1928 / 44 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 21 Feb 1928 18:00:01 GMT) scan diff

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Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 44 vom 21. Februar 1928. S. 2.

für ihre Treue und aufopfernde Tätigkeit im Dienste auch im ver⸗ flossenen Jahre den Dank der Staatsregierung aussprechen. (Bravo!) Es kann keinem Zweifel unterliegen, daß die Polizei⸗ beamtenschaft innerhalb der gesamten Staats⸗ und Kommunal⸗ beamtenschaft etwas ganz Besonderes darstellt. Sie hat einmal einen Dienst, der sie viel mehr mit dem Publikum zusammen⸗ bringt, der sie viel mehr in Gefahr bringt, in Gefahr von Leib und Leben, und daß, soweit die uniformierten Polizeibeamten in Frage kommen, sie einer ganz besonderen Gefahr noch dadurch unterliegt, daß sie eben überall kenntlich ist, und daß sie auch dann jederzeit einschreiten muß, wenn sie nicht unmittelbar im Dienst ist. Die Gefahrenpunkte bei der Polizeibeamtenschaft sind für den einzelnen viel zahlreicher als für die anderen Beamten. Dafür, daß die Polizeibeamtenschaft, trotzdem gerade wegen ihres naturgemäßen Hervortretens so viel auf ihr herumgehackt wird, unbeirrt ihren Dienst am Staate und damit am Volke auch im verflossenen Jahre treu erfüllt hat, danke ich. (Bravo!)

Ich freue mich, daß das auch aus dem Hause hier bereits anerkannt worden ist. Aber nicht nur die Exekutivbeamtenschaft, auch die Verwaltungspolizei hat eine ganz besondere und sehr große Arbeit zu leisten. Herr Kollege Stieler hat bereits darauf hingewiesen, daß hier im Wegweiser festgestellt ist, daß im ver⸗ flossenen Jahre nicht weniger als 99 000 Eingänge der Polizei— abteilung des Ministeriums zugegangen sind. Ich habe im Augen— blick nicht im Kopf, wieviel Eingänge bei der Polizeiverwaltung Berlin wöchentlich zu verzeichnen sind. Das geht in die zig⸗Tausende und verursacht eine Arbeit, die in erster Reihe von der Ver— waltungspolizei und nur zum Teil und mittelbar von der Exekutivpolizei zu erledigen ist. Es sind sehr sehr viele einzelne Sachen dabei, die mit genau der gleichen Sorgfalt bearbeitet werden müssen wie die großen Sachen von der Zentrale, den Provinzstellen und von den oberen Beamten. Gerade dadurch, daß mehr als die andere Beamtenschaft im preußischen Staat die Polizeibeamtenschaft sich mit der Behandlung des einzelnen Menschen zu beschäftigen hat, mehr als die Beamtenschaft sonst mit den einzelnen Fällen, mit dem einzelnen Menschen in Be— rührung kommt, tritt sie so dauernd in die Erscheinung und ist ständig Gegenstand heftigster Kritik. Wenn ich diese Unsumme von Arbeit, dieses ständige Hervortreten der gesamten Polizeibeamten— schaft mir vergegenwärtige und auch daran denke, daß im preußi⸗ schen Staat nach dem Wegweiser Seite 42 91 50g Polizeibeamte, Verwaltungspolizei, Kriminalpolizei, Landjägerei, Distrikts- kommissare, staatliche Polizei und kommunale Polizei vorhanden sind, dann schlagen die paar Fälle, die hier als Kritik, gleichgültig von wem, vorgetragen worden sind, absolut nicht zu Buche. Sie sind nur ein Zeichen dafür, daß natürlich in einem so großen Körper Versehen vorkommen können, daß aber die gesamte Polizei⸗ beamtenschaft ihrer Aufgabe durchaus gerecht geworden ist, näm⸗ lich den Dienst am Staate und am Volk treu zu erfüllen. (Abg. D. Dr. von Campe: Das gilt aber auch für die Gerichte!) Ich habe hier nur für meinen Dienstbereich zu sprechen, für die große innere und allgemeine Verwaltung. Es gilt selbstverständ⸗ lich auch für die juristischen Beamten, die zum großen Teil eben⸗ falls Einzelfälle zu behandeln haben.

Deswegen möchte ich auch die Einzelfälle, die hier vorgetragen worden sind, nicht allzu schwer wägen. Zum Teil sind sie schief, unvollkommen dargestellt, woraus ich den Herren Kollegen einen Vorwurf nicht machen will, denn sie können nur vortragen, was ihnen mitgeteilt worden ist. Sie werden bei aller sorgfältigster eigener Prüfung nicht in der Lage sein, so in die Dinge hinein⸗ zusehen, wie die Behörde naturgemäß dazu in der Lage ist. Ich könnte, Herr Kollege Borck, eine Reihe von Einzelfällen, die Sie angeführt haben, um zu beweisen, daß links anders behandelt worden ist als rechts, als absolut falsch nachweisen. Ich könnte Ihnen sogar den Nachweis bringen, daß in einem Fall, in dem ein politisch rechtsstehender Beamter meiner Meinung nach un— gerecht behandelt worden ist, sofort eingegriffen und die Sache klargestellt worden ist. Sie könnten natürlich formell ich er⸗ laubte mir das schon im Ausschuß zu sagen den Minister für alles verantwortlich machen, was in seiner Verwaltung vor⸗ kommt, und an Hand von Einzelfällen sagen: Da ist vieles faul im Staate Dänemark, du bist mir verantwortlich, dich haben wir, an die anderen können wir nicht heran. Das können Sie alles, formell richtig tun, zugegeben! Aber eine ernste Kritik, für die ich übrigens immer dankbar bin, und eine allgemeine Kritik an meiner Amtsfühvung ist nur dann berechtigt und möglich, wenn Sie mir nachweisen können, daß ich Ungerechtigkeiten nicht nur dulde, sondern sie sogar betreibe und gutheiße, aber dazu sind Sie nicht in der Lage. Meine verschiedenen Erlasse, die hinaus⸗ gegangen sind, zeigen immer und immer wieder, daß ich es erstens mißbillige, daß die Polizei sich zu Schikanen gebrauchen läßt oder gar von sich aus schikaniert, daß ich den Polizeipräfidenten, bei dem schikanöse Behandlungen vorkommen, desavouiere, gleichviel wer er ist, und daß ich, wenn mir eine ungerechte Behandlung vor⸗ zuliegen scheint, eingreife, gleichgültig, um welche Person es sich handelt. (Sehr gut! links.) Daß trotzdem Einzelfälle vorkommen können und werden, in denen man dies oder jenes wird sagen können, wird sich nicht vermeiden lassen. Man muß eben be⸗ denken, daß 91 000 Polizeibeamte da sind, die natürlich, da sie die Exekutive haben und demgemäß auch auf die Dinge zugehen können und müssen, mehr als andere Beamte kritisiert werden. Wenn Sie Einzelfälle anführen, werden mir dieselben immer wieder Veranlassung geben, nach dem Rechten zu sehen. Sie werden es mir aber nicht verargen, meine Damen und Herren, daß ich diese Einzelfälle auch richtig stelle, wenn sie mir etwa falsch vorgetragen zu sein scheinen.

Im allgemeinen genommen aber glaube ich, daß wir mit der Tätigkeit der Polizei auch im verflossenen Jahre durchaus zufrieden fein können, und wir können die Hoffnung haben, daß sie auch in diesem Jahre in diesem Wahljahre wie der Herr Abg. Stieler ganz richtig meinte die schwere Arbeit, die ihr bevorsteht, gut leisten wird. Es wird bestimmt für die Polizei nicht leicht sein, in diesem Wahlkampf⸗ Tohuwabohun sich zu behaupten, und nicht nur Gerechtigkeit zu üben, sondern auch den Schein der Gerechtigkeit nach außen hin immer hervortreten zu lassen. Daß die Polizei gerecht ist und gerecht sein will, darüber kann gar kein Zweifel sein; aber ihr Eingreifen wird von den Betroffenen fast immer als ungerecht

empfunden werden, und da kann ich Sie, meine verehrten Damen und Herren, die Sie ja, abgesehen von Ihrer Eigenschaft als Parteivertveter, doch in Ihrer Eigenschaft als Staatsbürger an dem zufriedenstellenden und guten Arbeiten der Polizeibeamten ein

Interesse haben, nur lebhaft bitten, Ihren Anhängern klarzumachen,

daß der Polizeibeamte einen schweren Dienst hat, daß er unmittel⸗ bar und schnell eingreifen muß, und daß er von seinem Standpunkt aus immer bemüht ist, gerecht einzugreifen, schon weil er, wenn er sich nicht objektiv verhält, sondern bewußt ungerecht handelt, eine disziplinarische Bestrafung zu gewärtigen haz. Ich bitte Sie, meine verehrten Damen und Herren, dahin zu wirken, daß alle polizeilichen Maßnahmen zunächst so angesehen werden, und daß nicht gleich von vornherein über ein vermeintliches falsches Auf⸗ treten der Polizei geschimpft wird. Wer sich betroffen fühlt, wird klagen, und wem solche Klagen vorgetragen werden, der sollte nicht ohne weiteres allem, was ihm zugetragen wird, Glauben schenken, sondern erst prüfen, ehe er es weitergibt; denn dieses Weitergeben von Klagen und Beschwerden ist ja auch eine der Ursachen der großen Arbeitslast und Briesschreiberei, über die der Herr Abg. Stieler vorhin geklagt hat. Es sind nicht nur zwangsläufig sich ergebende Angelegenheiten, die das Ministerium und die Polizei⸗ abteilung beschäftigen; es sind auch sehr viele Sachen darunter und gerade diese Sachen verursachen bisweilen recht viel Arbeit und Mühe mit denen man uns nicht zu beschäftigen brauchte, sondern die man sehr wohl anderweit hätte klären und erledigen können, die aber von den Kollegen des Landtags immer und immer wieder aufgegriffen werden, weil sie oft nicht selber den Mut finden, dem betreffenden Beschwerdeführer zu sagen: laßt die Sache ruhen, sie ist entschieden, wir wollen nichts mehr tun. Infolgedessen gehen Sie nicht an das Polizeipräsidium, nicht an den Polizeipräsidenten, auch nicht an den Regierungs- oder an den Oberpräsidenten, sondern Sie gehen an das Ministerium, das wiederum genötigt ist, Berichte einzufordern und die unteren Stellen zu belasten, auch dann, wenn sie als dafür zuständig bereits entschieden haben. (Zurufe rechts.) Es hat jeder Verwaltungs⸗ und Behördenchef draußen im Lande die Befugnis, ja die Pflicht, mit jedem Staatsbürger zu verkehren und ihm die notwendige Auskunft zu geben; er hat sogar die Anweisung dazu.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich will auf das Verhältnis von Polizei und polizeilicher ge⸗ werkschaftlicher Beamtenorganisationen nicht eingehen. Meine Stellung hierzu habe ich wiederholt bekannt— gegeben; sie kommt auch in dem Brief an den Schrader⸗-Verband klar zum Ausdruck; ich habe dem nichts hinzuzufügen, ich brauche auch von dem, was ich gesagt habe, nichts hinwegzunehmen. Die Beamten haben das Koalitionsrecht, die Gewerkschaften, die diese Beamten in Vereine zusammenfassen, haben das Recht, die Beamten zu vertreten, sowohl in Versammlungen wie in der Presse, sowohl innerhalb ihrer Organisationen als auch gegenüber den Behörden. Das mägen sie tun, soweit sie das irgendwie für richtig halten. In dem Augenblick, wo Uebergriffe erfolgen, weise ich aber diese Uebergriffe zurück. Ein Eingriff in die Presse⸗ und Koalitionsfreiheit steht mir nicht zu, den lehne ich ab. Wer aber den notwendigen Takt nicht bewahren kann, wer sich eines Ver— haltens befleißigt, das es mir unmöglich macht, noch weiterhin in der bisherigen Weise mit ihm oder mit der Organisation zu ver⸗ kehren, hat es sich selber zuzuschreiben, wenn das Entsprechende veranlaßt wird. Das Koalitionsrecht selbst ist dadurch für die Beamten in keiner Weise beeinträchtigt. Genau so, wie ich Takt und die vernünftige Vertretung von Forderungen im allgemeinen für notwendig halte, so auch hier in diesem besonderen Falle.

Ich bedauere es deshalb wirklich, wenn der Herr Kollege Marckwald in einem anderen Zusammenhange vorhin gesagt hat, er würde es bedauern, wenn er seine Zeit dazu benützen müßte, durch eine systematische Aufhetzung der Beamten gegen die jetzigen Zustände eine Aenderung herbeizuführen. Ich habe aus einem Zwischenruf des Herrn Koll. Marckwald, bei der Rede des Herrn Kollegen Stieler aber entnommen, daß hier offenbar ein etwas folscher Zungenschlag vorliegt. Daß ich meine Beamten aufhetzen lasse, ist ausgeschlossen; das kommt nicht in Frage. Ich kann mir auch nicht denken, daß dazu Herr Marckwald wirklich ernstlich eine solche Absicht haben sollte.

Die Beschäftigung mit Berufsangelegenheiten innerhalb der Beamtengewerkschaften, auch wenn sie scharf vorgetragen und die Forderungen scharf vertreten werden, erachte ich durchaus nicht als die Untergrabung einer Autorität, wie Herr Kollege Borck durch die Anführung eines Zitats glaubte beweisen zu können. Die Autorität wird weder durch das Verhalten außenstehender Verbände gestützt, noch wird sie untergraben. Die Behörden, der Organismus, der Staat als solcher ist entweder entsprechend autoritativ oder er ist es nicht. Das Verhalten einzelner Per—⸗ sonen ändert daran nichts und erschüttert auch die Autorität nicht. Sie würde erschüttert werden, wenn nicht bei allen Uebergriffen rücksichtslos durch- und eingegriffen würde, und das geschieht durchaus in jeder Weise.

Dann hat Herr Kollege Borck von einer verschiedenen Behandlung der Beamten gesprochen, und er hat behauptet, daß nach der rechten Seite ande z verfahren, disziplinar vorgegangen worden wäre, während nach der linken Seite ein derartiges Einschreiten nicht erfolgt sei. Ich möchte hier wieder sagen, daß Offiziere und Wachtmeister, unbeschadet ihrer politischen Ueberzeugung, absolut zum heutigen Staat stehen müssen, wenn sie Exekutivbeamte sind, mehr als sonst; denn nur so können sie ihren Dienst als Beamte im Interesse des Volkes und Staates üben, nur so können sie Vertrauen zu ihrer Objektivität und ihrer Tätigkeit im Dienste des Staates erwerben. Im übrigen braucht und soll die politische Einstellung des Beamten den Staat nicht kümmern; denn die Reichsverfassung gilt auch für die Polizeibeamten in Preußen. Aber polizeilich muß der Beamte tüchtig sein, er muß sehr, sehr viel lernen, und dazu wird er herangezogen in und außer dem Dienst. Denn der Dienst am Staat und die Tätigkeit für den Staat stehen an erster Stelle. Bei aller sozialen Einstellung gegenüber dem Beamten, die der Staat zu üben verpflichtet ist, bei aller Fürsorge für den Be⸗ amten darf der Staat doch keine Rücksicht gegenüber dem Beamten nehmen, wenn er von ihm verlangen muß: Einsatz im Interesse des Staates, im Imieresse des Ganzen. Um diesen Einsatz wirllich

ordentlich im Interesse der Bevölkerung bewerkstelligen zu z zu l

muß der Beamte lernen, er muß sehr viel lernen, und zi kom die nicht mitkönnen, können ieider als Polizeibeamte bien sprechende Verwendung nicht finden. Der olijeibeamte n en Theorie und die Praxis lernen, r muß den Sport kun üben, er soll ihn auch, wenn es irgen. geht, außerdi enn Er muß auch die Waffenübung lerne. davon kann w. 1 gesehen werden. (Sehr richtig! rechts) Ws ist auch und tärisch, sondern ist durchaus polizeilich. C vr richtig 4 Das muß von jedem verlangt werden, dare wird ii e ändern, daran wird sich im Interesse des gan Stun t auch im Interesse der ganzen Beamtenschaft . ö ; Bei allem Wohlwollen für die Beamten muß ich doch die e so erziehen und erziehen können, daß sie nun auch der e. rung gegenüber richtig einschreiten, sich Uebergriffe nig schulden kommen lassen, daß sie verständnisvoll eingreifen. 4 höher als die Beamtenschaft steht mir das deutsche Volt, stcht : der einzelne Staatsbürger, der vom Staat und von sen Organen verlangen kann, richtig behandelt zu werden. Eg gut! bei den Deutschen Demokraten) Um zu erreichen, da Polizeibeamte den Staatsbürger richtig behandeln kann, deen muß ich ihn so, wie es geschieht, ausbilden, möglichst volllonm machen. (Sehr richtig! bei den Deutschen Demokraten) 6 von der Polizeibeamtenschaft und von denjenigen, die ich in Forderungen zu eigen machen, sehr falsch gesehen und durchau geeignet, die Organisationen wie auch die Polizeibeamensta in Mißkredit zu bringen, wenn man von den Ausbildungömith etwas abstreichen wollte. Also, der junge wie der in mittlerz Jahren, wie der in älterem Lebensalter stehende Beamte m lernen, er muß sehr viel lernen; im heutigen Staat mit sen ganz anderen Verhältnis zwischen Staat und Bürger, hei neuen Gesetzen und ganz anders gearteten Anforderungen, bij n ganz anderen Art, wie auch mit Recht der Herr Kollege gun gesagt hat, muß er viel mehr lernen, als er früher zu lern notwendig hatte.

Ich will zu den einzelnen Anträgen nicht Stellung nehm Ich will nur bemerken, daß ich bitte, den Antrag über die Un organisation der Landjägerei abzulehnen. Ih siel mich da auf den Standpunkt des Herrn Kollegen Stielen x gesagt hat, daß man nun endlich einmal mit der Aenderum d Organisation aufhören müsse. Ich kann es durchaus bersth wenn Abgeordnete darüber verstimmt sind, daß ihre Antrige früheren Jahren Ablehnung erfahren haben. Nachdem ch einmal entschieden ist, wie es nun gehen soll, sollte mann Abänderungen absehen, bevor nicht reiche Erfahrungen mit Neuorganisation gesammelt sind.

Ich bitte auch, die Anträge wegen anderweitiger Fe setzung des Offizierdienstalters abzulehnen i zwar auch im Interesse des Nachwuchses, dem sonst der Luft versperrt ist, abzulehnen, zumal die Offiziere selber eine sll anderweitige Festsetzung durch ihre Organisation insgesamt« lehnen und, wie ich glaube, mit Recht ablehnen. (Sehr iichth

Ich bitte Sie auch, den Antrag Nr. 8176 abzulehnen e ihn nur dem Staatsministerium zur Berücksichtigung übermesM Solche Dinge, wie sie dort im einzelnen aufgeführt sind, so rith und so erwünscht sie auch im Einzelfall durchaus sein mi lassen sich nicht so generell regeln. Im übrigen ist alles, waz dem Gebiet geschehen kann und geschehen muß, bereits in Bearbeitung begriffen, und es wird versucht werden, das, m der Takt, was der Anstand ohne weiteres erfordert, was mann jedem Menschen, nicht nur von den Polizeioffizieren verlmmpg muß, den Offizieren und Beamten überhaupt als selbstverstim aufzuerlegen. Es ist das überhaupt eine Erziehungs- und ll Reglementsfrage, und ich bitte Sie wirklich, hier die Verwaltm das Ministerium nicht unnötig durch Beschlüsse einzuenn sondern doch das Vertrauen zum Ministerium zu haben, deze von sich aus alles das tut, was vernünftigerweise verlangt with kann. Ihre Beschlüsse ändern ja an den tatsächlichen Verhiülns durchaus nichts, wie ich überhaupt es mag etwas merlwmin erscheinen als Polizeiminister ein Gegner polizeilicher Bam mundungen und aller Reglementierung bin und viel mehr M auf die Erziehung der einzelnen Person, der Offiziere sowohln der Wachtmeister, wie überhaupt auch der Bevölkerung lege.

Dann bitte ich Sie, mir zu gestatten, noch auf ein paar k getragene Einzelfälle einzugehen, weil sie bemerkenswert schelt und sie richtiggestellt werden müssen, und weil ich auch um rechne, daß die nachfolgenden Herren Redner vielleicht nocht darauf zurückkommen werden. Es ist gesagt worden, in nn Falle habe das Ministerium verlangt, für einen bestimmten bf zier solle eine andere, schärfere Gualiftk ation geshtth werden. Das ist niemals gesagt worden und wird niemal g sagt werden. Ich kann mir aber denken, daß folgende liustü Anlaß zu einem solchen Gerücht oder Gespräch gebildet hat. lommt tatsächlich vor, daß ein Beamter von seinem Vorgestz eine Qualifikation erfährt, die ihm im Bösen wie im Guten if ganz gerecht wird. Worauf ist zu sehen? Die Stelle, die d Recht der Beförderung allein hat, muß ein objektives Bild! dem Beamten, ob er für die Beförderung geeignet oder nit geeignet ist, betommen. Da wir alle Menschen sind und q schon einmal in die Lage gekommen sind, über eine Persun! Urteil abzugeben, wissen wir, daß ein enge persönliche Berit ein gemeinsamer Dienst den Vorgesetzten sehr oft hindert, ein scharfe und genaue Qualifikation zu geben, wie sie vielleicht Beurteilung für die höhere Stellung unbedingt notwendig un So kommen tatsächlich gelegentlich Gefälligkeitsqualifikationen j stande. Oder aber, wenn in früheren Jahren ein anderer gesetzter einen absolut guten Eindruck von dem Beamten ö kommen hat, den der spätere Vorgesetzte, weil vielleicht der zwischen aufgerückte Beamte nicht mehr dieser Stelle so gen war wie seiner früheren Stelle, anders beurteilt, und es 9 nun nicht tut, weil er mit der früheren Qualifikation nich Widerspruch kommen will, so kommt es verschiedentlich vor ö. sage es ganz offen, weil ich glaube, daß die Offenheit immer beste Mittel ist, Besserung der Verhältnisse herbeizuführen die mündlichen Berichte über einen Beamten in Widerspruch t. der schriftlichen Qualifikation über den betreffenden Beam stehen, im Guten wie im Schlechten. Ich habe wiederho ] anlassung genommen, den oberen Provinzialbeamten un

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polizeipräsidenten zu sagen, sie sollten sich darüber klar sein, en . Qualifikation, die sie einem Untergebenen erteilen, 9 eine Qualifikation für sie selbst ist. (Zuruf: Nachteil siß enen Akten) Da müssen wir sehen, wie wir im einzelnen le durchkommen. Vielleicht mag der Fall, den Herr Abge⸗ eter Borck im Auge hat, damit zusammenfallen, daß einmal e. worden ist: Sie müssen anders qualifizieren. Wenn unter 6 angedeuteten Umständen wirklich so vom Sachbearbeiter gt sein sollte, so sicherlich auf Grund eines anders gehaltenen chen Berichts. Dann ist dem Vorgesetzten allerdings mit icht gesagt worden: andere auch deinen schriftlichen Bericht; Ramit der Vorgesetzte auch die Verantwortung für den Bericht

tagt, unter den er seinen Namen setzt. . Herr Borck ist auch auf den Fall Niedermöllerich zu rechen gekommen. Da ich annehme, daß auch Herr Metzenthin rauf nachher Bezug nehmen wird, darf ich sachlich dazu fol⸗ sades sagen. Es handelt sich um die Vorgänge in Nieder- niüllerich, im Bezirk Kassel, am 5. September 1927. Abends, um uhr bedroht ein ehemaliger Schutzpolizeibeamter, Kraus, dort sine Eltern mit Erschießen. Der herbeigeholte Oberlandjäger hersuchte den Kraus zu veranlassen, seine Waffen herauszugeben. staus tötete den Oberlandjäger durch Kopfschuß. Das war die gitüation, die nach Kassel gemeldet worden war. Weiter das purde ebenfalls bereits gemeldet gefährdete Kraus durch viele Chüsse die ganze Nachbarschaft und verhinderte jede Annäherung. kinem anderen Oberlandjäger ist durch die Mütze geschossen botden. Das Feuer erwiderte Kraus, indem er sich rasch von zenster zu Fenster begab und mit verschiedenen Schußwaffen aus Fenstern und Dachluken abwechselnd feuerte. Daraufhin wurde nz Ueberfallkommando aus Kassel alarmiert. Kraus empfing K mit lebhaften scharfen Schüssen. Nach dreistündigen vergeb⸗ lihen Versuchen, Kraus zur Uebergabe zu bewegen oder kampf⸗ miähig zu machen, traf der benachrichtigte Regierungspräsident N. Friedensburg ein. Herr Borck hat heute von einem Reklame⸗ bdͤürfnis des Regierungspräsidenten Dr. Friedensburg gesprochen md hat auch unterstellt, daß ich ein solches Reklamebedürfnis in Ausschuß anerkannt hätte. Wenn er den Bericht über die lußschußsitzung nachliest, wird er finden, daß das nicht zutrifft. Ih gebe zu, daß der Regierungspräsident Dr. Friedensburg cht oft Veranlassung genommen hat, in die Oeffentlichkeit zu treten durch Zeitungsartikel, durch sein Tun, und ich habe mich wiederholt gefragt, ob ihm daraus ein ernster Vorwurf zu mächen ist. Bei dieser Beurteilung habe ich natürlich nötig, die hesamtperson in die Beurteilung einzubeziehen. Und da ist fest⸗ sistellen, daß, wenn, wie bekannt, auf der einen Seite allerdings fene Aktivität nach außen hin in Erscheinung tritt und Gelegen—⸗ het zu eingehenden Erörterungen in der Presse, in Versamm— lungen und im Parlament gibt, andererseits diese Aktivität durch⸗ s zu begrüßen ist. Und wenn in den letzten Tagen Herrn Ir. Friedensburg sogar der Vorwurf gemacht worden ist, daß r im Lande herumreise, daß darüber in den Zeitungen etwas ehe, daß er die Bürgermeister besuche und Landrats- und Bürgermeisterversammlungen abhalte, so scheint mir das kein Nachteil, sondern ein Vorzug von ihm sein (sehr richtig!); denn schließlich ist er ein Beamter und das ist anzuerkennen der nicht vom grünen Tisch entscheiden will, sondern an Ort und Stelle prüft. Ich kann, wenn ich die Vor⸗ und Nachteile eines solchen Ver⸗ halten abwäge, nur sagen, daß die Vorteile gewisse Nachteile erheblich überwiegen. Als Herr Regierungspräsident Dr. Friedensburg während einer Abendveranstaltung aus Anlaß der Polizeiwoche, der er in Kassel beiwohnte, von den Vorgängen in Niedermöllerich be⸗ nachrichtigt worden war, hat er sofort die Heranziehung eines

mindli

onderwagens, eines Panzerwagens angeordnet, und ist er selbst

ach Niedermöllerich gefahren. Ob es zweckmäßig war, den Sonder⸗ wagen bereitzustellen, mag dahingestellt sein; die nachträgliche Be⸗ nrteilung ist vielleicht die, daß ein solches Aufgebot nicht notwendig war. Aber worum handelte es sich? Die Meldung lag vor, daß cin offenbar wild gewordener ehemaliger Beamter mit Schuß— haffen und sehr viel Munition die ganze Einwohnerschaft ge— sihtdete, daß bereits ein Toter zu verzeichnen war und ein Schuß einen anderen Beamten getroffen hatte. Aber Vorsicht war jeden⸗ kltz besser. (Sehr richtig! bei der Sozialdemokratischen Partei) Es handelte sich nicht nur darum, den ehemaligen Beamten unschädlich zu machen, sondern weiteres Unheil zu verhüten. Tat⸗ sche ist jedenfalls, daß der Klaus bei Ankunft des Sonderzuges nich auf den Wagen schoß, sich also immer noch sehr aktiv zeigte. Ei nußte also eine Entscheidung getroffen werden, die sicherstellte, nah Klaus kein größeres Unheil mehr anrichten konnte. Deshalb nnmete der Reglerungspräfident nun an, daß durch das Hinein⸗ werfen von Handgranaten versucht werden sollte, gefahrlos in das ku einzudringen. Noch in dem Augenblick, als dann die hamten in das Haus eindrangen, hat Klaus aus der Kellerluke hischossen. Er ist dann durch Handgranaten getötet worden. Wie dann herausstellte, war es im Besitze eines Militärgewehrs md einer Mehrladepistole, und in seinen Taschen sind noch Hatronen gefunden worden. Der Regierungspräsident erklärt: bam ich dieses Vorgehen nicht geübt hätte, dann hätte durchaus Re Gefahr bestanden, daß Klaus weitere Einwohner gefährdet ttt. Wenn man die Nacht darüber hätte vergehen lassen, dann hie Klaus wieder bei Tageslicht operieren können, und da ja Etraßen nicht freizuhalten waren, weil die Einwohner aus häusern herausmußten und wieder hineinmußten, mußte nr gesorgt werden, daß Klaus noch am Abend unschädlich ge⸗ naht wurde; denn aus den Fenstern der Räume, in denen er sich uushielt, konnte er mehrere Straßen unter Feuer nehmen. Es har also durchaus mit weiteren Todesopfern zu rechnen; außer— m hätte die Schießerei, wie üblich, Menschenansammlungen stbeigeführt, und die Menschen wären durch die Schießerei ge⸗ schtze worden. Nachher kann man die Dinge natürlich anders nchen; auch einige Polizeifachleute haben sie anders angesehen. ber es kommt darauf an, daß der Erfolg erzielt worden ist, daß nut allen Dingen nicht noch mehr Personen verletzt oder getötet luden sind. Infolgedessen habe ich nach dem Bericht, den Herr (hierungspräsident Dr. Friedensburg vorgelegt hat, die Sache

erledigt betrachtet und keinen Anlaß gehabt, Maßnahmen

hegen ihn zu veranlassen. . berr Abg. Kasper wird wahrscheinlich nachher auf die Ver— tsenichungen eingehen, die im „Klassentampf“ über BVor⸗

gänge in Eisleben erschienen sind. Sobald mir diese Ver⸗ öffentlichungen bekannt wurden, ist eine Ministerialtommission an Ort und Stelle gewesen und hat festgestellt, daß diese An⸗ gaben im wesentlichen zuzutreffen scheinen. (Abg. Kasper: Hört, hört h Infolgedessen sind bereits durch personelle Aenderungen die notwendigen Maßnahmen veranlaßt, die weitere Untersuchung schwebt. (Abg. Kasper: Der Major wird wahrscheinlich nach Halle versetzt werden) Ja, Herr Kollege Kasper, was soll ich denn machen? Soll ich ihn auf den Mond schicken? (Abg. Kasper: Nein, aus dem Dienst nehmen!) Ganz recht, ihm ist die weitere Ausübung des Dienstes untersagt worden. Das ist das Erste, was geschehen kann, und das Notwendige, was geschehen muß. Weiter braucht zunächst auch nichts zu geschehen; alles andere hängt von dem Ergebnis der weiteren Untersuchung ab. Der Umstand, daß Sie solche Vorgänge im „Klassenkampf“ dar⸗ gestellt haben, kann ja mich noch nicht veranlassen, Herr Kollege Kasper (Abg. Kasper: Aber Sie haben zugegeben, daß es im wesentlichen zutrifft!) Das fiel mir gar nicht schwer; denn ich hatte es ja selbst festgestellt. (Abg. Kasper: Oh, das ist Ihnen sehr schwer gefallen Wieso? Nachdem ich festgestellt habe, daß gewisse Verfehlungen vorgekommen sind, ist eingeschritten worden, aber nicht vorher, bevor ich das festgestellt habe. Ich wollte gerade sagen: der Umstand, daß die Sache in Ihrem Blatt gestanden hat, konnte mich nur veranlassen, sie zu untersuchen, aber nicht, ehe untersucht worden ist, bereits Maßnahmen zu treffen. Das gilt für Sie sowohl, wie für jeden anderen auch. Damit, meine Damen und Herren, möchte ich meine Aus⸗ führungen schließen und Sie bitten, bei Ihrer Kritik, für die ich im übrigen sehr dankbar bin, immer zu bedenken, daß Sie nicht so weit gehen sollten, daß eine Gefahr für die gesamte Schutz⸗ polizei entsteht. Ich bitte Sie auch dringend, Einzelfälle nicht zu verallgemeinern. Wenn Sie das nicht tun, dann werden Sie auch die gesamte Polizeibeamtenschaft auf Ihrer Seite finden, denn auch sie hat ein Interesse daran, Mißstände zu beseitigen und ihre Einrichtungen zu verbessern.

Statistik und Volkswirtschaft. Nachweisung des Steuerwerts der im 3. Viertel des Rechnungsjahrs 1927 (1. Ortober bis 31. Dezember) verkauften Tabak⸗ steuerzeichen und der aus dem Steuerwert ber echne ten Menge der Erzeugnisse.

G der Bestimmungen über die Tabakstatistik. Vorläufige Ergebnisse.) 1. Zigarren.

4. Pfeifentabak.

Kleinverkausspreis für das Kilogramm

Steuerwert in Reichsmark

Berechnete Menge der

Erzeugnisse kk

8

3 von über 12

Zusammen .

1 RM 2 RM 2.50 RM 3 RM 3,50 N= 4 RM 4,50 RM 5 RM 550 RM RM RM RM RM RM RM RM RM

75 947 147 876 89 914 284 508 35 985 943 948 40477 565 256 11432

3 689 145 788 829 227 780 146 236 1189383 93 119 51 1 254 344 783

379 735 369 tz90 179 828 474 763 51 407 1179 935 44974 565 256 10393 3074290 563 449 1417 363 81 242 594 92 42 281 213 023 107 688

=

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2

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11 226 125

5. Kautabak.

9 350 009

C , E O de Sd = O e d, O

1

sür das Stück

Kleinverkaufepreis

Steuerwert in Reichsmark

Berechnete Menge der

Erzeugnisse 1000 Stück

bis zu 6 zu 16 zu 12 zu 16 zu 20 zu 25 von über 25

2327 5049 730 224 302 282 519 8 524 2676

776 1010 122 29 907 28 252 682 158

—— S8

526 127

60 907

C . K dũè O Ct

2 8

Zusammen G. Schnupftabak.

———

Berechnete Menge der

Steuerwert Erzeugnisse

in Reichsmark

Kleinverkaufepreis für das Kilogramm

= 8

kg

von über l bis von über? bis von über 3 bis von über 4 bis von überh bis

Berechnete Menge der Erzeugnisse

10090 Stück

Steuerwert in Reichsmark

Kleinverkaufspreis für das Stück

2 S8

von über 6 bis von über? bis von über ð bis von über 9 bis 10 RM

435 4630 11877 99 574 92 310 31194 89 668 5772 448 415 2981 95 440 5 602

3 358 446 0903 6 603

2 964 5728 211 266 800 1886 79 297 50 881 2307 144225 347

6 426

3 648

1739 27781 95 05

99h 737 1107 725 436 713 1434 687 103 892 8 968 308 65 578

2 290 555 145 656 102 416 13 380 094 179 292 100 784 206 2295

8 021

10 674 014 82 989

3 g64 842 3 062 872 161 47 / 1153967 31 203 642 595 59h 899

8

bis zu 2 Ryf zu 3 Ryf zu 4 Rof zu 5 Ryf zu 6 Rpf zu 7 Ryf zu 8 Ryf zu 9 Rpf . zu 19 Rof . zu 11 Rpf. zu 12 Rpf. zu 13 Rpf .. zu 14 Rpf. zu 15 Rpf zu 16 Rpf zu 17 Rpf zu 18 Rpf zu 19 Rof zu 20 RJipf zu 22 Ryf zu 25 Rpf zu 30 Ryf zu 35 Rpf zu 40 Ryf zu 465 Rpf zu 50 Rpf

von über 50 Rpf

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1778 152

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b0 0l0 076 2. Zigaretten.

zusammen

Berechnete Menge der Erzeugnisse

10090 Stück

Steuerwert in Reichsmark

Kleinverkaufspreis für das Stück

8 8

1112 6371 11105 110 529 5320 435 692 2 357 285 3 815 zl7 837 241 1669 130 659 73 806 2089

2 865

1668

19 114

49 974

6b 172

39 901

3 921 228 28 287 419 b7 234 2656 18 070 336 34 869

3 135 818 2 215 689 76 057

128 943

zu : von über 15 Rpf .. 6 159 718

, , a

2 Eᷣ88—— 88 ——— 2 8

——

5

zusammen .. 110932591 7792 118 3. Feingeschnittener Rauchtabak.

erechnete Menge der Kleinverkaufs preis Steuerwert 9 , .

für das Kilogramm ̃in Reichsmark

2 8

R

9 249 1949 21 291 123

117 b02 30271 246 bᷣh56 54 080 6 78tz 386 1438 284

53 010 52 43a

bis zu 6 RM. zu 7 RW. . zu 8 RW. zu 9 RM.. zu 10 RM.. zu 12 Rm. zu 14 RW. zu 16 Rwe. zu 18 RM. zu 20 RM.. zu 22 RM.. zu 24 RW...

von über 24 RM ..

S6 D

88 86

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2 22

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zusammen ..

12 120

505 2525

8 048 26 3827 74911 187 278 28 660 57 320 22 690 37 817 125 825 179 750 30 626 38 283 15 297 16597 30 868 30 868 9179 7302

346 621 685 087 7. Zigarettenhüllen. Berechnete Menge der Erzeugnisse 1000 Stüc

oy 9h dos ds Zusammen 1 bis 7 Steuerwert: 174 468 163 RM.

Nachrichtlich: An Zigarettentabak sind im 3. Viertel des Rech⸗ nungsjahis 8 784 409 Kg in die Herstellungsbetriebe verbracht worden (8 93 des Gesetzes und F ña der Tabakstatistik, vom J. bis 3. Viertel⸗ jahr (unter Berücksichtigung der nachträglich eingegangenen Berichti⸗ gungen) zusammen: 27 300 829 kg. .

Berlin, den 28. Februar 1928. Statistisches Reichsamt. Wagemann.

1RM 2 RM 3 RM 1 RM 35 R 6 RM RM 8 RM 2 RM

bis zu

.

2

O o e do Rn d , .

8

10 RM Zusammen ...

S d Sc SE. OO

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Steuerwert in Reichsmark

Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungs⸗ maßregeln.

Nach wei sung

über den Stand von Viehseuchen im Deutschen Reich am 15. Februar 1928.

(Nach den Berichten der heamteten Tierärzte zusammengestellt im Reichsgesundheitsamte.)

Nachstehend sind die Namen derjenigen Kreise (Amts- usw. Bezirke) verzeichnet, in denen Tollwut und Tollwutverdacht, Rotz, Maul. und Klauenjeuche, Lungenseuche des Rindviehs. Pockenseuche der Schase, Beschälseuche der Pferde, Räude der Pferde und sonstigen Einbuser oder Schweineseuche und Schweinepest ac den e, , Mel⸗ dungen am Berichtstage herrichten. Die Zahlen der betroffenen Ge⸗ meinden und Gehöfte umfsassen alle wegen vorhandener Seunchensälle esperrten Gehöfte, in denen die Seuche nach den geltenden Vor⸗ hn noch nicht für erloschen erklärt werden konnte. .

Tollwut (Rabies).

Preusten. Reg.-Bez. Gumbinnen: Angerburg 1 Gemeinde, 1 Gehört, Darkehmen 1, 1, Goltav 1. 1. Gumbinnen 3, 3 (davon neu 1, 1), Insterburg 10, 13, Niederung 2. 2 (1, I). Reg. ez. AllůlJenste in: Vyck 2, 2, Neidenburg 13, 14, Rössel 1. 1. Reg.-Bez. Frankfurt Cottbus 2.2. Friedeberg i. Nm 1.1. Reg Bez Köslin: Lauenburg 3, 3, Stolp 5, 6 (2 3). Reg. Bez. Schneide m übl:— Netzekreis l. 1. Reg Bez. Breslau Militsch 6. 6 (3, 3). Reg.-Bez. Liegnitz: Löwenberg 1, 1 (1 15. Reg Bez. Op veln: Beuthen⸗ Tarnowitz 1, 1. Falfenberg 1, 1, Kreuzburg i O. S. 1, 1. Oppeln 2. 2 Rosenbera i. O. S. 4, 4, Tost⸗Gleiwitz 1. 1. Reg. ⸗Bez. Hannover Hannover Stadt 1, J. Bannern. Neg.⸗-Bej. Nie der bayern. Bogen 1, 1 (1. 1), Griesbach 3, , Kötzting 1, l. Regen L L. Reg -Bez. Oberpfalz: Cham 6. 7 (2, 2), Roding 2 2 6 2). Rea Bez. Mittelfranken: Weißenburg i. Bay. J, 1. Sachsen. KH. Bautzen Löbau 2, 2. ;

Insgeslamt; 31 rene usw. 81 Gemeinden, 90 Gehöfte; da von neu 13 Gem. 14 Geh

Rotz (Malleus). . Preußen. Reg. Bez. Königsberg: Fischbausen 1, 1, Königeberg Stadt 1, 1. Reg.-Bez. Allen ste in? Vötzen 1. i. Neg. Ber. Wiesbaden: Wierbaden Stadt 1, 1 (neu). Braun⸗ schweig: Blantenburg l, l. Insgesamt; 5 Kreise 5 Gemeinden, 5 Gehöfte, davon neu: 1 Gem., 1 Geh. Sungenseuche des Nindviehs (Plenropneumonia bovum contagiosa) Bockenjeuche der Schase (Variola ovium,

Beschälsenche der Pferde (Exanthema eoitale puralytieam) frei.