unter unseren Füßen. Dann kann man aus dem Gesichtspunkt der Notwehr jeden Verein auflösen, jede Versammlung unter⸗ drücken. Ter Zustand, den das Rei 1 hier gutgeheißen hat, ist weit schlimmer als die Zensur. r Redner richte an den Reichsjustizminister die Frage, was er zu tun edenke zum Schutze der durch dieses Urteil des Reichsgerichts n hohem Maße 6668 Grundrechte des deutschen Bürgers. In weit höherem Maße, so fährt er fort, ist das eben 3. estellte auf dem Gebiete des Strafrechts festzustellen. bg. andsberg führt zum Beweise dessen eine Anzahl von Fällen an. So den . der sächsischen Arbeiterzeitung, eines kommu⸗ nistischen Blattes, deren verantwortlicher Redakteur für einen zum Hochverrat auffordernden Artikel verantwortlich gemacht und pom Reichsgericht als „wahrer Täter“ bestraft worden sei, obwohl er in der Zeit des Erscheinen des Artikels im Auslande geweilt, allerdings seinen Namen als verantwortlicher Redakteur in der Zeitung habe stehen lassen. Das , , habe ausgeführt, daß er als Leiter einer Zeitung der K. P. D gar nicht anders hätte handeln können, als den Artikel aufzunehmen, und weil er im übrigen auch selbst sich stets für die Pro⸗ pagierung der hochverräterischen iele der K. P. D. mit Eifer eingesetzt habe. (Abg. Dr. Frick Nat. Soz ; Das Urteil ist immer noch nicht so schlimm, wie das Verbot der nationalsozialistischen Arbeiterpartei in Berlin) Der Redner itiert dann einen Artikel eines ,, . Blattes, in welchem er Austritt Ehrhardts aus dem Stahlhelm als 3 . at begrüßt wird, weil Ehrhardt nicht gewillt sei, den edanken einer Revolicionierung nationaler Massen aufzugeben, und in welchem es weiter heißt: „Wir bekennen uns nach wie vor zur Revolution!“ Auch Lenin werde in derselben Nummer jenes völkischen Blattes verherrlicht. Da krähe aber kein Hahn nach. Der Redner führt weiter den Fall des Oberleutnants Zeltin an, der wegen angeblichen Hochverrats auf Veranlassung des Reichs⸗ anwalts verhaftet worden sei, obwohl bereits ein Gericht den⸗ 1 mit' schwerer Strafe bedroht hätte, der den Ober- eutnant Zeltin noch weiter des Hochverrats bezichtigen würde, Anzuerkennen sei allerdings, daß der Oberreichsanwalt nach fünf Tagen selber die Enthaftung Zeltins beantragt habe. Diese Fälle einer Justiz, die mit einer wahren Rechisprechung nichts gemein habe, wendeten sich immer wieder nur gegen Linke. Im Mal 1926 leitete der Berliner Polizeipräsident gegen Just lzrat Claß, den Vorsitzenden des Alldeutschen Verbandes, eine Untersuchung wegen Hochverrats ein. Der Oberreichsanwalt beantragte im Juni in einem sechzig Seiten langen Gutachten beim Reichsgericht die Einstellung des Verfahrens und die Außerverfolgungsetzung. Das Reichsgericht gab, im Oktober diesem Antrage statt, und zwar rein formularmäßig, ohne ein Wort der Begründung. Elaß liebt die Weimgrer , , nicht, aber zu dem Artikel 48 ist er in heißer Liebe enthrannt. Claß hat bei seiner Vernehmung zugegeben, sein Ziel sei der völkische Staat und die völkische Diktatur; er wolle das . ausschließlich mit verfassungsmäßigen Mitteln zu verwirklichen suchen, entweder durch propagandistische , . des Volkes bei den Wahlen oder auch in der von ihm für , mäßig gehaltenen Weise, daß der Reichspräsident, um der steigenden wirtschaftlichen Not Deutschlands zu steuern, bei einer legere tmn; eine sogenannte Regierung der sachlichen Arbeit berufen solle. Wenn diese Regierung das Vertrauen des Par⸗ laments nicht habe, solle der Reichstag aufgelöst werden, und falls er dann die Maßnahmen nicht billige, wiederum aufgelbst werden. Sollten dann Unruhen kommen, so solle der Reichs⸗ präsident auf Grund des Artikels 48 Maßregeln ergreifen und einer geeigneten Persõnlichteit die vollziehende Gewalt über⸗ tragen. Der Reichstag könne wieder olt aufgelöst werden und die vom Reichspräsidenten eingesetzte Persönlichkeit könne bei etwaigen Unruhen als Inhaber der vollziehenden Gewalt auf Zeit von einer Wahl des Parlaments a 66. Das ist die Patentlösung des Herrn Claß, die uns herrlichen Zeiten entgegenführen soll. Herr Claß macht sein politisches Syostem, wie die Erfinder, die immer ganz dicht vor der Erfindung des perpetuum mobile ,. er ist nun der Mann der nach Mei⸗ nung des Herrn Claß berufen sein würde? (Zwischenruf links.) Nein, nicht Herr Luther, der ist schon wegen Locarno nicht geeignet, sondern unser Kollege Herr Hugenberg (Heiterkeit), der im Loklal⸗ anzeiger im politischen Teil zur Hebung des Intellekts seiner Leser ebenso beiträgt wie im Inseratenteil zur Hebung deutscher Zucht und Sitte. (Heiterkeit. Elaß schrieb damals, Hugenberg gelte für einen staatsmännischen Kopf, er habe un keugsame Tatkraft be⸗ wiesen, er sei in der schweren Zeit der beste Berater und könne die Fragen bemeistern. Als Herr Höllein mal bei einem guten Mahle semand sagte, er würde ihn zum , von Mecklenburg⸗Schwerin machen wollen, wurde ihm das als 6 verrat ausgelegt. Se n Herr Claß veranlaßte fünfzehn Generale, dem Reichspräsidenten eine Interpellation zu über ⸗ e die 6 genannte Generalsinterpellation, worin der Reichs⸗ präfident beschworen wurde, die Pläne des Herrn EClaß du rch⸗ zuführen. 9 6 arbeitete ein Exposs aus, aber der Reichs präsident lehnte selb wer t nd lig die Zumutung des Herrn Claß ab und erkläcte, daß er Ratschläge von 1 Seite nicht annehmen könne (lebhafter Beifall links und in der Mitte), er verlasse sich ausschließlich auf ö verantwortlichen Berater. Was Herr Claß dem Reichspräsidenten zumutete, lief auf einen krassen Staatsstreich hinaus, einen Putsch von oben. Sehr wahr! links.) Das Ziel des Herrn Claß — er leugnet es nicht — war der Sturz der , , und die Wiederherstellung der Monarchie. Er schrieb an den Kaiser in Holland, Seine Majestät lönnte versichert sein, daß die um ihn, Claß, gescharrten Getreuen mit unerschütterlichem Willen am Werke seien, mit dem Ziel, in dem geheiligten und befreiten Vaterlande das Hohenzollerntum wieder a Und dieses Ziel glaubte Herr Claß auf Grund des Artikels 48 in legaler Weise erreichen zu können. Der Artikel 48 ist zum Schutze der , , . , . gegeben, aber i f ihrer Vernichtung. r richtig! links) Nach Artikel 438 kann der ae, , zur 5 , der Ordnung Maßnahmen erlassen, aber niemals hat er das Recht, die ganze Reichsverfassung zu beseitigen und den Reichstag zu verjagen und die Monar ie wiederherzustellen. Im Absatz drei steht ja ausdrücklich, daß jede Maßnahme des Reichspräsidenten auf Grund des Artikels 48 dem Reichstag unverzüglich vor⸗ ulegen und wieder aufzuheben ist, wenn der Reichsiag sie nicht billigt. Das beweist die Unmöglichkeit der juristischen Dedu ktion des Herrn Justizrats Claß. Der Reichspräsident würde sich, wenn er die zum Schutze der Verfassung ihm anvertrauten Machtmittel unter Gewaltanwendung gegen die Verfassung benutzen würde, des 8 verrats schuldig . ? tellung zu nehmen, ob er diese meine Interpretation oder die des . . richtig häli. Warum hängt sich Herr Claß überhaupt das Mäntelchen der Legalität um und sagt nicht 2 daß er bie Gewalt wolle? 1912 ließ Herr Claß sein Kaiserbu erscheinen und gab es 1225 neu heraus. Darin bezeichnet er den — als die ursprünglichste Notwehr eines jeden Staates; heute seien die Dinge so weil gediehen, daß nur die Diktatur das Vaterland retten könne, und an die Spitze werde der neue Kaiser treten. (Nuf links: Heil!! Hier ist dentlich erklärt, daß die Gewalt den zukünftigen Staat bringen solle. General von Seeckt hat bei 1 eidlichen Vernehmung ausgesagt, er habe den sicheren Ein= ruck bei. daß Cleß ihn veranlassen wollte auf Grund des Artikels 48 und gestützt auf die Reichsiwehr Machtbefugnisse für ich in Anspruch zu nehmen, die nicht mit der Verfassung verein. r waren Ein Hanauer Milglied schrieb an Claß. „Ihr denkt . daran, die völkische Diktatur auf dem Wege der Gewalt erbeizuführen?“ Darauf schrieb Herr Claß. „Vielleicht uf dem Wege der legalen Form.. Dieses „Vielleicht! haben die . des Herrn Claß, um ihn herauszuhauen, als „also“ ge— utet. Andererseits wurde aber auch ein stenographischer Fehler für möglich erklärt, weil bei Stolze⸗Schrey vielleicht und also wisse Aehnlichkeit haben. (Heiterkeit; Für die Verbindung des 26 Claß mit vaterländischen Verbänden ist kein Beweis er—= racht worden. Ich will auch nicht untersuchen, ob er für die
Ich bitte den Justizminister, dazu
bayerische Notverordnung veranwortlich ist, die u. a. jeden Par⸗ lamentarier mit Todesstrafe bedroht, der sich einer Auflösung widersetzi. Das Reichsgericht hat seine Entscheidung nicht be⸗ ründet, der Oberreichsanwalt har aber die Angabe des Herrn laß für glaubhaft gehalten, daß er seine Pläne für legal ge⸗
lten hat. Nach Artikel 25 r Reichsverfassung kann der eichstag aus demselben Anlaß nicht zweimal aufgelöst werden. Herr Claß hält es aber für zulässig, ihn auf Grund des Artikels 48 in der Versenkung , . zu lassen. Der Ober⸗ reichs anwalt erklärt, daß der Artikel 48 umstritten sei es fei nicht ausgeschlossen, daß Claß seine Pläne für rechtlich zulässig gehalten habe. (Hört, hörth Aber niemals kann man doch behaupten, daß der Artikel mißbraucht werden könnte zur gänzlichen Ver⸗ nichtung der Weimarer Verfassung. Wie der Oberreichs anwalt einem rechtstudierten Manne wie Herrn Claß den guten Glauben zubilligen kann, ist mir unverständlich. Ein Kommunist, der nur einen Teil von dem versucht hätte, was Herr Claß unternahm, würde sich für lange Zeit nicht un ein Quartier zu beküm mern brauchen. Sehr wahr! links) Wir verabscheuen die Bestrebungen der Diktatur von xechts ebenso wie die Anpreisungen der Apostel von links. Versuchen Sie es nur, Sie werden bei den Massen des deutschen Volkes auf Granit beißen. Der Redner kritisierte den vielbesprochenen Artikel des Senatspräsidenten beim Reichsgericht Baumbach in der „Deutschen Juristenzeitung“ Die Uebertragung . auf das Reich werde kommen, weil sie kommen müsse.
Reichsjustizminister Hergt erwidert sofort auf die Aus⸗ führungen des Abg. Landsberg über die Fälle Stahlhelm und Claß. Seine Ausführungen werden nach Eingang des Steno⸗ gramms veröffentlicht werden.
Abg. Lohmann (D. Nat): Wir haben die Hoffnung, daß die Strafrechtsrefgarm doch noch von diesem 4 h Ende 1 wird. Die Schicksalsgemeinschaft Deutschlands und esterreichs drängt zu immer engerer Rechtsverxeinigung, aber das Drängen geh darüber hinaus zu internationalen her n, barungen. Die Internationale Privatrechtskonferenz im Haag ist auch für Deutschland von großer Bedeutung. Dil Inter⸗ nationale Law-⸗Association ist auf dem Gebiet vorangegangen. Allerdings will man in erster Linie das Recht des Verkäufers maßgebend sein r Da müssen wir besonders vorsichtig sein; wir müssen zunächst klären, ob wir international mehr Eder oder . sind, deshalb sollten wir auf die hanseatischen Warnungen hören. Im Mai tagt in Rom eine Konferenz über das Urheberrecht und über die Frage, ob die Schutzfrist 890 oder 50 Jahre betragen soll. Man fürchtet, daß unsere Werke ins Ausland wandern, aber die Verlängerung der Frist wird in dieser Beziehung wohl nur wenigen zugute kommen. Deshalb sollte für uns der Gedanke ausschlaggebend sein, die Werke der Literatur möglichst bald der Allgemeinheit zugänglich zu machen. Die Hoffnung, daß die ‚„Vertrauenskrise“ mit der Debatte des vorigen Jahres zu Grabe getragen sein möge, ist leider nicht in Erfüllung ö Sogar der Reichsgerichtspräsident Simons hat ihr Be—⸗ ö en anerkannt. Wir leiden unter einer gewissen Volksfreiheit s Nechts, die immer noch zurückzuführen ist auf die Ueber— nahme des fremden römischen Rechts, und das formale Denken ist bei unseren Juristen seitdem immer noch haften geblieben. Die Weltfremdheit unserer Richter, die hinzukommt, i zu rück⸗ zuführen auf die immer größer werdende Kompliziertheit unseres wirtschaftlichen und öffentlichen Lebens, neben der die vermehrte Kompliziertheit unseres Rechts naturgemäß einhergeht. Ich er⸗ innere an die Besichtigung industrieller Unternehmungen und das Bestreben, das Leben aller Kreise des Volkes kennen . Da⸗ neben gehen die Bemühungen von Juristen und Schulmännern, Rechtsbelehrung schon in die Schulen k um unser Recht populär zu machen. Aber wirklich kennen lernt man nur das Recht, das man erlebt. Deshalb bleiht diese Belehrung der Jugend wohl mehr äußerlich. Nun der ö der politischen Jutz Selbstverständlich sind Mißgriffe vorgekommen. Aber ö wir dentschen Richter stehen vor der großen Schwierigkeit, ie in der Staatsumwälzung von 1918 liegt. Die Hälfte unseres anzen Volkes steht 26 der ,,,, demokratischen Staats 3 nicht mit innerlich freundlicher Ueberzeugung gegenüber, er Richter hat auf Grund der Verfassung auch ein gen auf . Meinung. Selbsterständlich muß er sich von dieser politischen eberzeugung bei seinem Richterspruch freimachen. Aber das ist ). der Fall, und der Vorwurf, daß ein großer Teil der deutschen ichter derfassungsfeindli sei, ist unberechtigt. Ich erinnere nur gn die Kundgebung des Deutschen Richterbundes von 1995. Der . Nichterberein ß. . einen besonderen Ausschuß eingesetzt, der alle in der Oef lungen nachzuprüfen und die Richter darauf hinzuweisen hat, worauf es ankommt. In der deutschen Richterschaft ist also der gute Wille vorhanden, aber er wird hr erschwert durch die Ein⸗ sriffe der Presse in die Fälle, die noch schweben. Hier liegt ein ingriff der Straße in die Justiz vor. (Zustimmung rechts) Wir verurteilen es ebenso, wenn Senatspräsident Baumbach in der „Deutschen k herabwürdigend von der deutschen . aft gesprochen 46 Leider haben sich auch
,. auftauchenden Bemänge⸗ t
hohe Begmte abfällig über die deutschen Richter ausgesprochen, ohne auf Einzelfälle n , . gehört es auch, wenn es in der Begründung des Arbeitsgeri it g esehe, heißt, es müsse auch auf das Mißtrauen in die ordentliche Gerichtsbarkeit hin⸗ , . werden. Das ist außerordentlich kränkend für die eutschen Richter. (Sehr richtig! rechts) Ebenso kränkend ist es, daß die Arbeitsgerichte mit deutlicher Spitze gegen die Richter als Sondergericht gebildet worden sind. Deshalb hat auch Rad⸗ bruch von diesem Gesetz bereits als dem Todesstoß für die deutsche 8h gesprochen. (Hört, hört! rechts) Bedenken haben die
en Richter besonders auch gegen die Bestellung der Beisitzer
ich Vorschläge der Gewerkschaften usw. ir wünschen jeden⸗ . Auskunft vom Minister, wieweit sich diese Einrichtung es Arbeitsgerichts bisher bewährt hat. Unbedingt aufrechterhalten werden muß die Una in ü. der Richter. Darüber hinaus muß auch dafür . werden, daß die Richter vor wirtschaft⸗ lichen Sorgen geschützt werden. ie Bezahlung bleibt hinter den Erfordernissen der Lebenshaltung weit zurück. Wir wollen doch das soziale und eg. Niveau unserer Richter nicht sinken lassen. Anerkennen müssen wir, daß wenigstens den Forderungen der Richter des Reichsgerichts Genüge geschehen ist. Bei den anderen Gerichten ist das nicht der Fall. Besonders leidenschaft⸗ lich sind heute wieder der Oberreichsanwalt und das Reichsgericht g geiffen worden. Dieser ganze Kampf kann nur als arteipolitische Hetze bezeichnet werden. (Sehr richtig! bei en Deutschnationalen. Man hat Niedner für einen Re⸗ publikaner gehalten, und ist dann enttäuscht gewesen, weil er nicht einseitig gegen rechts Recht gesprochen hat. Uebrigens hatte doch Niedner nicht allein zu entscheiden, er hatte ja den ganzen Senat auf seiner Seite, in welchem republikanisch⸗ demokratische Beisitzer vorhanden waren. Warum da die per— sönlichen Angriffe nur gegen Niedner persönlich? Diese ganze Hetze hat sich auch im Falle Claß gezeigt. Ursprünglich war 531 vorgemorfen worden, daß er unmittelbar mit Gewalt die Verfassung stürzen wollte. Waffen sollten bereits in Hamburg bereitliegen, die nationalen Verbände sollten zum Marsch auß Berlin bereitstehen. Die anderthalb Jahre lang geführte Unter⸗ suchung hat nichts, aber auch nichts dafür übrig gelassen Aber wie ist die Untersuchung geführt worden! Es ist überraschend. Unter Verletzung der Strafprozeßordnung ist von der preußischen Polizei bei einer groten Anzahl der angesehensten Männer des deutschen Wirtscha ts und Geisteslebens Haussuchung ge— halten worden. Sie haben auch nicht den geringsten Anhalt für die Beschuldigung ergeben. Trotzdem ist die Untersuchung weiter⸗ gegangen. Das durchschlagendste Beweismittel war das Zeug⸗ nis des Studie nassessors Diez. Dieser hat wohl aus Geschwätzig⸗ keit solche Dinge erzählt, so daß das Polizeipräsidium ihn vei—⸗ nahm. Zögernd hat er seine Aussage gemacht, wonach Claß die Demission des Reichspräsidenten betreiben wollte. Neu⸗ wahlen sollten überhaupt nicht erfolgen, Waffenlager ständen
ü
bereit. Die Ruhrindustriellen hätten die Bewegung finanziert. Dem standen die ganz klaren Ausklärungen des Justizraiz Claß gegenüber, daß die politischen Ziele durchaus legal waren. Und von der angeblichen Notverordnung ist gar nichts übrigge— blieben. Sie stammt aus der Aktentasche des verstorbenen Herrn von der Pfordten, der nach der Ansicht des Oberreichsanwarts selbst der Verfasser gewesen ist. Der Oberreichsanwalt nimmt an, daß die Verordnung selbst auf die bayerischen Verhältnisse von 19238 gemünzi gewesen sein könnte. Das sind die ganzen Unterlagen für den Vorwurf der Gewaltanwendung. Nun kommen noch die Angaben des Herrn Käsehagen, der einer Führerbesprechung der Vaterländischen Verbände in Berlin bei— gewohnt hat. Nach diesen Angaben sollten die Vaterländischen Verbände auf Anruf von Herrn Claß marschieren; bei dieser richterlichen Vernehmung hat aber Käsehagen erklärt, er könne nicht mehr zu seinen ersten Angaben stehen. (Hört, hört! rechis.) Er ist, als er schwören sollte, ebenso umgefallen wie Herr Diez. Was kann man von solchen Zeugen halten? Kann man darauf ein Verfahren gegen einen angesehenen Mann aufbauen Juristisch handelt es sich nur darum: Herrn Claß nachzuweisen, daß er sich an einem hochverräterischen Unternehmen beteiligt hat? und da müssen wir uns der Auffassung des Justizministerz anschließen: Das ist nicht der Fall, selbst wenn man die Aus— legung für falsch hält, die Juftizrat Claß der Reichsverfassung gibt. Wir hoffen, es wird gelingen, die Vertrauenskrise zu über—⸗ winden, aber nur dann, wenn auch die andere Seite guten Willen zeigt. Damit steht die Frage einer allgemeinen Amnestie im Zusammenhang. Wir Deutschnationalen sind keine Freunde einer solchen allgemeinen Amnestie. Aber wenn man schon befrieden will, dann muß man eine solche Amnestie nach rechts wie nach lints anwenden. Wenn ein Antrag kommt, werden wir unsere Stellung von reiflicher Prüfung der gesamten Lage abhängig machen. Von den Vorschlägen Dr. Schlegelbergers interessiert uns be⸗ sonders diejenige zur parlamentarischen Reform. Eine Justiz⸗ reform aber kann nur kommen im Rahmen einer wirklichen Verwaltungsreform im Reich und in den Ländern, wie sie die Länderkonferenz eingeleitet hat. Isoliert kann die Justizverwaltung diese Aufgabe nicht in Angriff nehmen. Die Rechtseinheit steyt uns indessen höher als die Verwaltungseinheit. Vor allem muß die Ausbildung der Juristen einheitlich werden. Die Verreich— lichung der Justiz jedoch wird bei dem Widerstand der Länder jetzt undurchführbar sein. Gerechtigkeit ist der Grundpfeiler jedes Ztaatswesens. Darum hoffen wir auf die Erfüllung des Ver— sprechens des Reichskanzlers in seiner Regierungserklärung vom 3. Februar 1927: das hohe Gut der richterlichen Unabhängigkeit ist die Reichsregierung gewillt, mit allen Mitteln zu schützen! (Beifall bei den Deutschnationalen.)
Darauf wird die Weiterberatung abgebrochen.
Ein Gesetzentwurf über ,, Hypotheken wird in allen drei Lesungen angenommen. Weikerberatung des Justizhaushalts Donnerstag 14 Uhr.
Schluß 1873 Uhr.
Preußijcher Staatsrat. Sitzung vom 25. Januar 1928. (Bericht d. Nachrichtenbüros d. Vereins deutscher Zeitungsverleger)
Der Staattzrat nahm in seiner heutigen Sitzung zunächst die Vorstandswahlen vor. Zum Präsidenten wurde wiederum Oberbürgermeister Dr. Adenguer, Köln, gewählt. Ebenso wurde der erste Vizepräsident Graef wiedergewählt, während an die Stelle des bisherigen zweiten Vizepraäͤsidenten Oberbürgermeisters Böß nunmehr Landrat von Bredow— Rathenow tritt. .
Eine vom Landwirtschaftsminister vorgelegte Uebersicht über die Fortschritte der Kultivierung und Besiede⸗ lung der fiskalischen Hochmoore sowie über Verkäufe unkuültivierter fiskalischer Hochmoore zu Zwecken der Urbar machung und Besiedelung wurde zur Kenntnis genommen. Einem Gesetzentwurf zur Ergänzung des Viehseuchen⸗ gesetz es sowie einer Anweisung zur Ausführung des Geyetzes über die Regelung verschiedener Punkte des Gemeindever— fassungsrechts wurde Zustimmung erteilt.
Dem Gesetzentwürf über die Verlängerung des Hauszinssteuergesetzes bis zum 31. März 1929 wurde zu gestimmt. Gebilligt wurde ferner ein Gesetzentwurf über die Regelung der Gewerbesteuer, der das Gewerbesteuer⸗ gesetz bis zum 31. März 1929 verlängert. Zugestimmt wurde einer Rundverfügung, betreffend die Förderung der Neu hau— tätigkeit im Jahre 1928.
Der Staatsrat vertagte sich dann auf Donnerstag.
Parlamentarische Nachrichten.
Im Reichstagsausschuß für Entschädigungs⸗ ragen sollte gestern die Einzelberatung des Kriegsschäden⸗ chlußgesetzes beginnen. Vorher entwickelte fich aber eine längere Ge⸗ chäfts ordnungsdebatte daraus, daß die Sozialdemokraten zunächst eine Entscheidung darüber verlangeen, ob das Gesetz als Schl uß⸗ gesetz oder als Zwischenlssung gelten soll. Von den Regierungs⸗ partgien wurde laut. Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger dagegen eine Zurückstellung dieser Ent⸗ scheihung angeregt und vorgeschlagen, bis dahin diejenigen Para- kee en zu behandeln, die erledigt werden können unabhängig von, ob eine Schlußlösung oder eine ischenlösung gefunden wird. Der sozialdemokratische Antrag auf Aussetzung der Be⸗ ratungen bis zur Entscheidung der Frage der Schlu 6 wurde abgelehnt und der 5 6 zur . der den Begriff der Entwurzelung feststellt. Auf eine Anregung des Da u h (D. Vp.) verwies Ministerialdirektor Dr. Born auf die Be⸗ ründung der Vorlage, in der gesagt wird, daß die Entwurzelung i Schadensfällen bis zu 20 009 Mark vorliegt in den Fällen, in denen die Geschädigten aus den abgetretenen Gebieten ver—= drängt worden sind oder in den chemaligen deutschen Schutz⸗ ebieten oder im Ausland ihren Wohnsitz hatten. In diesen 56 soll ohne Nachprüfung Entwurzelung angenommen werden ie Wiederaufbaufrage 27 freilich davon getrennt werden. Nach weiterer Aussprache wurde 6 mit einigen von den Abgeordne en Wegmann (Gentr.) und Dauch (D. Vp.) beantragten Er⸗ , . in folgender Fassung angenomnren: Entwurzelung iegt vor, wenn dem Geschädigten infolge des Schadens ) die wirischaftliche Lebensgrundlage, die er bei Eintritt des Schadens hatte, entzogen worden ist. Bei der Entscheidung hierüber ist zu berücksichtigen, welchen Ersatz der 2 igte außerhalb dieses etzes und früherer Entschädigungsbestimmungen bereits er= halten hat oder erhält, somie welche Gegenstände der Geschädigte zurückerhalten hat und welche Beträge er durch unmittelbare Aus- 16 des Liquidationserlöses oder des festgestellten Wertes er⸗
lten hat oder erhält. Der Nachweis der Entwurzelung gilt als
e , sofern der Geschädigte beim Inkrafttreten des vor legenden Gesetzes im Rachentschädigungsverfahren als entwurzelt anerkannt worden ist. Diese Bestimmung findet keine Anwendung, soweit die Voraussetzungen des Absates ? gegeben sind. Beim
7, der die Wiederaufbautätigkeit definiert, wünschte Abg. Dr. Schneider (D. Rat.) eine Klarstellung dahin, daß die zum Wiederaufbau der Existenz aufgenommene Tätigkeit nicht unbedingt gleichartig der früheren sein muß. Er wünschte auch eine
Nr. 22.
Börsen⸗Beilage zum Deut schen NReichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger
Verler Mee ern , eme.
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Amtlich sestgeftellte Kurse.
Zrunc, 1 Liru 1 Len 1 eseig — .So G 1 6steri Gulden Gold! — 200 4 1 Gld. ssterr. W. — 110 4 LE ung. oder ischech W. — 4438 4 7 Gld. südd W 2 m c ü Gld. holl. W — 1.1 4 1NMart Banco 159 . 1Scht ling österr. W. — 19 900 Lr. Istand Crone — 1,128 Æ 1Rubel alter Kredit⸗Rbl. 2.16 . Lalter Goldrubel — 32 4 1Pesg Gold. — 446.4 1 Peso (arg. Bap. — 1.186 4. Dollar — 4.20 4A 1 Bfund Sierling — 2049 „6. 1 Shanghat⸗ Tae! 2,39 Æ 1 Dinar — 3.444 1 Wen — 2.109 4K U Ilotn 1 Danziger Gulden — 4.69 4
Die einem Papter beigefügte Bezeichnung be⸗ . daß nur hbestimmte Nummern oder Serien teferbar sind
Das hinter einem Wertpapter beftndliche Hetchen“ bedeutet, daß eine amtliche Bretsfeststellung gegen- wärtig nicht stattsindet.
Das hinter einem Wertvapter bedeutet Æ ür 1ẽ Million.
Die den Attten in der zweiten Spalte beigefügten 8 bezeichnen den vorletzten, die in der driten
palte beigefügten den letzten zur Ausschüttung ge⸗ kommenen Gewinnanteil. Ist nur ein Gewinn⸗ ergebnts angegeben io ist es dasjenige des vorletzten Geschäftsjahrs Hes Die Notierungen für Telegraphische Aus-. zahlung sowte für Ausländische Banknoten besinden sich fortlaufend unter Handel und Gewerbe“ Per, Etwaige Druckfehler in den hꝛutigen Kursangaben werden am näch ten Börsen⸗ tage in der Spalte „Voriger Kurs“ be⸗— richtigt werden. ZSrertümliche, später amt⸗ lich richtiggestellte Notierungen werden mögiichst bald am Schluß des Kurszettels als „Berichtigng“ mitgeteilt.
Bankdiskont.
Berlin 7 (Lombard 8) Danzig 6 (Lombard Y. Amsterdam 4. Grülssel . Helstngfors 6. Italien J. Kopenhagen . London 49 Madrtd 5. Sslo z. Paris zy. Prag 65. Schweiz 3x. Stockholm 89. Wien 66.
Deutsche festverzinsliche Werte.
Anleihen des Neichs, der Länder und Schutz gebietsanleihe.
Mit Sine berechnung.
Heutiger Voriger Kurt
Heutiger Vortger
Heutiger Goriger Kurt
1928
euliger ] Boriger Kurz
i . Voriger Kurs
Dt. Wertbest. Anl. 28 lo- 1060Doll. f. . 12. 32 K* 109 — 1000D.. f.3 1. Reichs⸗A. 7 ufg ab 1. 6. 34 mit 8 24 Di. Reichssch. h. ¶ GM, ab. 12.2 c. na 56S. f. 1906 M, aus 37 Baden Staat RM Ant. 27 unf. 1. 2. 8 63 Bayern Staat NM Anl. 27. kdb. ab 1.9.3 14 do Staats scha cilckz. 1. 4. 2 nere, , ckz. 1. 19. 2 1 Ltpve Staats scha rückg. 2. 1. 2 v Sstbeck Staatsscha rilckz. 1. J. 2 73 Mecklbg. Schwer eichsm.⸗Anl. 192 tilgb. ab 27 1.4.10 66 sgh do. Staatssch. cz. 29 1. 4. b. 2. 16 sI Preuß Staats sch rilckz. 1. 8. 29 65d do. rz. 1. 10, 380 6 Sachsen Staat RM⸗ Anl. 27. ut. 1. 10. 86 17 Sachs. Staatz scha Ni. 1, fäll. 1.7. 29 17 do. Mi. 2, fäll. 1.1. 80 18 Thür. Staatsanl. p. 1926 ausl. ab 1.8. 30 I do. RM⸗A. 27 u- Lit. H. fällig 1. *. 1.1.7
895 Wü rttbg. Staats chatz Gr. 1, fäll. 1. 3.2
, Di. Reichspoff Schatz F. Iu. 2. rz. 3
One Zinsberechnung. Dt. Anl. Auslolgssch. Nr. 1 – 60090 emnschl is, Ablös. Schein. in S B22 G do. do. Nrh hoo l- n*0000 einschl. ,. Ablösgssch. 56rßb a Disch. Anl. ⸗Ablisgssch ohne Auslosgsschein 1798 a Mecklenburg ⸗ Schwer nn, . einschl. 1, Ablösgss
Ytsche . We rtbest. An! b. 8 Doll.. füll. 2.9. 95 Anhalt. Staat 18618.. Bayern Ldsk.⸗Rent. tonv. neue Stilcke Bremen 1919 unk. 36 bo 1920 do. 1822. 1923 do. 98. Ov. 11, gł. 31. 12.23 do. 67-99, 906, gk 81. 12.28 do. 96. 02. get. 3 1.12.25 Hambg. Stagts⸗Rente do. amort. St.⸗A. 19 do. do. 1919 B kleine bo. do. 10000 bis 100 9000 4 do. do. 500 000 6 do. do. bo. 907. 06. 0 Ser 1.2. 11. 18 rz. S3, 14 r3. 55 do. 87. 51.953, 99. 1504 do. 1886. 9, 19g9z Ut bect 1923, unk. es Sächs. Mt. A. . uk. 6 Württemba. R. 386-42
Deutsche Schutzgeblet⸗ 9 . Anleihe 1
Provinzialauleihen.
Mit Zinsberechnung.
Brandenburg. Prov. Reichs m. 26, tdb. ab gz Hann. Ldkr. G. 25 V do do. 27 tg. 82 do do. tg. 31 Hann. Prov. GKM-A. B. tilgb. ab 26 an nov Prov. m M⸗A. R. 3. 13 u. s B. ig. 27 da do. R. R gz. cz. 193 da. do. Reihe 6 do. do. Reihe 7 Niederschle. Provinz NM 192g, rz. ab 87 1.4. 10976
Ostpreußen Prov R M⸗ Anl. 27 A. 14, ut. 32 Eommerjiche Brov.
Gold a6. T3. 31. 12. 50 Rheinprov. Landesb. Gold⸗Pf., T3. a. 2.1.30
do. do. do. rz. 1.4.51
Ausg. 1a, 1b, uk. 81
unk. 1931
Sachs. Pr. Reichsmark
Ausg. 15 unt. 35 do do. Ausg. 14 do. do. Ag. 16. Ul. 26 do. do. Ausg. 16A. 1 do do Ausg. 1691.2 Sachsen Prov.⸗Verb. Gold A. 11 u. 12, 1924 Sch lesw.⸗ Holst. B rov. Rchs m. ⸗ A. Al. tg. 26 do. A. 18 Jg.. 19. 27 do Gld⸗A. A. 16. g. 32 do RM⸗A Ai, ig. 82 do Gold. A. 18 tg. 8a do. RM. M. 19. tg. 382 do Gold, A. 2 tg. 8e do RM A. 21. tg. Bz do. do. Gold⸗ꝛA. . 1g. 3
Westf. Landesbt. Pr.
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Aschaffenburg. . . 1991 Barmen 97. rz. 41 40 do. 1904.08, gel. 1.3.24 3 Berlin.. .... 1923 *
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Ohne Zinsberechnung.
Schlesw.⸗Holst. Prov. Anl.⸗Auslosgs.⸗ Sch. einschl i ‚ Ablös. Sch. 6 Provinz Anl. Auslosgzsch einschl. 1 Ablösungsschein
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Brandenb. Prov. 08-11 Reihe 13 — 26. 1912 Nethe 27 —– 833, 1914
Reihe 81 — 6
do. Ca ssel. Ldgkr. S. 2
„Uusgabe 16...
Wheinprovinz 22. 28 do. 10009000 u ß00990t do. kleine Sächsische Prov. A. 6 do. do. Ausg. 9
Schleswig⸗Holstein.
da. do. nginzzf. 85 - 203.
Altenburg (Thitr.) Gold⸗A. kdb. ab 81 Berlin Gold⸗Anl. 26 1. u.. Ausg.. tg. 81 do. do. v. 24.2.1. 285 GHonn Stadt RMe⸗A. v. 1926. rz. 1931 Braunschwg. Stadt RM⸗A2s M kdb. 8 BreslauStadt MM⸗ Anl. 19265, tdb. 31 Dresden Stadt M⸗ Anl. 26 R. 1. uk. 31
Duisburg Stadt RMA. 26, uk. 82 Dllsseldors Stadt
Eisenach Stadt RM⸗ Anl. 26, unk. 19361 Elberfld. Ela dtge n Anl. 26, ut. 81. 12.31 Emden Stadt Gold⸗ Anl. 26, cz. 1931 Frankf. a. M. Stadt Gold⸗A. 26. rz. 32 Fürth Gld⸗Anl. v 19253, kündb. ab a9 Geru Stadtirs Ani v. 2, Fdb. abs 18.32 Kiel Stadt RM⸗A. v. 26, uk. b. 1.7. 81 Koblenz Stadt R M⸗ Anl. v. 26. ul. 81 Köln Stadt RM⸗A. v. 1926. rz. 1.19.29 Königs b. i. Sr. Stadt RMA. T3. 1.1.28 Mandeb. Stabr Gold daß. ut. bis 1931 Mannheim Stadt Gold⸗Anl.. rz. 1939 do. do. unk. b. 81 do. do. 27 unt. 32 Mülheim a. d. Ruhr NM zt, tilgb. 81 Nürnbg. Stadt Gold 1926 unt. b 1981 do. do. do. 1923 Oberhaus.⸗Mheinl. Stadt MeJut.b.gꝑ Pforzheim Stadi Gold 1926. cz. 1981 do. do. RM⸗Anl. 1427. c 1982. Plauen Stadi RM⸗
Wetmar Stadt Gald 1926 unt bis 31
— w
D —
do. Ser. 26 do. Ser. 27 do. Ser. 28 do. Ser. 298, unk. 30 Hannoversche Prov. Ser. 9, gek. 1. 8. 24 Oberhess. Brovz0 ut. 26 do. do. 1915. 1914 Ostpreuß. Prov. Ag. 12 ö, , ,
— — — — — Q — — — — — — — —— k
d d d e.
2
— — —— 22.
2
Ausg. 14. Ser.
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21
ann .
A. 80d. i397. 1500 Ausg. 14...
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n n, m,.
— — 8 D — — — 2 — 2 — ——
do. do. Ausg. 85 — ]
vandestult Ribr.
— 2
sreisanleihen.
Mit Sinsberechnung.
Belgrab Krets Gold⸗ Anl. 24 kl., rz. ab 24 do. do. 24 gr., r. 24
Ohne 8 Anklam. Kreis 160. (n, Kreis or do. o. 1619 Lauenbg. Kretz 1919. Lebus Kreis 1916... Offenbach Kreis 19191
in sberechnung.
Stadtanleihen. Wit 3insberechnung.
do. 26 R. 2, ut. 825
RM⸗A. 26. ut. 82 1
Anl. 117 c. 1983 6
zwickau Stadt R M⸗
Anl. 6. ut. b. 9]
do. U, 21 Ausg. 22
do. 1911. 1914
nintgzs. 6 - 183 1919 unk. 30 1920 unk. 31 1922 Ausg 1 1922 Ausg. 2 1686 18690 * 16966
Groß Verb. 1919 do. do. 19290 Bonn 19814 M, 1919 Breslau 1996 M 1909
Charlottenburg 08. 12 II. Abt. 19
do. 1962. gel. 2. 1. 24
Coburg
Cottbus 1909 M. 19153
do. 1919, 1919, 20 Dessau 1896. k. 1.7 235 Deutsch⸗Cylau .. 1907
Duisburg ..... 1821 13899 01. 01 1913
1668, 1669 1695. 07 MI Düren H 1809, 4 1901 do. 6 1891 tv. Dil sseldorf 1900,08. 11, get. 1. 6. 24
Elbing og. 09, gk. 1.2.2 do. 1913. gel. 1. J. 24 do. 198, gel. 1. 2. 24 Em den og H.] aki. 6.24 Erfurt 1698. 01 M. 08. 1919, 14, geł. 1. 10.25 do 18998 01M. gt. 235 Eschwege .. ..... 1911 Essen ... ...... 1922 do. 16. Ag. 19 ag. 20 Flensburg 12 , gk. 24 Frantfurt a. M. 8 * do. 1910 11 ger. do. 18913 do. 19 (1. - 8. Ausg.
1920 (1. Ausg.). get. do. 1899. get.
Frantfurt O. 14 utv. 28 do. 1919 1. u. 2. Ausg. Fraustadt
mg t. Sr. 1919 Inch t. 8 1923 do. 1920 ukv. 1925 O0. 1901 Fulda. .... ... 1807 M Gießen 1907. 09. 19. 14
Hagen. ... Halberstadt 1912, 19 Halle. . . 100, 08, 19 do. 1819 do. 1892 do. 1900 Heidelbg. 07, gz. 1. 11.28 do 1903, gek. 1. 10. 28,
Ohne Zinsberechnung. Aachen 22 A. 28 u. 24
1904. S. 1183
. 891331 do 18591 9 3
Darmstadt 1920 49
Dresden .. ..... 1905 3
do. do. do. S. i dandsch Et. Gd.⸗Pf. do. do. Reihe A do. do. Reihe B Landmtsch. Kreditv.
do. 1900, get. J. 5. 4 39
do. Gldrredbr. R. 2,41 Lausitz. Gdyfdbr SX Meckl. Ritterschaftl. Gold⸗Pfandbr. ... do. do. do. Ser. 1 Ostpyr. Idsch. Gd. ⸗Pf. do. da. do.
do. do do.
do. do do.
Pom. Idich. G. WBfbr. do. do. Ausg. 1 u. 2 do. do. Ausg. 1 Prov. Sächs. Undsch.
2
D
do. 1901 M3 do. do. ut. b. 80 do. do. Ausg. 1— 2 do. do. Ausg. 1 — 2 Sch ler. V dich. G. 1.
do do Em. 1.. do do Em 2.. do. do. Em. 1. Schlw. Holst. lsch. G. do do. Ausg. 1924 do. do. Ausg. 1926 do do Ausg. 1927 do do. Ausg. 19626 do. Ldsch. Kreditv.
2 22 S 23 2
8322
— 2
do. do. do.
do. Westi. Ldsch. G⸗Bfd. do. do. do.
Heilbronn .. . 1887 M Herford 1910. rlletz. 8h 1919 do. 19290 Köln. . 1928 unt. 53 *
do. do.
e, e, , 1918, 1. = 4. Abt. utv. 81
Mannheim
do 1901. 1966, 18907, 1908. 12, get. 1. 1.2 18 r. gk. 1.9. 19 II.A.. iH. 1.2. 1920, gef. 1. 1 1888, get. 1. 1. 1897, 96. gk. 1.1. do. 1904. 1808 get. Merseburg Mühltausen 6. Thür. 1919 V Mülhetm (Ruhr 1909
do. do. München
do. M.⸗Gladbach 11.
do. 1697, get. 1. 10. 23 Nordhausen .... 19608 Nürnberg ...... 1914 do. 1920 unk. 39 do. 1903 Offen bach a. M. 1920
Pforzheim 01, 097. 10.
1912. 1920 do. 95, 05, gel. 1. 11.23 Pirmasens a. 386.4. 24 Plauen 93 gek. 89. 6. 24 do. 1903 Potsdam 19M gt. 1.1.24 Quedlinburg 1908 M Regensburg 1908. 09 do. 97 M OL - 03, 96 do. 1869 Nemscheid oo, gä. 2.1.28 Rheydt 1399 Ser. 4 do. 1918 do. 1891
do. 81 84, 08, gk. 1.7.24 do. 188985, get. 1. J. 24 Saarbrücken 14 8. Ag.
gel. 1. S. 24 Stendal ol. get. 1.1.24
Stettin V Sinsf. 6—- 18
Trier 14. 1.u. 2. M. ut. 26
— — Q *
E d 3 —· — — — 22
do. 1913 Abi. 814
II.... ..44444. 1111111111111
—— — — — — — —— — — — 1 36 2 w
a 2 — D 2 2 — 2 22 **
— — *
Fonstanz oꝛ, gel. 1. 9. 28 37
2 2 — *
do. O6. 07, geb. 80. 5.24 * do. 1913. gel. 80. 6. 21 do. 88 11.13. 96. 80.6.2433 Langensalza. .. 1968 6 Lichtenberg ln 1913 * Ludwigshafen.. 19061 do. 18956. 9a, 1800. o 389
21. 4 m.
3
Mainz 19929 Lit. Gs do. 1922 Lit. B] do. 19 vlt. I. 7. ut. 29 do. 20 Lit. W unt. 80
4. 8.
do. 1914. get. 1. 1.21 4 do.
1144 111
4, 8
2 2 '.
4. 8 schaftl. mit Deckungsbesch. . .
ohne ginsscheinbogen u. ohne Erneuerungsschein.
c) Stadtichaften. Mit Zinsberechnung. Berl Pfdb. A. G.⸗Pf.
— — — —— — . — — — — 80
—— — 2
Münster 08. gl. 1. 10.2314
22 *
— —— —·— *
23S n r — — — 2 — — —
2
Oppeln 92 . t. 1.1.24 8
2
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2
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do. Preuß. HZtr.-Stadt⸗
, , , .
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do. do. R. Zu. 5, Bgu. Bl
52
—— — — —— — — —
28
Rostock .. . 1919, 19269
— — — — ——
2
Schwerin i. M. 169.
8.
Spandau 09 M. 1.10.25
28 . —
227 TT
do. 19998, get. 1. 4. 24 do. 1968. get. 1. 4. 24
—— —— .
— — - 2 —— 2
Stoly 1. Pomm.. * Stuttgari 19,06, Ag. 19
3 33
X — *
do 1919. unt. n Biersen 1994, gf. 2.1.24 Weimar 1898. gk. 1. 1.24
9 w
ö —
Wies bad. 1995 1 dus gabe, rückz. 1937 do. 1929 1. Ausg.. 21 2. Ag. gel. 1. 10 2 * versch bo. 18 Ag. 191. u. II. gek. 1. J. 244 Wtilmersd (Bln. 191314
Pfandbriefe und Schuldverschreib. öffentlicher Kreditanstalten und
RKörperschaften.
Die durch * gelennzeichneten Pfandbriefe u. Schuld⸗ verschreibungen sind nach den von den Instttuten gemachten Mitteilungen als vor dem 1. Januar 1916
ausgegeben anzusehen.
a) Rentenbriefe.
Ohne Zinsberechnung.
Gekündigte und ungetündigte Stücke, verloste und unverloste Stücke.
gh Brandenb. agst. b. 81.12. 1] S Hannov. ausgst. b. 81. 18.17 3E Heff. ⸗Nass. agst. b. 31. 12.17 FzLauenburger, agst. b. 81.1 1. 3G komm. ausgest. b. 81. 12.17] 4. 38 Bosensche, agst. b. 81. 12.17 4. 886 Breußische Ost⸗ u. West⸗ ausgest. b. 81. 18. 17 4, 3 Ch Rh. u. Westf. agst. b. 81. 12.17 8g Sächsische, agst. b. 31. 12.1
4. 8 I Schlesische, agst. b. 81.1 4. 8G. Schl.⸗Holst. agst. b. 81.1
b Landschafsten. Mit Zinsberechnung. Kur⸗ n. Neumärk.
Nittsch. Feingold
Sach . Pfd. R. 2. 0
Gold⸗Pfandbr. ..
unkündb. b. 1.7.28
—
Gold⸗Bfandbr. do. do.
Ohne Zinsberechnung.
Gekllndigte und ungekündigte Stilcke verloste und unverloste Stilcke.
89 J Calenberg. Kred. Ser. D,
2.17 2. 17
2 0 Q
— D —
= d — — d 2 9 . kJ
2 0 = —— — — — ——— C —— 2 2 n , z 2 TTC P ——
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eo w . . C — — .
— — — — 11 1 *
11.98 183566 15.5 6
1380 6
7. 9d 6
1236 6 19, 6 186 6 1796 16. 5B 6
K., K (get. 1. 10. 28. 1. 4. MM —
36 — 18 3 Kur ⸗ u. Neumärkische 353 Kur- u. Neumärl. neue 4. Bg', 85 Kur⸗ u. Neu märkt. Rom. ⸗Obl. Mm. Deckung besch.
bis 81. 13. 1817
Nr. 1 — 484 620
4, Bz, 8 J Ostpreußische M, aus⸗ gegeben bis 31. 12. 17
4. 88, 8 3 Pommersche M. aus⸗ gestellt bis 81. 12. 17. ..... a, 85, 8d komm. Neu. fur Kleingrundbesitz, ausgestellt
83 Sächstsche, ausge⸗ stelli bis 81. 12. 17 a4 4 Sächs. landsch. Lreditverb. Sächs. Kreditverein low. Pfaud⸗ briefe bis Ser. 28, 26. 27 * do. 39h bis Ser. 28 do. 4p Kreditbriefe bit
Ser. 22 23 do. do. 885 bis Ser. 28 4. 8ę P Schlen. an, ,.
(ohne Talon
4. 88. 8 Schleßs. landschaftl. AG. D . ausgesi. bis 24.5. 17 383 Schleswig⸗Holstein ld. Kreditv. M ausg. b. 1.12. 1] a, 8g, 8 d Westfältsche b. 8. Folge,
ausgestellt bis Si 18. 17... 1 4. 89. 8 d Westpr. Ritterschaftl.
Ser. 1 - II m. Deckunasbesch.
bis 31. 12. 17
do. do. bo. do. do. do. S. A do. 2 br. do. 0.
do.
schaft G. Pf. R. 1. 30 do. do. Reihe 8. 30 do. do. Reihe J. 8
do. do. Reihe v. 82 do. do. Meihe 10. 82
8 laudschaftl. Zentral eckungsbesch. bis 81.12.17
85 Westpr. Neuland⸗ bis
— 27
= . 2
do do. Reihe 14. 82 da do. Reihe 8. 82 do do. Reihe 11. 80 do. do. R. 2 u. 1. 82 do. do. R. 1 u. 18. 82
Ohne Zinsberechnung.
——— — Q — 3 n , n, 5 3 — **
— — — 2
165 6
z, 4K. 4. 89h Berltn. Bfdbr. alte M auößgestell bis 81. 12. 191721
8. , 4. 395 Berlin. Pfdbr. altes —
4. 5. 33 Neue Berlin. Bfdbr. M
ausgestellt bis 1. 12. 1911 fsis, 6b 6
4A, 84, 33 Reue Berlin. Pfdbr. . I Brandenb. Stadtschafts⸗Bfb
Vo rtriegsstücke / 43 do do Nachfrieasstücte t ——
* Magdeburger Stadtpfandb
Rethe 11 (Gingtermin 1.1.7 Ohne gingscheinbogen u. ohne Erneuerungquschein.
.
—
— — —
1177566 19 5h 15 s a
—
3. 7pb s
17M 6
b rb 6
1a. 26 9
, .
b Ab 9
Dtsch. Kom. Gld. 28 Girozentrale jtas do. do. 26 A. 1 tg. 31 do. do. 26 A. 1 tg. 31 do. do. 27 A. 1 tg. 82 do. do. 28 A. 1 tg. 24 Emschergenonensch.
Hess. dbl. GoldHyp.
Mitteld. Komm.⸗A.
Oldb. staatl. Krd. A.
do. do. Kom tg. ab 9 Preuß. Ld. Bfdbr. A.
Westfeil. Pfdbr. -A.
Württembg. Spark.
Brandenb. Komm. 25 Deutsche Komm. Kr. 20 Deutsche Pfandbrief Dresdner Grund⸗
do. do. S. 3. 4. 6 M]
do. Grundrentenbr
Hannov. gLomm. 1928
a, staatl. Kred. d
Pomm Komm. S. u. 2
do. do. do. Rig. uksz
AGR Aas tg. 31 do. do. A. 6M Ba 1 t
Pfbr R. 1.2. tg. 31 do. do. do. At. J. tg. 31 do. do. do. R. 3. tg. a1 do. do. R. 4u. 6, tg. 31 do. do. do. I. S. tg. 32
d. Spark. Giroverb., unk. 82
Gold 1923 uk. 29 do. do. S. 2, rz. 30 bo. do. S. 11.8. x3. 30
Gldm. Pf. M. 2ꝛtg. 30 do do. R. 4, tg. 30 do. do. R. 3, tg. 32 do. do. R. 7, tg. 32 do. do. R. 3. tg. 8h do. do. Kom. R. 6. gz do. do. R. 8, tg. 39
für Hausgrundst. Gld.⸗Pfobr. ut. 32 do. do. 27 R. 1. uk. 32
Girov. Rm. rz. 29 do. Wohnungskrd.⸗
Anstalt. rz. 19821
1908, 12, gek. 1.7. 24 do do. 1898, 1904. 1905. get. 1. J. 24
Giroverb. ). gt. 1. J. 24 do. do. 19.20, gk. 1.6.24
Girozentrale]. rz. 27 do do 1922. cz. 28
Anst. Posen Ser. 1 bis 8 unk. 80 - 8
renten⸗Anst. Bfdbr., Ser. 1. 2. 5. 7- 105
Serie 1-85
do. do. 1922 do. do. 1918 Lipp. Landesbt. 1-9 v. Livv. Landes sp. u. . do. do. unk. 6 do. O. unk. 81 do. O. 436. — 5 Sach . ⸗Altenb. Landb. 8! do. do. 9. u. 10. R. do. ⸗Cobg. Landrbt. 14 du. - Gotha Landtred. do. do. 92. 93. 08 do. Mein. SVdkrd. gel. do. do. tonv. gel. Schwarzbg. ⸗Rudolst. gandktedit do. do. do. Sonder h. dan fredlt. gel. . T a
Westf. Pfandbriefomt HSausgrundstücke 4
Bk. f. Goldkr. Weim.
Boer. Landw. ⸗Bl GH Pf. Ra0. 2 1ut. 0 Hayer. Vereintban G. Pf. S. 1-5, 11-285
2 2
do. Komm. S. Lr. 82 Berl. Ony.⸗B. G. Pf.
do.
do.
do.
do. do. S. 12. ut. 89
do. do. Ser. J. uk. 8ꝛ
do.
do.
do. do. S. 9, uk. 82 Mobilis.⸗Pfdbr.
do. do. S. 8 (Lig.
Pfdb. 0. Ant. ⸗Sch
Anteilsch. z. M GSSiq. G Pf. d. Sin. Hyp. B. . 3
Braunschw. - Hann Sp. G. Pf. 28 rz. 8 1 10
do. do. 1926 (Liꝗ. Pfdb.) 0. Ant. ⸗Sch Anteilsch. z. Mein. G. Bf. d. Sraunschw Hannov. Hyp.⸗Vt. . 3 Braunschw. Hann Oyyp. Gld. K. ut. 30 10 do do. do. unk. 81 do. do. do. 21, ul. 81 do. do. do. ut. b. 2 Dtsch. Gen oss. yx. Bt. G. Bf. R. 1. ut. do. do. R. 3. ut. 3 do. do. R. 4, ul. 3! do. Gldst. It. Lut. do. do. R. 2. ut. 81 do. do. R. 3. ut. Deutsche Hnv. Ban Gld. Pf. S. tz. ul. do. S. 27. ut. b. 2 do. S. 28. 29. unt. 8 do. S. n0, uk. b. 8 do. S. 31, ul. b. 8
3. & w
2 — 2 0
d Son stige. Mit Zinsberechnung. BraunschwStaattzbt Gld⸗Pfb. (Candsch N. 14. tilgb. ab 19285 do. d0. R. 16. tg. 28 do. do. R. 19, ta. 33 do. do. R. UI. ut. b. 32 do Kom. do. Ni zutag
Dhne 3insbere Verl. Stadisynode 99,
— . Ohne Zinsscheinbogen u. ohne Erneuerungsscheln.
Pfandbriefe und Schuldverschreib. von Snpothekenbanken sowie Linteil⸗ scheine zu ihren Liquid. Pfandbr.
Mit Zinsberechnung.
versch. 86. 18 6 1.4.10 as, õd 6e