1927 / 261 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 07 Nov 1927 18:00:01 GMT) scan diff

preußischen Anstallen säßen, um eine lebenslängliche Zuchthaus⸗ strafe zu verbüßen, und wie viele diese Strafe tatsächlich lebens⸗ länglich verbüßten Nach einer statistischen Erhebung vom April 1927 saßen damals in preußischen Anstalten 335 Gefangene, die eine lebenslängliche Zuchthausstrafe zu verbüßen hatten; darunter waren nur 38, die über 10 Jahre saßen. Von diesen 38 saßen 18 schon über 15 Jahre, weiter 11 über 20 Jahre. Nach einer enaueren Statistik vom Januar 1927 saßen zu diesem Zeitpunkt n preußischen Zuchthäusern 585 Gefangene, die eine lebens⸗ längliche Zuchthausstrafe zu verbüßen hatten; darunter waren 479, die zuerst zum Tode verurteilt, dann aber zu lebensläng⸗ lichem Zuchthaus begnadigt worden waren. Nur 105 waren von vornherein zu lebenslänglichem Zuchthaus verurteilt worden. Von diesen 585 saßen 560 noch nicht länger als 10 Jahre, nur sieben länger als i5 Jahre und weitere 2 länger als 20 Jahre. Diese Statistik zeigt einmal, daß die große Masse derer, die eine lebenslängliche Zuchthausstrafe zu verbüßen hätten, solche sind,

die vorher zum Tode verurteilt waren. Weiter zeigt sie aber, daß es tatsächlich eine Ausnahme ist, wenn ein Verurteilter länger als 15 Jahre im Zuchthaus sitzt. Ministerialdirektor

Bumke Reichsjustizministerium) wies darauf hin, daß ein Maßstab für die Umrechnung der verschiedenen Arten der Frei⸗ heitsstrafen nach dem System des Entwurfs nicht mehr notwendig sei. Die Kriminalstatistik beweise, daß auf lebenslanges Zucht⸗ haus, das im Gesetz nur in engen Grenzen angedroht sei, von den Gerichten nur verhältnismäßig selten erkannt werde. Das Hauptanwendungsgebiet des lebenslangen Zuchthauses seien die Fälle, in denen eine Todesstrafe in lebenslanges Zuchthaus um⸗ gewandelt werde. Schon mit Rücksicht hierauf sei das lebenslange Zuchthaus nicht entbehrlich. Abg. Dr. Moses (Soz.) griff den Gedanken auf, Sachverständige über die Frage zu vernehmen, ob es zweckmäßig sei, die lebenslängliche Zuchthausstrafe beizu⸗ behalten. Abg. Antonie Pfülf (Soz.) zitierte den Pfarrer Bertsch, der auf Grund seiner Tätigkeit in württembergischen Zuchthäusern festgestellt hätte, daß dort im Laufe der Zeit alle lebenslänglich Verurteilten begnabigt worden seien, und daß diese nicht wieder straffällig geworden wären. Interessant wäre zu wissen, was aus den Begnadigten geworden sei. Ministerial⸗ direktor Bum ke (Reichsjustizministerium) erklärte, daß darüber, wie sich die zu lebenslangem Zuchthaus verurteilten oder be⸗ gnadigten und nach Ablauf einer gewissen Zeit entlassenen . in der Freiheit geführt hätten, keine statistischen Unter⸗ lagen vorhanden seien. Ihm erscheine es grundsätzlich in hohem Maße bedenklich, das spätere Leben der Personen behördlich zu überwachen, die einmal eine Freiheitsstrafe zu verbüßen hatten. Vorsitzender Abg. D. Dr. Kahl (D. Vp.) warf den Gedanken in die Debatte, ob es nicht möglich sei, im Strafvollzugsgesetz eine Bestimmung aufzunehmen, daß nach Ablauf einer bestimmten Zeit bei allen zu lebenslänglichem Zuchthaus Verurteilten eine amtliche Prüfung einzutreten habe, ob diese Strafe fortgesetzt werden müsse. Abg. Dr. Wunderlich (D. Vp.) trat für die Beibehaltung der lebenslänglichen Zuchthausstrafe ein und schil⸗ derte einen bestialischen Gattenmord, der nur mit lebensläng— lichem Zuchthaus geahndet worden sei. Wer garantiere, daß diese Bestie nach ihrer Begnadigung icht ähnliche Schandtaten verübe? Er (Redner) habe viel mehr Mitleid mit den übrigen Menschen als mit dieser einzigen Person. Ministerialrat Schäfer Preußisches Justizministerium) erklärte zu der Anregung des dorsitzenden, daß derartige Generalprüfungen in Preußen in den letzten Jahren wiederholt vorgenommen worden seien. Im übrigen gäben schon Gnadengesuche der Betroffenen regelmäßig Anlaß zur Einzelnachprüfung. Der Redner äußerte Bedenken enen die Abschaffung der lebenslänglichen Zuchthausstrafe unter em Gesichtspunkt, daß daraus leicht unerwünschte Rückwirkungen auf die Gnadenpraxis bei den zum Tode Verurteilten eintreten würden. Abg. Schulte-Breslau (Zentr.) hielt die Zuchthaus— strafe zur Sicherung der Gesellschaft für durchaus notwendig. Man dürfe nicht immer nur an das Wohlergehen der Ver⸗ brecher denken, man müsse auch ein wenig die Opfer berück— sichtigen. Abg. Marie Lüders (Dem.) beklagte sich über zu milde Urteile der Juristen bei Sexualverbrechen. Derartige unver⸗

ständliche Milde sei von den Frauen stets verurteilt worden. HReichsjustizminister Hergt wies darauf hin, daß aus den

Fällen einer allzu milden Urteilsbildung, wie sie die Vorrednerin vorgebracht habe, doch nur der Schluß gezogen werden könne, daß der Gesetzgeber seine Strafdrohungen nicht abschwächen dürfe. Schon jetzt werde bei allen Personen, die lebenslanges Zuchthaus zu verbüßen hätten, nach Ablauf einer gewissen Zeit die Möglichkeit einer Entlassung geprüft. Ob nach dieser Richtung noch gewisse Sicherheiten zu schaffen seien, werde bei der Beratung des Entiwurfs eines Strafvoilzugsgesetzes zu prüfen sein. Abg. Koenen (Komm) sprach über den Fall Hölz als Argu— ment gegen die lebenslängliche Zuchthausstrafe. Abg. Dr. Brodauf (Dem) war der AÄnsicht, daß in einzelnen Fällen das lebenslängliche Zuchthaus nicht zu entbehren sei. Auch für die Gegner der Todesstrafe sei es von Wichtigkeit, daß die Zucht⸗ hausstrafe nicht zeiklich begrenzt werden müsse; denn sonst werde man an Stelle von Todesstrafe kaum Zuchthausstrafe anwenden können. Abg. Dr. Schetter (Zentr. führte Spezialfälle an, um zu beweisen, daß man auf die lebenslängliche Zuchthaus⸗ strafe nicht verzichten könne. In der Abstimmung wurden die zjommunistischen und sozialdemokratischen Anträge, die die lebens⸗ längliche Zuchthausstrafe abschaffen wollten, abgelehnt. Es ver⸗ blieb bei dem Wortlaut der Regierungsvorlage. Die Kommu⸗ nisten stellten dann noch Anträge, die den Strafvollzug betrafen. Diese Anträge wurden abgelehnt. Bet Behandlung der Geld⸗ trafen verlangte Abg. Dr. Rosenfeld (Soz.), es möge ber

erhängung von Geldstrafen auf die wirtschaftlichen Verhält⸗ nisse des Verurteilten entsprechende Rücksicht genommen werden. Von seiten der Regierung wurde an Hand stakistischen Materials bewiesen, daß dies jetzt schon in der gerichtlichen Praxis geschehe. Abg. Stöcker (Komm.) wandte sich gegen einen angeblichen Mißbrauch der Geldstrafen bei politischen Vergehen. Der Aus⸗ schuß vertagte sich sodann auf Sonnabend.

Der Reichstagsausschuß für die Strafrechts⸗ reform führte am H. d. M. die Beratung über das neue Strafgefetzbuch fort. Behandelt wurde 5 89, der die Ersatz⸗ . an Stelle einer uneinbringlichen Geldstrafe zum Inhalt hat. Abg. Dr. Rosen feld (Sog) beantragte, den Para⸗ graphen dahin zu ändern, daß die Vollstreckung der Er atzstrafe unterbleiben müsse, wenn die Geldstrafe ohne Verschulden des Verurteilten nicht eingebracht werden könne. Denn durch die an Stelle der uneinbringlichen Geldstrafe tretende Freiheitsstrafe werde hauptsächlich der Besitzarme betroffen. Ministerialdirektor Bum ke vom Reichsjustizministerium war der Ansicht, daß der sozialdemokratische Antrag in das Gebiet des Strafvollzugs gehöre und deshalb am besten bei der Beratung des Strafvoll⸗ . näher besprochen werde. Gegenwärtig wolle er nur ervorheben, daß die beantragte Abschwächung der Möglichkeit, die Ersatzfreiheilsstrafe zu vollstrecken, leicht zu einer Ein⸗ 6 der Verwendung der Geldstrafe führen könne. Nach⸗ em sich auch der stellvertretende Vorsitzende Abg. Dr. Bell (Zentr.) zu der Ansicht bekannt hatte, daß die Materie zum Strafvollzug gehöre, zogen die Sozialdemokraten zunächst ihren Antrag zurück. S 389 wurde alsdann entsprechend dem Wortlaut der Regierungsvorlage angenommen. Es folgte die Beratung des sechsten Äbschnitks der Gesetzesborlage, die den „bedingten Straferlaß“ behandelt. Als Berichterstatter führte Abg. Hampe (Wirtschaftl. Vereinigg.) aus, daß der bedingte Straferlaß bei Gefängnis⸗ und Einschließungsstrafen bis zu sechs Monaten und bei Geldstrafen zulässig sei. Redner erinnerte an die starken Widerstände, die bei Einführung des bedingten Straferlasses zu— nächst besiegt werden mußten. Von 18 befragten preußischen Oberlandesgerichten begutachteten 12 die Sache ablehnend. Trotz⸗ dem wurde 1895 im Verordnungswege eine „bedingte Be⸗ nadigung“ geschaffen, die den Justizministern, dann den Ober— taatsanwälten übertragen wurde. Heute werde der Grund⸗ gedanke des bedingten Straferlasses allgemein als gesund

empfunden. Auch das Ausland habe die bedingte Verurteilung fast ausnahmslos eingeführt. Der deutsche Entwurf weist dem Strafrichter die Aufgabe zu, die Vergünstigung gegebenenfalls auszusprechen. Abgelehnt werde das englisch⸗amerikanische System, wonach entweder zunächst ein Urteil überhaupt nicht ausgesprochen oder auf keine fest umrissene Strafe erkannt werde. Abg. Landsberg (Soz.) beantragte, daß die Beschränkung des bedingten Straferlasses auf Freiheitsstrafen von nicht 2366 als sechs Monaten fallen müsse. Die Sechsmonatsgrenze bedeute einen Rückschritt gegenüber der bisherigen Praxis Dem freien Ermessen des Richters dürfe keine Schranke gezogen werden. Die Sechsmonatsgrenze werde höchstens die Neigung des Richters stärken, auf kurze Freiheitsstrafen zu erkennen, nur um bedingten Straferlaß bewilligen zu können, also die Fälle vermehren. in denen er durch das Gesetz zu unaufrichtigen Begründungen ver⸗ führt werde. Der Redner wandte fich dann auch gegen die Worte in der Gesetzesvorlage, daß sich der Verurteilte während der Probezeit „gut führen“ müffe. Es wäre besser, zu formulieren, daß der Verurteilte „ein gesetzmäßiges Leben“ führen müsse. Der Vorsitzende, Abg. D. Kahl (D. Vp.) hielt es nicht für rat⸗ sam, wenn die Höhe der bedingt anzusetzen den Strafe überhaupt für belanglos angesehen werde. Dagegen könne man die Sechs⸗ monatsgrenze vielleicht in eine Grenze bis zu einem Jahr um⸗ wandeln. Abg. Barth . verwies darauf, daß das Ueberhandnehnien der Bewilligung der Bewährungsfrist hei Eigen tumsbergehen die Kreise der Wirtschaft mit Sorge erfülle. Be⸗ sonders bedenklich sei es, daß die Bewährungsfrist trotz hoher ungedeckter Schäden oder trotz raffinierter Tat bezw. trotz ein⸗ schlägiger Vorstrafen vielfach bewilligt worden sei. Die willigung der Bewährungsfrist dürfe nicht in solchem Umfange gewährt werden, daß die Furcht vor Strafe erlösche. Als Ueußerung solcher Bewährungskandidaten würde beispielsweise folgender Ausspruch zitiert: „Erst klau' ick, denn bewähr' ick mir!“ Massenbegnadigungen spornten zu neuen Straftaten an und entwerteten die Richtersprüche. Wenn der Richter Gefängnis sage und etwas ganz anderes meine, so verliere er und sein Wort an' Autorität in der Bevölkerung. Redner verwies auf eine Ein⸗ gabe des Verbandes Berliner Metallindustrieller, die sich gegen zu allgemein zugebilligte Bewährungsfrist wende. In der jetzt latsächlich bei Bewährungsfrist eintretenden Straflosigkeit liege ein so großer Anreiz für die Zuschauer, daß ein dauerndes Ab⸗ bröckeln auf der Seile der reellen Menschen festzustellen sei und reihenweise Angestellte mit 15 bis 30 jähriger Dienstzeit strauchelten und sich zu Unterschlagungen, Betrug usw. verleiten ließen. In ähnlichem Sinne äußerte sich Abg. Ha nem ann (D. Nat.): Unsere Zeit dürfe nicht zu weich werden, sonst würden alle Bindungen gelockert. Abg. Dr. Wu nderlich (D. Vp.) hielt das allzu freie Ermessen des Richters für den Richter selbst für ein Dangaergeschenk. Eine Grenze, bis zu welcher der Richter die Bewährungsfrist bewilligen könne, sei unbedingt notwendig.

Be⸗

Der Ausschuß vertagte sich dann auf Donnerstag. Der Bildungsausschuß des ,, setzte vorgestern unter dem Vorsitz des Abg. D. Mumm 9 3 mi

die Einzelberatung des Reichssch , urfes der Besprechung bes F 1 ort. Abg. Rheinlä— nder (Gentr)) gab, dem Nachrichtenbür des Vereins deutscher Zeitungsverleger ufolge, der Auffassung Ausdruck, daß das , in erster inie Sache der Eltern sei. Es sei verwurzelt im Dasein des Kindes. kus dem Artikel 120 der Verfassung könne allerdings kein besonderes Recht der Eltern auf die Schule abgeleitet werden, aber eine indirekte Verbindung mit Artikel 46 bestehe ö. Das Elternrecht habe allerdings seine Grenzen an den Interessen des Kindes und an den Interessen des Staates. Das Zentrum . daß die Kinder solange wie möglich in der Familie verblieben. Das möge in Großstädten schwierig sein, auf dem Lande ö sei diese Möglichkeit vorhanden. Die Schulerziehung solle die elter⸗ liche Erzlehung unterstützen. Abg. Rönneburg (Dem.) ver⸗ langte, daß im F 1 das Prioritätsrecht des Staates zum Ausdruck komme. Ber Regierungsentwurf sage das Gegenteil. Unverständ⸗ lich sei die bisherige Haltung der Deutschen Volkspartei, die im Plenum das Primatrecht des Staates vertreten habe und hier im Ausschuß schweige. Die Volksschule dürfe nicht ein Werkzeug des

Elternwillens werden. Der Redner ersuchte den Reichsinnen⸗ minister um eine Interpretierung des 1 des Entwurfs.

Abg. So ernle (Comm) verlangte gleichfalls, daß die Regierung nun endlich in der Spezialdebatte die versprochenen Auskünfte er⸗ teile. Der Redner bekämpfte die vom Abg. Rheinländer ver—⸗ tretene 1 von dem Naturrecht der Eltern,. Abg. Dr. Else Matz (D. Vp erklärte, die Deutsche Volkspartei lege Wert darauf, auch bei der Beratung von § 1 zu erklären, daß an dem Charakter der Schulen als Staatsschulen Und an dem entscheidenden Recht des Staates an der Schule unbedingt fest⸗ juhalten sei. Die Worte über die Unter, tützung und Ergänzung er Schulerziehung durch die elterliche Erziehung unter Bezug⸗ nahme auf Artikel 120 der Reichsverfassung entsprechend dem 34

Deę⸗

den Regierungsparteien gestellten Abänderungsantrag deuteten lediglich einen pädagogischen Hinweis auf die, er—

1 Kräfte des Elternhauses. Ein Elternrecht auf die chule und irgendwelche Einschränkung der Rechte des Lehrers seien damit nicht gegeben. Der Hinweis auf Artikel 120 ergebe ugleich die Ueberwachung durch die staatliche Gemeinschaft. Die ednerin bat um eine ausdrückliche Erklärung der Regierung, daß Rechtsfolgen für Eltern und Lehrer aus der geänderten Fassung der Regierungsvorlage nicht herzuleiten seien Stantssekretär

weigert gab diese Erklärung ab: Bei der Formulierung des

1 war nicht daran gedacht, den Eltern und Lehrern ein be⸗ sonderes Recht zu geben. 5 1 ist als Präambel nur von pro⸗ grammatischer BVedhntung. Abg. Dr. Löwen ste in (Soz.) orderte eine Klarstellung des Elternrechts, weil die Kirche das zrimatrecht für sich beauspruche. Das kanonische Recht sei doch nicht in die Reichsverfassung aufgenommen worden. Eine Be⸗ rufung auf Artikel 129, wie sie die Regierungsparteien durch ihren Abaänderungsantrag einfügen wollten, um den Elternwillen in der Schule zur Geltung zu bringen, sei abwegig. Ausgiebig und er—= 66 seien die Schulfragen in den Artikeln 144 bis 149 der leichsverfassung behandelt. Der Satz Faulhabers Elternrecht bricht Staatsrecht“ stehe mit der Verfassung in Widerspruch. Der Redner begrüßte die Erklärung der Abg. Matz und erwartete ähnliche Erklärungen von den übrigen Regierungsparteien. Abg. D. Dr. Schreiber (Zentr) bemerkte, daß das Unver⸗ tändnis selbst bei sonst bedeutenden Persönlichkeiten i die Ein⸗ tellung des Katholizismus das Zentrum oft in Erstaunen setze. Das staatspolitische Programm des Katholizismus erkenne dem Staat das Recht auf die Schule zu. Auch Mausbach erkenne das volle Recht des Staates auf die Schule an. Seine Partei isoliere aber dieses Recht des Staats nicht, sie bringe es in Verbindung mit dem Recht der Familie, dem Recht der en e we , Seine e g, Freunde wendeten sich gegen die Zurückdrängung des Privatrechts. Die im Staate lebendigen privaten Rechte müßten Gestaltungsmöglichkeit erhalten. Falsch sei die wen nt ng. daß das Zentrum das Naturrecht von seiner religiösen Einstellung ab⸗ leitete. Abg. Rosenbgum (Komm.) bemängelte die von der Reichsregierung erteilte Auskunft. Abg. Dr. Gertrud Bäumer Dem.) hielt den Abänderungsantrag der Regierungsparteien wegen der Berufung auf Artikel 126 der Reichsverfassung für noch gefährlicher als den Regierungsentwurf. Da nun nicht mehr nur von der „Fortführung der elterlichen Erziehung“ die Rede sei, so werde der Einfluß der Schule noch mehr ein⸗ 5 Abg. Dr. Löwenste in (Soz.) betonte gegenüber r. Schreiber, daß auch die Sozialdemokraten die in den Ge⸗ nossenschaften wirkenden Kräfte zur Geltung kommen lassen wollten. Sie machten ja selbst in Hunderttausenden von Arbeiter— kindern durch Laienpädagogen eine sozialistische Welt lebendig. Für seine Behauptung, daß die katholische Kirche wohl ein Eigen⸗ eben des Staates und der Schule anerkenne, aber für sich das Primatrecht auf die Schule beanspruche, berief sich der Redner auf Tischleder.! Bei der Abstimmung wurden alle Abänderungs— anträge der Sozialdemokraten und Kommunisten abgelehnt. Der

Sack schleunigst noch einmal zu vernehmen,

Absatz I des 5 1 wurde dann mit der von den Demokraten bean⸗ tragten Einschaltung „im Geiste des deutschen Volkstums und der Völkerversöhnung?“ mit 16 Stimmen gegen die Deutsch⸗ nationalen angenommen. Auf Antrag der Regierungsparteien wurde vor Völkerversöhnung noch „Volksversöhnung“ eingeschaltet. 84 Abs. 1 n dadurch folgende Fassung: „Alle deutschen Volksschulen haben die gemeinsame Aufgabe, die schulpflichtige Jugend durch Unterricht auf der Grundlage des deutschen Kultur⸗ gutes im Geiste des deutschen Volkstums, der Volks- und Völker⸗ versöhnung zu körperlicher und geistiger Tüchtigkeit heranzubilden und sie in Unterstützung und Ergänzung der von den Eltern . leistenden Erziehung (Artikel 120 der Reichsverfassung) zu ittlich wertvollen Menschen und 2 Staatsbürgern zu erziehen, die fähig und bereit sind, der deutschen Volksgemeinschaft zu dienen.“ Nächste Sitzung Donnerstag, den 10. November.

Im Städtebauausschuß des Preußischen Landtags wurde vorgestern die Besprechung über die Regelung des Reklamewesens fortgesetzt. Allgemein wurde

anerkannt, daß die heute übliche Reklame, an jeder nur erreich⸗ baren Stelle Werbezeichen anzubringen, dringender Regelung bedürfe. Auseinander gingen die Meinungen, inwieweit die Reklame der behördlichen Genehmigung zu unterwerfen sei. Die deutschnationale Anregung, auch die Plakate, soweit sie nicht an Plakatsäulen angebracht werden, der behördlichen Genehmigung zu unterwerfen, wurde von anderen Parteien bekämpft. Auch der Vertreter des Ministers des Innern sprach sich gegen die An⸗ regung aus, weil sie praktisch zu einer neuen Zensurmaßnahme führen würde. Reichsrechtliche Bedenken ständen allerdings nicht entgegen. Von deutschnationaler Seite wurde darauf hin⸗ gewiesen, daß es untragbar sei, daß Häuser, Mauern, Zäune usw. dauernd beklebt würden. An eine Zensur der Plakate hinfichtlich des Inhalt sei nicht gedacht, aber ihre Anbringung müsse so sein, daß fie keinen Anstoß errege und keine Verschandelung der Gegend bringe. Es sei auch eine behördliche Handhabe nötig, die den Ankleber zur Beseitigung der überflüssig gewordenen Plakate zwinge. Der Ausschuß beschloß, die Regierung zu er— suchen, zur zweiten Lesung der Vorlage eine geeignete Fassung, die den geäußerten Wünschen Rechnung trägt, vorzulegen. In der Abstimmung wurde der 8 45 gestrichen, welcher in Gebieten, die durch besondere Vorschriften durch Maßnahmen der §S§ 42 und 45 geschützt sind, das Anbringen von Werbezeichen und Schaukästen, die Errichtung der Träger oberirdischer Leitungen usw. mit baupolizeilicher Genehmigung gestattet, auch wenn sie keine baulichen Anlagen sind. Im übrigen wurden die Be⸗ stimmungen des Entwurfs über das Reklamewesen mit einigen kleinen Abänderungen angenommen.

Im Feme⸗Ausschuß des Preußischen Sand⸗ tags wurden vorgestern weitere Zeugen vernommnien. Zunächst wurde ein Schreiben verlesen, in dem Rechtsanwalt Loewen⸗ thal Stellung nimmt zu den Bekundungen des Landgerichts⸗ direktors Bom be . des Landgerichtsrats Vormbagum. Nach . eines weiteren Schreibens eines früheren Ange⸗ hörigen der Schwarzen Reichswehr sagte der frühere Oberwacht⸗ meister Krüger, der , . bei Verhandlung der Sache Schirmann beim Gericht ö. tat, laut Bericht des Nachrichten⸗ büros des Vereins deutscher Zeitungsverleger aus, er habe ein Schreiben des Rechtsanwalts Obuch dem Gericht übergeben und später diesem mitgeteilt, der Antrag sei abgelehnt. (Es“ andelt sich um den Antrag auf ilch des Rechtsanwalts Obuch als Ver⸗ teidiger Rechtsanwalt Obuch hatte , , er habe auf sein Gesuch um Zulassung eine Antwort nicht erhalten. Auf Vorhaltung bleibt der Zeuge bel seiner Aussage. Vernommen wurde sodann ein Hauptwachlmeister Papendorf, er in dem Untersuchungs⸗ gefängnis, in dem Stein und Aschenkampf gesessen haben, Dienst kut. Der Jeuge erklärte, es sei unwahr, wenn behauptet worden sel, er habe Dr. Sack als Verteidiger empfohlen. Bei Stein habe er bei einer Leibesbesichtigung eine Säge gefunden. Die Beschuldi⸗ gung, er, der Hilfẽwacht meister, habe die Säge eingeschmuggelt, die er von Dr. Sack erhalten habe, sei ebenso unwahr, wie die Be— 6 er sei an die Gefangenen hinsichtlich der Bestellung eines Verteidigers herangetreten. Der Zeuge Mäder, der im Fememord-Prozeß freigesprochen ist, bekundete, er sei felbst an Dr. Sack herangetreten, nicht etwa umgekehrt. Woher das Honorar für die Verteidiger stamme, wisse er nicht. Ueber die Behauptung, Geld sei in Kameradenkreisen gesammelt, konnte der Zeuge nichts ausfagen. Abg. Kuttner (Soz) erklärte, nach dem aktenmäßig festgestellten Tatbestand könne es sich bei dieser Behauptung nur um Mäder handeln. Der Zeuge Mäder erklärte weiter, er habe nur eine Reihe von Leuten . aufmerksam gemacht, daß ver⸗ schiedene Angeklagte keinen Verteidiger hätten. Er habe das auch Dr. Sack gegenüber erklärt und dabei im Sinn gehabt, diesen zi veranlassen, Aschenkampf aufzusuchen. Von ihm sei jedenfalls Ge d nicht zur Verfügung gestellt worden; er habe lediglich die Ver⸗ teidigerkosten für seine eigene Person an Dr. Sack gezahlt. (Der Zeuge hat beim Freiherrn v. Senden Dienste getan, die ein Adju⸗ tant zu tun pflegt. Rechtsanwalt Ob uch hält dem Zeugen vor, daß Stetzelberg zugegeben habe, von der Tötung Panniers gewußt zu haben. Da der Zeuge Adjutantendienste geleistet habe, fei doch anzunehmen, daß er selbst gleichfalls davon gelyußt habe. Der Zeuge erwiderte, daß er zu dieser Zeit noch keine Adjutanten⸗ dienste geleistet habe. Die Behauptung der Frau Stein, er habe ot er werde doch Herrn v. Senden nicht verraten, sei unwahr. Abg Riedel (Dem) kommt noch einmal auf die Honorarfrage zu sprechen und fragte, wann der Zeuge von den Honoraren ge— hörl habe. Der Zeuge erwiderte: Erst vor kurzer Zeit. Auf weitere Fragen antwortete er, daß er erst jetzt aus den Zeitungs⸗ berichten über die Ausschußverhandlungen von der Summe von 5060 Mar erfahren habe. Abg. Riedel (Dem) hielt dem Zeugen vor, daß er fich vorher über seine Kenntnis dieser Summe nicht so deutlich ausgesprochen habe. Der Zeuge erklärte, er habe sich genau geäußert. Er wiederholte weiter, in der Familie Kuhnheim, in der er verkehrt habe, fei von Geldsammlungen für die Verteidi⸗ gung nicht gesprochen worden. Die weitere Fragestellung ergab nichts Wesentliches. Der Ausschuß beschloß, in der Sache Dr. Aus dem Ausschuß heraus wurde bemerkt, daß aktenmäßig wiederholt festgelegt sei, welche Tätigkeiten Mäder ausgeübt. habe. Dr. Sack solle auf⸗ gegeben werden, seine Akten mitzubringen. Frau Stein, die darauf vernommen wurde, erklärte, ihre Bemerkung „Um Geld brauche sich Schirmann für einen anderen Rechtsanwalt nicht zu kümmern“ habe 6 nicht etwa auf Rechtsanwalt Obuch bezogen, sonder nur auf fie selbst bzw. auf ihre eigene Familie. Rechts⸗ anwalt Obuch habe sich geradezu unfreundlich gegen sie benommen, Die Zeugin gab dann ein Gespräch mit Rechtsanwalt Rettkowski wieder, in dem dieser sein Offiziexswort gegeben habe, er werde für Stein auf Freispruch plädieren, während er dann später auf Totschlag plädiert habe. In einer nichtöffentlichen Sitzung wurde über Art und Zeit der weiteren Verhandlung beraten. In einer neuen öffenklichen Sitzung wurde der Zeuge Aschen⸗ kampf noch einmal vernommen, der über einen Brief an Rechtsanwalt Dr. Sack Aufschluß geben sollte, insbesondere über die Erklärung Dr. Sacks, daß Mader der Auftraggeber gewesen sei. Der Zeuge erklärte, ein Justizrat hätte den Brief unterschrieben. Es teeffe zu, daß Dr. Sack den Namen Mäder gengnnt habe, Er habe auch 20 Mark geschickt. Dr. Sack habe dabei geäußert, Mäder der gut verdiene, schicke ihm was. Dr. Sack habe, auch versucht, au ihn einzuwirken, nicht Dr. Themal als Verteidiger zu nehmen. Dr. Themal habe ihn wieder zu beeinflussen versucht, nicht Dr. Grünwald zu wählen. Ueber die Honorarfrage habe er mit Dr. Themal nicht gesprochen. Mäder habe im Lager Feldwebelunifo m getragen. Ob er Portepeeträger gewesen sei, wisse er nicht mehr. Ueber die finanziellen Verhältnisse Mäders sei ihm nichts be⸗ kannt. Darauf vertagte sich der Ausschuß zur weiteren Zeugenver⸗ nehmung auf heute.

Nr. 261.

Amilich

festgestellte Kurse.

1 Franc, 1 Etra, 1 Lou, 1 Beseta = o, 89 MS, österr.

Gulden (Gold) 200 *. 1 G1d. österr. W.

170. *.

1 Rr. ung. oder tschech. . 088 Æ. 7 Gd. südd. W 12,00 Æ. 1 Gld. holl B. 1.70 . 1 Mark Banco 159 4. 1Schilling österr. W. 190909 Kr. 1 stand.

Krone 1,125 1. 1 Lalter Goldrubel 3, 20 4 1Pess (arg. Pap.) 178 4.

1 Pfund Sterling 20,40 66. 2.50 4. 1 Dinar 3, 10 4. 1 38ioty. 1 Danziger Gulden 60,80

1 Shang

ubel (alter Kredit⸗Rbl. 2.16. 4. 1Peso (Gold] 400 4. Dollar 4290 4.

hai ⸗Tael

19Yen 2.10 4.

Die einem Papier beigefügte Bezeichnung be⸗ sagi. daß nur bestimmte Nummern oder Serien

lieferbar sind. Das hinter einem Wertpapter beslndliche

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bedeutet, daß eine amtliche Prelsfestste llung gegen-

wärtig nicht stattfindet.

Das hinter einem Wertpapier bedeutet K für

1èMillton.

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kummenen Gewinnanteil. Ist nur ein ergebnis angegeben. so ist es dasjenige des Geschafts jahrs.

Gewinn⸗ vorletzten

Gee Die Notierungen für Telegraphische Aus⸗ zahlung sowie für Ausländische Banknoten befinden sich fortlaufend unter Handel umd Gewerbe Per, Etwaige Druckfehler in den heutigen Rursangaben werden am nächssten Börsen⸗ tage in der Spalte „Voriger Kurs“ be⸗ vichtigt werden. Irrtümliche, später am t⸗

lich richtiggestellte Notierungen

werden

mögiichft baiv am Schluß des Kurszettels

als „Berichtigung“ mitgeteilt.

Bankdiskont.

Berlin 7 Lombard 8). Amsterdam 48. Brüssel 5. 6 ors 6. Kopenhagen 5. London 45. adrid 3. Paris 5. Prag 5. Schwetz 39 Stockholm 4.

2. ß (Lombard 7).

Italien J. Dslo 8. Wien 6.

Deutsche Staatsanleihen

mit Binsberechnung.

Heutiger Voriger Kurs

5. 11. 4. 11. 65 Dt. Wertbest. Anl. 28 10-1000Do Il. f. L.1232 1.13 25 6 63 do. 16 - 10002. 36 1L9 Hg hg 26 Dt. Reichs⸗A 27 ukz7 1.2.35 B67. 5b 6 7. 5b 6 8 Dt. Reichssch. „Kr (Goldm. ), bis 30. 11.2 23 ausl. M f. 100 GM 112 S806 0b G 69 Dt. Reichspost Schatz F. 1 u. 2. rz. 3 110 98, 5h 93, Sh 6 6 Preuß. Staatssch. 1.3 rülckz. 1. 3. 29 zahlbi. 12866 1b 6 69 h do. rz. 1. 19. 8 116 . od. 5 6 6 h Vaden Staat RM Anl. 27 unk. 1.2. 82 1.2.8 b 80, 75b 6

63 Bayern Staat RM Anl. 27, kdb. ab 1.9.3 1.3.5 BGI, dh 1, J5b 73 do. Staatsscha 1.4 . rückz. 1. 4. 25 za hlb. 2. 196,6 6 9

6.5 0

rilckz. 1. 19. 2 1.10 895,156 95.775 B 73 Lippe Staats scha riickz 2. 1. 2 11 8990 O66 73 Lübeck Staatsscha rückz. 1. 7. 2 1.1.7 73 Mecklbg. Schwer Reichsm.⸗Anl. 192 tilgb. ab 7 1.4.10 Ed. J5b G5, 5h 69h do. Staats sch. T3. 26 1. 4. 3b. 2.186. 6 6 „6h 66 Sachsen Staat NM Anl. 27, ur. 1. 10. 1.4.10 81. 4h 16h 74 Sachs. Staatsscha R. 1, fäll. 1.7.2 14 46 468 73 do. R. 2, fäll. 1. . 3 1.7 86 95 8B 75 Thür. Staatsan v. 1926 ausl. ab 1.3. 30 1.8.9 25b „Jöb 13 do. RM⸗A. 27 u Lit. B, fällig 1.1. 8 1.1.7 866 6, 5b 683 Württbg. Staats⸗ schatz Gr. 1, fäll. 1.8. 297 13 85356 5, Sh

Bei nachfolgenden Wertpapieren

fällt die Berechnung der Stilckzinsen

Dt. Anl.⸗ 2 einschl. 1, Ablös.

fort.

Schein Nr. 60000 f. 8. in p 5b. 25b 6 60, 26b 6 Disch. Anl.⸗Ablösgssch

ohne Auslosgsschei⸗ do. 11, 9b 12.5 0 Dtsche. Wertbest. Anl

3 Doll., fäll. 2. 9 35 do. lol, 5 n 101,5 9 Mecklenburg⸗Schwer

Anl. ⸗Auslosungsch

einschl.“ Ablösgssch. do. —— —— Deutsche Schutz gebiet⸗

Anleihe ... ...... 4 1.17 7b J, lb d Anhalt. Staat 1919... 4 14140 —— Bayern Ldsk. Rent.

konv. neue Stücke 89 1.6.12 Bremen 1919 unk. 30 4 14.19 do. 1920 49 14.10 do. 1922, 1923 49 1.8. 1 do. os og, 11, gk. 31.12.25 4 versch. —— do. 87-99, 05, gk 31.12.23 3 do. do. 96, oz, get. 81. 12.2583 14.18 e, n,, n,, 8 2 ——

o. amort. St.⸗A. 19 A4 1.4.10 —— do. do. 1919 B tleine 1.1. bo. do. 10 000 bis

100 000 ÆIaʒg 1.17 do. do. 508 000 M6, 11.7 . do. do. St.⸗Anl. 1900 4 ] 1.1.7 do. o], os, o9 Ser. 1.2,

11, 183 rz. 53, 14 r3.55 4 versch. —— do. 1887, 51, 98,99, 1804 39 do. do. 18865, 97, 1902138 do. ü beck 1923, unk. 28 9 153.5 Sãchs. Mk. A. 28, uk. 266 1.1 Württembg. R. 86-142 4 ] versch

Preußische Rentenbriefe.

Gekündigte und ungektndigte Stllcke,

verloste und unverloste Stitcke. 4, 895. Vrandenb. agst. b. 81.12. 17 13. 5b 13, 4b 4, 8 do. später ausgegeben 4, 895 Hannov. ausgst. b. 81.12. 17 is 66 4, 8 do. später ausgegeben 4. 8E Hess.⸗Nass. agst. b. 31.12.17 —— —— 4, do. später ausgegeben —— —— n, —— 4 do. später ausgegeben 4. 83 Pomm. ausgest. b. 51.12. 17 13 lab o 13 66. 4, 8 do. später ausgegeben 4, 89 Posensche, agst. b. 31.12.17 4, 8 do. später ausgegeben 4, 86. Preußische Ost⸗ u. West⸗,

ausgest. b. 31.12.17 9.5 6 9. eb B

4,895 do später ausgegeben! —— 4, 8 . Rh. u. Westf. agst. b. 61.12.17 15,5 6 15.5 6 4, 89 do. später ausgegeben —— 4. 8 . Sächsische, agst. b. 31.12. 17 14, 25h 14, ih 4,8; do. später ausgegeben = 83 Schlesische, agst. b. 11.17 ia 656. fd sh 4. 8 o. später ausgegeben —— Ha Schl olst. agst. III ibis fia 3h 4.83 o. später ausgegeben! —— .

Börfen⸗Beilage zum Deuntschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger Berliner BVörse vom 5. November

192

4, 68, 83 Pommersche ..... ..

I leutiger] Voriger Heutiger ] Voriger Heutiger Voriger Heutiger] Vorige Kurs Kurs Kurs Kurs j 6 j 6 ¶Deutsch⸗Eylau . . 180114 11] —— 4, 39, 83 Pomm. Neu. andi . Kreditanstalten öffentlicher Körperschasten , . . zälelngrundbesitzd. ausgestellt Ausländische Stadtanleihen thp Landesbt. 19014 Duisburg ...... 1921 19 1.17 —— , 16836 16 8 6 Bromberg 98, get. 3 ] fr. Bing —— , ö. do. 1699. 97, 09 sa J 1.1.7 4. 58, 33 Pomm. Neul. für Butar. 85 lv. in 4 45 o. o. un 3 1.17 do. 1915 14 1.17 Kleingrundbesitz. ...... do. 95 m. T. in 4 ] 1.8.8 silib6 10. 75b 0 , 6 . ö 8 rn ,,. ö. 6. —— 3 3) h n. *. ausge⸗ w . 98 n,. . 1.1. 1 10. 75b a . . . * 0. ö 39 1.17 e K, ö. zudapest 14 m. T. 4 1.1.7 . Do. 4 ö ö * 2 ö. Düren H 1809, J 190163 11] —— . 3. 383 Sächsische. —— do. 1014 abgest. . IL.1.7 e 557 6 1 enb. La . * . . do. 16891 tv. 3Y 117 —— 43 Sächs. landsch. Kreditverb. do. 96 i. K. gl. 1.3.25 4 1.5.5 do. do. Q. u. 5 K . k sseldor? 1900, 08. 11, 4a, 8E 3 Schles. Altlandschaftl. Christianla 1903 3 L419 r * de, 3 . get. 1. 8. 244 15.1 —— ohne Talon ...... 17.8 6 1.75 a Colmar( Elsaß o7 4 13.5 1 * * andkred. 2 ve . do. 1900, get. 1. 8. 24 34 1.5.1 —— , 8, 3 Schles. landschaftl. Danzig 1 1MMAg. 19 4 14190

0. Do. 02. 08. O5 88 1.41 ö Elbing os. gg. gt. 12.244] 1.1. A, G, B R, aus gest. bis 346.1777566 1IMI56 Gneseno 1 07 m. T 4 FT. Zins

do. . 1417 . do. 16183. geb 1. J. 244 1147 —— 4, r. 3 Schlef. landsch. A. 0. D do. 901 m. Tal 3 do. * * e,, 3g 117 83 do. 1903. get. 1. 8. 4 9 1.07 14, sg, 33 Schleswig⸗Holstein Gothenb. 60 S. 2 35 13. 1 ** udo . 1 , 1.4.10 ne ,. n 6, 9b e 17h . 1606 4 1810

,, . . urt 1893, 91 M. O6, 438.5 les w. ⸗Hlst. ld K re ö K raudenz 1900 4 fr. Zins ——

n. . 21 . 8 1 1910, 14, gek. 1.10.2314 versch. 4, 39. 3 3 Westfäl. bis 3. Folge. eisinafors 19000 123 ]

o. Son de rkh. Swan d⸗ do. 18933, 01M, gt. 23 39 14.10 ausgestellt bis 31. 12. 11... 1086 10, 8b 6. 1902 4 1.5.12 —— kredit, gel 1. . 24113 verich!'̃ == e ne, chwege ...... 1911 1 L410 4. 88, 3 Westfälische b. 3. Jolge —— K 35 12.3 Dhne Hinsscheinbogen u. ohne Erneuerungsschein. Gssen ...... .... 1892917 1.1.7 —— 4. 59, 3 Westpr. Ritterschaftl. Höohensalza 13897

Dresdner Grund⸗= do. 16. Ag. 19 lag. 20) 4 1.2. Ser. I-II m. Dectungsbesch. fr. Inowrazlaw 895 fr. Zins. renten⸗Anst. Pfdbr., ensburg 12 M, gk. 244 1.4.10 v ,,, 3,6516 3 61h Ropenhag. 92 in 4 4 1.1.1

Ser. 1. 2, 5. J- 16 4] versch. —— , . . * 4 . 4. 46 33 Westpr. Ritterschaftl. . , . 63. ö

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Zinsf. - 165. F Binzf. S- 153. 8 . 4 12 6 bls 6 81. 2 w = . ö ö. ö. j 261 . ——

; . i . Westf. Pfandbriefamt ; K k 8 ö ; de. 1900 89 L117 —— garn ö . do. 18587 15.3.5

Deut ge n n. zee r rr r 1 wil ä dauigrund hte M n ; (n e . ; t Zinsberechnung. o. 1905, gek. 1. 10. w . e 2 (u. Ausg. 1911) 4 1.1.1 Brandenburg. · Prob. Heilbronn. . 139 Me Ts d—— Deutsche Loshapiere. d. is re Reichs m. 2. Fdb. ab . 14. 10878 6 Herford 1910, rückz. 894 144.10 Augsburg. 7 Guld.⸗L. 4p. Si Thorn 1900 296,099 4 fr. Sin —— Hannov. Prov. Ra Köln. . 1923 unk 83 Rs 117 Braunschw. 20 Tlr.⸗8. 4p. S do. 1688 8 da.

R. 2 6, 4B u. 5 B, tg. 2716 1.4.10 84.8 0 gd, 8h do. 1918 Abt. 34 1.8.3 Hamburg. 50 Tlr.⸗L. 8 1.5 BůrichStadts g il 81 L6.121 do. do. R. 3 B, rz. 1037 1.4.1085, 6 95, 19 do. 1919 unk. 294 1.1.7 J Sachs⸗ Mein. 7 Gld.⸗8. 4p. St! . 6. R. 1. 10. 206, * S. 1. R. 1. 1. 11, S. 2 1. R. 1.7. 1 do. do gie he 87 La. 6. . 1. 1920 mr an 1.4.10 J . ö do. do. Reihe 77 1.4.10 89668 B05 8 6. 1922 4. 1.4.10 w 18356

here ghles ern ren on stanz oꝛ. gel. 33 sn 1.13] Ausländische Staatsanleihen. Sonstige ausländische Anleihen RM 16a6, rz. ab se 8 1410 ö 5 . 6 . . Die mit einer Notenziffer versehenen Anleihen . ö ö g , n,. 4 ag . . ö 6 . 8 ö . 3 . werden mit Zinsen gehandelt, uns zwar: Buda. Sptstpa⸗= Ln rz. 100, uk, 81 3. 1913, get. o; 6. 24 ö . 18ei ö . ö ausgst. b. 31.12.96 * 1 . do. Komm. - Anl. 1 ö 2 394 . n mne en; 31 ö *. ö 10. 4 . unt 5 3 36 ö Chil. Sp. S. E12 5 18.2.8 . 6 r,, 7 1.410928 926 K . 3 66. . 22 8 1. 1. 20. 1 1 2. 20. u 1. 8. 29. 1 1 68. 23. Dän, L mb. D. S4 de , n, = , ,, , , , ben, se ee ena e, re, de g , = Sachs. Pr. Reichsmark do. 1650, 94, 1900, 02 8 versch. —— Für sämtliche zum Handel und zur amtlichen Börsen⸗ do Inse lst B. gar. 89 141 w . 1 13 unk. 838 1.2.8 86 25eh B P66 Magdeburg 1913, notiz zugelassenen Ru fstschen Staatsanteihen do do. er Ver.3 3 * . . do. do. Ausg. 147 1.17 1. —4. Abt. ukv. 3114 do. findet gegenwärtig eine amtliche Preisfestsetzung zinniand. Sv V. 39 Tsun ö . do. do. Ag. 16, ut. 2 7 1410058 80,5 6 do. Stadt⸗Pfdbr. R. 4 117 nicht statt. zutland ht. gar. s nn, do. do. Ausg. 1631. 17 1.1.7 2b . Mainz 1922 Lit. 98 1L1I.. ö Bern. Kt. A. s7 p 3 1 117 do. Kr. V. S. 5 ic 4 1.6.12 do. do. Ausg. 16A. 216 1 1.171 do. 1922 36. h⸗ . 2 Bosn. Espß. 1415 5 1.4.10 38, Sb 36 269 do do. S. o in 8 3 11.66.12 —— —— Ohne ginzberechnung. . ö . 9. ö . 2 K do. Jndesß. 14. 3, Ti J b 78 6 do. do. S. in d s isi —— oe, ren, ,, i, . . 6. z . do. Land. 9s in & 4 1410 J gopenh. Sausbes. k ö Frovinz An Mannheim ..... 1920 m, . do. do. )ꝛ m. T. i. S 4 1.17 Mex Bew. Anl. 44 3 i , einschl ... . do. 1814. geb. 1. 1. 24 4 L410 —— . do. do. I5 m. T. i. M 1.9. —— gejamtldb a0 1 fr. 3. . R. 1.5.14 —— 16, Ablösungsschein f. . in G d, 25h 54 6 do. 1901, ö. 1907, . Vulg. G. S yp. M2 do. g abg. fr. J ik i. 11 25 34.25 6 34. 6 a 9 3, **, Ek. 1. 1. 83 1 sch. 6 e,, e ) 2415 9 9 5211 S1 3 1 ö ĩ . . Brandenb. Prov. os - 11 ö a nn! * J . e., ,,,, 6 , K n . . 2 J .

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do. do. 1913, 19144 1.4.10 München 1921 49 14.10 j ö 5 e. Gstpreuz. Prov. Ag. 14 4 UU do JJ 2 6 , . u, ö . ö 91 16 mn, ‚— ö . k ; * . o. 55 1881484. 1, 16 o. Stadt.⸗Pf. 8. kom mern roryl. rr 1 —C . . Gladbach! 1 M utssßs 1-419 —— K do vz Kir Tar. xo Io 1553 6 do. do. C ue on , s,, —— do. Ausgabe 16... * 1.4194 J Münster os, gk. 1. 10.234 144.10 do d Gold- R. 89 130 1410 do. do. 1906 1 185.410 9 . Ser. . . en . e n do. e. gek. 1. 10. 25 89 1.17 Ital Rent. in Lire s 117 —— , Stockh. Intgs. Pfd do. do. = ü... J do aner e. ,,,

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Ausg. E24 * 15341 ois dam 10 Y gt. 1 U . GJ Pfandbriefe und Schuldverschreib. g do glue ga n.1! 147 uedlinburg 1503 Mae 14.10 k deutscher Sypothekenbanken.

3. 86 i. 9 ö 9 6 ö e. r,, 1908, 09 4 versch. . do. 1000 Guld. G. 4 14.10 30. 5h Au swertungsberechtigte Pfandbriefe n. Schuldverschr. boö. do. , ro ,, . . 397 M. 01 6, 06 89 do. do. 200Guld * 4 1410 S0 5b deutsch. Hypoth.⸗ Bk. sind gem. Sekanntm. 0. 26.3. 26 ohne . . 0. . 1888 3, L2.3 ö do. Kronenr. *,. n 9 versch. —— Yinsscheinbogen u. ohne Erneuerungsschein lieferbar. . * 39 1. ö . dos star sg n,, =. J do. kp. R. in . 4 1317 23566 Pie durch‘ zetenngeich neten Pfanddriese u. Schuld

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achen 223 A. 28 u. 248 1.6.12 8 do 19189, unk. 80 4 1.410 K Ser. 48, 44, 46- 52 do. iJ. 37 Vusg. 33. Li ·— Diersen 1504. gh. . ] e 1ons in *,, re , ne,. (fr. Jrantf. Hz. Kred. Ver r.. 6 82bg ee, e do. 1sig in en , 86 74e Goltz. Srotr Br Isd. Tor g a ig os s ig ost , rt. , , = k zol err do,, Wbt mi zess, sg dene , ,, . , e, re, , . 6 do. 160 os, gei 13. 2. 34 ver 1 da. St Ai oa J D , da. do. do. Abt. 23327 er in e , mri —=— = vdo n i n gl. . d i

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6. 1922 Ausg. 14 1.4. i . , e, . . 8301 - 880 —— k Deutsche Pfandbriefe. Tien nee,, , ö, Fa, e, dasseses e ede, , e. do. hs ag raid ern, 96 durch * gekennzeichneten Pfandbriefe sind nach] do. Vgd. E. A. 1 * 1.3.9 1486 15, Ih do. do. do. Ser J31 —= 130 O J a 0 58 3 do. 1690 89 14id —— . mn von den Landschaften gemachten Mitteilungen do. do. Ser. 2 114.7 13 13. 256 nn. odr. Bl. Pfd. Ser. 1 16. 36 6 y do 18395 3 1M 2 als vor dem 1. Januar 1918 ausgegeben anzusehen.) do. kons. A. 1899 * 18.3 . 6 do. Komm. Pöl. Ser 1 —— ö do. 190, S. 13d Tdi Gekündigte und ungelündigte Stuck, e uni, ss, or,; is zes eg Vtectlbg. Hyp. u. Wechs Van do. Groß Verb. is] li7— verloste und unverloste Stiicke. Türken dnl. si 1. iz 1b. Ran , ner, 3. 9 j bin, ig = = 3 kalen bern Kred. Ser. D, eg , . . se n zern, r , T. Ser. M ,, erl. Stadtsynode 99, k (gek. 1. 10. 28, 1. 4. 24 —— ö ; 8 Meininger yp.⸗Vank Em 1417. 1. 18er 1 da bog , 6 un 36 *. ferm nen 2 . . 8 6 . . ram Pidbr· ie e 6

o. do. 1899, 1904, 4, 84, 8 ur⸗ u. Reumärk. ö ; 3 n, . do. 0. br. Em. 16 66 . e , ier. 39 1h. bei l n, setungec . . . do. . 1 E22. 2 e. 3 . . n onn 1914 M, 19194 ] versch. —— —— ö . ö . . . 0. 0. o. Em. 290 Yres lau 1 Fb M. ISoM! b —— 12 3 ur- u. Neu m. Kom.-⸗Bbl. —— dar 10914 6 1 , do. do. Komm. Ol. a J —— do. 1891 39 117 —— 4, Sz, 3 3 landschaftl. Zentral do. Goldr. tr fl 141 2b 6 do. do. do. (6 - 16 carlattes u gg 12 ö. , 31. 12.1 , m ö . F Mitteldtsch. Vodkrd. Bt. h, .

ö „194 ve 1— 484 620 ..... ... 3 2. . . Ser. 1— 4, 6. ] ie, . gek. 2. 1. 24 39 1.1.7 4 9. 8 , entral ee. . 88 1.1.7 8. 25 . e,, S. 6 3* J 1 1. 75d a

oblenz. . . . .... 19194 11.7 4. 39, 35 Ostpreußische M, autz⸗ . , n,. orddtsch. Grundkred.⸗ Bl. Pfdbr. 6 ie , wrd een 1 , e,, 3 Ser S8 -= 19. 12.03 6 I2οsba pen,, 1902 39 1.1.7 4, 39. 33 Ostpreußische. . . .. .. 36 ö . k do. do. do. Ser. 20 Cottbus 1909 M, 1913 4 ) versch , 4 44 Ostpr. landschaftl. Schuldv. e. . do. Grdentl.⸗ Ob.] 1.5111 —— . do. do. do. Ser. 21 —ᷣ 2 Darm stadt. ..... 1920 49 133.5 4, 84, 8 Pommersche, austz⸗ t.. Nr. 41 —= 48 u. 51,“ .S. Nr. 18—- s u. 36, bo. do. Do. Ser. 22 do. 1913, 1919, 20 4 voersch. —— gestellt bis 81. 12. 17.. .... I167h 16, 6b z t. K. Nr. 16— 21 u. 24. 1. S. Nr. 82— 87 u. 90, do. do. Komm.⸗Obl. 4 71 sämtlich mit neuen Bogen der Caisse⸗Commune. do. do. do. Em. 2 7 ——

Dessau 1896, gk. 1.7.28

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