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Bildhauern zugestehen würde, würde man nachber den Aerzten, den Anwälten, vor allen Dingen aber Ginrichtungen. wie Kinderheimen. Volkekchen uiw. ge n, die jetzt auch von der Verordnung betroffen sind und och ganz gut damit abgelunden haben. Es ist mir Zeit gelegentlich gesagt worden, daß es in gam 12 bildende Künstler gibt, die auf Grund der hr Atelier hätten aufgeben müssen. (Cört! Vereinigung.) Jedenfalls würde die Plan⸗ diesem Gebiete zunichte gemacht werden, Preußen den eben erst in der Richtung der Lockerung l6bald wieder zurücktun würde. (Sehr richtig! bei Vereinigung. Die Folge würde ein systemloses (Sehr richtig! bei der Wirtschaftlichen Ver⸗ Peters 1Dochdonn: Macht Sie der Beifall von cht stutzig, Herr Minister?) — Ich kann ch Herr Ladendorff einmal einer vernünftigen Wenn Sie Tatsachen dagegen anführen . Bisher sind mir leider och nicht angeführt worden. (Sehr richtig! bei Birtschaftlichen Vereinigung) Bas die Frage der Mietpreis
der vollständige Mieterschutz auch in den kleinen Gemeinden auf⸗ vechterhalten geblieben sind. Zu dieser Feststellung habe ich um so mehr Anlaß, als noch kürzlich im Plenum des Landtags bei Beratung der kommunistischen Uranträge, Drucks. Nr. 7312 und Ilö50, behauptet worden ist, und zwar nicht nur von den Antrag⸗ stellern, daß infolge völliger Beseitigung der Zwangswirtschaft die Mieter in den kleinen Gemeinden jeder willkürlichen Kündi⸗ gung und jeder Mietforderung seitens der Vermieter ausgesetzt seien. In Wirklichkeit ist natürlich davon keine Rede, da, wie schon betont, lediglich die zwangsweise Zuweisung von Mietern durch die Wohnungsämter in Fortfall gekommen ist. Alles übrige ist bestehen geblieben. Sollte in einzelnen kleinen Gemeinden die Lage des Wohnungsmarkts die öffentliche Bewirtschaftung des Wohnraums noch nicht entbehrlich erscheinen lassen, so ist Vorsorge getroffen, daß durch Anordnung der Aufsichtsbehörde die Vorschriften des Wohnungsmangelgesetzes in Kraft belassen bezw. wieder in Kraft gejetzt werden können. Im übrigen sind die beiden letztgenannten Lockerungsverordnungen, worauf ich be⸗ sonders hinweisen darf, in ausdrücklicher Uebereinstimmung mit Beschlüssen des Landtags, Drucks. Nr. 4830 und 6119, ergangen. Auch seitens des Staatsrats sind Einwendungen dagegen nicht erhoben worden. Wenn durch die dem Mieter gewährte freie Auswahl eine Besserung des Verhältnisses zwischen Vermieter und Mieter herbeigeführt wird, so ist das doch nur zu begrüßen. (Sehr richtig! links) Aus den gleichen Erwägungen und auch zur Entlastung der Wohnungsämter sind diejenigen Gemeinden, in denen die Vorschriften des Wohnungsmangelgesetzes weiterhin bestehen bleiben, von mir darauf hingewiesen worden, von dem System der sogenannten Mietberechtigungsscheine weitgehend Ge⸗ brauch zu machen, wonach dem Bermieter die Abgabe einer frei⸗ gewordenen Wohnung an jeden mit einem derartigen Schein ver⸗ sehenen Bewerber gestattet ist und dadurch für den Vermieter wieder in größerem Umfang die Möglichkeit besteht, sich einen ihm paffenden Mieter auszufuchen. Auch hierbei befinde ich mich durchaus in Uebereinstimmung mit der Ansicht des Landtags, die seinerzeit in dem Beschluß auf Drucks. Nr. G31 zum Aus⸗ druck gekommen ist. Bei dem weiteren Abbau. der 3 wird davon auszugehen sein, daß ein Abbau vor allem des Mieter⸗ schutzes erst erfolgen kann, wenn einmal die Mieten der Alt⸗ wohnungen und die der Neubauwohnungen dem allgemeinen Preisstand auf einer für das Einkommen der breiten Massen erträglichen Söhe angenähert sind und wenn ferner das Angebot an Wohnungen der Nachfrage einigermaßen entspricht. (Sehr richtig! links) Zum Ausgleich von Angebot und Nachfrage ist dabei ein gewisser Leerbestand von Wohnungen unbedingt not⸗ wendig. Eine sofortige Aufhebung der Zwangswirtschaft kann nach wie vor nicht in Frage kommen. Ihre Folge wäre zunächst. daß die große Zahl der Wohnungsuchenden versuchen würde, eine Wohnung zu erhalten, vor allem auch diejenigen, deren Wohnungsbedarf von den Wohnungsämtern nicht als dringlich anerkannt wurde. Hinzu kämen noch diejenigen Personen, denen ihre Wohnung gekündigt ist. Die Nachfrage würde sich fast aus- schließlich auf Kleinwohnungen erstrecken. Der so plötzlich ver⸗ stärkten Nachfrage würde ein völlig ungenügendes Angebot gegen⸗ überstehen. Die Folge müßte ein starkes Hinaufschwellen der Mieten sein. Die fo bedenklichen Folgen der jetzigen Wohnungs not in gesundheitlicher, sittlicher und bebölkerungspolitischer ziehung würden nicht etwa erleichtert, sondern in noch erheblich verftärktem Maße in die Erscheinung treten. Am längsten wird die Zwangswirtscha Mieter schutz, bei vßlterungsklasfen aufrechtzuerhalten bewußter planmäßiger Wohnungsne Aufhebung der Wohnungszwangswirtschaft schaffen. Wie liegen nun die Verhältnisse auf dem Gebiete der neubautätigkeit in Preußen? — Nach den angestellten Erhebungen Kalenderjahr 1927 rund 176 000 Daue worden gegenüber 130 000 im Vor jah unerhebliche Steigerung. Vo Dauerwohnungen sind rund (hört, hört! bei den Sozialdemokraten) öffentlichen Mitteln gefördert worden, Wohnungen ohne jegliche Unterstüzung aus errichtet worden sind. Am 1. Januar 1928 waren weiter im Bau begriffen gegenüber 75 000 angefangenen Wohnun zs bauten am 1. Januor 197. Meine Damen und Herren, ich möchte glauben. s Ergebnisses zu freuen. sen, zum ersten M fang, einen Teil
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bildung für die aus irtschaft herausgekom menen Räume mäß 5 52 Abs. 3 des Mieterfschutzgesetzes Grund⸗ Beurteilung der Angemessenheit des Mietzinles von den aufgestellt worden. Um kein Mißverständnis über die Be, undlätze aufkommen zu lassen, darf ich zunächst daß die verwickelte und von zahlreichen Einzel. Mieten sowie die Verschiedenbeit lichen Verhältnisse innerhalb des preußischen Staatsgebiets hemteilung der Angemessenheit einer Forderung für die Ueber⸗ g bon Räumen jeweils nur für 6g besteht daher auch keine Möglichkeit., durch all = gültige Richtlinien für jeden Einzelfall somohl den iter aufzuklären, unter welchen Umständen er sich des Wuchers sin machen würde, wie den Mieter, wann er gegen den Vermieter Echuz des Stralgesetzes anrufen kann. Auch die von verschie dener n erstrebte Festsetzung eines bestimmten Hundertsatzes der waemiete, des Ueberschreitung ohne weiteres die Annahme eines uungewuchers rechtfertigen sollte, erscheint nicht angãngig. Einmal keine derartige Festsetzung die Grenze des Julässigen so weit h daß auch dann fowohl für den Vermieter wie für den Mieter würde. Weiter haben die Er⸗ Zwangkwirtschaft gelehrt, daß
unden abhängige Bildung der
den Einzelfall zu⸗
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wangswirischaft
gewisse Rechtsunsicherheit bleiben ngen auf anderen Gebieten der gemäß behördlicher Fesisetzung noch als zulässig zu erachtende stforderung alsbald als allgemein übliche Normal⸗ und Mindest⸗ g angesehen wird und so lediglich eine preitsteigende Wirkung
lage beftand wie in anderen Ländern, so auch Freußen diglich die Möglichkeit, den von der Reichs wohnung ⸗· krenz nach eingehenden Verhandlunge tten und sich bei der Aufstellung der Grundsätze für die eilung der Angemessenheit des Mietzinses im wesentlichen auf Hinweis auf die diesbezügliche Rechtsprechung des Reiche⸗ biH zu beschränken. Aus den sehr ausführlichen Urteilen des begerichts sei hier lediglich erwähnt, daß im einzelnen bei Berechnung der Miete beräcksichtigt werden müssen: erstens die
Bei dieler Sa gen empfohlenen Weg ju
scbungskosten, zweitens die Vergleichsmiete und drittens die deten Verbältnißse des einzelnen Falles. Bei der Ermittlung Gestehungskosten sind zu berückfichtigen die Verzinsung des en und des fremden Kapitals, ein angemessener Abnutzungssatz, Amortisationtquote, ein angemessener Gefabrensatz, die Risiko⸗ nie die Betriebskosten, die Koften der Instandsetzung innerhalb ußerbalb der Mieträume, die großen Instandsetzungskolten, die en einer Sammelheizungsanlage, die sonstigen Nebenleiftungen scließlich der Unternehmerlobn. der aber in den Betriebstkoften nfihren ist. Sie sehen, wie außerordentlich vielseitig die Gesichts⸗ denen die Angemessenheit der Miete festgeletzt
ft, bor allem der den Wohnungen der minderbemittelten Be⸗ sein. Hier kann nur ziel
ubau die Voraussetzung für
zes. as Aas. Se n 23h ĩsi. s a igen i6s.d
las Is a 1561.5 1816
i 2o9q a zos a 203. a 2c 217 a 215,5 a 17a zi8. n — à 166 à iss. 5 a iss 2s Riss,. 13 1543 a 184. 75a 155. 560 isa, 15 a 166. 25 a 16s 25 a 187 iss a i864 25 a 13h a
1248 aJ2s B alz3h
3 Preußen in rwohnungen fertiggestellt also immerhin eine nicht m Jahre 197 hergestellten 128 000 mit Hauszinssteuermitteln und 20 000 mit anderen
während rund 28 0 öffentlicher Hand
.
— a 162. 15 a 164. 280
tie sind, nach
der ersten Lock ez jwei weitere gefolgt. Die zweite Lockerungsver“ zunng vom 4. Oktober 1927 sucht die Herstellung der am ndslen benötigten Kleinwohnungen dadurch in fördern. daß sie g deilung großer Wohnungen känftig geschaffenen räumlich und Haftlich selbständigen Wohnungen von den Fesseln der Zwangs saft völlig befreit werden. Den gleichen Zweck verfolgte bereits Rehelle zum Mieterschutzgesetz vom Juli 1926, allerdings mit ur Ansicht nach unzulänglichen Mitteln. Denn nach der Mieter szncbelle erstreckte sich die Lockerung der Zwangs wirtschaft bei Eg großer Wohnungen nur auf diejenige neugeschaffene Wob . n in der bisher eine Küche nicht vorbanden war, und selbst für k mnterlag der Vermieter binsichtlich der Auswabl des Mieters s gewissen Bindungen. Da im Übrigen die bei der Teilung hleibenden alten Reslwohnungen völlig der Zwangswirtschaft welter tersel blieben und der Vermieter allein durch eine Mieterböhung die neugeschaffenen Wohnungen, die zum Teil erheblichen Umbau—⸗ n im allgemeinen nicht berauswirtschaften konnte. so vermochte NMeterschutznobelle den erwanschten Anrein zur Teilung großer unmgen nicht zu geben. Sie blieb daher praktisch bedeutungslos. it zu hoffen, daß die zweite Lockerungsverordnung in dieser ung, soweit die Möglichkeit jur Teilung großer Wohnungen u überhaupt besteht, bessere Erfolge zeitigen wir
Re dritte Lockerungsverordnung ber len beseitigt in den kleinen Gemeinden, das heißt in solchen unter 4000 Einwohnern, die öffentl hhraums durch die Wohnnngsämter.
gor ds gs z gs ns a spa Erungtzverordnung sind gegen Ende des verflossenen
und go oo0 Wohnungen
zSo à 2s va 260, s a 2616 w daß wir allen
War es im ale, wenn auch nur des Fehlbedarfs an t das Jahr 1427 in dieser Be⸗ Wird davon aus⸗ an Wohnungen in Preußen jãhrlich n vorliegenden Zahlen möglich ahre 1926 um rund 10 000 Jahre 1977 um rund S6 000 Wohnungen
Grund haben, uns diese Jahre 19066 möglich gewe in fehr bescheidenem Um Wohnungen abzudecken, so zeig ziehung einen sehr erfreuli gegangen, daß der Neubedarf 1260 009 beträgt, so würde es nach de den Fehlbedarf im J
* 141. 25312230 chen Fortschritt.
gewesen sein, Wohnungen, dagegen im herabzumindern.
So erfreulich, wie ge sind, so darf leider doch raschend günstige Bautäti nicht ganz kleinen Teile nur liche Vorwegnahme der für zinssteuerertrãgnisse des nä sowie durch eine s die Hergabe der erste quellen, insbesondere Beleihung von Wohnungsbauten Leistungs fähigkeit, z
gebnisse des Jahres 1927 n werden, daß die über⸗ gkeit des verflossenen Jahres zu einem möglich gewesen ist durch eine wesent⸗ den Wohnungsbau bestimmten Haus- chsten Jahres und der nächsten Jahre Inanspruchnahme der namentlich für n Hypothek in Betracht kommenden Kredit⸗ der Sparkassen, die bei der Ausübung der bis an die Grenze ihrer hinaus gegangen sind. Soll
sagt, die Er nicht übersehe
z32. 15 a 232 5 a 233, 0 isis a isa 8c a s issn
vom 18. Ol-
iche Bewirtschaftung des In diesen Gemeinden
bahet die Vermieter wieder in der Lage, sich für eine frei⸗ den Mieter selbst auszusuchen. Ich möchte
ö, unn Teil darüber
Rückschlag in der Entwicklung der Bautätigkeit des Jahres 19285 führen, so wird es notwendig sein, für die Beschaffung der fehlenden Mittel rechtzeitig Sorge zu tragen. .
Mangels der Möglichkeit, Hypotheken zu tragbaren Be⸗ dingungen aus der frelen Wirtschaft in ausreichendem Umfange zu beschaffen, it die Wohnungswirtschaft im Jahre 193 in der
Tat ernstlich gefährdet. (Abg. Dr. von Brehmer: Sehr richtig!
Gestatten Sie mir hier einen kurzen Ueberblick über die Ent= wicklung auf dem Realtreditmarkt! Das Jahr 16s ist für alle Pfandbriefinstitute nicht nur das Aufbaujahr nach der Stabilisierung, sondern auch bisher das Rekordjahr gewesen. Der Absatz an Pfandbriefen allein der privaten Hypothekenbanken betrug mehr als 36 Milliarden Mark, eine Folge der Wirtschafts⸗ depression, die bekanntlich dem Pfandbriefmarkt immer zugute kommt. Man ging zum 89 igen und Ende 1826 zum 73 igen Pfandbrief über. In den ersten Monaten 1977 bestand noch weiterhin starke Nachfrage nach Pfandbriefen, so daß man bereits zum 63 igen Pfandbrief bei einem Börsenkurs von 99 überging.
Einzelne Anstalten hielten sogar schon den Zeitpunkt für ge⸗
kommen, einen 5 igen Brief herauszubringen. In den vorjährigen Etatberatungen konnte ich also mit Recht die Lage am Realkreditmarkt als außerordentlich günltig bezeichnen. In der Tat fand damals jedes irgendwie kreditwürdige Objekt seinen Geldgeber. Hypothekenbanken, Stadtschaften, Sparkassen, Versicherungsanstalten, Preußische Landespfandbriefanstalt, Pen⸗ sionskassen, Stiftungen usw. standen in gesundent Wettbewerb. Die Kosten der Hypotheken stellten fich für den Schuldner auf I bis 8 36 effektiv, d. h. im Endergebnis. Im Frühjahr 1927 trat aber ein plötzlicher Umschwung ein. Grund hierfür war wahrscheinlich plötzlicher Bedarf der Wirischaft, insbesondere für Ausbau und Meliorierung der Betriebe und Aufsaugung des Inlandkapitals durch die Reichsanleihe. Im Mai — an den „schwarzen Börsentagen“ — stagnierte der Pfandbriefmarkt völlig. Die Nominalverzinfung der Pfandbriefe ging wieder in die Höhe, zunächst auf 73 und Ende 1827 auf 8 R. V' Wenn trotzdem das Jahr 1927 allein für die privaten Sypo⸗ thekenbanken einen Absatz von etwa einer halben Milliarde Pfand. briefen brachte, so hängt dies günstige Ergebnis in der Hauptsache mit dem flotten Geschäft der ersten Monate zusammen und auch damit, daß in dieser Zahl größere Posten Liaudationspfandbriese enthalten sind, deven Absatz für die Bauwirtschaft naturgemãß bedeutungslos ist. Ausgang 1927 war also eine völlige Verödung am Realkreditmarkt festzustellen. Alle Geld geber, auch die öffentlich- rechtlichen Institute, hatten noch bis vor kurzem eine Kreditsperre verhängt, da ihre Pfandbriefe nicht ab⸗ zusetzen gewesen sind. Erst die mit Beginn dieses Jahres vollzogene Rüctehr zu m 8Rigen PfandvrieF — volkswirtschaftlich an sich sehr bedauerlich — hat eine gewisse überraschende Be ⸗ lebung am Pfandbriefmarkt zu bringen vermocht. Die Emissionen einzelner Banken waren schwell ausverkauft, teilweise hogar über zeichnet. Im ganzen dürften 8) bis 100 Millionen in Pfand briesen angelegt worden sein. Diese Belebung dürfte aber den Ansprüchen der Bauwirtschaft nicht entfernt gerecht werden, da der Erlös dieses Absatzes naturgemäß auch anderen Wirtschafts⸗ zweigen zugeführt wird. Ob sie überdies anhält und fich nicht bloß als eine vorübergehende Nachfrage mit Rücksicht auf die zum Coupontermin — 1. Januar 1937 — freigewordenen Gelder dar⸗ stellt, läßt sich noch nicht übersehen. Außerdem ist die Nachfrage, soweit sich feststellen läßt, im wesentlichen nur den 8 igen Pfand briefen zugute gekommen, also einem Papier, auf delsen Balis ein tragbarer langfristiger Hypothekenkredit in vielen Fällen nicht getätigt werden kann; denn die jährliche Belastung des Schuldners stellt sich bei einem Hypotheken zinsfuße von 83 R, einer Aus⸗ zahlung von 9e bis 95 8. und einer Darlehnsdauer von 8 Jahren auf ry bis 10 , also rund 23 höher als vor Jahresfrist. . Andere Anstalten wie Sparkassen, öffentliche Versiche rungs⸗ träger und dergleichen, die bis in die letzte Zeit hinein noch Fypotheken ausgeliehen haben, haben zumeist oder jeden alls vielfach die Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit überschritten und können sich nicht weiterhin in dem Ausmaß der letzten Monate am Baumarkt engagieren. Doch ist auch wohl hier mit einer ichten Besseruna zu rechnen. . , . für den Wohnungsbau scheitern bisher immer noch an der bekannten für den Wohnungs⸗ bau außerordentlich bedauerlichen ablehnenden Einstellung der Be⸗ ratungsstelle für Auslandskredite. Nur wenn sich die Auffassung der Beratungsstelle für die Folge ändern und auch der Reichsrat seine ablehnende Haltung aufgeben sollte, so würde hier eine ge⸗ wisse Entlastung zu erwarten sein, mit der aber für das Baujahr 1928 nur dann gerechnet werden kann, wenn die Anleiheaufnahmen bald erfolgen können. Allerdings gibt hier zu denken, daß von der vor Monaten zugelassenen 100 Millionen⸗Reichs mark ⸗ Sammel anleihe für den Wohnungsbau heute namhafte Beträge namentlich der privaten Sypothekenbanken noch nicht untergebracht find. Dies ist aber wohl darauf zurückzuführen, daß sich diese Institute dem Auslande gegenüber nur in Goldpfandbriefen verschulden können, während den öffentlich rechtlichen Anstalten die Aufnahme von dem Auslande genehmeren Valutaanleihen durch Zwischenschiebung ge⸗ eigneter Kreditinstitute: Bau⸗ und Bodenbank, Landesbankzentrale, ermöglicht worden ist. Dieser schwierigen Lage mit allen ihren unerwünschten Nebenwirkungen, insbesondere auf dem Arbeits⸗ markt, darf nicht untätig zugesehen werden. ö In Zahlen ausgedräck stellt sich die Sachtage für Preußen etwa wie folgt dar. In der Denkschrift des Reichsarbeitsmini⸗ sterkums über die Wohnungsnot und ihre Belãmpfung vom 10. De⸗ zember 1927, Reichstagsdrucksache Nr. 777 S. 2, ist der jährliche Zuwachs bedarf an Wohnungen für das ganze Reichsgebiet mit oo 000 Wohnungen bezeichnet worden. Für Preußen würde das, nach der Bevölterungszahl berechnet, einen Bedarf von rund 120 009 Wohnungen jährlich ergeben, wie wir ihn ja auch unseren sonstigen Berechnungen immer zugrunde gelegt haben. Der augen⸗
en, daß nicht sondern auch
en dicht versehlen, ausdväcklich darauf hinzumweis
; die Vorschriften über die Höhe der Mietpreise, dieser Vorgriffe nicht zu einem erheblichen
die Konsolidierung
blickliche Fehl bedarf nach der Reichswohnungszählung beträgt im
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ö. 9
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