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Ser. 50, 66 86, 119
bo. do Komm. ⸗Obl. ausgesi. bis 31. 19. 1896, v. 1918, 14* Rhein.⸗Wests. Bodkrd.⸗Bt.
Tomm.⸗Obl do. do da .
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do do. do.
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do. do. Ser. 28 - 29 do do. Ser. 32 - 57 do. do. Ser. 89 42
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do. do. do. Ausg. 2 do. do. do. Ausg. 9
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Danz. Hyp.⸗HSt. Pf. 1496 do do. Ser. 19 — 186 do. do Ser 19— 227 do. do. Ser. 116 in Danz. Gulden auch in Cod. RM)
Deutsche Eisenbahn⸗Stamm⸗ und Stamm ⸗Prioritätsaktien. Noch nicht umgest.
Dts h. Reichsb.
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Berlin - Churtog. Stratzenb. 97 01 Gr. Berl. Smaßen⸗ bahn 1911 18. goblenzStr.hd Si, 03.086 8S. 2. T3. 82 Westl. Berl Vornr/
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Ausländische Klein⸗ und Straßenbahnschuldverschreibungen.
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Aus ländische Eisenbahnschuldverschreibungen. Die mu einen Rotenziffei versehenen Anleihen
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1. Oesterreichische und Ungarische.
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Deutsche Klein⸗ und Strasenbahnaktien.
Aachener Kleinbahn Allg. Lotalbahn u. Kraftwerke
Barmen⸗Elberfeld. Bochum⸗Gelsent. . . Braunschweiger ... Bresl. Elettrische. . in S6 p. Stüc Gr. Casseler Strb. M do. Vorz. Alt. Se dsr. L. AM annov. Straßenb. u. Ueberlandwerle ildesh. Peine L. reselder Straßenb. Magdeburger Strb. Marlen b.⸗GBeendf. . RNostocker Strastenb. StettinerStrahb. M do Vorz.⸗Akt. Strausberg ⸗Herzf. Sildd. Eisen bahn. . Ber. Eisb. Btr. Vz..
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Ausländische Cisenbahn⸗Stammi⸗ und Prioritätsaktien.
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Pennsylvantan. 1St. — 50 Dollar
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Aach. Mastr. abg... 1. 8. do. Gen ußsch. i. L. 6p.
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Deutsche
Eisen bahnschuldverschreibungen.
S5 l, 6III0αILV, T3323 Brölthal. Eisenb. go, 9 . 1
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v. gs, os, O6, og, rz. 832 3 Lü bect⸗Büch. O2. rz. 32 81
Braunschw. Land. ⸗Eb.
Deutsche Klein- und Straßenbahn⸗ schuldverschreibungen.
Alg. Col. u Straßb 96. 9g, 09, 02, rz. 2 do. 1911
Bad. Lol.⸗Eilenb.
1900, 91, rz. 1982
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Schles. Dampf. Co. Ver. Elbeschiffahrt .
Allgemeine Deutsche
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Raab⸗Oedenb. G. 1688
2. Russische.
Für sämtliche zum Handel und zur amtlichen Börsen⸗ notiz zugelassenen Russischen Eisenbahnanleihen finder gegenwärtig eine amtliche Preisfeststellung nicht statt.
3. Verschiedene.
17
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Wilh. Luxemb. S9. i. F.
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u. Ref. rilctz. 1988 f Ferroearril. rz. 1987 fz do. 4 Hh rz. 1967 . do. 44 H abg. rz. 57 f Illinois St. Louis u.
Term. rz. 1951 do. Louisv. rz. 1953 Long IslRlr. rz. 1949 Manitoba rz. 1938 Nat. R. of Mex. rz. 26 do. 49 4 rz. 1926 do. 4 I abg. rz. 26
d. Treuh.⸗G. rz. 27 II. Mtg. Inc. rz 989
Amerikanische Eisenbahnbonds.
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1894.01, 02,08, rz. 82Iu4] 1.4. 101 — —
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Schiffahrtsaktien.
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Schuldverschreibungen von Schiffahrtsgesellschaften.
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Bankaktien.
Zinstermin der Bankaktien ist der 1. Januar. (Ausnahme: Bank f. Vrau⸗Ind., Berliner Bankverein 1. April. Ban Elektr. Werte 1. Juli.)
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Schuldverschreibungen von Banken,.
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Erste Beilage
zum Deut s cen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger
Mr. 276.
Nicht amtliches.
(Fortsetzung aus dem Hauptblatt.) Parlamentarische Nachrichten.
Der Haushaltsausschuß des Reichstags setzte gestern die Beratung der ,, bei der vor⸗ gestern abgebrochenen Besprechung der ö pe A A4 (2860 bis 4200 Reichsmark) der Besoldungsordnung fort. Auf Einwendungen der Abgeordneten Steinkopff (Soz.) und Torgler (Komm.), daß die sondergeprüften Sekretäre im Gtulislhsöhen Reichsamt und sonst auch höheren Dienst machten, erwiderte, laut Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deut⸗ scher Zeitungsverleger, Ministerialdirigent Gärtner, daß im Einzelfalle ein sondergeprufter Sekretär die an sich normalerweise von den Obersekretären der oberen Gruppe wahrgenommenen Dienste versehe, komme vor. Der Vorgang wiederhole sich in den unteren Klassen, wo einzelne Beamte vorübergehend höhere Dienste leisteten. Diese „Auszeichnungsarbeiten“, von denen die Rede sei, seien durchaus eine mechanische Arbeit, es seien Arbeiten des einfachen mittleren Dienstes. Abg. Groß (Gentr.) begründete einen Antrag der Regierungsparteien, wonach die Er⸗
änzungsprüfung bis zum 29. Februar 1928 (nicht bloß bis zum ö September i927) zulässig sein soll. Abg. Qu aatz (D. Nat.) fragte — für seine Person — ob denn diese Sekretäre alter Art wirklich noch mit einem Examen zu belasten seien, man möge sie doch ohne solche Prüfung in die Klasse 4c einstellen, da sich die Beamten doch bewährt hätten. Abg. St einkopf (Soz.) unter⸗ . diesen Vorschlag. Ministerialrat Sölch trat für baldige
ereinigung der Sonderprüfungsfrage ein, widerriet aber, dem Vorschlage des Abgeordneten Quaatz zu folgen, weil das kein Schluß, 6 der Anfang von weiteren Beunruhigungen sein werde. Sobald die Beamten die Sonderprüfung hestanden hätten, müßten sie nach dem Gesetz sofort in die Klasse 46 über—= ö werden. Ministerialrat Rau berechnete für die Eisen⸗ ahn, wo es iich um 5000 derartige Beamte handelt, die Aus⸗ wirkung des Vorschlages Quaatz auf 4 Millionen Reichsmark jährlich. Abg. Schuldt (Dem) forderte einen Beschluß, dann werde die Eisenbahnverwaltun sich der Zwangslage fügen. Dem Antrage Quaatz bitte er zu ö gen. Ministerialrat Rau wies nachdrücklich diese Auffassung des Vorredners zurück. Die zu⸗ tändigen Dezernenten der Reichsbahn hätten die schwersten inanziellen Bedenken gegen die Anträge Schuldt. Dieser habe ich von den Organisationen unterrichten lassen, aber leider un— zutreffend Abg. Harmony (D. Nat.) wies 6. die ein⸗ gehenden Verhandlungen der , mit der Reichsbahn⸗ gesellschaft hin und die Zusagen, die die Reichsregierung zur wohlwollenden . der Entschließung der Regierungs⸗ parteien gemacht habe. Abg. Brüninghaus (D. Vp.) regte an, auch die technischen Deckoffiziere zur Sonderprüfung zuzu⸗ lassen. Ministerialrat Sölch erwiderte, er könne ohne Vor— 66 keine endgültige Antwort erteilen, nehme aber an, daß ie Anfrage , beantwortet werden könne. Die Ab⸗ stimmung wurde zurückgestellt. — Es folgte Gruppe 4b. (2800 bis 5000 Reichsmark). Zur Geschäftsordnung wurde beschlossen, am Sonnabend vormittag und nachmittag mit einer kurzen Mittags— pause zu tagen, ö. in der nächsten Woche, dagegen am Sonn⸗ tag von 10 bis 2 Uhr nachmittags. Zu Berichterstattern wurden die Abgeordneten Dr. Qu aatz (D. Nat.) und Stein kopf (Soz.) bestellt. Auf eine Anfrage des Abg. Harmony (D. Nat.) bis wann die . verabschiedet sein müsse, um eine Aus⸗ zahlung der neuen Gehälter zu Weihnachten zu ermöglichen, er⸗ wide rte . Dr. Lotholz: Mitte Dezember, 12. bis 15. Dezember. Die . rungsvorschriften brauchten ja wohl nicht ganz fertiggestellt zu sein, wohl aber ö der Reichsrat seine Arbeiten beendet haben; des⸗ halb müsse der Reichstag Ende nächster Woche die Vorlage fertiggestellt haben, solle die Auszahlung ermöglicht werden. Preußischer Ministerialdirektor Weyhe unterstützte diese Bitte; Preußen habe seine Vorlage zwar weiter gefördert, aber er wolle doch mit dem fe in gleichem Schritt gehen. Abg. Torgler (Komm.) sprach sich für eine Beschleunigung der Arbeiten aus, aber darunter dürfe die Gründlichkeit nicht leiden. Denn die in Preußen geübte Methode komme auf eine Farce hinaus. Gegen diesen Ausdruck verwahrten das preußische Parlament Ministerial— direktor Dr. Lothholz, Ministerialdirektor Weyhe und der k de. — In der sachlichen Weiterberatung trat Preußischer Ministerialdirektor Weyhe für den Beschluß des Reichsrats ein, der in den Anmerkungen ire e. Stellenzulagen von 300, 500 und 700 Reichsmark vorsieht und für die damit be— dachten Beamten die Bezeichnung „Regierungsoberinspektor“. bg. Brüninghaus (D. Vp) begründete einen umfangreichen Antrag der Regierungsparteien, der die hier vorgesehenen Stellen⸗ zulagen durch Schaffung einer besonderen . hinter Gruppe 42 und vor der jetzigen Gruppe 4b ersetzen will mit Ge⸗ hältern von 4100— 5800 Reichsmark. Entsprechend wird auch Gruppe A 4a auf 5800 Reichsmark erhöht. Gegen die Amts bezeichnung „Inspektor“ sei wohl kaum etwas einzuwenden. Redner bemängelte die Regelung in der preußischen Vorlage, namentlich bezüglich der Lehrer. Abg. Die trich⸗Baden (Dem.) bat um Auskunft, iwie die Regierung sich zu diesem Antrag stelle und wieviel Beamte davon betroffen würden. Einer solchen Rege⸗ lung, die das Zulagensystem beseitige, würden seine Freunde ,,. gegenüberstehen. Ministerialdirektor Dr. Lothholz:
er Vertreter Preußens hat den Reichsratsbeschluß auf Staffelun der Zulagen vertreten. Die Reichsregierung konnte gen Beschluß nicht zustimmen, weil die Be⸗ k des Reiches anders gelagert ist als in
reußen und eine die Staffelung rechtfertigende Abgrenzung in der Tätigkeit der Beamten nicht vorgesehen werden kann. Die n ,,, haben den Gedanken der Stellenzulagen durch die Schaffung einer neuen Zwischengruppe ersetzt. Es kommen für diese Stellen rund 50090 Reichsbeamte, bei der Post 4000 und bei der Eisenbahn 6600 Beamte in Frage. Die Regierung an 1 ist bereit, auf diesen Boden zu treten, müsse sich jedoch wie in früheren Fällen die endgültige Stellungnahme bis ur zweiten Lesung vorbehalten, wenn die Gesamtheit der, be⸗ chlossenen Aenderungen in . finanziellen Auswirkungen über⸗ ehen werden kann. Die Amtsbezeichnung „Inspektor“, gegen eren Weiterführung Bedenken nicht bestehen, ft besser beim 8 34 zu erörtern. Auf Ausführungen des Abg. Lucke .
ereinig.) berechnete der Abg. Schmidt (D. Nat) die Mehr⸗ kosten des Antrages der Regierungsparkeien auf 160 009 für das Reich, für die Post auf 476 000, für die Bahn auf 660 690, zu⸗ sammen auf 1,B29 Millionen Reichsmark. Preußischer Ministerial⸗ birektor Weyhr erhob die gleichen Bedenken gegen die Vorlage der Reichsregierung wie gegen den Antrag der Regierungs⸗ parteien. Für die Lehrer sei eine gem isse Rahmenregelung her⸗ beigeführt. Wie aber die Zulagen verteilt werden sollten, sei noch nicht abgeschlossen. Nach weiteren Bemerkungen der Abgg. Steinkopf (Soz), Brüninghaus (D. Vp), Lucke , ö Torgler (Komm), Harmony D. Nat) bemerkte Abg. Alle otte (Zentr.), daß der Antrag der Regierungsparteien 129 Millionen erfordere, dagegen die Anträge Lucke 125 Millionen Reichsmark. Abg. Lucke (Wixtschaftl.
Berlin, Freitag, den 25. November
Anfrage des Abg. Stein kopf (Soz) erwiderte Ministerialrat Ziegelasch: Der Deutschen Rei 243 ist es durchaus an⸗— enehm, wenn die alten Gruppen 7 und zusammengelegt werden. ine klare Scheidung der Dienstverrichtungen beider Gruppen sei nicht gut durchzuführen. Aber die Vorrangstellung der nach der alten Besoldungsordnnng in die Gruppe 8 2 Beamten müsse gegenüber den jetzt in die gemeinsame Gruppe kommenden rangjüngeren Beamten aufrecht erhalten bleiben. Abg. Stein⸗ kopf (Soz.) fragte, ob die Reichsregierung auf dem gleichen Standpunkt stehe. Es sei im übrigen recht wenig, was die Regierungsparteien für die unteren Beamtengruppen zulegten. Die Buchprüfer müßten höher eingestuft werden. Abg. Mo rath D. Vp. wandte sich gegen die stetige . daß die iegierungsparteien auf Kosten der unteren Gruppen den oberen etwas zulegten. Berechne man diese . ür die oberen Gruppen auf die Glieder der unteren Gruppen, so komme auf diese noch nicht einmal eine Erhöhung von 94 vH. Abg. Alle⸗ kotte (Zentr.) sprach in gleichem Sinne; die Regierungsparteien k die finanzielle Auswirkung ihrer Anträge genau bis ins Einzelne ausgerechnet; diese Sorgfalt vermisse er bei den übrigen Anträgen recht stark. Die Beratung wurde geschlossen. — Nächste Sitzung heute.
— Im Reichstagsausschuß für die Straf⸗ recht sre — 5 gingen gestern die Beratungen zu dem 8. Ab⸗ schnitt der Regierungsvorlage weiter. Die Para⸗ graphen dieses Abschnittes sehen vor, daß das Gericht die Unter—⸗ bringung von Delinquenten in Heil⸗ oder h in Trinkerheilanstalten, . usw. für zulässig erklären kann, wenn sie als nicht zurechnungsfähig freigesprochen bzw. wenn sie wegen einer im Rausch begangenen Straftat verurteilt worden sind. Den en , , p ef, Mannsfeld sprach sich dem Nachrichtenbüro des Vereins deutscher Zeitungsverleger zufolge namens der sächsischen Staatsregierung dafür aus, un— hebingt an der Vorlage der Reichsregierung festzuhalten und dem⸗ gemäß dem Gericht nur die Befugnis zu übertragen, die Unter⸗ bringung in einer Heil⸗ oder Pflegeanstalt, in einer Trinkerheil⸗ anstalt Und in einem Arbeitshaus nur für zulässig zu erklären, aber nicht anzuordnen. Dieser Standpunkt der Reichstags-⸗ vorlage wurde eingehend nicht nur aus finanziellen, sondern vor allen Dingen aus sachlichen Gründen als notwendig bezeichnet. Abg. Antonie Pfülf (Soz,) wandte sich dagegen, die Durch⸗ führung dieser Maßnahmen den Verwaltungsbehörden. zu über⸗ lassen, ö diese sich dabei von der Kostenfrage leiten ließen und die Gefahr bestehe, daß die in diesen Anstakten Untergebrachten finanziell ausgenutzt würden. Der Zweck der ur , . der nicht Zurechnungsfähigen bzw. vermindert Zurechnungsfä igen sei ihre Heilung. Sie hätten die Straftat aus reinem Zufall, unter der Auswirkung ihrer Krankheit begangen. Abg. Rädel (Komm) meinte, daß die im Regierungsentwurf vorgesehenen Maßnahmen dem Zweck nicht entsprächen. Wenn jemand, der eine Straftat begangen habe, vom . für un⸗ zurechnungsfähig oder für vermindert zurechnungsfähig erklärt worden . so müsse er aus jedem Zusammenhang. mit dem Strafvollzug herausgenommen werden. Die Unterbringung in einer , Anstalt dürfe nur erfolgen, wenn es die Sicherheit der Gesellschaft erforderte. Ministerialdirektor Bum ke erwiderte auf die von dem Mitberichterstatter gestellte Frage, warum die Friedensbürgschaft in dem Entwurf nicht vorgesehen ei, daß diese Frage in der Begründung des Vorentwurfs, in der Strafrechtskommission und . auf dem Deutschen Juristentag eingehend behandelt worden sei. Man sei allgemein . der 6 fassung gekommen, daß . die Maßnahmen für Deutschland nicht eignen. Selbst in England, wo die Einrichtung der Friedens⸗ buͤrgschaft seit langem bestehe, scheine ihr nur kaum noch eine be⸗ sondere Bedeutung beigemessen zu werden. Die Frage, ob die Unterbringung geisteskranker oder vermindert zurechnungsfähiger Verbrecher vom Gericht nur zugelassen oder mit Bindung für die Verwaltungsbehörde angeordnet werden solle, sei im Reichsrat be⸗ sonders eingehend erörtert worden. Die Mehrheit des Reichsrats habe sich bekanntlich entgegen der Regierungsvorlage für die bloße Zulässigkeitserklärung, ausgesprochen. Von einer Doppel: vorlage in diesem Punkte habe die Reichsregierung , sie bei dem großen Werke der Strafrechtsreform über⸗
haupt keine 3 e f für angezeigt erachtet habe. P
merkte, daß Preußen es am liebsten gesehen hätte, wenn das Problem der Unterbringung Geisteskranker, geistig Minderwertiger und Asozialer erschöpfend in einem gleichzeitig mit dem Straf⸗ gesetzbuch zu schaffenden umfassenden Be⸗ und nnn, , geregelt würde. Bei der Vorwegregelung eines Teiles diese Problems im Strafgesetzbuch wünsche Hr en den Verwaltungs⸗ und Fürsorgecharakter der Unterbringungsmaßnahmen und die enge Beteiligung der Verwaltungsbehörden 3 gesichert, und trete aus diesen grundsätzlichen Erwägungen sowie mit Rücksicht auf das in Preußen historisch Gewordene n en . ielle Gesichtspunkte dafür ein, den Strafrichter auf die Zulässigkeits- erklärung zu beschränken. Abg. Sänger (Soz.) verwies dung g daß es sch beispielsweise in Belgien gezeigt habe, daß die Za I der geistig nichr . Straffälligen mit J s, anzugeben sei. In Deutschland gebe es allein 8 bis 90rd stets rückfällige Berufs= verbrecher. Das beweise doch die Wahrheit des Wortes, 86 man in Zukunft keine Strafanstalten mehr, sondern nur. noch R iniken für Verbrecher bauen solle. Hier überkreuzten sich die beiden Gesichtspunkte, von denen aus man die Verbrechen anzuschauen pflege. Die einen tun dies vom Gesichtspunkt der Moral aus, die anderen aber ständen auf einem ö aftlichen Stand⸗ unkt. Nach der Regierungsvorlage gebe der zerichtsausspruch en Verwaltungsbehörden lediglich die Ermächtigung, die Ver⸗ wahrun ö durchzuführen, lasse ,. aber die Mög⸗ lichkeit, den Spruch des Strafgerichts vom esichtspunkt der Ver⸗ waltung aus ö Dabei könnten also auch dringende
Ministerialrat , . reußisches Justizministerium) be⸗
verwaltungstechnische Gründe, wie etwa eine zeitweilige Ueber⸗ üllung der in Frage kommenden Anstalten, entscheidend mit⸗ . Das sei eine Unmöglichkeit. Es sei nicht zu vergnt— worten, daß in ö in denen das Strafgericht zu der Auf⸗ fassung gelangt sei, daß ein Krimineller, den es als nicht zu⸗ rechnungsfähig habe ., müssen, weiter die öffentliche Sicherheit gefährde, weil verwaltungstechnische Gründe seiner Ünterbringung in einer Verwahrungsanstalt entgegenständen. Redner forderte im Widerspruch J dem Verlangen des preußischen und sächsischen Vertreters, daß dem Richter selbst unbedingt das Recht zugestanden werden müsse, die bindende Anordnung zur Verwahrung des Kriminellen zu geben. ö. Dr. Nosenfeld (Soz.) beantragte, daß das brich in den Stand gesetzi werden . anzuordnen, daß zunächst die Unterbringung des Kriminellen vollzogen werde, wenn auf Unterbringung neben einer Freiheits⸗ 66 erkannt worden sei. Sei der Strafbollzug durch die Unter—⸗ ringung überflüssig geworden, so solle das Gexicht anordnen, daß der Strafvollzug unterbleibe. Sei, umgekehrt die Unter⸗ bringung durch den Strafvollzug überflüssig geworden, so solle das Gericht anordnen, daß die Unterbringüng unterbleibe. — Weiterberatung heute.
— Der Wohnungsausschuß des Reichstags er— einschließlich 8 1h, die im wesentlichen in der Fassung der Regierung.
lediate gestern die Novelle zum Mieterichutzaesetz bis
Vereinig) nannte das eine hanebüchene Uebertreibung. Auf eine
vorlage angenommen wurde. Danach ersolgt die Zustellung des
1927
Kündigungsschieibens des Hauswirts von Amts wegen. Bei einer Kündigung wegen Zahlungeverzuge ist der Fürsorgebehörde Mit- teilung zu machen. Der Mieter kann schristlich oder zu Protokoll des Gerichtsschreibers Wider swruch erheben, er muß bei der Zustellun der Kündigung auf jeine Widerspruchsfrist aufmerksam gemach werden. Bet rechtjeitigem Wideispruch verliert die Kündigung thre Kraft. Erhebt aber der Mieter nicht recht eitig Wider pruch no ist Cen ihn auf Gesuch des Hauswirts Räumungsbefehl zu erlassen.
er Mieter kann gegen den Räumungebefehl Einspruch erheben und
muß über dessen Form und Frist belehrt werden. Eine Nachprüsung der Kündigungsgründe ist dann nur zulässig, wenn den Mieter feine Schuld an der Versäumung des rechtzettigen Widerspruchs gegen die Kündigung selbst trifft.
— Der Kriegsbeschädigtenausschuß des Reichs⸗
tags setzte in der gestrigen Sitzung seine Beratungen über die Novelle zum Reichsversorgungsgesetz beim Abschnitt „Elternrente fort. Die Regierungsvorlage sieht vor, das bisherige Recht durch Einführung einer „Kann Vorschrift' zu erweitern die eg ermöglicht, Flternbeihilfen im halben Betrage der Elternrente auch dann zu geben, wenn die Voraussetzung, daß der Verstorbene der Er— nährer der Eiern gewesen oder geworden wäre, nicht voll erfüllt ist. Als unterst: Grenze will die Regierung es gelten lassen, wenn der Verstorbene den Unterhalt zu einem Drittel bestritten hat. Die Re⸗ gierungeparteien beantragen in solchen Fällen nicht 50 vo, sondern zwei Brittel der Elternrente als Elternbeihilfe zu gewähren. Ein sozial⸗ demokratischer Annag sieht eine mäßige Erhöhung der Elternrente gegenüber den Regierungsvorschlägen und außerdem in den einzelnen Ortsklassen feste Rentenjätze und seste Einkommensgrenzen vor. Die Voraussetzung für Gewährung der Elternrente soll nach dielem Vor— schlag ersällt sein, wenn der Verstorbene mindestens zu einem Drittel zum Unterhalt feiner Hinterbli benen beigetragen hat Außerdem sieht der sozialdemokratische Antrag eine Versorgung der Eltern, die den einzigen Sohn oder mehrere Söhne verloren haben auch dann vor, wenn die Ernährereigenschaft nicht vorliegt, wohl aber die Be⸗ dürstigkeit der Eltern. Nach eingehender Debatte winde der Ent—⸗ wurf mit den von den Regierungeparteien beantragten Aenderungen angenommen. In der Frage der Versorgung der Eltern, die den einzigen Sohn oder mehrere Söhne verloten haben, gab der Regie⸗ rungövertreter eine Erklärung zu Protgękoll, in der eine möglichst ent⸗ gegenkommende Auslegung der bestehenden Gesetzesvorschriften zu⸗ gunsten solcher Eltern in Aussicht gestellt wird. — Nächste Sitzung heute.
— Der Bildungsausschuß des Reichstags be—
schäftigte sich in seiner gestrigen Sitzung mit § 5 des Reichs⸗ schulgesetzes, der die weltliche Schule behandelt. In der Aus— sprache wandten sich die Sozialdemokiaten dagegen daß die weltliche Schule zu einer reinen Dissidentenichule gemacht werde, sie solle viel mehr allen Kindern offenstehen. Zu Abstimmungen fam es in der heutigen Sitzung noch nicht. — Die Beratung wird heute fortgesetzt.
Der Städtebauausschuß des Preußischen Land⸗
tags beriet gestern weiter über die Bestimmungen auf Etn⸗ führung eines Baulastenbuchs. Der Vertreter des Justizministeriums erklärte laut Bericht des Nachrichten büros des Vereins deutscher Zeitungeverleger, daß an sich rechtliche Bedenken, auch die auf Abmachungen zwischen dem Grundeigentümer und den Baupoltzeibehörden beruhenden Baubeschränkungen durch Eintragung in ein Baulastenbuch zu öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen zu machen, nicht beständen. Die Führung des Baulastenbuches könne aber nicht dem Giundbuchrichter übertragen werden. Dem wider— spreche der 5 4 des Einsührungsgeletzes zum Gerichte verfassungsgesetz. Abg. von Eynern (D. Vp.) beantragte daraufhin, die Fübrung des Buches dem Katasteramt zu überweisen. Abg. Falk (Dem.) betonte, daß. wenn man die Führung des Baulastenbuches den Gemeinden übertrage, dafür Sorge getragen werden müsse, daß dielen dadurch nicht weitere Lasten auf⸗ erlegt würden. Ministerialdirektor Conze führte aus daß er eine Schadloshaltung der Gemeinden nicht in Aussicht stellen könne, da der Staat besonders auch auf Grund des Finanzausgleichs nicht dazu verpflichtet wäre. Man trat darauf in die Einzelberatung über die Bestimmungen hinsichtlich der Baulastenbücher ein. Die 85 58 — 52 wurden verabichiedet, und zwar 8 58 mit der Aenderung, daß nicht nur Besjchrän kungen aus dem Städtebaugesetz sondern Beschränkungen aus den Gejetzen ganz allgemein durch Erklärungen und Eintragungen in das Baulastenbuch begründet werden. Die 88 59 und 60 wurden unverändert unter Ablehnung jämtlicher Aenderungsanträge ange⸗ nommen; der 5 61 erhielt durch emen Antrag der Deutschnationalen eine wesentliche Erweiterung, und nach den Beschlüssen erster Lejung folgende Fassung: ‚In das Baulastenbuch müssen außer den im 8 b8 erwähnten Lasten feiner mit nachtichtlicher Wirkung a) die
zur Vebung kommenden Antiegerbeittäge b) die auf Grund des 5 9
des Kommunalabgabengesetzes zur Hebung gelangenden Beitraͤge, c) Vorbehalte des Widerrufs einer erteilten Baugenehmigung ein⸗ getragen werden. Soweit die Höhe der unter « und b bezeichneten
Beiträge nicht endgülng seststeht, ist eine Vorbemerkung der Last
ohne Ängabe ihrer Höhe in das Baulastenbuch einzutiagen. Eine
eingehende Erörterung entspann sich über 5 62, der vorschreibt, daß
das Baulastenbuch vom Gemeindevorstand geführt wird. Nach den
Ausführungen des Justizmmisteriums wurde der Antrag, der Wir chats ·
partei, die Führung den Grundbuchämtern zu übertragen, zurückgezogen.
Von deutschnationaler und deuischvolksparteilicher Seite wurde dean
tragt, die Katasterämter mit der Führung zu beauftragen. Der Ver—
treter des Justizministeriums widensprach mit der Begründung, daß
die Katasterämter überlaftet seien und es sich hier um baupolizeiliche
Interessen handele, die den Gemeinden als Auitrageangelegenbeit
übertragen seien. Die Anträge wurden abgelehnt, ebenfalls auch der
Eventualantrag des Abg. von Eynern (D. Vp.), der die Führung
der Baulastenbücher zwar den Gemeinden übertragen will, aber eine
genehmigungepflichtige Ortssatzung für ihre Errichtung für notwenctg
erklärt. Dagegen wurde der Äntiag desselben Antiagstellers an⸗ genommen, daß die Kosten zu zwei Diitteln vom Staat zu tragen find. Arg Falt (Dem.) erklärte dau, daß er mit der Fassung des Antrags zwar nicht einverstanden sei, aber in der ersten Lelung dafür stimmen werde, um der Regierung zu zeigen, daß der Aue ichuß leine.
falls die Vermehrung von Ausgaben sür die Gemeinden dulden könne. — Darauf wurde die Weiterberatung auf heute vertagt.
Nr. hl des Reichsministerialblatt s.“ (Zentralblatts für das Deutsche Reich) vom 19. November 1927 hat olgenden Inhalt: J. Allgemeine Verwaltungèsachen Bekämpfung von Schund und Schmutzschristen auf Bahnhöfen und in Zeitungekioe ken. — 2. Vandels.« und Geweibewesen: Bekanntmachung, betreffend die Einfuhr von Pflanzen und Jonstigen Gegensländen des Gartenbgues. — 3. Fmanj= wesen- Uebeisicht der Einnahmen des Meichs an Steuern, Zöllen und Abgaben für die Zeit vom J. April 1927 bis 31. Ottober 1927. — 4. Steuer und Jollwesen: Nachweisung über Branntweinerzeugung und Branntweinabsatz im Monat Oktober 1927. — Konsulatwelen: Ernennung, Exequaturerteilung. — S. Berichtigung. — 7. Neu⸗ eischeinungen: Taschenbuch für die Wohlfahrtepflege für 1923 — 8. Versicherungswesen: Verordnung über die Gewährung von Leistungen der Sozialveificherung gegenüber den Niederlanden. — 9. Ver sorgungswesen: Verzeichnisse der den Verjorgungeanwärtern vor⸗ behaltenen, im Wege des Privatdienstvertrags zu besetzenden Stellen. — Hessen, Staate dienst. — 3. Ergänzung.