ahlungsbedingungen zur Verfügung gestellt werden. Ferner Euer gering verzinsliche Kredite bei der Kultivierung der ochmoore für die Errichtung bäuerlicher Siedlungen und für die Anliegersiedlungen gewährt werden.
In der allgemeinen Aussprache machte
Abg. Ju st i (D. Nat.) auf die außerordentlich schwierige Lage des Domänenpächterstandes aufmerksam. Er forderte erleichterte Kredite nicht nur für die jüngeren, sondern auch für die alten 6 die unverschuldet in Not geraten sind. Gebiete, in denen
omänen schwere Ünwetterschäden erlitten haben. müßten als Motstandsgeblete anerkannt werden. Der Redner wendet sich gegen die Selbstbewirtschaftung von Domänen, die recht schlecht aàbgeschnitten hätte, bittet, von größeren Kautionsstellungen bei Pachtübernahme abzusehen, und spricht lich für die Hineinnahme raktischer Landwirte in das Ministerium aus, wie es von der
olkspartei angeregt sei. Bei den Handelsverträgen sei der deutsche Wein- und Gemüsebau ausreichend zu schützen. Ber unvorhergesehenen Naturereignissen müsse die Pacht ermäßigt werden. Besonders in Nassau herrsche großer Landhunger; hier olle man freigewordenes Land den kleinen Pächtern und
iedlern, die insbesondere Wiesen nötig hätten, zur Verfügung stellen. Besondere Hilfe müsse den staatlichen Mineralbädern uteil werden. Für den Ausbau der Domänengebäude sei zu ö Den verdrängten Domänenpächtern müsse der Staat entgegenkommen. Der Redner schildert die Notstände der Domänenpächter, besonders ihre schlimme Lage in Pommern und auf Rügen. (Zuruf des Abg. lun er Soz.): Geschrei der Landwirte! Es handelt sich hier nicht um Geschrei, sondern um Notschreie!
Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten Dr. Steiger nimmt hierauf das Wort. Seine Rede wird nach Eingang des Stenogramms veröffentlicht werden.
Abg. Klaußne (Sor) will eine besondere Not der Domänen⸗ pächter in Pommern nicht anerkennen, zumal die Pachten gegenüber der Vorkriegsieit bei den alten Verträgen ermäßigt seien. Auch sei es nicht richtig, daß die Hetriebe unter den sozialen Lasten zusammen— brächen. Höher seien die Pachten nur vei den Neupächtern. Wenn diese mehr als 120 0,ν der Vorkriegspacht zu zahlen bereit seien, so könne wohl kaum von einer besonderen Notlage der Domänenpächter die Rede sein. Verschuldete Betniebe müßten verschwinden und andeien Platz machen, die besser wirtschasten könnten. Viele Domänen pächter hätten verschwenderisch gelebt und schlecht gewirtschaftet. Sie seien an ihrer schwierigen Lage selbst ichnld. Mit dem Geschrei über die große Not wolle man offenbar die Aufmertsamkeit ablenfen von der un⸗ gerechten Verteilung der Notstandsgelder, bei der die kleinen Betriebe so gut wie nichts erhalten hätten. Wo wirtlich degründete Not vor⸗ liege, wolle auch seine Partei helfen. Jedenfalls tönne von einer besondeien Not in Pommern nicht die Rede zein. Der Redner sordeit Umstellung der Pastillensabrik in Ems zur Verbilligung der Produkte. Der Redner geht dann auf die Lage der Domänenarbeiter ein und fordert unter Anführung von Beispielen daß den Aibeitein aus ihrer gewerkjchaftlichen Zugehörigtert keine Schwierigkeiten gemacht weiden dürften. Unerhört jei es., daß der deutschnationale Abg. Kickhöffel im Ausschuß von faulen Elementen unter den Domänen arbeitern gerochen habe. Das kriegten nur Deutschnationale fertig. (Lebhafte Zurufe Unerbört! Hat er gar nicht gesagt!! Gegen solche Junkerfrechheit werde seine Partei den Kamp! weiterführen.
Abg. Stemmler (Jentr) tritt sär die Förderung der staat⸗ lichen Bäder ein und erinnert daren, daß der Landwirtschaftsminister eine Bäderanleihe in Aussicht gestellt habe. Zu wünschen sei, daß der RFinanzminister für besonders notleidende Bäder aur diese kommende Anleihe Vorschüsse leiste. Besonders möge er sich des Bades Langenjschwalbach annehmen Offenbar habe er aber für Pyrmont, das feiner eigenen Vewaltung unterstehe— mehr Miüttel übrig. Es sei zu wünschen, daß in einzelnen Bädern aus der Tatsache, daß ein Teil dem Land⸗ wirtschaftsministerinm ein Teil dem Fmanzministerium und ein Teil dem Handelammisterium unterständen, nicht besonders Nachteile entständen. Der Redner gebt dann, wie er unter der Heiterkeit des Haules bemerkt, vom Wasser auf den Wein über. Er gibt eine Erzählung zum besten wonach die Würzburger auf die Begleitworte eines französischen Offiziers beim Erheben des Weinglases. „Tou- ours l'nmour“ zu antworten pflegten: „Schourle mourle“ und . unter der Heiterkeit des Hauses daß die neuen Nahrungsz— mittelgesetze austeichende Schutzbestimmungen enthalten sollen gegen Weinyerfaäͤl chungen.
Das Haus unterbricht hierauf die weitere Aussprache zur Vornahme der Abstimmungen zum Forsthaushalt. Dabei wird der demokratische Antrag, das forstwissenschaftliche Institut nicht in Eberswalde, sondern in Hannoversch⸗Münden u errichten, durch Auszählung mit 187 gegen 149 Stimmen 6. Linksparteien abgelehnt. Dagegen wird der Eventual⸗ antrag der Demokraten angenommen, zu setzen „Eberswalde oder Hannoversch⸗Münden“. — Abgelehnt wird der bemokratische Antrag, die im Etat vorgesehenen 00 909 „4 für Jagdkosten um 190 000 s zu kürzen. — Der Ausschußantrag, eine Novelle um Forstgesetz von 1881 einzubringen, geht an den Landwirt- e n. — Gegen Zentrum und Deutschnationale wird
ie Spardenkschrift des Ministers nochmals an den Haupt— ausschuß verwiesen. .
Angenommen gegen die Sozialdemokraten und Kommunisten
wurde ein Antrag des Zentrums und der Demokraten, wonach ortsansässigen Handwerkern ermöglicht werden soll, ihren Jahres⸗ holzbedarf freihändig erwerben zu können. Damit ist die weite Lesung des Forstetats beendet. — Es folgen die Ab⸗ n zum Gestütsetat. Dabei werden kommunistische Anträge abgelehnt, die die Renngewinne des staatlichen Renn⸗ stalls die mit 250 009. RM eingesetzt sind, ebenso streichen wollten, wie die für die Kosten des staatlichen Rennbetriebs vorgesehenen 260 000 RM. Ebenso wurde der kommunistische Antrag abgelehnt, der die neun Millionen zur Unterstützung der Rennvereine streichen wollte. Im übrigen wurden die bereits gemeldeten Ausschußanträge angenommen. Damit ist auch dieser Etat in der zweiten Lesung beendet.
Dann wird die Aussprache zum Domänenhaushalt fortgesetzt. . ö
Asxg Möricke (Komm) zählt Beispiele dafür auf, daß das Mmistetium die Großpächter milder behandele als die Flein bauern So habe ein Rittmeister 9. D. Schwebe als preußischer Domänenpächter zwar auf dieser Domäne Schießstände errichtet, aber seine Aibeiter nicht bezahlt und schließlich Pleite gemachi, wobei der Staat mwoße Summen einbüßte. (Vöit! hört! bei den Kommunisten. Wenn aber ein Kleinbauer mit der Pacht seiner Parzelle einmal im Rücktand bleibe, jo schicke ihm der Minister als guter Christ den Gerichtsvollzieber ins Daus. (Hört! hört! bei den Komm.). Ganz bejonder' schlecht gehe es aber den Arbeitein sowohl aut den vervachieten wie auf den selbstbewinischasteten Domänen. An einzelnen Stellen eihielten diese Arbeiter einen monatlichen Bar˖ lohn von t 40 NM und ein jammervolles Deputat (Hört! hört! vei den Komm.) Der Redner wendet sich noch gegen die Verpachtung der Staate domanen an Gioßgiundbesitzen mit der leider schon der damalige lozialdemokratiche Lang wirtschastemmister Braun begonnen babe. (Dört! höril bei den Komm.) Zum Schluß schildert der Redner die Notlage der kleinen Binnen- und Hasfischer, die vielfach Hunger leiden müßten, ohne daß ihnen von der Regierung geholien werde.
bg. Meincke (Dem.) meint. der Landwirtschaft werde nicht dadurch gedient daß man ihre Notlage registrieie. Es gelte viel⸗ mehr die Ursachen der Not festzustellen und das Uebel an der Wurzel zu iassen Wiel Schuld trügen die Unwenertatastnopben mit ihien
großen Ernteschädigungen. Deshalb müsse man namentlich diesen Ge— bieten helfen. Im übrigen hätten jetzi alle Kieise der Bevpiterung Ent⸗
behrungen iu leiden, anch die Landwirtschaft müsse daber sparsam wirt⸗ schasten. Parsleiagitafornch türte man die Not der Landwirnckan nicht ausnützen Bedanuerlicherweise hätten die Teutschnatnionalin den preußichen Laäandwirnchaftsminister in der Ocffentlichfen angegriffen und ibm den Reichsernährungsmmister als leuchtendes Beijpiel vor Augen gestellt. Sie zu den D.„Mat) wersen in der Oeffentlichkeit dem Landwirnchaftsmininer mangelnde Kredüpolitik vor und bringen im gleichen Augenblick emen Antrag ein. worin Sie in nicht weniger als neun Punkten die preußische Regierung ersuchen, auf die Reichsregierung dahin einzuwn ken, daß sie mehr als bisher Kredit gewähre. JLebh. Hört! hörl! bei den Demokraten. — Abg. Riedel (Dem.): Wenn Sie was vom Reiche ernäbrungsminister wollen, schielen Sie nach Preußen!“ — Henerteit.« Sie (zu den D.⸗Nat.) haben eben immer das Vertrauen zur demoktatischen vreußischen Regierung. daß sie alles Erforderliche tut (Sehr wahr! Unks:; — Gegenfundgebungen bei den D.⸗Nat ). Der Redner letzt sich noch ür die Interessen der kleinen und mittleren Domänenpächter ein. Zu begrüßen jei die Zurage des Ministers zu der alten Forderung der Demokraten, daß auch die Domänenarbeiter Eigen beime befommen sollen. Unterftützungsbedürstig seien die kleinen Bäter, die den Mindeibemittelten Eiholung zu billigem Gelde bieten sollen; auch die osspreußkischen Bäder müßten gefördert werden.
Abg. Bie ster (Wirnchajtl. Veremig.) hebt hervor, daß jetzt nur noch zwei Drittel des Domänenstandes von 1913 vorhanden seien. Die vom Minister zugegebene Verschlechterung der Lage der Landwurttschaft habe naturgemäß auch auf die Domänenpächter übergegriffen., deren Not jo aut und ichnell wie möglich gemildert werden müsse. Insbesendere müßten auch die Pächter in den Hannovenchen Motssandegebieten berücksichtigt werden, ebenso wie die vandgewinnungsarbeiten in Hannover fortzusetzen seien. Zum Schluß fetzt sich der Rerner für die im Hannoveischen gelegenen Bäder, besonders für das staatliche Bad Rehberg, ein, das endlich instandgesetzt werden müsse. ;
Abg. Simon (Soz) be eichnet die Zuführung von Domänen land ju Siedlungezwecken als erfreulich. Bedauerlich sei, daß im Osten die beiden Grenzdomänen nicht aufgeteilt seien. Vieljsach würden wie in Königtwusterhausen viel zu hohe Preise för Siedlungeland gefordert. Auch ker Instanzenweg sei viel zu umständlich. Es ei auch unerhört, daß auf staatlichem Domänenland olt geradezu natio⸗ naliflijche Orgien geieiert und gegen die Nepublik gehetzt werde. KBesonders müßten im Grenzland und im Often musterhaste Sied—⸗ lungen geschaffen werden
Abg. Jo n dans (3Zir.) äußerte sich kurz zur Landarbeiterfrage und wünschte ansreichenden Schußz ür Gemüse. —
Abg. Wit ich Soz. krünstert die hoben Kosten beim Fachinger Brunnen. Seien schon die Kosten an Oit und Sielle reichlich hoch angejetzt, so würde der Brunnen noch unerbört verteuert durch den Großhandelsgewinn und weiter durch den Zuschlag für die Klein händler. ;
Abg. Jakobi⸗Raffauf (Jentr.) wünscht Musterwirtschaften. Deshalb müsse der Staat auch Demänen in Selbft bewirtschaftung haben. Das gelte besonders auch ür Weindomänen. Auch er sei der Ansicht, daß der Preis für Fachinger unerhört hoch sei, besonders wenn man den Milchpieis dagegen halte. .
Abg. Kelklermann (Komm.) erklärt, die Domänenpächter hätten geiade genug Kiedite erhalten. Das Geschrei über die Not auf Rügen solle nur neue Kredue mobil machen.
Damit schließt die allgemeine Aussprache.
In der Einzelaussprache setzen sich die Abgg, Stendel (D. Vp. ), Petertz⸗Hochdenn (Soz,) und Biester (Wirtschaftl. Vereinig.) noch für stärkere Kultivierung der Moore ein. Gute Siedler für dieses Kulturland seien ausreichend vorhanden.
Damit schließt die Beratung. Die Abstimmungen finden später statt. — ;
Gegen 18 Uhr vertagt sich das Haus auf Sonnabend, 11 Uhr: Münzverwaltung, Reichsanzeiger, Oberrechnungs⸗ kammer, Stagttschuld, Lotterieverwaltung und Porzellan— manufaktur.
Parlamentarische Nachrichten.
Der Aeltestenrat des Reichstags legte in 3. gestrigen Sitzung den Arbeitsplan bis Ostern fest. er Reichstag wird mit einer Pause in der , vom 18. bis 26. Fe⸗ bruar bis zum 31. März durchtagen, um den Etat zu erledigen. Nach der allgemeinen Aussprache über den Etat wird die e⸗ sprechung über die Ruhrentschädigung beendigt wenden Dann olgt die zweite Beratung des Etats des Ju stisministeriums, des ß Amtes und des Reichsarbeitsministeriums, die be⸗ reits im Haushaltsausschuß vorberaten worden sind. Ein be⸗ stimmter Termin für die Beratung des Haushalts des Aus⸗ wärtigen Amts ist noch nicht festgesetßzt worden.
Der Bildungsausschuß des Reichstags setzte in seiner vorgestri 6 Sitzung die Aussprache über den 8 17 des Reichsschulge 6 fort. Abg. Dr. Heinze (D. Vp.) begründete dem Rachrichtenbüro des Vereins deutscher Zeitungsverleger zufolge einen Abänderungsantrag der Regierungsparteien. Besonders sollten durch die Neuformulierung die 17 alle zuweitgehenden Folgerungen ausgeschlossen werden. Der §z 17 werde damit auf ganz konkrete Fälle beschränkt. Ministerial⸗ direktor Pellengahr erklärte, daß auch nach der Streichung der Worte „auf Grund der , noch Zweifel über die Rechte der Erziehungsberechtigten entstehen koͤnnten. Er könne auch der neuen Fassung des § 17 nicht zustimmen, da es ich weder beim 5 14 Abs. ? noch beim 8 15 um Rechte der
rziehungsberechtigten handele, sondern um Rechte der staatlichen Unterrichtsverwaltung. Ministerialdirektor Käst n er- Preußen hielt den g 17 trotz der Aenderung noch für überfslüssig. Die Unstimmigkeiten seien dadurch noch keineswegs beseitigt. Abg. Schreck (Soz.) erklärte, die plötzliche Sinnesänderung der Regierungsparteien, die in dem neuesten Abänderungsantrag zu den z 14 bis 17 zum Ausdruck komme, erschwere der Opposition ihre Stellungnahme und mache sachliche Arbeit unmöglich. Abg. Biester (Soz) hielt den 8 17 auch in der neuen Fassung für völlig überflüssig. Auch hiernach müsse ein vollkommen neues verwaltungsgerichtliches Verfahren eingerichtet werden, das mit roßen Kosten für die Länder verknüpft sei. Ministerialdirektor
oetzsch- Sachsen gab zu, daß die neue Formulierung des 8 17 zwar präziser sei, daß durch sie aber die Möglichkeit der Er⸗ weiterung des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens geschaffen werde. Hiergegen müsse er sich im Interesse einer Verwaltungs⸗ vereinfachung wenden. Ministerialdirektor Pellengahr be⸗ merkte, daß es sich in den s, 14 und 16 unzweifelhaft um Rechte der Erziehungsberechtigten handele, die eine gewisse Parallele zu dem Kardinalrecht des Artikels 146 Abs. 2 der Reichsverfassung bildeten. Abg. Rosenbau'm (Komm.) er⸗— klärte, daß durch die neue Fassung des § 17 keineswegs die Be⸗ denken gegen die Beibehaltung dieses Paragraphen ausgeräumt würden. Mmisterraldirektor Käst ner bemerkte, daß bei An—⸗ nahme der neuen Fassung des 8 14 Abs. 2 die Erziehungsberech⸗ tigien eine wesentliche Schmälerung ihrer Rechte 5 würden. Abg. Gertrud Bäumer (Dem) erklärte, ihre Partei werde auch gegen die neue Fassung des ö 17 stimmen, sie behalte ich jedoch vor, gegebenenfalls einer Regelung beizutreten, die alle techtsmittel in einem Paragraphen ,, Abg. Fleiß ner (Sz) meinte, die Art der Gestaltung des Rechts⸗ wegs durch den 8 17 bedeute eine ungeheure Auswirkung des Bürokratismus. Der Redner wandte sich dann gegen die gestrigen Ausführungen des Abgeordneten Alpers über . von- Kirche und Staat. Abg. Rosenbaum (Komm , nn. an Hand einiger Beispiele die mögliche groteske Aus⸗ wirkung des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens. Abg. Rönneburg (Dem) sah einen gewissen Widerspruch zwischen
der Regelung der Frage des privaten Religionsunterrichts an k— 1 und Belenntnisschulen auf der einen und welt⸗ lichen Schulen auf der anderen Seite. er Redner richtete an die Reichsregierung und an die Vertreter der Länderregierungen die Frage, ob dem Umstand, daß eine starke Bewegung der Lehrerschaft im Gange sei, den Religionsunterricht abzulehnen, nicht besondere Beachtung zugewandt werden müsse, und zwar schon deshalb, weil daraus starke finanzielle Schäden für die beteiligten Regierungen erwachsen könnten. Nach kurzen Aus— jührungen des Abg. Biester (Soz.) folgte die Abstimmung. ö 14 wurde angenommen, und zwar t 16 Stimmen der Regierungsparteien gegen die Stimmen der Demokraten, Sozial- demokraten und Kommunisten. Durch die Annahme von fünf Abänderungsan trägen erhielt 14 folgende Fassung: „Der Religionsunterrichi wird von einem Angehörigen (Lehrer oder 3 der betreffenden Religionsgesellschaft in Ueber⸗ einstimmung mit ihren Grundsätzen unbeschadet des Aufsichts⸗ rechts des Stagtes erteilt. Bekenntnisverwandte können zur Er⸗ teilung des Religionsunterrichts zugelassen werden. In den Gemeinschafts- und Bekenntnisschulen ist auf Antrag derjenigen, die über die religiöse Erziehung der Kinder zu bestimmen haben, 9 Bekenntnisminderheiten Neligionsunterricht als ordentliches Fach einzurichten, wenn durchschnittlich mindestens zwölf Kinder in der Schule vorhanden sind, die an diesem
. eligionsunterricht teilnehmen.
ö Die Bestimmungen über Lehrplan und Schulbücher 6 den , werden nach Benehmen mit der eligionsgesellschaft erlassen. Auch bei der Festsetzung der Zahl der diesem Unterricht zur Verfügung stehenden Wochenstunden wirkt die zieh der r sensthaft mit.“ 5 15 wurde mit dem gleichen Stimmverhältnis wie 8 14 angenommen. In Absatz 1 und 2 wurden die Worte „auf Wunsch“ gemäß Abänderungsanträgen ersetzt durch: „auf Antrag“. Vor der Abstimmung über die §§ 16 und 16a gab Abg. Runkel (D. Vp.) n, Erklärung . die Antragsparteien ab: Da bei nochmaliger Ueberprüfung des 5 16a ih ergeben hat, daß der Zweck, den wir damit erreichen wollten, bereits durch die vorhergehenden Paragraphen, insbe—= sondere durch 3 16, erreicht wird, ziehen wir 15a zurück. Zu 8g 16 erklärte Abg. Runkel (D. Vp.) namens seiner Fraktiont Ich darf noch einmal in Uebereinstimmung mit der Regierungs— erklärung unsere Stellung zu 5 itz (Antrag 257 vor der Ab- 2 darlegen: 1. Ein Geistlicher, der lediglich Ortsgeist= icher ist, kann mit der Einsichtnahme nicht betraut werden. 2. Mit der . kann auch der Nachbargeistliche — ich beziehe mich hier auf die evangelischen Verhähltnisse — nicht betraut werden, wenn er nicht zugleich den „oberen Stellen“ angehört 8. Unsere Absicht war, in Uebereinstimmung mit den Beschlüssen des evangelischen Oberkirchensenats Raum zu lassen. in der Regel auf kirchlichem Boden stehende Schulaufsichtsbeamte mit der Einsichtnahme zu betrauen und nur in Sonderfällen obere kirchliche Stellen“. 4. Sollte die vorliegende Fassung diese zlbsicht nicht eindeutig zum Ausdruck bringen, dann müßie zwischen erster und zweiter . eine neue Formnlierung esucht werden 5. Unter diesem Vorbehalt stimmen wir der etzigen Fassung des 8 16, der zunächst eine provisorische Lösu zarstellt, zu. 6. Da bei nochmaliger Ueberprüfung des § 164 sich ergeben hat, daß der Zweck, den wir damit erreichen wollten. bereits durch die vorhergehenden war er ehh, insbesondere 8 16, erreicht wird, ziehen wir 162 zurück. — Bei der Abstimmung über einen Antrag Schreck-Löwenstein (Soz), daß die zuständige Schulaufsichtsbehörde von der Einsichinahme so recht⸗
eitig vorher zu benachrichtigen sei, daß 6. die Möglichkeit hat,
aran teilzunehmen, erklärte Abg. Runkel (D. Vp), er halte das für eine Selbstverständlichkeit, und fine Partei stimme diesem Antrag deshalb nicht zu. Sollte sich jedoch später die Notwendigkeit einer solchen Ergänzung ergeben, so würden er und seine Parteifreunde für die vorgeschlagene Aenderung ein treten. 5 16 wurde darauf mit der fem n fen, mit , Mehrheit angenommen. 8 16 erhielt dadurch folgenden ortlaut:! „Den , ist — unbeschadet des staatlichen n,, (Artikel 144 und ig Abs. 1 der Reichs⸗ berfassung?! — Gelegenheit zu geben, sich ob der, Religionsunterricht in Uebereinstimmung mit ihren Grundsätzen erteilt wird Die zuständigen oberen Stellen der Religionsgesellschaften haben zu dem Zwecke das Recht der Ein⸗ sichtnahme in den Religionsunterricht. Dieses Recht kann nicht an den Ortsgeistlichen als solchen übertragen werden. Die Religionsgesellschaften und ihre Vertreter haben gegenüber den Lehrern, die Religionsunterricht erteilen, keine Be , der ö (Diesem zweiten Absatz des z 16 gaben bei der Einzelabstimmung auch die Demokraten ihre , ,, — s 17 wurde in der stark veränderten Form des Antrags der Regierungsparteien mit 16 Stimmen angenommen. Er erhielt ., Ueberschrift und folgende Fassung: „§ 17. (Rechtsmittel. Die Ablehnung von Anträgen, die Erziehungsberechtigte au Grund von § 14 Abs. 2 oder 5 15 gestellt haben, ist nach näherer Bestimmung des Landesrechts in einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren anfechtbar. 8 11 Abs. 2 findet Anwendung.“ Nächste Sitzung Dienstag.
— Der wa n , . des Reichstags setzte am 19. d. Mts, unter dem Vorsitz des Abg. Bartschat(Dem die Aussprache über die Regelung der Bauwirtschaft für das Jahr 1928 fort. Abg. Tremmel (Zentr.) be⸗ 316 die Vorlegung der Denkschrift als wertvolle Unterlage
davon zu überzeugen,
ür die Beurteilung der Lage des Wohnungswesens. Zweifellos ätte man, so führte der Redner nach dem Bericht des Nach⸗ xichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger aus, auf dem Gebiet des Wohnungsbaues mehr tun können, wenn man, wie das Zentrum wünschte, eine höhere Wohnungsbauabgabe beschlossen hätte. Die Belastung hätten nicht die breiten Massen zu tragen gehabt, sondern die Industrie, die um Lohnerhöhungen nicht herumgekommen wäre Der Redner schätzte den Fehl⸗ betrag an Wohnungen . etwa drei Viertel Millionen. Es sei be⸗ dauerlich, daß die Mitte ö. 1928 zum Teil bereits vorweg genommen seien. Dem ohnungsbauprogramm vorausgehen Ii daher ein Finanzierungsprogramm. , , müßten Sicherungen für eine gerechte gem ung der Mittel geschasfen werden. Auch ein Reichsausgleichsfonds sei notwendig. Im Interesse der Siedlung draußen sei es nur zu ,., wenn die großen Städte von ihren Mitteln für den. Wohnungsbau etwas abgeben müßten. Die Zwangswirtschaft könne man nicht aufheben. Denn bei den heutigen Zinssätzen und Baukosten müßte dann die Miete 240 vH der ,,, betragen! Darum habe ja auch Haberland angegeben, daß man den VBau—⸗ markt nicht völlig dem Privatkapital überlassen könne. Hand⸗ werk und Mittelstand r n die Hauszinsstener nicht bekämpfen, denn sie gebe ihnen selbst Beschäͤftigung und Verdienstmöglich⸗ keit. Der Redner forderte Auskunft über Verwendung und Rückzahlung der Zwischenkredite durch die Länder. Statt 1,55 hätte man den Beamten nur 12 Milliarden Besoldungs⸗ erhöhung geben sollen, dann würden statt 200 Millionen Wohnungsbauzwischenkredite 500 Millionen zur Verfügung gewesen sein. Das Kapital der Bau⸗ und Bodenbank müsse erhöht werden, damit die Bank noch mehr Privaigeld für Zwischenkredite heranziehen könne. Der Redner fragte nach dem Verbleib der zurückfließenden Gelder; diese dürften nicht für die Gemeinden, sondern nur wieder für den Wohnungsbau ver wendet werden. Die Kapitalerrragssteuer solle man nicht all⸗ emein beseitigen, sondern nur für die dem Baumarkt zugute ommenden Papiere, Pfandbriefe usw. Der Redner setzte sich auch für eine Auslandsanleihe ein und regte die Einsetzung eines Untergusschusses zur Vorbergtung der bisherigen Vorschlage an. Abg. Winnerfeld (D. 63. führte die Scheu des Privat kapitals vor dem Baumarkt auf die Furcht zurück, daß die neu erstellten Wohnungen über kurz oder lang auch der Zwangs wirtschaft unterstellt werden Mit solchen Forderungen solle man also recht vorsichtig sein. Aus rein ,, . Gründen würden leider die Lander in absebbarer Beit nicht auf einen
zum Deutschen Reichsanzeiger und Preußisch
Berlin, Sonnabend, den 21. Januar
Nr. 18.
1. Unter luchungs sachen 2. Aufgebote,
4. Verlosung ꝛc. von Wertwavpieren.
b. Kommanditgesellschaften auf Attien. Afttengesellschaften
und Deutsche Kolonnalaesellichaften
ler Befristete Anzeigen müssen drei Tage vor dem Sinrückungstermin
e erluft. u. Fund lachen, Zustellungen u. dergl. 3. Verkãnfe. Vervachtun gen. Verdingungen ꝛ0
Zweite Beilage
Anzeigenpreis für den Raum einer 5 gespaltenen Einheitszeile (Betit)
1,05 Reichsmark.
en Staatsanzeiger
1928
— — — — — no ᷣ 14 6. Erwerbe; und Wirtschaftsgenonenjcharten. Offentlicher Anzeiger. 2
58. Unfall! und Invaliditäts. ze. Versicherung. 9. Bantausweise.
10. Verschiedene Bekanntmachungen.
1I. Privatanzeigen.
—
bei der
eschãäftsstelle eingegangen sein.
e.
2. Aufgebote, Ver⸗ lust⸗ und Fundsachen, Zuftellungen u. dergl.
189329 Zwangsversteigerung.
Im Wege der Zwangsvollstreckung loll am 5. April 1928. vormittags 9 uhr, an der Gerichtsstelle, Berlin N20, Brunnen⸗ platz Zimmer Nr. 87 111, versteigert werden das im Grundbuch von Berlin— Wedding Band 147 Blatt Nr. 3565 (ein⸗ getragene Eigentümerm am 27. Dezember 1927, dem Tage der Eintragung des Versteigerungsvermerks: die Otto Foltes G m. b. O in Berlin. Zelterstr. 27 ein⸗ 6 Grundstück in Berlin Wichert traße 37 Lager. und Werkttattschuppen mit Hofraum, Kartenblatt go, Parzelle 112. 6 a 88 4m groß, Grundsteuermutterrolle und Gebäudesteuerrolle Nr. 1381. — 6 K. 205. 27.
Berlin X. 20, den 4. Januar 1928. Das Amtsgericht Berlin⸗Wedding. Abt. 6.
lo 328] Zwangsversteigerung.
Im Wege der Zwangevollstreckung soll am 24. April 1928, 11 Uhr, an der Gerichtsstelle, Neue Friedrichstraße 13,14, III. Stockwerk. Zimmer Nr. 113/116,
rsteigert werden das in Berlin,
resdener Straße 21, Ecke Oranienplatz, belegene, im Grundbach von der Lumen stadt Band? Blatt Nr. 142 (eingetragener Eigentümer am 23 Dezember 1927. dem Tage der Eintragung des Versteigerungs— vermerks: Kaufmann Rudolf Seydler zu Berlin) eingetragene Grundstůck. a) Vorder⸗ eckwohnhaus mit Hof. b) Stall⸗ und Abtritts⸗ e, Gemarkung Berlin, ungetrennter
ofraum nicht vermessen, Nutzungswert 9440 A. Gebäudesteuerrolle N 488. — Bb. K. 251. 27.
Berlin, den 10. Januar 1928.
Amtsgericht Berlin⸗Mitte. Abt. 85. IöY327 Zwangs versteigerung.
Im Wege der Zwangevollstreckung sollen folgende Grundstücke am 24. Aprii 1928. 10 Uhr, an der Gerichtsstelle Neue , 13 14, 111. Stockwerk,
immer Nr. 113 /' 116, versteigert werden: A Belforten Straße 9. Ecke Straßburger Straße, zu Berlin, Grundbuch vom Schön bausertorbezirk Band 2 Blatt Nt. HI, Vordereckwohngebéude mit Hos und ab⸗ gesondertem Stall, Gemarkung Berlin, Kartenblatt 105, Parzelle 2651.2 4 b gm groß,
Art. 70, Nutzungswert 6170 4. Gebäude
steuerrolle Nr. 70. B. Beltforter Str. 10 zu Berlin. Grundhuch vom Schönhaujer⸗ torbezirk Band 2 Blatt Ni. 52, Vorder⸗ wohngebäude mit 1Linkem Seitenflügel, ab⸗ a, n Stall und Hof, Gemarkung
erlin, Kartenblatt 105, Parzelle 263. La 23 am gioß, Grundsteuermutterrolle Art. 71, Nutzungswert 7350 S6. Gebäude fleuerrolle Rr. 71. C. Straßburger Straße 29, Ecke Belforter Straße, zu Berlin, Grundbuch vom Schönhausertor⸗ bezirk Band 74 Blatt Nr. 2218, Vorder⸗ eckwohngebäude mit unterkellertem Hof und abgelonderter Remise, Gemarkung Berlin, Kartenblatt 105, Parzelle 280 3a 4 4m groß. Grundsteuermutterrolle Art. 3067, Nutzungswert 7460. 4, Gebäude⸗ steuerrolle Nr. zu62. Die Versteigerungs⸗ vermerk' sind in das Grundbuch einge⸗ tragen bei A und B am 20. September 1927, bei C am 21. September 1927. — b. K. II9. 27.
Berlin, den 12. Januar 1928.
Amtsgericht Berlin⸗Mitte. Abt. S5.
1389325 Zwang sversteigernng.
Im Wege der Zwangevollstreckung soll am 5. April 1928. 11 uhr, an der Gerichtsstelle, Neue Friedrichstraße 13/14, III. Stockwert Zimmer Nr. 113 / ii6, veirsteigert werden das in Berlin. Branden burgstraße 20 belegene, im Grundbuch von der Luisenstadt Band 29 Blatt Nr. 1562 eingetragener Eigentümer am 2. Januar 1928 dem Tage der Eintragung des Versteigerungsvermerks: Kaufmann Erich Cohn in Charlottenburg) eingetragene Grundstück' a Vorderwohnhaus mit lintem Seitenflügel. Klosett und Hof, b) Weikstattgebäude quer mit linfem Vorflügel und überdachtem zweiten Hof, Gemarkung Berlin, ungetrennte Hofräume, nicht vermessen, Nutzungswert 15 240 „6, Gebäudesteuerrolle Rr 354. — 587. E] 231 27.
Berlin, den 14. Januar 1928.
Amtsgericht Berlin Mitte. Abt. 87.
lg zo0⸗
In dem Verfahren zum Zwecke der Zwangeversteigetung des in Pinnow be— legenen im Grundbuch von Pinnow Rand 18 Blatt Nr. 138 A auf den Namen des Halbbüfners Willi Lehmann
und dessen Ehefrau, Klara, geb. Kalete, in dem auf den 19. September 1928,
Grundsteuermutterrolle In 332
Wehmstiaße Nr 10.
189333)
diese vertreten durch Rechtsanwalt Gott
gegen Marquardt beantragt. Der Inhaber
in Pinnow (letzt unbekannten Aufenthalts) eingetragenen Grundstücke ist Termm zur Verteilung des Versteigerungserlöses auf den 21. Februar 1928, vormittags 19 Uhr, vor dem Amtegericht in Liebe⸗ tose, Zimmer Nr. l, bestimmt.
Lieberose, den 7. Januar 1928.
Amtsgericht.
189902)
Auf Antrag des C. Fullerton in Lodi, Ohio (U. S. A.), vertteten duich die Rechtsanwälte Dres. Schweizer, Kiefe II und Sönning Stuttgart, Schmale Straße Nr. 9, wurde bezüglich der abhanden
gekommenen, auf den Inhaber lautenden
do/ gigen Teilschuldverschreibungen der Neckar Aktiengesellschast in Stuttgart, A 355 763 über ie 144 RM do Pfg.. B 5067 6589 - 91 6779 über je 72 RM) 10 Pfg. G 13797 17820 17966 = 6) 19171 —73 21829 23120 über je 366 RM 20 Pfg, E 259447 - 4 über je 36 RM 20 Pfg. die Zahlungssperre vor Anordnung des Aufgebols verfügt und an die Neckar—⸗ Aktiengelellschatt in Stuttgart das Verbot erlassen, eine Leistung an einen anderen Inhaber der Teilichuldverschreibungen als den Antragsteller zu bewirten insbesondere neue Zinsscheine oder Erneuerungsscheine auszugeben
Amtsgericht Stuttgart 1.
ls968 1] Aufgebot. Der Bankier Julio Metal in Wien J, Ebendorfer Straße 3, vertreten durch den Rechtsanwalt Georg R. A. Israel in Berlin NW. 23, Lessingstraße 46, hat das Aufgebot der angeblich abhanden gekom- menen 40, igen Pjandbriese der Deutschen Hypothekenbank (Actien, Gelellichaft in Berlin Serie XXIII Lit. D Nr. 1719 3782 / 3827 über je bo0 Æ Lit. C0 Nr. 3346 47 3745 über je 1000 4A, Lit. E Nr. 1527 16653 156s9 über je 300 M und des 40,0 igen unfündbaren Pfandbrief der Preußtschen Hypotheken ˖ Actien⸗Bant in Berlin Serie TWVIl Nr 1071 über 240 4KAK.aiwoeantragt. Der Inhaber der Urkunden wird aufgesordert, spätestens in dem auf den 19. September 1928, 10 uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Berlin C., Neue Friedrichstraße 12/17, III. Stock, Zimmer 144/145 anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigen. falls die Kraftloserklärung der Urkunden erfolgen wird. Amtegericht Berlin⸗Mitte, Abteilung 216, F. 93. 27 den 17. 1. 1928.
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Aufgebot.
Die Firma Paul Raasch in Tilsit, Dammstraße 19, vertreten durch die Rechts⸗ anwälte Dr. Schönfeld und Dr. Sande⸗ lowsti in Tilsit hat das Aufgebot des von der Firma Carl Schuchard in Minden ¶ Westfalen) auegestellten Wechsels über 91 RM, jällig am 19. Februar 1927 in Detmold, beantragt. AUkzeptant ist der Kaufmann Hermann Weber in Detmold, Der Wechsel ist angeblich in der Zeit vom 10 — 14. Februar 1927 während der Versendung von Tilsit nach Detmold verlorengegangen. Der In⸗ haber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf Montag. den 17. September 1928, vormittags 9 Uhr, vor dem unterieichneten Gericht anberaumten Auigebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigen falls die Kraftloserklärung der Urfunde erfolgen wird.
Detmold, den 9. Januar 1928.
Das Amtsgericht. J.
Aufgebot.
Die Handelsgesellschaft mit beschränkter Haftung u. Co. Kommanditgesellschaft in Regensburg hat das Aufgebot des von ihr akzeptierten Wechsels mit Aussteler— blankett vom H 12. 1927, sällig 17. 1. 1928, über 132454 RM Nr. 3853, zahlbar Reichs bankstelle Regensburg. dessen Verlust glaubhaft gemacht ist, beantragt. Der Inhaber dieser Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf Donnerstag, den 2. August 1928, vormittags 11 Uhr, Zimmer Nr. 57 1l, anberaumten Aufgebots⸗ termine seme Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraft⸗ loserklärung der Urkunde erfolgen wird.
Regensburg, den 11. Januar 1928.
Amtsgericht. Malte rer.
89348 Aufgebot. . Der geisteskiante Gastwirt Gustav Ros⸗ garski. 1. Zt. in der Heil⸗ und Pflege⸗ anstalt Allenberg, vertreten durch seine Ehefrau Gertrud Rosgarski in Falten,
schalk in Wehlau, hat das Auigebot der Pfändungs- und Ueberweisungsbeschläffe des Amisgerichts Danzig vom J. 2. Mai 1914 und vom 2. Maß 1914 in Fisch
der Urkunden wird aufgefordert, spätestenz
mund, Münsterstr. 76, für tot zu ertlären. geordert, sich spätestens in dem auf den
vor dem unterzeichneten Gericht Zimmer Nr. 119, anberaumten zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufsor⸗ derung, spätestens im Aufgebotstermine dem Gericht Anzeige zu machen.
89347
tober 1927 in Stuitgart⸗Cannstatt ver⸗ storbenen Petrus Keworkian, ledigen Orgelbauers in Echterdingen, geboren am lb. Mai 1889 zu Urfa, Türkei werden aufgetordert, bis spätestens 1. August 1928 ihr 7 Erbrecht hier anzumelden und zu eiweisen; nach fruchtlolem Ablauf dieser Frist wird gemäß § 1936 B. G.-B. das Erbrecht des Württ. Fiskus festgestell! werden.
vormittags 11 Uhr, vor dem unter— zeichneten Gericht, Zimmer 1, anbe⸗ raumten Aufgeboté termine seine Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigensalls die Kraftloserklärung der Urkunden erfolgen wird.
Amtsgericht Allenburg, 8. November 1927.
189316] Bekanntmachung.
Die Aufgebotsverfahren Egerer, Pfab und Schenk bei dem Amtsgericht Nürn—⸗ berg ( Deutscher Reichtanzeiger 19256 Nr. 302) sind durch Antragszurücknahme erledigt.
Nürnberg, den 14. Januar 1928.
Geschästsstelle des Amtsgerichts.
89338 Aufgebot.
Der Besitzer Nikolaus Klappa in Kietz, vertreten durch Rechtsanwalt Wegner in Flatow, hat das Aufgebot zum Zwecke des Aueschlusses der Gläubiger der auf dem Grundbuchblatt des ihm und seiner Ehe—⸗ frau Martha Klappa, geb. Belka ge⸗ hörigen Grundstücks Kietz Blatt 17 in Abteilung 111 unter Nr. 2 für die Eva Kosseja eingetragenen Erbabfindung von 200 Taler nebst Zinsen und Ausstattung gemäß § 1170 B. G.-B. beantiagt Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 2. Mat 1928, mittags 12 Uhr, vor dem unterzeich— neten Gericht anberaumten Aufgebots—⸗ termine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls seine Kö mit seinem Recht erfolgen wird.
Flatow, den J. Januar 1928.
Amtsgericht.
89357 Aufgebot.
Die Vereinsbank Geinhaulen bat das Aufgebot des verlorengegangenen Orrs. thekenbriefs zu den im Grundbuch von Neuenhaßlau Art. 231. Eigentümer: Bäckermeister David Friedrich Wilhelm Schäfer und Ehefrau, Katharmq; geb. Weingärtner, in Abt. III unter 18. Mr. h, 8 und 12 sür sie eingetragenen Hppotheken von 4300 1700 und b090 4 beantragt (Mithast in Art. 31l9 von Gondsrolb.) Der Inhaber der Urkunden wird auf⸗ gefordert. svätestens in dem auf den 13. Juni 1928, mittags 12 Uunr, vor dem unterzeichneten Gericht anveraumien Aufgebots termine leine Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigensalls die Krastlosertlärung der Urkunden er⸗ folgen wind.
Meerholz, den 11. Januar 1928. Amtsgericht.
89342
Die Ehefrau Erich Cüpper, Ida geb. Kuhlen, in Aachen, Lothringer Straße 54, hat als Ervin des Fabrikbesitzers Peter Kuhlen in Schlebusch das Auigebot des über die im Grundbuch von Schlebusch Band 1 Artikel 154 eingetragene Hypo⸗ thek Abt. 11 Nr. 10 gebildeten Hypo⸗ ihekenbriefes von 11 500 S6, Eigentuͤmer: Restaurateur Carl Ferger in Schlebusch, beantragt. Der Inhaber der Uikunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 17. August 1928, 10 uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer 30. anberaumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigen falls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.
Amtsgericht Opladen.
89344 Aufgebot.
Die Ehefrau Anna Schröder, geschiedene Warwzyniak, geb. Selle, in Hörde, Bruch- straße 11, vertreten durch Rechisanwalt Hollinde in Hörde, hat beantragt, den verschollenen Bergmann Michael Warm⸗ zyniak, geboren am 13. September 1885 zu Krotoschin, zuletzt wohnhaft in Dort⸗
Der bezeichnete Verschollene wird auf—
109. August 1928, mittags 12 uhr. Au igebotstermine
An alle, welche Auskunft
Dortmund, den 7. Januar 1928. Das Amtegericht.
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; Erbenanfruf. Die unbekannten Erben des am 17. Ok—
württemb. Staateangehörigen
Gchterdingen, den 16. Januar 1926.
89335)
Der Werkmeister Otto Bödner in Guben hat als Nachlaßpfleger des am 19. Sep- tember 1927 in Rahnedorf beit Berlin ver—⸗ storbenen Kassenboten August Lohr, zu— letzt wobnhast in Guben, das Aufgebots. verfahren zum Zwecke der Aaäcsschließung von Nachlaßgläubigern beantragt. Die Nachlaßgläubiger werden daher aufger ordert, ihre Forderungen gegen den Nachlaß des verstorbenen August Lohr spätestens in dem auf den 15. Februar 1928, vor⸗ mittags 10 Uhr, vor dem unterzeich⸗ neten Gericht, Zimmer 17s18, anberaumten Aufgebotstermin bet diesem Gericht anzu— mel den. Die Anmeldung hat die Angabe des Gegenstandes und des Grundes der Forderung zu enthalten, urkundliche Beweisstücke sind in Urschrift oder in Ab⸗ schrift beizufügen. Die Nachlaßgläubiger, welche sich nicht melden, können, unbe— schadet des Rechtes, vor den Verbindlich keiten aus Pflichtteilsrechten Vermächtnissen und Auslagen berücksichtigt zu werden, von dem Erben nur insoweit Befriedigung verlangen, als sich nach Befriedigung der nicht ausgeschlossenen Gläubiger noch ein Ueberschuß ergibt. Die Gläubiger aus Pflichtteilstechten, Vermächtnissen und Auflagen sowie die Gläubiger, denen der Erbe unbeschränkt haftet, werden durch das Aufgebot nicht betroffen. Guben, den 13. Dezember 1927.
Das Amtsgericht.
S9 350
Das zu Erziehungsbeihil fen bestimmte Vermächtnis des Kaufmann Theodor Wille soll neu vergeben werden. Bezugs berechtigt sind Abkommen des Großvateis des Testa⸗ tors, Christian Wille und seiner beiden Onkel Friedrich Andreas Diederichsen und Kari Jeachim Harder oder — in Er⸗ mangelung solcher — die weiteren Ver ⸗ wandten des Testators. Bewerdungen sind bis zum 31. März 1928 bei uns ein—⸗ zuteichen. Ihnen sind die die Verwandt⸗ schaft und das Alter der Erziehungs« bedürftigen nachweisenden Urkunden sowie eme möglichst belegte Darstellung der sonstigen Familien- und Vermögeng⸗ verhältnisse beizufügen.
Kiel, den 14. Januar 1925.
Der Magistrat.
lh6bö6! Bekanntmachung.
Duich Ausschlußurteil des hiesigen Ge— richtg vom 17. Januar 1928 ist die von der Stolberger Wasserwerksgesellschaft zu Stolberg, Rhl.., am 1. Juli 1890 aus gestellte Aktie — nur der Mantel — über 1000, — „, aufgewertet auf 900, — Gold⸗ mark, für kraftlos erklärt worden.
Stolberg, Rhid., Amtsgericht.
189334
Versicherungsschein Nr. Herrn Lehrer Fritz Schultz, Schönfeld, abhanden gekommen. Wenn nicht binnen 2 Monaten Einspruch, wird Schein für kraftlos erklärt.
Berlin, den 17. Januar 1928. Deutsche Lebensversi cherung für Wehrmachtangehörige und Beamzie, Körperschaft des öffentlichen Rechts. (856855] Im Namen des Volkes!
(Ausschlußurteil.)
In der Aufgebotssache: 1. des Amts— und Gemeindevorstehers Wilhelm Krause in Hermsdorf (Kynast), vertreten durch die Rechtsanwälte Zarnikow und Goebel, ebendaher. 2. der Erben bezw. Erbeserben des Handelsmanns Erdmann Rücker aus Voigtsdors i. Nr., nämlich: a) des Handels⸗ manns Hugo Rücker in Voigtsdoif i. R., b der Magistratsassistentenfrau Minna Kern. geb. Rücker, in Breslau, Brigitten—⸗ tal Nr. 15 II c) des früheren Gasthof⸗ besitzers Paul Rücker in Herischdorf i. R. ch des Brunnenbauers Carl Glaubiz in Krummöls, Kreig Löwenberg, e) der Ge— schwister Willt. Marta und Frieda Glaubitz, vertreten buich ihren Vater Carl Glaubitz, sämtlich zu a — e ver—= treten durch die Rechtsanwälte Zarnikow und Goebel in Heimsdorf (Kynast), 3. der Frau Amtsgerichtsrat Maria Anderseck als gesetzliche Vertreterin des minder jährigen Schülers Gerhard Kraus in Wahlstatt, 4. der Kopteschen Legats— stiftung in Bad Warmbrunn, vertreten durch das Kuratorium weiter verneten durch den Rechtsanwalt Dr. Kraemer in Hermsdorf (Kynast), 5. des Kaufmanns Paul Vogt, früher in Petersdorf i. R. ietzt in Hirschberg t. R, vertreten durch die Rechtsanwälte Zarnikow und Goebel in Hermedorf (Kynast) 6. des Reiche hahn · assisten ten Pau Förster in Petersdorf i. R., des Steinmetz Franz Haney in, Schreiberhau und der Schreiberhauer Bank e. G. m u. H. hau, vertreten durch den Rechts⸗ anwalt Dr. Kraemer in Hermedorf
Württ. Nachlaßgericht.
(Kvnast! hat das Amtsgericht in Serms⸗ dorf (Kynast) durch den Gerichtsasse sor
32 957 des
Dr. Seehafer für Recht erkannt: Dle Hypothekenbriese: zu 1: über die im Grundbuch Hermsdorf Band XIV Blatt 401 in Abt. II1 Nr. 2 für den Antiag⸗ steller eingetragenen 1000 4. zu 2. über die im Grundbuch Hermsdorf Blatt 210 in Abt. III Nr. 3 für den Handele mann Erdmann Rücker in Voigts dorf t. NR. ein⸗ getragenen 10 Taler, zu 3: über die im Grundbuch Saalberg Band 1 Blatt 1
Haus. und Hermsdorf Band IX Blatt 18 in Abt. 111 Nr 1 bezw. 1 für den An⸗ tragsteller eingetragenen 30 000 4A, zu 4: über die im Grundbuch Hartenberg Band I Blatt 47 in Abt. III Nr. 18 für die An⸗ tragstellerin eingetragenen Hl0 A, zu b: über die im Grundbuch Petersdorf Band Blatt 12. Bauerqut. Abt. III Nr. 15 für den minderjährigen Fritz Prause in Görlitz eingetragenen 6000 M, zu 6:1 über die im Grundbuch Agnetendorf Band 1 und Band 11 Blatt Nr. 16 und 70 bezw. Band VII Blatt 71 unter Ne. 2 und 13 bezw. 1 für die am 21. 7. 1908 geborene Käthe (Katharina) Förster in Petersdorß eingetragenen 4522 S, werden für kraftlos erklärt, zu 7: dig Rechtenachfolger der im Grundbuch Schreiberhau Band III Blatt 234 Abt. III Nr. 10 bezw. Band XXXIII Blatt lꝛ0g Abt 111 Nr. 1 lastende Hypothek in Höhe von 1000 . ein⸗ getragen für die am 12. 1. 1921 in Bad Warmbrunn verstorbeng verw. Sieinme
Anna Haney, geb. Welf, werden mi ihren Rechten auf diese Hypothek aug
geschlossen. Dr. Seehafer.
lsos6l]
Durch Ausschlußurteil unterzeichneten Gerichts vom 3. Januar 1928 ist die notartelle Obligation vom 4. Mai 1870 über die im Grundbuche von Lobach Bd. J Bl. 10 Abt. III Nr. 3 Jsür den Kauf⸗ mann Icieph Rothjchild. Merxhausen, eingetragene Hühgthek vgn 1200 4 (100 Taler) für traftlos erklärt.
Solzminden, 4. Januar 1925.
Das Amtsgericht.
89353
Beschlusßß: Der am 16. Januar 1919 erteilte Erbschein nach der am 15. Mär 1918 in Kerschken verstorbenen Altftzerin Auguste Sotzek. geb. Laser, verw. Kornatz, wird gem. S 2361 Abs. J und 2 B. G.⸗B. är kraftlos erklärt. Angerburg, den 13. Januar 1928. Amtsgericht.
893491 Durch Beschluß vom 9. Dezember 1927 ist der Alhert Magen in M.⸗Gladbach, Dammstraze Rr. 27. wegen Trunkjuchl entmündiat. M.⸗Gladbach., den 17. Dezember 1927. Amtsgericht.
— —— .
Bekanntmachung.
89352
64 Ausschlußurteil vom 10. Januar 1928 ist der am 23. Oktober 1886 zu Konitz gehorene Installateur Otto Karl Block für tot erklärt worden. Als Zeit⸗ punkt seines Todes ist der 31. Dezember 1927, nachts 12 Uhr, festgestellt. Amtsgericht Rastenburg,
den 13. Januar 1925.
r
89355
Oeffentliche Zustellung an Nikolaus Kreller, Artist in Bamberg, zurzeit un= bekannten Autenthalte, gegen welchen seme Ehefrau Helene Kreller durch Rechts. anwalt JR. Aron in Bamberg Ehe⸗ scheidungstlage erhoben hat. Nikolaus Kreller wird unter Bezugnahme auf die ihm bereits zugestellte Klage von der Klägerin zur mündlichen Verhandlung über den Mechtsstreit vor das Landgericht Bam⸗ berg, Zimmer Nr. 141, auf Mittwoch, den März 1328, vormittags 9 Uhr, vorgeladen und aufgefordert, einen bei diesem Proꝛeßgericht zugelassenen Rechtsanwalt zu semer Vertretung zu bestellen. Bamberg, den 17. Januar 1928.
Landgericht Bamberg.
Der Urkundsbeamte der Geschäftestelle.
S93581 Oeffentliche Zustellung.
Die Ehefrau Frieda Behrens in Dardes—⸗ heim, Marktplatz, Prozeßbevollmächtigter: Mechtsanwalt Krüger in Halberstadt, klagt gegen ihren Ehemann Karl Behrens, unbekannten Aujenthalts, früher in Dardes⸗ heim mit dem Antrage auf Scheidung der Ehe aus Verschulden des Beklagten. Die Klägerin lader den Beklagten zur
in Schieiber.
mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 3. Zivilkammer des Landgerichts in Halberstadt auf den 16. April 1928, vormittags 9 Uhr, mit der Aufsorde⸗ rung sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeß- bevollmächtigten vertreten zu lassen. Halberstadt, den 12. Januar 1928. Der Urkundebeamte der Geschäßstsstelle des Landgerichts.
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