173126 „Apan“ Apollg Flantector⸗Werk⸗ 2k en a, e . Gößnitz i. Thüringen. 2. Aufforderung.
Unter Bezugnahme auf die im Deutschen Reichaanzeiger Nr. 293 vom 12. Dezember 1524 erschienene ausführlichere Befannt⸗ machung ordern wir unsere Stamm⸗ afnonäte auf, soweit sie noch Stamm aftien hbesitzen, die noch nicht in neue auf Reichsmark lautende Stammaktien um⸗ getauscht worden sind, diese bis 31. Ja⸗ nuar 1928 einschließlich
be! der Kasse unserer Gesellschaft in
(Gönnitz oder
bei der Allgemeinen Deutschen Credit⸗
Anstalt iu Leipzig während der üblichen Geschäftsstunden zum Umtausch ein ureichen. Gegen ein gereichte Stammastien im Nominaltetrage pon hM 10000 bezw. PU z0090 werden nach dem Umstellungsverhältnis von 100:1 neugedruckle Reichs martstammaßftien über Ran 100 bew. RM 20 zurückgegeben.
Wir fordein ferner gemäß § 17 Abs. h der 2. Durchführungeverordnung in der Fassung der 5. Durchsiührungsverordnung zu! Verordnung über Goldbilanzen die Aktionäre unserer Gesellschast, die aus der Goltmarkumstellung ihrer Aftien Anteil⸗ scheine besitzen, aut, die Anteilscheine bis 31. Januar 1928 einschließlich
bel der Kasse unjserer Gesellschaft in
Gößnitz in Thür. oder
bei der Allgemeinen Deutschen Credit—
Anstalt in rveipzig zum Umtausch in Aktien einzureichen Gegen eingereichte 2 Anteilscheine über je RM 10 wird eine Stammaktie über RM 20 zurückgegeben. Die Einreichungs⸗ stellen erklären sich bereit., joweit es ihnen möglich ist, einen Ausgleich von Spitzen zu vermitteln. Der Umtausch an den Schaltern der Einreichungsstellen ist pro⸗ pisionstrei. Erfolgt er im Wege der Korrespondenz, so wird die übliche Gebühr berechnet.
Anteilscheine und Pavpiermarkstamm⸗ altien, die nicht innerhalb der obigen Frist in Reichemarkstammaktien umgetauscht worden sind werden gemäß 290 ⸗G-B. für frastlos erklärt. Das gleiche gilt in Amehung eingereichter Papiermarkstamm— aktien und Anteilscheine, welche die zum Erjatz durch Reichs markstammaktien er— forderliche Zahl nicht erreichen und der Gesellschaft nicht zur Verwertung für Rechnung der Beteiligten zur Verfügung geitellt sind.
Gößnitz i. Thür, den 24. Nov. 1927.
„Apag“ Apollo⸗Plantector⸗Werk⸗— Attiengesellschaft. Der Vorstand. Al!len dorf. Schneeweiß.
16 to] Rhenania Vereinigte Emaillierwerke Aktien⸗Gesellschaft, Düsseldorf.
Die Herren Aktionäre unserer Gesell⸗ schaft werden hiermit zu der am Don⸗ nerstag, den 222. Dezember 127, mittags EZ Uhr, im Geschäftshause der Linke⸗Hofmann-Werke Aktiengesell⸗ schaft in Berlin NW. 6, Schiffbauer⸗ damm Ls, stattfindenden ordentlichen Generalversammlung eingeladen.
Tagesordnung:
1. Vorlegung des Geschäftsberichts, des Rechnungsabschlusses sowie der Gewinn- und Verlustrechnung über das Jahr 1926/27 seitens des Vor⸗ stands.
„Bericht der Prüfer über das Er⸗ gebnis der Prüfung des Rech⸗ nungsabschlusses.
„Bericht des ÄAufsichtsrats über die Prüfung der Jahresrechnung für das Jahr 1926/27. Vorschläge des Aufsichtsrats und Beschlußfassung über die Verwendung des Gewinns sowie Genehmigung des Rech⸗ nungsabschlusses und Erteilung der Entlastung für Vorstand und Aufsichtsrat.
„Wahl von zwei Prüfern für die Prüfung des Rechnungsabschlusses ür 1927128.
5. Aufsichtsratswahl.
Diejenigen Aktionäre, die in der Ge⸗ neralversammlung stimmen wollen, müssen ein Verzeichnis der Nummern der Aktien, für welche sie das Stimm⸗ recht ausüben wollen, spätestens fünf Tage vor der Generalversammlun
bei der Gesellschaftskasse in Düssel⸗ dorf, oder
bei der Berliner Handels -⸗-Gesellschaft, Verlin, oder
bei der Darmstädter und National⸗ bank K. a. A., Berlin,
einreichen und diese Aktien beziehentlich die darüber lautenden Reichsbank⸗ niederlagsscheine spätestens am 16. De⸗ zember 1927 bei einer der vorbezeich⸗ neten Stellen oder bei einem deutschen Notar bis zum Schluß der Generalver⸗ sammlung hinterlegen Die über die erfolgte Hinterlegung und die Ein reichung des Nummernverzeichnisses auszustellende Bescheinigung dient als Ausweis in der Generalversammlung.
Die Niederlagsscheine der Reichsbank müssen die hinterlegten Aktien nach Nummern bezeichnen, auch ist zu be⸗ scheinigen, daß die Stücke bis zur Be⸗ endigung der Generalversammlung bei der vorbezeichneten Stelle in Ver⸗ wahrung bleiben.
Laut §is unserer Satzungen scheiden die Herren Dr. Eichberg und Carl Fürstenberg aus dem Aufsichtsrat aus; ihre Wiederwahl ist zulässig.
Düsseldorf, den 2. November 1927. Rhenania Vereinigte Emaillierwerke
Aktien ⸗Gesellschaft.
Frankenste in. Herkner.
—
731289 Harlorische Bergwerke und chemische Fabriten Artiengesellichaft in Haspe ( Westf.).
Wir tündigen hiermit jämtliche noch im Umlauf befindlichen Genußscheine unserer Gesellschaff mit der Maßgabe. daß au jeden Genußschein eine Stammaktie im gleichen Rennbetrag gewährt wird, und sordein unsere Genußscheinmhaber daher auf ihre Genußscheine zwecks Umtausche in Stammaktien im gleichen Nennbetrag bei der Mitteldeutschen Creditbank, Berlin C. 2, Burgitraße 24 bis zum 29. Februar 1928 mit doppeltem Nummernverzeichnis einzureichen.
Haspe (Westf n den 24 November 1927.
Der Vorstand. W. Augustin. Dr. Falco. 75178
Einladung zur 5. ordentlichen Ge⸗ neralversammlung der Vereinigten Hutwerke Akt. Ges. am 26. De⸗ zember 1927, nachmittags 4 Uhr, in den Amtsränmen des Herrn Notars Vleugels, Köln, St. Apernstr. 17.
Tagesordnung:
1. Berichterstattung des Vorstands über den , der Ge⸗ algen sowie die Ereignisse des Ge chů tsjahrs 1926. 1927. Bericht
des Aufsichtsrats über die Prüfung des Geschäftsberichts und der
Jahresrechnung.
Beschlußfassung über Genehmigung
der Bilanz für das 6. Geschäftsjahr.
Beschlußfassung über die Ent⸗
lastung der Mitglieder des Vor⸗
stands und Aufsichtsrats. 4. Neuwahl zum Aufsichtsrat. 5. Aenderung des 8 8, betr. die Ver⸗ 6
tretungsbefugnis. . . fassung über Auflösung der Gesellschaft.
7. Anträge der Aktionäre.
. zur Generalversammlung haben diejenigen Aktionäre, deren Aktien im Aktienbuche eingetragen sind und die ihre Aktien spätestens am zweiten Werk⸗ tage vor der anberaumten Generalver⸗ sammlung bei der Gesellschaft oder einem Notar hinterlegt haben und im Besitz einer diesbezügl. Bescheinigung sind.
Köln⸗Süls, den 24. November 1927.
Der Vorstand. Ernst Silberberg. Gerhard Bieger.
73174 Eisen⸗ und Emaillierwerke Akltiengesellschaft.
Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am Sonnabend, den 17. Dezember 1927, 11 Uhr vormittags, in den Geschäftsräumen des echlesischen Bankvereins Filiale der Deutschen Bank, Breslau, Albrecht⸗ straße 33 — 36, stattfindenden ersten ordentlichen Generalversammlung eingeladen.
Tagesordnung:
1. Bericht des Vorstands über das ab⸗ . Geschäftsjahr 19261927.
2. Bericht des Aufsichtsrats über die Prüfung des Rechnung , ,.
3. e cn all ung über Genehmigung des e r tn, und Er⸗ teilung der Entla und Aufsichtsrat.
ö . über Aenderung des 5 28 Absatz 1 der Satzungen. (Streichung der Worte: „oder die darüber lautenden Hinterlegungs⸗ ö der Reichsbank“)
5. Aufsichtsratswahlen.
Um in der , zu
r, oder Anträge zu stellen, müssen ie Aktionäre spätestens am Mitt⸗ woch, den 14 Dezember d. J., bis um Ende der , . bei en Kassen der Gesellschaft in Sprottau⸗Wilhelmshütte und Kotze⸗ nau oder bei folgenden . in Breslau: Schlesischer Bank⸗ verein Filiale der Deutschen Bank, Dirretion der Diseconto⸗Gesell⸗
schaft, in Berlin: Deutsche Bank, Darmstädter und Nationalbank Kommanditgesellschaft auf Aktien,
Direction der Diseonto⸗Gesell⸗ schaft — Bernheim, Blum C Co., Mittel⸗
straße 2-4 Braun Co., Eichhornstraße 5, Jarislowmskfy C o., Jäger⸗
straße 69, in Glogau: Darmstädter und Nationalbank Kommandit⸗ gesellschaft auf Aktien, Filiale Glogau, in Magdeburg: ,,, und Privat⸗BankAktiengesellschaft, *. Aktien hinterlegen und bis zur eendigung der Generalversammlung dort belassen. Die dem Effektengiro⸗ verkehr ö Bankfirmen können Hinterlegungen auch bei ihrer Effektengirobank vornehmen. ie Hinterlegung von Reichsbank⸗ depotscheinen gewährt wegen der ver⸗ änderten Verwahrungsbedingungen der Reichsbank ein Recht zur Teilnahme an der Generalversammlung bzw. zur Stimmrechtsausübung nicht mehr.
Im Falle der Hinterlegung der Aktien bei einem deutschen Notar sind die Be⸗ stimmungen des § 28 Absatz 4 unserer Satzungen zu beachten.
Sprottanu ⸗ Wilhelmshütte, den 24 November 1977.
Der Aufsfichtsrat der Eisen⸗ und Emaillierwerke Akttiengesellschaft.
M. Lipp, Vorsitzender,
tung an Vorstand
73123) „Phoenix“ Maschinenfabrik und Eisengießerei Aktie ngesellschaft, Ratingen. Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zur ordentlichen Ge⸗ neralversammlung auf Montag, den 19. Dezember d. J., nachmittags 4 Uhr, in den Geschäftsräumen unserer Gesellschaft in Ratingen, Homberger
Straße 6, eingeladen. Tagesordnung:
1. Vorlage der Bilanz nebst Gewinn⸗ und Verlustrechnung für das Jahr 1926127 sowie des Berichts des Vor⸗ tands und des Prüfungsberichts es Aufsichtsrats.
2. , n über die Genehmi⸗ ung der Bilanz.
3. Beschlußfassung über die Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats.
4. Firmenänderung.
Zur Teilnahme an der Generalver⸗ sammlung ist jeder Aktionär berechtigt. An den Abstimmungen und Beschluß⸗ sassungen können sich jedoch nur die Ak— tionäre beteiligen, welche ihre Aktien oder die von einem Notar ausgestellten Depotscheine mindestens 3 Tage vor der Generalversammlung, den Tag der Ge— neralversammlung nicht mitgerechnet, bei unserer Gesellschaft hinterlegt haben.
Ratingen, den 22. November 1927.
Der Aufsichtsrat.
73156 Deutsche Aufbau⸗ Aktiengesellschaft für Grundbesitz, Industrie und Schiffahrt, Berlin. Die Aktionäre unserer Gesellschaft
werden hiermit zu der am Donners⸗
tag, den E5. Dezember 1927, 1 Uhr nachmittags, in Berlin NW. 7, Doro⸗ theenstraße 311, stattfindenden ordent⸗ lichen Generalversammlung einge⸗ laden. . Tagesordnung:
1. Vorlegung der Bilanz, der Gewinn⸗ und ö sowie des Jahresberichts für das Geschäfts⸗ m 1926 und Beschlußfassung über
eren Genehmigung.
„Beschlußfassung über Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 1926.
Satzungsänderung: 8 16 Absatz 2
(zwei Wochen Frist zur Veröffent⸗ lichung der Einladung zur General⸗ versammlung im . Reichs⸗ anzeiger).
4. Aufsichtsratswahl.
Das Recht, an der Generalversamm— lung teilzunehmen oder sich in derselben vertreten zu lassen, besitzt nur derjenige Aktionär, der sich unter Vorlegung der Aktien spätestens drei Werktage vor der Generalversammlung . Teilnahme an derselben bei der er schaft angemeldet oder bei der Gesellschaftskasse die Aktien hinterlegt hat. Die Hinterlegung der Aktien kann auch bei einem derttschen Notar erfolgen.
Berlin, den 24. November 1937. Deutsche Aufbau ⸗Attiengesellschaft für Grundbesitz, Industrie⸗ und Schiffahrt, Berlin.
Der Vorstand.
73163 Feipers C Cie. Aktiengesellschast, Siegen ( Westfalem.
Die Herren Aktionäre unserer Ge⸗ sellschaft laden wir hiermit zur ordent— lichen we nr n, auf den 21. Dezember d. J., nachmittags 6 Uhr, in das Lokal der Gesellschaft Erholung in Siegen ergebenst ein.
Tagesordnung:
1. Vorlage des Geschäftsberichts, der Bilanz und der Gewinn- und Ver⸗ lustrechnung für das Geschäftsjahr 1926,27 und Beschlußfassung über die Genehmigung der Bilanz.
Erteilung der Entlastung an Vor— stand und Aufsichtsrat.
„ Satzungsänderungen:
) Aenderung des § 10 Abs. 3, betr. Teilnahme an der General—⸗ versammlung.
b) k § 12 durch Verlegung des Geschäftsjahres . den 1. Januar.
4. Wahlen zum Ausfsichtsrat.
Zur Teilnahme an der Genexalver⸗ sammlung sind diejenigen Aktionäre be⸗ rechtigt, die spätestens am 3. Tage vor der anberaumten Generalversammlung, ier dieser Tag ein Sonntag oder taatlich anerkannter Feiertag ist, späte⸗ . an . vorangehen⸗ en Werktag, also bis zum 17. De⸗ ember, während der lich Geschäfts⸗ . bei der , , ,. in
dem die
Siegen, bei der Siegener Bank, Filiale der Deutschen Bank in Siegen, bei der Deutschen Bank, bei Herren Georg Fromberg C Co. in Berlin, bei der Internationalen Bank in Luxemburg, oder bei einer Effektengirobank eines deutschen Wertpapierbörsenplatzes a) ein Nummernverzeichnis der zur Teilnahme bestimmten Aktien ein⸗ reichen, und ; b) ihre Aktien hinterlegen und bis ur Beendigung der Generalver⸗ fem en do r belassen. ö Hierdurch wird die gesetzliche Ermäch= tigung des Aftionärs zur Hinterlegung bei einem deutschen Notar nicht berührt. Die Hinterlegung ist auch dann ord⸗ nungsmäßig erfolgt, wenn Aktien mit ustimmung einer der oben bezeichneten interlegungsstellen für sie bei einer anderen Bankfirma bis zur Beendigung der Generalversammlung im Sperrdepot gehalten werden. . Siegen, den 24. November 1927. Der Aufsichtsrat. W,. Harr, Vorsitzender.
73309 Nordische Geldschrankfabrik A.⸗G. , Hamburg⸗Ahrensburg.
Außerordentliche Generalver⸗ sammlung am 19. Dezember 1927. 151 Uhr, bei den Herren Notaren Dres. Albrecht Cadmus und Muhle, Hamburg, Kl. Johanniestr. 6 / 8.
Tagesordnung:
Antrag des Aufsichtsrats: „Die a. o. Generalversammlung erteilt die Geneh⸗ migung das der Gesellschaft gehörende Fabrikgebäude in Ahrensburg zu ver⸗ äußern und nach erfolgtem Verkauf die Gesellschaft zu liquidieren.“
Eintrittskarten zur Generalversammlung gegen Vorzeigung der Attien bei der Bankfirma Willi Seligmann, Sam⸗ burg, Gänsemarkt 35, bis 16. Dezember
erhältlich. Der Vorstand.
733891
Die Aktionäre der Firma J. S. Sweering C Co. A-⸗G., Ibben⸗ büren, werden hierdurch zu der am 16. Dezember 1927, nachmittags 33 Uhr, im Votel Fümstenhof in Münster i. W. stattfindenden ordentlichen Ge⸗ neralversammlung eingeladen.
Tagesordnung:
1. Beschlußfassung über die Bilanz 1926/27, Gewinnverteilung und Ent— lastung des Vorstands und Aussichts— rals.
2. Wahl zum Ausschuß.
3. Verschiedenes.
Aktionäre, welche an der Generalver— sammlung teilnehmen wollen müssen ihie Atnen oder die über deren Hinterlegung bei einer öffentlichen Sparkasse oden einem deutschen Bankhause ausgestellte Bescheini⸗ gung spätestens am Tage der General⸗ versammlung bei der Gesellschaft niederlegen.
Ibbenbüren, den 22. November 1927.
Der Uufsichtsrat. J. Tilmann, Vorsitzender.
72172 Maschinenbau⸗Anstalt Humboldt, Köln⸗Kalk.
Einladung zur Generalversammlung.
Zu der 3. Montag, den 19. De⸗
zember 1927, nachmittags 41 hr, in den Geschäftsräumen des A. Schaaff⸗ hausen'schen Bankvereins A.⸗G. in Köln anberaumten diesjährigen General⸗ versammlung laden wir die Herren Aktionäre unserer Gesellschaft hierdurch mit dem Ersuchen ein, gemäß § 21 unseres Statuts ihre Aktien (ohne Dividendenbogen) oder die darüber lautenden Depotscheine der Bank des Berliner Kassenvereins oder eines deutschen Notars bis spätestens 12. De⸗ zember 1927 einschließlich bei unserer Gesellschaftskasse, dem A. Scha ffhausen schen Bank⸗ verein A.-G. in Köln und dessen Filialen,
dem Bankhaus A. Levy in Köln,
der Berliner Handelsgesellschaft in Berlin,
der Commerz- und Privat-Bank in Berlin und Köln,
der Direction der Disconto⸗Gesell⸗ schaft in Berlin und Essen,
der Dresdner Bank in Berlin, Dresden und Frankfurt a. M.,
der Firma Klöckner C Co. in Duis⸗ burg oder
der Norddeutschen Bank in Hamburg
zu hinterlegen und bis nach Beendigung der Hauptversammlung zu belassen.
Die Hinterlegung ist auch dann ord⸗
nungsmäßig erfolgt, wenn Aktien mit Zustimmung einer Hinterlegungsstelle 6 sie bei anderen Bankfirmen bis zur eendigung der Generalversammlung im Sperrdepot gehalten werden. Tagesnurdunng: .
1. Entgegennahme des Geschäfts⸗ berichts des Vorstands nebst der Bilanz und der Gewinn- und Ver⸗ lustrechnung. .
2. Entgegennahme des Berichts des Aufsichtsrats über die Prüfung der Bilanz und der Gewinn- und Ver— lustrechnung. .
„Beschluüßfassung über die Genehmi⸗ jung der Bilanz und Entlastung , Vorstands und des K
Beschlußfassung über die Aenderung des 5 4 des Statuts (Schaffung von Aktien über RM 1000. —. Er⸗ mächtigung des LVorstands, eine ent⸗ sprechende Anzahl bisheriger Aktien im Einvernehmen mit den Besitzern in Stücke über RM 100, —, RM 300, RM 1000, — umzu⸗ tauschen.
Beschlußfassung über den Umtausch einer entsprechenden Anzahl der nach der nn, . ver⸗ bleibenden Aktien über RM 150,‚— in solche zu RM 100. — oder RM 300— gemäß J§ 35a der fünften Verordnung zur Durch⸗ führung der Verordnung über Goldbilanzen. ;
Ermächtigung des Aufsichtsrats, in Gemeinschaft mit dem Vorstand die Einzelheiten zur Ausführung der Beschlüsse unter 4 und 5 festzusetzen. Ermächtigung des Aufsichtsrats, k der Fassung des Statuts, die sich aus der Durch⸗ führung dieser Beschlüsse ergeben oder vom Registergericht als er⸗ forderlich erachtet werden, vorzu⸗ nehmen.
J. Aenderung des 8 21 des Statuts (Hinterlegungsbestimmungen).
8. Wahlen zum Anfsichtsrat.
Köln⸗Kalk, im November 1927.
Der Aufsichtsrat.
Peter Klöckner, Vorsitzender.
72173) Motorenfabrik Deutz Attiengesellschast.
Einladung zur Generalversammlung. Die diesjährige Generalversamm⸗ lung findet am Montag, den 19. De⸗ zember 1927, nachmittags 3 Uhr, in den Geschäftsräumen des A. 665 hausen'schen Bankvereins A.⸗G, Köln, Unter Sachsenhausen, statt. Tagesordnung:
1. Vorlage der Gewinn⸗ und Verlust⸗ rechnung nebst dem Bericht des Vorstands und Aufssichtsrats über das Geschäftsjahr 1926/27. Ge⸗ nehmigung der Bilanz.
Entlastung des Vorstands und Auf⸗ sichtsrats für das Geschäftsjahr 1926/27.
3. Wahlen zum Aufsichtsrat und Wahl der Revisoren.
Die Aktien oder die Depotscheine der Bank des Berliner Kassenvereins, auf Grund deren in der Generalversamm⸗ lung das Stimmrecht ausgeübt werden soll, müssen spätestens am Dienstag, den 13. Dezember 1927, mittags 12 Uhr, hinterlegt werden und müssen bis zum Schluß der Generalversammlung hinter⸗ legt bleiben.
Die Hinterlegung kann — außer bei einem Notar — erfolgen bei
Motorenfabrik Deutz, Aktiengesell⸗ schaft, Köln⸗Deutz,
A. Schaaffhausen'scher Bankverein A.⸗G., Köln, und dessen Zweig⸗ niederlassungen,
Bankhaus A Levy, Köln,
Deutsche Bank, Berlin, und deren Zweigniederlassungen in Köln, Frankfurt und Hamburg,
Disconto⸗Gesellschaft, Berlin, und deren r,, .
Dresdner Bank, Berlin, und deren Zweigniederlassungen,
Darmstädter und Nationalbank, Kom- manditgesellschaft auf Aktien (Fil. Frankfurt a. M.),
Bankhaus Straus C Co., Karlsruhe,
Firma Klöckner C Co., Duisburg,
Rorbdentsche Bank, Hamburg.
Die Hinterlegung ist auch dann ord⸗ nungsmäßig erfolgt, wenn Aktien mit Zustimmung einer Hinterlegungsstelle für sie bei anderen Bankfirmen bis zur Beendigung der Generalversammlung im Sperrdepot gehalten werden. .
Werden die Aktien und Depotscheine nicht bei der Gesellschaft hinterlegt, so ist spätestens zu der vorstehend an⸗ gegebenen Zeit eine Bescheinigung der Hinterlegungsstelle über die erfolgte Hinterlegung beim Vorstand der Gesell⸗ schaft einzureichen.
Köln-Deutz, im November 1927.
Der Aufsichtsrat.
Peter Klöckner, Vorsitzender.
72174] Motorenfabrik Oberurfsel.
Einladung zur Generalversammlung. Die diessährige Generalversamm⸗ lung findet am Montag, den 18. De⸗ zember 1927, nachmittags 4 Uhr, in den Geschäftsräumen des A. ö hausen'schen Bankvereins A-⸗G., Köln, Unter Sachsenhausen, statt. Tagesordnung: ö 1. Vorlage der Jahresrechnung für das Geschäftsjahr 1926/27, Berichte des Vorstands und des Aufsichtsrats. Genehmigung der Jahresrechnung. Beschluß über die Verwendung des Reingewinns. g. Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats. . 4. Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern. Diejenigen Aktionäre, welche an der Generalversammlung teilzunehmen ge⸗ denken, haben sich über den Besitz ihrer Aktien bis 6 einschließlich Mitt⸗ woch, den 14. Dezember 1927, bei der Gesellschaftskasse oder der Motorenfabrik Deutz, Aktiengesell⸗ schaft, Köln-Deutz, dem Bankhaus Straus K Co, Karls⸗ ruhe, dem 49. Schaaffhausen'schen Bank⸗ verein A.⸗G., Köln, dem Bankhaus E. Ladenburg, Frank⸗ furt a. M., der Direction der Disconto⸗Gesell⸗ schaft, Frankfurt a. M., oder der Süddentschen Disconiogesellschaft, Mannheim, auszuweisen. Karlsruhe, im November 1927. Der Aufsichtsrat. M. A. Straus, Vorsitzender.
731811 Einladung zur 4. ordentlichen Ge⸗ neralversammlung der „Triumph. Krebskonserven⸗ u. Feinkostfabrik A -G. zu Bremen am 15. Dezember 1927, 18 Uhr, beim Notar Dr. jur. D. Leist, Langenstr. 5/6. Tagesordnung: l. Geschäslebericht über das Jahr 1926. 2. Genehmigung der Bilanz sowie Ge⸗ winn- und Verlustrechnung für das Jabr 1926. g. Entlastung an Vorstand und Auf— sichts at. 4. Wahlen zum Aussichtsrat. b. Verlängerung der Frist zur Durch⸗ führung der Kapitalerhöhung. 6. Verschiedenes. Bremen, den 21. November 1927. Der Vorstand Heß. Kolusntrewski. Eintiittekarten sind bis zum 12. De— zember 19237 bei der Gesellichaft ab⸗ zusordern gegen Einsendung des Depot— scheins einer Bant oder emes Notars.
—
Erste Zentral⸗Handelsregister⸗Beilage
zum Deutschen Neichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger Gr. 277. Berlin, Sonnabend, den 26. November 1927
Der Inhalt dieser Beilage, in welcher die Bekanntmachungen aus 1. dem Handels, 2. dem Güterrechts, 3. dem Vereins-, 4. dem Genossenschafts⸗, 5. dem Musterregister, 6. der Urheberrechts eintragsrolle sowie 7. über gonkurse, Geschäftsaufsicht und Vergleiche zur Abwendung des Konkurses und S. die Tarif⸗ und Fahrplanbekanntmachungen der Eisenbahnen enthzalten sind, erscheint in einem besonderen Blatt unter dem Titel
Sentral⸗Handelsregister für das Deutsche Reich.
Das Zentral⸗Handelsregister für das Deutsche Reich erscheint in der Regel täglich — Der Bezug s⸗ preis beträgt vierteljährlich 4,50 Reichsmark. Einzelne Nummern kosten O, 15 Reichsmark. Anzeigenpreis für den Raum einer h gespaltenen Einbeitszeile ( Petit) 1.05 Reichsmark.
Das Zentral⸗Handelsregister für das Deutsche Reich kann durch alle VPostanstalten. in Berlin ür Selbstabholer auch durch die Geschäftsstelle des Reichs ⸗ und Staatsanzeigers 8SWw 48, Wilhelm ⸗ 3 32, bezogen werden.
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Vom entral Handels register für das Deutsche Reich“ werden heute die Nrn. 277A und 27
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za, Befristete Anzeigen müssen drei Tage vor dem Sinrückungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen sein. I
Entscheidungen des Reichsfinanzhofs.
die Gewährung als eine freiwillige erscheint, hindert die Au⸗ nahme von Arbeitslohn nicht. Ebensowenig, daß sie mit Rück⸗ icht auf die besonders anstrengende Tätigkeit in den fraglichen
117. Die Aufnahme von Darlehen zur Bestreitung 6m der Verbrauchsbesteuerung nicht entsprechen, wenn man von Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastung im diese Ausnahmevorschrift auch bei Anwendung des 8 49 des Ein ⸗ Sinne von z 56 des Einkommensteuergesetzes. Der Steuer kommensteuergesetzes heranziehen und demgemäß in jedem Einzel . flichtige mit einem steuerbaren Reinkommen von 17 250 4 ver falle untersuchen wollte, ob je nach dem Werte der Lebens⸗ gen erfolgte. Dagegen kann nicht gebilligt werden, daß der ö Anerkennung einer seine steuerliche Leistungsfähigkeit be, versicherung die Ausgabe für die Prämie als Verbrauch oder als Steuer der Betrag der . für die E3zmarken zu⸗ einträchtigenden außerordenilichen Belastung in Höhe von 4459 4 nicht zum gern gehöri . elten hat. Für die Ver⸗ r. a t. wurde. Die Verabreichung der Eßmarken geschah wegen Aufwendungen, die er für die Wiederherstellung seiner brauchsbesteuerung genügt 6 . t des Reichsfinanzhofs die selbstverständlich lediglich zu dem Zwecke, den Angestellten ein
Tatsache, daß noch nicht fällige Ansprüche aus Lebensbersiche warmes Mittagessen zu verschaffen Eine anderweitige Aus⸗
und seines mittellosen Bruders Gesundheit gemacht habe. Er n n hat dazu ausgeführt, daß sein inzwischen verstorbener Bruder sich e. grundsätzlich der Vermögensteuer unterliegen, um die nutzung, etwa eine Veräußerung der Marken, kam offenbar nicht in Frage. Es muß deshalb so angesehen werden, als wenn die
ru mehrere Monate zur Kur in einem Sanatorium aufgehalten habe 93 ung der Prämien nicht als Verbrauch zu behandeln. Die ö ; ᷓ
und daß er selbst infolge eines Lungenkatarrhs im Frühjahr ies Au fassung, daß die Leistung der Prämie als eine Ausgabe zum Firma den Angestellten unmittelbar ein warmes Mittagessen drei Monate im Süden gewesen sei. Der Betrag von 4462 RM Erwerb eines Gegenstands im Sinne des 8 40 Abf. J des Ein. geboten hätte. Nach 5 21 des Einkommensteuergesetzes sind nicht setze sich zusammen aus einem im Jahre 1925 getilgten Darlehen kommensteuergesetzes anzusehen ist, wird von der vorläufigen in, Geld bestehende Einnahmen, wie Naturalien. Waren, Kost, bon 600 RM, t, an seinen Bruder im Fahre 1925 in , , , 3 Einkommensteuergesetz Anm. 8 zu g 1 mit den üblichen Mittelpretsen, des Verbrauchsorts anzusetzen. . von 800 und Aufwendungen für sich in Höhe von eteilt; wenn die Vollzu . aber auch die Ausnahme Würde die Firma ihren Angestellten an jedem Tage ein warmes 2 RM, darunter ein im Jahre 3 aufgenommenes Dar Bestimmung des 5 38 33 1 Nr. 6 des Reichsbewertungsgesetzes Mittagessen gewähren, so käme nicht der Wert des tatsächlich ge= lehen von 2000 RM. Das Finanzgericht hat ausgeführt, da berücksichtigt wissen will, so kann der K aus den währten R in Frage, vielmehr was allgemein für Ge⸗ im Jahre 1925 nur 800 RM für den Bruder und etwa 10600 R angeführten Gründen darin nicht folgen. Der 35 werdeführer währung von Mittagessen an Angestellte der betreffenden Art in für den Pflichtigen felbst geleistet worden sind und hat die Auf. hai, daher Anspruch darauf, daß die von ihm gezahlte Lebens- Anfatz zu bringen ist. Diese Regelung beruht auf dem Ge— wendungen, die für den Bruder aus laufenden Mitteln des versicherungsprämie in voller Höhe nicht zum K danken, daß als Arbeitslohn nur der Betrag anzusehen ist, den Jahres 1954 geleiftet waren, und diejenigen, die für ihn aus gerechnet wird. Die Vorentscheidung war daher aufzuheben. Be die Angestellten dadurch ersparen, daß ihnen Beköstigung geboten reier Beurteilung war die Sache nicht spruchreif. Der Be- wird. Wenn e e g, für die k ein gewisser chwerdeführer hat auch noch beantragt, zu prüfen, ob nicht bei Anreiz zur Gewä rung besonders guter Kost besteht, so kann dies hm z 56 des Einkoramensteuergesetzes anzuwenden sei. Wie der nur als erwünscht bezeichnet werden. Danach kann es nicht für eichsfinanzhof mehrfach , . kann auch bei der zulässig erachtet werden, in den .,. in denen sich die Aus— Verbrauchsbesteuerung ' 66 zur Anwendung gelangen; seine An. gaben des Arbeitgebers für die eschaffung der Kost genau be⸗ wendung“ wird vor allem dann in Frage kommen, lvenn ein rechnen lassen, den Betrag dieser Ausgaben der Steuer zugrunde Steuerpflichtiger im Steuerabschnitt einen Veriust erlitten hat zu legen. Wenn nun der Arbeitgeber nicht für seden Tag, und der bei ihm festgestellte Verbrauch nicht als übermäßiger andern nur K Beköstigung gewährt, so besteht kein Aufwand anzusehen ist; je nach Lage des Falles kann die An⸗ Brund, den steuerpflichtigen Wert der . nach anderen wendung des g ög bis zur Frelstellung führen. Die Vorinstanz Grundsätzen zu berechnen. Es ist teines falls der Wert dez wird daher die Veranlagung auch nöch unter diesem Gesichts. einzelnen Mittagessens verhältnismäßig höher anzusegen, als punkte nachzuprüfen haben; zu diesem Zwecke wird allerdings wenn jeden Tag ein k gewährt wäre. Im Gegenteil 6 die wirkliche Höhe? des Verluͤstes festzustellen fein. ist davon guszügehen, daß die Ersparnis bei nur vereinzelt, ge— (Urteil vom 26. Oktober 1927 VI A 47827.) währten Mittagessen für den Arbeitnehmer verhältnismäßig we , geringer ist, als wenn er sich allgemein darauf ein⸗ richten kann, daz er von der Firma ein warmes = . erhält. Die angefochtene Entscheidung war danach aufzuheben und die nicht spruchreife Sache an die Vorinstanz zurück⸗—
zuverweisen. (Urteil vom 12. Oktober 1927 VI A 518/27.)
121. Zur rechtlichen Natur des Steuerabzugs vom Kapitalertrag. Der Beschwerdeführerin, einer polnischen offenen Handelsgesellschaft mit zwei in Polen wohnenden Gesell« schaftern polnischer Staatsangehörigkeit, ist eine Steuer von 160 vH der auf die ihr gehörigen Aktien einer in Deutschland 56 3 entfallenden Dividenden gernäß . 835 des Einkommensteuergesetzes einbehalten worden (Steuer⸗ abzug vom Kapitalertrag) Die Beschwerdeführerin beantragt, unter Hinweis auf den Erlaß des Reichsministers der Finanzen vom 27. März 1923 (Reichssteuerblatt 1923 S. 143), betr. die vor⸗ 6 Beseitigung von Doppelbesteuerungen im Verhältnis zu Polen, die Erstattung der einbehaltenen Steuer.
Die Rechtsbeschwerde ist nicht begründet. Der durch das Einkommensteuergesetz vom 10 August 1925 eingeführte Steuer⸗ a . Kapitalertrag (6 83 des Einkommensteuergesetzes) stellt sich als eine, an der Quelle des Einkommens erfaßte, vom , zu tragende ß auf die Einkommensteuer dar. in Zweck ist, den Kapitalertrag bei allen Steuer, r, mögliche gleichmãßi zu erfassen, ohne daß dadurch ie Tätigkeit der Steuerbehörden ö lich in Anspruch ge⸗ nommen wird. Wie der Reichsfinanzhof bereits in dem Gut⸗ achten vom 14 Dezember 1926 VI D 226 (Sammlung der Entsch. Bd. 20 S. 181, insbesondere S. 169) des näheren aus geführt hat, ergibt sich aus der bewußten Ausschaltung der allgemeinen Veranlagungsregel, daß der Steuerabzug vom Kapitalertrag nicht nur eine besondere Erhebungsform der Einkommensteuer darstellt, sondern daß er 1 in seiner gesetzlichen ie,, ehr stark einer für diese Einkommens- arten vorgesehenen je ktsteuer nähert. Das Gesetz hat daher davon abgesehen, den Steuerabzug von einer Prüfung der individuellen Verhältnisse des Gläubigers abhängig zu machen. Eine Erstattung der durch den Steuerabzug . Steuer ist. grundsätzlich nicht vorgesehen; lediglich für Steuerpflichtige mit einem Einkommen von nicht mehr als 1300 RM ist im § 94 des Einkommensteuergesetzes ausnahmsweise unter den dort be⸗
einer normalen Lebensdauer zusammenfallen, sofern nicht etwa t ; Ala, dere Unftände Kaberfenrs daß das balis! mit giölerf es eißletf, Wrras nehme ü slettun ö,,
Vertrags mit dem gegenwärtigen Pächter für den Beschwerde⸗ istehungsgeschichte ergebenden Natur des
ührer wertlos ist; in diesem Falle wä die Kost der Steuerabzugs vom Kapitalertrag folgt daß er bei den Heschränkt . des . ö da,, ,, , Steuerpflichtigen (im vorliegenden Falle kommt 8 3 Nr. Tin
Nach dem Gesagten war 3 ; ; . ; ; ge) wie eine reine Kapitalertragsteuer, also wie eine besondere 8, . dn 3. 26 ee hn . . des Einkommens aus Kapital wirkt, ohne daß 3 vorstehenden Ausführungen neu entscheidet. (Urteil vom 26. Ok- , , , . Berhältnisse des Steurpflichtigen ez tober 927 Vi 8 5/07) äubigers) oder des Schuldners zu berücksichtigen wären. Aus ö den Vorschriften des Einkommensteuergesetzes kann daher ein
; 120. Anrechnung von Eßmarken auf die Lohnsteuer. Erstattungsanspruch nicht hergeleitet werden. Beschwerdeführerin
Die Beschwerdeführerin, eine Aktiengesellschaft, é. in den kann sich auch nicht für die von ihr beantragte Erstattung auf Jahren 1924 bis 1926 an bestimmten , d,. agen ihren den oben angeführten Erlaß des Reichsministers der Finanzen ,, Eßmarken gegeben, für die diesen in einer Speise⸗ berufen. Denn die Anordnung vom 27. März 19 ist lediglich anstalt ein warmes , n, verabreicht wurde. Die Eß⸗ auf Grund der zwischen der Deutschen Regierung und der marken wurden auf das Gehalt nicht angerechnet. Die Vor⸗ Polnischen Regierung gepflogenen „Verhandlungen“ ergangen, instanzen haben den Betrag der Aufwendungen dem Steuerabzug ein Vertragszustand bes eh! isher also nicht. ie Anordnung vom Arbeitslohn unterworfen. stellt demgemäß auch nur eine vorläufige Verwaltungsmaßnahme Die Rechtsbeschwerde ist zum Teil begründet. Es läßt sich ohne rechtsverbindliche Kraft dar und weist die Finanzämter
nicht bestreiten, daß die Eßmarken zu den Gütern gehören, die lediglich an, die Veranlagung zur Einkommensteuer in be⸗ einen Geldeswert besitzen. Mit glech hat auch die Vorinstanz timmtem Umfang auszusetzen. Da im vorliegenden Falle eine angenommen, daß Arbeitslohn vorliegt. Die Empfänger standen eranlagung nicht in Frage kommt, ist auch ein Er⸗ in einem . zu der Firma, und es sind ihnen die stattungsanspruch auf Grund der Anordnung nicht gegeben. Eßmarken mit Rückficht auf das Dienstverhältnis gewährt. Daß 1 (Urteil vom 19. Oktober 1927 VI A 12627.) .
einem im Jahre 1925 aufgenommenen, erst im Jahre 1926 zurückgezahlten Darlehen von 2000 RM 3 waren, aus⸗ eschieden, weil durch diese Ausgaben die steuerliche Seistungs⸗ 6 igkeit des Pflichtigen im Jahre 1925 nicht beeinträchtigt werde. Auch für den Betrag von 1800 RM ist das Vorliegen der Voraussetzungen von 8 56 des Einkommensteuergesetzes ver neint. Dies wird damit begründet, daß dem Pflichtigen nach Abzug von 1800 RM Krankheitsktosten und 1999 RM Ein⸗ kommensteuer noch ein Einkommen von 13560 RM für den Lebensunterhalt seiner Familie (Frau und zwei Kinder) zur Verfügung stehe und daß ihm ech l nach seinen Einkommens⸗ und Familienverhältnissen und in Rücksicht auf die Allgemeinheit die Tragung der vollen Steuer von 1900 RM zugemutet werden könne.
Der Rechtsbeschwerde ist stattzugeben. Das Finanzgericht geht zutreffend davon aus, daß es f die Frage, ob und in⸗ wieweit dem Pflichtigen die Tragung der Einkommensteuer des Kalenderjahres 1935 billigerweise zugemutet werden kann, auf . wirtschaftlichen Verhältnisse in diesem Steuerabschnitt an= ommt. Im zu . Falle haben sich die im . 1924 für den erkrankten Bruder gemachten Aufwendungen aber auch auf den Steuerabschnitt 1925 ausgewirkt, als im Jahre 1925 ein für die Zwecke dieser Aufwendungen gemachtes Darlehen in döhe von 600 RM getilgt worden ! Das aus Einkünften des
ahres 1925 getilgte Darlehen ist für die Frage nach der An— wendbarkeit der Vergünstigung von g ö5ß des Einkommensteuer⸗
119. Die Kosten eines Arbeiterwohnhauses, das ein Verpächter auf Grund eines Pachtvertrags errichtet hat, als abziehbare Werbungskosten im Sinne von § 16 Abs. 3 des Einkommenstenergesetzes. Streitig ist noch, ob der Be⸗ K die Kosten der Errichtung eines Arbeiterwohn⸗ hauses auf dem von ihm verpachteten Gute als Werbungskosten abziehen darf. Das Finanzgericht hat den Abzug nicht zugelassen, weil es 6. um eine Aufwendung zur Ver . des Ver⸗ mögens handle (G 18 des Einkommensteuergesetzes Der Be⸗ , macht geltend, daß er durch den Pachtvertrag zur it . Gebäudes J,, ia er wegen ö ü ö ö ieser Verpflichtung eine entsprechend höhere Pacht erhalte, die esetzes oder ihres Umfanges von Bedeutung. Es ist aber der er in den , 9 an Einkommen . sechtsbeschwerde guch darin , daß das vom hebe endlich, daß das Haus nicht ihm, sondern dem Pächter von Pflichtigen im Jahre 1935 aufgenommene Darlehen von utzen sei. Für die zu entscheidende Frage ist es ohne Be- 20090 RM nicht ohne weiteres und lediglich des alb . deutung, daß der Beschwerdeführer nach dem Pachtvertrag eigent werden kann, weil es der Pflichtige erst im Jahre 19236 heim⸗ lich zur Errichtung einer Scheune verpflichtet war, aber auf gezahlt hat. Wenn nch ein ö aufnehmen muß, um Cn! des Pächters anstatt dessen ein Arbeiterwohnhaus die Krankheitskosten für iich oder für Angehörige überhaupt be. errichtet hat; es handelt sich jedenfalls um die Erfüllung einer streiten zu können so kann das je nach den Umständen des Falles Verpflichtung aus dem Pachtvertrage. Was ein Verpächter in ein Anzeichen dafür sein, daß ihm die Tragung der vollen Steuer Erfüllung des Pachtvertrags aufwendet, dient der Erhaltung der nicht zugemutet werden kann. Da die Vorbehörde insoweit von Einkünfte aus dem Pachtverhältnis. Nur wenn der Verpachter einer unzutreffenden Auslegung des 3 56 des Einkommensteuer⸗ seine Pflicht erfüllt, kann er damit rechnen, daß er den Pacht- gesetzes 135 ausgeht, 6. die Vorentscheidung aufgehoben zins erhält. Daher sind die Kosten der Errichtung des Arbeiter= werden. Bei freier Beurteilung erscheint die Sache spruchreif. wohnhauses Werbungskosten, und weil sie es sind — d. h. nicht Es handelt sich um dem Pflichtigen zwangsläufig erwachsene über den Rahmen des 8 16 hinausgehen — müssen sie auch da Aufwendungen, die im Verhältnis 31 seinem Gesamteinkommen zum Abzug zugelassen werden, wo, wie hier, ein Bestandsvergleich recht beträchtlich sind. Dazu kommt, daß der Pflichtige, ab- nicht in Frage kommt; 5 18 Abs 1 Nr. 1 des Einkommensteuer⸗ gesehen von den zahlenmäßig geltendgemachten Krankheits- gesetzes . nicht Platz, und . beruht die Vorentscheidung . nach der Natur seines Leidens und der für ihn auf Rechtsirrtum. Der Beschwerdeführer kann jedoch nicht ver— erobern esonderen ö und Schonung auch Mehrausgaben langen, daß die gesamte Summe in einem Jahre abgezogen ür die allgemeine Lebenshaltung hatte, die einem vollgesunden werde. Das Arbeiterwohnhaus ist ein Gegenstand, dessen Steuerpflichtigen in den . Verhältnissen nicht ö, durch den ö — auch in 6. Ueberlassung erwachsen sind. Danach liegen die . für die An. an ben Pächter liegt eine Nutzung durch den Steuerpflichtigen — wendung von 5 66 des Einkommensteuergesetzes vor, und es lch auf mehrere Jahre erstreckt; die Kosten der Errichtung sind erscheint nach den Gesamtumständen des Falles der Abzug von daher gemäß 5 16 des Einkommensteuergesetzes zu verteilen. Auf 2006 6 angemessen. Die Steuer war hiernach entsprechend zu weichen Zeitraum die Kosten zu verteilen und wie hoch daher die ermäßigen. (Urteil vom 23. September 1927 VI A 499/27.) khr ichen Absetzungen wegen Abnutzung gemäß § 16 Abs. 3 des
hören nicht zum Verbrauch bei der Besteuerung nach Verbrauch gemäß z 49 des Einkommensteuergesetzes. Der Beschwerdeführer ist nach dem Verbrauche besteuert worden. Streitig ist zunächst, ob die von ihm gezahlte Lebensversicherungs⸗ prämie von 1300 „A in voller Höhe oder nur bis zum Betrage bon 480 M nicht zum Verbrauche zu rechnen ist. Die Vor⸗ instanzen glauben, daß wegen der Vorschrift im 5 17 Abs. 2 des . nur ein Betrag von 480 RM nicht als Verbrauch gelten könne. Der Reichs , kann dieser Auf⸗ , nicht beitreten. Aus § 49 Abs. 3 des Einkommensteuer⸗ gesetzes ergibt sich, daß Ausgaben zum Erwerbe von Gegen⸗ ständen, die beim Steuerpflichtigen der Vermögensteuer unter⸗ liegen, nicht zum Verbrauche gehören sollen. Man wird die Worte „Ausgaben zum Erwerbe von Gegenständen“ sinngemäß auch auf die Zahlungen von 2 an⸗ wenden müssen, weil auch durch sie ein Gegenwert, nämlich der Anspruch auf die Leistungen der Versicherungsgesellschaft, er⸗ worben wird. Da nun nach § 38 Abs. 1 Nr. 6 des Reichs⸗ bewertungsgesetzes noch nicht fällige Ansprüche aus Lebens⸗ versicherungen der Vermögensteuer unterliegen, gehört die Aus—⸗ abe für Lebensversicherungsprämien grundsätzlich zum Ver⸗ rauche Allerdings heißt es im 38 Abs. 1 Nr. 6 a. a. O., daß diese Borschrift keine Anwendung auf Versicherungen finde, deren Wert insgesamt 5000 RM nicht übersteigt. Es würde jedoch dem
dem i n n Nutzungsdauer des Hauses; diese wird mit