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sächlich im Gerichtsverfaffungsgesetz ihren Niederschlag gefunden haben, diese ganzen Fragen können wir heute gewiß noch nicht behandeln. Aber wir können uns schon einige Richtlinien setzen,
Gebieten eine Einflußnahme, wie sie in dieser Form unter keinen Umständen zulässig ist. (Zuruse links) Meine Damen und Herren, ich bin durchaus der Meinung, daß Kritik geübt werden
62, 30 und 15. Sie sehen, welchen rapiden Rückgang die Stras⸗ versolgungen auf dem Gebiet von Hochverrat und Landesverrat genommen haben. Ich kann dann noch die Zahlen des Jahres
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darf, daß die Oeffentlichkeit das Recht hat, sich mit politischen Fällen zu beschäftigen, daß sie Betrachtungen anstellen darf, aber nicht in der Form, wie das leider gerade in der letzten Zeit in immer größerem Umfange zu beobachten gewesen ist. Man sucht nach politischen Motiven beim Staatsanwalt und beim Richter, man sucht danach, ob sich die betreffenden Beamten nicht parteiisch einstellen, man trägt die Politik in diese Verfahren selbst hinein, man macht die Plädoyers des Staatsanwalt fertig, ehe dieser selbst dazu imstande ist. Ja, meine Damen und Herren, ich muß das einmal aussprechen: es entsteht vielfach der Ein⸗
1927, die den Herrn Berichterstatter besonders interessiert hatten, geben: Hochverratsanzeigen 845, durchgeführte Strafverfolgungen, also Anklageerhebungen, 49. Bitte stellen Sie einmal die beiden Zahlen nebeneinander: 845 Anzeigen und nur 49 Strafverfol- gungen. Landesverrat: 613 Anzeigen, demgegenüber Anklagen, die beim Reichsgericht selbst exhoben sind, 46 Fälle; 417 an die Oberlandesgerichte angegeben Das sind also eiwa 169 gegenüber 613. Das Verhältnis von Lander vwerratsfällen im engeren Sinne, d. h. Zuwiderhandlungen gegen 5 92 usw. des Strafgesetzbuchs., zu denen ja auch die Pressefälle gehören, die die öffentliche Meinung
und ich möchte als solche Richtlinien hier aufstellen: Einmal diese pystematische Justizreform, den Abschluß aller der Einzelwerte, die wir vorhaben, wenn Strafprozeßordnung, Zivilprozeßordnung und dergleichen mehr unter Dach und Fach gebracht worden sind. Bis dahin gilt das oberste Ziel, das ich an die Spitze meiner Ausführungen gestellt habe, auch für diese Justizreform.
Und als zweites das, was Herr Dr. Waber in seinem Artikel geschrieben hat: Diese ganze Justizreform der Zukunft darf nur in engster Gemeinschaft mit Oesterreich unter Rücksicht auf die österreichischen Verhältnisse erfolgen.
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Auf Zeit gehandelte Wertpapiere per Uttimo Januar 1828. Prämten-Erklärung, Festsetzung der Ligu. ⸗Kurse u. letzte Notiz p. Ultimo Jan. 28. 21. 1. —
Ein reich. d. Effektensaldos : 28. 1. —
Aug. Di. Cxed.⸗A. BarmerBank⸗Ver. Berl. Hand.⸗Ges Comm. -u. Eriv-⸗ Da rm st. u. Nat. ⸗ Vt. Deutsche Bank. .. Dis konto⸗Komm. . Dresdner Bank.. Mittesld Kred. Bl. 2A. ⸗G. . Verkehrs w. Dt. Meichs b. Vz. S4 (Inh. Bert. d R. R. Hamb.⸗Amer. Pat. Hamb.⸗Südam. D Hansa. Dampfsch. Norddeutsch. Lloyd Allg Elektr. ⸗Gej. Bergmann Elektr. Berl. Maschinenb. Buderus Eisenwl. Chartottenb. Wass. Cont Caoutchue. Daimler Benz.
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Einr. d. Differenzskontros: 80. 1 — Zahltag: 81.1.
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Als drittes Ziel möchte ich aufstellen, daß nach Möglichkeit diese große Justizreform der Zukunft doch den politischen Streitig⸗ keiten entrückt werden sollte. Diese Justizreform verträgt keine Politisierung. Gerade auf diesem Gebiet müßten wir alle dafür sorgen, daß so wenig wie möglich Politik hineingebracht wird. (Sehr wahr! rechts.)
Und endlich: nicht die Regierung allein, nicht das Parlament allein sind berufen, diese Justizreform vorzubereiten. Ich habe schon so oft darauf hingewiesen: wir brauchen die engste Fühlung⸗ nahme mit dem Volk, mit der öffentlichen Meinung, mit dem Schrifttum, mit den Richtervereinen, mit Kongressen. Hier bieten sich noch ganz große Aufgaben. Dieses Buch von Herrn Dr. Schiffer ist nicht das einzige, das erschienen ist, und wird auch nicht das einzige bleiben, das erscheinen wird. Die Mei⸗ nungen werden außerordentlich verschieden sein im einzelnen. Sie müssen erst geklärt werden, sie müssen reifen. Aber auch hier an dieser Stelle möchte ich den Dank für das allgemeine Interesse im Schrifttum und in der öffentlichen Meinung, das sich schon jetzt gezeigt hat, aussprechen und den Appell daran schließen, auf diesem Wege fortzuschreiten.
Der Herr Berichterstatter Münzenberg hat in seinem Bericht die Frage der richterlichen Vertrauenskrise erwähnt und dabei den Satz hinzugefügt: Der Reichsjustizminister hat natürlich diese Vertrauenskrise abgestritten. Meine Damen und Herren, wenn dieses Wort „Vertrauenskrise“ etwa bedeuten sollte, daß weiteste Kreise unseres deutschen Volkes kein Vertrauen zur deutschen Nichterschaft haben, daß sie etwa den Richter als Feind, als Volksgefahr und dergleichen mehr betrachten, wie das in unge⸗ heuerlichen Uebertreibungen behauptet worden ist, dann gibt es allerdings für mich als Reichsjustizminister nichts Natürlicheres und nichts Selbstverständlicheres, als diese Vertrauenskrise rund⸗ weg abzustreiten (sehr wahr! rechts) und fie als ein Schlagwort zu bezeichnen, unter dem der Richterstand selbst am allermeisten leidet und gegen das er sich mit aller Entschiedenheit wehrt. (Sehr richtig! rechts und bei der Deutschen Volkspartei.)
Wenn aber etwa darunter verstanden sein sollte, daß gelegentlich die Urteile zu einer gewissen Kritik Veranlassung geben, daß Entgleifungen einmal vorkommen und irgendein Richter sich nicht die erforderliche Selbstbeherrschung hat auf⸗ erlegen können, dann kann ich nur immer wiederholt sagen: das ist auch von dieser Stelle von meinen Amtsvorgängern und von mir jederzeit zugegeben worden. Wir scheuen die Kritik nicht, wir machen sie uns selbst zu eigen, wir find durchaus bereit, den Verhälinissen nach dieser Richtung auf den Grund zu gehen.
Aber nachdem der Herr Bexichterstatter diesen Punkt in die öffentliche Diskussion des Parlaments hineingetragen hat, möchte ich doch eins dazu bemerken. Ich habe es im Ausschuß abgelehnt, diese Frage überhaupt durch meine Initiative wieder aufzurollen, sie zu vertiefen und damit Wunden, die im Heilen oder im Vernarben begriffen sind oder bereits geheilt und ver⸗— narbt sind, von neuem wieder aufzureißen. (Sehr richtig! rechts.) Ich erinnere Sie daran, daß wir gerade vor Jahresfrist hier bei der Beratung des Justizetats eine eingehende Debatte über diese Vertauenskrise der Richter gehabt haben, daß damals alles pro und contra in eingehendster Weise hier entwickelt worden ist, daß alles, was an Kritik zu äußern war, alles auch, was zum Schutz des Richtertums gesagt werden mußte, gesagt worden ist. Erinnern Sie sich, meine Herren, daß diese unsere Ver⸗ handlungen hier im Parlament draußen weithin Widerhall gefunden haben, daß sich mit der Frage der Vertrauenskrise, die vorher schon die öffentliche Meinung stark bewegte, die Richter⸗ vereine, das Schrifttum, Kongresse, Juristentage und alles mög⸗ liche beschäftigt haben. Und was war das Endergebnis? Ich glaube, doch mit Recht feststellen zu können, daß die weitaus überwiegende Mehrheit hier in diesem Hause und draußen im Lande der Meinung gewesen ist: Nun aber muß diese Frage auch einmal auf sich beruhen können. Hier ist das drastisch in den Worten zum Ausdruck gekommen: Nun aber Schluß! Ich be⸗ trachte es tatsächlich als oberste Pflicht jedes, der es mit den Interessen unserer Rechtspflege ehrlich meint, daß er nun sich selbst die gebotene Zurückhaltung auferlegt und nicht immer wieder — bewußt oder unbewußt — dazu beiträgt, daß das Volk draußen aufgepeitscht und aufgehetzt wird, daß dadurch eine Beunruhigung in den Richterstand selbst hineingebracht wird, die es ihm gar nicht ermöglichst, von hohen Gesichtspunkten aus seiner Aufgabe gerecht zu werden. Das schließt nicht aus, daß wir nachher in der Debatte noch über Urteile des Reichsgerichts aus der letzten Zeit sprechen. Auf Grund der Verantwortlichkeit des Reichsjustizministers werde ich da Rede und Antwort stehen. Ich werde mich, so gut es geht, auch mit solchen Einzelfragen hier befassen. Ich wende mich aber gegen diese Verallgemeinerung, die in dem Worte „Vertrauenskrise“ liegt. Das ist ein Wort, das hier in diesem Hause überhaupt nicht mehr ausgesprochen werden sollte. (Lachen links.)
Wer es ausspricht, der sollte doch zugeben, daß Grund zu Klagen auch auf der anderen Seite vorliegt. Ich möchte mir erlauben, darauf aufmerksam zu machen, wie sich in dem Jahr seit den Verhandlungen über den letzten Justizetat auf einem Gebiete die Verhältnisse ganz außerordentlich verschlechtert haben. Das ist das, was ich unter dem Begriff „politische Justiz von unten her“ verstehen möchte. Die Einflußnahme unserer gelamten öffentlichen Meinung auf den Gang des prozessualen Verfahrens ist geradezu zu einem groben Unfug geworden. Sie müssen nur
druck, daß man einschüchtern will, daß man drohen will. soll denn da unsere ganze Justiz hin? Was soll da mit der Rechtspflege werden? Ich bin der Meinung, daß hier ein Krebsschaden der Entwicklung unserer Zeit vorliegt, und es ist allerhöchste Zeit, daß wir auf diesem Gebiete einmal eine andere Stellung einnehmen.
Ich gebrauchte vorhin den Ausdruck „politische Justiz von unter her“. Meine Damen und Herren! Früher regte man sich über die politische Justiz von oben her auf (Zuruf links: Jetzt auch noch!, über Anweisungen, Direktiven, die hinter den Kulissen in einer bestimmten politischen Richtung gegeben worden sein sollen. Ich glaube, auf diesem Gebiete wird von keiner Seite mehr gegenüber der Reichsjustizverwaltung irgendwelcher Vorwurf erhoben werden. (Widerspruch links — Dann werden wir uns nachher im einzelnen darüber zu unterhalten haben. Ich habe im Ausschuß nach der Richtung, daß nicht zu viele Direktiven, an den Oberreichsanwalt z. B., gegeben werden sollen, nicht das Geringste gehört, sondern eigentümlicherweise gerade das Umgekehrte, daß ich nämlich mehr Direktiven an den Oberreichsanwalt geben soll, daß ich mich mehr um die Aufgaben des Oberreichsanwalts kümmern soll. Das, meine Damen und Herren, entspricht absolut nicht meiner Natur, und ich glaube, jeder Reichsjustizminister muß auf demselben Standpunkt stehen: so wenig wie möglich Einfluß nehmen. Gewiß ist es klar — das habe ich Herrn Dr. Haas auf seine Anfrage hin bereits geantwortet — daß ein Oberreichs⸗ anwalt verpflichtet ist, über Fragen von großer politischer Be⸗ deutung zu berichten. Daran ist natürlich nichts Bedenkliches; aber ganz falsch wäre es, wenn etwa nun die Reichsjustizver⸗ waltung jeden Fall an sich reißen wollte, wenn fortgesetzt Dauer⸗ berichte erstattet werden sollten. (Sehr wahr! rechts) Wenn man dann entweder wirklich Direktiven im einzelnen gibt und gewisser⸗ maßen eine Korrektur dessen vornimmt, was berichtet worden ist oder durch Stillschweigen bei dem Oberreichsanwalt und seinen Reichsanwälten den Eindruck erwecken wollte, als ob man mit dem, was berichtet worden ist, in vollem Umfang einverstanden wäre, so würde das eine völlige Verschiebung der Verantwortlich⸗ keit bedeuten (Sehr wahr! rechts) Das wäre eine sehr schwere Gefahr für die Zukunft. Nein, der Oberreichsanwalt hat selbst die Verantwortung für seine Handlungen, und das Reichsjustiz⸗ ministerium hat die Verantwortung auf seinem Gebiete. Ich glaube, daß das die richtige Einstellung ist.
In einer Beziehung habe ich allerdings im Laufe dieses Jahres mehrmals eingegriffen, nämlich da, wo es sich um die Frage der Beschleunigung handelte. Auf die Ursachen will ich nicht näher eingehen, aber ich kann es nicht mit ansehen, daß die Strafverfolgung in den verschiedensten Stadien so lange Zeit auf Kosten der Angeschuldigten, der Verhafteten usw. in Anspruch nimmt. Ich habe es für meine Pflicht gehalten, in solchen Fällen, wo ich durch die öffentliche Meinung aufmerksam gemacht wurde oder selbst auf den Gedanken gekommen war, daß da vielleicht etwas beschleunigter hätte gearbeitet werden können, entsprechende Anweisungen zu geben. Das sind die einzigen Anweisungen, die ich auf politischem Gebiete nach Leipzig habe gehen lassen. Ich wiederhole: die Politisierung der Justiz durch die gesamte öffent⸗ liche Meinung, von der ich vorhin sprach, ist eine schwere Gefahr, und da richte ich einen Appell an Sie. Das Parlament kann auf dem Gebiete ungeheuer viel Gutes wirken. Wenn Sie hier allge⸗ mein zum Ausdruck bringen würden, daß diese politische Justiz von unten, wie ich es genannt habe, vom Uebel ist, dann wird das letzten Endes den Eindruck auf diejenigen draußen im Lande, die eine falsche Berichterstattung lieben, nicht verfehlen.
Ich möchte ur am Schluß erlauben, eine Frage des Herrn Berxichterstatters zu beantworten, die die Statistik in Hochverrats und Landesverratssachen betrifft. Es ist ja eigenartig, daß ich mit der Statistik als etwas ganz Nüchternem am Schluß kommie, aber diese Statistik hat es tatsächlich in sich, und sie gibt auch sehr zu denken. Sie ist selbst für uns außerordentlich überraschend in der eindrwucksvollen Beweisführung, die sich daraus ergibt. Worum handelt es sich? Ich habe Zahlen aus den letzten Jahren über die Enwicklung der Hochwerratsanzeigen und Prozesse, der Landes⸗ verratsantzeigen und prozesse gegeben. Ich konnte im Ausschuß kein erschöpfendes Material geben, weil ein Teil der Landes⸗ verrats- und der Spionageprozesse nicht beim Reichsgericht selbst durchgeführt wird, sondern nach 5 184 des Gerichtsverfassungs⸗ gesetzes an die Oberlandesgerichte überwiesen werden kann. Eine völlige Ergänzung der damals noch fehlenden Statistik ist bisher noch nicht möglich gewesen. Ich kann aber heute die preußischen Zahlen, die sehr eindrucksvoll ind, geben. Und nun, bitte, sehen Sie das Gesamtergebnis. Worauf es mir ankommt, ist, daß Sie sich selbst davon überzeugen sollen, wie aus dieser Statistik heraus springt, daß im Laufe der letzten Jahre die Hochverrats= und Landesverratsstrafverfolgungen und werurteilungen fortgesetzt
nach unten gegangen sind, in der überraschendsten Weise abge— nommen haben; daß Sie sich zweitens davon überzeugen sollen, in welch geringem Prozentsatz die Durchführung von solchen Straf prozessen durch die Staatsanwaltschaft erfolgt ist gegenüber der übergroßen Zahl von Anzeigen, und daß Sie sich zuletzt davon überzeugen sollen, wie wenig Verfahren wegen eigentlichen Landesverats gegenüber der großen Zahl von Prozessen wegen gemeiner Spionage erfolgt sind. Das alles soll die Statistik be⸗ weisen, und nun hören Sie, bitte, die Zahlen: 1924: Anzeigen, Hochwerrat und Landesverrat zusammengenommen, in Leipzig 3600, 1925: 260, 1926: 1687, 1927: 1458, also in diesen vier Bei den
urteilungen
ganz besonders interessieren, zu den gemeinen Spionagedelikten ist folgendes. Für das Jahr 1924 ist statistisch festgestellt, daß bei eigentlichen Landesverratsfällen gemäß 87 bis w des Straf⸗ gesetzbuchs insgefamt nur 16 Verurteilungen erfolgt sind, Ver⸗ wegen Verfehlungen gegen das Spionagegesetz aber 132.
Meine Damen und Herren, Sie sehen also, wie hier einmal das hocherfreuliche Ergebnis festzustellen ist, daß die Straftaten auf diesem Gebiet offenbar zurückgehen, daß also eine gewisse Be⸗ ruhigung in unserer Bevölkevung eingetreten ist. Sie sehen aber weiter — und das ist ja, was natürlich hier dem Reichsjuftiz⸗ minister besonders am Herzen liegen mußte — daß der oft ge⸗ hörte Vorwurf gegenüber der Strafverfolgungsinstanz, der Staats- anwaltschaft, insbesondere der Staatsanwaltschaft beim Reichs- gericht, sie sei für die — angebliche — Zunahme der Straf⸗ verfolgungen auf diesem Gebiet verantwortlich, in keiner Weise begründet ist, daß sich im Gegenteil die durchgeführten Straf⸗ verfolgungen in einem sehr geringen Prozentsatz gegenüber den ergangenen Anzeigen gehalten haben.
Nun, meine Damen und Herren, alles weitere darf ich der Debatte überlassen. Nach den Eindrücken, die ich im Ausschuß gewonnen habe, kann ja die Debatte sehr angeregt verlaufen, und ich selbst möchte keinesfalls darauf verzichten, auch meinerseits durch gelegentliche Wortmeldungen in der Debatte zur Belebung der Erörterungen hier im Hause beizutragen. (Beifall bei den Deutschnationalen.)
Die Entgegnung des Reichsjustizministers auf die Aus⸗ führungen des Abgesrdneten Landsberg (Soz) über die Fälle Stahlhelm und Claß hat folgenden Wortlaut:
Meine Damen und Herren! Ich hatte eigentlich nicht die Absicht, gleich nach dem ersten Herrn Redner zu antworten. Ich tue das nur, weil der Herr Abgeordnete Landsberg zwei Fällen, die gewiß eine große politische Bedeutung haben, nämlich dem Stahlhelmfall und dem Fall Claß, hier doch eine ganz außer⸗ ordentlich große Aufmachung gegeben hat und ich mich deshalb veranlaßt sehe, die Darstellung bezüglich dieser beiden Fälle jedenfalls nicht unwidersprochen ins Land hinausgehen zu lassen. (Zurufe von den Kommunisten) — Wir können uns noch heute, morgen und übermorgen über sehr viele andere Fälle unter⸗ halten! Drängeln Sie nur nicht! Einmal werden dann auch die Herren Kommunisten darankommen. Also warten Sie nur ruhig ab!
Meine Damen und Herren! Ich habe vorhin die Erklärung abgegeben, daß ich mich, soweit es mir möglich ist, auch mit Einzelfällen der Rechtsprechung des Reichsgerichts beschäftigen würde. Das gilt selbstverständlich nur, soweit es mir möglich ist. Es ist schlechterdings ausgeschlossen, daß der Reichs justizminister sich über irgendwelche einzelnen Teile von Urteilen, die irgend⸗ wo etwa erlassen worden sind, hier ausläßt. Das muß ich ab⸗ lehnen. Es ist auch unmöglich, daß das Parlament dazu da sein soll, Kriminalfälle im einzelnen zu untersuchen, jeden einzelnen Satz eines Urteils daraufhin zu durchleuchten, ob er der Recht⸗ sprechung im übrigen entspricht, ob das den Kommentaren oder — das ist doch letzten Endes immer die Hauptsache — der politischen Auffassung des Herrn Redners entspricht. (Erregte Zurufe von den Sozialdemokraten: Damit ist die Hintertür weit auf! Drücke⸗ bergereil Es handelt sich doch um das Recht, Herr Minister) — Alle Herren kann ich nicht verstehen. Jedem einzelnen will ich sehr gern entgegnen. Ich muß aber doch meine Verwunderung darüber aussprechen, daß der Herr Abgeordnete Landsberg unter den verschiedenen Einzelfällen hier einige erwähnt hat, bei denen er selber, wenn er früher an dieser Stelle als ehemaliger Reichsjustizminister von einem Abgeordneten auf solche Fälle angeredet worden wäre, höchstwahrscheinlich sehr starke Worte der Abwehr oder der Entrüstung gefunden hätte. (Abgeordneter Landsberg: Nein!) .
Herr Kollege Landsberg hat es für recht befunden, nachdem ich die entsprechenden Aufklärungen im Ausschuß über den Fall Zeltin gegeben hatte, diesen Fall heute noch einmal zu behandeln. Gewiß, Sie haben es selbst am Schluß gesagt, Sie finden es
hocherfreulich vom Herrn Oberreichsanwalt, daß er sofort, näm⸗ lich nicht am fünften Tage nach dem Antrag auf die Inhaftierung, sondern sofort, nachdem er von dem ganzen Vorfall zum ersten⸗ mal unterrichtet worden ist, den Antrag auf Haftentlassung ge⸗ stellt hat. Sie haben das anerkannt, aber nach meiner Ueber— zeugung hätten Sie loyaler gehandelt, wenn Sie, nachdem das festgestellt war, einen solchen Fall hier überhaupt nicht noch ein⸗ mal der Oeffentlichkeit unterbreitet hätten. (Widerspruch vei den Sozialdemokraten.) Gerade als ehemaliger Reichsjustiz⸗ minister müssen Sie wissen, daß es bei den Tausenden und Hunderttausenden von Fällen draußen im Lande schlechterdings ausgeschlossen ist, daß jeder Staatsanwalt, zuguter Letzt auch jeder Richter in jedem einzelnen Fall endgültig das Richtige findet.
Sie haben einen Fall erwähnt, Herr Kollege Landsberg, von dem Sie von vornherein wußten, daß er hier in diese Debatte im Reichstag überhaupt nicht hineingehört. Sie haben ein Privat- klageverfahren in Liebstadt in Ostpreußen erwähnt. Der Fall ist mir nicht näher bebannt. Wenn Sie hier als Reichsjustizminister der Vergangenheit auf einen solchen Fall aufmerksam gemacht worden wären, was würden Sie dann geantwortet haben? Sie hätten sicherlich ausgeführt: wo ist da das Reichsgericht? Ein Privatklageverfahren, eine Entscheidung eines Einzzelrichters geht
Canada · Vac j. Vipi.. Ech iso ß Jahren ist es weit unter die Hälfte heruntergegangen. den Reichsjustizminister nicht an; bitte, wenden Sie sich an den
Volg! Haefner Ber Glanz Ciß ssi * 384 a 85a a sss, b 2 5132 5518739 86h einmal daran denken, wie sich ein solches prozessuales Verfahren
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heute vor der breitesten Oeffentlichkeit vollzieht, von der ersten Anzeige an über den Erlaß des Haftbefehls, über die Vor⸗ untersuchung bis zum öffentlichen Verfahren, zu den Plädoyers,
Verurteilungen genau dasselbe Bild: 809, 278. 124 und 114. Für die Landesverratssachen, die bei den Oberlandesgerichten in Preußen behandelt werden, ergibt sich dasselbe Bild: 1924: 5h87,
Preußischen Landtag und bringen Sie dort vor dem verantwort⸗ lichen preußischen Justizminister diese Angelegenheit vor! (Sehr richtig! rechts) Sie hätten gesagt: was ist das für eine Art,
zur Berufung, zur Revision, zur Begnadigung. Auf allen diesen
1925: 209, 1926: 169, 1927: 98 Anzeigen. Verurteilungen: 146,
einzelne Sätze aus der Entscheidung eines Eintzelrichters voran⸗
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