1928 / 48 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 25 Feb 1928 18:00:01 GMT) scan diff

Erste Anzelgenbeilage zum Neichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 48 vom T5. Februar 1928. G. 4.

ioo o Meihner ö Ofen und Porzellan ˖ Fabrik (vorm. C. Teicherih. Meißhen.

Umtausch der Anteilscheine in Ainien.

EAI. Aufforderung.

Gemäß § 17 Ab. 59 der 2.15. Duich⸗ Goldbilan iwer⸗

fübrungeverordnung zur ordnung fordern wir hiermit die Inhabe von Auteilicheinen unserer Gesellschaf

über RM 136 und RM 10 zum dritten Male auf, die Anteilicheme mit einrachem in Stammaktien bis zum 30. März 1928

Nummernverzeichnis zum Umtausch ein jchließ lich bei den Niederlassungen der Commerz

und Privat⸗Bant Attiengesell

schaft in Berlin, Dresden order

Meißen . einzureichen. Gegen eingereichte drei An teilicheine über je Run 138 bezw. zwe

Anteilscheine über je RM 160 werden zwei bezw. eine Aktie über nom. RUM 29 aus- Die Einreichung stellen werden nach Möglichkeit einen etwa erforderlich

gegeben

werdenden Spitzenausgleich vermittem

Dei Umtausch der Anteilscheine an den Schaltein der Einreichungestellen ist pro- Im Wege der Kortemondenz

visionsfrei. wind die übliche Gebühr berechnet.

Anteilicheine, die nicht bis zum 30. März 1928 zum Umtausch eingereicht werden oder die die zum Erjatz durch neue Aftien errorderliche Zahl nicht erreichen und der Verwertung für Rechnung der Beteiligten zur Verfügung gestellt sind, werden für kraftlos erklärt.

Gejellschaft nicht zur

Meißen. den 23 Februar 19328.

Meistner Ofen⸗ und Borzellan⸗Fabrik

(uorm. C. Teichert). Der Bor stand Tarl Pol ko.

1005441 * A userordentliche Generalversamm⸗ inng der Attiengesellichatt Watinz, Achim i. Dannover, an Montag, den 12. März 1928, nachminags 165 Uhr. im Hotel Stadt Biemen, Achim. Tagesordnung: Bericht des Voistande. Neuwahl des Aussichteratgs und des Vorstands, Kaxitalerhöhnung, evtl. Auflösung der Gesellichaft. Verschiedenes. Attiengesellschaft Watinz. Der Vorstand. W. Knoche.

( 9ßl 68 . Norddeutsche Buchdruckerei und Verlagean stalt A. G., Berlin

In der Generalverlammlung vom 24. Ja- nuar 1928 ist die Heiadietzung des bie. herigen Aftienkavitals nom. RM 400 00 auf nom. NM 40 000 unter aleichieitiger Eiböhung auf nom RM 1000 ) be= ichlossen worden Die eisolate Kapital. berabletzung und Kapitalerhöhung ist in das Handeleregister eingetragen

Gemäß §z 289 Abs. 2 H. G.. B. fordern wir die Gläubiger unjerter Gesellschaft auf ihre Ansprüche anzumelden.

r t

llcoamn. Gommunal⸗Bank für Sachsen.

Prospett ũber GM 50090 9090, Se ige Anlehnsscheine Serie XIV Rückzahlung vor dem 30. Juni 1931 ausgeschlossen i eingeteilt in 2500 Stück über je GM. 160, Lit. A Nr. 1 2500 2500 soo, , B 1 - 2500 3 C, 1— 2500 500 n n 7 , D 2 1 500 GM 25 000 000, 7M eige Anltehnsscheine Serie XV . Rückzahlung vor dem 36. Juni 1831 ausgeschlossen eingeteilt in 2500 Stück über je GM Ibo, Lit. A Rr. 1 - 2500 ö 1006 35 6g 1, , n, , 90 1 000 z 7000 tt „, , 2000, „D , 147000 GM 20 000 000, 69 ige Anlehnsscheine Serie XVI Rückzahlung vor dem 30. September 1931 ausgeschlossen in 5000 Stück über je GM 100, Lit. A Nr. 1 5000 9000 m ; 00, / B r *614r. 1000, 98 ö 5000 , , . 9 „D * 126000 . in sämtlichen Fällen eine Goldmark 1.4 kg Feingold. Die Communal⸗Bankt für Sachsen ist am 7. Juli 1871 unter der Firma Communal-⸗Bank des Königsreichs Sachsen“ gegründet worden und führt ihre jetzige Firma gemäß Generalversannnlungsbeschluß vom 29. April 1919. *

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Gemän 8 214 He G. B. geben wir

Ihnen hiermit betannt, daß der Auf⸗

ichtsrat neu gewählt wurde und sich

wie folgt zusammensetzt: Rechteanwalt David Weiler. Diplomvolkswirt Curt Weil, Prokurist Hans Graf, sämtliche in München. ö Ferner, wurde lt. General versammlung vom 27. Januar die Liguidation der Gesellichaft bejchlossen und zu Liquidatoren bestellt: Herr Dr. Ludwig Weil, München, Heir Direktor Hermann Hauer, München. Beide Liquidatoren sind allein zeichnungs⸗ berechtigt. ö. Chemie · Attiengesellschaft für Chemiiche d Pharmazeutische Er⸗ zeugnisse in Liauidation, München.

fi vr d; ; 9 Hamburger Getreide ·˖ Lagerhaus⸗ Aktien gesellschaft.

Die ordentliche Generalversamm⸗ lung findet stait am en, den 2. März 18928 mittags 12 ur- im Bureau des Herrn Dr. Wäntig, Ham⸗ buig Adolvhsbrücke 4. J. Stock.

Tagesordnung:

1. Vorlage des Geschäfteberichts der

Bilan; sowie der Gewmn⸗ und Ver⸗ rn nn für das Geschäftsjahr

2. Entlastung von Vorstand und Auf⸗

sichisrat.

3. Wahlen zum Aufsichtsrat. J

Attionäre, welche die Verjammlung be⸗ suchen wollen, erhalten vom 5 Mär igzs an gegen Hinterlegung ihrer Aknenmäntel in unserem Bureau, Kubwärdei, Reiher damm. Eintrittskarten und Stiminzettel. Geschäftsbericht und Bilanz können dort vom 3. Mär an ebenjalls in Empfang genommen werden.

Samburg, den 23. Februar 1928.

Der Aussichtsrat. H. Wiede.

Der Vorstand. G. Matthies. G. Frevdag.

dm c goblenzer Handelsbhank A. G., Koblenz. .

Durch Beschluß der Generalversamm—⸗ lung vom 25. November 1927 ist das Grundkapital der Gesellschaft zwecks Aus⸗ gleichung bes Kapitalen i wertungskontos von MRM 09 700 auf RM 407 80 ber- abgesetzt derart, daß für die bisherigen RM 0g 700 Aktien jetz Attien im Gesamtnennwerte von RM 407 800 be⸗ stehen bleiben, daß dabei an Stelle von ö 5 der 490 bisherigen Tausendmarkaktien e 4 Afnen zu RM 1009 neten und an Stelle von je H der 197 bisherigen Hundert markaktien je 4 Attien zu RM 100 neten, daß außerdem jedoch noch Zweihundert⸗ markaftien bestehen bleiben zur Ausgleichung der Differenz zwichen den amtlichen Aktien von RM ho 700 aus der Herab⸗ setzung auf RM 407 800 so daß an Stelle der bisherigen 490 Attien zu je RM 1000 und 197 Attien zu ie RM loh jetzt treten. 397 Aftien zu Rae 1000 und 198 Aftien zu RM 100, zusammen aus machend Grundkapital RM 407800.

Es ergeht die Aufforderung an die Altionäre zur Einreichung der Aktien bis svätestens J. April 1928 zwecks Aueführung der Verabletzung des Grundkapitals duich Verminderung der Zahl der Aftien durch Abstemvelung unter Androhung der strastiosert lãrung:

a) derjenigen Aktien, welche trotz er⸗ solgter Aufforderung nicht rechtzeitig bei der Geiellichaft eingereicht werden,

b) solcher eingereichter Aktien, wesche die zum Erjatz durch neue Aktien er⸗ forderliche Zahl nicht erreichen, und der Gelellschaft nicht zur Verwertung für Rechnung der Beteiligten zur Verfügung gestellt sind.

Sitz der Gesellschaft ist Leipzig. Die Errichtung von Zweigniederlassungen in Deutschland ist gestattet. ö. ö ö 1 * grerne , m ngen Gegenstand der Gesellschaft ist die Gewährung von Darlehen an deutsche Körperschaften des öffentlichen Nechts oder gegen Uebernahme der vollen Gewähr⸗ leistung durch eine solche Körperschaft und die Ausgabe von Anlehnsscheinen (Kommunalobligationen auf Grund der so erworbenen Forderungen. Der Betrieb von Hilfsgeschäften, soweit sie als Nebengeschäfte der Hypothekenbanken in 5 5 Absatz Ziffer 4, 5 und 6 des Hypothekenbankgefetzes zugelassen sind, ist unter entsprechender Anwendung des § 5 Ab atz? und 3 des Hypothekenbankgesetzes gestattet. Darlehen können statt in Geld auch in eigenen Anlehnsscheinen zum Nennwerte gewährt werden. Nach 5 1 Nr. 3 des Sächsischen Gesetzes vom 223. 12. 1899 find vie An⸗ lehnsscheine der Communal⸗Banut für Sachsen zur Anlegung von , den, e, . . ö

Die Bant unterliegt der Aufsicht des Freistaates Sachsen. Die staatliche Aufsicht wird durch einen vom Wirtschaftsministerium n. Staats⸗ vertreter und einen gleichfalls bestellten Stellvertreter ausgeübt. Die S5 3 und 4 des Hypothekenbankgesetzes finden entsprechende Anwendung. Der Staatsvertreter bzw. der Stellvertreter üben gleichzeitig die Funktion des Treuhänders aus. Staatsvertreter

Rechnung bestimmt sind. Von dem verbleibenden Reingewinn erhält de j 2 696, während der Rest als weitere Dividende zur Verteilung ö Auschi Für die letzten 6 Geschäftssahre wurden an Dividenden verteilt: auf

mar 3 000 000, 1922 49, 1023, ig24, 1925 je 0; des Darlehensgeschäftes auf RM 1 000 000, 69.

Die Eintösung der Zinsscheine der Kommunalobligationen er bei der Gesellschaftskasse in Leipzig bei der Dresdner Bant in Leipzig, Dresden sowie bei den Bankhäusern Bondi E Maron, Dresden, Kroch jr. Kommand geseischast auf Aktien, Zeipzig, von Goldschmidt-Jiöthschild C Co., ers mhm, gleichen Stellen erfolgt auch kostenfrei die Aushändigung neuer Zinsscheinböge 6. die Erledigung aller die Kommunalobligationen betreffenden Angelegenheit

lagen einschließlich der Betrage in Abzug zu bringen, die zum Vortra

ge auf eue gra

1926 nach wie derlus chen

Bilanz für 21. Dezember 1926.

folgt au Berlin und

n n sowie n.

Guthaben

Gesetzliche

Gewinn

8906

zinsen. Soll.

Guthaben bei Banken berechtigt sind

Vortrag auf neue Rechnung ö

Attiva.

Kasse und Guthaben bei Noten und Abrechnungsbanken

bei Banken und Bankfirmen

Forderungen an Körperschaften öffentlichen Rechts) .. die zur Annahme von Mündelgeld

hiervon noch nicht zur Auszahlung gelangte Darlehen Debitoren). ...

. , , .

Aktienkapital

Rücklage ..

Anlehnsscheinumlauf:

Serie XIV

Serie CTV.

Serie XVI

Fällige und laufende Anlehnsscheinzinsen . Kreditoren. ;

ewinnverieiiung: zur gesetzlichen Rücklage zur Rücklage zur Sicherung der

lehnsscheine Dividende.

RM

13 479 540

764 405

14 243 945 2 854 405

8

16 84 5d

Sl Il 389 hz

3 817 600 - 6377 3663 335 000

14 580 ;

1197063 2

5 44 zz

10 da) go

261

108 395

Gewinn und Berlustrechnung für 31. Dezember 1526.

h 0b

6 660 - 80 3

325 h98 6 304

re,

.

457 7 3 8

11970 Ra

Davon RM 10 038 191,26 in das Darlehnsregister eingetragen. Davon RM 225, 45 rückständige und im Januar i927 eingegangene Darlehng⸗

Haben.

Attiva.

Vortrag aus 1925 Handlungsunkosten Steuern.... Anlehnsscheinzinsen Reingewinn...

Nm 114 ol O48 bj 490 1957 O69 Jos zos

339 009

3 25 94 79 16 26

16

Zinsen

Provisionen' Verschiedene Einnahmen.

Status für 30. September 1927.

ssss 172 786 is I6z 11 465)

339 009

und Treuhänder ist zur Zeit Herr Oberregierungsrat Dr. Gelbhaar, stellv. Kreishaupt⸗ mann, Leipzig, Stellvertreter Herr Oberregierungsrat Hempel, (Kreishauptmann⸗ schaft) Leipzig. Die Bestimmungen des Hypothekenbankgesetzes liber die Rechte und Pflichten der Treuhänder finden entsprechende Anwendung. ö Das Grundkapital betrug ursprünglich Papier⸗M. 3 000 000, —. Die Um⸗ stellung auf Goldmark erfolgte im Verhältnis von 3: 1 auf RM 1000 000, in der Weise, daß die auf Papier⸗M. 1500, lautenden Aktien auf RM 500, abgestempelt wurden. Um die vorgeschriebene Relation zwischen eingezahltem Grundkapital und ausgegebenen Obligationen zu gewährleisten, beschloß die außerordentliche General⸗ versammlung vom 9. März 1807 die Erhöhung des Grundkapitals um RM 2 000 000, auf RM 3 900 000, durch Ausgabe von 4000 neuen Aktien über je RM 500, mit Dividendenberechtigung ab 1. Januar 1927. Die neuen Aktien wurden von einem Bankenkonsortium zu 11099, zuzüglich en,, und 495 Stückzinsen ab 1. Januar 1927 übernommen. Hiervon wurden verpflichtungs gemäß K 1060 000, den alten Aktionären zu den gleichen Bedingungen zum Bezuge angeboten. Das bei der Kapitalserhöhung erzielte Aufgeld ist mit RM 200 006, dem gesetzlichen Re⸗ servefonds zugeflossen. ͤ . 4

Das Grundkapital , RM 3 000 000, eingeteilt in 6000 auf den Inhaber lautende Aktien über je RM 500, Nr. 1—= 6006. Die Einziehung von Aktien ist gestattet. ; Die Abwicklung der entsprechend den Aufwertungsgesetzen aufzuwertenden Bapiermarldarlehen ist noch im Gange. Mit der Gewährung neuer Darlehen hat die Gesellschaft im Jahre 1926 wieder begonnen. . Auf die Höhe der auf das eingezahlte Grundkapital ber Gesellschaft begebbaren Anlehnsscheine finden die s5 7 und 41 des Hypothekenbankgesetzes in der Fassung des zweiten Gesetzes zur Aenderung und Ergänzung der Hhypothekenbankgesetze vom

Palliva.

Kasse⸗ und Bankguthaben Debitoren ) Festverzinsliche börsen⸗ gängige Wertpapiere Forderungen an Körper⸗ schaften öffentl. Rechts oder gegen deren Ge⸗ wãhrleistung:

kurzfrist

langfristige Tilgungs⸗ darleh Interimskonten.. ...

M bz zs 266 410

967 191

7

ige Darlehen 335 44

82 198 762 zg os ia

k

36 039 86373

8

S6 Aktienkapital ; Gesetzliche Rücklage... Sonderrücklage .. 13 Anlehnsscheine im Um S S. XIV 4029 200, 75 S. XV 9113 100, 6 S. Xvi 4007 000, Vorschüsse auf von Spar kassen und Banken ge⸗ zeichnete Anlehnsscheines?) 32 Faͤllige und laufenbe An⸗ lehnsscheinzinsen Fällige Dividendenscheine Sonstige Kreditoren... Interimskonten Bruttoüberschuß einschl. Disagioreserve ..

lauf: .

17 1h zo0⸗

11 903000

340 598 108 1497386 16236

ga hoh 5 O39 S63 n

) Davon RKM 1790, 28 rückständige und im Oktober eingegangene Darlehnszinsen. 3 Davon RM 30 S765 O7, 50 in das Darlehnsregister eingetragen.

3 Die Ablöͤsung dieser Vorschüsse durch langfristige Verbindlichkeiten ist durch vertragliche Vereinbarungen gesichert. .

Von dem am 30. 9. 1927 ausgewiesenen Tilgungsdarlehen entfallen auf

26. 1. 1926 entsprechende Anwendung. Es können also zur Feit Kommunalobligationen in 28⸗ facher Höhe des eingezahlten Grundkapitals a üglich der Reserven ausgegeben werden. Der Gesamtbetrag der im Umlauf befind . Kommunalobligationen muß in Höhe des Nennwertes jederzeit durch Darlehensforderungen an deutsche Körper⸗

Darlehen in Beträgen von NM

Gesamt⸗ betrag RM

Gemeinden mit Einwohnerzahl

Ge saml · betrag RM

,

schaften des öffentlichen Rechts oder durch Forderungen, für die deutsche Körperschaften des offentlichen Rechts volle Gewährleistung übernommen haben, von wenigstens gleicher Höhe und wenigstens gleichem Zinsertrage gedeckt sein. Eine etwa fehlende derartige Deckung ist einstweilen durch Schuldverschreibungen des Deutschen Reichs oder eines deutschen Landes oder durch Geld zu ersetzen. Diese Schuldverschreibungen dürfen höchstens mit 579 des Nennwertes unter dem jeweiligen Börsenpreis in Anfatz . Die FSS 8 und 9 des Hypothekenbankgesetzes finden entsprechende Die zur Deckung der Kommunalobligationen bestimmten Darlehen sind in entsprechender Anwendung der Vorschriften der gz 22 und 23 des Hypothetenbank⸗ gesetzes einzeln in ein Register einzutragen. Die zur Veckung der Kommunalobligationen dienenden Darlehensforderungen sind jeweils sofort an den Staatsvertreter als Treu⸗ händer für die Inhaber der Kommunalobligationen zu verpfänden; die Verpfändung ist den Darlehensschuldnern anzuzeigen. Die Kommunalobligationen werden erst ausgegeben, nachdem die zu ihrer Deckung bestimmten Darlehen in das Register eingetragen und dem Treuhänder dadurch rechtsgültig verpfändet sind, daß der Ver⸗ pfändungs vertrag mit ihm abgeschlossen und der Schuldner von der Verpfändung k ist. Die Verpfändung der Darlehen wird auf den Anlehnsscheinen Borstand ist zur Zeit Herr Dr. Putzger, Oberregierungsrat und stellv. Kreis⸗ hauptmann in Dresden, zur geit aus dem Staatsdienst beurlaubt. Der Aufsichtsrat besteht zur geit aus folgenden von der Generalversammlung gewählten Herren; Hans Kroch, Geschäftsinhaber des Banthauses Kroch jr. Kommandit⸗ gesellschaft auf Aktien, Leipzig, (Vorsitzender); Dr. Otto Heymann, Direktor der Dresdner Bank in Leipzig, sstellvertr. Vorsitzender); Bankier Alfred Maron i. Fa. Bondi Maron, Dresden, sstellvertr. Vorsitzender); Dr. Wilhelm Just, Direktor der Leipziger Dypothetenbank, Leipzig; Reichsminister a. D. Graf Gerhard Kanitz, Po⸗ dangen; Baurat Anton Käppler, Leipzig; Reichsminister a. D. Dr. Peter Reinhold Dresden; Negierungsbaumeister Woldemar Vogel, Leipzig; Bankier Carl Wallach i. Fa, von Goldschmidt⸗Rothschild Co., Berlin. Die von der Generalversammlung gewählten Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten neben dem Ersatz ihrer Auslagen die später erwähnte Tantieme vom Reingewinn. Alle auf die Aufsichtsratsbezůge entfallenden besonderen Steuern werden von der l e, getragen. Die Generalversammlungen finden am Orte ber Hauptniederlassung der

Gesellschaft, also in Leipzig, statt.

as Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Die Vetanntmachungen der Geselischaft erfolgen rechtsgültig im Deutschen Reichs anzeiger und in der Sächsischen Staatszeitung; außerdem in mindestens einer Leipziger Tageszeitung. Gewinnverteilung: 57 zum gesetzlichen Reservefonds, solange er nicht den ehnten Teil des Grundkapitals übersteigt; alsdann 47 Dividende auf das ein⸗ gezahlte Aktienkapital. Von dem verbleibenden Ueberschuß werden 109 einem zur Sicherung der Inhaber der Kommunalobligationen dienenden besonderen Reserve⸗ fonds zugeführt, solange dieser nicht wenigstens den vierten Teil des Grundkapitals

Koblenz, den 15. Dejember 1927. Der Vorstand. ;

und nicht wenigstens den zehnten Teil des Nennbetrages der umlaufenden Kommunal-

.

Umrechnun Vörse für 9 Kalendermonat vor dem jeweiligen Fäll erfolgt ist. Leipzig, im Dezember 1927.

200 009 zoo ooo

zum Handel und

Sei pzi ares vr? d .

obligationen erreicht hat. Hierauf sind außerordentliche Abschreibungen und ming

unter von 100 000 bis 200 000

über 1 000 000 911 i Die Gesellschaft hat folgende Serien von Anlehnsscheinen neu ausgegeben:

GaR 5 goo oo, - 8 go ige Anlehnsscheine Serie Xry mit Finsscheinen pet

4 9694 9568

3 298 989 441665 54 gl 113 lis or q

100 000

„500 000 „1000000

2. Januar und 1. Juli 2. Januar und 1. Juli

l. April und 1. Ottober.

Anlehnsscheine werden wenigstens 2 Monate vor dem gegeben, unter gleichzeitiger Bekanntgabe von Restanten. Die Anlehnsscheine sind seitens der Inhaber unkündbar. ; ür die Kapital- und Zinszahlungen, die in deutscher Reichs währung erfolgen eine Goldmark dem amtlich festgestellten Preis für 1, ls amtlich festgestellter Preis gilt der vom Reichswirtschaftsminister oder der von ihm bestellten Stelle im Reichs anzeiger bekanntgegebene Londoner Goldpreis.

unter 10 000

von 10 000 bis 26 000 „26 000 50 0900 50 000 100 000 über 100 000

8 0ꝛs oz 3 264 1b z bil zl 2 1563 o zb 60 gz

GM 265 000 0d, dh ige Anlehnsscheine Serie XY mit ginsscheinen per GM. Zb oo oo, 65 ige Anlehnsscheine Serie XVI mit Hinsscheinen per

Die Anlehnsscheine (Kommunalobligationen) lauten auf den Inhaber, sie tragen die falsimilierten Unterschriften des Vorstandes. Die statutenmäßige Deckung und Verpfändung ist von dem als Treuhänder bestellten Staatsvomrtreter auf jedem Anlehnsschein bescheinigt. Die Rückzahlung der Kommunalobligationen erfolgt nach Wahl der durch Auslosung, Kündigung oder Rückkauf. Die Auslosung geschieht durch einen Notar in Gegenwart des Staatsvertreters. Einhaltung einer Kündigungsfrist von mindestens 2 Monaten zum e, Kalendermonats erfolgen. Serien und Nummern zu kündigender oder auszu

Gesellschaft

Eine Kündigung lann jeweils unter

eines osender

uckzahlungstage belannt⸗

kg Feingolb. Die

in deutsche Währung erfolgt nach dem Mittelturse der an der versi⸗ uszahlung London sestgestellten amtlichen Notierung, die zuletzt eine

igkeitstag der Kapital⸗ und

Gommunal⸗Bankt für Sachfen.

Auf Grund vorstehenden Prospektes sind GM ß 9090 006 8 ige Anlehnsscheine Serie XIV,

ins zahlungen

GM 25 009 oon

79M ige Aulehzußscheine Serie XV, G Gi 2z0 bοο o 8 Auiehn oscheine Cerie XVi der Conimunai- Saut für Sachsen

m Dezember 1927.

.

ur Notiz an der Leipziger Börse zugelassen worden. aut in Selpzig. roch jr. οmmanditgeselischaft auf vittien-

e,,

Serie 83. auf je 100 Maxk Nennbetrag.

ler kg ; und Iinsbeträgen zu zahlende Gold⸗

leit des

werden in

zahlung der aufgewerteten Hypotheken

mn Deutschen eich

Nr. 48.

Zweite Anzeigenbeilage Sanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger

Berlin, Sonnabend, den 25. Februar

1928

XJ. Altien- gesellschaften.

519

n Deutsche Lichttechnik A. G.

ach der am 11. d. M. stattge fundenen

serordent lichen Generalperlammlung be.

eöt der Aufsichtsrat unserer Gesellschaft

us nachstehenden Mitgliedern:

Herr Senator Lguis Stoeß, Fabrikant, Pen zig Schlesien,

Herr Dr. jur. Geihard Nalbach, Gesell⸗ schafts direktor, München, . eir Wilbelm Friedrich Gneisig, Rentner. Wiesbaden. ; 2 eir August Brüchle, Architekt, München, err Josefs Wagner., Buchhalter. München, als Mitglied des Berriebs⸗

rats. München. den 14. Februar 1928. Der Vorstand.

n Preußische Boden Credit · Uctien⸗ Gant.

. Teilausschüttung.

Nit Zustimmung der Aufsichtsbehörde verden wir an unsere aufwertungs⸗ berechtigten Pfandbriefgläubiger alter Fährung aus der Teilungsmasse

zum 1. April d. d. U eine ,,, in Höhe von

9 des Goldmarkbetrags ihrer Pfandbriefe burch Aushändigung von neuen, vom 1. Januar 1928 ab mit 4 3 jährlich berzinslichen . Goldpfandbrie fen ( Liguidations⸗

Goldpfandbriefen) Serie VII

bornehmen. (Art. 84 der Durchführungs⸗ verordnung zum Aufwertungsgesetz und Art. 1 der Verordnung vom 2B. J. 1926.)

Hugleich werden Anteilscheine aus⸗

gegeben, die die Teilnahme an weiteren Ausschüttungen aus der Masse ver⸗ briefen.

I. Durchführungsbestimmungen.

1. Der Goldmarkbetrag der Pfand⸗ briefe unserer Serie 3— 29 ist gleich dem Nennbetrage. ö

Der Goldmarkbetrag der ganz oder leilweise nach dem 31. Dezember 1917 ausgegebenen Pfandbriefe der Serien bo, 51 (A und B) und 82 bestimmt sich nach dem auf Grund des Art. 79 Abs. 2 der Durchführungsverordnung fest⸗ gesetzien Umrechnungsverhältnis. Da⸗

nach beträgt der Goldmarkbetrag bei

den Pfandbriefen der Serie 80... GM 33557. Serie 31 (A und B) 134188 M ag

o. od? es

3. Die Liquidations⸗Goldpfandbriefe

anten auf Goldmark, eine Goldmark

leich dem jeweiligen Preise von Feingold. Für jede an Kapital

ĩ . 1 gr eine . mark i ii. ichen ungsmitteln gezahlt, sofern 9 bei der Umrechnung für das Kilo⸗ gramm Feingold ein Preis von nicht

mehr als 2830 RM und nicht weniger

als 760 RM ergibt. Diese Pfandbriefe werden ausgegeben

in Stücken von GM 2009, 1000, 500,

Vb. 100 und ho, die mit halbjährlichen am 2. Januar und 1. li fälligen

Zinsscheinen, von denen der erste am

J. Jull 13626 fällig ist, ausgestattet sind. Außerdem gelangen Stücke (Pfand- Fe, im Nennbetrag von 10 Goldinark zur Ausgabe, die gleich- s mit 45 35 jährlich verzinst, bei nen aber die Zinsen erst bei Fällig⸗ ö Kapitals unter Berechnung n Art. er Verordnung vom Juli 1926.) Der Inhaber solcher Zertifikate kann jederzeit verlangen, daß ihm auf mehrere Zertifikate, die in ihrem Gesamtbetrag auf einen nach Abs. 2 in Goldpfandbriefen darstell= baren Betrag lauten, Goldpfandbriefe im entsprechenden Nennbetrag mit

Sinsscheinbogen ausgehändigt werden.

Spitzenbeträge, die sich weder in Ieh riefen nach Abs. Z noch in Zerti⸗ sikaten nach Abf. 3 darstellen lassen, bar zum Nennbetrag ab⸗

löst; durch die Ablösung sind die An, ö. des Pfandbrlefgläubigers auf ie dem Spitzenbetrag entsprechenden weiteren Hebungen aus der Teilungs-⸗ masse abgegolten. (Art. 1 8 7 der Ver⸗ erdnung vom 28. Juli 19269 Zum Zweck ber Vermeidung oder Verringe⸗

rung von Spitzenbeträgen kann der

Ffandbriefgläubiger verlangen, daß

ihm auf mehrere Pfandbriefe alter

ährung ein Goldpfandbrief gehändigt wird. 3. Die Liquidations⸗Pfandbriefe und Zertifikate werden nach Auslosung eder Kündigung, zum Nennbetrag urückgezahlt. Ban! it he auf die eckung eingehenden ordentlichen und

aus⸗

außerordentlichen Rückzahlungen werden zur Einlösung im Wege der

uslosung berwandt. 4. Die Liquidations⸗Goldpfandbriefe dieser Emiffion können zur Rück⸗

unserer Bank verwendet werden, gleich⸗ biel ob diese zur Deckung der Ligui⸗ dationg · Pfandbriefe dienen oder nicht

6 8. Zi insen gezahlt werden. k

Dabei werden die Pfandbriefe in Höhe ihres Nennbetrags auf den Aufwer⸗ tungsbetrag angerechnet.

ß. Die Inhaber unserer Pfand⸗ briefe alter Währung fordern wir auf, ihre Ansprüche anzumelden und die Pfandbriefe bei uns einzu⸗ reichen, um dagegen die Teilaus⸗ schüttung in Goldpfandbriefen sowie die Anteilscheine für die weiteren Hebungen aus der Masse in Emp⸗ fang zu nehmen.

Die Anmeldung und Einreichung der Pfandbriefe hat bei der Kasse der Bank, Berlin NW. T7, Unter den Linden 50 / 51, zu erfolgen; sie kann außerdem bei jeder anderen der in der Gemeinschaftsgruppe Deutscher Hypo⸗ theken banken zusammengeschlossenen Banken: der

Deutschen Hypothekenbank in Mei— . Frankfurter ö Aktien⸗

gesellschaft in Frankfurt a. M., Leipziger Hypothekenbank in Leipzig, Mecklenburgischen Hypotheken- und

Wechselbank in Schwerin, Norddeutschen Grund⸗Credit⸗Bank in

Weimar, Schlesischen

Bank in Breslau, Westdeutschen Bodenkreditanstalt

Köln a. Rh.

erfolgen.

Formulare werden kostenfrei bon uns ausgegeben und auf Verlangen zuge⸗ sandt.

6. Unsere im Jahre 1933 aus- gegebenen 18 igen Pfandbriefe der Serie XXXIII nehmen nur insoweit an der Teilausschüttung teil, als diese Pfandbriefe im Umtausch gegen alte Pfandbriefe erworben wurden und der. Anspruch der Inhaber aus Art. 80 der Durchführungsberordnung, mit dem Goldmarkbetrag der von ihnen im Um⸗ tausch hingegebenen alten Pfandbriefe bei der Verteilung berücksichtigt zu werden, rechtzeitig angemeldet und an⸗ erkannt ist; das Anerkenntnisschreiben der Bank ist mit einzureichen. Im übrigen sind die Ansprüche aus den 19 8 igen Pfandbriefen bereits ab⸗ gefunden (vgl. unsere Bekanntmachung vom 15. März 1927, Reichsanzeiger Nr. 73 2. Beilage vom 28. 3. 1927).

Unsere Kommunalobligationen alter Währung werden von ö. Bekannt⸗ machung nicht betroffen; sie sind des⸗ halb nicht einzureichen. II. Bestimmungen für die Auf⸗

wertungshynotheken der Bank.

Für die aufgewerten Hypotheken und

in

Grundschulden unserer Bank, gleichviel ob sie zur Deckung der Liquidations⸗

Goldpfandbriefe verwendet werden oder bei der Teilungsmasse verbleiben, werden auf Grund des Art. 81 Abs. 6 der Durchführungsberordnung zum

Aufwertungsgesetz und auf Grund des

Art. J der Verordnung vom 28. Juli

1926 mit Genehmigung der Aufsichts⸗

behörde folgende Bestimmungen ge⸗

n,,

1. Die Annahme von Pfandbriefen

alter Währung zur Schulden

tilgung wird von jetzt ab abgelehnt.

Die 1 sowie

bie persönlichen Schuldner unserer

aufgewerteten Hypotheken und

Grundschulden sind vom Ablauf des 31. März 19228 ab nicht mehr berechtigt, die nach diesem Zeit⸗

punlt fälligen baren Rückzahlungen unter Abzug eines Zwischenzinses zu bewirken. Sie dürfen ferner Rüczahlungen, die nach dem 31. März ions fällig werden, nur

zum Schluß eines Kalenderviertel⸗ jahrs und nut dann in bar hzor⸗ nehmen, wenn Sie uns bie Absicht der Barzahlung spätestens 3 Mo⸗ nate vor dem Schluß des Kalender⸗ vierteljahrs mitteilen, J

z. Die Zins- und Tilgungsbeträge , aufgewerteten Shypotheken und Grundschulden sind, soweit . nach dem 31. März 1925 fällig werden, statt zu den, vereinbarten Terminen für die Zeit vom 1. Ja⸗ nuar bis 50. Juni am 16. Juni, für die Zeit vom 1. Juli bis 81. De⸗ zember am 15. Dezember eines jeden Kalenderjahrs zu entrichten.

Die Bestimmungen unter Ziffer ? und 3 gelten auc für die zur Te nne mne fe. gehörigen persön⸗ lichen Forderungen.

J e ure eh n des Goldmark⸗ betrags der fälligen Kapital⸗ Zins⸗ und Tilgungsbeträge in Reichs⸗ mark erfolgt nach den gesetzlichen Bestimm ungen. ür die Umrech⸗ nung , ist der erste Tag des Fälligkeitsmonats. .

Für jede an Kapital., Zins⸗ und Til⸗

gungsbetrã en zu zahlende Goldmark

ist eine Reichsmark in gesetzlichen ahlungsmitteln zu entrichten, sofern

6 bei der Umrechnung für das Kilo⸗

gramm Feingold ein Preis bon nicht

mehr als 286360 RM und nicht weniger als N60 RM ergibt. Berlin, den 83. Februar 1928. Preustische Boden ⸗Credit⸗Actien⸗Bank. Klamroth. Dr. Karding.

Boden ⸗Credit⸗Actien⸗

looago]

Zufolge Beschlusses der Generalver⸗ sammiung vom 9. Jult 1925 soll das 192 090 Reichsmark betragende Grund kapital der Gesellschaft auf 12 800 Reiche⸗ mark durch Zusammenlegung der Aktien im Verhältnis von 1 zu 15 herabgesetzt werden.

Die Ausführung der Herabsetzung er⸗ folgt dadurch, daß die Zahl der Aktien um 89t0 Stück verringert wird.

Die Attionäre werden hierdurch auf⸗ gefordert, zum Zwecke der Zusammen— legung ihre Aktien nebst Gewinnanteil— und Erneuerungsscheinen innerhalb der vom Aussichtsrat hierfür festgesetzten Frist bis zum 30. April 1928 bei der Geschäfts⸗ kasse einzureichen.

Sie erhalten von je 15 Aktien eine mit

dem Vermerke Gültig geblieben gemäß Beschluß der Generalverlammlung vom 9. Juli 1926“ zurück, während 14 Aktien einbehalten werden. Aktien, die bis zum Ablauf der fest⸗ gesetzten Frist nicht eingereicht werden, so⸗ wie eingereichte Aktien, welche die zum Ersatz durch abgestempelte neue Aktien erforderliche Zahl nicht erreichen und der Gesellschalt nicht zur Verwertung zur Ver⸗ fügung gestellt werden, werden für krastlos erklärt.

An Stelle von je 15 für kraftlos er⸗ klärten Aktien wird eine neue Aktie aus- gegeben werden. Diese neue Aktie wird für Rechnung der Beteiligten durch die Gelellschaft in Ermangelung eines Börsen⸗ preises durch öffentliche Versteigerung ver⸗ kaust werden. Der Erlös wird den Be⸗ teiligten nach Verhältnis ihres Aktien besitzes zur Verfügung gestellt werden.

Greiz, den 22. Februar 1928.

Freia⸗Automobil⸗ Attiengesellschaft.

Der Vorstand.

100639 Dürrwerke Aktiengesellschaft,

Natingen ft. Erste Bekanntmachung.

Wir fordern hiermit unsere Stamm⸗

aktionäre auf, ihve Aktien zwecks Um⸗ tausches in neue Aktien über RM 1000 und RM 100, nach Maßgabe folgender Bestimmungen einzureichen; I. Die Aktien im Nennbetrage von RM 50, sind nebst Gewinnanteil⸗ scheinbogen mit einem nach der Num⸗ mernfolge geordneten Nummernver⸗ zeichnis bis zum 16. Juli 1928 bei einer der nachstehenden Banken ein⸗ zureichen:

in Frankfurt a. M, bei der Dresdner

Bank in Frankfurt a. M. oder den Bankfirmen ea, Straus Sohn und Lismann & Co.,

in i , bei der Dresdner Bank

in Düsseldorf.

2. Für je VW eingereichte Aktien zu RM 50. wird eine neue Aktie zu RM 1000, für je zwei eingereichte Aktien zu RM 50, - eine neue Aktie zu RM 160, ausgehändigt.

3. Die nicht durch RM 100, teil⸗ baren Beträge sind durch entsprechenden Spitzen⸗An⸗ oder Verkauf hei den oben⸗

enannten Stellen abzurunden n , Verwertung . Verfügung zu stellen. Diejenigen Aktien im Nennbetrage von RM 56, —, die nicht zum Unitarsch eingereicht werden, sowie zur Ber⸗ wertung eingereichte einzelne Altien werden für ier . erklärt wenden. An Stelle der für kraftlos erklärten Aktien werden neue Aktien im gleichen Gesamtnennbetrage ausgegeben und für Rechnung der Beteiligten an der Frank⸗

rter Börse verkauft werden.

rlös wird den Beteiligten nach Ver⸗ . ihres Aktienbesitzes zur Ver⸗

n ,,. werden. ;

4. Der Umtausch erfolgt bei den Anmeldestellen e , , Falls er im Wege des . , wird die übliche Provision in Anrech⸗ nung gebracht. .

5. Die Inhaber von Aktien im Nenn⸗ betrage von RM 50 = deren Anteile usanmen den zehnten Teil des Gesamt⸗

trags dieser Aktien erreichen, können durch schriftliche Erkläru bis zum 36. Mai 1928 bei uns Widerspruch

en den Umtausch erheben. Zur Er⸗ ebung des Widerspruchs ist erforder⸗ lich, daß der widerspreche nde Aktionär seine Attien oder die über sie von einem Notar, der Reichsbank oder einer anderen Bank ,, Hinter⸗ legungsscheine bei unserer en , hinterkegt und dort bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist beläßt. Fordert der Aktionär die Hinterlegungsurkunde vor⸗ zeitig zurück, so verliert der von ihm erhobene Widerspruch seine Wirkung.

Soweit wirksam Widerspruch erhoben worden ist, unterbleibt bis zur Ent⸗ ,,,. über den Widerspruch der

mtausch in neue Aktien; jedoch werden die Urkunden derjenigen Inhaber von Aktien über RM 50, die nicht Wider⸗ spruch erhoben haben, als freiwillig ein⸗ gereicht betrachtet und umgetauscht sofern nicht von den. Aktionären bei Einreichung ihrer Stücke ausdrücklich

das Gegenteil bemerkt ist.

Ratingen, den 23. Februgr 1928. Der Vorstand. Soch. Weber.

Der spruchserklärung gegenüber unserer Ge⸗

100494 Victoria⸗Werke I. G., Nürnberg.

Wir fordern hiermit die 7 ber der Stammaktien unserer Gesellschaft über einen Nennbetrag von RM 50, auf, ihre Aktien 3 den dazugehörigen ewinnanteilscheinbogen mit laufenden Gewinnanteilscheinen in Begleitung eines arithmetisch geordneten Num⸗ mernverzeichnisses in dophelter Aus⸗ fertigung bis zum 31. Juli 1928 (einschließlich) zum Umtausch in Stammaktien über je RM 100, bei folgenden Stellen:

Dresdner Bank, Berlin,

Dresdner Bank Flliale Nürnberg, Ottensooser C Co., Nürnberg, während der üblichen Geschäftsstunden einzureichen.

egen blieferung von zwei Stamm⸗ aktien über je RM 50, wird eine Stammaktie über RM 100, mit Ge⸗ winnanteilscheinen Nr. 1 u. ff. ausge⸗ reicht. An Stelle von 10 Aktien à RM 100, wird auf Wunsch eine Aktie à RM 1000, ausgereicht.

Den Aktionären, die ihre Aktien dem Sammeldepot angeschlossen haben, wird keine Provision berechnet. Desgleichen ist der Umtausch provisionsfrei, falls die Einreichung der Aktien an den Schaltern der obigen Stellen erfolgt. In anderen Fällen wird die übliche Provision in Anrechnung gebracht.

Die Aushändigung der neuen Aktien⸗ Urkunden . nach deren Fertig⸗ stellung gegen Rückgabe der über die eingereichten Aktien ausgestellten Emp⸗ fangsbescheinigungen bei derjenigen Stelle, von der die Bescheinigungen ausgestellt worden sind. Die Be⸗ scheinigungen sind nicht übertragbar. Die Stellen sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Legitimation des Vor⸗ zeigers der Empfangsbescheinigungen zu prüfen.

Diejenigen Stammaktien unserer Ge⸗ sellschaft über RM 50, die nicht bis zum 31. Juli 1928 eingereicht worden sind, werden nath Maßgabe der gesetz⸗ lichen Bestimmungen für kraftlos er⸗ klärt werden. Das gleiche gilt von ein⸗ gereichten Stammaktien, welche die zum Ersatz durch Stammaktien unserer Ge⸗ sellschaft über einen Betrag von RM 100, erforderliche Zahl nicht er⸗ reichen und uns nicht zur Verwertung für Rechnung der Beteiligten zur Ver⸗ fügung gestellt werden. Die auf die für kraftlos erklärten Aktien fie ler, Stammaktien unserer Gesellschaft über RM 100, werden nach Maßgabe des Gesetzes verkauft. Der Erlös wird ab⸗ 6er der entstehenden Kosten an die Berechtigten ausgezahlt bzw. für diese hinterlegt.

Die Einreichungsstellen sind bereit, nach Möglichkeit die Regulierung von Spitzenbeträgen unter den Aktionären zu vermitteln. .

Die Inhaber der umzu auschenden. Stammaktien über RM 50. können, . die Zahl der in ihrem Besitz be⸗ indlichen Aktien über RM 50, nicht. ang von einer Stgmimgktie

zum Em stam 169, aus veicht, innerhalb

über

von drei Monaten nach Ber fen n n e =

diefer Bekantmachung im Reich anzeiger, jedoch noch bis züm Ablauf. eines Monats nach Erlaß der letzten ,, a. ö. ö. r . zum Umtau ur riftlich. rung bei unserer , ,. gr. ch egen den Umtausch erheben. Außer

r abe dieser schriftlichen Wider⸗

sellschaft ist zur ordnungsmäßigen Er⸗ hebung des Widerspruchs erforderlich, daß der ,, Aktionär seine Stammaktien oder die über die in Frage kommenden Aktien von einem Noir) der Reichsbank oder einer Effekten⸗ Giro⸗Bank ausgestellten Hinterlegungs⸗ cheine entweder bei unserer Gesellschafts. asse in Nürnberg, Ludwig⸗Feuerbach⸗ Straße 53, oder ben oben ee n n Stellen hinterlegt und dort bis zum Ab⸗ lauf der Widerspruchsfrist beläßt. etwa erhobener Widerspruch verliert seine Wirkung, falls der Aktionär die hinterlegten Aktienurkunden vor Ablauf der Widerspruchsfrist zurückfordert. Erreichen die Anteile der Inhaber der Stammaktien über je RM 50. die rechtmäßig Widerspruch eingelegt haben, zusammen den zehnten Teil des Gesamtbetrages der Stammaktien, so wird der Widerspruch wirksam und der Umtausch der Stammaktien der wider⸗ sprechenden Aktionäre unterbleibt. Die Urkunden derjenigen Inhaber von Stammaktien, die nicht Widerspruch er⸗ hoben haben, werden auch in diesem Falle als freiwillig umgetauscht in Urkunden über RM 100 umge⸗ tauscht, sofern nicht von den Aktionären bei Einreichung ihrer Aktien zum Um⸗ tausch ausdrücklich das Gegenteil be⸗ merkt ist. Nürnberg. XV. Februar 1928. Vietoria⸗Werke A. ⸗G. Dr. Ottenstein. F. Ottenstein.

Stellen hinterlegt und dort bis Ein

Herr Dr Martin Hönig ist aus dem Aussichtsrat der David Grove A. G. ausgeschieden. Verlin W. 57, den 13. Februar 1928. Der Vorstand. II00511] Prof. Dr. Wie rz. Wolff.

. Aktienge sellschaft ür , Leinen ⸗Indu st ri (vormals C. G. Kramsta & Söhne), Freiburg i. Schles. Zweite Aufforderung zum Umtausch der Stammaktien über je nom. RM 50, und über je nom. RM 1, Wir fordern hiermit die Inhaber der Stammaktien unserer Gesellschaft über se nom. RM 50, und über se Reichs- mark 1— auf, ihre Aktien nebst den zugehörigen , it laufenden Gewinnanteilscheinen in Begleitung eines arithmetisch geordneten Nummernverzeichnisses in doppelter Aus. fertigung bis ziun 15. Juni 1928 einschließlich zum Umtausch in Stammaktien über je nom. RM 100, einzureichen: j * ; in Breslau: bei dem Schlesischen Bankverein Filiale der Deut⸗ schen Bank; . in Berlin: bei der Deutschen Bank

oder dem Bankhaus Georg From⸗

berg Co. . Gegen J von je zwei Stammaktien über je nom. RM 50 bzw. von je 100 Stammaktien über je nom. RM 1, wird eine Stammaktie über nom. RM 100, mit Gewinn anteilscheinen Nr. 1 und ff. ausgereicht. Den Aktionären, die ihre Aktien dem Sammeldepot angeschlossen haben, wird keine Probision berechnet; desgleichen ist der Umtausch ,,, falls die Einreichung der Aktien an den Schaltern der obigen Stellen *in g 7 anderen Fällen wird die übliche Provision in Anrechnung gebracht, Die Aushändigung der neuen Äktien⸗ urkunden erfolgt baldigst nach Ablauf der Umtauschfrist gegen Rückgabe der über die eingereichten Aktien aus; estellten Empfangsbescheinigungen bei n, Stelle, von der die Bescheini⸗ ungen ausgestellt worden . Die escheinigungen sind nicht übertragbar. Die Stelen sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Legitimation des Vor- zeigers der Empfangsbescheinigungen zu prüfen. .

Diejenigen Stammaktien unserer Gesellschaft über RM 50, * und RM 1, die nicht bis zum 15. Juni 19283 eingereicht worden sind, werden nach Maßgabe der gesegzlichen Be⸗ stinimungen für kraftlos erklärt werden. Das gleiche gilt von ein⸗ ereichten Stammaktien, die die zum 6. durch neue Aktien über Reichs mark 1600, erforderliche Zahl nicht er⸗ reichen und uns nicht zur Verwertung ür Rechnung der Betelligten zur Ver⸗ ügun .. t werden. Die auf die ür feahl os erklärten Aktien ent⸗ allenden Stammaktien unserer Gesell-⸗

aft über RM 100, werden nach

aßgabe des Gesetzes 3 Der Erlss wird abzüglich der entstehenden Kosten an die Berechtigten ausgezahlt bzw. für diese hinterlegt. . Die Inhaber der . Stammaktien über je RM 50. un über je RM 1— können bis zum 235. April E9zs, jedoch noch bis zum Ablauf eines Monats nach Erlaß der letzten Bekanntmachung über die Auf⸗ , zum . durch e l. iche Erklärung bei unserer Gesellschaft Widerspruch gegen den . er⸗ . Außer der 1 diefer schrift ichen Widerspruchserklärung gegenüber unserer Gesellschaft 5 zur oͤrdnungs⸗ mäßigen Erhebung des Widerspruchs erforderlich, daß der widersprechende Altionär seine Stammaktien oder die über sie von einem Notar, der Reichs⸗ bank oder einer Effektengirobank aus⸗ . Hinterlegungsscheine entweder ei unserer Gesellschaftskasse in Freiburg oder bei einer der oben bezeichneten um Ablauf. der Widerspruchsfrist beläßt. Ein etwa erhobener Widerspruch ver⸗ liert seine Wirkung, falls der Aktionär die hinterlegten Aktienurkunden vor Ablauf der Widerspruchsfrist zurück⸗ fordert.

Erreichen die Anteile der Inhaber der Stammaktien über je RM 590, oder über je RM 1, —, die rechtmäßig Widerspruch eingelegt haben, zusammen den . Teil des Gesamtbetrages der Stammaktien über nom. RM 50, oder nom. RM 1. —, so wird der Widerspruch wirksam, und der Umtausch der Stammaktien der widersprechenden Aktionäre unterbleibt. Die Urkunden derjenigen Aktieninhaber, die nicht Widerspruch erhoben haben, werden auch in diesem Falle als freiwillig 1 in Urkunden über R 100, umgetauscht, sofern nicht von den, Aktionären bei Einreichun ihrer Aktien ö Umtausch ausdrückli das Gegenteil bemerkt wird.

Freiburg, den 25. Februgr 1228.

Aktiengefellschaft für Schlesische Leinen⸗Industrie vormals C. G.

Kransta C Söhne). Det Borstand. Wiegels.