handel und Gewerbe“ Ken, Etwaige Druckfehler in den heutigen Kursangaben werden am nächsten Börsen⸗ tage in der Spalte „Voriger Kurs“ be⸗ richtigt werden. Irrtümliche, später amt⸗ lich richtiggeftellte Notierungen werden möglichst baid am Schluß des Kurszettels als „Berichtigung! mitgeteilt.

Bankdiskont.

Berlin 7 (Lombard 8).

sschüttung ge⸗

des vorletzten

Danzig 6 (Lombard Y. Amsterdam 49. Brilssel 5. Helsingfors 6. Italten J. Kopenhagen 5. London 49. M

Parls 5. Prag 5. Schweiz 89 Stockholm 4. Wien 6.

Deutsche Staatsanleihen

mit Zinsberechnung.

1 Heutiger Voriger Nur

65 Dt. Wertbest. Anl a

10-1000 Doll., f. L. 12.32 63 do. 10— 1000. f. 38 695 Dt. Reichs ⸗A. 27 uz? 35 Dt. Reichssch. „Kr

(Goldm. , bis 90. 11.26

2g ausl. A f. 100 GM 65

Dt. NReichspost

Schatz F. 1 u. 2, rz. 80 69 d Preuß. Staatssch. rilckz. 1. 8. 29

6 Anl. 27 unk. 1.2. 82

64 Baycen Staat RM⸗ Anl. 27, kdb. ab 1.9. 34 75 do. Staatsschatz rilckz. 1. 4. 29

73 Braunsch. Staatssch. rückz. 1. 19. 29

73 Lippe Staatsschatz rilckz 2. 1. 29

73 Lilbeck Staats schatz rilckz. 1. 7. 29

73 Mecklbg.ᷣ⸗ Schwer. seichsm.⸗Anl. 1926 tilgb. ab 27

353 do. Staats sch. , r3. 26 65 Sachsen Staat RM⸗ Anl. 27, uk. 1. 10. 85 78 Sachs. Staatsschatz R. 1 fäll. 1.7.29

73 do. R. 2, fäll. 1.7. 30 73 Thür. Staatsanl. v. 1926 ausl. ab 1.3. 30 73 do. RN M⸗A. 27 u. Lit. B, fällig 1.1. 32 69d Wührttbg. Staatt⸗ schaß Gr. 1, fall. 1.3. 29

1.5 zahlbi. 12966 69 do. rz. 1. 10. 80

Baden Staat RM⸗

Vei nachfolgenden Wert

fällt die Berechnung der

Dt. Anl.⸗Auslosgssch. einschl. 1, Ablös.⸗ Schein Nr. 1 60000 Dtsch. Anl. ⸗Ablösgssch. ohne Auslosgsschein Dtsche. Wertbest. Anl. b. 5 Doll., fäll. 2. 9. 35 Mecklenburg⸗Schwer. , ,, sch.

einschl. Ablöshs

Deutsche Schutz gebiet⸗

. 4

Anhalt. Staat 1919.. Bayern Ldsk.⸗Rent.

konv. neue Stücke Bremen 1919 unk. 30 do. 1920 do. 1922, 1923 do. 06, ) 9, 11, 9k. 41.12.25 do. 87-99, 05, gk 81. 12.23

do. 96, 02, gek. 31. 12.28

ambg. Staats⸗Rente o. amort. St. A. 19A do. do. 1919 B kleine do. do. 10 000 bis

160 000 M1

bo. do. 500 000 * do. St. ⸗Anl. 1900

o. 07, 083, 09 Ser. 1.2,

11, 18 rz. S8, 14 rz. 56 do. 1887,91, 98,99, 1904 do. 1685, 97, 1902 Lübeck 1923, unk. 28 Süächs. Mk. A. 23, uk. 26 Württembg. R. 36-42

Preußische Rentenbriefe.

Gekündigte und ungekündigte Stücke, verloste und unverloste Stücke.

4, 3M. Brandenb. agst. b. 31.12.17 4, 89 do. später ausgegeben 4, 89 Hannov. ausgst. b. 51.12.17 . do. später ausgegeben 4 89 Hess.⸗Nass., agst. b. 51. 12.17 * do. später ausgegeben 1 auenburger, agst. b. 31.12.17 4 do. später ausgegeben 4 39 Pomm. aus gest. b. 51.12.17 4,87 do. später ausgegeben 4,38 Posensche, agst. b. 51.12.17 3 do. später ausgegeben

Preußische Ost⸗ u. West⸗

4,3

ausgest. b. 31. 12.17

4, 8] o. später ausgegeben 4, 89h Schl.⸗Holst. agst. b. 51. 12.17 4895 do. später ausgegeben

4, 885 do. später ausgegeben 4 833 Rh. u. Westf. agst. b. 51.12.17 4, 89 do. später ausgegeben

„Si. Sächsische, agst. b. 51.12. 17 s do. später ausgegeben

Heutiger ] Bortger Kurs

Heutiger Voriger Kurs

Kreditanstalten öffentlicher Körperschaften.

Lipp. Landesbkt. 1-9 v. Lipp. Landes sp. u. . do. do. unk. 26 Oldenbg. staatl. Kred. do. o. unk. 31 do. do. Sach .⸗Altenb. Landb. do. do. 9. u. 10. R. do. ⸗Cobg. Landrbk. 1-4 do. ⸗Gotha Landkred. do. do. 92, 03, 05 bo. Mein. Ldkrd. gek. do. do. konv., gek. Schwarzbg.⸗Rudolst. Landkredit ... .... do. do. do. Sondersh. Land⸗ kredit. gel. 1. 4. 24

8 2

IX

r

*

Ohne Zinsscheinbogen

Dresdner Grund⸗ renten⸗Anst. Pfdbr.,

Ser. 1. 2, 5, 1 - 19 do. do. S. 8, 4, 6 M34

do. Grundrentenbr. Serie 1— *

Sächs. Idw. Pf. b. S. 28

26, 27

bis S. 25

do. do. Kreditbr. b. S. 22, 26 35

do. do. bis S. 25 39

Brandenb. Komm. 23

(Giroverb. ), gk. 1.1.24 do. do. 19,20, gk. 1.5. 24 Deutsche Kom Kred. 20 do. do. 1922, rz. 28 Hannov. Komm. 1923 do. do. 1922 do. bo. 1919 Pomm. stomm. S. 1u.2

—— —— 2 a ? . 2 2 2 2

2

Kur⸗ u. Neum. Echuldvs ginsf. 153. F Zinsf. 5 185.

Deutsche Provpinzialanleihen. Mit Zinsberechnung.

Brandenburg. Prov. Reichs m. 26, db. ab 22 Hannov. Prov. RM R. 2 B, 4B u. 5 B, tg. 27 do. do. R. 38 H. rz. 108 do. do. Reihe 6 do. do. Reihe 7 Niederschles. Provinz RM 18926, rz. ab 82 Dberschl. Prv. Bk. Gold R. 1, rz. 100, uk. 31 do. Komm.⸗Anl. 1 Buchst. A. rz. 100, uk. 31 Ostpreußen Prov. RMa⸗ Anl. 27 V. 14, uk. 32

Sa Pr. Reichs mark

usg. 18 unk. 35

do. do. Ausg. 14 do. do. Ag. 15, uk. 26

do. do. Ausg. 161.1

do. do. Ausg. 161.2 Ohne ginsherechnung.

Westfal. Provinz Anl.⸗ uslosgssch. einschl. 16, Ablösungsschein

22 * =

—=

Brandenb. Prov. Og8-11

Reihe 18-26, 1912 Reihe 27 - 83, 1914

Reihe 84— 52 .....

do. e Cassel. Ldskr. S. 22-25 do. Ser. 26

do. Ser. 27

do. Ser. 28 do. Ser. 29, unk. 30 Hannoversche Prov.

Ser. 9, gek. 1. 5. 24 3 Oberhess. Provꝛ0 uk. 26 4 do. do. 19138, 1914 Ostpreuß. Prov. Ag. 1 Pommern roval. 17 do. Ausgabe 16... ** bo. Ausg. 14, Ser. 4

o,,

do. do. 14, Ser. 8 do. A. 1894, 1897, 1900

o. Ausg. 14.

do. 1000000 u. 590900 do. kleine

d Nheinproyvinz 22, 4

Sächsische Prov. A. 6 d .

o. do. Ausg. 9

do. do. Ausg. 5 ] hn, Prov.

lusg. 12 do. do. Ausg. 16 u. 11

do. do. Ausg. 9 * do. do. Ausg. 8 do. do. 1907 —09 do. do. Ausg. 6 u. bo. do. 98, 02, oB,

ek. 1. 19. 28 do. Lan a. NRtbr.

o

do. ( g̃ginsf. 8 - 20 .

Kreisanleihen.

Anklam. Kreis 1901. en, Kreis o do. o. 1919 Haders leb. Kr. 10 ukv M Lauenbg. Kreis 1919. Lebus Kreis 1910... Offenbach Kreis 1919

Deutsche Stadtanleihen.

Aachen 22 A. 23 u. 24 do. 17, 21 Ausg. 22 Altona... ...... 1928 do. 1911, 1914 Aschaffenburg. . . 1901 Barmen 07, rz. 41140 do. 190 4,05, gek. 1.8.24 Berlin . ...... 1923 *

ʒ3Zinsf. 6 - 183

do. 1919 unk. 830 do. 1920 unk. 31 do. 1922 Ausg. 1 do. 1922 Ausg. 2 do. 1886 dy. 1890 do. 1898 do. 1904, S. 1 do. Groß Verb. 1919 do do. 1920

Berl. Stadtsynode 99, 1908, 12, gek. 1.7. 24 do. do. 1899, 1904, 1905, gek. 1. 7. 24 Bonn 1914 N, 1919 Breslau 1906 Y, 1909

do. 1891 3 Charlottenburg os, 12 II. Abt., 19

do. 1902, gek. 2. 1. 24 3 Coblenz . . ...... 1919 d

6. 1920 Coburg ... ..... 1902 Cottbus 1909 M, 1913

Darmstadt. ..... 1920 4 do. 19138, 1919, 26 Dessau 1896, gk. 1.7. 23

*

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Deutsch⸗Eylau . . 1907 Dresden ..... .. 1905 Duisburg ...... 1921 do. 1899, 07, o9 do. 1913 do. 885, 1889 do. 1896, 092 M Düren H I899, J 19gor do. 6 1891 w. Düsseld orf 1900, os, 11, gek. 1. 5. 24 do. 1900, gek. 1. 5. 24 Elbing os, 09, gk. 1.2.24 do. 1913, gek. 1. 7. 24 do. 1903, gek. 1. 2. 24 Emden os HI, gkl. 6.24 Erfurt 1893, 091 N, 08, 1910, 14, gek. 1.10.23 do. 1893, 01 M, głt. 23 Eschwege . ...... 1911 Efsen . 1923 do. 16. Ag. 19 (ag. 20) Flensburg 12 M, gk. 24 Frankfurt a. M. 23 * do. 1910, 11, gek. do. 1913 do. 19 1. 3. Ausg.) 1920 (1. Ausg.), gek. do. 1899, gek. do. 1901 M Frankfurt O. 14 ukv. 25 do. 19191. u. 2. Ausg. Fraustadt ...... 1895 Freiburg i. Br. 1919 Fürth i. B. ..... 1923 do. 1920 ulv. 19285 do. 1901 Fine 1907 M Gießen 1907, 09, 12, 14 do. 1905 ö, 1923 Hagen . ...... 1919 M Halberstadt 1912, 19 Halle. .. 1900, 05, 10 do. 1919 do. 1892 do. 1900 Heide l bg. oJ, gk. 1.11.28 do. 1903, gek. 1. 10, 25 Heilbronn .. . 1897 M Herford 1910, rückz. 39 Köln. . 1923 unk. 33 * do. 1912 Abt. 3 do. 1919 unk. 29 do. 1920 unk. 80 do. 1922 Konstanz o2, gek. 1.9.23 Krefeld... 1691, 1909 do. O6, 7, gek. 80.6. 24 do. 1918, gek. 30. 5. 24 do. 8g, 91,08, gk. 30.6. 24 Langensalza. . .. 19603 Lichtenberg (Bln) 1913 Ludwigshafen .. 1906 do. 1890, 94, 1900, 02 Magdeburg 1918, 1— 4. Abt. ukv. 31 do. Stadt⸗Pfdbr. R.] Mainz 1922 Lit. 9 do. 1922 Lit. B bo. 19 Lit. U,. V, uk. 29 do. 20 Lit. W unk. 30 Mannheim .. ... 1922 do. 1914, gek. 1. 1. 24 bo. 19901, 1906, 1907, 1908, 12, geb. 1. 1. 24 do. 191. Ag. , 9gk. 1.9. 24 do. 19 II.., gl. 1.2.28 do. 1920, gek. 1. 11. 28

Merseburg ..... 1901 Mühlhausen i. Thür, 1919 VI

Mülheim (Ruhr) 1909 Em. 11, 189, uk. 31, 35 do. 1914 do. 1919 unk. 80 Milnchen ...... 1921 do. 1919 M.⸗Gladbach 1M, ukss Münster os, gk. 1. 10.285 do. 1897, gek. 1. 10. 28 Nordhausen .... 1908 Nürnberg ...... 1914 do. 1920 unk. 30 do. 19098 Offenbach a. M. 1920 Dypypeln 92M, gł.81.1.24 Pforzheim Ol, 07, 10, 1912, 1920

do. 95, 0s, gek. 1.11.25 Pirmasens 99, 80. 4.24 Plauen os, gek. 80.6. 24 do. 1908 Pots dam 19 Y, gk. 1.7.24 Quedlinburg 1908 M Negensburg 1908, 09 do. 97 M, 01 - 03, O5 do. 1889 Remscheid oo, gh. 2.1.23 Rheydt 1899 Ser. 4 db. 1918 M do. 1891 Rostock .. . 1919, 1920 do. 61,84, 03, gk. 1.7.24 do. 1895, gek. 1. 7. 24 Saarbrilcken 14 8. Ag. Schwerin i. M. 1897, gek. 1. 8. 24 Spandau ho , 1. 10.28 Stendal oi, gek. 1.1.24 do. 1908, gek. 1. 4. 24 do. 1908. gek. 1. 4. 24 Stettin V...... 1923 ) Zinsf. 86 15 Stolp i. Pomm. ... * Stuttgart 19,95, Ag. 19 Trier 14,1. u. 2. A. ut. 2s

Viersen 1904, gk. 2.1.24 Weimar 1888,gk. 1. 1.24 Wiesbad. 1998 1.Aus⸗ gabe, rilckz. 1937

21 2. Ag., gek. 1. 10.24

ek. 1. 7. 24

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do. 1688, gek. L. 1.24 35 do. 1897, 95, gk. 1.1.24 3) do. 1904, 1905 gek. 8)

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do. 1919, unk. 30

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do. 1920 1. Ausg.,

86

do. 18 Ag. 19 J. u. II.

9 Wilmersd. (Bln. 1913

Deutsche Pfandbriefe.

(Die durch“ gekennzeichneten Pfandbriefe sind nach den von den Landschaften gemachten als vor dem 1. Januar 1918 ausgegeben anzusehen.) Gekündigte und ungektindigte Stücke, verloste und unverloste Stücke. v Calenberg. Kred. Ser. D, s, R (gek. 1. 10. 23, 1. 4. 24) 84d Kur- u. Neumärk. neue 4, 3g, 83 Kur⸗ u. Neumärk. Kom.⸗Sbl. Vm. Deckungsbesch. 18, 138,384 Kur⸗ u. Neum. Kom.⸗Obl. 4, 65 34 landschaftl. Zentral m. Deckungsbesch. bis 81.12. 17 Nr. 1— 481 626 ...... ...... 1 4, 848, 34 landschaftl. Zentral 4, 39, 8 5 DOstpreußische V, aus⸗ gegeben bis 81. 12. 17..... 4, 88, 8 3 Ostpreußische 466 . landschaftl. Schuldv. 4, 8½, 83 Pommersche, aus⸗ gestellt bis 81. 19. 17... ... 4, z, 8 Pommersche .. .....

Kurs a, 84, 83 Pomm. Neul. lun Kleingrundbesitz, ausgestellt ,, 16,9 6 16, 7h

4, 343, 385 Pomm. Neul. für Kleingrundbesitz ...... ..... —— 4, 898, 3853 Sächstsche, ausge⸗

4, 9. 8 3 Sächstsche. ... ...... 1 Sächs. landsch. Kreditverb. —— 4, 39 Schles. Altlandschaftl.

4, 39, 8 3 Schles. landschaftl.

4, 8. 33 Schles. landsch. 2, O, D 4, 39, 3 3 Schleswig⸗Holstein Id. Kreditv. M. ausg. b. 51.12.17 6, 9h

4,884, 35 Schlesw.⸗Hlst. Id. Kredit 4, 34, 8 3 Westfäl. bis 3. Folge,

4, 8. 5 Westfälische b. 8. Folge —— 4, 58, 3 3 Westpr. Ritterschaftl. Ser. II m. Deckungsbesch.

, 3, 65 G 4, 34, 33 Westpr. Ritterschaftl.

Ser. 11 . 4, 39, 8 3 Westpr. Reuland?.

schaftl. mit Deckungsbesch. bis . . 5b 4, 38, 8 3 Westpr. Neuland⸗

1927

Heutiger Voriger Heutiger ] Voriger

Ausländische Stadtanleihen.

Brom berg 96, get. Bu kar. 88 kv. in. 4

do. 95 m. T. in Æ do. 98 m. T. in Budapest 14 m. T. do. 1914 abgest. do. 96. K. gk. 1.3.25 Christiania 1903 Colmar(Elsaß] o? Danzig 4MAg. 19 Gneseno i, o07 m. T do. 19601 m. Tal. Gothenb. 90 S. A

ele, 15, 126 15, 126

lohne Talon) ..... ...... 17, 9h 18 6 A, G, D M, ausgest. bis 245. 171, 95h 166

eg, , , n , , , ,

Graudenz 1900 * Helsingfors 1900 ausgestellt bis 81. 12. 17... 10, 85h 116

fr. Inowrazlaw Kopenhag. 92 in. do. 1919-11 in. 4 do. 18866 in 4 do. 1895 in 4. Krotosch. 1900 S.1 Lissab. 86 S. 1, 2*

*

Mosk. abg. S. 25, 27, 28, 5000 Rbl.

2

2. *

chan . 5, 49, 4, 84 P; Berliner alte

ausgestellt bis 81. 12. 1917. 6 23 6 5, 4, 4, 348 3 Berliner alte.. ——

4, 3g, 3 3 Neue Berliner . ausgestellt bis 81. 12. 1917. id, 3b 4M, Sg, 8 3 Neue Berliner. —— 4hG raiidenb. Stadtschafts brief Vorkriegsstůücke) iz. 26h 4 do. do. (Nachkriegsstücke) I

8 5

do. 1009-100 Mosk. abg. S. 30 bis 33, 5 000 Rbl. Mosk. 1000-100R. do. S. 34, 35, 38,

do. 1009-1069 ,

Mülhaus. i. E. Os, 07, 13 M, 1914 Posen 00, 0s, s gk. do. 94, 0g, gek. 24

129

Dhne Zinsscheinbogen u. ohne Erneuerungsschein.

2

Deutsche Pfandbrief⸗ Anst. Posen Ser. 1 bis 5 unk. 30—- 344 1.17

Westf. Pfandbriefamt . Sausgrundstücke. M 1.171

Deutsche Lospapiere. Augsburg. 7 Guld.⸗L. 4p. St Braunschw. 20 Tlr.⸗L. 4p. St —— Hamburg. 50 Tlr.-L. 3 1.3 —— Sachs.⸗ Mein. 7Gld.⸗8. 4p. St ——

werden mit Zinsen gehandelt, und zwar: 1è8eit 1. 4. 19. 2 1. 5. 19. 3 1. 6. 18.

notiz zugelassenen Russischen Staat nicht statt.

Bern. stt.⸗ A. 87 tp. 3 1.1.7 Bosn. Esbß. 142 5 1.4.10 366

do. Invest. 145 5 1.4.10 35, 5h do. Land. 98 in K 4 1.4.19 do. do. o m. T. 4. . 4 1.1.5 do. do. 9 m. T. i. . 4 1.2.3

Bulg. G⸗Hyp. 92 28er Nr. 241561 bis 246560 6 117 do. der Nr. 121561 bis 136560 6 11 do. Zer Nr. 61551 bis s5650, 1er Nr. 1-29000 Dänische St. A. 97 Egyptische gar. 1. do. priv. i. rz. do. 265000, 125005 do. 2500, 509 Fr. Els.⸗Lothr. Rente Finnl. St. ⸗Eisb. Griech. 443 Mon. 1,75 do. 5 J 1881-84. 1,60 do. Sz Pir⸗Lar. 900 1,60 15. do. 4 Gold⸗R. 89 1,80 Ital Rent. in Lire 8 do. amort. S. 8, 4 in Lire 4 14. Mexil. Anl. 99 53f. 3. . K. 1. do. 5) abg. do. i. K. do. 1904 45 in 4 do. i. K do. 1994 43 abg. do. iS Norw. St. 94 in C 89 1 bo. 1888 in E 8 Dest.St.⸗ Schatz 14 angem. St. 4 do. am. Eb.⸗ A. 4 do. Goldrente

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10006uld. Gd. 4 14.10 do. do. 200, 6 4 1.4.10 do. 10006uld. G.“ 4 1.4.10 30, 15b do. 2006uld G* * 1.4.10 30, 75b do. Kronenr. *, 1 4 versch. do. H. II. in K. * 14.7 do. do. in K. * 15.11 do. Silb. in flo 4M 14109 do. Papierr. in flo M, L2.3 Portug. 3. Sve; f. 8. 16 p. St. 10, ib gRumãän. 03 m. T. 12 8 1.6.12 64h do. 18 ukv. 241 45 1.4.10 1Bbhhb do. 89 ãuß. i. M 16 * 1.17 8, ab do. 1890 in M6 16 4 1.1.7 bo. do. mn. Talon f. 8. i.. 1. 2a 6 165 6 do. 1891 in His * ] iii. 6b do. 1894 in K !* 4 1.1.7 66 do. do. m. Talon f. Z. i. K. 1.1.17 4 1

do. 1896 in 16 ö do. do. m. Talon f. Z igt 111.18 66

do. 1808 in K 134 1.5.11 do. do. m. Talon f. . id UI. 18 6, 5p do. konv. in ÆK 1 * 1.4.10 535 0 do. 1905 in S 4 1.4.10 6, 75b do. 1968 in MM 4 14.10 6b do. 1910 in Æ 1 4 1.5.5 6, 75b Schwed. St.⸗A. 89 8 1440 do. 1886 in 4 3 1.6.1 do. 1899 in S 3 15.5 do. St.⸗R. 904 1. 8. 1.2.3 —— do. do. 19061. 63 12.3 do. do. 1888 3 1.2. —— Schweiz Eidg. 12 4 1.1. do. do. 898 1.171 do. Eisenb.⸗R. 990 1.1.5.5 Tilrl. Adi. Anl. 156.6 88 do. Bgd. E.⸗A. 1 8. 1459 do. do. Ser. 2 71258

do. kons. A. 18990 do. unif. Os, os Tuirken Anl. 95.4 do. 1906 in 4A do. Zollobl. 11 S. 1 do. 400 Fr.⸗Losesf Ung. St. R. 181 do. do. 1918** do. 19145 do. 1914

do. Goldr. t. fl.

do. St.⸗R. 1910 do Kron. Rente? do. St. ⸗R. 97 ing. do. Gold⸗A. f. d. eiserne T. 28er do. do. ber u. 1er? do. Grdentl.⸗Db.

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Sofia Stadt .. .. Stockh. ( E. 836-84)

Straßb. i. E. 1909 (u. Ausg. 1911)

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Thorn .

tp. R. 1. 10. 20, ** S. 1 1. R. 1. 1. 17, S. 2 1. R. 1. J. 17.

Ausländische Staatsanleihen.

ausländische Anleihen. Die mit einer Rotenziffer versehenen Anleihen sch h

Budap. Hptst Spar ausgst. b. 31.12.96 Chil. Sp. G.⸗ Pf. 12 Dän. Lmb.⸗O. S. 4 664 10

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ö , 81 1 d e , , , e, . n n n , n ,, . Für sämtliche zum Handel und zur .

anleihen

. . ö. w do. do. Kr⸗Ver. S. 9 findet gegenwärtig eine amtliche Preisfestsetzung

Finnländ. Hyp⸗V. Jütländ. Bdk. gar. do. Kr. V. S. 5 i. K do. do. S. h in K do. do. S. b in K Kopenh. Hausbhe Mex. Bew. Anl. gesamtkdh . a101

9 Nrd. Pf. Wib.SI.2 Norweg. Hyp. 87

Pest. u. . B . S. 2. 3 Poln. Pf. 8000 R.

Posen. Prov. m. T. do. 18898, 92, 95,

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Raab⸗Gr. P.-⸗A.

Schwed. Hp. 8ukv do. I6 in. kündb. do. Hyp. abg. 18 bo. Stadt.⸗⸗Pf 88 do. do. 02 u. 04

Stockh. Intgs. Pfd, 1885, 86, 87 in K. do. do. 1694 in.

Ung. Tem. Bg. i. do. Bod. ⸗Kr.⸗Pf.

do. do. Reg. ⸗Pfbr. do. Spk⸗gtr. 1,2 ohne Anrechtssch. i. E. 15. 10. 19.

J

8

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82

Pfandbriefe und Schuldverschreib. dentscher Hypothekenbanken.

Aufwertungsberechtigte Pfandbriefe n. Schuldversch deutsch. Hypoth.⸗Bk. sind gem. Bekannt m. v. 26.3. 26 ohn insscheinbogen u. ohne Erneuerungsschein lieferbar. Die durch“ gekennzeichneten Pfandbriefe u. Schuld- en sind nach den von den itteilungen als vor dem 1. Januar 19 ausgegeben anzusehen.) Bayerische Hyp, u. Wechselbanh! rlosb. N (374)

Berl. Hyp.⸗Bl. Kom.⸗Obl. S. 12“

⸗Hannov. Hyp.⸗Bk.

Pfbr. Ser. 2 26 do. do. Komm. ⸗Dbl. v. 1928. Dtsch. Syp.⸗Bk. Kom.⸗Obl. do. do. do.

rankf. Hyp.⸗Bk. Pfdbr. Ser. 14* rankf. Pfandbr.⸗Bank Pfdbr. Ser. 43, 44, 46- 52*

Goth. Grdkr⸗B do. do.

do. Abt. 28 a 4 do. Komm.⸗Obl. Em. 1

*

Hamburger Hyp-Bank Pfdbr, Ser. 141-690 (4 H), Ser. 1-190 Ser. 801 - 330 (39 )*

Ser. 691— 730 do. Ser. I381— 2430 ann. Bodkr.⸗Bkł. Pfd. Ser. 1-16 do. Komm. ⸗Obl. Ser. 1* u. Wechs.⸗Ban omm.⸗Obl. Ser. 1 Meckl.⸗Str. Hyp.⸗B. Pf. Ser. 1-4. Meiningersyp.⸗ Bank Em. 1417 Präm. Pfdhr.

do. Komm. ⸗Obl.

dkrd.⸗Bk. Pfdbr.

Ser. 1—4, 6, 7* . do. Grundrent. S. 2 u. 8* 12 med nn ,,,,

do. do. Milteldtsch. Bo

s 1. . Nr. 16— 21 u. 24, iI. C. Nr. 82 7 u. go, ,, (4

mtlich mit neuen Bogen der Caisse⸗Commune.