1927 / 264 p. 11 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 10 Nov 1927 18:00:01 GMT) scan diff

68496 Trierer Walzwerk Aktiengesellschaft, Trier

Einladung zur ordentlichen General⸗ versammlung am Mittwoch, den 30. November 1927, nachmittags 14 Uhr, in Trier in den Geschästsräumen der Gesellschaft. Güterstraße 72/74.

Tagesordnung:

1. Vorlage des Rechnungsabschlusses und der Berichte des Vorstands und des Aufsichtsrats über das Geschästsjahr 1926/27.

2. Beschlußfassung über die Genehmi⸗ gung des Rechnungsabschlusses.

3. Entlastung des Vorstands und des Aufsichts rats

4. Satzungtänderung: 5 15.

5. Wahlen zum Aussichtsrat.

6. Verschiedenes

Aktionäre welche an der Generalver— sammlung teilzunehmen beabsichtigen, wollen ihre Aktien spätestens 5 Tage vor der Generalversammlung hinterlegen

in Trier bei der Kasse der Gesellschaft

oder bei der Deutschen Bank, Filiale Trier, in Dortmund bei der Kasse des Eisen— C Stahlwerk Hoesch, A.⸗G., in Köln bei dem Bankhaus J. H. Stein, Laurenzplatz 3, oder bei dem Bankhaus Delbrück von der Heydt C Co,, Am Römerturm 7.

Hierdurch wird die gesetzliche Ermächti⸗ gung zur Hinterlegung bei einem Notar nicht berührt.

Die Hinterlegung von Reiche bankdepot⸗ scheinen gibt wegen der veränderten Ver— wahrungsbedingungen der Reichsbank zur Stimmiechtausübung kein Recht mehr.

Trier, den 8. November 1927.

Der Vorstand.

(51748

Dritte (letzte) Anfforderung zum Umtausch der Aktien der Dux⸗ Automobil⸗Werke Aktiengesellschaft

in Leipzig⸗Wahren in Aktien der „Prestowerke“ Aktien

gesellschaft in Chemnitz.

Durch Fusionsverting vom 22. April 1927 ist das Vermögen der Dux⸗Auto⸗ mobil⸗Werke Aftiengesellschaft in Leipzig⸗ Wahren als Ganzes ohne Liquidation im Wege der Fusion auf die „Prestowerke“ Aktiengesellschaft in Chemnitz übergegangen. Der den Fusionsvertrag genehmigende Beschluß der Dux⸗Automobil-Werke vom 30. April 1927 ist ins Handelsregister eingetragen.

Nach den Bestimmungen des Fusions⸗ vertrags ist für je 15 Aktien der Dux⸗— Automobil⸗Werke à RM 20 zuzüglich Dwidendenscheinen 1926/27 je eine Aktie der „Prestowerfe“ Aktiengesellschaft im Nennwert von 160 RM zuzüglich Divi⸗ dendenscheinen 1926/27 folgende zu ge— währen. Erreicht der Aktienbesitz eines Aktionärs der Dur⸗Automobil-⸗Werke nicht die Zahl von 19 Aktien, so werden dessen Aktien für kraftlos erklärt. Dasselbe gilt hinsichtlich des Spitzenbetrags, soweit der Altienbesitz durch 300 nicht teilbar ist.

Die Prestowerke“ haben die Aktien, die sie an Stelle der Gesamtheit der für kraftlos erklärten Aktien der Dux⸗Auto— mobil-⸗-Werke ausgeben, für Rechnung der Beteiligten zum Börsenpreis zu verkaufen.

Der Erlös ist den vorherigen Inhabern der für kraftlos erklärten Aktien nach den Bestimmungen des § 306 Handelsgesetz⸗ buchs anteilig auszuzahlen.

Wir fordern hiermit die Aktionäre der Dux⸗Automobil-⸗Werke Aktiengesellschaft auf, ihre Aktien mit Gewinnanteil« und Erneuerungsscheinen in der Zeit vom 15. September bis 15. Dezember 1927 mit einem deppelt ausgefertigten Anmelde⸗ schein bei einer der nachverzeichneten Stellen, nämlich:

Allgemeine Deutsche Credit -Anstalt,

Leipzig, Allgemeine Deutsche Credit⸗-Anstalt, Abteilung Dresden, Dres den⸗ A, Allgemeine Deutsche Credit Anstalt,

Filiale Chemnitz, Chemnitz, Poststr. Ib, einzureichen, bei denen auch Anmeldescheine erhältlich sind.

Ueber die zum Umtausch eingereichten Aktien wird auf dem Anmeldeschein Quittung erteilt, gegen deren Rückgabe nach drei Monaten von der Stelle, die die Quittung erteilt hat, die Prestoaktien bezogen werden können.

Der Umtausch der Aktien erfolgt durch die oben angegebenen Einreichungsstellen probisionsfrei wenn die Einreichung und Abholung der Aktien am Schalter bewirkt wird. Andeinfalls werden die üblichen Provisionen berechnet.

Nicht rechtzeitig zum Umtausch ein— geieichte Aktien der Dux⸗Automobil⸗Werke oder Spitzenbeträge, die durch 300 nicht teilbar sind, werden nach Ablauf der oben⸗ genannten Anmeldesrist für kraftlos erklärt und in der oben angekündigten Weise durch Verkauf eines entsprechenden Be— trages Presteaktien und Verteilung des Erlöses an die früheren Inhaber der Dux⸗ aktien befriedigt, dafern sie sich nicht bei Einreichung der Aktien mit einer ander— weitigen freihändigen Verwertung ihrer

Aktien ausdrücklich einverstanden erklärt haben.

Die Börsenumsatzsteuer trägt die Ge⸗ sellschaft.

Sie nimmt selbst die Verstempelung vor. Sind die Einreicher Banken, so ist anzugeben, ob es sich um Besitz von Bank⸗ kunden (in, oder ausländische) oder von Prwatkunden (in- oder ausländische) handelt.

Chemnitz, den 8. September 1927.

. , j nter Bezugnahme auf unsere Bekannt⸗

Westdeutsche Vauunion A. G. machung in Nr 100 des Deutschen Neichs⸗ Köln. und Preußischen Staatsanzeigeis vom

30. April 1925 fordern wir hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft soweit sie ihre Aktien zur Umstellung noch nicht ein— gereicht haben, zum zweiten Male auf, diese Aktien bis zum 10. Februar 19238 bei uns einzureichen.

Die auf tausend Papiermark lautenden Stamm- und Vorzugsaktien werden auf zwanzig Reichsmark umgestellt und abge⸗

stempelt.

Nach Ablauf des 10. Februar 1928 werden die nicht eingereichten Aktien gemäß 290, 219 H.⸗G.⸗B. für kraftlos erklärt.

Berlin, den 10. November 1927.

Württembergia A. G.

Betanntmachung Gemäß § 17 der zweiten Durchfüh⸗ rungeverordnung zur Goldbilanzenverord—⸗ nung fordern wir hiermit die Inhaber unserer Anteilscheine auf, diese in Aktien umtauschen zu lassen, und zwar werden für je zwei Anteilscheine über nom. RM 10 eine Aktie über nom. RM 20 umgetauscht. Der Umtausch hat bis spätestens 15. April 1928 bei der Gesellschaftskasse in Köln, Rothgerberbach 196, zu erfolgen. Anteil⸗ scheine, die nicht bis zum 15. April 1928 zum Umtausch eingereicht sind, werden gemäß § 290 H.⸗G.« B. für kraftlos erklärt. Köln, den 10 November 1927. Westdeutsche Bauunion A.⸗G. Der Vorstand.

67908].

W. Jacobsen Akttiengesellschaft, Kiel. Vermögen. Bilanz per 31. Juli 1927. Verbindlich keiten.

1 5 1 63

Grundstücke und Gebäude 3 128 215 Aktienkapital! ... . 4 200 000 Abschreibungen. ... 60 892 50] Rücklagen .. 420 000

7 T V JT. 5oyl Hypotheken . 131 438, 356 957

ö . 4112 28043 Zugang. . 226 519, 757 vos d5ỹ Schulden. 1462 28476 Inventar 320 000, icht erhobene Dividende. 137610 Abschreibung. 40 000, 280 000 Reingewinn: . Warenbestände ... ... 2738 47156 a) Vortrag j 3 Außenstände 52 18 381 79 b) Gewinn . Kassenbestand. .... 85 099 55 1hꝛ6 /g, . 20d i736 240 937 o!

6 681 6555183 6 681 555183

Gewinn⸗ und Berlustrechnung

Ausgaben. für das Geschäftsjahr 1926/27. Einnahmen. J A H. Handlungsunkosten ..... I 410 21888 Bruttogewinn .. 2 05654 15167 Steuern und öffentliche Lasten . 342 12294

Abschreibungen:

a) auf Gebäude.. 60 892,50 b) auf Inventar.. 4140000, me ,,

100 89250 200 91735 2 054 151167

2 0654 15167

Kiel, im Ottober 1927.

2. Jacobsen Attiengesellschaft, Kiel. Der Vorstand.

Die durch die Generalversammlung für das Geschäftsjahr 1926/27 festgesetzte Dividende von 5H 95 4 10, pro Aktie à M 200, und Æ 20, pro Aktie à M 400, gelangt an den Kassen der Commerz- und Privatbank A.-G. in Kiel, Hamburg und Berlin sowie bei dem Bankhaus James Schwersenz E Petzal in Berlin gegen Ein⸗ lieferung des Dividendenscheines 1926/27 zur Auszahlung.,

68544

Gemeinschaftsgruppe Deutscher Hypothekenbanken.

Pr ospekt der

l. Leipziger Hypothekenbank in Leipzig wegen a) Goldmark 5 O09 999, (I Goldmart = *, lig Feingold) S8 8nh.pger Goldpfandbriefe Emission V Lit. N Nr. 2001— 5000 3000 Stück zu je GM 10666, GM 300 000, Lit. O0 Nr. 2001— 5000 3000 Stück zu je GM 500, GM 1500 000‚— Lit. P Nr. 1801— 5000 3200 Stück zu je GM 10600, GM 3 200 000‚— b) Goldmark 5 O00 0090, (IJ Goldmark 0 kg Feingold) S bhiger Goldpfandbriefe Emission XI Lit. N Nr. 0001 1500 1500 Stück zu je GM 100, GM 150 000, Lit. 0 Nr. 0001-250 = 2250 Stück zu se GM 500, 2 GM 1125 0060, Lit. P Nr. 0001 2500 2500 Stück zu je GM 1000, GM 2500 000, Lit. Q Nr. 0001 0500 —=— 500 Stück zu je GM 2000 GM 1000 000, Lit. 8 Nr. 0001— 0045 45 Stück zu je GM 5000, GM 225 000,

2. Mecklenburgischen Hypotheken⸗ und Wechselbank in Schwerin i. M.

wegen Goldmark 5 0090 000, (1 Goldmark = 1,0 kg Feingold) S zHiger Goldpfandbriefe Emission VIII Lit. X Nr. 9001 26509 256090 Stück zu je GM 100. GM 2690 909, Lit. 090 Nr. 0001— 1500 1500 Stück zu je GM 500 GM 750 000, Lit. P Nr. 0001 2500 2500 Stück zu je GM 10600, GM 2500 000, Lit. Q Nr. 0001—- 0750 750 Stück zu je GM 2000, GM 1 500 000,

3. Schlesischen Boden ⸗Credit⸗Actien⸗Bank in Breslau ooo a) Goldmark 5 000 000, (ae c ipmart = Ie kg Feingold)

S „iger Goldpfandbriefe Emission XII Lit. N Nr. 0001 2000 20090 Stück zu je GM 100, GM 200 000, Lit. 9 Nr. 9001 —– 16900 1699 Stück zu je GM 5h. —= GM S800 9obh.-⸗—

Lit. P Nr. 0001— 2000 2000 Stück zu je GM 1000, GM 2000 0900, Lit. O Nr. 0001 90500 500 Stück zu je GM 2000, GM 1000 000, Lit. 8S Nr. 0001— 0200 200 Stück zu je GM 5000. GM 1000 000, b) Goldmark 3 000 000, (I Goldmark 1 6.00 kg Feingold) S „iger Goldschuldverschreibungen (Kommunalobligationen) Emission XIII Lit. A Nr. 9001-1900 1999 Stück zu je GM 199. GM 100 900, Lit. 9 Nr. 900l— 1009 1099 Stück zu se GM 50h. GM 500 oho. Lit. F Nr. 0001—- 1100 1100 Stück zu je GM 16000, = GM 1100 000, Lit. G Nr. 900t— a) —= A400 Stück zu je GM 2000 = GM. S00 C00, Lit. ) Nr. 0001 0100 —= 100 Stück zu je GM 50h. GM bb 006,

. Von den obengenannten Banken sind als Aktiengesellschaften mit staat⸗ licher 2 die

Le , vom 30. Dezember 1863 mit dem Sitz in

eipzig, Mecklenburgische Hypotheken- und Wechselbank vom 14. August 1871 mit dem Sitz in Schwerin i. M.,

Schlesische Boden⸗-Credit⸗Actien⸗Bank vom 13. März 1872 mit dem ; Sitz in Breslau errichtet worden. Die Banken betreiben unter staatlicher Aufsicht die durch das Reichs⸗ hypothekenbankgesetz vom 13. Juli 1899 gestatteten Geschäfte, nachdem die Mecklen⸗ burgische Hypotheken- und Wechselbank, die ursprünglich das Bank⸗ und Hypo— thekengeschäft pflegte, im Jahre 1921 die Bankabteilung an die Mecklenburgische Depositen⸗ und Wechselbank übertragen hatte. Sie sind miteinander sowie mit der Denutschen Hypothekenbank in Meiningen, Frankfurter Pfandbrief⸗Bank Aktiengesellschaft in Frankfurt a. Mᷓ, lor de ie. Grund-⸗Credit⸗Bank in Weimar, Preußischen Boden⸗Credit⸗Actien⸗ Bank in Berlin und der Westdeutschen Bodenkreditanstalt in Köln a. Rh. durch Interessengemeinschaftsverträge bis vorläufig zum 1. Januar 1968 zur Ge— meinschaftsgruppe Deutscher Hypothekenbanken verbunden. Die Interessen⸗ gemeinschaft bezweckt die Vereinfachung des Betriebs und der Organifation zur ersparung von Arbeitskräften und Ausgaben, ferner die gegenseitige Förderung bei , sowie die Verwendung der vorhandenen? Mittel und Organisationen zu gemeinsamem Zwecke. Die Rechtsverhältnisse der von den einzelnen Banken der Gemeinschaftsgruppe Deutscher Hhpothekenbanken aus— gegebenen Pfandbriefe und Kommunalschuldverschreibungen werden durch die Verträge nicht berührt.

bober 1923 err ee Hypothekenbank), 9. November 1923 (Mecklenburgische Hypotheken⸗ und Wechselbank) und 31. Oktober 1123 (Schlesische Boden⸗Credit⸗ Actien⸗Bank) auf das Recht zur Ausgabe wertbeständiger Schuldverschreibungen auf den Inhaber gemäß Reichsgesetz vom 23. Juni 1923 erweitert worden.

Auf Grund dieser Ermächtigungen geben die Banken weitere 8 ige auf den Inhaber lautende Goldpfandbriefe und Goldschuldverschreibungen (Kom— munalobligationen) in dem aus dem Kopf dieses Prospekts ersichtlichen Um⸗ fange aus.

Die Goldpfandbriefe werden auf Grund von Goldmarkhypotheken, die nur auf inländische Grundstücke und der Regel nach nur zur ersten Stelle gegeben werden, die Goldschuldverschreibungen (Kommunalobligationen) auf Grund von Goldmarkdarlehen, die an inländische Körperschaften des irg zn Rechts oder gegen Uebernahme der vollen Gewährleistung durch eine solche Körperschaft gewährt werden, begeben.

. Die Wertpapiere tragen die faksimilierten Namensunterschriften des Vor— sitzenden des Aufsichtsrats und zweier Vorstandsmitglieder sowie die Bescheinigung bes Staatskommissars als Treuhänder (Leipziger Hypothekenbank, Mecklen⸗

Credit⸗Actien Bank) über das Vorhandensein der vorschiftsmäßigen Deckung und über deren Eintragung in die entsprechenden Register. Die unter 1a, 3, 3 a und 3h verzeichneten Wertpapiere sind außerdem noch mit der Eintragungs—⸗ bescheinigung eines Kontrollbeamten versehen.

Die obigen Goldpfandbriefe und ,,, sind sämtlich mit halbjährlichen, am 2. Januar und 1. Juli fälligen Zinsscheinen, deren erster mit Ausnahme der Goldpfandbriefe der Leipziger Hypothekenbank Emission V (La), deren erster Zinsschein auf den 2. Januar 1928 lautet am 1. Juli 1928 fällig ist, und mit Erneuerungsschein versehen. Die Einlösung der Zinsscheine erfolgt zu dem jeweilig für den vorhergehenden 1. Dezember und 1. Juni amtlich festgestellten Feingoldpreise. Zur Ausgabe neuer 3 , bogen und im Falle einer Konvertierung wird in Berlin eine Stelle zur kosten freien Erledigung eingerichtet und bekanntgegeben.

Der Inhaber kann diese Wertpapiere nicht kündigen. Die Banken zahlen die unter 1b, 2, 3a und 3b 2, Goldpfandbriefe bzw. Goldschuld⸗ verschreibungen nach vorheriger Kündigung, die nur unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von mindestens sechs Wochen zum Schluß eines Kalender— monats zulässig ist zurück; eine Rückzahlung ist vor dem 1. Januar 1933 aus⸗ geschlossen. Die Kündigung 9 durch öffentliche Bekanntmachung.

Die unter 1a aufgeführten Goldpfandbriefe der Leipziger Hypotheken bank Emission V werden nach vorheriger Auslosung zum Schluß eines Kalender— monats zurückgezahlt. Die erste Auslosung erfolgt im Jahre 19283. Bei den Auslosungen wird eine dreistellige Enn r fe gezogen. Zu dieser rn fe treten mlndestens neun weiter hierauf folgende noch nicht verloste dreisteltige Endziffern. Pfandbriefe, deren Nummer mit einer dieser Endziffern s . gelten durch alle Literas bieser Emission als gelost. Die Verzinsung der verlosten Stücke endet mit dem Fälligkeitstag, der mit einem Monatsschluß zusammen⸗ fallen muß,. Alljährlich wird mindestens 135 des vollen Betrags der gesamten ursprünglichen Emission ausgelost; verstärkte Auslosung bis zum Gesamtbetrag der enen ist zulässig. Die Tilgung muß bis zum 31. Dezember 1955 beendet sein. Das Ergebnis der Auslosungen wird öffentlich bekanntgemacht; zwischen dem Tag der Veröffentlichung der Bekanntmachung und dem Rückzahlungstag muß eine Frist von wenigstens einem Monat liegen. ;

Die Rückzahlung der Wertpapiere erfolgt in deutscher Währung zu dem Wert, der dem für den 15. des Fälligkeitsmonats festgestellten Feingoldpreis entspricht. Die Zinsscheine, die gekündigten und ausgelosten Stücke werden, ö. an den Kassen der Gesellschaften, in Berlin an der Kgsse der Preußischen Boden-Credit⸗Actien⸗Bank kostenfrei eingelöst; vor der Einlösung sind die ge⸗ kündigten und ausgelosten Stücke mit den nicht fälligen Zinsscheinen zur Prüfung einzureichen. m erfolgt binnen längstens einer Woche nach der Ein— reichung zur Prüfung, . nicht vor dem Fälligkeitstag.

Mindstens einma sahrlich findet eine . der . statt.

Als amtlich festgestellter Preis für Feingold gilt der im Deutschen Reichs anzeiger bekanntgegebene Londoner Goldpreis. Die Umrechnung in deutsche Währung erfolgt nach dem Mittelturs der Berliner Börse für Auszahlung London auf Grund der letzten amtlichen Notierung vor dem Tage, der . die Berechnung des Kapital- und Zinsbetrags maßgebend ist. Ergibt sich bei den Wertpapieren zu 1b, 2, Za und 3h aus dieser Umrechnung für das Kilogramm Feingold ein Preis von nicht mehr als RM 2820, und nicht weniger als RM 2760, so ist ae, jede geschuldete Goldmark eine Reichsmark in gesetz— lichen Zahlungsmitteln zu zahlen. . .

Die Bekanntmachungen der Gesellschaften erfolgen im Deutschen Reichs- anzeiger und, soweit sie die den Gegenstand dieses , bildenden Wert⸗ papiere betreffen, auch in einer Berliner Börsenzeitung, sowie für die Leipziger Hypothekenbank auch in der . Staatszeitung, für die Mell i , f. Hypotheken- und Wechselbank, auch in den Amtlichen Mecklenburgischen An⸗ zeigen, ferner für die Schlesische Boden⸗-Credit⸗Actien⸗Bank auch in einer in Breslau erscheinenden Tageszeitung. Die Banken reichen dem Börsenvorstand vierteljährliche Aufstellungen über den Umlauf ihrer Goldpfandhriefe und Gold—⸗ schuldverschreibungen (Kommunalobligationen) ein zwecks Veröffentlichung im amtlichen Kursblatt der Börse zu Berlin.

lung, der Verteilung des Reingemwinns, der ausgeschütteten Dividende, der Personalien des Vorstands, des Aufsichtsrats, der Staats kommissare und der Treuhänder sowie der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung für 1a und der Verteilung des Ueberschusses aus 1926 wird auf den

Couriers vom 11. Mai 1927 veröffentlichten Prospekt wegen 4 „iger Liqui- dationsgoldpfandbriefe der drei Banken Bezug genommen. Am 30. September 1927 betrug der Bestand:

ö Mecklenburgische Schlesssche Leipziger 5 n ' * j Hypotheken und Boden⸗Credit⸗ Hypothekenbank Wechselbank Actien⸗Bank GM 6M GM an zur Deckung der Goldpfand⸗ briefe bestimmten Golh⸗ hypotheken. .. 66 090 666,50 18 934 895, 16 8 507 963, 85 an zur Deckung der Gold⸗ schuldverschreibungen (Kom⸗ munalobligationen) be⸗ stimmten Goldkommunal⸗ darlehen... 5 145 150, h 00 000, 7769 318, 89 Dagegen waren im Umlauf: an Goldpfandbriefen .. 64 869 890, 42 151 030, 92 428 160, an Goldschuldverschrei⸗ bungen (Kommunalobli⸗ gationen)) ... 4 803 000, 5 002 000, 7101 080,

Leipzig, Schwerin 5. M., Breslau, im Oktober 1927.

Leivziger Hypothekenbank. Meiklenburgische Hypotheken⸗ und Wechselbank. Schlesische Boden-Credit⸗Aetien⸗Bank. Hartmann. Klamroth.

Auf Grund vorstehenden Prospekts sind 1. je Goldmark 5 O09 009, I Goldmark 1,00 15 Feingold) 8 gige Goldpfandbriefe Emission V und 8 RYige Goldpfand⸗ briefe Emission XI der Leipziger Hypothekenbank in Leipzig, 2. Goldmark 5 000 9000, I Goldmark 100 Ig Feingold) S zige Goldpfandbriefe Emission Vll der Mecklenburgischen Hypotheken⸗ und Wechselbank in Schwerin i. M. zum Handel und zur Notierung an der Berliner Börse, sowie 3. Goldmark 5 000 909090, ( Goldmark 1sM0 kg Feingold) S Bdige Goldpfandbriefe Emission XII und Goldmark 3 090 09099, (I Goldmark 1 kg Feingold) S Bwige Gold schuldverschreibungen (Kommunalobligationen) Emission XIII der Schlesischen Boden-Credit⸗Actien Bank in Breslau zum Handel und zur Notierung an der Berliner und Breslauer Börse zugelassen. Berlin, im Oktober 1927. Breslau, im November 1927. Deutsche Hypothekenbank (Meiningen). Hartmann. Paulsen. Preuszische Boden⸗Credit⸗Aetien⸗Bank. Klamroth. Paulsen. Schlesische Boden⸗-Credit⸗Aectien⸗Bank.

ie den Banken bei ihrer Gründung erteilten Privilegien zur Ausgabe

restowerke“ Aktiengesellschaft. 2. : Oswald I fel sch ft

von Schuldverschreibungen auf den Inhaber sind durch Erlasfe vom 30. Ot⸗

NRonck. Dr. Mlch.

burgische Hypotheken- und Wechselbank) bzw. des Treuhänders (Schlesische Boden⸗

Wegen des Grundkapitals, des Geschäftsjahrs, der Generalversamm⸗⸗

in Nr. 109 des Deutschen Reichsanzeigers und Nr. 218 des Berliner Börsen⸗

den 10.

bevollmächtigter: Rechtsanwalt Bungart in Bonn, klagt gegen den Franz Warden, letzter Wohnsitz in Godes⸗ berg bei Bonn, jetzt unbekannten Auf⸗ enthaltsorts, auf Grund der Behauptung, daß der Beklagte sie seit 1922 verlassen habe, sich in keiner Weise um sie kümmere und sie insbesondere nicht unterhalte, ferner, daß ihr der Auf⸗ enthaltsort des Beklagten seit 1922 un—⸗ bekannt sei, mit dem Antrag, die Ehe zu scheiden und ihren Ehemann als den alleinschuldigen Teil zu erklären, und zwar auf Grund § 1567, vorsorglich auch auf 5 1568 B. G.⸗B. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die vierte Zivilkammer des Landgerichts in Bonn, Wilhelmstraße 21, auf den 7. Januar 1928, vorm. 935 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechts⸗ anwalt als Prozeßbevollmächtigten ver⸗ treten zu lassen. Gerichtsschreiber des Landgerichts.

68345] Oeffentliche Zustellung.

In Sachen des Artisten Hugo Kurt Matt in Erfurt, Oststraße 3, Klägers, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Amend in Erfurt, gegen seine Ehefrau Alexandrine Marie Hedwig Matt, geb. Siegel, z. Zt. unbekannten Auf— enthalts, Beklagte, ist Termin zur Fort⸗ setzung der mündlichen Verhandlung auf den 9p. Dezember 1927, vor⸗ mittags 9 Uhr, vor der dritten Zivil⸗ kammer des Landgerichts in Erfurt, Zimmer Nr. 99, bestimmt, zu dem die Beklagte geladen wird mit der Auf⸗ forderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt ver⸗ treten zu lassen.

Erfurt, den 31. Oktober 1927.

Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.

168667] Oeffentliche Zustellung.

Klägerin: Frau Frieda Ostertag, geb. Tieu, in Bauerbach bei Meiningen, Streitvertreter: der Rechtsanwalt Dr. Erler in Jena. Verklagter: der Tüncher Emil Ostertag, früher in Meiningen, jetzt unbekannten Aufenthalts. Streit: Ehescheidung. Nach beendeter Beweis⸗ aujnahme hat der 2. Zivilsenat des Ge— meinschaftlichen Thüringischen Oberlandes⸗ gerichts weitere mündliche Verhandlung aul Freitag, den 23. Dezember 1927, vorm. 190 Uhr, angesetzt. Zu dieser wird der Veiklagte mit der Auf— forderung vorgeladen, sich durch einen beim Oberlandesgericht Jena zugelassenen Rechtsanwalt vertreten zu lassen.

Jena, den J. November 1927.

; Der Gerichtsschreiber des Gemeinschaftl. Thür. Oberlandesgerichts. (68317 Oeffentliche Zustellung.

Der , . Hans Bieder⸗ mann in Flensburg, Dammhof 3, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Schgedel in Flensburg, klagt gegen die Ehefrau Julie Catharine Biedermann, geb. Freund, in Berlin-Neukölln, jetzt unbekannten Aufenthalts, i Grund des § 15658 B. G-B. auf Ehescheidung und Schuldigsprechung der Beklagten. Der Kläger ladet die Beklagte zur nüündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits bor die III. Zivilkammer des dandgerichts in Flensburg ö. den 2. Jannar 1928, vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zu⸗ iger! Rechtsanwalt abs Prozeß⸗ bevollmächtigten vertreien zu lassen. 6 R 189/57.

Flensburg, den 4. November 1927. Der Gerichtsschreiber des Landgerichts. 6838] Oeffentliche Zustellung. Die Ehefrau Rosa Fritzsche, geb. Hitschler, Landau, Pf., Südring Nr. 3, vertreten durch die Rechtsanwälte Dres. Erich Rodehau, Schüder und Haden eldt, klagt gegen ö Ehemann Otto Fritzsche wegen Ehescheidung, mit dem Antrag, die Ehe der Parteien zu n den Beklagten für den

uldigen Teil zu erklären und ihm die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen, evtl. den Beklagten zu verurteilen, die eheliche Gemeinschaft mit der Klägerin wieder herzustellen. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen . lung des Rechtsstreits vor das Land⸗

richt in Hamburg, Zivilkammer 3 Zivil justizgebäude, Sievekingplatz, au

Henn. 1928, vormittag 9 Uhhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zu⸗ ,, Rechtsanwalt als Prozeß⸗ bevollmächtigten vertreten zu n.

Hamburg, den 4. November 1927. Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.

löd dg] Der Chemigraph Alexander Rudolf Bricke in Mannheim-Käsertal. Mann-

heimer Str. 25, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Freund in Mannheim, klagt gegen seine Ehefrau, Lufse Katharina Bricke, geh. Osner, ebenda, jetzt an un— bekannten Orten abwesend, aus Ver⸗ schulden der Ehefrau auf Scheidung der am 4. September 1920 in Griesheim a M. geschlossenen Ehe und ladet die Beklagte zu dem auf Dienstag, den 109. Januar 1928, vorm. 93 Uhr, vom Landgericht Mannheim, Zivilkammer 3, bestimmten Verhandlungstermin mit der Aufforderung zur Rechtsanwaltsbestellung. Mannheim, den 7. November 1927. Der Gerichtsschreiber des Landgerichts. Zivilkammer III.

lõs35!] Oeffentliche Zustellung. Die Frau Emma Grenzer, geb. Stolze, in Naumburg a. S., Prozeßbevollmäch⸗

tigter: Rechttanwalt Wünscher in Naum⸗ burg a. S., klagt gegen den Arbeiter Paul Grenzer, fiüher in Leipzig. auf Grund des § 165672 B. G. B. au Ehescheidung. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die zweite Zivilkammer des Land⸗ gerichtz in Naumburg a. S. auf den 17. Januar 1928, vormittags Suhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt i Prozeßbevollmächtigten vertreten zu assen.

Naumburg a. S., den 5. November 1927. Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.

68355

Die minderjährige Hildegard Char⸗ lotte Siemer (Großhaus), vertreten durch das Jugendamt, Bremen, Bahnhofsstr. 12, klagt gegen den Dreher Johann Woitylak, unbekannten Aufenthalts, wegen Unter⸗ haltsforderung, mit dem Antrage, den Be⸗ klagten an Stelle der bisherigen Unter⸗ haltsrente von jährlich 600 Papiermark zur Zahlung einer Unterhaltsrente von jährlich 420 Reichsmark, vom Tage der Klagzustellung ab bis zur Vollendung des sechzehnten Lebensjahres des Kindes, vierteljährlich im voraus zahlbar, vor⸗ läufig vollstreckkar zu verurteilen. Der Beklagte wird zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor das Amtsgericht Bremen auf den 11. Jannar 1928, vormittags 95 Uhr, Gerichtshaus, . Obergeschoß, Zimmer Nr. 82 (Eingang Ostertorstr.), geladen. Zwecks öffentlicher Zustellung an den Beklagten bekannt⸗ gemacht. Bremen, den 8. November 1927. Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.

68358) Oeffentliche Zustellung.

Die am 19. März 1914 geborene Frieda Hohmann in Eisenberg, Thür., gesetzlich vertreten durch ihren Vormund, den Kauf⸗ mann Walter Metius in Gisenberg, Thür. klagt beim Amtsgericht Eisenberg gegen den Arbeiter Gustav Böttger, zurzeit unbekannten Aufenthalts, auf Zahlung von Unterhaltsgeld. Sie beantragt, zu er⸗ kennen: Der Verklagte wird kostenpflichtig verurteilt, unter Aufhebung der Urkunde des Amtsgerichts Jeßnitz vom 30. April 1914, an die Klägerin eine Unterhaltsrente von 78 RM, vierteljährlich vorauszahlbar, vom 1. Juli 1927 ab zu zahlen. Das Urteil ist vorläufig vollstrecksar Der Ver⸗ klagte wird hiermit zur Güteverhandlung bezw. mündlichen Verhandlung über den Rechtsstreit auf Donnerstag, den 5. Januar 1928, vorm. 10 Uhr, vor das Amtsgericht in Eisenberg, Thür., Zimmer Nr. l, geladen.

Eisenberg, Thür., 4. Nobember 1927. Der Gerichtsschreiber des Thür. Amtsgerichts. 68362] Oeffentliche Zustellung.

Die minderjährige Korona Katharina Krämer, geb. am 4. 10. 1916 in Mörl— heim b. Landau, Prozeßhevollmächtigter: Schristsetzer Miax Carl Birghan in Neu⸗ stadt a. d. Haardt, Neptunplatz 9, klagt gegen den Dreher Einst Wortelkamp, früher in Mülheim-⸗Ruhr, Hindenburg⸗ straße 101, zurzeit unbekannten Aufent⸗ halts, wegen Unterhalts, mit dem Antrage, denselben zu verurteilen, an die Klägerin ab Zustellung der Klage bis zur Voll⸗ endung des 16. Lebenssahres des Kindes an Sielle der bisherigen Unterhaltssätze nunmehr jährlich 300 RM Dreihundert Reichsmark —, und zwar vierteljährlich im voraus zu zahlen und die Kosten des Verfahrens zu tragen. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtssfreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Mül⸗

heim⸗Ruhr Ilmmer 28, auf den 23. De⸗

zember 1927, vorm. 9 Uhr, geladen.

k Ruhr, den 7. November Geschäftsstelle des Amtegerichts. Wienand, Justizobersekretär.

68365] Oeffentliche Zustellung.

Die minderjährige Hanna Funck in Gr. ern, ges. vertreten durch ihren Pfleger, Müllermeister Carl Peters in Gr. Gievitz, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Groth in Waren, klagt gegen den Tischler Bruno Funck, z. It. unbekannten Ausenthalts, wegen Unterhalts, mit dem Antrage, den Beklagten kostenpflichtig zur Zahlung einer monatlichen, im voraus am 18. eines jeden Monats fälligen Unter⸗ haltstente von 40 RM vom 18. Oktober 1927 an zu verurteilen und das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Zur mündlichen Verhandlung wird der Beklagte, Tischler Bruno Funck, vor das Amtsgericht Waren auf den 30. De⸗ zember 1927, vorm. 9 Uhr, geladen.

Waren, den 6. November 1927.

Der Gerichtsschreiber des Meckl⸗Schwer. Amtsgerichts.

681031

Die Firma Dresdner Wäschefabrit᷑ Jacoby u. Sohn in Dresden, Frauenstraße 7, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. M. Schwabe in Dresden, Blochmann⸗ straße 20, klagt gegen den Kaufmann Gill Zdanowsty, früher in Dresden, z Zt. unbek. Aufenthalts, unter der Be— hauptung, daß ihr der Beklagte aus Warenlieferungen in den Monaten April und Mai und aus Wechseln aus den Monaten Juni und Juli insgesamt noch den Betrag von 1060,80 RM schulde, mit dem Antrage auf kostenpflichtige Ver⸗ urteilung des Beklagten in vorläufig voll⸗ streckarer Form zur Zahlung von l060, 89 RM nebst 8o½ Zinsen seit dem l. Juli 1927. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 14. Kammer für Handelssachen des Landgerichts zu Dresden, Pillnitzer Str. 4, Zimmer 53, auf den 20. Januar 1928, vormittags Suhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechts— anwalt als Prozeßbevollmächtigten ver⸗ treten zu lassen.

Dresden, den 5. November 1927. Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.

68359] Oeffentliche Zustellung.

Ladung. . Der Maschinenbauer Gustav Sehring, früher zu Frankfurt a. Main, Dörnig heimer Straße 10 jetzt unbekannten Auf⸗ enthalts, Klägers, wird in Sachen gegen die Firma Peljhaus Müller, Inhaber H. Sahm zu Frankfurt a. Main, Kaiser⸗ straße 34, Beklagte, Prozeßbevollmäch⸗ tigter: Rechtsanwalt J. R. Dr. M. H. Hes⸗ dörffer in Frankfurt a. Main, zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Amtsgericht in Frankfurt a. Main auf den 8. Dezember 1927, vor⸗

mittags 9 Uhr, Zimmer 111, geladen. ,, a. Main, den 2. November Schneidmüller, Jnstizobersekretär,

Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.

68369 Berichtigung. Oeffentliche Zustellung.

In der Rechtsstreitsache des Amts- gerichts Nürnberg, Zippelius gegen Lutz, wegen Forderung, VII A 499227, 5. Bek. vom 1. November 1927, heißt der Kläger mit Vornamen richtig „Ernst“.

Gerichtsschreiberei

des Amtsgerichts Nürnberg.

4. Verlosung 1. von Wertpapieren.

oös5 13

Prospekt der

Naffauischen Landesbank in Wiesbaden

über 10

700 Stück e Nr. 1— 700 über

dillionen Goldmark 7 Goldauleihe Ausgabe 6, rückzahlbar zu 1099 . ( Goldmark 20

1099 Stück b Nr. 1 -= 1099 über je 500 GM oder Wo) Stück e Nr. 12990 über se 1099 GM oder 2000 Stück d Nr. 1—– 20990 über je 2000 GM oder 1 Fö6h GM oder 1792 1147 8

Feingold)

1792115 g Feingold, 358, 4229 g Feingold, 7IItz 3459 g Feingold, eingold.

Auf Grund ihrer Satzung bringt die Nassauische Landesbank die vor⸗

stehende Anleihe zur Ausgabe.

Die Goldschuldverschreibungen sind auf den Inhaber gestellt und zu 100 .

rückzahlbar. Die Anleihe ist Minister des Innern und der

81. 5. 27. 15. 7. 27, 15. 7. 27, 12. 9. 27.

Die Anleihe dient zur 5 von . genehmigt durch d

. vom 4. 4. 27, 28. 6. N, 11. 7. 11. 7. N, 6. 9. 27 und des Herrn Sberpräsidenten in Kassel vom 7. 4. 27,

e Erlasse der Herren Preußischen 1

1

Die Zustimmung des Landesausschusses datiert vom 5. 3. und 16. 3. 27. Für diese Anleihe gelten die folgenden en:

Die Anleihe ist mit dem Datum vom 1.

pril 1927 ausgestellt. Die

Schuldverschreibungen sind nur seitens der Landesbank kündbar und können von dieser unter Einhaltung einer sechs monatigen Kündigungsfrist 9 einem j

Zinstermin 31. . oder 30. Juni eines jeden Jahres ber 1932 gekündigt werden. Die 2 r es Nennwerts. Die Anleihe wird mit „„ „*, jährlich getilgt.

jedoch 100 99

um 31. Dezem

ihestens inlösung erfolgt zu Der er t

Zinsschein ist am 31. Dezember 1927 fällig. . ;

Die Schuldverschreibungen tragen die handschriftlich aufgedruckten Unter⸗ schriften zweier Direktionsmitglieder und die eigenhändige Unterschrift des ausfertigenden Beamten sowle das Trockensiegel der Nassauischen Landesbank.

Die Schuldverschreibungen find für 10

ahre mit halbjährigen ,

versehen, die am 30. Juni und 31. Dezember eines jeden Jahres fällig werden.

Jeder Schuldverschreibung ist ein Zinsscheinbogen beigefügt.

Erneuerungsschein zum Bezug weiterer

Die Kündigung der Anleihe durch die Nassauische Landesbank muß mindestens 6 Monate vor dem Rückzahlungstermin bekanntgemacht werden. Die gekündigten Schuldverschreibungen werden nach Ablauf der Kündigungsfrist nicht

mehr verzinst.

Die Tilgung der Anleihe erfolgt nach festzustellendem Tilgungs⸗

plan vom Beginn des auf die Begebung der Anleihe folgenden Rechnungsjahres an mit 3 6 des Anleihekapitals zuzüglich der durch die fortlaufende Tilgung

Zinsen

ersparten

Verstärkte Tilgung oder Gesamttilgung bleibt vorbehalten.

durch Ankauf oder Auslosung von Schuldverschreibungen.

Die Tilgung erfolgt

zu dem Termin, bis zu welchem die Kündigung für die Landesbank ausgeschlossen

ist, intern.

gezahlt.

Preis von 0 kg Feingold zu zahlen.

Kapital und Zinsen werden bei Fälligkeit in gesetzlichen Zahlungsmitteln Für jede geschulden Goldmark ist der in Reichswährung ausgedrückte

Dieser Preis ist der auf Grund der

Verordnung vom 29. Juni 1923 (RJ-⸗G.-Bl. 1 S. 452) im Reichsanzeiger bekannt⸗ gegebene Londoner Goldpreis, umgerechnet nach dem Mittelkurs der Berliner Börse auf Grund der letzten amtlichen Notierung vor dem Tage der Fälligkeit. Ergibt sich aus dieser Umrechnung für das Kilogramm Feingold ein Preis von nicht mehr als RM 2800 und nicht weniger als RM 27890, so ist für jede . Goldmark eine Reichsmark in gesetzlichen Zahlungsmitteln zu zahlen.

Die Bekanntmachungen über die Auslosungen bzw. Kündigungen der Anleihe unter Bekanntgabe der Nummern der gezogenen Stücke alsbald nach der Auslosung bzw. Kündigung sowie über eine etwaige Konvertierung erfolgen im Deutschen Reichs- und Preußischen Staatsanzeiger sowie in einer in Frank⸗ furt 4. M. erscheinenden Zeitung. Ebenso wird in diesen Blättern gleichzeitig eine Liste der früher ausgelosten und gekündigten Stücke, welche aber noch nicht eingelöst worden sind, jährlich mindestens einmal veröffentlicht. Die fälligen Zinsscheine sowie die gekündigten und ausgelosten Stücke werden bei unserer Stelle in Frankfurt 4. M. und außerdem bei unserer Hauptkasse und unseren sämtlichen Stellen kostenlos eingelöst. Daselbst können auch die neuen Zins⸗ bogen kostenlos in Empfang genommen und evtl. Konvertierungen kostenlos vorgenommen werden.

Der Anspruch auf das Kapital erlischt, wenn die Schuldverschreibungen nicht binnen 30 Jahren nach dem Fälligkeitstermin zur Einlösung vorgelegt werden. Bei den Hun emen beträgt die Vorlegungs frist 4 Jahre. Sie beginnt mit dem Schluß des Jahres, in dem die Zinszahlung fällig ist.

Der Erlös der Schuldverschreibungen der Goldanleihe darf nur in erst⸗ stelligen Goldhypotheken innerhalb der mündelsicheren Beleihungsgrenze angelegt werden. Für die Sicherheit dieser Anleihe cf, das gesamte Vermögen der Nassauischen Landesbank einschließlich der ausgeliehenen Hypotheken. Ferner haftet der Bezirksverband des Regierungsbezirks Wiesbaden mit seinem Ver⸗ mögen und seiner Steuerkraft. .

Für die Anleihe ist bei dem Reichsrat Antrag auf Verleihung der Reichs⸗ mündelsicherheit gestellt. Die früheren Anleihen sind reichsmündelsicher.

Bezüglich der Entstehung der Nassauischen Landesbank wird auf den Prospekt vom März / April 1956 abgedruckt in der „Frankfurter Zeitung“ vom 29. Juni 1926 Nr. 475 und im „Deutschen Reichs⸗ und Preußischen Staats⸗ anzeiger“ vom 30. Juni 1926 Nr. 149 Bezug genommen.

Die Nassauische Landesbank hat nach 5 2 ihrer Satzung unter anderem die Aufgabe:

1. Darlehen gegen Verpfändung von städtischen und ländlichen im Regierungsbezirk Wiesbaden belegenen Grundstücken bis zu 60 vom Hundert des Werts zu gewähren sowie bestehende Hypotheken und andere durch Hypothek gesicherte Forderungen unter denselben Bedingungen zu erwerben. Bergwerkseigentum ist von der Beleihung ausgeschlossen; die Beleihung von Erbbaurechten ist zulässig. . .

Die Beleihung ist bis zu 75 vom Hundert des Grundstückswerts zulässig, wenn das Darlehen einer regelmäßigen Tilgung unterliegt und für den 60 vom Hundert des Werts übersteigenden Betrag eine der in Ziffer 2 bezeichneten Körperschaften die selbstschuldnerische Bürgschaft übernommen hat. J

2. Darlehen an den Bezirksverband des Regierungsbezirks Wiesbaden und an die Anstalten desselben, an Kreise, Zivil⸗ und Kirchengemeinden. an staatlich genehmigte Meliorationsverbände und an andere Körper⸗ schaften des öffentlichen Rechts im Regierungsbezirk Wiesbaden zu geben.

Sie ist nach 4 der Satzung befugt, zur Beschaffung der erforder⸗ lichen Betriebsmittel auf den Inhaber lautende Schuldverschreibungen auszugeben und darin mit Zustimmung des Landesausschusses des Bezirksverbandes des Regierungsbezirks Wiesbaden und mit Ge⸗ nehmigung des Oberpräsidenten der Provinz Hessen⸗Nassau den Zins⸗ fuß und die Rückzahlungsbedingungen festzusetzen. Sie ist ferner befugt, zur vorübergehenden Geldbeschaffung wechselmäßige Ver— pflichtungen einzugehen. . ;

Mit Wirkung vom 1. Januar 1927 hat die Nassauische Landesbank die Filiale der Deutschen Girozentrale Deutschen Kommunalbank in Frant⸗ furt a. M., die in 6. Zeit vom 1. Juli 192365 bis 31. Dezember 1926 für gemein⸗ fame Rechnung der Deutschen Girozentrale in Berlin und der Nassauischen Landesbank in Wiesbaden betrieben worden war, übernommen. .

Die Nassauische Landesbank, deren Garantieträger der Bezirksverband Wiesbaden, bestehend aus den Städten Frankfurt a. M., Wiesbaden usw, ist, hat ein Haus- und Grundvermögen von 3 955 000 RM, berechnet nach dem Friedenswert von Ende 1913, bestehend aus 32 eigenen Bankgebäuden und 10 Wohnhäusern. Der gesamte Gebäudebesitz steht mit 53415934 RM zu Buche. Der Reservefonds der allgemeinen Rücklage und der Sonderrücklage der Nassauischen Landesbank per Ende 1925 beträgt zusammen 510 009, RM. Das Geschäftsjahr läuft vom 1. Januar bis 31. Dezember. Der Bestand an Hypotheken Ende 1926 betrug 19 377 973,583 RM, der Bestand an Kommunal— darlehen 9717 400, RM. An Goldanleihen waren verkauft Ende 1926 13 755 000, RM und an Goldkommunalanleihen 8 573 509, RM. Das Nähere ist aus der nachstehenden Bilanz sowie aus der Gewinn⸗ und Verlustrechnung der Nassauischen Landesbank für das Jahr 1926 zu ersehen.

Bilanz der Nassanischen Landesbank

Aktiva. ver 31. Dezember 1926. Kalliva. JJ , iꝗ RM I89

1. Fremde Sorten... 47 787 l. Allgemeine Rücklage .. 410 000

2. Reichsbankgiro u. Post⸗ 2. Sonderrücklage 4. 100 000 scheckkont o... 11 01020 3. Goldanleihen der

3. Eigene Wertpapiere 735 691] Nassauischen Landesbank i3 755 000 -

4. Wertpapiere der allge⸗ 4. Goldkommunalanleihen meinen Rücklage 109 702 der Nassauischen Landes⸗ .

5. Darlehen gegen Hypo⸗ bann S 573 00 ( theken . 19 877 973 58 5. Darlehen der Deutschen

6. Darlehen an Gemeinden Rentenbankkreditanstalt, und Verbände 9717 400 der Deut jchen Golddiskont⸗

7. Hypotheken aus Mitteln bank und des Reichs 1847 58046 der Deutschen Renäen⸗ 6. Darlehen von öffentlichen bankkreditanstalt, der Bankanstalten 000 R000 Deutschen Golddiskont⸗ J. Guthaben der Nassauischen bank und des Reichs 2 004190 . 3 063 20944

8. Beteiligungen 112 987421 5. Aufwertungsmasse. S60 47291

9. Bankgebäude... b34 159 3347 9. Verrechnungen .. 161096027

10. Verrechnungen .. 1059 820 76 . 35 210 . 365 210 723 08 Gewinn und Verlustrechnung der Nassauischen Landesbank

Ausgaben. für 1926. Einnahmen. 2 RM 38 l. Verwaltungskosten .... 5h63 786 0a

2. Reingewinn zur Ergänzung

der allgemeinen Rücklage ö. bb3 786 04

Am 30. September 1927 betrugen der Bestand an Hypotheken rund 37 200 00. RM, der Bestand an Kommunaldarlehen 16 600 060, RM. Verkauft waren am 30. September 1927 36 850 000, - RM Hypothekengoldanleihe und 14759 500,— RM Goldkommunalanleihe. Hinsichtlich der endgültigen Abfindung der Aufwertungsverpflichtungen wird auf die Bekanntmachung in der „Frankfurter Zeitung“ vom 30. September 1927 Nr. 726 Bezug genommen. Die endgültige Abfindung erfolgt nach § 12 der 2. Verordnung über die Auf⸗ wertung von Landesbank-Schuldberschreidungen (Pr. G.-S. Nr. 11 v. 28. 4. 27 Seite 46) mit Genehmigung des Herrn Oberpräsidenten gemäß Entscheid vom 19. September 1937 mit 12,5 43 des Goldmarkbetrags, der rund 230 Mil⸗ lionen beträgt. . ; ;

Da sich in Anbetracht eines kleinen Teils noch schwebender Aufwertungs— verfahren die Teilungsmasse möglicherweise nach dem 1. November 1927 noch etwas erhöhen kann, wird mit den 6 bzw. den Zertifikaten ein Anteilschein ausgegeben, gegen dessen Einreichung nach Aufruf bis ,, 30. April 1929 eine aus der Teilungsmasse etwa ö entfallende kleine Rest⸗ ausschüttung in bar ausbezahlt wird. Die Höhe der Restausschüttung wird von der . sestgesetzt. Die betreffende ausführliche Bekanntmachung ist am 30. September 1927 in dem „Deutschen Reichs⸗ und Preuß. Staatsanzeiger“ Nr. 229 und in der „Frankfurter Zeitung“ Nr. 7e6 erschienen.

Wiesbaden, im Oktober 1927.

Direktion der Nassanuischen Landesbank. Dr. Lammers. Hartmann.

Auf Grund vorstehenden Prospekts sind 10 Millionen Goldmark 7 * Goldanleihe Ausgabe 6, rückzahlbar zu 100 25, zum Handel und zur Notierung an der Börse in Frankfurt a. M zugelassen worden.

Frankfurt a. M., im Oktober 1927. Nassauische Landesbank, Landesbankstelle Frankfurt a. M.