1927 / 269 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 17 Nov 1927 18:00:01 GMT) scan diff

Im Umfange der Ausgabe für 1927 wird fle sich dieser sowohl außerlich in der altbewährten Druchtorm wie auch mbaltlich was die Aue führung und Gliederung der ein ielnen Behörden, Korporationen u. gl. die Darstellung ihrer staafciechtlichen Grundlags ibies Auigabenfrenes und ihier örtlichen Zuntändigfeit, den Kreis der namentlich auf⸗ zutübrenden Beamten Inbaltzütersicht, Sach⸗ und Namen segister betrifft, unter Rerücksichtigung der inzwischen eingetretenen gahl— reichen Veränderungen anpassen und auch die eingenührten praktischen Angaben (Postanschristen, Fern sprech⸗ anichlässe, Banf. und Postsicheckkonten, Telegramm⸗ adressen usw. sowie die Angaben über die von den einzelnen Rehörden und Dienststellen amtlich herausgegebenen Nachrichten- und Amteblätter lsowie Zeit, und veriodischen Druckschriften (unter Angabe der Rerlages, der Zweckbest im- mung und der Eischeinungs weine) noch weiter vervollständiat wieder aufweisen. Da auch der allgemeine und statistische Teil ergän d und auch noch einige andere Erwerserungen der Inbaltg. u. a. infolge Errichtung von Arbeitsgerichten und vandegarbeitsgerichten, vor— genommen werden sollen, wird die neue Ausgabe des Staatehand—⸗ buchs nicht nur ein brauchbares Hiltsmitte! für den inneren Dienst der Behörden sondern dajüber binans anch tür weitere Krerse wieder ein zuverlässiger Führer duich das amtliche Preußen jem.

Wie für 1927 i auch für 1928 gevlant, das Handbuch neben der Vollausgahbe antzugeweise in Form von Abschnitten (Tei! ausgaben) herauszugeben um auch fleineren lofalen Dienststellen finabesondere ländlichen Gemeinen. komm anglen Anstalten. Einzel- beamten, Schulen Kessen usw.) die Umchaff ung der billigen Teil- orägaben zu ermöglichen und durch diese weitere Verbreitung die Preise der einzelnen Ausgaben ermäßigen zu können. Demgemäß werden, falls genügende Bestellungen vorliegen, wiederum als Teil aunugahen erscheinen

Teilansgabe ! umfassend die Provinzen Ostpreußen, Restvrovinz Westyrenßen. Pommern und Grenzmark Polsen⸗Westprenßen,

Teilanegabe 1II, umiassend die Provinjen Niederschlesien. Ober- schlesien und Sachsen

Teilautgabe V. umsfassend die Provinjen Schleswig⸗Holstein und Hanndver,

Teilausgabe V, umfassend die Provinzen Westfalen, Hessen⸗Nassau, Rheinprovinz und die Hohenzollernschen Lande.

Auch die Teilausgabe II, um fassend die Provinz Brandenburg und Berlin soll erstmalig erscheinen, sofern genügende Bestellungen darauf eingehen.

Als Sonderdruck wird ferner der Abschnitt VII der Voll— ausgabe „Kirchliche Bebörden“ (Religionagesellichaften) herausgegehen.

Die Teisausgaben werden neben dem allgemeinen und statistijchen Teil der Vollausgabe die in den betreffenden Propinzen befindlichen Behörden. Dienffstellen und Beamten l0wie Inbaltsverzeichnis und alyhabetisches Behörden-, Sach⸗ und Namenregister enthalten.

Der Bebördenvorz u gaspreie für die Vollausgabe den Handhachs wird sich je nach der Höbe der Gesamtaurlage und nach dem Amiange des Werkes auf etwa 25 RM jür das dauerhaft gehuntene Stück kelaufen, der Worzu asvneig für eine jede der Teilanegaben je nach der Höhe ihrer Auflage wieder auf etwa 5 RM ür die Teilausgaben 1, III und 1V, eiwa 6 RM für die Teilausgabe V und etwa 10 RM är die Teilauegabe 11, der Sonder— druck Kirchliche Behörden“ auf etwa 1450 RM.

Zu vorstehenden Vorzugspreisen werden Vorbestellungen der Behörden, Korporationen, Institute u. dgl. und der Be— amten auf die Vollausgabe des Staatshandbuchs und auf seine Teilausdaben biß zum 10. Dezember d. J. von der Schriftleitung des Preußischen Staatshandbuchs im Büro des Preußischen Staatsministerium s, Berlin W. 8. Wil helmstraße 63, entgegengensmmen. Bei Sam⸗ melbestel lungen, d. h. bei solchen Bestellungen über se 10 Stück einer Ausgabe, die von einer Stelle zur Weiterver⸗ teilung abgenommen und bezahlt werden, tritt eine weitere Preisermäßigung (10 vH) ein. Die Ladenpreise der Vollaus⸗ gahe wie auch der Teilausgaben werden seinerzeit wesentlich höher festgesetzt werden müssen. Vorbestellisten auf Voll⸗ und Teilausgaben sind, soweit sie nicht den Behörden usw. unmittelbar bereits zugegangen sind, jederzeit bei der vor⸗ genannten Schriftleitung erhältlich.

Preußischer Landtag. 313. Sitzung vom 15. November 1927, 13 Uhr.

(Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger. *) Auf der Tagesordnung der heutigen Landtagssitzung ehen zunächst kleine Borlagen, bei deren Erledigung nträge über den Bau von Brücken in Ostdeutschland und über kleinere Bahnbauten in Ostpreußen dem Verkehrs⸗

ausschuß überwiesen werden.

Der dann zur Beratung stehende Bericht des Geschäfts⸗ ordnungsausschusses über den Antrag des Oberreichsanwalts auf Strafverfolgung und Verhaftung des Abg. Pieck (Komm.) und auf . des Abg. Eberlein (Komm.) wird an den Geschäftsordnungsausschuß zurückverwiesen, ebenso ein damit in Verbindung stehender kommunistischer Urantrag auf Einstellung des Strafverfahrens gegen den Abg. Eberlein.

Dann stimmt das Haus gegen die Demokraten, Sozial⸗ demokraten und Kommunisten dem deutschnationalen Antrag zu, bei dessen Entscheidung das Haus am 14. d. M. beschluß⸗ unfähig wurde und der Maßnahmen gegen den Mangel an Arbeitskräften in der . schaft fordert.

Ein deutschnationaler Antrag auf Ausdehnung der Not-⸗ 6, . mer anf r der Hochwasser⸗

chäden auf das Gebiet der Schullasten wird an den Haupt⸗ ausschuß überwiesen.

Das ö. zweiten , vorliegende Denk mal⸗— schutzgeseß wird auf Antrag des Abg. Buchhorn (D. Vp.) an den Ausschuß zurückverwiesen.

Bei der Beratung von Anträgen des Handels⸗ und h über Bergarbeiterfragen pole⸗ misiert

Abg. Sobottka (Komm) gegen die Sozialdemokraten, die die kominunistischen Anträge auf Beseitigung des Prämiensystems , und damit das Recht verloren hätten, über die Menschenschinderei im Bergbau zu reden. Die Kommunisten forderten Verkürzung der Arbeitszeit im Bergbau guf sechs Stunden, was nach der Rationalisterxung durchaus möglich sei— Die Bergarbeiter müßten auch in Niederschlesien durch Streik . Löhne n ,. Sehr wahr! bei den Kommunisten.)

ie Abgg. Harsch (Bent) und Osterroth (Soz) hätten be⸗ zeichnenderweise die Entlassungen auf den Staatsgruben als eine 4Azsoziale Tat“ bezeichnet und gutgeheißen. (Zurufe der Abgg. arsch (Zentr.) und Osterroth (Soz.): Das ist gelogen! Präsident Bartels rügt diese Zuru fe.)

Zentrumsgewerkschaftsführer bringt. arbeitern auf den Staatsgruben werde auch demot raien mißbilligi. .

Abg. Otten 18oz) wendet sich gegen die gleichmäßige Be- handlung der einzelnen Gedinge, z. B. des Schalholzgedinges, die die Berschiedenheit der Gebirgsverhältnisse unberückichtigt ließen und daher zu Ungerechtigteiten in der Entlohnung führten. Be- sonders zu verwerfen sei das Kontrollsystem durch Stoppuhren. Man nehme hier die günstigsten Berhältnisse als Maßstab und ver⸗ lange dann dieselbe Leistung für das ganze Revier. Ein solches System wirte besonders schädlich auf die Grubensicherheit.

Abg. Harsch (entr.) wendet sich gegen die n des n Redners und weist besonders auf die schle—⸗ sischen Verhaältnisse hin.

Nach einer Replik des Abg. Sobottka (Komm. ), der an einen Darlegungen festhält, verweist Abg. Martin fD. Nat.) in der ee der Entlassungen auf die schwierige Wirtschafts⸗ lage. Allerdings müßten Männer, die nicht die Qualität hätten,

roße Staatsbetriebe zu leiten, verschwinden. In Recklinghausen 3 das nicht der Fall. Das Gebot der Stunde sei Beseitigung der Zuschußbetriebe und gute Bewirtschaftung der Staatsbetriebe.

Abg. Jacobs (Soz.) wendet sich nochmals gegen die Aus- üährungen des Abg. Sobottka und erklart, seine Partei und die

ewerkschaften hätten praktische Arbeit geleistet.

Abg. Steger (Zentr) erklärt, daß ungerechte Kündigungen in Recklinghausen zurückgezogen seien, und richtet die Bitte an die Regierung, unsoziale Entlassungen zu vermeiden.

Unter Ablehnung der kommunistischen Vorschläge wird der Antrag des Handelsausschusses angenommen, der das Staatsministerium ersucht, dem Vorstand und Aufsichtsrat der A. G. Recklinghausen nahezulegen, die Einschränkung der Belegschaft auf das allernotwendigste zu beschränken und ins⸗ besondere bei nicht zu umgehenden Kündigungen die sozialen Belange genügend zu wahren.

Die Vorlage, die die Novelle zu dem Gesetz über die Ablösung der auf Dienstbarkeit beruhenden Berechtigungen vom J. März 1924 aufhebt, und bestimmt, daß der Jahreswert der abzulösenden Berechti⸗ gungen durch Sachverständige zu schützen ist, wird ohne Aus⸗ sprache dem Rechtsausschuß überwiesen.

Es folgt die Beratung der vom Ständigen Ausschuß be⸗ schlofsenen Notverordnung über einen erweiterten Staats⸗ vorbehalt zur , , und Gewinnung von Steinkohle und Erdöl. Nach der Berordnung steht in der Provinz Brandenburg und in den Gebieten der Stadt⸗ gemeinde Berlin die Aufsuchung und Gewinnung von Stein— kohle sowie von Erdöl, Erdgas, Bergwachs und Asphalt sowie des wegen des Gehalts von Bitumen von dem Oberbergamt als technisch verwertbar erklärten Oelschiefers und Oelsand⸗ steines allein dem Staate zu; dasselbe gilt für die Gebiets⸗ teile der Provinzen Sachsen und Niederschlesien, in denen die Steinkohle bisher dem Verfügungsrecht des Grundeigentümers unterlegen hat. Die Vorlage wird dem Handelsausschuß überwiesen.

Das Haus geht dann über zur zweiten Beratung des Gesetzentwurfes über die ö der Stamm⸗

Die Entlassung von ee. von den Sozial-

einlagen des Staates bei der zentralanstalt

ur Förderung des enossenschaftlichen 3 ersonalkredit s. Das . will zukünftige Er⸗ höhnngen der Stammeinlage des Staates ohne jedesmalige Aenderungen des Grundgesetzes der Anstalt durchführen und 1 eine Erhöhung der Stammeinlage um 11,4 Millionen Mark.

Der Berichterstatter Abg. Lei dig (D. Vp.) beantragt die Annahme der Ausschußbeschlüsse und hebt aus den Beratungen des Hauptausschusses hervor, welche Vorkehrungen die Preußenkasse über die weitere Stundung landwirtschaftlicher Kredite getroffen hat.

Hierauf wird die Vorlage in zweiter Lesung angenommen und anschließend in dritter Lesung verabschiedet.

Es folgt die zweite Beratung der Vorlage, die grund⸗ sätzlich die Oeffentlichkeit bei richterlichen Di sziplinarver fahren einführt.

Abg. Dr. Seelmann (D. Nat.) berichtet über die Be— ratungen des Ausschusses, der in die Vorlage die Bestimmung ein⸗ gefügt hat, daß planmäßige Richter der ordentlichen und der Ver⸗ waltungsgerichtsbarkeit, Mitglieder der Oberrechnungskammer sowie Notgre in Disziplinarverfahren, die sich gegen einen Beamten ihrer Laufbahn richten, auch bei Ausschluß der Oeffentlichkeit als Zuhörer nach Ermessen des Vorsitzenden zugelassen werden können.

Justizminister Dr. Schmidt: Ich bitte Sie, den Gesetz⸗ entwurf nach den Ausschußbeschlüssen, d. h im wesentlichen nach der Regierungsvorlage, anzunehmen. Ich habe mit Interesse von den Ausschußberatungen Kenntnis genommen und habe volles Verständnis für die Bedenken, die dort geäußert worden sind. Und doch kann ich die Bedenken nicht als berechtigt anerkennen. Im Ausschuß ist gesagt worden, die Stellung, welche wir aus bestimmten sachlichen Gründen, die Sie in der Vorlage dargelegt finden, der Staatsanwaltschaft zuweisen, bedeute ein Mißtrauen gegen die Richterschaft. Ich muß diese Annahme ganz entschieden zurückweisen. Ich betone noch einmal nachdrücklich, was ich schon mehrfach hier im Landtag erklärt habe, daß ich persönlich und meine ganze Verwaltung das vollste Vertrauen zu unserem Richterstande haben und daß die ganze Vor⸗ lage, wie aus der Begründung hervorgeht, ja gerade nur gemacht worden ist, um das Vertrauen zum Richterstande, das leider Gottes in der Oeffentlichkeit nicht allgemein besteht, sondern zum Teil gesunken ist, wieder herzustellen, zu stärken und zu festigen. Also ein Mißtrauen gegen die Richterschaft hat uns nicht geleitet, als wir die Regelung so trafen, wie sie Ihnen in der Regierungsvorlage vorliegt. Ich benutze im Gegenteil diese Gelegenheit, dan kbar anzuerkennen, daß die Richter⸗ schaft, aus der ich selbst hervorgegangen bin, in den ver⸗ flossenen 8s Monaten meiner Amtsführung mich nicht nur willig und korrekt, sondern vielfach auch hingebend und freudig unterstützt hat. Ich hoffe, daß dieser Gesetzentwurf das An⸗ sehen und die Achtung des Richterstandes auch in der Oeffentlich— keit noch weiter stärken und festigen und zu der Volkstümlichkeit, die wir schließlich erreichen müssen, beitragen wird.

Die sachlichen Gründe, die uns dazu geführt haben, der Staatsanwaltschaft diese wie ich zugebe neuartige Stellung in dem zukünftigen Disziplinarverfahren gegen Richter einzuräumen, finden Sie in der Vorlage selüst. Ich will sie hier im einzelnen nicht wiederholen. Ich muß aber betonen, daß es verfehlt ist, wenn man uns die Beweggründe, die ich eben

stellt. Aber, meine Damen und Herren, es hat sich trotz leb⸗ haftesten Bemühens, auch mit den einzelnen Vertretern der Fraktionen, einen andern Weg zu finden, etwa einen Katalog der Gründe, die hier für die Ausschließung der Oeffentlichkeit maßgebend sein sollen, ein solcher Weg in den Ausschußberatungen nicht finden lassen. Ich hätte mich gegen eine anderweite Regelung keineswegs starrköpfig gestemmt. Aber da nun einmal auch in der Ausschußberatung etwas Besseres nicht gefunden worden ist, so bitte ich nochmals, die Vorlage so, wie sie von uns unterbreitet worden ist und wie sie ja schließlich auch im Ausschuß mit Mehr⸗ heit angenommen worden ist, hier im Plenum gleichfalls anzu— nehmen. Ich persönlich bin fest überzeugt, daß das Gesetz sich nicht zum Schaden, sondern nur zum Auntzen der Richterschaft auswirken wird. Bravo!)

Abg. Dr. Dee rberg (D. Nat.) bezeichnet es als erfreulich, daß nach den stürmischen Angriffen auf die Richterschaft nun eine Periode gewisser Beruhigung eingetreten sei. Was die Vorlage anlange, so komme da nicht der Wille und die gute Absicht in Frage, sondern die tarsächliche Auswirkung. Gewiß habe heute der Richter, der in der Oeffentlichkeit angegriffen werde, ein Interesse daran, ich auch vor der Oeffentlichkeit im Dißziplinarverfahren zu recht- 6 Unannehmbar sei aber das in der Vorlage statuierte Recht der Staatsanwaltschaft, durch ein einfaches Veto die nicht- öffentliche Verhandlung zu inhibieren. In der Strafprozeßordnung, an die die Disziplinarordnung sich anschließe. habe die Staats⸗ anwaltschaft nirgendwo das Recht, über den Richter hinaus zu ent⸗— scheiden. Durch die in der Vorlage erfolgte Regelung werde die Richterschaft in ein Abhängigkeitsverhältnis zur Staatsanwaltschaft gebracht, wodurch die in der Verfassung gewährleistete Unabhängig- keit der Richter verletzt würde. Die Deutschnationalen würden die Vorlage ablehnen.

Abg. Dr. Rosenfeld (Soz.) billigt namens seiner Fraktion das Gesetz. Die Frage des Ausschlusses der Oeffentlichkeit sei nicht maßgebend für die Rechtsfindung, sondern nur eine Formal⸗— angelegenheit.

Abg. Obuch (Komm.) erklärt, daß die Vorlage sich hüte, an dem Kernstück der bisher gültigen Regelung von 1851 zu rütteln, daß nämlich die Richter als einziger Stand von ihren. Berufs kollegen abgeurteilt werden. Es liege auch heute noch allein in der Hand der Richter, ob überhaupt ein Disziplinarverfahren eröffnet werden solle.

Abg. Grzimek (Dem.) bittet um Annahme des demo⸗ tratischen Entschließungsantrags, der die Oeffentlichkeit auch des Disziplinarverfahrens der anderen Beamtenkategorien fordert. Er lehnt die Bestimmung ab, daß die Staatsanwaltschaft allein durch ihr Veto die Nichtöffentlichkeit des richterlichen Disziplinar⸗ verfahrens verhindern könnte, weil dadurch die ohrigkeitliche Stellung zu stark gegenüber dem Richter und gegenüber dem Verteidiger zum Ausdruck gebracht werde.

Abg. Kriege (D. Vp.) lehnt auch das Vetorecht der Staats⸗ anwaltschaft ab. Für seine politischen Freunde sei die Aufrecht= erhaltung der Unabhängigkeit des Richtertums entscheidend, in die in den jetzigen politischen Zeitläuften so wenig als mög- lich eingegriffen werden dürfe. Die Fälle, in denen es sich um den Ausschluß der Oeffentlichkeit handle, könnten von einer solchen Bedeutung sein, daß in die Entscheidung über Ausschluß der Oeffentlichkeit keine parteipolitischen Gesichtspunkte hinein⸗ getragen werden dürften. Ein Gexichtsbeschluß sei hier eine sicherere Garantie als das Votum des Staatsanwalts, der von wechselnden Regierungsmehrheiten abhängig sei.

Damit schließt die Besprechung. In der Abstimmung wird der deutschnationale Aenderungsantrag, der das Veto⸗ recht der Staatsanwaltschaft ausschalten will, gegen die Antragsteller, die Deutsche Volkspartei und Demokraten abgelehnt. Die Vorlage wird in zweiter Lesung nach den Ausschußbeschlüssen angenommen. Die sofortige Vornahme der dritten Lesung scheitert am Widerspruch der Abgg. Deer⸗ berg (D. Nat.) und Kriege (D. Vp.

Es folgt die zweite Beratung des Gesetzentwurfs, der eine einheitliche Regelung des Schulbeginns und Schulschlusses für ganz Preußen herbei⸗ führen will.

Nach der Vorlage beginnt die Schulpflicht mit dem 1. April für alle Kinder, die bis zum 30. Juni desselben Jahres das sechste Lebensjahr vollenden. Kinder, die in der . vom 1. Juli bis zum 30. September das sechste Lebens⸗ jahr vollenden, können auf Antrag des Erziehungsberechtigten zu Beginn des Schuljahres in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderliche körper liche und geistige Reife 2 Der Ausschuß hat neu in das Gesetz eingefügt, daß schulpflichtige Kinder, die körper⸗ lich oder geistig nicht hinreichend entwickelt sind, um mit Erfolg am Schulunterricht teilzunehmen, auf Grund eines amtsärztlichen Zeugnisses vom Schulbesuch zurückgestellt werden können. Es ist ferner eine widerrufliche Beurlaubung bis zum Ende der Schulpflicht vorgesehen, wenn hesonders schwierige häusliche oder wirtschaftliche Ver⸗ hältnisse vorliegen und wenn das Kind mindestens sieben Jahre die Schule regelmäßig besucht hat.

In der Aussprache bezeichnet Abg. Kerff (Komm.) die acht⸗ jährige Schulzeit als völlig ungenügend, die Kommunisten wollten das Kind schon vom 4. Lebensjahr ab in die staatliche Schulpflicht einbeziehen, in dem sie in Mutterschulen bzw. Kindergärten untergebracht würden. Weiter müßten die Kinder vom 8. bis 14. Lebensjahr die Arbeits- und dann bis zum 16. bzw. 18. Lebensjahr die Hochschule besuchen. Dieses Programm müsse durch eine gründliche Besserung der wirtschaftlichen Lage der Arbeitnehmer auch von den Eltern aus ermöglicht werden.

Damit schließt die Besprechung. Die Vorlage wird in zweiter und gleich darauf auch in dritter Lesung und in der Schlußabstimmung mit der Aenderung angenommen, daß auch ein schulärztliches Zeugnis für die Zurückstellung der Kinder ausreichen soll.

Annahme findet auch die Entschließung des Haupt⸗ ausschusses, die das Staatsministerium ersucht, der Ent⸗ wicklung des Sonderschulwesens seine besondere Aufmerksamkeit zu widmen und auf dem Wege der Ver⸗ waltung die notwendigen Maßnahmen zur Förderung des n, zu treffen.

Das Haus stimmt dann dem Antrage des Haupt⸗ ausschusses zu, der die verfassungsmäßig erforderliche Zu⸗ stimmung des Landtags zu der geplanten Veräußerung der Beteiligungen des preußischen Staates an Privateisenbahnen versagt. Weiter finden Annahme Anträge des Geschäftsordnungs—- ausschusses, die u. a. die vom Rechtsanwalt Dr. Brumm⸗ Breslau beantragte Genehmigung zur Festnahme des Abg. Jendrosch (Komm.) zur Leistung des Offenbarungs⸗

Börsen⸗Beilage

zum Deut chen Neichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger Nr. 269.

Amtlich festgestellte Kurse.

1L Franc, 1 Ltra. 1 Leu. 1 Beseta , 80 M, österr

Gulden (hold? 2 90 4.

1 Kr. ung. oder tschech. W. 9.88 4 1618. hol RB. 179 4

12. 4 1359 44. 1 Schi ing österr. Krone 1128 1Rubel a Lalter Goldrubel 3,20 4

1Peso arg. Pay. 1, 75 4. 1Bfund Sterling 26 a0 4.

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1Gld. 6stert W. 1,ů 10 4.

Gld südd W 1Mart Banco W. = 16 90 Kr. 1 stand lter Kredit⸗Rbl.) 2. 168. 4. 1Beso (Gold) 4, 4 Dollar 4.29 4.

1ẽ68tzanghai⸗Tael 4K 1Hen 2109 4 80 6.

Die einem Papier beigefügte Bezeichnung be⸗ sagt, daß nur bestimmte Nummern oder Serien

lieferbar sind Das hinter etnem Wertpap

ter befindliche Zeichen “*

bedeutet, daß eine amtliche Preisfeststellung gegen=

wärtig ncht stattfindet.

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1Millien

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zahlung jowte für Auslä bennden sich fortlaufend unter

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ere, Ctmwaige Drruckfehter in den heutigen Kursangaben werden in nächf ten Bhrfen⸗ tage in ver *palte „Boriger Kurs“ be⸗ richtigt werden. Irrtümliche, später amt⸗

lich ricktiggestente 0

tterungen werden

mögtichft ard am Schluß des Kurszettels als „Serichtigung/! mitgeteilt.

Ban kdiskout.

Berlin 7 (ombard 8).

Danzt

6 (Lombard H.

Amsterdam 49. Brsissel 5. . 649. Italien 7.

Kopenhagen 5.

London 49.

adrid 5. Oslo 4.

Paritz 5. Prag 5. Schweiz 35 Stockholm . Wien 6.

Deutsche Staa

tsan leihen

mit Zinsberechnung.

Vorlger

——w— 2 Heutiger Lurz

65 Dt. Werthest. Anl. 2 19-1909D0ll. f. 1.12.2 63 do. 16 —- 10902. 5.3 6 Di. Reichs ⸗A 27 urs 8 Dt. Reichs sch. R (Geoldm. ), bis 39. 11.2 2 ausl. 4 f. 1090 G? 657 Dit. Reichspo Schatz 5. 1 u. 2. x3. 3 69 J Preuß. Staats sch. rückz. 1. 3. 69 do. rz. 1. 16. 6 Baden Staat RM Anl. 27 unf. 1. 2. 2 6 Bayern Staat Re Anl. 27. Ad. ab 1.9.3 714 do. Staatsscha rüctz. 1. 4. 26 3a hi6. 2 73 Braunsch. Staatz sch

rückz. 1. J. 2 713 Mecklbg. Schwe Reichsm. Anl. 192

73 do. 9. 2, fäl. 1 7.3 73 Thür. Staatsanl. v. 1826 ausl. a 1.3. 390 75 do. NM ⸗A. 27 u. Lit. H, fällig 1. 1. 3 oy Württbg. Staat chatz Gr. 1, fäll. 1.8. 29 1.9

16. 11. 14. 11.

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6 56

5, 5 9

Bet nachfolgenden Wertpapieren fällt die Berechnung der Stüctzinsen fort.

Dt. Anl. an, , einschl. “, Ablss. Schein Nr. 1 500

Disch. Anl. ⸗Ablösgssch. ohne Muglosgaschei do.

Dtsche. Vertbest. Anl b. S Dall. fäll. 2. 9. do.

Mecklenburg ⸗Schwer Anl. ⸗Auslssungssch. einschl. “. Ablösgssch

f. 8. in 2

12,7 1036 6

Deutsche Schutz gebiet⸗ Anleihe Anhalt. Staat 1919. Bayern Ldsk.⸗Rent. konv. neue Stücke Bremen 1919 unk. 30 do. 1980 do. 1922, 1928 do. Hs, os, 19k. 31. 12.22 do. s J- 9, 95 gk 31.12.28 do. 96, O2, gek. 81. 12.28 Ham bg. Stogts⸗Rente do. amort. St.⸗A. 193 „do. 1919 B kleine . do. 10 009 bis 100 000 4 do. 590 9000 4 . do. St.⸗Anl. 1900 o7, os, O Ser. 1.2. 11,ů 13 T3. 83, 14 r3. 55 do. 1887, 51, 93, 99, 1994 do. lsst, 87. 1992 Lübeck 1923, unk. 28 Säch . Mł.⸗M. 23, ut. 26 Württembg. R. .

Preußische Rentenbriefe.

Gekündigte und ungetündigte Stücke, verlaste und unverloste Stücte.

4. 8h Branden . agst. b. 31.12. 4. 8 89 Hannov. ausgst. b. 31.12. 4, 4. 8G, Hess.⸗Ra ss. agst. b. 31. 12.1 4, 3 do. später ausgegebe 4 gauenburger, agst. b. 31. 12.1

7 7 4 do. später ausgegeben

4. 396 Bomm. ausgest. b. 81. 12.1 4. * do. später ausgegebe

do. swäter ausgegeben do später ausgegeben

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Berliner Börse vom

keutiger] Koriger Kurs

15. November

heutiger] Boriger Kurs

Heutiger] Voriger Kurs

——

137

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Kreditanstalten öffentlicher Körperschaften.

Lipp Landesbt. 1 9 v. Lipp Landes sp. u. L. 4 do. do unt. 26 ß staatl. R red. do. 0 unt 381 4 do do. 3 Sach . ⸗Altenb. Landb. 3 do. do 9. u. 19. R. 4 3 1 3

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do.⸗Cobg. Landr vt. 144 do Gotha Landtred. do do. 62. 98 086 do Mein. Lotrd. get. do. do. lonv. get.

Schwarzbg - Nudolst. Sandkredi

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do. Sonders h. Land⸗ kredit, gel. 1. 4. 24

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Ohne Binsscheinbegen Dresdner Grund⸗

renten⸗Anst. Pfdhr.,

Ser. 1, 2, 5 7 - 1014

do. de. S. 3. 4, 6 M

do. Grundrentenbr.

Serie 1— 3

Sach. Ildw. Pf. b. S. 23.

26. 27

do. bi8 S. 25

do. Kt reditbr. b. S. 22.

26 853

do. do. bis S. 2s

Brandenb. Ksmm. 28 q; irove rb.) gl. 1.7. 24 8 do. do. 19, 20. gk. 1.5. 24 4 Deutsche Kom. Kred. 29 do do. 1922, rz. 238 4 Hannev Komm. 19231 1922 5

1919

do. do. do. do.

*

* 3Zinsf. I 153. f Hinsf. 3 154

Deutsche Provinztalanleihen. Mit Zinsberechnung.

Brandenburg. Prov. Reichs m. 26, Ib. ab 22 Sannzsv. Prov.

zt. 6, 4B u. 5 B. tg. 27 do do. NR. 8 6, rz. 103 do. do. Reihe 6 do. do. Reihe 7 Riederschlej. Brovinz RM 1926. rz. ab 22 Oberschl. ry. Bt. Gold R. 1, cz. 1090, uk. 381 do. Comm. ⸗Anl. 1 Buchst. X xz. 106, ut. 31] Ohy cen pen r oo Nahr. Anl. 271. 14, ut. 32 * Pr. Reichsmark usg. 18 unt. 33 do. Ausg. 14

. do. Ag. 16, ut. 26

. do. Ausg. 16.1

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2

Auslosgssch. einschl 1. Abissungsschel

1.2. 1.1. 1.4. 1.1.

L. 4. 10 L. 4. 160 1.4. 10 1.4. 16 1.4. 10 1.4.10 1.85.9

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11 Ohne Zingberechnung.

Westfal. Provinz 61 f. 8. in

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Brandenb. Prov 9 11 Reihe 13— 26 1912 Reihe 27 35, 1914 Reihe 84— 52

do. 8 Cassel. Sbskr. S. 22-25 4 do. Ser. 28 do. Ser. 27 do. Ser. 28 do. Ser. 29, unk. 39 Hannoversche Prov. Ser. 9, get. 1. 8. 24 Dberhess. Brovꝛh uk. 26 do. do. 1918, 1914 Ostpreuß. Prov. Ag. 12 n,, , n, do. Ausgabe 16... do. Ausg. 14. Ser. 4 do. do. do. do. 14, Ser. 3 do. A. 1894 18907. 1800

do. Ausg. 14 39

Rheinprovinz 23, 23 6 do. 1090009 u. 5005 6 do. feine 46 Sch fi sche Prov. A. tz do. do. Ausg. 9 do. do. Ausg. 5 Schlesw.⸗Holst. Prov. Ausg. 124 do. do. Ausg. 16 u. 11 do. do. Ausg. 9 do. do. Ausg. 9 do. do. 1907— 9 do. do. Ausg. 6 u.] do. do. 96, 02, 08, ek. 1. 16. 28 do. Landes klt. Rtbr. do. do.

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Kreisanleihen.

Anklam. Kreis 1901.4 n, Kreis ol) do. 0. 1919 4 Haders leb Kr. 10 uv M4 Lauenbg. Kreis 1919. 4

4

Lebus Kreis 1910...

Dffenbach Kreis 19194

1.4.1

Deutsche Stadtanleihen.

Aachen 22 A. 23 u. 24 do. 17, 21 Ausg. 22 Altona

do. 1911, 1914 Aschaffenburg. .. 1901 Harmen 9], rz. 41 40 do. 1964. 08, ek. 1.8. 24 1822 *

BSinsf. 86 - 16 4 d 1919 unk. 80 1920 unk. 31 1932 Ausg 1 1927 Ausg. 2 1886 1690 1888 1904. S. 1 „Groß Verh. 1919 do. 1820 Berl. Stadtsynode 99. 1806, 12, get. 1. J. 24 do. do. 1899, 1904. 1906. get. 1. J. 24 Bonn 191 M, 1919

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Deutsch⸗Eylau .. 1907 Dresden Duisburg do 18899 97, 99 do. 1913

do 1896. 08 Düren H 18989, ] 1901 ds. 861851 w Düsseldorf 1900. 98. 11. get. 1. 8. 24

do. 1909. get. 1. 8. 24 Elbing 98. 9, gf. 1.2.24 do. 1918, get. L. J. 24 do. 1968 gel. 1. 2. 24 Em den os H. 4k. 5. 24 Erfurt 1893. 91 M. os, 1910. 14, gek. 1. 10. 26 do. 1893 01M gf. a3

do. 16. Ag. 19 (ag. 20 Flen z burn 1e M, gk. 24 Frankfurt a. M. 23 * do. 1910. 11 get. do. 1513 do. 19 (1.3. Ausg.) 16920 (1. Ausg.), get. do. 1859, get. do. 1961 Frankfurt O. 14 ukv. 2s do. 19191. u. 2. Ausg. raustadt reiburg t. Br. 1813 1920 ukv. 1925 1991

Gießen 1907, 09, 12, 14 do.

in, 1928 Hagen Halberstadt 1813, 19 Halle. .. 1909, 06. 10 1819 1862 . 19800 Heidelbg. 07. ak. 1. 11.2 da. 1963, gek. 1. 16. 28 Heilbronn ... 1897 M Herford 1916, rückz. 39 Kön. 1922 unk. 33 1919 Abt. 3 1919 unt. 29 1920 unk. 30 h 1922 Konstanz o2, gel. 1. 9. 23 Krefeld... 1901, 1909 do. 06, 9], gef. 868.8. 24 da. 1913, gel. 30. 5. 2 de. S8. 0103. gk. 30.65. 24 Sangensalza.... 1963 Lichten berg( Bln) 1913 Ludwigshafen.. 1906 do. 1899, 94, 1909, 0902 Magdeburg 1913. 1. - 4. Abt. uv. 31 do. Stadt⸗Bwfd br. R. 1 KRainz 1927 Lit. CG do. 1827 Lit. M do. 19 Lit. . V. uk. 29 do. 20 Lit. M unk. 890 Mannheim do. 1914, gek. 1. 1. 34 doe. 1961, 1808, 1807, 1808, 12, gek. 1. 1. 94 do. 151. ö bo. 19 IIA. gf. 1.2.28 do. 1920, gel. 1. 11. 25 do. 1888, gek. 1. 1. 24 do. 1897. 85, gk. 1. 1.24 do. 1904, 1908 get. Merseburg 18901 Mühlhausen i. Thür. 1919 VI Müllheim (Ruhr) 1999 Em. 11, 18, ut. 31, 35 do. 1914 do. 1919 unk. 30 München do. 1918 NM. Gladbach 1M, uss nster 08. gk. 1. 10.23 do. 18987, get. 1. 10. 25 Nordhausen ... 1808 Nürnberg do. 1920 unk. 86 do. 1803 Offenbach a. M. 1920 Oppeln o2 M, gk. 8 1.1.24 Pforzheim 91, oJ, 10, 1912, 1920 do. 98, 08, gek. 1. 11.23 Pirmasens 99, 30.4. 34 Plauen os, gek. 30. . 94 do. 1903 Potsdam 18 M gk. 1.7.24 Quedlinburg 1905 M Regensburg 1908, 09 do. 9 M. 01 08, 08 do. 1889 Rem scheid 00, ak. 2. 1.23 Rheydt 1889 Ser. 4 do. 1918 M do. 1891 Rostock .. 1919, 1920 do. 81,84, 03, gk. 1.7.24 do. 18695, gek. 1. 7. 24 Saarbrücken 14 8. Ag. Schwerin i. R. 18897, gel. 1. 5. 24 Spandau os M., 1. 10.285 Stendal ol, gek. 1. 1. 24 do. 1908, gek. 1. 4. 24 do. 1908, gel. 1. 4. 24 Stettin V ...... 1925 Zinsf. 5 15 4 Stoly t. Bomm... * Stuttgart 1996, Ag. 19 Trier 14.1. u. 3. A.. uk. 25 do. 1919, unk. 890 Viersen 1901, gk. 2. 1.24 Weimar 1868 gk. 1. 1. 34 Wies had. 1908 1. Aug⸗ gabe, rilckz. 1937 do. 1920 1. Ausg., 21 2. Ag. geb. 1. 10.34 do. 18 Ag. 19 1. u. II. ek. 1. J. 24

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Deutsche Pfandbriefe.

(Die durch“ gekennzeichneten Pfandbriefe stud den von den Landschaften gemachten , . als vor dem 1. Januar 1918 ausgegeben anzusehen.) Gekündigte und ungekündigte Stüc. und unverloste Stücte. 88 p Calenberg. Kred. Ser. D , . (gek. 1. 10. 26, 1. 4. 245 36d Kur⸗ u. Neumärl. neu 4. 34, 33 Kur⸗ u. Neumärt! Kom. ⸗Obl. Vm. Deckungs besch.

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4. 8, 8h Pomm. Neul. für Kleingrundbesitz, ausgestellQt

4. 38, 33 Pomm. Neul. Kleingrundbesi 4. 38 33 Sachsische, ausge⸗ stelll bis s1. 12. 17 1 *. . 3 43 Sach landsch. Kreditnerb. 4. 39 Schles. Altlandschaftl. (ohne Talon 4. 39 33 Schles. landschaftl. A, G. DM, ausgesi. bis 24.6. 17 4. 8x. az Sch les. lan dich. . G. D 4, 39 13 Schleswig⸗Holstein Id. Areditv. M ausg. b. 31.12. 17 1. 38, 39 Schlesw.-⸗Hst. l8 Kredit 4. 389 34 Westfal bis 3. Zolge, auigestellt biz 31. 128. 11... f. 8b a 4. 8. 38 Westfalische b. 8. Folge *, 8E 37 Westyr. Ritterscha fil. Ser. I= II m. Decungabesch. bis 11. 18. 17 . 386 33 We styr. Mitterschaft!. Ser.

Ser. I- Il

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ausgeste lt biz 31. 12. 1917. 1X 386 34 Reue Berliner. TB randen b. Sꝛadtschafts bri Vo rtri eg a stucke⸗ 15 da NM. (Ya friegs i de z . Ohne Zins scheinbogen u. ohne Erneuern gsschein. Den tsche Ffandhries⸗ Anf. Bosen Ser. 1 bis 8 unk. 89-344 1.1.7 Westf. Pfandbriefam . 11.7

Hausgrundstücke

Deutsche Lospapiere.

Augsburg. 7 Guld.-8. 4x.

Braunschw. 29 Tlr.- 8. . 8

mburg. 80 Tlr.⸗S. 2 1.3. 4A. Sti ——

chs⸗Mein. 161d.8.

Ausländische Staatsanleihen.

Die mit einer Rotenziffer versehenen Anleihen werden mit Zinsen gehandelt, und zwar

Seit 1. 4. 19.2 1. 8. 18. 1. 6. 19. J J i,, n , n ,,, ,,,, Für sämtliche zum Handel und zur amtlichen Sörsen⸗ notiz zugelassenen Rn fstschen Staatsanleihen sindet gegenwärtig eine amtliche Preistetietzung

nicht statt.

1. 1. 18. 6 8

Sern. Kt. M. 67 kv. 8 Bosn Espß. 145 8 3856 do. Invest. 142 8 36.25 3 de Land de in g . 1 2

do. do. M2 na. T. 1. & do. do. Sz m. T. i. Bulg. G. Hyp. 92 25er Ar. 211561 bis 246560 do. Ser*r. 1218661 bis 186550 ds. 2er Rr. 6 15851 bis 85680. 1er Nr. 1-099090 Dän ische St.⸗A. 97 Gg nytische gar. . Sp do. priv. i. Fra. do 28009, 125903 r do. 2809, 800 Fr. Els.-Lothr. dente inn! St. ⸗Eisb. riech. I Mon. do. 8) 1881-84. do. sz Pir.⸗Lar. 90 do. M Gold⸗R. 89 Ital. tent. in Lire da. amort. S. 8. 4 in Lire Mexikt. Anl. 90 5 f. do. 53 abg. d do. 190 431in - Æ do. 1994 45 abg. Norw. St. 94 in da. 1888 in Dest. St.⸗ Schatz 14 angem. St. * do. do. 189148 do. am Eb. -A. da. Goldrente 10006uly. Gd. * do. do. 200 6 do. 1000 6uld. G.“ do. 2006uld * de. Kronenr.“, !! do. kv. R. in K. * do. do. in K.! do. Silb. in fl* do. Papierr. in flůas Portug. 8. Ses; ö Rumän. 0s m. T. 2 do. 18 ukv. 241 do. 89 äuß. i. 4 1 do. 1890 in S616, do. do. m. Talon do. 1891 in A1 do. 18894 in Æ16 do. do. m. Talon f. do. 1896 in Æ 16 4 do. ds. m. Talon f. do. 1896 in 1 do. do. m. Talon f. do. konv. in 4 !1* do. 1908 in 1 do. 1908 in 11 do. 1910 in . 13 Schwed. St. A. 80 do. 1686 in do. 1899 in S160. do. St. ⸗R. 04 i. 46 do. do. 1806 i-. 4 do. do. 1888 Schweiz. Eidg. 12 do. do. da. Eisenb. - R. 90 Türk. Adm.⸗Anl. da. Bgd. E.⸗A. 1 do. do. Ser. 2 do. kons. A. 1890 da. unif. os, 9s Türken Unl. osi⸗4* do. 1998 in 4 do. G6 llobl. 11 S. 1 do. 400 Fr.-Lose Ung. St.⸗R. 181 do. do. 1818* do. 1914 * do 1914 *

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Copen hag. z in. 4 do. 1910-11 in da 18866 in 4. do. 18858 in A Erotosch. 1906 3.1 Liffab. 8s S. 1. * do. 09 A Most. abg. S. 25. 27, 28, 3590 Rbl. do. 1900-169. Most. abg. S. 30 dis 33 sGeo dbl. Rost. 1900-1009. do. S. 32, 28 26. 39, 80 Nbl. do. 1906 166. lhaus. i. E. a6. 7, 138 M., 1919 Posen oo Hs os gl. do. 24. 08, gel. 24

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do do. Rr-Ber. S. v Finnland. Hyp⸗B. Iütländ. Vdl. gar. 2 do. Kr. . S. 5 i. 8 4 do. da. S. 5 in K 3 do. do. S. s in K 8 Kopenh. Hausbes. Mex. Sew. Anl. 19. gesa mi fob a Ig i f do. 43 abg. Rrd. Bf. Wib. S, Rorweg. Hun. 867 Deß. Erd- . v. Sz f Best. U. . B. S. 2, 3 Poln. Pf. 8000 R. do. 1909 1069 . Posen. Prov m. T. da. 1688, 83, 886, 88, ol m. T.

do. 1883 m. T. Raab⸗Gr. P. -V. “* do. An rechtsch. fr Schwed Hy. Jdu w do. 76 in. 4 kündb. do. Hyy. abg. 78 do. Stidt.⸗Pf. 83 do. da. 02 u. 94 do. Do. 1906 Stock. Intgs. Psd 1852, 86, 87 in K. do. do. 1884 in8. Ung. Tem. ⸗Bg ig. do. Bod. ⸗Kr.⸗Pf. du. do. i. Kr. de. do. Reg. ⸗Pfbr. 4 do. Spk. 1. a *

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Braunschw⸗ Hannov. Hyp.⸗Bk.

Pfbr. Ser. 1 26 do. do. Tom m ⸗Obl. v. 1928 * n, , , dn, do. 0.

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rankf. Pfandbr.⸗Bank Pfdbr.

Ser. 43. 44, 46 —- 5

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Goth. Grdkr.⸗ Bk. Bfd. Abt. 2-20 * do. do.

do. Komm.⸗Obl. Em. 1 Famburger Syp - Bant Pfdbi,

Ser. 301 - 830 (27 M* do. Ser. 691 13 do. Ser. ann. Bodkr. Bt. Pfd. Ser. 14167 296 do. Komm.» Obl. Ser. 1 Mecklbg. Hyp. u. Wechs. Ban Komm. ⸗Obl. Ser. 1 Meckl. - Str. Hyp.⸗B. Pf. Ser. 1-* Meininger dyp.⸗Bant Em. 1-17“ do do. Präm.⸗Pfdbr.“ Pfdbr. Em. 18 o. Em. 19

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v. 1923 * Ser. 1-190.

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Ausländische Stadtanleihen.

ᷣV R. 1. 10. 20, * S. 1H. C. L. 1. 17, S. æ i. &. 1. 7. 11.

Sonstige ausländische Anleihen.

*.

Pfandbriefe und Schuldverschreib. deutscher Synothekenbanken.

Aufwertungs berechtigte Pfandbriefe u. Schuldverschr. deutsch. Hypoth.⸗Bl. sind gem. Bekanntm. v. 26.83. 26 ohne insscheinbogen u. ohne Erneuerungsschein lieferbar. (Die durch gekennzeichneten Pfandbri verschreibungen sind nach den von den gemachten Mitteilungen als vor dem 1. Januar 1918 ausgegeben anzusehen.) Bayerische Hyp. u. Wechselbank verlosb. u. unverlosb. V(389 M* Berl. Hyp.⸗Bk. Kom.⸗Dbl. S. 1.2* ö

e u. Schuld ellschaften

1320 . 0, Sd a 29 6

eides nicht erteilen, dagegen die vom preußischen Justiz⸗ , wenige wn, n. . se, bo, swäter aus gegeben res lau 180 . 1800 o. Sold. Cf H] do. Komm. Obl. Ii I

Abg. Jacobs (Soz. wirft dem Abg. Sobottka (Komm.) lügenhafte Ausführungen vor und erhält dafür eine Rüge vom Präsidenten. Zum Beweise für seinen Vorwurf bringt der Redner einen . Beschluß des Betriebsrates der Staatsgruben von Recklinghausen zur Kenntnis, der wieder vom Ubg. Sobottka (Komm) als „lügenhaft“ bezeichnet wird und der eine Rechtfertigung des Verhaltens? der soztaldemokratischen und

Mit Ausnahme der durch Sperrdruck hervorgehobenen Reden ber Herren Minister, die im Worilaute wiedergegeben sind.

entwickelt habe, konzediert und andererseits mit Rücksicht auf diese Vorlage im Ausschuß von einer capitis diminutio des Richter— standes gesprochen und sogar von einer Verfassungswidrigkeit der Vorlage geredet hat. Meine Damen und Herren, davon kann nicht die Rede sein, und mein Kommissar hat in den Ausschuß⸗ beratungen, wie ich glaube, die Bedenken und diese Vorwürfe schon ausgeräumt. Ich gebe zu, daß die Stellung der Staats

anwaltschaft, wie sie von uns gedacht ist, etwas Neuartiges dar⸗

ministerium beantragte Strafverfolgung des Abg. Grafen v. Helldorf (Völk. wegen fahrlässiger Körperverletzung genehmigen.

Nach 16 Uhr vertagt sich das Haus auf Donnerstag, den 1. Dezember, 13 Uhr: 8. Beratung des preußischen Besoldungsgesetzes und Fortsetzung der zweiten Beratung der Landgemeindeordnung.

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ag Preußische Ost⸗ u. West⸗.

39 Rh. . We stf. agst. b a1. 12. 17 Sächsische, agst. b. 31.12. 17 Schlestsche agst. b. 81. 12. 17

aus gest. b. 1.12. 17 do. später ausgegeben

do. später auecaegeben do. später ausgegeben do. später ausgegeben

I. Holst. agst. b. 31.12. 17 o. später ausgegeben

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Charlottenburg os, 12

II. Abt. 19 do. 190, get. 2. 1. 24 , K 1919

Coburg

Cottbus 1909 M, 1913 Darm stadt

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Nr. 1— 484 6260

* 7 landschaftl. Zentral 4. 38. 35 Ostpreußische M. aus⸗ gegeben bis 31. 13. 17 4, 39, 3 4 Ostpreußische 13 Ostpr. landschaftl. Schuldv. 4, 389, s 3 Pommersche, aus⸗ gestellt bis 31. 12. 17... ... 4, Sz, 8 Pommersche .. .....

4438.33 Kur⸗ u. Reum. Kom. -⸗Obl. —— 4, tz. 3 landschaftl. er, m. Deckungsbesch. bis 31. 12. 17

do. St. MR. 1910 * do Kron. ⸗Rente? do. St.⸗R. J inst.

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S8. Nr. 82 87 u. vo, sämtlich mit neuen Bogen der Caisse⸗ Commune. *

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do. do. Grundrent. S. 2 u. 3* Norddtsch. Grundkred.⸗Bf. Pfdbr. Ser. 8 - 19 12, 7b 6

s- 169) * Bt. Pfdbr.

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Ser. 2 Ser. 21 Ser. 22 Obl. (4 Em. 2