h die Üebungsarbeiten und Zeichnungen (6 24 und 5 6), g) die Bescheinigung über die Einzahlung der Prufungs⸗ ebühren (85 15).
64 6m die Meldung zur 9 8 19 gelten die Bestimmungen unter (2) und (3) entsprechend. Von den Uebungs⸗ arbeiten und Zeichnungen sind nur die auf die Mathematik und Physik bezüglichen einzureichen
Gang der Prüfung.
§ 8. (1) Hat der Kandidat die Zulassungsbedingungen erfüllt, P werden die vorgelegten Uebungsarbeiten und Zeichnungen von
en vom Prüfungsausschuß hiermit beauftragten Mitgliedern eprüft und nach den einzelnen Prüfungsfächern getrennt sowie n ihrer Gesamtheit beurteilt. Kleinere Mängel an den Arbeiten 9 der Kandidat nach Anweisung des Prüfungsausschusses als⸗ ald zu beseitigen.
(3) Werden alle Arbeiten mindestens als genügend befunden, o wird der Kandidat zur weiteren Prüfung zugelassen; andern⸗ alls werden ihm die Arbeiten unter Angabe der Gründe und unter Rückzahlung der Hälfte der Prüfungsgebühren (8 15) zu rück⸗ gegeben. In diesem Falle bedarf es einer erneuten Meldung zur Prüfung.
(3) Die weitere Prüfung zerfällt in
a) die Anfertigung einer praktischen Arbeit (6 9),
b) die schriftliche Bearbeltung von Aufgaben unter Auf⸗ sicht (6 10),
e) die mündliche Prüfung (8 11).
(4) Die Prüfung beginnt, abgesehen von der Teilprüfung, in der Mathematik und Physik (8 12, mit der Anfertigung der praktischen Arbeit. Ist die praktische Arbeit ungenügend aus- efallen, so wird der Kandidat zur schriftlichen und mündlichen zrüfung nicht zugelassen.
§ 9. (I) Die praktische Arbeit (G 8, 9 a) umfaßt die örtliche und häusliche Bearbeitung einer Aufgahe aus dem Gebiete der Land⸗ und Höhenmessung und des Trassiexens.
2) Die örtliche Bearbeitung findet unter Aufsicht eines Ausschußmitgliedes statt; sie darf die Dauer von 3 Tagen nicht überschreiten Für die häusliche Bearbeitung Gartierung, Berechnungen usw.) kann der Prüfungsausschuß eine angemessene Frist — bis zu 14 Tagen — gewähren.
5§ 10. (1) Die schriftliche Prüfung (G 8, 6 b) erfolgt unter Aufsicht eines Ausschußmitglieds. Sie besteht in der Lösung kleinerer Aufgaben aus allen oder einzelnen der im 5 11 bezeichneten Prüfungsfächer.
(2) Den Umfang der schriftlichen Prüfung setzt der Prüfungs⸗ ausschuß fest; die einzelnen Aufgaben sind so zu bemessen, daß jedes Prüfungsfach an einem Tage erledigt werden kann. In die mündliche . darf in den betreffenden Fachern erst nach Beendigung der schriftlichen Prüfung eingetreten werden.
8 11. Die mündliche Prüfung erstreckt sich auf:
Gruppe l. 1. Geometrie.
Analytische Geometrie der Ebene und des Raumes. Var— stellende Geometrie. Trigonometrie.
2. Analysis.
Algebraische Analysis. Difserential⸗ und Integralrechnung. Wissenschaftliches Rechnen.
3. PF ysik
Nhyslk und ihre Anwendung auf die Prüfungsgebiete, ins⸗ besondere Mechanik, Hydraulik und Optik.
Gruppell. 4. Fehlerlehre und Au sgleichungsrechnung.
Theorlen der Beobachtungsfehler und der Ausgleichungs⸗
rechnung sowie ihre Anwendung auf die in der Praxis vor⸗ kommenden Aufgaben. 5. Instrumentenkunde. Theorie und Gebrauch der geodätischen Instrumente, Zeichnen⸗ und Rechenhilfsmittel. Ihre geschichtliche Entwicklung. 6. Land⸗ und Erdmessung:
a) Die Methoden der Landmessung und der Plananfertigung. Flächenbe rechnungen und Flächeneinteilungen.
b) Landesvermessung und Grundzüge der Erdmessung.
. Kartennetzentwürfe. zlstrononiischẽ Orts⸗ und Zeit⸗ bestimmung. J. Höhenmesfung. Die verschiedenen Methoden der Höhenmessung. Herstellung von Höhenplänen. 8. Geländeaufnahme und Trassiexren.
a) Geländeaufnahmen nach tachymetrischen und topo⸗ graphischen Methoden. Photogrammetrie und Luftbild⸗ messung sowie ihre praktische Verwertung.
b) Uebertragung von Bauentwürfen ins Gelände, ins⸗ besondere schwieriger Absteckungsarbeiten.
g. Kartenkunde, Kataster⸗ und Landes kultur- wesen.
. a) Herstellung und Ergänzung von Plänen und Karten auf Grund der verschledenen Aufnahmemethoden. Die in Deutschland vorhandenen amtlichen Messungs⸗- und Kartenwerke.
w) Entstehung, Erhaltung und Erneuerung des 3 6 Technisches Verfahren der Landeskultur— ehörden. ;. e) Die wichtigsten amtlichen Vermessungsvorschriften Preußens.
Gruppe III.
10. ö und Kulturtechnik än ihren Grund- zügem. ö a) Baustoffkunde und Bauverbandslehre. Erde, Wege-, Brücken- und Wasserbau. h Ent⸗ und , des Bodens. e Entwurf und Ausführung von Erd⸗ und Wasserbau— werken. 11. Landwirtschafts⸗ und Schätzungslehre. a) Bodenkunde und Bodenchemie,; b) Acker- und Pflanzenbau, Gräser und Unkräuter. e) Grundzüge der Betriebslehre, d) Ermittlung des Werts von Grundstücken für wirtschaft⸗ liche und llener iche Zwecke. 12. Rechts⸗ und Verwaltungs kunde. Bürgerliches Recht einschließlich Grundbuchrecht. Ver⸗ fassungs‘ und Verwaltungsrecht. Landeskultur⸗ und Wasserrecht. 5 12. (1) Die Kandidaten können die Prüfung in den Fächern der Gruppe 1 als Teilprüfung nach Ablauf des vierten Studienhalbjahrs ablegen. Bei der Meldung hierzu ist die vor— eschriebene Prüfungsgebühr (8 15) 39 entrichten. Für die Zu⸗ . zur . gelten die Bestimmungen im 8 8 sinn— gemäß. () Ueber das Bestehen der Teilprüfung werden Zeugnisse nicht ausgestellt. (3) Die K kann in den Fächern, in denen sie nicht bestanden ist, einmal wiederholt werden. (4 Ob und inwieweit andere Prüfungen auf die erste Staatsprüfung der Vermessungsingenieure angerechnet werden, entscheidet der ö
Urteil über den Ausfall der Prüfung.
S5 13. (1). Die Beurteilung der Uebungsarbeiten und Zeichnungen, der praktischen Arbeit und der Leistungen in den einzelnen Prüfungsfächern auf Grund der schriftlichen und münd⸗ lichen Prüfung . nach den Graden: ungenügend, genügend, ziemlich Pit gut, ö gut.
E) Diese Urteile sind zu einem Gesamturtell über das Er⸗ gebnis der Prüfung , n n. nach den Abstufungen: nicht bestanden, bestanden, gut Lestanden, sehr gut bestanden, mit
(G) Die Prüfung gilt als nicht bestanden, wenn der Brüfling in einem oder mehreren Fächern den Grad „ungenügend“ er⸗ halten hat.
( Nach Beendigung der Prüfung wird dem Kandidaten das Ergebnis durch den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses mit⸗ geteilt.
(6) Für die Prüflinge, welche die Prüfung bestanden haben, 4 der Prüfungsausschuß ein Zeugnis aus, das von dem Vor⸗ itzenden zu vollziehen ist. Die Reinschrift dieses Zeugnisses wird dem Prüfling ausgehändigt.
Wiederholung der Prüfung.
§ 14. () Der Porsitzende des Prüfungsgusschusses hat den Kandidaten, welche die Prüfung nicht bestanden haben, alsbald 21 Beendigung der Prüfung mitzuteilen, in welchen Fächern sie die schriftliche und mündliche Prüfung zu wiederholen haben.
(2) Die Wiederholung der Prüfung ist nur einmal zulässig.
Prüfungsgebühren.
§ 15. Bei der Meldung zur Prüfung oder Teilprüfung hat der Kandidat die Prüfungsgebühr, deren Höhe vom Finanz- minister festgesetzt wird, einzuzahlen.
Allgemeine Bestim mungen.
§ 16. (1) Der Prüfungsausschuß regelt das Prüfungsver⸗ fahren im einzelnen selbständig.
(2) Die Kandidaten haben während, der Prüfung den Weisungen der Ausschußmitglieder Folge zu leisten Bei Zu⸗ widerhandlungen sowie beim Gebrauch unerlaubter Hilfsmittel kann der Kandidat durch Beschluß des Prüfungsausschusses von der Fortsetzung der Prüfung ausgeschlossen werden Er hat als⸗ dann, sofern seine nochmalige Zulassung überhaupt in Frage kommt, die Prüfung im ganzen Umfange zu wiederholen.
§ 17. (1 Nach Beendigung des Prüfungsverfahrens gibt der Prüfungsausschuß die geschlossenen Prüfungsverhandlungen nebst den zugehörigen Urkunden, der praktischen Arbeit sowie den schriftlichen Arbeiten an den Oberprüfungsausschuß ab.
(2) Die Uebungsarbeiten und Zeichnungen G 2ch können, nachdem sie mit dem Stempel des Prüfungsausschusses versehen sind, den Kandidaten nach Ablegung der Prüfung zurückgegeben werden.
Schlußbestimmungen.
8 18. (1) Entsprechend 5 6 der „Vorschriften über die Aus⸗ bildung und Prüfung der Vermessungsingenieure in Preußen“, wonach diese am 1. Oktober 19477 in Kraft treten, werden Prüfungen nach der vorstehenden Prüfungsordnung zum ersten Male im Herbst 1930 abgehalten.
(2) Die praktische Beschäftigung (6 25 und 8 9) kann auch bei Landmessern abgeleistet werden, die auf Grund der früheren Prüfungsvorschriften die Bestallung oder das Zeugnis über die Befähigung zum preußischen Landmesser erworben haben.
Berlin, den 21. September 1927.
Der Preußische Finanzminister. Der Preußische Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.
Der Preußische Minister ö. Wissenschaft, Kunst
und Volksbildung.
Ministerium für Landwirtschaft, Do mänen und Forsten. Der Professor Dr. Mieß ner ist zum Rektor der Tier—
ärztlichen Hochschule in Hannover für die Zeit vom 18. Januar 1928 bis dahin 1930 ernannt worden.
Nichtamtliches.
Deutsches Reich.
Der Reichsrat hielt gestern abend unter dem Vorsitz des Staatssekretärs Zweigert eine öffentliche Vollsitzung ab, in der laut Bericht des „Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger“ ein Gesetzentwurf über die deutsch⸗portugiefische Erklärung, betreffend wechselseitige Anwendung des Haager Abkommens über den Zivilprozeß. an— genommen wurde. Durch diesen Gesetzentwurf wird wieder eingeführt, was vor dem Kriege zwischen Deutschland und Portugal auf dem Gebiete des Zivilprozesses vereinbart war. Weiter wurde angenommen ein Gesetzentwurf über die Krankenversicherung der Seeleute.
Bisher genossen die Seeleute nut die Jogenannte Reederfürsorge, die in ihren Leistungen hinter denen der Krankenversicherung nach der Reichsversicherungs ordnung erheblich zurückblieb, auch bezüglich der Angehörigen der Seeleute. Darum mar schon seit Jahren die Aus— dehnung der Versicherungspflicht auf die Seeleute, auch von den Reedern, als ein dringendes Bedürfnis anerkannt worden. Die Vor— lage unterwirst alle Seeleute und deren Angehörige der Kranken— versicherung unier Beibehaltung des bisherigen seerechtlichen Verhält— nisses. Die in der Vorlage vorgeschlagene Organisation bringt eine wesentliche Vereinfachung und Verbilligung des Verfahrens. Es tritt eine geschlossene Berufsversicherung wie bei der Reichstnappschaft ein. Die Eigenart der Verhältnisse bringt es mit sich, daß in den Organen der Versicherung Arbeitgeber und Arbeitnehmer paritätuch vertreten lein sollen. Das Gesetz soll am 1. Januar 1828 in Kraft treten. Die Kosten werden jährlich etwa 42 Millionen Mark betragen, zu deren Aufbringung ein Beitiagesatz von etwa 23 vY des Arbeits lohns erforderlich ist.
Mit Mehrheit erklärte sich der Reichsrat einverstanden mit einem Antrag der Hansestädte auf Erlaß einer Verordnung über Zollermäßigung für Wein.
Danach oll auf Faßwein französischen Ursprungs, der sich in deutschen Zollägern oder Zollausschlüssen der Seehäfen befindet und nachweielich vor dem 6. September 1927 zur zollamtlichen Ab⸗ fertigung hätte gestellt werden können, auf Antrag der Vertrags zolljatz von 32 Reichsmark für einen Doppelzentner Rotwein und von 45 Reichsmark für einen Doppelzentner Weißwein angewendet werden. Vie Verordnung soll am 1. Dezember d. J. in Krast neten.
Der Reichsrat beschäftigte sich ferner mit dem neuen Kraftfahrzeugsteuergesetz. Das bestehende Gesetz läuft am 31. Dezember d. J. ab.
Die Vorlage schlägt vor, die bisherige Regelung bis zum 31. März 1928 zu verlängern. Später soll dann eine Regelung ge— troffen werden, die sich aufs engste an die geltende Regelung anschließt, aber in einigen Hauptpunkten davon abweicht. Die geometrische Progression der Tarije jür Personenwagen soll beseitigt und die Steuer nach dem Hubvolumen erhoben weiden. Die Beseitigung der geometrischen Progression würde einen Ausfall von 15 Millionen Mark mit sich bringen. Ungeachtet dessen glaubt die Begründung der Vor— lage die Beseitigung für unerläßlich halten zu sollen, weil durch das bisherige System der Kraftlabrzeugbau 6 unerwünschte Bahnen gediängt wurde. Ueberdies werde man erwarten dürfen, daß der Ausfall mehr als ausgeglichen werde durch das Mehr— aufkommen, wenn sich die Krajtfahrzeuge in dem bisberigen Tempo weiter vermehrten. Ferner wir nach der Vorlage für Krast— lastwagen und Omnibusse ein Zuschlag von 109 9½ erhoben und schließlich werden eine Reihe von Bestimmungen getroffen, woduich die Entrichtung der Steuer erleichtert wd. Im übrigen blieb in der Regierungé vorlage die Höhe der Steuer im großen und
Auszeichnung bestanden.
Ausschüsse baben die Vorlage in einigen Punkten abgeändert. In Erwägung. daß gerade die schweren vastfratiwagen, die in der Mehr⸗ zabl Anhänger jühren, die Wege ganz besonders abnutzen, haben sie die Degression in den Tarifen beseitigt und den Satz für Lastkraft⸗ wagen mit einem Eigengewicht von mehr als zwei Tonnen von 20 auf 30 A erhöht. Ferner wurde auch aus ähnlichen Erwägungen der Zuschlag für Lastfraftwagen, die nicht der Personenbe förderung dienen, auf 20 vo erhöht. Der Zuschlag, der als landesrechtliche Abgabe gilt, wurde für die nächsten drei Jahre auf 25 vH sestgesetzt.
Sächsischer Mmister Dr Gradnauer erklärte, daß er der Vorlage nicht zustimmen könne.
Der stellvertnetende hejsische Bevollmächtigte zum Reichsrat Dr. Edward beantragte 5 4 Ablsatz 1 Ziffer 2 des Entwurts, wie folgt, zu sassen: 2 Personenkraftwagen mit Antrieb durch Ver⸗ brennungemaschine. ausgenommen Krastomnibusse, ür je 100 cem Hubraum oder einen Teil davon a) bei einem Gesamthubraum bis einschließlich 2000 cem 10 Rwe b) bei einem Gesamthubraum von über 2000 bis einschließlich 40090 ccm 12 RM, c) bei einem Ge⸗ samthubraum von über 4000 cem 159 RM. Zur Begründung sührte Dr. Edward folgendes an: Auf Grund des Entwurfs würden allein die Kleinkraftwagen bis zu 1060 PS eine Mehrbelastung erfahien; während die großen, meist Luxuszwecken dienenden Personenwagen, Ermäßigungen bis nahezu 50 vo zu erwarten haben, scheint es un⸗ billig, die kleinen Wagen, die vielfach von wintschaftlich-schwächeien Volfekreisen zu Eiwerbszwecken gehalten werden, böher zu belasten. Durch die vorgeichlagene Erhöhung der Steuersätze wird der durch Einführung einer Degression zugunsten der Kleinkraftwagen zu er⸗ wartende Uusfall am Gesamtsteuerauftommen ausgeglichen.
. Der Antrag Hessens fand keine genügende Unterstützung. Die Vorlage wurde in der Ausschußfassung mit Mehrheit an⸗ genommen.
Dem württembergischen Bäckerinnungsverband in Stuttgart wurde auf seinen Antrag die Rechtsfähigkett verliehen.
Schließlich erklärte sich der Reichsrat damit einverstanden, daß die Geltungsdauer des Gesetzes über Depot⸗ und
D
Depositengeschäfte bis Ende Dezember 1929 verlängert wird.
Deutscher Reichstag. 345. Sitzung vom 235. November 1927. Nachtrag.
Die Reden, die der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft Schielle im Laufe der Beratung des Handels⸗ und Schiffahrtsvertrages mit Jugoslawien gehalten gat, haben nach den vorliegenden Stenogrammen folgenden Wortlaut:
Meine Damen und Herren! Frau Abgeordnete Sender hat in Verbindung mit einer Gedankenfolge, die sich nach der Richtung hin bewegte, daß die Sauberkeit des öffentlichen Lebens damit betroffen sei, meine Interessenbeteiligung an der Firma W. A. Scholten hier zur Sprache gebracht. Meine Damen und Herren, ich habe dazu eine klipp und klare Erklärung abzugeben, aus der heraus Sie alles weitere für Ihre Schlußfolgerung zu entnehmen hätten.
Ich bin seit dem Fahre 1990 an der Kartoffelstärkefabrik Schollene, deren Mitgesellschafter ich bis zu diesem Jahre war, nicht mehr unmittelbar beteiligt. (Zurufe von den Sozialdemo⸗ kraten: Aha! „Unmittelbar!!! — Sie werden ja die Schluß folgerung hören! — Die Kartoffelstärkefabrik Schollene ist im Jahre 1920 in den Besitz der Scholten⸗Aktiengesellschaft über⸗ gegangen. (Zuruf von den Sozialdemokraten: Zu 93. Prozent!) — Nein, nein, in der Inflationszeit! Das können Sie gar nicht mehr ausrechnen! (Heiterkeit links. — Zuruf von den Sozial demokraten: 937 Prozent des Kapitals!) Dafür haben die Ge—⸗ sellschafter ihren entsprechenden Anteil in Gestalt von Aktien empfangen, ich sowohl wie jeder andere Gesellschafter dieser auf genossenschaftlicher Grundlage eingerichteten Stärkefabrik Schollene G. m. b. H. Die Scholten-Aktiengesellschaft hat zwar früher aus⸗ schließlich Kartoffelstärke fabriziert, ist aber seit Jahren, und zwar infolge des Mangels an Kartoffeln, in ihrer Hauptfabrik in Brandenburg zur Maisstärkefabrikation im wesentlichen über⸗ gegangen — seit Jahren! — aus Gründen, wie gesagt, die ich hier nicht näher zu erörtern habe, die aber in der Wirtschaftlich⸗ keit des Unternehmens begründet liegen. (Zuruf von den Sozial⸗ demokraten: Und die ganzen anderen Fabriken) — Welche anderen Fabriken? (Zuruf von den Sozialdemokraten: Der Scholten-Gesellschaft!) — Die fabrizieren heute noch Kartoffel- stärke, so wie sie hierfür Kartoffeln angeliefert erhalten. (Zuruß von den Sozialdemokraten: Na also!) — Was wollen Sie denn eigentlich damit?.
Das Interesse der Scholten⸗Aktiengesellschaft an der Mais- stärkefabrikation ist noch dadurch besonders stark jetzt in den Vorder⸗ grund gerückt, daß die Maizena, d. h. also die in Deutschland absolut führende Maisstärkefabrik, heute die Mehrheit des Aktien kapitals der Firma Scholten⸗Aktiengesellschaft besitzt.
Nun, meine sehr verehrten Damen und Herren, ganz ab⸗ gesehen davon, daß die Beteiligung an einer Kartoffelstärkefabrik kaum einen Anhalt dafür bietet, daß sie zu einem Eintreten für die Erhöhung des Maiszolls etwa veranlassen könnte (ehr richtig! bei den Deutschnationalen) — denn bei einer solchen Betrachtung der Dinge könnte ja überhaupt kein Genossenschafter auf land- wirtschaftlichem Gebiete in der Lage und geeignet sein, hier Er⸗ nährungsminister zu sein. (Sehr richtig! bei den Deutschnationelen. — Gegenrufe von den Sozialdemokraten: Sehr richtig Sie werfen wir vielleicht mit demselben Recht vor, daß ich 20 Kühe im Stall habe, von denen ich eine Milchproduktion habe, oder daß ich eine Molkerei betreibe. Sie werfen mir mit demselben Recht vor, daß ich auf anderen Gebieten rein landwirtschaftlich inter⸗ essiert bin und Getreide baue (sehr gut! bei den Deutschnatio⸗ nalen) —, meine Herren, abgesehen davon bin ich verpflichtet, hier für die nationalen Interessen einzutreten, und ich habe Gott sei Dank Erfahrungen auf dem Gebiete der Landwirtschaft (sehr gut! bei den Deutschnationalen), und das befähigt mich auch dazu, für diese Dinge mit Verständnis einzutreten. (Sehr gut! bei den Deutschnationalen. Und, meine sehr verehrten Herrschaften, wenn ich aus einem Gewerbe, das ich aus mir selbst in der Hauptsache geschaffen habe, einem landwirtschaftlichen Nebengewerbe, diese Erfahrung seit 25 Jahren geschöpft habe, dann fühle ich mich allerdings besonders befähigt, dafür einzutreten. (Lebhafte Zu⸗ stimmung bei den Deutschnationalen.)
Nun liegen die Dinge praktisch aber genau umgekehrt, als die Rednerin sie darstellt. Mir ist es längst bewußt gewesen und längst bekannt gewesen, daß die Firma Scholten aus den wirtschaftlichen
. unverändert, ebenso der Zuschlag der als Abgeltung für be— ondere Aufwendungen der Länder gilt und jetzt 28 vn benägt. Die
Gründen, die ich anführte, nicht mehr Kartoffelstärke herstellen
Vr. TE:
Börsen⸗Beilage zum Deut schen Neichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger Berliner Bötse vom 24. November
keutiger ] Voriger
Heutiger] Boriger
Heutiger J Vortger Kurs
Kreditanstalten öffentlicher Körperschaften.
Lipp. Landesbt. 1—9 v. Lipp Landes sp. 1. L.
Amtlich festgestellte Kurse.
1LFrane, 1 Ctra. 1 Leun 1 eseta — . So d6S., 1 östern. 1618. österr. W. — 1170.4. Gld. sildd W
Gili hon e n Sachn.⸗Altenb. Landb.
1 Kr ung. oder tschech W. — 9.88 4 1ẽGld. holl. W — 1.70 4 — 1359 4. 1 Schilling österr. W. — 1046 Kr. 1sfand 1Rubel alter Kredit⸗Rbl. 2. 15 . Peso (Gold? — 409 4 Dollar — 429 4. 1è Shanghai ⸗-Tael 19en — 2.10 4
do.⸗Cobg. Landrbk. 1-4 Gotha Landlred
Krone — 1,125 4M. Lalter Goldrubel — 3, 29. 4 1Peso (arg. Pap.“ — 1,75 4.
1 Pfund Sterling — 20.40 (E. 1 Dinar — 3.40 131I0tn. 1 Danziger Gulden — 0.890 6
Die einem Papier beigefügte Bezeichnung X be⸗ bestimmte Nummern oder Serien
— Mein. ptrd. get.
Schwarzbg. ⸗Rudolst.
do. ⸗Sondersh. Land⸗ tredit. gel. 1. 4. 24131
Ohne ginsscheinbogen Dresdner Grund⸗ renten⸗Anst. Pfdbr., Ser. 1. 2. 5. 7 - 10 do. S. 3. 4, 6 Mr do. Grundrentenbr.
sagt. daß nur lieferbar sind
Das hinter einem Wertpapier befindliche geichen“ bedeutet, daß eine amtliche Preisfeststellung gegen⸗ wärtig nicht stattfindet.
Das P hinter einem Wertpapier bedeutet K für
Die den Attien in der zwetten Spalte beigefügten
iffern bezeichnen den vorletzten, die in der driten
palte beigefügten den letzten zur Aus kom menen Gewinnanteil. ergebnis angegeben so ist es dasjenige des vorletzten Geschäftslahrs Her Die Notierungen für Tetegraphische Aus⸗ zahlung sowie für Ausländilsche Banknoten besinden sich fortlaufend unter Handel und Gewerbe“ Hen, Etwaige Druckfehler in den heutigen Kursangaben werden am nächften Börsen⸗ tage in der Spalte „Voriger Kurs“ be⸗ richtigt werden. Irrtümtiche, später amt⸗ lich richtiggestenlte Notierungen werden mög ichsft bald am Schluß des Kurszettels als „Berichtigung“ mitgeteilt.
Ban kdiskont.
Amsterdam 498. Brüssel 44 Helsingfors 6. Italien J. Kopenhagen 8. - Paris 5. Brag 5. Schweiz 89 Stockholm 4. Wien 6
Sächs. Ildw. Pf. b. S
do. Kreditbr. b. S.
Brandenb. Komm. 23
Güiroverb. ),. gk. 1.7.24 8 do. do. 19.20, gk. 1.5.24 Deutsche Kom Kred. 20
*
2
. 2 r — — 28 —
Hannov Komm. 1923
Kö — 2 22 — —
2
Pomm Komm. S. 1 u. 2 Kur- u. Neum. Schuldy 1 1.1 *)Zinsf. J — 153.
Zinsf. 5 — 18554.
Deutsche Provinzialanleihen.
Mit Zinsberechnung. Brandenburg. Prov. Reichsm. 26, kdb. ab Hannov. Prov. RM R. 2 6, 4B u. 65 B. tg. 27 do. do. R. 3 63, rz. 103
6 Lombard 7.
—— 6 Baba
Deutsche Staatsanleihen mit Zinsberechnung.
Niederschles. Provinz RM 1826, rz. ab 32 Oberschl. Prv. Bk. Gold R. 1, rz. 100, ut. 31 Komm.⸗Anl. 1 Buchst. A, cz. 100, uk. 81 Ostpreußen Prov. R M⸗ Anl. 27 A. 14, uk. 32 Sachs. Pr. Reichsmark Ausg. 18 unk. 33
Hemiger Voriger
6. Dt. Wertbest. Anl. 28 10-10900Doll. f. 1.12.32 65 do. 109 – 19099. f. 35 Dt. Reichs⸗A. 27 uks7
8 Di. Reichssch. K* (Goldm.], bis 30.11.26 2 ausl. M f. 190 GM 6d Dt. Neichspost. Schatz J. 1 u. 2. r3. 80 69 Preuß. Staatssch.
6
Ohne Zinsberechnung. stfal. Provinz Anl.⸗= Auslosgssch. einschl. 16, Ablöfungsschein f. 3.
6h Baden Staat RM⸗ Unt. 27 unk. 1. 2. 32 5 Bayern Staat RM⸗ Anl. 27. kdb. ab 1.9.34
Brandenb. Prov. 08-11 Reihe 13— 26, 1912 Reihe 27 — 33, 1914 Reihe 38 — 52 .....
113 raunsch. Staatssch. rilckz. 1. 10. 29
28
t Cassel. Ldskr. S. 22-28 17 Llbeck Staatsschatz
73 Mecklbg. Schwer. Reichsm.⸗Anl. 1926
w — r. ö Co de do d do —
do. Ser. 29, unk. 30 Hannoversche
66 do. Staatssch. rz. 26
6e Sachsen Staat RM⸗ Anl. 27, nk. 1. 19. 39
717 Sachs. Staats scha
73 do. R. 2, fäll. 1.7. 30 73 Thür. Staatsanl. v. 1926 ausl. ab 1.3. 30 75 da. RM⸗A. 27 i. Lit. B, fällig 1. 1. 82 sed, Württbg. Staats⸗ schatz Gr. 1, fäll. 1. 3. 29!
Bei nachfolgenden Wertpapieren fällt die Berechnung der Sticzinsen fort. Dt. Ank⸗Auslof
Schein Nr. — 609000 Disch. Anl.⸗Ablösgssch. ohne Aus losgsschein Dtsche. Wertbest. Anl. b. 5 Voll. fäll. 2. 9. 35 Mecklenburg ⸗Schwer. Anl. Aus losungssch. einschl ,,. Ablösgssch.
Deutsche Schutzgebiet⸗
Anhalt. Staat 1918.. Bayern LdsJl.⸗Rent.
lonv. neue Stücke fi . 1919 un
Oberhess. Brovꝛo uk. 26
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Ostpreuß. Prov. Ag. 12 47 PommernProv¶. 17 „Ausgabe 16... Ausg. 14, Ser. 4
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A. isg4, 1397. 1500
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Anklam. Kreis 1901. lensburg. Kreis ol
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Hadersleb. Kr. 10 ukv Lauenbg. Kreis 1919. Lebus Kreis 1910... Offenbach Kreis 1919
Deutsche Stadtanleihen.
Aachen 22 A. 23 u. 24 do. 17, 21 Ausg. 22 Altona. . ... ... 1923 6
Aschaffenburg. .. 1901 Barmen 07, rz. 41 40 do. 1964,05, gek. 1.3.24 Berlin ... .... 1923 * 6 Zinsf. 8—- 184
C 0 — 2
do. do. St. Anl. 1909 07, 08. 09 Ser. 1.2, 11.3 rz. 53, 14 1.55 bo. 881. 91, v5, 9g, i904 1886, 97. 1992
Sqãchs. Mk.⸗A. 23, uk. 26 8 Württembg. R. 26 4214
Preußijche Rentenbriefe.
Gekündigte und ungekündigte Stilcke, verloste und unverloste Stiicke.
EBrandenb. agst. b. 31. 12.1 n do. später ausgegeber 38 Hannov. ausgst. b. 31.12.17 später an egegeben Hess.⸗Nass. agst. b. 31.12. 17 do. später ausgegebe Lauenburger, agst. b. 31. 12.17 do. später ausgegeben p BPomm. ausgest. b. 31.12.17 do. später ausgegebe ä Posensche, agst. b. 31.12.17 . später ausgegeben Kren ßische Ost⸗ u. West⸗ ausgest. b. 81. 12. 17 89 später ausgegeben Rh. u. Westf. agst. b. 31.12. 17 später ausgegeben 38 Sächsische, agst. b. 31. 12. 17 do. später ausgegeben
6 1
1908, 12, gek. 1.7. 24 do. 1899, 1904.
1905, gek. 1. J. 2437 Bonn 1914 M, . 1906 . 1909
Charlottenbur 08. 12
28 8
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do. 1902, gek. 2. 1. 2418
J
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Cottbus i569 X. 1913 4
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später ausgegeben — chl. Holst. agst. b. 1 12.17 12.5b 6 do später ausgegeben! ——
1913, 1919, 20 De ssau 1896,9ů. 1.7. 23
6 1
K 31 9
1
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Deu isch⸗Eylau .. 1907
Dresden ...... . 190513 Duisburg ... ... 1921 4
do. 1899 07, on do. 1913
do. 1885. 1889 3 do. 1896, 02 M39
Düren H 18og, 1901 do. 6 1891 kp.
Dilsse dorf 1900, 08,11.
gel. 1. 5. 24
do. 1900, get. 1. 5. 24 37
Elbing o3. 99, gk. 1.2.24 do. 1918, gek. 1. 7. 24
do. 1965. gek. 1. 2. 24 3
Emden os H.]. gkl. 5.24 Erfurt 1893, 01 M, 6s, 1910, 14, gel. 1. 10.23
do. 18693. 01M. gł. 23:
Eschwege ...... ‚ 1911 Gen. 696 do. 16. Ag. 19 (ag. 20)
Flensburg 12 N. gk. 24
Frankfurt a. M. 28 * do. 1910, 11 gelt.
do. 1913.
do. 19 (1.8. Ausg.) 1920 (1. Ausg.). get. do.
1699, gek. do. 1901 M39
Frankfurt O. 14 ukv. 25
do. 19191. u. 2. Ausg.“ Fraustadt ...... 1898 31
Freiburg t. Br. 1919 Fürth i. B. . . ... 1923 do. 1920 ukv. 1925
do. 19013 Funke; 1907 Gießen 1907, 09, 12, 14
do. 1905 3 Gotha ..... .... 1923 Hagen 1919 49 Halberstadt 1912, 19 Halle. . . 1900, 95, 10
do. 1919
do. 1892 39
do. 1900 39 Heidelbg. O7, gl. 1. 11.283
do. 1903, gek. 1. 10. 23 Heilbronn . .. 1897 M Herford 1910, rückz. 389 Köln. . 1923 unk. 33 *
do. 1912 Abt. 3 do. 1919 unk. 29 do. 1920 unk. 30 do 1922
Konstanz 02, gek. 1.9.23 Krefeld ... 1901, 1909 do. O6, 07. gek. 30.5. 24 do. 1913, gek. 30. 6. 24 do. 88, 91,93, gk. 80.6. 24 Langen salza. . . . 1903 Lichten berg Bln) 1913 Ludwigshafen .. 19065 do. 1890, 94, 1909. 02 Magdeburg 1913, 1.— 4. Abt. ukv. 31 do. Stadt⸗Pfdbr. R.] Mainz 1922 Lit. 90 do. 1927 Lit. B do. 19 Lit. C. V, uk. 29 do. 20 Lit. W unk. 30 Mannheim . . ... 1922
do. 1914, gek. 1. 1. 24 4
do. 1901, 1906, 1907.
1908, 12, gek. 1. 1. 24
do. 191.Ag., gk. 1.9.24 do. 1911.1. 9 do. 1920, gek. 1. 11. 25
do. 1888, get. 1. .
do. 1897. 95, gk. 1.1.24 3 do. 1904, 1908 get. 3*
Merseburg ..... 1901 Mühlhausen i. Thür. 1919 VI
Mülheim (Ruhr) 1908 Em. 11, 13, uk. 831, 85
. 1914 do. 1919 unk. 30 München ...... 1921 d 1919
o. NM.⸗ Gladbach 1 Mukss Münster os, gk. 1. 10.28 do. 1897, gek. 1. 10. 23 Nordhausen .... 1908 Nürnberg ...... 1914 do. 1920 unk. 30 do. 1908 Offenbach a. M. 1920 Oppeln oꝛ M. gł. 81.1. 24 Pforzheim 01, 07, 10. 1912, 1920 do. 95, 08, gek. 1.11.23 Pirmasens 99, 380. 4.24 Plauen oz., gek. 30.5. 24 do. 1903 Potsdam ig M, gk. 1.7.24 Quedlinburg 1903 M Regensburg 1908, 99 do. 97 M. O1 - 03, 05 do. 1889 Rem scheid 90, gk. 2. 1.23 Rheydt 1899 Ser. 4 do. 1913 M do. 1891 Rostock ... 1919, 1920 do. S1, 84, 03, gk. 1.7.24 do. 1895, gek. 1. 7. 24 Saarbrücken 14 8. Ag. Schwerin i. M. 1897,
gek. 1. 5. 21 37
Spandau og V, 1.10.23 Stendal ol, gek. 1.1.24 do. 19603, gek. 1. 4. 24
do. 19608, gel. 1. 4. 24
Stettin V...... 1923 3inzf. 8 - 18
Stolp i. Pom m.... *
Stuttgart 19,06, Ag. 19 Trier 14.1. u. 2. A. ul. 28
do. 1919, unk. 80 Viersen 1904, gk.2. 1.24
Weimar 1888, gk. 1.1.24 3 Wies bad. 19098 1.Aus⸗
gabe, rückz. 1937
do. 1920 1. Ausg.
21 2. Ag., gek. 1. 10.24
do. 18 Ag. 19 1. u. II. gek. 1. J. 24
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Wilmersd. Bln. 1913
Deutsche Pfandbriefe.
(Die durch“ gekennzeichneten Pfandbriefe sind nach den von den Landschaften gemachten Mitteilungen als vor dem 1. Januar 1918 ausgegeben anzusehen.) Gekündigte und ungekündigte Stücke.
; verloste und unverloste Stücke. 355 Calenberg. Kred. Ser. D, F (gełk. 1. 10. 23, 1. 4. 24) 84 Kur- u. Neumärk. nene 4, 39, 83 Kur⸗ u. Neumärk. Kom. ⸗Obl. Wm. Deckungsbesch. di n n ,, A, 34,3 B Kur- u. Neum. Kom.⸗Obl. 4, 34, 33 landschaftl. Zentral m. Deckungsbesch. bis 31.12. 17 Nr. J- Ba 65 1 4, 39, 83 landschaftl. Zentral *4, 3, 84 Dstpreußische M, aus⸗ gegeben bis 31. 12. 17 4, 3z, 8 Z Ostpreußische. . ..... 43 Ostyr. landschaftl. Schuldv. 4, 39, 85 Pommersche, autz⸗ gestellt bis 81. 12. 17...... 4, 34, 85 Pommersche .... ...
(ohne Talon)
bis 81. 12. 17
4, 8§, 85 omm. Neui. fü Kleingrundbesitz, ausgestell ,,,, . 4, 38, 8B Pomm. Neul. für Kleingrundbesi 4. 35, 35 Sächsische. aus stelli bis 31. 12. 17... ...... 4, 8§9, 8 J Sächsische. .. ...... 44 Sächs. landsch. Kreditverb. 4, 39 5 Schles. Altlandschaftl. a, 39 35 Schles. landschaftl. A, G, DM. ausgest. bis 24.5. 17 4. 384, 8 Schles. landfsch. A. CG, D 4, n, 3 3 Schleswig⸗Holstein
Id. Kreditv. V. ausg. b. 81.12.17 434, 85 Schles w.⸗Hlst. ld. Kreditv 4. 34, 3 3 Westfäl. bis 8. Folge ausgestell! bis 31. 12. 17... 4, 9, 3 3 Westfälische b. 8. Folge a, 34. 3 g Westpr. Ritterschaftl. Ser. I -= II m. Deckungsbesch.
Hohensalza 1897 fr. Inowrazlam 3 Kopenhag. 92 in. 4 4 do. 1910-11 in Æ 4 1585 in A 3 18698 in A 3 4 4 4
—— —
4, 39, 8 4 Westpr. Ritterschaftl. 8, 4a, 889, 8 3 Westpr. Neuland
schaftl. mit Deckungs besch. vis , 4. 84, 83 Westpyr. Neuland⸗ ,,
Krotosch. 1909S. 1 Lissab. 866 S. 1, 2* 400 4 Most. abg. S. 28,
27, 28, 5500 Rbl. 4
do. 1009 109 4 do.
Mosk. abg. S. 30
bis 33, 5500 Rbl. 4 1.
Most. 1000 100R. 4 1
do. S. 34, 35, 38, 39, 5000 Rbl.
„5, 49. 4, 3 G Berliner alte M, ausgestellt bis 31. 12. 1917. 5, M. 4. 3 3 Berliner alte. 4, Itz, 8 Neue Berliner . ausgestelt bis 81. 12. 1917. 4 N, Sitz, 35 Neue Berliner. 1 IBrandenb. Stadtschaftsbrief Vorkriegs stücke) 44 do. do. Nachkriegsstücte) Ohne Zinsscheinbogen u. ohne Erneueru
Mülhaus. i. E. 0s, 07, 13 M, 1914 Posen oo, 06, 06 gk.
Bosn. Esb. 14* do. Invest. 14 *
do. do. 19141 do. am. Eb⸗A. 4
do. do. 200.
do. do. in K.! do. Silb. in fl?
Rumän. 0s m. T.
*
4 do. 4, 03, gel. * 838 do.
Sofia Stadt ö 5 Stockh. (E. 83-84) 1380 in 4 4 15.5.1 1385 in 4 4 18.6.1 1887 89 15.3.9 Straßb. t. E. 1999 (u. Ausg. 1911)
Deutsche Pfandbrief⸗ Anst. Posen Ser. 1 bis 5 unk. 30— 84 Westf. Pfandbriefamt f Hausgrundstücke. 4
Deutsche
Augsburg. 7 Guld⸗L8. Braunschw. 20 Tlr.⸗L. Hamburg. 50 Tlr.⸗L. Sachs. Mein. ⁊Gld.⸗L.
Aus ländische Staatsanleihen.
Die mit einer Notenziffer versehenen Anleihen werden mit Zinsen gehandelt. und zwar:
Seit L. 4. 19. 1 9 8 , . . . 6 i nn Für sämtliche zum Handel und zur amtlichen Börsen⸗ notiz zugelassenen Russischen Staatsanleihen eine amtliche Preisfestsetzung
Loß papiere.
Thorn 1900, 06,09
* . 1913 4 1367
4 fr. Zins 1695 89 do.
gurichStadtss iz 3] 1.6.12 ñ1. R. 1. 10. 20, ** S. 1 4. C. 1. 1. 17, S. 2 1. R. 1
Sonstige
Budap. HõHptst Spar ausgst. b. 31. 12.96 Chil. Hp. G.⸗Pf. 12 Dan. Lmb.⸗O. S. * rückz. 100 4 findet gegenwärtig Finnländ. Hyp⸗V. Jütländ. Bdk. gar.
do. Kr. V. S. 5 i. 4 do. do. S. 5 in K 35 8 4
Bern. Kt.⸗A. 87 kv.
do. Land. 98 in K do. do. 02 m. T. i. K do. do. 5 m. T. i. K Bulg. G.⸗Hyp. 92 25er Nr. 241561 bis 246560
do. der Nr. 121561 bis 186560
do. 2er Nr. 61551 bis 85650,
ker Nr. 1299009 Dänische St. A. 97 Egyptische gar. i. do. priv. 1. Frs. do. 259000, 125007 do. 25900, 500 Fr. Els.⸗Lothr. Rente Finnl. St. ⸗Eisb. Griech. 43 Mon. do. 5 H 1831484. do. 5 Pir.⸗Lar. 90 do. 43 Gold⸗R. 69 Ital. Rent. in Lire do. amort. S. 3,4 in Lire
Mexib. Anl. 99 53. do. 8 abg. d do. 1904 431n. 4 do. 1904 45 abg. Norw. St. 94 in do. 1888 in Dest. St. Schatz 14 angem. St.“
do. do. S. 5 in K Kopenh. Hausbes. Mex. Bew. Anl. 49
gesamtkdb loi fr. 8.
ö 1 Nrd. Pf. Wib. E12 4 1. Norweg. Hyp. 87 38 1 Dest. rd.. v. S6 fr. 3. Pest. U. C. B.. S. 23 4 Poln. Pf. 3000 R. 4
62 221 — — — 1444
1441 43 111
J 1
do. 1888, 92, 96,
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do. do. 02 u. 04 1906 Stockh. Intgs. Pfd 1885 86, 87 in . 4 ho. do. 1894 in. 3 Ung. Tem.⸗BVg. it. 1.4.10 9 8 4
do. Bod.⸗Kr.⸗Pf. i. Kr. do. ho. Reg.⸗Pfbr. do. Spk.⸗ tr. 1, 21 4 1.1.
ohne Anrechtsch. i. K. 18.
do. Goldrente 10006uld. Gd. *
do. 19000 Guld. G.“ do. 200Guld G?“ do. Kronenr.“, n do. Iv. R. in K.“
do. Papie rr. in flo Portug. 3. Sen; f. B. 8
do. 13 utv. 24 * do. 89 äuß. i. * do. 1890 in 6s 16 do. do. m. Talon do. 1891 in 4)* do. 1894 in Æl* do. do. m. Talon do. 1896 in 4 16 do. do. m. Talon t. do. 1898 in 410 do. do. m. Talon do. konv. in A do. 1808 in Æ1* do. 1908 in 4 * do. 1810 in !*, Schwed. St. .A. 80 do. 1886 in do. 18890 in 6 do. St. ⸗R. O4 1. 4 do. do. 1906 1.4 do. do. 1888 Schweiz. Eidg. 12 do.
o. do. Eisenb.⸗R. 90 Türk. Adm.⸗Anl. do. Bgd. E.⸗A. 1 do. do. Ser. 2 do. kons. A. 1690 do. unif. 08, os Türken Anl. si. do. 1908 in K do. Zollobl. 11S. 1 do. 400 Fr.⸗Lose Ung. St. R. 131 do. do. 1918** bo. 191495 do. 1914 do. Goldr. i. fl. do. St.⸗R. 1910 do. Kron.⸗Rente? do. St.⸗R. g7 inge. do. Gold⸗R. f. d. eiserne T. 2ber⸗ do. do. Ber u. ler? do. Grdentl.⸗ Ob.
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Ausländische Stadtanleihen.
Bromberg s, get, 83 n. Zim Butar. 86 tv. in 4 4 1.6.12 do. 95 m. T. in 4 4 1.8.9 do. 98 m. T in ÆHM 47 1.1.7 Budapest 11 m. T. 4 1.11 do. 1914 abgest. 4 L.. do. yßi. K. gk. 1.3.25 4 1 1908 89 1 Colmar( Elsaß 07 4 1 Danzig 4A Ag. 190 4 1 Gneseng i 907 m.T 4 ftr. Zins. do. 1901 m. Tal. 8 do. Gothenb. 90 S. A 8 1.8.9 ; 1906 4 Graudenz 19600 4 elsinafors 19600 4 1.2.3 1902 4
do. 1885 m. T. 8 do.
Raab⸗Gr. P.⸗A. * 28 15.4. 10 Anrechtsch. fr. 8. 4 p. St. Schwed. Hp. IZukv 2 2. do. I8 in. tündb. 4
6 * * 563 4 * 4
4 1.5. 11 5 135.2. 8 1.1.1 . 85 1.1] . L. 1.7 p 1.5.11 ö. 11.6. 12 11.6. 12 116.12 111 i. . 1.5.14 . 46g. r. 3. iK 1.1125 4.10 41.7 p. St. 1L.2. 8 117 do. 1000 1099 R. 4 117 Posen. Prov. m.T. 4 fr. Zins. 98, 01 m. T. 83 do.
Pfandbriefe und Schuldverschreib. deutscher Sypothekenbanken.
Aufwertungs berechtigte Pfondbriese u. Schuldverls deutsch. Sypoth.⸗ Bk. ind gem. Bekanntm. v. 28.332380 Zinsscheinbogen u. ohne Erneuerungzschein lielerban Die durch getennzeichneten Pfandbriefe u. Schuld ⸗ derschreibungen sind nach den von den Gesellscha gemachten Mitteilungen als vor dem 1. Januar 19 ausgegeben anzusehen.) Bayerische Hyv. u. Wechselban! verlosb. u. unverlosb. M Gy — Berl. Hyp. Bk. TCom.⸗Dbl. S. 12 3. 75h
do. Ser.
do. Ser. — —
do. Ser. 65
Braunschw. Hannov. Sp. Bt.
Pfbr. Ser. —— 26. do. do. Kom m. ⸗Obl. v. 19234 Dtsch. Syp.⸗ Bl. Kom. Obl. S. 1-8 do. do. bo.
Ser. do. Ser. 6 Bt. Pfsdbr. Ser. 14
Frankf. Pfandbr. Vant Pfdbr. Ser. 43, 44, 46 - d2*
(fr. Frankf. Hyp.⸗Kred. Ver. Goth. Grdtr.⸗Bk. do. do.
7d. Abt. 2-20
do. Abt. 2 do. Abt. 28 do. Abt. 28 a
do. Komm. ⸗Obl. Em. 1
do. v. 1923 *
Hamburger Hyp.-Bank Pfdbr. Ser. 1 1-690 4H. Ser. 1190. Ser. 3801 880 (35 *
do. Ser. 691— 780 do. Ser. I81 - 2489 - — Hann. Bodkr. Bi. Pfd. Ser. 116. do. do. Komm. ⸗Obl. Ser. 1 —— Mecklbg. Hyp. u. Wechs. Ban Komm. Obl. Ser. 1 Meckl.⸗ Str. Hyp. B. Pf. Ser. 44 — Meiningerdyv.⸗Vant Em 117126 d räm.⸗Pfdbr. I 2, 55D G
fdbr. Em. 1 do. Em. 1
. do. Em. 20 — — do. Komm. ⸗Obl. 1 ) do. (86— 16 9 * — ch. Bodkrd.⸗Be. Pfdbr. Ser. 1 — 1, 5. 7* 15, 25 6 do. do. Grundrent. S. 2 u. 8 i, 26 Norddtsch. Grundkred.⸗Bk. Pfdbr
Ser. 3 -= 19 12, 65
do Ser. 2 do Ser. 21 bo. Ser. 2 Komm. ⸗Obl. (4
do. Em. 2
1927
Heutiger voriger Turs
ausländische Anleihen.
Abt. 21 4.5