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Prenhicher Staatsrat. Sitzung vom 23. November 1927. (Bericht d. Nachrichtenbüros d. Vereins deutscher Zeitungsverleger.)
Der Staatsrat stellte in seiner heutigen Sitzung zunächst fest, daß an die Stelle des verstorbenen Mitglieds Reinhard (Ztr.) sein bisheriger Stellvertreter Gauleiter Kregel als ordentliches Mitglied in den Staatsrat eintritt und an dessen Stelle Landrat Frhr. v. Fürstenberg als Stellvertreter nachrückt.
Zu der förmlichen Anfrage Dr. Sturm (Arheits gem.) üher die erhöhte Besteuerung des Gewerbebetriebes im Umherziehen, hat der Vertreter der Staatsregierung im Ausschuß erklärt, daß die Staatsregierung das bestehende Gesetz nachprüfen werde, wenn feststeht, wie die Gewerbesteuer für das stehende Gewerbe endgültig festgesetzt ist. Die Ver⸗ abschiedung des Reichsrahmengesetzes müsse also abgewartet werden. Mit Rücksicht auf diese Erklärung wurde die Anfrage für erledigt erklärt.
Zu der Ausführungsanweisung zur Verordnung über Aenderung des Diensteinkommensgesetzes für die Lehrer der Berufsschulen hält es der Staatsrat für erforderlich und der Uehung in der gemeindlichen Verwaltung entsprechend, die Zinsen und Tilgungsbenäge für Neu⸗ und Umbauten sowie für umfangreiche Neuerrichtungen zu den laufenden Unterhaltungskosten zu rechnen und äußert sich gut⸗ achtlich dahin, daß die entsprechenden Schulbeiträge auch für diese Kosten erhoben werden dürfen.
Zu der Verordnung vom 8. August 1927 über die Be⸗ laggung der gemeindlichen Dienstgebäude und der Schulgebäude wird der Ausschußantrag, Einwendungen nicht zu erheben, angenommen, nachdem die Arbeitsgemeinschaft in einer kurzen Erklärung ihre Ansicht dahin zum Ausdruck ge⸗ bracht hatte, daß die Verordnung eine Kompetenzüberschreitung bedeutet.
Gegen die Einbeziehung des Gutsbezirks Wörmlitz und der sogenannten Rabeninsel in den Bezirk der staat⸗ lichen Polizeiverwaltung Halle / Saale durch Beschluß des Innen⸗ ministers wurde Einwendung nicht erhoben.
Zugestimmt wurde auch einer Ergänzung der Ziffer 11 der Vorschrijten für den Gewerbebetrieb der Personen, die fremde Rechtsangelegenheiten besorgen, dahin, daß diesen Vorschriften nicht unterliegen sollen, die von den Industrie⸗ und Handelskammern beeidigten und öffentlich an⸗
estellten Bücherrevisoren, solange sie ein von der zuständigen bu ele und Handeleskammer vorgeschriebenes Buch führen und von ihr in der Geschäftsführung beaussichtigt werden.
Die westfälische Eingemeindungsvorlage wird erst heute zur Beratung kommen.
Parlamentarische Nachrichten.
Der Aeltestenrat des Reichstags beschäftigte sich in seiner gestrigen Sitzung mit dem Arbeitsplan des Reichstags für die nächsten Wochen. Es wurde beschlossen, auf die Tages⸗ ordnung der Sitzungen vom Donnerstag und Freitag das . über den Reichswirtschaftsrat, ein neues Telegraphengesetz, da Gesetz über die Krankenversicherung der Seelente und das Aus- lieferungsgesetz zu setzen. Dann soll vom Sonnabend bis Mittwoch nächster Woche einschließlich eine Pause in den Plenarsitzungen statifinden, um dem Haushaltsausschuß die Möglichkeit zu geben, während dieser Reit die Besoldungsordnung in erster desung zu erledigen. Der , müßte gleichzeitig das Mieter⸗ chutzgesetz bis dahin erledigt haben, da die Dauer des alten Ge⸗ etzes am 31. Dezember abläuft. Am Donnerstag nächster Woche oll die Wirtschaftsinterpellation der Sozialdemokraten, die sich auch mit der Rede des Reichsbankpräsidenten Dr. Schacht be⸗ schäftigen wird, zur Beratung kommen. Zwischen Reichsregierung und Reichstag en Uebereinstimmung darüber, daß die erste Lesung des Etats bestimmt noch vor Weihnachten stattfinden soll.
Der Haushaltsausschuß des Reichstags setzte gestern unter dem Vorsitz des Abg. Heimann (Soz) die Be— ratung der neuen Besfoldungsordnung fort bei der Be—⸗ soldungsgruppe 7 (2350 bis 3400 RM). Beschlossen wurde vorher eine Zusammenstellung der bisherigen Beschlüsse. Eingegangen ist ein Schreiben des Reichsfinanzministers mit eiligen Anforderungen ö. einen Neubau des Finanzamtes in Pforzheim.
ors. Abg. Heimann (Soz.) forderte die Regierung zur Vor— lage eines Bauplanes auf, was ,, zugesagt wurde. Diese Vorlage wird demnächst auf die Tagesordnung lommen. 5 der Besprechung zur Gruppe J empfahl der Abg. Stein = o pf (Soz.) laut Hrrich des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zelinngsverleger den Altassistenten usw. noch die Mög— ai ur Ablegung der 6 zu geben und mög⸗ lichst allen Beamten der Assistentenlaufbahn alter Art Gelegenheit . Ablegung dieser Prüfung zu geben. Abg. Groß Geng eantragte nemens der Regierungsparteien eine Fassung, wong allen Sekretären, nicht bloß solchen f bestimmten heraus⸗ ehobenen Stellen, die Möglichkeit zum Au , . herausgehobene tellungen gewährt wird. Abg. Torg ler Eomm.) beantragte, die „technischen Sekretäre“ in die Besoldungsgruppe A 5a ein⸗ zugruppieren. Ein Vertreter des Reichsinnen— ö isters erläuterte die Stellung dieser Beamten und verwies 6. die Einzelheiten auf die kommende Etatsaufstellung Abg. ucke (Wirischaftl. Vgg.) forderte für die Beamten in der Be- oldungsgruppe A 7 Epitzenstellung, für die Gruppe A de im erhältnis 2: 1 herbeizuführen. A 9 Groß (entr) beantragte namens der Regierungsparteien: bei den Gehaltssätzen der Be= nnn. A 7 hinter „3400“ noch die , , n „3500 leichsmark anzufügen und dementsprechend bei der Gruppe A6 eine Gehaltsstüufe „3600 A“ e fe , also beide Gruhhen im Endgehalt um 100 A zu erhöhen. inisterialdirigent We ver erklaͤrte, die Regierung würde gegebenenfalls bereit sein, hier ent= sprechend dem Antrage der Regierungspgrteien zu helfen, aber eine endgültige Stellungnahme müsse sie sich vorbehalten bis ö. die Gesamtauswirkung aller Beschlüsse des Ausschusses übersehen lasse. — Die Beratung wandte sich ar Gruppe 6 (2499 bis 3500 Reichsmark). Dabei wurde nochmals die Frage einer Besser⸗ einstufung der Beamten beim Kanalamt durch die Abgg. Stein kopf (Soz) und Brüninghaus (D. Vp. und Torgler Komm.) aufgeworfen. Ministerialrat Söldch, Ministexialdirigent ärtner . Vertreter des Sparkommissars) und Ministexial— rat Ziegelasch legten die Gründe für die gegenwärtige Ein—⸗ . im einzelnen dar. Abg. Alle kotte (Zentr.) erklärte, aß man jetzt bei der Bemeffung der Besoldung das frühere , , , mehr und mehr verlasse und * Abstufung de Gehälter nach der Leistung übergehen wolle. ie Post sei ge wärtig in einem Uebergangsstadium, das erst — müsse Warum woll man den altbewährten Beamten hier die Besserstellung nicht gönnen? Abg. Steinkopf (Soz) sah eine Inkossequenz darin, daß man den Maschinenbetriebsleitern am anal die frühere Gleichstellung mit den Postobersekretären entziehe. Diese Telegraphenobersekretäre hätten seiner Meinung nach nicht eine höhere Funktion auszuüben als diese Kanalbegmten. Auf eine weltere Anfrage an den Sparkommisfar, wie er sich zu diesen Fragen stelle, erwiderte dessen Stellvertreter Ministerialdirigent
Gärtner: Der Reichssparkommissar hat zur Frage der Ein⸗ stufung der . keine Stellung nehmen können, weil die Prüfung der Postverwaltung erst begonnen hat. Es ist mit Sicherheit anzunehmen, daß die Durchprüfung des Reichsspar⸗ kommissars auch zu Folgen auf personellem Gebiete führen wird. — Nach einer kurzen Aussprache zur Geschäftsordnung wurde der Vorsitzende Abg. Seim ann (Soz.) gebeten, im zurzeit tagenden Aeltestenxran den Wunsch vorzutragen, die nächste Woche von Plenarsitzungen freizulassen, um den Ausschüssen die Beendigung ihrer Arbeiten zu ermöglichen — Bei den Gruppen 5 (65a: 2800 bis 4200 RM, 5b: 23300—– 4200 RM, 5e: Revierförster und örster wie in den Ländern) bemerkte auf eine Anfrage des Abg. n. (Soz.) der Ministerialrat Sölch, daß die Ministerialkanzleisekretäre den Kanzleiaufsichtsdienst auszuüben hätten, nicht aber Verwaltungsdienst machten. — Es solgte Gruppe 4e (2800 42090 RM). Abg. Heimann (Soz.) be⸗ richtete, daß der Aeltestenrat nur den Sonnabend, Montag, Dienstag und Mittwoch von Plenarsitzungen freilassen wolle; der Aeltestenrat empfehle, ausnahmsweise wegen der prekären Lage der Besoldungsvorlage auch eine Sonntagsarbeit einzufügen, ent⸗— weder am Sonntag vormittag oder nachmittag. Abg. Dr. Cremer (D. Vp) beantragte über die Sonntagsitzung erst am Freitag zu beschließen; jedenfalls nicht während der Gottes⸗ dienstzeit eine Sitzung abzuhalten. Abg. Mülü/ler⸗ Franken (Soz.) forderte sofortige Entscheidung. Eine Sonntagssitzung wurde be⸗ ef n. Die Zeit soll später festgesetzt werden. Abg. Groß (gentr) begründete sodann folgenden Antrag der Regierungs⸗ arteien zur Besoldungsgruppe A 4e: „1. Im Rahmen der Ver⸗ 'n des Reichsministers der Finanzen vom 25. Juni 1926 über die Zulassung von Sekretären (Assistenten alter Ordnung) zur Sonderprüfung entstandene Härten auszugleichen. 2. Denjenigen Beamten, die nach dem am 51. März 1920 geltenden Laufbahn bestimmungen zwar bis 31. März 1920 in die frühere Assistenten⸗ laufbahn eingetreten sind, aber nach den Bestimmungen üher die Ablegung der Sonderprüfung (Ergänzungsprüfung für die Be⸗ soldungsgruppe A VII b alt) nicht zugelassen werden durften, in den Grenzen des sachlichen Bedürfnisses die Möglichkeit zur Ah⸗ legung der vollen Prüfung für den gehobenen mittleren Dienst u geben.“ Ministerialrat Sölch wies auf die Verfügung vom 5. Juni 1927 hin, wodurch noch 2000 bis 3000 solcher Sekretäre geprüft und, soweit Stellen vorhanden gewesen wären, in Be⸗ aldungsgruhhe 7 befördert worden seien. Im Rahmen dieser Verfügung sei die Regierung weiter bereit, sich herausstellende Härten auszugleichen, aber an der dort gezogenen Grenze müsse festgehalten werden, um diese Sonderprüfungen nicht zu ver⸗ ewigen. Abg. Lucke (Wirtschaftl. Vereinig) empfahl einen An⸗ trag, in der Besoldungsgruppe A 4e das Endgehalt auf 4400 RM ) erhöhen und zu best'mmen: Alle für die alte mittlere Lauf⸗ ahn (Assistenten alter Art) angenommenen Zivilanwärter und die für diese Laufbahn vorgeprüften und förmlich vorgemerkten Militäranwärter sind noch zur Sonderprüfung zugelassen und im Falle des Bestehens in die Besoldungsgruppe 4e einzureihen. Abg. Steinkopf (Soz) begründete u. a. den Antrag, die Gruppe A 4e überhaupt zu streichen und die in ihr eingestuften Beamten in die Besoldungsgruppe A 4b mit einem Gehalt von 2800-4200 RM einzureihen. Er bitte doch die Regierung, den Assistenten alter Art noch einmal entgegenzukommen Auf eine weitere Beschwerde des Abg. Torgler (Komm) erwiderte Ministerialrat Ziegelasch: Ich habe schon mehrfach erklärt, wir haben einen Ueberstand an gehobenen und mittleren Beamten, der die nicht für die Postverwaltung e nn Besoldungsordnung der Post zwangsläufig aufgedrängt habe. Infolgedessen sei die Verwaltung genötigt gewesen, diese Beamten mit Diensten zu beschäftigen, die sonst nur die leisteten, die die Prüfung nicht abgelegt hätten. Abg. Schuldt (Dem) trat für die Beamten ein, die keinen Heeresdienst geleistet hätten, sie seien doch zwangsweise in der . festgehalten worden und seien so an der Ablegung der onderprüfung verhindert worden. (Widerspruch. Redner empfahl seinen Antrag, die Gruppe Ade im Endgehalt auf 4100 Reichs— mark zu erhöhen und hier einzustufen die am 30. September 1927 vorhandenen Beamten, die für die Laufbahn der Assistenten a. A. vorgeprüft, vorgemerkt oder förmlich geprüft wären. — Die Be⸗ ratung wurde unterbrochen, um die seit Gruppe 8 rückständigen Abstimmungen vorzunehmen. Unter Ablehnung der anderen Anträge wurde angenommen bei Gruppe As der Antrag der Regierungsparteien: die Reichsregierung zu ersuchen, bei Auf— tellung des Haushaltsplans durch Umwandlung von Planstellen in der Besoldungsgruppe A8 in FPlanstellen der Besoldungs⸗ gruppe A7 die Beförderungsmöglichkeit der Assistenten bei den einzelnen Reichsverwaltungen nach Maßgabe des sachlichen Be⸗ dürfnisses zu verbessern. Damit wurde die Gruppe 8a genehmigt. Bei Gruppe 7 wurde genehmigt der stizzierte Antrag der Re⸗ gierungsparteien über die Sekretäre im Kanzleidienst uswm, des⸗ gleichen die Beträge der Regierungsparteien, die Besoldungs⸗ gruppen A7 und A6 im Endgehalt um 100 Reichs mark auf S500 bzw. 3600 Reichsmark zu erhöhen. In der Besoldungs⸗ gruppe A5b wurde unter Reichswehrmimisterium, Marine statt Oberschiffskammerverwalter bei den Werften. Oberordnungs⸗ meister bei den Werften, Oberinstrumenten⸗ und Kartenverwalter bei den Werften“ gesetzt: „Betriebsleiter bei den Werften“. Es folgte die Weiterberatung zur Gruppe A4e. Abg. Harmony (D. Nat.) begründete nochmals den Antrag der Regierungs⸗ parteien über die Sonderprüfung. Abg. Morath (D. Vp.) unterstützte namentlich im Interesse der Reichsbahnbeamten die se Entschließung. Er E als selbstverständlich voraus, daß die Regierung diese Entschließung lohal durchführen werde. Abg. Stein kopf (Soz.) behielt sich vor, statt der Entschließung der Regierungsparteien und seiner eigenen noch etwas weiter gehenden ähnlichen Entschließung eine Gesetzesvorschrift zu begn= tragen, sonst erreiche man nichts bei der Reichsbahn. Auf Be— fragen des Abg. Schuldt⸗Steglitz (Dem) erwiderte Minifterialrat Sölch: Die Sonderprüfung sei nicht im Etat, sondern durch den Beschluß des Reichskabineits vom 9g. März 1921 eingeführt worden. Wenn eine Verzahnung hier vermißt werde, so frage er, welche Beamten man denn dafür im . habe. Die Ver⸗ zahnung solle nicht im Wege von Dienstaltersstufen vor sich gehen, fondern nur, wo besondere Dienstleistungen sich heraus⸗ höben. Die Entschließung der Regierungsparteien werde, wenn . angenommen werde, durchaus loyal durchgeführt werden. bg. Seiffert (V. A) hesprach die angeblichen Zu⸗ sagen an die Lokomotivführer. Ministerialrat Sölch erwiderte, daß auch die Reichsbahn die übergetretenen Lolomotivführer nicht zur Sonderprüfung zugelassen habe. — Die Sitzung wurde auf heute vertagt.
— Im Reichstags ausschuß für die Strafrechts⸗ . wurde gestern, nach dem Bericht des gig ache n des Vereins deutscher Zeitungsverleger, mit überwiegender Mehr⸗ heit der ö 66 angenommen, nach dem das Gericht, wo es das Gesetz vorsieht, dem Verletzten und dem, auf dessen Verlangen die Straf⸗ verfolgung eingetreten ist, gestatten kann, die Verurteilung auf Koften des Verurteilten öffentlich bekannizugeben. Umfanß und Art werden in der Entscheidung bestimmt. Von der Befugnis zur Bekanntmachung muß innerhalb eines Monats Gebrauch gemacht werden. 52 sieht die Einziehung von Sachen und anderer Ver⸗ mögensteile vor, die zur * ehung einer strafbaren Handlung gebraucht oder durch eine strafbare 4 hervorgebracht worden sind. Gehören sie weder dem Täter noch einem Teil⸗ nehmer, so können sie nur eingezogen werden, wenn es das Gesetz ausdrücklich vorsieht. Abg. Koenen (Komm) gab zu, daß dieser Paragraph seine Berechtigung habe, soweit Waffen usw., die zur Tat gebraucht seien, eingezogen werden sollen. Die Kommunisten hätten aber doch die Streichung dieses 8 562 beantragt, weil Künstler, wie Maler, Schriftsteller usw. durch k ihrer nur einmal vorhandenen Schöpfungen chwere Verluste erleiden würden. Abg. Rosenfeld (Soz gab der Befürchtung Aus druck, daß auf Grund der in diesem Baragrgphen Ein⸗ ziehung von Vermögenswerten, Streikkassen der Gewerkschaften
eingezogen würden, wenn im Zusammenhang mit einem Streik strafbare Handlungen hegangen würden Abg Dr. Schetter (Zentr) trat einer solchen Auffassung entgegen. Kein Richter werde den f 52 so auslegen, daß zur Durchführung eines Streiks angesammelte Fonds dazu bestimmt seien, strafbare Handlungen u begehen. Wen er? direktor Dr. Bum ke wies darauf hin, aß die Einziehung von Sachen und Vermögenswerten, die zur Begehung einer strafbaren Handlung gebraucht a oder bestimmt waren, nur unter der Voraussetzun zugelassen sei, daß die Sachen oder Vermögenswerte dem Täter oder Teilnehmer der strafbaren Handlung gehörten. Schon hierdurch werde , , . daß, wenn bei Gelegenheit eines Streiks von einzelnen Teilnehmern am Streik strafbare Handlungen begangen würden, die Ver⸗ mögenswerte der den Streik unterstützenden Gewerkschaften der Einziehung verfallen könnten. Außerdem aber werde in einem solchen Falle auch die Voraussetzung, daß die Gelder zur Begehung der strafbaren Handlung gebraucht oder bestimmt gewesen seien, nicht gegeben sein Abg. Dr. Rosenfeld (Soz.) gab sich mit diefen Erklärungen nicht zufrieden. Sei die Gefahr für die Ein⸗ ziehung der Streikkassen bei regulären Streiks schon groß, so werde sie noch größer bei sogenannten wilden Streiks. Abg. Koenen (Komm.) sprach im Sinne der sozialdemokratischen Auffassung. Im vorigen Jahre sei eine Streikkasse der Eisenbahnergewerk⸗ schaft beschlagnahmt worden. Abg. Dr wunderlich (D. Vp.) führte aus, daß eine Gewerkschaft ein nicht eingetragener Verei sei und deshalb unter das Gesellschaftsrecht falle. Nach diesem habe ein Mitglied der Gewerkschaft keinen Anteil am Gesellschafts⸗ vermögen Infolgedessen bestehe auch kein Zusammenhang zwischen einem Delikte eines Gewerkschaftsmitgliedes und dem Gesellschafts⸗ vermögen. Abg. Dr. Rosen feld (Soz.) erklärte, vermögens⸗ rechtlich trete die Gewerkschaft nach außen hin nicht in die Er⸗ scheinung. Die Anlage des Vermögens z B. bei Banken und Eintragungen in das Grundbuch geschehe auf den. Namen von Vertrasiensmännern. Auch bei dieser Rechtslage hielt Abg. Dr. Wunderlich (D. Vp.) einen Angriff auf gewerkschaftliche Ver⸗ mögen bei einem Delikt eines Streikenden für völlig J Unter Ablehnung kommnnistischer und sozialdemokratis er An⸗ träge wurde alsdann 8 52 im Wortlaut der Regierungsvorlage angenommen Ohne wesentliche Aenderungen wurden dann auch die s§ 53 und 54 angenommen, die im allgemeinen die Be⸗ stimmungen über die Einziehung aus dem geltenden Rechte über= nehmen Es folgte die Beratung des achten Abschnittes des Ge⸗ setzentwurfs, der die Maßregeln der Besserung und Sicherung um Inhalt hat. Ueber diesen Abschnitt bexichteten die Abgg. zegmann (entr) und Dr. Wunderlich d. Bp). Weiterberatung heute.
Der Kriegsbeschädigtenausschuß des Reichs- tags führte in seiner gestrigen Sitzung. die Debatte über die Heitbehandlungsfrage fort. Bezüglich der Ersatzpflicht des Reichs gegenüber den Krankenkassen für die den Kriegsverletzten ewährte Heilbehandlung kam es, laut Bericht, des Nachrichtenbüros es Vereins deutscher Zeitungsverleger, zu keinem endgültigen Be⸗ schluß. Die Beschlußfassung wurde bis zur zweiten Lesung vertagt. In der Zwischenzeit soll eine Verständigung versucht werden. Zurückgestellt wurde bis zur zweiten Lesung auch die Frage der orthopädischen Versorgung, bei der Uebereinstimmung darüber herrschte, daß eine gewisse Verbesserung der bestehenden Be⸗ timmungen unumgänglich sei. — Eine längere Auseinander- etzung entstand über die sozialdemokratischen und kommunistischen Anträge, die einen gesetzlich geregelten Anspruch der Kriegshinter⸗ bliebenen auf Heilbehandlung auf Kosten des Reiches forderten. Die Vertreter aller Parteien erklärten die gegenwärtige Regelung für ungenügend und äußerten ihre Symapthie zugunsten einer weitergehenden gesetzlichen Regelung dieser Ansprüche. Ein Re gierungsvertreter trat diesen Ansprüchen entgegen. Er erklärte, die Bedenken der Regierung richteten sich gegen den Versuch, Aufgabengebiete der sozialen Fürsorge, die nach der Fürsorgepflichtverordnung und nach Auffassung des Finanz. zusgleichs den Landern oblägen, stückweise wieder auf das Reich zu übernehmen. Die Regierung befürchte des weiteren Rück- wirkungen auf verwandte Gebiete und habe schließlich die größten Bedenken wegen der entstehenden Kosten, die von ihr auf mindestens 29 Millionen im Jahr geschätzt würden. Der Re⸗ gierungsvertreter verwies darauf, daß die Regierung durch die Gewährung von Erziehungsbeihilfen für die Kriegerwgisen die Fürsorgestellen zu entlasten versuche, um ihnen so die Möglichkeit zu geben, auf dem Gebiete der Heilbehandlung der Hinter⸗ bliebenen mehr zu leisten als bisher. — Die Beschlußfassung wurde ausgesetzt. Es soll bis zur zweiten Lesung versucht werden, eine den' Wünschen der Kriegshinterbliebenen entgegenkommende Regelung zu finden
— Der Bilͤdungsausschuß des Reichstags setzte gestern die Beratung des Reichsschulgesetzes bei den Ab⸗ sätzen 5 bis 7 des § 4 (Bekenntnisschule) fort. Nach längerer Aussprache wurde ein deutschnationaler Antrag abgelehnt, wonach die Anstellung technischer Lehrer nur erfolgen soll, wenn die Ve⸗ schaffung dieses Unterrichts auf andere Weise nicht möglich ist. Annahme fand dagegen ein Antrag Dr. R u nkel (D. Vp. ) wonach die Forderung konfessioneller Zugehörigkeit sich nicht auf die im wesentlichen für den technischen Unterricht angestellten oder anzustellenden Lehrkräfte bezieht“. Gegen die Stimmen der Deutschnationalen, der Bayerischen Volkspartei und des Zentrums wurde ein Antrag Rheinländer Zentr. ab⸗ gelehnt, wonach bei Anstellung von Lehrern an Bekenntnisschulen deren Vorbildung den Erfordernissen der Bekenntnisschule ent⸗ sprechen sollte. In der Gesamtabstimmung wurde darauf der ganze 5 4, der die Bekenntnisschule behandelt, mit 16 gegen 12 Stimmen angenommen. — Es folgte die Beratung des 838 über die religionslose Schule. Ergänzend ist noch mitzuteilen, daß zum § auch ein sozialde mokratischer Antrag Annahme fand, nach dem folgender Satz angefügt wird: Auch den Lehrern an den Bekenntnisschulen sind die verfassungs-= mäßigen Rechte der Artikel 136 und 149 Abs. 2 der Reichs⸗ verfassung gewährleistet. Abgelehnt wurden sozialdemokratische Anträge, wonach an den Bekenntnisschulen in der Regel Lehrer des Bekenntnisses unterrichten sollen, für das die Schu le bestim mt ist. Zum Abs. 6 des § 4 beschloß der Ausschuß einstimmig, den Satz: Die Eignung als Lehrer an der Bekenntnisschule wird allein nach der Zugehörigkeit des Lehrers zu der Bekenntnis. gemeinschaft, für die die Schule errichtet ist, bestimmt“. zu streichen. — Tie Abstimmung über den 5 5 wurde auf heute vertagt.
Der St dtebauausschuß des. Preußischen Landtags setzte gestern seine renn, über § 57 fort, der die Beschwerden über Erteilung oder , . von Bau- dispensen regelt. Nach einer grundsätzlichen Erörterung der Zuständigkeitsfrage wurde die Be lußfassung aus esetzt, da ein Vertreter des Ministeriums des Innern nicht anwesend war, Der Ausschuß erörterte sodann grundlegend die Frage der Ein⸗ führung von . in die die öffentlich, rechtlichen Beschränkungen der Baufreiheit, soweit sie nicht auf allgemeinen Bestimmungen beruhen, eingetragen sind. Es wurde angeregt, daß die Baulastenbücher mit den Grundbüchern vereinigt werden sollen. Ein Vertreter des Fust izministe rium s äußerte keine rechtlichen Bedenken, 56 sich aber die Stellung⸗ nahme des Justizministeriums vor. In der Erörterung wurden von . Seiten Bedenken gegen die Einrichtung neuer Bücher sowie gegen die Vereinigung mit den Grundbüchern ge— Kdußert. Von seiten der Regierung wurde auf die Erfahrungen in Baden, Württemberg und Sachsen hingewiesen, wo sich die Baulastenbücher gut bewährt hätten und geringe Kosten ver— ursacht hätten. — Heute werden die Beratungen fortgesetzt.
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zum Deut schen Neichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger Berliner Vörse vom 23. November
Nr. 275.
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Sächs. Mk.⸗A. 23, uk. 26 Württem bg. R. 86-42
Preußische Rentenbriefe. Gekündigte und ungekündigte Stücke, verloste und unverloste Stücke.
4, 89h Branden b. agst. b. 31.12.17 4, 8 do. später ausgegeben 4 33 Hannov. ausgst. b. 51. 12. 17 4, 399 do. später ausgegeben 1875 Hess. Nass. agst. b 3. 12.17 4.395 do. später ausgegeben ö Lauenburger, agst. b. 31. 12.7 1 do. spätet ausgegeben 4. 39 Pomm. ausge st. b. 51.12. 17 4. 9 do. später ausgegeben 4, 39h Posensche, agst. b. 51. 12. 17 4. 39 do. später ausgegeben 4,895 Preußische Ost⸗ u. West⸗ aus gest. b. 31.12. 17
Sh do. später ausgegeben
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Kreditanstalten öffentlicher Körperschaften.
Ohne Zinsscheinbogen u. ohne Dresdner Grund
renten⸗Anst. Bfdbr..
Ser. 1. 2. 5 7 - 10 versch. do do. S. 8. 4. 5 M3g do
do. Grundrentenbr.
Serie 1-3 1.4.10
Sächs. Ildw. Pf. b. S. 23.
26, 27 versch.
do. bis S. 25 31
do. Kredithr. b. S. 22,
2638
do. do. bis S. 253
Frankfurt O. 14 ukv. 25
Fraustadt ...... 1898
Brandenb. Komm. 23 Giroverb. . gl. 1.7.24 89 1.1.7 do do. 19,20. gk. 1.5.34 19 versch. Deutsche Kom. Kred. 20 49 1 do. do. 1922, rz. 28 4 ) Hannov Komm. 1923 do. do. 1922
—
4 .
—
Pomm. Lomm. S. 1u.2
Freiburg i. Br. 1919
NHnnle, 1907
Gießen 1907. 09. 12, 14 d
1 3 4 1 1 1 1 4 1
1 1 do do 1919 1 1 1
71 —
Rur. u Neum. Schuldvs fs 117 I —— Zinsf J — 153. S Hinsf. 6 - 15.
Deutsche Provinzialanleihen. Mit Zinsberechnung.
Brandenburg. Prov. Reichsm 26, db. ab 32 80b 0 Hannov. Prov. RM R. 2 6, 48 u. 5 Bh, tg. 27 4.10 063,5 d do. do. R. 3 6, rz. 108 4.10 865,B 6 do. do. Reihe 6 4.16087, 5b G do. do. Reihe 7 4.1088, 25 6 Niederschles. Provinz RM 1926. rz. ab 82 4.1 — Oberschl. ry. Bl. Gold R. 1, z. 100, ut. 31 8.5 98340 do. Komm.⸗ Anl. 1 Buchst. A rz. 100, uk. 81 Ostpreußen Prov. R M⸗ Anl. 27 A. 14, ut. 32 Sachs. Pr. Reichsmark Ausg. 13 unt. 35 do. Ausg. 14 . do. Ag. 156, uk. 26 do. Ausg. 161.1 . do. Ausg. 16.2 ö Ohne Zinsberechnung. Westfal. Provinz Anl.⸗ Auslosgssch. einschl. 1, Ablösungsschein f. 3. in R 55h a
Heidelbg. 9], gk. 1. 11.25 Heilbronn . . . 1897 M
Herford 1910, rückz. 39 Köln. . 1923 unk. 33 *
Konstanz o2, get. 1.9.25 Krefeld ... 1901, 1909
Langensalza. . . . 1903 Lichtenberg (Bln) 1913 Ludwigshafen .. 19065
Magdeburg 1913.
Mainz 1822 Lir C
Mannheim ..... 1922
Brandenb. Brov. os 11, Reihe 13 — 26, 1912 Reihe 27-33, 1914 Reihe 34— 62 1 1.410 —
do. 1899 39 1.34. — —
Cassel. Ldskr. S. 22-25 4 1.3.5 — —
do. Ser. 26 1
Ser. 27 4
do. Ser. 28 4
do. Ser. 29, unk 30 4
Hannoversche Prov. Ser. 9, get. 1. 5. 24 31
Oberhess. Brov2o uk. 26 4
do., do. 1913, 1914 4
Ostpreuß. Prov. Ag. 12 4
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do. Ausgabe 16...
do. Ausg. 14, Ser. 41
do. 8
do.
do. do. 14, Ser. 3
do. A. 1894, 1897, 1900
do. Ausg. 14. 6
Rheinprovinz 22, 23
do. 10090000 u. 50000
do. kleine Sächsische Prov. A. 6 do. do. Ausg. 9 do. do. Ausg. 5—7 Schlesw.⸗Holst. Prov. Ausg. 12 * do. do. Ausg. 10 u. 11 do. do. Ausg. 9 do. do. Ausg. 8 4 do. do. 1907 — 09 do. do. Ausg. t u. do. do. 98, 02, Os, gek. 1. 10. 23 39 1.2.10 do. Landesklt. Rtbr. 4 1.4. 10 do. do. 34 1.4.10
* gʒ3insf. 86 - 20 4. 8— 183. S 6 — 183.
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Kreisanleihen.
Anklam. Kreis 1901. 4 14.106 — — Flensburg. Kreiz ol do. do. 1919 4 Haders leb. Kr. 10 utv Ma Lauendg. Krels 1919. 4 Lebus Kreis 1910... 14 Offenbach Kreis 19194
Deutsche Stadtanleihen.
Aachen 22 A. 23 u. 2418 1.65.12 do 17, 21 Ausg. 2214 1.5.11 5 1.1.7 versch. 1.5.12 ——
do. 1911, 1914 4 Aschaffenburg. . . 1901 4 Barmen 07, rz. 41 40 4 do. 1904,08, get. 1.3.24 3 Berlin .. . .... 1923 * * 5Zinsf. 86 - 184
d 1919 unk. 804 1920 unk. 3114
1922 Ausg 111
1922 Ausg. 21
1886 3
1890 3
18958 3
1904, S. 113 41 1
22
— ——
8
do. Groß Verb. 1919 do. do. 1920 Berl. Stadtsynode 99, 1908, 12, gek. 1. J. 24 do. do. 18699, 19604, 1906, gelt. 1. J. 24 Bonn 1914 M, 1919 Breslau 1906 NM. 1909 do. 1891 Charlottenburg og. 12 II. Abt. 19 do. 1902, gek. 2. 1. 24 Coblenz do.
— — — —— — ——— d = 2 2 d e = . 2 D. . — — — — — — — — Q —
2
Coburg 1902 Cotthus 1909 M, 19183 Darmstadt. . . . . . 1929) do. 1918, 1919, 20 Dessau 1896, gk. 1.7. 98
Merseburg. ... 1901 Mühlhausen i. Thür,
Mülheim (Ruhr 1909
München ...... 1921
M. Gladbach 1 Must Münster os, gk. 1. 10.285
Nordhausen .... 198608 Nürnberg ...... 1914
O. Offenbach a. M. 19260 Dppeln 92M, gł. 81. 1.24 Pforzheim ol, 07, 19,
Pirmasens 99, 380. 4.24 Plauen os, gek. 80. 5. 24
Potsdam 19. gl. 1.7.24 Quedlinburg 19038 M Regensburg 1908. 09
Remscheid 00, gk. 2. 1.23 . 1699 Ser. 4 o.
Rostock ... 1919, 1920
Saarbrücken 14 8. Ag. Schwerin i. M. 1897,
Spandau 9 M, 1. 10.25 Stendal oi, gek. 1.1.24
Stettin V
Stolp i. Pomm. .. 4 Stuttgart 19306, Ag. 10 Trier 14.1. u. 2. A. ul. 26
Viersen 1964, gk. 2.1.24 Weimar 18858, gk. 1. 1.24 Wiesbad. 1998 1Aus⸗
9 Wilmersdꝰ. (Bln. 1913
Deutsche Pfandbriefe.
(Die durch“ gekennzeichneten Pfandbriefe sind nach den von den Landschaften gemachten Mitteilungen als vor dem 1. Januar 1818 ausgegeben anzusehen. Gekündigte und ungekündigte Stücte, verloste und unverloste Stücke. 6g Calenberg. Kred. Ser. D,
k (gel. 1. 10. 23, 1. 4. 24 — — 3843 Kur- u. Neumärk. neue 4, 33, 83 Kur⸗ u. Neumärk.
Kom. ⸗Obl. Vm. Deckungsbesch. bis 81. 12. 1917... ... ö 434, 33 Kur⸗ u. Neum Kom. ⸗Dbl. 35 landschaftl. Zentral eckungsbesch. bis 81. 12.17
4, * m.
Deutsch⸗Eylau .. 190 Dresden .. ..... 1905
Duisburg ...... 1921
1899 07. on 1913
18885. 18686?
1895. 02 At
Düren H 1899. 4 1969
do. 6 1891 tw.3 Dil sseldor 1900. 08. 11. gel. 1 86. 24
do. 1900. gel. 1. S. 24 El bing 08. 09, gů. 1.2.24 do. 1913 get. L. J. 24 do. 19663. 64 1. 2. 24 ¶ , gti. 5.24
Erfurt 1893. 91 M. ob, 19160. 14, gek. 1. 19.285
Emden 8k
do. 1693 M. 01M gt. 23 Eschwege . ...... 1911 . 1922 do. 16. Ag. 19 (ag. 20) Flensburg 12 M, gt. 24 Franffurt a. M. 23 * do. 1910. 1 get. do. 1913 do. 19 (1.— 5. Ausg.
1920 (1. Ausg.), get. do. 1699, gel. do. 1901 A
do. 19191. u. 2. Ausg.
1923 1920 uko 1925 1901
0 1905
Gotha ...... ... 1923
Hagen .... . . . 1919 M 41
Halberstadt 1912, 19
. 1900, 05. 10 o.
do
1919 ; 1692 do. 1900
do. 1905, gel. 1. 10. 28
do. 1912 Abt. 3 1919 unk. 29
1920 unk. 39
1922
do. 965, 907, gek. 80.65.24 do. 1913. gel. 80. 5. 24 do. S8, 901,093, gl. 30.6. 24
do. 1890, 94. 1900. 02
1. = 4. Abt. ukv. 31 do. Stadt⸗Pfdbr. R. 1
do 1822 Lit. B do. 19 Lit. I, V, ut. 29 do. 20 Lit. W unk. 30
do. 1914, gek. 1. 1. 24 do. 1991, 1906. 1907, 1908, 12, gel. 1. 14. 24 do. 191. Ag. gk. 1.8. 24 1911... gt. 1.2.28 . 1920, gek. 1. 126
15356. gei. 1. . z; iso, S6. gt. i.. 4:
1904, 1908 get.
1919 VI
Em. 11, 18, uk. 31, 35 do. 1914 do. 1919 unk. 30
do 1619 do. 1897, gek. 1. 10. 23
do. 19230 unk. 80 19605
1912. 1929 do. 95, 08, gel. 1. 11.23
do. 1903
do. 97 M. O1 - 08, os do. 1889
1918 M
do. 1891 do. 81, 84, os, gk. 1.7.24 do. 1895, geb. 1. 7. 24 gek. 1, 8. 84
do. 1908. gek. 1. 4. 24 do. 1803, gek. 1. 4. 24
ʒZinsf. 8—- 18 4
do. 1919, unt. 60
gabe, rickz. 1937 do. 1920 1. Ausg., 21 2 Ag., gel. 1. 10. 34 bo. 18 Ag. 191. u. II., et. 1. 7. 24
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8222
Nr. 1— 484 620
4, 34, 383 landschaftl. Zentral 4, 34, 3 3 Ostpreußische HM. aus⸗ gegeben bis 31. 12. 17... .. 1 4. 3½ 58 Ostpreußische
. Ostpr. landschaft!. Schuldv. 4, 88, 35 Pommersche, aus⸗ gen,, 4, 8g, 85 Pommersche ... ....
*. 89 83 Pomm Neul fur
Kleingrundbesitz ausgestellt 1
bis 31. 12. 4. 89, 33 Pomm Neul für Kleingrundbest
4. 39, 84 Sächsische. een,
stellt bis 81
4. 81. 8 P Sächstsche. ... ......
44 Sächs. landsch. Kreditverb.
4. 8ę́ 4 Schles. Altlandschaftl. (ohne Talon)
„a4, 389, 3 Schles. landschaftit. A, (, D M ausgest. bis 24.65.17
4. 39. 85 Schlei. landsch. X. G. D
4, 39, 3 5 Schleswig- Holstein ld. Kreditv. ausg. b. 31.12. 17
4.34, 83 Schlesw.⸗Hlst. Id. Kredit v
4. 3g, 3 3 Westfäl bis 8. Folge. ausgestellt bis 81. 12. 17...
4. 38, 8 3 Westfälische b. 8. Folge
4. 38, 8 4 Westpr. Ritterschaftl. Ser. 1 - Il m. Deckungsbesch. bis 81 12
4. 38. 83 Westpr. Ritterschaftl. Ser. 1 -
4. 89, 83 Westpr. Neuland⸗ schaftl. mit Deckungsbesch. bis 81. 12. 17
ausgestellt bis 31. 12. 1917. 7 8, 4, 4. 374 Berliner alte f 4, sy. 3 3 Neue Berliner M,
ausgestellt bis 31. 12. 1917.5 4M, 598, 33 Neue Berliner. f 4IBrandenb. Stadtscharts briefe
Vorkriegs stücke⸗ ⸗— Pp do do. Nachkriegs stücke
Ohne Zinsschembogen u. ohne Erneueru
14b
Deutsche Pfandbrief⸗ Anst. Posen Ser. 1 bis 6 unt. 30-34 4 1.1.
Westf. Pfandbriefamt f. Hausgrundstücke M 1.1.
Deutsche Lospapiere.
Augsburg. 7 Guld.⸗. — Braunschw. 20 Tlr.⸗L. Hamburg. 50 Tlr.⸗L. Sachs.⸗Mein. 7Gld.⸗8.
— — * — — 1
Ausländische Staatsanleihen. Die mu einer Notenziffer versehenen Anleihen
werden mit Zinsen gehandelt, und zwar:
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K 2 JJ ni n n ,,,,
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1 1. 6. 28. ö
Jür sämtliche zum Handel und zur amtlichen Börjen⸗ notiz zugelassenen NRNüussischen Staatsanleihen findet gegenwärtig eine amtliche Preisfestsetzung
nicht stati. Bern. Kt.⸗A. 87 kv. Bosn. Esb. 14 *
do. Land. 98 in K do. do. 02 m. T. i. K do. do. 95 m. T. i. & Bulg. G.⸗Hyp. 92 25er Rr. 241561 bis 216560
do. der Nr. 1215651 bis 136569
do. 2er Nr. 15851 bis 85650,
ler Nr. 1-29000 DänischeSt.⸗A. 97 Egyptischegar. i. do. priv. i. Irs. do. 25000, 125008 r do. 2500, 500 Fr. Els.⸗Lothr. Rente Finnl. St.⸗Eisb. Griech. 44 Mon. do. 5 1881-84. do. 55 Pir.⸗Lar. 90 do. 4 Gold⸗R. 89 Ital. Rent. in Lire do. amort. S. 8, in Lire
Mexikł. Anl. 99 53 do. 53 abg. do 19044 Y1n. do. 1964 45 abg. Norw. St. 94 in E do. 1888 in Dest. St. ⸗ Schatz 14 angem. St.“
do. do. 1914 do. am. Eb⸗N. 4A do. Goldrente 10006uld. Gd. * do. do. 200, * do. 1000 Guld. G.“ do. 200Guld G“ „Kronenr. “, M
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do. 18 uv. 241 do. 89 äuß. i. M 16 do. 1690 in G . do. do. m. Talon f. 3. do. 1891 in S i do. 1894 in 415 4 do. do. m. Talon f. 3. do. 16965 in Æ 1 4 do. do. m. Talon s. 3. i do. 18695 in ÆK 13 4 do. do. m. Talon s. 3. do. konv. in Æ1* do. 19085 in M* do. 1908 in 661 do. 1910 in Æ 1 Schwed. St.⸗A. 80 do. 1885 in do. 1860 in „MC do. St. ⸗R. 04 1.4 do. do. 1906 1.4 do. do. 1888 Schweiz. Eidg. 12 do. do.
do. Eisenb.⸗R. 90 Türk. Adm.⸗Anl. do. Bgd. E.⸗A. 1 do. do. Ser. 2 do. kons. A. 1690 do. unif. os, 0s Türken Anl. 96. do. 1908 in 4 do. Zollobl. 11S. do. 400 Fr.⸗Lose Ung. St.⸗R. 131 4 do. do. 1913** do. 1914 * do. 19144 do. Goldr. i. fl. f do. St. -R. 1910 do Kron.⸗Rente? do. St.⸗NR. M7 ing. do. Gold⸗A. f. d. eiserne T. 28er do. do. Ser u. 1er do. Grdentl.⸗Ob. 2
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der Catsse⸗Commune.
Auslãndische Stadtanleihen.
Bromberg oo get. T. Gin). Butar. 8 kv. in 4 16.12 do. 98 m T. in 4 146. do. 90 m. T. in M60 L. 1.7 Budapest 14 m. T. 1 do. 19143 abgest. 1.1.7 do. yt . st. gl. 1.3.25 1.58.9 Christiania 189085 1.4.10 Colmar Elsaß) o7 1.5.9 Danzig! 4A Ag. 19 1.4.10 Gneseno i 07 m. T r. Zins. do. 1901 m. Tal. do Gothenb 90 S. A 1.8.5 do. 1906 185.4. 10 Graudenz 1900 * fr. Bins. Helsingfors 19606 1.2.8 do. 1902 1.6. 12 do. 1.2. 5 Hohensalza 1897 fr. Inowraz law Kopenhag. 92 in. K do. 1910 11 in A do. 18866 in 4 do. 1898 in Krotosch. 1900 S. Lissab. S6 S. 1, 2** do 400 4 Most. abg. S. 25. 27. 28, 5090 Rbl. do. 1000-100 Most. abg. S. 30 bis 83. 50900 Rbl. Mosk. 1000-100R.˖ do. S. 84 35, 38. 39, 5009 Rbl. do. 1009 100 Müillhauj. i. E. os, 07, 18 M. 1914 Posen 900,05. 98 gk. do. 92, 03, get. 24 Sofia Stadt .... Stockh. (E. 83-84) 1880 in 4 do. 1885 in K do. 1887 Straßb. 1. E. 1969 (u. Ausg. 1911) 4 do. 1915 * Thorn 1900,06, 09 4 6. 1898 3 Zürich Stadtss id 8
163 r 89 8 w 8782
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Sonstige ausländische Anleihen.
Budap. Hptst Spar ausgst. b. 31. 12.986 Chil. Sy. G.⸗ Pf. 1 Dän. Lmb.⸗O. S. 4 rückz. 110
do. do. Kr⸗Ver. S. 9 Finnländ. Hyp⸗V. Jütländ. Bdk. gar. do. Kr. V. S. 5 i. K do. do. S. 5 in K do. do. S. 5 in K Fopenh. Hausbes. Mex. Bew. Anl. 4 gesamttdb. 101 ; do. 44 B abg. fr. 3. i Nrd. Pf. Wib. Si, 2 4 Norweg. Hyp. 387 3* Dest. Krd.⸗X. v. 58 fr. Z. Pest. U. &. B.. S. 2,8 4 Poln. Pf. 3000 R. 4 4
— — — — — — — r C
r 8 8 0 8 8 — 2 — 222
do. 1900 100 R. Posen. Prov. m. T. do. 1868, 92. 95, 98, 91 m. T. bo. 1895 m. T. Raab⸗Gr. P. A. * do. Anrechtsch. Schwed. Hp. 738u lv do. 78 in. kündb. do. Hyp. abg. 78 do. Städt. ⸗ Pi. 83 do. do. 02 1. 04 do. do. 1906 Stockh. Intgs. Pfd 1885. 86,87 in X. do. do. 1894 in R. Ung. Tem. ⸗Bg. iK. do. Bod. ⸗K’r.⸗Pf. dhe do. do. Reg. Pfbr. 4 do. Spl. HGtr. 1, 2 1
ohne Anrechtssch. l. K. 15. 10. 18.
Pfandbriefe und Schulvverschreinkt,. deutscher Sypothekzenbanken.
Aufwertungsberechtigte Pfandbriefe u. Schuld vers deutsch. Hypoth.⸗ Bt. sind gem Betanntm. v. 26.3. 25 o Zinsscheinbogen u. ohne Erneuerungsschein lieferbaa (Die durch“ gelennzeichneten Pfandbriefe u. Schuld verschreibungen sind nach den von den gemachten Mitteilungen als vor dem 1. Januar 19 ausgegeben anzusehen)
Bayerische Hyp. u. Wechselbank verlosb. u. un verlosb. MGH“ Berl. Hyp.⸗Bf. stom.⸗Dbl. S. 1.2* do. a. Do. Ser. 8 do. do. do. Ser. 4 dee, Ser. 5 Braunschw. Hannov. Hyp.⸗Bk. Pfbr. Ser. — 263
do. do. Tom m.⸗Obl. v. 1923 Dtsch. Hyp.⸗ Bk. Tom. ⸗Obl. S. 1-8 do. do. do. Ser. 4 do. do. do. Ser. 9 Frankf. Hyp.⸗Bk. Pfdhr. Ser. 14* Frankf. Pfandbr.⸗Bant Pfdbr. Ser. 45, 44, 45 — S2*
(fr. Frankf. Hyp.⸗Kred.⸗Ver.) Goth. Grdkr.⸗ Bl. Pfd. Abt. 2-20* do. do. do. Abt. 21 do. do. Abt. 22
do. do. Abt. 28
do. do. Abt. 23 a *
do. Komm.⸗Obl. Em. 1
do. do. do. v. 1933 * Hamburger Hyp-Bant Pfdbr, Ser. 141.696 2M, Ser. 1-190. Ser. 801 - 830 (3 h)*
do. do. do. Ser. 691— 180 do. do. do. Ser. 131 — 2430 ann. Bodkr.⸗Bk. Pfd. Ser. 1-166 o. do. Komm. ⸗Obl. Ser. 1* Mecklbg. Hyp.⸗ u. Wechs.⸗Ban Komm. Obl. Ser. 1 Meckl. Str. Hyy.⸗B. Pf. Ser. 14“ Meininger yp.⸗Bank Em. 1-17“ do. do. Präm.⸗Pfdbr.“ do. Pfdbr. Em. 18
do. o. Em. 19 60.
do. do. Em. 20 do. Kom m.⸗Obl. 587
do. do. do. (6 169) Mitteldtsch. Bodkrd.⸗Bt. Pfdbr. Ser. 1 - 4, 6, 7* do. do. Grundrent. S. 2 u. 3* Norddtsch. Grundkred.⸗Bk. Pfdor. Ser. 3— 19* Ser. 20 Ser. 21 Ser. 92 Tomm.⸗Obl. (49) do. Em. 2 4