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Schlesw. Holst. Elkt. Vb. Gld. A 5 rz. 27 Reichs m. ⸗Anl. A. 6 Feing. T3. 29 do. Ag. 7.3. 81 do. Ag. 4, rz. 26z Schlw. Holst. lsch. G. do. do. Ausg. 1924 do. Ausg. 1026 do. Ausg. 1927 do. Ausg. 1926 Losch. Kreditv. Gold⸗Pfandbr.
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Hyp. Rogg. Kom. *
Dt. Anl. Auslos. Sch. einschl. 16, Ablösgssch Nr. 1460000 Den tsche Anl-Ablösungssch. ohne Auslosungsschein. MF Hamb. aviort. Staauws8B
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Wertpaptieren
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Deutsche Komm Kohle 23 Ausg. 1 5 do. do. Rogg. 23 A. * 5. Dt. Landeskultur⸗ Anl. Roggen M * 85 J. 1
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Frankf. Pfdbrb.
Getreiderentenbt Rogg. M. B. R. 14-375 5. do. do. Reihe 46*5 f. 3 Görlitzer Steink. F f Großkraftw. Hann. Kohlenw. Anl.
Großtraftw. Mann⸗ heim Kohlenw. S6 .
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Pomm. landschaftz. Roggen-⸗Pfdbr.“ Preuß. Bodenkredit Gld. Kom. Em. 1 Preuß. Centr. Boden Roggenpfdb. “**
do. Rogg. Komm.“ Preuß. Land. Pfdbr. Anst. Feingld. R. 12
do. do. MN. 11-14, 163 do. do. Gd.⸗K'. R. 12 Preuß. Kaliw⸗Anl. J do. Roggenw. A.“ Prov. Sächs. “ dschft. Roggen-⸗Pfdbr.“ Rhein.⸗Westf. Bdkr. Rogg. Komm.“ Roggenrenten ⸗B.. Verlin, R. 1—11,
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) . Elektrische Hochbahn. Schantung⸗Eisenbahn .... amburger Hochbahn. . .. esterr.Ung. Staatsb. ... Baltimore⸗Ohio .... ..... Canada⸗Pacisie Abl.⸗Sch. o. Div.⸗Bezugsschein ... Eisenb. Ser. 1
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Bergmann Elertr. 1909. 11, rz. 82 49 1.7 — ' Bing. Nürnberger Meta ll o9. rz. 82 49g 1.7 — Brown Boveri 07 Mannh. ),. T3. 82 11 1.7 —— Buderus Eisen 97, 19 15912. r3. 1982. u4 1.7 — Constantin d. Gr. 19 3 ß, 14, 3. 1952 ud 1.7 — — Dessauer Gas 64. rüctz. spät. 1942 19 1.7 — do. 92 98 05, 18, 19 rz. 82 ud 1.7 823756
Dt. ⸗Atlant. Tel o2ꝛ, 19 og, 100, b, 12, 3.82 ud 1.7 B84. 25 Deutsche Gas⸗ gesellschaft 1919 191.7 666 Kabelw. 1900, 5u 1913, cz. 1932. 491 do. Solvay⸗W. 09 191 do. Teleph. u Kabi? 19 1 Eisenwerk Kraft 14 3 1
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Danzig Gld. 23 A. Danzig. Roggrent.
Briefe S. A. 1.2*5
f 4 für 1 Tonne. 1 für 150 kg.“ Æ f. 1 8. A f. 16 kg. f. 1 St. zu 4A 5. 1 St. zu 20.5
8 MS für 100 kg.
Schuldverschreibungen industrieller
Unternehmungen. I. Deutsche. a) vom Reich, von Ländern oder kommu— nalen Körperschaften sichergestellte. Mit Zinsberechnung.
Emschergenoss. At
N. A Z6. unt. ö 1 ( idha gs bas
Ohne Zinsberechnung. Noch nicht umgest.
Elettr. Liefer. 1900 1 do. do. 08. 10, 12 19 1914 5 Elek. Licht u. Kraft 5u 1900,04, 14, 3.32 Elektro⸗Treuhand Neubes. ) 12. T3. 32 1g 1.7 I9. 5b Felt. u Guilleaume 49 1906,08, rückz. 10 u4 1.7 Jb. 25eb 6 Gasanst. Betriebs⸗ ges. 1912, rz. 82 19 1.7 — Ges. f. elek. Untern. 19 1698, 00,11, rz. 32 ud 1. Ges. f. Teerverwert 19 1.7 — — do. 07, 12, rz. 82 19 1.7 Hdlsges. f. Grund⸗ besitz 0s, rz. 382 3 . — — Henckel⸗Beuthen 19085, rz. 32 41.7 6b Klöckner W. 26, r Samml. Abls. A. 1005 1.7 826 Köln. Gas u. Eltt. 1900, rz. 1932. 19 1.7 Kontinent. Elektr. Nütrnb. 98, rz. 82 161.7 — — Komin. Wasserw. S. 1.2, 1898, 1904 19 1.7 —— Gbr. Körting 1903. 5u og, 14, rz. 1932 49 1.7 Laurahütte 1919. 49 1.7 do. 95, 04, rz. 82 4 u. 8g 1.7 Leonhard Braunk. 1907, 12, rz. 1932 19 1.7 Leopoldgrubelgig 49 1.7 Linke⸗Hofmann 1898,01 kv. rz. 82 ö — ö
Bad. Landeseleltr. do. 22 1. Ag. A- Kanalv. Dt. Wilm.
u. Telt. 22, ut. 27 Landliefvb. Sachs. Neckar Akt.⸗Ges. 21
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1902, 07, rz. 82 ud 1 do. do. 19, G3. b. 50 19 1. Eisen⸗Ind. 1u
1895, 1916, r3. 32 5 PhönirBgbo]. rz82 19
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Ohne Zinsberechnung.
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Rhein. Stahlwerke RM⸗Anl 19251 7
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Berlin⸗Hambg. Land⸗ u. Wass. Berlinische Feuer (voll) .... M
ter⸗Vers. Köln. . . ö 100 A⸗Stilcke Dresdner Allgem. Transport M
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Bezugsrechte.
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Berichtigung. Am 31. Oktober 1927: Leipziger Messe RM gö,6bB.
1 — 14 — 4
Auf Zeit gehandelte Wertpapiere per Medio November 1927. Prämien⸗Erklärung, Festsetzung der Ligu-⸗Kurse u. letzte Notiz p. Medio Novbr.: 11. 11. Ein reich. d. Effekten saldos: 12. 11. — Einr. d. Differenzskontros: 14. 11. — Zahltag: 156. 11.
Heutiger Kurs Voriger Kurs
— n 150 a149h d 2oi, js a 2oꝛ, 2s à 20oh
144 a 143 a 143,15 a 14 h 135, 15 à 1353 n 1365 5
131,25 à 131,5 à 136, s G 130, 76h 229, 15 a 227, 5b
162, 5161161, 5h
2 Ia à 2I2. 2s à 213 a 211, 5b 154, 5 à 154 a 184, 5 ù 1653, 15h 148 147e a 147, S5
i136 5 a 13) 28h 1994 197,5 6 à 193 19846
139, /5 a 140 a 139, 5 à 140,256 135, 25 n 134, 50 — a 130 a 130, 5h
io 2s à 169 à 189, 65 2b. s A 21 A 210 d Zlo, as ù 2os, Sh
146.75 a 147 a 146, 156 148 149 2148, 26 a 148, 156
6) Sn 3dhßas6 / à 3893663688 3536 a S9 2s A 156, S à 159, 25 a 158, /6b 184 a 1885. 25 183 184h
120 a 119 3 120,5 a 126h
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12a 23, Sn issn i 24a 26, 9s ] 24, I68h
96 à 392 a 397 B i 390 à 390, 5h 162 a 160, 15 a 162, 2s a 160,5 169 à 187,5 a 188 a 1866 122 à 121 a 121,5 à 121b
97 à 96,5 à 9] à 95, 15h
127 à 126 à 127 ù 1266
101 à 100 25 a 101,5 à 1ojb
166, 15 à 167, 2s à i698, 25 àù 168 b 125,5 à 1265. 5 à 125, 5 à 126, 5 71, 25 à Jo, s a 716
1035 à 102,75 à os, 5 à 192. 5b 172, 15 a 170,5 à 13 ù 70 130, 25 a 128, S 130,5 à 125 74,5 à J4 G6 i Ja, 5 à 73, 5b
153,5 à 154 a 153 à 155.59
192.5 à 1938 191,25 192, 25b 132, 5 a 133 a 132, 5b
266 a 266, 5 à 264, 75 à 26s, 5 à 265, 5 116, 25 à 1 16, 15 a 118, 25 ù 1168b 136 à 135,25 à 135, 156
263, 15 a 265 a 2612654, 5 àù 262a263h
196 à 194 a 194,5 à 1940 a I36.5 a 1s5.25 B 271 a 268, 5 à 271,5 a 2/o, 15 a7 1, 5 à 121,25 à 120, 5b sæss, js à 269. 25h 137 a 137, 25 a 136, 5 a 136.756 268 B à 266 a 268 u 2654, 5h 1 à io, as à 11iᷓaiii, o5õ5
J — n 143 ù 442, Sh 6g à 177 Gai 78, Sai 77a 79a178,ůõ] 182180, 25b 6 à 181 ù 180b 167 a 166,25 à 1665, 5h
151 8 A1851.5 134 86 ù 33 75 a 134,5 à 134, 2sb 1 as d 114.25 à 1456
2. à 163, 25 à No, 5 à 168, 5h
136,5 n 135, 15 a 136,5 1365, 15 ias n iar s è Jas a iĩa/h
2aa, s 6 à 24h
as, Si as /S a], 28a ** 80h 6
182,5 a 131, s ù 132 a 3g. a 86, sh 6
143 6 à 144, 25 à 143eb 6 àl 4541446 108,5 à 110, 756
n 96,5 a 96 à 99, 5h
gs, s à b, S à 86, 5 A S9, ash IG 2s a J2o d J8, sb 365 a 36 n 363 a 36h o/ n y as n gs, à gyh zi deb 6 a Zia n 2a, S i
1. 2s à 9o, S a 9i, 2s à 90, Sb 123 à 122 a 123 a J22, 25h 353, 18 à 31 à 373 a 3j as / 3a3 06
218 à 217,5 à 2s à 27h 171A 169,5 à 171 à 189.5 A 170,5
149,5 a 180 a 148,5 à 14960 81 a 63 8e, 5 à 85, 25 à 8d, 25a84, 750
Aa, s à 172,5 à 174,15 à 1723 63,5 a sz, 5 a 85 8 à S4, 2s à Ba, s Ss, 25ᷣ
172 a 173 171 a 1729
r ] J 176,5 à i 74d, 5 à 76, S é 173 6 261 à so, 5 à 262, 5 i 259,5 à 261, 25
26a, S u 253g ù 265 si 252, h
118,25 a 1191 573 a o/o ù 577 à 5766 107 à 106, 25 a 107 a 105,25 à 1066
Sg ib G a ga a S3 à Boh o/ a 106, 25 à 10, s s Jos, asb
z63 à 26a, 5 a 262, 5 à 264 ù 63h 268, 2s a 268, / Sn 25 Ba 259, 28267, 25h
im Strafvollzug noch deutlich unterschieden werden, wie der Entwurf des Strafvollzugsgesetzes erweise. Die dort vorgesehenen Unterscheidungen möchten vielleicht den in der Freiheit Befind⸗ lichen geringfügig erscheinen, zefange seien sie von höchster Bedeutung. — Ministerialrat ustizministerium erklärte, daß sich der Stand⸗ ustizverwaltung Die preußische Justizverwaltung sehe
vom Preußischen punkt der preußis regierung nicht ganz decke. die Entwicklung im Sinne der Einheitsfreiheits ; Preußen bei der Reichsratsbexratung davon abgesehen habe, die thausstrafe förmlich zu beantragen, so habe ichtspunkte aus getan, daß die Widerstände noch stark seien, und der Einheits⸗
Abschaffung der Zuch es das von dem Ges egen die Einheitsfreiheitsstrafe zurzeit 6ᷣ es wolle, durch Drängen nach e freiheitsstrafe der Strafrechtsreform Schwierigkeiten zu bereiten. Die grundsätzliche Erkenntnis, daß der Zweck der Freiheitsstrafe die Erziehung und Besserung des Verurteilten sei, führe not⸗ wendig zur Einheitsfreiheitsstrafe. Ansicht der Mehrheit der der Zuchthaus⸗ und Gefängnisstrafe prakti Unterschied nicht i vollzugsgesetzes beste Gefängnis nur noch in Kleinigkeiten. im wefentlichen nur noch das eine Moment, daß mit der Zucht⸗ hausstrafe eine gewisse entehrende Nebenwirkung aber fei nach dem Grundgedanken der Strafrechts⸗ reform kaum erwünscht und werde auch praktisch me verschwinden, je mehr sich auch im Volk die Erkenntn setze, daß im praktischen Vollzug Zuchthaus und Gefängnis fast identisch seien. — Ein Antrag de die Beratung der Frage der Beibehaltung der Zuchthausstrafe bis zur Erledigung des Strafvollzugsgesetzes auszusetzen, abgelehnt. Abg. Höllein Grundgedanken des ganzen Straffystems. die Aufnahme von Zuchthaus und Gefängnisstrafen in das neue Strafgesetzbuch, aus barbarischer Zeit bedeuten. Rache sei unsittlich. bessert und mit Liebe erzogen werden. sollen dem Deliguenten Gelegenheit geben, zu lernen, und jede unnötige Härte soll vermieden werden. — Abg. Dr. Schaeffer⸗Breslau (D. Nat.): Wir treten für die Dreiteilung der Strafen, damit auch für die Zuchthausstrafe, ein. Es muß neben der Gefängnisstrafe auch noch eine schwerere Strafe geben, da es nicht angeht, besonders gemeine Verbrecher kleinen Uebeltätern in der Strafart gleichzustellen. NM kleine Uebeltäter oder Menschen, die nicht aus ehrloser Gesinnung gefehlt haben, nicht mit derselben Strafart beleger verkuppeln, Kuppler, Frauenhändler, Zuhälter, schwere Wucherer. chwere und leichte Straftaten nur noch nach der Höhe der Strafe unterscheiden, sind abzulehnen. . heitsstrafen widersprechen auch dem eingewurzelten Volkswillen, er Richtung nicht zu erwarten ist. — Akg. Landsberg (Soz,) sprach sich gegen die Unterscheidung von Zuchthaus- und Gefängnisstrafe aus. . müsse wegfallen, und man müsse zum Einheitsstrafvollz gehen. Durch die Zuchthausstrafe werde dem Täter ein angeheftet, den er in der Regel nie wieder los wird. werde in ungeheuerlicher Weise erschwert. e sei bezeichnend und als schön und mensch⸗ aß sie für Verbrecher und Unglückliche ein Den tiefen Sinn, der hierin ueigen machen. zug zwischen Zuchthaus mehr gemacht
vermeiden
Ehemänner,
heitsstrafen, die s
dessen Aenderung nach dies
Wiederaufstieg
der russischen
lich hervorzuheben, und dieselbe Bezeichnung habe. liege, mögen auch wir Deutschen uns jetz sei es ja so weit, daß beim Strafvo und Gefängnis keine wesentlichen Unterschiede würden. Was foll da noch die Verhängung der Zuchthausstrafe. — Abg. Schetter (Zentr) war der Anf Gefängnisstrafe Es lasse sich nicht umgehen, daß man Es sei ein prinzipieller gemeiner Gesinnung er Zweck der Strafe — Abg. Antonie Zuchthaus Be⸗ ben fast gar nicht mehr zurück⸗ a niemand einen Zuchthäusler beschäftigen wolle. o zwangsmäßig den entlassenen Zucht⸗ und schädige sich dadurch
Unterscheidung nicht verzichten könne. die strafbare Handlung verschieden werte. Unterschied, ob eine strafbare Handlung aus oder aus Not heraus begangen werde. e müsse auch Abschreckung und Vergeltung sein. Pfülf (Soz) wies darauf hin, straften den Weg ins Wirtschaftsle finden könnten, Die Gesellschaft treibe als häusler wieder dem Verbrechen zu selbst — Abg. Marie Lüders (Dem) riet dazu, aus der Staktistik der Rückfälle Schlüsse zu ziehen, ob der Name Zuchthaus den Wiedereintritt Rednerin selbs ͤ diffamierend sei, daß er jede weitere wirtsch ungeheuer erschwere. — daß die Sozialdemo
wollen. —
„Zuchthaus“ treten, so Gebessert würde nichts, die „Zu durch das Wort „schiwwere Jungen“ e würden diejenigen, sind, unnötig mit dif schweren Gefangenen“ reichische Entwurf hat unseren Be Entwurf übernommen und damit Sschwerer Kerker“ (Zentr.) wies darauf hin, daß das Wort nicht diffamierend wäre, wenn es nicht durch bevölkern, diffamiert würde. die in den Augen der gesitteten Welt verachtet das schließlich nichts weiter
der das Zuchthaus Schwerverbrecher, würden, nicht das Wort Zuchthaus ucht und Sitte be irkung verw wurden die Anträge der Sozia Zuchthaus abzuschaffen, abgelehnt. ntrag auf Aenderun wurde der Regierungsvorlage angenommen. . strafen sind Zuchthaus. Gefängnis und Eins Schluß wurde noch ein kommunisti Zuchthausstrafe nur bei nachweis hängt werden dürfe. — Der Bildungsaus allgemeine Reichsschulgesetzes fort. dem Nachrichtenbüro des Vereins zufolge, die vorgestrigen Aus abwegig. Das Uebergangsge sei vor der Reichsverfassung in Kraft getreten. keiner Weise zweifelha Sachsen nicht den Schutz
als Haus der Ursache und
demokratische abgelehnt.
gestern die
Lage sei in Sachsen Dr. Heintzes sei offenbar, der Reichsverfassung zuteil werden zu lassen. aber Sachsen der Gefahr aus, Bekenntnis Sachsen habe die weltliche Gemeinschaftsschu wieder im Sächsischen Landtag festgestellt müsse alles, was zurückgewiesen werden. wurf von 1921 berücksichtige aufs pein bestimmungen. Der erste Satz Gemeinschaftsschulen“. Antragsverfahren vorgesehen. ö ,. unter dem Kabinett Fehrenbach, dem keine S raten angehörten. Gegen ihn ist von keiner Seite des
den Gefangenen
der Reichs⸗
Damit stimme überein die Strafvollzugspraktiker, daß im Vollzug ein nennenswerter twurf des Straf⸗ d zwischen Zuchthaus und Es bleibe demnach praktisch
möglich sei. der Unterschie
Wirkung verbunden sei.
hr und mehr s Abg. Höllein (Komm.),
(Komm.) polemisierte ge Er wandte sich gegen
Anachronismus Der Gedanke der Strafe aus Der gegen das Gesetz Verstoßende soll ge⸗ Die Besserungsmethoden etwas ordentliches
diese Strafen
Man kann
gewerbsmäßige
Die Zuchthausstrafe
icht, daß man auf eine Zuchthausstrafe
daß die mit
Wirsichaftsleben t war der Ansicht, daß der Name Zuchthaus so aftliche Betätigung lbg. Dr. Rosenfeld (Soz.) betonte, kraten nicht nur, die Abscha hauses beantragt hätten, sondern für den ihres Antrages wenigstens das Abg. Dr. Schaeffer. werden für das Wort „Zuchthaus“ stimmen das Wort „strenges“ oder „schweres Gefängnis . zu setzen. Würde das Wort „schweres Gefängnis. würde es bald denselben Sinn haben. thäusler“ würden dann bald rsetzt werden.
der Ablehnung aus“ abscha Breslau (D. Nat.):
und lehnen es ab, s“ an seine Stelle
Andererseits em Gefängnis bestraft a das Volk diese den der öster⸗
die nur mit einfa famiert werden, gleichstellen griff 4 Zuchthau eine Begriffe „Kerker“ tt e⸗Breslau „Zuchthaus“
Es seien doch die
aufgegeben.
ldemokraten und Kommunisten, das Ebenso wurde auch g des Wortes „Zuchthaus“ in der Fassung der lautet: „3 34. chließung.“ abgelehnt, wonach
cher Antra . r Gesinnung ver⸗
arer ehrlo — Heute Weiterberatung. schuß des Reichstages setzte den Entwurf eines Fleißner (Soz.) hielt, Zeitungsverleger Dr. Heintze fü e Volksschulwe Die rechtliche Die Absicht es Artikels 174 Damit setze man
Aussprache
ührungen des Ab etz für das sächsis
Das sei auch je
habe, als unrichtig Schulz (Soz. erklärte, der Ent⸗ lichste die Ver sagt: „Die Volksschu anderen Schularten war das Dieser Entwurf wurde
Dr. Heintze ausgeführt
auch nur der geringste Widerspruch laut geworden, weil er etwa nicht der Versassung entspräche. Der heutige Entwurf und die Haltung des Zentrums ständen im strikten Widerspruch zu jenem Entwurf von 1921 und der damaligen Stellungnahme des Zentrums. Abg. Schreck (Soz) wies , hin, daß nicht nur die Oppositionsparteien in schärfster Ablehnung dem Entwurf gegen⸗ een, auch im Lager der Regierungsparteien habe er die stärksten Zersetzungserscheinungen gezeitigt. Die Volkspartei habe früher schon einem Gesetz auf ganz anderer Grundlage zustimmen wollen. Abg. Dr. osenbaum (Komm.) verlangte eine Stellungnahme zu seinen Anträgen Abg. Rheinländer (Zentr) nannte die Darstellung des Abg. Schulz scheh Ein Vertreter des Landes Anhalt erklärte, daß Anhalt den Entwurf im allgemeinen ablehne. Abg. Dr. Löwen ste in (Soz.) laubte aus den Ausführungen des Abg. Rheinländer das er and entnehmen zu können, daß die Gemeinschaftsschule die Schule sei, die der Staat einrichten könne, ohne den Willen der Eltern zu berücksichtigen. Das sei auch die Meinung des Zentrums beim Weimarer Kompromiß gewesen. An die Reichs⸗ regierung richtete der Redner die Frage, ob sie nach diesen Erklärungen des Zentrums ihren Entwurf immer noch als mit der Verfassung im Einklang stehend betrachte. Außerdem solle jetzt endlich die Reichsregierung erklären, an welcher Stelle des Entwurfs die Gemeinschaftsschule die Vorzugsstellung erhalten habe. Abg. Dr. Gertrud Bäumer (Dem.) faßte den Stand⸗ punkt der Demokraten zusammen und betonte noch einmal die verfassungsmäßige Vorzugsstellung der Gemeinschaftsschule. Staatssekretär Dr. Zweigert bezweifelte, ob es zweckmäßig sei, die Frage der Verfassungsmäßigkeit noch weiter zu vertiefen. Die Aussprache darüber sei sicher nützlich und notwendig gewesen. Aber da man nicht wisse, in welcher Gestalt die Vorlage Gesetz werde, solle man es nun bei dieser Aussprache bewenden lassen. Die Regierung behalte sich vor, sich in der Einzeldebatte an den betreffenden Stellen darüber zu äußern. Die Frage des Abg. Löwenstein nach der Vorzugsstellung der Gemeinschaftsschule beantwortete der Regierungsvertreter dahin, daß diese Vorzugs⸗ . anzuerkennen sei. In dem Regierungsentwurf komme as auch zum Ausdruck. Den Ländern bleibe es unbenommen, in dieser Hinsicht das Nötige zu bestimmen. Abg. Rhein⸗ länder (Hentr. trat für die sittlich⸗religiöse Erziehung ein, die in der Volksschule die erste Stelle einzunehmen habe. — Darauf kam es zu einer Geschäftsordnungsdebatte. Abgeordnete der Linken beantragten, die Sitzung abzubrechen, da die vereinbarte Zeit abgelaufen sei. Die Mehrheit des Ausschusses beschloß jedoch, weiterzütagen. Die Abgeordneten der Linken verließen darauf die Sitzung. Ihre noch vorgemerkten Redner lehnten es ab, zu so 6 Stunde noch zu sprechen. Darauf beantragten Vertreter zer Regierungsparteien, die Generaldebatte zu schließen. Dieser Antrag wurde unter dem Protest der Opposition angenommen. — Nächste Sitzung heute vormittag.
Der Bevölkerungspolitische Ausschuß des Preußischen Landtags beriet gestern den Entwurf über die tierärztliche Berufsvertretung und die tier⸗ ärztlichen Standesgerichte (Tierärztekammergesetz). Nach dem Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsberleger wurden erledigt die ersten Abschnitte über die allgemeinen Vorschriften, die Berufsvertretungen und die Tier—⸗ ärztekammer. Nach den bisher angenommenen Anträgen ist die Schaffung von Zwergkammern unter 200 Wahlberechtigten vermieden worden. Die Wahlordnung ist der für die Aerzte⸗ kammern nach Möglichkeit anzugleichen. Das Selbstverwal⸗ tungsrecht ist weitgehend gewahrt, so daß auch die im Entwurf vorgesehene Dauerbeaufsichtigung der Behörde unterbleibt. Des⸗ gleichen ist von einer Vollversammlung aller wahlberechtigten Tierärzte abgesehen worden. Die Beratungen werden heute bei dem Abschnitt über den Tierärztekammerausschuß fortgesetzt.
— Der Städtebauausschuß des Preußischen Landtags griff in seinen gestrigen Beratungen zurück auf den 8§ A, der sich mit dem Einspruch gegen die Fluchtlinienfest⸗ setzungen beschäfligt. Es lag ein Antrag von Eynern 8. Vp.) vor, dem Bezirksausschuß das Recht zu geben, kleine Abänderungen in der Fluchtlinienfestsetzung mit Einverständnis der Gemeinde festzustellen. Der Vertreter des Innen ministerium s äußerte sich dem Nachrichtenbüro des Ver⸗ eins deutscher Zeitungsverleger zufolge dahin, daß der Bezirks⸗ ausschuß nach geltendem Recht lediglich über die vorliegenden Einsprüche zustimmend oder ablehnend zu entscheiden habe. Es liege also eine Erweiterung der Befugnisse des Bezirksausschusses vor. Ministerialdirektor Kuntze erklärte, daß es schon heute praktisch sei, bei den Beschlüssen des Bezirksausschusses gewisse Maßgaben zu treffen, und daß diese Maßgaben als festgestellte Fluchtlinie Geltung bekommen, wenn die Gemeinden nachträglich der Abänderung zustimmen. Von verschiedenen Seiten, u. a. von den Demokraten, wurde bezweifelt, 6 dieses Verfahren tatsächlich dem geltenden Recht entspreche. on volksparteilicher Seite wurde darauf hingewiesen, daß der Antrag von Eynern die bisherige Praxis legalisieren wolle. Der Antrag wurde schließ⸗ lich abgelehnt und § 24 nach der Vorlage angenommen. Damit ist lediglich eine Entscheidung über die Einsprüche vorgesehen, o daß also, falls einem Einspruch stattgegeben wird, ein neues
luchtlinienverfahren eintreten muß. Der Ausschuß beriet dann die 55 38 und folgende, die die Bauvorschriften betreffen. Mit sämtlichen Stimmen fand Annahme ein Antrag Lünen schloß (Wirtschaftl. Vereinig., der dem Grundstücksbesitzer gegen die geringere Ausnutzungsmöglichkeit seines Grundstücks einen Ein⸗ spruͤch an die Beschlußbehörde geben will. Nach Annahme des Antrags erklärte Ministerialdirektor Contze, daß der Antrag wegen seiner weittragenden Bedeutung für die Regierung völlig unannehmbar sei. Der Ausschuß ging dann noch zur Erörterung des neuen Abschnitts über, der die ge cf r i die äußere Ge⸗ staltung des Straßen⸗ Platz⸗ und Ortsbildes betrifft. Seitens der Deutschen Volkspartei wurde an die Regierung die Frage gestellt, welche Bedeutung das Oberverwaltungsgericht dem egriff „gröbliche Verunstaltung“ beilege. Die Erörterung drehte sich insbesondere auch um die Anträge der Deutschnationalen und der Wirtschaftlichen Vereinigung, bon denen der erstere bei den einzureichenden Plänen eine allseitige architektonische Durch⸗ arbeitung verlangt, während der letztere die Entscheidung, ob eine gröbliche Verunstaltung vorliegt, in die Hand des Sa verständigenausschusses gelegt wissen will. Heute werden die Verhandlungen fortgesetzt.
— Der Femeausschuß des Preußische n Land⸗ tags führte gestern seine Untersuchung weiter. Der kom⸗ munistische Landtagsabgeordnete Rechtsanwalt Obuch gab, laut Bericht des Nachrichtenbüros deutscher Zeitungsverleger, als Zeuge eine Darstellung zum Falle Pannier. Er war seinerzeit im TLandtagsausschuß Berichterstatter und erklärte 1 . be⸗ sonderer Saächkenner über die Feme gewesen zu sein. esonders auffällig sei ihm der Ausschluß der Geffentlichkeit bei der 5 lichen h ,, des Falles gewesen. Frau Stein habe ihn seinerzeit erfucht, die Verteidigung ihres Mannes zu übernehmen. Sie erklärte ihm dabei, sie hätte aus der Haftentlassung des Haupt— manns Gutknecht und des Freiherrn v. Senden geschlossen, daß es um die Sache ihres Mannes schlimm bestellt sei, da man gerade den nach ihrer einung als Hauptschuldigen anzusprechenden Angeklagten v. Senden entlassen habe. Der Staatsanwalt habe ihr gesagt, 1 Ehemann habe wohl kein Intexesse daran, daß von Senden belastet werde, und habe sie an den Verteidiger ihres Mannes, Rettkowski, verwiesen. Auch dieser habe ih gewarnt, irgendwelche Schritte zu unternehmen, da es nicht in ihrem Inter⸗ effe liege, v. Senden zu belasten. Sie habe darauf erwidert, sie wolle die Sache ihres Mannes vor Gericht ö vertreten. Der . Obuch, der bekanntlich bei Schluß der. Verhandlung die
rieidigung Steins übernommen hatte, nachdem echts anwalt
Rettkowski als Verteidiger ausgeschieden war, schilderte sehr aus⸗ führlich die Einzelheiten, die ihm als Verteidiger von Frau Stein mitgeteilt wurden und die ihn veranlaßten, die Verteidigung eines ememörders zu übernehmen. Die Tätigkeit der Verteidiger in emesachen 6 recht auffällig gewesen. r. Sack habe dabei die Führung gehabt und schon bei dem Schweriner Fememordprozeß die Verteidigung so eigenartig geführt, daß es zu einem schweren e, ., zwischen Dr. Sack und dem Staatsanwalt ge⸗ ommen und daß ihm die Verteidigung von dem Angeklagten Schöler entzogen 3 da er 2 gegen die Interessen des Ange⸗ klagten geführt abe. Re ht eigenartig sei auch ein Brief Dr. Sack n,, in dem ein Passus enthalten gewesen sei des Inhalts, Oberleutnant Schulz und Rafael habe er mit Rücksicht auf den Schweriner Prozeß etwas vernachlässigen müssen. Je mehr er die Schweriner Sache bearbeite, um so mehr diene er auch den Interessen der beiden speziell. Rechtsanwalt Bloch sei der ständige Verteidiger der Organisation Consul gewesen. Der Zeuge gab weitere Umstände an, die ihn veranlaßt hätten, die Verteidigung in einem Augenblick zu übernehmen, als das Gexicht sich bereits zur Beratung zurückgezogen hätte. Er habe einen besonderen Schriftsatz dem Gericht übergeben und im Gerichtssitzungssaal . auf Antwort gewartet, aber keine erhalten. Lanbgerichts⸗ irektor Bombe habe Bekundungen gemacht, die den Tatsachen nicht entsprochen hätten. Er habe sich als Verteidiger Steins betrachtet, sei aber mit Gewalt daran gehindert worden, sich mit Stein in Verbindung zu setzen. Nur Frau Stein sei eine Rück⸗ sprache mit Stein gestattet worden, während das Gericht sich zur Urteilsfällung zurückgezugen hätte. In dieser Rücksprache habe offenbar Stein sein Einverständnis erklärt, . der Zeuge die Verteidigung übernehme. Als das Gericht wieder im Saal er⸗ schienen sei, habe Landgerichtsdirektor Bombe sofort das Todes— urteil verlesen, ohne däß es dem Zeugen möglich gewesen sei, als Verteidiger einzugreifen. Auch weiterhin sei er von Land⸗ gerichtsdirektor Bombe daran verhindert worden. Da er als Anwalt sich nicht habe durchsetzen können, habe er sich ent⸗ schlossen, die Angelegenheit als Abgeordneter zu ver⸗ olgen. Er sei noch heute der Ueberzeugung, daß er ab⸗ ichtlich und geflissentlich als Verteidiger ferngehalten worden ei. Er habe Frau Stein empfohlen, einen Verteidiger zu nehmen, der nicht im politischen Leben stehe. Frau Stein sei dann zum Rechtsanwalt Löwenthal gegangen. — Hierauf wird der zum Tode verurteilte und zu 15 Jahren Zuchthaus begnadigte frühere Feldwebel Stein nochmals vernommen. * erklärte, er habe seine Frau nur ganz kurz im Gerichtssaal sprechen können. Eine besondere Sprecherlaubnis sei allerdings von ihm nicht erbeten worden. Ein Herr habe ihm, während das Gericht nicht anwesend war, gesagt, er wolle ihn verteidigen. Er sei aber nicht dazu gekommen, sich zu äußern. Am andern Tage habe er von seiner Frau erfahren, daß der Herr der Rechtsanwalt Obuch gewesen sei. Hätte er mit seiner Frau länger sprechen können, dann hätte er zweifellos dem Rechtsanwalt Obuch die Verteidigung übergeben und das Mandat an Rettkowski zurückgezogen. Am Tage nach dem Urteil sei er vom Protokollführer gefragt worden, ob er sich bewußt sei, daß er große Nachteile habe, wenn er Rechtsanwalt Löwenthal Voll⸗ macht zur Verteidigung gebe. Löwenthal sei noch schlimmer als Obuch. Landgerichtsdirektor Vormbaum habe sich in gleicher Weise geäußert und auf die Nachteile hingewiesen, wenn er Löwenthal als Verteidiger nehme. — Der Vorsitzende. stellte fest, daß diese Vorgänge nicht aktenkundig sind, ebenso der Umstand, daß Beschwerde gegen die , der Sprech⸗ erlaubnis eingelegt worden sei. Dabei wurde festgestellt, daß in dem Protokoll Veränderungen vorgenommen worden sind. . Abg. Kuttner (Soz.) stellte aus früheren Verhandlungen fest, daß Landgerichtsdirektor Bombe ursprünglich eine Sprecher laubnis zwecks Bestellung eines anderen Verteidigers abgelehnt hatte, da Stein Rettkowski als Verteidiger habe. Der Zeuge stellte ferner fest, deß seine Frau 3. Rechtsanwalt Löwenthal als Verteidiger empfohlen habe. Er sei damit einverstanden gewesen. Der Zeuge wiederholte nochmals den Inhalt der Unterredung mit dem Proto⸗ kollführer Merker und dem Landgerichtsdirektor Vormhaum, in der ihm gesagt wurde, ein kommunistischer Verteidiger würde seine Sache ungünstig beeinflussen. Er habe sich aber nicht abbringen lassen. Der Protokollführer habe dann geäußert: Dann muß ich schreiben. Landgerichtsdirektor Vormbaum habe auch gesagt, er wolle sich mit ihm als alter Soldat unterhalten und habe ihn gleichfalls auf die ungünstigen Wirkungen hingewiesen im Falle der Begnadigung, wenn er Rechtsanwalt Löwenthal nehme. Die Revifion sei ausfichtslos. — Die weitere Befragung des Zeugen versuchte die Probokolländerung aufzuklären. Der Vorsitzende erklärte, nötigenfalls müsse der Protokollführer vernommen werden. Stein sagte weiter aus, Rechtsanwalt Rettkowski set sehr aufgeregt gewesen über die Aenderung der Verteidigung und habe ihm gesagt, er solle das gar nicht tun. — Tir Ausschuß verhörte hierauf Rechtsanwalt Lö wenthal. Er erklärte: Die Sprecherlaubnis sei ihm verweigert worden. da Stein schon einen Here hätte, der bereits Revision eingelegt habe, die Begründung sei ihm sehr auffällig gewesen. Ein Justizober⸗ sekretär habe im Gefängnis mit Stein gesprochen. wobei Stein ein Einverständnis erklärt habe. Dabei habe Stein ihm mit⸗ geteilt, daß Landgerichtsdirektor Vormbagum ihn aufmerksam emacht hahe, daß Rechtsanwalt Löwenthal weit links stehe, und 6 es ungünstig für ihn sei, ihm die Verteidigung zu übergeben. Der Zeuge hat Beschwerde eingelegt, die zurückgewiesen wurde. Er verlas den Inhalt der BVeschwerbeabwesfung. in dem näher ausgeführt wurde, daß der Voz wurf nicht zutreffe. Landge ichts⸗ direktor Vormbaum habe unzulässigerweise auf Stein ein gewirkt. Rechtsanwalt Löwenthal hatte auch Sprecherlaubnis mit Aschen⸗ kampf beantragt. Sie werde vom Landgericht nicht erteilt. Auf Beschwerde hat das Kemmergericht angewiesen. die Erlaubnis u erteilen. Der Zeuge erklärte weiter, es sei ganz ungewöhnlich, aß die Sprecherlaubnis wegen Uebernahme eines Verteidigers vom Gericht abgelehnt werde. Ein solcher Fall sei ihm noch nicht bekanntgeworden. — Hierauf wurde die Frau Stein ver⸗ nommen. Sie legte dar, daß Rechtsanwalt Rettkowsti ihr große Schwierigkelten gemacht habe. Er habe sie als Zeugin nur unter der Bedingung angemeldet, daß sie keine Verteidigung für ihren Mann . Alles, was sie im Saal erlebt habe. sei ihr als Schwindek vorgekommen. Ihr Mann habe sich erst gesträubt, daß Rechtsanwalt Obuch die Verteidigung äbernehme, er brauche keinen anderen Verteidiger. Gott werde nicht zulassen, daß er verurteilt werde. Schließlich habe er sich einverstanden erklärt. Landgerichtsdirektor Bombe habe ihr im Saal gesagt, sie müsse alles aussagen, auch gegen ihren Mann. Auf Vorhaltungen blieb die Zeugin bei diesem Wortlaut. Sie sei nicht aufmerksam gemacht worden, daß sie das Recht habe, die Aussage zu ver- weigern. Wiederholt wurde die Zeugin Dazu gefragt, sie blieb im Widerspruch zum Protokoll bei ihrer. Behauptung, s sei ihr nur gesagt worden, sie müsse die Wahrheit sagen, auch alles gegen ihren Mann. Sie irre sich da auf keinen all. Mit der Be⸗ stellung des Rechtsanwalts Löwenthal he be sich ihr Mann sofort und uneingeschränkt einverstanden erklärt. — Hierauf wurde Srein nochmals in Gegenwart seiner Frau vernommen. Er erinnerte sich nicht, welch? Worte gehraucht wurden, bevor Frau Stein als Zeugin gehört wurde. Darauf trat eine Mittags⸗ pause ein.
In der Nachmittagssitzung wurde zunächst Landgerichts⸗ direkkor Bom be, der Vorsitzende in dem Strafprozeß wegen der Beseitigung Panniers, über die Frage des Ausschlusses der Oeffentlichkeit vernommen. Der Zeuge bekundete, daß man au in Uebereinstimmung mit der , anfänglich na den bis dahin geltenden Grundsätzen den Ausschluß der Oeffent⸗ lichkeit für erforderlich J habe. Nach einiger Zeit habe aber Oberstaatsanwalt Sethe mitgeteilt, er werde möglicherweise während der Hauptverhandlung den Antrgg auf öffentliche Ver. ,,, stellen, anscheinend, wie der Zeuge hinzufügte, aul
eifung von höherer Stelle. Mit Rücksicht auf den gerade da