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pflicht herausfallen würden. Das würde schon bei Erhöhung des steuerfreien Lohnbetrages um nur 190 Mark im Monat der Fall sein. Daher wird an Stelle der Erhöhung des steuerfreien Lohn— betrages die Ermäßigung auf einem anderen Wege, der zwar nicht den starren Wortlaut, aber doch dem Geiste der Lez Brüning, deren Ziel ja doch die Sentung der Lohnsteuer ist, Rechnung trägt, nämlich die Ermäßigung des Satzes von 10 auf vH vorgeschlagen. Dadurch tritt für alle Lohnsteuerpflichtigen eine zehnprozentige Senkung der Steuer ein, die sich durch die gleich nachher zu erörternde Erhöhung der Familienabschläge noch weiter erhöht. Auf diese Weise wird erreicht, daß nicht weitere Steuerpflichtige in gößerem Umfange aus der Steuerpflicht ganz herausfallen, im Gegenteil ist diese Zahl ganz gering, es kann sich ja nur um die sogenannten Grenzfälle handeln. Ich betone, daß dies wichtig ist, insbesondere vom Standpunkt der Länder und Gemeinden aus, denen der Hauptteil der Einkommensteuer zufließt. Der Ausfall, der durch die Senkung des Satzes entsteht, wird auf 130 Millionen geschätzt.
Weiter wird eine Erhöhung der Familienermäßigungen vor— geschlagen. Dadurch senkt sich die Steuer weiter für kleine Ein⸗ kommensbezieher mit größerer Kinderzahl sehr beträchtlich. Der hieraus entstehende Ausfall wird auf 40 Millionen geschätzt. Das macht also insgesamt 170 Millionen. Dieser Ausfall ist bei dem Etat für 1928 bei dem Ansatz der Reichssteuern bereits berück⸗ sichtigt.
An sich war bei dem jetzigen Anlaß auch die Möglichkeit einer allgemeinen Senkung der Einkommensteuer durch Auseinander— ziehung der Einkommenstufen zu prüfen. Die Rücksicht ins⸗ besondere auf die Interessen der Länder und Gemeinden verbot jedoch im gegenwärtigen Augenblick ein solches generelles Vor— gehen. Lediglich für die niedrigen Einkommensbezieher, deren Einkommen in der Hauptsache das Ergebnis eigener Arbeits⸗ tätigkeit ist und die daher den Lohnempfängern mit annähernd gleichem Einkommen sozial nahestehen, ist eine Entlastung vor⸗ geschlagen worden. Der Eingangstarifsatz soll von 10 auf 9s vH ermäßigt und auch bei den weiteren 4009 Reichsmark des Einkommens soll eine entsprechende Angleichung vorgenommen werden.
Als Folge dieser vorgeschlagenen Tarifänderung sollen künftig auch von den Kapitalerträgen statt 10 nur g vH abgezogen werden. Bei den größeren Einkommensbeziehern findet der Ausgleich im Wege der Veranlagung statt.
Schließlich wird noch eine mäßige Erhöhung der Abzüge für Versicherungsbeiträge vorgeschlagen. Die Reichsregierung ist dabei von der Erwägung ausgegangen, daß in der gegenwärtigen Zeit, in der sich der Spartrieb noch nicht in dem volkswirtschaftlich notwendigen Umfange gehoben hat, es angezeigt ist, insbesondere die Abzüge für Lebensversicherungsprämien und Spareinlagen, die der Sicherstellung der Familie beim Tode des Versorgers dienen, steuerlich zu begünstigen.
Der Reichsrat hat der Vorlage nur in geringem Umfange zugestimmt, indem er das Kernstück der Vorlage, nämlich die Ermäßigung des Steuersatzes von 10 auf 9 vß bei der Lohn— steuer und von 10 auf 9,5 vH bei den ersten 8000 Reichsmark der veranlagten Einkommensteuer, abgelehnt und sich im wesent⸗ lichen darauf beschränkt hat, die Familienermäßigungen bei den Lohnsteuerpflichtigen und die Abzüge für Versicherungsbeiträge entsprechend der Regierungsvorlage zu erhöhen.
Der Reichsrat hat seine ablehnende Haltung gegenüber der Regierungsvorlage damit begründet, daß die Steuersenkung im gegenwärtigen Zeitpunkt eine nicht vertretbare Gefährdung der öffentlichen Finanzwirtschaft darstelle, zumal sich auch die wirt⸗ schaftliche Entwicklung der nächsten Jahre keinesfalls mit Sicher⸗ heit übersehen lasse.
Die Beschlüsse des Reichsrats bedeuten nach seiner Auffassung einen Ausfall von etwa 50 Millionen, nach Meinung der Reichs⸗ regierung von nur etwa 40 Millionen. Ich stelle mit Bedauern fest, daß sich gerade bei dieser Vorlage eine Uebereinstimmung mit dem Reichsrat nicht hat erzielen lassen, wobei ich noch bemerke, daß an dem nahezu einstimmigen Beschlusse des Reichsrats auch solche Länder beteiligt sind, in deren Regierungen die Parteien, die für die Lez Brüning immer ganz besonders eingetreten sind und ihre Durchführung gewünscht haben, maßgebend vertreten sind. (Hört, hört! im Zentrum und bei der Bayerischen Volks⸗ partei.)
Die Reichsregierung hat bereits bei der Ausarbeitung ihrer Vorlage ausschlaggebendes Gewicht darauf gelegt, daß die Länder und Gemeinden, denen 75 vH von der Einkommensteuer über⸗ wiesen werden, nicht ungerechtfertigt benachteiligt werden. Deshalb ist ja gerade der aus der Lohnsteuer aufzubringende Gesamtbetrag von 1200 auf 1800 Millionen erhöht und an Stelle der Erhöhung des steuerfreien Lohnbetrages der die finanziellen Interessen der Gemeinden weniger treffende Weg der Herabsetzung des Steuer— satzes auf 9 vH gewählt worden. Die Reichsregierung konnte auch nicht übersehen, daß die Länder und Gemeinden aller Vor— aussicht nach im Jahre 19297 und im Jahre 1928 infolge des besseren Fließens der Einkommensteuer wesentlich erhöhte Ueber⸗ weisungen erhalten werden.
Immerhin war sich die Reichsregierung der schwierigen Be⸗ deutung des nahezu einstimmigen Beschlusses des Reichsrats voll bewußt, und sie hat deshalb auch alsbald nochmals eingehend geprüft, ob sie die Verantwortung dafür übernehmen könne, an ihrer Vorlage festzuhalten. Wenn sie diese Frage bejaht hat und Ihnen jetzt eine Doppelvorlage hat zugehen lassen, so waren für sie folgende Erwägungen maßgebend.
Die vorgeschlagene Senkung der Lohnsteuer beruht nicht auf einem neuen Willensakt, sondern auf einem Gesetz vom Jahre 1927, eben der Lex Brüning, mit deren Ausführung die Länder rechnen mußten. Es ist zwar richtig, daß sie durch zwei Ent⸗ schließungen zur Lez Brüning selbst und zum Lohnsteuergesetz vom Jahre 1925 ihre schwerwiegenden Bedenken gegen die Durch⸗ führung zum Ausdruck gebracht haben. Aber die Tatsache des Bestehens der Lex Brüning können solche Entschließungen nicht aus der Welt schaffen. Auch die Reichsregierung hat im Laufe dieses Jahres noch bei den verschiedensten Anlässen ihren ernst— haften Willen, die Lex Brüning durchzuführen, begründet. So trifft die jetzige Vorlage die Länder keineswegs unvorbereitet. Sie mußten vielmehr damit rechnen, daß ihnen Mehreinnahmen aus der Lohnsteuer über 1200 Millionen Reichsmark hinaus künftig nicht zugute kommen würden. Dadurch, daß wir das Gesamtauflommen auf 1800 Millionen Reichsmarl erhöht haben,
und vermieden wird, daß noch größere Kreise von Steuerpflichtigen ganz herausfallen, dürfte ein billiger Ausgleich zwischen dem Anspruch der Zensiten auf eine Steuersenkung und den berechtigten Interessen der Länder und Gemeinden gefunden sein.
Daher bittet Sie die Reichsregierung, ihre Vorlage an⸗ zunehmen und möglichst bald zu verabschieden, damit die erforder⸗ lichen Vorbereitungen getroffen werden können und die Zensiten vom 1. Januar 1928 an rechtzeitig in den Genuß der vor⸗ geschlagenen Vergünstigungen kommen.
—
3657. Sitzung vom 13. Dezember 1927. 11 Uhr. (Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger.“
Präsident Löbe eröffnet die Sitzung um 11 Uhr.
Auf der Tagesordnung steht die zweite Beratung des Besoldungsgesetzes.
Präsident Löbe macht darauf aufmerksam, daß die Ver⸗ abschiedung bis morgen abend erfolgen müsse. Der Reichs⸗ finanzminister habe erklärt, daß nur dann eine Auszahlung der Bezüge bis Weihnachten erfolgen könne, wenn die Beschlüsse des Reichstags bis Mittwoch abend vorliegen. Es müsse daher mit 36 langen Sitzungen gerechnet werden. Die Redezeit wird für ie gesamte Beratung auf zwei Stunden für jede Fraktion fest gesetzt.
Abg. Lucke (Wirtschaftl. Vereinig.,) beantragt, die Ver— bindung eines Antrages mit der Beratung, wonach eine Diäten⸗ erhöhung mit der ,, . nicht verbunden werden soll. Weiter sollen Anträge verbunden werden, wonach die aus der Besoldung erwachsenden Mehrkosten durch weitgehende Ver⸗ waltungsvereinfachung beim Etat eingespart werden sollen, und wonach ferner die Konsumvereinsgründungen und der Waren— handel der Beamtenschaft eingeschränkt werden sollen.
Präsident Löbe stellt fest, daß die große Mehrheit des Reichstags mit Ausnahme zweier Parteien der Auffassung sei, daß sich aus der k Beratung auch eine glare tnl e auf die Diäten der Abgeordneten ergeben müsse. Eine Ver— bindung dieser Frage mit der gegenwärtigen Beratung sei aber nicht wünschenswert, weil die einzelnen Fraktionen zu der Neu— gestaltung dieses Gesetzes noch nicht haben Stellung nehmen können.
Da im übrigen von verschiedenen Seiten Widerspruch erhoben wird, können die Anträge des Abg. Lucke nicht mit der Beratung verbunden werden.
Abg. Dr. Quaatz (D. Nat.) erstattet den Ausschußbericht.
Der Berichterstatter weist darauf hin, daß man anläßlich der Besoldungsvorlage sich auch von ausländischer Seite mit der deutschen Wirischaftslage befaßt habe. In allen Parteien sei auf die Rückwirkung der Besoldungserhöhungen, auf die Verhältnisse der Länder und Gemeinden und namentlich der Reichseisenbahn Rücksicht genommen worden. Der Kriegslastenetat sei fortgesetzt gestiegen und betrage jetzt 3“ Milliarde Mark. Das setzige Söldnerheer sei verhältnismäßig teurer als das frühere Heer. Im Ausschuß sei die gesamte wirtschaftliche Lage Deutschlands eingehend gewürdigt, namentlich auch die wachsende Verschuldung an den Hauptgläubiger 5 der nur mit Lieferung von Waren bezahlt werden könnte. In diesem Etatsjahre sei 1,6 Milliarde in fremder Währung bar zu zahlen. Der aus⸗ gesogene Wirtschaftskörper Deutschlands bedarf zum Wiederauf⸗ bau des fremden Geldes. Darüber sei man sich einig. Nicht einig wäre man darin, wie lange dieser Prozeß noch dauern könne. Die angebliche innere Verschwendung Deutschlands sei eine innere Angelegenheit und dürfe nicht mit der Reparations⸗ frage verbunden werden. Auch das falsch verwendete Geld bleibe im Inlande und berühre die auswärtigen Verpflichtungen nicht. Dennoch müsse auch unser Haus wirtschaftlich eingerichtet und Verschwendung müsse vermieden werden. Dazu werde von der einen Seite der Einheitsstaat empfohlen, während von der anderen Seite Bedenken dagegen geltend gemacht worden seien, daß sich dadurch Ersparnisse nicht erzielen ließen. Von einer Seite werde namentlich die Beseitigung des Dualismus zwischen dem Reich und Preußen gewünscht. Einmütig sei man bestrebt ewesen, die Reparationsfragen aus dem Meinungsstreit der e. herauszulassen. Die Verwaltungsreform dürfe nicht nur die eigentliche Verwaltung, sondern müsse auch die Reichsbetriebe umfassen.
Abg. Stein kopf (Soz.) erstattet den Bericht über die Verhandlungen des Haushaltsausschusses. Danach haben die Beratungen 80 Sitzungen in Anspruch genommen, in denen 806 Anträge gestellt und darüber abgestimmt wurde. Der Ge danke, für den Aufbau der neuen Besoldungsordnung grundsätz⸗ lich das bestehende Besoldungssystem von 1920 zugrunde zu legen, wurde abgelehnt. Aenderungen in dem in der Regierungsvorlage enthaltenen Gruppenaufbau sind nur insofern vorgenommen worden, als an die Stelle von pensionsfähigen Zulagen für große Gruppen von Beamten eine Beförderungsgruppe gesetzt wurde. In der Besoldungsordnung B wurden die Ministerialdirigenten als künftig wegfallend bezeichnet. Die Reichsgerichtsräte und Reichsanwälte sind um eine Gruppe gehoben worden und die , . beim Reichsgericht erhielten eine pensions⸗ fähige Zulage von jährlich 1000 Mark. Dafür fallen bei diesen Beamten des Reichsgerichts die Ministerialzulagen fort. Der von verschiedenen Seiten berührte Gedanke des Einbaues der Ministerialzulagen in das Gehalt wurde mit Räücksicht auf den in Aussicht genommenen Abbau der Reichsministerien fallen gelassen. Eine Erhöhung der Ministerialzulage durch den kommenden Gtat ist durch einstimmigen Beschluß des Ausschusses abgelehnt worden, allerdings hat die Reichsregierung erklären lassen, daß sie sich zu dieser Erhöhung doch gezwungen sähe, wenn Preußen an der am 1. April 1927 erfolgten 50prozentigen Erhöhung der preußischen Ministerialzulage festhalte. Sbwohl die Besoldungsordnung im Reiche und in Preußen in den wichtigsten Bestimmungen über— einstimmen sollte, so haben sich doch verschiedene Unterschiede herausgestellt. Beim Wohnungsgeldzuschuß hat Preußen die Be⸗ stimmung, daß ledige Beamte nach Vollendung des 45. Lebens⸗ jahres den vollen Wohnungsgeldzuschuß ihrer Besoldungsgruppe erhalten, nicht übernommen. Das Reich hat die Kinderzuschläge auf 20 Mark festgesetzt. Für Kinder vom 16 bis 21. Lebens⸗ jahr wird kein Kinderzuschlag vom Reich gewährt, wenn sie sich nicht in Ausbildung befinden oder ein eigenes Einkommen von mindestens 80 Mark monatlich haben. Preußen hat diese Ein— kommensgrenze auf 40 Mark monatlich festgesetzt und die Kinderzulagen für die ersten beiden Kinder auf je 20 Mark, für das dritte und vierte Kind auf je 25 Mark und für jedes weitere Kind auf je 30 Mark festgeseßt. Während im Reich die Warte— geldempfänger vom 1. Oktober 1927 ab in die neue Besoldungs⸗ ordnung eingestuft werden sollen, will Preußen ihnen die für die Pensionäre borgesehenen prozentualen Zuschläge gewähren.
Abg. Bender (Soz.) weist die von den christlichen Gewerk— . egen die Sozialdemokraten erhobenen Vorwürfe zurück,
aß sie 69 zuungunsten der Arbeiterschaft für die Be soldungs— vorlage einsetze, weil sie bei den nächsten Wahlen einen Fischfang bei den Beamten machen möchte. Genau das Gegenteil sei der Fall. Wenn man von politischer Demagogie sprechen wolle, so müsse man einen solchen Vorwurf gerade den Regierungsparteien machen, die bei der letzten Reichstagswahl die Noklage der Beamten zum Stimmenfang ausgenutzt hätten, ohne nachher ihre Versprechungen zu halten. Drei Jahre lang hätten sie die
Beamten auf die Gehaltserhöhung warten lassen, obwohl das
*) Mit Ausnahme der durch Sperrdruck hervorgehobenen Reden der Herren Minister, die im Wortlaute wiedergegeben sind.
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Reich zeitweise im Gelde schwamm und den R
tuhrindustriellen dag den Neuwahlen, christlichen Ge⸗ ter und Beamten
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7I00⸗Millionen⸗Geschenk machte. Ictz komme man mit der Besoldungsvorlag werkschaften würden den Interessen besser gedient haben, wenn sie statt ' soldungsvorlage den Kampf um die der Löhne der Arbeiker und der Gehälter der Ant an die neuen Beamtenbezüge geführ hatten. Daß eine Relgtion zwischen Beamtengehältern und Arbeiterlöhnen bestehe, könne ernsthaft nicht bestritten werden. Die Regierung habe immer wieder die niedrigen Löhne der Arbeiter als bestes Mittel zur Bekämpfung der sozialdemokratischen Besoldungsanträge benutzt. Jetzt ziehe man die Arbeiterlöähne in umgekehrtem Sinne zum Vergleich heran, um die Besoldungsvorlage zu begründen. In Wirklichkeit hätten sich die Löhne der Arbeiter gegenüber den Beamten— gehältern wesentlich ungünstiger entwickelt. Es sei daher un— verständlich, daß eine billige und gerechte Forderung nach Wiederherstellung der Relation vom Dezember 1923 abgelehnt werde. In der Presse würden jetzt geradezu phantastische Zahlen über die Höhe der Arbeiterlöhne veröffentlicht. Dabei sei fest⸗ gestellt, daß beispielsweise bei der Reichspost nur in einem Or
1. — M
in Hamhurg — die Telegraphenarbeiter ihren Friedensreallohn erreicht hätten. Ziehe man die Sozialbeiträge ab, dann gebe es keinen einzigen Ort. Noch schlechter ständen die Posthelfer, die
Beamtendienste tun müßten, ohne Beamtenrechte zu haben. Die sozialdemokratische Partei habe sich stets mit allen Kräften so⸗ wohl für die Erhöhung der Bezüge der unteren Beamten wie der Arbeiterlöhne eingesetzt. Weite Kreise des Volkes ahnten nicht die Tragödien, die sich in vielen Beamtienfamilien abspielen. Man müsse die unteren Gruppen geradezu bewundern, mit welcher Selbstverleugnung sie in den letzten Jahren den schweren Gang des Leidens gegangen seien. Bei Wochenlöhnen von 25 bis 85 Mark, wie sie heute noch in den Reichsbetrieben gezahlt würden, müßten die Arbeiter mit ihren Familien verelenden und ver⸗ kommen. Angesichts der großen Not sollte man sich nicht hinter Formalien verstecken, sondern trotz des längeren Tarifvertrags schon jetzt eine neue Vereinbarung schaffen. Unternehmer und Behörden die den Arbeitern Löhne zahlten, bei denen sie sich nicht sattessen könnten, sollten wie Hehler gestohlenen Gutes behandelt werden. Der Reichsfinanzminister habe die Beamten als die besten Stützen der staatlichen Ordnung bezeichnet. Auch das 20⸗Millionen⸗Heer der deutschen Arbeiter sei eine Stütze des Staats, die man nicht dauernd in einem menschenunwürdigen Dasein lassen könne. Der Beamte komme noch vor Weihnachten in den Besitz der erhöhten Bezüge, der Arbeiter in den öffent— lichen Betrieben werde mit seiner Familie am Heiligen Abend vor leeren Tischen stehen. Nicht mit einem Gebet auf den Lippen, sondern mit einem Fluch gegen die Regierung und gegen den Reichstag, der für die Arbeiter kein Geld übrig habe, um ihre Not zu lindern. Der Redner ersucht nochmals dringend, dafür zu sorgen, daß auch die Arbeiter zu ihrem Recht kommen.
Abg. Laverenz (D. Nat.): Ich habe im Namen meiner. Fraktion folgende Erklärung abzugeben: Durch Einbringung des Besoldungsgesetzes hat die Regierung ein altes, der Beamten⸗ schaft gegebenes Versprechen eingelöst. In der Erfüllung dieses Versprechens sehen wir eine Stgatsnotwendigkeit. Seit dem Jahre 1920 sind die Bezüge der Beamtenschaft im allgemeinen trotz der Erhöhung der Lebenshaltungskosten und des Lohnein⸗— kommens der Arbeiterschaft und Angestellten nicht aufgebessert worden. Sogar im Dawesplan ist anerkannt, daß die Bezahlung der deutschen Beamten ungenügend sei. Was die finanziellen Rückwirkungen des Gesetzes anbetrifft, so ist in dem vorläufigen ,, Rücksicht auf die Länder und Gemeinden aus dem Vorgehen des Reiches erwachsenden Verpflichtungen genommen worden. Wenn auch die finanzielle Lage der Länder durchaus verschieden zu beurteilen ist, so zeigt doch die Behandlung der Angelegenheit namentlich in Preußen, daß ungünstige Rück— wirkungen auf den Haushalt der Länder nicht zu befürchten sind. Mit Genugtuung erfüllt es uns, daß die Vorlage von sozialen Gesichtspunkten getragen wird. Gewiß konnten viele berechtigte Wünsche nicht erfüllt werden. Oberster Leitsatz muß aber bleiben, daß die Finanzen des Reiches in Ordnung gehalten werden. Bei den stark vermehrten Lasten der öffentlichen Ausgaben muß selbst⸗ verständlich auch auf die Tragfähigkeit der deutschen ö gebührend Rücksicht genommen werden. Von dieser Grundauf⸗— fassung ausgehend, haben wir uns in der Vertretung berechtigter Wünsche äußerste Zurückhaltung auferlegen müssen. Gleichwohl ist es gelungen, in einigen wichtigen Punkten die Regierungs⸗ vorlage nicht unerheblich zu verbessern. Verbessert sind die Be⸗ stimmungen über Anrechnung der Militärdienstzeit der künftigen Versorgungsanwärter und die Berechnung des Dienstalters der aus dem Stande der Zivilversorgungsberechigten hervorgegangenen aktiven Beamten; ebenso sollen schwerkriegsbeschädigte Beamte Verbesserungen ihrer Lage erfahren bezüglich der Versorgungs—⸗ dienstzeit. Ferner sind die Bestimmungen für die Diätare günstiger als in der Vorlage geregelt worden. Den ledigen Be— amten ist das Wohnungsgeld vom fünfundvierzigsten Jahre an voll bewilligt worden. Auch die Bestimmungen über die Kinder⸗ zuschläge konnten verbessert werden, wenn wir auch bedauern, daß es nicht möglich gewesen ist, zugunsten der kinderreichen Familien über die Vorlage hinauszugehen. (Zuruf links: e en Nicht ohne Sorge haben wir davon Kenntnis nehmen müssen, daß der Reichsfinanzminister im Hinblick auf die relativ außerordentliche finanzielle Tragweite bezüglich der Grenzgebiete einen immerhin weitgehenden Abbau der Sonderzuschläge für notwendig erachtet. Wenn auch die Bestimmungen hier iber dem Reichsfinanzminister und dem Reichsrat zustehen, so sehen wir uns doch veranlaßt, zu empfehlen, den Abbau unter stärkster Würdigung namentlich der im besetzten und geräumten Gebiet in Vetracht kommenden besonderen Interessen vorzunehmen mit Rücksicht darauf, daß die Beamtenschaft in diesen Gebieten im Dienste Deutschlands große Lasten ö. hat. Wir wünschen, daß der Abhau nur allmählich und mit Wohlwollen vorgenommen wird. Wir bedauern ferner, daß es unter den geschilderten Um⸗— ständen nicht durchzusetzen war, die Pensionäre nach den gleichen Grundsätzen zu behandeln wie die im ö. befindlichen Be⸗ amten. Wenn wir trotzdem der Regelung der Pensionärfrage zugestimmt haben, 6 ist das geschehen, um nicht die ganze Reform an unserem Widerspruch scheitern zu 6 Um so schärfer ver⸗ urteilen und bekämpfen wir jeden Versuch, im Wege der Pensions⸗ kürzungen wohlerworbene Beamtenrechte zu schmälern. Die von sozialdemokratischer Seite gegebene Anregung einer Zwangs⸗ pensionierung aller üher sechzig Jahre alten Beamten lehnen wir als ungerecht und unmirtschaftlich ab. Das es gelungen ist, die Wartestandsbeamten ebenso wie die aktiven Beamten einzustufen, dürfen wir unseren entschiedenen Bemühungen mit in erster Linie zuschreiben. Ebenso ist es ein großer Fortschritt, daß an Stelle der vorgesehenen Stellenzulagen besondere ,,, ge⸗ Etz worden sind. Wir befinden uns hier im Einklang mit der Beamtenschaft, die die Abschaffung der Stellenzulagen und ihren Ersatz durch Besoldungsgruppen forderte. Leider war es aus den schon mehrfach betonten finanziellen Gründen unmöglich, wesentliches an der Vorlage zu ändern. Wir hätten es gern ge⸗ sehen, wenn für besondere Beamtenklassen wie Schaffner, Assistenten, Obersekretäre usw. mehr hätte durchgesetzt werden lönnen. Wir werden aber der Entschließung bezüglich der Sekretäre zustimmen, damit in absehbarer Zeik ein Unrecht wieder gut⸗ gemacht werden kann. Leider haben wir auch dem Antrag keine Geltung verschaffen können, der dahin ging, Beamten mit akademischer Vorbildung, die nach der Natur ihres Berufes nur in Ausnahmefällen auf Beförderung rechnen können, einen Aus⸗ gleich zu gewähren. Auch bei den Einzelgehältern haben sich nicht alle lachlich bexechtigten Wünsche erfüllen lassen, besonders konnte der Sonderstellung des Rechnungshofes und des Reichsfinanzhofes nicht Rechnung getragen werden. Dagegen sind für einzelne Gruppen der Reichswehr nicht k Verbesserungen er⸗ reicht worden. Wenn wir durch die Vorlage eine Verbesserung der materiellen Lage und der Berufsfrendigkeit des Berufs— beamtentums erreichen, so wird es andererseits notwendig sein, eine durchgreifende Resorm der Verwalt = vorzunehmen. Auf⸗
Nr. 292.
Amtlich
festgestellte Kurse.
1 Frune 1 Liru 1 Leu 1esera — d i 6steri. Gulden Gold — 2179 1 Gld. österr. . — 1.7 4 1 Kr ung. oder tschech B — 88 4 7 Gld südd W — 12.1 Æ 1 Gld. holl W — 170 1Marf Banco — 159 4. Schilling österr W. — 1 Gν t. 1 ssand Krone — 1.128 46 Rubel alter a redit-NRblI. 2. 16.4 1 alter Goldrubei — . 4 1VBeis Gold! — 44n6 4 1 Peso arg. Pay. — 1,783 . Dollat — 620 4 1Bfund Sterling — eg. 4 4. 1 Shanghat - Tae! — 2.5 4 1 Dinar — 8.4 4 1 Hen — 2.10 4
1 8lotu 1 Danziger Gulden — 1.30
Die einem apꝛen beigefügte KReteichnung be- agi, aaß nur hestimmte Nummern oder Serien
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Das tztnte einem Wertpapier vesfmnduche Heichen = bedeutet., daß eine amtsiche Vreisiestste lung gegen.
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als „Berichtigung! mitgeteilt. Bankdiskont.
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Kopenhagen 5. London . Madrtd s.
Paris 5. Praga 8. Schweiz a. Stockholm 4. Wien 6p. Deutsche Staatsanleihen
mit Binsberechnung.
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R. 1, fäl. 1.7.2 1.1 76 13 do. Ni. 2. fäll. 1.7 3 1.7 6.6 6 18 Thür. Staatsan v. 1925 ausl. ab 1 8. 18.5 6889 1 do. Mt M⸗A. 27 Lit. tz. fälltg 1. 1. 82 1.1.7 B6, 5 sy 3 Württhg. Staats chatz Gr. 1. jäll. 1. 3.2 1.5 96. 5h 6
Oberschl. Erv. Bl. Gold NM. 1, rz. 169, ut. 381 Komm. Anl. 1 Buchst. X T3. 109, uk. 3 Ostpreußen Brov. R M⸗ Anl. 27 A. 14, uf. a7 Sachs. Pr. Reichsmark Ausg. 138 unt. 33
do. do. Ag. 18. uk. 2f do. do. Ausg. 16.1 do. Ausg. 161. 2
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Westfal. Provinz An Auslofgssch. einschl 1, Ablöfungsschei
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A. 1694, 1897, 19090
Bei nachfolgenden Wertpapieren
fällt die Berechnung der Stückzinsen fort.
Dt. Anl.⸗ using einschl.“ Ablös. Schein Rr. 1 — znnm f. 3. in 3 52. 6h 6 bo. do. Nr oli-hoodh bo. Disch. Anl. Ablösgssch
Dtsche. Wertbest. Anl
b. Don. fäl z. 1. 3 da. — ——
Mecklenburg⸗Schwer Ank-Auslosungssch
einschl.“ Ahlösszsch do. —— m, .
Rheinprovinz 22. 25 do. 1000099090 uU. So
Sächstsche Prov. A. t do. Ausg. 35 —
—— — ——— — — 2 8 — 2 — — **
37 ß rb d sößnb a ohne Ausiosgsschein do. 12.888 83h * do. Ausg. 16 u. 11 do Ausg. 5
do. Ausg. s u. / da. 99. G2. 6,
c 2
Deutsche Schutzgebiet⸗ Anieitze ...... .... 11.1. 1
Bayern vdskt. Rent.
touv. neue Stücke 8, 15.1 — — — — Bremen 1919 unt. 30 4 14.19 — — do 1920 49 1.4.10 — — — — do. 1922 1993 19 15. 111 — — —
do. . 09, 11, gt. 31. 12.284 versch. ——
1 do. 87-99. 05 gt 1. 12.2337 do. —— 1 1
do. 6. 2. get. 31. 12.43 83 14.10 — —
Hambg Stagts⸗Rente 39 1.2.5 — — — — do. au ort. St. A. 19 * 1 1.4.10 —— — do. do. 1919 tz kleine 1 1.1.5 — — do. do. 10 004 bis
100 900 4149 117 — =* . do. 2 3. O00 M i 1.1.7 . .
o. do. St.⸗Anl. 1100, ς ] 1.1.7 — — — do. 97. a8. 19 Ser. 1.2.
11.18 r3. 83. 14 rz. 554 versch. — — — — do. 1857.31.95. 99, 1nd sg dae. —— —— do. 16tzt. 97. 191 38 do. — —
Lübeck 1923, unt. 289 1.8. — — —— Sãachs. Mt. 21. 28. ut. ß 8 1. — — — Würitemba. M. an. e versch! — —
Preußische Rentenbriefe.
Getündigie und ungetündigte Stücke,
verloste und unvertoste Stücke.
4 8Cz. Branden b. agst. b. 31.2. 1716, iy 6 16 8h
4.535 do. später ausgegeben — — — 4. 89, Hann ov. ausgst. b. 51. 12. 1717. a . 4.37! do spater ausgegeben! —— — 1.3 Hess. Oz f. agit. b. at. is ᷣ 18 4.377 do später ausgegeben —— — 45 Lauenburger, agst. b. 1.1.17 — — 47 do. swwäter ausgegeben —— —
4 3gBS Bomm. ausgest. b. i. 12.17 16 gd a
4.825 do. später ausgegeben — — 2
4. 33 Vosenjche. agst. b. 31. 12.17 4, 39 do. jspäter ausgegeben 4. 5E, Preußische Ost⸗ u. KWest⸗
Lan i. Rtbr. ʒSinsf. 89 - 20 4
—— — — * 42 —
Groß Gerb. 1919 4
Berl. Stadtsynode 9u. 1908. 12. get. 1.7. 244 do. 1899, 1904,
19608. get. 1. J. 24 39 1.1.7 —— Bonn 1814 M, igigs⸗ n, 1906 M 1999
— —
Charlottenhur
do. 1902, get. 2. 1. 24 Coblenʒ. . ...... 1919
Coburg ... ..... 1902 Cottbus 1809 M, 1913 Darm stadt. ..... 1920 1618. 1919, 90 Dessau 1696, gk. 1. 7. 23
— — — — — — —
4,395 do später ausgegeben! , ., e tn n, ai ., i]. 856. 175 4. do. spater ausgegeben! — — n, . 2 agi. b 31.12. 716. js. s6b
3. später ausgegeben — — 2. vr SG ien agst. M. J.. is g 160 9 4,3 do sväter ausgegeben =. ö 123 Schl. Holst. agst. . a 12. 7a, 0 14, 1h 1384 bo. spater ausgegebens —— i .
— * 22 .
*
— 1.4.10 ——
— s — 183. K C - 16.
Kreiganleihen.
Anklam. Krets 1901. 3 14.1 — Kreis 9 1.17 —
19189 1.1.7 — — Haders leb. Kr. 10 uw Me 144.10 —— Lauenbg. Kreis 1919. 4 reis 1910... 1.4.10 — Offenbach Kreis 191914 117 1 — —
Deutsche Stadtanleihen.
Aachen 22 A. 23 u. 218 do. 17, 21 Ausg. 224 Altona. ..... 19239 1.17 — 1911, 1914 Aschaffenburg. .. 19a armen 07. rz. 41 4014 do. 1904.08. get. 1.3. 4 39 versch. Berlin.. ..... 1928 * * 1.17 — Zins f. H - is 3 di 1919 unt. 80 4 1920 unt. 814 1922 Ausg 114 1983 Ausg. 2
141.10 ——
1908, 12, gek. 1. 1. 24 do. 191. Ag.. gl. 1.9. 24 do. 1911. A. g. 1.2. 28 deo. 1920, get. 1. 11. 285 do. 1888. get. 1. 1. 24 do. 1897. 85. gt. 1.1.2 19094. 19085 get.
Mühlhausen t. Thür.
Mülhßetm (Ruhr) 1909 Em. 11, 18. uk. 81. as
— 2
8
M. Gladbach 1M ukss Münster v8. gk. 1. 10.25 do. 1887, gek. 1. 10. 25 Nordhausen .. . 1908
S — — — — —
K
Offenbach a. M. 1920 Oppeln 92 . gł. 81.1.2 Pforzheim 91, oJ. 10,
— * **
do. vs, 986, get. 1.11.23 Pirmasens vi, so. 4.24 lauen 0g. gel. 80. tz. 2
Potsdam 19. gl. 1.7.24 Quedlinburg 19035 M Regensburg 1968, 09 do. 9 . 01 – 03, os
* lid
Rem schetd 00, gt. 2. 1.23 . 1899 Ser.
Rostock 1918, 1920 do. 81.81, og, gk. 1.7. 24 do. 16953, gel. 1. 7. 24 Saarbrllcken 14 8. Ag. Schwerin i. M. 1697.
1 414
Spandau 99 M, 1. 10.26 Stendal 91. gek. 1.1.24 do. 1908. get. 1. 4. 24 do. 1968, get. 1. 4. 24
MBZinsf. 8- 13 3
Stolp i. Pomm... * Stuttgart 19.06, Ag. 19 Trier 14. 1.u. .A. ut. 2s
ö
Viersen 1904, gk. L. 1.24 Weimar 1888, gk. 1. 1.24 Wies bad. 1995 1. Auzs⸗ ⸗ gabe, rilckz. 1987 1820 1. Ausg., 21 2. Ag.. gek. 1. 10.34
*
get. Wilmersd. (Gln. 1918
Deutsche Pfandbriefe.
(Die durch gekennzeichneten Pfandbriefe find nach den von den Landschaften gemachten Mitteilungen als vor dem 1. Januar 1918 ausgegeben anzusehen. Getündigte und ungetündigte Stücke, verloste und unverloste Stücke. Calenberg. Kred. Ser. k (get. 1. 10. 28, 1. 4. 24 85 J Kur- u. Neumärt. neu 4, 34, 83 Kur⸗ u. Kom. - Obl. Wm. Deckungs besch. bis 81. 12. 1917
gegeben bis 31. 12. 17... .. 4, 38 5 S Ostpreußische. . ..... stpr. landschaftl. Schuldv. 4, 38. 33 Pommersche, aus-= gestellt bis 81. 12. 17... ... 4. 68. 88 Pommersche ... ....
**. 3 84 Bomm Neu mu KTleingrundbesißz ausgestell bir zi. 13. 17...
4. 88 sz Pomm Reui. f
Rleingrunddbesi
4. 38. 83 Sachsische, au stell bis si 12. 17... ..... 1. 38. 3 3 Sächsische. 4 Sach land . 393 Schle . 4. 2 3 * Schles. landschaftl. A, G. DO M aus gest. bis 24.5. 17 1. 39 33 Schles. landsch. 2. C, . 38 Schteswig⸗Holstei Kr 1A. 33 Schlesw. -Hisi. Id. K redi *4. 8 3 d Westfäl biz s Folge ausgestelli big an. 18. 17.. *. 89. 8 . Westfälische b. 8. Folg 4. 8k. 3 P Westpr. Ritterscha fil. Ser. 1 -= II m. Deckung beich bis 8 1 17. 4. 34, 33 Westvr. Witt . 38, 81 3 Westyr. schaftl. mi Deckun gs besch. hi
249
editv. N au
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2. . 8 7 Get. Reuan⸗ ,
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„6, 44, . 395 S Verliner alte M ausgestelll bis 31. 12. 1917. 7 8, 4. 4. 39 3 Berliner alte. H Neue Berliner M ausgestell bis 31. 12. 1817. 58, 33 Neue Berliner. 41Brandenb. Stadtschafts brief Vorktriegsstücke⸗ 3 do. do. Nachkriegsstücke Ohne ginsscheintogen u. ohne Erneuern
4. 8. 5
13.
22.5 a
*
17d a
—
nge jchern.
.
Deutsche Pfandbrief Anst. Bosen Ser. 1 bis s unt. 89 — 84 Wests. Pfandbriefamt aus grundstücke
Deutsche Lospapiere. Augsburg. ] Guld. L. Braunschw. 20 Tlr. L. Hamburg. 580 Tlr.⸗L. Sachs. Mein 7GlId.⸗-C.
Ausländische Staatsanleihen.
Die mit einer Notenziffer versehenen Anleihen werden mit Zinsen gehandelt. und zwar:
Seit 1. 4. 19.
71. 8. 19. di n un 1. 9. zt.
finden
Bern. K.-A. 87 kv. Bosn. Esbh. 142 do. Invest. 14 * do. Land. 88 in K do. do. 92 m. T. i. G do. do. 83 m. T. i. K Bulg. G. Hyv. v2 28er Nr. 241861 bis 246560 6 do. her Rr. 1218661 bis 1865601 9 do. Ber Nr. 61851
ker Nr. 129909 Dänische St. ⸗A. 97 Egyptische gar. 16 do priv. i. Frs. do. 259000, 12500Fr do. 2500. 590 Fr. Els.⸗Lothr. Rente Finnl. St. ⸗Eisb. Griech. 43 Mon. do. 83 1881-84 do. Sh Pir.⸗Lar. 90 Gold⸗R. 89 1330 Ital. Rent. in Lire do amort. S. 8, in Litre 4 Mexit. Anl. 99 5 f. 64 abg. do. do 1902 4 1in 4 do. 1904 45 abg. Rorw. St. 94 in E 1888 in S 8 Oest. Et. Schatz 14 angem. St. * 9
do. 19145 * do. am. Eb⸗A. 4
do. 4
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do. do.
10006uld. Gd. *
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do. 1000 Guld. G.“ do. 2006uld G“ do. Kronenr. ?, in do. kv. R. in K.“
do.
do. Silb. in fl? do. Papierr. in fla . 8. Spe umän. os m. T. do. 18 ukv. 2414 6 89 äuß. 1. M1 1680 in 6s 16 4 do. m. Talon f. 8. 1691 in M15 1893 in Æ 16 do. m. Talon f. 38.
0. do. do. do. do. do. do.
bis 556 bo,
Goldrente
do. 209,
do. in g.
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do. 1896 in t ꝛ 6 4
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do. m. Talon f. 8.
do. 1896 in 4A. 15
do. do. do. do. do.
do. do.
do. St. ⸗R. 041. 4 do do. 1906 i. 4 do. Schweiz. Eidg. 19 do. do.
do. Eisen b.⸗N. 0 Türt. Adm.⸗Anl.
do. kons. A. 1890 do. unif. 08. 96 Tuürten Anl. oi. 4 do. do. Zollobl. 11S. do 400 Fr.⸗Lose . 1.-R. 181 o.
do. do. Goldr. i. fl. do. St. R. 1910 do Kron.⸗Rente? do. St.⸗R. v7 ing. do. Gold⸗A. s. d. eiserne T. 28er do. do. Ser u. 1er? do. Grdentl. ⸗ Ob.“ tt. Mr. 41 — 43 u. 61,“ 1. R. Nr. 18 — 28 u. zd. 3 2. 15— 22 u. 28. d t. g. 4 16— 21 u. 24. K. Rr. 82 — 87 u. So, sämtlich mit neuen en der Caisse⸗LCommune. 5
do. m. Talon f. 3. konv. in 4 1 1905 in M* 1908 in M1 1910 in 4 1, Schwed. St.⸗A. ge
1886 in 4 16980 in 6
do. 1888
1908 in 4A
— e 2 9 2 D e
0. 1918** 1913 * 1914
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1. 10. 19 . n 1. 10. 25
Für sämtliche zum Handel und zur amtlichen Börsen-⸗ notiz zugelassenen Russischen Staatsanteibhen egenwärtig eine amtliche PreisfestseJzung
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1. 7. 19. 6 in 2 1. 9 23. i
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Budap. Hptst Spar Chil. Hp. G.⸗ Pf. 12 Dän. Lmb.⸗O. S*
do. Inselst.⸗B. gar. do. do. Kr⸗Ver. S. 9 Finnländ. Hyp⸗V.
Kopenh. . Mex. Bew. Anl. 4
NRrd. Pf. Wib. S1. 2 Rorweg. Hyv. 8 Dest. /Krd.⸗ 2. v. 88 Best. II. C.. S. 2 3 Poln. Pf. 8009 R.
Posen. Prov. m. T.
Raab⸗Gr. B. A. *
Schwed. Hp. ĩutv do. IJ in. kündb. 4
Stocth. Intgs. Pfd
do. do. Reg. ⸗Pfhr. do. Spk. - gtr. 1. 2
ohne Anrechtssch. 6 81. 15. 10. 18.
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do. do.
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1927
Heutiger Voriger
Brom berg vo gei. Butar. 88 o. in 4 do. 95 m. T. in do. 9M m. T in 6 Bu dapest 14 m. T do 1914 abgest. do. ni. E. gt. 1.3. 25 Christian ia 1901 Colmari Eisaß) 07 Danzig 4g. 19 Gnesengi un m. T do. 1991 m. Tal. Gothenb 99 S. A do. 1906 Graudenz 1990 * lsinafors 19601) (. 1902 Hohensalza 1837 r. Inowraz law Foyenhag. os in. 4 do 1919-1 in 4 do 1586 in do. 1899 im 4 rotosch. 1909 S.] Lissab. 866 S. 1. 2* do. 1600 4A Most. abg. S. 28. 27. 28. 5000: Rbl. do. 1000-160 . Most. abg. S. 30 bis 83, 099 Rbl. Most. 1000-1109. do. S. 34. 35. 38, 39. 86000 Rbl.
do. 1000-100 .
Wü lhaus. i. E. O6.
97. 18 HM. 1914
Posen no og. 0s gt.
do. 9a, 13, gel. 24
Sofia Stadt.... Stockh. (E. 83-84)
18680 in KA do. 18365 in 4 do 13887
Straßb. 1. G. 180
u. Ausg. 1911) do. 1918
r, 1900.08.99
1895
O0. HürichStadtss id *t. K. 1. 10. 29. * S. 11. R. 1.1.
Sonstige ausgst. b. 31. 12.96
rückz. 110 kö
ütiänd Ydt. gar. do. Kr. V. S. 5 i. K da do. S. 5 in K do do. S. b in K
gesamttdb a 101 do * abg.
do. 1900 10960 R.
do. 1688. 92, 93, 98. 01 m. T. do. 1895 m. T.
do. Anrechtsch.
do. Dyp abg. 18 do. Städt. Pf. 63 do. do. OZ u. 0 do. do. 1906
18655. 86. 87 in K. do do. 1894 ing.
Ung. Tem. ⸗Bg. ig. 4
do. Bod. ⸗Kr.⸗Pf. do. do. i. Kr.
Pfandbriefe und Schuldverschreiß. deutscher Hypothekenbanken.
Aafwertungsberechtigte Pfandbriefe u. Schuldverschn, deutsch. Hypoth.⸗Bl. sind gem. Belanntm. v. 26. 3. 2 ohn nsscheinbogen u. ohne Erneuerungsschein lieferbar, ie durch“ gekennzeichneten Pfandbriefe u. Schuld verschreibungen sind nach den von den Gesellschaften gemachten Mitteilungen als vor dem 1. Januar 1915 ausgegeben anzusehen.)
Bayerische Hyp. u. Wechselbant verlosb. u. unverlosb. M (83 Y) Bl. Kom. ⸗Obl. S. 1.2
Berl. dn. do. 2 da. do. do. do. do. do. do. Braunschw.⸗ 8
do.
do. do. do. rankf. Hyp.⸗Bk. Pfdbr. Se rankf. Pfandbr.⸗Bant Pfdbr.
Ser. 43. 44, 6 — 22*
(fr. Frantf. H Goth. Grdtr.⸗ Bl. do. do. do. da do. do. do. do do. do da do.
do. do. do.
Hamburger Hyp.-Ba Ser. 111-690 48G). Ser. 1-10
Ser. 301 - 830 (39 ) is 5b 6e do. do do Ser. 691 — 7 do. Ser. 181 — 24 ann. Bodtr.⸗Bt. Pfd. Ser. 115 o. do. Komm. ⸗Obl. Ser. 1* Mecklbg. Syp. u. Wechs. Ban Komm.⸗Obl. Ser. 1 Meckl.⸗Str. Sup. ⸗B. Vf. Ser. 1-47 17 Meininger dup.-Vant Em. 1-17. 18.8106 Präm.⸗Pfdbr mg 8D 6 do. Pfdbr Em. 1
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do. Komm. ⸗Obl. C]
Ser. 1— . 6. 7*16, 2b do. do. Grundrent. S. 2 u. 8 * 1, 15 6 Norddtsch. Grundtred. Bt. Pfdbr