schaftliche Versicherung beweist, eignet sich gerade die Berufs⸗ versicherung auch zur äußeren Verbindung der Versicherungszweige. Die Seeberufsgenossenschaft ist die juristische Trägerin der See⸗ unfallversicherung. Bei ihr und unter ihrer Haftung besteht seit dem 1. Januar 1907 eine besondere Einrichtung, die sogenannte Seekasse für die Seeinvalidenversicherung. Bei dieser Seekasse wird jetzt nach dem Entwurf für die Seekrankenversicherung eine besondere Abteilung unter dem Namen Seekrankenkasse gebildet. Hinter der Berufsgenossenschaft und ihren Abteilungen steht das Reich als Garant. Zur Wahrung ihrer Selbständigkeit und zur Auswirkung ihres Eigenlebens erhält die Seekrankenkasse be⸗ sonderes Satzungsrecht und besonderes Vermögen, das nur für ihre Zwecke verwendet werden darf. Die Seekrankenkasse paßt sich hiernach in Inhalt und Form an bestehendes Recht und an vorhandene Einrichtungen an. Ihrer Eigenart ist aber durch besondere Vorschriften Rechnung getragen.
In der Verwaltung der Seeiwalidenversicherung herrscht das Gleichgewicht der Kräfte. Aus der organischen Verbindung muß für die Seekrankenkasse das gleiche Kräfteverhältnis hergeleitet werden; dafür werden aber auch die Beiträge halbiert, im Gegen⸗ satz zur allgemeinen Krankenversicherung wo bekanntlich die Ver— sicherten zwei Drittel und die Arbeitgeber ein Drittel der Bei⸗ träge aufbringen. Jedenfalls bietet der vorliegende Entwurf wohl keinen hinreichenden Anlaß für eine allgemeine Entscheidung der Frage über die Verteilung der Verwaltungskräfte in der Sozial— versicherung überhaupt.
Der Fortschritt des Entwurfs besteht nicht bloß darin, daß die Seeleute und ihre Angehörigen in die Krankenversicherung auf⸗ genommen werden, der Entwurf schafft auch — soweit es bei den gegebenen Verhältnissen möglich ist — eine geschlossene Berufs⸗ versicherung der Seeleute. In dem Entwurf kann wohl ferner ein beachtenswerter Beitrag zur Vereinfachung in der Sozialversiche— rung gefunden werden. Tatsächlich bildet die Seekrankenkasse den Unterbau und damit den wichtigsten Bestandteil in der Berufs⸗ versicherung der Seeleute.
Die Reichsregierung hofft und wünscht, daß durch die neue Versicherung die Lebenshaltung in der seemännischen Bevölkerung gehoben und die deutsche Seeschiffahrt im Ringen nach ihrer früheren Geltung und Stellung gefördert werden kann. Bravo! im Zentrum.)
Barlamentarische Nachrichten.
Der . des Reichstags setzte vorgestern unter dem Vorsitz des Abg. Heimann ( oz.) die erste Beratung der Besoldungsord'n ung fort bei der Besoldungsgruppe 2. (Gruppe Za umfaßt die Gehälter von 5400 bis 9600 Reichsmark, Wohnungsgeldzuschuß III; Gruppe 2 um⸗ faßt die Gehälter von 4860 bis S400 Reichsmark, Mohnungsgeld⸗ uschuß 19 bei der ersten bis dritten Dien taltersstufe, sonst Wohnungsgeldzuschuß II auch bei unwiderruflicher Siellenzulage; Gruppe 2e umfaßt die Gehälter von 4800 bis 7809 Reichsmark, Wohnungsgeldzuschuß 1V bis zur dritten Dienststufe, sonst III. Es ist die Gruppe der Ministerialamtmänner ufw.) Hierzu liegen Anträge vor (Steinkopf Soz und Genofsen usw.), Beamte aus Gruppe 2c in die Gruppe 2 überzuführen, so die Stenographen des Reichswirtschaftsrats und des Reichstags, die Archivare des Reichstags usw. Andere Anträge der Abgg. Lucke (Wirtschaftl. Vereinig) und Torgler (Komm) wollen die Höchstgehälter dieser Gruppe herabsetzen. Abg. Schuldt (Dem.) beantragte die Gruppe A 8a und A 3b mit A 2 zu vereinen, um da Ver— zahnung“ zu erreichen. Auf Anfrage des Abg. Steinko pf (Soz.) erklärte Ministerialdirektor Dr. Loth o l;, dem Nachrichtenbüro des Vereins deutscher Zeitungsverleger zufolge, daß die Regierung die angeschnittenen Fragen erneut geprüft und nichts dagegen ein⸗ n,, habe, wenn die Gruppe Za mit der Gruppe 3p ver— bunden wird. Abg. Mo rath (D. Vp.) beantragte namens der Regierungsparteien, die Gruppe ga in die Gruppe 2b über⸗ zuführen. Berichterstatter Abg. Steinkopf (Soz.) besprach die Wünsche der Beamten, insonderheit der Ministerialamtmänner, um Einstufung in die Gruppe 2b, der Kalkulaturvorsteher in den Ministerien um Wiedereinsetzung ihrer früheren Zulage, der Bibliotheksbeamten als „Ministerialblbliotheks rat“ um Einsetzung in die Gruppe 2p usw. Abg. Schuldt (Dem) begründete seinen Antrag, behielt sich eventuell aber nach den neuen Anträgen eine Aenderung vor. Auf eine weitere Anfrage des Abg. Stein kopf (Soz,) setzte Ministerialrat Sölch auseinander, daß die Ministerialamtmänner den Regierungsräten bisßer' nich'“ ganz gleichgestellt wären, auch nicht im Gehalt. Bis 1920 seien sie auf 6600 Reichsmark. während die Regierungsräte bis 72090 bzw. mit Zulage bis 1800 Reichsmark gekommen seien. Würden die Ministerial⸗ Atmänner hier besser gestellt, so würden sie, da sie außerdem die Ministerialzulage erhielten, im Verhältnis zu den Regierungs— räten bevorzugt werden. Abg. Dr. Ougatz (D. Nat brachte die Tatsache zur Sprache, daß die dem Reichsarbeitsminister unter= stellten Behörden der Arbeitsverwaltung und des Versicherungs— wesens nicht in der Besoldungsordnung aufgeführt würden. Sie würden aus öffentlichen Milteln bezahlt und seien mittelbare Reichsbeamte. Seine politischen Freunde verlangten die Klar— legung des Sozialetats, der die Wirtschaft stark belaste. Der heutige Zustand sei mit der Einheit und Klarheit der Finanz— wirtschaft unvereinbar. Es fehle nicht nur die Kontrolle der großen Sammelfonds, die das Arbeitsministerium verwalte, auch in der Bebördenorganisation fehle es an der nötigen Kontrolle und Klarhelt. Es. würde ein Mißbrauch des Begriffes der Selbst— verwaltung sein, wenn man das mit dem Begriff Selbstverwaltung decken wollte. Die Abgg. Schmidt⸗Stettin (D. Nat.) und Steinkopf (Soz) brachten die Frage zur Sprache, wieweit es künftig bei den Ministerien noch ‚Regierungsräte“ geben werde. Der Abg. Schmidt fragte ferner, was als Ersatz für die Ministerlalzulagen dienen solle, um eine Zurückversetzung in die Provinz zu ermöglichen. Würden diese Zulagen zurzeit befeitigt und in das Gehalt eingebaut, so könne man die überschüssigen Beamten nicht aus dem Ministerium wieder entfernen. Deshalb f die Frage noch nicht spruchreif. Er bitte die Regierung um Auskunft, was mit den Ministerjalzulagen geschehen 'solle. Minssterialdirektor Dr. Lotholz pflichtete dem Vorredner bei, daß zurzeit die Frage des Einbaues der Ministerialzulagen noch nicht spruchreif sei. Diese Frage greife hinüber in die Minifterial⸗ verwaltung und Ministerialverfassung und insofern auch in das Gesamtproblem der öffentlichen Verwaltung überhaupt. Einig sei man mit dem Ausschuß in dem Ziel. die Ministerialinstanz zu verkleinern, sie in Zukunft von Arbeiten zu entlasten, die eben— sogut außerhalb geleistet werden könnten. Damit ergebe sich die weitere Notwendigkeit, Beamte aus den Ministerien in die Außen⸗ verwaltung hinauszuversetzen, und die Frage der Austausch⸗ möalichkeit. Alle diese Dinge seien zurzeit vollkommen flüssig. Dazu komme, daß die Reichsregierung sich in dieser Frage mit der größen Verwaltung, mit Preußen, in Verbindung setzen müsse. Es sei nicht angängig. daß die Minifterialbeamten der
sondere Rolle spielten. Fest stehe aber, daß der Referent der Träger der Acbeit sei Er bediene sich der Hilfe des Ministerial⸗ amtmannes und Exzpedienten. Die Bearbeitung von Fragen von rundsätzlicher Bedeutung, die Verhandlungen mit Innen⸗ und une, tellen, lägen naturgemäß in der Hand des Referenten. Abg. . y (D. Nat.) begrüßte diese Erklärung. Er per⸗ sönlich sei freilich kein Freund der Stellenzulagen. — Fragen der Zollverwaltung, der , usw., die hierbei . wurden, sollen auf den Anfang der nächsten Woche nach Abschluß der , verschoben und dann in Anwesenheim der Dezernenten zusamme n assend besprochen werden. — Auf. Antrag des Abg. Morath (D. Vp.) wurde der Abschnitt Reichswirt⸗ schaftsrat“ mit dem Antrage auf Höherstufung der Stenographen urückgestellt bis zur Beschlußfassung über die entsprechenden helfe den rafäen und Archivare. Die Abgg. Stücken (Soz) und Groß (Zentr) traten für Besserstellung der „Kanzler
bei den Botschaften, Gesandschaften und Generalkonsulaten ein, und zwar an Hand eines Antrages Siücklen. Tortragenuden Legationsrat Schubert als Vertreter des Auswärtigen Amtes hob die Bedeutung der Stellen hervor und erklärte im Einver⸗ nehmen mit dem Reichsfinanzministerium, daß diese Kanzler in die Gruppe 26 hineingenommen werden könnten Tie Abstinimung über den Antrag Stücken (Soz.), der sich ungefähr im Rahmen der Zusage des Vorredners hält, wurde grotz der Befürwortung sofortiger rn mum durch den Abg. J (D. Vp), der einen ähnlichen Antrag gestellt hatte, no
zurückgestellt, bis die Anträge gedruckt vorliegen. — Die Abgg. Mora 3 (D. Vp.) und Dr. Qu aatz (D. Nat.] ersuchten die preußische Regierung um Mitteilung des Ergebnisses der am Freitag abgeschlossenen Beratung der Besoldungsordnung in Preußen, insbesondere zur Gruppe 2b, um konform mit Preußen vorgehen zu könnens damit nicht die Reichsbeamten zu kurz kämen. ö Ministerialdirektor Dr. Weyhe be⸗ stätigte, daß die erste Lesung der Besoldungsvorlage in Preußen beendet sei, daß wesentliche Aenderungen an der Regierungsvorlage nicht vorgenommen worden seien und daß ihm auch nicht bekannt sei, daß dort weitere Aenderungen e,, oder von der an. lung in Aussicht genommen worden seien. Die preußische Regierung habe das Bestreben, in allen diesen Dingen mit dem Reiche Hand in Hand zu gehen. Der Redner erklärte weiter, daß er nicht in der Lage fa, jetzt Zahlen über die Auswirkung der reußischen Vorlage zu geben, er werde lis aber möglichst bald iefern, und zwar im Laufe der nächsten Woche. Die preußische Regierung lege jetzt einen Stellenplan vor und arbeite ihn erst jetzt aus. Erst nach Fertigstellun . Planes könnten die Zahlen gegeben werden. — Inzwischen sind eine Reihe Anträge der Regierungsparteien eingegangen, die Stellen zulagen zu beseitigen durch Schaffung einer neuen Gruppe vor Gruppe 2b, und die für einzelne Beamtenkategorien andere Einreihungen vor⸗ sehen. — Gegenüber Angriffen der bg, Torgler (Komm.) und Steinkopf (Soz.) wies der Abg. Dr. Quaatz (D. Nat.) darauf hin, daß tatsächlich für die unteren Beamtengruppen weit mehr an Aufbesserung geschehe als für die oberen Gruppen. Preußischer Ministerialdirektor Weyhe erwiderte auf eine Anfrage, daß zwar früher bei den Vorverhandlungen einmal die Frage geschwebt habe, die Anfangsgehälter der Regierungsräte , daß aher dieser Anregung nicht entsprochen sei, ö daß ihre Heraufsetzung im Anfangsgehalt 17 8 betrage. Ministerialrat Sölch teilte mit, daß der neue Antrag der Regie⸗ rungsparteien für das Reich eine Ersparnis von 12 600 Reichsmark ergebe, für die Postverwaltung ergebe sich ein Mehr von 48 000, für die Bahnverwaltung ein solches von 46 000. Auf weitere Anfragen der Abgg. Schmidt- Stettin (D. Nat) und Dr. Quaatz (D. Nat.) erwiderte Ministerialdirektor Wey he, daß die bereits erwähnten Verhandlungen lediglich im Stadium der Vorverhandlungen geführt , daß jetzt aber nur die (e, Besoldungsvorlage vorliege und daß ihm von neuer⸗ ichen Mindereinstufungen und Minderung der Gehälter nichts bekannt sei. — Der Antrag der Regierungsparteien zur jetzigen Gruppe A 2b geht dahin: 1. unter Umbenennung der Besoldungs— gruppe A „2b“ und der Besoldungsgruppe A „Ze in „àd“ nach „Za“ folgende neue Besoldungsgruppe einzufügen: „b) 7000 — 7506 — 8000 — 8600 — 8900 — 8300 — 9706 Reichsmark Wohnungs⸗ eldzuschuß III. Ueberleitung: Beamte mit den Bezügen der alten zesoldungsgruppe A XII erhalten ihr bisheriges Besoldungsdienst— , .. blese Gruppe sollen gestellt werden u. a. alle Ministerialbürodirektoren, Oberregierungsräte, Legationsräte 1 Klasse beim Auswärtigen Amt, beim Reichstage: Direktor der Bücherei, Direktor des Stenographenbüros, Oberregierungsrat. (Die betreffenden Beamten würden demgemäß in der neuen Besoldungsgruppe A 2c — in der Negierungsvorlage A 2b — zu streichen sein. Ebenso würden die Anmerkungen in der Vorlage zu streichen sein. Die Abgg. Allekotte (Ztr.) und Groß (Gir) forderten, daß die ersten Sekretäre beim Archaologischen Institut den Titel „Präsident“ bekommen und in Gruppe E] hineingenommen werden sollen. Die Assistenten sollen in Gruppe 2b kommen und die zweiten Sekretäre in neu 2b. Der Antrag der Regierungsparteien sieht diese Umgruppierungen vor; die Titelfrage wird zurückgestellt. Abg. Lucke (Wirtsch. Vgg.) beantragte eine andere Einstufung. Die Aussprache über Gruppe 2 wurde geschlossen. In der Abstimmung über die Gruppen 3 und 2 wurden unter Ablehnung aller anderen Anträge genehmigt die Anträge der Regierungsparteien und damit die Änträge Stein⸗— kopf (Soz.), die gleiche Ziele verfolgen. In dieser Form wurden die Gruppen 2 und 3 genehmigt unter Zurückstellung des Reichs⸗ wirtschaftsministeriums und der Reichsschuldenverwalrung. An⸗ genommen wurde die Erhöhung der ö A Za im Höchstgehalt von 9600 auf 9700 Reichsmark, ferner der Antrag auf Bildung einer neuen Gruppe 2b. Zugestimmt wurde deni Antrag Steinkopf (Soz.), übereinstimmend mit dem Antrage der Regierungsparteien, die Besoldungsgruppe A 3a mit A 2b zusammenzulegen, ausgenommen „Heeresmusikinspizient“ und ‚Lotsenkommandeur“. Die Kanzler bei den Botschaften Gesandt⸗ chaften und Generalkonsulaten wurden in A 20 gestellt, in die⸗ elbe Gruppe wurden eingereiht die Assistenten bei den Archäologischen Instituten und der Romisch⸗Germanischen Kommission in Frankfurt am Mein, die Regierungsräte als Mit⸗ arbeiter beim Reichsgesundheitsamt, bei der Physika isch⸗Technischen Reichsanstalt, Archivräte als Mitarbeiter beim Reichsarchiv, Regierungsräte der Chemisch⸗Technischen Reichsanstalt und der ähnlichen Beamten in den übrigen Ressorts, der Regierungs⸗ Oberstabsapotheker, Regierungsbauräte beim Reichswehrminister, Intendanturräte als Vorsitzende von Remontierungskommissionen, Regierungschemiker beim Torpedowesen, Negierungsräte als Mitarbeiter bei der Biologischen Reichsanstalt für Land- und Forstwirtschaft, Archivrat beim Reichsgericht und die Beamten in gleichen Dienststellen. Zur Gruppe 1 „S400 bis 12 600 Mark“ beantragte Abg. Morath (D. Vp.) namens der Regierungs— parteien, eine Zwischengruppe 18 C1900 — 7800 — 8500 — 00 boo — 10 509 Reichsmark Wohnungsgeldzuschuß III). — Die Beamtengruppen, die in diese Gruppe hineinkommen sollen, werden zur zweiten desung vorgelegt; hineinkommen sollen u. a. die Inhaber von Hauptreferaten in den Ministerien, Abteilungs— dirigenten, Beamte der Hauptfinanzämter usw. Gedacht ist die Gruppe als Aufrückungsgruppe aus Gruppe II. Der Antra
wurde angenommen, die Gruppe 1“ wurde genehmigt. Bis . die zurückgestellten Teile wurde damit Besoldungsordnung A er- ledigt — Es folgte Besoldungsordnung B, „Feste Gehälter“. Bei Besoldungsgruppe 8 (id 000 Reichsmark) forderte in der allge⸗ meinen Aussprache Abg. Dr. Dietrich (Dem) Höherstellung des Obersten Gerichts, des Reichsgerichts, des Präsidenten der
erstatter Abg. Steinkopf (Soz) trug Bittschriften der Reichs- erichtsräte und der Richter beim Reichsfinanzhof vor. Nach ängerer Aussprache wurde beschlossen, am Sonntag möglichst die zurückgestellten Positionen (insbesondere Reichstag, Reichs- archiv, Reichswirtschaftsrat, Reichspräsident und Abschnitt V der Vorlage) zu erledigen und dann die Aussprache fortzusetzen. In, der allgemeinen Aussprache begründete Abg. Lucke (Wirtlchaftl. Vereinig) einen Antrag, der u. a. die Präfidenten der Oberpostdirektionen höher einstüfen will, insonderheit auch den von Chemnitz. Abg. Harmony (D. Nat.) sragre nach den Grundsätzen, nach denen die Präsidenten der Landesfinanzämter und der Oberpostdirektionen eingereiht seien; k weshalb unter B 6 die ehre Oberpostdirektion Düsseldorf fehle, wo Chemnitz und Magdeburg seien, weshalb Leipzig in B 7, die kleine Ober postdirektion Dresden in B 6 seid Abg. Schmidt⸗Stettin (D. Nat) forderte Hebung der Botschafter des Deutschen Reiches und einiger anderer leitenden Beamten in Präsidentenstellungen. Vielleicht könne man für die Ministerialdirigenten eine besondere Gruppe schaffen. Preußen vermehre die aft seiner Ministerial⸗ dirigenten um 20. Er bitte um eine Statiftik über die Grund— sätze für die hier gewählten Einstufungen. Ministerialrat Sölch bemerkte, die Einzelgehälter seien so , . wie bisher. Ledig⸗ lich die bisherige Gruppe B 2 sei gespalten worden. Redner er⸗ läuterte diese Gruppierung eingehend. Die Gruppe 8 sei um einige Beamte verstärkt worden, die bisher in der Gruppe A XIII gestanden hätten. Abg. Dr. Dr yander (D. Nat) fragte, ob es rechtlich möglich sei, die Präsidenten der Landesarbeitsänter in die . ö denn es seien immerhin Be— örden öffentlichen Rechts. Redner fragte ferner, ob die kleinen Finanzämter nicht fallen und dafür die Präsidenten der Landes— finanzämter entsprechend gestellt werden könnten. Ministerial⸗ rat Grieß meyer vom Reichsarbeitsministerium wies auf die gesetzlichen Bestimmungen hin, wonach der Etat des Direktorlums der, Landesarbeitsämter der Genehmigung der Reichsre— ierung bedürfe, aber nicht durch den Reichsetat gehe. Ver Stellenplan könne erst nach Abschluß dieser Besoldungsordnung vorgenommen werden, um die Begmten den ähnlichen Beamten im Reiche n zu stellen. Abg. Schmidt-⸗Stettin (D. Nat) erklärte, zugleich im Namen des Zentrumsabgeordneten Ersing, daß eine Ent— schließung oder ein Antrag zur Beseitigung dieses' gesetzgeberischen Mißgriffs kommen müsse. Abg. Dr. SBryander (SS Nat.) be= merkte, dann habe man bei der Einstufung der Reichsarbeitsämter ö. Hand. Abg. Hoch (Soz) sah in diesem Vorstoß einen orstoß gegen Leute aus dem Arbeiterstande, die evtl. für diese Reichsarheitsämter in Frage kämen. Jedes Jahr bekomme man ja eine Uebersicht über die finanzielle Gebarung dieser Aemter. Vielleicht könne man ihre . in die ohen! Sordnung aufnehmen. Man werde den w hierher bitten. inen n , sei diese Frage noch nicht ganz e n, es sei alles im Flusse. Abg., Schmidt-⸗Stettin (B. Nat. wandte sich egen den versteckten Vorwurf, als ob für ihn hier Personen in ö. kämen. Ihm fei es nur um die Sache zu tun. Abg. Dr.
ryander (D. Nat.) bemerkte, man könne hier die i,, . zu der angekündigten lex specialis benutzen. Ministerialrat Grießmeher erklärte, erst vor drei Wochen seien die Grenzen der einzelnen Landesarbeitsämter ab egrenzt; jetzt erst sei man mit der Auswahl der Präsidenten bes ifi über die Besoldung usw. seien noch keine Beschlüsse gefaßt. Abg. Dr. Quaatz (D. Nat) betonte, man müßfe boch' erst die e tr ie zn, ehe man die Personen auswähle. Eine Plantafet für diefe Be— amten sei vorzulegen. Die Einheit der Verwaltung müßse ge—= wahrt, werden. Ministerialdirektoer Dr. Lothholz? Nach den gesetzlichen Grundlagen ist die Organisation der Reichsarbeits⸗ verwaltung ein hbesonderer Selbstverwaltungskörper. An seiner Spitze steht die Reichsanstalt. Die organi atorische Gliederung ist im Gesetz gleichfalls besonderen Bestimmungen vorbehalten. Nach dem Gesetz sind die Herren, die in den Dienst dieser Reichs anstalt treten, nur mittelbare Reichsbeamte, nicht unmittelbare Reichsbeamte. Die Redner wollten anscheinend den Einfluß des Reichstages auf den Aufbau und die Organisation des Selbst⸗ verwaltungskörpers e e rn, Er gebe anheim, zunächst in einer Entschließung die Wünsche des geil e ne, nãher zu pröäzisieren und damit der Reichsregierung eine klare Unterlage zur Stellung nahme zu liefern. Ministerialrat gi Te , g a. Auskunft über die Gesichtspunkte, nach denen die Oberpostdirektionen in die Besoldungsordnung eingereiht worden sind, wobei ein Vergleich anzustellen sei mit den Verwaltungsbehörden anderer Dienst⸗ bereiche und ein Vergleich der Oberpostdirektionen unter sich nach ihrer Verkehrsbedeutung. — Die weitere Beratung wurde auf Sonntag vomittag vertagt.
Der Haushaltsausschuß des Reichstags setzte gestern die Beratung der Besoldungsvorlage fort, und zwar bei der vorgestern abgebrochenen allgemeinen . zur Be⸗ soldungsordnung B . Gehälter), Besoldungsgruppe 8 (14000 RM.). Die Aussprache dehnte sich auf die Gruppen 1 bis 8 aus, Abg. Dr. von Dryander (D. Nat) bemerkte, bei dieser Gruppe B kämen weniger finanzielle als vielmehr staats⸗ rechtliche und staatspolitische Gesichtspunkte in Frage. Wenn seine Freunde jetzt von der Stellung von Anträgen absähen, so täten sie das nur solange, bis die Frage der Ministerialzulage eregelt sei. Solche Anträge würden 9 zur zweiten Lesung ein— ringen, und zwar wegen einer Reihe von Beamten, so beim Reichsgericht, beim Reichsfinanzgericht, den archäologischen In⸗ stituten, heim Reichsmonopolamt. Die Stellung des Reichskom⸗ missars für die besetzten rheinischen Gebiete müs gestärkt werden, ebenso müßten die Botschafter von 19090 auf 23 060 RM. herauf⸗ gesetzt werden. Den Titel „Gesandter“ in München bitte er um⸗ zuändern in „Vertreter“ der Reichsregierung in München. Die Ministerialdirigenten“ bitte er auf je einen Vertreter des Ministerialdirektors zu beschränken als Ministerialrat mit Funk—⸗ tionszulage. Die Stellung der Ministerialräte müsse wieder wie einst werden. Die Gruppe 3 und im besonderen guch der „Staats— sekretär“ müsse im parlamentarischen Staat gestärkt werden; er werde später eine Erhöhung des Gehalts auf 27 000 RM. be⸗ antragen. Redner 2 unter Darlegung der staatspolitischen Gründe eine andere Regelung für die Oberpostdirekrionen und die Landesfinanzämter. Mit dieser Organisation verbinde sich die Erwägung, ob nicht eine Neuregelung dieser über einzelne Länder hinausgreifenden Organisation mik den Ländern zufam— men stattfinden müsse. Wenn das Reichsinteresse dafür e. solle man öffentlich-rechtliche Beamte in die , aufnehmen, auch wenn sie ihr volles Gehalt nicht vom Reiche bezögen. Redner erinnerte dabei an die Reichsarbeitsämter und die Reichsversicherungsämter. Ministerialdirektor Dr. Lothholz: Der Vorredner hat eine Reihe von Fragen aufgeworfen, die in Abweichung von der Vorlage einen so weiten ,. und staats⸗ politischen Rahmen umspannen, daß ich die tellungnahme der Reichsregierung bis zur zweilen Lesung vorbehalte. Bericht erstatter Abg. 1 6. wies auf die Möglichkeit hin, daß der Einheitsstaat einmal früher komme als man erwarte, und darauf müsse man auch bei der Bemessung der Gehälter der obersten Beamten im Reiche und in Preußen, also der Ober⸗ präsidenten usw., sehen. Auf eine weitere Anregung wegen der Reichsarbeitsämter wies Ministerialrat Grießmeier darauf hin, daß der Reichsarbeitsminister nach den gesetzlichen Bestim⸗ mungen erst Stellung zu der Beamteneinstuüfung der Reichs— arbeitsämter nehmen könne, wenn ihm der Verwaltungsrat der Reichsarbeitsämter die n Eingruppierung vorlege. Abg. Morath (D. Vp. vertiefte die Anregungen des Abg. vo n Dry⸗ ander. Er bitte, den Reichsfinanzminister zur Stellungnahnie k Der Redner trat . die Tirigenten bei den
linisterien ein, die nach seiner Meinung außerordentlich wichtig seien. Aus den Finanzamtspräsidenten eine Art „Reichsober—
1Kr ung. oder tschech. W. — . 8tz 4
IISSraunsch. Staatssch.
Srdo. Staatssch. rz. x6 1. 4.6.2.) B95, 15 0
Nr. 278.
. Börsen⸗Beilage zum Deutschen Meichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger Berliner BVörse vom 26. November
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Die einem Papier beigefügte Bezeichnung be⸗ sagt daß nur bestimmte Nümmern oder Serien lieferhar sind
Das hinter einem Wertpapier befindliche Zeichen? bedeutet. daß eine amtliche Preisfeststellung gegen⸗ wärtig aicht stattfindet.
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e- Etwaige Druckfehler in den heutigen Kursangaben werden am nächsten Börfen⸗ tage in der „halte „Voriger Kurs“ be⸗ richtigt werden. Irrtümliche, später amt⸗ lich richtiggestellte Notierungen werben mög richst bard am Schluß ves Kurszettels als „Berichtigung! mitgeteilt.
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—
1.4. 10 80, 5b n
7126,44 7 66,66
66.6 6
26, 49 B65. 5 6
66, 5 6 S5, 15 6 865, 7659 95, 15 6 896, I5eh 6
Bei nachfolgenden Wertpapieren
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Dt. Anl. Auslosgssch. einschl. . Ablös.⸗ Schein Nr. 1 — 609060 Dtsch. Anl.⸗Ablösgssch. ohne Austosgsschein do. Dische. Wertbest. Unl. b. Doll. fall. 2.9. 35 Mecklenburg- Schwer. Anl.= Aus losungssch. inschl. in Ablösgssch.
14.
1.3
f. 8. in 52h 6G 11, 9h
l, sb 11568 1036 6
9eb B
Bayern Ldst. Rent. konv. neue Stücke Hremen 1919 uni. 30 do 9290 do. 1922, 1923 4 do /b 0, 1. gh 3.12.35 o. d -99, 05, gt 31.12.23 b. 96, 92, gek. 31. 12. 23 umbg.Staats⸗Rente . amort. St. A. 19 de do. M0 B tieine i o do. 10000 bis 190 000 4
do. do. 500 00 Ju bo. do. St. ⸗Anl. 1990 D. 9], Os, 09 Ser. 1,2, 1, 106 rz. 53. 14 rz. 55
. iz 7. Sz os, do,. id g gr . 1886. 97, 1902 übect 1923, unt. 25 3 Mt. Il. 73, i. Ss
lrttemba . na- 42)
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III. J. 441
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1.1 versch.
äriche Rentenbriefe.
Ge knoigte und ungetündigte Stücke, vertoste und unverloste Stücke.
vg Brundenb. agst. b. 81. 12.1 7114, 35 6 * do. später ausgegeben ** Hanno. ausgst. b. 31.12.17 24 do. später ausgegeben vSes. - da ss. agst. bd I 12.17 5 o. später ausgegeben auen burger. agft b. 31.12.17. . do. später ausgegeben
, Fomm . ausgest. b. 51.12.17 269 do. später ausgegeben 1. Posensche agst. b. 51.12.17 166 . do. später ausgegeben rh Breußifche Ost⸗ u. West⸗, . ausgest. b. 31.12.17 . do. später ausgegeben . Rh u. Westf. agsi. b. 3. 2.17 * do. später ausgegeben,
Sächs. ldw. Pf. b
Branden b. Rom m. 7
Hanno Komm. 19
Brandenburg. Prop.
Hannov. Prov. RM
Niederschles. Provinz
Oberschl. Brv. Bk. Gold
Ostpreußen Prob Re M⸗
Brandenb. Prov. 081 1
Hannoversche
Sächsische Prov. A. 6 1
Schlesw.⸗Holst. Prov.
Anklam. Kreis 1901. m, Kreis 01 o.
Hadersleb. Kr. 10 ukvM Lauenbg. Kreis 1919. Lebus Kreis 1910... Offenbach Kreis 191941
Deutsche Stadtanleihen. Aachen 22 A. 23 u. 24
Altona. .. ...... 1923
do.
Aschaffenburg. . . 1901 Barmen 0], rz. 41 40 do. 1904,05, gek. 1.3.24 Berlin ...... . 1928 * 3 Binsf. 8— 184
do. do. Berl. Stadtsynode 9g,
do. Breslau 1906 M,. 1909,
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3
Bonn 1914 M, 191914 4
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do. 1902, gelt. a1. 24 39
Hesutiger ] Boriger
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Heutiger Voriger Kurs
lleutiger ¶ Voriger Kurs
1 Voriger Kurs
Kreditanstalten öffentlicher Körperschasten.
Lipp Landesbl. 1 — 9 v. Lipp Landessp. u. C. do do. unt. 26 DOldenbg. staatl. Kred. do. 0 unt 381 do. do. - Sach .⸗Altenb. Landb. do. do g. u. 10. R. do. ⸗Cobg. Landrbk. 1-4 do ⸗Gotha Landtred. do do O02. 08 O06] do Mein. Ldkrd. geb. do. do. Schwarzbg.⸗Rudolst. Landfredit do do.
do. -Sondersh. Land⸗ edit, get. 1. 4. 24319
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14.7
versch. 1.4.16
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Ohne Zzihnsscheinbogen u, ohne
Dresdner Grund⸗ renten⸗Anst. Pfdbr., Ser. 1. 2, 65. 7 - 10
do. do. S.
do. Grundrentenbr.
do. bis S do. Kreditbr. b. S
do. do.
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Pomm Komm. S. u. 21 * Kur⸗ u. Neum. Schuldvs J 1.1.7 1 — — Binsf. 5 — 183.
Hinsf. 7 - 1553.
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versch.
do.
1.4. 10
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do.
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1167
Y versch. Deutsche Kom. Kred. 20 49
1.4.10 —
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1 )
Deutsche Provinzialanleihen. Mit Zinsberechnung.
Neichsm. 26 db. ab 382
R. 2 6, 48 u. 5B. ig. 27 do. do. R. 3 6, rz. 105 do. do. Reihe 6 do. do. Reihe 7
RM ig26. rz. ab 321 R. 1, rz. 100, uk. 81
do. Komm.⸗Anl. 1 Buchst. rz. 109 1k. 31
Anl. 27 A. 14, uk. 32
Sachs. Pr. Reichsmark
Ausg. 13 unt. 33 8 do do. Ausg. 147 do. do. Ag. 16. lk. 26 do. do. Ausg. 161. 17 do. do. Ausg. 165A. 216
Ohne Zinsberechnung. Westfal. Provinz Anl.⸗
Auslosgssch. einschl.
20e 6
23,5 B
35, 1 6
36 6
S6 5 a 92.1 6 3.9 9e, 75h
3 Ablöfungsschein f. 8. in Z Berlosung
Reihe 13— 26, 1912 Neihe 27 — 33, 1914 Reihe 84 — 52 4
do. 1899 3
Cassel. Ldskr. S. 29-25 1 do.
Ser. 26 2
do. Ser. 27 * do. Ser. 28 4 .
do. Ser. 29, unk. 30 4 Prov.
Ser. 9, gek. 1. 5. 24 39
Oberhess. q Rrovzh uk. 26 435
do. do. 1913, 19144
Ostpreuß. Prov. Ag. 12 4 Pommern Prov. 17 * d
o. Ausgabe 16... **
do. Ausg. 14. Ser. 13 do. 8 do. ! 4 do. do. 14, Ser. 3 4. do. A. 1692 16597, 900 37 do. Ausg. 14. 39
Rheinprovinz 22, 254 6 do. 1900000 u. 5000006
do kleine 6
7
do. do. Ausg. 947
do. do. Ausg. 5 — 14
Ausg. 12 * ** bo. do. Ausg. 16 u. 114.
do. do. Ausg. 9 4
do. do. Ausg. 8 47 do. 190709 4
do. Ausg. 5 u. ) 4
do. 98, 62, 08,
gek. 1. 10. 23 3 Landesklt. Rtbr. 4
do. 39
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do. 17, 21 Ausg. 22
1911, 1914
1919 unk. 30
1920 unk. 91
1922 Ausg 1
1922 Ausg. 2
1896
1390 3
1898
h 1904, S. 1 „Groß Verb. 1919 1920
— — — 2 — .
1908, 123, gek. 1.7. 24 4 do. 1699, 1904,
1905, get. 1. 7. 24 3
II. Abt. 19
1.6. 12 1.5. 11 26
versch 1.6. 12 1.2.8 versch. 1.41.7
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Deutsch⸗Eylau . . 1901 Dresden Duisburg .. do. 1399 07, 09 do. 1913 do.
Düren H 1899, q 1901 gel. 1 5. 24
do. 1918. get. 1. 1. 24 do. 19603. Emden os H. ]. gk. 5. 24 Erfurt 1893. 01 M, 6s,
Eschwege .... ... 1911 göhen 1927 do. 16. Ag. 19 ag. 20) Flensburg 12 X, gt. 24 Frankfurt a. M. 23 do. 1910. 11. get. do 1913 do. 19 (1. – 38. Ausg.)
1920 (1. Ausg.), get. do. 1899, get. do. 1901 M Frankfurt O. 14 ukv. 25 do. 19191. u. 2. Ausg. Fraustadt 1898 Freiburg t. Br. 1919
do. 1920 ukv.
Hagen Halberstadt 1912,
do. do.
Heilbronn . .. 1897 M Herford 1910, rückz 39 Köln. . 1923 unt. 33 do. 1912 Abt. 3 do. 1919 unt. 29
Konstanz 02, get. 1.9.2 Krefeld ... 1991, 19909 do. 06, 07, get. 30.5.
Mainz 1922 do. 1922
bo. 1901, 1906, 1907, do. 191. Ag.. gk. 1.9.24
do. 19269, get. 1. 11. 25
do. 1904, 1905 get. Merseburg Mühlhausen i. Thür. 1919 VI
Mülheim (Ruhr) 1909 Em. 11, 18. uk. 31, 85 do. 1914 do. 19198 unt. 30 München ...... 1921 do. 1919 M. ⸗ Gladbach 1 1M, ukas Münster os, gk. 1. 10.235
Nürnberg ...... 1914 . 1920 unk. 30
o. Offenbach a. M.
Pforzheim 01. 07, 10, 1912, 1920
Pirmasens 99, 30. 4.24 Plauen 03. gek. 30.6. 24 d
.,. Potsdam 19 *, gk. 1.7.24 Quedlinburg 19038 M
do. 97 M. do
Rheydt 1899 Ser. 4 do. 1918 M do.
bo. 18695, gek. 1. 7. 24 Saarbrücken 14 8. Ag. Schwerin i. M. 1897,
Stendal oi, gek. 1. 1.24 do. 1908, gek. 1. 4. 24 do. 1908, gek. 1. 4. 24 Stettin V JZinzf. 8 - 165 *
Stolp i. Pomm. .. * Stuttgart 19,96, Ag. 19 Trier 14,1. u. 2. A. ut. 25 do. 1919, unk. 80 Viersen 19031, gk. 2.1.24
Wies bad. 1998 1.Aus⸗ gabe, rückz. 1937 do. 1920 1. Ausg.,
do. 16 Ag. 19 1. u. II. gek. 1. J. 24
Gießen 1907. 09, 12, 12 do. 1995 35 t, 1923 16 i518 Yin 194
Halle. .. 1900, 05, 1011
do. 191914
18692 39 1990 3 Heidelbg. 07, gł. 1. 11.23 do. 1963, get. 1. 10. 23 31
4.1905 189214
1885. 1889 3 do 1696. 92 M3
do. 6 1891 tw.] Düsseldorf 1900. 08. 11,
do. 1990, get. 1. 5. 243 Elbing 03. 54, gt. 1.2.24
ek. 1. 2. 24
1910, 14, gef. 1. 10.23 do. 1893 . 01M. gf. a3 39
Fürth i. B. . .. .. 1923 16
1925 4 do. 190139 1907 Ma
do. 19290 unk. 30 do. 1922
do. 18 Lit. G. 7, ul. 29] do. 20 Lit. W unt. 304 Mannheim .... 19226 do. 1914, gek. 1. 1. 24 47 1908, 12, gek. 1. 1. 2454 do. 191. A.. gk. 1.2.28
do. 1888, gek. 1. 1. 24 37 do. 1897, 98. gk. 1.1.24
15901 4
do. 1897, gek. 1. 10. 23 35 Nordhausen .... 1908 47
1908 1920 49 Oppeln oꝛ . gk. 31.1. 248
do. 95, os, gek. 1. 11. 25 3 19038
Regensburg 1908, 09 — O1 - 93, 058 . 16989 Remscheid 90, gt. 2. 1. 25 31
; 1891 3 Rostock .. . 1919, 1920 4 do. 61,84, 038, gk. 1.7.24 31
gel. 1. 5. 24 3) Spandau 09 M, 1. 10.23
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Deutsche Pfandbr̃efe.
gekennzeichneten Pfandbriefe find nach
Landschaften gemachten Mitteilungen
als vor dem 1. Januar 1918 ausgegeben anz usehen.) Gekündigte und ungekündigte Stücke,
verloste und unverloste Stücke.
3E Calenberg. Kred. Ser. D,
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4. 39 3853 Sächsische, ausge⸗
stellt bis 31 4. 34, 3 5 Sächsische
43 Sächs landsch. Kreditverb. — 4, 3895 Schles. Altlandschaftl.
(ohne Talon)
4. 39 345 Schles. landschaftl.
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4. 39, 35 Schles. landsch. A. G, D
4. 39 345 Schleswig
Id. Kreditv. M ausg. b. 51.12.17
4.33. 31 Schlesw.-Hlst. 4. 39 53 Westfäl. bis ausgestellt bis 31.
4. 84, 8 West fälische b. 3. Folge
4, 34, 3 Westpr. Rit
Ser. 1 - II m. Deckungsbesch.
bis 31. 12 4. 398. 83 Westpr. Rit
Ser. I-II M4. 8,
81. 12. 17 4. 345, 85 Westpr. ö,,
8k. 83 Westpr. Neuland⸗ schaftl. mit Deckungsbesch. bis
Neuland⸗
teu, für usgestellt 16, 9h
166 6
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3. Folge 12. 17... 11, 156b 6
terschaftl.
terschaftl.
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ausgestellt bis 31.1 3, 48, 4. 85 3 Berline
4. 39, 85 Reue Berliner M
Sgestellt bis 31.1 „ 38 Neue B
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. 1 3Brandenb. Stadtschaftsbriefe Vorkfriegs
2. 1917. 22, 15 a 22,75 6
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2. 1917. 14,265 6 erliner. — —
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Deutsche Pfandbrief⸗
bis 5 unt. Westf Pfandbriefam f. Hausarnndst
Deutsche Lospapiere.
Augsburg. 7 Guld.⸗L. Braunschw. 20 Tlr.⸗L. Ham burg. 50 Tlr.⸗L. Sach . Mein. 7Gld.⸗8.
Ap. Stj ub. St 3 1.3.
— 4. Sti ——
Ausländische Staatsanleihen.
Die mit einer No
tenziffer versehenen Anleihen
werden mit Zinsen gehandelt, und zwar:
Seit 1. 4. 19. kö 9
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3 3 1. 1 9 .
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6 6 ni 8 ae 2383. 7 .
Für sämtliche zum Hande! und zur amtlichen Börsen⸗ nottz zugelassenen Nussischen Staatsanteihen
findet gegenwärtig
ä Bern. Kt.⸗A. 87 kv. Bosn. Esb. 145 do. Invest. 14 * do. Land. 98 in do. do. 0Z m. T. 1. do. do. 95 m. T. i. K Bulg. G. ⸗Hyyp. 92 25er Nr. 241561 bis 2416560
do. Ser Nr. bis 136560 do. Zer Nr. 61551 bis 85650, ler Nr. 1200909 DänischeSt.⸗ i Egyptische gar. i. do. priv. i. Frs. do. 239009, 125907Fr do. 2500, 500 Fr. Els.⸗Lothr. Rente Finnl. St.⸗Eisb. Griech. 43 Mon. do. 5 18814364. do. 5 Pir.⸗Lar. 90 do. 4 Gold⸗R. 89 Ital. Rent. in Lire do. amort. S. 8, in Lire Mexił. Anl. 99 5 4 f. do. 56) abg. do. 19604 45in M do. 1904 49abg. Norw. St. 9 in B do. 1688 in S Dest.St.⸗ Schatz 14 angem. St.? do. do. 19145 do. am. Eb⸗A. 4K do. Goldrente 1000 Guld. Gd. 6 do. do. 20905 *
eine
amtliche Preisfestsetzung richt statt.
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do. 1000 Guld. G.“ do. 2006uld G* do. Kronenr. s, 1 do. kv. R. in K. do. do. in K. do. Silb. in flö* do. Papierr. in flo Portug. 3. Spez. Numän. 0s m. T. 12 13 ukv. 241 S9 äuß. i. M 10. „1890 in Sb 16 do. m. Talon . 1691 in 616 1894 in Kis . do. m. Talon . 1696 in 4 1t „do. m. Talonff. . 1898 in 415 do. m. Talon „ konv. in K 1* . 19085 in S6 1 . 1908 in 6 1* 1910 in 418 Schwed. St.⸗A. 80 do. 18656 in 4A do. 1890 in do. St.⸗R. 041. 0 do. do. 1906 i. 4 do. do. 16888 Schweiz. Eidg. 12 do. d
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do. Eisenb.⸗R. 90
Türk. Adm.⸗Anl. do. Bgd. E.⸗A. 1
do. do. Ser. 2
do. kons. A. 1690
do. unif. 03, 96
Türken Anl. 081. do. 19065 in 4 do. Zollobl. 118.1 do. 409 Fr.⸗Lose
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do. 1914 do. Goldr. i. fl. ]
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do. 4, 93, get. 24 83
Sofia Stadt Stockh. (E. 832 84) 1850 in A do. 18385 in do. 1887 St raßb. i. E. 1909 (u. Ausg. 1911) do. 1913. Thorn 1990,06, 09 do. 1665 3
Sonstige
Bu dap. Hptst Spar ausgst. b. 31. 12.96 Chil. Sp. G. ⸗ Pf. 12 Dän. Lᷣmb.⸗O. S. 4
do. ; do. Inselst. B. gar. do. do. Kr⸗Ver. S. 9 Finnländ. Syp⸗V. Jiltländ. Bdk. gar. do. Kr. V. S. 5 i. K do. do. S. 5 in s do. do. S. 5 in & Kopenh. Haus bes., Mex. Bew. Anl. 49 gesamtkdb A101 fr. do. 483 abg. fr. Nrd. Pf. Wib. S1, 4
Norweg. Hyd. 87 8
Dest. Ard. . v. Ss fr. 3. 6
Pest. U. C. B.. S. 2.3 Poln. Pf. 3000 R. do. 1000. 100 R. Posen. Prov. m. T. do. 186868, 92, 95,
98, 09 m. T. do. 18698 m. T. * Raab⸗Gr. P.⸗A. * do. Schwed. Hp. Buty
do. Is in. K kündb.
do. Hyp. abg. 78 do. Städt. Pf. 83 do. do. 902 u. 04 do. do. 1906 Stockh. Intgs. Pfd 1885, 866, 87 in K do. do. 1894 ing.
do. Bod.⸗Kr.⸗Pf. do. do. do. do. J
do. Spk. ⸗Itr. 1. 2 4
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Aufwertungsberecht
und Schuldverschreib. Sypothekenbanken. igte Pfandbriefe 1. Schuldverschr.
deutsch. Hypoth.⸗Bt. sind gem. Bekanunmm. v. 265. 3. 25 ohne
insscheinbogen u. ohne Erneuerungsschein lieferbar.
(Die durch“ gelenn
zeichneten Bfandbriefe u. Schuld-
verschreibungen sind nach den von den Gesellschaften gemachten Mitteilungen als vor dem 1. Januar 19183
ausg
Bayerische Hyp. u. Wechselbank
verlosb. u. un verlosb. M (G3ę H
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do. do. do.
do. do. do. do.
Braunschw.⸗Hannov. Hyp.⸗Bt.
Pfbr. Ser. 2 — 26 * do. do. Komm. ⸗Obl v. 19234 Dtsch. Hyp.⸗ Bt. Kom.⸗Obl. S. 1. 3*
do. do. do. do. do. do.
rankf. Hyp.⸗BVk. Pfdbr. Ser. 14* rankf. Pfandbr.⸗Bank Pfdbr. Ser. 43, 44, 45 - 52*
(fr. Frankf. Hyp.⸗Kred.⸗Ver.) 6e. ö. Pfd. Abt. 2-20*
do.
do. Komm.⸗
do. do.
Samburger Hyp.⸗-Bank Pfdbr,
Ser. 141-690 (4h,
Ser. 801 - 380 (68 h. si3, 3 0 do. Ser. 691— 73 do. Ser. ann. Bodkr.⸗Bk. Pfd. Ser. 1-16 do. Komm.⸗Obl. Ser. 1* Mecklbg. Hyp. u. Wechs. Ban Komm.⸗Obl. Ser. 1 Meckl. Str. S yp.⸗B. Pf. Ser. -* — Meininger vp. ⸗Bank Em. 117* 12, 8b a Präm.⸗Pfdbr.* 12,69 Pfdbr. Em. 18
do. do. do. do.
do. do. do. do. do. do. d do. do. d do.
bo. o. do. Mitteldtsch. Bodkrd. Ser.
do. do. Grundrent. S. 2 u. 3. 1 . 3g Norddtsch Grundtred. It Pfpßbr.
X Komm.⸗Obl. (49)
egeben anzusehen.)
Ser. 8 Ser. 4 Ser. 5
Ser. 4 Ser. 5
Abt. 21 Abt. 22 Abt. 28 Abt. 28 a Obl. Em. 1 v. 1923
Ser. 1-190. —
31-2430 — —
o. Em. 1 o. Em. 2
(8 - 169) ⸗Bk. Pfdbr. 1— 4. 6. 7*
Reichsressorts anders und womöglich schlechter behandelt würden als die der preußischen Ministerien. Er würde es begrüßen, wenn eine Verständigung mit Preußen bis zur zweiten Lesung herbei⸗ eführt werden würde. Die andere angeschnittene Frage nach der bgrenzung der Tätigkeit eines Ministerialrats, eines Regie⸗ rungsrats und , , ,,, könne man nicht theoretisch hehandeln, weil Arbeitsstoff und Persönlichkeit dabei eine be—
4 3 Coblenz. . ...... 1919 4 2 d 19290 4 do. do. Ser u. ler? ö 8 do. Grdentl.⸗Ob. . do. r. . h 4
t; st. Nr. 1 — 48 u. S1, ** 1.9. Rr. 18— 2 u. 26. . Ser. 21 —— t. K. Nr. 18 — 2 u. 28, 4 i. R. Rr, is - I u. 24. do. ö Ser. 2
t. E. Nr,. 88-7 u. go, sämtlich mit nenen Bogen do, Komm. ⸗Obl. (4
der Caisse⸗ Commune. do. Em. 2
. Sachfische, agst. . If, 1 do. später ausgegeben 3 S lesische, agst. b. 51.12.17 Cottbus 1909 M, 1913 44 O. später ausgegeben ö Darmstadt. . . ... 1920 9 * 68 G olst. agft. T 31.1217 do. 1913, 1919. 20 D. später ausgegeben Dessau 1896, 9k. 1. 7. 93 39
gegeben bis 31. 12. 17..... 14. 38 83 Ostpreußische . ...... 18 Sstpr. landschaftl. Schuldv. 4, 39, 353 Pommersche, au- gestellt bis 31. 12. 17... ... 4. IF, 8 ; Pommersche .. . ....
— 9 — *
1 1 1
D — — — ˖ — —
Ser. 3 - 19* 12, 95h
präsidenten“ zu machen, wie anscheinend Abg. von Sryander we
absichtige, erscheine ihm etwas abwegig. Sollten nicht andere g Beamten das Reich ebenso würdig verkreten? Die Präsidenten
der großen Oberpostdirektionen müßten wegen des Umfanges ihres Bereiches in die Gruppe der Ministerialdirektoren gelangen.
Z. B. habe der Berliner Oberpoftdirektions-Präfident 45 000 Be⸗
Deutschen Seewarte. Man solle die ganze Gruppe 8 aufheben. Abg. Dr. Quaatz (D. Nat.) pflichtete dem Vorredner in der Wertung des Reichsgerichts bei, meinte aber, schon weil die Frage der Ministerialzulagen noch nicht 569 sei, daß diese Frage noch nicht spruchreif wäre. Abg. . l , trat für die Gleich= stellung der Präsidenten bei den einzelnen Aemtern ein. Bericht⸗
o. Coburg 9
17
ö.