Abg. Dr. Schreiber (Zentr.) stimmte dem Reichsfinanzminister und der preußischen Regierung bei, daß das pädagogische Niveau der Schule nicht herabgesetzt werden dürfe. In der Kostenfrage ei ein Einvernehmen zwischen Reich und Ländern anzustreben. s müsse anerkannt werden, daß nach der finanzpolitischen Seite die kulturpolitische Stellung schwierig sei. Dem müsse beim end ültigen Finanzausgleich Rechnung getragen werden. Die Hal— ung Sachsens in dieser Frage sei dennoch einigermaßen erstaun⸗ lich angesichts der generösen Behandlung, die dieses Land in vielen, besonders in kulturpolitischer Hinficht durch das Reich erfahren habe. Ministerialdirektor Dr. Poetzsch⸗Sachsen wandte sich gegen die Ausführungen des Abg. Dr. Schreiber und im Zusammenhang damit noch einmal gegen die Erklärung des Reiche finanzministers. Abg. Dr. Run kel (D. Vp.) führte aus, die Tendenz seiner Parteifreunde und wohl der gesam:en Regierungsparteien sei, möglichst reibungslos von den alten in die neuen Schulverhältnisse hinüberzuleiten. Die Kostenfrage müsse bis ins letzte klargestellt werden. Es sei deshalb not— wendig, die Zahlen so zu sehen, wie sie wirklich seien und nicht, wie man sie sich denke. Andernfalls könne man leicht das Odium auf sich laden, unrecht gehandelt zu haben. Bis zur zweiten Lefung müsse Klarheit geschaffen werden. Es sei deshalb not— wendig, daß mit dem Reichsrat ein , über die Kosten frage hergestellt werde. Die These „Reich oder Länder 6 falsch, sie müsse heißen „Reich, Länder und Gemeinden“. iese Tendenz sei von den Regierungsparteien in ihrem An— trag zur Kostenfrage bereits, allerdings ohne Nennung von ahlen, zum Ausdruck gebracht. Reich, Ländern und Gemeinden eien hinsichtlich ihrer Finanzgebarung Grenzen gesetzt, bie für ie Gemeinden besonders eng gezogen seien. Dieser Tatsache müsse Nechnung getragen werden. Bürgermeister Spitta«— Bremen erklärte, daß die Kostenberechnungen Bremens auf das . vorgenommen worden seien. Entscheidend sei hierber ie Frage, wie groß der Sprung von den bestehenden zu den neuen Verhältnissen sein werde. Ein besonders erschwerendes Moment sei, daß in Bremen sich eine große Zahl von Lehrern weigern werde, Religionsunterricht zu erteilen. Abg. Schung Saz.) unterstützte die Ausführungen des Vorredners und be— , . sich mit der Erklärung des Reichsfinanzministers. Bis ato seien Schulgesetze stets an der Kostenfrage gescheitert. Veit der Abfindungssumme von 80 Millionen wolle sich diesmal das Reich loskaufen von all den Kosten, die aus der Durchführung des Schulgesetzes erwachsen müßten. Darin liege die große Ge⸗ 6 für die künftige Entwicklung des Schulwesens. — Die nächste itzung findet am Donnerstag statt.
Im Bildungsausschuß des Reichstags, der am EB. d. M unter dem Vorsitz des Abg. D. Mumm (D. Nat.) die Beratung des Rei S schulgesetzeg fortsetzte, beantragte nach dem Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins n Zeitungs — zunächst Abg. Rosenb aum (Gomm) bie Aussetzung der , bis zur 3 der von dentschnationaler Seite in nquete. Der Redner forderte, daß die Religions- esellschaften die e selber trügen, wenn sie verlangten, daß ie J. im konfessionellen Sinne ,, werde. Die Tragun der Kosten für Gemeinschafts⸗ und weltliche Schulen sei natürli Sache des Staates. — Die Aussetzung wurde abgelehnt. Senator gehn hie e mn r, erklärte, die hamburgische Schulyerwaltun habe ihre Kostenrechnung sehr sorgfältig aufgestellt. Sie sei dabe 2 1150 0090 M gekommen, und zwar als dauernde Ausgaben auf Grund der neuen Fassung des Gesetzes. Hamburg habe ein Defizit von 20 Millionen und iht nicht, wie es gedeckt werden solle. Hamburg sei auch nicht dafür, daß das Reich die Kosten übernehme, denn dann würde Hamburg die Kosten für andere Länder mitzubezahlen haben. Wer die Kosten trage, darüber müsse allerdings Klarheit gel a en werden, und zwar müsse im Gesetz . fe 4 t werden, woher die Länder die Mittel nehmen sollten. Im amburgischen Etat ständen 12.5 Millionen für Schulneubauten, in den nächsten Jahren würden neue große Summen eingestellt werden müssen, Der hamburgischen Regierung . daher ganz unerfindlich woher sie auch noch die durch das eichsschulgesetz entstehenden Kosten nehmen folle. — Die Soz,ial⸗ demokraten cantragten, daß bei Umwandlung einer Schulform dis einzelne Polksschule ihr Schuleigentum behalten solse. Dazu erklärte Ministerialdirektor Pei leng ahr, das ent preche einem 6 ischen Antrage, der aber zurückgezogen worden * wegen der gefg reines Eingriffs in privatrechtliche Verhältnisse Abg. Professzr D. Dr. S hreiber (Zentr) erklärte gegenüber dem Abg. Rosenbaum, es beständen rechtliche Verpflichtungen des Stagtes ge enüher der Kirche. Abg. Philipp (D. Nat.) be— merkte, er habe die nern, zu der Enquete gegeben, damit das Gesetz eyent. schon im Frühjahr in den einzelnen Landern in Kraft treten könne. Abg, Thusnelda Lang (Bayr. Vp.) erklärte, sie 36 aus zwei Gründen ihren Namen nicht unter den gemein- amen Antrgg über die Kostenregelung gefetzt, erstens, weil es sich nur um einmelige en handele, und weitens, weil ihr die Aeußerung des y, ,, bei inbringung des Antrages noch nicht belannt“' gewesen sei. Abg. Lö wen ste in (Soz ) erklärte, der sozialdemokratische Antrag besage nur, da die Schule nicht von privatem Einfluß abhängig gemacht werden dürfe. Die Vermögensfrage soll dadurch gar nicht berührt werden. Seine Fraktion sei auch für eine andere Fassung zu haben. Ministerialdirektor Pellengahr betonte, das es nur zwei Möglichkeiten gebe, entweder werde der Staat Eigentümer einer Schenkung oder der Schulleiter werde Eigen⸗ tümer. Denn die Volksschule sei nicht juxistische Person und lönne nicht Träger einer Schenkung sein. Abg. Rofenbaum Komm.) erklärte, seine Partei wolle weder, daß das Reich die dosten trage, noch die Tänder oder Gemeinden, denn sie sei grund⸗ sätzlich Gegner dieses ganzen Gesetzes Eine . des Staates gegenüber der Kirche zu dauernden Zahlungen bestehe auch heute nicht, weil e ggg, die . Sitten . würde. Die Revolution habe alle solche Verträge außer Kraft gesetzt. Abg. Thusneldg Lang⸗Brumann (Bayer. Vp) erklärte, daß sie auch für die Regierungsvorlage stimmen würde Abg. Dr. Löwenstein (Soz.) zog den , über das Schuß eigentum zurück. In der dann folgenden Abstimmung wurden sämtsiche Anträge der Sozialdemokraten, Demokraten und Kom— ö Angenommen wurde der Kompromißantrag der egierungsparteien, der folgenden neuen § 21 einfügt: (1) Zur Bestreitung von Mehrkosten, die infolge der Durch⸗ hrung dieses Gese zes den Ländern und Gemeinden erwachsen, tellt das Reich den Ländern eine einmalige Beihilfe zur Ver— ügung. (2) Ueber die Verwendung der Mittel und den Zeit- punkt ihrer Verteilung entscheidet die Reichsregierung im Ein⸗ vernehmen mit dem Reichsrat.“ Im Anschkuß an die Regelun der Kostenfrage wurde auch ein Antrag Dr. Runkel (D. 6 angenommen, wonach die landes ehtfihhe Bestimmungen über das Schulvermögen durch das Reichsschulgesetz unberührt bleiben sollen. 519 wurde in der Fassung der Regierungsvorlage genehmigt; „Die Länder haben die zur Ausführung dieses Gesetzes erforderlichen Vorschriften so rechtzeitig zu , daß spätestens wei Jahre nach seiner Verkündung mit der Durchführung nn.“ Der Ausschuß begann dann die Be⸗ ratung der Frage der Hilfsschulen, die heute fortgesetzt werden soll, Sodann will der Ausschuß die Beratung des 8 20 in An— riff nehmen der den Weiterbestand der Simultanschulen zum genstand hat.
— Der Bildungsausschuß des Reichstags be⸗ . sich gestern bei der weiteren Beratung des Reichs
ulgesetzes unter dem Vorsitz des Abg. J. Mu m m (D. Nat.) mit der Frage der „Hilfsschulen“. Der ar ußisth Ministerial⸗ direktor Dr. Kaestner führte laut Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deuischer Zeitungsverleger dazu aus; Die Hilfs- , sind öffentliche Vollsschulen wie andere Schulen auch, aber sie sind , . Schulen. Wir haben in Preußen 5ß59 Hilfsschulen mit 2382 Klassen und 46238 Kindern. in rern aller Vollsschulkinder besuchen . , d,. Davon nd 28 000 evangelisch, 16 000 katholisch, bekenntnisfrei und
egonnen werden kann.“
222 jüdisch. An Hilfsschnlen angestellt sind 2497 Lehrkräfte, das sind zwei Prozent aller Volksschullehrkrafte. Davon sind S869 katholisch. Nach der Statistik von 1921 hatten wir För⸗ derungseinrichtungen für 21 394 Kinder ferner solche für 7000 besonders begabte Kinder. Abg. Dr. Runkel ( D. Vp): Es muß dankbar anerkannt werden, daß die preußische Unterrichts⸗ verwaltung gerade für die Hilfsschulen viel getan hat. Die Hilfsschulen müssen immer mehr gefördert werden. Das gleiche gilt für die Begabtenschulen. Sittlich gefährdeten Kindern kann man nur seellorgerisch beikommen, hier weist gerade die kon⸗ fessionelle Behandlung der Kinder die besten Erfolge auf. Deshalb wollen wir solche Kinder in diese gesetzliche Regelung aufnehmen. Das Antragsrecht der Erziehungsberechtigten wollen wir hier nicht einbauen. Abg. Dr. Löwen stein (Soz): Wir stehen . dem Standpunkt, daß bei diesen Sonderschulen das welt⸗ anschauliche Moment ganz . muß. Im Vordergrund steht hier das pädagogische Moment. Es handelt sich sehr ni nicht um minderbegabte Kinder, sondern um anders begabte. Deshalb darf hier nur nach pädagogischen, nicht nach kon⸗ fessiöonellen Gesichtspunkten differenziert werden. Bei den sittlich gefährdeten Kindern handelt es 1 darum, die allgemein 32 lichen Gedankenkomplexe umzugestalten. Unter keinen Umständen darf hier konfessionalisiert werden. Das ganze Gebiet sollte aus diesem Gesetze herausgenommen werden. Abg. Dr. Gertrud Bäumer (Dem ); Wir sind der Meinung, daß Art 146 Abs 2 sich nicht auf Hilfsschulen bezieht. Für die Anwendung des Antragsrechts ist es notwendig, daß einmal klar gesagt wird, welchen Inhalt der Begrif „Volksschule“ haben soll. Einen be—⸗ sonderen Begriff. „Versüchsschule“ möchten wir nicht schaffen, da pädagogische Versuche doch in jeder Schule gemacht werden sollen. Sittlich gefährdete Kinder sind keine „Fürsorgekinder“ Man kann für sie keine konfessionelle Sonderung vornehmen. Auch ist es unmöglich, bei diesen Schulen den Elternwillen zu n , denn die Eltern sind gerade in dieser Beziehung oft sehr einsichtslos. Abg. Dr. Lö wenstein (Sog): Es ist richtig, daß das Gesetz zunächst für die Aufbauklassen nicht in Frage kommt. Aber diese lassen haben ihre Verankerung in den letzten Schuljahren. Ge wiß. jede Schule ist eine Versuchsschule, aber unser ganzes Volks= ö hat eine starke geschichtliche Verankerung. Abg. R ) ein- änder eng; Wir werden alle Bestrebungen unterstützen, die das Sonderschulwesen fördern. Aber wir sind der Meinung, daß diese Schulen konfessionell gestaltet werden müssen. Denn gerade bei diesen Kindern ist eine weltanschaulich feste Grundlage die beste Garantie für eine gute Erziehung. Die Begabtenschulen haben bei uns keine besondere Sympathie. Sie bedeuten eine geistige Auspowerung der Volksschulen. Anders ist es mit den FRörderlla sen, sie finden unsere Billigung. Für die übrigen Schulen, Blinden⸗, Taubstummenschulen usw., wünschen gerade die Eltern, daß diese Sonderschulen ihrer Weltanschauung entsprechen. n bezug auf die Fittlich . Kinder hat Dr Runkel das ichtige getroffen: Die Religion ist die rechte Grundlage aller Sittlichkeit, deswegen schätzen wir gerade hler die religiöse Be⸗ einflussung besonders ho Seit einer Reihe von Jahren arbeiten wir in diesem Sinne durch unsere karitativen Einrichtung. ,, die Frage der Abg. Dr. Bäumer erklärte Ministerialra Dr. Löffler: Volksschulen im Sinne des Entwurfs sind Schulen, in die auf Grund von Art. 145 die Schüler zwangsweise eingewiesen werden, Hilssschulen und sonstige Sonderschulen müssen dann als Volksschulen im Sinne des Gesetzes angesehen werden, wenn eine . zum Besuch besteht. Die Bestimmungen J sind sehr verschieden. Deshalb ist die Aufnahme einer estimmung, wie sie mehrere Anträge vorsehen, wonach auch die Sonderschulen Volksschulen sein sollen, sehr erwünscht. Abg. Dr. Bäumer Dem.): Ich glaube, man muß auch solche Schulen, zu deren Errichtung eine Verpfichtung der Gemeinden besteht, mit aufnehmen. Das Landesrecht muß für diese Schulen das Nähere bestimmen. — In der dann folgenden Ab stimmung wurden sämtliche Anträge der . un Demokraten zur Sonderschulfrage abgelehnt. Angenommen wurde der Antrag Dr. Runkel D. Vp.). . der folgenden neuen 5 180 in den Entwurf einfügt: Sondereinrichtungen. 1. Ob die Hilfsschulen oder Hilfs⸗ klassen, Förder⸗ und Begabtenklassen, Versuchsschulen und über das Ziel der allgemeinen Volksschule hinausführende Oberklassen als Gemeinschaftsschulen oder als Bekenntnisschulen oder als bekenntnisfreie Schulen einzurichten oder beizubehalten sind, bestimmt das Landesrecht unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse. 2. Das gleiche gilt für Schulen und Anstalten, die dem Unterricht und der Erziehung von Kindern mit körperlichen oder geistigen Gebrechen dienen.“ Abgelehnt wurde dagegen ein Antrag der Deutschnationalen, des Zentrums und der Baye⸗ rischen Volkspartei, der noch hinzufügen wollte, daß der Wille der Erziehungsberechtigten hierbei nach Möglichkeit zu berück⸗ sichtigen sein sollte. — Der Ausschuß wandte sich dann der Be⸗ ratung des § 20 zu, der den Weiterbestand der „Simultanschu.-e“ behandel!. Abg. Dr. Runkel (D. Vp.) erklärte; Die im Ent⸗ wurf vorgesehene Sperrfrist ist eine Willkür. Das ganze Problem der Simultanschule ist vom Standpunkt des Elternwillens aus betrachtet worden. Wir haben gewiß Respekt vor dem Eltern⸗ willen, aber es fragt sich, ob es verfassungsmäßig ist, ihn hier in den Vordergrund zu rücken. Das Bestreben, die ganze Frage dem Landesrecht zu überlassen, hat viel für sich. ie Begrun⸗ dung sagt, wenn das dem Landesrecht überlassen werden sollte, dann würde das in der Verfassung gestanden haben. Meinung würden in dem Falle die ganz sicheren Gebiete, Baden, Württeniberg usw., in der Verfassung genannt worden sein. Man wollte doch ein einheitliches Schulwesen schaffen und nicht ein landesrechtlich differenziertes. Was hat man denn in Weimar tatsächlich gewollt? Die Absicht war, die Simultanschule dort zu erhalten, wo sie gesetzlich bestand. Auch Abg. Rheinländer hat in Weimar erklärt, daß die Simultanschulländer unangetastet bleiben sollen. In Weimar war immer von einer Sicherung der Länder die Rede, nicht von einer Begünstigung. Das ganze , soll doch unter dem Begriff des Aufbaues stehen und nicht unter dem des Zerstörens. Der Elternwille darf nicht das, was gut ist, zerstören. Sachsen hat im Reichsrat seinen Antrag noch nicht gestellt, ebensowenig Braunschweig. Eine Auf⸗ zählung der Länder im Schulgesetz halten wir nicht für mög- lich, denn damit könnten wir das ganze Gesetz gefährden. Der Staatsgerichtshof brauchte nur die Einfügung eines einzigen Landes für unzulässig zu erklären, und das ganze Gesetz wäre hinfällig. Zu unserem Ausdruck nach Herkommen“ sind wir mit Rücksicht auf Nassau, Frankfurt und Hanau gekommen. Staatssekretär Zweigert: Es ist nicht zweckmäßig, die ein⸗ zelnen Länder aufzuführen. Man setzt sich dadurch tatsächlich einer Desavouierung durch den Staatsgerichtshof aus. Ich bin weiter der Meinung, daß man unter „Gebiete des Reichs“ nicht jede Stadt und jedes Dorf verstehen kann, sondern nur ein größeres Gebiet. In materieller Hinsicht weiche ich von Dr. Nunkel ab. Die Reichsverfassung sagt, die Länder seien be⸗ sonders zu berücksichtigen. Das Antragsrecht darf in diesen Ländern nicht ganz ausgeschaltet werden Der Staatsrechtslehrer Anschütz sagt: Keinesfalls darf diese besondere Berücksichtigung o weit gehen, daß dadurch Artikel 146 Absatz 2 (zwei) illusorisch gemacht wird. Die Rechtslage ist also zweifel haft. Wir müssen aber eine Zweidrittelmehrheit haben, wenn wir die Rechtslage auch nur für zweifelhaft halten. Abg. Rheinländer (Hentr.): Ich stelle meine Aeußerung in Weimar gar nicht in Abrede. Ich kann mich aber in rechtlicher Beziehung nur dem Staatssekretär Zweigert anschließen. Abg. Dr. Gertrud Bäumer (Dem.) begründete noch einmal den Antrag ihrer Partei, der die einzelnen Simultanschulländer auf⸗= hl und den , der dort bestehenden Schulen ver⸗ angt. Dieser Antrag sei notwendig, weil die Simultanschulen in . eien. er, die unter
en . Ländern sehr nn Ab osenbaum (Komm) wollte die Län 9 aufgeführt wissen. Vor der Abstimmung erklärte Abg. Schreck (Soz.), die Sozialdemokraten würden 5
Au §8 2
fallen, namentli
che
den Antrag Runkel stimmen. — Darauf wurde der kommunisti
Nach meiner.
Antrag gegen die zwei Stimmen der Kommunisten, der demo— kratische Antrag mit 16 gegen 12 Stimmen abgelehnt. Der An— ag des Zentrums: „In den Ländern Baden und Hessen sowie in dem ehemaligen Herzogtum Nassau, in denen eine nach Be— lenninissen nicht getrennte Schule gesetzlich besteht, tritt diefes Gesetz erst fünf Jahre nach seiner Verkündung in Kraft“, wurde gegen sieben Stimmen des Zentrums und der Bayerischen Volks— partei abgelehnt., Angenommen wurde dagegen der Antra
Dr. Runkel (D. Vp.) mit 18 gegen 18 Stimmen. Dana
wurde 5 20 folgendermaßen gefaßt: „In den Gebieten dez Reichs, in denen eine nach Bekennsmissen nicht getrennte Volls. schule gesetzlich oder nach Herkommen besteht, verbleibt es bei dieser Rechtslage.“ Damit war die erste
Ausschuß beendet.
— Der Reichstagsausschuß für das Wohnungs⸗ wesen nahm gestern unter dem Vorsitz des Abg. Bart at (Dem) zunächst eine , über die Form des Kün— digungsschreibens vor, das auf Grund des Mieterschutz= gesetzes vom Vermieter für die , verwendet und dem eine Rechtsbelehrung für den Mieter beigelegt werden soll. Die endgültige Feststellung wird erst nach Verabschiedung des Gesetzes erfolgen. Alsdann wurde die Debatte über die Denkschrift der Reichsregierung betreffs der Woßnungznot und ihrer Bekämpfung fortgeführt. Abg. Su cke (Wirtschaftl. Vereinig) erklärte, dem Nachrichtenbüro des Vereins deutscher Zeitungs- verleger zufolge, die Denkschrift des Reichsarbeitsministers biete trastz eines großen Aufwandes an Arbeit denjenigen Kreisen, die sich ernstlich mit der Behebung der Wohnungsnot befaßten, sachlich nichts Neues; man hätte den eigentlichen Ursachen der Wohnungs- not nachgehen und daraus den richtigen Weg zu ihrer Bekämpfun finden müssen. Das . nis der vor dem Kriege star gewachsenen Bewölkerung sei wohl nur vom privaten Hausbesi voll befriedigt worden. An Hand eines Jahresberichts der Stad Chemnitz für die Jahre 1914 bis 1924 glaubte der Redner den Beweis dafür zu erbringen, daß die private Bautätigkeit sofort nach Kriegsende an den fertigen Straßen mit dem Bau von Wohnhäusern eingesetzt haben würde, wenn die Zwangswirtschaft nach der Revolution die Eigentumsrechte nicht so schlimm be— schnitten hätte. Außerdem habe die Zwangzwirtschaft jeden natür⸗ lichen Ausgleich der Räume verhindert. Immer mehr bilde sich einerseits Raumverschwendung, andererseits ein Zusammen— drängen vieler Menschen in den engsten Räumen heraus. Unter der Zwangswirtschaft im Wohnungswesen werde sich die Zahl der fehlenden Wohnungen nie genau ermitteln lassen. Die zurzeit erhobene Hauszinssteuer sei für den Althausbesitz viel zu 3 und müsse abgebaut werden, da die Beschaffenheit der Cru er sonst immer mehr leide. Die Hauszinssteuer bedinge auch eine erhöhte Beschäftigungslosigkeit der Handwerker. Bei . des ge. setzlichen Mietgnteils für den Hauseigentümer habe dieser auch
ute noch meistens keinerlei , , für sein in dem Hause iegendes und abgewertetes Eigenkapital. Die Mietpreisbildung in den mit öffentlichen Mitteln erbauten Wohnungen sei ein öffentlicher Slandal, denn obwohl viele Mieter auch noch Bau— . zablten, um überhaupt eine Wohnung zu bekommen, be⸗ rage die Miete 150 bis 170 Prozent der Friedensmiete, sei also um 30 bis 50 35 höher als die gesetzliche Miet in den Alt- wohnungen. Die Regierung beziffere den Fehlbetrag aus , n. Jahren auf 660 000 Wohnungen und rechne mit einem aufenden Fehlen von weiteren 200 M0 Wohnungen. 1926 und 1927 sei der laufende Fehlbetrag wohl um ein geringes an er— stellten Wohnungen überschritten, aber nur, weil die Gemeinden mit eigenen . vorweg gebaut häten in der Hoff nung, daß diese Zwischenkredite aus der ihnen zuftehenden Haus— . von 1938 zurückgezahlt würden. Die Gemeinden hätten
reits für 700 Millionen Mark vorweggebaut, was eine sehr hohe Verzinsung erfordere. Da aber für ein ganzes Jahr im ganzen Reich aus der Hausgzinssteuer nur 800 Millionen Mark zum Bau zur Verfügung stünden, so ergebe sich daraus, daß der Wohnungs- bau in größte Schwierigkeiten geraten sei und die Gefahr beftehe, daß er eines Tages überhaupt zum Stillstand komme. In der Verwendung der Hauszinssteuer müsse anders vorgegangen werden; sie dürfe nicht mehr in Form von Hauszinssteuer— hypotheken gegeben werden, sondern so, daß man aus der Hausginssteuer ur Abgeltung der Kosten für Ueberteuerung der austoffe und des hohen Zins fußes den Bauherren für jede Wohnung einen Bauz chuß gewähren, der nicht verzinslich und nicht rückzablbar sein dürfe. Regierungsrat Wildermuth vom Reichsarbeitsministerium entgegnete auf die Ausführungen des Vorredners, daß man die Wohnungszwangswirtschaft doch nicht eingeführt habe, um eine Wohnungsnot zu erzeugen, sondern weil die Wohnungsnot be⸗ standen hätte und durch private Initiative gar nicht hätte behoben werden können. Nur deshalb habe man die Wohnungsverhältnisse zwangsweise geregelt. Auch wenn man der Berechnung des Abg. Lucke (Wirtschaftl. Vereinig.) folge, komme man zu einem dringend⸗ sten Wohnungsfeblbedarf von 660 000 Wohnungen. Die Belastung des Hausbesitzes durch die Hauszinssteuer sei sicher in vielen Fällen drückend, darüber wäre ein großes Material vorhanden Die Nach⸗— prüfung habe aber ergeben daß dies fast ausnahmslos Hausbesitz sei der wegen Ueberschuldung u. dal. auch in den Vorkriegsverhält⸗ nissen jeder Wirtschaftskrise zum Opfer gefallen wäre. Die Woh nungsfrage sei eine Einkommensfrage des deutschen Volkes. und zwar in doppelter Hinsicht., nach der Seite der Kapitalbeschaffung ebenso wie nach der Seite der Mietrentabilität. Der für den Wohnungsbau möaliche Kapitalaufwand müsse sich im Rahmen der für die deutsche Volkswirtschaft in einem Jahre überhaupt erforder⸗ lichen Anlagen halten, d. h. im Rahmen des Produktions⸗ oder Zinsüberschusses, der zur Kapitalbildung führe. Nach Vorkriegs⸗ werten habe die Kapitalbildung 1913 etwa 8.5 Milliarden Mark betragen unter der Berücksichtigung der Geldentwertung auf heutige Werte umgerechnet 119 Milliarden. Die Kapitalbildung aus Produktionsüberschuß habe sich in den Jahren 1925 auf 6,4, 1926 auf 63 und 1927 auf 76 Milliarden Reichsmark belaufen. Die gengue Daueranlage und Vorratsbildung werde für 1925 auf 95 Milliarden, für 1927 auf 12 Milliarden Reichsmark geschätzt. Devon stammten 1925: 31 Milliarden, 1927: 44 Milliarden Reichsmark aus ausländischen Mitteln. Nach der Schätzung der Reichskreditgesclllschaft seien im Jahre 1925 in Wohngebäuden zwei Milliarden, im Jahre 1927 32 Milliarden Mark, d. h. jeweils etwa M der Anlagen und Vorräte und n bis 3½, der Kawital⸗ bildung, angelegt worden. Die Zahlen zeigten, daß einer Erhöhung der Anlagen im Wohnungsbau verhältnismäßig enge Grenzen ge⸗ setzt seien. Jede Kapitalanlage im Wohnungsbau, einerlei, auf welchem Wege sie gewonnen sei, werde einer anderen Stelle der Volkswirtschaft als Anlage oder Verbrauch entzogen, was durch Wohnungsbau an Auftragsbestand und Arbeitsgelegenheit ge⸗ schaffen werde, werde anderen Gewerben an Aufträgen und Arbeits- geledenbheiten weggenommen. Die Kapitalbeschaffung sei auf zwei verschiedenen Wegen vorgenommen worden. Der Weg über den freien Kapitalmarkt habe nicht ausgereicht, es wären für den Wohnungsbau auf dem freien Kapitalmarkt Summen von jährlich zwei Milliarden Mark und mehr nicht zu beschaffen gewesen. Gesamtbeanspruchung des Kapitalmarkts habe in der Zeit von 1907 bis 1913 3685 Millionen, 1925 1494 Millionen 1926 4624, 1927 3889 Millionen Mark betragen. Der Kapitalzustrom zu den Sparkassen an Spareinlagen 19697 bis 1913 habe im Fahresdurch⸗ schnitt 257 Millionen, 1925 1241, 1926 1464. 1927 1575 Millionen Mark betragen. Man habe deswegen eine zwanasweise Kapital⸗ bildung auf dem Steuerwege vorgenommen. In diesem Zusammen—⸗ hange dürfe daran erinnert werden, daß die Verbindung von Haus⸗ zinssteuer und Wohnungsbau zwar politisch und psychologisch eine Notwendigkeit wirtschaftlich und finanzpolitisch aber gleichgültig sei. Aus dem allgemeinen Steueraufkommen werde ein Betrag von bis jetzt 800 Millionen Reichsmark zur Förderung des Wohnungs⸗ baues benützt. Ein dritter möglicher Weg wäre die Kapitalbildung durch eine Zwangssparverpflichtung, ähnlich der Sozialversicherung. Diese Zwangssparverpflichtung würde entweder durch Verschiebung der Ausgaben des einzelnen eine Verringerung des Verbrauchs zur
esung des Entwurfs im
Nr. 24.
. ue juchungglachen 2. Ausgebote.
Verlosung 2c. von Wertvavieren.
5. Kommanditgesellschasften auf Attien,. Aktiengesellschaften
und Dentsche Kolonialgesellschaften
erlust. u. Fundiachen, Justellungen u. deral. 3. Verkãufe. Vervachtungen. Verdingungen ze.
Zweite Beilage zum Deutschen Reichs anzeiger und Preußischen Staatsanzeiger
Berlin, Sonnabend, den 28. Januar
2
Sffentlicher Anzeiger.
Anzeigenvreis für den Raum einer 5 gespaltenen Einheitszeile (Petit)
1095 Reichsmark.
10. Verschiedene
1928
6. Erwerba. und Wirtschaftsgenossenicharten. J. Niederlassung 14. von Rechtsanwälten.
8. Unfall und Invaliditãtg. ꝛc. Versicherung. 9. Bankausweis
e. Bekanntmachungen.
11. Privatanzeigen.
e, PBefriftete Anzeigen müffen drei Tage vor dem Einrückungstermin bei der Geschäftsftelle eingegangen sein. Wal
z. Aufgebote, Ver⸗
lust⸗ und Fundsachen, Zustellungen u. dergl.
ol 49 Aufgebot. .
Der Johann Laux zu Düsseldorf, Ost⸗ straße 153, hat das Aufgebot des angeblich perlorengegangenen, am 1. September 1927 zu Dusseld ort ausgestellten und am 1. De⸗ zember 1927 lällig gewesenen Wechsels äber 165,00 RM, der von Wilheim Bieuer auf den Fritz Krämer gezogen, von diesem angenommen und dann an Antrag steller indojsiert ist, beantragt. Der In⸗ haber der Urkunde wird aufgesordert, spaätestens in dem auf den 15. August 1928, vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht Zimmer 3, an⸗ beraumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.
Werden⸗Ruhr, den 21. Januar 1928.
Amtsgericht.
ol 452 Aufgebot.
Der Obergärtner Ferdinand Feldberg in vochemmerich, Schulstraße 14, hat das Aufgebot des verlorengegangenen Hypo⸗ thekenbriefs über die im Grundbuch von Hochemmerich Band 13 Blatt älh Ab— teilung III Nr. I tür die Firma Friedrich Krupp Aktiengesellschaft in Essen ein etragene Hypothek von 4700 4A beantragt. er Inhaber der Urkunde wird aufge⸗ fordert, svätestens in dem auf den 14. Juni 1928, vormittags 19 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer 23, anbe⸗ raumten Auigebotstermin seine Rechte an= zjumelden und die Urkunde vorzulegen, widiigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.
Mörs, den 19. Januar 1928.
Amtsgericht Trilling.
lol 4h4 Aufgebot.
Der Musikdirektor a. D. Karl Nipkow u Berlin⸗Zehlendorf, Hauptstraße 48,
t daz Aufgebot der verlorengegangenen vpothekenbriefe vom 3. November 1817 zw. vom 28. Februar 1859 über die auf dem Grundbuchblatt des Grundstücks Stolp Band 2 Teil 3 Blatt 370 in Ab⸗ teilung 111 Nr. 1 bjw. Nr. 4 für den Zolleinnehmer Harder in Stolp ein getragenen, zu Ho /o verzinslichen Hypo. thekensorderungen beantragt Der Inhaber der Urkunden wird aungefordert, spätestens in dem auf den 7. Mai 1928, vor⸗ mittags 10 uhr, vor dem umerzeichneten zericht Zimmer Nr. 46 anberaumten ufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die . der Urkunden erfolgen wind.
Stolp, ben 7. Januar 1928.
Amtsgericht.
S89I 784 Aufgebot.
Die Braunschweigische Staatsbank Leihhausanstalt) in Braunjchweig hat das Aufgebot des Braunschweigischen Hypo⸗ thekenbriefs vom 31. Mai 1919 über eine im Grundbuch von Braunlage Band 1V Blatt 83 in Abteilung 111 unter Nr. 3 auf dem Grundstücke des Wegewärtert . Schulze und dessen Ehexrau,
arie geb. Hoff mann, in Braunlage ein⸗ getragene Hypothek über [1000 4 bean⸗ tragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den
Oktober 1928, vormittags 11 uhr, vor dem Amtsgericht Walken. ried anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos⸗ erklärung der Urkunde ersolgen wird.
Waltenried, den 23. Januar 1928.
Der Uifundebeamte der Geschästsstelle des Amtsgerichts.
lol4oh] Aufgebot.
l. Der Fabrikarbeiter Heinrich Mesen, amp in Hövel⸗Hölter, vertreten durch Rechttanwalt Capelle in Werne, hat das Aufgebot zum Zwecke der Ausschließung der Gläubiger der im Grundbuch von Hövel Band 22 Blatt 123 Abi. III Nr.! und 2 eingetragenen Posten: Nr. 1 10500 4 gleich 500 Taler Darlehn nebst in für den Assessor und Justizkommissar
eiters in Münster. eingetragen am 4. April 1831. Nr. 2 4956 4K gleich 1650 Taler Darlehn nebst vier, event. fünf Prozent Zinsen aus der Urkunde bom d. Januar 1863 für die Witwe Gutsbesigzzers Josef Freiherin bon Twickel, Mathilde geb. Freim von Wintgen, zu Eimelingboff einge— nagen ex decreto am 28. Januar 1863 II. Ferner haben beantragt? J. die kath.
üichengeme nde in Bockum, vertreten durch echtsanwalt Capelle in Werne, die Krastlogerklärung der Hvpolhekenbriefe
a der im Grundbuch von Stockum Band 1 Blatt 30 und Band 3 Blatt 105 eingetragenen Hypothek, Abt. 11II1 Nr. 1. 606 n — Zweihundert Taler — Dar⸗ lehn nebst den jährlichen Zinsen zu vier Prozent und sämtlichen Kosten zugunsten der Kirche zu Bockum laut Urkunde vom . August 1851. Eingetragen zufolge Verfügung vom 8. August 1851. b) der im Grundbuch von Bockum Band 4 Blatt 99 eingetragenen Hypothek: Abt. 111 Nr. 1 laut Schuld- und Pfand⸗ verschreibung d. d. 3. November 1799 submannet sigillo notarii Bockeloh hat der Besitzer Johann Gerhard Tiemann von der Kirche zu Bockum hundert Meichs— taler Konv.⸗Geld gegen vier Prozent jähr⸗ lichen Zinsen unter Vorbehalt einer balb. jährlichen Los kündigung sub hypotheka dieses Hauses zur Sicherheit des Kapitals, der Zinsen und Kosten zum Darlehn empfangen. Eingetragen ex decreto 9. Dezember 1516 c) der im Grundbuch von Stockum Band 1 Blatt 27 ein⸗ getragenen Post: Abteilung III unter Mr. i: 300 S6 — 100 Taler Darlehn nebst 4060 Zinsen aug der Schuldverschreibung vom 5. Juni 1858 eingetragen, und zwar je zur Hälfte für den Armenfonds und für den Kirchenfonds zu Bockum. 2. Der Invalide Heinrich Kuse in Werne, Lünener Straße 133, die Kraftlogerklärung des Hppothekenbriefß der im Grundbuch von Stadt Werne Band 2 neu Blatt 46 eingetragenen Post: Abteilung 111 Ni. l auf Nr. 1— 3, Zweibundert Tir. Darlehn mit 4 event. 5 o/o Zinsen und Kosten aus der Schuldverschreibung vom 23 März 18357 für die Sparkasse der Stadt und Sammtgemeinde Werne, eingetragen zu⸗ folge Verfügung vom 12. Mai 1857. 3. Der Brennereibesitzer August Lörde⸗ mann in Münster, vertreten durch Rechts. anwalt Potthoff in Werne, die Kraftlos⸗ erklärung des Hypothekenbriets der im Grundbuch von Capelle Band 3 Blatt 37 eingetragenen Post. Abteilung 111 Nr. 12 auf Nr. 1.2 3, 4: 6000 A — Sechstausend Mark — Darlehn mit 400 Zinsen seit dem J. September 1892 gegen sechs monatliche Auffündigung für den Brennereibesitzer Bernhard Lördemann zu Münster. Ein⸗ getragen auf Grund der Urkunde vom I7. Sktober 1892 am 22. Oktober 1892, 4. der Freiherr von Nagel in Itlingen b. Herbern, vertreten duich Rechtsanwalt Potthoff in Werne, die Kraftloserklärung der Hypothetenbriefe der in den Grund⸗ büchern von Herbern eingetragenen Hypo—⸗ theken Band 25 Blatt 395: Abteilung 111 Nr. 9: Auf Nr. l, 2, 3. 4, 5, 6 - 30 einschl. 54 000 S — Vierundfünfzigtausend Mark — Darlehn, unverzinslich gegen sechs— monatliche Kündigung beiderseits, für die Freifrau Franziäka von Nagel, geb. Freiinvon Twickel, zu Münster. . erst eingetragen auf Grund der Ur— kunde vom 22. Februar 1897 am 20. März 1897. Umgeschrieben am 106. August 1922. Band 24 Blatt 328 Abteilung 111 Nr. 47: Auf Nr. 84 – 90 inkl. 92. 96 580 Tlr. — 1740 4A: Fünf⸗ hundertundachtzig Taler Darlehn aus der Schuldverschreibung vom 1. Februar 1844 mit 34 und ein Monat nach dem Verfall—⸗ tage mit 430.½ jährlichen Zinsen und Kosten für den Fonsz des zu Herbern be⸗ legenen Westerwinkel⸗Ittlingschen Armen⸗ hauses. Umgeschrieben am 3. Mai 1922. HD. der Kaufmann Louis Feige in Hamm, vertreten durch Rechtsanwalt Capelle in Werne die Kraftloserklärung des Grund⸗ schuldbriefes zu der im Grundbuch von Bockum Band h Blatt 180 Abteilung Il Nr. 9 eingetragenen Grundschuld von 5000 4 nebst Zinsen für den Antrag⸗ steller. 6. die Witwe Hubert Schlier⸗ kamp in Werne vertreten durch Rechts—⸗ anwalt Potthoff in Werne, die Kraft⸗ loserklärung des Hypothekenbrieses zu der im Grundbuch von Kspl. Werne Band 4, neu Blatt 40, eingetragenen Hypothek Abteilung III Nr. 1: Auf Nr. I b: 3400 A — Dreitausendvierhundert Mark — Darlehn nebst 44 9ꝭ event. 44 0jͤ0 Zimnsen vom 2. November 1909 an ver zinelich, zablbar halbjährlich am 30. Juni und 30. Dezember, rückjahlbar 6 Monate nach Kündigung für die Amtssparfasse des Amtes Werne zu Werne (Bez. Münstem. Eingetiagen auf Grund der Urkunde vom 2 November 1909 am 5H. November 1909. 7. der Auktionator August Schaffert in Werne, die Kraftlosertlärung des Qppo—⸗ thekenbriefs der im Grundbuch von Stadt Werne Band 5h. neu Blatt 15 eingetragenen Dvpothek Abteilung 111 Nr. 3 von bo00 4A für den Antragsteller. Auf⸗ gebotstermin wund auf den 9 Mai 1928. vorm. 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer 2, anberaumt. Die Gläubiger zu 1 werden aufgetordert, späte⸗ stens in dem genannten Termin ihre Rechte anzumelden, widrigensalls sie mit ihren Rechten ausgeschlossen werden. Die In⸗ haber der unter 11 genannten Hypotheken und Grundjschuldbriese werden aufgerordert,
spätestens in dem genannten Aufgebots⸗
termin ihre Rechte anzumelden und die Hypotheken bzw. Grundschuldbriese vorzu⸗˖ legen, widrigenfalls die Krastloserklärung erfolgen wird. Werne, den 16. Januar 1928.
Das Amtegericht.
91453 Aufgebot.
Der Hofbesitzer Wilhelm Martens in Wesselburenertoog hat das Aufgebot des Hypothekenbriefs über die auf seinem Grundstück. Grundbuch von Wess. Bd. 1 Art. 43 Abt III Nr. 5 für die Spar⸗ und Leihkasse für das Kirchspiel Wedding⸗ stedt in Weddingstedt eingetragenen 20 000 PM beantragt. Aufgebotstermin 5. 5. 1938. 9 Ühr.
Wesselburen, den 19. Januar 1928. Das Amtsgericht.
o in 6 Auf Antrag des Rittergutebesitzers Frei⸗ herrn Adolf von Hake in Ohr, Kreis Hameln, wird zur Auszahlung des Ab- lösungskapitals wegen der dem Land. und Gastwirt Karl Mittendorf in Buchhagen als Eigentũmer des Großkothofs No. ass. 2 in Buchhagen zustehenden Berechtigung zum Bezugs einer Holjrente aus der zum Rittergut Buchhagen gebörigen Gutstorst Termin auf den 18. April 1928, vorm. 10 Uhr, im Amtegericht hier, Zimmer Nr. 2, anberaumt. Unbekannte Beteiligte werden aufgefordert, ihre An- sprüche an das Ablösungskapital spätestens im Termin anzumelden, widrigenfalls sie mit ihren Ansprüchen ausgeschlossen werden und die Auszahlung des Geldes ersolgen wird. (5 125 der Ablölungsverordnung vom 20. 12. 1834 in Verbindung mit § 947, 9h90 der Zivilprozeßordnung) Eschershausen, den 17. Januar 1928. Das Amtsgericht.
91457 Aufgebot.
Der Landwirt Johannes Pfeifer in Mögglingen hat beantragt, die verichollene, am 6. 9. 1366 zu Mögglingen geborene und zuletzt dort wobnhaft gewesene im Jahre 18837 nach Nordamerika ausge⸗ wanderte Ottilie Pfeifer für tot zu er⸗ klären. Die bezeichnete Verschollene wird aufgefordert, sich spätestens in dem auf Freitag, den 28. September 1928. vormittags 10 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gericht anberaumten Auf⸗ ebotstermin zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle. welche Auskunft über Leben oder Tod der Verschollenen zu erteilen vermögen ergeht die Aufforderung, jpätestens im Aufgebotstermin dem Gericht Anzeige zu machen
Gmünd, den 14. Januar 1928.
Amtsgericht.
91460 Aufgebot. .
Auf den Antrag des Adolf Kliem in Memel, Parkstr. 23. als Pflegers der unbekannten Erben der Eheleute Johann Heinrich Tiedemann und Johanne Justine, geb. Zeise, wird ein Aufgebot dahin er sassen: 1. Der am 29. April 1864 in Memel als Sohn der Eheleute Ludwig Tiedemann und Auguste. geb. Schlupp, geborene Kaufmann Heinrich Robert Tiedemann, der zuletzt in Hamburg wohnhaft war und seit 1891 ver⸗ schollen ist, wird hierdurch aufgefordert, sich bei dem Amtsgericht in Hamburg, Abteilung für Aufgebotssachen, Ziviljustij« gebäude, Sievekingplatz,. Zimmer 420, spätestens in dem daselbst am Freitag, den 3. Augnst 1928, 12 Uhr, stait. findenden Aufgebotstermin zu melden, widrigenfalls seine Todeserklärung erfolgen wird. 2. Alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, weiden hiermit aufgefordert, dem Amtsgericht in Hamburg, Abteilung für Aufgebotssachen, spätestens im Auf⸗ gebotstermin Anzeige zu machen.
Hamburg, den 5. Januar 1928.
Das Amtsgericht. Abteilung für Aufgebotssachen.
(91458
Einst Landes vatter in Widdern hat be⸗ antragt, den verschollenen Philipp Landes⸗ vatter, geb. 1. Juni 1887 in Widdern (Jagst), Landstummann der 12. Tomp R.. J.⸗steg. 40, zuletzn wohnhaft in Mann⸗ heim, sür tot zu erklären. Der bezeichnete Verschollene wimw aufgefordert, sich späte⸗ stens in dem auf Mittwoch, den 29. Fe- bruar!' 928, vormittags 9 uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, II. Stock Saal XIII. Zimmer Nr. 264, anberaumten Aufgebots⸗ termin zu melden, widrigenfalls die Todee⸗ erklärung ersolgen wird. Alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Ver schollenen geben können. werden aufgefordert, dies spätestens im Auigebotstermin dem Gericht anzuzeigen. Mannheim, den I0. Januar 1928. Badisches Amtsgericht. B.. i0.
91787 Die Witwe Christiane Goldermann,
geb. Krieg, in Dreißigacker hat beantragt,
den seit der Abwehrschlacht bei Verdun vor Beaumont am 21. August 1917 ver⸗ mißten Gefreiten der Reserve Johann Heinrich Rudolf Goldermann beim Resewein fanterieregiment 109. 8. Kom ⸗ vagnie, geboren am 7. Februar 1888 zuletzt wohnhaft in Dreißigacker für tot zu erklären. Der Verschollene wird auf⸗— gefordert sich lwvätestens in dem auf Sonnabend, den 5. Mai 1926, vorm. 10 uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer 24 anberaumten Aufgebotstermin zu melden da sonst seine Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebotstermine dem Gericht Anzeige zu machen.
Meiningen, den 23. Januar 1928.
Thüringisches Amtsgericht.
(91459 Aufgebot. Der Pfleger des Georg Hermann Baldeck in Munchen, Trappentreustr. 410 hat beantragt, dessen Vater Oskar Philipp Baldeck, geb. 23. 8. 1381 in Mülhaulen im Elsaß, zuletzt wohnhaft in Fellbach, 1911 nach der Schweiz ausgewandert, für tot zu erklären. Der bezeichnete Ver. schollene wird aufgefordert, sich spätestens in dem auf Freitag, den 21. Sey⸗ tember 1928, nachm. 3 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Auf⸗ ebotstermine zu melden, widrigenfalls die odeserklärung erfolgen wird. An alle. welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebots⸗ termine dem Gericht Anzeige zu machen. Amtsgericht Waiblingen.
(91450 Aufgebot.
Der Gerichtstaxator Koepchen in Elber⸗ feld hat als Verwalter des Nachlasses des am 24. Februar 1927 in Elberfeld, seinem letzten Wohnsitze, verstorbenen Reichsbahn oberinspektors Rudol' Hommerich das Aufgebotsverfahren zum Zwecke der Aus— schliehung von Nachlaßgläubigern be⸗ antragt. Die Nachlaßglaͤubiger werden daher aufgefordert, ihre Forderungen gegen den Nachlaß des genannten Verstorbenen, Reichsbahnoberinjwektors Rudolf Homme rich, spätestens in dem auf den 8. Mai 1928, mittags 12 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gericht. Zimmer 38, anberaumten Aufgebotstermin bei diesem Gericht anzu— melden. Die Anmeldung hat die Angabe des Gegenstandes und des Grundes der Forderung zu enthalten; urkundliche Beweisstücke sind in Urichrift oder in Ab. schrift beizufügen. Die Nachlaßgläubiger, welche sich nicht melden, können, unbe⸗ schadet des Rechtes, vor den Verbindlich- keiten aus Pflichtteilsrechten Vermächtnissen und Auflagen berücksichtigt zu werden, von dem Erhen nur in soweit Befriedigung verlangen, als sich nach Befriedigung der nicht ausgeschlossenen Gläubiger noch ein Ueberschuß ergibt. Die Gläubiger aus Pflichtteilsrechten, Vermächtnissen und Auflagen sowie die Gläubiger, denen der Erbe unbeschränkt haftet, werden durch das Aufgebot nicht betroffen.
Elberfeld, den 23. Januar 1928.
Amtsgericht. Abt. 12 a2.
(914511
Am 15. Mai 1927 ist zu Guben die am l. April 1860 in Forst geborene Stepperin Agnes Blaut, preußische Staatsangehörige, gestorben. Da ein Erbe des Nachlasses bisher nicht ermittelt ist, so werden die senigen, denen Eibrechte an dem Nachlaß zustehen, aufgefordert, diese Rechte bis zum 30. März 1928 bei dem unter⸗ zeichneten Gericht anzumelden, widrigen falls die Feststellung ergehen wird daß ein anderer Erbe als der Preußische Fiskus nicht vorhanden ist. Der reine Nachlaß⸗ wert beträgt etwa 200 RM.
Guben, den 18. Januar 1928.
Das Amtsgericht.
—
ond soJ⸗ Durch Ausschlußurteil vom 18. Januar 1925 sind die Schuldverschreibungen der Anleiheablösungeschuld des Leutchen Reichs von 1920: Nr. 111546 über 50 RW, Nr. 210180 über 0 RM, Nr. 69378 über 25 RM und Nr 66350 über 12,50 RM. Nr. 286 über bo RM und Nr. 3664/65 über ie 25 RM, Nr. 154514 über 50 RM und Nr. 209409 über 26 RM, Nr. 130716 über 50 RM und Nr. 166564 Über 1250 RM, Nr. 162215 über 50 RM und Nr. 210447 über 12,50 RM, Nr. 223 175/77 über je 100 RM, Nr 243411 über 25 RM, Nr. 10438 über 100 RM., Nr. 115091 über 100 RM, Nr 117559 über 0 RM und Nr. 158256 über 20 RM, Nr. 101626 über 100 RM. Nr. 4086355 über 12,5909 RM; die Auslolungescheme zur Anleiheablölungeschuld des Deut ichen meichs von 1920: Gr. 4 Nr. 21546 über o RM., Gr. 8 Nr. 180 über 509 RM. Gr. 3 Nr. 9378 über 25 RM und Gr 3 Nr. 5320
und Gr. 1 Nr. 3664/65 über je 25 R Gr. 6 Nr. 4514 über 0 RM, Gr. Nr. 294098 über 20 RM. Gr. b Nr 10716 über 0 RM, Gr 6 Nr. 16664 ber 12,0 RM, Gr. 6 Nr. 12218 äber 50 RM. Gr. 8 Nr. 447 über 12 50 Rr Gr. 8 Nr. 1317577 über je 100 R Gr. 9 Nr. 3411 über 20 RM, Gr. Nr. 9858 über 100 RM, Gr. 4 Nr. 25091 über 100 RM, Gr. 4 Nr. 27569 üben 50 RM und Gr. 6 Nr. 8256 über 25 Rr Gr. 4 Nr. 11626 über 100 RM, Gr. J Nr. 18635 über 12,50 RM für krastlot erklärt worden.
Amtsgericht Berlin ⸗Mitte, Abt. 216. Gen. Il. 2X7. 26, den 19. Januar 1923.
(917891 Dutch Ausschlußurteil vom 12. Januar 1928 sind die folgenden 21 Aktien der Firma J. H. Wiese Söhne A.-G. in Neumünster, und zwar die folgenden Nummern: 321, 322, 323. 324, 95 2516, 2517, 2518, 2519, 2520, 252 2522, 2523, 2024, 2525, 2626, 252 5s bes, dos, a5 i, iber 1. 155 A sür kraftlos erklärt worden. Nenmünster, den 18 Januar 1925. Das Amtsgericht.
91185] Bekanntmachung. Das Bayer. Amtsgericht Weiler⸗Linden⸗ berg hat am 18. Januar 1925 jolgendes Ausschlußurteil erlassen: J. Die Aktie Nr. 959 vom 1. April 1906 über ein⸗ tausend Mark der Aktienbrauerei Simmer berg, Aktiengelellschatt in Simmerber wird für kraftlos erklärt. II. Die A tragstellerin, Firma Salomon Kat Brauerei in Heimenkuch hat die Koste des Verfahrens zu tragen. Weiler i. Allgäu, den 24. Januar 1923. Geschäftsstelle des Amtsgerichts.
or l20]
Berichtigung. Die in der Nr. 16 d. Bl. für kraftlos erklärte Hul bescheinigung trägt nicht die Nr. B 9037, sondern richtig æ 9039.
Wolfenbüttel, den 24. 1. 1928.
Kreisdirektion. 91461] Durch Ausschlußurteil des Amtsgerichte Leipzig vom 9. Januar 1928 sind folgend Wechsel für kraftlos erklärt worden:; J. über 150 RM, ausgestellt in velvztg;, den 15. November 1926, an eigene Orden vom Malermeister Johann Wagner in Leipzig⸗ Gohlis. Schachtstr. 3. aköeptiert von der Fitma „ Kauthaus Adler? 1 Leipzig⸗Gohlis, Hallische Straße 127, fällig am 15. Februar 17, blanko indofsiert vom Aussteller Wagner und dem Kaufmann Alfred Siebert. Leipzig, 2. über 00 RM. autgestellt in Leipzig, den 4. April 1927, an eigene Order von der Firma Arthur Häusler in Leipzi blankoakzeptiert von der Firma Richar Wilde in , ,, Glilenburger Straße 17a, fällig am 23. Juni 1957 zahlbar bei der Allgemeinen Deu schel Credit ⸗Anstalt, Leipzig. 3. Eber 100 RM. ausgestellt in Leipzig, den 25. Juni 192 an eigene Order von dem Kaufmann? Silber in Leipzig, akzeptiert von Amsche Wiesel in Altenburg Burgzstr. 10s3, sälli am 10. September 1925, blankoindossie von A. Silber, Theodor Bogisch und W. Röch. Leipzig, den 12. Januar 1928. Amtsgericht. Abt. I. 48.
(91792 Durch Ausschlußurteil vom 19. Januar 1928 ist der Hvpothekenbrief vom 21. März 1888 über die im Grundbu von Hackenstedt Band 11 Blatt Nr. 6 Abteilung 111 Nr. 1 fär den Altenteiler August Grebe in Hary eingetragene Hypothek von 6900 Papiermark für kraft⸗ los erklärt worden. Amtsgericht Bockenem, den 20. Januar 1923.
91794 —
Durch Ausschlußurteil vom 5. Januar 1925 ist der Hypothekenbriet vom 2. Ja⸗ nuar 1908 über die im Grundbuche von Bövinghausen Bd. I1 Bl. 57 in Abt. 11 unter Nr. 4 für die Gewerkschann des Steinkohlenbergwerks Lothringen in Gerthe als Rechtsvorgängerin der Antragstellerin eingetragene, mit 4 0i seit dem 1. Januar igös verzinsliche Hypothek von 3866 A für kraftlos erklärt.
Castrop⸗ Rauxel, den 24. Januar 1928.
Das Amtsgericht.
(917931
Durch Ausschlußurteil vom 14. Januar 1928 ist der Gläubiger der im Grundbuch von Grunow Band 1 Blatt aut Grund der Urkunde vom H. Juni 1827 einge- tragenen zinslosen Kaufgeldhyvothek von 10 Talern mit seinem Mecht auf diese Hyyothek ausgeschlossen worden
Drossen, den 17. Janugr 1928.
über 12 bo RM, Gr. 1 Nr. 2867 über bo RM
Das Amtsgericht.