1927 / 294 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 16 Dec 1927 18:00:01 GMT) scan diff

Bescheid über die Zulassung von Sprengkapseln.

Der Aküengesellschaft Lignose in Berlin wird hiermit „Tetryl-Sprenglapsel Nr. 8, hergestellt in Schönebech Bezirt des unterzeichneten Oberbergamts

die a. d. Elbe, für der zugelassen. Belschaffenheit der Sprengkapse!: Die Hülse beneht aus Kupfer. Ihre Länge beträgt 44.1 4433 mm bei einem äußeren Durchmesser von s, 91 6, 98 mm. Das durchschnittliche Ge⸗ wicht der Kapsel betiägt 3.77 g. Clausthal, den 13. Dezember 1927.

Preußisches Oberbergamt. Schünemann.

Nichtamtliches.

Dent sches Meich.

Auf der Tagesordnung der gestrigen öffentlichen Voll— sitzung des Reichsrats, die zunächst vom Reichsfinanz⸗ minister Dr. Köhler geleitet wurde, stand die endgültige Beschlußfassung über die Besoldungsvorlage. Der Berichterstatter legte kurz die Aenderungen dar, die der Reichstag an der Regierungsvorlage vorgenommen hatte, und beantragte namens der Ausschüsse, von den Reichstags⸗ beschlüssen Kenntnis zu nehmen, ohne Einspruch zu erheben.

Bayerischer Gesandter von Preger gab nach dem Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungs⸗ verleger namens seiner Regierung folgende Erklärung ab:

„Aus zwei Gründen würde Bayern veranlaßt sein, die Er⸗ hebung des Einspruchs zu beantragen. Die bayerische Regie— rung muß nach wie vor daran festhalten, daß das Reich den Ländern und Gemeinden die Finanzierung der Besoldungs⸗ erhöhungen ermöglicht Ferner könnte aus den widerspruchs— vollen und unklaren Vorschriften der 588 41 und 42 möglicher⸗ weise die Absicht eines Eingriffs in das Organisations- und Haushaltsrecht der Länder abgeleitet werden. Die bayerische Regierung will trotzdem von einem Antrag auf Erhebung des Ginspruchs absehen, weil sie eine Verzögerung des Inkrafttretens der Vorlage im Interesse der Beamten vermeiden will, sie muß sich aber vorbehalten, auf eine Aenderung des Finanzausgleich⸗ gesetzes zurückkommen, falls sich die Zusicherungen des Finanz⸗ ministers bezüglich des Mehraufkommens aus Einkommen⸗ und Körperschaftssteuer nicht erfüllen sollten. Die bayerische Regie⸗ rung sieht von der Erhebung des Einspruchs auch ab, weil sie in § 43 des Gesetzes nur Richtlinien ohne Zwangscharakter für die Länder erblickt und somit ihre verfassungsmäßigen Befugnisse nicht beeinträchtigt sieht. Ungeachtet ihrer grundsätzlichen Auf⸗ fassung ist die bayerische Regierung jedoch bereit, die Staatsver— waltung zu vereinfachen und zu verbilligen.“

Der thüringische Bevollmächtigte Minister Dr. Mün⸗ zel schloß sich für Thüringen der Erklärung Bayerns an, abgesehen von Punkt 2. Auch für Württemberg, Braunschweig, Anhalt und Oldenburg wurden ähnliche Erklärungen abgegeben.

Die Besoldungsvorlage wurde einstimmig angenommen, indem die Vollversammlung sich dem Vorschlag der Aus⸗ schüsse anschloß, keinen Einspruch zu erheben.

Nach Erledigung der Besoldungsvorlage beschäftigte sich der Reichsrat mit einer Verordnung, die der Finanzminister über den Abbau der örtlichen Sonderzuschläge erlassen will. Die örtlichen Sonderzuschläge sind in der Inflationszeit eingeführt worden, um die Bezüge der Beamten den Löhnen der Eisenbahnarbeiter anzugleichen, die damas infolge des Systems der Ortslohnzulagen bei der Eisenbahn über den vergleichbaren Beamtengehältern lagen. Bei Zugrundelegung des damaligen Vergleichsmaßstabes, aber auch bei Zugrundelegung der Teuerungsverhältnisse sind die örtlichen Sonderzuschläge schon seit längerer Zeit nicht mehr gerechtfertigt. Sie sind, da eine Einkommensvermmderung der von ihnen begünstigten Beamten vermieden werden spollte, bisher trotzdem beibehalten und nur gelegentlich von Besol— dungserhöhunngen abgebaut worden. So wurde der Höchst⸗ betrag von 53,5 vH bei Einführung der Goldmarkgehälter am 1. Dezember 1933 auf 42 vH, bei der Besoldungserhöhung am 1. April 1924 auf 22 vp und am 1. Juni 1924 auf 15 vH herabgesetzt. Im . mit der jetzigen Besoldungsneuregelung muß ein weiterer, und zwar starker Abbau der örtlichen Sonderzuschläge erfolgen. Andererseits muß aber vermieden werden, einen Teil der Beamlenschaft durch Abbau der Sonderzuschläge von der anläßlich der Be⸗ soldungsreform eintretenden Besoldungserhöhung völlig aus⸗ zuschließen. Daher wird beabsichtigt, in der Weise abzu⸗ bauen, daß ein für die betroffene Beamtenschaft erträglicher Teil des Sonderzuschlags als durch die eintretende Besol⸗ dungserhöhung abgegolten wegfällt, und daß ein weiterer Teil durch Zahlung einer einmaligen Abfindungssumme ab⸗ elost wird. Mit Rücksicht auf die Verhältnisse des besetzten h dlet⸗ soll in diesem Gebiet zunächst weniger stark ab⸗ gebaut werden. Hiervon ausgehend will der . nach Inkrafttreten des neuen Besoldungsgesetzes folgende Verordnung erlassen:

l. Die örtlichen Sonderzuschläge werden hinsichtlich der Be⸗ züge der Beamten, Wartestandsbeamten, Pensionäre und Hinter⸗ bliebenen dieser Personen mit Wirkung vom 1. Oktober 1927 ah mit Zustimmung des Reichsrats, wie folgt, festgesetzt: a) die bis⸗ herigen Sätze voön 4 vH und 2 vy fallen fort, b) in Orten des besetzten Gebiets wird längstens für die Dauer der Gewährung der Besatzungszulage der bisherige Satz von 15 vH auf 8 vn zum Grundgehalt, der bisherige Satz von 10 vH auf 5 v8 fest⸗ gesetzt, e)h in den übrigen Orten, in denen bisher örtliche Sonder⸗ zuschläge gewährt wurden, mit Ausnahme von Berlin, Hamburg und den Hamburg gleichgestellten Orten, wird der bisherige Satz von 16 vH auf 5 vH zum Grundgehalt, der bisherige Satz von 10 vo auf 0 vn und d) in Berlin, Hamburg, Altona, Wandsbek, Finkenwerder von 5 vH auf 8 vH zum Grundgehalt festgesetzt.

II. Der hiernach erforderliche Abbau wird in folgender Form vorgenommen. Zu a: Der Sonderzuschlag ist durch die eintretende Besoldungserhöhung abgegolten. Zu b besetztes Gebiet: 1. Der Sonderzuschlag ist in Höhe von 4 vH durch die eintretende Besoldungserhöhung abgegolten. 2. In den Orten, in denen bisher ein Zuschlag in 8 von 15 vH gewährt wurde, sollen durch r,, . abgelöst werden 3 vom Grund⸗ gehalt und 11 196 vom Wohnungsgeldzuschuß, Frauen⸗ und Kinder⸗

uschlag, und in Orten mit einem isherigen Sonderzuschlag in kin von 19 vo 1 v5 vom Grundgehalt und 5 vH vom Wohnungs⸗ geldzuschuß, Frauen- und Kinderzuschlag. Zu e, ge räumte und Randgebiete: 1. der Sonderzuschlag ist in Höhe von 4 vH zu den Gesamtbezügen und in Höhe von weiteren 6 vd zum Wohnungsgeldzuschuß durch die einkretende Besoldungserhöhung abgegolten. 2. In Orten mit einem Sonderzuschlag von bisher 15 vH sollen durch Zahlung von Abfindungssummen abgelöst werden 6 v5 vom Grundgehalt, 5 v5 vom Wohnungsgeldzaschuß und 11 v5 vom Frauen⸗ und Kinderzuschlag; in Orten mit einem bisherigen Sonderzuschlag von 19 vH 6 vH vom Grundgehalt, Frauen und Kinderzuschlag. Zu d. Berlin, Hamburg usw.: Der Abbau erfolgt in der Höhe von L vH vom Grundgehalt

und von 5 vH vom Wohnungsgeldzuschuß, Frauen⸗ und Kinder⸗ zuschlag und ift insoweit durch die eintretende Besoldungs- erhöhung abgegolten.

III. Sind die Bezüge des Beamten usw. auf Grund des neuen Besoldungsgesetzes infolge des vorstehend angeordneten Abbaues der örtlichen Sonderzuschläge geringer als die bisherigen Bezüge nach dem Stande vom 30. September 1927, so ist ihm der Unter⸗ schiedsbetrag als nicht ruhegehaltsfähiger Hulu bis zu dem Zeitpunkt weiterzugewähren, in dem er durch die Erhöhung der neuen Bezüge ausgeglichen wird.

IV. Als Abfindungssummen wird in den Fällen b? und e2 am 14. Januar 1928 der Jahresbetrag des vom Sonderzuschlag gegen Abfindung abzubauenden Teils nach dem Stande vom 30. September 1927 und am 14. Januar 1929 nochmals die Hälfte der Summe gezahlt.

Diese Verordnung soll gleichzeitig mit dem neuen Be⸗ soldungsgesetz in Kraft gesetzt werden.

Bayerischer Gesandter von Preger: Die bayerische Re⸗ gierung bedauert aufrichtig, daß nach der bestimmten Erklärung der Reichsregierung für die Zahlung nicht mehr Mittel zur Ver— fügung gestellt werden können. Sie hätte gewünscht, 83 ins⸗ besondere den kleinen Geschädigten eine ausreichende chluß⸗ entschädigung hätte zuteil werden können. Bei der Gespanntheit des Reichsetats, dem bei der gangen inneren und äußeren Situation des Reichs grundlegende Bedeutung zukommt, ist die bayerische Regierung aber nicht in der Lage, über die Vorlage hinauszugehen. Die bayerische Regierung hätte gern gesehen, wenn im Zusammenhang mit dieser Vorlage auch die übrigen Kriegsschädenfragen, besonders der mit dem Ausgleichsverfahren zusammenhängende Komplex, hätten geregelt werden können. Da dem jedoch zurzeit materiell⸗geschäftliche Hindernisse entgegenstehen, deren Beseitigung in absehbarer Zeit nicht möglich ist, so hätte die bayerische Regierung wenigstens gewünscht, daß die Vorteile, die den Ausgleichsschuldnern zuteil geworden sind, wenigstens inso⸗ weit hätten berücksichtigt werden können, als Liguidations⸗ schuldnern, die zugleich Ausgleichsschuldner find, die Beträge an⸗ gerechnet worden wären, die . die kleineren Geschädigten hätten verwendet werden können. Trotz der technischen Bedenken, die entgegenstehen, möchte aber die bayerische Regierung dem Wunsch Ausdruck geben, eine solche Anrechnung nicht außer acht zu lassen.

Der hamburgische Gesandte Senator Dr. Strandes wiederholte für die Hansestädte im Plenum folgenden Antrag:

6 Absatz 1 des Gesetzes erhält folgende Fassung: „Die im §z 1 des Reichsentlastungsgesetzes vom 4 Juni 1923 vorgesehene endgültige Regelung der Liquidationsschäden sowie die endgültige Regelung der Gewaltschäden wird wegen der noch nicht voll wiederhergestellten Leistungsfähigkeit des Reichs auf fünf Jahre hinausgeschoben. Die e, ,, . dieses Gesetzes 45 als Zwischenlösung. Die endgültige Regelung erfolgt durch ein Reichsgesetz, das alsbald nach dem 81. Dezember 1932 gaffen werden ol.

Die Unterstützung dieses Antrags reichte nicht aus, womit er als abgelehnt galt.

Nach Ablehnung des Antrags gab Dr. Strandes Namen der Hansestädte folgende Erklärung ab:

Die Senate der Hansestädte halten die im Gesetzentwurf vor⸗— gesehenen Entschädigungen für durchaus unzureichend. Die Ent⸗ ,, genügen weder zur Beseitigung der Notlage der leinen Geschädigten noch zur Verwirklichung des volkswirt⸗ , wichtigen Planes, den mittleren und größeren Ge—

im

hädigten Eigenkapital zuzuführen, damit sie zum Nutzen der eutschen Gesamtwirtschaft die durch den Krieg zerstörten Aus— landsbeziehungen wenigstens in bescheidenstem Maße wieder auf⸗ nehmen können. Die Hansestädte haben sich auf alle Weise bemüht, die Entschädigungssätze auf eine angemessene Höhe zu bringen. Man hat ihnen zwar zugestanden, daß die Entschädigungen unter sozialen, wirtschaftlichen und rechtlichen Gesichtspunkten erhöht werden müßten aber die Erhöhung mit Rücksicht auf die Finanz⸗ lage des Reichs als unmöglich abgelehnt. Offenbar ist diese Ab⸗ lehnung unter dem Druck der augenblicklich und für die nahere Zukunft obwaltenden besonderen Finanznot erfolgt. Die Hanse⸗ städte wären in Würdigung dieser augenblicklichen Verhältnisse auch bereit gewesen, sich mit den ungenügenden Entschädigungs⸗ sätzen der Regierungsborlage abzufinden, wenn sie als. Zwischen⸗ lösfung und nicht als Schlußentschädigung gewährt würden. Sie haben daher zu dem Gesetzentwurf den Abänderungsantrag gestellt, die endgültige Lösung um . Jahre hinauszuschieben. Sie lauben, hierzu um so mehr Grund gehabt zu haben, als nach der ö Gesetzgebung „die anderweite Regelung nach Wieder⸗ jerstellung der Leistungsfähigkeit des Reichs“ erfolgen s lte und in der Begründung der gegenwärtigen Vorlage ausdrücklich an— erkannt wird, daß dieser Zeitpunkt noch nicht gekommen sei. Nach⸗ dem auch dieser Abänderungsantrag abgelehnt ist, sehen sich die Hansestädte nicht in der Lage, der Vorlage zuzustimmen.

Die Vollversammlung nahm mit Mehrheit die Vorlage nach den . an.

Die Ausschüsse des Reichsrats haben sich sehr lange mit dieser Verordnung beschäftigt. Unter anderem wurde in den Ausschüssen darauf aufmerksam gemacht, daß durch diese Regelung für Gemeinden, die von den Grenzen des besetzten Gebiets geschnitten werden, der Fall eintreten kann, daß diese Gemeinden verschieden behandelt werden können. Der Reichsfinanzminister hat sich deshalb bereit erklärt, einen Zu⸗ satz aufzunehrnen, daß er im Einvernehmen mit dem Reichs⸗ rat bestimmt, nach welchem Maßstab diese Orte behandelt werden sollen. Die Ausschüsse empfehlen mit diesem Zusatz die Annahme der Verordnung.

Ministerialrat König stellte für Preußen einige Ab⸗ änderungsanträge im Plenum. Der erste ging dahin, daß die Gemeinden, die von der Grenze des besetzten Gebiets durch⸗ schnitten werden, in ihrer Gesamtheit als vollkommen besetzt zu gelten haben. Dieser Antrag wurde in namentlicher Ah⸗ stimmung mit 34 gegen 32 Stimmen abgelehnt. Ange— nommen wurde dagegen mit 34 gegen 383 Stimmen ein zweiter preußischer Antrag, wonach eingemeindete Gemeinden ohne weiteres den Ortszuschlag des Ortes erhalten sollen, in den sie eingemeindet werden. Ein dritter Antrag Preußens forderte die ausdrückliche Erwähnung von Harburg⸗ Wilhelmsburg unter den umliegenden Orten Hamburgs. Für Hamburg beantragte Senger Strandes ein gleiches für Bergedorf. Nach kurzer Debatte stellte sich heraus, daß der dritte preußische Antrag nicht genügend unterstützt war und demnach als abgelehnt gelten mußte, worauf Senator Strandes den Antrag betr. Bergedorf zurückzog.

Die Verordnung selbst wurde mit Mehrheit genommen.

Der Reichsrat faßte sodann folgende Beschlüsse:

Er erklärte sich mit der Einrichtung einer Abrechnungsstelle für den Scheckverkehr in Zittau bei der dortigen Reichsbankfiliale einverstanden, ebenso mit der Ernennung des preußischen Ministerialdirektors Dr. Brecht zum Mitglied des Reichsschulden⸗ ausschusses. Die Wahlperiode des Reichsgesundheitsrates wurde um ein Jahr, bis Ende Dezember 1928, verlängert. Gegen die Beschlüsse des Reichstags zu dem Gesetz über Krankenversicherung der Seeleute erhob der Reichsrat keinen Einspruch. Den neuen Schuldverschreibungen der Emscher-Genossenschaft wurde die Mündelsicherheit zuerkannt. Dem Badischen Bäckerinnungs— Verband in Karlsruhe wurde die Rechtsfähigkeit verliehen. An⸗ genommen wurde ein Gesetzentwurf, betr. ein Uebereinkommen mit Finnland über die Unfallversicherung. Die Angehörigen beiser Länder werden danach in den Leistungen der jozialen Unfallversicherung gleichgestellt. Die Geltungsdauer des Gesetzes

an⸗

über die Ausfuhr von Kunstwerken wurde bis zum 31. Dezember 1929 verlängert.

Schließlich beschäftigte sich die Vollversammlung des Reichsrats mit dem Gesetzentwurf zur endgültigen Regelung der Liquidations⸗ und Gewalt⸗ schäden (Kriegsschädenschlußgesetz). Wie der Bericht⸗ erstatter der Ausschüsse ausführte, sahen sich diese vor eine außerordentlich schwierige und verantwortungsvolle Aufgabe gestellt. In den Ausschüssen war allgemein die Auffassung vertreten, daß die vorgeschlagenen Entschädigungssätze nur in sehr beschränktem Maße geeignet seien, die schweren Schäden auszugleichen. Demnach wurden von mehreren Seiten Anträge gestellt, die über die Regierungsvorlage und das Votum des Reichswirtschaftsrats hinausgingen, ins⸗ besondere von den Hansestädten, die auch beantragten, die Höhe der Wertpapierentschädigungen zu erhöhen. Die Aus⸗ schüsse stellten sich in ihrer Mehrheit auf den Standpunkt, daß eine Bevorzugung vor anderen Wertpapieren, namentlich den Kriegsanleihen, nicht angängig sei. Die finanziellen Auswirkungen der von verschiedenen Seiten gestellten An⸗ träge wären zum Teil sehr bedeutend gewesen. Schon nach dem Votum des Reichswirtschaftsrats wären es 300 Mil⸗ lionen gewesen, nach den Anträgen der Hansestädte 1209 Millionen. Demgegenüber mußte auf die Reichs⸗ finanzen Rücksicht genommen werden. Angesichts der Finanzlage hat die Mehrheit der Ausschüsse sich auf den Standpunkt gestellt, daß Erhöhungsanträgen nur zugestimmt werden könne, falls entsprechende Deckungsmöglichkeiten vor⸗ handen seien. Da die Reichsregierung durch den Finanz⸗ minister entschieden erklärt hat, daß weitere Mittel aus dem Haushalt nicht zur Verfügung gestellt werden könnten, sahen sich die Ausschüsse nicht in der Lage, weitere Erhöhungen vorzunehmen, wenn anders nicht der Etat in Frage gestellt werden sollte. Die Ausschüsse standen vor der Frage, ent⸗ weder die Höhe der von der Regierung vorgeschlagenen Entschädigungssätze anzunehmen oder die jetzige Lösung wieder nur zu einer Zwischenlösung zu stempeln und von Besserungs⸗ möglichkeiten über den beschränkten Rahmen der Vorlage hinaus abzusehen. Die Mehrheit der Ausschüsse entschloß sich für eine Schlußregelung, weil den Geschädigten selbst besser damit gedient sei, vor eine klare Situation gestellt zu werden, ohne einen Zukunftswechsel. Von Aenderungen der Sätze der Regierungsvorlage haben die Ausschüsse au⸗ esehen. Die von ihnen getroffenen Aenderungen beziehen 9 u. a. auf die Erleichterung der Zurückzahlung der Zinsen bon Darlehen und die Verbesserung des Rechtsweges in Be⸗ schwerden. Von Bayern wurde angefragt, wie es sich mit der Schlußregelung im Ausgleichverfahren verhielte,. Die Reichsregierung hat sich wegen der Schwierigkeit des Problems nicht in der Lage gesehen, eine andere Regelung in Aussicht zu stellen. Sie hat versprochen, dem Reichsrat eine Aufstellung über die Höhe und die Verwendung der Liquidationserloöͤse zugehen zu lassen.

Dentscher Reichstag. 359. Sitzung vom 15. Dezember 1927. 14 Uhr. (Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger.“

Präsident Löbe eröffnet die Sitzung um 14 Uhr.

Auf der Tagesordnung steht die zweite Beratung des Reichsversorgungsgesetze s. Der Entwurf bringt auf Grund der Besoldungserhöhung für die Beamten auch eine Erhöhung der Kriegsbeschädigten⸗ und Hinter⸗ bliebenenbezüge. , .

Ag. H ülser (D. Nat.) erstattet den Ausschußbericht.

Abg. Johanne Reitze (Soz.): Einen Anspruch auf Rente von der Bedürftigkeit abhängig zu machen, ö doch ein Unsinn. Der teilweise Ging en der . ist ein Fortschritt, er wäre aber größer, wenn unsere Anträge angenommen worden wären. Die Regierungsparteien erklärten sich smpathisch gegenüber dem vollen Einbau der Zusatzrente, aber die Regierung machte finan— zielle Einwände dagegen, ins k der eigens vom Ausschuß herbeizitierte Finanzminister. e Durchschnittsrente der Kriegs- beschädigten betrug bisher nur 395 RM, der Hinterbliebenen 130. RM, während der Durchschnittspensionsbetrag der Offizierswitwen 2550 Æ ist. Nun hat der Ausschuß einige Verbesserungen beschlossen, die aber nicht genügend sind. Das Los der Kriegshinterbliebenen ist derart, 6 man ihnen ihre Rente wohl gönnen sollte. Nach den . eschlüssen sollen die Witwen zwar jetzt 59 vH bekommen, aber keine Zusatzrente sondern nur Ausgleichszulagen in einigen . Das is eine große Ungerechtigkeit gegen die Witwen, die ihr Lebensglück verloren haben. Eine Witwe mit zwei Kindern bekommt ohne Aus g! ichszuloge 116,95 A, mit Ausgleichszulage 128,45 A. Da⸗ mit sollen drei Personen leben! Die Erwerbslosigkeit unter den Frauen hat zugenommen. Wir beantragen eine Einheitsrente— Die Kriegerhinterbliebenen sind schwer enttäuscht. Rednerin ver— liest die Zuschrift einer Witwe, die sich bitter darüber beschwert, daß fie monatlich nur 50 A Rente und für ihr Kind 9,80 4 Zu⸗ satzrente erhalte. Da wagt man noch zu behaupten, daß die Rente um Teil das Einkommen des Mannes übersteige! Auch der An-! . auf Heilverfahren soll nach n. Anträgen erweitert werden. Wenn die Frauen nur wollten und n zusammen⸗ schlössen, dann könnten sie schon etwas erreichen. Gestern hätten drei weibliche Mitglieder der n, , beinahe die Re⸗ gierungskoalition gesprengt, weil die sozialen Belange in ihnen mächtiger waren als die reaktionären. (Beifall bei den Soz.)

Abg. Dr. Krone (Zentr.): Auch wir wollen die Heilbehand⸗ lung überall gewahrt wissen, glauben aber nicht, daß das bisher auf diesen Gebiete Festgelegte so ganz schlecht ist. Beim Sterhe⸗ geld muß man doch auch die finanziellen Wirkungen berücksichtigen. Zu bedenken ist doch, daß schon die Ausschußbeschlüsse um acht⸗ einhalb Millionen über die Regierungsvorlage hinausgehen. Die Sorge um Balancierung des Etats liegt nicht allein den Regie⸗ rungsparteien ob, sondern auch die Opposition müßte sich darum kümmern und nicht aussichtslose Anträge stellen, sonst könnte ich leicht einmal das Blatt umkehren. Ich gebe gern zu, daß die Hinterbliebenen in der Regierungsvorlage zu kurz gekommen sind, aber der Ausschuß hat doch manche Verbesserungen beschlossen, namentlich bei der Zusatzrente. Die Renten der Leichtheschädigten sind stark aufgebessert worden, was wir begrüßen, Wir haben auch das größte Gewicht darauf gelegt, daß mehr Eltern in den Kreis der Versorgungsberechtigten hineinkommen. Zu begrüßen 9 auch die 15 Millionen zu Erziehungsbeihilfen. In einer ontschließung fordert der Ausschuß die Erhöhung auf 20 Mil⸗ lionen. Nach allem komme ich zu einem anderen Urteil als die Vorrednerin über die Vorlage, die ich nach den Ausschußbeschlüssen anzunehmen bitte. (Beifall im Zentrum.)

Abg. Hülser (D. Nat.): Es handelt sich um 786 860 Kriegsbeschädigte, 361 431 Witwen, 849 087 Halbwaisen, 62 0790 Vollwaisen, 141 461 Elternteile, 67 213 Elternpaare und 3888 Blinde. Mit den Aufwendungen von 223 Millionen im Etat ist die Versorgung natürlich nicht endgültig abgeschlossen. Die Leichtbeschädigten hatten wir früher zurückgestellt und mußten das jetzt nachholen. Schwierig war die Frage der Heilbehandlung

*) Mit Ausnahme der 231 Sperrdruch hervorgehobenen Reden der Herren Minister, die im Wortlaute wiedergegeben find.

Amtlich festgestellte Kurse.

1L rung 1 Ltru 1 Leun 1 esetu G 3 Æh i after: Gulden (Gold 2.1 4. 1 Gid. Ssterr SG. 1 790 4 1E. ang. oder tjchech ß 80 , Gd müdd 12.9 4 1 Gld. holl W 110 1Mart Vancs 1469 4. 1 Schi ing österr. W. 16 o eτ., I ftand Krone 1123 Rubel alter Eredit-rbi. z. 16.4. 1L4a1ter Goldrubel 3.29 1 Pei ( Gold! 000 4 1Pejo arg. Bap. 1,18 . Dollar 2 4 1Bsund Sterling Ea. . . Shanghat Tae 2.4 4 Dinar 240 4 1 Hen . 109 4 1ẽ31iotu 1 Danziger Gulden a 30 4 Die einem Bapier deigefügte Bezeichnung de—= sagi, daß nur bestimmte Nummern o kern sind z ö Das tinter ernem Wertpapier befinbiiche Beichen bedeutei, daß eine amttiche Breisteststell en. wärtia nicht stattftnder 3 ; * T binter einem Wertpapier bedeutei tr Die den Attten in der zwetten Spalte dei ten n bezeichnen den vorleßten dite in der driten alte beigefügten den letzten zur Ausschtttung ge⸗ kom menen Gewinnantet. Ist nur Gewinn · ergevnis angegeben jo ist es das jenige des vorletzten Geschafts jahrs Bae, Die Notierungen für Teiegraphijsche Sius.- zahlung jowie fllt Au sländtsche Banknoten befuden sich fortlaufend unter Handel und Gewerbe Der Etwaige Drucrefeyter in den heutigen Kursangaben werden am nächften Börfen . tage in der Spalte „Boriger Kurs“ be xichtigt werden. Irrtüm liche, jpäter amt lich richtiggestellte Notierungen werden mögiichst vald amn Schluß des Kurszettels als „Berichtigung! mitgeteilt.

Bankdiskont.

Verlin 7 Lombard s. Danzig 5 (Zombard Y. Amsterdam . Brüssel '. Helfingfors 8. Italien 7. ö ß. London 4 Viadrid 8. Oslo 6.

art 85. Prag 5. Schweiz n. Stockholm 4. Wien 689

Deutsche Staatsanleihen

mit Zinsberechnung. . leni ger Voriger Kurs

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ni. 27 unt. 1. 2. 8 6] Sa nern Staat M.

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Hannoversche Obe rhess. rovꝛo ut. 26

Ostpreuß. Brov. Ag. 12 Pommern Provn 17 *

Bei nachfolgenden We

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ällt die Berechnung der Stilckzinsen fort.

Dt. Ant- Aus losgssch

einschl. 1, Schein Nr.] bo. do. Art oool=

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do. do. 500 00 46 do. do. St. Anl. 16. da. 07. v6. 99 Ser. 1,2. 11. 11 c3. 83. 14 c3. 35 4 bo. 1687.51, 93, 99. 1d s 18634. 97. 192 3

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Preutzuche Mentenbriefe.

Getündigte und ungetundigte Stic, verloste und unverloste Stücte. Branden. agst. b. 31. 12.116. 1B 6 do sväter ausgegeben! -= = 1 dann ov. aus gfi. b. a1. 12.170760 do. spater ausgegeben 8 Hess. Nea ss. agst. E 3. 1. 1 7156 39 do. später ausgegeben ö. gauenburger. agst. b. 31.12. do. syäter ausgegeben 3g Bom m. ausgest. 6. 31.12.1716. 8 do später ausgegeben s8ę tzosensche, agst. b. 31. 12.17 8 do. später ausgegeben Breußtsche Ost⸗ u. West ausgeit. b. 31. 12.1711. 1656 6 do. water ausgegeben Nh. u. Westf. agst. b. 1.12. 1717. 55 6 do. später ausgegeben Sächñsische. agỹt. b. 31.12.1716. 5 429 do. später ausgegeben == 4. 8 lesische, agst. b. 1. 12. 1716.60

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do. 1914. do. 1901.

Branden. Prov. O6 - 11 Reihe 13 - 2tz., e. Reihe 271 5, 1914

Neihe 39-592...

1689

Ser. ß Ser. 27 Ser. 28 do Ser. 29, unk. 30 Prsv. Ser. 9. get. 1. 5. 24

do do 1918, 1914

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da. Ausgabe 16...

do. 19209, do. 1666. do. 16987.

do Düren l 1899, q 19014 Dil steldor 190. 08. 11

do. 110. gel. 1. 8. 24] El bing ha. n. at. 1.2.2441 do. 1913 gel. 1. 1. 24 do 1h83. Em den as H. I ati. 8.24

1*19. 14, gel. 1.10.28 do. 1883 M ol. . gt.]:

do. 16. Ag. 16 ag. 20 Flensburg 12 . ꝗ1. za rrankfurt a. M. es 86

19230 1. Ausg. . get.

do. 1919 1. u. 3. Ausg.

Fraustadi

Freiburg L. Sr. 19194

Fürth 1. B. . .... 1923 10 1.1.7 ö 1920 ukv. 9.

Julda. ...... . 1907. 09. 1, 14 4 9

Halberstadt 1912, 19

do. Heidelbg. o7, do. 195. get. 1. 10. 28 8 .

Köln. . 1923 unt. 33 Fi, 1.4. 109066 do. 1.4. 1605.58 1.4. 10 365, g 6 1.4. 198832568

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Kon stanz 9a, get. 1.8. 28 357 Krefeld... 1901, 1909 4 do. Oz. 97, gel. 8. 6.24 41 do. 1918. get. 80. 6. 244 do. do. sz. 91, 183. af. 80. 5.24 39 1.1.7

Ludwigshafen. . 1906 4

Hainz 1922 do. 1922

do. 0 Lit. W unt. 30 4 Mannheim..

1606. 13, get. 1. 1. 94 do. 191. Ag.. gl. 1.9.24 do. 1911. A. gt. 1.2.

Deut ch⸗Cytau .. 1801 Dres den...... 10S 6 Duisburg ...... 1921

1895 97. ν 19131

1688. 163636 8

1696 e Y s

8 lißßi wa

gel. 1 8 24j

el. 1. 2. 2439

5zo8. 9! X. G06.

155.12

versch. 1.2.65

1. . Ausg.

1.3. 9 1925 *

1900, 05, 1014

l. l. 11.23 4

n ... 1897 AM 4 91M, rückz. 89 4

1.6.1 1.4.16 116 1.8.9 1.7 1.4.10 1.4. 10 147 versch. do.

1912 Abt. 34 1919 unt. 29 4 1920 unk. 39 *

1622 4

lza. ... 1995 9 1.1.7 rg(Gln igis 4 ] 14.1

v4. 1906. 02 569 * 1916,

bi. ukv. 314 t⸗ KB sdbr. R. 1 1 Lit. G6 Lit. B 7 1. J. V, ut. 29 4

1h22 6 get. 1. 1. 24 4 1906, 19607.

1. 1.4. 10

versch. 1.9 5 * 1.2.6 gel. 1. 1.28 16.1 get. 1. 1. 24 39 1.1.7 86. gl. 1.1.24 39 1.5. 11

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do. Ausg. 114, Ser. 4 J vdo. 6—14...... do. 12, Ser. 3 A. 1894, 15891, 1309

Ausg. 14.

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do. do. Ausg. 5 do. do. Ausg. 8 7 olst. Prov.

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lusg. 12 do. do. Ausg. 19 u. 11 do. do. Ausg. do. do da. do. 107 09 do. be. Ausg. s u. ] do. do. 98. 2, 98. et. 1. 19. 6 do. Landesklt. Nthr. bo. bo

Iingf. 8 - 207

Ausg. 8

Anklam. Kreis 1801. 9 Kreis 01 do w. 15189 Hader leb. Kr. 10 ulv M Lauenbg. Kreiß 1918. Lebus Kreis 1910... Offenbach Kreis 1919

Aachen 27 A. 28 n. 24 do. 17. 41 Ausg. 22 Altona.... 16223 do. 1911, 1914 Ascha ffen burg. .. 1991 Barmen 97, cz. 41 490 do. 19000006. ges. 13. 24

Rinss. 86 - 16 8 1019 unt. 86 1920 unt 81 1922 Ausg 1 1922 Ausg. 2 1686 15906 1698 do. 1904. S. 1 da. Groß Verb. 1919 z do. 1920 Berl. Stadtsynode 9. 19596, 12, get. 1. 7. 24 do. do. 1899, 1904. 1983, get. 1. J. 24 Bonn 1919 M, 1g itz Breslau 1896 M 1999 do. 1691 Chariotten burg os. 12 II. Äbt. 19 do. 1902, get. 2. 1. 24 Coblenz. ...... 1919 do. 196 Coburg ..... .. 1902 Cottbus 1908 M. 1913 Darmitadt ...... 12. do. 118, 1919, A

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2

Merseburg 1601 4 Milhlausen 1. Thitr.

1919 VI Ia Millheim (Ruhr 1909

Ein. 11, 18, ut. 31. 35 4 do. 19144 do. 1919 unt. 8u 4

do. 19194 M. Gladbach 1M. utss 4 Münster os, gt. 1. 10. 234 do. 1897, get. 1. 10. 286 8

Nürnberg. . 19144 do. 1930 unt. 80 4 do. 15608 3

Pforzheim 91. 07. 165.

1912. 1920 4 do. v6, a5, get. 1.11.63 8 Pirmasenz 9, z. 4.24 4 Plauen oz gek. 30.65. 44 do. 1903 3 Potsdam m A, gt. 1.7.24 4 Suedlinburg 1953 Ma Regensburg 1906. oBsa

do. 1908, 1505 get. 89

München ...... 1921149

Rordhausen ... 1908 4

Offen bach a. M. 1980 4 1.5.11 Oppein 2 . gh. 31.1. 24 3

versch. 1.4. 10

1.4.10

1.4.10 1.8.5 1.1. 1.4. 10 1.4.10 1.4.10 1.4. 10 1. 1.] 1.1.7 1.5. 12 1.8. 9 1.1.7

414 1111

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Berlin... .... 1923 *

Kreisanleihen.

Deutsche Stadtanleihen.

do. 97 M do.

Rheydt 1 do do. Rostoct..

do. 1895,

Schwerin 3

Stendal 9 do. 1908. do. 1986. Stettin V Stuttgart do 19 Viersen 19 gabe.

21 2. Ag. do. 18 Ag.

. 9 Wilmert d

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4. 88. 39

bis 31.

4. 38. *

Nem scheid 90. gl. 2. 128 3

do. 61.64, 08. gk 1.7.24 3 Saarbrücken 14 8. Ag. 4

Spandau 99 . 1.10.23 4

gBSginsf. 5 - 153 Stoly i. Bomm. . 16

Trier 14.1.1. 2. A. ut. 28 ] Weimar 1898, gt. 1.1.24 3 Wies bad. i998 1. Aus- do. 1920 1. Ausg..

(Die durch * den von den

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Kom.-Obl. Wm. Deckung besch.

4. 3. a g Ostpreußische M. aus.

01 - 09. 95 3 16869 3

899 Ser. 44 1918 Ma 1691 3

1916, 19290 4

get. 1. J. 24 8

i. M. 1697. ek. 1. 8. 21 348 1.1.7

1. get. 1.1.24 get. 1. 4. 41 gek. 1. 4. 94 33

1623 *

19,396, Ag. 194 15. unt. 80 64. gt. 2.1.24 5 rilctz. 1937 4 geł. 1. 10.344 19 L. u. Il.

ek. 1. J. 2414 Blu. 19g 184

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3 1111

Deutsche Pfandbriefe.

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gelennzeichneten Bfandbrtefe sind nach Landschaften gemachten Mitteilungen als vor dem 1. Januar 1916 ausgegeben anzusehen) Geründtgte und ungetündigte Stücke,

verloste und unverloste Stiicke.

nberg. Kred Ser. . .

Kur⸗ u. Neumark

12. 1917

landschaftl. Zentral

17.15 4

16.1 9

4. 88, 83 Pomm Neul. m Kleingrundbesitz ausgestell bis 381

4. 88. 383 Pomm. Cleingrundbesiß . .

. n. ichsische ausge

. M, 83 Sachsische... W(à Sach landsch. Kreditve rb **. I I Schlei Altiandschaftl. ohne Talon; *4. * * Schlei. landschaftl. A, G. DX aus gesi. bis 24.817 . 68. 33 Schle]. landsch. A. CG 4. 39 8 Schleswig⸗Holstet d. Kreditv. N ausg. b. 81. 12. 443K, 83 Schles w. - Hilst. ld KRredi 4. 8. 3 3 Westfäl bis 8 Folge ausgestelli bis 8 12. 17.. 1. 3 8 West fälische b. 1. Fol 1. E63. 3 J Westpi. Ritzerscha fil. Set. 1 - 11 m. Dectunashesch

Ser.

4. 34. 33 Westpr. Renland⸗ schaftl. mit Deckungsbesch. bie . . 5. 356

4. 38, 85 Westyr Nenland⸗ schaftl

d. , ., , d Veriiner aste

außaenste llt bis 31. 12. 1017 22280 8, , 4. 353 Berliner alte ö 4. BE. 94 Neue Berliner M

außgestell bis si. 12. 1917 wg 4M, tz, 83 Reue Berliner. ö. SGBrandenb. Stadtschafts brief

Vorkrieg stlicke / Mis. 8b o 1986 6

4 do do. Nachkriegs stücke —— Ohne in sschem bogen u. ohne Erneuerungaschemn. Deutsche B iandbries⸗ Anst. Bosen Ser. 1 bis 8 unt. 80 —– 46

1.1.7 Westf. Pfandbriesamt Hausgrundstücke 1 1.1.1

Deutsche Losvpapiere.

Augsburg. I Guld.⸗L. Braunschw. 20 Tlr. -L. 4p. Hamburg. 50 Tlr. L. 3 8. —— Sachs.⸗ Mein 761d ⸗8. 4p.

Ausländische Staatsanleihen.

Die min einer Notenziffer versetenen Anleihen werden mit Zinsen getzandelt, und zwar:

G , nee,, ,

1. L w e , ,,, n i. , , , ,,

Für sämtliche zum Handel und zur amtlichen Gören notiz zugelassenen Nussischen Staatsanteihen findet gegenwärtig eine amtliche Preisfestsetzung nicht stati. 141.6 1.4. 10 1.4.16 1.4.10 1.1.7 1.2. 8

1. 7. 19. 1 1

Dern. Kri- Nn. 67 tv. 5 Bosn. Espß. 147 68 do. Invest. 14* 8 do. Land. 9s in & do. do. MZ m. T. i. & do. do. 9d m. T. i. F Vulg. G. Huy. 92 ßer Nr. 241661 bis 246669 do. der *r. 121561 bis isstztz) do. zer Nr. 61851 bis 85680. ler Nr. 1-290090 Dänische St.⸗A. 97 Egyptischegar. i. E do. priv. i. Irs. do. S ο. 60 FT do. 25090, so Fr. Els.⸗Lorhr. Rente Finnl. St. ⸗Eisb. Griech. 43 Mon. do. S 1881-84 do. 5 Pir. Lar. 90 do. 13 Gold⸗R. 89 Ital. Nent in Sire do. amort. S. 8, 4 in Lire Mextt. Ant., 99 5 3sf. do. 39 abg. d do. 1904 in. * do 1804 Jabg. Norw. St. va in do. 1686 in S Dest. St.- Schatz 14 angem. St.“ do. do. 19138 do. am. Eb⸗ 2A. 4 do. Goldrente 1009 Guld. Gd. * do. do. 219, do. 1009 Guld. G.“ do. 2006uld G* do. Kronenr. *. 1 kv. R. in K.“ . do. in K. . Silhb. in f* do. Papierr. in fl Portug. 3. Syeß; , Rumän. 03 m. T. la do. 18 uty. z21* do. 89 auß. i. 1* 1899 in M 1 do. m. Talonsf. „isg1 in s 1s 1.1. 1694 in 4 1* 1.1.7 do. m. Talon f. 3. i & 1.1. 17 1696 in Æ 16 4 13.11 do. m. Talon f. 3. igt 1. 11.1 1698 in Æ 1 1.3.11 do. dv. m. Talon f. g. igt 1. 11.1 da. kond in 1 4 1.4. 16 do. 1998 in 1 1.4. 10 do. 19608 in 16 . 1.4. 10 do. 1910 in 4 in 4 1.8.9 Schwed. St. A. 1.4. 16 do. 1886 in 4 1.6. 12 do. 1880 in Æ 1.8. 9 da St. ⸗R. 0a 1. 4. 1.2.6 do do. 1906 1.4 1.2.6 do. do. 1688 1.2.6 Schwetz. Eidg. 12 1.1.7 do. do. 1.1.7 da. Eisen b. R. 99 1.1.5.9 Türk. Adm.⸗Anl. 1.8.11 do. Bgd. E.⸗A. 1 1.5. do. do. Ser. 2 1.1.7 do tons. A. 1890 do. unif. os, 96 rten Anl. IS do. 1908 in 4 do. Zollobl. 11 S. do. 400 Fr. ⸗Lose Ung. St.⸗R. 131 do. do 1918 do. 1614 * do. 19135 do. Goldr. i. fl. do. St. -R. 19192 do. Kron. Rente do. St. M. v7 in &. do. Gold⸗A. f. d. eiserne T zser do. do. ser u. ler? 1.1.7 do. Grdentl. Ob.2] 4 1.6.11 ; rät. Rc. 41 48 u. 81. 12. Rr. 18 - 28 u. 6. l. s.. Rr. 16 22 u. 28. 6 1. C. Rr. 18 - 21 u. 2a.

l. t. Ar. 82 87 u. 90, scmtlich mit nenen Gogen der Caisse⸗ Commune.

1.1. 1.1.7

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versch. do 1.1.7 1.1.7 versch. do 1.4.10 fr. Zins. do. 1.5.11 16.5. 12 16.8. 12 16.8. 60 1.1. 1. fr. Zins. 6.

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ausgst. b. 81.12. 95 1.8. 11 Chil. Hy. G.⸗ Pf. 12 16.2.8 Dän Lmb.⸗C. S. * rilckz. 10 doe, do. In elst.⸗ B. gar. do. do. Er⸗Ver. S. 9 innländ. Hyp⸗B. ütländ. Bdl. gar. do. Kr. B. S. 5 i. E do. do. S. z in K do. do. S. 5 in Kopen. Hausbes. Mex. Bem. Anl. ö gesamttdb a 101 do. 5 abg. Nrd. Bf. Wib. S1. 4 Vorweg. Hyp. 87 Dest. rd. C. v. 58 Best. U. . B. S. 2.8 Poln. Pf. Boh M. do. 10900 100 R. Posen. Prov. m. T. do. 1688, 92, 98. 968. 01 m. T do. 166 m. T. 83 . Raabh⸗Gr. B. A. 18.4. 19 do. Anrechtsch. fr. 3. 4 p. St. Schwed. Hp. Igzutv 6 do. 8 in. 4 tündb. J do. Xyp. dg. 78 do. Städt. Pf. 8) do. do. 02 u. 0 do. do. 1565 Stockh. Intgz. id 18865. 84. 8 in . 4 do. do. 1691 ing. Ung. Tem. ⸗Bg. Gt. do. Bod. Kr⸗Pf. do. ds. . Kr. do. do. Meg. Pfbr.

Budap. Hptst par

ohne Anrechtssch.ů K. 13.

Bayertiche Hyp. u. Wechselbant verlosb. u. unverlosb. M (89H) Gerl. , n , ,,, do. o. do. Ser. do. do. do Ser. do do. do. Ser. z Braunschm. Hannoy. Hyp.⸗Ht. Bfbr. Ser. d en * do. da Temm. - MbI. v. Disch. H yy Bl. Kom. - Obl. S. 1. do. da. do. Ser. da. do. do. Ser. 9 . ö Pfdbr. Ser. 14 ra ndbr. Ban Pfdbr. Ser. aa. 41, 165 - 5* ft. If. Hyp. - Rred.⸗- Ber.] Gott. G xder. Bl. Abt. z-2* da. do. do.

do. Komm. ⸗Obl. Em. 1 do. do. do.

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Rorddtsch Grundtred. Bt Pfdhr . 14. 09b 6 . .

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do. Spt. Htr. 1, 2 41 19. 18.

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Auslandijche Stadtanleihen.

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t. ER. 1. 109. 99. * S. 11. R. L. 1. 17. G. 3 t. &. 1. 1. M.

Sonstige ausländische Anleihen.

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Rfandbriefe und Schuldverschreiß. deutscher Hypothekenbanken.

Aufwertungsberechtigte PKfandbrtese u. Schuldve deutsch. Hypottz. Bt. sind gem. Bekanntm. v. 26. 3.26 * insscheinbogen u. ohne Erneuernngtzschein lieferbar (Die durch“ getennzeichneten Pfandbriefe u. Schulb. verschreibungen sind nach den von den Gesellscha gemachten Mitteilungen als vor dem 1. Januar 19 ausgegeben anzusehen.

2

——