1928 / 22 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 26 Jan 1928 18:00:01 GMT) scan diff

stellungen hat die Familie Stinnes nicht hundert. Millionen, son-= dern die Zechen des Stinnes⸗Konzerns 23, das Mülheimer Kohlen- kontor 5 Millionen (Abg. Dr. Hertz Soz): Und der Rhein- Elbe⸗Konzern??! Da können Sie doch nicht von der Familie Stinnes 1 wenn Sie alle 6 weitverzweigten Konzerne miteinbeziehen! Die Mehrheit des lLusschusses Mar der Ansicht, daß es sich bei dem Briefwechsel um einen privatrechtlichen Ver⸗ trag gehandelt hat. (Widerspruch des Abg. Dr. Hertz.) Jedenfalls war das Anerbieten der Ruhrindustrie in jenen für das Reich so kritischen Zeiten ein großzügiges Entgegenkommen (sehr xichti I rechtsz, das nicht verdient, jetzt von Ihnen als eine selbstische Handlung eingestellt zu werden. Wenn die Industrie damals nicht in die Bresche gesprungen wäre, würde vielleicht heute das Ruhr⸗— revier für Deutschland verloren sein. (Lebh. Zustimmung rechts; Unruhe und Widerspruch links.)

Abg. Esser (Zentr.: Wir haben nicht den Eindruck ge- wonnen, daß an dem Votum des Ausschusses auch nur ein Wort zu ändern ist. Wir schließen uns demnach diesem Votum an, wir sind insbesondere für den Antrag der Regierungsparteien, daß auch der Mittelstand entschädigt wird. Die Anträge der Kommu⸗ nisten, Sozialdemokraten und Demokraten lehnen wir ab.

Abg. von Lindeiner⸗Wildau (D. Nat.) erklärt, daß auch seine Partei den Antrag auf Entschädigung des Mittelstandes unterstützt.

In der Abstimmung wird zunächst der Antrag der Kommunisten, die Reichskanzler Stresemann und Marx wegen Verletzung des Etatsrechts des Reichstags und Ver— schwendung von Reichsgeldern vor den Staatsgerichtshof zu stellen und die den Ruhrindustriellen ausgelieferten 715 Weil⸗ lionen Mark wieder einzuziehen und für Arbeiter, Angestellte und Mittelstand zu verwenden, abgelehnt.

Ueber den Antrag der Sozialdemokraten, daß der Reichs⸗ tag die Entschädigungszahlungen an die Großindustrie unter Verletzung des Etasrechts mißbilligt und die Regierung auf⸗ fordert, die von der Mehrheit des Ausschusses festgestellten erheblichen Ueberzahlungen wieder einzuziehen und daraus die geschädigten Angehörigen des Mittelstandes, Angestellten und Arbeiter zu entschädigen, wird namentlich abgestimmt. Die Abstimmung, in der außer den Sozialdemokraten auch die Kommunisten, die Völkischen, die Wirtschaftspartei und der Bayerische Bauernbund für den Antrag stimmen, ergibt die Ablehnung des Antrages mit 193 gegen 173 Stimmen. Auch der demokratische Antrag wird abgelehnt, wonach der Reichstag auf das schärfste die von dem Untersuchungs⸗ ausschuß festgestellten Vorgänge mißbilligt. Auch der kommu⸗ nistische Antrag auf Vorlegung eines Gesetzentwurfs zur Ent⸗ schadigung der Angestellten in den besetzten und angrenzenden Gehieten wird abgelehnt.

Endlich wird folgender Antrag der Regierungsparteien angenommen: „Der Reichstag nimmt den Bericht des Untersuchungsausschusses entgegen und schließt sich dem Votum des Ausschusses an.“

Das Haus geht zur Beratung des Haushalts der Reichsjustizver waltung über, nimmt aber nur noch den Bericht des Abg. Münzenberg (Komm.) über die Ausschußverhandlungen enigegen und vertagt dann die weitere Beratung auf Mittwoch, 15 Uhr.

Schluß 18 Uhr.

Preußischer Staatsrat. Sitzung vom 24. Januar 1928. (Bericht d. Nachrichtenbüros d. Vereins deutscher Zeitungsverleger.)

Der Staatsrat trat heute in einen auf drei Tage be⸗ rechneten Sitzungsabschnitt ein. Zunächst wurde einigen Aenderungen in der Mitgliedschaft des Staatsrats zugestimmt. Es wurde festgestellt, daß an die Stelle des aus Gesundheitsrücksichten ausscheidenden Staatsratsmitgliedes Müller (Soz) sein bisheriger Stellvertreter, Landwirt Jan Fegter aus Süderneuland (Kreis Norden), als ordentliches Driglled in den Staatsrat eintritt und an dessen Stelle der Gastwirt Wilhelm Sporleder (Soz.) aus Hannover als Stellvertreter nachrückt; ferner, daß an die Stelle des wegen Wegzuges aus Preußen ausscheidenden Stellvertreters Dr. Carls son (A G.) der Landrat Frißtsche aus Langensalza und an die Stelle des ausscheidenden Stellvertreters Dr. Pels Leusden der Rittergutsbesitzer Griesheim aus Falkenberg in Pommern als stellvertretendes Mitglied in den Staatsrat nachrücken.

Der Staatsrat stimmte sodann ohne Aussprache der allge⸗ meinen Verfügung zu, die besondere Bestimmungen über die Neuregelung der Dienstverhältnisse der mit der Wahr⸗ nehmung der Geschäfte eines Urkundsbegmten der Ge⸗ schäftsst elle, beirauten Beamten, der früheren Gerichts⸗ schreiber, enthält. Ferner wurde den Richtlinien über die Ge⸗ währung von Zuschüssen zur Unterhaltung öffentlicher Brücken zugestimmt. Auch gegen den Entwurf, der für die Verbesserung der Vorflut in der unteren Oder? Millionen vorsiehl, wurden Einwendungen nicht erhoben.

ö . vertagtesich der Staatsrat auf heute nachmittag yr.

Parlamentarische Nachrichten.

Der vom Rechtsausschuß des Reichstags zur Beratung der Ehescheidungsrveform eingesgttzte ,, lam in . dritten Sitzung 6. einer Ver⸗ ständigung über die Grundlagen der künftigen Ehescheidungs⸗ bestinimungen. Den Beratungen lagen drei Anträge der Ab- h D. Dr. Kahl D. Vp). Hampe (Wirtschaftl. zereinig) und Dr. Rosenfeld (Soz.) zugrunde, die über⸗ einstimmend die tiefe Zerrüttung der Ehe als Vorgussetzung der Ehescheidung festsetzen wollten. Nach längerer Aussprgche wurde mit kleinen Abänderungen der Antrag Hampe (Wirtschaftl. Vexeinig) angenommen, der lautet: „Ein 9 kann auf Scheidung klagen, wenn aus einem anderen Grunde (als den K Ehescheidungsgründen) eine so tiefe Zerrüttung des ehelichen Verhältnisses eingetreten ist, daß eine dem Wesen der Ehe entsprechende Fortsetzung der Lebensgemeinschaft nicht mehr erwartet werden fann, und wenn infolge der Zerrüttung die Lebensgemeinschaft der Chegatten seit mindestens einem hre vor Erhebung der Klage nicht mehr besteht.“ Ein Antrag des Abg. Dr. Rosenfeld (Soz.), die Jahresfrist zu streichen, war abgelehnt worden. ö erhielt die Bestimmung des Antrags ampe die. Mehrheit, . der Ehegatte auch auf 30 klagen kann, wenn bie Ehegatten, ohne daß ein

des z 1567 vorliegt (böswillige Ve . mindestens fünf ahre 6 etrennt voneinander gelebt haben. Ein Antrag des Abg. Dr. ofen (Sog), statt der en hr Frist eine drei⸗ kette Frist vorzusehen, wurde abgelehnt. enso wurde ein

ntrag des Abg. von Freytagh-Loringhoven D. . abgelehnt, wonach eine , . bei , der erst dann möglich sein soll, wenn die Ehegatten seit mindestens drei Jahren verheiratet wären. Fortsetzumg der Beratung im Unterausschuß am nächsten Dienstag.

n der gestr fen Sitzung des Reichstags⸗ ae ses für Entschädrgungsfragen nahm Ministerialdirektor Dr. Dorn vom Reichsfinanzministerium das Wort zur Erwiderung auf die von den Ausschußmitgliedern an dem Entwurf geübie Kritik. Nach dem Bericht des Nachrichten⸗ büros des Vereins ben g, Zeitungsverleger erklärte er, daß Ministerium habe sich absichtlich bei den Verhandlungen mit den Geschädigten nicht durch höhere Beamte vertreten lassen, weil den Interessenten Gelegenheit zu einer ganz unbeeinflußten Erörterung ihrer Wünsche gegeben werden sollte. Bei der Fest⸗ . des Begriffs der „angemessenen Entschädigung“ sei ent⸗ cheidend nicht der 346 . sondern das deutsche Recht. . vorliegenden Falle würde es sich rechtlich nicht um eine

nteignung handeln; denn die Wegnahme ist nicht ein Akt der deutschen Staatsgewalt gewesen. Die Paragraphen 6 und 8 des Enteignungsgesetzes von 1919 sehen zwar für Enteignungen eine angemessene Entschädigung vor, aber der Begriff ist durch die später folgenden Gesetze in seinem Inhalt und in seiner . bestimmt worden Das spätere Liguidationsschädengesetz at keine volle Entschädigung vorgesehen. Wenn überhaupt eine Enteignung vorliegt, dann wäre sie schon durch das Liquidations— schädengesetz vorgenommen worden. Artikel 153 der Reichs⸗ verfassung sieht vor, daß die Enteignung gegen angemessene Entschädigung zu erfolgen hat, soweit nicht ein Reichsgesetz etwas anderes bestimmt. Hier ist durch ein Reichsgesetz eine bestimmte Regelung getroffen worden. Ein Rechtsanspruch auf volle Ent schaͤdigung besteht also nicht. Darum läßt sich kein rechtlicher Einwand gegen die in der jetzigen Regierungsvorlage vor⸗ , Höchstgrenze erheben. Praktisch würde die Aufhebung er Höchstgrenze eine Mehrbelastung des Reichs um einhundert⸗ undfünfzig Millionen zugunsten von nur zwanzig Interessenten bedeuten. Ministerialdirektor Dr Dorn erörterte dann teil- weise vertraulich die Gründe, die nach Ansicht der Regierung egen eine Erweiterung des Kreises der Entschädigungs⸗ erechtigten sprechen. Die Einbeziehung der Ausgleichsgläubiger in das vorliegende Gesetz sei nicht zweckmäßig, weil hier ein ganz besonderes Problem vorliege, dessen Lösung sehr kompliziert sei und das Kriegsschädens lußgesetz außerordentlich belasten würde. Darum habe auch der Reichswirtschafts⸗ rat auf die Einbeziehung der Ausgleichsgläubiger verzichtet. Bei der Besprechung der Entschädigungssätze berechnete Mini- sterialdirektor Dr. Dorn die Kosten des sozialdemokratischen An—⸗ trags auf 9222 Millionen, also auf einen Betrag, der hinter den Kosten der Regierungsvorlage zurückbleibt. An Barzahlungen würden freilich nach dem ,,, Antrag rund 90 Mil—⸗ lionen mehr als nach der Regierungsvorlage ausgeschüttet werden müssen. Der kommunistische Antrag würde etwas mehr Kosten als der sozialdemokratische ecfordern. Die Vorschläge des Reichs- wirtschaftsrats würden für die Banzahlungen einen Mehraufwand von 115 Millionen notwendig machen. 196 Millionen mehr wären nötig, wenn alle Geschädigsen für die ersten 2 000 Mark Schaden Barzahlungen erhalten sollten. Der Vorschlag, die Schuldbuch= forderungen länger als nach der Regierungsvorlgge laufen zu lassen und dafür größere Leistungen zu gewähren, würde bei seiner Verwirklichung ein krasses finanzielles Mißverhältnis erzeugen. Die Geschädigten würden 256 Millionen mehr erhalten, aber dafür müßten die Steuerzahler 1,5 Milliarden mehr aufbringen. Gleich—⸗ zeitig würde aber die im Interesse der Geschädigten liegende Mobilisierung der Schulbbuchforderungen sehr erschwert werden. Dr. Dorn erläuterte daun die rechtlichen und w. Gründe, aus denen die Reichsregierung eine eg Regelung der Wert⸗ papierschäden für unmöglich hält. Er suchte weiter nachzuweisen, baß die von einzelnen Rednern angeregte Verwertung der Hauszinssteuerhypotheken zur Deckung der im vorliegenden Gesetz behandelten Entschädigungen undurchführbar sei. Die Ersetzung der vorgesehenen Schuldbuchforderungen durch Schuldverschrei⸗ bungen mit Sperre würde wach Ansicht der Regierung den Ge⸗ schädigten keinen Vorteil bringen. ei der Prüfung der Frage ber Fristversäumnis werde die Reglerung sich dem dazu eingesetzten Unterausschuß zur Verfügung stellen. Die demokratische Fo rde⸗ rung einer sofortigen Ausschüttung von 100 Millionen würde bei ihrer Durchführung den größten Teil der für die Barzahlungen bereitgestellten Mittel aufzehren und außerdem statt der Schluß lösung wieder nur eine Teillösung bringen. Der Präsident des Reichs entschädigungsamtes. Dr. Kapinski, äußerte sich dann über die Praxis im Entschädigungsverfahren. Die Einfühnung des Vergleichsverfahrens sei von den Geschädigten freudig begrüßt worden. Man könne nicht davon reden, daß unter dem Druck der Beamten Zwangsvergleiche zustande kämen. Die Ansprüche seien vielmehr immer wohlwollend geprüft worden. Die Spruchkammer . nur in Ausnghmiefällen in Anspyuch genommen worden. Auch ie schriftlichen Fernvergleiche hätten sich durchaus bewährt. Der größte Teil der Schadensfälle sei durch Vergleich erledigt worden. Die Geschädigten hätten von der Möglichkeit einer gründlichen Nachprüfung der Werte, um die sie geschädigt waren, weitgehenden Gebrauch gemacht, h. hätten vor den Reichswirtschaftsrat sich auch anerkennend über die Praxis des Entschädigungsamtes geäußert. Beunruhigung werde mur geschaffen von wilden Vertretern, von den Hyänen des Schllachtfeldes. Die verspäteten Anmeldungen hätten sich fo gehäuft, daß sie an die Spruchkammer verwiesen werden mußten, um Zeit für die ordnumgsmäßigen zu behalten. Damit sei aber keineswegs die Abweisung der verspäteten An— meldungen aus formaljuristischen Gründen beabsichtigt gewesen. In Oberschlesien habe sich eine Fälscherfabrik aufgetan, die mit gefälschten Anträgen gyͤbeißete. Die Staatsanwaltschaft beschäftige sich schon mit diesem Fall. Damit war die allgemeine Aussprache geschlossen. Abg. Buschwitz (Sog) richtete an die Regierunn die rage, ob die aus der Verkürzung der Stundungsfristen für die Zigarettenbanderolensteuer entstehende Millioneneinnahme nicht ür die Geschädigten verwandt werden könnte. Ministerialdirektor Dr. Do rn erwiderte, diese Frage müßte zunächst im Haushalts- ausschuß erledigt werden. Auf eine kommunistische Anfrage er widerte Dr. Dorn, es sei unmöglich, die Namen der Groß eschädigten zu nennen Die Schadenssumme betrage bei den Ge⸗ chädsaten bis 300 600 M. etwa 26 Milliarden, bei den Groß— geschädigten 735 Mill iarden; die Entschädioung bei den Grof. geschädigten 5æ8 Millionen, bei den Geschädigten bis zu 200 000 Mark etwa 500 Millionen. Heute wird die Einzelberatung be⸗ ginnen.

Der Sozialpolitische Ausschuß des Reichs tags trat gestern in die Beratung über einen demokratischen Ent⸗ wurf eines Rentnerversorgungsgesetzes ein. Ministe. rialdirektor Ritter (Reichsarbeitsministerium) wies dem Nach- richtenbüro des Vereins deutscher Zeitungsverleger zufolge darauf hin, daß die Reichsregierung an der Erklärung, die sie in der Sitzung vom 24. November 1927 abgegeben habe, festhalte, wonach eine Stellungnahme der Regierung zu der Frage der Versorgung der Kleinreniner erst im Zusammenhang mit dem gesamten Reichs⸗ haushalt möglich sein werde. Abg. Mentzel (D. Nat.) erklärte namens der deutschnationalen Fraktion, daß sie sich auf den Boden des vorliegenden demokratischen Antrags stelle, was an sich selbst. verständlich sei, weil die deutschnationale Fraktion bereits im Juni 19365 einen Antrag gestellt habe, worin die Gewährleistung des Rechtsanspruchs der Kleinrentner zum Ausdruck gekommen 9. Er bedauerte, daß damals die demokratische Fraktion, die in der Regie⸗ rung durch den Finanzminister Dr. Reinhold vertreten gewesen ki, sich nicht mit der Entschiedenheit für diesen Rechtsanspruch ein gesetzi habe, wie sie es ien als Oppositionspartei tue. Die Sozigl= demokraten verlangten, sofort in die Beratung einzutreten. Abg. Dr. Elsa Matz (D. Vp. erklärte, 264 die damalige Vertagung der Beratung des Rentnerversorgungsgesetzes nur bis zu den Etats⸗ verhandlungen habe dauern dürfen, und daß man nunmehr endlich in die Beratung des Entwurfs eintreten müsse, um bei Abschluß des Etats eine brauchbare Grundlage für die finanziellen Anforde⸗ rungen, die in den Etat einzustellen seien., zu baben. Der demo⸗ kratische Gesetzentwurf, der auf einen Vorschlag des Regierungsrats Tormin zurückgehe, sei eine brauchbare Grundlage. Bedeutungsvoll sei vor allem die Sicherung eines Rechtsanspruchs der Kleinrentner

gegen bas Reich. Es werde nicht möglich sein, im Rahmen dieses Gesetzes alle diejenigen Personen zu erfassen, die heute unter dem Namen „Kleinrentner“ in der Fürsorge ständen. Der Entwurf sehe eine Grenze von 10 000 Mark Vermögen bzw. 500 Mark Zins— einkommen vor. An dieser Grenze werde man festhalten müssen, aber für die in der Versorgung verbleibenden Kleinrentner die Fürsorge entsprechend auszugestalten haben. Die Einbeziehung von Krankenversorgung und Sterbegeld in den Entwurf sei erfreulich, im übrigen werde man die Vorschläge des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge und des Deutschen Rentnerbundes bei der Beratung weitgehend zu berücksichtigen haben. Die Rednerin sprach ihre besondere Befriedigung darüber aus, daß nunmehr endlich in die so lange verzögerte Bergtung des Rentnerversorgungs⸗ gesetzes eingetreten werde. Abg. Dr. Marie Lüders (Dem) brachte ihr Erstaunen, aber zugleich auch ihre Freude darüber zum Ausdruck, daß sich nunmehr die Regierungsparteien auf den Boden des demokratischen Antrags stellten. Für das Zentrum erklärte die Abg. Teusch, daß das Zentrum angesichts der Regierungs— erklärung und der Stellungnahme der anderen Regierungsparteien dazu dem Eintritt in die Beratungen nicht widersprechen werde. Sie bedauere aber, daß durch die Beratungen auf Grund der demo⸗ kratischen Vorlage bei allen beteiligten Kreisen, die doch nur zu einem Drittel erfaßt werden sollten, erneut wieder Hoffnungen geweckt würden, deren Erfüllung finanziell noch nicht sichergestellt sei. Das Zentrum lehne heute schon jede Verantwortung dafür ab, wenn trotz der Beratung dieses Gesetzes nachher für dessen Aus⸗ führung Schwierigkeiten erwüchsen. Sachlich habe das Zentrum einzelne schwere Bedenken gegen den Entwurf, die es im Laufe der Einzelberatung vorbringen werde. Der Ausschuß trat dann in die Einzelbesprechung ein.

In dem Unterausschuß des Verkehrsaus⸗ ann des Reichstags wurden in der , Sitzun zunächst die Kraftverkehrslinien im Osten behandelt, . wurden die Wasserstraßen erörtert, wobei über den Aushau des masurischen Kanals eine längere e h ar stattfand. Sodann wurden Petitionen wegen des Elbe⸗Oder⸗Kanals erledigt und die Arbeiten besiglic der schlesischen Wasserstraßen vorgetragen. Dabei wurde laut Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger besonders bemerkt, daß das Reichs— verkehrsministerium ein Vorarbeitsamt in Senftenberg eingerichtet hat und für diese Vorarbeiten zum Elbe⸗Oder⸗Kanal 250 900 zur Verfügung gestellt worden sind. Die Erdarbeiten für das Yttmach dur Staubecken werden in Kürze vergeben werden. Die Schleuse wird 1929 zur . kommen. Man hofft, diese Arbeiten in 4 bis 5 Jahren beendlgen zu können. Außerdem wurde Mitteilung gemacht von der Möglichkeit des Ausbaues eines zweiten Staubeckens in Ramsern. Schließlich wurde über die In r chr elfe rer, der Flugzeuge eine eingehende Aussprache gehalten. Dabei wurde mitgeteilt, daß än , an zeugstrecken unrentabel seien und Zuschüsse erforderten. Dasselbe *. übrigens auch in anderen Ländern der Fall.

Im Wohnungsausschuß des Reichstags wurde gestern bei der Weiterberatung des Mieterschutz⸗ che nr das Kündigungsformular , das künftig 6.

0 6 ,, einheitlich verwandt werden soll. on den Sozlaldemokraten und von der Wirtschaftspartei sind dazu Aenderungsanträge gestellt worden, die in der nächsten Sitzung zur Abstimmung kommen sollen.

Der Hauptausschuß des Preußischen Land⸗ tags behandelte am 238. d. M. bei der Vorberatung des Wohl fahrtshaushalts zunächst den Abschnitt Ministerium und Volksgesundheit“. Der Berichterstgtter, Abg. Stemmler Zentr) rügte dem Nachrichtenbüro? des Vereins deutscher Zeitungsverleger zufolge die niedrigen Ansätze beim Etat für Volkswohlfahrt. Deutschland stehe an 22. Stelle den ührigen Staaten gegenüber. Beträchtlich ; die Erhöhung der Krank heitsziffern. Während die Militär fähigkeit früher 715 vH betrug, stelle sie sich gegenwärtig nur auf 265 v5. Insbesondere sei eine Ernährungsreform anzustreben. Abg. Marie Kunert (Soz.) forderte eine Erhöhung der Zahl der Gewerbeärzte auf 8 und eine Vermehrung der Fürsorge gewerblichen Krankheiten gegen—⸗ über. Besonders schlimm sei die Einwirkung der Erwerbsarbeit auf Schwangere. Maßnahmen zur Bekämpfung der Säuglings⸗ sterblichkeit feien notwendig. Die Rednerin erklärte, im Augusta—⸗ Viktoria⸗Haus würden in unverantwortlicher Weise an Kinder— patienten Versuche gemacht. Rednerin empfahl besondere Beachtung des Buches des Landtagsabgeordneten Dr. Faßbender Ernährungskunst als Lebenskunst“. Abg. Freifrau Helene von Watter (D. Nat.) hob gleichfalls die niedrigen Sätze im Etat herbor. Zur Entlastung der amtlichen Wohlfahrtspflege sei die private Wohlfartspflege stärker zu unterstützen. Besonders auch zum Zwecke der ,,,, ehrenamtlicher Hilfskräfte. Die Beratungsstellen für Gewerbekrankheiten beim Kaiserin⸗Augusta⸗ Viktoria⸗Haus in Lichtenberg verdienten besondere Förderung. Befremdend habe die Ärt der Verteilung der Einrichtungsgegen stände des Laboratoriums zur Erforschung der Haffkrankheit er⸗ regt. Dem Wiederaufflackern der Haffkrankheit sei die größte Aufmerksamkeit zu widmen. Unverständlich sei, daß der Finanz minister den Kreisärzten einen Teil ihrer Gebühren nehme. Es sei zu fordern eine Erhöhung der Dienstaufwandsentschädigung, eine Anrechnung der Vorbereitungszeit auf das Berufs« und Pensionsalter. Die Rednerin forderte des weiteren Fürsorge für alleinarbeitende Land und Kleinstadtapotheken und baldige Vor⸗ legung eines Irrenschutzgesetzes. Abg. Faßbender regte aus Änlaß der in der letzten Zeit in Berlin sich ereigneten Explosionen die Schaffung einer stagtlichen Zentrale für Rettungs⸗ wesen für das 69 Land an. Er äußerte sich eingehend über die Bedeutung der neueren , und forderte für die staatlichen Ernährungsmitteluntersuchungzinstitute neue Räume. Er verwies auf die kommende Ausstellung für Er nährungswesen in Berlin und bat den Minister, Sorge zu tragen, daß das Alkoholkapital sich auf dieser Ausstellung nicht * fehr ausdehnen möchte. Auch bei den Kinderspeisungen sei Bedacht zu nehmen auf eine richtig zusammengesetzte Ernährung. Be ö notwendig sei eine Erhöhung der Mittel für Krebz⸗ orschung angesichts des katastrophalen . dieser Krank⸗ keit. Abg. Gehrmann (Komm.) bemängelte gleichfalls die geringen Ausgaben für die Volkswohlfahrt und wies demgegen⸗ über auf die riesigen Ausgaben für Polizei, Justiz und Kirchen hin. Der Redner der Deutschen Volkspartei Abg. Boehm i einen Ausbau der erbkundlichen und e e or lch und deren Nutzbarmachung im Wege der hygienischen Volksaufflärung. Notwendig sei eine schärfere Bekämpfung des Kurpfuschertums. Auch er sei der Ansicht, daß das Anwachsen der Krebskrankheit erhöhte Mittel fordere. Im Hebammen wesen sei die baldige Schaffung eines Reichshebammengesetzes * empfehlen. Die Abzüge an den bisherigen Gebühren der reisärzte seien zweifelhaften Rechts. Auf der anderen Seite ei es unmöglich zu verlangen, daß die Kreisärzte aus ihren Privatmitteln Büroräume, Einrichtungen, Bücher usw. bezahlten. Hier müsse eln Ausgleich gefunden werden. Die Kreisärzte müßten nach ihrer Vollbesoldung für den Verlust ihrer privaten Praxis entschädigt werden.

(Fortsetzung in der Ersten Beilage.)

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Inhalt des autlichen Teiles: Deutsches Reich.

Milteilung über die Ernennung von. Mitgliedern des Ver⸗ sicherungsbeirats des Reichsaufsichtsamts für Privat⸗ versicherung.

Mitteilung über die Ausgabe eines Nachtrags zum Inter- nationalen Signalbuch.

r /

Amtliches.

Dentsches Reich.

Auf Grund des 8 72 Abs. 1 des Gesetzes über die vaten Versicherungsunternehmungen vom 12. Mai 1901 RGBl. S. 136) hat der Herr Reichspräsident die nachstehend unter 1 bis 6 aufgesührten Personen vom 1. Januar 1928 und die zu 7 bis 95 Genannten vom 1. Februar 1928 ab auf hie Dauer von 5 Jahren wiederum zu , . des Versicherungs beirats des Reichsaufsichtsamts für Privatversicherung ernannt:

1. den Versicherungsdirektor a. D. Professor Dr. jur. Bischo ff in Leipzig. Schlegelstraße 2,

2. den Vorfitzenden des Aufsichtsrats der „Union“, All⸗ gemeine Deutsche Hagelversicherungsgesellschaft, Ge⸗ J Krahe in Weimar, Garten⸗ traße 1.

den Direktor a. D. Enderlein in Berlin⸗Tempel⸗ hof, Hohenzollernkorso 67,

y den Verbandssekreiär der Kath. Gesellenvereine Kiene, Köln-Bickendorf, Grüner Brunnenweg 12,

5. den Vorsitzenden der ,, , a. G. „Jus et Justitia“, Rechtsanwalt Anton indeck in Mannheim G9. 1. 2, .

3. den leitenden Direktor der „Allianz und Stuttgarter Lebensversicherungsbank Attiengesellschaft! Adolf Kimmel in Stuttgart, Uhlandstraße 3,

den Direktor der Berlinischen Feuerversicherungs⸗ anstalt Nordh off in Berlin C. 2, Hr uderstraße 11/12,

den Direktor a. B. Dr. Höckn er in Nerschau 1. Sachs., Bahnhofstraße 8,

den Generaldirektor der Karlsruher Lebensversicherungs⸗ bank A⸗G. Kim mig in Karlsruhe.

Der IV. Nachtrag zum Internationalen Signal⸗ buch, amtliche Deutsche Ausgabe 19111 TX. Nachtrag zum Internationalen Signalbuch, amtliche Deutsche Ausgabe 1901 sst bei dem Verlag Walter de Gruyter Co., Berlin W. 10,

enthiner Str. 38, erschienen.

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Nichtamtliches.

Deutsches Reich.

Die Handelsvertretung der Union der Soz ialisti⸗ ah Sowjet-Republiken in Deutschland wird durch olgende Herren vertreten:

1. den Handelsvertreter der U. d. S. S. R. in Deutschland,

Herrn Karl Begge, und die stellvertretenden Handelsvertreter der U. d. S. S. It. Hermann Bitker und Boris Belenky;z jeder der drei ist für die gesamte Handelsvertretung und deren Abteilungen allein zeichnungsberechtigt.

2. Für die gesamte Handelsvertretung und deren Abtei⸗ lungen sind zu zwei vertretungsberechtigt; Meer Landa, Mitglied des Rates der Handelsver—⸗ tretung, Julius Fengyel, Mitglied des Rates der Handels- bertretung. Nikolai Popoff, Mitglied des Rates der Handels- vertretung, Eugen Ewgenieff, Mitglied des Rates der Handels- vertretung, Alfred Kaulin, Mitglied der Verwaltung der Handels⸗ zentrale. 6. Für das Import⸗-Direktorat sind je zwei gemeinsam zeich- nungsberechtigt: Konstantin Fin kel, Direktor, Abraham Gallop, Direktor, Jean Liset, Direktor. 4. Für das Exportdirektorar sind Martin Zeltign, Abra⸗ ham Jwensky und Leo Friedrichson je zwei gemeinsam vertretungsberechligt.

einschließzlich des Portos abgegeben.

5. Für die Finansberwaltung sind Meer LSanda, Paul Michlln, Jacob Barit und Moses Seliber je zwei ge⸗ mein sam vertretungsberechtigt und Matjew Ratnit, Serge Lipin und Andreas Juchnoff jeder nur mit einem der vorher oder unter 2 Genannten.

6. Für die Handelszentrale in Hamburg sind:

Leo .

Eugen Itzkowsky,

Max Em sin,

Alexander Gen seleff und Scholem Thulmann je zwei gemein sam vertretungsberechtigt.

J. Für die Getreideabteilung, Hamburg, sind Leo Fried- richson und Sergej Sulimoff ,. und Mark Halperin, Michael Belenki, Iwan i det, Anatol Towalew und Friedrich WRismayer jeder nur mit einem der vorher Genannien vertretungsberechtigt.

8. Für die Abteilung Königsberg . Ruwim Wapner, Moses Swesdnow und Feodor Ne steroff je 3wei gemein sam vertretungsberechtigt.

9. Für die Abteilung Leipzig sind Wassily Kleiber und Samuel Seidenberg gemelnfam vertretungsberechtigt.

10. Für die 5 der Handelsvertretung sind Dr. Alexander Rapoport und Dr. Anatol Gold stein gemein⸗ sam oder jeder mit einem der unter 3 Genannten vertretungs⸗ berechtigt.

1. Für die Abteilung „Technoimport“ sind Jan. Lidet, Michael Keisser, Isaak Cholodowsty, 6 Rikolat Kalmikoff, Oscar Sewin und Iwan Popoff ie zwei gemeinsam und Boris Faierm ann, Arno Kaufmann und KÄlexander List jeder nur mit einem der vorher oder mit einem der unter 2 oder 3 Genannten vertretungsberechtigt.

12. Für die Ingenieurabteilung sind Simeon Swawitsch und Wassili Da schkow gemeinsam oder jeder mit einem der unter 2 oder 8 Genannten vertretungsberechtigt.

13. Für die Abteilung für diverse 86. Einrichtungen sind Michael Naswanoßff, Victor Jesersky und Leonid Worobjoff je zwei oder jeder mit einem der unter 2 oder 3 Genannten vertretungsberechtigt.

14. Für die Abteilung für elektrische Kraftanlagen sind Josef Feniköwi, Josef Kellen, Karl Garai und Leiser Rbram son je zwei oder jeder mit einem der unter 2 oder 3 Genannten vertretungsberechtigt. ;

15. Für die Abteilung für Schwachstrom und Prãägzisions-⸗ mechanik sind Arsen Wel lansky, natol BSeresowsky und Wladimir Adam son je zwei oder jeder mit einem der unter 2 oder 3 Genannten vertretungsberechtigt.

168. Für die Papier⸗polhgraphische Abteilung sind Salman Kossatkowsky und Nuwim Pikowsky gemeinsam oder jeden mit einen der unter 2 oder 3 Genannten vertretungs- berechtigt.

17. Für die 28 Sutuloff, Alexander Knischinsky und Nikolai 6 je zwei gemeinsam oder jeder mit einem der unter 2 oder 3 Ge⸗ nannten vertretungsbevechtigt.

18. Für die Abteilung Textilrohstoffe und ausrüstungen sind Salomon Em din, Jan Retejum und Erich Baumann e zwei gemeinsam oder jeder mit einem der unter 2 oder 3 Ge⸗ nannten vertretungsberechtigt.

19. Für die Photo⸗Kino⸗Abteilung sind Edmund Zerer und Michael Karlowitsch gemeinsam oder jeder mit einem der unter 2 oder 3 Genannten vertretungsberechtigt.

2. Für die Chemisch⸗medizinische Abteilung sind Anton Pawlowitsch, Abram Köoseunth al und Alexander Moser e zwei gemeinsam oder jeder mit einem der unter 2 oder 3 Ge⸗ naunnten vertretungsberechtigt.

21. Für die Abteilung Lederindustrieimport sind Leo Elis-— mann, Arkadij Tarchanoff und Michael Mi enmacher je zwei gemeinsam oder jeder mit einem der unter oder 8 Ge⸗ nannten vertretungsberechtigt.

22. Für die ökonomische nn n Josef Winzer und Rudoff nder s gemeinsam oder jeder mit einem der unter 2 Genannten vertretungsberechtigt.

23. Für die Börsenwareneinkaufsabteilung sind Ernst Seidler und Heinrich Glück gemeinsam oder jeder mit einem der unter 2 oder 3 Genannten vertretungsberechtigt.

24. Für die Abteilung für Kautschukimport sind Grigory Bosnjatzti, Ernst Matzkewits und Arkadij Ko i⸗ liwker se zwei gemeinsam oder jeder mit einem der unter 2 oder 8 Genannten vertretungsberechtigt.

Abteilung .

25. Für die medizinis 1 n a

Landwirtschaftsabteilung sind Aleyander

Ruwim Pinchafit und Sachar Maschkewitsch gemein oder jeder mit einem der unter 2 oder enannten vertretungs⸗ berechtigt.

25. ir die Naphthaabteilung sind Alexander Dotz und Ludwig Knunjanz gemeinsam oder mit einem der unter 2 oder 8 Genannten vertretungsberechtigt.

27. Für die Eisenbahnabteilung ist Alexander Na , mit einem der unter 2 oder 3 Genannten vertretungsberechtigt.

28. Für die Abteilung „Diverse Export“ sind Josef Nach⸗ 3 Stanislaus oi tenh erm und 3h Kagan

29. . die Transportsektign sind Nikolai a, w und Herbert Sodejko gemeinsam oder jeder mit einem d unter 2, 3 oder 4 Genannken vertretungsberechtigt.

30. it die Wirtschaftsabteilung sind Vietor Grusinstt und Adolf Winkler gemeinsam oder jeder der beiden mit einem der unter 2 Genannten vertretungsberechtigt.

31. Für die ,,, sind Alexander Grinstein und Abraham Matifson gemeinsam oder jeder mit einem der unter 2 oder 4 Genaͤnnten vertretungsberechtigt.

32. Für die Holzexportabteilung sind Nikolai Popof] Grigori Rapoport, Klee nen ertschonok und Awse Klementinowsti je zwei gemeinsam oder jeder mit einem der unter 2 oder 4 Genannten vertretungsberechtigt.

33. Für die Eier⸗. Ge ,,, sind Moseß Janowitzki und Nathan helben . oder jeder mit einem der unter 2 oder 4 Genannten vertretungsberechtigt.

34 Für die Kunstgewerbeabteilung . Maria Andreew und Siegfried Popper gemeinsam ober jeder mit einem de unter 2 oder 4 Genannten vertretungsberechtigt.

35. Für die ist Sergej Sergeew mit einem der unter 2 Genannten verkretungsberechtigt.

36. Für die Konzessionsabteilung ist Heinrich Gu row it sch mit einem der unter 2 Genannten dertrekungsberechtigt.

37. Für das Sekretariat sind Joachim Pieper und Pa Sörrensen gemeinsam oder jeder init einem der unter Genannten vertretungsberechtigt.

38. Für die Lizenzabteilung ist Grigor Chochlowtkin mit einem der unter 2, 38, 4 Genannten gemeinsam vertretungs⸗ berechtigt.

39. Für die Abteilung für Ausstellungen und Messe ist lt Schneerson gemelnsam mit einem der unter L, 8 oder Genannten vertretungsberechtigt.

Dentscher Reichstag. 367. Sitzung vom 25. Januar 1928, 15 Uhr. (Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger.) Präsident Löbe eröffnet die Sitzung um 16 Uhr. Die Denkschrift der , über die Kanalbauten und die Denkschrift üher die Lage der Unterweserhäfen werden dem Haushaltsausschuß überwiesen.

Das Haus setzt dann die zweite Beratung des Haus halts des Reichsjustizministeriums fort. Ver bunden mit der Beratung ist u. a. auch der Antrag, wonach Zechschulden nicht einklagbar sein sollen.

Reichsjustizminister Hergt leitet die Aussprache mit einer Betrachtung über die gesetzgeberischen Arbeiten seineg Ministeriums ein. Seine Rede wird im Wortlaut mitgeteilt werden.

Abg. Landsberg. Soz. begrüßt die Ankündigung des ,,,, däß die Reichsregierung das Ziel einer weiteren Rechtsangleichung zwischen der deutschen und Ler deutsch österreichischen Republik . würde. In diesem , hange sei dem Reichs- und , besondere Aufmerksamkteit zuzuwenden. Ein solches Gesetz gehöre zwar zu dem Ressort des Reichsinnenministeriums, jedoch sei ein gewisser Druck seitens des ,, am Platze. Den Deutschösterreichern müsse das Recht zuerkannt werden, dent . Staatsbürger zu werden, und ebenso 343 umgekehrt jeder

eichsdeutsche das Statsbürgerrecht in Deutsch 6 erwerben können. Der Redner geht auf den Vorwurf über, den der Abgeordnete i dem Reichsju tn, m, gemacht hat, und betont dabei, daß sich der Reichsjustizminister diesen Vorwurf wohl auf Grund seiner Verheißungen, die er vor Antritt seines Amis gemacht habe selbst zuzuschreiben habe. Nichts liege dem Redner so . als immer wieder auf eine Vertrauenskrise in der Jett inzuweisen. Er müsse aber unter allen ÜUmständen eine vollkommen einwandfreie Rechtsprechung ordern. Daß von einer 6 . nicht immer die ede sein könne, bewiesen immer neue Fälle. Sogar eine deutsch⸗ nationale Zeitung habe anläßlich zweier Todesurteile, die im Rahmen elnes Fememordyro esses erfolgten, von einer Blut kati gesprochen. Weiter 3 ert der Redner die . es Urtells, welches der Staatsgerichtshof in dem bekannten Konflitt zwischen Preußen und dem Reich in der Frage den i ng eines Verwaltungsratspostens der . n gefällt habe. Er versucht an Hand von Einzelfällen den Va weiß darüber zu erbringen, daß polttische e,, nen im de g Fteiche durchauß nicht felten seien. Gewiß hat der Staat die Notwehr; aber was zur Abwehr rechtswidriger Angriffe er order. lich ist das bestinnn! er in Gefsstze. Die Hotwehr des Stnates ist geregelt im rel esetz, im Vereinsgesetz im Artikel 48 der erfassung und in einer ganzen Neihe anderer .

Recht der Rotwehr gibt es nicht, wenn ein Eingr Polizeibehörde sich nicht kütt auf ein gegebenes Gesetz. itdem das ben erwähnte Ürteil ergangen ist, wankt einfach der Boden

6 zwei gemeinsam oder jeder mit einem der unter 2 oder 14 Genannten vertretungsberechtigt.

) Mit Ausnahme der durch Sperrdruck hervorgehobenen Reden der Herren Minister, die im enen ,, sind.