Ich möchte glauben, daß dieser Fleiß den ich bei meinen Beamten hoch anerkenne, sich sehr wohl auf einer ganz großen Anzahl von Gebieten weiter betätigen kann, wo auch Herr Dr. Haas damit durchaus einverstanden sein wird. (Abgeordneter Dr. Haas 1Badens: Sehr richtig) Aber was seine Warnung von einer Ueberproduktion, einer vorzeitigen Vorlegung von Gesetzentwürfen anlangt, so kann ich ihm nur durchaus zustimmen.
Herr Dr. Haas hat sich bezogen auf ein kleines Schriftchen, das Herr Ministerialdtrektor Dr. Schlegelberger in der letzten Zeit veröffentlicht hat, ein Schriftchen, das Here Dir. Haas als sehr lesenswert bezeichnet (sehr wahr!), und in der Tat sind gerade die Beispiele, die in dieser kleinen Broschüre dafür beigebracht sind, wie der hochgespannte, überspannte, übersetzte Mechanismus unserer Gesetzgebungsmaschine direkt zur Ueber⸗ produktion und zu einer Massenfabrtkation anreizt, durchaus beachtenswert. (Zustimmung.) Herr Dr. Schlegelberger beklagt ein Zuviel an Betriebsamkeit (seht wahr! bei der Bayerischen Volkspartei)h, nicht etwa bloß bei den Beantten von Reich und Ländern, sondern darüber hinaus bei den Syndizt von wirtschaft⸗ lichen Organisationen (sehr wahr! links), im Reichswirtschaftsrat, Parlament und dergleichen mehr. Er beklagt auch die über⸗ triebene Betriebsamkeit auf internationalen Kongressen usw. Er verlangt nach dem bekannten Wort, das jetzt immer gebraucht wird, eine Rationalisierung der Gesetzgebung, wobei er selbst am Schluß den Vorschlag macht, daß das Reichsjustizministerium gewissermaßen eine gesetzgeberische Kontrollinstanz für die gesamte Gesetzgebung des Reiches werden solle. Auf diesem letzteren Gebiete brauche ich meinem Herrn Mitarbeiter nicht gerade Folge zu leisten. Ich würde das vielleicht doch nur als ein Mittel betrachten müssen, um zu dem Zuviel an Apparat wieder noch einen neuen Apparat hinzuzusetzen. Das aber kann ich nur unter⸗ schreiben, daß gerade auf dem Gebiet der Ingangbringung unserer Gesetzgebung das Reichsjustizministerium allerdings eine ganz be⸗ sondere Aufgabe vor allen anderen Ressorts hat und daß es auf diesem Gebiete sogar eine vorbildliche Rolle spielen kann. Wir haben ja die Schlacken aus der Kriegszeit, aus der Inflationszeit und Deflationszeit in unsever Gesetzgeberei noch längst nicht abgestreift. (Sehr wahr!) Wir stehen noch heute vor einer Anhäufung von Gesetzen, die in sich nicht übereinftimmen, die nicht geordnet sind und bei denen eine Sammlung und Sichtung durchaus notwendig wäre. Den Damen und Herren ist belannt, daß die. Regierung einen Gesetzentwurf nach der Richtung vor— gelegt hatte. Dieser Entwurf ist steckengeblieben, aber die Aufgabe selbst bleibt bestehen, und sie muß gelöst werden. Wenn wir heute noch nicht imstande sind, rüchwärts an die Sichtung und Sammlung und Ordnung alles dieses Gesetzgebungswerks der Vergangenheit heranzugehen, dann haben wir wenigstens im Augenblick um so mehr eine andere Außgabe, nämlich dafür zu sorgen, daß die Fehler der Vergangen⸗ heit nicht etwa in die Zukunft sortgesetzt werden, daß wir uns in der Zukunft jedenfalls eine größere Zurüdchaltung auferlegen. In der Beschränkung zeigt sich stets der Meister, und gerade hier bei der Gesetzgebungsmaschine sollte sich der Meister in der Be⸗ schränkung, die Herr Dr. Schlegelberger verlangt hat, zeigen.
Es ist ja auch noch gar nicht die Zeit, um etwa wieder an durchgreifende Gesetzgebung heranzugehen. Dazu ist unsere Zeit noch viel zu unruhig; wir haben auch noch nicht wieder die Be—⸗ amten, die in der alten ruhigen Aubeitsmethode an die gesetz⸗ vertreten. n imstande sind. Heute noch uberäu dend Lehfels, 11. 1. 1923 aufgepeitschten, unruhigen Ar— beitens! Das sind noch nicht die Grundlagen, um etwa Dauer⸗ gesetze zu schaffen, die auf Jahrzehnte hinaus wieder für den Beharrungszustand, in dem sich unser Volk dann befinden soll, Geltung haben soll.
Ich möchte also erklären, daß das Reichsjustizministerium auf dem Gebiete, das die beiden Herren im Ausschuß berührt haben, sich das Ziel setzen muß, eine Beschränhkung in der Richtung zu üben, daß nur das wirklich dringlich Notwendige an Gesetz⸗ entwürfen eingebracht wird, nur das, was ausgereift ist, nur das, wo wir die Garantie haben können, daß wirklich etwas Dauer- haftes, Gutes, Qualitätsabeit statt der Massenfabrikation, geleistet werden kann.
Wie verhält sich nun das Ziel zu dem, was die Reichsjustiz⸗ verwaltung in dem Jahre, das ich die Ehre habe, an der Epitze des Amtes zu stehen, geleistet hat? Ich möchte glauben: das, was wir da an Entwürfen dem hohen Hause unterbreitet haben, ist beiwahe schon zuviel des Guten, also etwas in Abweichung von der Auffassung des Herrn Dr. Rosenfeld. Es ist geradezu ein Leporello⸗Zettel, der sich ergibt, wenn ich Ihnen vorlese, was wir an gesetzgeberischen Entwürfen vorgelegt haben. Zu der Konqurs⸗ vergleichsordnang, die schon vorlag, ist die Strafrechtsrefovm eingebracht worden, das Strafvollzugsgesetz, das Aufwertungs⸗ abschlußgesetz, das Gesetz über Mieterschutz, das Auslieferungs— gesetz, einige Sypothekenbank⸗ und Pfandbriefgesetze. Sie wissen, daß die Frage der Standesherrenrenten augenblickich den Reichs⸗ vat beschäftigt. Eine große Vorlage ist auch schon unterwegs über gewerblichen Rechtsschutz, dann kommt die Entlastungsvorbage zu⸗= gunsten des Reichsgerichts Das ist beinahe schon zuwiel des Guten, jedenfalls beinahe zuviel für die Leistungsfähigkeit des Rechts- ausschusses und damit des Reichstags selbst; denn wir haben doch darauf Rücksicht zu nehmen, was die Parlamentarier ordnungs- mäßig zu bewältigen imstande sind, ohne allzu sehr gedrängt zu werden. Man sollte auch nicht von uns zu überstürzue Arbeit verlangen Das gilt für die großen Verfahrensgesetze, wie die Strafprozeßordnung und die Zivilprozeßordnumg. Wir haben Ent⸗ würfe in Arbeit Ich habe im Rechtsausschuß bei der Beratung des Strafgesetzbuchs bereits erklärt, daß wir ein Einführungs⸗ gesetz mit wichtigen strafprozessualen Aenderungen, z. B. Wieder⸗ aufnahme des Verfahrens und dergleichen, vorzubereiten. Ich habe erklärt, daß wir die Zwwilprozeßordnang in Teilgebieten bereits vonbereitet haben, daß z. B. das Gebiet der Zwangsvollstreckung im Laufe dieses Sommers der Oeffentlichkeit unterbreitet werden wird Aber, wie gesagt, zum Drängeln ist auf diesem Gebiet wahrhaftig keine Veranlassung. Das besagt nicht, daß die Wünsche des Herrn Abgeordneten Dr. Rosenfeld auf andeven Gebieten nicht durchaus befriedigt werden könnten. Ich habe schon im Ausschuß erklärt, daß manches von dem, was er jordert, von mir mit durchaus derselben Intenßität betrieben wird und betrieben werden soll, wie sie bei ihm vorliegt. Er hat den Wunsch ausgesprochen, daß das Gesetz über die Rechtsverhältnisse der unehelichen Kinder bald aus
dem Reichsrat herauskommt und welterbetrleben wird. Ich hatte den Eindruck, als ob er den Verdacht aussprechen wollte, daß ich für meine Person gerade kein Freund dieses Gesetzentwurfs sei. Ich möchte demgegenüber erklären, daß ich durchaus aus vollster Ueberzeugung von den Gedanken, die diefen Gesetzentwurf erfüllen, auch meinerseits durchdrungen bin.
Der Herr Abgeordnete Dr. Rosenfeld hat aufmerksam gemacht auf die Frage der Wiederbesetzung der Senate der Oberlandes— gerichte mit fünf Richtern, des Reichsgerichts mit sieben Richtern. Auch da habe ich ihm im Ausschuß bereits erklärt, daß ich voll⸗ kommen seiner Meinung bin, daß ich es mir angelegen sein lasse, auch diese Frage, die ebenfalls in der Länderinstanz bisher erwas steckengeblieben ist, eiwas weiterzubetreiben Vorwürfe kann man aber wahrhaftig dem Reichsrat oder den Ländern nicht darüber machen, daß sie solche Fragen nun aufs eingehendste ihrerseits behandeln. Das sind ja doch Fragen, die unser Volk ganz außer⸗ ordentlich nahe angehen, und was die Arbeit des Reichsrats an⸗ langt, so möchte ich doch jede Gelegenheit benutzen, um auch hier vor dem hohen Haufe auf den außerordentlichen Vorzug dieser sachlichen Arbeit des Reichsrats hizuweisen. Wir selbst haben durchaus den Eindruck, daß die Tätigkeit, die der Reichsrat bei der Gesetzgebung entfaltet, im Interesse der Gesetze selbst ist.
Meine Damen und Herren, wenn ich dabei auf die Länder gekommen bin, so erlauben Sie mir, daß ich im Anschluß daran mich mit einer anderen Frage beschäftige, die in der letzten Zeit ja ganz außerordentlich die Oeffentlichkeit berührt hat: das ist die Frage des Verhältnisses von Reich und Ländern, des Verhältnisses der beiderseitigen Gesetzgebung. Ich will mich dabei nicht etwa auf die großen Fragen einlassen, die neulich in der Minister⸗ präsidentenkonferenz eine Rolle gespielt haben. Sie wissen, daß alle diese politisch hochbedeutsamen, vielfach zunächst auf dem Gebiete der Theorie liegenden Fragen einem Ausschuß zugewiesen worden sind, daß dieser Ausschuß erst seine Arbeit leisten muß, ehe man in der Oeffentlichkeit weiter zu diesen Fragen Stellung nehmen kann. Aber ich möchte eins betonen. Man fragte immer, was staatsrechtlich, verfassungsmäßig auf dem Gebiete des Ver⸗ hältnisses zwischen Reich und Ländern für Aenderungen etwa notwendig oder empfehlenswert sein würden; man fragte aber vielleicht zuwenig, was im Rahmen des gegenwärtigen Verhält⸗ nisses zwischen Reich und Ländern noch im Interesse der Verein⸗ heitlichung, der Vereinfachung und der Verbilligung unseres ge⸗ samten Apparates getan werden kann, und da lag doch eine große Anzahl Maßnahmen ganz außerordentlich nahe. Meine Damen und Herren, das Erfreuliche an dieser Ministerpräsidenten⸗ konferenz ist, daß auf dem Gebiete des gemeinsamen Zusammen⸗ arbeitens zwischen den Ländern und dem Reich eine absotute Verständigungsbereitschaft seitens aller Ministerpräsidenten ohne Ausnahme zum Ausdruck gekommen ist, und ich verspreche mir gerade von dieser Verständigungsbereitschaft außerordentlich Segensreiches auch für unsere Justizwesen, für unsere Ju stiz⸗ gesetzgebung.
Meine Damen und Herren, ich darf das einmal an einem Beispiel erläutern, wie eine organische Entwicklung durch voll⸗ kommen bereitwilliges Zusammenarbeiten der Länder in Er⸗ scheinung getreten ist, an der Hand des Strafvollzugsgesetz⸗= entwurfs, der ja noch nicht eingebracht ist und den ich nur unter
diesem Gesichtspunkt hier erwähne. Der Strafvollzug war lãngst
als eine Spezialaufgabe der Länder behandelt worden, auch noch nachdem unsere Weimaraner Verfassung die Gesetzgebung über den Strafvollzug dem Reiche zuwies. Aber die Länder hatten immer mehr das Gefühl, daß sie freiwillig sich zusammenfinden müßten, um da einheitliche Grundsätze zu konstruieren, und aus dieser Bereitschaft zur gemeinsamen Arbeit erwuchsen dann oie Grundsätze über den Strafvollzug, die ja schon eine ganz außer⸗ ordentliche Vereinheitlichung und Vereinfachung gebracht haben. Aus der Weiterentwicklung dieser Grundsätze ist dann das er— wachsen, was ich Ihnen in dem Strafvollzugsgesetzentwurf unrer⸗ breitet habe, aus vollster freiwilliger Entschließung der Länder heraus eine große gesetzgeberische Aktion, die sicher im Interesse der Vereinheitlichung und Vereinfachung überhaupt sein wird. Das ist nur ein Beispiel. Ich kann mir vorstellen, daß die Ländergesetzgebung auf zahlreichen anderen Gebieten vereinfacht, vereinheitlicht, angeglichen wird. Wir sprechen immer von dem Gedanken der Rechtsangleichung, aber nur ausschließlich unserem Brudervolk Oesterreich gegenüber. Liegt es nicht außerordent⸗ lich nahe, daß man die Frage der Rechtsangleichung nicht bloß Oesterreich gegenüber behandelt, sondern zunächst innerhalb unseres Vaterlandes selbst auf den Gebieten, wo vielleicht doch noch eine größere Angleichung gegenüber dem bisherigen Zu— stand erfolgen könnte? Ich kann mir sehr wohl vorstellen, daß durch gemeinsames Verhandeln der Länder unter Vermittlung der Reichsregierung zum Beispiel auf einem Gebiete, das den Herren auch nach den Ausschußverhandlungen sehr am Herzen gelegen ist, günstige Erfolge herbeigeführt werden. Das ist das Gebiet der Ausbildung der Juristen.
Meine Damen und Herren, es ist männiglich bekannt, wre verschiedenartig die Verhältnisse auf dem Gebiet der Juristen—⸗ ausbildung in den einzelnen Ländern sind: die Dauer des Studiums, die Dauer der praktischen Ausbildung, die wissen⸗ schaftlichen Aufgaben ganz verschieden geregelt, die Prüfungen nicht gültig in dem anderen Lande, wenn sie in dem einen Lande abgeleistet worden sind. (Sehr richtig Würde das nicht dazu führen müssen, daß die Länder zusammentreten und gemeinsam mit der Reichsregierung versuchen, auf dem Gebiete eine ein⸗ heitliche Lösung zu finden. (Sehr richtig! rechts.)
Damit hängt zusammen eine andere Frage, die auch Herrn Dr. Rosen feld und Herrn Dr. Haas beschäftigt hat, die Frage der Freizügigkeit der Anwälte. Bekanntlich ist sie bisher nicht vor— wärtsgekommen, weil damit immer die Forderung der einheitlichen Ausbildung der Juristen verbunden ist. Bekämen wir auf dem ersten Gebiete eine Vereinheitlichung, so würde sich automatisch die erwünschte Lösung für die Freizügigkeit der Anwälte ergeben. Ich denke an die Gebührengesetze. Meine Damen und Herren, die Kostengesetzgebung ist ja vielfach der Ausführung der Länder üuerlassen worden, und Sie wissen selbst, wie stark die Interessenten sich häufig dadurch beeinträchtigt fühlen, daß in dem einen Lande die Gebühren in der und der Höhe festgesetzt sind, im anderen wieder ganz anders, daß man doppelte Gebühren bezahlen muß, daß die Wirtschaft, insbesondere die Industrie, ganz außerordent— lich unter solchen Verschiedenheiten leidet. Warum sollte nicht
Beispiel die Zivilprozeßordnung sofort darbietet.
auch auf solchen Gebieten die erwünschte Vereinfachung und Ver— einheitlichung herbeigeführt werden!
Denken Sie an die kleine Justizreform. Wir haben im Reiche nur ein Rahmengesetz gemacht, die Ausführung bleibt wie auf den verschiedensten anderen Gebieten den Ländern überlassen. Preußen ist vorangegangen, andere Länder haben sich an⸗ geschlossen. Aber auch auf diesem Gebiete könnte ich mir sehr wohl vorstellen, daß die Verständigungsmethode, wenn ich einmal diesen Ausdruck gebrauchen darf, doch zu ganz greifbaren Erfolgen führt. Wir wissen, daß die Länder unter sich auf dem Gebiete der Justizverwaltung allerhand Aussprachen stattfinden lassen. Auch da könnte ich mir von einer Verständigung und Ver— mittlung der Reichsregierung wertvolle Erfolge versprechen.
Ich möchte also feststellen, daß Reichsregierung und Reichs— justizministerium durchaus bereit sind, auf diesem Teilgebiet der Frage des Verhältnisses von Reich und Ländern sich zur Ver⸗ fügung zu stellen, und ich habe einen gewissen Optimismus, daß auf diesem Teilgebiet Gutes geleistet werden könnte.
Ich sprach vorhin von der Rechtsangleichning, die ja unserem österreichischen Brudervolke gegenüber eine solche Rolle gespielt hat. Wir haben mit großer Freude gesehen, wie dieser Gedanke in den beiden Brudervöllern Anklang gefunden hat, wie dieser Gedanke beinahe der vornehmste Träger für die Förderung der Strafrechtsform geworden ist. Neulich haben wir aus dem Munde eines der österreichischen Herren, die hier zu der interparlamen— tarischen Konferenz erschienen waren, Ausführungen gehört, die ich mir voll und ganz zu eigen machen muß, Ausführungen des Inhalts, daß, wenn der Krieg den beiden Brudervölkern, den Reichsdentschen und drüben den Oesterreichern, so viel Unglück gebracht hat, er doch wenigstens auf dem Gebiete, worum es sich hier handelt, auch etwas Segensreiches hat stiften können, näm— lich, daß er in den beiden Brudervölkern dieses Gefühl der Zu— sammengehörigkeit, der Notwendigkeit sich anzupassen, zunächst einmal das Recht, die Kultur im allgemeinen anzugleichen, hat stark werden lassen.
Wir haben mit großer Befriedigung die Entwicklung mit angesehen, die die Beratungen der Strafrechtsreform drüben in Oesterreich wie hier in Deutschland genommen haben. Sie steht heute nicht zur Erörterung; aber es würde ja nicht verständlich sein, wen ich als Reichsjustizminister nicht heute wenigstens mit einigen Worten dieses Ganges der Verhandlungen gedächte und auch namens der Reichsregierung ihrer hohen Freude darüber Ausdruck verliehe, wie außerordentlich dankenswert diese Ver handlungen verlaufen sind, wie es doch ein außerordentlich wich— tiges Ergebnis ist, daß bis Weihnachten der allgemeine Teil des beiderseitigen Strafgesetzbuches in beiden Ausschüssen hat zu Ende beraten werden können, daß keine irgendwelche grundsätzliche Meinungsverschiedenheiten übriggeblieben sind, sondern daß man beim allgemeinen Teil heute schon vor der Tatsache steht, daß vorbehaltlich der Frage der Todesstrafe eine völlige Uebereinstim= mung zwischen den beiden Brudervölkern in der Behandlung dieser Gesetzgebungsmaterie eingetreten ist. Das gibt uns natürlich auch die Hoffnung, daß der weitere Verlauf der gleiche sein wird. Unser aller, Ihrer Aufgabe und Aufgabe der Reichsregierung wird es sein, die beiderseitigen Ausschüsse von politischen Hem= mungen freizumachen, daß nicht, wie der Herr Reichskanzler in seinem Briefe an den Herrn Vorsitzenden des deutschen Rechts- ausschusses zum Ausdruck gebracht hat, etwa nutzlose Arbeit ge—⸗ macht wird, daß nicht die Arbeitsfreudigkeit der Ausschüsse unter der Unsicherheit der politischen Verhältnisse leidet.
Aber, meine Damen und Herren, diese Rechtsangleichung, die in den beiden Völkern jetzt Wurzel gefaßt hat, darf sich nicht auf die Strafrechtsmaterien allein beschränken. Ich selbst habe wiederholt schon Veranlassung genommen, zu erklären, daß diese Berständigung, die zwischen den deutschen und den österreichischen Stellen auf dem Gebiete des Strafrechts stattgefunden hat, sich nun weiter auf andere Gebiete erstrecken müsse, wofür sich als Wir arbeiten das Aktienrecht aus, in Oesterreich war ursprünglich eine völlige Uebereinstimmung mit Deutschland in bezug auf das Handels- recht — ohne weiteres bietet sich da die Ausarbeitung des Aktien rechts als ein Thema dar, wo wir wieder zur Rechtsangleichung kommen können, und wir können an die spätere Angleichung des bürgerlichen Rechts denken. Ich habe zu meiner großen Freude vor wenigen Tagen in der „Nachtausgabe“ des „Tag“ vom 16. Januar einen Artikel des Präsidenten des Oesterreichischen Nationalrats Dr. Waber gelesen, in dem er am Schluß genau dieselben Gedankengänge äußert, daß man nämlich nicht bei der Strafrechtsangleichung stehenbleiben dürfe. Die Etappen der Ueberprüfung aller Rechtsbestimmungen, die sich im Laufe der Zeit als notwendig erweist, würden sich von jetzt an in beiden deulschen Staaten immer gemeinschaftlich vollziehen, so sagt er. Er spricht dann von der Zivilprozeßordnung, ob da eine An⸗ passung vorgenommen werden könne; die nächste Aufgabe, gemein⸗ same Reform der Verkehrsordnung, Wiederangleichung des Handels und Wechselrechts müsse folgen; die Krönung des An⸗ gleichungswerkes würde die Schaffung eines allgemeinen bürger⸗ lichen Rechts sein. Meine Damen und Herren, Sie sehen, wie außerordentlich stark diese Angleichungsbewegung drüben in Oesterreich ist, und ich verspreche mir von einer weiteren Ber⸗ tiefung dieses Gedankens für die Zukunft das Erfreulichste für die Gemeinsamkeit des Lebens der beiden Brudervölker. (Bravoh
Wenn ich Ihnen vorhin eine ganze Anzahl von Aufgaben der Justizverwaltung genannt habe, im einzelnen Teile der Straf— prozeßordnung, Teile der Zivilprozeßordnung, Teile des bürger⸗ lichen Rechts in bezug auf die unehelichen Kinder und dergleichen, so sehen Sie ja daraus, daß das Stücke einer systematischen Justiz⸗ reform sind und nicht die systematische Justizreform selbst; diese steht noch hinter dem allen. Vor kurzem ist ein Buch von dem früheren Reichsjustizminister Schiffer erschienen: „Die deutsche Justiz“, in welchem Herr Schiffer die Gesamtprobleme der deut— schen Justiz behandelt, die überhaupt nur denkbar sind, ein Buch, in dem eine Fülle von Gedanken und Anregungen, ein Kompen⸗ dium von all dem enthalten ist, was sich auf diesem Gebiete über⸗ haupt an Möglichkeiten darbietet. Alle solche Zukunftsziele der Justizreform, zum Beispiel die Frage des Fortfalls von Instanzen, die Frage, ob man Bagatellsachen nicht anders behandeln kann als heute, wo sie zwei, drei, vier Instanzen durchlaufen, die Frage der Abschiebung der richterlichen Tätigkeit auf Einzel richter, Schiedsrichter, Friedensrichter und dergleichen mehr, all die großen Grundfragen unseres Justizwesens, wie sie haupt—
Nr. 23.
Börsen⸗Beilage zum Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger
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Amtlich
festgestellte Kurse.
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Gulden Gold! — 20 4 1 Kr ung. oder tschech. W. — 96.83 4
121 4 1Gld. holl W — 11 4 — 156 AÆ. grone -— 1. 128 4 Lalter Goldrubel — 1.24.4 1Peso arg. Bap — 1.315 4.
L Pfund Sierling — 20.40 4. — 2.50 Æ 1 Dinar — 3.40 4 1 Blotn 1 Danziger Gulden — 0.80 t
Dollar
èGid. östert. W. — 1, 19 4 Gld silldd W
1MNMart Banco Schilling österr. W. — 19 00 Kr. 1 stand Rubel alter Fredit⸗Rbi. g. 16 A Peso Gold! — 44004
— 4429
1è Shanghai ⸗ Tael è Hen — 2.10 4
Die einem Papier beigefügte Bezeichnung he⸗ sagt. daß nur bestimmtée Nummern oder Serien
lieferbar sind
Das hinter einem Wertpapter befinditche Heichen?“ bedeutet, daß eine amtliche Preisfestftellung gegen⸗
wärtig nicht stattfinder
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Die den Aktien in der zwetten Spalte beigefügten
Ziffern bezeichnen den vorletzten die in
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Ist nur ein Gewinn⸗
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Fe Die Notierungen ür Teliegraphische Aus= zahlung jowie für Ausländische Banknoten besinden sich fortlaufend unter Handel und Gewerbe er, Etwaige Druckfehler in den heutigen Kursangaben werden am nächsten Börsen⸗ tage in der Snalte „Voriger Kurs“ be⸗ richtigt werden. Irrtüm liche, jpäter amt⸗ lich richtiggestellte Notierungen werden mögtichst bald am Schluß des Kurszettels
als „Berichtigung“ mitgeteilt. Bankdiskont.
Berlin? (Lombard 9)
Amsterdam 19. Brllssel 4. Helsingfors tz. Madrid 8.
stoöpenhagen 5. London 4.
Danzig 6 (Lombard J).
Italten J. Oslo 5.
Paris 39 Prag 5. Schweiz 38. Stockholm 39. Wien 63.
Deutsche festverzinsliche Werte.
Anleihen des Reichs, der Länder und Schutzge bietsauleihe.
Mit Zinsberechnung.
I heuilger
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MI Di. Wertbest. Ani. 29 10 1000Doll. . .I. 12.32 do. 10 — 10900D. . 5.85 t. Reichs ⸗A. 27 uz: ab 1. 8. 34 mit 8 83 Di. Reichssch K* (G Mo ab 1.12.7 48. a ka S. 45. 1006 M, aus SI Baden Staal RM ni. 8 unt. 1. z. 32 v Bauern Staat RM
rilckz. 1. 7. 29 78 Mecklbg.⸗ Schwer. Reichsm.⸗Anl. 1926 tilgb ab 27 4b SM do. Staatssch. rz. 29 1. 4 3b. 2. 1 97.75 6 5 Breuß. Staatssch 8 rüctz. 1. 8. 29 zahlb 1. 1296,28 s5 d do. rz. 1. 109. 30 110 S976 S. Sachsen Staat NRM⸗ Anl. 27. ut. 1. 10. 35 71 Sachs. Staatsschah R. 1, füll. 1.7. 2n 73 do. M. 2. füll. 1.7. 30 713 Thür. Staatsanl. v. 1926 aul. ab 1. 8. 80 1 do. R M⸗A. 27 u Lit. H, fällig 1. 1. 82 Sy Württhg. Staats⸗ cat rr, u.. a
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Dtsche. Werthest. Anl. b. S Do ll. fäll. 2.9. 85 Anhalt. Staat 1919. Gavern Ldst.⸗Rent. tonv. neue Stücke Bremen 1919 unt. 30 bo 1920 do. 1922, 1928 do. 98. ov. 1 1, gł. 31.12.23 do. 87-99 08, gt 81.12.28 do 96. 2, gef. 31.12.23 Hambg. Staats⸗Rente do amort. St.⸗A. 19 do do. 1ο u ß kleine do. do. 10 0909 bis 100 000 do. do. 500 0909 4 do. do. 19909. .. do. 07. 08. 96 Ser. 1.2. 11. 18 3. 53. 14 r3. 56 4 do 37, i. 98. 9, 194 do. 18656. 97. 11023 9 65 1
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Prouinzialanleihen.
Mit Ziusberechnung.
Brandenburg. Brov Neichsm. 26, ob. abs] Hann. Udskr. G. 26 Vs do do 7 tg. 3213 do do. tg. 31 6 Hann. Prov. GWM⸗A R. tilgb. ab 26 annov Prov. R M⸗A. R. 2 16. 1 B u. 5B. ig. 27 do do. R. 3 . rz. 13 do do. Reihe 6 do. do. Reihe ] NiederschleJ. Provinz NM 1926, rz. ab galt
eutiger Vortger Kurs
Berliner Börse vom 26 Januar
eutiger Boriger Kurz
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Ostpreußen Prov. RM⸗
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unt. do. do. dommun. wa, d 1b, ut. 31 do 9
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Sachsen Prov. Verb.
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Doll. Gold NR. 2 M do do. Pr Fg. 2 7utanh do. do. do. 26, uk. 31 do. do. do. 27NR. 1. ut 82
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1921 6
do. Ausg. 2.
Ausg. 147
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Gold A. in u. 12. 1924
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M. 1. rz. 1090. ut. 31 do do. Komm Ausg ! Buchst. A r. 106, uk. 31 Pomm. Prov.-Bt. Gold
Schlesw.⸗Holst. Prov. Anl.⸗Auslosgs.⸗-Sch. einschl. Ablös.⸗Sch.
West fut. Provinz Anl.⸗ Auslosgssch einschl.
1. Ablösungsschein
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Brandenb. Prov. Otzen Reihe 18 - 26. 1912 Reihe 271 - 33. 1914 Reihe 84 —- 52
do. 19899
Cassel. Ldkr. S. 22-25
do. Ser. 26 do. Ser. 27 do. Ser. 26 do Ser. 29, unk. 30 Hannoversche Prov.
Oberhess. Krovzo ut. 2s do. do 1918, 1914 Ostpreuß. Prov. Ag. 12 Pommern ProvA. 174 do. Ausgabe 1... * do Ausg. 14. Ser. do. !. ; do. do. do. 14, Ser. 3 do. A. 18694, 1897. 19900 do. Ausg. 11... Rheinprovinz 22. 2834 do. 1000096 u 5000. do. kleine * Säch sische Krov. A. 6 do. do Ausg. 9 do. do Ausg. 8 — Schleswig⸗Holstein. vandeskuli. Rthr.
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Belgrad Kreis Gold⸗ Anl. 24f1., rz. ab 24 do. do. 24 9gr. r3. 21
Anklam. Kreis 1801. Flensburg Kreis ol do do. 15915 Lauenhg. Kreis 1919 Lebus Kreis 1910... Offenbach Kreis 1919
Altenburg (Thür.) Gold⸗A. kfdb. ab 31 Berlin Gold⸗Ant. 2s L. u. 2. Ausg. tg. 81 do. do. v.24. 2. 1. 265 Bonn Stadt RWe⸗A. v. 1626. rz. 1981 Braunschwg. Stadt RM⸗A2s M tdb. 81 BreslauStadi Rt M⸗ Anl. 1926, db. 81 Dresden Stadt) M⸗ Anl. 26 R. 1. ut. 81 do. 26 R. 2, ut. 82 Duisburg Stad RM⸗A. 26, ut. 32 Dil sseldors Stad RM⸗A. et, ut. Bz Eisenach Stadt RM⸗ Anl. 26, unt. 1931 Elberfld.Etadtꝰt M⸗ Anl. x6. ut. a1. 12.31 Emden Stadt Gold⸗ Anl. 26, rz. 1931 Frantf. a. M. Stadt Gold⸗A. 26. cz. 32 Fürth Glb.⸗Anl. v. 1928. tündb. ab a9 Geiu Siudttrs Ant v. 2ß Fdb. ab3 1 5.32 Kiel Stadt RM⸗A. v. 26. uf. b. 1.7. 31 Koblenz Stadt R M⸗ Anl. v. 26. ul. 31 Köln Stadt RM⸗A. v. 1926. r3. 1.16.29 Rönigsb. i. Er. Stadt RM⸗A. rz. 1.1.28 Magdeb. Stadt Gold 926, ut. bis 1931 Mannheim Stadt Gold⸗Anl. Tz. 19359 do. do unk. b. 31 do do. 27 unt. 32 Mülheim a. d. Ruhr RW etz, tilgb. 31 Nürnbg. Stadt Gold 1926 unt. b 1931 do do do 1923 Oberhaus. Rheinl. Stadt Me 7uf. b. a2 Pforzheim Stad Gold 1926, rz. 1931 do. do. RM⸗Anl. 1027 cz 1932. Blauen Stadt RM⸗ Anl 1927 rz. 1932 WeimarStadt Gold 19296 unt bis 31 Zwickau Stadt R M⸗
Anl. 265. uf. b. 9
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1.2. 6 1.12
14.10 15.11 15.11 11
1.4. 10
1.2.3
NRreisanleihen. Mit Zinsberechnnng.
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25 6 84.25 6 4.265 6
Ohne Zinsberechnung.
Stadtanleihen. Wit Zinsberechnung.
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Gg, pb 6a 9
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*
— 6 256 u s 386 . p S
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26
Aachen ea A. 28 u. 24
do 11. 21 Ausg. 22
Altona.... 1923
do. 1911 1914
A scha fen durg. .. 1961
Barmen 97. c3. 41 40
do. Iv DS. get. 13. 24
Berlin... .... 1923 * BKinsgzf. s- 1s
1919 unk. 30
1920 unt 31
15622 Ausg 1
1922 Ausg. 2
1686
18696
1698
( 1904, S. 11
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; do. 1820
Bonn 1918 A. 1819
Breslau 1906 7 1809
do. 1691
Charlotienburg us. 12
II. Abt. 19
Coburh
Cotthus 1890909 M 161 Darm stadt
do. 1615. 1919, 20 De ssan 1896. 9k. 1.7 25 De u isch⸗Lutau .. 1807 Dresden ..... .. 10903! Duisburg ...... 1921 do 18868 97. 9 do. 1918 do. 1588 188 do 1895. 02 M Düren Hl 1899. 1901
Dü sseldor 1900, 068, 11. get 1 5 24
Elbing 3 in. gt. 1.2 21 do. 1913 gel. i. J. 2 do. 1993. Em den os HI gti. 8. 24 Erfurt 163. 01 M. os.
1919, 14, gef. 1. 16.235 do 1898 01 gt. e3 Eschwege .... . 1911 4 1122 do. 6 Ag. 19 lag. a0! Flensburg 12 X. 4k. 24 Franffurl a. M. 23 * do. 1910 11 ger. do 19183 do. 19 (L. — 8. Ausg.!
1920 1. Ausg. ). get.
Frankfurt O. 1 ukv. a6 do. 19191. u. . Ausg. Fraustadt ...... 1698
Fürth 1. B. ..... 1925 do 1920 ukv 19235
File,, 1907 Gießen 1807. 09. 12, 15,
Gotha 1925 Hagen... .... 1918 Haiberstadt 1912, 19 Halle. .. 1800, 08, 19 do. 1919
Heidelbg. O]. gl. 1.11.28 do. 1903, gek. 1. 10. 28 Heilbronn ... 18987 M Herford 1910. rückz. 39 Koblenz .. ...... 1919 do. 1929 Köln. . 1623 unt. 38 * do 1919 Abi. 8 do. 1919 unt. 29 do 1820 unt. 30 do 1922
Krefeld... 19601. 18909 do 06. 97. get. 3 5.24 do. 19135. gel. 80. 6. 24
Lichtenberg Bln 1gitz Ludwigshafen.. 18056
Magdeburg 1918.
1. = 4. Abt. utv. 8 Mainz 1922 do 1922 Lit. H do. 19 Lit. I. V. ul. 29 do zu Lit. W unt. 89 Mannheim .... 1822 do 1914 gel. 1. 1. 24 da 1911. 19606. 1967.
1608. 18, get. 1. 1. 24 do. 191 Ag.. gl. 1.9.24 do 1 11.A.. gi. 1.2. 285 do. 1929, gek. 1. 11. 28
do. 1904. NMerseburg Müßhltausen 1. Thür. 1919 VI
Mulheim (Nuhr 1 bos Em. 11. 18. uk. 81. 85 do. 1914 do. 1919 unt. 30 München ..... 1921 do. 1919 M. ⸗Gladbach; 1 ,. ukss Münter v6. gl. 1. 10.28 do 1867, gel. 1. 10. 8 Nordhausen .. 1905 Nürnberg do. 1920 unk. 30 do 1865 Offenbach a. M. 19260 Dppein o M, gł. 31. 1.24 Pforzheim 91. 07. 10. 1918. 1929
do. vo, 05, get. 1. 11.23 Pirmasens po. 8h. 4. 24 Plauen 08 gek.a9. 5.24 do. 1908 Pots dam 19 gi. i. 7.24 Quedlinburg 1903 M Regensburg 1908. 09 do. 97 Y Or — 95. 93 do 1689 Rem scheid 9h, gt. 2. 1.23 Rhevdi 1899 Ser 4 do 1913 M do. 1691 Rostoct. 1915, 1920 do. 8184, 08. gt. 1.7.24 do. 166 gelt. 1. 7. 2 Saarbrücken 14 6. Ag. Schwerin 1. M. 1897. gelt. 1. 5. 24 Spandau 9 M. 1. 1. 28 Stendal oi get. 1. 1.24 do 19058. get. 1. 4. 24 do. 1916, get. 1. 4. 24 Stettin V Its ginsf. 5 - 15 Stolp i. Po mm. * Stuttgart 19.96, Ag. 19 Trier 14, 1.u.2. . uf. 25 do 1619. unt. 80 Viersen 1994. gk. 2.1.24
do. 1862 get. 2. 1. 2418! 27 1.1 ve rsch
do. G itz ts do. 1906, gel. 1. 5. 24 39
et. 1. 3. 24 5
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do. 1896, get. 8) do. 1901 M
Freiburg t. Vr. 1919
do. 1901
do. 1908 5
do 1892 83 do. 19001
Konstanz oꝛ, gel. 1.9.23
do. 88 IL M3. g6. 30.6. 4 * Langensalza. ... 1vuz ]
do 1639. 94. 1806. 02 3
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do 1868 gel. 1. 1. 24 do. 1897. 98. gt. 1. 1.24 3 1805 get.
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Ohne Zinsberechwung.
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1.4.16 1.2.68 1.1.7 1.4.1 1.4.1 1.4.1 1.4.1
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do. 1820 1. Ausg. 21 2. Ag. get. 1. 196. 44 14 —
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do. 18 Ag. 19 Lu. II. get. 1. J. 4 4 Witmersd. Bln. 19184
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För pericha ften.
ausgeg den anzusetzen.
a) Rentenbrtefe. Ohne Zins berechnung.
8G Brandenb. agst. v.81. 12. 11H 788 . 3 . Hann ov. Aus gst. b. 31.12. 1718.68 . 3g Hess.-Mass. aßst. b.31. 12. 1716.56 * Lauendu rger, agst. b. 81.12. 1713 6 . 3g Bomm. aus gest. b 31. 12.171 7.850 4. 386 Bosen jche, agst. b. 81. 12.17 — 4. 88 Brenßische Ost⸗ u. West⸗ ausgest. b. 81. 12. 1712.56 19.76 ig 6 180 6 38 Schl. Holst. Agst. E31. 12. 17118468
b) Lvandschalte n. Mit 3insberechzrung., Kur⸗ u. Reumärkt. Rittsch. Feingold do. do. do. S. 1 Landsch. tr. Gd.⸗ Pf. do do Reihe A do do. Reihe B Landwisch. Kreditv. Sach. fd. M. x. 6 do. Gldkredbr. R. 2.31 Lauñig. Gdyfdbr SX Meckl. Ritte rschaftl. Gold⸗Piandbr. . . . do. do. do. Ser. 1 Ostpr losch. Gd. Bf. ] do. do. do. da do. do. do. do. do Pom. Idich. G. fbr. do. do. Ausg. 1 u. do. do Ausg. 1 Vrov. Sach j. Lndsch. Gold⸗Biandbr. . 1 do. do. ut. b. 80 do. do. Ausg. 1 — 2 do. da. Ausg. 1— 2 Schlee X dich. G. 11. unkitndb. b. 1.7.28 do Em 1.. do Em 2.. do Em. 1. Schlw. Holst. lsch. G. do Ausg. 1924 do Ausg. 1veß do Ausg. 1927 20 do. Ausg. 1926 Ldsch. Kreditv. Gold⸗Pfandbr. do. do. ; do do. Westf. LVdsch. G ⸗ Pfd. D do.
Ohne Zinsberechnung.
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38 T Galen berg. KRred. Ser. D] KE, K iget. 1. 10. 23, 1. 4. 24] — 5 — 153 Cur⸗ n. NRenmärkijche 33 Kur- n. Neumark. neue 4. 38 83 Kur⸗ u. Neu märl. Rom. - Obl. Mm. Deckungsbesch. bis 31. 12. 1917 a, 89, 84 landschaftl. Zentral m. Deckungsbesch dis 81.12.17 Rr. 1 484 625 ..... w (. a. 83. 83 Ostpreußtsche M. auß⸗ gegeben his 31. 12. 17 4. 3. 53 Pommersche M. au ß⸗ gestelll bis 81. 12. 17 21. 3x. 8 Pom m. Renn. U Kleingrundbesißz ausgentellt bis 81. 12. a, 89. 3 Sächsische, ausge⸗ stelll bis 31. 12. 4 4 Säch landsch. Kreditverb. Sächs. Kreditverein ldw. Pfand⸗ briefe bis Ser. 23. 26, 21 do. do. gh bis Ser. 8 H do. do. 43 Kreditbriefe bi Ser. 22, 25 35 do. do. 39 bis Ser. 283 4. 3ꝑ 3. Schle. Altlandschafti. (ohne Talon) Fa, 89, 8 Schles. landschaftl. A, G, D M. ausgesi. bis 24.65.17 4. 8 38 Schlezwig⸗Hoistei Id. Kreditv. M ausg. b.3I. 12. 17 8036 6 4. 8. 3 Westfälische b.. Felg ausgestellt bis 81 12. 17... 12. 5h 4. 84, 8 3 Westyr. Ritterichaftl Set. 1 - II m. Decunas besch bis 81. 12. 17 4, 89 8 Westpr. Neuland schafti. mit Deckungsbesch. di , 158
Berl. Pfdb. A. G. Pi. 20 do. do. 8 do. do. 7 do do. S. A. 6 do. , mn, 16 do. 0. 8 do. do. 6 Preuß. , .
schaft G. Pf. R. 1 30 19.3 do. do. Meihe 5. 80 10 do. da. Reihe J. 81 16 do. do. R. zu. 5. 29u. 31 do. do. Reihe v. 82 do. do. Reihe 16. 88 do do. Reihe 14. 39 do do Reihe 6. 32 do. do. Reihe 11. 89 do. do. l. 2 u. 12. 32 do. do. R. 1 u. 13. 89
tz, A, 4. 89 Berlin. Rfdbr.äalte M. ausgestellt bis si. 12. 1917 fz18 86. g, 38 Berlin Pfdür attefs —— 4. 59, 33 Neue Bertin. Pfdbr. M. ausgestell bie a 12 1917 fis, I 4X. 34, 34 Neue Uerlin. Bfdbr. — 3 Branden. Stadtschafts⸗Pfb.
Vortriegsstüce m 14 25 6
14 do do. Nachtrieagsstücten f —— 14 Magdeburger Stadtpfandhr. Reihe 11 (Zinstermin 1.1.71 — —
Pfandbriefe und Schuldverschreib. öffentlicher Kreditaustalten und
Die durch * gekennzeichneten Bfandvrtefe u. Schuld⸗ verschretbungen sind nach den von den Instituten gemachten Mitteilungen als vor dem 1. Jannar 18218
Gekündigte und ungernndigte Stüc, verloste und unverloste Stirke.
17.58 183586 18.5 60 130 6 17.980 6
12356 6 is. 6 166 6 188 15 sv
54 130 586 3 8a i s
*
Gelündigie und ungetündigte Stücke verloste und unverleste Stücke.
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54280 9
t ohne Zinsscheinbogen n. ohne Ernenerungsfschemm.
) Stadtichaften. Mit Sinsberechnuns.
Ohne Zinsberechnung.
Ohne Zinsscheinvogen n. ohne Ernenernnga schein
Dtsch. Kom. Gld. 25
Hess. Cd bl Gold orm.
Gld⸗Pfv. Candsch⸗ N. 14. tilgb. ab 1928 19 do do. N. 16. tg. 2 8 do do. N. 19. ta. 83 do. do m. 17. ul. b. 32 do. Kom. do. Mi ßutzn do. do. do Ritz, uta Girozentrale tas! do. do. es A. 1 19.31 do. do 25 1 ta. 31 do. do 27 A. 1 tg 32 do. do. 8 A. 1 1ꝗ.24 wm jchergennensch. A. ß N Ac tg 31 do. do. A. HM Be] ta?
Pfbr. R. 12 tg. 31 do. do. do. I. I. tg. 31 do. do. do. M. 3. tg. 81 do. da. N. an. 6. tg. 31 do. do. du. R. 5. ta. 32 Mitteld. gLomm. A. d. Spart. Girove rb.
unk. 82
Oldb. staati Krd. A. Gold 1925 ut. 29 do. do. S. 2, rz. 380 do. do. S. 1u. 3. 3.30 do. do. Rom tg. abe Preuß. Ld. Bfdbr. A. Glidm. Bf. R. tg. xc do. R. 4. tg. 36 do. R 5, tg. 2 do. R. 7, tg. 82 do. R. 3, tg. 30
do. om. R. 5. 82
do. R. 8, tg. 382 Westiäl. Pfdbr.⸗A.
für SHausgrundst.
Gld.⸗ Pfobr. ut. 32 do. do. 27 I. 1 uk. 32 Württem ba. Epa rt.
Girov. Rm. T5. 20 do. Wohnungs krd.⸗
Anstalt cz. 19321 7
Berl. Stadtsynode 99.
do. do. 1904.
1699.
Brandenb. Komm. 28 do do. 1d x9. gt. 1.8.34 De utsche Komm Kr. 29
De ntsche Pfandbriei⸗ Anst. Bosen Ser. 1 bis n unk. Dresdner Grund⸗- renten⸗Anst. Bfdbr.
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do. do do. do. Lipp. Landesbi.
18223 1919
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do. do. unt. 6 Olden dg. staatl. KRred. do. 0 unt 816
1 86. — 13 1
do. do. g. u. 10. M. a do. · Coba. Land rbt. 1-44 do Gotha Landfred. 4 do do. do Mem. dVbtrd. get. de do fonv. Schwarzbg. ⸗ Nm dolft. Sandtredit 14
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Westf. Piandb eie famt
ᷣ. 1. Goldkr. We im. GadSchuldd. N. 2, J. Thilr. C. H. B. x3 29
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Bayer. Landw. ⸗Bẽr. SHG. Re, e unt. 8G 6
Baer. Ve rein s bann G. Pf. S. 1-5. 1-25. gn - 78 8a 86, rz 8. 30 do. S. 80. 83. T3. do. S 1—?. r3. 3
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b. 6. Ant. Anteilsch. z. M G Wi9. Gf. . Bln. Syp. do. ‚tom. S. 1 uk. 3
do. do. Ser. 4. 1 do. do. Ser 2. uk. 821 ] do. do. Ser 3 uk. 82 6 Braunschw. Han Syvp. G. Bf. es T3 3110 do. do. 19084. cz. 19 do do. 1927. 3. 1 932 do do. 1 926 TS. 231 do. do. 1927, uk. b. 31 do. do 1925 (Eig.
G. Bf. S. Braun schw. Hannov Hyp.⸗Bl. j. Braunschw. Hann. Hyyp. Gld. .. ut. 36 do. do. do. un l. 31 do do. do. 27. uk. 81 do. do do. ut. b. Es6 Dtsch. Genoss. O nv.⸗ Bt. G. Pf. R. 1 ut. 27 8 do. do. R. 8. ut. 31 do. do. R. 4. uk. 3 do GldK. R. 1. ut. 39 do do. R. 2 ut. 31 do. do R. 3. uk. 2 6 Dentsche Hyp. Bant Gid. Vf. S. x6 . u t. x9] 6 do S. 27. ul. h. en 6 do. 36
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Ohne Zinsberechuung.
Pfandbriefe und Schuldverschreib. von SHypothekenbanken sowie nteil⸗ scheine zu ihren Liquid. Bfandbr.
Mit 3insberechnung.