1927 / 295 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 17 Dec 1927 18:00:01 GMT) scan diff

Der Abg. Höllein (Komm) beantragt, diese Gesetze bis zum 30. Juni 1932 zu verlängern, und führt aus:

Es liege kein sachlicher Grund vor sür dieses neue Attentat, das jetzt auf die Mieter verübt werden solle, um so weniger, als inzwischen der „Hausbesitzer⸗Minister“ Hirtsiefer den Haus⸗ lapitallsten in weitestem Maße ungehenre Summen zugeschanzt habe. Vor aller Oeffentlichkeit müsse die Forderung erhoben werden, den Mieterschutz nicht abzubauen, sondern ihn zu er⸗ höhen. Eine Verlangerung bis 1932 jei das wenigste, was man berlangen könne. Ein ÄÜbbau des Mieterschutzes sei heute ein direkter Schlag gegen die breiten Massen, die dafür bei den Wahlen ihre Quittung abgeben würden.

Abg. Lipinsky (Soz) bedauert, daß ohne den Nachweis einer Notwendigkeit erneut an eine Lockerung des Mieterschutzes herangegangen worden sei und daß der Mieterschutz nicht ver⸗ einheitliche, jondern das Gesetz selbst kompliziert worden 6.

Bei der zweiten Beratung wurde der kommunistische Antrag auf Verlängerung bis 1932 abgelehnt.

Der Gesetzentwurf wurde dann mit den Stimmen der Regierungsparteien in dritter Lesung endgültig angenommen. Es folgt die zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Kraftfahrzeugsteuergesetzes.

Abg. Biester (Soz) begründet einen Antrag seiner Fraktion, die Steuer für Lastkrafiwagen mit Antrieb durch Ver⸗ brennungsmaschine auf 40 Reichsmark festzusetzen. Die Gemeinden seien unmöglich in der Lage, die Wegebaukosten zu bestreiten, um so weniger, als die Straßen gerade durch die immer zahl⸗ reicher werdenden Lastkraftwagen stark in Mitleidenschaft gezogen würden. Die Steigerung des Ertrags aus der Kraftfahrzeug⸗ steuer sei ö die leistungsschwachen Gemeinden eine unbedingte Notwendigkeit. Eine Herabsetzung der Kraftfahrzeugsteuer würde Einschränkung in allen ,, und die Einstellung des Wegebaues bedeuten. Wer dem Verkehr dienen wolle, sollte die Steuer auf Kraftfahrzeuge , . damit Straßen und Wege instand gehalten und nen geschaffen werden könnten.

Abg. Mollatz (Wirtschaftl. Vereinig.) begründet einen Antrag seiner Freunde, die Sieuer sowehl für Personenkraft⸗ wagen wie für Kraftomnibusse und , n. wesentl ich herabzusetzen. Ferner solle der Zuschlag zur Kraftfahrzeugsteuer statt 5 nur 5 vH betragen. Sollte auch dies abgelehnt werden, so beantrage er, zu beschließen, daß dieser Zuschlag nicht erhoben wird, wenn , ,,,, zum Be⸗ triebe eines gewerblichen Fuhr. und Transportunternehmens, eines Kraftdroschkenbetriebs oder eines Automobilvermietungs—⸗ geschäfts gehören. Die Wirtschaftliche Vereinigung könne dem Entwurf nicht zustimmen.

Ein Regierungspertreter gibt die Zusage, den Ge⸗ hrauch von Vollgummireifen für schwere Lastkraftwagen zu ver— bieten, jedoch unter Einhaltung einer Uebergangsfrist Ueber die Verwendung von Auslandsanleihen für Wegebauzwecke werde demnächst beraten werden.

Der Entwurf wird dann unter Ablehnung aller Aende⸗ rungsanträge in zweiter und dritter Lesung endgültig an⸗ genommen, ebenso eine Entschließung des Ausschusses, die die Reichsregierung ersucht, bis längstens zum 1. Oktober 1930 eine Denkschrift vorzulegen, die insbesondere Ausführungen über den finanziellen Ertrag und die sonstigen Auswirkungen des neuen Gesetzes enthält.

Bei der zweiten Beratung der Vereinbarung mit Dänemark über Zollerleichterungen für dänische Erzeugnisse gibt

Abg. Thom sen (D. Nat.) eine Erklärung ab, in der im Interesse der deutschen Landwirtschaft und im Hinblick auf den seit Monaten starken Auftrieb auf dem Schweinemarkt die Er⸗ mäßigungen des Zollsatzes für dänische Innereien (genießbare ,,, bedauert wird. Wenn i, Fraktion trotzdem der Vorlage zustimme, so tue sie es in der Erwartung, daß bei . Handelsverträgen weitere Zugeständnisse . gemacht verden.

Die Vorlage wird in zweiter und dritter Beratung an⸗ genommen.

Es folgt die zweite Beratung des Gesetzentwurfs über Zolländerungen für Autoeinzelteile.

Abg. Wissell (Soz) wendet sich gegen die amerikanische Konkurrenz in der deutschen Aotomobilindustrie, die nur wenig produziere und auch noch nicht genügend zusammengeschlossen sei, um dieser Konkurrenz wirksam begegnen zu können. Alles in allem müsse die Sozialdemokratie die Vorlage ablehnen, weil sie doch kein wirksamer Schutz für die deutsche Autoindustrie sei.

Abg. Dr. Schneider⸗Dresden (D. Vp.) erklärt, Zweck der Vorlage sei, Arbeitsgelegenheiten zu schaffen.

Abg. Freiherr v. Richthofen (Dem bezweifelt, ob durch das et der Arbeiterschaft tatsächlich vermehrte Arbeitsmög⸗ lichkeit geschafsen werde. Immerhin müsse seine Partei dem Entwurf im Interesse der deutschen Autoindustrie zustimmen.

Abg. Hoernle (Komm) erklärt, es liege den Automobil⸗ herren absolut nichts daran, die Automobile , . billig auf den Markt zu bringen, denn sie wollten nur durch lückenlose Zoll⸗ mauern die n . haben, sich noch enger zu vertrusten. 3h . Zollpolitik betrieben die Arbeitgeber Eis ein doppeltes

el.

Der Gesetzentwurf wird darauf unter Ablehnung aller Aenderungsanträge in zweiter und dritter Lesung an⸗ genommen.

Es folgt die erste Beratung des ,, über Ausfuhr von Kunstwerken. Danach soll die Geltungsdauer der Verordnung über die Ausfuhr von Kunst⸗ werken vom 11. Dezember 1919, die Ende dieses Jahres ab⸗ läuft, auf zwei weitere Jahre bis zum 31. Dezember 1929 verlängert werden, da das in . genommene Reichs⸗ gesetz über die Abwanderung des deutschen Kunstbesitzes in das Ausland noch nicht . ist.

Abg. , D. Dr. Schreiber (Zentr.): Wir sind uns llar darüber, daß eine Verlängerung der Verordnung , , ist, da die Länder noch keine Maßnahmen gegen die Ausfuhr de

unstbesitzes haben treffen können. In der Inflationszeit sind wertvolle Kunstschätze an das Ausland 1 worden, aber diese Ausfuhr hat mit dem Ende der Inflation keineswegs auf⸗ gehört. Dazu ist das amerikanische Kapital viel zu übermächtig und hat eine ganze Reihe wundervoller Kunstwerke aus Deutsch⸗ land herausgeholt. Noch mehr ist Deutschösterreich ausgeplündert worden. Das deutsche Volk hat auch ein Anrecht auf ein künst⸗ lerisches Existenzminimum. Alle Reparationsleistungen dürfen nicht dazu führen, daß das deutsche Volk auch kulturell und künst⸗ lerisch verarmt. Die Nation beruht auch auf deutscher Kultur und deutscher Kunst, und jede Nation hat moralisches Anrecht, auf diesem Gebiete ihre Nationalität zu erhalten.

Damit schließt die erste Lesung. Das Gesetz wird in zweiter und dritter Lesung angenommen.

Nachträglich wird die erste Lesung des von den Re⸗ gierungsparteien eingebrachten ,, ,. über die Lohn steuer auf die Tagesordnung gesetzt, damit morgen die zweite und dritte Lesung stattfinden könne. Der Entwurf wird formell dem Steuerausschuß überwiesen.

Nächste Sitzung Sonnabend 11 Uhr: Liquidationsschäden⸗ schlußgesetz, Lohnsteuergesetz; Bericht über die Ruhrentschädi⸗ ngen, Der kommunistische Antrag, auch den Konflikt in

er Eisenindustrie und die Phöbusfilm⸗Angelegenheit auf die Tagesordnung zu setzen, wird abgelehnt.

Freußischer Landtag. 327 Sitzung vom 16. Dezember 1927, 11,20 Uhr. (Bericht des Nachrichtenbüros des Vereine deutscher Zeitungsverleger. *)

Das Haus stimmt zunächst Anträgen des Hauptaus⸗ schusses zu, die das Staatsministerium ersuchen, die sogenannte Kiel⸗Korsör⸗Frage endlich zum Abschluß gelangen zu lassen und den vorgesehenen Bau von drei Dampfern für die Linie Kiel Korsör beschleunigt an Kieler Werften vergeben zu lassen; es sollen ferner Eisenbahnwerkstätten in Kiel ein⸗ gerichtet werden. Das Staatsministerium wird weiter ersucht, aus den von dem Reich für die Grenzgebiete zur Ver— fügung gestellten Mitteln den Bürgermeistereien Dahleiden und Leiden born in der Eifel vorzugs⸗ weise Beihilfen für die Ver sorgung mit ele k⸗ trischem Strom zu gewähren. Das Haus erklärt sich auch einverstanden mit dem Antrag des Hauptausschusses, den Geschäftsbericht der Großkraft⸗Werk Hannover A.⸗G. für 1926/27 für erledigt zu erklären.

Das Haus setzt dann die allgemeine Aus sprache zum Etat fort.

Ministerpräsident Braun: Meine Damen und Herren! In der Besprechung, die gestern begonnen hat, ist bereits die Differenz, die wegen der Besetzung eines Sitzes im Verwaltungsrat der Reichsbahn zwischen Preußen und dem Reich ausgebrochen ist, erörtert worden. Auch steht der Bericht des Verkehrsausschusses des Landtags bei der Etat⸗ beratung mit zur Besprechung. Dieser Bericht ist erstattet über die Erörterungen, die durch den Antrag der Deutschnationalen Volkspartei am 3. Dezember 1925 ausgelöst worden sind, der unter 2 verlangt,

das Staatsministerium zu ersuchen, bei der Besetzung der zurzeit freien Stelle des vom Lande Preußen zu benennenden Mit⸗ glieds im Verwaltungsrat der Deutschen Reichsbahn⸗Gesellschaft einen mit den preußischen Verhältnissen genau vertrauten hervorragenden Eisenbahnfachmann in Vorschlag zu bringen. Der Ausschuß kommt in seinem Bericht unter A zu folgender Entschließung:

Der Landtag spricht seine Befriedigung darüber aus, daß der preußische Anspruch auf Vertretung im Verwaltungsrat der Deutschen Reichsbahn⸗-Gesellschaft aus eigenem preußischen Recht nunmehr, nachdem der Staatsgerichtshof für das Deutsche Reich sein Urteil gesprochen hat, endgültig feststeht.

Unter B heißt es:

Das Staatsministerium wird ersucht, für baldige Durch⸗ führung des Urteils zu sorgen.

Das Staatsministerium ist, wie ich bereits im Mai dieses Jahres hier in einer Rede dargelegt habe, fortdauernd bemüht gewesen, den Rechtsanspruch des Preußischen Staates auf diesem Gebiete zur Geltung zu bringen. Wenn Herr Abgeordneter Baecker gestern davon sprach, daß durch die Politik der preußischen Regierung ein unmögliches Verhältnis zwischen Preußen und dem Reich entstanden sei, so zwingt mich diese Behauptung doch, hier insbesondere den Reichsbahnkonflikt noch etwas eingehender zu behandeln, als das nach den vorhergehenden Erörterungen notwendig erschien. Ich glaube, Sie werden aus einer durchaus ruhigen und objektiven Darstellung der Tatsachen ersehen, daß man zu der Feststellung, zu der der Herr Abgeordnete Baecker gekommen ist, doch nicht gut kommen kann.

Ich will nicht auf die Vorgänge zurückgreifen, die vor der letzten Erörterung dieser Frage hier im Landtag liegen, sondern will mich lediglich mit den Vorgängen beschäftigen, die sich nach dieser Erörterung abgespielt haben. Das Urteil des Staatsgerichtshofs, in dem Preußen zugesprochen wird, daß es aus eigenem Recht ein preußisches Mitglied für den Verwaltungs⸗ rat benennen könne, und die Reichsregierung verpflichtet sei, dieses Mitglied zu ernennen, datiert vom 7. Mai dieses Jahres. Es ist am 17. Juni zugestellt worden. Gleich nach der Zustellung hat die Preußische Regierung bei der Reichsregierung angeregt, nunmehr ihrerseits alles zu tun, um dieses Urteil auszuführen. Der Herr Reichskanzler hat durch Schreiben vom 7. Juli der Staatsregierung mitgeteilt, daß auch die Reichsregierung nun— mehr bemüht sein werde, diesem Urteil Nachachtung zu ver⸗ schaffen, daß sie insbesondere mit den Ländern Bayern, Württem⸗ berg und Baden, den früheren Eisenbahnländern, verhandeln wolle, wie und zu welchem Zeitpunkt dieser Anspruch Preußens verwirklicht werden könne. U

Damals ist nicht die Frage aufgeworfen worden, ob es sich um ein Vollstreckungs- oder Feststellungsurteil handle, sondern es war nur von der Reichsregierung zum Ausdruck gebracht worden, aus dem Urteil gehe nicht hervor, ob es sofort oder wann es durchgeführt werden solle, darüber müßte man mit Bayern, Baden, Württemberg verhandeln, weil auch diese Länder eventuell ähnliche Ansprüche geltend machen könnten. Weiter ist in dem Brief darauf hingewiesen, daß jetzt die Urlaubszeit beginne, nach der Urlaubszeit würde das Reichs kabinett zu der Frage Stellung nehmen.

Die Preußische Regierung hat sich damit abgefunden, hat allerdings damals schon in einem Schreiben der Reichsregierung dargelegt, daß sie eigentlich nicht einsehe, wodurch es notwendig sei, jetzt mit Baden, Bayern und Württemberg zu verhandeln lsehr richtig! bei der Sozialdemokratischen Partei)h; es handle sich hier um einen preußischen Rechtsanspruch, der durch den Staatsgerichtshof als berechtigt anerkannt sei, und dieser An— spruch sel zu erfüllen; wenn Baden, Bayern und Württemberg ähnliche Ansprüche stellten, sei es ihre Sache, sie bei der Reichs⸗ regierung durchzusetzen und darüber mit der Reichsregierung zu verhandeln. (Sehr richtig! bei der Sozialdemokratischen Partei.) Wir haben am 29. September nach Ablauf der Ferienzeit an eine Stellungnahme der Reichsregierung erinnert. Da keine weitere Mitteilung von der Reichsregierung erfolgte, die Staats⸗ regierung mittlerweile aber erfuhr, daß die Reichsregierung an die Mitglieder des Verwaltungsrats, die von der Reichsregierung er⸗ nannt waren, die Frage gerichtet hätte, ob sie vielleicht bereit wären, freiwillig zurückzutreten, damit die Reichsregierung in die Lage käme, den Rechtsanspruch Preußens durchzuführen nachdem wir das erfahren haben, habe ich unter dem 7. Dezember an die Reichs⸗

regierung geschrieben und darauf hingewiesen, daß doch eigent⸗ lich jetzt Zeit genug vergangen sei und man nun erwarten könne, daß endlich die Reichsregierung etwas Ernstes unternehme, um

dem Urteil Nachachtung zu verschaffen. Ich habe darauf hin⸗ gewiesen, daß es der Preußischen Regierung ganz abwegig er⸗ scheine, Verwaltungsratsmitglieder, die mit der ganzen Sache nichts zu tun haben, zu fragen, ob sie freiwillig niederlegen, denn daß solch ein Weg nicht zum Ziel führen kann, lag auf der Hand, und ich habe der Reichsregierung anheim gegeben, doch nunmehr das Mitglied, um das es sich eigentlich handelt. Herrn Dr. Luther, der als preußisches Mitglied ernannt worden ist, mit⸗ zuteilen, daß er unter einer rechtlich irrigen. Voraussetzung von der Reichsregierung ernannt sei und demgemäß ersucht werde, dieses Mandat, das ihm unter irriger Voraussetzung erteilt sei, nieder⸗ zulegen, und ich habe in dem Brief der Hoffnung Ausdruck ge⸗ geben, daß Herr Dr. Luther in diesem Falle ganz selbstverftänd⸗ lich so handeln würde, wie ich es voraussetze, das Amt der Reichs⸗ regierung wieder zur Versügung zu stellen. Der Herr Reichs⸗ kanzler hat mir dann unter dem 9. Dezember eine Antwort er⸗ teilt, in der er zum Ausdruck bringt, daß die Reichsregierung alles mögliche versucht habe, um dem Urteil Genüge zu tun, den preußischen Anspruch zur Verwirklichung zu bringen, aber die Neichscegierung habe dabei keinen Erfolg gehabt. Meinem Vor⸗ schlag in dem Schreiben vom 7. Dezember, den der Herr Reichs⸗ kanzler am Schluß seines Schreibens noch erwähnt, könne die Reichsregierung nicht nähertreten. (Hört, hört! links.) Sie könne diese Aufforderung an Herrn Dr. Luther nicht richten. (Hört, hört! links. Meine Damen und Herren, ich bin der Auf⸗ fassung, daß, wenn die Reichsregierung es ablehnt, das zu tun, was in der gegebenen Situation doch ganz selbstverständlich ist, ein unter der irrigen Voraussetzung, daß die Reichsregierung berechtigt sei, unabhängig vom preußischen Vorschlag ein Mit- glied zu ernennen, ernanntes Verwaltungsratsmitglied aufzu— fordern, dieses Amt niederzulegen, dann schwerlich davon ge⸗ sprochen werden kann, daß alles menschenmögliche geschehen sei, um dem Urteil des Staatsgerichtshofs Genüge zu tun. (Sehr richtig! links.)

Es wird dann noch in diesem Schreiben des Herrn Reichs— kanzlers die Frage aufgeworfen, es sei überhaupt zweifelhaft. ob dieses Urteil des Staatsgerichtshofs ein Vollstreckungsurteil oder ein Feststellungsurteil sei, und schließlich der Staatsregie⸗ rung anheimgegeben, durch ein erneutes Verfahren vor dem Staatsgerichtshof diese rechtliche Feststellung treffen zu lassen. (Hört, hört! lins.) Ich sehe von allem anderen ab. Seit über zwei Jahren ist die Stelle des preußischen Mitglieds im Ver⸗ waltungsrat unbesetzt, und der Verwaltungsrat der Reichsbahn hat inzwischen sehr schwerwiegende, auch für das Wirtschaftsleben Preußens sehr einschneidende Beschlüsse gefaßt und faßt sie noch weiter. Wenn jetzt angesichts dieses Umstands die Reichsregie⸗ rung, nachdem ihr seit dem Juni das Urteil bekannt ist, uns an⸗ heimgibt, erneut ein Verfahren beim Staatsgerichtshof, das schlecht gerechnet doch schließlich wieder ein halbes Jahr dauern kann, einzuleiten, um festzustellen, ob es sich um ein Voll⸗ streckungs- oder ein Feststellungsurteil handelt, so kann ich wirk- lich nicht annehmen, daß die Reichsregierung, wie es in dem Schreiben des Herrn Reichskanzlers heißt, alles Mögliche getan hat, um den preußischen Anspruch zur Verwirklichung zu bringen. Diese ganze Frage, ob es sich um ein Vollstreckungs⸗ oder Fest⸗ stellungsurteil handelt, ist nach meiner Auffassung im Hinblick auf den Wortlaut des Urteils ganz unerheblich. Es heißt am Schluß des Urteils, das ja den Herren in dem Bericht des Aus⸗ schusses vorliegt:

Zusammenfassend ist also festzustellen:

Preußen ist in Ziffer IV der Erklärungen eine Ver⸗ tretung aus eigenem Recht nicht nur für den durch die Ver⸗ ordnung vom 12. Februar 1924 geschaffenen und durch das in z 10 Abs. 1 dieser Verordnung vorgesehene Gesetz noch zu schaffenden Zustand zugesagt worden, sondern für jeden zu⸗ künftigen Verwaltungsrat der Deutschen Reichsbahn. Auf dieses Recht hat Preußen nicht verzichtet, noch es in irgend⸗ einer Form auch nur teilweise aufgegeben, es besteht also zurzeit noch fort. Seine Verwirklichung in der Form, wie sie Preußen fordert, nämlich Benennung einer Persönlichkeit durch Preußen und Ernennung derselben durch die Reichsregierung, war zur Zeit des Todes des Geheimen Kommerzienrats Arnhold durch⸗ führbar und ist es heute noch. Die Durchführung hat das Reich zu Unrecht verweigert. Der Antrag des Landes Preußen ist sonach gerechtfertigt und es war ihm, wie geschehen, statt⸗ zugeben. Mit der Entscheidung des Staatsgerichtshofes, die den Anspruch Preußens anerkennt, ist gleichzeitig ausgesprochen, daß das Reich seinerseits verpflichtet ist, eine von Preußen be⸗ nannte Persönlichkeit zum Mitglied des Verwaltungsrats der Deutschen Reichsbahn⸗-Gesellschaft zu ernennen.

Ich weiß nicht, wie angesichts dieser Feststellung jetzt noch die Frage aufgeworfen werden kann, ob es ein Vollstreckungs⸗ oder Feststellungsurteil ist; denn selbst wenn diese Feststellung getroffen und der Staatsgerichtshof auf Antrag Preußens zu der Entscheidung kommen würde, daß es sich um ein Vollstreckungt⸗ urteil handelt, was soll dann geschehen, wer soll es dann voll⸗ strecken? Alle Kommentatoren der Reichsverfassung gehen davon aus, daß ein vollstreckbares Urteil gegen das Reich nicht voll⸗ streckt werden kann. Deshalb hat die Reichsregierung selbst Recht zu schaffen. (Sehr richtig) Das ist übrigens allgemeiner Brauch in allem behördlichen Verkehr. Also die Feststellung, daß es sich um ein Vollstreckungsurteil handelt, würde uns in der Ver⸗— wirklichung des preußischen rechtmäßigen Anspruches nicht einen Schritt weiterbringen, so daß die Preußische Regierung davon Abstand nehmen wird, eine derartig überflüssige Feststellung noch beim Staatsgerichtshof herbeizuführen. Es bleibt sonach letzten Endes nur noch ein Weg: der Appell an den Reichspräsidenten, der nach Art. 19 Abs. 2 der Reichsverfassung Entscheidungen des Staatsgerichtshofes zu vollstrecken hat, also auch dafür zu sorgen hat, daß diesem Urteil des Staatsgerichthofes bei der Reichs⸗ regierung Achtung verschafft wird.

Wenn ich diesen Konfliktfall zwischen Preußen und dem Reiche erneut etwas ausführlicher geschildert habe, so deshalb, damit Sie erkennen, daß es nicht Schuld der Politik der Preußischen Staatsregierung ist, wenn sich ein nicht gerade unmöglicher, wie Baecker sagt, aber doch immerhin ein unerfreulicher Zustand zwischen Preußen und der Reichsregierung herausgebildet hat. Um dieses Verhältnis nicht noch weiter zu verschlechtern, nehme ich hier davon Abstand, außer diesem einen Fall, wo der Preußische Landtag und wohl alle Parteien einmütig von der Staats⸗

*) Mit Ausnahme der durch Sperrdruck hervorgehobenen Reden

Schluß 17 Uhr.

der Herren Minister, die im Wortlaute wiedergegeben sind.

regierung verlangt haben, daß sie den berechtigten Anspruch

Börfen⸗Beilage

zun Deut schen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsan

Mr. 295. Berliner Börse vom 16. Dezember

zeiger 1927

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13 Sachs. Staat sicha m , . Lern bis unt zol ni, —— 4 . 2 , . Schwed. dy. cut 2 ri ——

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ö. nleihe .. .... .... 1 1.17 7eba 1249 do anke eriü or , , , . 2 bo. 1915 Ma 1.4.10 —— de agr. ö n . 12.10 2 46 verschreibungen sind nach den von den Gesellschaften

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auern Vds. Hient. ; P ö —— Rostoct.. 16016, 1d , 167 —— . Portug. 3. Spes s. B., n, St. 8 66h 288 Sgeneb

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