1928 / 12 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 14 Jan 1928 18:00:01 GMT) scan diff

86 1962]

Einladung jur außerordentlichen Generalversammliung am 4. Februar 1928, nachmittage 5 Uhr, in den Ge⸗ schäfteraumen des Rechtsanwalte und Notars Prosessor Dr. A. Saenger, Frant⸗ furt a. M., Weiß auenstt II.

Tagesordnung:

1. Beschlußfsafsung über Forsetzung der der Deunscher Lloyd Versicherungs⸗Actien⸗·

Gesellschatt. 2. Verschiedenes. . Zur Tein nahme sind diejenigen Aftionäre berechtigt, die bis zum 31. Januar 1928 jhre Aktien oder Interimsscheine gegen Hinterlegungsscheine dei der Kasse der Gesellschaff hinterlegt haben. Horex Fahrzeugbau M. G. i Lig., Bad Homburg v. d. H. Der Vorstand. Kleemann.

o os] Joh. Wilh. Weber Aktien⸗ gesellschast, Schloß. C Metall⸗

warenfabrik Velhert.

Einladung.

Die Herren Attionäre unserer Gesell⸗ schast werden hiermit zu det am G. Fe. brnar 1928, nachmittags 4 Utzr, im RBantgebäude des Barmer Bank. Vereins Hineberg. Fischer & Comp. Kommandit— gesellichaft auf Aktien in Düsseldorf. Bieite Straße 25, stattfindenden ordent⸗ lichen Generalversammlungeingeladen.

Tagesordnung:

1. Vorlegung des Geschästsberichts des Vorstands, der Bilanz und der Ge— winn⸗ und Verlustrechnung vom 31. August 1927 sowie des Berichts des Aussichtsrats.

2. Beschlußtassung über die Bilanz und Gewinnversteilung.

3. Beschlußfassung über die Erteilung der Entlastung des Vorstands und des Uufsichtsrats.

4. Beschlußfassung über die Erhöhung des Aktienkapitals der Gesellschaft um RM 60 0900 durch Ausgabe von Stück tzh9 auf den Inhaber lautenden Attten über je RM 100, dividenden

berechtigt ab 1. September 1927; Ausschluß des gesetzlichen Bezugs—

rechts der Aktionäre 5. Satzunge änderung (6 3) entsprechend den zu Ziffer 4 gefaßten Beschlüssen.

Zur Teilnahme an der Generalveisamm— lung sind diejenigen Attionäre berechtigt, welche ihre Aktien swätestens am dritten Tage vor der anberaumten Generalvei— sammlung

bei der Gesellschaftskasse oder

beim Barmer Bank⸗Verein Hinsberg,

Fischer C Comp. Kommandbitgesell«

schaft auf Aftien in Düsseldor oder

Velhert hinterlegen. Erfolgt die Hinterlegung hei einem Notar, so ist die von dem Notar über die Hinterlegung auegestellte Be— scheinigung srätestens am zweiten Weik— tage vor der Generalversammlung bei der Gesellichastskasse zu hinterlegen.

Velbert, den 14. Januar 1928. Der WVorstand

C

(87538 Hierdurch geben wir bekannt, daß der Aussichtsrat der Firma Joh. Wilh. Weber Attengesellschafst, Velbert, aus folgenden Mgliedein besteht: E. Bande, Bankier, Düsseldorf, G. FKrose, Direktor, Wies⸗ baten. A. Schulte Direktor. Velbert, W. Rathhoff. Oberingenieur, Köln. Velbert, den 14. Januar 1928. Joh. Wilh. Weber A.-G.

187513 RBilanz per 31. Dezember 19826 RM 13 An Kassekonto ... 3411 Postscheckkonto .. 3162 Devbitorentonto ... 134 219 58 Attionärekonto ... 14 000 Warentonto .... 32 230 22 Inventarkonto. .. 446 80 1869 961 73 Per Bankkonto in RM 21 573 83 Bankkonto in ... 76 Bankkonto in S.. 111211418 Anlzeytetonto ö 14 462 22 Kieritorentfonto ; 79 153479 Abschreibungs konto... 472 36 Akttienkavitalkonto. 40 000 Ne jerpesl onde konto 8 000 WVerlust⸗ u. Gewinnkto. 1 42842

189 96173

Gewinn⸗ und Verlustkonto per 31. Dezember 1926.

Re

An Portikonto ; 03 74 Veipackungenkonto.. 986 75 Gehaälterfonto ; 10 264 50 Provisionskonto .. 187228 Renespesenkonto- 2 423 99 Reflamefonto . 828 35 Steuernfonto . 4 253 38 „Dandlungekostenkonto 184038 Zinsenkonto 5h86 24 Font fent⸗ 737 57 Damnakonto ... 378 57 Bilanzkonto .. 1423410 44 140716

Per Bilanzkonto 2 1480133 Fabrifationefonto. 27 280 890 Dubiosenkonto .. 232503

44 497 7 Leipzig N. 24, den 31. Dezemben 1926. Nafa⸗ Werk Aktien ˖ Gesellschaft zur Veredlung von Rauchwaren u. Federn.

8587515 Deuischer Lloyd Versicherungs⸗ Actien⸗Hesellschast, Berlin.

Die Herren Afüonäre unserer Gesell schaft werden hierdurch zu der am Diens⸗ tag, dem 31. Januar 1928, vormit— tags 11 Uhr, im Gesellschastegebauce

Gesellichast, Berlin W. 9 vinfstraße 17, stattfindenden neralversammlung unserer Gesellschast ergebenst eingeladen Tagesordnung: Genehmigung des mit der Internatio⸗ naler Llond Veisicherungs⸗Actien⸗ Gesellschast in Berlin abgeschlossenen Veischmelzungsvertrags wonach das Vermögen der vorgenannten Gesell— schalt als Ganzes unter Ausschluß der Uiquidation an die Deutscher Lloyd Veirsicherungs . Actien⸗ Gesellschaft gegen Gewäbrung von Aktien der setzteren übertragen wird Berlin, den 14 Januar 19235. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats: Dr Geora Noah

ro is] Internationaler Lloyd Versiche⸗· tungs ⸗Aclien . Gejellschast, Berlin.

Dse eren Aktionäre unserer Gesellichaft

werden hierdurch i der am Dienstag,

dem 31. Januar 1928. vormittags

10 uhr, im Gesellichaftsgebäude

Berlin W., Linkstraße 17, statifindenden

ordentlichen Generalversammlung

unserer Gesellichaft eigebenst eingeladen. Tagesordnung:

1. Geschästebericht des Vorstands, Vor⸗ legung der Bilanz nebst Gewinn- und Verlustrechnung über das Geschäits— jahr 1926, Bericht des Aussichtsrate.

2. Beschlußsassung über die Genehmi⸗ gung der Bilanz

3. Entlaßung des Vorstands und des Aufsichtsrats.

4. Genehmigung des mit der Deutscher Lloyd Versicherungs⸗Actien⸗Gezell⸗ schaft in Berlin abgeschlossenen Ver— schmelzungevertrags, nach dem das Vermögen der Gesellschaft als Ganzes unter Ausschluß der Liquidation an die Deutscher Lloyd Versicherungs— Actien⸗Gesellschaft gegen Gewährung von Aktien der letzteren übertragen wird.

h. Verschiedenes.

Die Bilanz nebst Gewinn⸗ und Ver⸗

lustrechnung für 1926 liegt vom Montag,

dem 16. Januar 1928, ab im Geschäfte⸗ haus der Gesellichaft, Berlin W. 9. Link straße 17. jür die Herren Attionäre zur

Emsicht aus.

Berlin, den 14. Januar 1928.

Der Borsitzende des Aufsichtsrats:

Dr. Georg Noah.

879 Bilanz per 30. September 1927. Aktiva. RM 13 Gebäude 427 500 Inventar . Effekten und Beteiligungen 488 17120 Kasse und Bankguthaben 176 451 235 Wechsel . 1372 436 , 385 694 94 Debitoren. . 1577 383529 Auswertungsausgleichskonto 49 271435

3 257 709 57

Passiva. Aktienkapital! .... 1500000 Reservesonds. ... 150 000 Hvvotheken. 204 474 35 Bankschulden ; 265 749 68 , 830 268 70 Steuerrückstellung S4 009 Dividendeneinlösungskonto 2 069 12 Gewinn: Vortrag per 1. Oktober 1926 20 Ja. 1 Für 1926/27 175 31d 2 lis 2 3 237 109 97 Gewinnverteilung: RM 10 0 Dividende 150 000. Tantieme des Augssichtsrats 20 000, Vortrag auf neue Rechnung 31 14822

201 148,22

Gewinn⸗ und Verlustrechnung ver 30. September 1927.

RM 13 60 888 o4 ö 100 622123 J 201 148722

862 tzos 99

Aufwendungen. Generalunkosten. .. Abschreibungen ern

Erträgnisse. Gewinnvornag per 1. Ok- tober 1926. Warenkonto Grundstücksertrag

265 748 40 821 193 34 5717 25

.

.

austerordentlichen Ge, auf, ihre Stücke mit Gewinnanteilschemen

87160)

Hannoversche Waggonfabrit Attiengesellschast (Hawe),

85845 Margarinefabrik Westfalia Aktien⸗

gesellschaft, Dortmund. Bilanz am 31 Dezember 19209.

Hannover inden.

1. Aufforderung. Aut Grund der 7. Verordnung zur Durchsührung der Veordnung über Gold— bilanzen vom 7. Juli 1927 die Inhaber unserer Aknen über RM 80

ür 1927/28 u. ff. jowie Erneuerung ichem

Kontokor lentkonto ...

fordern wir Akftienkapitalkonto

3 lo 00.

Attiva.

Vassiva. joo oo . Der Vorstand. Merten.

Der Vorsitzende des Aufsichtsrats: Friedrich Neumann.

zum Umtausch in neue Aftienurfunten über RM l090 zu den nachstehenden Be⸗

1928 in Hannover bei der Darmstädter und Nationalbank K. a. A. Filiale Hannover, bei dem Bankhause Ephraim Meyer K Sohn, in Berlin bei der Darmstädter und Nationalbank K. a. A. bei dem Banthause Georg Fromberg & Go., in Hamburg bei der Norddeutschen Bank in Hamburg, bei der Darmstätter und National⸗ hank K. a. A. Filiale Hamvurg, unter Beifügung eines zahlenmäßig geord⸗ neten Nummernverzeichnisses für welches Formulare bei den vorgenannten Stellen erhältlich sind, während der üblichen Ge— schältsstunden einzureichen. Die Durchführung des Umtausches erfolgt in der Weise, daß gegen die alten Aktienurkunden, insoweit sie in einem durch 100 teilbaren Nennbetrage eingereicht werden ein gleicher Nennbetrag neuer Mktjenurkunden in 100 RMAbschnitten mit Gewinnanteilschein 1927.28 u. ff. aus— gereicht wird. Den An- und Verkauf von Spitzen vermitteln, soweit möglich, die Umtausch⸗ stellen Von den Umtauschstellen werden zunächst Empfangebescheinigungen ausgegeben, die demnächst gegen Aktien umzutauschen sind, und zwar bei derjenigen Stelle, von der die Empfangsbescheinigung ausgestellt ist. Der Umtausch dieser Bescheinigungen, die nicht übertragbar sind, eriolgt tunlichst bald. Tie Umtauschstellen sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, die veginmation des Einreichers der Bescheinigung zu prüten. Die Inhaber der umzutauschenden Aktien über RM 80 sind beiechtigt, innerhalb dreier Monate, jedoch noch bis zum Ablauf eines Monats nach der dritten Refanntmachung dieler Umtauschausforde⸗ rung duich ichtiftliche Erklärung bei der Gesellschast Widerspruch gegen den Um— tausch zu erheben. Hierzu ist erforderlich daß der widersprechende Aftionär seine Atfien oder die über sie von einem Notar, einer Effektengmwobank oder einer der oben⸗ genannten Umtauschstellen ausgestellten Hinterlegung scheine bei der Gesellschaft hinterlegt und dort bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist beläßt. Fordert der Aktionär die hinterlegten Urkunden vor— zeitig zurück, so verliert der von ihm er— hobene Widerspruch seine Wirkung. Der Widerspruch wind nur wüklam, wenn Inhaber von Attien über RM 80, deren Stücke den zehnten Teil des Gesamt— betiags dieser Aktien erreichen, dem Um— tausch widersprechen. Da notz etwaiger wirksamer Wider⸗ spruchserhebung ein frewilliger Umtausch zulässig ist, ersuchen wir die Einreichei der Akftien, bei der Emreichung zu erklären, daß sie im Falle wirtjsamer Widerspruchs⸗ erhebung dem freiwilligen Umtausch zu⸗ stimmen. Alte Attienurkunden über RM 80, die nicht bis spätestens 30. Juni 1928 bei den vorgenannten Stellen zum Umtausch eingereicht sind werden, sosern nicht gegen deren Umtausch wirksam Widerspruch er— hoben wird, gemäß 5 290 Ab 1 HG. X. für kraftlos erklärt Ebenso werden alte Aktienurkunden über RM 80 ür kraftlos erklärt, welche nicht in einem Beirage ein⸗ geieicht werden, der die Durchführung des Umtausches ermöglicht und nicht zur Ver⸗ wertung zur Verfügung gestellt worden sind. Die an Stelle der für kraftlos er— klärten alten Attienurkunden ausgegebenen neuen Staͤcke werden sür Rechnung der Beteiligten veikauft, und der Erlös wird nach Abzug der Kosten zur Versügung der Beteiligten gebalten werden. Der Umtausch der alten Aktienur kunden erfolgt am Schalter der obengenannten Stellen fostensrei; dagegen wird bei Vor⸗ nahme des Umtausches im Korrespondenz— wege die übliche Provision in Anrechnung gebracht. Hannover, den 11 Januar 1928. Hannoversche Waggonfabrik Aktien gesellschaft (Sawa). Der Vorstand. Schöttler.

871465 Jahresbilanz per 30 September 1927.

S6 60895 Charlottenburg, im De sember 1927.

Großhandels. Akttiengesellschant für Getreide und

Mühlensabrikate. Der Aufsichtsrat. Leopo! d Bad Vorsitzender. Der Vorstand. Rosenthal. Bock. Neu. Kamin!ki.

Dle Dividende in Höhe von 10 9 ab⸗ züglich Kapitalertragsteuer ist ab 16. Ja⸗ nug l.

bei der Darmstädter und Nationalbank

Aktiva. RBrauerei⸗- u. JInventarkto. 166 211 Wirtschaften konto 131 895 Aufꝛenstände . 188 209 88 Kasse⸗ und Postscheckkonto 5 61547 Vorräte 3414172 525 313195

Pa ssiva. Aktienkapital konto .... 216 000 Reservesondskonto .... 21 600 Kreditorenk onto J 245 071168 Rechnungsüberschuß . 4 6571317 2h 343 05

Bad Salzungen, den 10 Derember 927. Vereinsbrauerei Salzungen

arenen bis spätestens 30. Juni Eilenburger Kattun⸗Manufaktut

8 142

AUttien⸗Gesellschast. 2. Bekanntmachung. Unter Bezugnahme aum unsere Bekannt— machung im Deutichen Reichsanzeiger Nr. 293 vom 14. Dezember 1927 fordern wir nochmals unsere Aftionäre sowie die Inhaber unserer Anteilscheine auß, ihre Stammakuen über je RM 60 und RM 250 sowie ihre Vorzugsaktien über je RM 50 mit laufenden Gewinnanteil⸗ schemen ff. nebst Talons bzw. ihre Anteil⸗ scheine bis zum 30. April 1928 mit doppeltem, zahlenmäßig geordnetem Nummernverzeichnis zum Umtauich in Stücke über RM 100 bzw RM H00 während der üblichen Geschättestunden in Berlin bei Herrn S. Bleichröder, in Halle a. S. bei Hern Reinhold Steckner zur Veimeionng der einzureichen. Wegen des Rechts der Inhaber unserer Siammaftien über RM 60, gegen den Umtausch Widerspruch einzulegen, ver— weisen wir besondere auf die näberen Be⸗ stimmungen in der obigen Bekanntmachung im Deutschen Reichsanzeiger vom 14. De⸗ zember 1927. . Eilenburg, den 14. Januar 1928 Eilenburger Kattun⸗Manufaktur⸗ Altien⸗Gefellschaft. Russina.

Kraftloserklärung

875391

Laupheimer Werkzeugfabrik

vorm. Jos. Steiner & Söhne, Laupheim. Bezugsangebot auf nom. RM iö5h oh neue Aktien.

In der Geneialversammlung unserer Gesellichatt vom 22. Dezember 1927 ist die Erhöhung des von RM 840 900 auf RM 420 006 herabgesetzten Grund kapitals auf RM 600 000 durch Ausgabe von Stück 1800 auf den Inhaber lautenden neuen Stammaktien über je Rn 100 mit Gewinnberechtigung ab 1. Januar 1928 beschlossen worden. Die neuen Aktien sind von einem aus Großaktionäre bestehenden Konsortium mit der Ver— pflichtung übernemmen worden einen Teil- betrag von RM 150000 den Inhabern ker alten Aktien unserer Gesellschaft in der nachstehenden Weise zum Bezug an⸗ zubieten.

Nachdem die Durchführung der Kapital erböhung in das Handelsregister eingetragen worden ist, jordern wir im Austiag des Uebernahmefonsortiums unsere Aktionäre auf, ihr Bezugsrecht unter folgenden Be— dingungen auszuüben: 1. Das Bezugsrecht ist bei Vermeidung

des Ausschlusses bis zum 4. Februar

1928 einschließlich bei der

Württembergischen Vereinsbank

Finale der Deutschen Bank,

Stuttgart, während der üblichen

Geichästsstunden auszuüben. 2. Bei Anmeldung des Bezugsrechts sind

die alten Aktien nach der Nummern⸗

folge geordnet mu einem Anmelde schein wofür die bei der Bezugestelle erhältlichen Formulare zu verwenden sind einzureichen. Der Be ug der neuen Aktien erfolgt provisionsfrei, sosern die alten Aftien an den Schaltern der Rezugsstellen eingereicht werden; andernfalls wird die übliche Bezugs— provision berechnet. 3. Auf je vier alte, noch nicht aut Grund des Zusammenlegungebejchlusses der

Geneialversammlung vom 22. De⸗

zemben 1927 abgestempelte Attien über

se nom. RM 149 kann eine neue

Akftie über nom. RM 100 zum Kurs

pan 10300 hezogen werden. Der

Bezugepreis ist bei der Anmeldung

zu bezahlen. 4. Die Aftien, für die das Bezugsrecht

geltend gemacht worden ist werden entlpiechend abgestempelt und aledann

zurückgegeben. Die Einzahlungen werden auf dem dem Anmelde formular anhaftenden Quittungs—⸗

abschnitt bescheinigt. . 5h. Soweit der Bezug durch Vermittlung von Banten und Bankiers eriolgt

gelellschast sind,

ist die Bezugsstelle berechtigt, nicht verpflichtet Laupheim im Januar 1928. Laupheimer Werkzeugfabrik vorm. Jos. Steiner & Söhne.

Sigmund Meer.

Kommanditgesellschaft auf Aktien, Beilin, . bei der Hardy C Co. G. m. b. H., Bellin, zahlbar.

Aktien⸗ gelellichast.

E. Glanz.

die Mitglieder der Stuttgarter Kassen⸗ Verein und Effettengirobank Attien⸗ werden diesen die jungen Attien auf Wunich bei dieser Effektengirobank auf Jungischeinkonto mit der Maßgabe gutgeschrieben, daß 187174) nach Erscheinen der Stücke die end gültige Gutschrift auf Effetteniro—

konto ersolgt. Soweit die bezogenen Attien den beziehenden Aktionären Berinst. RM I nicht bei der genannten Effeftengtio⸗Unfosten . 614 bank gutgebracht sind erolgt die Aus. Rückstaͤndige Hypothekenzinsen 6 CM. -= händigung der neuen Aftienurkunden 77 2 baldmöglichst nach deren Fertigstellung . gegen Rückgabe der erteilten, nicht Gewinn.

übertragbaren Quittungen bei der Uebertrag auf Bilanzkonto. tz 64 Bezugsstelle. Zur Prüfung der Legi den =

timation des Vorzeigers der Quittungen aber Berlin Charlottenburg, den 31. De⸗

87540)

Laupheimer Werkzeugfabrik

vorm. Jom Sieiner C Söhne, Laupheim.

In der am 227 Dezember 1927 statt⸗

gefundenen Generalversammlung der Aktio⸗

näre unserer Gesellschaft ist u. a. folgendes

beschlossen worden.

Das Grundkapital der Gesellschau wird von RM 840 009 um emen Benag von RM 420 000 auf RM 429 000 herab⸗ gesetzt. Die Ausfübrung des Beichlusses erfolgt im Wege der Verminderung der Zabl der Attien, und zwar in der Wene, daß zwei Aktien im Nennwert von je lIa40 in eine Aftie über RM 140 zusammengelegt werden.

Nachdem der Zusammenlegungsbeschluß im Handelsregister eingetragen worden ist, sordern wir unsere Üktionäre auf, ihre Attienurkunden nebst laufenden Gewinn anteilicheinen und Ernenerungsbogen bender

Württembergischen KBereinsbank Filiale der Deutschen Bank in Stuttgart

während der üblichen Geschästsstunden

nach Maßgabe nachstehender Bedingungen

einzureichen:

1. Die Einreichung der Stücke hat nebst einem der Nummernsolge nach geord⸗ neten Verzeichnis, wosür die bei der Eimeichungsstelle erhältlichen Formu⸗ lare zu verwenden sind, bis zum 20. April 1928 einschneßlich gegen Quittung zur Zusammenlegung im Verhältnis von ?:! zu erfolgen.

Von je auf dieje Weise eingereichten zwei Aktien im Nennwert von je RM 140 wird je eine Aktie zurück behalten und vernichtet, sowie ie eine Aktienurkunde nebst Gewmnanteil⸗ scheinen und Erneuerungebegen mit einem Aufdruck „Gültig geblieben ge—⸗ mäß Beschluß der Generalversamm⸗ lung vom 22. Dezember 1927“ gegen Rückgabe der Quittung von der Ein⸗ reichungeftelle mit tunlichster Be⸗ schleunigung zurückgegeben.

2. Wenn von Aftionären eingereichte Attien zur Durchführung der Zu⸗ sammenlegung nicht ausreichen der Gesellschaft aber zur Verwertung ür Rechnung der Beteiligten zur Ver—⸗ fügung gestellt werden, so wird von je zwei Aftien im Nennwert von ie RM 140 eine Attie vernichtet, wah⸗ rend die andere durch den oben⸗ erwähnten Aufdruck für gültig geblieben erklärt wird Die ür gültig ge— blieben erklärte Aftie wid zum Börsenpreis oder in Ermangelung eines solchen durch öffentliche Ver= steigerung vertaust. Der Erlös wird den Beteiligten zur Verfügung ge⸗ stellt.

3. Aftien, die bis zum 20. April 1928 nicht eingereicht werden, jowie ein⸗ gereichte Aftien, welche die zum Erla durch neue Aktien erforderliche Zah nicht erreichen und der Gesellschast nicht zur Verwertung znr Verfügung gestelll werden, werden jär kraftlos erklärt. An Stelle von zwei für krastsos erklärten Aktien über je RM lI40 wird eine neue Aftie im Nennwert von RM 1490 ausgegeben. Diese neuen Attien werden für Rech⸗ nung der Beieiligten durch die Gesell⸗ schaft zum Bötsenpreis und in Er— mangelung emes solchen durch öffent⸗ liche Veisteigerung verkaust. Der Erlös wird den Beteiligten nach

Verhältnis ihres Aktienbesitzes zur Verfügung gestellt. .

4. Erfolgt die Einreichung der Aktien zum ümtausch am Schalter der Ein= reichungsstelle, so wud keine Pro pision berechnet; anderenfalls wird die übliche Umtauschpropision in An rechnung gebracht.

Laupheim, den 12. Januar 1923. Laupheimer Werkzeugfabrik vorm. Jos Steiner Söhne. Der Vorstand. Anton Frve.

87352 Chemische Fabrik Grimma in Liau. A ktiengesellscha ft. Hiermit laden wir die Afnionäre unserer Gesellschaft zur Entgegennahme der Schluß⸗ bilanz zur Generaweriammlung am zI. Januar 1928, nachm. 2 Ühr, im Ratskeller zu Grimma em. Tagesordnung 1. Vorlegung des Berichts des Liqut- dators sowie der Schlußbilanz mit Gewinn⸗ und Verlustrechnung. 2. Beschlußtassung über Genehmigung der Schlußbilanz. 3. Entlastung des Liquidators und des Aussichts rats 4. Beschlußlassung über ein vorliegendeg Angebot auf Uebernahme der noch vorhandenen Aftwen und Passiven zwecks endgültiger Abfindung der Aktionäre.

Gewinn⸗ und Verlustrechnung per 31 Dezember 1926

zember 1926.

Grundstũcksgeellsch aft Schillerstr. 1 Attiengejellsch ast.

Der Vorstand. Anton Frye.

Der Vorstand. Seifert.

ü r

24

*

Erste Zent ral⸗Handelsregister⸗Beilage

zum Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger

Nr. 12.

Berlin, Sonnabend, den 14. Januar

1928

Der Inhalt dieser Beilage, in welcher die Bekanntmachungen aus 1. dem Handels“, 2. dem Güterrechte“', 3. dem Vereins-, 4. dem Genossenschaft . 2 : : . 2. „3. 4. 8⸗, 5. dem Musterregister, 6. der Urhederrechtseintragsrolle sowie 7. über Konkurse, Geschäftsaufsicht und Ver fer. . ! gleiche zur Abwendung des FKonkurses und S. die Tarif und F b Eisenbahnen enthalten sind, erscheint in einem besonderen Blatt unter dem Titel .

Sentral⸗Handelsregister für das Deutsche Reich.

Das Zentral⸗Handelsregister für das Deutsche Reich kann durch alle Postanstalten, in Berlin ür Selbstabholer auch durch die Geschäftsstelle des Neichs⸗ und Staatsanzeigers 8m 48. Wilhelm⸗

raße 383, bezogen werden k *

——

2

Vom „Zentral⸗Handelsregifter für das Deutsche Reich“ werden heute die Nrn. 12A und 126 ausgegeben.

Das Zentral⸗Handelsregister für das Deutsche Reich erscheint in der Regel täglich. pres beträgt vierteljährlich 4,50 Reichsmark. ge r , re r. , . Anzeigenvpreis für den Raum einer 5. gespaltenen Einheitszeile (Petit) 1.05 Reichsmark.

Einzelne Nummern kosten G6. 15 Reichsmark.

be, Befriftete Anzeigen müssen drei Tage vor dem Einrückungstermin bei der Geschäftsftelle eingegangen sein. M

Entfcheidungen des Reichsfinanzhoßfs.

4. Keine Haftung des Erwerbers eines Unternehmens für die von dem Veräußerer als Arbeitgeber geschuldete rückständige Lohnsteuer. Eine Kommanditgesellschaft hat die als Einzelfirma betriebene Maschinenfabrik H. im ganzen er— worben. Gemäß 5 9täz der Reichsabgabenordnung wurde sie vom für rückständige Lohnsteuer in Anspruch genommen.

as Finanzgericht hat auf die Berufung der steuerpflichtigen Kommanditgesellschaft die Haftung verneint, weil nicht habe fest⸗ gestellt werben können, daß der Rechlsvorgängerin der Steuer— flichtigen die gfltieß n der rückständigen Lohnsteuer zugegangen sei, Gegen diese Entscheidung erhob das Finanzant Rechts= beschwerde und führte aus, eine ö. Festsetzung der durch den Arbeitgeber im Wege der Se bstbesteuerung zu entrichtenden Lohnsteuer sei für die Anwendbarkeit des S 96 der Reichsabgaben⸗ ordnung nicht erforderlich

Die J ist nicht begründet. Bedenken gegen die Anwendung des 5 96 der Reichsabgabenordnun a rückständige Lohnsteuern könnten sich schon daraus ergeben, gal eim Steuer- i e vom Arbeitslohne der Arbeitgeber nicht Steuer⸗— . uldner, sondern nur Haftender ist; Steuerschuldner ist

r Arbeitnehmer, für dessen Rechnung der Arheitgeber die Steuer einzubehalten und abzuführen hat. Aber selbst wenn man auf Grund des 5 79 Abs. 2 der Reichsabgabenordnung, wonach die Vorschriften für die Steuerpflichtigen sinngemäß für die⸗ jenigen gelten, die nach den Steuergesetzen neben den Steuer- pflichtigen oder an deren Stelle persönlich für die Steuer haften, annehmen wollte, daß der Ausdruck Steuerpflicht im 8 96 der Reichsabgabenordnung auch die Haftung für Steuerschulden umfaßt, kann eine Inanspruchnahme des Erwerbers eines Unter= nehmens für rückständige Lohnsteuern des Veräußeres nach § 96 der Reichsabgabenordnung nicht erfolgen. Die Haftung nach 5 96

tzt vorgus, daß sich die Steuerpflicht auf den Betrieb eines Internehmens gründet. Hierzu hat der Reichsfinanzhof in einer früheren Entscheidung ausgeführt: „Dieser Voraussetzung ist nicht schon dann genügt, wenn der steuerpflichtige Vorgang an den Betrieb des Unternehmens anknüpft oder in innerer Beziehung . Unternehmen steht oder der Verwirklichung des Zweckes des Unternehmens dient, sondern nur dann, wenn die Steuerpflicht durch bestimmte, in den einzelnen Steuergesetzen selbst be= , Tatbestände an den Betrieb eines ÜUnternehmens ge— nüpft ist, so z. B.,, wenn die Steuerpflicht nach dem für ste ge— setzlich georderten Tarbestande nur bei dem Inhaber des Unter nehmens , , ,, Betriebshandlungen entstehen kann, oder mit anderen rten, wenn zur Verwirklichung des , d, en, an den das Gesetz die Steuer knüpft (5 31 der Reichsabgaben⸗ ordnung), ein im Gesetze selbst bezeichnetes Unternehmen betrieben wird und in diesem Betriebe bestinmte Handlungen vorgenommen werden, die im bezeichnet sind und die Steuerschuld entstehen KJ ei einem derartigen Tatbestande läßt sich sagen, daß ie Steuerpflicht sich auf den Berrieb des Unter- nehmens gründet? Der Reichsfingnzhof hält diese Aus. lit , aufrecht. Danach liegen die Voraussetzungen des § 96

1 Reichsabgabenordnung bezüglich der Lohnsteuer nicht vor, da das Gesetz die Verpflichtung des Arbeitgeberz zur Einbehaltung und . der Lohnsteuerbeträge lediglich an die Tatsache der Entlohnung eines Arbeitnehmers knüpft, ein Tatbestand, dessen Verwirklichung von dem Bestehen eines Unternehmens unabhängig ist. Dieses Ergebnis ist auch im Hinblick auf die nach 5 4 der steichsabgabenordnung gebotene Berücksichtigung der wirtschaft— sichen Bedeutung des z 95 der Reichsabgabenordnung gerecht⸗ fertigt. Diese Vorschrift will verhindern. daß der Eingang von Steuern, die ihrem Wesen nach mit dem Betrieb eines Ünter—⸗ nehmens verbunden sind und daher gewissermaßen auf dem Unter⸗ nehmen lasten, durch dessen Veräußerung im ganzen gefährdet wird. Sie trägt aber auch den berechtigten Interessen des Er⸗ werbers Rechnung, indem sie die 6 , nur auf die vorstehend kennzeichneten Steuern und auch für dlese nur insoweit, als es ch um laufende oder festgesetzte Steuern handelt, erstreckt. Die ohnsteuer belastet nicht das Unternehmen, da sie vom Arbeit⸗ nehmer zu trggen ist: durch die Bestimmungen über den Steuer⸗ abzug vom Arbeitslohn ist dem Arbeitgeber lediglich die Ver⸗ , . ur Einbehaltung und Abführung der Steuerabzugs⸗ eträge auferlegt Nun könnte man allerdings für den Fall, daß der Arbeitgeber Lohnsteuerbeträge einbehalten und im Unter⸗ nehmen verwendet hat, davon sprechen, daß nunmehr das Unter— nehmen mit der Verpflichtung zur Abführung der einbehaltenen Lohnsteuern belastet ist, und unter diesem Gesichtspunkt ließe sich auch eine Haftung des Erwerbers des Unternehmens rechtfertigen. Es ist aber zu bedenken, daß der Arbeitgeber 3 die Lohnsteuer auch dann haftet. wenn er den Steuerabzug nicht vorgenommen.

tecken die entsprechenden Beträge nicht im Unternehmen, eine

ftung des Erwerbers wäre wirtschaftlich nicht begründet. Würde der Erwerber trotzdem in Anspruch genommen, so könnte er sich war bei den einzelnen Arbeitnehmern 4 halten, die Durch⸗ ührung seiner Regreßansprüche kann ihm aber mit Rücksicht auf die damit verbundenen Schwierigkeiten unter Umständen kennt er die einzelnen Arbeitnehmer gar nicht nicht wohl zugemutet werden. Ebenso dürfte aber auch eine Begrenzung der des Erwerbers auf diejenigen rückständigen Lohnsteuern, die vom y einbehalten und nicht abgeführt wurden, nicht an⸗ er ä sein, da auch hier der Erwerber weder eine klare Ueber⸗ icht über die Steuern 4 die er haftet, autß noch sich diese

. den . voll ausbezahlt hat. In diesem Falle

Uebersicht ohne nmniftãndli e Nachprüfung ver chaffen könnte. Die Rechtsbeschwerde mußte daher als unbegründet zurückgewiesen werden (Urteil vom 16. November 127. VI A . 5. Zur Frage der Erwerbsunfühigkeit eines Landwirts im Sinne des BVermögenstenergesetzes (8 8 Abs. 2 Nr. 2b des Vermögensteuergesetzes) . Beschwerde führer, der im Kriege den rechten Arm verloren hat und hierdurch zu 70 vH erwerbs⸗ unfähig geworden ist, verlangt Vermögensteuerfreiheit auf Grund des 5 8 Abs. 2 Nr. 2b des Vermögensteuergesetzes vom 109. August 1925 mit der hen,, daß nach der auf Grund des § 4 der Reichsabgabenordnung gebotenen Auslegung der genannten Vor⸗ , Landwirt, ,, rechten Arm verloren hat, den über 60 Jahre alten Pflichtigen gleichzustellen sei. Diese letzteren habe der Gesetzgeber ebenso wie Erwerbsunfähige behandeln wollen, weil es eine Härte sei, von ihnen nach Erreichung von 60 Fahren eine Erwerbstätigkeit zu verlangen. Der gleiche gesetzgeberische Grund w für den schwerkriegsbeschädigten Beschwerde⸗ führer zu. Weiterhin sel Beschwerdeführer auch als erwerbsunfähig anzusehen Er lasse die r,, durch Familienangehörige betreiben und beziehe eine Kriegsbeschädigtenrente. In beiden 666 liege kein eigener Erwerb vor. Bei Einstellung von fremden rbeitskräften würde sich die normale Lebenshaltung um 50 vo mindern; eine Erxwerbsbeschränkung mit solchen . sei aber einer Erwerbsunfähigkeit gleichzuachten.

Die Rechtsbeschwerde ist begründet. Der Vorhehörde ist zwar darin beizutreten, daß ein erwerbsbeschränkter Pftichtiger nicht ohne weiteres einem über 60 Jahre alten Pflichtigen gleichzustellen ) Denn nach feststehender Rechtsprechung des Reichsfinanzhofs ist es bei dem klar aus dem Gesetz erkennbaren Tatbestande nicht angängig, auf einen Tatbestand, der eine Steuerpflicht zur Folge hat, elne ß , auszudehnen, weil es etwa weckmäßig, folgerichtig und billig wäre. Der vom Beschwerde⸗ ührer angeführte 5 4 der Reichsab9gabenordnung stellt ins⸗ esondere den Richter nicht über das Gesetz und ermächtigt ihn nicht, ein seinem Billigkeitsempfinden entsprechendes Gejetz auf⸗ zustellen Nach Lage der Verhältnisse ist aber Beschwerdeführer als erwerbsunfähig anzusehen. Die Frage der Erwer e el, . von Fall zu Fan, und zwar je nach der von dem Pflichtigen nach seiner Vorbildung und seiner sozialen Stellung ausgeübten Erwerbstätigkeit beurteilt werden. In dieser Hinsicht wird vor allem ein Unterschied f machen sein zwischen , die im wesentlichen den zu ihrem und ihrer Familie Unterhalt not- wendigen Erwerb durch 2 Tätigkeit erzielen, und solchen Pflichkigen. die 3 geistig tätig 2 So wird bei einem Landwirt, dessen körperliche Mitarbeit im landwirtschaft⸗ lichen Betrieb im Hinblick auf den Umfang des , lichen Besitzes üblich und geboten erscheint, der Verlust des rechten Armes eine sehr erhebliche Minderung der Erwerbsfähigkeit zur . haben, während dies bei einem Pflichtigen mit rein geistiger ätigkeit nicht der Fall zu sein braucht. Im vorliegenden Falle würde sich, wenn dem Beschwerdeführer nicht zufällig Familien⸗ angehörige zur Aufrechterhaltung des landwirtschaftlichen Be⸗ triebs zur Verfügung ständen, er vielmehr fremde Arbeitskräfte einstellen müßte, wohl ergeben, daß er nicht mehr imstande wäre, die für seinen und seiner Familie Unterhalt erforderlichen Ein künfte zu erzielen. Im vorliegenden Falle wird daher an⸗ üerkennen sein, daß in der Person des Beschwerveführers die

oraussetzung der Erwerbsunfähigkeit oder wenigstens einer nicht bloß vorübergehenden . den Lebensunterhalt 536 eigenen Erwerb zu bestreiten, im Sinne des 5 8 Abs. 2 Nr des Vermögensteuergesetzes 1695 vorliegt. Die Vorentscheidung war daher wegen unrichtiger Auslegung des Rechtsbegriffs Erwerbsunfähigkeit oder Erwerbsbehinderung“ aufzuheben und Beschwerdeführer, bei dem im übrigen die Erfordernisse für eine Vermögensteuerbefreiung gemäß 5 8 Abs 2 Nr. 2 des Vermögen⸗ steuesgesetzes vorliegen, von der Vermögensteuer freizustellen. (Urteil vom 16 November 1927. VI A 494/27.)

t.z. Zur gemeinsanen Veranlagung der Ehegatten zur Einkommenstener. Der Ehemann der Heer d ,,. hütte für 1925 eine Steuererklärung abgegeben, in der er sein Ein⸗ kommen auf 3618 M bezifferte und angab, daß seine Ehefrau kein Ginkommen y, . Das Finanzamt nahm die Ver⸗ anlagung auf Grund der Steuererklärung vor. Der Veranlagungs⸗ eren, war an Herrn und Frau N. gerichtet. Die Beschwerde⸗ führerin wendet ich wie in den Vorinstanzen dagegen, daß der Steuerbescheid auch gegen sie gerichtet morden .

Die Rechtsbeschwerde ist nicht begründet. ach § g5 Abf. 2 der Reichs abgabenordnung haften 6 die zusammen zu einer Steuer veranlagt werden, als Gesamtschuldner. Nach 9 *. des Einkommensteuergesezes war dem Einkommen des Ehe⸗ manns der Beschwerdeführerin das Einkommen der Beschwerde⸗ führerin J nen, und waren sie insoweit zusammen zu . Aus § 22 44 2 a. a. O, wonach die Haftung eines Ehegatten nach 5 9Lõ Abs. 2 nicht dadurch ausgeschloßsen wird daß er Einkommen im Steuerabschnitt nicht bezogen 66 folgt, daß das Finanzamt berechtigt war die Beschwerdeführerin und ihren Ehemann zusammen zu veranlagen, trotzdem die Beschwerde⸗ führern kein Einkommen gehabt hatte. Weiter folgt aus 5 W Abs. 2, 6. die Beschwerdesührerin, trotzdem sie kein Einkommen hatte, für die auf ihren Mann als Steuerschuldner im Sinne von 5619 Abs. 1 der Reichsabgabenordnung festzusetzende Einkommen steuer als Gesamtschuldnerin (6 79 Ab . 2X haftet. Dann konnte aber die Beschwerdeführerin wegen dieser Steuer in Anspruch ge⸗ nommen werden, und es widerspricht daher nicht dem Gesetze, wenn der Steuerbescheid auch gegen sie gerichtet war Es kann dabei dahingestellt bleiben ob es in Fällen, wie dem vorliegenden, nicht mn, ist, in dem Steuerbescheid in irgendeiner Form anf ie, geschilderte Rechtslage hinzuweisen; unerörtert kann auch bleiben, wie die Zustellung eines an beide Ehegatten gerichteten Steuerbescheids zu bewirken ist und ob und wann in solchen Fällen anzunehmen ist. daß die ordnungsmäßige Zustellung eines Leistungsgebots auch an die Ehefrau vorltegt. Für den vor- liegenden Fall genügt die Feststellung, daß der Steuerbescheid au an die , , gerichtet war, daß sie daher gemä 5. 225 der Reichsabgabenordnung befugt war, gegen den Bescheid die Rechtsmittel, die gegen Steuerbescheide gegeben sind, ein⸗ zulegen, daß die Rechtsbeschwerde daher lafff aber aus den angeführten Gründen nicht begründet war. (Urteil vom 18. No- vember 1927. VI A 498127.)

7. Zur Inanspruchnahme der Ehefrau für die Einkommen⸗ steuer. Der Ehemann der Beschwerdeführerin hatte die Ein- kommensteuerabschlußzahlung 1925 mit 40 M und die Einkommen steuervorauszahlung für das zweite Vierteljahr 1926 mit 15 M nicht bezahlt. Nachdem hei ihm dir Psändung fruchtlos versuch worden war, wurde die Beschwerdeführerin vom Finanzamt auf⸗ gefordert, die gnannten Beträge zu zahlen. Sie legte Beschwerde“ ein, die bas Finanzamt als Einspruch behandelte und zurückwies. Das Finanzgericht hat den Einspruchsbescheid, insoweit er die Vorauszahlungen betraf, ersatzlos aufgehoben, im übrigen die Berufung zurückgewiesen.

die Beschwerdeführerin

In der Rechtsbeschwerde bestreitet h Haftung für die Cinkommensteuer ihres Ehemanns. Die

eschwerdeführerin hat eigenen Grundbesttz und lebt mit ihrem Ehemann nach amtlicher Auskunft des Amtsgerichts in Gütertrennung. Ihre Mieteinnahmen sind gemäß 5 22 des Einkommensteuergesetzes dem Einkommen des hinzu · gerechnet worden; insoweit sind die Ehegatten zusammen ver⸗ anlagt worden, und die Beschwerdeführerin hafnei für die Ein- kommensteuer ihres Ehemanns gemäß § 95 Abs 2 der Reichs⸗

abgabenordnun Daß der Steuerbescheid lediglich dem Ehe⸗ manne zugestellt worden ist und daß die Beschwerdeführerin, wie

lie in der echtebeschwerde sagt, auf die Steuererklärung und die Festsetzu nn der Steuer keinen Einfluß gehabt y. ändert an der Haftung nichts. Ihr Rechtsschutz ist damit gesichert, daß sie gegen ihre Heranziehung gemäß § 99 der i,, . die d,, geltend machen kann, die ihrem Ehemanne zu- standen. Es stand 1 also gen die Aufforderung, die Abschluß⸗ zahlung 1925 zu leisten, der Einspruch, gegen die Aufforderun auf Leistung der Vorauszahlungen die erde zu (6 101 Abs. der n , , , und die Vorinstanz hat daher mit Recht die Einspruchsents ing, insoweit sie die Voraus auszahlungen betraf, ersatzlos aufgehoben,. Da die Beschwerde⸗

hrerin nur ihre Haftung bestreitet, nicht aber die Höhe der Abschlußzahlung angreift und auch nicht ersichtlich ist, daß die Steuer nicht dem tatsächlichen Einkommen entspricht, mußte die Rechtsbeschwerde zurückgewiesen werden. (Urteil vom 18. No⸗ vember 1927. VI A G74.)

1. Handelsregifter.

getragen am 9. Januar 1908: erteilt. Bei der Kommanditgesellschaft Bei der

„Grüneberg Cie.“ in Aachen: „Meners

Die Prokura des Carl Mille ist erloschen. münster: Der

Co.“ in Aachen: Der Tuchfabrikant in Bůsbach.

ö. Herzberg zu Aachen ist in das geschieden. Heschäft als persönlich haftender Ge⸗

ellschafter eingetreten gründete offene Handelsgesellschaft . Acherm.

am 1. Fanuar 1928 begonnen und

die bisherige Firma fort Die Prokura Lendersche

ehran sta des Franz Buͤndgens ist erloschen.

Handelsgeschäft ist mit Aktiven und! Le

assiven auf den Kaufmann Siegmund in Aachen übergegangen, der in Sasbach zum Geschästsführer bestellt. Im es unter unveränderter Firma fortführt. 86827 Der Ehefrau Hans Siegmund. Christel In das Handelsregister wurde ein- geb Kamps, in Aachen ist Einzelprokura

Adorf, Vogt. J n nn,, kuf Blatt 55 des gag ,

Kaufmann

i d i „Eri Meyers, früher in Cornelimünst t ) Bei der Firma „Erich Stehr f * ee n, eh ö fend, ist heute eingetragen worden:

Amtsgericht, Abt. 5, Aachen. Die hierdurch w

rt , . . O.⸗3. 13, t Sasbach, Ge⸗ j

sellschaft mit beschränkter Haftung, ,,

Bei der Firma „Theodor Kamps Sasbach bei Achern: Die Vertretungs— den 9

Aachener Gelwerk“ in Aachen: Das eh enn des Wendelin Fritz, .

rer in Sasbach, ist beendet.

Hans Stelle ist Direktor Dr.

Achern, 10. 1. 1928. Bad. Amtsgericht.

löschen

86829

n,. die Firma Robert Lots Sohlleder⸗

Gerberei und Lederhandlung in Adorf

r Lohgerber und Lederhändler Robert Lots ist infolge Ablebens ausgeschieden.

ridolin Amann Altenburg, Ehür. andelsregister i heute das Er⸗ Fürthen. er Firma „Ceylon“ 1 ie Gesellschaft u Kaffee⸗Surrogat⸗Fabrik Henschel 8 iges begonnen. ur Vertretung der Co. in Altenburg (A Nr. 448) ein⸗ Gesellschaft ist getragen worden. Altenburg, den 6. Thüringisches Amtsgericht. Amtsgerichi.

Altenkirchen, Westerwald. In unser Dandel

86830 2. Kaufmann Gustav Fenstermacher in Offene Handelsgesellschaft. hat am 1. Januar

eder Gesellschafter allein ermächtigt. n del

Januar 1928. Altenkirchen, den 7. Januar 1928.

S6831 Altona, Elbe. 86832 Nr. 1. Eintragungen ins Handelsregister.

sregister A ist heute 3. Januar 1928:

Anna Emilie verw. Lots eb unter Nr. 147 folgendes eingetragen A 10. v. Jaminet & Mener, ö. Pfretzschner, in Adorf ist in das worden: Altona: Dem Kaufmann. Gustav 8h528! Handelsgeschäft eingetreten. Sie ist zur Becker und Fenstermacher. Groß Pieper, Altona, ist Einzelprokura

aden⸗

Amtsgericht Adorf i. V., etu! nuar 1928.

eistlicher n dessen

*.

4

Vertretung mit einem zweiten Gesell⸗ . ie,, . Schoko⸗ erteilt.

Lebensmitteln auf eigene Rechnung und Dttensen: Den Kaufleuten Ferdinand in Vertretung in Fürthen. aftende Gesellschafter: ulius Becker in Hamm a. d. Sieg, 1 Hamburg, ist

diversen A 1514. Franz Kasten, Altona⸗

Hermann Soltau, Ahlgrim samtprokura ertei

Persönlich Glimm, Altona, 1. Kaufmann Altona, und ö

d 77 7