gewachsen ist. Daß in der Rechtsprechung nicht mit elerlei Maß gemessen werden darf, ist für uns selbstverständlich. Wir erwarten auch, daß in dem gesamten Verfahren, in der Voruntersuchung und in der Hauptverhandlung, nach jeder Richtung hin selbst der Schein gewahrt und der Gedanke an irgendwelche parteiliche Stellungnahme ausgeschaltet wirb. In dieser Hinsicht ware es erwünscht, wenn namentlich auch manche , Redewendungen von Vorsitzenden in Zutunft unterblieben. um Falle Claß, über dessen Behandlung die Meinungen im lenum ja sehr scharf auseinandergegangen sind, glaube ich mich auf eine kurze Erklärung beschränten zu sollen, und zwar lediglich aus dem Grunde, weil gestern auch meine damalige Tätigkeit als Reichsjustizminister angezogen worden ist. Damals be ich mir über den Fall Claß ebenso wie über die anderen , le., Prozeßwverfahren fortlaufend eingehend berichten ssen und namentlich auch mit dem Herrn Oberreichsanwait darüber sehr gründliche und ernste Aussprachen gehalten. Diese Aussprachen mit dem Oberreichsanwalt verfolgten den doppelten weck: Einmal mich pflichtgemäß über den Verlauf der Ver⸗ 6. genau zu informieren, und weiter, den Herrn Ober⸗ reichsanwalt, in dessen volle Verantwortung und Selbständigkeit nicht eingegriffen werden sollte, darin zu stärken, daß auch der Fall Claß mit ftrengster Unparteilichkeit und Gründlichkeit oyne jegliche Rücksicht auf irgendwelche Personen oder Parteien be— arbeitet werde. Vor allem habe ich mich mit dem Herrn Ober— reichsanwalt darüber verständigt, daß in diesem besonders schwierigen Falle alles daran gesetzt werde, schon in der Vor- untersuchung möglichst vollständige Aufklärung über alle tat— , e. und rechtlichen Fragen zu erzielen. Bevor die ergänzte oruntersuchung beendet war, schied ich aus meiner Amtsstellung aus und kann daher über den weiteren Verlauf des Verfahrens keine Auskunft geben Bei der juristischen Vorbildung müssen Universitätsstudium und praktischer Vorbereitungsdienst über den engen Rahmen der eigentlichen Fachkenntnisse auf die Zeit verhältnisse und Lebenshedürfnisse, auf die Anforderungen der Wirtschaft und des Verkehrs, vor allem auch des Sozialgedankens derart eingestellt sein, daß der Vorwurf der Weltfremdhen in sich ö Im sozialen Volksftaat ist die soziale Recht⸗ prechung oberstes Pflichtgebot. Besondere Fürsorge gilt der we⸗ etzung der Strafgerichte, namentlich der Auswahl der Unter— uchungsrichter und der mit politischen und Presseprozessen he— rauten Gerichte. Das bekannte Bild von der Binde der Justiz kann irreführend wirken. Die Richter sollen bei ihrer Ämts— tätigkeit und Rechtsprechung Augen und Ohren offenhalten und sich auf die Zeitbedürfnisse einstellen. Vor allem aber ist über— triebene gesellschaftliche Abschließung zu verhüten. Gerade im Volksstaat muß der Richter mit dem Volke, zu dem er ats integrierender Bestandteil gehört, in engster Fühlung bleiben. Der Strafrichter aber soll in dem Angeklagten immer den Volks— genossen und den Mitmenschen erblichen. Das zweite Ziel bei der Umgestaltung des Vorbereitungsdienstes und der Ausbildung der Juristen richtet sich darauf, eine gleichmäßige Ausbildung in den einzelnen Ländern herbeizuführen. Die Uebersicht über die juristische Ausbildung in der letzten Nummer der „Jurisstischen Wochenschrift“ bringt ein höchst unerfreuliches Bild. Zsu einem Zeitpunkte, wo nicht nur mit Oesterreich⸗Ungarn, sondern auch mit anderen auswärtigen Staaten eine Rechtsannäherung und Rechtsangleichung durchgeführt werden soll, wird es hoffentlich nicht auf unüberwindliche Hindernisse stoßen, auch in den deut— 66. Ländern die dringend erwünschte gleichmäßige Ausbildung urchzusetzen. Es wäre daher dringend erwünscht, wenn die vor mehreren Jahren unter Leitung des Reichsjustizministeriums eingeleitete, dann aber ins Stocken geratene Verständigung der Länder unter wirksamem Appell an die Aufgaben der Justig baldigst fortgesetzt würden. Schließlich gebe ich der Hoffnung Ausdruck, daß die in das Gesamtproblem des inneren Ausbaus der deutschen Volksstaaten fallende Justizreform mit dem Ziele moderner Rechtsentwicklung und Befriedigung wahrer Volks— bedürfnisse unter einem guten Stern stehe. Justitia fundamèentum regnorum! Dieser über dem Wandel der Zeiten und der Gesetz⸗ 6 stehende fundamentale Satz der Rechtsordnung und des techtsstaates setzt voraus, daß die positiven Satzungen aus ver Volksquelle fließen und das Volksganze befruchten, aber auch mit den ewigen Sittengesetzen und mit dem Naturrecht in EinQ klang bleiben. (Beifall im Zentrum.)
Abg. D. Dr. Kahl . Vp.): 39 halte es für meines Amtes, damit zu beginnen, daß ich hem Reichstag in ganz wenigen Worten gewissermaßen Rechenschaft ablege von dem gegenwärtigen Stand der Tinge hinsichtlich der Strafrechtsreform. Der hüier— für bestellte Ausschuß hat in 652 Sitzungen . Er hat in der 54. Sitzung den allgemeinen Teil erledigt und, unter Zurückstell ung eines Teils der Gruppen der politsschen Delikte, Amtsdelikte Falschmünzerei usw. erledigt. De manches Ergebnis nur nach chwerem Ringen und nur durch Mehrheitsbeschlüsse erreicht werden konnte, liegt im Wesen der Materie und in ihrem olitischen Einschlag. Nicht selten haben wir aber auch ein ⸗ timmige Beschlüsse gefaßt, heute z. B. einen Antrag Höllein einstimmig angenommen. Es hat sich bewährt, daß juristisch oder politisch besonders schwierige Fragen einem Unterausschu überwiesen und dort leidenschaftslos geklärt wurden. 6 wurden besondere Sachverständige zugezogen, zuerst i der Altersgrenze der Strafmündigkeit und sodann bei ben , maßregeln hinsichtlich der Anstaltsverwahrung gewisser Gruppen von Verbrechern. Die Verhandlungen mit Oesterreich haben einen erfreulichen Anfang genommen. Als Verständigungsorgan hat ich die deutsche und östexreichische parlamentarische Konferenz, estehend aus zehn Mitgliedern des Reichstags und aus sechs Mitgliedern des Nationalsrats, gebildet. Vertreten find in dieser Konferenz ausnahmslos alle Parteien sowohl des Reichstags als auch des Nationalrats. Das bisherige Exgebnis ist die Ver— ständigung über den ganzen allgemeinen Feil des Strafgesetz— buches. Natürlich sind einzelne Differenzen zurückgeblieben, aber im übrigen betreffen diese mit einer An snahme nich Karbinal⸗ fragen. Diese eine Ausnahme ist die Todesstrafe. Das Problem wurde zurückgestellt Es ist erst spruchreif, wenn das ganze Gesetzgebungswerk vor Augen liegt. Die ren erer aeschs fi sind natürlich nicht bindend, sie bedürfen der Genehmigung durch die Sonderausschüsse. Oesterreichs besonderer Strafrechts ausschuß ö diese Konferenzbeschlüsse, wie mir gestern der Präsident des kationalrats mitgeteilt hat, bereits angenommen. Sie werden die Grundlage für die zweite Lesung bilden. So sind also ür die Rechtseinheit , strafrechilichem Gebiete, soweit man eute übersehen kann, alle möglichen Bůrgschaften gegeben. (Bravo!! Die Strafrechtseinheit ist nicht das einzige und nicht das letzte Ziel der österreichisch⸗deutschen Rechtsvereinigung. Schon 19067 war unter Mitwirkung von Franz Klein ein um⸗ . Arbeitsplan für eine n n , auf dem gesamten echtsgebiet aufgestellt worden. Der Krieg und die folgenden Katastrophen haben die Ausführung unmöglich gemacht. Auf . Wege liegen die seit 1925 bestehenden deutsch⸗österreichischen Be trebungen, in Deutschland gefördert namentlich durch die Justiz⸗ minister Schiffer und Emminger. Alles das sind Ausflüsse der durch keine Weltpolitik aufzuhaltenden Geisteseinheit der Völker. Die Strafrechtsreform ist nur ein Ausschnitt dieser Bewegung allerdings ein Ausschnitt, der nicht aufschiebbar ist. Wird da Werk jetzt gelingen? Ich darf nicht vorbeigehen an der Schick⸗ alsfrage der , des Reichstags. Hier ist schon für die eit in einigen Monaten davon geredet worden, 6 in der resse wird davon gesprochen. Ich will mich nicht in die Ent— schließungen des Reichstabinetts oder r des Reichspräsidenren einmischen, aber ich halte es für mein Recht und sogar für meine Pflicht, darauf hinzuweisen, daß das wichtige ö eine ganz unsichere Zukunft verschoben würde, wenn elingt, es in dieser Legislaturperiode abzuschließen. Nach der Fjährigen K kann dieses Werk nur in stärkster Dezentralisation zum Abschluß gebracht werden. Wer die arlamentarischen Gepflogenheiten kennt, sieht das Schicksal der orlage mit absoluter Gewißheit voraus. Alles, was in den
ormwerk auf es nicht
letzten zehn Jahren durchkämpft worden ist, würde dann noch einmal wiederholt werden müssen. Auch ein sogenanntes Ueber⸗ leitungsgesetz würde daran nichts ändern. ö . und Nachteile würden damit verbunden sein. Bei Neuwahlen würde sich der parteipolitische Einfluß noch stärker geltend machen als etz. Das Strafrecht muß aber, soweit es geht, von politischer Einstellung freigehalten werden. Es soll nicht den politischen Parteien, es soll den Vollsinteressen dienen. Das geltende Straf⸗ ke ist durch die Verbrecherwelt überholt worden, seine estimmungen passen nicht auf die heutige Zeit. Es würden unermeßliche Werte verloren gehen, wenn die Revision ver— schoben wird. Ich weiß auch nicht, ob Oesterreich auf uns warten wollte. Aber selbst wenn es das wollte, würde die ,, durch einen gänzlich anderen neuen deutschen Entwurf erschwer werden. Ferner würde Strafvollzugsgesetz und Strafprozeß⸗ ordnung in nebelhafte Ferne gerückt werden, da ö. die 6 abschiedung des neuen Strafrechts zur Voraussetzung haben. Aber ich kann auch in der gegenwärtigen Situation keine ag irn en Gründe für eine Auflösung finden, die die Verschiebung der Strafrechtsreform rechtfertigen könnte. Die Volksmeinung und die wirkliche Volksvertretung soll nicht mehr im Einklang . Das ist am Ende einer jeden Legislaturperiode fo. Die Legis⸗ laturperiode ist doch gesetzlich festgelegt, sie soll nicht künstlich abgebrochen werden. Der Reichstag hat ferner mit einer gewissen Feierlichkeit im Juni dieses Jahres diesen großen Reformentwurf und damit eine vᷣflicht übernommen. Einzelne Parteien versprechen ich einen großen Gewinn, wenn jetzt aufgelöst würde. iesen Gewinn können sie im Herbst genau so realisieren. Alles triti bei mir hinter der Notwendigkeit zurück, eine so großes Gesetzgebungswerk nicht in Scherben liegenzulassen. hh richte ausdrücklich die Bitte an Reichstag und ö bei der Er⸗ örterung der Neuwahlen auch die Frage der Strafrechtsreform zu bedenken. Warm begrüße ich im Etat den Posten von 60 060 Mark für die Ausbildung von Juristen im Ausland. Hoffentlich gelingt es, diesen Posten bald wieder zu steigern. Wir brauchen Zuristen, die das internationale Wirtschaftsrecht kennen und die uns namentlich auf internationalen Kongressen vertreten können. Der Fall Claß wurde in seiner Bedeutüng, namentlich hinsichtlich des Mannes 6 überschätzt. Die Nordverordnung, die übrigens nicht einen Bestandteil der Akten bildet, macht auf mich den Eindruck der Lächerlichkeit, teils auch der Dummheit, jedenfalls auch der gußerordentlichen Minderwertigkeit. (Sehr richtig! rechts.) Selbstverständlich kann man aus Artikel 45 der Reichsverfaf ung nicht die Befugnis ableiten, die ganze Verfassung außer Kraft zu . Aber, Herr Kollege Landsberg, vergessen Sie auch ch ß de ll in einen Kreis von Strafverfolgungen gehört, in deren Verlauf die geradezu unsinnige Haussuchung bei meinem . reund Vögler vorgenommen wurde. (GZustimmung bei der Dentschen Volksparei.) Vielleicht wäre hier eine gewisse Kom— . der gegenseitigen Erregung am Platze. Ee, fre Zu⸗ timmung rechts.) Die nicht zu bestreitenden Meinungsverschieden= heiten über die Richtigkeit von , surteilen haben ihre tiefsten Gründe in den allgemeinen weltanschaulichen Differenzen, in der Auffassung von Staat und Recht. Gegen den generellen Vorwurf der Klassen justiz aber müssen wir mit aller Entschiedenheit pro⸗ iestie ren. Beifall rechts) Daß gerichtliche Fehlurteile oder stagts= anwaltliche aßnahmen unter bewußter Rechtsbeugung vor— genommen worden seien, ist selbst von Ihnen (nach ö mit einer Ausnahme vielleicht im Ausschuß nicht behauptet worden. Ein Grund für die Meinungsverschiedenheiten liegt darin, daß der seelische und intellektuelle Her, des Uebergangs in die neue Zeit noch lange nicht abgeschlossen ist. Da können unbewußt täg⸗ lich Irrtümer passieren, auch bei den Organen der Justiz. Uebrigens lann auch, wer den Klassenkampf vertritt, doch manches 6 tun, die Gegensätze der Klassen einander anzugleichen. Und andererseits mögen die, die der lebendigen Ueberzeugung sind, daß nur auf dem Boden der Republik die deutsche Zukunft wieder aufzubauen ist, dafür sorgen, daß diese Republik von den anders Denkenden allmählich auch als wohnliches und trauliches Vaterland empfunden wird. (Sehr richtig! rechts.) Und da ist noch nicht alles Notwendige und Mögliche von den Re⸗ publikanern geschehen. Die andere Ursache des Nich werstehens liegt in verschiedener Auslegung und in mangelndem Verständnis des bestehenden Rechts, sie liegk vielfach nur in wissenschaftlichen Differenzen. Gewiß, das geltende Recht ist mangelhaft, namentlich auf dem Gebiete des Hochberrats und des Landesverrats. Nun wohl, so geben Sie uns doch bald das neue Strafgesetzi Man sollte auch die Angriffe auf das Reichsgericht unterlassen. (Zuruf bei den Soz. Das liegt doch nicht an uns, sondern am Reichs— gericht! Das Reichsgericht scheint mir im Ausland sehr viel höheres Ansehen zu genießen als bei uns selbst. Nicht ohne Er— stannen habe ich z. B. in der „Vossischen Zeitung“ einen Artikel des auch von mir hochgeachteten Kollegen Liepmann-Hamburg gelesen. Ich kann nicht verstehen, wie er das harte Urteil fällen sonnte, daß die sämtlichen Richter des Reichsgerichts durch formal⸗ juristische Konstruktionen behindert würden, die Wirklichkeit des Lebens zu sehen. Ueber die Zwechmäßigkeit des bestehenden Rechts kann man streiten, aber desbalb darf man nicht persönliche An— griffe gegen die Richter erheben. Was geschehen kann, soll geschehen. Dazu gehört auch die gleichmäßige Ausbildung der Juristen. Zu vechter Zeit hat unser früherer Kollege Schiffer uns ein rechtes Buch beschert. Mit mustergültiger Objektivität wird darin eine Fülle von Anregungen zur gründlichen Reform unserer ganßen Justiz gegeben. Aber wir können jetzt nur weniges aus diesem gewaltigen Gebiet herausgreifen Dazu gehört vor allem die Methode und der Umfang der Gesetzgebung. Eine der wichtigsten Fragen, die uns beschäftigen müssen, ist ja die Undurchsichtigkeit unseres geltyuden Rechts. Sie kennen die vortreffliche Schrift Dr. Schlegelbergers über die Rationalisierung unferer Gesetz= gebung. Sie enthält durchaus durchführbare praktische Vorschläge. Gewiß, das Uebermaß von Gesetzen ist aus den Zeitumftänden durchaus verständlich. Der Staat war zusammengebrochen, wir nunßten alle stagtlichen Verhältnisse neu aufbauen. Das läßt sich nicht auf einmal bewältigen. Aber nun liegen wieder unzählige Anträge dem Reichstag vor, die beginnen: „die Reichsregierung zu ersuchen, unverzüglich eine Vorlage..“ Das ist unmöglich. Häufig gehen solche Anträge nur auf den Wunsch zurück, ö. bei seinen Wählern zu empfehlen. Oft müssen wirklich große Gesetz⸗ gebungswerke deshalb zurückgestellt werden. Trotz 1569 Sitzungen des Rechtsausschusses, dessen Vorsltzender ich bin, find z B. micht erledigt: das Gesetz über die Prüfung der Verfassungsmäßigkeit von Reichs gesetzen, die Sammlung des Reichsrechts das Recht der Standes- herren, das Notverordnungsrecht, die Einführung des Register⸗ pfandrechts, das Auslieferungsgesetz u. a. Hier liegt der springende Punkt bei der Organisation unseres Ausschußwesens im Reichs⸗ tag Natürlich wüll ich nicht noch die Zahl der Kommissionen ver— mehren. Für die notwendige Reform brauchen wir auch kein neues Gesetz, denn der Reichstag kann das auf Grund seiner Autonomie in der Führung seiner Geschäfte selbständig machen. Wir werden dabei aber die Vorschläge aus der Schrift Dr. Schlegelbergers aufs ernsteste prüfen müssen. Das Problem des Uebergangs der Justi boheit von den Ländern auf das Reich behandele ich heute nicht materiell, sondern ich erwarte erst von dem Gutachten des Juristen⸗ tages, daß er wertvolles Material zusammentragen wird aber dieses Einzelproblem ist in dem weiten Rahmen des Gesamt— problems der Gestaltung von Reich und Ländern eingespannt. Allerdings kann diese Spezialfrage , ,, geregelt werden, und ich nehme daher den demokratischen Antrag darüber an. (3u— stimmung bei den Demokraten.) Aber auch dieses Problem kann unmöglich außer Zusammenhang mit dem Geist und Ziel der Reform beraten werden Es war ein verhängnisvoller Fehler, daß der Verfassungsausschuß in Weimar den grundsätzlichen Erörte— rungen über Einheitsstaat, Bundesstaat, Unitarismus und Föde⸗ ralismus aus dem Wege gegangen ist. Ich hatte als Referent im Verfassungsausschuß eine grundsätzliche Aussprache und die Auf⸗ stellung von Richtlinien über das Verhältnis von Unitarismus und Föderglismus beantragt, aber Naumann sagte diese Frage sei den Professoren zu überlassen, Richtlinien habe die Gesetzgebung nicht
aufzustellen; alles übrige sei Sache der Staatsrechtslehrer. So steht es zu lesen in dem Protokoll. Infolgedessen wurde zwar über Unitarismus und Föderalismus viel gerede aber ohne ein grund legendes Prinzip. Der Vorsitzende des Verfassungsauss usses, Herr Haußmann, hat mir hinterher mehrmals bestätigt, daß es ein großer Fehler des Verfassungsausschusses gewesen sei, niemals Mut und Geisteskraft gehabt zu haben, um dieses Problem als Grundlage der ganzen Verfassung zu behandeln. Die Deutsche Volkspartei hat sich auf dem Parteitag von 1921 dazu bekannt: Der Einheitsstaat ist unser politisches Ziel. Aber die Voraussetzung dafür war die freiwillige Zustimmung der Länder Von meinem Freund Cremer unterscheide ich mich höchstens im Tempo; das liegt vielleicht im Altersunterschied. Ich habe Cremer J, daß i
im Tempo von ihm abweiche: darauf sagte er, er wünsche nur, da
ich die Reform noch erlebe. Soweit gehen meine Ansprüche an meine Lebensdauer allerdings nicht. Die Lösung des Problems, wenn sie qut sein soll, braucht eine lange Frist. Die Regierung muß die Führung behalten, kann es aber nur unter Verständigung mit den Ländern und mit dem ganzen Volke. Darüber täusche sich niemand: Dekretieren läßt fich auf dielem Gebiete nicht. Die Länderkonferenz war immerhin ein Fortschritt. Vor fünf Jahren noch wäre eine solche Länderkonfrenz mit einer so ruhigen sachlichen Verhandlung nicht möglich gewesen. Den Aufruf des Bundes zur Erneuerung des Reiches habe ich nicht mitunterschrieben, aber gern dem Gründer meine Mitwirkung zugesagt. Der Reformgedanke wird nicht wieder einschlafen. Auch Bismard würde heute jagen: Nicht wieder rückwärts, sondern vorwärts. Auch Bismarck hat die Ver= fassung nicht als den letzten und größten Ausdruck der Staats einheit angesehen; das habe ich aus keinem eigenen Munde gehönt. Er hat manchen Reservatanspruch nur widerwillig getragen. Er hat manchen Versuch zur Reichseinheit unternommen, z. B. mit den Eisenbahnen. Aber bei diesem Problem müssen wir an dem tausendjährigen Grundsatz der deutschen Entwi lung. fejsthalten: der Berechtigung der Stammes⸗ und Polkseigentümlichkeiten innerhalb der Einheit und Allgemeinheit des Ganzen. Es läßt sich, richtig angefangen, auch dag richtige Maß von Zentra⸗ lisation und Dezentralisation zweifellos erreichen. Gebe man dem Reiche das Seine, aber auch den Reichsteilen ihr Teil. Die Verteilung der Kompetenzen zwischen Reich und Ländern ist in der Weimarer . willkürlich vorgenommen worden, das bestätigen die Erfahrungen seitdem. it Ver⸗ ewaltigung, auch mit verschleierter , ,,, läßt sich ier . erreichen. Eine richtige Ausgestaltung ist nicht . wenn ste nicht unter dem höchsten Gesichtspunkt gestellt wird, damit unser Deutsches Reich zu stärken und zu erhalten. Zur Stärkung gehört nicht nur das Wirtschaftliche und das Finan⸗ ielle, nicht bloß Verwaltungs reform, Abbau und dergleichen, . vor allem auch die Erhaltung einer, innerlichen Kraft, eines seelischen Moments, die Freude am Reich, die Reichsfreudi
keit. s nützt uns die ganze Reform, wenn die e r verlorengeht. Wir dürfen nichts tun, was die Neichsfreudigkeit tören könnte. Das Problem ist nicht bloß ein wirtschaftliches oder taatspolitisches, sondern ein ungeheuer nationales. Verschiedene Redner haben mit einer Wahlparole geschlossen. Ich schließe damit nicht, weil ich auf den Sieg des Vernünftigen rechne.
sehe Ihnen an, daß Sie entschlossen sind, die Reichstagswahlen nicht eher eintreten zu lassen. Dann wird die Wahlparole wohl ganz anders lauten als heute. (Lebh. Beifall.)
Präsident Löbe teilt den Eingang eines Mißtrauens⸗ antrags ber Kommunistischen Partei gegen den Reichsjustiz- minister mit.
Mit Rücksicht auf die Fraktionssitzungen werden um 165 Uhr die Beratungen vertagt auf Freitag 14 Uhr.
Schluß 161 Uhr.
Freußischer Staatsrat. Sitzung vom 26. Januar 1928. (Bericht d. Nachrichtenbüros d. Vereins deutscher Zeitungsverleger.)
Der Preußische Staatsrat nahm in feiner heutigen Sitzung zunächst von dem Ausscheiden des Staatsraismitgliedes Landrats Seemann (Ostpreußen) Kenntnis und , an dessen Stelle seinen bisherigen Stellvertreter, Gewerkschafts—⸗ sekretär Sauf⸗Königsberg als ordentliches Mitglied in den
Staatsrat. ö
Der Staatsrat beschäftigte sich dann mit einem Gesetz— entwurf, der das , bis zum 31. März 1929 verlängern will. Dazu liegt ein Antrag der Frattion der Ar beitsgemeinschaft vor, wonach der Verlängerung der Gültigkeitsdauer des Grundvermögenssteuergesetzes mit der Maßgabe zugestimmt wird, daß die staatliche preußische Grund—⸗ , . im Jahre 1928 um ein Drittel gesenkt wird.
Herr Andree (Soz.) erklärte dazu, daß seine Freunde die Notlage der Landwirtschatt wohl anerkennten, betonte aber daß schließlich nicht nur die Landwinnjchaft, jondern auch alle anderen weige der Wirtschaft unter der allgememen Not litten. Wenn die Deutschnationalen so sebr die Not der Landwirischaft betonten, so vergäßen sie offenbar, daß die Steuerlasten eine notwendige Folge des Krieges seien, den ihre Freunde angezettelt hätten (Lebbaster Wider⸗ spruch rechts) Gegenüber den Klagen der Landwirtschaft sei man allmählich sehr steptüch geworden. Es frage sich auch, wie der Aus—⸗ fall, der durch den Antrag der Arbeitegememichaft in Höhe von 75 Millionen Maik entstehe, wieder wettgemacht werden solle. Andererseité stimmten seine Freunde mit der Auffassung der Regierung überein, daß in möglichst großem Um fange durch Steuererleichterungen, Stundungen und Machlässe, dort entgegengekommen werden solle, wo eine tatsächliche Notlage der Landwirtschaft nachgewiesen sei. Den Annag der Arbeitsgemeinschast müsse er auf das nachdrücklichste ablehnen.
Graf von Keyserlingk (A-G.) begründete den Antrag seiner Fraktion. Ueber diese Krise, in der sich die Landwirtschafst nunmehr eit Jahren befinde und die besonders durch Mißernten sehr verschärft sei, sei in der Oeffentlichkeit und besonders auch in den Parlamenten bereits genügend gelprochen worden, so daß sich weitere Feststellungen erübrigten. Sowohl die Reichsregierung wie die pieußische Staalsiegierung habe diese Notlage unumwunden an— erkannt. Außerordentliche Noistände verlangten aber auch außer ordentliche Hilfsmaßnahmen. Man verstehe es in weiten Krenen der Landwirtichaft nicht, daß an den maßgebenden Stellen zwar viel von der Notlage geredet werde, daß diesen Reden aber keine Talen folgten. Die Realsteuern lasteten unter den heutigen Verhältnissen außerordentlich ichwer auf der gesamten Wirtschast. In gioßen Zügen gerechnet, komme die Belastung etwa einer z bis 13 prozentigen ÜUmjiatzsteuer gleich Das könne aber die Landwirtschalt nicht mehr ertragen. Von einer Wabhlagitation sei bei feinem Antrag teine Rede. Wenn sich der Sozialtemokiat Andree nicht entblöden habe, bei dieser Gelegen beit den Deutschwationalen vorzuwerfen, sie hätten den Krieg angezeitelt so müsse gegen dielen Vorwurf unbedingt der schärsste Widerspruch erhoben werden. Sollte feinem Antrage nicht zugeftimmt werden, so müsse er annehmen, daß es die Linke mit dem so notwendigen Abbau unproduktiver Realsteuern nicht ernst meme.
Dr. Kaiser (Zentr) erklärte seine Frattion sei durchaus der Ansicht daß der Landwirtschaft durch den Verhältnissen angeraßte Maßnabmen geholfen werden müsse; mit dem vorliegenden Antrag, der generell gestellt werde und praktisch finanziell undurchführbar sei, könne das aber nicht erreicht werden. .
Ein Vertreter der Staatsregierung bat ebensalls um Ablehnung des Antrags, da keine Möglichteit vorbanden sei, den dadurch entstehenden Ausfall von 79 Millionen Reichsmark zu decken. Daß vom Reich Hilse erwartet werden könne, erscheine nach Lage der
zun Deutschen Reichsanzeiger und Preußisch
Mr. 23.
1. Unter juchungs aachen
2. Aufgebote. Verlust. u. Fund achen, Zustellungen u. dergl. 3. Verkãufe, Vervachtungen. Verdingungen ꝛc.
4. Verlosung ꝛc. von Wertpavieren.
B. stemmgedit fe sell hann auf Attien. Aktiengesellschaften
und Dentsche Kolonialgesellschaften
e, Befriftete Anzeigen müffen drei Tage vor dem Ginrückungstermin bei der Geschäftsftelle eingegangen sein. g
— — — —
l. Untersuchungs⸗ olaab sachen.
Die von der Snastammer Weiden am 6. 12 1927 gem. 5 290 St. P. O. ver- fügte Beschlagnahme des Vermögens des Landwits Franz Kreuzer, Reinharde— rieth, Be ⸗A Vohenstrauß, ist wieder auigehoben worden.
Weiden (Opf.). 24. Januar 1928.
Staats anwaltschaft für den Landgerichtsbe;zir? Weiden i. O. Unteischrift.)
2. Aufgebote, Ver⸗
lust⸗ und Fundfachen, Zustellungen u. dergl.
1910957 Zwangsversteigerung.
Im Wege der Zwangevollstreckung soll am 1. Mai 1928, 11 uhr, an der Gerichtsstelle, Neue Friedrichstr. 13,315. 111. Stockwerk, Zimmer Nr. II53/115, ver⸗ steigert werden die Hälfte des in Berlin, Fehrbelliner Straße 80, belegenen, im Grundhuche vom Schönhausertorbe irt Band 21 Blatt Nr. 605 (eingetragene Ggentümerin am 15. Dezember 1327, dem Tage der Eintragung des Versteige⸗ rungevermeiks: Fräulein Mally Gold⸗ mann in Berlin) eingetragenen Grund. stücks. Das ganze Grundstück besteht aus: Vorderwohngebäude mit linkem Seiten⸗ i. Anbau quer und Hof. Gemarfung
erlin, Kartenblatt 102, Parzelle ltzä, da 67 am groß. Grundstenermutterrolle Art. 826, Nutzungswert 10 220 A, Ge⸗ bäudesteuerrolle Nr. 826. — 35. K. 232. 77.
Berlin, den 16. Januar 1928.
Amtsgericht Berlin⸗Mitte Abt. 86.
91005] Wiederversteigerung.
Im Wege der Zwangẽvollstreckung soll am 23. April 18928, Uhr, an der Gerichtsstelle Neue Friedrich⸗ straße 13/14 drittes Stockwerk, Zimmer Nr. 113/115. versteigert werden das in Berlin, Stralsunder Straße 20, be⸗ legene, im Grundbuch vom Oranienburger⸗ torbezirk Band 55 Blan Nr. 1625 ein getragene Grundstück welches durch Zu⸗ schlagsbeschluß deslelben Gerichts in den Akten 87 K. 47127 vom 20. Oktober 1927 der Frau Meta Mensing, geb. Prager, in Stettin, Oberwiek 13. zu—= geichlagen worden ist, bestehend aus a) Vorderwohnhaus mit Anbau links, Ho, und beslonderem Abtritt, b) Seiten wohngebäude lints, 9 Stall und Remisen⸗ gebäude quer, Gemarkung Berlin, Karten. blatt So, Parzelle 259. 4 a 68 am hieß Giundsteuermutterrolle Art. 17602, lutzungswert 8880 AM, Gebäudesteuerrolle Ar. 1702 — Tag der Eintragung des Wiederversteigerungsvermerks: 29. De. zember 1937. — 87. K. z23. 27.
Berlin. den 17 Januar 1928.
Amtsgericht Berlin⸗Mitte. Abt. 87.
lol o0b6ö Zwangsnersteigerung.
Im Wege der Zwangevollstreckung soll am 26. Ayril 1928, 10 uhr, an der Gerichtsstelle. Neue Friedrichstraße 13,314, drutes Stockwerk, Zimmer Nr. 118,11, bersteigert werden das in Berlin, Lange Straße 17, belegene, im Grundbuche von der Königstadt Band 28 Blatt Nr. 2608 eingetragene Grundstück, welches durch Be⸗ schluß vom 6. Ottober 1927 der Mogirez Verwaltungsgesellichatt für Grundbesitz m. b. H. in Berlin zugeichlagen worden ist, bestebend aus: 2). Vorderwohnhaus mit rechtem und linkem Seitenflügel, Dovvelquerwohngebäude und 2 Hölen, von denen der erste unterkellert ist, b) Stall und Memise rechts im zweiten Hose, Weitstattgebaude im zweiten ofe quer, Gemarkung Berlin, Kartenblatt 4 Parzelle 1Il3 / zatz (nach dem Grundbuche 17 s3 / 246), 8 a 27 4m groß, Grundsteuermutterrolle Art. 367 Nutzungswert 22 28 . Ge⸗ bäude steuerrolle Art. 3217. — 57 R 234. 77.
Berlin, den 18. Januar 1928.
Amtägericht Berlin. Mitte. Abt. 87.
loloas] Zwangsversteigerung.
Im Wege der Zwanggbollstreckung soll am 8. Mai 1928. 11 uhr, an der Gerichtsstelle, Neue Friedrichstraße 13 / j, III. Stockwerk. Zimmer Nr. Ei3, ver⸗ steigert werden das in Berlin⸗Lichtenberg. Dosseitraße 3, belegene, im Grundbuche don Berlin Lichtenbeig (Berlin) Bd. 12 Blatt Nr. Za (eingetragener Cigentümer am 4 Januar 1978, dem Tage der Ein⸗ tragung des Versteigerungs bermerks Fabri⸗ ant Hermann Zoller in Wien) eingetragene Grundstück. Vorderwohn baus mit Hoj. aum, Gemarkung Lichtenberg, Karten⸗ blatt 2, Parzelle 3020/11, 3. 6041 em
Zweite Beilage
Berlin, Freitag, den 27. Januar
Sffentlicher Anzeiger.
Anzeigennreis für den Naum einer 5 gespaltenen Einheitszeile (Petit)
1,05 Reichsmark.
en Staatsanzeiger
1928
—
6. Erwerbs. und Wirtschaftsgenossenschaften. J. Niederlassung ꝛc. von Rechtsanwälten.
8. Unfall ˖ und Invalidität. ꝛc. Versicherung. 9. Bankausweise.
10. Verschiedene Bekanntmachungen.
II. Privatanzeigen.
— — —
Nutzungswert 45. 0 A, Gebäudesteuerrolle Nr. 1304. — 85. K. 266. 27. Berlin, den 20. Januar 1928.
lolohg] Zwangsnersteigerung.
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am 18. Mai 1928, 10 Uhr, an der Gerichtsstelle. Neue Friedrichstraße 13, 15, 1II. Stockwerk Zimmer Nr. 113. ver⸗ steigert werden das in Berlin⸗Lichtenberg, Dossestraße 9 / lo, belegene, im Grund⸗ buche von Berlin ⸗Lichtenbeig (Berlin) Bd. 12 Blatt Nr. 3335 (eingenragener Eigentümer am 4. Januar 1928, dem Tage der Eintragung des Versteigerungs⸗ vermerts: Fabikant Hermann Zoller in Wien) eingetragene Grundstück: Vorder. wohnhaus mit linkem und rechtem Seiten⸗ flügel und Hotraum, Gemarkung ichten. berg Kartenblatt 2, Parzellen 5006 / 128, D863 / 28 ꝛc. 8 a 15 4m groß. Grund⸗ steuermutterrolle Art. 1574, Nutzungswert 12 000 A, Gebäudesteuerrolle Nr. 1663 a. — 85. K. 271. 27.
Berlin, den 20. Januar 1928. Amtsgericht Berlin⸗Mitte. Abteilung 85.
(91060! Zwangsversteigerung.
Im Wege der Zwangevollstreckung soll am 14. März 1928, vormittags, 10 Uhr, an der Gerichtsstelle versteigert werden das im Grundbuche von Scheer horn Band L, Blatt U (eingetragene Eigen⸗ tümer am 10 November 1927, dem Tage der Eintragung des Versteigerungspermerts: Kolon Heimann Alserink und dessen Ehe⸗ frau, Jenne geb. Schlikkers, in allgemeiner Gütergemeinschaft) eingetragene Grund⸗ stück: Kolonat Haus Nr. 3 in Scheerhorn mit Grundbesitz in der Gemarkung Scheer horn und in der Gemarkung Bathorn und üs,. Erbesanteil an der Mark, Blatt 36, 37 des Grundbuchs von Scheerhorn. Gemarkung Scheerhorn, Giundsteuermutterrolle Artikel 1, zur Ge⸗ samtgröße von 6ß ha 38 a 58 qm und 177,68 Taler Reinertrag; Gemarkung Bat⸗ horn, Grundsteuermutterrolle Artikel 29. zur Gesamtgiöße von 2 ha 82 à 84 4m und 1209 Taler Reinertrag; Gema kung Scheerhorn, Gebäudesteuerrolle Nr. 3, Bauen nhof Nr. 3, 222 . Nutzungswert und 9 80 4 Gebäudesteuerwert owie den Acker Alferings Esch in der Gemarkung Scheerhorn, Kartenblatt 1 Parzelle 263 / 16, 138 a 84 qm groß Reinertiag 1 48 Taler, Grundsteuermuttertolle Art. I06.
Neuenhaus, den 22. Januar 1928.
Das Amtsgericht.
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(91448 Vag Aufgebetsverfahren hinsichtlich der
A oO Pfandbriefe des Landwirtschastlichen
Kreditvereins Sachsen in Dresden
Serie XXVII Lit. A Nr 512 über
2000 . und Lit. B Ni. 648 über 1000 4K
hat sich erledigt. — 34 8R. 353/27. Das Amtsgericht Dresden, Abt. Ib,
den 20. Januar 1928.
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(91447
Das Amtegericht München erläßt fol⸗ gendes Aufgebot: Nachbezeichnete Ur⸗ kunden, deren Verlust glaubhast gemacht ist. werden zum Zwecke der Kraftlos—⸗ erklärung aufgeboten: 1. XRzVa E2z60/ 27: Syvothekenbrief über 15 000 4 Brief. hyvothef, eingetragen seit 14. April 1920 auf dem Anwesen Hs Nr. 15 an der Ainmillerstraße in München im Grund buch des Amtsgerichts München für Max⸗ Vorftadt, Bd. 20 Bl. 3 S. 29 zugunften der Bank für Haus. und Grundbesitz e. G. m. b. O. in München, Sonnen strahe 2, auf Antrag dieser Bant; 2. TVa E 306/27: , ,,
der Bayerischen Notenbank. Lit. B Nr. 980 über 10 Aftien zu insges. H00 PM auf Antrag von Frau Franziska Jaäͤckle in Tandehut; 3 XV B zea 77: Der 40 ige Inhaberpfandbrief der Baye⸗ rischen Landwirnchaftsbank in München, Serie Iz Lit. B Nr. 56244 zu 1000 Pm, auf Antrag des Spital benefiziaten Lorenz Grimm in Dinkelscheiben; 4. XVa E 3358/27: Die Schuldverschreibungen der Bayerischen Ablösungtanleihe Buchstabe A Nr. 1306 zu 12 50 RM und Buchstabe 0 Nr. 766 zu bo RM mit den Auslofungs— scheinen zu dielen Schuldverschreibungen: Buchstabe A Nr. 1306 zu 1250 RM und Buchstabe C Nr. 766 zu 50 RM. um eschrieben auf die Bezirks sparkasse Mellrich⸗ tadt, auf Antrag derselben, vertreten durch den Vorsitzenden des Bezirkegusschusses Mellrichstadt; H. XVa Edo / 7: Blanfo- wechsel auf 1883.47 RM, datiert vom l0.Oftober 1927 fällig am 16. Januar 1928, zahlbar bei Darmstädter und Nationalbank in München, mit Atzept der Kirma Seidl C Mayer in München, Schnadderböck⸗ straße 4, nicht begeben, ohne Aussteller, auf Antrag der Firma Serdl & Mayer in München: 6. TVa K 343/27: In⸗
haberaktien der Metallpavier ⸗ Broncefar ben Blattmetallwerte A.. G. in Munchen,
steller, nicht begeben, auf Antrag der
22. Oftober 1910, auf Antrag der Baverischen Staatsbank in München; 7. TVa E 3/28. Die 40s0igen In⸗
Amtsgericht Berlin⸗-Mitte. Abteilung 85. haberschuldverschreibungen von 1898 der
Attienbrauerei zum Löwenbräu in München. Nr. 1270 und 1364 zu je 1000 PM. auf Antiag der Baverischen Staatebank in München; 8. XVa KE 528: Die 40; igen Inhaber⸗ pfandbriese der Bayerischen Vereinsbank in München, Serie 143 Lit. G Nr. 1133 und 11134 zu je 10 000 PM, auf Antrag der Schneidermeistersehele ute Johann und Anna Wagner in New Jork, vertreten durch den Postmeister Simon Wagner in Monheim; 9. XRVa E6/ 8: Die 3b / oigen Inhaberschuldverschreibungen des vorm. Banerischen Eisenbahnanleheng, Serie 10470 Kat. Nr. 261738, 39, 40, Serie 109485 Kat. Nr. 262111 zu je 2060 PM, Serie 6847 Kat. Nr. 342303 zu 1000 PM. auf Antrag des Postagenten Georg Grohrock in Heidelberg ⸗ Schlierbach; 10. XVa E 12/28: Die 34 oQ igen In⸗ habeirpfandbriese der Süddeutschen Boden kreditbank in München, Serie 48 Lit. J Nr 497471, hob8s21 zu je 500 PM, auf Antrag der kath. Missionsstiftung Elbach; 1I. Va E 21227: Der Aftieninterims⸗ schein der Bayerischen Notenbank in München, Lit. A Nr. 3162 zu 500 PM, auf Antrag von Michael, Stefan und Walburga Miehling in Hirnstetten, Georg Miehling in Wachenzell und Therese Urban in Fürthof, sämtliche vertreten duich Frau Maria Winkelmeier in München, Antwerpener Stiaße 265/11; 12. XVa E 1928: Blantkowechsel auf 43900 RM, datiert Erfurt. 9. Dezember 1927 fällig 26. Januar 1928 an Order der Firma A. Töpfer C Co. in Erfurt, zahlbar in München, mit Akzept der Firma Lebens⸗ und Futtermittelkontor Dr Paul Dursch in München, ohne Aus⸗
Akzeptfirma, Alleininhaber Dr. Paul Dursich in München, Nymphenburger Straße 93. Die Inhaber dieser Urkunden werden aufgefordert. spätestens in dem auf Montag, den 6. August 1928, vorm. 9 uhr, im Zimmer 43 / 1IV des Jusniz⸗ gebäudes an der Prinz⸗Ludwig⸗Straße 9 anberaumten Aufgebotstermine ihre Rechte bei dem unterfertigten Gerichte anzumelden und die Urkunden vorzulegen widr igenfalls deren Kraftloserklärung erfolgen wird. München, den 21. Januar 1928. Amtsgericht München.
91774 Die 8 of igen Goldpfandbriefe unseres Instituts Lit. DD Nr. 6124 zu GM 200, Lit. EE Nr. S187, 17424, 18383 3 GM lo wurden verloren. München, den 25. Januar 1928. Bayerische Vereinsbank.
(91773 Zahlungssperre. Auf Antrag der Städtischen Sparkasse zu Goldberg in Schlesien, vertreten durch den Magistrat in Goldberg i. Schle]., wird der Reichsschuldenverwaltung in Berlin betreffs der angeblich abhanden gekommenen Schuldverschreibungen der Anleiheablösungsschuld des eutschen Reichs Nr. 1603222 über 100 R., Nr. 1396637 über 0 RM, Nr. 2042717 über 20 RM und Nr. 2033855 über 12.590 RM sowie der Auslosungescheine zu dieler Anleihe Gr. 8 Nr. 46422 fiber 100 RM, Gr. 6 Nr. bb837 sibWer o RM, Gr. 18 Nr. bI717 über 25 RM, Gr. 25 Nr. 37855 über 12.50 Re verboten, an einen anderen Inhaber, als die oben genannte Antragstellerin eine Leistung zu bewirken. . Amtsgericht Berlin-Mitte, Abt. 216, F. 1089. 28, den 26. 1. 1928.
(906 l] Aufgebot.
Der Zigarrenfabrikant Hans Schwabe in Schöneck j. V. hat das Aufgebot über den am 15. April 1928 fälligen Wechsel, der folgenden Inbalt hat, beantragt:
.
z Für RMark — 1759 — Am 15. April 1928 zahlen Sie für diesen Prima Wechlel an die Ordre von mir selbst die Summe von
Reichsmark Eintausendsieben⸗
hundertneunund ünt zig Herrn Hans Schwabe in Schöneck Sa. zahlbar bei der Reichsbank d, Markneuktuchen zu Lasten der Stadtbant Schöneck.
Der Inhaber der Urkunde wird aufge⸗ fordert, svätestens in dem auf Freitag, den 23. November 1928, vor. mittags 9 Uhr, vor dem unterzeich⸗ neten Gerichte anberaumten Aufgebots⸗ termine seme Rechte anzumelden und die! Urkunde vorzulegen, widrigen falls die Kraft⸗ loserklärung der Munde erfolgen wird.
Amtsgericht Markneukirchen, den 25. Januar 1928. SR g / 28.
X
gez. Hans Schwabe
Schöneck Sachsen
Hans Schwabe
Zimmer 266,
groß, Grundsteuermutterrolle Art. izzo, 10 / voor, Nr. 1171 — 180, Emission olosa]
Versicherungsschein Nr. 194721 des Herrn Or. Bernhard Meyer⸗Niemsloh in Castrop Rauxel abhanden gekommen. Wenn nicht binnen 2 Monaten Ein spruch, wird Schein für kraftlos erklärt.
Berlin, den 23. Januar 1928.
Deutsche Lebensversicherun für Wehrmachtangehörige unh y. Körperschaft des öffentlicher Rechts.
9loßs3]
Versicherungsschein Nr. L 87 348 des Oberfahrers Alfred Hoffmann (geb. 9. 4. 03 zu Schnellenfurt;. Angehöriger der 3. Esk. 3. (Preußische) Fahrabteilung, abhanden gekommen. Wenn nicht binnen 2 Monaten Einspruch wird Schein für krajtlos erklärt.
Berlin, den 23. Januar 1928.
Deutsche Lebensveisicherung für Wehrmachtangehörige und Beamte, Körperschaft des öffentlichen Rechts.
(91066! Aufgebot.
Die Ehefrau des Landwirts Theodor Thiele, ElSbeth geb Cuers, aus Oelper. hat das Aufgebot zum Zwecke der Aus. schließung der Eigentümerin des im Grund⸗ buch von Oelper Band 111 Blatt 176 Seite 141 verzeichneten Grundstücks „Hinter den Ellern', Plannummer 534, zu 4 a 60 dm gemäß 927 B. G. B. beantragt. Die Witwe des Altvaters Bosse in Oelper, Anna Christine Marie Bosse, geb. Räcke, die im Grundbuch als Eigentümerin ein—⸗ getragen ist, wird aufgesordert, swätestens in dem auf den 15. März 1928, vor⸗ mittags 19 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 8, anberaumten Auf. gebotsteimine ihre Rechte anzumelden, widrigensalls ihre Ausschließung erfolgen wird.
Braunschweig, 16. Januar 1928.
Amtsgericht. 21.
olobh] Aufgebot.
Der Schuhmachermeister Paul Gruchot in Deschowitz, vertreten durch den Rechts⸗ anwalt Jendryssek in Leschnitz, hat das Aufgebot des folgenden Hypothekenhrieis vom 21. August 1912 über die auf dem Grundstück Deschowitz Blatt Nr. 234 in Abt. 111 unter Nr. 5 für den Descho⸗ witzer Kirchbausammelverein Deschowi mit H vom Hundert vom 1. April 191 verzinsliche Darlehnssorderung von 200. 4A beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem aun den
14. März 1928, vormittags 10 Uhr, R
vor dem unterzeichneten Gericht an⸗ beraumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigensalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird. — 2. F. 7137. — Amtsgericht Leschnitz, den 16. Januar 1928.
191067]. Aufgebot.
Die Cigentümerfran Franziska Klewer II. geboreng Czech. in Daber bei Lupom, Kreis Stop, hat als eingetragene Eigen⸗
tümerin des Grundstücks Band 1 Blatt
Nr. 15 des Grundbuchs von Daber das Aufgebot zwecks Ausschließung der Gläubiger der auf dem genannten Giundstück in Abteilung 11I1 Nr. H für die verstorbene Auguste Henriette Louise Topel briellos eingetragenen Hypothek von 12 Talern beantragt. Die Gläubiger bzw deren Rechtenachfolger werden aufge ordert. sväte. stens in dem auf den 29. März 1928, vormittags 10 Uhr, vor dem unier⸗ zeichneten Gericht, Zimmer Nr. b3, an⸗ beraumten Aufgebotstermin ihre Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigen alls ihre Ausschließung mit ihren Rechten erfolgen wird. Stolp, den 18. Januar 1928. Amtsgericht.
[91071 Im Namen des Volkes!
In der Aufgebotssache des Gutsbesitzers Carl Schulze⸗Henne in Müällingsen, Kreis Soest, in Westl. hat das unserzeichnete Amtegericht für Recht erkannt: Der Eigen- tümer der Grundstücksparzelle Flur 12 Nr. 308/188 der Steuergemeinde Altahlen wird mit seinem Recht an dem Grund⸗ stück ausgeschlossen. Die Geltendmachung des angemeldeten Rechts der Stadt Ahlen, veitreten durch den Magistrat als Rechts⸗ nachfolgerin der Armen der Stadt Ahlen, wird vorbehalten.
Ahlen, Westf., den 12. Oktober 1827.
Das Amtsgericht.
soloss .
Der Stimmbildner Josef Mebus in Berlin W. 30, Nollendortstraße 9, hat beantragt, den verschollenen Schauipieler Carl Joseyh Mebns, geboren am II. Dezember 1879 zu Köln a Rh., zu⸗ letzt wohnhaft in Mannheim, für tot zu eitlären. Der bezeichnete Verschollene wird aufgefordeit, sich jwätestens in dem au Tonnerstag, den 20. September 1828, vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten ericht, 11. Stock, anberaumten Ausgrbots⸗·
f Mercklinghaus.
n,
termin zu melden, widrigenfalls die Todes. erklärung erfolgen wird. Alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Ver⸗ schollenen geben können, werden auf⸗ gefordert, dies spätestens im Aufgebots⸗ termine dem Gericht anzuzeigen. Mannd⸗ 66 9 I6. Januar 1928. Amtsgericht. ö * 8. 1
91069 Beschlusß.
Am 21. März 1924 ist in Kaukehmen die Lehrerwitwe Auguste Schwarz, geb. Schweiger preuß. Staatsangehörige, der- storben. Sie hat am 18. Februar 1924 ein privatschriftliches Testament errichtet, das am 24. März 1924 eröffnet ist und sich bei dem Amtsgericht in Kaukehmen bei den Schwarjschen Testamentsakten, VI 21/24, befindet. Zum Testamentevoll⸗ strecker ist der Rechtsanwalt Dennukat, setzt in Tilsit wohnhaft. zum Nachlaß⸗ pfleger Rechtsanwalt Goebel in Kaukehmen ernannt worden. Erben des Nachlasses sind bisher nicht ermittelt worden bzw itst von Personen, die sich als solche ausgaben, ein Erbrecht nicht nachgewiesen worden. Es werden daher diejenigen, welchen Erb⸗ rechte an dem Nachlaß zustehen, aufge. fordert, diese Rechte bis zum 25. April 1928, vorm. 19 Unyr, bei dem unter⸗ zeichneten Gericht zur Anmeldung . kringen und nachzuweisen, widrigenfallt die Feststellung erfolgen wird., daß ein anderer Erbe als der Preußische Staat nicht vorhanden ist. Der reine Nachlaß beträgt ungefähr 1284 Reichsmark.
Kaukehmen, den 17. Januar 1928.
Amtsgericht.
olo? s] .
In der Aufgebotssache der Hauptlehrer Albert und Marta, geb. Goebel, Eheleute Riemann in Haartzzen, vertreten durch die Rechtsanwälte Justizrat Axt u. Dr. Rasch in Angerburg, hat das Amtsgericht in Angerburg durch den Gerichtsassessor Thieltges für Recht erkannt: Der übe die Hypothek Ogonken Blatt 20 Abt. 1 Nr. 26 von 400 4 zugunsten der Antrag⸗ steller gebildete Hypothekenbrief wird für krastlos erklärt.
Angerburg, den 17. Januar 1928.
Amtsgericht.
oo? a]
Durch Ausschlußurteil vom 21. Januan 1928 sind die Gläubiger des im Grund buch von Schrepkow Blatt 86 in Ab teilung L Nr. 1 VII für den Grafen Alexander Friedrich Tameke oder dessen Mechte nachfolger auf Grund des Erbpacht⸗ vertrages em 5./ 18. Juni 1803 ein getragenen Vorkaufsrecht mit ihrem Recht auf dieses Vorkaufsrecht ,, Lediglich der verwitweten Kammerherr Karoline Edle von der Planitz, geborenen Gräfin von Kameke, in Pillnitz a. Elbe bleiben ihre Rechte vorbehalten.
Kyritz, den 21. Januar 1928.
Das Amtsgericht.
lo? 2
Das Amtsgericht Schöningen hat in der Aufgebotssache des Gastwirts Erich Nuthmann in Esbeck und des Bäcker⸗ meisters Andreas Northe in Niederndode⸗ leben am 29. 12. 1927 folgendes Aut schlußurteil erlassen: Die Hypotheken⸗ urkunde vom 13. Februar 1877 über die für den Bäckermeister Andreas Northe in Niederndodeleben im Grundbuche von Esbeck Bd. 1 Bl. 55 in Abt. III unter Nr. I noch eingetragene Restkaufgeldtorde⸗ rung von 4500 4A wird für kraftlos erklärt.
91073
Durch Ausschlußurteil vom 18. Januar 1928 ist der Hypothekenbrief über die i Grundbuche von Geest⸗Holtum Band 1 Blatt 73 Abt. III Nr. 15 für den Kötner Hermann Büssenichütt in Kirchwalsede eingetragene Hypothek von 510 4A für kraftlos erklärt worden.
Verden, Aller, 21. Januar 1928.
Das Amtsgericht. 11.
191076
Durch Ausschlußurteil vom 18. Januar 1928 sind die Hypothekenbriefe vom 13. Dttober 19023. 1h. Januar 1943, 2. Juli 1909 und 7. Juli iylz über die im Grundbuche von Südeampen Bd. 11 Bl. 52 in Abteilung III unter Nr. 1. 2, 3z und 5 für die Spartasse des FKreises Fallingbostel in Walsrode eingetragenen Darlehns sorderungen von 2000 4, 17690. A, 400 A und 2300 4K für kraftlos erklärt.
Walsrode, den 19. Januar 1928.
Das Amtsgericht.
(91069 Beschlust.
Der unter Aktenzeichen 5. VI. 99323 zu 5. IV. 111/18 am 30. Dezember 192 nach der am 30. April 1921 zu Wies baden., ihrem letzten Wohnsitze, ver⸗ storbenen Witwe Marie Sophie Dorothea geb. Mönch, ereilte Erbschein wird für krastlos ertlärt.
Wiesbaden, den 21. Januar 1928.
Amtegericht. Abtellung 6.
Dre. Gutadze, Amtsgerichtsrat.