1927 / 291 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 13 Dec 1927 18:00:01 GMT) scan diff

waren die Einnahmen des Relchs aus dem Branntwelnmonopol im Vergleich mit den Erträgen der wichtigsten anderen Verbrauchsteuern wie namentlich der Bier⸗ und der Tabaksteuer, durchaus unbefriedigend. Während Bier und Tabak ein Mehrfaches der Vorfkriegserträge liefern, waren beim Branntweinmonopol bis zum Rechnungsjabre 1926 nicht einmal die Einnahmen aus der Vorkriegszeit erreicht worden. Schon im Rechnungs jahre 1926 überstiegen aber die Ein⸗ nahmen aus dem Branntwein mit 227 Millionen Reichsmark die Vorkriegseinnahmen um 34 Millionen, und für das laufende Rechnungsjahr dürfen wir mit einer Einnahme von 230 bis 240 Mil lionen, für das Rechnungsjahr 1928 sogar mit einer solchen von 270 Millionen Reichsmart rechnen. Diese Einnahmesteigerung ist nicht etwa allein darauf zurückzuführen, daß ich mit Rücksicht auf den Fortfall der Gemeindegetränkesteuer auf Branntwein im Früh— jahr dieses Jahres die Hektolitereinnahme von 280 auf 330 Reichs— mark erhöhen konnte. Zum allerwenigsten hat die Einnahme— steigerung ihren Grund darin, daß etwa heute mehr Schnaps ge— trunken wird als in den vorausgegangenen Jahren. Das erfreuliche Ergebnis ist vielmehr in der Hauptsache darauf zurückzuführen, daß es der angestrengten und unermüdlichen Tätigkeit der Reichszoll— veiwaltung und der Reichsmonopolverwaltung gelungen ist, dem Unwejen der Spritschiebungen und sonstigen Monypol hinterziebungen, die sich noch vor wenigen Jahren außerordentlich breitgemacht hatten und das Monopol schwer schädigten, nachhaltig zu steuern und dadurch zu be— wirken, daß der Branntwein, der in Deutschland getrunken wird, in wesentlich größerem Umfange von der Monopolhand erfaßt wird, als in früberee Jahren. Betrügereien und Schiebungen zum Schaden des Monopols sind ja auf die verschiedenste Art möglich. Ich erinnere hier nur an die Geheimbrennerei, an die Entfeimnung des Denaturie— rungsmittels aus Brennspiritus und sonstigem vergälltem Brannt— wein, an dem Spritschmuggel zur See usw. Da die Defraudanten in der Regel sehr raffiniert vorgehen, ist eine besonders forgfältige und umfassende Kontrolltätigleit erforderlich. (Sehr richtig! rechts.)

Die Zollverwaltung hat nun in den letzten Jahren systematisch daran gearbeitet, die Hinterziehungen einzudämmen, und ist den Schädlingen des Monopols energisch zu Leibe gerückt. Sie hat zu diesem Zweck sich eine gründliche Ausbildung der Aussichtsbeamten, namentlich in branntweintechnischer Hinsicht, angelegen sein zu lassen, sie hat eine große Zahl von Brennerei⸗ und sonstigen Branntwein betrieben durch besonders erfahrene Beamte eingehend nachprüfen lassen, sie hat auch da, wo es die Verhältnisse erforderten, eine größere Anjahl von Beamten eingesetzt, um dem Uebelssande mit Erfolg bei⸗ jukommen; an der See wunden zur Bekämpfung des Spritschmuggels besondere Kreuzer und auch ein Flugzeug in Dienst gestellt, die bisher mit gutem Erfolg gearbeitet haben. (Hört! Hört!)

Wenn ich sonach eine erfreuliche Besserung der Lage des Branntweinmonopols verzeichnen kann, so möchte ich mich damit doch keineswegs auf den Standpunkt stellen, daß die in Aus sicht genommenen gesetzgeberischen Maßnahmen jetzt weniger dringlich seien. Ich bin vielmehr ebenso wie mein Amtsvorgänger, unter dessen Amtstätigkeit die Vorlage ausgearbeitet wurde, der Meinung, daß es einer durch— greifenden Revision der Monopolgesetzgebung bedarf, wenn das Monopol sür die Dauer auf eine sichere Grundlage gestellt werden und nennentwerte Mehrerträge dem Reiche bringen soll. Gesetz⸗ geberische Maßnahmen werden wir auch deshalb treffen müssen, weil es vom Standpunkt der Verbilligung und der Vereinfachung der Verwaltung nicht vertretbar ist, daß an der Sicherung des Monopols für die Dauer mit einem so großen Aufwand von Beamten— kräften gearbeitet wird wie bisher.

Wenn ich nun zu den wichtigsten Aenderungen, die der Gesetz⸗ entwurf vorschlägt, übergehen darf, so möchte ich zunächst auf die Frage der Organisation des Monopols eingehen. In dieser Hinsicht will der Entwurf eine gedeihliche Entwicklung des Monopols dadurch fördern helfen, daß er der Monopolverwaltung eine größere Selb⸗ ständigkeit und möglichste Bewegungsfreiheit gibt. Das Monopol soll, ähnlich wie die Reichspost, künftig als selbständiges Unter— nehmen des Reichs betrieben werden, indem aus seinem Ver— mögen ein Sondervermögen gebildet wird, das von dem übrigen Vermögen des Reichs getrennt zu halten ist. Die Reichsmonopolverwaltung muß ihre Autgaben durch ihre eigenen Einnahmen decken; Zuschüsse aus der allgemeinen Reichs fasse werden nicht geleistet. Diese Gestaltung des Monopols bringt es mit sich, daß das bisher unbeschränkte Aufsichtsrecht des Reichs⸗ ministers der Finanzen eingeschränkt wird. Der Reichsminister der Finanzen soll nach dem Entwurf seine Aussicht über das Monopol griundsätzlich nur darauf erstrecken können, daß die gesetzlichen Vor— schristen eingehalten werden. An die Stelle des Monopolbeirats, dessen Hauptaufgabe in der Festsetzung der Branntweinübernahme⸗ und Verkausepreise besteht, tritt ein Verwaltuygsrat mit einem wesentlich weitergehenden Mitwirkungsrecht bei der Ver⸗ waltung des Monopols. Der Verwaltungsrat ist insofern anders als der Beirat zusammengesetzt, als der Reichetag, der Reichsrat und der Reichswirtschaftsrat Mitglieder in ihn nicht mehr entsenden; auch die an der Branntweinwirtschaft unmittelbar beteiligten Inteiessentenverbände sollen kein Berufungsrecht für den Verwaltungsrat mehr haben. Dafür sollen die großen Spitzen⸗ verbände der Wirtschast und der Arbeitnehmer das Berufungerecht für die eine Hälfte der Mitglieder des Vewaltungsrats bekommen. Die übrigen Stellen im Verwaltungsrat besetzt der Reichsminister der Finanzen mit Männe seines Vertrauens. Durch diese Regelung dürfte gewährleistet sein, daß das Monopol mit der ent sprechenden Sachkunde verwaltet wird und daß dabei auch die Interessen des Reichs und der Allgemeinheit gebührend berücksichtigt

wenn diesen Maßnahmen von den beteiligten Gewerbekrelsen Ver⸗ ständnis entgegengebiacht wird, wenn inebesondeie alle beteiligten Gewerbekreise bereit sind, ihrerseits gewisse Opfer zu bringen um eine Gesundung des Monopols und damit auch eine Sicherung ihres eigenen Gewerbes herbeiznfübren. Die Opfer sind in dem Entwurf so verteilt, daß jeder Geweibezweig zu seinem Teil in angemessenem Maße beizusteuern hat. In dieser Hinsicht darf ich zunächst auf das landwirtschaftliche Brennereigewerbe zu sprechen kommen, zu dessen Gunsten im jetzt geltenden Gejetz vor— geschrieben ist, daß die Monopolverwaltung sür den Kartoffel spiritus aus dieien Brennereien einen Preis zu zahlen hat, der die Her— stellungskosten bei freier Schlempe deckt. Diese starre Vorschrijt hat sich schon bisher praktijch als unhaltbar erwiesen. Es läßt sich nicht vermeiden, daß bei der Bemessung des Uebernahme⸗ preises auch darauf Rücksicht genommen wird, ob die Monopolver— waltung den eingekausten Spiritus nun auch wieder zu ver— nünftigen Preisen und in der nötigen Menge weiter ver⸗ kaufen kann. Wenn vermieden werden soll, daß die Monopolver⸗ waltung künftig wieder einmal auf großen unverkäuflichen Spiritus beständen festsitzt, dann dürfen bei der Bemessung des Uebernahme⸗ preises nicht bloß schematisch die Herstellungekosten herangezogen, es muß auch, wie dies der Entwnif vorsieht, auf die allgemeine Wirt— schaftslage des Monopols Rücksicht genommen werden. Ein solches Verfahren liegt nicht nur im Interesse des Monopols, sondern auch im Interesse des beteiligten Brennereigeweibes selbst.

Für alle Brennereigruppen kommt in Betracht, daß im Entwurf der sogenannte Betriebsabzug das ist der Abzug der vom Ueber— nahmepreis je nach der Größe der liefernden Brennerei in verschiedener Höhe gemacht wird, weiter ausgebaut wird. Dadei wurden im großen und ganzen die Sätze und Staffeln wieder eingesetzt, die in der früheren Branntweinsteuergesetzgebung und im ersten Monopol— gesetz vorgesehen waren und die das geltende Monopolgesetz ver— lassen hatte.

Diese Maßnahmen lassen die kleinen Brennereien im allgemeinen unberührt; denn für sie ist zum Ausgleich ihrer höheren Produktions— kosten vorgesehen, daß sie dem Betriebsabzug nicht nur nicht unter liegen, sondein auch noch einen angemessenen Betriebszuschlag erhalten sollen. Andererseits kann aber auch an den Kleinbetrieben nicht ohne weiteres vorübergegangen werden, wenn Opfer zum Gedeihen des Ganzen gefordert werden müssen. In dieser Hinsicht sieht der Ent⸗ wurf den Fortfall der weitgehenden Ermäßigung des Branntwein aufschlags, das ist der Abgabe, vor, die für den von der Ab— lieferung ans Monopol befreiten Branntwein zu zahlen ist. Diese Ermäßigung hat sich nach den bisherigen Erfahrungen als zu weit— gehend erwiesen. Der Ausgleich der höheren Produktionskosten in den Kleinbetrieben soll, wie ich schon ausführte, durch einen ent— sprechenden Betriebszuschlag gefunden werden. Diese Regelung ent⸗— spricht auch der Gerechtigkeit, da sie nicht nur den Kleinbrennern, die ablieferungsfreien Branntwein herstellen, sondern auch den Klein— brennern zugute kommt, die ihren Branntwein an das Monopol ab⸗ liefern. Zum Aucgleich für den Fortfall der bisherigen Ermäßigung des Branntweinaufschlags soll im übrigen allen Kleinbrennern die Möglichkeit gegeben werden, ihren an sich ablieferungssreien Brannt— wein, den das Monopol bisher nicht zu übernehmen brauchte, an das Monopol abzuliefern.

Was nun insbesondere die kleinsten der Kleinbrenner, das sind die sogenannten Abfindungsbrenner, betrifft Abfindungsbrenner deshalb, weil die Steuerleistung für ihren Branntwein pauschaliert ist so sind hier von mancher Seite Radikalkuren gefordert worden die meines Erachtens das Kind mit dem Bade ausschütten würden. Etwa diese vielen Tausende von Zwergbetrieben unter Steuerverschluß zu legen, würde undurchführbar sein und überdies an der Kostenfrage scheitern. Der Entwurf geht ja nun nicht so weit; immerhin werden auch die Vorschläge, die der Entwurf zu der Behandlung der Ab— findungsbrenner im einzelnen macht, und dabei insbesondere der Vor⸗ schlag der zwangsweisen Zusammenschließung der Abfindunge⸗ brennereien zu Gemeinschaftsbrennereien im Ausschuß noch einer sorgfältigen Prüfung zu unterziehen sein. Ich darf mir vor⸗— behalten, auch zu dieser für viele zehntausende jüddeutscher Brenner besonders wichtigen Frage in der Ausschußberatung noch weitere Ausführungen zu machen. In finanzieller Beziehung ist vor allem wichtig, daß im Gesetzeswege der Schutz des Monopols gegen Hinter— ziehungen weiter ausgebaut wird. Auf diesem Gebiete ist die bedeut⸗ samste Vorschrift des Entwurfs die, daß Branntwein nur zu einem Mindestpreis gehandelt werden darf, der nicht niedriger sein darf als der Trinkspritpreis der Monopolverwaltung. Diese Voischrift soll es erschweren, heimlich hergestellten, eingeschmuggelten oder sonst unrecht⸗ mäßig erworbenen Branntwein, der naturgemäß billiger angeboten werden kann als der Monopolsprit, in den Verkehr zu bringen. Da⸗ durch wird es möglich sein, die Monopolhinterziehung selbst wenigstens bis zu einem gewissen Grade abzudtosseln. Wenn heute Bianntwein immer wieder zu auffallend niedrigen Preisen auf den Markt ge— bracht wird, so kann in der Regel deshalb nicht dagegen vorgegangen werden, weil es trotz großer Wahrscheinlichkeit der unreellen Herkunft nicht oder nur nach äußerst mühsamen und langwierigen Recherchen gelingt, den Nachweis einer Hinterziehung zu erbringen. Durch die Vorschrift wird auch eine Einschränkung der umfangreichen Ver— waltungsarbeit ermöglicht, die bisher mit diesen Recheichen ver— bunden war.

Als besonderen Punkt darf ich noch hervorheben, daß in dem Entwurfe der ganze Stoff des Monopolrechts vom gesetzestechnischen Standpunkt, sowohl im Aufbau wie in der Fassung, einer gründ— lichen Durcharbeitung unterzogen worden ist und daß dabei all das, was nicht zum eigentlichen Monopolrecht gehört oder ale Uebergangs⸗

Meine Damen und Herren! Ich möchte bitten, daß Sie den umfangieichen Gejetzeniwurf möglichst bald in Behandlung nehmen, da bei der Schätzung der Einnahmen für das Jahr 1928 aus dem KBianntweinmonopol auch die Voraussetzung mitbestimmend war, daß der vorliegende Gejetzentwurf auch wirklich Gesetz wird.

Abg. Eggerstedt (Soz) weist darauf hin, daß das 1 bereits über ein Jahr dem Reichstag vorliegt. Der Redner hält die jetzigen Zustände in der Spiritüswirtschaft für völlig unhaltbar. Der Reichssäckel habe dadurch schwere Einbuße erlitten. Verfehlm sei die bisherige Organisation der Verwaltung. Sehr groß sei die Zahl der Brennereien, von denen die . verwaltung Branntwein beziehe. Die große Zahl der kleinen Brennereien begünstige die Steuerhinterziehungen. 1924— 1925 seien gegen 8000 Beteiligte Strafverfahren . worden, die verhängten Strafen hätten 15 Millionen eingebracht. In Eng⸗ land selen die Einnahmen aus dem Branntwein neunmal so hos als bei uns. Die Interessenten hätten einen sehr starken Einflu im Beirat gehabt, das habe nicht dem Reichsfiskus gedient. Brenner und Verbraucher hätten im Beirat zusammengearbeiter und das Monopol für ihre Interessen ausgenutzt. Das Reich sei durch die Preisbeschlüsse des Beirats 37 geschädigt worden. Ueber 100 Millionen Mark seien dem Reiche durch die falsche Bewirt⸗ schaftung des Monopols verloren gegangen. Der Beirat solle nun zu einem Verwaltungsrat gemacht und anders zusammen⸗ esetzt werden. Es würden aber doch dieselben Männer darin . Der Finanzminister, der dem Parlament verantwortlich ist, müsse die entscheidende Instanz bleiben. Der Branntwein müsse da erzeugt werden, wo er am billigsten sei, in den großen Brennereien, die die Rückstände rationell verwerten könnten. Man wolle aber die landwirtschaftlichen Brennereien bevorzugen, denen das Reich einen viel zu hohen Uebernahmepreis von 61 Mark habe zahlen müssen. Dabei könne die Monopolverwal⸗ tung keinen Gewinn machen. Ein großer Teil des gewerblichen Spiritus müsse zu erf fa reisct von 390 Mark . werden. Andere Länder hätten einen Spritpreis von 50 bis 60 Mark. Auch das Ausfuhrgeschäft sei ein Verlustgeschäft bei einem Preise von 22 Mark gewesen. Wir müßten die Brennereien durch Zu⸗ sammenlegung verringern, den Schmuggel durch Schwarz brennereien, bie den Preis unterböten, verhindern und die volle Ausnutzung des Abraumes ermöglichen. Wir müßten das Beste, was möglich sei, aus dieser Vorlage machen.

Agb Dietrich⸗Baden (Dem): Das Spritgeschäft ist sehr

kompliziert, weil die Landwirtschaft dabei berücksichtigt werden muß. Wenn die Spriterzeugung allein der Industrie überlassen würde, wäre es . einfach, denn die Industrie ist imstande, den ganzen Spritbedarf im Reiche zu decken. Der Verbrauch von Trinkbranntwein, der den Eindruck gemacht hat, als ob nicht mehr so viel Schnaps konsumiert würde wie vor dem Kriege, ist wieder stark im Wachsen. Die ar hne des Verbrauchs liegt daran, daß wieder geordnete Ver , sind und ein ordnungs⸗ mäßiger Vertrieb möglich ist. Es wird aber nicht gelingen, aus dem Schnaps wieder die Summen herauszuholen, die man . hätte 5 können, wenn die Vorlage schon Gesetz gewesen wäre. Ein Grund, weshalb nicht n,, worden i. liegt in dem Schwarzbrennen. Die Schwarzbrenner sind sehr eschickt organisierte Leute. Es ist aber nicht richtig, daß man die leinen Brenner in Württemberg und Baden der Schwarz⸗ brennerei beschuldigt. In der Frage, ob die Schlempe freibleiben oll oder nicht, kann man mit sich reden lassen. In dieser Beziehung müßte die Lage der Monopolverwaltung erleichtert werden. Ich habe den kleinen Brennern immer gesagt, daß sie dafür sorgen sollten, daß die Schwarzbrennerei aufhört. Der unglückselige Beirat hat bei seinem Scheiden meinen Segen. Wenn die Regierung selbst gegen ihre eigenen Organe vorgeht, wird wohl etwas nicht gestimmt haben. Es sind allerdings durch den Beirat Preise festgesetzt worden, bei denen die Monopol verwaltung nicht durchkommen konnte und für die Reichskasse nichts herauszuwirtschaften war. Jetzt will man den Beirat in den Verwaltungsapparat hineinbauen, indem man die Mitglieder zur einen Hälfte vom Finanzminister, zur anderen Hälfte von den Spitzenverbänden der 6 aft erwählen läßt. Man soll sich aber nochmals überlegen, ob man dem Gewerbe wieder einen solchen entscheidenden Einfluß einräumen will. Die Spitzen⸗ verbände werden doch wieder die Leute vorschlagen, die daran beteiligt sind. Zu verstehen ist auch nicht, daß man die Monopol⸗ verwaltung absolut selbständig machen will, wie etwa die Reichs⸗ post. Wenn man so weit gehen wollte, die staatliche Monopol⸗ verwaltung durch ein Privatmonopol zu ersetzen, dann würden wir nicht mitmachen. An anderen Stellen ist damit ein großer Unfug getrieben worden.

Die Vorlagen werden wiesen.

Darauf wird die am Sonnabend abgebrochene Aus⸗ sprache über die Ruhrentschädigungen fortgesetzt.

Abg. R. Rosenbaum (Komm.) bezeichnet die Ruhr⸗ entschädigung als den I5⸗Millionenskandal der Reichsregierung. Er sei ein Teil des Prozentpatriotismus der Ruhrindustriellen. Der Redner verlangt, daß Dr. Stresemann und Dr. Marx vor den Staatsgerichtshof gestellt werden. Der Redner ö der Sozialdemokratie vor, daß fie die Schuld an den Ruhrentschädi⸗ gungen mittrage. Statt die jämmerliche Haltung ihrer Minister anzuerkennen, verlege sie sich jetzt auf Rechenexempel. Es komme

ar nicht darauf an, ob die Ruhrindustriellen zuviel bekommen ätten, tatsächlich hätten sie überhaupt keine Ansprüche gehabt. Die ganzen 715 Millionen seien eine Ueberzahlung, die wieder eingezogen werden müsse.

Abg. Müller⸗Franken (Soz.) beantragt Vertagung der weiteren Beratung.

Da die Abstimmung zweifelhaft bleibt, läßt Bize—⸗ präsident Dr. Rießer durch 3 entscheiden. Sozialdemokraten und Demokraten, die für die Vertagung sind, , . sich nicht an der Abstimmung. Es werden nur 162 Abgeordnete gezählt. Das Haus ist also beschluß⸗ unfähig.

Nächste Sitzung Dienstag, 11 Uhr: Zweite Beratung der Besoldungsoednung.

Schluß 189 Uhr.

an den Steuerausschuß über⸗

Freußischer Staatsrat.

Sitzung vom 10. Dezember 1927. Nachtrag.

Nr. 291.

Amtlich festgestellte Kurse.

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Bantdiskont.

Bertin! Lombard s. Danztg 6 Gombard m. Amsterdam 45. Brü ssel 44. Helfingfors 6. Italien J. Koöpentzagen . London 4. PHndrid 3. Sg o 6. Paris 5. Vraag 5. Schwei 3 Stockholm 4. Wien 6.

Deutsche Staatsanleihen mit Zinsherechnung.

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3 do. 10 1960. f. 3

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Bet nachfolgenden Wertpapteren sällt die Berechnung der Stilckzinsen fort.

Dt. Anl. Austosgssch einschl. 1, r. 52.7b g 56. m g 1256

Schein Nr. 1 6500 do. do. Aro 1-900 Disch. Anl.⸗Abltsgssch

ohne Auslosgsscheins do. Dtsche. Wertbest. Anl

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Deutsche Schutzgebiet⸗ Anleihe

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11,18 rz. 563, 143.568 a versch. bo. 1687, 91, 93 3, 1804 r do. do. 1886 97, 1909 3 TYüberct 1323, unk. 28 0 Sächs. Mkt.. a8, ut. 26 8 14 Württem bg. R. 86-42 4 versch

Preußijche Rentenbriefe. Geküundtgte und ungetündigte Stilcke,

Börsen⸗Beilage im Deutschen Reichsanzeiger und Preu

Berliner Börse vom 12. Dezember

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9. Vt. Gladbach 1, ukn6z a Münster os. gl. 1. 10.234 da. 1887, gel. 1. 19. 28 2 NRordtausen ... . 1908 4 Nürnberg.... 19144 do. 1920 un. a0 da. 18083 Offenbach a. M. 19290 4 Oppeln oz M. ge 81. 1 2413 Pforzheim 01. 97. 19 1912. 19

du. 96, os, gel. 1. 11.283 Pirmaseng 9y, g0. 4.443

. 168 Rem scheid 90. gh. 1. 28 8 Rheydt 1895 Ser. 44 do. do.

Rostock 1918, 198014 do. 61 84. 03. gt. 1.7. 4 83 do. 18965, gek. 1. 7. 2483 Saarbhrilcken 14 8. Ag. Schwerin i. M. 1897. get. 1. 8. 24 37 Spandau Oo M. 1.19. 28 4 Stendal 9a, get. 1. 1 244 do. 1996. ger. 1. 4. 2443 do. 19686, gek. 1. 4. 243 Stettin V 1923

JZinsf. 8— 18 *

Stoly i. Pomm. Pit

Trier 14. 1.u. 2. A. ul. 28

Weimar 1888. gh. 1.1. 24 Wies bad. 1995 1. Aus- gabe, rückg. 1937 4 do. 1920 1. Ausg., 2i 2. Ag. get. 1. 10.344 do. 18 Ag. 19 1. u. Ii. gek. 1. J. 244 Wilmersd. Bin) 1918 4.

Stuttgart 16 06. Ag 199

1.4.16 versch. do.

1147 versch.

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4. 6g, tz 5 Pom m. Jeu, un, Kleingrunddbesttz ausgesteh

4. 88 835 Pomm. Neun. für

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E. H.

5. 44, 4. 39 JS Berliner alte . ausgestellt bis 81. 12. 1917 722.356 2. 4. 4. 833 Berliner alte 4 4, g, 8 d Neue Berliner M. ausgestelll bis 31. 12 1917 f 17bPG 335 Neue Berliner 4 43Brandenb. Stadtschafts briefe BVorktriegs sticte 13 5h g

4 do. do. Nachtrien stücke) ö -. t Onne Binsschemm bogen u. ohne Erneuerunasschetn

2256

16868 9

13.5 9

Deutsche Pslandbhrief⸗ Ant. Bosen Ser. 1 bis 8 unt. 39 34 Wests. Pfandbriefamt Sausgrundstilcke

Augsburg. 7 Guld. . Braunschw. 260 Tlr.⸗L. Hamburg. 50 Tir⸗L.

n 117 Deutsche

Sachs.⸗ Mein 7 GId. 8.

Sein 1 4. 19. 1. 9 mo. 4. 41. go. * 1. 9. 8.

Bern Kri⸗A. 87 v. Bosn. Esb. 14 do. Invest. 14 * do. Land. a6 in K do. do M2 m. T. i. do. do 95 m. Ti. Bulg. G.⸗Hyp. 92 2d er Nr. 2411861 bis 246569 do. derer. 121561 biz 86569 do. Zer Nr. 5 1881 bis 86650, ler Nr. 120609 Dän iche St.⸗ A. g7 Egyptische gar. i. C do. priv. i. rs. do s oog. 126005 do. 2500, 300 Fr. Els.⸗Lothr. Rente Finn. St. Eish. Griech. 43 Mon. do. S Y 1653 1-864 do. SJ Pir.⸗Lar. 90 do. M Gold⸗N. 6 Ital. Rent in Lire do. amort. S. 3, in Lire 4 Mexit. Anl. go 5 gf. do. 5) abg. bo. 1904 4 in. Æ da 1994 453 abg. Norm. St. 94 in C do. itzss in S Dest. Et Schatz 14 angem. St. * do. do. 19145 do. am. Eb⸗A. 4 do. Goldrente 1000 Guld. Go. do. do. 209 69 do. 1000Guld. G. do. 299 Guld Gr do. Kronenr. *, 11 do. Iv. R. in K.“ da. do. in gt. do. Silb. in fl . 6 Portug. 8. Ses. NRumün. 9s m. T. do. 18 ukv. 241 do. 68 äuß. i. 4 10 da. 1899 in 1M do. do. m. Talon t. g. do. 18691 in Æν do. 1684 in 1 do. do. m. Talon f. 8. da. 1886 in 4 4 do. do. m. Talon f. 3. do. 1898 in Æ m

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do. St. ⸗R. 0a . 4 do. do. 1906 i. 4 do. do. 16tz Schwetz. Eidg. 19 do. do.

do. Eisen b.⸗R. 90 Türt. Admin. ⸗Anl.

Aus läudische Staatsanleihen.

Die mtt einer Notenziffer versehenen Anleihen werden mit Zinsen gehandelt, und zwar:

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1. 10. 19 K 11. 10. 8

Für sämtliche zum Handel und zur amtlichen Börsen⸗ notiz zugela fenen Ruf ; ö findet gegenwärtig eine amtliche Bretz festetzung nicht statt.

1.L.7

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1. J. 19. 1. 18. 18. 1. 6. 28. 4. . nn.

1. 6. 16. 41. 1414. 16. n 1. 8. 0. nz n nn.

sischen Staatsanteihen

1414 1.4. 160 1.4.10 1.4.16 141.7 142.5

11.7 1.1.

11. 1.1.7 1.8.5 15.4. 160 1.5. 11 1L.8. 11 L. 4.10 165.12 1.1.7 1.1.7 18. 5.12

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do. do.

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Auslandische Stadtanleihen.

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Eu sar s8 w. in do in T. in A do. n m. T in S. Vu daves 14 m. T da 1914 abgeß do. wi. K. gf. 1.3. 25 Christianig 19613 Colmar elsaß ) 9 Da nzig 14 Ag. 19 Gnesengl m7 m. T do. 1991 m. Tal. Gothenb g0 S. A 1996 Graudenz 19609 * en mn 1909

Sonstige ausländische Anleihen.

Vuday. Hytst Spar ausgst. b. 81.12.16 Chil. Hy. G. ⸗Pf. 12 5 Dan Lm b. .O. S.

do. do.

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do. Komm. ⸗Obl. Em. 1

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Hohen salza 1897 fr. In omraz law Kopen hag. 2 in. do 19111 in do 1tzss in A. do. 1898 in 4 Krotosch. 19909 S. 1 Liffab 86 S. 1. 24 406 Most. ag. S. 28. 27. 28, 599 Ruhl.

do. 100100 Most. abg. S. 8h bis 33 s l. Most. 10. ναν do. S. 34. 35. 38, 3, 8909 Rb. 4

do. 16090. 109. Mil lhaus. i. E. O6. s7. 13 M 1914 Bosen h. nb os gt. do. M, 3, get. Ed Sofia Stadt .... Stockh. C. 33-84) 1680 in A 1835 in 4A 18587 Straßb. t. E. 1909 u. Ausg. 1911 1918 Thorn 19960, 906, 09 do. 1685 HürichStadtsg iF

*t. K. 1. 109. 29. * S. 1. R. 1. 1. 11. S. 21. . 1.7. 11.

do. Inelst. B. gar. do. do. Ar⸗Ver. S9 Jinnländ. Hyp⸗.

tländ. Bdkt. gar. do. Kr. B. S. 5 Ct do do. S. 5 in K do. do. S. 5 in K Kopentz. Haushes. Mer. Vew. Anl. 4 gesamtkdb allo 463 Ard. Ef. Wib. S2 Norweg. Hyp. 87 Dest. Krd.⸗ C. v. 3 Pest. l. . B.. S. 2 3 Poln. Pf. 30609 Ri. do. 1099. 199 R. Posen. Prov. m. . do. 1888. 62. 93.

18, 91 m. T. do. 18935 m. T. Raab⸗Gr. P. A. * Anrechtsch. Schmed. Hp. 73u kv do. Is in. 4K künd t. do. Hyp. abg. 28 do. wre g, . do do. O n. 0 do. do. Stotth. Intgs. fd 16855. 866, 87 in K. ö do. do. 1834 inf. 4. Ung. Tem. ⸗Bg. ißt. 4 4. do. Bod a Kr.⸗Pf. do. do. do. do. Neg. ⸗Pfbr. do. Ey tr. 1.x

ohne Anrechtzsch. i. . 15. 10. 18.

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fr. Zinj. 4 15.12 1.8. 1.1. 1.1.7 1.1.7 1.5.9 1.4. 16 14.5 1.4. 16 r. Gins. do 1.8. 154.19 fr. Zins. 1.2.5 LB. 12 1.8.5

fr. Hin. . 15.3. 9 1.1.7 1.1.7 fr. Hin. 1.1.7 11.7

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Pfandbriefe und Schuidyerschreib. deutscher Sypothekenbauken.

Au fwertun gs berechtigte Rfandbriefe u. Schul r. deutsch. ́yp ort gt. sind gem. Belanntin. v. . Zinsscheinbogen u. ohne Erneuerungsschein lieferbar. (Die durch‘ gelennzeichneten Pfandhriese u. Schuld. verschreibungen sind nach den von den Gesellschaften gemachten Mitteilungen als vor dem 1. Janunr 1915

ausgegeben anzusehen.

Bayerische Hyp. u. Wechselban verlosb. u. unverlosb. M (3H M* Berl. Hyp.⸗Bl. Kom. ⸗Obl. S. 1.2* do. da do.

do. do.

Braunschw.⸗ Hannov. Hyp.⸗Bt. Pfbr. Ser. - 26. de. da. Komm. ⸗Obl. v. 19234

Dtsch. Hyy.⸗ Bl. Kom. ⸗Obl. S. 1-8 do. d

do. do.

rant. Hyp. ⸗Bk. Rfdbr. Ser. 14* rankf. Pfandbr.⸗ Bant Pfdbr.

Ser. 45. 44. 46 - 52* ankf. Hyp. red. Ver) rdkr.

Bi.

do.

do.

Hamburger Hyp.-Bant Pfdbr. Ser. 111-696 148). Ser. 1-190.

Ser. 8 Ser. 1 Ser. 85

Ser. Ser. 8

Abi. 2-260

Abt. e a v. 1893

Deutsche Pfandbriefe.

Die durch getennzeichneten Pfandbriefe sind nach do. do. S

den von den Landschaften gemachten Mitteilungen do. kons. A. n

als vor dem 1. Januar 19183 ausgegeben anzusehen.) do. unif. O3, 96

Getitndigte und ungetundigte Stücke, Türtenæ nl. obi. verloste und unverioste Stiicke. do. 1808 in

aut Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher * ej sperleger j iniste 5 N erloste und unverloste Stücke. Zeitungsverleger gab der Finanzminister Dr. Höpker⸗Aschoff an en, .

olgenden Ueberblick über die Gestaltung der preußischen ra, do, waer n de, inanzen . Hannov. ausgst. b. 31.12. 17

Ser. 30 880 (39 M*

do. do do. Ser. 1 do. do. do. Ser. I31 - 2430 ann. Bodkr.⸗Bt. Pfd. Ser. 1416 o. do. Kom m.⸗Obl. Ser. 1* Mecklba. ere; n. Wechs. Ban omm.⸗Obl. Ser. 1

1.1.7 do. Bgd. E.⸗ .

1.4.10 . 1.4.1 1.4. 1 1.4.1

vorschrift nur vorübergehende Bedeutung hat, in ein besonderes Gesetz, das Einführungegesetz zum Spirnusmonopolgesetz, verwiesen worden ist. Der Rechtsschutz, der nach dem geltenden Gesetz auf

werden. Von besonderer Bedeutnng sind die Aenderungen, die der Ent⸗

wurf auf branntweinwirtschaftlichem und finanziellem Gebiet vorsiebt. do. später ausgegeben

Hess.⸗Nass. agst. b. 1.12. 17

Man muß dabei im Auge behalten, daß das Branntwein monopol eine doppelte Aufgabe hat. Es hat nicht nur dem Reich Einnahmen zu liefern, das Monopol soll darüber hinaus auch die Branntwein wirtschaft in geordneten Bahnen halten, indem es dafür sorgt, daß Branntweinerseugung und Branntweinverbrauch unter erträglichen Bedingungen für die beteiligten Gewerbezweige annähernd im Gleich⸗ gewicht bleiben.

Zur Etieichung einer gesunden Monvpolwirtschaft sind ja in der Oeffentlichkeit verschiedene, zum Teil recht radikale Lösungen vor— geschlagen worden, auf die ich jetzt nicht näher eingehen möchte. Der Entwurf vermeidet es meines Erachtens mit Recht, dem Problem mit dem Mitlel einer Gewaltkur beizukommen. Er will vielmehr durch eine Fülle kleinerer Maßnahmen, die sür alle Beteiligten ertiäglich erscheinen, das gleiche Ziel erreichen, und er wird es auch erreichen,

dem Gebiete des Branntweinmonopols nur mangelhaft ausgebildet war, ist wesentlich veistärkt worden, indem unächst emmal gewisse Monovoleinnahmen wie der Branntweinaufschlag in das Gewand einer Verbrauchsteuer gekleidet worden sind; dadurch ist für Streitigkeiten auf diesem Gebiet, in denen bisher nur der Weg der Aufsichtsbeschwerde an den Reichsminister der Finanzen offen stand. das Rechtsmittelversahren nach der Reiche abgabenordnung zugelassen. Außerdem sollen aber auch noch gewisse Materien des eigentlichen Monopolrechts, wie Fragen der Bienn— rechtserteilung, der Abfindung von Brennereien ujw, unter den Rechts. schutz der Reichsabgabenordnung gestellt werden. Darüder hinaus soll die Reichsabgabenordnung grundsätzlich auf das Monopol An⸗ wendung finden, soweit sich nicht aus dem Gesetz und aus dem Wesen des Monopols etwas andeies ergibt.

Der Minister wies zunächst auf die öffentliche Kritik der Finanzgebarung der öffentlichen Hand hin. Preußen brauche diese Kritik nicht zu fürchten. Ein kurzer Ueberblick über die , Entwicklung seit der Befestigung der Währung ergibt, 9. die Entwicklung ann gewesen ist. Der Minister stützte diese Entwicklung durch zahlenmäßige Angaben über die einzelnen Etatsabschlüsse seit 1924 und über die Steuereinnahmen. Wenig erfreulich sei die Entwicklung der e der,, , Allerdings (. früher hier die Berghoheitsverwaltung eingeschlossen gewesen; as sei im neuen Etat geändert worden. Tas Mißverhältnis en Het er ber if und Steuereinnahmen sei beträcht⸗ ich. Der Minister betonte, daß die außergewöhnlichen Ausgaben aufs äußerste zu beschränken seien und nannte solche Ausgaben aus dem Jahre von 1924, insbesondere solche für Notstände, für die Ersatzpolizei im . ebiet, für Kanalbauten und für die Gemeinden ini besetzten Gebiet, für die Notstandsausgaben, Schul⸗ bauten, Saatgut und Erwerbslosenfürsorge im Jahre 1925. Später

do. später ausgegeben . er, agst. b. S1. 12.17 4 do. später ausgegeben 4. 8389 Pom m. ausgest. b. 1. 12.17 4. 8 do. später ausgegeben 4. 895 Posensche, agst. b. 31.12.17 4, 5 do. später ausgegeben 4.3 r' ile Ost⸗ u. West⸗ ausgest. b. 31. 12.17

do. später ausgegeben

4.38 Rh. u. Westf. agst. b. 1. 12.17 4, 8 do. später ausgegeben 4.813 Sächsische, agst. b. 31.12.17 4. 395 do. später ausgegeben 4 893 Schlesische. agst. b. 81.12.17 4. später ausgegeben 4, l. Holst. ag it. b. S1. 12. 17 * 0. später ausgegeben

do. do. Groß

do. da. Verl. Stadtsynode 99. 1906, 12, gek. 1. 1. do. do. 1899. 1904,

1965. get. 1. J. 94 3 Bonn 1914 M, 19194

do. 1002. get. 2. . 2463 Hoblens.·. h 4

Cotthus 1909 M. 1913. Darmstadt. ..... 19 4 de. 1913. 19198, 20 Dessau 1896, gk. 1. .

r (get. 1. 10. 28. 1. 31g Kur- u. Neumürk.

bis 31. 12. 1917

14. 866. 35 Bom mersche, 2. B. 8

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