1928 / 22 p. 12 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 26 Jan 1928 18:00:01 GMT) scan diff

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Auf Zeit gehandelte Wertpapiere per Ultimo Jaunar 1928.

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268. 235 a 26], n à 2I0äa 257, 15 a263b 267 a 266 a 267 a 266 5 ù 269 a 2669 124 9 1249 123. 15 a 124.250

140,75 a 1398 142 à 142.25 a 141 a 142, 256 a 14196 274, 25 à 271 6 a271.5h 278 25 a 276 7590

na 11825 a 114. 5b 117eb 6 * 1M, S a6. b

150.5 a 150 285 150. 56 151 a 150, 159

191.5 à 192521909, 55 1942 193.5 a 18421927566

145,25 a 145 3 147, 55

145 8 a 744 143.5 a 147, 8h

237 a 236 6

180,5 a 178. 5b 178.5 a 182 1619

124. 5 a 125. 28 124, 289 126.5 a 125, 25 86 à 126.7569

147 * 144.59 147. 5 à 147 25 a ia], 5 à 147. 28 261.5 264.59 a 271 a 2J0h

155 a 183 5 a 8a a 151,256 6 als, sp 184, 5b 6 à is4 25 a 184,5 A 184 118, 15 a 121.5 a Lei a izi, Sb a 155 8 à 165. 1660 4130.55

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1os a 106 5 a lo3 104. 28a 103 73a ioszaios, 28a os 101,5 a 9. 5b 96h a 86,15 Ga 100 b

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Streichung der wesentlichen“ Kapitalbeteiligung an einem Unter⸗ nehmen als Vora us setzung. Es könne auch ohne wesentliche Kapitalbeteiligung jemand der eigentliche Fuhrer eines Unter⸗ nehmens gewesen sein. Abg. Buchwitz (Soz.) beantragte die

Streichung des §5 7. Der Wiederausbauzuschlag sei eine einseitige

Bevorzugung der größeren Geschädigten. Der wirtschaftliche Wiederaufbau müsse in anderer Weise gefördert werden, 36. würde es auf Kosten der kleineren Geschädigten geschehen. ine endgültige Entscheidung wäre erst möglich, wenn von der Regie⸗ rung die Erklärung vorliege, ob sie über den . . un⸗ 1 Gesamtbetrag der Entschädigungen hinausgehen wolle. 9. Dr. dern b (Dem) verlangte die Berücksichtigung auch der 5 le, in denen ein früher leitender Unternehmer nach dem . einen kleineren Angestelltenposten bis zum Wieder aufbau seiner selbständigen Existenz angenommen hat. Ministerial⸗ direktor Dr. Dorn erklärte, gerade diese Fälle sollten durch die jetzige Fassung des Gesetzes auch berücksichtigt werden. Gegen die von Dr. Schneider gewünschte Streichung der Bedingung der wesentlichen Kapitalbeteiligung beständen große sachliche und 2 Bedenken. Auf weitere Anregungen des Abg.

auch (D. Vp.) erklärte Dr. Dorn, mit der vorliegenden Fassung solle nichts an der bishexigen wohlwollenden Behandlung der . durch das Reichsentschädigungsamt geändert werden. Der Wiederaufbauzuschlag könne aber nur für solche Fälle gelten, in denen wirkliche Wiedergufbauarbeit geleistet werde. Abg. Vu ch⸗ witz (Soz) richtete am Schlusse der Sitzung an die ö lf die Anregung, sich bis zur heutigen Sitzung darüber chlüssig zu werden, ob ein Schlußgesetz oder eine Zwischenlösung gemacht. werden soll. Vor der Entscheidung über diese Frage ibe die Weiterberatung wenig Wert. Abg. Dr. Beyers⸗ dörser (Bayr. Vp.) erwiderte, die Regierungsparteien würden versuchen, dieser Anregung zu entsprechen.

Der K 1 für die Straf⸗ rechtsreform nahm in 3 gestrigen Sitzung zunächst den Bericht des Unterausschusses entgegen, der sich mit der Gestaltung des 5 141 (Verletzung des Amtsgeheimnisses und untreue Amtsführung im ö Dienst) zu befassen hatte, und beschloß nach dem Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger ohne Aussprache antragsgemäß den ö 141 wie folgt ha ar. „Wer als Amtsträger oder früherer Imtsträger die Amtsverschwiegenheit, dadurch verletzt, daß er 3. amtlich anvertraute oder zugängliche Schriftstücke oder egenstände, die für die Beziehungen des Reichs zum Ausland von Bedeutung sind oder eine ihm im auswärtigen 4 von seinen Vorgesetzten erteilte Anweisung oder den Inhalt olcher Schriftstücke oder Anweisungen anderen unbefugt mitteilt, wird mit Gefängnis bestraft. Ebenso wird bestraft, wer bei der Ver— tretung des Reichs gegenüber einer auswärtigen Regierung einer amtlichen Anweisung wissentlich zuwiderhandelt oder in der Absicht, die Reichsregierung irrezuleiten, unwahre Berichte tat⸗ . licher Art erstattet. Die Tat wird nur auf Verlangen des orgesetzten 6 Dann trat der Ausschuß in die Weiter⸗ beratung des Entwurfs bei dem 14. Abschnitt des Entwurfs „Urkundenfälschung“ ein. Hierüber referierte Abg. . (Soz.). Er sprach sich Hine h anerkennend darüber aus, daß die Neugestaltung dieses Rechtsgebiets, das eins der schwierigsten im Strafrecht sei, eine bedeutende Verbesserung dem geltenden Necht gegenüber schaffe. Die geltenden Vorschriften über die Urkundendelikte, insbesondere über die Urkundenfälschung, hätten Zweifel und Schwierigkeiten hervorgerufen, die zum Teil darauf urückzuführen seien, daß das geltende Gesetz den 1 der rkunde verwerte, ohne ihn näher zu definieren. Deshalb be⸗ tänden in der Wissenschaft verschiedene Auffassungen. Manche ähen als Urkunden nur Schriftstücke an, während andere auch onstige erg Gegenstände einbezögen. Der vorliegende Entwurf suche die K der Auffassungen durch die Einführung der Begriffsdefinition zu beseitigen und insbesondere diese in einer dem Laien klar verständlichen Weise zu treffen. Der allgemeine Sprachgebrauch verstehe unter einer Urkunde immer nur ein Schriftstück mit einem schon an sich rechtlich bedeutsamen Inhalt, nicht aber auch Beweiszeichen, wie Präge⸗ . Stempelabdrücke, Briefmarken, Zo plomben, aren⸗ eichen usw. Deshalb schränke der Entwurf den Begriff der rkunde ein auf Schriften, die errichtet worden fer um ein Rechtsverhältnis zu begründen, h enden oder aufzuheben oder eine Tatsfache von rechtlicher Bedeutung zu beweisen. Eine weitere Aenderung des Entwurfs gegenüber dem geltenden Recht bestehe in der Zweiteilung des Begriffs der Urkunde in Absichts⸗ und Zufallsurkunde. Die Absichtsurkunde treffe mit Zweck absichten eine rechtliche Disposition, während die Zufallsurkunde nur zufällig einen rechtlich erheblichen Inhalt schaffe. Der Entwurf spreche nur von Absichtsurkunden und bedrohe auch nur ihre Fälschung mit Strafe. An dieses Referat in, sich eine eingehende Aussprache, in der besonders die Zweckmäßigkeit der weiteilung erörtert und die Frage durchberaten wurde, welche frafrechtliche Wirkung die Fälschung einer Absichtsurkunde, die im Rechtsverkehr zum Beweis eines Rechts oder einer k nicht gebraucht würde, nach sich . sollte n der A e,. wurde der ganze 14. Abschnitt in der ssung der egierungsporlage ohne änderung angenommen. Dieser Ab⸗ schnitt bezieht sich auf Urkundenfälschung, Gebrauch unrichtiger öffentlicher Urkunden, Fälschung öffentlicher Beglaubigungs⸗ chreiben und deren Gebrauch, Urkundenunterdrückung, Gebrauch remder Ausdrücke, Ausstellen unrichtiger ärztlicher ei gn igt und renzwerrückung. n diesem Zusammenhang wurden auch die ö 182 und 133 unverändert angenommen. Diese iden Paragraphen handeln von der strafrechtlichen Verfolgung unrichtiger Beglaubigung sowie Urkundenfälschung im Amte. Weiterberatung heute.

Der . Ausschuß des eichstags trat gestern in die Einzelbergtung des Schank⸗ tättengesetzentwurfs ein. Bayexischer Staatsrat Dr. o mer trat nach dem Bericht des Nachrichtenbüros des Ver⸗ eins deutscher Zeitungsverleger in der Aussprache über den 8 1, der die Konzesslonspflicht und die Bedürfnisfrage regelt, für die Neichsratsfassung ein, die die Richtlinien den Landesregierungen überlassen will Abg. Ulitzka (Zentr.) forderte, die Anerkennung des Be . grundsätzlich davon abhängig zu machen, daß in Ortschaften bis zu 50h Einwohnern sich 44 mehr als eine Schankstätte befindet und in größeren Ortschaften eine Schank— . auf nicht weniger als 500 Personen entfallen soll. Abg. Rippel (D Nat.) trat für eine ähnliche ie ng ein, wobei das Verhältnis von 1: 400 festgesetzt werden soll. Abg. Soll- mann (Soz.) wies darauf hin, daß in den preußischen Städten auf 225 Einwohner, in den Landgemeinden auf 217 eine Schant⸗ stätte entfalle. Eine reichsgesetzliche Regelung sei 2 dringend notwendig. Der Redner begründete einen Antrag auf Einführun des Gotenburger Systems. Abg. Budjuhn (D. Nat.) hielt ein neues Schankgesetz für überflüssig, wenn die Behörden die bereits bestehenden Bestimmungen richtig anwenden würden. Die Abgg. Krätzig (Soz) und Loibl (Bayr. Vp.) wanpten sich besonders gegen die Hereinnahme des Flaschenb 36 . unter die Konzessionspflicht. Abg, ollath (Wirtschaftl. Vereinig.) orderte die Schaffung der Konzessionspflicht für die Speisewirt⸗ chaften. Ministerialdirektor Reichert wandte sich namens der eichsregierung entschieden gigen die Konze sionierung des laschenbierhandels. In der . für die Iha n fätten habe sich die Regierung bemüht, mit den Ländern einen objektiven Maßstab zu finden. Lediglich die Rücksicht auf das öffentliche Wohl sei entscheidend , . Der Regierungs⸗ dertreter lehnte alle vorliegenden Aenderungsanträge ab und kritifierte das Vorgehen des Präsidenten des Reich sstädtetages, Dr. Mulert, in der Frage der gemeindlichen . Der preußische Regierungsvertreter Ministerialrat Kerstiens chloß sich diesen Ausführungen an und erklärte, die preußische egierung lege schon heute bei den Neukonzessionierungen den strengsten Maßstab an. Die Beratung wird heute fortgesetzt.

,, Ausschuß des Reichs⸗ tags erledigte gestern in Weiterberatung des demokratischen Gesetzentwurfs zur Befriedigung der Recht sansprüche der Kleinrentner die Frage, bis zu welcher Grenze Kleinrentner unter das Gesetz fallen sollten. Von demokratischer Seite wurde dargelegt, 269 as Gesetz mit Aufwertung nichts zu tun habe. Es lag ein Antrag der Deutschen Volkspartei vor, nach dem nur diejenigen einen Rechtsanspruch erhalten sollen, die im Besitz eines Spanguthabens von mindestens 10 000 4 bezw. eines Zins⸗ einkommens von 500 A gewesen sind, während von sozialdemo⸗ kratischer Seite beantragt wurde, die Grenze des ,,. schon bei 1000 4 st tzulegen. Da beide Anträge, insbesondere in ihren Einzelausführungen, sehr weittragend waren, entschloß sich die 33 eit des 1 über beide Anträge nicht ab⸗ zustimmen, sondern zunächst nur über die grundsätzliche Frage, ob man an der auch vom Rentnerbund gewünschten Grenze von 19090 4 festhalten oder sie nach unten erweitern solle. Der Aus⸗ shuh entschied sich dahin, daß die Grenze von 10 009 4A nicht in Frage kommen könne, ö aber eine ziffernmäßige Festsetzung noch nicht eintreten. Die Deutschnationalen behielten sich ihre Stellungnahme vor. In Kreisen der Regierungsparteien erwartet man, daß im Interfraktionellen . eine Einigung dahin 56 kommt, daß der Rechtsanspruch auch hin fn fich der

renze des Sparguthabens so gestaltet wird, daß möglichst weite Kreise befriedigt werden.

Der ö, , , . des . . Land tags ker am 24. 8. M. die Vorberatung des Wohlfahrts⸗ . alts beim Abschnitt , . und Volksgesundheit“ ort. Abg. Wilhelm (Komm.) erklärte laut Bericht des Nach= richtenbüros des Bereins deutscher Zeitungswerleger. daß die Be= kämpfung der Schäden der Volksgesundheit nicht aufrichtig be⸗ trieben werde; der kapitalistische Staat sei nicht imstande, wahr⸗ aft Volksgesundheit zu treiben. Abg. Lina Ege (Soz.) setzte sich ür die Notwendigkeit der k ein und verteidigte den Antrag der Sozialdemokraten auf Umbau der e, in Sezualberatungsstellen. Abg. Streiter (D. Vp) begrüßte die entschiedene Stellungnahme des Ministers 3 . ial⸗ , Antrag und befürwortete den ck eines Reichs⸗ esetzes, betreffend die Ausübung der Kranken- Wochen⸗ und

äuglingspflege, wodurch eine Fernhaltung dersenigen erreicht werden solle, die für den Beruf nicht entsprechend ausgebildet und

probiert seien, Er bat um die Revision der preußischen rüfungsvorschriften und Erlaß von Bestimmungen, die die Berufsvorbildung regeln. Abg. Prelle (Wirtsch. Vereinig) fand es bedauerlich, daß nicht größere Mittel im Staatshaushalt ein⸗ esetzt seien Das sei aber durch die Nöte des Staates bedingt. 8 sei vielleicht zu empfehlen, noch weitere ,. zu machen. Die Volktsgesundheit hänge von der Erholung der Wirtschaft ab. Gegen diesen Standpunkt wandten sich die übrigen Redner. Nach Annahme einer großen Reihe von Anträgen, insbesondere der Anträge auf Förderung der Krebsforschung, auf Unterstützung des Robert- Koch-⸗Instituts und reichsgesetzliche 1 der Krankenpflege ging man zu dem zweiten Abschnitt „Allgemeine Volkswohlfahrt über. Abg. Dr. Elisabeth Spohr (D. Nat.) sprach für das e, ,. ö. und setzte sich ein für die private Wohl fahrtspflege. Abg. Lina Ege (Soz.) wandte sich gegen Innungskassen und forderte allgemeine Förderung der kom. munalen Fürsorge und Unterstützung der Arbeiterturnvereine. Abg. Jane Voigt (D. —ᷣö. wandte sich gegen die Rationalisierung des Den ĩhroblemz und setzte sich ein für die Förderung der om⸗ munalen ö bis zum „3Zustandekommen des Rentner—⸗ gesetzes. Sie forderte weiter höhung der Mittel im Etat zur Förderung der Gefährdetenfürsorge, die nach der Ver⸗ abschiedung des Geschlechtskrankengesetzes besonders notwendig sei. In der weiteren Aussprache erinnerte die Abg. Spohr (D. Nat) noch an die Kundgebung über die Not der weihlichen Angestellten. Sie verlangte die Förderung der ländlichen Wohl⸗ . und der Heimatfürsorge, die besonders wichtig seien für en Osten. Ferner forderte sie hauptamtliche Anstellung von Bezirksfürsorgerinnen fa das Industriegebiet und für die Grenz- lreise. Die Länder schienen in der Ausführung. des Gesetzes über Schund und Schmutz sehr lässig zu sein. Hier könnte viel leicht auch die Presse erzieherisch wirken. Zu wünschen sei auch eine . Initiative hinsichtlich des Bewahrungsgesetzes. Abg. Marie Heßberger (Sentr. trat gleichfalls für bessere Aus⸗ führung des Schund⸗ und Schmutzgesetzes ein und hob die Leistungen der privaten , . hervor. Abg. Sophie Christ mann (Soz.) verlangte ein staatliches Kontrollrecht über alle privaten Wohl e, ,, und einheitliche Fest⸗ legung der Pflegesätze, Abg. Amalie Lauer (Sentr.) forderte die Erhöhung der Mittel fir Jugendpflege und Ertüchtigung der Jugend durch Sport und Leibesübungen auch in den Schulen und insbesondere auch Jugendpflege auf dem Lande. Die Be⸗ soldung der sozialen Beamtinnen müsse verbessert werden. 5 1 . auch eine Referentinnenstelle in Aachen. Abg.

önnecke (D. Nat. wandte sich gegen die Ausführungen der Abg. Dr. Klaußner (Dem), die den 3 Summen für Sport⸗ und Leibesühungen die niedrigeren Ansätze für Gefährdetenfür⸗ sorge gegenübergestellt hatte, und wies auf die produktiven Aus—= gaben für Leibesübungen hin. Er führte als Beispiel an, daß Bremen mehr ausgebe für Sport und Leibesübungen als Preußen. Er wies ferner auf den günstigen Einfluß der täglichen Uebungen in bezug auf die Krankheitshäufigkeit hin und erinnerte an den Bericht der Reichspost in dieser Beziehung. Weiter seien Mittel zu fordern für Spielplätze, für Wanderlehrgänge auf dem Lande und für die Pflege des Reit⸗ und Fahrsports, der besonders auf dem Lande beliebt sei. Die Beteiligung der Frauen am Sport würde sich günstig auswirken. Es gelte aber nicht die Pflege einer ungesunden Rekordsucht; auch komme es nicht an auf Pracht⸗ bauten und Prachtstadien. Abg. Elisabeth Kirsch mann (Soz.) wandte sich gegen die Bevorzugung konfessioneller Anstalten und erklärte, die Arbeiteranstalten würden zurückgesetzt. Minister Hirtsi e fer bemerkte in einem Zwischen ruf, daß die Anstalten proportionell ihren Leistungen und der Zahl ihrer Beamten dotiert würden) Die Rednerin verlangte ferner weitere Mittel für Kinderspeisungen. Abg. Sellheim (Komm) trug die For⸗ derungen der linksgerichteten Jugendverbände vor. In der weiteren Aussprache äußerte sich Frau Regierungsrat Dr. Me yer noch zu der Entwicklung der weiblichen Polizei. Die Einrichtung werde mit großer 5 ausgebaut und habe befriedigende Resultate aufzuweisen. ö Hirt sfiefer wandte ich gegen die Kritik der Sozialdemokraten, die Pflegesätze für ie Fürsorgekinder seien zu niedrig bemessen. Die Sätze betrügen 22ß bis 2690 RM und könnten nicht erhöht werden, solange es nicht möglich sei, auch gesunden Kindern mehr . Am Mittwoch will man den Wohlfahrtshaushalt mit der Beratung des letzten Abschnitts über das Wohnungswesen abschließen.

Der des Preußischen Landtags begann am 24. d. M. die Vorberatung des Gesetzes über die weitere Neuregelung der kommunalen Grenzen im westfälischen Industriebezirk. Der Beratungsstoff 4 in vier Abschnitte geteilt. Berichterstatter für die einzelnen Abschnitte sind die Abgeordneten chm id Düsseldorf (D Vp.), Ha as⸗Köln r.. Elisabeth Giese

entr) und Dr. von Waldthausen (D. Nat.). In Ver⸗ indung damit steht die Beratung des Urantrags des Zentrums, der eine Vertagung der Beratung des Gesetzentwurfs bis zur Gesamtregelung Düsseldorf, Münster und Arnsberg ler . Abg. Schüling (Zentr,) begründete den Vertagungsantrag, in dem nach dem Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deuischer Zeitungsverleger , wird, daß der vorliegende Entwurf über die weitere Neuregelung der kommunalen Grenzen im west⸗ fälischen Industriebezi ic, in der Hauptsache auf die Neu⸗ regelung der Grenzen der Städte Dortmund, Gelsenkirchen und Buer bezieht. Es erscheine unmöglich, eine Vorlage zu verab- schieden, die nicht auch gleichzeitig die übrigen seit Jahren

notwendigen Eingemeindungsfragen des rheinisch⸗westfälischen fer, . regelt. Seine Partei beantrage daher, mit dem ntwurf des Gesetzes die gleichzeitige Neuregelung der kom⸗ munalen Grenzen in den Gebieten der übrigen Stadt⸗ und Land- kreise des rheinisch⸗westfälischen Industriegebiets vorzunehmen. Der Berichterstatter wies zur Begründung des Antrags noch besonders darauf hin, daß die Regierungspräsidenten von . und Düsseldorf von der Regierung den Auftrag erhalten hätten, 6 ihre Bezirke einen großzügigen Aufteilungsplan unter erücksichtigung der wirtschaftlichen Notwendigkeiten vorzulegen. Wenn dem so zei. dann müsse auch der Regierungspräsident von Arnsberg r , werden, einen Siedlungsplam für seinen Bezirk vorzulegen. Dann müsse aber mit den Städten Hagen und Witten, nicht mit Dortmund und Bochum, begonnen werden. Seine Freunde würden, abgesehen von einer kleinen . gegen die Vorlage stimmen. Abg. Dr. von Walodthausen * Nat.) schloß sich im allgemeinen diesen Ausführungen an. llerdings würden seine Freunde geneigt sein, die Frage der Vergrößerung der Stadt Dortmund deswegen bejahend zu be⸗ antworten, weil ö die Vorlage der Regierung in den Land⸗ kreis Dortmund ein solches Maß von Unruhe hineingetragen sei, daß sie den Eindruck gewonnen hätten, ein wirklich arbeits⸗ freudiges kommunales Leben lasse sich in diesem Landkreise nicht mehr aufrechterhalten. Schuld daran sei offenbar die Regierungs- vorlage, da ou sich im Landkreise Dortmund vor Einbringung der Vorlage durchaus der Wille und die Neigung zu einem kommunalen Eigenleben vorhanden gewesen seien. Bezüglich der Frage der Landkreise Bochum und Hattingen ist der Redner unter allen Umständen für eine Vertagung der Regierungs⸗ vorlage, weil der von der Regierung gewünschte an ., dieser beiden Landkreise, wie allen Kennern der Verhältnisse klar k nur ein Provisorium vielleicht für zwei bis drei Jahre dar⸗ telle Eine derartige Verlegenheitslösung könnten seine Freunde nicht mitmachen. Die Eingemeindung von Buer nach Gelsen⸗ kirchen sei gleichfalls ein Fehler, da sie der grundlegenden Nen einteilung, die durch die Pläne der Regierung über Düsseldort in die Wege geleitet sei, in nachteiliger Weise vorgreife. übrigen gehöre Buer zu dem sogenannten „Vest“, das außer Buer vor allem den Landkreis Recklinghausen n j Das Zu⸗ sammenhalten der Gemeinden des Bezirkes „Vest“ sei so . baß aus dem Grunde es fraglich erscheine, ob es richtig sei, Buer aus dem Zusammenhang herauszureißen. Es sei zu a. ob nicht Buer mit Teilen dieses „Vest“ oder mit dem Bezir Essen in irgendeiner Weise vereinigt werden könne. Die schwierige finanzielle Lage Buers sei nur darauf ar, , , . daß Buer ein viel zu großes Gebiet habe und aus völlig unzusammen- hängenden kleineren Gemeinden bestehe, deren einheitliche Ver⸗ walkung zurzeit unangemessen 6 Kosten erfordere. Die Deutschnationalen seien geneigt, die Vorlage zu vertagen mit Ausnahme der Neuregelung, die im Kreise Dortmund getroffen werden solle. Abg. Schmid -⸗Düsseldorf (D. Vp.) sprach si im Nanien seiner Freunde gegen den Vertagungsantrag Zentrums aus. Bezüglich der Frage Bochum⸗Hattingen erklärte er, daß die von der Regierung vorgeschlagene usammenlegung der beiden Restkreise nicht zu einer endgültigen Bereinigung der Verhältnisse führen könne und daß 2 Zwischenlösung von e. Freunden als unvereinbar mit den Zielen einer endgültigen eform abgelehnt werde. Eine möglichst baldige Lösung sämt⸗ licher Eingemeindungsprobleme des de, , . nach ein eitlichen Grundsätzen sei dringend notwendig. In diesem Zu⸗ k fragte der Redner den Minister, ob die Staats⸗ regierung entsprechend dem Vorgehen insichtlich der Regierungs- bezirke Münsier und Düsseldorf auch den Regierungsprasidenten von Arnsberg mit der Ausarbeitung entsprechender Reform. vorschläge beauftragen wolle. (Der Minister bejahte diez durch Zuruf.) Die Deutsche Volkspartei sei keine grundsãtzliche An⸗ hängerin einer einseitigen Großstadtentwicklung; sie stehe auf dem Standpunkt der paritätischen Behandlung sowohl gegenüber 35 5 und K wie auch gegenüber Großstädten u ittelstädten. Im Vollzuge einer großzügigen , reform aber sei es untunkich, für Landkreise, deren 2 t⸗ erhaltung auf die Dauer unmögli sei, eine Ueber⸗ gangszeit noch länger festzulegen. Alles dränge auf eine möglichst endgültige Lösung. Was den Reformplan des Düsfeldorfer Regierungspräsidenten anlange, * bedürfe dieser Plan noch gründlicher Umarbeitung; er glaube kaum. daß er in unveränderter Form zur Annahme gelangen könne. Abg. Greßler (Dem) betonte, daß unter allen Umständen die Selbswerwalnung erhalten bleiben müsse. Unter Selbstwerwaltung verstehe seine Partei die Beteil igung sämilicher Bevõl kerungskreise an der Verwaltung. Bei fortschre tenden Gingemeindu gen, bei Schaffung unnötiger Großstadtgebiide werden die Rechte der Be völkerung weitgehend zugunsten einer kommunalen Bürokrgtie eim geschränkt. Deshalb halte er auch bei den besonderen Verhãlt nissen des Industriegebietes die Beibehaltung von Landkreisen als eine dringende Notwendigkeit, weil nur innerhalb der kleineren Gemeinden die Bevölkerung mit ihrem Willen zur Teilnahme an der Verantwortung zu ihrem Rechte komme. Auf der anderen Seite müsse allerdings auch * werhen, daß der Anspruch der in den Städten zufammengepferchten Menichen auf Luft und Licht derechtigt fei. Wenn aus gesundheitlichen Rücksichten oder Gründen des Verkehrs Erweiterungen von Stadtkreisen notwermdig Fien. o müßten natürlich die ländlichen Bezirke das se,, , elãnde abgeben. Ein Schulbeispiel für die Notwendigkeit von Gemeinoe⸗ vereinigungen gerade unter diesem Gesichtspunlte biete Buec- Gelsenkirchen. Buer habe ein sehr großes und durch Wege weit aufgeschlossenes Gelände. Auch die Demolrgten hätten es für wünschenswert gehalten, wenn das gesamte kommunale Problem in einer Regierungsvorlage vorgelegt worden wäre. Sie lehnten aber den Vertagungsantrag des Zentrums ab, ein solcher hattg gestellt werden müssen im Juni, als im Gemeindeausschuh dringend die Erledigung der Frage Dortmund gefordert worden sei, Jetzt wäre die Erregung in den beteiligten Bevöllernngs kreisen fo groß, daß man nicht zu einer Vertagung kommen könne. Eine solchẽ Vertagung beden te, daß die Angelegenheit von diesem Landtag nicht r erledigt werden könnte und fie damit min⸗ destens noch anderthalb Jahre verschoben würde. Abg. Haag (Soz) sprach sich = . gegen die Vertagung aus, o wohl er nichl für restlose Annahme der Regievungsvorlage ist. Die stärksten Bedenken beständen für 2 Freunde 64. den Teil der Vorlage, der den Landkreis Bochum mit dem Landkreis Hattingen ver- einigen will. Nach seiner Meinung sei für Landkreise im eigensten ndarstriegebiet kein Platz mehr, dagegen wohl für Mitt 2 Großstadt Dortmund müsse man erledigen, einzelnen die Stellungnahme noch offenbleiben solle. Was Buer Gelsenkirchen anlange, so sei diese Frage nur im Jusammenhang mit den im dortigen Bezirke noch schwebenden Fragen zu erledigen, wobei zu berücksichtigen sei, da im ganzen Induftriegebiet Gelsentirchen die dichteste Bevöllerung aufweise. as ort nahm sodann der Minister des Innern Gr 8 [in skri Er bat, den Vertagungsantrag abzulehnen und die Regierungs⸗ vorlage unverändert anzunehmen. Zu der Frage des 98. von Waldthausen: Großstadt Landkreis Landgemeinde sei die Formulierung so zu treffen: Nicht nur Großstadt, nicht nur Mittelstadt, nicht nur Landkreis, nicht nur Landgemeinde! Die jeweiligen Verhältnisse müßten berückfichtigt werden. Es tom me an auf Schaffung und Sicherung von lebensfähigen Kommunai⸗ gebilden, die in der Lage seien, ihre Aufgaben ausreichend zu erfüllen. Der Minister bedauerte, daß die Vorlage über den Regierungsbezirk Düsseldorf noch nicht habe eingebracht werden können, er seibst halte eine schnelle Lösung, schon um den dringenden Bedürfnissen von Solingen. Effen., Duisburg, Düssel⸗ dorf zu entsprechen, für erforderlich. Da aber eine hieb⸗ und stichfeste Vorlage eingebracht werden müsse, so müßten die Vor- arbeiten sehr forgfältig gemacht werden. Ss sei zu hoffen., daß die Vorarbeiten über Düsseldorf nech in diesem Jahre abge⸗ schlofsen würden und daß schon zu Beginn des nächsten Land- tags eine entsprechende Vorlage eingebracht werden könne. Die

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