Bekleidung, Ausrüstung, Unterbringung und Ausbildung bewilligt werden. Dann sind die weitaus meisten sächlichen Kosten zwangs⸗ läufig. Dann muß man konsequent sem und kann nicht einen Abstrich von 10 Prozent ben allen sächlichen Kosten verlangen.
In der Summe von S983 Millionen sind ferner die Ausgaben für Wasserstraßen und Luftfahrt, die allgemeinen Vewilligungen für das Auswärtige Amt, auf dem Gebiete der Kulturpolitik, für landwirtschaftliche Produktionsförderung usw. enthalten. Der eigentliche Verwaltungsaufwand des Reichs ist mithin zum Ver— gleich zum Gesamtetat sehr gering. Er ist das Ergebnis sehr eingehender Beratungen und ist so sparsam aufgestellt, wie ich es ohne Gefährdung der Dienstgeschäfte irgend verantworten kann
Wenn es gelungen ist, das Gesetz des steigenden Ausgabe⸗— bedarfs, das in den Etats aller Länder und zu allen Zeiten in Erscheinung getreten ist, für den Etat 1928 an allen Stellen, an denen mir die Hände nicht gebunden waren, außer Kraft zu setzen, so darf ich das als einen gewissen Erfolg buchen. Im Rahmen der gegenwärtigen verfassungs⸗ und verwaltungsrechtlichen Organisation läßt sich nach meiner festen Ueberzeugung kaum mehr erreichen. Aber freilich ist damit den dringlichen Erforder- nissen der Wirtschaft nicht Genüge getan. In der Lage, in der sich Deutschland befindet, muß das Gesetz des steigenden Ausgabe- bedarfs für die gesamte öffentliche Hand seine Wirksamkeit ver⸗— lieren. An seine Stelle muß in Deutschland das eherne Notgesetz ds fallenden Ausgabebedarfs treten. Das Steigen der Reparationslasten zum Höchstbetrag verlangt eine Verminderung der sonst bestehenden innerdeutschen Gesamtlasten, soll unsere deutsche Wirtschaft diese schwere Last tragen können.
Unter den von mir als zwangläufig bezeichneten Ausgaben befindet sich auch der gegen das Vorjahr um 396 Millionen erhöhte Posten für Reparationszahlungen im Betrage von 1227 Millionen, wozu noch die Verzinsung und Tilgung der deutschen Industrieschuldverschreibungen mit 800 Millionen und der Reichs— bahnschuldverschreibungen mit 660 Millionen kommen.
Enger als je zuvor ist unsere Haushaltsführung, deren wesentliche Entwickelungslinien ich mir gestattet habe Ihnen auf— zuzeigen, mit unseren Reparationsverpflichtungen und den daran anknüpfenden Zukunftsfragen verbunden. In diesem Jahre endet, wie schon ausgeführt, die Uebergangszeit, die der Sachver— ständigenplan für das Erstarken der deutschen Wirtschaft vorsah. Das erste Normaljahr beginnt, in dem die deutsche Gesamtwirt— schaft — noch im Wiederaufbau begriffen — den vollen Betrag von 2,55 Milliarden aufbringen soll. Wenn die Uebergangszeit des Sachverständigenplanes abgelaufen ist, wird man die Wirkung der bestehenden Regelung abschließend übersehen können und ihre Ergebnisse feststellen müssen.
Wie Deutschland zu der Notwendigkeit steht, das Seine zu tun, um den Verpflichtungen aus dem Sachverständigenplan gerecht zu werden, brauche ich nicht zu wiederholen noch zu be— kräftigen. Die Vorschläge der Reichsregierung für den Haushalt 1928 legen vom Ernst unseres Willens praktisches Zeugnis ab.
Produktivität der Wirtschaft zur Erzielung echter Ueberschüsse und echter Kapitalbildung ist notwendige Grundlage der Auf- rechterhaltung unserer öffentlichen Wirtschaft, der Haushalte nicht nur des Reichs, sondern auch der Länder und Gemeinden. Die Gesamtpolitik des Reichs hat diesem Ziele stets zugestrebt. In eine Zeit schwierigster wirtschaftlicher Allgemeinbedingungen nicht nur im Inlande, sondern auch in der Weltwirtschaft mußten unter den Wegen, de hler zur Verfügung standen, die gesucht werden, die am ehesten den Erfolg versprachen. Meinungsver⸗ schledenheiten über den zu wählenden Weg haben hier und da be— standen. Die langsame, aber stetige Entwicklung großer Teile der Wirtschaft in der letzten Zeit darf uns als Beweis gelten, daß die eingeschlagenen Wege im allgemeinen die richtigen gewesen sind. Welche Anstrengungen wir aber auf diesem Gebiet auch immer machen mögen, der Erfolg hängt nicht zum geringsten davon ab, daß das Ausland auch seinerseits die Wege öffnet, die unserer Ausfuhr bisher noch verschlossen sind. Noch bestehen in weitem Umfange Handelshemmnisse, noch gilt es, der richtigen Erkenntnis, die auch der Generalagent in seinen letzten Berichten sich zu eigen gemacht hat, bei denen zum Durchbruch zu verhelfen, die Gläubiger der Reparationsleistungen sind und, wenn sie diese empfangen wollen, nach zwingenden Wirtschaftsgesetzen schl ie ßlich in irgendeiner Weise Käufer unserer Waren sein müssen.
Auf dem Gebiet der Auslandsanleihen hat die Reichs⸗ regierung ihr praktisches Ziel, nur Anleihen zu begünstigen, die als unaufschiebbar anzusehen sind und unmittelbar produktiven Zwecken zugeführt werden, wiederholt klar ausgesprochen. Aus⸗ landsanleihen für die Wirtschaft waren in der Vergangenheit notwendig; sie werden es auch noch in Zukunft sein. Auslands kredite der öffentlichen Stellen müssen mit größter Sorgfalt im einzelnen Falle geprüft werden. Was in diesem Punkt geschehen ist, um die Beratungsstelle für Auslandskredite in ihren Prüfungsrechten zu stärken und die Erkenntnisgrundlagen ihres Spruches zu sichern, ist bekannt. (Zurufe links.) Die Enquete über den maßgeblichen Anleihebedarf, insbesondere der großen Kommunen, wird es in ihrem Ergebnis erleichtern, den einzelnen Anleiheantrag in den Bahnen der Gesamthelt der wesentlichen Anleihebedürfnisse zu prüfen. (Zuruf von den Kommunisten.) Sie ist soeben erst zum Abschluß gekommen: das Material wird zurzeit noch gesichtet. Es muß versucht werden, das für Deutsch⸗ land so bedeutsame Problem der öffentlichen Kreditfinanzierung in einem Sinne zu lösen, der den wahren Interessen des Reichs entspricht und auch die Erörterungen über dieses Problem praktisch gegenstandslos macht. (Zuruf von den Kommunisten.)
Um weitere Klarheit über die Finanzwirtschaft der Länder und Gemeinden zu gewinnen, wird die Reichsregierung die statistischen Arbeiten so schnell wie möglich fördern und der Oeffentlichkeit zugänglich machen. Sie wird die statistischen Er hebungen ausbauen und so die Grundlage nicht nur für eine ver— tiefte Erkenntnis der Finanzwirtschaft in Ländern und Gemeinden, sondern auch für eine auf dieser Erkenntnis aufbauende Hand—⸗ habung der öffentlichen Finanzen überhaupt schaffen. Dabei ist insbesondere ein fortlaufender Ueberblick über die Einnahme⸗ und Ausgabewirtschaft nicht nur der Länder sondern auch der Ge— meinden beabsichtigt, die ebenso wie beim Reich in kürzeren Zeit⸗ abschnitten als bisher ein klares Bild von dem Stande der öffent— lichen Finanzen vermittelt. Dabei soll in weiterem Ausmaß als bisher die Haushaltsführung auch der kleineren Gemeinden er— faßt werden, die in der Summe ihrer Einnahmen und Ausgaben
(Sehr richtig!)
einen bedeutsamen Faktor der Wirtschaftsbelastung und damit der Gesamtwirtschaft darstellen. Die aus der Statistit zu beant- wortenden Fragen stehen in untrennbarem Zusammenhang mit der Durchführung der Verwaltungsreform, die es gestatten soll, Gliederung und Aufbau der Verwaltung im Reich, in den Ländern und in den Gemeinden wirksam zu vereinfachen. Die Ver waltungsreform, über die ich noch Grundsätzliches zu sagen habe, wird gefordert und getragen von einem einmütigen Willen des gesamten Volles. Wirtschaft, Währung und Finanzen hängen von dem Gelingen der hier gestellten Aufgaben in weitem Um— fange ab. Dieses Bewußtsein wird es hindern, daß der Impuls, von dem die Reformbewegung heute getragen wird, erlahmt. Die Länderkonferenz, die gestern geschlossen worden ist, hat uns auf dem Wege zur sparsamsten Gestaltung des Apparates der öffent⸗ lichen Körperschaften einer auf größten Wirkungsgrad bei knappsten Mitteln Festellten Verwaltung ein gutes Stück vor— wärtsgebracht. In Gemeinschaft mit den Ländern wird die Reichsregierung nicht aufhören, die Fragen praktisch zu fördern und zu erfüllen, was auf diesem Gebiet die Stunde von uns fordert. Wir stehen damit an einem Anfang, der, wenn Sie mit der Reichsregierung in diesen Punkten mitzugehen gewillt sind, nicht ohne Nachfolge bleiben wird.
Wie die Klärung der inneren Finanzfrage ist auch die unserer äußeren Finanzbeziehungen eine Zukunftsfrage erster Ordnung für unser Volk. Der Generalagent hat im Schlußkapital seines letzten Berichtes angedeutet, daß erwogen werden müsse, die deutschen Reparationsverpflichtungen endgültig zu regeln, auf absoluter Basis und ohne Kontrolle von außen. Nach ihm soll aber mit dieser Regelung auch die Aufgabe des Transferschutzes verbunden sein, der im Dawes⸗Plan vorgesehen ist und eine ent— scheidende Voraussetzung für unsere Leistungen und deren Höhe bildet.
Der Sachverständigenplan zeichnet selbst die Notwendigkett vor, eine endgültige Lösung zu suchen, und es heißt nicht ihn ab— ändern, sondern ihn erfüllen, wenn nach hinreichender praktischer Erfahrung die abschließende Regelung gefunden wird. Eine un gelöste Reparationsfrage ist das Grundübel, an dem nicht nur, wenn auch in erster Liagie, das deutsche Volk, sondern auch die andern in die Weltwirtschaft eingeordneten Völker leiden. Der Sachverständigenplan hat zum erstenmal die Reparationen als internationales Wirtschaftsproblem in seiner ganzen Tragweite erfaßt. Er hat die Gemeinsamkeit der Interessen aller Wirt schaftsvölker an weltwirtschaftlicher Ordnung scharf und klar herausgestellt. Auf diesem Wege, der zur Gesundung durch wirt- schaftliche Vernunft führt, die an die Stelle einer die Weltwirt⸗ schaft erschwerenden Ungewißheit Klarheit, an Stelle schwankender Grundlagen Sicherheit setzt, müssen wir fortschreiten; dabei wird die Welt sich der Führung von Männern anvertrauen müssen, deren weltwirtschaftliche Sachkunde und Erfahrung die Ver⸗— meidung von Irrungen gewährleistet. Ein Aufgeben der wirt— schaftlichen Erkenntnisse, auf denen der Sachverständigenplan be— ruht, darf es, das ist wohl die Meinung der ganzen Welt, im Interesse der Völkergemeinschaft nicht mehr geben. Jede Lösung der Reparationsfrage, die sich mit den wirtschaftlichen Gesetzen in Widerspruch setzt, ist zum Mißlingen verurteilt. Die Ueber— zeugung der Sachverständigen, daß auf die Dauer Zahlungen, die ohne Gegenwert aus einer Volkswirtschaft erfolgen, nur aus echten und übertragbaren Ueberschüssen der Wirtschaft stammen können, setzt sich durch. Das Maß der deutschen Verpflichtung wird durch diese Erkenntnis bestimmt. Eine Erfüllung des Sach⸗ verständigenplans wird nur auf dieser Grundlage aufbauen können. Klarheit über diese Voraussetzungen ist das erste Er⸗— fordernis!
Unter den von mir als zwangläufig bezeichneten Ausgaben habe ich weiter die Ausgaben für Sozialversicherung und Er— werbslosenfürsorge aufgeführt. Dazu ein Wort über die Sozial- politik im allgemeinen. Es wird keinerlei Widerspruch hegegnen, wenn ich sage, daß die Sozialpolitik sich auf der Wirtschafts⸗ politik und inerhalb ihres Rahmens aufbauen muß; die eine ohne Rücksichtnahme auf die andere ist undenkbar. Achtunggebietend sind die Leistungen der deutschen Sozialpolitik in den Nachkriegs—⸗ jahren. Das Gesamtaufkommen an Beiträgen und Zuschüssen in der Sozialversicherung hat 1927 den Betrag von 3 Milliarden erreicht gegen annähernd 1,4 Milliarden im Jahre 1913. Der Reichszuschuß ist gegenüber der Vorkriegszeit von 59 Millionen auf 300 Millionen gestiegen. Die monatliche Invalidenrente ist auf durchschnittlich 0 bis 85 Mark gehoben worden gegen den tatsächlichen Gesamtdurchschnitt der Vorkriegszeit mit rund 16 Mark und für die gewerblichen Arbeiter mit 19 bis 20 Mark. Auch bei der Angestellten⸗ und der Knappschaftsversicherung sind die Fortschritte geschaffen worden wie auf dem ausgedehnten Gebiete der öffentlichen Fürsorge. Und doch, wieviel bleibt noch zu tun!
Die Schwächung der Volksgesundheit und der Widerstands— kraft, die Zunahme der Versicherten und der Sozialrentner durch die Wirkungen des Krieges, der Vermögensverlust der Ver- sicherungsträger durch die Inflation erfordern stark erhöhte Auf⸗ wendungen in der sozialen Versicherung wie in der sozialen Fürsorge. Die auch im Sachverständigenplan anerkannte Notwendigkeit, die Lebenshaltung der deutschen Bevölkerung nicht unter den Stand der anderen Nationen sinken zu lassen, verlangt von uns ein Fort⸗ schreiten auf dem Wege. Ein Fortschreiten, das selbstverständlich volle Rücksicht zu nehmen hat auf die wirkliche Tragfähigkeit der deutschen Voltswirtschaft — kein Verantwortungsbewußter kann etwas anderes wollen —, das aber andererseits nicht gehemmt werden dorf durch die verhetzende und verletzende Deklaration, es handele sich bei den Auswirkungen dieser Sozialpolitik im Grunde schließlich nur um überflüssige und unproduktive Ausgaben. Wer die große materielle Not viele unserer Volksgenossen auch nur annähernd kennt — zwar sowohl solcher, die noch im Produktions⸗ prozeß stehen, wie der vielen, die aus ihm ausgestoßen sind und bitterste Not leiden; wer weiß, welches Maß von innerer Ver bitterung sich in den Kreisen dieser Volksgenossen ansammelt, der muß es als eine große und verpflichtende Aufgabe auch des Staates ansehen, im Staatsinteresse hier helfend einzugreifen. (Sehr richtig) Und erst recht in einem Staate, der als sozialer Volks staat die Pflicht hat, nicht nur einzelnen Klassen, sondern dem ganzen Volke menschenwürdige Lebensverhältnisse zu schaffen. Vergessen wir ob all der politischen Fragen und Diskussionen nicht die soziale Frage; sie erst läßt uns die Gegen= wart richtig erkennen!
Soviel zum Etat 1923. Es wäre kurzsichtig, wenn meine Betrach ung sich lediglich auf den Haushalt des eben genannten Jahres beschränken wollte, um so mehr, als das Jahr 1929 bereits seine Schatten vorauswirft. Im Jahre 1929 steigt die Reparationslast um weitere 300 Millionen; die einmaligen Ein« nahmen, die im Jahre 1928 zur Deckung des Haushalts verwendet werden können — also der Rest des „⸗Milliarde⸗Ueberschusses aus 1924 und der Münzgewinn — fallen für 1929 fort. Ob — als Ersatz dafür — eine Erhöhung der laufenden Einnahmen etwa durch eine verstärkte Mobilisierung der Steuerrückstände möglich wäre, hängt neben anderen Erwägungen doch sehr stark von der allgemeinen Wirtschaftslage ab. Die da und dort empfohlene Aenderung der Einziehungstermine für verschiedene indirekte Steuern würde, wenn man ihr entsprechen wollte, auch nur eine einmalige Entlastung bringen. Der Haushalt 1929 wird sich also wahrscheinlich von vornherein verschlechtern. Ob dies etwa dadurch vermieden wird, daß die Einnahmen automatisch steigen — eine Erhöhung der Steuersätze kann natürlich in keiner Weise in Frage kommen —, und ob ein weiterer Teil des Aus falles sich durch starke Ausgabeeinsparung aufbringen läßt, steht heute noch nicht fest. So viel aber ist sicher, daß es wieder starker Anstrengungen bedürfen wird, das Gleichgewicht im Haushalte herzustellen. Dabei wird von besonderer Bedeutung sein, ob es gelingt, durch eine umfassende Umorganisation der Verwaltung des Reichs ins Gewicht fallende Ersparnisse zu erzielen. Diese Lage des Reichs wird zutreffend in dem Bericht dargelegt, den der General- etatsveferent des Reichsrats, Ministerialdirektor Dr. Brecht, bei den Haushaltsberatungen im Reichsrat erstattet hat und der zusammen mit den von ihm aufgestellten interessanten Zahlen übersichten dem Etatsüberblick als Anlage beigefügt ist. Wie berechtigt die Darlegungen Dr. Brechts über die beschränkten Wirkungsmöglichkeiten im Rahmen des jetzigen Rechtszustandes sind, erhellt am besten daraus, daß es — und das scheint mir eine nach mehreren Richtungen hin recht bedeutsame Tatsache — auch dem Reichsrat nicht gelungen ist, für die von ihm im Etat 1928 beschlossenen Ausgabeerhöhungen die Deckung in voller Höhe durch entsprechende Ausgabekürzungen zu erreichen. Der Reichsrat hat sich vielmehr zu einem Teil die Deckung einfach durch Erhöhung des geschätzten Ueberschusses des Jahre 1927 verschafft, ein Ver—⸗ fahren, mit dem ich mich nach dem über die Notwendigkeit der Senkung des Anleihebedarfs Gesagten nicht einverstanden erklären kann. (Sehr richtig! rechts.)
Sie sehen, daß nicht nur die Rücksicht auf die notwendige Entlastung der Wirtschaft, sondern auch die Verhältnisse des Reiches selbst mit unerbitrlichem Zwang dazu führen müussen, in der Frage der großen Reform auf dem Gebiet des Verhältnisses zwischen Reich und Ländern, einer sparsamen Finanzwirtschaft und einer Reform der öffentlichen Verwaltung das Stadium der Ent schließungen und Beratungen alsbald zu verlassen und zur Tat
zu kommen. Die Reichsregierung ist in klarer Erkenntnis der ihr
auf diesem Gebiete obliegenden Pflichten und der Führerrolle, die ihr bei der Lösung dieser Probleme zukommt, denn auch zung Handeln übergegangen. Sie ist davon überzeugt, daß möglichst bald praktische Ergebnisse erzielt werden müssen, soll das deutsche Volk nicht an den Lasten ersticken, die ihm jetzt auferlegt sind. Diesem großen Ziele diente auch die Konferenz der Reichs— regierung mit den Ministerpräsidenten der deutschen Länder, die in den letzten Tagen stattgefunden hat und die getragen war von dem Gedanken, den Kampf durch Verständigung zu ersetzen. Die in der veröffentlichten Entschließung niedergelegten Ergebnisse der Konferenz sind in der Oeffentlichkeit verschiedenartig beurteilt worden. Ich möchte meinen, daß die Ergebnisse, im ganzen ge- sehen, nicht unbefriedigend sind. Die Anerkennung der Notwendig keit einer neuen Regelung des Verhältnisses zwischen Reich und Ländern, die Uebereinstimmung, daß Maßnahmen zur Sicher— stellung sparsamster Finanzgebarung in Reich, Ländern und Ge— meinden getroffen werden müssen und daß die Fragen der Ver⸗ waltungsreform beschleunigt durchzuführen sind, scheinen mir doch Aktivposten zu sein. Es wird wesentlich an den zur Weiter— führung dieser Aufgaben eingesetzten beiden Ausschüssen liegen, daß in der nächsten Zeit sich schon praktische Ergebnisse aus dieser Zusammenarbeit zwischen dem Reich und den Ländern ergeben. Gewiß, über die Frage, ob die Aenderungen des Verhältnisses zwischen Reich und Ländern die unitarischen oder die föderativen Kräfte stärken sollen oder welche Vereinigung beider Kräfte in neuer Form möglich ist, ist eine Uebereinstimmung nicht erzielt worden. Wer hat sie erwartet? Wesentlich scheint mir aber doch zu sein, daß darüber Einstimmigkeit bestand, daß eine starke Reichsgewalt notwendig ist. Daraus ergeben sich ohne weiteres bestimmte Folgerungen. Auch die Ablehnung des mehrfach empfohlenen Gedankens der Einrichtung von Reichsländern scheint mir ein weiterer Schritt auf dem Wege zu einer gesunden organj⸗ schen Gliederung des Reiches zu sein. Sowohl in der Frage der Vereinigung kleinerer Länder mit Nachbarländern wie in der- jenigen bet der Auflösung der bestehenden zahlreichen kleinen Enklaven und Exklaven ist ein Fortschritt erzielt worden. Dies bezügliche Verhandlungen zwischen Sachsen und Thüringen stehen vor dem Abschluß. Die Reichsregierung hat ihrerseits erklärt, daß sie bereit sei, zur Beseitigung finanzieller Notstände von Ländern, die durch die Entwicklung der Verhältnisse eintreten, über die geltende verfassungsmäßige Zuständigkeit hinaus geeignete Ver⸗ waltungsbezirke solcher leistungsschwach gewordener Länder auf das Reich zu übernehmen. Daß dabei beispielsweise auch an die Justizverwaltung gedacht wird, sei nur erwähnt. Die Reichs regierung hat ferner ihre guten Dienste zur Herbeiführung von Vereinbarungen über das Aufgehen kleinerer Länder in Nachbar⸗ länder sowie für die Auflösung von Enklaven und Exklaven zur
(Fortsetzung in der Ersten Beilage.)
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Inhalt des amtlichen Teiles: Deutsches Reich.
Verordnung über die Aufbringungssätze für 1926 bis 1928.
Betrieb der Zucker- Stärtezucker⸗ und Rübensaftfabriken im Dezember 1927.
Versteuerte und steuerfreie Zuckermengen im Dezember 1927.
Verarheitung von Zuckerrüben auf Zucker im Dezember 1927.
Bet mutmachung, betreffend das Preisausschreiben des Reichs kohlenrates für einen Kohlenstaubmengenmesser.
Preußen.
Ernennungen und sonstige Personalveränderungen. Betanntmachung der nach Vorschrift des Gesetzes vom 10. April
Amtliches.
Deutsches Reich.
. 2 1 8 2
*
12,572 vom Hundert, 12,9 vom Hundert,
12.9 vom Hundert.
Demgemäß beträgt der Tausendsatz des aufbringungepflichtigen
Ver ordnung über die Aufbringungssätze für 1926 bis 1928 (Achte Durchführungsverordnung zum Aufbringungaggesetz,!. Vom 19. Januar 1928. Auf Grund des 8 4 Abs. 3 des ,,, , vom 30. August 1924 (RGBl. II S. 269) und des 858 der Zweiten
Durchführungs verordnung zum Aufbringungggesetz vom 4. No⸗ vember 1925 (RGBl. II S. 1135) wird hiermit verordnet:
Betriebsvermögens, der den Betrag der endgültigen Jahresleistungen mit Einschluß der nach 5 10 Buchstabe b des Aufbringungsgesetzes zu leistenden Zuschläge eigibt, für die Kalenderjahre:
1 3.5 vom Tausend, 18 . oönmĩᷣ,,,, 15283... . . 85 vom Tausend.
Berlin, den 19. Januar 1928.
Der Reichswirtschaftsminister. J. A.: Dr. Schäffer.
Der Reichsminister der Finanzen.
1872 in den Regierungsamtsblättern veröffentlichten Er Der Hundertsatz des aufbringungepflichtigen Betriebs vermögens, J. Dorn. lasse Urfunden usw dessen Verzinsung und Tilgung der einzelne Unternehmer aufzubringen . e — , 0 2 0 9 600 hat, betrãgt für die endgültigen Jahresleistungen der Kalenderjahre: J Vetrieb der Zucker⸗, Stärkezucker und Rübenjastjabriken im Monat Dezember 1927. A. Zuckerfabriten ö. r — —— — — — 1. Es sind verarbeitet worden II. Es sind gewonnen worden: . JJ z z . Nübenzuckerabläufe Rüůbenzuckerabläufe 1 Ver brauchszucker e,, Hiervon wurden 2 9 E grade von Rohe Roh ˖· Ver entzuckert mittels Rohtucker ö. 53 25 * 5 . . 2 75 5 Seitabschnitt Raben! zuck brauche m , des aller * ö — 164412 2 ‚ 18 397 2 zucker ganzen Aus. Stron⸗ Art . ** 1 . 235 3 83 ö 8 5 23 3 22 ae, an. 4 ö 36* — Kö 2 dung verfahrens 7 5 5 5 5 2 8 3 5 * ö 4 2 ; l. Zu cer swabriten mit Rübenverarbertung. w Im Dez. 1927 20 70h 0h9] 396 346 2 060 30 424 30 424 — 2455 4171 751 177 115 037 1677 bꝛ8sJi 84 0934. 1036 189 4390 255 8815 5558 1461 4681 281 713 * In d. VoRr monat.) Sh ob 861 bz8 böts 12 464 46 346 45 346 * S (C83 22112 310 664 191 651 4132 6i6s 116313 1486 350 637 562 214 48 782 3 6a 29 2361 321 1 309 356 Vom l. Seyt. 192 . . b. 31. Dez. 1927 106 291 360 924 914 14529 76 770 76 770 — Iii bs8 638 3 001i 8311 306 688 5 8007 1194 200 347 2516 580 17 846 Ogb 5b 340 5b G87 837 b 1823 7 459 2307 275 Vom 1 Seyt. 1926 3 7 858 b. dl. Dez. 1926 2 Jos z32 23211 os 946 21 5411 33 379 53 379 — 11845 6387 3 108 az) 133 za — 3 69g] 241 960 2 369] 515728 851 823 41 6371 4 808 49061 3 So] 10700 1 858 589 * 2. Ratftnerien und Melafseentzucker ung san stalten . ⸗ . . Im Dez. 1927. — 1222 6651 15 3466 54 8656 98 od 7h8 — 268 545 251 639 17668 56581 11 444 45 778 202 834 231732 3 280 1135 5011.4 3068 6h 120 5 9 d. Vo monat. ?) — 1733 1741 84798 170 708 140 170668 — Igz gs Iö6 822 26 10 2223 io old 61 49 3zos 3566 301 174 S710 1546s 83 12772 13827 11449 om 1 Seyt 1927 t b. 31. Dez 1927 — 2 95h 837 100 144 225 564 238 225 24 — 667 243 602 461 37775 7804 211458 107 227 50s 220 532 os 11990 26865 08417 0860 1940 236 484 Vom J. Seyt. 1926 ö b. 31. Vez. 1926 — 3 197 497 78 5881 234 zig 3 594 230 720 — „zu 19s 638 zo zz 96s 27 os 256 1631 94 403! a4ss 98s! 6ra 17! 8 5347! 2 802 69114 zzz. 2150 277 105 3. Zucker labrtiken über daupt ( und 2). ö J Im Dez. 1927 20 705 069li 6ig ois 174111 865 280 30 522. 54 75981 2 455 4171 049722 366 676 193455 6159 195 478 46814 392264 bla hls 8 838 259990 3 76 1 5 d. Vormonat 2 8h h86 30m z 26 a5 97 26 2175504 46 455 1760 568 3 063 221 2 7609 3537 5az 473 24239 2858539 216 327 62 829 694 073 S6 388 b 4802 5 i7z 12li5 js 1 7065 1474327 om l. Seyt. 1927 9 75 gt. 31 Ven 937 10s 291 3603 880 753 114 6741 302 334 77 008 225 32611638 638 3 759 o7a4 909 149 43 584 8998 411 S050 109745 1086 3371 378 00 66 330 7773 or 1ßez 262 9 399 25427659 om J. Sept. 1g2tz . b. 3l. Dez. 19265 2, sios 332 z32ja 273 4431 100 129 287 693] S6 o73 230720111 845 637! 3 839 432 771 54 33 obo z30 7751 408 123 6 7721 1071 a 672 50 183 7701 187117 9491 128591 2135700
Gelamte Herstellung in Rohzuckerwert berechnet im Dezember 1927: . 19262 16117814 dz. Bei diejer Berechnung sind die unter 1 angegebenen Einwurfzucker in
3 705 8464 dz, vom 1. September 1927 bis 31. Dezember 1927:
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Abzug gebracht und die Verbrauchszucker im Verhältnis von 9: 10 umgerechnet.
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B. Stärkezuckerfabriken. * ——
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) Dle in den guckerfabrifen nicht auf Zucker, sondern unmittelbar zu Rübenlast verarbeiteten Rüben sind unter O nachgewltesen. — ) Berichtigt infolge nachträglicher Angaben der Fabrlken.
Verlin, den 21. Januar 1928.
Statistisches Reichsamt. J. V.: Wohlmanstetter.