MWesterwaldbrüche A G., Bonn.
Gegen die Beschlüsse dei Generalver sammlung unseter Gejellschatt vom 29. 8 1927 ist duich einen Aktionär Ansechtunge⸗ klage erhoben worden. 8973
1850734 SGchlefische Portland ⸗˖ Cement. Industrie Aktiengesellschast.
Aur Grund cer 2/9. Verordnung zur Durchführung der Verordnung über Gold- bilanzen fordern wir hierdurch die In. haber umerer Aklien über RM 1890 auf ihre Stücke zum Umtausch einzureichen Wir geben dafür Stücke u iM 1000, RM hoo und 100 gemäß den nachnehenten Bedingungen aus Gleichzeitig fordein wir die Inhaber der Anteilscheine über RM 4 auf, diese zum Umtausch in Afttien über RM 20 einzureichen. Dei Umtauich erfolgt bis zum 30. April 1928 ein⸗ schlieñꝛlich
in Berlin bei
der Dresdner Bank der Darmstädier und Nationalbank
Kommanditgesellschaft auf, Aktien, der Deunchen Bank,
dem Bankhaus J. Dreyfus Co.,
dem Bankhaus Jarislowsfy E Co.,
in Breslau hei
der Dresdner Bank Filiale Breslau,
der Darmstädter und Nationalbanf
Kommanditgesellschatt auf Aktien, dem Schlesischen Bankverein Filiale der Dentschen Bant,
dem Bankhaus E. Heimann unter Heitügung zahlenmäßig geordneter Nummernver eichnisse, für welche For⸗ mualare bei den obengenannten Stellen eihältlich sind während der üblichen Ge— schäftsstunden und zwar sind einzureichen:
die Aftien über RM 180 Nr. 4091 bis
6h20 mit Gewinnanteilschein Nr. Aff. und Erneuerungsschein, Nr. H?“ bis ghz mit Erneuerungeschein, Nr. 9521 bis 3262 mit Dividendenschein für das Geschättsjahr 1927 ff. und Er. neuerungeschein sowie die Anteil⸗ scheine Nr. 1— 9100.
Die Aktionäre erhalten soweit die ein⸗
ereichten Beträge durch 1000 teilbar sind,
ktien über RM 1009 soweit sie nicht duich 1000, aber durch boo teilbar sind,
Aftien über RM 500, und soweit auch dies nicht der Fall ist, die eingereichten Beträge aber durch 100 zeilbar sind, Akttien über Nie 106 mit Gewinnanteil— scheinen Ni. 4 ff. sowie Erneuerungeicheigen.
Die Besitzer von Anteilscheinen erhalten auf je H eingereichte Anteilscheine eine Aktie über Rm 20 nebst Gewinnanteil⸗ schein Nr. ff. und Eineuerungeschein, wo—⸗ bei der Anteil an der Dividende für die Geschäftssahre 1924. 1925 und 1926 zu⸗ sammen mit RM Oäß abzüglich 10 0 Dividendensteuer für seden ÄUnteil über Riht 4 zur Auszahlung gelangt, soweit nicht etwa die Auszahlung schon früher erfolgt ist.
Die nicht durch 100 teilbaien Beträge eingereichter Attien und die nicht durch 20 teilbaien Beträge eingereichter Anterl scheine sind darch entmwiechenden Spitzenan- oder verkauf bei den obengenannten Stellen abjurunden oder uns zur Verwertung zur Versügung zu stellen.
Zwecks Grleichterung des Umtausches können mit den Aktien zu RM 180 und den Anteilscheinen auch Afttien von RM hö0. RM 100 und RM 20 zu— sammengefaßt eingereicht werden. Bei dieser Gelegenheit sind wir auch bereit, nach Möglichkeit Abschnitte jeder Art, ine— besondere sosche zu MRM 20 in Aktien mit höheren Nominalbeträgen umzujauschen.
Den Akttonäien, die ihre Attien bezw. Anteilscheine dem Sammeldevos ange chlossen haben oder die Einreichung der
ktien bezw. Anteilscheine an den Schaltein der obigen Stellen vornehmen wird feine Piovision berechnet. In anderen Fällen gelangt die übliche Provision in An— rechnung.
Die Aushändigung der neuen Aktien urkunden erfolgt nach deren Fertigstellung egen Rückgabe der über die eingereichten
ttien bezw. Anteilscheine ausgestellten Empfangebescheinigungen bei derjenigen Stelle, von der die Bescheinigungen aus. gestellt worden sind. Diese sind nicht übertragbar. Die Stellen sind berech— tigt, aber nicht verpflichtet die Legitz. mation des Vorzeigers der Empfangs— bescheinigungen zu vrüfen.
Aktien über RM 180 und Anteilscheine über RM 4 die nicht bis spätestens 30. April 1928 bei den vorgenannten Stellen zum Umtausch eingereicht worden sind, werden gemäß § 2960 v⸗G-⸗B für kraftlog erklärt. Ebenso werden solche Attien über RM 189 und Ameilscheine über RM 4 für kraftlos erklärt die nicht in einem Betrage eingereicht werden, der die Durchführung des Umtausches ermöglicht und die uns nicht zur Verwertung zur Vertügung gestellt worden sind. Die an Stelle der für kraftlos erklärten Aktien und Anteilscheine auszugebenden Stücke werden für Rechnung der Beteiligten nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen verkauft. Der Erlös wird abzüglich der entstebenden Kosten an die Beteiligten anteilemaßig ausge lahlt bezw. sür sie hinterlegt
Um eine Verzögerung in der Auszahlung der Dividende unserer Gesellschaft für das Geschäftejahr 1927 zu vermewen, emvpñiehlt es si h, den Umtausch rechtzeitig vor Fällig— keit der Dividende durchzuführen, da die Ausiahlung auf Grund der an den neu auszugebenden Aktien befindlichen Gewinn. anteilscheine erfolgen wird.
Oppeln, im Januar 1928. Schlesische Bortland⸗Cement⸗ Industrie Attiengesellschaft.
Der Vorstand.
397561
Die Herren Afktsonäre der Reederei A ttiengesellschaff Phöniz“ werten hie durch zur ordentlichen General— verjsammlung au Freitag, den 16. Fe⸗˖ bruar 1928, nachmiitage 4 Uyr, in die Geschästeräume dei Füma Mobernt Bornbosen, Hamburg, eingeladen.
Tagesordnung:
l. Vorlage der Bilann, der Gewinn und Verlustabrechnung und des Berichts des Vorstands und Aussichtsrate per 31. Dejember 1927.
Genehmigung der Bilanz und der Gewinn und Verlustabrechnung bzw Verteilung.
3 Erteilung der Entlastung an Auf— sichtsrat und Vorstand.
4. Verschiedenes.
Zur Ausübung des Stimmrechts sind die Aktienmäntel mwätestene bis zum H. Fe⸗ bruar 1928 bei der Geschättsführung der steederei Aftiengejellichaft, Phönix Ham⸗ burg 11 Stemböst 11. gegen Ausserti⸗ gung der Stimmkarte zu hinterlegen.
Hamburg den 21. Januar 19283.
Reederei Aktiengesellschaft „Phönix.
Der Vorstand. G. Lehmann.
„Mo., Plauener Bank Akliengesellschaft., Blauen i. V.
Einladung zu der am Dienstag, den 14. Februar 1928, vorm. 11 Uhr, im Sitzungszimmer der Gesellichant statt— findenden 26 ordentlichen General- versammlung.
Tagesordnung: 1. Vorlage des Geschäftsberichts sowie der Bilanz und Gewinn und Ver⸗ lustrechnung für 1927. Beschlußsassung über die Genehmt⸗ gung der Bilanz, der Gewinn und Verlustrechnung und der Gewinnver⸗ teilung.
3. Entlastung der Verwaltungtorgane.
4 Aussichtsrafswahlen.
Aktionäre, welche stimmberechtigt an der Generalversammlung teilnehmen wollen, haben ihre Aftien entweder
bei der Kasse der Geselljchaft in Plauen,
bei der Deutschen Bank oder Commerz
und Privat Bant Akt ⸗Ges. in Berlin, Leipzig oder Dresden oder
bei einem Notar his spätestens zum 8. Februar 1928 ein— schließlich bis zum Schluß der General. derfanmlung zu binterlegen. Sowen die Vinterlegungsstellen Mitglted einer Effekten. girobanf sind, genügen an Stelle der Aktien selbst die darüber lautenden Hinter⸗ leaungescheine der Girobank.
Plauen i. V., den 19. Januar 1928. Piauener Bank Attiengesellschaft. Der Aufsichtsrat. Kommerzienrat Herrmann WWaldenfels, Vorsitzender.
189732 Werkzengmaschinenfabrik „Union“ (vormals Diehm), Chemnitz. Aufruf von Anteilscheinen. EE. UAufforder: ing.
Gemäß 5 17 Abs. 5 der 2/5. Durch⸗ führungsvertordnung zur Goldbilanzver— ordnung sordern wir hierdurch die In— haber von Anteilscheinen unserer Ge⸗ sellichatt über RM 4 und RM u ist zum dritten Male auf, diese Anteil. scheine zum Umtausch in Stammaktien über RM 20 bis zum 28. Februar 1928 einschlieslich bei einer der Nieder- lassungen der Commerz. und Privat- Bank Attiengesellschaft in Berlin, Dresden oder Chemnitz während der üblichen Geschättsstunden mit einem ein—
fachen Nummernveꝛzeichnis einzureichen Der Umtausch geschieht in der Weise daß auf füns Anteilscheine über je RM! eine Stammgklit über RM 20 und auf diei Anteilscheine über je NM 133 zwei Stammattien über je RM 20 gewährt werden. Die Einreichungsstellen werden soweit ihnen dies möglich ist, einen etwa erforderlich werdenden Spitzenausgleich vermitteln. Der Umtausch der Anteilscheine an den Schaltern der Einreichungsstellen ist pro⸗ visionssrei im Wege der Kortespondenz wird die übliche Gebühr berechnet. Anteilscheme die nicht bis zum 28. Fe—⸗ bruar 1928 zum Umtausch in Aktien ein—⸗ gereicht werden oder die die zum Ersatz durch neue Aktien erforderliche Zahl nicht erreichen und der Gesellschaft nicht zur Verwertung für Rechnung der Beteiligten zur Verfügung gestellt sind werden für kraftlos ertlärt. Chemnitz, den 19. Januar 1928. Werkzeugmaschinen fabrik „Union“ (vormals Diehl). Der Vorstand. Lorenz. Ruppert.
Sn sg] Teilungsplan
der „Colonia“ KRölnische Feuer und Kölnische Unfall⸗Versicherungs⸗
Aktiengejellschaft in Köln
für die gemäß 8 h9 Abs. 1 des Aufwer⸗ tungsgejetzes vom 16. Juni 1925 aufzu— wertenden Ansprüche aus in Markwährung abgeschlossenen Unjall, und Haftpflicht- versicherungen. Vom Reichsaufsichtsamt für Privatver⸗ sicherung genehmigt am 3. Januar 1928 zu Tgb. Nr. III B 30870. Die nachfolgenden Bestimmungen finden Anwendung auf die jämtlichen nach § 59 Abs. 1 AW. aufwertharen Versicher ings— ausprüche, die aus Unfall⸗ und Hastoflicht⸗ versicherungsverträgen hergeleitet werden können, welche von der Colonia“ Kölnische
Aktiengesessschaft oder deren Rechtfavor-⸗ länger, der Kölnischen Unfall-Verüche. unge Attien · Gejellschafl in Markwährung abgeschlossen sind. Aufwertungsquote. Gemäß Airnkel 114 DVO. vom 29. November 1925 und zufolge der durch Senataennicheid des Aufsichtsamte für Privamwersicherung vom 12. Oftober 1927 eifolgten Genehmigung beträgt die Aut. wertungsquote 20 6/9. Eine nachträgliche Aenderung der Aufwertungesquote ist unzu-
lässig. Besonderes. H. Laufende Renien aus Unfall⸗ versicherungen (einschl. Inva liditätszusatzrenten). Umfang.
l. Es kommen nur solche Versicherungen in Betracht bei denen der Schaden vor dem 14. Februar 1924 eingetreten ist. Berechnung der neuen Ansprüche.
2. Die in Papiermarf seüngesetzten Renten werden bei Versicherungen mit laufender Prämienzahlung gemäß § 2 Abs. 1 AWG. nach dem Werwerhältnis des Tages der Schadenereignisses auf Goldmarf umgerechnet. Bei den Ver— sicherungen mit einmaliger Prämienzahlung ist für die Umiechnung der Tag der Prämienzahlung maßgebend. Bei Ent— richtung der einmaligen Prämie in Raten wird die auf Papiermarf lautende Rente im Verhältnis der Summe der für den Fälligkeitstag gemäß 5 2 Abs. 1 AWG. auf Goldmark umgerechneten Prämien- taten zu der Summe der gezahlten Papier—⸗ markprämien herabgefetzt.
Der Goldmarkbetrag der Prämienreserve am 14. Februar 1924 wird gemäß Ziffer der Ausführungebestimmungen zur Auf— ssellung des Teilungeplans für Unfall- und Hastpflichtversicherungen vom 19. Mai 927 berechnet. Die Berechnung erfolgt unter Anwendung der deutschen Volfs— sterbetasel und unter Berücksichtigung eines Zinsfußes von 30/0.
Die hiernach eimittelten Goldmark— beträge der Rente und der Prämienreserve werden entsprechend der Aufwertungsquote herabgesetzt und stellen dann den neuen Rentengnspruch und den Auswertungsanteil dar. Rentenanspruch und Aufwertungs⸗ anteil entsprechen hierbei dem Invaliditätg- grad, auf Grund dessen die Papiermark⸗ rente festgesetzt ist, von der bei der Um— stellung ausgegangen wurde.
Fällig gewordene Renten.
3. Bie seit dem 14. Februar 1924 fällig gewordenen Renten werden einschließlich A do Zinsen (Zinseszinsen von diesem Zeitpunff ab in bar nachgezahlt.
Rückwirkungszeit.
4. Die infolge der Geldentwertung in der Rückwirkungszeit zu wenig oder über haupt nicht gezahlten Renten werden in der aufgewerteten Höhe zuzüglich 3 0o Zinsen (Zinseszinsen seit dem i4 Februar I924 zur Auszahlung gebracht.
Ver sicherungsbedingungen.
b. Aenderungen der Versicherungs⸗ bedingungen finden. abgesehen von den weiter unten angegebenen Aenderungen, nicht statt. Im besonderen bleibt dem Versicherten der Anspruch erhalten, bet Erhöhung des Invaliditätsgrades gegen2 über dem der umgestellten Rente (verglÜ Iiffer 2) zugrunde liegenden Invaliditäte⸗ arad eine enisprechende Erhöhung der Rente zu verlangen. Ebenso nehk dem Versicherer das Recht zu, bei Ermäßigung des Juvaliditätsgrades eine entsprechende Ermäßtaung der Rente eintreten zu lassen. Die ewa für die Erhebung von Ansprüchen 6 Aenderung der Rente geltenden Fristen ruhen vom 15. Juni 1922 ab und beginnen erst wieder einen Monat nach dem Tage der Befanntgabe der Aufwertung zu laufen.
EI. Unfallversicherungen
mit Prämienrückgewähr.
Umfang.
l. Die Aufwertung der Unfallversiche⸗ rungen mit Prämienrückgewähr erstreckt ich, abgesehen von den lebenslänalichen Fisenbahn⸗ und DampfschiffunglücksVer— sicherungen mit Prämienrückgewähr und den Versicherungen, bei denen ein Renten⸗ fall bereits eingetreten ist, nur auf die Rückgewährversicherung. Berechnung der neuen Ansvrüche.
2. Bei der Ermittlung der Versicherunge⸗ summe der umgestellten Versicherung werden die rückgewährpflichtigen, auf Papiermark lautenden Prämien nach dem Wertverhältnis am Tage ihrer Fälligkeit gemän Ziffer 11 der Ausführungabe⸗ stimmungen zur Aufstellung des Teilungs⸗ plans für Unfall! und Hatppflichtver⸗ sicherungen vom 19. Mai 1927 in Gold⸗ mark umgerechnet und die so erhaltenen Benäge zusammengejählt Bei Versiche⸗ rungen mit einmaliger Prämienzahlung oder Prämienvorauszahlung ist für die Umrechnung der Tag der Zahlung maß— gebend. War vereinbart, dan im Todes- salle die Prämien einschließlich Zinsen (Zimseszinsen) zurückgezahlt werden, so kommen zu der oben gebildeten Summe noch die gemäß 5 2 Abs. 1 AWG. nach dem Wertverhälinis am Tage ihrer Fällig⸗ feit auf Goldmark umgerechneten vertrag lichen Zinsen (Zinseszinsen) hinzu. Die Summe aller dieser Goldmarkbetäge wird entsprechend der Aumwertungsquote herab— geletzt und stellt dann die neue Rück— gewahrssumme dar.
Der gemäß Ziffer 1 der Austführungs⸗ bestimmungen zur Aufstellung des Teil ungs⸗ plans für Unfall- und Haftpflichtver— sicherungen vom 19. Mai 1927 ermittelte Goldmarkbetrag der Prämienreserve am 14. Fehruar 1924 wird entsprechend der Aufwertungéquote herabgesetzt und stellt dann den Aufwertungeanteil dar. Darlehen.
punkt ah in bar nachgeahlt.
und Dampsschiff⸗Unglücksversicherung mit Prämienrückgewähr abgeschlossen, so gilt für die Versicherung, soweit sie das Unfall. risiko betrifft, das zu 111 Ziffer 1 bis 4 Gejagte. sie die Rückgewähr betrifft, findet 11 An— wendung.
markbefrag solcher Darlehen (Voraus. zahlungen une den Rück ablangen — und zwai ohne Beichränkung auf die nach dem 14. Zunt 1927 eifolgten Rückzahlungen — weiden mit ihrem vollen, mit der Auf—= weitungsquote multiplizierten Goldmark betrage ( 2 Abi. 1 AWG.) von der nach Ziffer 2 Abs. I letzter Satz sich ergebenden Versicherungssumme in Abzug gebracht. Rückwirkung.
4. Bei den in der Zeit vom 16. Juni 1922 bis 14. Februar 1924 aus den Rückgewährversicher ungen sällig gewordenen Leistungen wird folgendermaßen verfahren:
a) Bei Abläufen wird von dem nach Ziffer 2 und 3 berechneten Aufwertunge— anteil der eiwa bereits gejahltt, nach 5 ? Abl. 1 AWG. auf Goldmark umgerechnete mit der Aufwertungsquote multiplizierte Betrag abgesetzt.
b Bei Todesfällen wird von der nach Ziffer 2 his 3 berechneten neuen Gold. maikversicherungssumme der nach a unter Berücsichtigung der Aufwertungequote bestimmte Goldmarkbetrag der etwa bereits geleisteten Zahlungen abgesetzt.
5. Bei den in der Zeit vom 15. Juni [927 bis 14. Februar 1924 durch Rück⸗ kauf erloschenen Versicherungen wird nach Ziffer 7 der Aussührungebestimmungen zur Aufstellung des Teilungsplans vom 6. August 1926 verfahren.
Versicherungsbedingungen.
6. Eine Aenderung der Versicherunge⸗ bedingungen findet nur insoweit statt, als der Rückkaufswert (Darlehen) mit 160 0 der Prämienreserve festgesetzt wird. Bei Veisicherungen, bei denen die Prämien einschließlich Zinlen (3inieszinsenz zu er- statten sind, entfällt nach der Umstellung der Anspruch auf Verzinsung der gemäß Ziffer ? und 3 sestgesetzten neuen Summe. Bei Vorauszahlung der Prämien sällt der Anspruch auf Rückerstattung der noch nicht fällig gewordenen Prämien weg. Die Aufwertung dieses Ampruches ist bereits bei der Festietzung der umgestellten Ver— sicherungs umme berücksichtigt.
Der Rücklauf kann nicht vor 1. Januar 1933 gefordert werden.
Barzahlung statt Fortsetzung des Vertrages.
7. Bleibt der Autwertungsanteil unter Goldmark 290 —, so werden an Stelle der neuen Rückgewährssumme die auf die Versicherung entfallende Präͤmienreserve (Aufwertungsanteil, ebenso die aus der rückwirkenden Aufwertung entstandenen Aufwertungsanteile ohne Diskont bar aus bezahlt. Das Versicherungsverhältnis er⸗ lischt mit dem 14. Februar 1924, von welchem Zeitpunkt ab die Aufwertungs—⸗ anteile als Barguthaben behandelt und bis zur erfolgten Barauszahlung an die Aufwertungsgläubiger mit dem rechnungs⸗ mäßigen Zins von 3is, o½ verzinst werden.
II. Lebenslängiiche Eisenbahn⸗ und Dampf chiff⸗Ungiücks⸗ versicherungen.
Berechnung der neuen Gold⸗
ansyrüche.
1. Bei Versicherungen mit einmaliger Prämienzahlung werden die auf Paviermark lautenden Unsallversicherungsleistungen (tür Tod, Invalidität und vorübergehende Er werbsun fähigkeit) gemäß 52 Abs. 1 AWG. nach dem Wertveihältnis am Tage der Prämienzahlung auf Goldmark umgerechnet. Bei Ratenzahlung der Prämien werden die auf Papiermark lautenden Unfallver⸗ sicherungsleiftungen (ür Tod, Invalidität und vorübergehende rn en e n, im Verhältnis der Summe der gemäß 52 Abt 1 AWG. für den Fälligkeitstag auf Goldmark umgerechneten Ratenzahlungen zu der Summe der geleisteten Papiermark— zahlungen herabgesetzt.
Die so ermittelten Goldmarkbeträge der Versicherungsleistungen werden entsprechend der Auswertungsquote herabgesetzt und stellen dann die neuen Versicherungs—⸗ leistungen dar.
Der Goldmarkbetrag der Prämienreserve am 14. Februar 1924 wird gemäß Ziffer 111 der Ausführungsbestimmungen zur Auf— stellung des Teilungeplans für Untall— und Vaftpflichtoersicherungen vom 19. Mat 1927 unter Anwendung der deutschen Volks⸗ sterbetasel und unter Berücksichtigung eines Zinssußes von 3! /a berechnet.
Nückwirkung. 2. Bei den vor dem 14. Februar 19241 eingetretenen Schadenfällen, soweit sie unter 5 60 Ziffer 3 Satz! und? AWG. fallen, gelangen die nach Ziffer l berech. neten neuen Versicherungsleistungen (für Tod und vorübergehende Erwerbsbeschrän— kung) abzüglich der etwa bereite gezahlten nach 52 Abl. 1 AWG. aur Goldmark umgeiechneten mit der Aufwertungeguote multiplizierten Beträge zur Auszahlung. Ist eine Invaliditätsrente fällig geworden, so wind nach Ziffer J verfahren. Fällig gewordene Leistnngen.
3. Die seit dem 14. Februar 1924 fällig gewordenen Versicherungsleistungen werden einschließlich der rechnungsmäßigen Zinsen Zinseszinsen) von ziss o/o von diesem Zeit⸗
dem
Versicherungsbedingungen. 4. Eine Aenderung der Versicherungs⸗ hedingungen findet nicht statt, soweit die Versicherung das Unfallrisiko betrifft. L.⸗E.⸗D.⸗U.⸗Versicherungen mit Rückgewähr. b. Ist die lebenslängliche Eisenbahn.
Für die Versicherung, soweit
IV. Inualiditätszusatz⸗
versicherungen.
3. Die noch nicht zurückgejahlten Dar⸗
Hoffmann. Dr. Stmon.
Feuer⸗ und Kölnische Unjall⸗Versicherungs⸗
lehen und Vorauszahlungen auf Policen einer Invaliditätszusaßtzversicherung mit und die Unterschiede zwischen dem Gold! laufender Prämienzahlung abgeschlossen
Ist die Uniallversicherung zusammen mit
worden, so findet, lofern der Versicherungg. fall bie zum 14. Februar 1924 noch nicht eingelreten ist, eine Aufwertung der Zug versicheung gemäß § 0 Abf. 1 J JWG. nicht statt.
V. Laufende Renten aus Haftpflicht⸗ versicherungen, die unter 5 59 Abs. 1 Aw fallen. Umfang.
. Es kommen nut jolche Versicherungen in Benacht, bei denen bereits vor dem 14. Februar 1924 die Pflicht des Ver⸗ sicherers zur Bildung eines Prämienreserve⸗ fonds bestand.
Berechnung der neuen Ansprüche.
2. Die ausgewertete Haftpflichtrente be⸗ trägt sopiel Prozent des Goldmarkbetrages der nach dem Versicherunge vertrage zu erstattenden Haftpflichtschuld (Rente), alt die Aujwertungequote angibt. Ent⸗ prechendes gilt wenn nach Stabilisierun der Währung die Hatwflichtschuld g. eine einmalige Abfindung an den geschä— digten Dritten abgelöst worden ist.
Der Kapitalwert der umagestellten Haft⸗ pflichtrente einschließlich der Summe der etwa bereits gezahlten, auf Goldmark um⸗ gerechneten Beträge darf den Goldmark⸗ betrag der Versicherungssumme nicht üher⸗ steigen. Der Goldmarkbetrag der Ver- sicherungsfumme wird hierbei auf den Tag berechnet, an dem die Prämie für die beim Eintritt des Schadenereianisses oder des ichadenstiftenden Verstoßes laufende Ver⸗ sicherungsveriode (3 9 VVG.) fällig war. Ist die Prämie für mehrere Versicherungs⸗
Prämienzahlung maßgebend. Bei der r⸗
mittelung des Goldmarkbetrages der bereit
gezahlten Beträge finden die in Ziffern d Ab der Aussführungsbestin mungen zur Auf— stellung des Teilungeplans vom 6. August
1926 angegehenen durchschnittlichen Ent⸗
wertungsmaßzahlen Anwendung.
Der zugehörige Goldmarkbetrag der Prämienreserve am 14. Februar 1924 wird entsprechend Ziffer IV der Austührungs⸗ bestimmungen zur Ausstellung des Teilungs⸗ plans für Unfall. und Haftpflichtveisiche⸗ rungen vom 19. Mal 19237 unter Anwen⸗ dung der deutschen Volkssterbetafel und unter Berücksichtigung eines Zinsfußes von 3isz oo berechnet.
3. Soweit bei Aunstellung des Teilungs⸗
plans die Hastpflichtschuld noch nicht auf
wertbeständiger Grundlage neu gestgesetzt ist, wird zur Bestimmung der Aufwertungs⸗ quote vorläufig der Goldmaikbetrag der
Haftpflichtichuld (Renten) in der Weise
ermittelt, daß die in Vapiermgrk sestgesetzte
Hastpflichtichuld (Rente) nach dem Wert⸗
verhältnis am Tage der endgültigen gericht.
lichen Entscheidung, des Anertenntnisseg oder des Vergleichs gemäß 2 Abs. 1 AWG. umgerechnet wird. Bei der Ermittelung des Kapitalwerts der Haftpflichtschuld wird das am 14. Februar 1924 erreichte Alter des geschädigten Dritten zugrunde gelegt. ällig gewordene Renten.
4. Die seit dem 14. Februar 1924 fällt
gewordenen Renten werden einschließnli
gisz oo n (Zinseszinsen) von diesem
Zeltpunkt ab in bar nachgezahlt.
Rückwirkung.
b. Die Aufwertung der in der Rück⸗
wirkungezeit zu wenig oder überhaupt nicht
gezahlten Renten wird durch die Bemessun der umgestellten Goldmarkrente als berück- sichtigt angerehen.
Versicherungsbedingungen.
6. Eine Aenderung der Versicherungs⸗
bedingungen findet nicht statt. Im beson=
deren bleiht ben Versicherten das Recht
e halten, bel Erhöhung der Haftpflicht-
schuld gegenüber der der Eimittelung der
Aufwertungsquote zugrunde liegenden 6
pflichtschuld eine . der Rente in
dem gleichen Verhältnis zu verlangen, soweit nicht der Kapitalwert der erhöhten
Rente den Goldmarkbetrag der nach Ziffer 2
ermittelten Versicherungssumme überstetat.
Die aus dem Versicherungevertrage sich
ergebende Verpflichtung des Versicherers,
die Kosten eines mit dem Driten gelührten
Rechtsstreits des Versicherungsnehmers zu
tragen, bleibt mit der Maßgabe unberührt,
daß der Versicherer die Prozeßkosten nur mit der im Verteilungeplan festgesetzten
Auswertungequote zu tragen hat.
1I1Igemeines.
1. Für die Rückwirkung gelten die Be⸗ limmungen der 88 60 Abs. 3 und 67 AWG.
2. Bei Umwandlung von Paviermark⸗ versicherungen in neue Papiermark⸗ versicherungen mit erhöhten Summen wird entsprechend Ziffer 10 d der Aussührungsbestimmungen zur Auf- stellung des Teilungsplans vom 6. August 1926 versahren. Zutückdatierte Versicherungen werden entspiechend Ziffer 9 der Ausführungs⸗ bestimmungen zur Aufstellung des Teilungsplans vom 6. August 1926 behandelt.
Jeder ansprucherhebende Versicherungs⸗ nehmer oder jeder Versicherte ist be—⸗ rechtigt, ein Exemplar des Teilungs—⸗ plans zu verlangen.
Die Anmeldung des Auswertungs⸗ anspruchs hat unter Angabe der Wer- sicherunasart und Policenummer ewtl. des in Frage kommenden Schaden alles, gegenuber der Direttion der Colonia Kölnische Feuer- und Kölnische Unfall Versicherungs⸗Aktiengelellschastt in Köln, Oppenheimstr. Il, zu erfolgen. Die Gesellschaftt kann Glaubhast⸗ machung der Attivlegitimation des Ansprucherhebenden verlangen.
6. Für die Anmeldung der Aujwertungs⸗ ansprüche besteht keine Ausschlußfrist.
Köln, den 19. Dezember 1927.
Der Treuhänder der Colonia,
Kölnische Feuer⸗ und Kaͤlnische Un⸗
fall⸗Versicherungs⸗Aktiengese lischaft.
M. Gruhn, Rechtsanwalt.
perioden vorausgezahlt, so ist der Tag der
Teil der Hauszinssteuer zugunsten des Wohnungsbaues verzichten können. Es komme weniger auf ein Bauprogramm als auf die Finanzierung an Die gemeinnützigen Bauvereine dürften nicht gegenüber der Privatwirischaft bevorzugt werden, es müsse sorg⸗ ag geprüft werden, ob solche Gesellschaften auch die Sicher⸗ eim bieten. daß sie ihr Ziel erreichen. Man sollte auch nicht iedlungen nach politischen Bekenntnissen anlegen. Kein Mensch wisse, wer Eigentümer der 2 bis 214 Milliarden bisher zur Ver⸗ . gestellten ere n ,,,, sei. (Zuruf links: ie Gemeinden! — Ministerialrai Dr. Wölz: Aber nur. als . Dle Reichsregierung müsse diese Frage klären. Ministerialrat Dr. Wölz: Abgeordneter Hüttmann meinte, die Regierung habe die Lage hoffnungslos geschildert. Tatsächlich 1 es sich nur darum, die Dinge festzustellen, wie sie sind. eider ist das mit mathematischer Genauigkeit üiberhouß: h möglich. Deshalb kann man nicht einmal für ein halbes Jahr rophezeien. Ich habe ja schon geftern betont, daß die Lage im 36 1928 vielleicht schon wieder anders sein kann. Die 200 Millionen ,, , wurden zunächst nicht über- nommen, weil damals viel billiges Privatgeld zu haben war. Seit dem 15. Februar 1927 aber wurden die Zwischenkredite sehr rasch abgerufen. Wenn wir Bestimmungen treffen, müssen wir uns also immer klar . daß inn unn sich schnell ändern können. Wenn wir also die Lage nicht gut ö 1 braucht doch der Eindruck nicht absolut 6 mistisch zu sein. uslandsanleihen in Höhe von etwa 60 illionen sind auf Grund des Steuernachlasses abgeschlossen worden. 22 Millionen sollen so bald wie möglich in den Vereinigten Staaten 1 elegt werden. Auch der Auslandsmarkt ist nicht unerschöpflich. Von den 200 Millionen Zwischenkrediten des Reichs hat Preußen 60 Millionen als Bevorschusfung der Hauszinssteuer im Rahmen des Arbeitsbeschaffungsprogramms den Gemeinden zur Ver⸗ fügung gestellt. Auch die übrigen 120 Millionen (20 Millionen werden anderweitig verwendet) he bis auf einen ganz kleinen Betrag ausgegeben. In einzelnen Ländern sind kurze Rück⸗ zahlungsfristen ausbedungen; die Gelder laufen auch gut zurück. In anderen, namentlich großen Ländern, ist die Ausgabe den Hypothekenbanken überlassen, so daß ein direkter Einfluß fehlt. In Sachsen hat sich ein zwei⸗ bis dreimaliger Umschlag der Gelder im Baujahre ergeben. Preußen haben wir gebeten, in Verhandlungen mit den Banken neue Bedingungen zu stellen. Für diejenigen, welche das Geld langfristig behalten, ist eine . in Aussicht genommen. In gewissem Umfang werden die Mittel wohl in diesem a n. wieder zur Ver⸗ 9 ung iche Die der Bau⸗ und Bodenbank gegebenen acht lillionen haben sich im letzten Jahre in den vier⸗ bis füns= fachen Betrag von J umgesetzt; sie haben sich also sehr bewährt. Auch der Rückfluß bei der Bau⸗ und Boden⸗ bank ist gut n n aber das Kapital ist jetzt aufgebraucht und festgelegt. Die Reichsversicherungsanstalt hat im letzten Jahre 76 bis 80 Millionen Hypotheken zur Verfügung gestellt und er⸗ klärt, auch im nächsten Jahre Geld . frei zu haben. Die Landes⸗ versicherungsanstalten haben in den letzten drei Jahren zusammen 57 Millionen zur Verfügung gestellt. Auch mit der Reichsanstalt . Arbeits lo e uversiche rung n wir in Verhandlung über den Ankauf von Pfandbriefen. Ebenso haben Post und Eisenbahn Pfandbriefe gekauft. Wegen Befreiung von der Kapitalertrags⸗ steuer haben wir uns mit dem Wirtschafts⸗ und Finanz⸗ iministerium ins Benehmen gesetzt. Der Wohnungshau scheint mir auf Jahre hinaus ohne die , , als Haupt⸗ kapitalquelle nicht denkbar. Das Wichtigste ist wohl, daß diese Steiter eine gewisse Stabilität erlangt, damit wir mit sicheren Zahlen rechnen können. Die Bedenken des starken Zuzugs nach den Großstädten müssen durchaus gewürdigt werden. Im Unterausschuß könnten wir alle diese Dinge ganz eingehend be— handeln. Regierungsrat Wildermuth: Es ist hier die in der Denkschrift gegebene Zahl des Haushaltungsüberschusses über die vorhandenen Wohnungen angezweifelt worden. Diese Zahl ist zunächst in einer grundlegenden Arbeit des Statistischen Reichs⸗ amfs durch Schätzungen auf drei verschiedenen Wegen gewonnen worden. Nach Ab . dieser Arbeit ist diese Zahl durch das Ergebnis der Reichswohnungszählung in vollem Umfange be⸗ stäligt worden. Sie beträgt etwas über eine Million. Ich ieh daher, daß man bei jeder Berechnung des Wohnungs⸗ edarfs von dieser Zahl ausgehen muß. Der jährliche Zugang
an Haushaltungen wird vom Statistischen Reichsamt für die e
von 1925 ab auf jährlich etwa 200 0600 berechnet. om Jahre 1935 ab wird dieser Zuwachs voraussichtlich eine plötzliche VBer⸗ ,, erfahren. Mit allem Vorbehalt wird er im Durch⸗ schnitt der Jahre 1935 bis 1965 anf rund 130 9000 angenommen werden können. Die Denkschrift führt aus, daß der wirklich dringende Bedarf an Wohnungen niedriger als eine Million, auf 600 009 geschätzt wird. Auch diese Schätzung wird an⸗ gegriffen, Wir haben aber festgestellt, daß vor dem Kriege etwa 2 vH von 18 Millionen Haushaltungen aus irgendwelchen Gründen auf eine eigene Wohnung verzichtet haben. In vielen Fällen wird die Ursache wirtschaftliche Not gewesen sein. Für die Zeit nach dem Kriege würden 2 v5 von 16 Millionen Haus— haltungen schon 820 009 sein, um die sich der errechnete theoretische Bedarf, verringert. Für die schlechten wirtschaftlichen Ver= hältnisse der Nachkriegszeit ist der Satz von 2 vH wahrscheinlich zu niedrig angenommen. Es ist aber auch damit zu rechnen, daß die Zahl von einer Million Haushaltungen sich in den nächsten Jahren dadurch verringert, daß Kleinrentner⸗ und Sozial rentnerfamilien und einzelne Personen unter dem Druck der i n en Lage den eigenen Haushalt aufgeben werden. Andererseits aber ist der Bedarf an Wohnungen erst dann als edeckt anzusehen, wenn ein Leerbestand von , 15 m Reichsdurchschnitt, das wären etwa 160 0090 Wohnungen, vorhanden ist. Aus diesen Erwägungen haben wir in der Denk- schrift einen dringenden Bedarf von 660 000 Wohnungen an⸗ enommen, der wahrscheinlich der Wirklichkeit eh nahe kommt. Diese Schätzung ist nicht zwecklos, denn sie steht in engem Zu⸗ sammenhang mit jeder Art von planmäßigem Vorgehen zur Bekämpfung der Wohnungsnot. Eine Steigerung des jährlichen Wohnungsbaues eiwa über 300 000 Wohnungen hinaus würde eine außerordentlich ftarke Ausdehnung des Baugewerbes sowohl nach der Kapitalsanlage wie nach dem Facharbetterbestand hin zur Folge haben, die dann in absehbarer Zeit schon infolge des 3 sinkenden Bedarfs zu einem schweren Rückschlag für das gesamte Gewerbe und für die im Gewerbe ber, ten Fach⸗ arbeiter fuhren müßte. Schon aus diesem Grunde erscheint der Reichsregierung Vorsicht bei programmatischen Festlegungen ge⸗ boten. Ein anderer Vertreter des Reichsarbeits⸗ ministerium s gab noch Auskunft über die Lage des Arbeits⸗ marktes im Baugewerbe und des Baustoffmarktes. Mit einem tarken Anschwellen der Arbeitslosigkeit gegenüber den letzten Vochen rechnet man nicht mehr, wenn auch die Lage von der Wuüterung abhängig ist. Baustoffe werden nach Schätzungen des Ministeriums in genügendem Maße vorhanden sein. Die Ziegeleien haben ver , gute Lggerbestände, so daß mit Preissteigerungen kaum zu rechnen ist. Auch für den Holzmarkt hat man keine Befürchtungen. Der Bauindex als Ganzes ist von 174,1 Ende August auf 176 im September gestiegen und im November auf 175 gefallen. Eine Stabilisierung der Baustoff preise könne man vielleicht erreichen, wenn man das Jahr in wei Bauabschnitten teile, wie es in Bayern bereits geschieht. luch eigene ,,, von Baustoffwerken durch die Bau⸗ gesellschaften wirke zweifellos ausgleichend. Ein weiteres Mittel . Preissenkung sieht die Reichsregierung in der Förderung der ationalisierung des Bauwesens. — Weiterberatung Montag.
Reichstagsausschuß für Landwirt⸗ und Bach ischutz⸗
— Der 6 . Siedlungswesen ragen beschäftigte sich gestern unter dem Vorsitz des Abg. Meyer Hannover mit den Anträgen, die der Unter ausschuß ausgearbeitet hat. Im Verlauf der Debatte teilte, dem Nachrichtenbürg des Vereins deutscher Zeitungsverleger zufolge,
Min.⸗Dir. Arti kus mit, daß im Rheinland 300 000 Morgen Oedland vorhanden seien. Im weiteren Verlauf der Debatte führte er noch aus, das wichtigste sei die Bereitstellung der Mittel für Landarbeitersiedlungen. Er sei grundsätzlich der Ansicht, daß den Arbeitern die Einrichtungskredite zinslos gegeben und nach etwa 6 Jahren 2 vH Zinsen erhoben werden sollen. Er mat weiter dafür ein, die Siedlerstellen auf 6 bis 8 Morgen zu bemessen, jo daß mindestens 4 Morgen Acker und 2 Morgen Wiese , Rentengüter sollten wegen ihrer Unrentabilität grundsätzlich nicht mehr ausgewiesen werden. In der Aussprache über die Anträge die der Unterausschuß vorgelegt hatte, wurden von verschiedenen Seiten Abänderungsvorschläge gemacht. Im Anschluß an einen Vorschlag des Abg. Da vid (Soz.) warnte Min.⸗-Dir. Arti kus davor, die Gesamtkosten, die sich ber möglichster Verbilligung der Siedlungen ergäben, der öffentlichen Hand 6 Ba? wirke erfahrungsgemäß preistreibend. Die preußische Regierung gebe schon heute ohne weiteres bis zu 50 oH geschenkweise und sei bereit, wo es not me, auch weit darüber hinaus zu gehen. Nur solle man dieses Entgegenkommen nicht gesetzlich sestlegen. Oberregierungsrat Großpiextsch von der Deutschen Rentenbankkreditanstalt gab einen Ueberblick über das Ergebnis der Tätigkeit der Siedlungsgesellschaften. In der nächsten Sitzung am Mittwoch soll die Abstimmung über die Unterausschußanträge erfolgen.
— Der Sozialpolitasche Ausschuß des Reichs⸗ tags beschäftigte sich gestern mit seinem Beratungsplan für die nächste Zeit. Er beschloß, die Frage eines Rentnerversorgungs⸗ gesetzes nicht erst nach Abschluß des Gesamtetats, sondern schon am Dienstag zu beraten.
— Der Reichstagsausschuß für Verkehrs⸗ angelegenheiten beschäftigte sich gestern zum viertenmal mit der Beratung der Verkehrsfragen der östlichen Grenzgebiete. Ein Unterausschuß soll die von der Re⸗ gierung vorgelegten Vorschläge prüfen und schriftlich darüber Bericht erstatten. Die Beratung des Verkehrsetats wird voraus⸗ sichtlich Mitte nächster Woche erfolgen.
Der Geschäftsordnungsausschuß des Preußi⸗ chen Landtags hat seine Beratungen über die Aenderung er Geschäftsordnung abgeschlossen. Wie das Nachrichtenbüro des Vereins deutscher Zeitungsverleger berichtet, ist besonders wichtig die neue Vorschrift über die Entziehung des Vertrauens. Danach muß der Mißtrauensantrag gegen das Staatsministerium oder einzelne Minister einen genau formulierten Wortlaut haben. Der Antrag muß lauten: „Der Landtag entzieht dem Staats⸗ ministerium (dem Minister — Amtsbezeichnung und Namen — das Vertrauen.“ Ist eine andere Fassung gewählt, so hat die Annahme des Antrags nicht die Verpflichtung des Rücktritts zur olge. Geändert worden ist insbesondere auch die Bestimmung
über die Geschäftsführung in den Ausschüssen. Danach können Anträge eines bestimmten Ausschusses nicht einem anderen Aus⸗ schuß überwiesen werden. Anträge, bie im Ausschuß zurück⸗ gezogen find, können von anderer Seite nicht wieder aufgenommen werden. Klargestellt wurde auch die Frage, ob ein Ausschuß⸗ vorsitzender berechtigt ist, gegen einen Abgeordneten Ordnungs⸗ strafen, wie Ausschluß von der Sitzung, Diäten, Fahrkarten⸗ entziehung usw., zu verhängen. Bekanntlich hatte dieser Fan gelegentlich zu Meinungsverschiedenheiten über die Auslegung der Geschäftsordnung Anlaß gegeben. Nunmehr ist klargestellt, daß solche Maßnahmen im Interesse der Aufrechterhaltung der Ordnung nur vom Präsidenten des Landtags, niemals von einem Ausschußvorsitzenden verhängt werden dürfen,
Verkehrswesen.
Eröffnung des Fernsprechschnellverkehrs mit Nauen. Am 21. Januar um 20 Uhr (8 Uhr abends), wind der Fernsprechschnellverkehr zwischen Großberlin und Nauen aufgenommen. Von diesem Zeitpunkt an sind Gespräche von Großberlin nach Nauen nicht mehr beim Berliner Fernamt anzumelden. Der an eine Ver— mittlungsstelle mit Handbenieb angeschlossene Großberliner Teilnehmer rust bei Gejprächen nach Nauen feine Vermitilungsstelle an und nennt dieser Amt und Nummer des gewünschten Leilnebmers sowie die eigene Anschlußnummer. Die Beamtin der Handvermittlungastelle verbindet mit den Worten: „Ich verbinde weiter' mit dem Hilfsamt. Der Beamtin des Hilstamts gibt der Teilnehmer nochmals Amt und Nummer des gewünichten Teilnehmers an — 3. B. Bitte Nauen 235. — worauf die Beamtin die Verbindung mit dem verlangten Teilnehmer herstellt. Der Selbstanichlußtellnehmer — ausgenommen die Teilnehmer von Berlin-Schmöckwitz — wählt Ki9g und verlangt von der sich mit Schnellverkehr' meldenden Beamtin unter Angabe der eigenen und der gewünschten Anschlußbezeichnung die Verbindung mit Nauen. Der Schmödwitzer Teilnehmer wählt statt K 9 einmal O (Null wie bei Verbindungen nach Erkner Pot dam ufw. Die Gebühr für em Gespräch nach Nauen von 3 Mmuten Dauer beträgt während der Zeit von 8— 19 Uhr (8 Uhr vorm bis? Uhr nachm. 0,70 RM in der übrigen Zeit 047 RM. Uußf die Vorbemerkungen im amtlichen Feinsprechbuch von Groß Berlin auf Seite XII unter D wird aufmerksam gemacht.
Handel und (Gemerbe. Ber lin, den 21. Januar 1928. Telegrapbische Auszahlung.
20. Januar Geld Brief l,ʒ92 1, 796 4.183 4191 19667 167 20,962 21.0902 2.170 2174 2044 20.48 4,1915 4,1995 Oh0h5 0,507 4,27 4,284
ltzh 60 1tzn 49 544 Höbhtz
d, 1 bʒz / b 736 235 173. 4 5172 51 85 lo o lo. 72 I, 8h 23, T2 h 7383 7 347 12.30 11252
2, 43 20,47 111,62 111,84 16,475 16,515 12,421 12441 do, 74 30,90 3,027 3, 933 71.73 71.87
12,57 11279 b9. 7 h9, 19
21. Januar Geld Brie 1.792 1. 796 4,184 (4, 192 L963 1, yz
20, S5y6 20, 99 2, 16tz 2, 170
20,432 20, 472 4,193 4,201 O, 045 O0, 06h 4.266 4.274
169, 16 169, 59 5h44 b, 66
28, 395 28,515 73.28 13, 42 31,70 831.86 lo, 52 19,572 22, 18 22, 22 7,375 7.389 1229 112.51
2043 2047 111,57 111,79
Buenos Aires I Pap. Pes. kanad. 9
1 Jen ;
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New Jork. . 169
Rio de Janeiro 1 Milreis Uruguay. Golde so
Amsterdam
Rotterdam 100 Gulden Athen 1100 Drachm. Brüsse! u. Ant⸗
werven 1060 Belga Gudapest loo Peng Danzig. .. . . 1090 Gulden Delsingfors 10h finnl. A Italien 100 Lire Jugoslawien. 100 Dinar Kopenhagen. 100 Kr. ö und
porto. 1060 Escudo
Oslo loo Kr. Paris ..... 100 Fres 16,47 16, S Prag ..... 1060 Kr. 12.427 12, 447 Schweiz .... 100 6 30,795 80 915 Sofia lob Leva 3.032 3, 9038 Spanien. 00 Peseten 7182 71, 96
Stockholm und 1060 Kr. 112.51 112,73
Gothenburg. Wien 100 Schilling! bv. 079 59, 195
Uusländische Geldsorten und Banknoten.
— — —
20. Janua Geld Brief 20 595 20675 16,8 16, 24
4,775 4245
1000 —5 Doll. 4, 194 4173 4193 2 und 1 Doll. 4, 197 4,173 41x38 Argentinische P . — 1,77 1,75 Brasillanische i — 90491 9h11 Canadische 4, 18 4. Iz 4.18
20. 48
21. Januar Geld Brie 20,57
*
Sovereigns 2 Freg. Stücke Gold⸗ Dollare Amerikanische
Englische: große 20 405 20 a6 * u. darunten 29 3895 20,475 Türfische . 1 türt. Pfd. 2, 2 Belgijche . .. 100 Belga 58, 28 58. 52 Bulgarische . 100 Leys — — Dänische . ... 100 Kr. 12,08 112.52 Danziger... H00 Gulden 81954 81, 86 gin z 100 finnl. K 10,502 10542 Französische . 100 Fres. 16, 90h 1tz, 6d olländische 100 Gulden 168.8363 169,A 51 Italienische: gt. 100 Lire ,, 100 rire u. dar. 100 vire 22, 17 22.25 Jugoꝛllawische 100 Dinar 7355 7375 Norwegische 100 Kr. 1140 111834 Desterreich. gi. 100 Schilling 9M 59325 lin Sch. i. dar. 100 Schilling ö öh 3h 29 Rumãänische 1000 Lei und neue 500 Lei unter 500 Lei 100 Lei Schwedijch 100 Kr. Schweijer große 100 Fres. 100Fires. u dar. 100 Fres. Spanische 100 Peseten Tschecho ˖ low. 000 Kr. .. 190 Kr. 1000 Kr. u. dar. 100 Kr. Ungarische ... 100 Pengö
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12.4 Sl da 10. 5] j6 5
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111 82 99 6 55.7
190 Ler 2,5939 — — 112.583 11233 112.79 81.96 50.74 ol. 16 Sl, 2 8082 3114 7201 71.58 71.86
12.44 1239 12,45 124422 12391 12451 4 73,09 73,40
Ueber die Lage der Eisen⸗ und Stablwaxen⸗ industrie im Monat Dezember 1927 eeilt der Ehen und Stablwaren⸗Industrsebund. Elberfeld, u, a. mit: In der märkisch⸗westtälschen Eisemertigwarenindustrie ist die Lage wenerbin im allgemeinen die gleiche geblieben wie in den letzten Monaten. Die Beschästigung kann duichweg als zufriedenstellend bezeichnet werden. Hier und da machten sich allerdings Stockungen im Auf= trageeingang bemerkbar. Ein nicht unerbeblicher Teil der Eijensertig- warenmdustrie im märkischen Lande ist auf die Abdedung des Sanson- bedarls eingestellt. Die Preislage im In⸗ und Auslande auch im Monat Dezember ist noch jehr gedrückt. Im Remicheider Bezirk war die Werkzeugindustrie im Berichte monat im allgemeinen genügend beschältigt, jedoch waren die durch die Ver= teuerung der Rohmaterialien usw. bedingten Preiserhöhungen nur m den seltensten Fällen zu erzielen. Die Zahlungeweise wird immer schleypender, die Wechfelzahlungen nebmen zu. Das Exportneschäft liegt mmer noch darmeder. Im Solinger Bezirk war die Geschätte lage im Monat Dezember 1927 im allgemeinen besriedigend. Auch hier sind wesentliche Aenderungen gegenüber dem Vormonat nicht eingetreten In Süddeutichland war im abgelaujenen Monat der Geschäffsgang werterhin berriedigend. Wenn auch Ende Dezember wie allsährlich eine gewisse Beruhigung im Geschältsleben eintrat, jo liegen noch genügend Auiträge vor, um auch im neuen Jahre eine ziemlich gute Beichästigung zu gewährleisten.
vond on, 19. Januar. (W. T. B. Wochenausweiß der Ban! don England vom 19. Januar sin Klammern Zu und Abnahme im Vergleich zu dem Stande am 12. Januar) in tause nd Ptund Sterling: Gejamtreserve 40 a] (Zun. 1723), Noienumlau 134 143 (Abn. 1180) Barvorrat 155 540 (3un. 38), Wechselbestand 60 I6tz Abn. 41438) Guthaben der Privaten 160 132 (Abn. 9929), Guthaben des Staares 19 201 (Zun 4347), Notenreserve 39 5672 (Zun 1692). Regierungs- sicherheiten 36 4s4 (Abn 3145). — Verhältnis der Meserven zu den Passiven 33,7 gegen 31,97 vo, Clearinghouseumjatz 881 Millionen. gegen die entsprechende Woche des Vorjahres 42 Millionen mehr.
Paris 198 Januar. (W. T. B.) Wochenausweis der Bank von Frankreich vom 19 Januar (in Klammern Zu⸗ und Ab⸗ nahme im Vergleich zu dem Stande am 12. Januar) in taujend Franez: Gold in den Kassen 3679511 (Abn. 1000), Gold im Ausland 1 864 320 *) (unverändert). Barvorraz i Siber 342 928 (Abn. 14), Guthaben im Ausland 53 328 (3Zun. 1481), dom Moratorium nicht betroffene Wechse! 1 406 042 (Zun. 134 874) Vor⸗ schüsse auf Wermwapiere 1710 021 (Abn. 37 387), Vorschüsse an den Staat 23 500 000 (Abn. 300 000) Vorschüsse an Verbündete 5 Soz 9o0 (gun. 1000). Notenumlauf 57 99 766 (Abn. z M7) Schätzautbafen 135 356 (Jun. thb), Przwamgutbaben sig zz (Ubn? zö4 765), Viperse Ättiva 27 39 ga. (üibn. 6ä9 or). — =*) davon freies 162771 (unverändert) sonstiges 1 401 49 (unver- ãndert).
Bern. 19. Januar (W. T. B.) Wochenausweis zer Schweize⸗ rischen National! bank vom 15. Januar lin Klammern Zur und Abnahme im Vergleich zum Stande am 7. Januar) in Franken⸗ Aktive. Metallbestand I 2965 827 (Ahn. 39 932 112), Wechselbestand 317 239 812 (Abn 23 398 909) Sichtgutbaben im Aus— land 8 782 300 (3un 24 491 00), Lombard vorschüsie ho 29 443 (Abn. 14 702702) Werischriften 4707 075 (Abn. 4 495 124). Kerremwondenien 32 334510 (Zun. 13519 295) Sonstige Aktiva 18 414 074 (Abn. 6 24 046). assiva. Eigene Gelder 32 940 858 (unverändert), Notenumlaus 788 660 719 (Abn. 44 052 065) Girodevot 175 613 684 (Abn. 7 404 715). Sonfstige Pafsiva 21 499 980 (Zun. 6523 63).
Os hwo, 19. Januar. (W. T. B.) Wochenausweis der Pank don Norwegen vom 1s. Januar (in 1009 Kronen): Metall- hestand 147 232, ordentliches Notenausgaberecht 250 009, gesamtes Notenausgaberecht 397 232, Notenumlaur 313 817, Notenreserve 83 415, Depositen 8h 190, Vorschüsse und Wechselbeftand 208 80, Guthaben bei ausländischen Banken 23 218, Renten und Obligationen 26 6566.
Wagengestellung für Kohle Kets und Britettt am 20. Januar 1998. Ruhrrevier: Gestellt: 28 812 Wagen, nicht gestellt — Wagen.
Die Elettrolyttupfernotierung der Vereinigung für deutsche Elektrolytkupfernotiz stellte üch laut Berliner Meldung des W. T. B.“ am 209. Januar auf 135,25 4ÆK lam 19. Januar auf 135,25 A) für 100 kg.
Berlin, 20. Januar. Preisnotierungen für Nahrungs⸗ mittel. (bur ch ichn itt enn tau sy reise des Lebens mitteleinze!lhandelö“ für das Kilo frei Haus Berlin gegen Kaflazablung bei Emplang der Ware. 1Driginal⸗ vackungen. . Notiert durch öffentlich angestellte beeidete Sach⸗ verständige der Induftrie und Handelskammer zu Berlin. Preije in Reichsmart. Gerstengraupen, lole 42 bis 0,49 AÆ, Gersten⸗ grütze, lose G4! bis (E42 A, Haferflocken lose E,49 bib 960 , n lose GI vie 9, 5d A. Yioggenmehl Gil. CO,6s6g vis „398 „., Weijengrieß (44 dis C,a7 A, Harigrieß O 46 bie 9 A, Rr o Weizenmehl O, 5 big 0, 0 A. Weizenguszugmehl Gi wis 6, bõ A, Speiseerbsen. Viftoria o, 65 big G7 , Speneerbꝛren,
kleine G, 52 bie Obb 4A. Bohnen, weiße, kleine 9,34 big (M2 4, Langbohnen, handverl., ausl. O, 3 bis 6,60 A, Linen, kleine, nene